garantien im internationalen geschäft
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Garantien im Internationalen Geschäft. GENERELLE FUNKTION DER GARANTIE Risiko des IRREGULÄREN VERLAUFES eines Geschäftes beliebiger Art abdecken ( nicht oder nicht vereinbarungsgemäß erfolgte Erfüllung vertraglicher Verpflichtung ). GENERELLE FUNKTION DER GARANTIE - PowerPoint PPT PresentationTRANSCRIPT
Garantien im Internationalen Geschäft
GENERELLE FUNKTION DER GARANTIE
Risiko des IRREGULÄREN VERLAUFES
eines Geschäftes beliebiger Art abdecken
( nicht oder nicht vereinbarungsgemäß erfolgte Erfüllungvertraglicher Verpflichtung )
GENERELLE FUNKTION DER GARANTIE
SICHERUNG des Begünstigen gegen einen möglichen künftigen- noch nicht entstandenen- SCHADEN
BANK tritt ein, wenn der Begünstigte einen SCHADEN erleidet, weil
ein nachteiliges Ereignis eingetreten oder ein beabsichtigter Erfolg ausgeblieben ist
BANK erbringt aber NICHT SELBST die vertraglich geschuldete LEISTUNG, sondern verspricht ENTSCHÄDIGUNG bis zur Höhe einesin der Garantie genau festgesetzten GELDBETRAGES
Garantie dient dazu, dem Begünstigten problemlos und ohne jeden
Aufschub einen schnellen und sicheren finanziellen Ausgleich für bestimmte erlittene
Nachteile zu gewährleisten
B Ü R G S C H A F T G A R A N T I E
Charakter Charakter
a k z e s s o r i s c h ! a b s t r a k t !
* vom Bestehen der Hauptschuld abhängig * unabhängig vom Grundvertrag* kein Anspruch, wenn Hauptschuld wegfällt * Zahlung auf „erste Anforderung“ * Geltend machen von Einreden erlaubt * keine Einreden und Einwendungen
Fälligkeit Fälligkeit
Berechtigung der Forderung muß feststehen Behauptung des Begünstigten genügt
Einreden müssen geltend gemacht werden Klärung von Zweifeln ist Sache der Vertragspartner
schützt nur vor Zahlungsunfähigkeit
B Ü R G S C H A F T G A R A N T I E
Zweck ZweckErfüllung der Verbindlichkeit Sicherung eines beliebigen Risikos(primär Zahlungsverpflichtung des Hauptschuldners)
Haftung des Bürgen für fremde Schuld eigene Verpflichtung des Garanten
Gestaltung Gestaltung
Schriftform Formfrei (= Telex, Brief, Swift)
Regelung im Gesetz nicht ausdrücklich im Gesetz geregeltdoch: echter Vertrag und somit durch
BGB § 765 - 778 Rechtsprechung und Lehre ausreichend HGB § 349 + 350 klar entwickelt
Rechtliche Regelung der BÜRGSCHAFT
§ 765 BGB (1) Durch den Bürgschaftsvertrag verpflichtet sich
der Bürge gegenüber dem Gläubiger eines Dritten, für die Erfüllung der Verbindlichkeit des Dritten einzustehen.
(2) Die Bürgschaft kann auch für eine künftige oder eine bedingte Verbindlichkeit übernommen werden.
A K K R E D I T I V G A R A N T I E
Zahlungsinstrument Sicherungsinstrument
Besicherung von Kaufpreiszahlungen, Sicherung vor R I S I K E NEinreichung von Dokumenten aus Nichterfüllung von Verträgen
Normalfall ist: Normalfall ist:Ausnutzung (= Zahlung) Nicht- Inanspruchnahme
Inanspruchnahme läßt vermuten, das
der Vertrag nicht ordnungsgemäß erfüllt wurde
Gemeinsamkeiten 1. besonders strenge Form von Bank-Zahlungsversprechen2. Vom Grundgeschäft unabhängig ( Abstraktheit )
Einleitung
Verpflichtung
Inkrafttretung
Reduzierung
Gültigkeit
Garantieaufbau
Anzahlungsgarantie Nr. ....
Einleitung
Unsere Kundin, die Firma...-nachstehend Verkäufer genannt- hat uns davon unterrichtet,daß sie mit Ihnen als Käufer einen Vertrag abgeschlossen hat, im Gesamtwert von DM.....Gemäß den darin mit Ihnen getroffenen Vereinbarungen, werden Sie dem Verkäufer eine Anzahlung in Höhe von 50 % des Gesamtwertes d.h. DM... leisten, und zwar gegenBankgarantie in gleicher Höhe zu Ihren Gunsten.
Dies vorausgeschickt, übernehmen wir .... Bank hiermit Ihnen gegenüber die Garantie überDM ... indem wir uns unwiderruflich verpflichten, Ihnen jeden uns von Ihnen genannten Betrag bis zur Höhe der oben erwähnten Anzahlung zurückzuerstatten, und zwar bei Erhalt Ihrer ersten schriftlichen Anforderung, in der Sie gleichzeitig erklären, daß der Verkäufer die obige Ware nicht geliefert hat.
Inanspruchnahmen und Zahlungen aus dieser Garantie setzen voraus,daß der Anzahlungs-betrag bei uns vorbehaltlos zu Gunsten des Verkäufers (Konto Nr.: .........) eingegangen ist.
Im Fall der Teillieferung reduziert sich diese Garantie um 50 % des Wertes jeder Teillieferung die uns durch Vorlage von Kopien der entsprechenden Rechnung und des Transsportdokumentes nachgewiesen wird. Unsere Verpflichtung aus dieser Garantie erlischt nach kompletter Lieferung der obigenWare- spätestens jedoch am .. .. .. Eine Inanspruchnahme daraus muß uns bis zu diesem Tage zugegangen sein. Diese Garantie ist uns zurückzugeben, sobald sie gegenstandslos bzw. verfallen ist.
Verpflichtung
Inkrafttretung
Reduzierung
Gültigkeit
Rechtsverhältnisse direkte Garantie
Geschäftsbesorgungsvertrag
Deckungsverhältnis
Schuldversprechen/ Garantievertrag *
Grundvertrag/ Valutaverhältnis
* Abwicklung nach dem Recht im Land des Garanten
Garantieauftraggeber(meist Exporteur)
Garantie (Bank)
Garantienehmer(meist Importeur)
Rechtsverhältnisse indirekte Garantie
Geschäftsbesorgungsvertrag
Deckungsverhältnis
Geschäftsbesorgungsvertrag mit Auftragshaftung und ggf. separater Rückgarantie
Garantievertrag
Grundvertrag/ Valutaverhältnis
Garantieauftraggeber(meist Exporteur)
Auftraggebende Erstbank
GarantZweitbank
Garantienehmer(meist Importeur)
INDIREKTE GARANTIE
IN CONSIDERATION OF THE AFORESAID, WE HEREBY A S K YOU TO ISSUE THE ________________GARANTEE REQUIRED (COVERING OUR CUSTOMER`S OBLIGATIONS)AMOUNTING TO ____________ , VALID UNTL __________,IN FAVOR OF _____________ .
IN VIEW OF YOUR DOING SO, WE HEREBY UNDERTAKE TO PAY TO YOU, UPON RECEIPT OF YOUR NOTIFICATION THAT YOU HAVE BEEN CALLED UPON TO EFFECT PAYMENT UNDER YOUR GUARANTEE, ANY AMOUNT CLAIMED BY YOU, UP TO THE MAXIMUMOF ________.IN CONSIDERATION OF THE MAILING TIME, OUR LIABILITY UNDER OUR COUNTER GUARANTEE NO. _____ TOWARDS YOU WILL EXPIRE ON_______.ANY CLAIM UNDER IT MUST BE RECEIVED BY US BYTHAT DATE.
SCHILDERUNG DES GRUNDGESCHÄFTS (= WIE IN DER DIREKTGARANTIE)
Einleitung
Auftrag
Counter-Guarantee
Reduzierung der GARANTIE
THIS GARANTEE WILL BE REDUCEDBY_______ % OF THE VALUEOF EACH PART-SHIPMENT PROVED BY PRESENTATION TO US OFCOPIES OF THE RELATIVE INVOICE (S)AND TO TRANSPORT DOCUMENTS
IM FALLE VON TEILLIEFERUNGENREDUZIERT SICH DIESE GARANTIE UM ____ % DES WERTES JEDER TEILLIEFERUNG, DIE UNS DURCH VORLAGE VON KOPIEN DER ENT-SPRECHENDEN RECHNUNGENUND TRANSPORTDOKMENTE NACHGEWIESEN WIRD
INANSPRUCHNAHME
1. Benachrichtigung des Kunden
2. Prüfung der formellen Voraussetzungen
Gültigkeit�
Inkrafttreten�
Authentizität (Unterschriften/ Stichzahl)�
Form ( “ in writung“/ Telex/ Telefax)�
Übereinstimmung der Inanspruchnahmeerklärung �(“statement“/ “declaration“) mit den Garantiebedingungen
VERSÄUMNIS DER FÜR DIE INANSPRUCHNAHME
IN DER GARANTIE GESETZTEN FRIST FÜHRT NACH
DEUTSCHEN RECHT ZUM ERLÖSCHEN DER GARANTIE
AUSBUCHUNG DER GARANTIE
die Garantie wird ausgebucht
wenn ihre Gültigkeit abgelaufen ist�
wenn feststeht, daß die Bank nicht mehr in Anspruch � genommen werden kann
wenn feststeht, daß die Bank einen noch eingehenden� „claim“ nicht mehr zu honorieren braucht NormalfallDirekte Garantie: bei Rückgabe der Garantieurkunde Indirekte Garantie: bei Entlastung seitens der Korrespondenzbank
Gültigkeit, Ablauf und Ausbuchung von Garantien
� Direkte Garantie:
� Gültigkeitszeitraum Ablauf für d. Begünstigten =
� Verfalldatum
� Ausbuchung erfolgt nach Verfall bzw. bei problematischen Ländern erst nach Rückgabe der Urkunde
� Indirekte Garantie:
� Gültigkeitszeitraum Ablauf für d. Begünstigten =
� Verfalldatum
� Rückhaftung d. Bank bis Haftungsentlassung u. danach Ausbuchung
REDUZIERUNG DER GARANTIE
Garantie Typen Teilerfüllung denkbar ?
Zahlungsgarantie JA- Nachweis sehr einfach
Bietungsgarantie NEIN- keine Reduzierung
Anzahlungsgarantie JA- geradezu klassischer Fall
REDUZIERUNG DER GARANTIE
Garantie Typen Teilerfüllung denkbar ?
Vertragserfüllungsgarantie JA- aber: Nachweis schwierig,es sei denn Bestätigung des Begünstigten außerdem : Frage der Zuordnung des für die einzelnenVerpflichtungen vorgesehenen Anteils am Garantiebetrag
Gewährleistungsgarantie JA- möglich bspw. nach erfolgter vorläufiger Abnahme und
Zustimmung des Begünstigten (Mitunterzeichnung des Protokolls)
Kreditbesicherungsgarantie JA- bei vereinbarter Teilrückzahlung und p r ä z i s e Klausel in der Garantie
PAYMENT GUARANTEEZahlungsgarantie
Sicherung etwaiger Ansprüche des Verkäufers an den Käufer wegen nicht vereinbarungsgemäß erfolgter Bezahlung gelieferter Ware
==> sichert Vertragswert von x - 100 %
==> vergleichbar: Importakkreditiv
==> sichert dem Verkäufer die Bezahlung seiner gelieferten Waren
TENDER GUARANTEE/ BID BONDBietungsgarantie
Sicherung etwaiger Ansprücheder ausschreibenden Stelle an den Anbieter wegen vorzeitiger Zurückziehung oder Änderung seines Angebotesoderbei Zuschlag Weigerung des Anbieters, den Vertrag zu unterzeichnen oder die meist verlangte Performance Guarantee beizubringen
==> deckt evtl. Kosten der ausschreibenden Stelle==> 1-3 % vom Auftragswert ==> Laufzeit ca. 90 - 180 Tage
ADVANCE PAYMENT GUARANTEEAnzahlungagarantie
Sicherung etwaiger Ansprüchedes Käufers an den Verkäufer auf Rückzahlung seiner vor Warenlieferung geleisteten Anzahlung,sofern Lieferung nicht oder nur teilweise vorgenommen wurde
==> über den vollen Wert der Anzahlung bis zu 100% des Vertragswertes bei Vorauszahlung
PERFORMANCE GUARANTEELiefer- und Leistungsgarantie
Sicherung etwaiger Ansprüchedes Käufers an den Verkäufer wegen nicht vertragsgemäßer Lieferung
zum Beispiel: vereinbarter Zahl von Teillieferungen Lieferdaten,- fristen Bestimmungsort Transportmittel
PERFORMANCE GUARANTEELiefer- und Leistungsgarantie
und/ oder
Sicherung etwaiger Ansprüchedes Käufers an den Verkäufer wegen nicht vereinbarungsgemäßer Leistungen
zum Beispiel: Bau Montage Überwachung
==> in der Praxis ca. 10 % vom Auftragswert ==> sichert vertragsmäßige, pünktliche Lieferung und Leistung
PERFORMANCE GUARANTEEVertragserfüllungsgarantie
Sicherung etwaiger Ansprüchedes Käufers an den Verkäufer wegen Nichterfüllung der mit der Unterzeichnung des Vertrages übernommenen Verpflichtungen
==> in der Praxis ca. 10 % vom Auftragswert ==> Absicherung von allem, was im Vertrag steht
WARRANTY GUARANTEEGewährleistungsgarantie
Sicherung etwaiger Ansprüchedes Käufers an den Verkäufer wegennach Lieferung evtl. auftretender Mängel, z.B.
Qualität Funktion Beschaffenheit Leistung
==> in der Praxis ca. 3 -5 % vom Auftragswert ==> sichert dem Käufer, das Mängel innerhalb einer bestimmten Garantiefrist -meist 1 Jahr- beseitigt werden
BILL OF LADING GUARANTEEKonnossementsgarantie
Sicherung etwaiger Ansprüchedes Reeders an die Bank wegenHaftung bezüglich Warenauslieferung ohne Konnossement
==> 150 % vom Warenwert ==> schützt den Reeder vor Schaden, wenn er die Ware ohne Papiere ausliefert==> Frachter sind heute oft schneller da als Dokumente ==> gültig solange bis die Originalpapiere da sind
CREDIT GUARANTEEKreditsicherungsgarantie
Sicherung etwaiger Ansprüchedes Kreditgebers an den Kreditnehmer wegen nicht vereinbarungsgemäß erfolgter Rückzahlung eines Kredites
==> 100 % des Kreditbetrages
STAND BY L/CStand-by- Akkreditiv
Sonderform des Akkreditives
dient als Garantieersatz in den Ländern, in denen Banken gesetzlich keine Garantien stellen dürfenz.B. USA, Phillipien ==> unterliegt gesonderten Bedingungen (kann den ERA unterleigen)==> mehr Zahlungsfunktion als Sicherungsfunktion==> Einreichung von Dokumenten