ferienfreizeiten 2015 - ekjm mannheim
DESCRIPTION
Das Evangelische Kinder- und Jugendwerk Mannheim bietet jedes Jahr Freizeiten im Sommer für Kinder und Jugendliche an, egal welcher Nationalität, Konfession und Religion. Unsere Werte sind Gemeinschaft, Zusammenhalt, Toleranz und jede Menge Spaß. Wir gestalten unsere Freizeiten nach den Wünschen unserer Teilnehmer, soweit diese mit den Gesetzen und unseren Wertvorstellungen vereinbar sind.TRANSCRIPT
Vorwort Dekan
• Gemeinschaft erleben • über Gott und die Welt reden • neue Freundinnen und Freunde • gemeinsam mit Gleichaltrigen Spaß haben
Allen Teilnehmerinnen und Teilnehmern, Teamerinnen und Teamern der evangelischen Jugend wünsche ich schöne Ferientage und Gottes Segen für alles, was Ihr vorhabt.
Dekan Ralph HartmannEvangelische Kirche in Mannheim
Ferienzeitist Frei-Zeit!
Überblick Freizeiten 2015
Deutschland Kinder-Ferien-Aktionen
Fasching FA 15 / 01 | 16. - 20.2.2015 | 6 - 12 Jahre 6
Pfingsten FA 15 / 02 | 26. - 29.5.2015 | 6 - 12 Jahre 6
Sommer FA 15 / 03 | 31.8. - 4.9.2015 | 6 - 12 Jahre 6
Herbst FA 15 / 04 | 2. - 6.11.2015 | 6 - 12 Jahre 6
Freizeiten
Ritterfreizeit Ober-Mumbach | 26. - 31.5.2015 | 10 - 14 Jahre 7
Kirchentag | 3. - 7.6.2015 | ab 14 Jahren 8
Friedelsheim/Pfalz | 1. - 8.8.2015 | 7 - 11 Jahre 9
Ludwigshafen/Bodensee | 15. - 23.8.2015 | 10 - 13 Jahre 10
Ochtersum, nahe Nordsee | 23.8. - 1.9.2015 | 11 - 14 Jahre 11
Nürtingen-Mannheim | 22. - 29.8.2015 | 11 - 14 Jahre 12
Frankreich Konfi-Teamer St. Bauzille | 30.7. - 10.8.2015 | ab 14 Jahren 13
Südfrankreich | 20.8. - 2.9.2015 | 13 - 15 Jahre 19
Kroatien
Mali Lošinj | 5. - 17.8.2015 | 14 - 16 Jahre 18
Schottland
Wanderung - Great Glen Way | 30.7. - 16.8.2015 | 16 - 19 Jahre 16
Ungarn
Plattensee | 1. - 15.8.2015 | 13 - 15 Jahre 17
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Das sind wir
Das Freizeiten-Team der Evangelischen Jugend Mannheim (ejm) organisiert einzigartige Ferienfreizeiten für Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene. Unsere langjährige Erfahrung sichert Teilnehmern und Eltern den hohen Standard an Qualität, Sicherheit und pädagogischer Betreuung, der das Kennzeichen aller öffentlich ausge-schriebenen Freizeiten der Evangeli-schen Kinder- und Jugendabeit der Landeskirche Baden ist.
Was uns ausmacht
Das Wohlbefinden der Teilnehmerinnen und Teilnehmer steht im Mittelpunkt unserer ansprechenden und abwechs-lungsreichen Programm-Angebote. Diese orientieren sich stets an Interessen und Bedürfnissen von Kindern und Jugend-lichen. Motivierte, engagierte Mitarbeite-rInnen schaffen von Beginn des Urlaubs an eine Atmosphäre zum Wohlfühlen und ermöglichen der Gleichaltrigengruppe wo immer möglich die aktive Mitgestaltung ihres Ferienaufenthaltes.
Wir sind Freizeit
Wir reisen ökologisch
Schonender Umgang mit der Umwelt ohne Beeinträchtigung von Reisespaß, das ist bei der ejm gesichert. Laufend überprüfen wir dazu immer neue Mög-lichkeiten umweltentlastenden Reisens und bieten deshalb auch keine aufwen-digen Fernreisen an. Arbeitsplätze und Wirtschaft unserer besuchten Regionen fördern wir durch Nutzung regionaler Produkte und Dienstleistungen. Kultur und Gesellschaft, Land und Leuten im Gastland begegnen wir auf respektvolle Weise. Unsere Preise sind in aller Regel Komplettpreise und enthalten Kosten für z.B. Ausflüge, Eintrittsgelder oder Sportprogramme; zusätzliches „Taschen- geld” wird dabei selten oder gar nicht benötigt.
Sicherheit geht vor
Unsere Busunternehmen suchen wir schon seit jeher mit höchster Sorgfalt aus. Alle BetreuerInnen sind in Gruppen- leitung ausgebildet und haben den dafür erforderlichen Nachweis erbracht (z.B. die Jugend-Leiter-Card JuLeiCa). Sie nehmen mehrmals jährlich an aktuel-len Fort- und Weiterbildungen teil. Bei ejm-Freizeiten sind genügend Betreuer- Innen vor Ort, die sich um die reisen-den Kinder, Jugendlichen oder jungen Erwachsenen kümmern.
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Keine Lust auf Langeweile in den Ferien??? Neue Freunde kennenlernen!!! Mehr über deine Stadt erfahren!!!
Dann bist du genau richtig bei „Mannheim entdecken und ken-nenlernen“. Hier schauen wir hinter die Kulissen. Für uns öff-nen sich Türen, Tore, Garagen und Vorhänge. Wir sind dort, wo nicht jede und jeder hinkommt. Wir aber schon!
Für 2015 haben wir wieder ein abwechslungsrei-ches und spektakuläres Programm vorbereitet. Für jede und jeden ist etwas dabei. Technik, Kunst, Kommunikation und Spass.
Der Spass darf natürlich nicht fehlen, ebenso wie Spiele, gutes Essen und viel Zeit zum Chillen.
Unser Programm startet um 8.30 Uhr mit einem gemeinsamen Frühstück in der Jugendkirche auf dem Waldhof. Danach geht es auf Besichtigungs-tour in der Metropolregion. Das Mittagessen gibt es entweder als Picknick oder wieder in der Ju-gendkirche. Nachmittags bleibt viel Zeit für Spiele, Sport und Bastelangebote. Um 16.30 h endet das Tagesprogramm. Zum Abschluss findet am Frei-tag-Nachmittag dann der Gottesdienst mit unse-rem Jugendpfarrer statt.
In der Regel nehmen ca. 20 Kinder an den einzel-nen Aktionen teil. Der Preis für die Woche Kinder- ferienprogramm liegt bei 60.- EUR/Kind. Darin enthalten sind Ausflüge, Fahrt, Verpflegung, Betreuung, Spiel- und Bastelmaterial. Zuschüsse können gewährt werden.
Kinder-Ferien-Aktionen Deutschland
Mannheim entdecken und kennenlernen
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Kinder-Ferien-Aktionen
Deutschland
Welche tollen Produkte stellen Firmen in und um Mannheim her, die in die ganze Welt verkauft werden? Einige dieser grossen Firmen wollen wir besichtigen. Dann sehen wir, wie die Produkte gebaut, gelagert, sortiert und versendet werden.
Woher bekommen wir unsere Informationen dar-über, was in der Welt passiert? Wie werden diese Informationen zu uns gesendet? Was braucht man dazu, damit wir diese News lesen, hören undsehen können?
Ein Schloss, ein Park. Dazu Prinzen, Fürsten und Schurken, Soldaten und Bettler. Diese Menschen gehörten im Mittelalter rund um´s Schloss und in den Schlossgarten. Aber auch der Blick in ferne Länder und Galaxien öffnet sich uns bei die-ser Ferienaktion.
Wohin fahren abends die Strassenbahnen und Busse? Wer repariert die Züge der DB? Und was passiert mit unserem vielen Müll, wenn er in der Tonne landet? Wohin findet das Wasser der Bade-wanne seinen langen Weg, bevor es wieder in den Rhein fliesst? Diese Fragen lassen wir uns von kom-petenten Menschen direkt vor Ort beantworten.
Mannheim entdecken und kennenlernen Von Mannheim in die weite Welt
Wort-Schrift-Bild – Kommunikation im Alltag
Von der Muse zum Museum. Wie spannend istGeschichte und Geschichten
Wie funktioniert unsere Metropolregion?
FA 15 / 01FASCHINGSFERIEN16.2. - 20.2.2015
FA 15 / 02PFINGSTFERIEN26.5. - 29.5.2015
FA 15 / 03SOMMERFERIEN31.8. - 4.9.2015
FA 15 / 04HERBSTFERIEN2.11. - 6.11.2015
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OrtMarkus Heim Ober-Mumbach
Teilnehmeranzahl 20 - 36 Jungs
TeamPhilip Orschitt, Lutz Wöhrle, Louis Maaß, Michael Eberle, Jonas Buchloh, Tobias Pelz, Christopher Bott, Gerrit Bauer
LeistungenUnterkunft in Mehrbettzimmern, Vollverpflegung, Material, Versi-cherung, pädagogische Betreu-ung, Programm & Ausflüge Anfahrt erfolgt privat
Teilnehmerbeitrag160,- EUR Frühbucherrabatt bis 31.1.2015 von -15 Euro
Willst du Ritter werden?
In den sechs unvergesslichen Tagen, die Du zu-sammen mit vielen anderen Knappen, Rittern und Freiherrn in unserem Ritterlager verbringst, wirst du dich dieser Herausforderung stellen!
Tauch mit uns ab in die Welt des Mittelalters, zu Arthur, Jvenhoe, Löwenherz und Co. und in eine Welt voller Geschichten und Geheimnisse.
Auf unserer Burg werdet ihr in Orden eingeteilt, die von gut ausgebildeten Her-zögen geleitet werden. Wir orientieren uns an den rit-terlichen Regeln und Kar-dinaltugenden Weisheit, Gerechtigkeit, Hoffnung, Liebe und Tapferkeit. Bei Wettkämpfen, Feiern und in zünftigen Werkstätten erlernst du alles was du brauchst, um am Höhe-punkt der Freizeit zum Ritter geschlagen zu wer-den. Nach erfolgreichem Wettstreit und gefunde-nen Schätzen lassen wir die aufregenden Tage am lodernden Lagerfeuer ausklingen.
Ritterschlag: Die besondere Ritterfreizeit für Jungs
26. - 31.5.2015
10 - 14 JahreDeutschland
VeranstalterEvang. Kinder- und Jugendwerk Heidelberg in Kooperation mit dem Jugendwerk Mannheim und der Gemeindediakonie Mannheim
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OrtStuttgart
Anmeldeschluss15.2.2015
Kirchentag
Kirchentag als Ereignis, das sind alle zwei Jahre fünf Tage mit über 2.500 kulturellen, geistlichen und gesellschaftspolitischen Veranstaltungen. Fünf Tage vom Eröffnungsgottesdienst mit dem Abend der Begegnung am Mittwoch bis zum Schluss-gottesdienst am Sonntag - gefüllt mit Workshops, Ausstellungen, Konzerten, Gottesdiensten, Bibel-arbeiten, Feierabendmahlen, Hauptvorträgen undPodiumsdiskussionen. Die Veranstaltungen sind so vielfältig wie das religiöse und gesellschaftliche Leben.
Und genau das wird in Stuttgart vom 3. - 7.6.2015 stattfinden.
Infos und Anmeldung im Evang. Kinder- und Jugendwerk,Speckweg 14 in 68305 Mannheim Waldhof, Tel. 0621-77736632 oder per Mail an [email protected]
3. - 7.6.2015ab 14 Jahren
Deutschland
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OrtFriedelsheim/Pfalz
Teilnehmeranzahl44
Team Anatoli Rabinstein, Selina Weirich, Andreas Luiking, Simon Helmling, Alexandra Christofori, Gerrit Bauer, Achim Lorösch, Jurek Beckmann, Lutz Wöhrle, Janine Fuchs, Juliana Klotz
LeistungenÜbernachtung in Gruppenzelten (je 5 Personen), 3 Mahlzeiten, Getränke, Busfahrt ab/bis Mann-heim, Ausflüge, Versicherungen, Leitung durch erfahrenes Team. Schlafsack und Isomatten wer-den auf Anfrage zur Verfügung gestellt
TeilnehmerbeitragNormalpreis 170,- EUR*(Metropolregion)
Förderpreis 85,- EUR* (Sprechen Sie mit uns. Vorlage Hartz IV Bescheinigung notwendig.)
Langeweile in den Ferien? Nicht mit uns! Pack dei-ne Sachen und fahr mit uns ins Zeltlager.
Spaß, Action und Abenteuer erwarten dich im Adler-Camp. Wir werden gemeinsam spielen, bas-teln und herumtollen. Eine aufregende Nachtwan-derung und ein Tag im Schwimmbad stehen auf unserem Programm. Außerdem unternehmen wir Ausflüge zum Kurpfalzpark und zum Holiday-Park. Am Lagerfeuer lassen wir die ereignisreichen Tage ausklingen. Die Nächte verbringen wir in gemüt-lichen Rundzelten. Frühstück und Mittagessen bereiten wir gemeinsam zu, abends wird für uns gekocht. Während der ganzen erlebnisreichen Camp-Zeit ist bestens für gut geschulte Betreuung und für Sicherheit gesorgt.
Wir freuen uns auf eine unvergessliche Adler- Woche mit dir!
Zelt-Abenteuer unter Adlern
1. - 8.8.2015
7 - 11 JahreDeutschland
„Adler helfen Menschen“ ist auch in diesem Jahr wieder unser bewährter Kooperations-partner. Gesponsert werden wir zusätzlich von „Odenwald QUELLE“ und „Holger Tours“.
* jeweils inkl. 1
0,- Euro Tascheng
eld
10
OrtLudwigshafen/Bodensee
Teilnehmeranzahl20
Team Anne Süß, Julia Mucha, René Pätz, Selina Kokott, Martha Duttlinger
LeistungenFahrt mit der Bahn / dem Bus ab/bis Mannheim, Übernachtung in 4/6 Bett-Zimmern, Vollverpfle-gung, Ausflüge, Versicherungen, Leitung durch erfahrenes Team
TeilnehmerbeitragNormalpreis 399,- EUR(Metropolregion)
Förderpreis 199,- EUR (Sprechen Sie mit uns. Vorlage Hartz IV Bescheinigung notwendig.)
Abenteuer Bodensee!
Ferien am größten See Deutschlands – und du bist dabei! Erlebe mit uns 9 Tage lang Spiel, Spaß und Action.
Unsere Villa mit Blick auf den See liegt auf einem weitläufigen Gelände, das viele Möglichkeiten zum Spielen bietet. Kreativ werden wir bei verschie-denen Bastelaktionen. Eine Bootstour und die Abkühlung beim Baden im See dürfen natürlich nicht fehlen. In unserer Umgebung finden sich außerdem zahlreiche Ausflugsmöglichkeiten, wie der Affenberg Salem und die Pfahlbauten aus der Steinzeit. Ein erfahrenes Küchenteam versorgt uns mit leckerem Essen. Unsere Tage lassen wir auch mal mit einem gemütlichen Lagerfeuer ausklingen.
Sei mit dabei am Bodensee: Wir freuen uns auf dich!
15. - 23.8.201510 - 13 Jahre
Deutschland
11
OrtOchtersum, nahe Nordsee
Teilnehmeranzahl 22
TeamBettina Buse, René Pätz, Lisa Discher, Anna Wagner, Fabian Meinzer
LeistungenBusfahrt von/bis Mannheim, Übernachtung in Mehr-Bett Zimmern, Vollverpflegung, Versicherungen, Ausflüge, Leitung durch erfahrenes Team
Teilnehmerbeitrag459,- EUR
Moin, moin!
Du hast Lust auf zehn Tage Action ohne Eltern? Dann komm mit uns ins ostfriesische Ochtersum.
Der Hof „Apfelherz“ lädt dich mit seinem weitläufigen Gelände, dem großen Haus und einer ausgebauten Scheune zu einer ereignisreichen und unvergessli-chen Zeit in Gemeinschaft mit anderen ein.
Die Nordseeküste wartet mit vielen abwechslungs-reichen Möglichkeiten auf uns. Es locken eine span-nende Wattwanderung, die Seehundestation in Norddeich und perfekte Winde zum Drachen stei-gen lassen. Wir bereiten gemeinsam unsere lecke-ren, ausgewogenen Mahlzeiten zu. Den einen oder anderen Abend können wir am Lagerfeuer ausklin-gen lassen.
Wir freuen uns jetzt schon auf schöne und sonnige Tage mit dir!
23.8. - 1.9.2015
11 - 14 JahreDeutschland
12
OrtRadtour Nürtingen-Mannheim
Teilnehmeranzahl20
Team Sebastian Lorenz, Tabea Bühler, Christopher Bott, Carolin Beez, Raphaela Winnewisser
LeistungenHinfahrt mit Bahn, Übernachtung in Zelten, Gemeindehäusern oder Jugendherbergen, Vollver- pflegung, Versicherungen, Aus-flüge, Gepäcktransport, Leitung durch erfahrenes Team
Teilnehmerbeitrag325,- EUR
Never stop biking!
Was haben Raubkatzen, spannende Experimente und dein Fahrrad gemeinsam? – Deine Freizeit mit uns!
Du fährst mit uns eine Woche den Neckartal-Rad-weg entlang, einen der abwechslungsreichsten Radwege Deutschlands. Auf dieser sorgsam für dich geplanten Tour erlebst du jeden Tag etwas Neues. Abseits der Strecke kannst du in die my-thische Welt der uralten Neckarburgen eintauchen oder Experimente machen wie Albert Einstein. Es bleibt genügend Zeit, zwischendrin auch mal im Freibad zu relaxen. Nach einer Woche Action und Erlebnis erreichen wir unser gemeinsames Ziel, den Mannheimer Wasserturm.
Für die vielseitigen Tagesetappen nutzt du dein ei-genes Rad, so sind sie leicht zu bewältigen. Unser Gepäck wird in einem Begleitfahrzeug transpor-tiert.
Haben wir das Tagesziel erreicht, lassen wir den Abend mit einem warmen Essen ausklingen. Übernachten werden wir in Jugendherbergen, Gemeindehäusern und auf Campingplätzen.
Also, mach dein Bike fit und steig auf - wir freuen uns auf dich.
22. - 29.8.201511 - 14 Jahre
Deutschland
13
OrtSt. Bauzille
Teilnehmeranzahl35
Team Rahel Römer (Gemeindediakonin), Eckhard Stadler (Musikbeauftragter der Jugendkirche), Anja Süntzenich (Seilgartentrainerin), Ruth Würfel (Bezirksjugendreferentin) und erfahrene Ehrenamtliche aus der Konfi-Teamer-Arbeit
Teilnehmerbeitragvoraussichtliche Kosten maximal 399,- EUR
Das Selbstversorgerhaus liegt am Ausgang der Hérault-Schluchten unmittelbar am Flussufer. Es befindet sich am Ortsrand des Dörfchens St. Bau-zille, kaum 5 km von der Kleinstadt Ganges entfernt.
Insgesamt verfügt unser Haus über 12 Appar-tements mit jeweils 4 bis 5 Betten, Kochnische, Dusche und WC, außerdem über einen Gruppen-raum und eine große Terrasse mit Grillplatz. In ei-nem Kochzelt im Innenhof können gemeinsame Mahlzeiten zubereitet werden. Im Haus gibt es an-sonsten eine Tischtennis-Platte und einen Kicker, in fußerreichbarer Entfernung sind Tennisplätze und ein Fußballplatz.
Die Ferienfreizeit ist für alle Jugendlichen, die in den Gemeinden der Evang. Kirche in Mannheim, als Konfi-Teamer/in mit arbeiten. Ihr lernt euch kennen, beim gemeinsamen Kochen und Musik-machen und erlebt ein tolles Sportprogramm rund um die Hérault-Schluchten.Die Freizeit wird von der Evang. Kirche Mannheim u. a. bezuschusst und kann evtl. günstiger ange-boten werden.
Interesse? Email an [email protected] Email gilt noch nicht als verbindliche Anmel-dung, Interessenten bekommen das Anmeldefor-mular und die genaue Ausschreibung zugesandt.
Teamer/in sein? – Na, klar!Ferienfreizeit für Konfi-Teamer
30.7. - 10.8.2015
ab 14 JahrenFrankreich
Kirchentag 8ab 14 Jahre
Pfingstenferien 66 - 12 Jahre
Kinder-Ferien-Aktionen & Freizeiten
Ritterfreizeit Ober-Mumbach 710 - 14 Jahre
16 17 18 19 20 ... 26 27 28 29 30 31 1 2 3 4 5 6 7
März Mai Juni
Plattensee 1713 - 15 Jahre
Wanderung - Great Glen Way 1616 - 19 Jahre
Friedelsheim/Pfalz 97 - 11 Jahre
Mali Lošinj 1814 - 16 Jahre
Ludwigshafen/Bodensee 1010 - 13 Jahre
Konfi-Teamer St. Bauzille 13keine Altersbeschränkung
30 31 1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 23 24 25 26 27 28 29 30 31 1 2 3 4 ... 2 3 4 5 6
Juli August September November
Faschingsferien 66 - 12 Jahre
14
Herbstferien 66 - 12 Jahre
Sommerferien 66 - 12 Jahre
Deutschland
Frankreich
Schottland
Kroatien
Ungarn
Legende
15
16 17 18 19 20 ... 26 27 28 29 30 31 1 2 3 4 5 6 7
März Mai Juni
Ochtersum, nahe Nordsee 1111 - 14 Jahre
Südfrankreich 1913 - 15 Jahre
Radtour Nürtingen-Mannheim 1211 - 14 Jahre
30 31 1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 23 24 25 26 27 28 29 30 31 1 2 3 4 ... 2 3 4 5 6
Juli August September November
16
OrtWanderung - Great Glen Way
Teilnehmeranzahl14
Team Sven Schüßler, Teresa Kaeselitz, Aline Köber, Helge Wildmoser
LeistungenFahrt in Kleinbussen von/bis Mannheim, Gepäcktransport, Ausflüge, Vollverpflegung, Unterkunft in Zelten/Jugendher-bergen, Versicherungen, Leitung durch erfahrenes Team
Teilnehmerbeitrag699,- EUR
Outdoor Abenteuer entlang des Loch Ness
Erlebe das Abenteuer in der Wildnis und wandere mit uns entlang des Great Glen Way – ein echter Geheimtipp für Outdoor-Freunde!
Während dein Gepäck und unsere Zelte vom Be-gleitfahrzeug zur nächsten Übernachtungsstelle gebracht werden, durchqueren wir die einzigarti-ge, nahezu unberührte Natur Schottlands.
Auf gut machbaren Tagesetappen erkunden wir den Norden des Landes. Dort werden wir unter an-derem am weltberühmten Loch Ness unsere Zelte aufschlagen. Nach unserem selbst zubereiteten Abendessen gestalten wir mit dir zusammen unser Programm individuell nach deinen Wünschen.
Während unserer Tour kommen auch die Städte London und Glasgow in erreichbare Nähe, die zu einem Besuch einladen.
Die letzten Tage unserer Freizeit werden wir auf dem Fringe Festival in Edinburgh verbringen.
Wir freuen uns auf eine unvergessliche Zeit mit dir!And remember, you’ll never walk alone!
30.7. - 16.8.201516 - 19 Jahre
Schottland
17
OrtPlattensee
Teilnehmeranzahl 30
Team David Lorenz, Eva HaberzettelMaike Harbarth, Janina Bauder, Gregor Hollerbach
LeistungenBusfahrt von/bis Mannheim, Aus-flüge, Vollverpflegung, Unterkunft in Zelten, Versicherungen, Leitung durch erfahrenes Team
Teilnehmerbeitrag575,- EUR
... und am Ende der Straße steht ein Camp am See
Im Plattensee baden, die Sonne genießen, coole Leute kennenlernen: Klingt ziemlich verlockend, oder? Dann komm mit uns nach Ungarn und erle-be zwei unvergessliche Wochen!
Unser Campingplatz liegt direkt am See. Schlafen werden wir auf Feldbetten in gemütlichen Groß-raumzelten. Zahlreiche Sport- und Freizeitmöglich-keiten erwarten Dich auf dem Platz: Schwimmen im See, Volleyball, Basketball, Fußball und mehr. Hier kannst du dich so richtig auspowern.
Auch die herrliche Umgebung lädt zur Erkundung ein. Wir können Fahrradtouren, Wanderungen oder einen Ausflug nach Budapest unternehmen.
Nach jedem dieser ereignisreichen Tage belohnen wir uns mit einem leckeren, gemeinsamen Abend-essen.
Pack deine Sachen - wir freuen uns auf dich!
1. - 15.8.2015
13 - 15 JahreUngarn
18
OrtMali-Lošinj
Teilnehmeranzahl26
Team Viola Schmidt, Uwe Schüßler, Sarah Hoheisel, Lukas Gross,Rebecca Nuszbaum
LeistungenBusfahrt von/bis Mannheim, Ausflug, Vollverpflegung, Unter-kunft in Zelten (Campingplatz), Versicherungen, Leitung durch erfahrenes Team
Teilnehmerbeitrag589,- EUR
Sommercamp an der kroatischen Adria
Sonne satt, eine wunderschöne Landschaft und kristallklares Wasser erwarten dich an den traum-haften Stränden der Insel Mali-Lošinj.
Hier stehen unter schattenspendenden Bäumen geräumige Zeltbungalows für uns bereit.Am gut ausgestattete Campingplatz laden zahlrei-che Buchten zum Baden und Sonne tanken ein. Zur Abwechslung steht ein vielseitiges Angebot an Sportaktivitäten wie Basketball, Volleyball, Tisch-tennis, Fußball und Bogenschießen zur Auswahl.
Als Ausflugsmöglichkeiten bieten sich eine Fahr-radtour entlang der Küste und eine Bootstour auf dem Meer an. Neben diesen und vielen weiteren Aktionen lädt die nahegelegene Strandpromenade zum Bummeln und Eis-Essen ein. Nach einem er-lebnisreichen Tag sorgen wir mit gemeinsam zube-reiteten Mahlzeiten für unser leibliches Wohl.
Verbringe zwei unvergessliche Wochen unter der Sonne Kroatiens - wir freuen uns auf dich!
5. - 17.8.201514 - 16 Jahre
Kroatien
5. - 17.8.201514 - 16 Jahre
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OrtSaintes Maries de la Mer,Vallon Pont d’Arc
Teilnehmeranzahl 25
Team Dominique Schreier, Maria Fritz, David Sprengel, Marvin Pätz,Dominique Weisbrod
LeistungenBusfahrt von/bis Mannheim, Übernachtung in Zelten auf zwei Campingplätzen, Ausflug, Vollverpflegung, Versicherungen, Leitung durch erfahrenes Team
Teilnehmerbeitrag599,- EUR
Von der Côte d’Azur bis zur Ardèche
Chillen am Meer, unterhaltsames Abendprogramm oder vielfältige Sportangebote – bei diesem Reise-mix aus Strand, Erlebnis und Action ist Abwechs-lung garantiert!
Bei unserer Ankunft auf dem Mittelmeer-Camping-platz in Saintes Maries de la Mer in der Provence sind unsere großzügigen 4-Personen-Zelte schon aufgebaut. Der Platz liegt direkt am Strand – mit Beachvolleyball, Fußball und vielen weiteren Sport-möglichkeiten. Am Abend, nach dem Strandtag oder einem interessanten Ausflug in die Orte der Umgebung kochen wir uns gemeinsam Leckeres aus den Zutaten der Region.
Keine Chance für Langeweile: In der zweiten Wo-che geht’s nach Vallon Pont d’Arc am wilden Fluss Ardèche. Dort wird eine 2-tägige Kanutour die Krönung deiner Freizeit sein - nach ausführlicher Einweisung und Übung, versteht sich.
Von hier aus bietet sich außerdem eine Städtetour ins einzigartige, mittelalterliche Avignon an.
Vite, vite … wir warten schon auf dich!
20.8. - 2.9.2015
13 - 15 JahreFrankreich
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Kinderzeltlager für 9 - 12 Jährige 31.07. - 07.08.2015 Preis: ca. 129 EUR bei Anmeldung bis 11.7.15, danach ca. 139 EUR
Teenzeltlagerfür 13 - 17 Jährige 07. - 15.08.2015 Preis: ca. 153 EUR bei Anmeldung bis 17.7.15, danach ca. 163 EUR
Viel mehr Infos und Flyer gibt´s beim CVJM Mannheim e.V.
www.cvjm-mannheim.de oder [email protected],
K 2, 10-11, 68159 Mannheim Tel.: 0621 104500 Fax: 0621 24655
Kinder- und Teen-Zeltlager am Erlichsee
Manche Erlebnisse sind einfach jedes Jahr wieder sehr besonders und ein Gewinn für jeden Teilneh-mer und jede Teilnehmerin.
So ist es auch mit den beliebten Freizeiten für Kin-der und Jugendliche am Erlichsee in der Nähe von Hockenheim, die der CVJM Mannheim e.V. jedes Jahr anbietet.
Bei diesem gemeinsamen Aktiv-urlaub geht es so-wohl um Schwim-men, Spielen und Kanufahren wie auch darum, dass die Kinder und Jugendli-chen persönlich gestärkt werden und neue Erfah-rungen machen.
Jede/r wird wertgeschätzt und soll seinen Platz in der Gemein-schaft haben.
Unser Zeltplatz gehört zum Freizeitzentrum Erlich-see mit zwei wunderschönen Seen zum Schwim-men und Kanufahren (Aufsicht gewährleistet), großen Wiesen und Sportflächen, Grill- und La-gerfeuermöglichkeiten etc. und guten sanitären Einrichtungen.
ZeltlagerJuli - August 2015
Deutschland
Viele Angebote und Programme lassen diese Wochen zu einem unvergesslichen Erlebnis für die Kinder und Jugendlichen wer-den: angefangen bei Zeiten mit der Bibel über Wasserspiele, Geländespiele, Lagerfeuer bis zu Nachwanderungen u.v.m.
Bleibe immer auf dem Laufenden ...www.facebook.com/EKJM.Freizeiten
www.freizeiten.ekjm.de
Auf unserer Facebook Seite erhältst du alle Neuigkeiten aus erster Hand. In unseren Events und Bildergalerien kannst du dich ausführlich über deine Freizeit informieren und dich mit anderen Teilnehmern vernetzen. Bei Fragen kannst du deine Teamern gerne direkt ansprechen.
Hier findest du alle wichtigen In-formationen zu den Freizeiten und Teamern. Du kannst in den Bilder-galerien der letzten Freizeiten stö-bern und dich bequem online für deine Wunschfreizeit anmelden.
ekjm 2.0
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Zu faul zum Tippen? Kein Problem, scanne einfach den QR Code mit deinem Smartphone!
Zu faul zum Tippen? Kein Problem, scanne einfach den QR Code mit deinem Smartphone!
Träger der FreizeitenPatenaktionen des sjr
Für Teilnehmende des Evangelischen Kin-der- und Jugendwerks Mannheim im Alter von 6 - 18 Jahren aus finanziell schwächer gestellten Familien können Zuschüsse aus dem Landesjugendplan gewährt werden.
Wir sind gerne bereit auf Wunsch Un-terlagen zu zusenden. Für nähere Infor- mationen und bei Rückfragen stehen wir gerne zur Verfügung.(siehe oben unter Veranstalter)
Evangelisches Kinder- und Jugendwerk Mannheim
Achim LoröschSpeckweg 14 | 68305 MannheimTel.: 0621/777366-32Fax.: 0621/77736644E-Mail: [email protected]: www.freizeiten.ekjm.de
Stadtjugendring MannheimKennwort: FerienpateSparkasse Rhein Neckar NordIBAN DE14 6705 0505 0030 2696 67BIC MANSDE66XXX
Verwendungszweck:Teilnehmer/In, Freizeit-Nr./OrtSparkasse Rhein Neckar NordIBAN DE36 6705 0505 0030 1680 03BIC MANSDE66XXX
Zuschüsse
Veranstalter/Impressum
So werden Sie FerienpateZiel des Projekts ist, möglichst vielen Kin-dern und Jugendlichen aus Hartz IV-Fa-milien eine Freizeit in den Sommerferien zu ermöglichen und so deren Ausgren-zung zu verhindern.
Dazu werden Firmen und Privatpersonen gesucht, die eine oder mehrere (Teil-)Pa-tenschaften übernehmen wollen. Bereits ab 20,- EUR ist eine Beteiligung möglich.
Der Stadtjugendring sammelt die Spen-den ein und bezahlt damit Freizeiten bei den Jugendverbänden: von der Kinder-
sportwoche über das Zeltlager oder schö-ne Ferien auf dem Bauernhof im In- und Ausland ist alles dabei. Wer sich schon jetzt dafür interessiert und in diesem Jahr dabei sein möchte, kann sich bei Manfred Shita, Stadtjugendring Mannheim(0621/33856-12) informieren.
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REISEBEDINGUNGEN1. Anmeldung/Vertragsabschluss1.1 Mit der Freizeitanmeldung, welche ausschließlich schriftlich mit dem vorgedruckten Anmeldeformular erfol-gen kann, bietet der TN (soweit diese/dieser minderjährig ist, durch seine gesetzlichen Vertreter) dem jeweiligen VA den Abschluss eines Reisevertrages auf der Grund-lage dieser Reisebedingungen verbindlich an. Die An-meldung erfolgt durch den Anmelder auch für alle in der Anmeldung mit aufgeführten Teilnehmer, für deren Ver-tragsverpflichtungen der Anmelder wie für seine eigenen Verpflichtungen einsteht, sofern er eine entsprechende gesonderte Verpflichtung durch ausdrückliche oder ge-sonderte Erklärung übernommen hat.1.2 Der Reisevertrag bei Minderjährigen mit seinem ge-setzlichen Vertretern ist zu Stande gekommen, wenn die Anmeldung vom dem VA schriftlich bestätigt worden ist. Mündliche Nebenabreden sind unwirksam, solange sie nicht von uns schriftlich bestätigt sind. Bei volljährigen Teilnehmern bedarf die Annahme keiner bestimmten Form. Bei oder unverzüglich nach Vertragsabschluss wird der VA dem TN die Reisebestätigung aushändigen. Weicht der Inhalt der Reisebestätigung vom Inhalt der Anmeldung ab, so liegt ein neues Angebot des VAs vor, an das er für die Dauer von 10 Tagen gebunden ist. Der Vertrag kommt auf der Grundlage dieses neuen Angebo-tes zustande, wenn der TN innerhalb der Bindungsfrist dem VA die Annahme erklärt.
2. Leistungen2.1 Die Leistungsverpflichtung des VA ergibt sich aus-schließlich aus dem Inhalt der Buchungsbestätigung in Verbindung mit dem zum Zeitpunkt der Reise gültigen Prospekt und nach Maßgabe sämtlicher erhaltenen Hin-weise und Erläuterungen sowie eventueller ergänzender Informationsbriefe für die einzelnen Freizeitangebote, die dem TN zur Verfügung gestellt wurden. Im Preis inbe-griffen sind - sofern nichts anderes angegeben ist - die Kosten für Fahrt, Unterkunft, Verpflegung (drei Mahlzei-ten) und Kurtaxe. Die Unterbringung erfolgt, wenn nicht anders ausgeschrieben, in Zwei- oder Mehrbettzimmern. Der VA bzw. die von ihm eingesetzten Freizeitleiter/ Frei-zeitleiterin (FL) vermitteln bei unseren Freizeiten vor Ort verschiedene Zusatzangebote (z.B. Ausflüge, Sportver-anstaltungen, Skipässe). Diese Zusatzleistungen werden, soweit sie nicht Bestandteil des gebuchten und bestätig-ten Reiseangebots sind, vom FL lediglich als Fremdleis-tung vermittelt. 2.2 Ändernde oder ergänzende Vereinbarungen zu dem im Freizeitprospekt beschriebenen Leistungen sowie zu den Reisebedingungen bedürfen einer ausdrücklichen Vereinbarung mit dem VA. Sie sollten aus Beweisgründen schriftlich getroffen werden.2.3 Der VA behält sich jedoch ausdrücklich vor, aus sachlich berechtigten, erheblichen und nicht vorherseh-baren Gründen vor Vertragsschluss eine Änderung der Prospektangaben zu erklären, über die der TN vor Bu-chung selbstverständlich informiert wird.
3. Zahlungsbedingungen3.1 Zu den nachfolgenden Zahlungsbedingungen be-achten Sie unbedingt die Erläuterungen in den Wichtigen Hinweisen Ziffer 8.3.2 Nach Vertragsabschluss bei Erhalt der Reisebestäti-gung wird eine Anzahlung von € 75,- fällig. Wird die An-
zahlung nicht geleistet, so ist damit kein Rücktritt vom Reisevertrag gegeben.3.3 Der gesamte Reisepreis ist zwei Wochen vor Rei-sebeginn, jedoch frühestens nach erfolgter Anmeldebe-stätigung, gegen Aushändigung der Reiseunterlagen an das EKJM bzw. VA zu bezahlen, wenn feststeht, dass die Reise durchgeführt wird.
4. Leistungs- und Preisänderungen4.1 Änderungen und Abweichungen von dem verein-barten Inhalt des Reisevertrages, die nach Vertragsab-schluss notwendig werden und die vom VA nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt wurden, sind gestattet, soweit die Änderungen oder Abweichungen nicht er-heblich sind, nicht zu einer wesentlichen Änderung der Reiseleistung führen und den Gesamtzuschnitt der ge-buchten Reise nicht beeinträchtigen. Eventuelle Gewäh-rungleistungsansprüche bleiben unberührt, soweit die geänderten Leistungen mit Mängeln behaftet sind. Der VA ist verpflichtet, den TN über Leistungsänderungen und Leistungsabweichungen unverzüglich in Kenntnis zu setzen. Gegebenenfalls wird es dem TN eine kostenlose Umbuchung oder einen kostenlosen Rücktritt anbieten. Der VA behält sich vor, die ausgeschriebenen und mit der Buchung bestätigten Preise im Falle der Erhöhung der Beförderungskosten oder der Abgaben für bestimm-te Leistungen, wie Hafen- oder Flughafengebühren oder einer Änderung der für die betreffende Reise geltenden Wechselkurse in dem Umfang zu ändern, wie sich die Erhöhung der Beförderungskosten oder der Abgaben für bestimmte Leistungen pro Person bzw. pro Sitzplatz auf den Reisepreis auswirkt, sofern zwischen Vertrags-schluss der Reisebestätigung beim Kunden und dem vereinbarten Reisetermin mehr als 4 Monate liegen. Im Falle einer nachträglichen Änderung des Reisepreises oder einer Änderung einer wesentlichen Reiseleistung hat der VA den TN unverzüglich, spätestens jedoch 21 Tage vor Reiseantritt davon in Kenntnis zu setzen. Prei-serhöhungen nach diesem Zeitpunkt sind nicht zulässig. Bei Preiserhöhungen um mehr als 5 % oder im Falle einer erheblichen Änderung einer wesentlichen Reiseleistung ist der TN berechtigt, ohne Gebühren vom Reisevertrag zurückzutreten oder die Teilnahme an einer gleichwerti-gen Reise zu verlangen, wenn der VA in der Lage ist, eine solche Reise ohne Mehrpreis für den TN aus seinem Angebot anzubieten. Der TN hat die Rechte unverzüglich nach Erklärung des VAs über die Preiserhöhung der Rei-seleitung diesen gegenüber geltend zu machen.
5. Rücktritt der/des TN, Umbuchungen, Ersatzperson5.1 Der/die TN kann bis Freizeitbeginn jederzeit vom Reisevertrag zurücktreten. Die Rücktrittserklärung sollte schriftlich erfolgen. Stichtag ist der Eingang der Rücktritt-serklärung beim VA.5.2 Tritt der/die TN vom Reisevertrag zurück oder tritt er/sie ohne vom Reisevertrag zurückzutreten die Freizeit nicht an, stehen dem VA eine pauschale Entschädigung zu. Diese beträgt: bei einem Rücktritt bis 43 Tage vor Reisebeginn 10% zwischen dem 42 und 22 Tag vor Frei-zeitbeginn 20% des Reisepreises, vom 21. Tag bis 8. Tag vor Reisebeginn 50% des Reisepreises, vom 7. Tag bis zum Reisebeginn 60% des Reisepreises.5.3 Der Nichtantritt der Reise ohne ausdrückliche Rück-
REISEBEDINGUNGENtrittserklärung gilt nicht als Rücktritt vom Reisevertrag. In diesem Falle bleibt der / die TN zur vollen Bezahlung des Reisepreises verpflichtet.5.4 Bis zum Reisebeginn kann der TN verlangen, dass statt seiner ein Dritter in die Rechte und Pflichten aus dem Reisevertrag eintritt. Das VA kann dem Eintritt des Dritten widersprechen, wenn dieser den besonderen Rei-seerfordernissen nicht genügt oder seiner Teilnahme der gesetzlichen Vorschriften entgegensteht. Tritt ein Dritter in den Vertrag ein, so haften er und der ursprüngliche TN dem VA als Gesamtschuldner für den Reisepreis.5.5 Lässt sich der TN durch eine geeignete Person ver-treten, oder wird eine Umbuchung vorgenommen, wird eine Kostenpauschale von € 25,- pro Person erhoben.
6. Nicht in Anspruch genommene Leistungen 6.1 Nimmt der TN einzelne Reiseleistungen infolge vor-zeitiger Rückreise wegen Krankheit oder aus anderen, nicht vom VA zu vertretenden Gründen nicht in Anspruch, so besteht von Seiten des TN kein Anspruch auf anteili-ge Rückerstattung. Das VA bezahlt an den TN ersparte Aufwendungen zurück, sobald und soweit sie von den einzelnen Leistungsträgern tatsächlich an das den VA zurückerstattet worden sind.
7. Mitwirkungspflicht, Ausschlussfrist7.1 Der TN ist zur Beachtung der ihm in der Freizeitaus-schreibung und/oder den übersandten Reiseunterlagen, insbesondere dem Informationsbrief, enthaltenen Hin-weise verpflichtet.7.2 Bei verschiedenen Freizeiten übernehmen die TN das Bettenmachen, beteiligen sich an der Reinhaltung des Hauses, beim Küchen- und Abwaschdienst und beim Einkaufen.7.3 Der TN ist verpflichtet, bei aufgetretenen Leistungs-störungen im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen mitzuwirken, eventuelle Schäden zu vermeiden oder ge-ring zu halten.7.4 Der TN ist insbesondere verpflichtet, seine Bean-standungen unverzüglich der örtlichen Reiseleitung zur Kenntnis zu geben. Diese ist beauftragt, für Abhilfe zu sorgen, sofern dies möglich ist. Unterläßt es der TN schuldhaft, einen Mangel anzuzeigen, so tritt ein An-spruch auf Minderung nicht ein.7.5 Der TN ist verpflichtet sämtliche Ansprüche, die im Zusammenhang mit dem Reisevertrag bzw. den vom VA erbrachten Leistungen stehen, innerhalb eines Monats nach den vertraglich vorgesehenen Rückreisedatum ge-genüber dem VA geltend zu machen.7.6 Wird die Reise infolge eines Reisemangels erheblich beeinträchtigt, so kann der TN den Vertrag kündigen. Dasselbe gilt, wenn ihm die Reise infolge eines solchen Mangels aus wichtigen, dem VA erkennbaren, Grund nicht zuzumuten ist. Die Kündigung ist erst zulässig, wenn der VA bzw. seine Beauftragten (FL, örtliche Agen-tur) eine ihnen vom TN bestimmte, angemessene Pflicht haben verstreichen lassen, ohne Abhilfe zu leisten.
8. Rücktritt und Kündigung durch den Veranstalter8.1 Das VA kann in folgenden Fällen vor Antritt der Reise vom Reisevertrag zurücktreten oder nach Antritt der Rei-se den Reisevertrag kündigen, und zwar:8.1.1 1 bis 4 Wochen vor Reiseantritt bei Nichterreichen einer ausgeschriebenen Mindestteilnehmerzahl. Das VA ist
verpflichtet, den TN unverzüglich nach Eintritt der Voraus-setzungen für die Nichtdurchführung der Reise zu unter-richten und ihm/ihr die Rücktrittserklärung zuzuleiten. Der TN erhält den eingezahlten Reisepreis unverzüglich zurück. Weitere Ansprüche bestehen nicht.8.1.2 Ohne Einhaltung einer Frist, wenn der TN die Durch-führung der Reise nachhaltig stört, oder wenn er/sie sich in solchem Maße vertragswidrig verhält, dass die sofortige Kündigung des Reisevertrages gerechtfertigt ist. Kündigt der Veranstalter, so behalt er den Anspruch auf den Reise-preis. Er muss sich jedoch den Wert der ersparten Aufwen-dungen sowie diejenigen Vorteile anrechnen lassen, die er aus einer anderweitigen Verwendung der nicht in Anspruch genommenen Leistung erlangt, einschließlich der ihm von Leistungsträgern gutgebrachten Beträge.8.1.3 Ohne an eine Frist gebunden zu sein, wenn die Durchführung der Freizeit infolge bei Vertragsabschluss nicht vorhersehbarer, außergewöhnlicher Umstände (Krieg, Streik, Unruhen etc.) erschwert, gefährdet oder beeinträch-tigt ist. Wird der Vertrag gekündigt, so kann der Reisever-anstalter für die bereits erbrachten oder bis zur Beendigung der Reise noch zu erbringenden Reiseleistung eine ange-messene Entschädigung verlangen.
9. Haftung9.1 Der VA haftet im Rahmen der Sorgfaltspflicht eines ordentlichen Kaufmannes für:1. Die gewissenhafte Reisevorbereitung;2. Die sorgfältige Auswahl und Überwachung der Leis-tungsträger;3. Die Richtigkeit aller in den Katalogen angegebenen Reiseleistungen, sofern der VA nicht gem. Ziffer 3 vor Vertragsschluss eine Änderung der Prospektangaben erklärt hat; 4. Die ordnungsgemäße Erbringung der ver-traglich vereinbarten Reiseleistungen. Der VA haftet für ein Verschulden der mit der Leistungserbringung betrau-ten Personen. Wird im Rahmen einer Reise oder zusätz-lich zu dieser eine Beförderung im Linienverkehr erbracht und den TN hierfür ein entsprechender Beförderungsaus-weis ausgestellt, so erbringt der VA insoweit Fremdleis-tungen, sofern er in der Reiseausschreibung oder in der Reisebestätigung ausdrücklich darauf hinweist. Er haftet daher nicht für die Erbringung der Beförderungsleistung selbst. Eine etwaige Haftung regelt sich in diesem Fall nach den Beförderungsbestimmungen dieser Unterneh-men, auf die der TN ausdrücklich hinzuweisen ist und die auf Wunsch auch zugänglich zu machen sind.9.2 Die Haftung des VAs ist bei Schäden, die nicht Körper-schäden sind, auf den dreifachen Reisepreis beschränkt,1. Soweit ein Schaden des TN weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt wird, oder2. soweit der VA für einen dem TN entstehenden Schaden allein wegen eines Verschuldens eines Leistungsträgers verantwortlich ist. Für alle Schadensersatzansprüche des Kunden gegen den VA aus unerlaubter Handlung, die nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen, haftet der VA bei Personenschäden bis € 75.000,00 je Kunde und Reise. Die Haftungsbeschränkung für Sachschäden be-trägt je Kunde und Reise € 4.000,00. Liegt der Reisepreis über € 1.360,00, ist die Haftung auf die Höhe des 3fachen Reisepreises beschränkt. Dem Kunden wird in diesem Zusammenhang im eigenen Interesse der Abschluss ei-ner Reiseunfall- und Reisegepäckversicherung empfohlen. Der VA haftet nicht für Leistungsstörungen im Zusammen-
REISEBEDINGUNGEN hang mit Leistungen, die als Fremdleistungen lediglich ver-mittelt werden, z. B. Sportveranstaltungen, Theaterbesu-che, Ausstellungen usw. und die in der Reisebeschreibung - Ausschreibung - ausdrücklich als Fremdleistung gekenn-zeichnet werden. Ein Schadensersatzanspruch gegen den VA ist insoweit beschränkt oder ausgeschlossen, als aufgrund internationaler Übereinkommen oder auf solchen beruhenden gesetzlichen Vorschriften, die auf die von einem Leistungsträger zu erbringenden Leistungen an-zuwenden sind, ein Anspruch auf Schadensersatz gegen Leistungsträger nur unter bestimmten Voraussetzungen oder Beschränkungen geltend gemacht werden kann oder unter bestimmten Voraussetzungen ausgeschlossen ist.
10. Gewährleistung/AbhilfeWird die Reise nicht vertragsgemäß erbracht, so kann der TN Abhilfe verlangen. Der VA kann die Abhilfe verwei-gern, wenn sie einen unverhältnismäßig hohen Aufwand erfordert. Der VA kann auch in der Weise Abhilfe schaf-fen, dass er eine gleichwertige Ersatzleistung erbringt.
11. Minderung des ReisepreisesFür die Dauer einer nicht vertragsgemäßen Erbringung der Reise kann der TN eine entsprechende Herabset-zung des Reisepreises verlangen (Minderung). Der Rei-sepreis ist in dem Verhältnis herabzusetzen, in welchem zur Zeit des Verkaufs der Wert der Reise in mangelfreiem Zustand zu dem jetzigen Wert gestanden haben würde. Die Minderung tritt nicht ein, soweit es der TN schuldhaft unterlässt, den Mangel anzuzeigen.
12. Kündigung des VertragesWird eine Reise infolge eines Mangels erheblich beein-trächtigt und leistet der VA innerhalb einer angemes-senen Frist keine Abhilfe, so kann der TN im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen den Reisevertrag in seinem eigenen Interesse und aus Beweissicherungs-gründen zweckmäßig durch schriftliche Erklärung kün-digen. Dasselbe gilt, wenn dem TN die Reise infolge eines Mangels aus wichtigem Grund dem VA erkenn-baren Grund - nicht zuzumuten ist. Der Bestimmung einer Frist für die Abhilfe bedarf es auch dann nicht, wenn Abhilfe unmöglich ist oder vom VA verweigert wird oder wenn die sofortige Kündigung des Vertrages durch ein besonderes Interesse des TN gerechtfertigt wird. Er schuldet dem VA den auf die in Anspruch genom-menen Leistungen entfallenden Teil des Reisepreises, sofern die Leistungen für ihn von Interesse waren.
13. SchadensersatzDer TN kann unbeschadet der Minderung oder der Kün-digung Schadensersatz wegen Nichterfüllung verlangen, es sei denn, der Mangel der Reise beruht auf einem Umstand, den der VA nicht zu vertreten hat.
14. Pass-, Visa-, Zoll, Devisen, Gesundheitsbe-stimmungen und Versicherungen14.1 Das VA ist verpflichtet, die Teilnehmer über Bestim-mungen der Pass-, Visa- und Gesundheitsvorschriften zu unterrichten, soweit sie ihm bekannt sind/oder bei üblicher Sorgfalt bekannt sein müssten. Ohne besonde-re Mitteilung an den Veranstalter wird dabei unterstellt, dass der Teilnehmer deutscher Staatsbürger ist und kei-ne Besonderheiten (Doppel-Staatsbürgerschaft, Flücht-
lingsausweis usw.) vorliegen. TN, die nicht die deutsche Staatsbürgerschaft haben, müssen rechtzeitig ein Visum für das jeweilige Reise- und Aufenthaltsland besorgen. Soweit der VA ihrer Hinweispflicht nachkommt, ist der TN zur Einhaltung dieser Bestimmungen verpflichtet. Der VA haftet nicht für die rechtzeitige Erteilung und den Zugang notwendiger Visa durch die jeweilige diplomati-sche Vertretung, auch dann nicht, wenn die Beschaffung vom Veranstalter übernommen wird, es sei denn, dass die Verzögerung vom Veranstalter zu vertreten ist. Anga-ben über gesundheitliche Einschränkungen der Teilneh-merlinnen können nur berücksichtigt werden, wenn uns dies mit der Anmeldung im Freizeitumschlag schriftlich bekannt gegeben wird. 14.5 Jede/jeder TN ist bei Freizei-ten im Inland unfall- und haftpflichtversichert. Es besteht keine Krankenversicherung. Von der Unfallversicherung werden Heilkosten nur übernommen, soweit kein aus-reichender Krankenversicherungsschutz besteht. Die Krankenkasse bzw. der Krankenversicherer ist vorleis-tungspflichtig Bei Freizeiten im Ausland schließen wir eine zusätzliche Kranken-, Unfall- und Haftpflichtversicherung ab. Bitte beachten Sie, dass in die Teilnehmerpreise kei-ne Reiserücktrittskostenversicherung und keine Reisege-päckversicherung eingeschlossen sind. Da wir im Falle Ihres Rücktritts, Rücktrittsgebühren entsprechend Ziffer 5 unserer Reisebedingungen erheben, empfehlen wir Ihnen dringend den Abschluss einer Reiserücktrittskos-tenversicherung. Diese können Sie auch mit einer Rei-segepäckversicherung kombinieren. Auf Wunsch senden wir Ihnen gerne Unterlagen zu.
15. Verjährung, Datenschutz15.1 Ansprüche wegen nicht vertragsgemäßer Erbrin-gung der Reise hat der TN innerhalb eines Monats nach vertraglich vorgesehener Beendigung der Reise gegen-über dem VA geltend zu machen. Nach Ablauf der Frist kann der TN Ansprüche geltend machen, wenn er ohne Verschulden an der Einhaltung der Frist verhindert war.Vertragliche Ansprüche des TN verjähren in 2 Jahren. Die Verjährung beginnt mit dem Tag, an dem die Reise dem Vertrag nach enden sollte. Hat der TN solche Ansprü-che geltend gemacht, so ist die Verjährung bis zu dem Tag gehemmt, an dem der VA die Ansprüche schriftlich zurückweist. Ansprüche aus unerlaubter Handlung ver-jähren in 3 Jahren.15.2 Die für die Verwaltung der Freizeiten benötigten Personendaten des TN werden mittels EDV erfasst und nur vom jeweiligen Veranstalter verwendet und nicht wei-tergegeben.
16. Unwirksamkeit einzelner BestimmungenDie Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Reise- vertrages hat nicht die Unwirksamkeit des ganzen Vertrages zur Folge.
17. GerichtsstandDer TN kann den VA nur an dessen Sitz verklagen. Für Kla-gen des VA gegen den TN ist der Wohnsitz des TN maßge-bend, es sei denn, die Klage richtet sich gegen Vollkaufleu-te oder Personen, die nach Abschluss des Vertrages ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort ins Ausland verlegt haben oder deren Wohnsitz oder gewöhnlicher Auf-enthaltsort zum Zeitpunkt der Klagerhebung nicht bekannt ist. In solchen Fällen ist der Sitz des VAs maßgebend.
Evangelisches Kinder- und
Jugendwerk Mannheim
Speckweg 14 / Taunusplatz
68305 Mannheim
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Anmeldebestätigung abgeschickt
Reiseversicherung beigelegt
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