februar 2011 - gemeinde berching

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Empfang Traditioneller Neujahrs- empfang der Stadt Berching Seite 4 Pfarrjugend Aktiv bei Nikolaus- u. Christbaum- aktion Seite 35 Roßmarkt Das größte Winter- volksfest in Bayern am 2. Februar Gästeführer Blaue Lichtspuren durch Berching Seite 36 Gardetreffen Wieder das Highlight der Faschingszeit Seite 28 Kabarett Han‘s Klaffl und Lisa Fitz in der Kulturfabrik Seite 36 BERCHINGER Mitteilungsblatt Amtliche Bekanntmachungen der Stadt Berching in der Jura 2000 - Region Nr. 2 15.02.2011 Fasching in Berching

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Amtliches Mitteilungsblatt der Großgemeinde Berching i.d.OPf. - Ausgabe Februar 2011

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Page 1: Februar 2011 - Gemeinde Berching

Empfang

TraditionellerNeujahrs-empfang der Stadt Berching

Seite 4

Pfarrjugend

Aktiv bei Nikolaus- u. Christbaum-aktion

Seite 35

Roßmarkt

Das größte Winter-volksfestin Bayern am 2. Februar

Gästeführer

Blaue Lichtspuren durch Berching

Seite 36

Gardetreffen

Wieder das Highlight der Faschingszeit

Seite 28

Kabarett

Han‘s Klaffl und Lisa Fitz in derKulturfabrik

Seite 36

B E R C H I N G E RMittei lungsblat t

Amtliche Bekanntmachungen der Stadt Berching in der Jura 2000 - Region

Nr. 2 15.02.2011

Fasching in Berching

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Mitteilungsblatt der Stadt Berching - Februar 20112

Abgabeschluss für Veröffentlichungen im Mit tei lungs blattist jeweils der 15. des Vormonats.

Öffnungszeiten undwichtige Rufnummern:

Stadtverwaltung Berching,Pettenkoferplatz 12, Tel. 08462/205-0, Fax 205-90Bürgermeister Ludwig EisenreichVorzimmer Fr. Fleischmann: Tel. 205-22, Fax 205-90

Allgemeine Verwaltung

Hauptverwaltung:

H. Buchberger ............................... 205-24 Fr. Mayer ....................................... 205-20

Ordnungs- u. Sozialwesen/Einwohnermeldeamt:

H. Lichtenegger .......... 205-10, Fax 205-91 Fr. Andreas ..................205-12, Fax 205-91 Fr. Flierl .......................205-11, Fax 205-91 H. Guttenberger ......... 205-18, Fax 205-91

Personalamt:

Fr. Meier ....................................... 205-15 Fr. Luber ........................................ 205-14

Finanzverwaltung

Kämmerei: H. Rogoza ..................................... 205-21

Steueramt: H. Wölk ........................................ 205-25 H. Kappl ........................................ 205-27

Stadtkasse: Fr. Regensburger, Fr. Götz ............. 205-26

Bauamt

Bauwesen: H. Böll ........................................... 205-30 Fr. Benz ......................................... 205-31 H. Lang ......................................... 205-38 Fr. Lell ........................................... 205-32

Bauverwaltung:

H. Strobl........................................ 205-33

Kultur/Jugend/Tourismus

Kultur und Jugend / Schule derDorf- u. Landentwicklung:

H. Dr. Rosenbeck ........ 205-35, Fax 205-36 Fr. Streller ................... 205-34, Fax 205-37

Tourismus: Fr. Kerl ....................... 205-13, Fax 205-44 Fr. Christl .................... 205-13, Fax 205-44 Impressum:

Herausgeber: Stadt Berching, Pettenkoferplatz 12, 92334 Ber ching.Verantwortlich für den redaktionellen Teil:Erster Bürgermeister Ludwig Eisenreich. Für namentlich gekenn-zeichnete Beiträge ist der jeweilige Ver fas ser ver ant wort lich.Satz und Druck: Druckerei Fuchs, Pollanten, Tel. 08462/9406-0

Das Mitteilungsblatt im Internet: www.fuchsdruck.de

Weitere Rufnummern und Öffnungszeiten:Öffnungszeiten Tourismusbüro:von 01. November 2010 bis 30. März 2011Montag - Freitag: 9.00 - 12.00 Uhr

Berchinger Erlebnisbad BERLE, Tel. 08462/27373Öffnungszeiten: Montag - Freitag 10.00 - 20.30 Uhr Sa./So./Feiertage 9.00 - 19.30 Uhr

Städtischer Bauhof/Wertstoffhof,Maria-Hilf-Str. 62, Tel. 08462/350, Fax 952796Öffnungszeiten des WertstoffhofsApril - Oktober: Mi. 15 - 18 Uhr, Fr. 15 - 18 Uhr, Sa. 9 - 12 UhrNovember - März: Fr. 14 - 16 Uhr, Sa. 9 - 12 Uhr

Wasserwerk ZweckverbandBerching-Ittelhofener Gruppe,Bergstraße 7, Tel. 08462/27324, email: [email protected], Störungsnummer: Tel. 0172/8169944

Zweckverband zur Wasserversorgungder Jura-Schwarzach-Thalach GruppeMarktplatz 6, 91171 Greding, Tel. 08463/1770,Fax 08463/9397, email: [email protected]

Wasserwart Freystadt, Tel. 09179/941854 o. 0171/8675249

Klärwerk, Maria-Hilf-Str. 64, Tel. 08462/952791,Fax 08462/952793, Mobil 0170/7317098 oder 0160/4769418

Gasversorgung Störungsnummer: 0800/0979899

E.ON Bayern, Kundencenter Parsberg: 09492/950-0Meldung defekter Straßenlampen, H. Schmid, 09492/950-410

Erd- und Steindeponie PollantenÖffnungszeiten: Di u. Do von 7.15 - 12 Uhr und 13 - 16 Uhr

Stadtbücherei, Johannesstr. 1, Tel. 08462/952789Öffnungsz.: Mi 16.00 - 18.00 Uhr, Fr 16.00 - 18.00 Uhr, So 10.00 - 11.30 Uhr

Museum der Stadt BerchingAn der Johannesbrücke, Tel. 08462/952790Vom 1. November 2010 bis 30. April 2011 geschlossen. Besichtigung nach Anfrage bei Herrn Wagner (Tel. 08462/200484); Frau Holfelder (Tel. 08462/1892) oder der Stadt Berching (Tel. 08462/20535).

Postagentur Berching im Reisebüro Hintermeyer,Rei chen au platz 25, Tel. 08462/905080Öffnungszeiten: Mo. - Fr. 9 - 11.30 Uhr und 14.30 - 17 UhrSamstag 9 - 11.30 Uhr, Mittwoch Nachmittag geschlossen.

Forstdienststelle Berching,An der Lände 9, 92360 Mühlhausen,Ansprechpartner Andreas Müller,Tel. 09185/5009925, Fax 5009126, Mobil 0151/12622660.Sprechstunden in Mühlhausen: jeweils am Mittwoch von 14 - 17 Uhr

Notar Christian MüllerSprechstunden im Rathaus Berching:Dienstag 9.00 - 11.00 Uhr, Mittwoch 14.00 - 16.00 Uhr,im Erdgeschoss (Behördensprechraum).Um Terminvereinbarung unter Tel. 08463/64040,Fax 640420 wird ge be ten.

Rettungsleitstelle: 08462/19222

Nachbarschaftshilfe Berching Tel. 08462/952898

Internet: http://www.berching.dee-Mail: [email protected]

Parteiverkehr:Mo. - Fr. 08.00 - 12.00 UhrDo. zusätzlich 14.00 - 18.00 Uhr

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Mitteilungsblatt der Stadt Berching - Februar 2011 3

Berching aktuell

Stadt schafft Anreize zur Belebung der Altstadt

Kommunales Darlehensprogramm der Stadt Berching zur Stabilisierung bzw. Erhöhung der Wohnungsbele-gung in der historischen Altstadt

Der Stadtrat der Stadt Berching hat in seiner Sitzung vom 23.11.2010 ein kom-munales Darlehensprogramm auf den Weg gebracht. Ziel dieses Programms ist die Schaffung von Anreizen zur Erhaltung der historischen Altstadt bzw. von Impulsen für eine zusätzliche Besiedlung von Außen bzw. Festigung von Innen. Das Darlehen-sprogramm wurde im Rahmen der Arbeit der Projektentwicklungs-gruppen im Laufe des Jahres 2009 angeregt und in einem intensiven Diskussionsprozess dem Grunde nach gebilligt.

Durch die nunmehr erfolgte Beschlussfassung hat der Stadtrat der Stadt Berching seiner Absicht Rechnung getragen, die historische Altstadt zu stärken und am Leben zu erhalten. Getreu dem Motto „Neues Leben in alten Mauern“ ist sich der Stadtrat bewusst, dass eine Stadt nur dann attraktiv bleiben und wo erforderlich wieder werden kann, wenn sich in ihr aktives Leben abspielt. Die aktive Nutzung bestehender Immobilien als Wohn- und Gewerbefl ächen führt zu einer Aufwertung der Lebensqualität innerhalb der Stadt-mauern. Dies äußert sich unter anderem in einem steigenden Wohn- und Gebäudewert und erhöht die Attraktivität des Wohn-standorts „Altstadt“.

Die Stadt Berching kann jedoch durch dieses Programm nur Anreize und günstige Rahmenbedingungen schaffen. Es obliegt auch den Bürgern der Stadt selbst, mit dafür Sorge zu tragen, dass ihr unmit-telbares Wohnumfeld lebendig und ansprechend bleibt. Der Bürger, egal ob als alteingesessener oder Neuzuzug, als Selbstnutzer oder Vermieter hat es selbst in der Hand, die Altstadt lebenswert zu er-halten und dem bundesweiten Trend der Verödung der Innenstäd-te entgegenzuwirken.

Folgende Eckpunkte gelten für das Darlehensprogramm und sind nachfolgend im abgedruckten Programmtext exakt festgelegt:

• Fördergebiet: Altstadt in der Abgrenzungder Gestaltungssatzung vom 05.10.1999

• Darlehenshöchstsumme: 5.000,–

• Zinssatz: 1 %

• verschiedene Tilgungsvarianten möglich

• Laufzeit: wahlweise fünf bis zu zehn Jahre

Die Stadtverwaltung hat für diesen Zweck Darlehensrichtlinien er-arbeitet, der Stadtrat hat sie in seiner Sitzung vom 23.11.2010 ein-stimmig in dem Bewusstsein um die Verantwortung für die Erhaltung der historischen Altstadt verabschiedet. Das Darlehensprogramm gilt parallel zu bestehenden Förderprogrammen in der Altstadt, wie zum Beispiel dem seit Jahren bestehenden Kommunalen Fassaden-programm, das ebenfalls kürzlich eine Novellierung erfahren hat und künftig höhere Fördersätze für Sanierungen in Aussicht stellt.

Ihr

Ludwig Eisenreich,Erster Bürgermeister

Kommunales Darlehensprogramm

der Stadt Berching zur Stabilisierungbzw. Erhöhung der Wohnungsbelegungin der historischen Altstadt

I. Allgemeines

Die Stadt Berching, insbesondere die historische Altstadt, ist bedingt durch den demographischen Wandel, einem ständigen Wandel in der Belegung der Wohngebäude unterworfen. Dabei muss festge-stellt werden, dass die Belegung der Wohngebäude in der Altstadt seit Jahren zurückgeht. Dies ist eine Entwicklung, die bundesweit festzustellen ist. Dieser drohenden Verödung der Innenstadt soll, soweit die Stadt Berching durch regulierende Maßnahmen dazu in der Lage ist, nach Möglichkeit entgegengewirkt werden.

Dieses Programm soll einen Anreiz schaffen, die historische und in ihrer gestalterischen Ausprägung reizvolle Altsstadt als Wohnstand-ort attraktiv zu erhalten bzw. neue Impulse für eine Besiedlung von Außen zu geben. Es soll parallel zu bestehenden und in Zukunft aufgelegten Förderprogrammen gelten, soweit sie nicht dem Grunde nach gegenläufi g sind.

II. Fördergrundsätze

1. Geltungsbereich

Der räumliche Geltungsbereich dieser Richtlinien umfasst die Altstadt von Berching in der Abgrenzung der Gestaltungssatzung vom 05.10.1999.

2. Gegenstand der Förderung

• Gegenstand der Förderung ist die Förderung des Erwerbs von Wohnbaugrundstücken bzw. bereits bebauten Grundstücken oder aufgeteiltem Wohnungseigentum und die Errichtung bzw. Erhaltung und Modernisierung von Wohnbebauung innerhalb des räumlichen Geltungsbereiches dieser Richtlinien.

• Gefördert werden Objekte, soweit die Förderung nach Inkraft-treten dieser Richtlinie bei der Stadt Berching beantragt wurde.

• Nicht gefördert wird die Eigentumsübertragung zwischen Ver-wandten in gerader Linie (§ 1589 Abs. 1 Satz 1 BGB), unabhän-gig davon, ob diese unentgeltlich oder durch eine Gegenleistung erbracht wird. Die Bestellung eines Dauerwohn- oder Nießbrauch-rechts an einem Objekt wird ebenfalls nicht gefördert.

3. Art der Förderung

• Die Förderung erfolgt durch Ausreichung eines Darlehens an den Zuwendungsempfänger. Die Regelung des Darlehensverhältnisses erfolgt in einem Darlehensvertrag zwischen der Stadt Berching und dem Darlehensnehmer.

• Das Darlehen ist begrenzt auf eine Höchstsumme von 5.000,– mit einer Laufzeit von 10 bzw. wahlweise 5 Jahren und einem Zinssatz von 1% p.a.

• Das Darlehen kann wahlweise als Tilgungsdarlehen mit einer monatlichen bzw. quartalsmäßigen Tilgung oder als Festdarlehen mit Tilgung zum Laufzeitende ausgestaltet werden.

• Das Darlehen ist grundsätzlich in geeigneter Weise abzusichern. Über Art und Form der Darlehenssicherung wird im Antragsver-fahren entschieden.

4. Voraussetzungen für die Förderung

• Das Darlehen wird unter der Voraussetzung gewährt, dass das zu erwerbende Objekt auf die Dauer von 10 Jahren einer Wohn-nutzung zur ständigen Nutzung zur Verfügung steht und auch tatsächlich genutzt wird. Wohnnutzung in Form einer Wochen-end- oder Feriennutzung ist nicht zuwendungsfähig. Sofern die tatsächliche Nutzung des Objekts zu dauerhaften eigen- oder fremdgenutzten Wohnzwecken unterbleibt, kann die Darlehens-summe in einem Betrag zurückgefordert werden. Diese Rückfor-derung unterbleibt, wenn der Darlehensnehmer nachweist, dass

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Mitteilungsblatt der Stadt Berching - Februar 20114

er in ausreichendem Maße geeignete Schritte unternommen hat, um einem Leerstand der Immobilie vorzubeugen bzw. ihm ent-gegenzuwirken.

• Das Darlehen kann erst nach Abschluss eines rechtsgültigen notariellen Kauf- oder Erbbaurechtsvertrags über eine darlehens-berechtigte Immobilie ausgezahlt werden.

• Die Darlehensgewährung erfolgt unter dem Vorbehalt der Be-reitstellung ausreichender Mittel im Haushaltsplan der Stadt Berching.

• Die Nutzung der darlehensberechtigten Immobilie zu Wohnzwe-cken kann sowohl zu Zwecken der Eigen- als auch der Fremdnut-zung erfolgen.

• Die Gewährung des Darlehens wird nicht von einem bestimmten Alter, Familienstand oder des Vorhandenseins von minderjährigen Kindern im Haushalt des begünstigten Personenkreises abhängig gemacht.

• Die Antragsteller geben über alle Tatsachen und Rechtsverhält-nisse Auskunft und legen gegebenenfalls Nachweise vor, soweit es die Umsetzung dieser Richtlinie erfordert.

5. Verfahren für die Darlehensgewährung

• Die Darlehensgewährung erfolgt nur auf Antrag. Der Antrag auf Förderung ist vor Abschluss entsprechender schuld- und sachenrecht-licher Verträge bei der Stadt Berching als Darlehensgeber zu stellen.

• Der Abschluss von verbindlichen Verträgen vor Bewilligung bzw. grundsätzlicher Zustimmung der Stadt Berching zur Förderfähig-keit des Vorhabens schließt eine Darlehensförderung nach diesen Richtlinien aus.

• Die Stadt Berching stimmt nach vorheriger Antragstellung dem Vertragsabschluss grundsätzlich unter dem Vorbehalt der Einhal-tung dieser Richtlinien zu. Vertragsabschlüsse nach Vorliegen dieser Zustimmung sind förderunschädlich.

• Das Antragsverfahren erfolgt als laufende Angelegenheit der Verwaltung. Der Stadtrat ist im Einzelfall zu beteiligen, wenn die Erledigung eines Antrags nach diesen Richtlinien nicht zweifelsfrei möglich ist bzw. einen unvorhergesehenen Regelungsbedarf mit sich bringt.

6. Auszahlung des Darlehens

• Das Darlehen wird frühestens nach Abschluss des Darlehensver-trags und nach Vorliegen der sonstigen Fördervoraussetzungen ausgezahlt.

• Die Vereinbarung über die Darlehensauszahlung ist eine freiwil-lige Leistung der Stadt. Ein Rechtsanspruch der Darlehensnehmer auf Förderung bzw. Vertragsabschluss und Auszahlung im Rah-men dieses Programms besteht nicht. Die Auszahlung erfolgt stets unter dem Vorbehalt der Bereitstellung ausreichender Haushaltsmittel und nach Maßgabe der allgemeinen und kom-munalrechtlichen Vorschriften.

7. Kündigung von Darlehensverträgen

• Darlehensverträge auf der Basis dieser Richtlinien unterliegen dem Vorbehalt der außerordentlichen Kündigung, soweit

1. die Immobilie vor Ablauf eines Zeitraums von 10 Jahren ab Gewährung des Darlehens veräußert wird,

2. ein vom Darlehensnehmer zu vertretender dauerhafter Leers-tand eintritt,

3. die Immobilie im Rahmen eines Zwangsversteigerungsverfah-rens veräußert werden soll.

4. der Darlehensnehmer mit mehr als zwei Raten bei Zinsen und Tilgungen in Rückstand gerät.

• Die Darlehensumme ist in diesen Fällen nachträglich über den verminderten Zinssatz hinaus zu marktüblichen Zinsen zu verzin-sen.

8. Inkrafttreten, Laufzeit

• Diese Richtlinien treten mit Wirkung vom 01.01.2011 in Kraft.

• Das Förderprogramm ist zunächst befristet bis 31.12.2020. Es verlängert sich um jeweils fünf Jahre, wenn es nicht vor Ablauf der Laufzeit durch Beschluss des Stadtrats außer Kraft gesetzt wird. Die Laufzeit bestehender Darlehensverträge wird durch ein eventuelles Auslaufen des Förderprogramms nicht beeinträchtigt.

Berching, 24.11.2010

Stadt Berching, StadtkämmereiEisenreich, Erster Bürgermeister

Rede von Bürgermeister Ludwig Eisenreich

Neujahrsempfang der Stadt Berching am 06.01.2011

„Wenn der Wind der Veränderung weht, bauen die einen Mauern und die anderen Windmühlen.“ Mit diesem alten Sprichwort aus China, der heute aufstrebenden Wirtschaftsmacht, möchte ich Sie, sehr geehrte Gäste des Neujahrsempfangs 2011, in der Europahalle Berching herzlich begrüßen.

Mit dem neuen Jahr stehen wir bereits im zweiten Jahrzehnt des 21. Jahrhunderts. Und ich freue mich, gleich zu Beginn von 2011 den bewährten Austausch zwischen Bürgerschaft, Wirtschaft und Politik fortzusetzen und in zwangloser Atmosphäre erste Überle-gungen anzustellen, was wir – jeder an seinem Platz, aber auch gemeinsam – in den kommenden Monaten für die Entwicklung unserer Großgemeinde Berching tun können. Wir, die Vertreterinnen und Vertreter von Wirtschaft und Politik, haben den Wind der Veränderung schon oft gespürt – und wir haben ihn vielfältig ge-nutzt. Wir wollen keine Mauern, gegen wen oder was auch immer. Wir haben vielmehr das Unsere dafür getan, damit Berching ange-sichts sich stetig verändernder Rahmenbedingungen gut aufgestellt bleibt und den Anschluss nicht verliert.

Wenn wir heute, wie es zum Jahreswechsel Tradition ist, zurück- und vorausblicken, können wir jedoch auf mehr als nur einen Silberstrei-fen am Horizont verweisen. Deutschland, unser schönes Bayern, der Landkreis Neumarkt und auch die Stadt Berching, haben sich schneller und stärker als anfangs prognostiziert von der Finanz- und

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Mitteilungsblatt der Stadt Berching - Februar 2011 5

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Mitteilungsblatt der Stadt Berching - Februar 20116

Wirtschaftskrise erholt. Freilich, ihre Folgen waren deutlich spürbar und es kostete Anstrengungen, sie aufzufangen. Deshalb möchte ich Ihnen, sehr geehrte Inhaber und Geschäftsführer der Berchinger Unternehmen, an dieser Stelle dafür danken, danken, dass sie während der Krise umsichtig und verantwortungsvoll gehandelt haben. Sie haben alles getan, um Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter nicht zu entlassen; Sie haben sich, wie schon oft, Ihrem Standort verbunden gezeigt und viel Verantwortungsbewusstsein bewiesen.

Das hat sich gelohnt. Denn das Jahr 2010 brachte den ersehnten Aufschwung. Die Geschäftslage der Firmen und Betriebe, insbeson-dere der Unternehmen, die stark im Export engagiert sind, hat sich deutlich gebessert, viele machen Gewinn und haben auch wieder Arbeitskräfte eingestellt. Das sind gute Nachrichten für die Menschen in Berching und der Region. Denn es sind ja immer einzelne Men-schen, die die Krise getroffen hat, Menschen, die um ihre Existenz-grundlage oder die ihrer Firmen fürchteten.

Zum Aufschwung beigetragen haben – neben dem anziehenden Welthandel – die Konjunkturpakete der Bundes- und Landesregie-rung. Auch die Stadt Berching hat 2010 groß investiert und über 4,7 Mio. für Baumaßnahmen ausgegeben. Davon hat eine ganze Reihe Berchinger und regionaler Firmen profi tiert. Denn wir konnten, was ich sehr begrüßt habe, viele örtlich und regional ansässige Unternehmen mit Aufträgen, also zusätzlichen Ordern bedenken.Und, meine Damen und Herren, ich kann Ihnen versichern, dass Stadtrat und Verwaltung auch künftig ihren Rahmen ausschöpfen werden, heimische Betriebe an Ausschreibungen zu beteiligen. Es ist uns trotz großer Belastungen gelungen, viele Projekte zu verwirk-lichen. Ich möchte Ihnen eine ausführliche Rückschau heute erspa-ren und nur ganz kurz einige Projekte und Ereignisse herausgreifen:

Wir haben viel gebaut und investiert. Nennen möchte ich den Ab-schluss der Kanalisation in Winterzhofen und in der Oberen Kanalstraße Süd in Berching, die Errichtung einer PV-Anlage auf dem Schulhausdach, das Feuerwehrhaus in Wallnsdorf, das Dorfgemeinschaftshaus mit Feuerwehrhaus in Sollngries-bach, den Radweg nach Winterzhofen, die Straße Wackers-berg-Holnstein, den Beginn der Sanierungsarbeiten am ge-meindlichen Kanalleitungsnetz und den Bau der neuen Kinderkrippe. Und im Rahmen der Städtebauförderung unterstüt-zen wird die laufende Klostersanierung in Plankstetten, denn auch diese Maßnahme beschert unseren regionalen und einheimi-schen Firmen wertvolle Aufträge. Es ist auch im Interesse der Stadt, dass unsere Klosterabtei Plankstetten Zukunft hat.

Wir haben 2010 gefeiert: Rossmarkt, Ei-Zeit, Pfi ngstvolksfest, Ba-yernrundfahrt, Berchinale mit Kanal im Feuerzauber, Sommer in der Stadt, Literaturwoche, Kultur im Herbst und Weihnachtsmarkt. Berching bietet damit Lebensqualität. Wir hatten Freunde aus un-seren Partnerstädten Obernberg und Savigny und aus Cercivento, der Heimat unserer vormaligen, italienisch-stämmigen Bürgermeister zu Gast. Wir waren Ausrichter der Jura2000-Gewerbeschau und des Streuobstmarkts und wir haben einen neuen Bauernmarkt.

Wir haben getrauert: um unsere Ehrenbürger Karl Weigl und Dr. Karl Schreiber. Wir werden sie und ihre Verdienste um das Gemein-wohl nicht vergessen! Und wir haben mit dem Projekt „Neues Leben in alten Mauern“ zur Innenstadtentwicklung begonnen.

Damit will ich den Rückblick auch schon bewenden lassen. Das Projekt „Neues Leben in alten Mauern“ ist auch zugleich mein Stichwort für den Blick nach vorn. Auch in diesem Jahr werden wir mit unseren Großgemeindefördernden Investitionen fortfahren. Doch richtig große Sprünge können wir nicht machen. Die Haus-haltslage ist und bleibt prekär. Und die Experten gehen davon aus, dass der Welthandel sich wieder abschwächt, zudem laufen die Programme zur Stützung der Wirtschaft demnächst aus.

Das trifft die Unternehmen und Betriebe – und das trifft die Kom-munen, die bereits unter dem jahrelangen Rückgang der Einnahmen leiden und nun auch noch durch die Sparmaßnahmen der Bundes- und Landesregierung beziehungsweise die Auswirkungen der Schuldenbremse belastet werden. Unser Grundproblem ist nach wie

vor nicht gelöst: Die Einnahmen schwanken, um es vorsichtig zu formulieren, und die Ausgaben steigen. In puncto Gemeindefi nan-zierung, da bräuchten wir wirklich einen starken Wind der Verän-derung. Dennoch werden wir den Ausbau der Kinderbetreuung fortsetzen. Auf unserer Agenda stehen darüber hinaus Maßnahmen, um die Infrastruktur und den Klimaschutz zu verbessern sowie unserer Wirtschaft und unseren Familien optimale Rahmen-bedingungen zu schaffen.

Bildung, Familie und Arbeit lauten daher die Schlüsselbegriffe bei der Gemeindeentwicklung. Das gilt auch für Berching. Anhand ei-niger Beispiele möchte ich das näher erläutern.

Bildung ist heutzutage der zentrale Faktor, um mit Veränderungen Schritt halten und selbst Veränderungen in Gang setzen zu können.Ohne einen gut ausgebildeten Nachwuchs kommen wir nicht weiter, weder in Wissenschaft und Forschung noch in Industrie und Dienst-leistungsbereich. Bildung ist unsere Ressource und damit entschei-dend für unsere wirtschaftliche wie gesellschaftliche Entwicklung.

Bildung meint Schule, aber auch Ausbildung im Betrieb. Hier sitzen Wirtschaft und Politik in einem Boot. Schon heute fehlen in manchen Bereichen die Fachkräfte, bei den Ingenieuren etwa oder im Pfl ege-bereich. Und diese Situation könnte sich, wenn wir nicht rechtzeitig gegensteuern, noch verschärfen. Denn die große Veränderung, die wir in den nächsten Jahren zu händeln haben, sie heißt: demogra-fi scher Wandel. Deutschland hat nicht nur immer weniger Einwoh-ner, sondern auch immer weniger junge Einwohner. Und das be-deutet, dass wir es uns nicht leisten können, die junge Generation nicht gut auszubilden. Wir brauchen jedes Talent, jeden Kopf; es ist das Gebot der Stunde, niemanden abzuhängen beziehungsweise alle mitzunehmen. Das fordert neue Konzepte, von der Politik, ge-wiss, aber auch von den Ausbildungsbetrieben und den Kammern. Wir brauchen Maßnahmen zur Nachschulung der Jüngeren und zur Weiterqualifi zierung der älteren; wir müssen Examen anderer Länder schneller oder überhaupt anerkennen, um bei uns lebende Migran-tinnen und Migranten gemäß ihren Kompetenzen beschäftigen zu können. In Ausbildungsfragen stehen wir alle in der Verantwortung.

Ich bin sehr froh, dass in Berching viele Betriebe auch in schwierigen Zeiten Ausbildungsplätze anbieten. Sie handeln damit nicht nur vorausschauend, was die Entwicklung der eigenen Branche angeht, sondern auch verantwortungsbewusst. Viele Unternehmerinnen und Unternehmer, insbesondere aus dem Mittelstand, der in Berching vorwiegend anzutreffen ist, agieren gemäß ihrer Verant-wortung für ihren Betrieb und sehen über den eigenen Tellerrand hinaus. Sie denken nicht nur an die nächste Bilanz, sondern an das langfristige und nachhaltige Standing. Das, meine Damen und Herren, verdient Respekt. Denn es gibt in der Wirtschafts- und Fi-nanzwelt nach wie vor auch ganz andere Vorgehensweisen. Trotz der größten Krise seit 1929, die sie mitverursacht haben, zocken manche Finanzmarktjongleure weiter, als sei nichts geschehen.

Als Folge solcher Unverantwortlichkeit hat uns das Jahr 2010 ganz neue Krisen beschert, Krisen, mit denen kaum jemand gerechnet hatte und die eine ganz neue Bedrohung darstellen: die Griechen-land- und die Euro-Krise. Wir mussten erkennen, dass vor Speku-lanten nichts und niemand sicher ist. Und das trifft vor allem die – in Anführungszeichen – „Kleinen“ beziehungsweise die Nichtverant-wortlichen. Sprich: die Arbeitnehmer wie die Unternehmen, die nachhaltig wirtschaften, die Staaten, die drohende Pleiten auffangen und immer neue Rettungsschirme aufspannen müssen, und mit ihnen auch die Kommunen.

Zurück von der Weltpolitik in unser beschauliches Berching. Berching steht aktuell noch gut da. Die neuesten Statistiken besagen, dass wir - noch - eine relativ junge Gemeinde sind. Bei uns leben mehr junge Menschen als im bayerischen Durchschnitt. Das Verhältnis zwischen Jung und Alt ist noch ausgewogen. Und die Zahl der sozialversicherungspfl ichtigen Arbeitsplätze hat in den vergan-genen Jahren beständig zugenommen. Aktuell dürften es wohl etwa 2.500 sein, soviel wie noch nie in der Geschichte Berchings. Ein großes Kompliment an unsere Arbeitgeber!

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Mitteilungsblatt der Stadt Berching - Februar 2011 7

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Mitteilungsblatt der Stadt Berching - Februar 20118

die kommenden Jahre erarbeiten. Dabei sind wir auf die Erfahrung, Mitarbeit und Unterstützung der sozialen Einrichtungen, der privaten Anbieter von Dienstleistungen, von den Kulturschaffenden und von ehrenamtlichen Unterstützern angewiesen.

Die Stadt kann und muss natürlich wichtige Rahmenbedingungen schaffen. Ich denke, dass wir hier gut unterwegs sind und unsere Hausaufgaben gemacht haben: Straßennetz, Radwege, Wasser und Abwasser, Schulhäuser, Wohn- und Gewerbegebiete, die Freizeit-einrichtungen, kurz: die gesamte Infrastruktur sind in gutem Zustand und werden laufend erneuert. Ein wachsendes Problem für uns sind Leerstände. Wir haben mittlerweile im Altstadtbereich 48 leerste-hende Wohngebäude. Das sind fast 20% des Bestands. Die Alters-struktur der Altstadtbewohner deutet darauf hin, dass diese Zahl in den kommenden Jahren eher steigen wird. Dazu kommen weitere Leerstände – Wohngebäude und insbesondere nicht mehr genutzte landwirtschaftliche Wirtschaftsgebäude - in den Ortsteilen.

In Wirbertshofen wurden vor kurzem unmittelbar im Ortskern zwei Anwesen abgerissen, zwei weitere Anwesen stehen leer. Sieht so die Zukunft unserer Dorfkerne aus? Zunehmende Leerstände können nicht auf die leichte Schulter genommen werden. Leerstehende Häuser verfallen und führen zu einem Wertverlust auch bei benach-barten Immobilien, die gut in Schuss sind. Leerstände haben schädliche Auswirkungen auf die Infrastruktur. Nicht oder nur un-zureichend genutzte Wasser- und Abwasserleitungen gehen kaputt. Hier müssen wir aktiv werden. Unsere wunderschöne Stadt ist über zwölfhundert Jahre alt und muss erhalten bleiben. Erfolg können wir aber nur haben, wenn alle mitmachen.

Es handelt sich ja um Immobilien in Privatbesitz. Unser Projekt „Neues Leben in alten Mauern“ ist daher zunächst einmal eine Einladung an die Bürger und Geschäftsleute in der Innenstadt. Machen Sie mit – Eigentum verpfl ichtet! Im gesamten Gemeinde-gebiet gibt es aktuell etwa 400 Baulücken. D.h. Bauland in Privat-besitz, das erschlossen ist, aber gegenwärtig nicht genutzt wird. Die Besitzer halten es vor für ihre Kinder, betrachten es als sichere Geldanlage oder haben momentan keine Pläne für eine Nutzung. Gleichzeitig gibt es eine Nachfrage nach Bauplätzen und Wohnraum. Wir haben deshalb in Berching Süd ein neues Baugebiet in der Planung. Angesichts der eben genannten großen Baulandreserve und der vielen Leerstände stellt sich uns die grundsätzliche Frage, ob Berching Süd mit großem fi nanziellen Aufwand tatsächlich er-schlossen werden soll.

Oder gelingt es uns, einen Teil der Baulücken und Leerstände im Gemeindebereich zu füllen? Das wollen wir im Dialog mit den Grundstücks- und Hauseigentümern klären. Zu bedenken ist, dass eine weitere Baulanderschließung öffentliche Mittel bindet und bei einer stagnierenden Bevölkerungszahl den Wert der Grundstücke insgesamt mindert. Das kann nicht unser Ziel sein. Aber wir brauchen jetzt auch Wohnraum und Bauplätze für ansiedlungswillige Familien. Private Haus- und Grundbesitzer und die Stadt - gemeinsam sollten wir diese Herausforderung im Sinne des Gemeinwohls bewältigen können. Wie schon gesagt: Die Herausforderungen vor denen wir stehen sind enorm. Es gibt keinen Grund, sich zufrieden zurückzu-lehnen. Die geschilderten Entwicklungen betreffen auch nicht Berching allein, sondern in einem vergleichbaren Ausmaß genauso unsere Nachbargemeinden, die gesamte Region.

Ich komme zum Abschluss nochmals auf meine eingangs gestellten Fragen zurück: Wie gehen wir mit diesen Informationen um? Was können wir überhaupt beeinfl ussen? Wie können wir den Wandel besser gestalten, als andere? Denn das muss unser Anspruch sein! Damit wir diese Herausforderungen besser bewältigen können, müssen wir jetzt die Weichen richtig stellen. Die Voraussetzungen dafür sind gut: Wir erkennen die Probleme. Wir haben eine aktive Bürgerschaft und eine starke Wirtschaft.

Diese Kräfte gilt es nun zu bündeln. Angesichts der Komplexität der Problemstellungen haben wir nur gemeinsam Aussicht auf Erfolg. Aber wenn wir uns gemeinsam Ziele setzen, dann bringen wir auch die Mittel auf, die wir zur Umsetzung brauchen.

Das sind - auch im Vergleich mit unseren Nachbargemeinden - sehr gute Zahlen. Mit diesem Pfund kann Berching wuchern. Aber diese Zahlen sind keineswegs ein Grund, sich zufrieden zurückzulehnen. Es gibt auch andere Zahlen, nämlich ganz aktuelle Zahlen zurdemografi schen Entwicklung in Berching in den kommenden 15 Jahren. Ein genauerer Blick auf diese Prognosen zeigt, dass wir vor enormen Herausforderungen stehen. Die Fragen, die sich angesichts dieser Prognosen stellen, lauten: Wie gehen wir mit diesen Infor-mationen um? Was können wir überhaupt beeinfl ussen? Wie können wir den Wandel besser gestalten, als andere? Denn das muss unser Anspruch sein! Dabei wird rasch klar: Wir allein, „die Stadt“, kann das nicht richten!

Die Zahl der Geburten ist bereits in den vergangenen Jahren dra-stisch zurückgegangen: von über 100 Neugeborenen pro Jahr noch zu Beginn des neuen Jahrtausends auf heute gerade mal gut 60. Die Prognosen gehen für die kommenden Jahre bestenfalls von einer Stagnation auf diesem niedrigen Niveau aus. Wir merken diesen Rückgang bereits in unseren Kindergärten. Und wir können froh sein, wenn wir mittelfristig drei Eingangsklassen in unseren Grundschulen halten können. Der kontinuierliche Rückgang der Schülerzahlen setzt sich in der Folge auch in unserer Mittelschule, in unserer Realschule und in den Gymnasien fort.

Das bereitet Schwierigkeiten bei der Klassenbildung und führt zu noch mehr Schülertransporten zwischen den Schulen unseres Mittelschulverbunds Berching, Breitenbrunn und Dietfurt. Mit der sinkenden Zahl der Schulabsolventen schwindet dann auch der potentielle Nachwuchs für unsere Arbeitgeber. Schon jetzt wächst der Wettbewerb um die qualifi ziertesten Schulabgänger. Ein Wett-bewerb nicht nur zwischen den heimischen Firmen untereinander. Es sind insbesondere die Ballungszentren, welche die qualifi ziertes-ten Köpfe abwerben. In unserem ureigenen Interesse müssen wir Familien attraktive Voraussetzungen zum hier wohnen, leben und arbeiten bieten. Nur dann besteht die Hoffnung auf stabile Gebur-tenzahlen und Zuzüge. Betreuung, Bildung und Qualifi zierung haben daher oberste Priorität. Unsere Kindergärten und Schulen leisten dabei hervorragende Arbeit. Bei den Betreuungsangeboten stehen wir an der Spitze im Landkreis. Im neuen Jahr wollen wir zusammen mit unserer Schule zusätzlich eine Ferienbetreuung anbieten und im September weihen wir die neue Kinderkrippe ein.

Unser Ziel lautet: alle Schülerinnen und Schüler müssen einen Schulabschluss erreichen und anschließend auch einen Ausbildungs-platz beziehungsweise einen Platz an einer weiterführenden Schule oder Hochschule erhalten. Und es ist das ureigene Interesse unserer Betriebe, dass sie uns und die Schule dabei unterstützen. Das können Praktika sein, das können Ausbildungsmessen sein, das können duale Berufsausbildungen sein und das können Projekte sein, wie kürzlich die Kletterwand der Firma Bögl oder die fi nanzielle Unterstützung des Fördervereins „Berching macht Schule“. Wem es gelingt, jungen Leuten noch während der Schulzeit interessante berufl iche Perspektiven aufzuzeigen, der tut sich später auch leichter bei der Nachwuchsgewinnung. Und wir brauchen unsere jungen Leute, sonst bricht mit den Arbeitsplätzen die wirtschaftliche Basis weg.

Auf der anderen Seite wird sich die Zahl der älteren Mitbürge-rinnen und Mitbürger in den kommenden Jahren enorm vergrö-ßern. Innerhalb der nächsten 15 Jahre sagt die aktuelle Bevölke-rungsvorausberechnung für Berching ein Anwachsen der über 65-jährigen um 30% voraus. Was müssen wir tun, damit sich auch eine wachsende Zahl von Senioren bei uns wohlfühlt? Und nicht nur wohlfühlt, sondern auch seine Grundbedürfnisse vor Ort decken und hier bleiben kann. Nahversorgung, Integration, Betreuung, ein vielfältiges kulturelles Angebot, Pfl ege und bürgerschaftliches En-gagement lauten dabei wichtige Schlüsselbegriffe. Wir stehen hier noch ziemlich am Anfang. Mit der Gründung der Nachbarschafts-hilfe, mit der Einrichtung des Sozialen Netzwerks Berching und der Berufung eines Seniorenbeauftragten im Stadtrat haben wir die ersten Schritte getan. Im neuen Jahr möchten wir einen Seniorenrat berufen und in der Folge ein seniorenpolitisches Gesamtkonzept für

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Mitteilungsblatt der Stadt Berching - Februar 2011 9

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Aus Stadtrat und Verwaltung

Fahrplan Roßmarkt

Die Stadt Berching setzt am Rossmarkt wiedereine Buslinie für folgende Dörfer ein:

Hermannsberg 8.05 UhrNeuhaus 8.08 UhrDietersberg 8.12 UhrThann 8.14 UhrRoßthal 8.20 UhrWattenberg 8.23 UhrHennenberg 8.26 UhrEismannsberg 8.28 Uhr

Ankunft Feuerwehrzentrum um 8.50 Uhr

Rückfahrt ab Berching, B299 Höhe Feuerwehrzentrum 14.00 Uhr

Für die anderen Ortsteile bestehen die Busverbindungen des öffent-lichen Nahverkehrs OVF, die zu den gewöhnlichen Zeiten laut Fahrplan fahren.

Meine Damen und Herren, in Berching haben sich Wirtschaft und Politik oft zusammengefunden, um unseren Lebensstandard zu halten und zu heben. Wir haben gemeinsam zukunftsfähige Inve-stitionen auf den Weg gebracht und dazu beigetragen, Arbeitsplät-ze zu schaffen und unsere Großgemeinde Berching weiterzuentwi-ckeln. Wir alle sind überzeugt, dass es sich lohnt, in und für Berching Veränderungen anzustoßen und mitzutragen; wir arbeiten gern in und für Berching. Und das ist, wie ich fi nde, eine gute Basis für 2011.

In diesem Sinne hoffe ich auf eine weiterhin gute Zusammenarbeit und wünsche Ihnen ein glückliches und erfolgreiches neues Jahr mit viel Zuversicht, Gesundheit und Gottes Segen.

DEUTSCHLAND: Zukunft verspielen,Zukunft gestalten?Dr. Hans G. Huber, Aufsichtsratsvorsitzender der Fa. Huber SE, war der diesjährige Festredner beim Neujahrsempfang in der Europahal-le. In seiner Rede spannte Dr. Hans Huber einen weiten Bogen von den globalen Rahmenbedingungen bis zu den Folgerungen daraus für die Entwicklung der Stadt Berching.

Angesichts der stark anwachsenden Weltbevölkerung, des wach-senden Rohstoffverbrauchs, der Umweltzerstörung und eines rie-sigen Schuldenbergs stehen wir vor enormen Herausforderungen. Hans Huber ist sich aber sicher, dass diese Herausforderungen mit einer vorausschauenden Politik und mit einem umweltverträgliche-ren Lebensstil gemeistert werden können. Berching soll sich nach seinen Worten zur „Bürgerstadt“ weiterentwickeln.

Die vollständige Rede von Herrn Dr. Huber ist auf den Internetseiten der Stadt Berching eingestellt und kann heruntergeladen werden: http://berching.de/hp1782/Neujahrsempfang-2011.htm

Grubach 8.32 UhrWolfersthal 8.35 UhrSimbach 8.36 UhrMatzenhof 8.38 UhrAltmannsberg 8.41 UhrErnersdorf 8.44 UhrWinterzhofen 8.47 Uhr

Berchinger RoßmarktMittwoch, 2. Februar 2011

mit dem

Bayerischen Ministerpräsidenten Horst Seehofer

9.00 Uhr geschlossener Auftrieb der Pferde mit Kommentierung

10.30 Uhr Großkundgebung am Marktplatz mit Ministerpräsident Horst Seehofer

ca. 12.00 Uhr Verteilung der Auftriebsprämien am Marktplatz

Großer Vieh- und Krammarkt in der historischen Altstadt.

Allen Besuchern ein herzliches Willkommen und viel Vergnügen am Berchinger Rossmarkt 2011!

Ludwig Eisenreich, 1. Bürgermeister

Lob für Kreisbrandrat GruberGünther Gruber geht nach 12 Jahren Kreisbrandrat zum 1. Mai in den wohlverdienten Ruhestand. Bei den staatlichen Feuerwehreh-rungen im Rathaus nahm Bürgermeister Ludwig Eisenreich die Gelegenheit wahr, den scheidenden Kreisbrandrat für seinen Einsatz in der Gemeinde Berching zu danken und überreichte ihm zum Abschied ein Präsent der Stadt. „Ich kenne Herrn Gruber nun schon fast drei Jahre und ich muss sagen, ich habe sie als einen sympathi-schen, aufrechten, ruhigen, aber äußerst kompetenten Feuerwehr-mann kennen und schätzen gelernt“ sagte der Bürgermeister.

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Mitteilungsblatt der Stadt Berching - Februar 2011 11

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Mitteilungsblatt der Stadt Berching - Februar 201112

3. Wie wird die gesplittete Abwassergebühr erhoben?

Zum einen wird die gesplittete Abwassergebühr für die reine Schmutzwasserbeseitigung nach wie vor über eine verbrauchsbezogene Schmutzwassergebühr erhoben, also durch Ablesung des Wasserzäh-lers, wie es der Bürger auch bisher gewohnt ist. Zum anderen erfolgt die Erhebung der Niederschlagswassergebühr als Jahresgebühr. Dazu wird der Gebührensatz auf die durch einen sogenannten Gebietsab-fl ussbeiwert ermittelte reduzierte Grundstücksfl äche angewandt und im Gebührenbescheid der Stadt Berching ausgewiesen. Der Gebiets-abfl ussbeiwert ist in einer sogenannten Gebietsabfl ussbeiwertkarte festgelegt. Diese wird künftig Bestandteil der Beitrags- und Gebühren-satzung zur Entwässerungssatzung sein.

Der Bürger wird künftig in seinem Gebührenbescheid neben der Grundgebühr zwei Gebührenbestandteile feststellen können. Die Form der Abrechnung durch Einzug der Gebühren über die Stadt Berching in Form von quartalsmäßigen Abschlägen bleibt unverändert.

4. Was ist der Gebietsabfl ussbeiwertund die Gebietsabfl ussbeiwertkarte?

Der Gebietsabfl ussbeiwert gibt den zu erwartenden Anteil der bebauten und befestigten Flächen an der Gesamtgrundstücksfl äche an. Er stellt einen Mittelwert aus der umliegenden Bebauung dar. Ein Gebietsabfl ussbeiwert von 0,30 bedeutet zum Beispiel, dass 30 % der Grundstücksfl äche bebaut oder befestigt sind. Die Gebiets-abfl ussbeiwerte für die einzelnen Gemeindeteile werden dann in der sog. Gebietsabfl ussbeiwertkarte erfasst und in der Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung aufgenommen. Die Gebietsabfl ussbeiwerte für die einzelnen Grundstücke werden für jedes Grundstück aus repräsentativen Grundstücken und nach den Daten des automatisierten Liegenschaftsbuches ermittelt. Es werden je nach Versiegelungsgrad verschiedene Gebietsgruppen für die einzelnen Grundstücke festgelegt.

5. Wie errechnet sich die Niederschlagswassergebühr?

Bei der Berechnung der Niederschlagswassergebühr wird die Grundstücksfl äche laut Grundbuch mit dem Gebietsabfl ussbeiwert aus der Gebietsabfl ussbeiwertkarte multipliziert.

Grundstücksfl äche (lt. Grundbuch) x Gebietsabfl ussbeiwert (aus GAB-Karte) = red. Grundstücksfl äche (Beispiel: 1.000 m² x 0,5 = 500 m²) x Gebührensatz = Jahresgebühr Niederschlagswasserbe-seitigung

6. Vorgehensweise bei der Einführungder gesplitteten Abwassergebühr und derErstellung der Gebietsabfl ussbeiwertkarte

Die Gebietsabfl ussbeiwerte zur Ermittlung der Niederschlagswas-sergebühr werden durch ein beauftragtes Büro ermittelt. Dazu werden die digitalen Flurkarten so aufbereitet, dass die versiegelten Flächen ermittelt werden können. Grundstücke, die das Niederschlags-wasser nicht in die Entwässerungsanlage einleiten können, werden ausgeschieden. Es werden die tatsächlich bebauten und versiegelten Flächen ermittelt und in einem durchschnittlichen Gebietsabfl ussbeiwert festgelegt. Die Bürger erhalten Informationsschreiben, in der Erläute-rungen zum Gebietsabfl ussbeiwert und zum jeweils konkret betrof-fenen Grundstück enthalten sind. Zu den einzelnen Gebietsabfl ussbei-werten werden durch das beauftragte Büro Anhörungstermine in der Stadtverwaltung abgehalten, bei dem auftretende Fragen erläutert werden. Darüber hinaus wird in verschiedenen Bürgerinformationsver-anstaltungen das Wesen der Gebietsabfl ussbeiwertkarte und der ge-splitteten Entwässerungsgebühr als solches erläutert.

7. Zeitlicher Ablauf

Es ist vorgesehen, mit der Ermittlung der Gebietsabfl ussbeiwerte und der Erstellung der Gebietsabfl ussbeiwertkarte ab Februar 2011 zu beginnen und bis zur Jahresmitte abzuschließen. Danach kann die Kalkulation der gesplitteten Abwassergebühr erfolgen, so dass voraussichtlich zum Jahreswechsel 2011/2012 auf die gesplittete Abwassergebühr umgestellt werden kann.

Die Zusammenarbeit zwischen Gruber und der Stadt Berching war sehr angenehm und mit seiner Unterstützung wurden in den letzten Jahren zahlreiche Maßnahmen durchgeführt. Der Bürgermeister erinnerte an die Neuanschaffung von sechs Tragkraftspritzenfahr-zeugen für die Ortsfeuerwehren oder die Errichtung von Feuerwehr-häusern in Wallnsdorf oder Sollngriesbach.

Stadtrat gibt Startsignal für getrennte Abwassergebühr; Bürgerinformation

1. Allgemeines, zeitliche Entwicklung

Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof hat mit Urteil vom 31.03.2003 festgestellt, dass Gebührensatzungen für Entwässerungseinrich-tungen dann nichtig sind, wenn der Kostenanteil der Niederschlags-wasserbeseitigung einen Anteil von 12 % an den Gesamtkosten der Abwasserbeseitigung übersteigt. Das Gericht geht davon aus, dass in diesem Fall eine gesonderte Gebühr sowohl für die Beseitigung des Niederschlagswassers als auch des Schmutzwassers erhoben werden muss. Dieser Sachverhalt trifft auch auf die Entwässerungs-anlage der Stadt Berching zu. Nachdem ein Bürger bei der Stadt Berching gegen die Abrechnung der Abwassergebühren Wider-spruch erhoben hat und damit die Abwassergebühr künftig nicht mehr nach dem Frischwassermaßstab abgerechnet werden darf, hat der Stadtrat der Stadt Berching am 18.01.2011 beschlossen, bei der Abrechnung der Entwässerungsgebühren eine getrennte oder so-genannte gesplittete Entwässerungsgebühr einzuführen.

2. Wesen der gesplitteten Entwässerungsgebühr

Nach der bisherigen, jahrzehntelang bewährten Praxis erfolgte die Abrechnung der Entwässerungsgebühr nach dem sogenannten Frischwassermaßstab, d.h. das in der Verbrauchsstelle entnommene Frischwasser wird als Grundlage für die Entwässerungsgebühr he-rangezogen. Ausnahmen für nicht der Abwasseranlage zugeführtes Frischwasser waren möglich. Die sogenannte gesplittete Abwasser-gebühr sieht nunmehr vor, dass die Kosten der Niederschlagswas-serbeseitigung, also des auf einem Grundstück anfallenden Nieder-schlagswassers, über eine sogenannte Nieder-schlagswassergebühr, die Kosten der Schmutzbeseitigung, also des auf einem Grundstück anfallenden Schmutzwassers, als Schmutzwassergebühr nach wie vor über den Frischwassermaßstab nach dem verbrauchten Frisch-wasser erhoben wird.

Für den Bürger bedeutet dies, dass er künftig bei der Abwasserbe-seitigung neben der Grundgebühr zwei Gebührenbestandteile zu entrichten hat, nämlich die Niederschlagswassergebühr für die Kosten der Niederschlagswasserbeseitigung als Jahresgebühr und die Schmutzwassergebühr als verbrauchsabhängige Gebühr.

Diese Teilung der Gebühr erfordert eine grundsätzliche Neuberech-nung der Entwässerungsgebühr mit einem erheblichen Verwaltungs-aufwand und auch Kosten. Dies ist im Interesse der Gebührenge-rechtigkeit jedoch nicht vermeidbar und auch durch eine höchstrichterliche Entscheidung vorgeschrieben. Ein Ermessensspiel-raum besteht hier für die Stadt Berching nicht.

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Mitteilungsblatt der Stadt Berching - Februar 2011 13

zurück an:

Stadt BerchingPettenkoferplatz 1292334 Berching

Bürger helfen mit ! Verkehrszeichen / Straßenschild beschädigt / fehlt

Straßenbeleuchtung ausgefallen

Fahrbahndecke / Rad- / Fußweg schadhaft

starke Verschmutzung

Kanaldeckel locker / klappert

wilde Müllkippe / Müllablagerungen etc.

überhängende Äste / Grundstücksverwilderung

Ortsbild / Straßenreinigung

Spielgerät auf Kinderspielplatz defekt

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Bitte genaue Ortsangabe: ............................................................................................

...................................................................................................................................

Vorschläge und Anregungen: .......................................................................................

...................................................................................................................................

Datum: ............................

Absender: ....................................................................................................................

für den Fall, dass eine Rückfrage erforderlich ist, Telefon-Nr.: ..........................................

Ausgefülltes Formular bitte an die Stadtverwaltung per Post,Telefax (Fax-Nr. 08462/205-90) oder E-Mail ([email protected]) senden.

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Mitteilungsblatt der Stadt Berching - Februar 201114

8. Ansprechpartner in der Stadtverwaltung

Die Ermittlung der Gebietsabfl ussbeiwerte, die Erstellung der Ge-bietsabfl ussbeiwertkarte und die gesplittete Abwassergebühr an sich werfen viele Fragen auf. In der Stadtverwaltung Berching stehen folgende Personen für Auskünfte zur Verfügung:

Stadtkämmerei: Herr Rogoza, Tel. 08462/205-21Stadtsteueramt: Herr Kappl, Tel. 08462/205-27Stadtsteueramt: Herr Wölk, Tel. 08462/205-25

9. Höhe des Gebührenaufkommens, Kosten für die Stadt Berching und den einzelnen Gebührenschuldner

Die Einführung der gesplitteten Entwässerungsgebühr in Verbindung mit allen damit zusammenhängenden Arbeiten bedeutet für die Stadt Berching und den Gebührenzahler eine erhebliche verwaltungs- und auch kostenmäßige Belastung. Die Kosten für die Einführung der gesplitteten Abwassergebühr müssen letztlich von allen Gebühren-zahlern gemeinsam getragen werden. Die Aufteilung der Entwässe-rungsgebühr in Niederschlags- und Schmutzwassergebühr bedeutet für die öffentliche Einrichtung „Entwässerungsanlage“ keineswegs ein Mehr an Einnahmen, sondern lediglich, dass die Einnahmen anders strukturiert und anders verteilt werden. In der Gesamtheit gilt hier das Kostendeckungsprinzip mit der Maßgabe, dass volle Kostende-ckung die Obergrenze des Gebührenaufkommens bedeutet. Insge-samt werden bei der öffentlichen Einrichtung „Entwässerungsanlage“ nicht mehr Gebühren eingenommen, sondern die Gebühren lediglich nach anderen Maßstäben verteilt. Ein wirtschaftlicher Nutzen für die Stadt Berching als Betreiber der Entwässerungsanlage ist damit nicht verbunden, aber die Stadt Berching muss den höchstrichterlich fest-gestellten Anforderungen an eine aktuelle Beitrags- und Gebühren-satzung zur Entwässerungssatzung nachkommen.

10. Schlussbemerkung

Die Grundintention für die höchstrichterliche Entscheidung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs war eine gerechtere Verteilung der Kosten der Niederschlags- und Schmutzwasserbeseitigung für den Gebührenzahler. Nachdem jedoch das Kostendeckungsprinzip eine Obergrenze bei den Einnahmen der Entwässerungseinrichtung setzt und die Einführung der gesplitteten Gebühr mit erheblichen Kosten sowohl in der Verwaltung als auch an tatsächlichen Zahlungen verbunden ist, gewinnt der Titel des Aufsatzes von Frau Dr. Juliane Thimet, Referentin beim Bayerischen Gemeindetag, zur Einführung von getrennten Abwassergebühren „Getrennte Abwassergebühren oder Die teuer erkaufte Gerechtigkeit“ eine Aktualität, deren schlagwortartiger Charakter allgemein betrachtet weitestgehend Zustimmung fi ndet. Wegen der Bindung der Verwaltung an Recht und gesetzliche Vorgaben müssen die Vorgaben des höchsten ba-yerischen Verwaltungsgerichts jedoch trotzdem umgesetzt werden.

Bericht über die Beteiligung der Stadt Berching an Unternehmen des PrivatrechtsDer Stadtrat der Stadt Berching hat in der Sitzung vom 18.01.2011 vom Bericht über die Beteiligung der Stadt Berching an Unternehmen des Privatrechts Kenntnis genommen.

Dieser Bericht liegt ab sofort im Rathaus, Zimmer Nr. 1.6, zur öffent-lichen Einsichtnahme aus.

Ausbaubeiträge für den Gehwegin WirbertshofenFür den neugebauten Gehweg in Wirbertshofen liegt mittlerweile die letzte Rechnung vor. Die Maßnahme ist somit abgeschlossen und die Beiträge können berechnet und festgesetzt werden.

Der Beitrag pro m² Grundstücksfl äche (siehe auch Vorauszahlungs-bescheid) liegt bei der Endabrechnung bei 1,26 pro m². Unter Anrechnung der festgesetzten Vorauszahlung wird in Kürze der endgültige Beitrag per Bescheid angefordert werden.

Berching aktuell in Zahlen

Zahlen und Statistiken aus dem Einwohnermeldeamtder Stadt Berching

Haupt- u. Nebenwohnsitze der Großgemeinde, Stand 12/09: 9.028

Haupt- u. Nebenwohnsitze der Großgemeinde, Stand 12/10: 8.971

Zahl der Einwohner nach Ortsteilen (Haupt- u. Nebenwohnsitze)

Ort 31.12.2009 31.12.2010

Berching-Stadt 2.945 2.940Altmannsberg 92 90Biermühle 2 2Breitenfurt 12 12Butzenberg 5 5Dietersberg 47 46Eismannsberg 28 28Eglasmühle 103 101Erasbach 531 529Ernersdorf 88 80Fribertshofen 182 181Grubach 32 33Gsöllnhof 5 5Hennenberg 50 50Hermannsberg 87 85Holnstein 443 432Jettingsdorf 78 74Matzenhof 9 9Neuhaus 23 26Oening 138 140Plankstetten 347 341Pollanten 888 896Raitenbuch 192 189Rappersdorf 359 362Ritzermühle 2 2Roßthal 46 36Rudertshofen 207 196Rübling 62 62Schweigersdorf 145 146Simbach 49 48Sollngriesbach 497 494Staudenhof 4 6Staufersbuch 285 280Stierbaum 84 81Thann 84 91Thannbrunn 37 33Wackersberg 68 70Wallnsdorf 188 190Wattenberg 45 44Wegscheid 13 17Weidenwang 286 278Winterzhofen 128 130Wirbertshofen 83 81Wolfersthal 29 30

Bewegungsstatistik 2010Geburten 63Sterbefälle 112Eheschließungen 55Zuzüge 240Wegzüge 235Umzüge 137

Gewerbemeldungen 2010Anmeldungen 83Abmeldungen 58Ummeldungen 22

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Mitteilungsblatt der Stadt Berching - Februar 2011 15

Rettungsschwimmwettbewerbim Erlebnisbad BerleAm Samstag, den 26.02.2011 fi ndet im Erlebnisbad Berle der Ret-tungsschwimmwettbewerb der Wasserwacht Berching statt.

Aus diesem Grund ist das Wettkampfbecken bis 13.00 Uhr gesperrt.

Sicherung der Gehbahnen im Winterdurch private AnliegerDie Verordnung der Stadt Berching über die Reinhaltung und Rei-nigung der öffentlichen Straßen und die Räum- und Streupfl icht der Gehbahnen im Winter schreibt vor, dass zur Verhütung von Gefahren für Leben, Gesundheit, Eigentum oder Besitz die Vorder- und Hin-terlieger bestimmte Abschnitte der Gehbahnen der an ihr Grund-stück angrenzenden oder ihr Grundstück unmittelbar erschließenden öffentlichen Straßen (Sicherungsfl äche) auf eigene Kosten in si-cherem Zustand zu erhalten haben.

Sicherungsarbeiten

Die Vorder- und Hinterlieger haben die Sicherungsfl äche an Werk-tagen ab 7.00 Uhr und an Sonn- und Feiertagen ab 8.00 Uhr von Schnee zu räumen und bei Schnee-, Reif- oder Eisglätte mit geeig-neten, abstumpfenden Stoffen (z. B. Sand, Splitt), nicht jedoch mit Tausalz oder ätzenden Mitteln zu bestreuen oder das Eis zu besei-tigen. Bei besonderer Glättegefahr (z. B. an Treppen oder starken Steigungen) ist das Streuen von Tausalz zulässig.

Diese Sicherungsmaßnahmen sind bis 20.00 Uhr so oft zu wieder-holen, wie es zur Verhütung von Gefahren für Leben, Gesundheit, Eigentum oder Besitz erforderlich ist. Der geräumte Schnee oder die Eisreste (Räumgut) sind neben der Gehbahn so zu lagern, dass der Verehr nicht gefährdet oder erschwert wird. Ist das nicht möglich, haben die Vorder- und Hinterlieger das Räumgut spätestens am folgenden Tag von der öffentlichen Straße zu entfernen. Ab-fl ussrinnen, Hydranten, Kanaleinlaufschächte und Fußgängerüber-wege sind bei der Räumung freizuhalten.

Sicherungsfl äche

Sicherungsfl äche ist grundsätzlich die, vor dem Grundstück verlau-fende Gehbahn.

Bei den Gemeindestraßen und Ortsstraßen wird eingeschränkter Winterdienst durchgeführt.

Hunde!Ordnungsamt: Der Schnee taut und dieHundekothaufen sind überall sichtbar.

Die Stadt Berching weist deshalb nochmals nachdrücklich darauf hin, dass jeder Hundehalter verpfl ichtet ist, die Hinterlassenschaften seines Hundes, die dieser in Parks, auf Gehwegen, auf Sportanlagen sonstigen öffentlichen Stellen, Dorfplätzen und Siedlungen hinter-lässt, zu entfernen (Grünanlagenverordnung der Stadt Berching).

Dass Hunde in den Friedhöfen, auf Kinderspielplätzen, Schulen und Kindergärten nicht erlaubt sind, versteht sich von selbst. Sollten wir zukünftig einem Hundehalter die Verunreinigung öffentlicher Flä-chen nachweisen können, werden wir ein Bußgeld erwirken. Wir bitten deshalb nochmals alle Hundehalter, sich am Sauberhalten der öffentlichen Straßen, Wege, Plätze und Parks zu beteiligen.

Steueramt

Auf dem Gebiet der Gemeinde Berching gilt eine Hundesteuer-satzung. Wir bitten diejenigen Hundehalter, die ihren Hund noch nicht beim Steueramt gemeldet haben, dies umgehend nachzuholen.

Bis auf wenige Ausnahmen sind alle Hunde steuerpfl ichtig.

Amt für Sicherheit und OrdnungAus mehrfach gegebenen Anlass weisen wir die Hauseigentümer besonders in der Berchinger Altstadt darauf hin, dass es sehr ge-fährlich ist, wenn Dachschneelawinen, Eis oder Eiszapfen von Ge-bäuden auf öffentlichen begeh- und befahrbaren Grund fallen.

Es können sich hier durchaus Haftungsansprüche gegen den Haus-eigentümer entwickeln.

Die Hauseigentümer werden deshalb gebeten, geeignete Schutz-maßnahmen gegen das Herabstürzen von Schnee und Eis zu treffen.

Geld für einen guten Zweck gespendetDie Mitarbeiter der Stadtverwaltung Berching ließen es sich nicht nehmen, an Weihnachten für einen guten Zweck zu spenden. Die Weihnachtsgeschenke der Firmen wurden auf einer Tombola an der Weihnachtsfeier verlost. Der Erlös aus dem Losverkauf beträgt aus dem Jahr 2009 und 2010 insgesamt 600,00 Euro.

Diese Geld kommt mit je 200,00 Euro dem Förderverein „Berching macht Schule“, dem Förderverein „Kirchturm Hennenberg“ und dem Förderkreis „Orgelfreunde Berching“ zu Gute. Die Vertreter der Vereine freuten sich über die Spende und nahmen diese gerne entgegen.

v.l.n.r. Josef Lichtenegger, Maike Brinkmann-Frisch, Erster Bürgermeister Ludwig Eisenreich, Hans Hutter, Josef Hollweck und Georg Großhauser

Die Stadt Berchingstellt zum 01.09.2011

für das Erlebnisbad „Berle“

eine(n) Auszubildende(n)in dem staatlich anerkannten Ausbildungsberuf

Fachangestellte/r für Bäderbetriebeein.

Die Ausbildung dauert drei Jahre; die Berufsschulausbildung fi ndet im Blockunterricht in Lindau/Bodensee statt.

Voraussetzung: Qualifi zierender Hauptschulabschluss / Mittle-rer Schulabschluss und die Ablegung des Deutschen Jugend-schwimmabzeichens in Silber

Interessenten werden gebeten, ihre Bewerbung mit den üblichen Unterlagen (Lebenslauf, Lichtbild, Zeugnisse) bis zum 25. Febru-ar 2011 an die Stadt Berching, Pettenkoferplatz 12, 92334 Berching, zu richten.Für weitere Auskünfte steht der Betriebs-leiter des Erlebnisbades, Herr Thiel (Tel. 08462/27373), zur Verfügung.

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Mitteilungsblatt der Stadt Berching - Februar 201116

„Neues Leben in alten Mauern“ – Verkauf leer stehender Gebäude in der AltstadtIm Rahmen der Stadtentwicklung möchte die Stadt Berching bei der Vermarktung leer stehender Wohnhäuser in der Altstadt behilfl ich sein. Mehrere Eigentümer leer stehender Gebäude haben unser Angebot angenommen über die Homepage der Stadt bzw. im Mitteilungsblatt ihr Objekt zum Kauf anzubieten.

Interessenten, die ein Gebäude in der Altstadt suchen, können sich in der Bauverwaltung, Zimmer 2.12 bei Herrn Strobl hierzu nähere Informationen geben lassen.

Wir weisen darauf hin, dass die Stadt Berching keine Maklertätigkeit ausübt. Wir geben lediglich Informationen weiter, welches Objekt zum Verkauf ansteht. Weitere Details haben Verkäufer und Kaufi -nteressent zu verhandeln.

Wenn Sie ein Objekt in der Altstadt zum Verkauf anbieten wollen, bitte melden Sie sich und lassen Ihre Absicht in unsere unverbindliche Liste der zum Verkauf anstehender Gebäude eintragen. Ebenso bitten wir Kaufi nteressenten, sich vormerken zu lassen. Sobald ein Ihren Anforderungen entsprechendes Objekt zum Verkauf gemeldet wird, werden wir Sie davon in Kenntnis setzen.

Amtliche Bekanntmachungen

Satzung der Stadt Berching über die stadteigenen Bestattungseinrichtungen (Friedhofssatzung)Die Stadt Berching - nachfolgend kurz „die Stadt“ genannt - erlässt auf Grund der Art. 23 und 24 Abs. 1 Nr. 1 und 2 der Gemeindeord-nung für den Freistaat Bayern in der Fassung der Bekanntmachung vom 22.08.1998 (GVBl S. 796) unter Beachtung der Vorschriften des Bestattungsgesetzes vom 24.9.1970 (GVBI S.417) zuletzt geän-dert am 20.12.2007 (GVBl S. 958) und der Verordnung des Bayer. Staatsministeriums des Innern zur Durchführung des Bestattungs-gesetzes (Bestattungsverordnung – BestV) vom 01.03.2001 (GVBl S. 92), geändert durch Verordnung vom 21.04.2007 (GVBl S. 338) folgende

Satzung über die Benutzung der von derStadt verwalteten Bestattungseinrichtungen -

(Friedhofssatzung).

Inhaltsverzeichnis der Friedhofssatzung

Teil I Allgemeine Vorschriften§ 1 Gegenstand der Satzung§ 2 Benutzungsrecht und Benutzungszwang

Teil II Die Friedhöfe§ 3 Benutzungsrecht und Verwaltung

Teil III Die Grabstätten§ 4 Die Grabarten§ 5 Aufstellungspläne§ 6 Einzelgräber und Kindergräber§ 7 Familiengräber (Wahlgrabstätten)§ 8 Aschenbeisetzung (Urnengräber)§ 9 Größe der Gräber§ 10 Rechte an Grabstätten§ 11 Umschreibung des Benutzungsrechts§ 12 Verzicht auf Grabnutzungsrechte§ 13 Beschränkung der rechte an Grabstätten§ 14 Pfl ege und Instandhaltung der Gräber§ 15 Gärtnerische Gestaltung der Gräber§ 16 Erlaubnispfl icht für Grabdenkmäler (Grabmale)

und Einfriedungen

§ 17 Größe der Grabdenkmäler und Einfassungen§ 18 Grabmalgestaltung und Grabeinfassungen§ 19 Gründung, Erhaltung und Entfernung

von Grabdenkmälern (Grabmale)

Teil IV Die Leichenhäuser§ 20 Benutzung der Leichenhäuser§ 21 Benutzungszwang

Teil V Leichentransportmittel§ 22 Leichentransport

Teil VI Friedhofs- und Bestattungspersonal§ 23 Leichenperson und Leichenträger§ 24 Totengräber§ 25 Friedhofspersonal

Teil VII Bestattungsvorschriften§ 26 Allgemeines§ 27 Beerdigung§ 28 Ruhefrist§ 29 Umbettung

Teil VIII Ordnungsvorschriften§ 30 Besuchszeiten§ 31 Verhalten im Friedhof§ 32 Arbeiten im Friedhof durch Gewerbetreibende§ 33 Verbote

Teil IX Schlussbestimmungen§ 34 Bisherige Benutzungsrechte§ 35 Schließung und Entwidmung§ 36 Ersatzvornahmen§ 37 Haftungsausschluss§ 38 Zuwiderhandlungen (Ordnungswidrigkeiten)§ 39 Gebühren§ 40 Inkrafttreten

Teil I Allgemeine Vorschriften

§ 1 Gegenstand der Satzung

Die Stadt Berching unterhält die erforderlichen Einrichtungen für das Bestattungswesen. Diesen Einrichtungen dienen

1. die stadteigenen oder von der Stadt verwalteten Friedhöfe.

2. die stadteigenen Leichenhäuser.

3. die Leichentransportmittel.

§ 2 Benutzungsrecht und Benutzungszwang

Das Recht und die Pfl icht zur Benutzung (Inanspruchnahme) der einzelnen Bestattungseinrichtungen bestimmt sich nach Maßgabe dieser Satzung.

Teil II Die Friedhöfe

§ 3 Benutzungsrecht und Verwaltung

1. Die Friedhöfe dienen der würdigen Bestattung der verstorbenen Einwohner und, wenn eine ordnungsgemäße Beisetzung nicht anderweitig sichergestellt ist, auch der im Gemeindegebiet Verstorbenen oder tot Aufgefundenen, sowie derjenigen Per-sonen, denen ein Grabnutzungsrecht in einem stadteigenem Friedhof zusteht.

2. Die Bestattung anderer Personen bedarf der Erlaubnis durch die Stadt.

3. Totgeburten (Art. 6 BestG) müssen in eigenen Gräbern beigesetzt werden.

4. Die Friedhöfe werden von der Stadt (Friedhofverwaltung) ver-waltet und beaufsichtigt.

5. Für eine von den Vorschriften der §§ 17 und 18 der Friedhofs-satzung für die Ortsteilfriedhöfe abweichenden Grabgestaltung steht das Gräberfeld im Friedhof Berching zur Verfügung.

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Mitteilungsblatt der Stadt Berching - Februar 2011 17

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Mitteilungsblatt der Stadt Berching - Februar 201118

Urnen entfernen. Hiervon werden die Erwerber, die Erben oder die Pfl eger des Grabes rechtzeitig benachrichtigt. Wird von der Stadt über das Urnengrab oder die Urnennische verfügt, so ist sie berechtigt, in der von ihr bestimmten Stelle des Friedhofes die Urnen in würdiger Weise der Erde zu übergeben.

§ 9 Größe der Gräber

1. Die einzelnen Grabstellen haben folgende Ausmaße:

1. für Kinder bis zu 10 Jahren Kindergräber: Länge 1.40 Meter / Breite 0,70 Meter

2. für Personen über 10 Jahre a) Einzelgräber: Länge 2,00 – 2,30 Meter / Breite 1,00 Meter

b) Familiengräber: Länge 2,00 – 2,30 Meter / Breite 2,00 Meter

c) Urnengräber: Länge 1,00 Meter / Breite 0,50 Meter

d) Urnenwände: bauartbedingt

e) Urnengräber (Abt. I Reihe 5U auf dem Friedhof Berching und im Friedhof Erasbach und Weidenwang): Länge 0,80 Meter / Breite 0,40 Meter

Die Regelungen in § 18 zu den Gräbern bleiben unberührt.

2. Der Abstand von Grabstätte zu Grabstätte beträgt 30 cm.

3. Die Tiefe des Grabes bis zur Oberkante des Sarges beträgt

a) bei Kindern bis 2 Jahren wenigstens 0,80 Meter,

b) bei Kindern bis 10 Jahren wenigstens 1,30 Meter und

c) bei erwachsenen Personen wenigstens 1,80 Meter, das Tiefgrab 2,50 Meter.

4. Die Beisetzung für Urnen beträgt wenigstens 0,50 Meter.

§ 10 Rechte an Grabstätten

1. Sämtliche Grabstätten bleiben Eigentum der Stadt; an ihnen bestehen nur Rechte nach den Bestimmungen dieser Satzung.

2. Nach Erlöschen des Benutzerrechts kann die Stadt über die Grabstätte anderweitig verfügen. Hiervon werden die Erwerber, die Erben oder die Pfl eger des Grabes rechtzeitig benachrichtigt.

3. Das Benutzungsrecht an Grabplätzen für Familiengräber wird an einzelnen Personen nach Entrichtung der Grabgebühr verliehen, worüber dem Benutzungsberechtigten eine Urkunde ausgestellt wird.

4. Das Grabnutzungsrecht (Nr.3) wird nach Ablauf der Ruhefrist gegen erneute Zahlung der entsprechenden Grabgebühr für jeweils fünf Jahre verlängert, wenn der Benutzungsberechtigte vor Ablauf des Rechts die Verlängerung beantragt, und der Platzbedarf, die Friedhofsplanung oder die Gräbereinteilung des Friedhofs es zulassen.

5. Der Benutzungsberechtigte hat das Recht, im Familiengrab be-stattet zu werden und Mitglieder seiner Familie (Ehegatten, Kinder, Eltern und unverheiratete Geschwister) darin bestatten zu lassen.

Die Stadt kann Ausnahmen bewilligen.

§ 11 Umschreibung des Benutzungsrechts

1. Zu Lebzeiten des Benutzungsberechtigten kann die Umschrei-bung eines Grabnutzungsrechts der Ehegatte oder ein Abkömm-ling beanspruchen, wenn der Benutzungsberechtigte zugunsten des Ehegatten oder Abkömmlings schriftlich auf das Grabnut-zungsrecht verzichtet hat.

2. Nach dem Tode des Benutzungsberechtigten kann derjenige die Umschreibung eines laufenden Grabnutzungsrechts auf seinen Namen beanspruchen, dem es vom Benutzungsberechtigten in einer letztwilligen, rechtsgültigen Verfügung ausdrücklich zuge-wendet wurde. Leben der Ehegatte oder ein Abkömmling des Benutzungsberechtigten, so haben diese aber auf jeden Fall den Vorrang.

3. Liegt keine letztwillige Verfügung vor, so erfolgt die Umschrei-bung auf die in § 10 Nr.5 bezeichneten Personen in der dort

Teil III Die Grabstätten

§ 4 Grabarten

Gräber im Sinne dieser Satzung sind

1. Einzelgräber2. Familiengräber3. Urnengräber4. Urnennischen in Urnenwänden5. Kindergräber.

§ 5 Aufstellungspläne

Die Anlage der Grabplätze richtet sich nach dem Friedhofsplan (Belegungsplan). In ihm sind die einzelnen Grabstätten fortlaufend nummeriert.

§ 6 Einzelgräber und Kindergräber

1. Wird eine Familiengrabstätte nicht in Anspruch genommen, kann ein Benutzungsrecht an einer Einzelgrabstätte oder für Kinder bis zu zehn Jahren eine Kindergrabstätte erworben werden.

2. Das Benutzungsrecht wird mindestens auf die Dauer der Ruhefrist (§ 28), längstens für 20 Jahre verliehen.

3. In Fällen, in denen die Ruhefrist einer zu bestattenden Leiche oder Urne über die Zeit hinausreicht, für die das Recht an der Grabstätte läuft, sind die Gebühren für die Zeit vom Ablauf des Benutzungsrechts bis zum Ablauf der neuen Ruhefrist im Voraus zu entrichten.

4. Jedes Einzelgrab kann aus zwei Grabstellen bestehen, wenn der zuerst Verstorbene tiefer bestattet worden ist (Tiefgrab; Bestat-tungen übereinander).

§ 7 Familiengräber (Wahlgrabstätten)

1. An einem Grabplatz oder an einem Gräberfeld kann ein Benut-zungsrecht erworben werden. Ein Anspruch auf den Erwerb oder die Verlängerung besteht nicht.

2. Das Benutzungsrecht wird mindestens auf die Dauer der Ruhe-frist, längstens für 20 Jahre verliehen.

3. In Fällen, in denen die Ruhefrist einer zu bestattenden Leiche oder Urne über die Zeit hinausreicht, für die das Recht an der Grabstätte läuft, sind die Gebühren für die Zeit vom Ablauf des Benutzungsrechts bis zum Ablauf der neuen Ruhefrist im Voraus zu entrichten.

4. Jedes Familiengrab kann aus maximal vier Grabstellen bestehen, wenn der jeweils zuerst Verstorbene tiefer bestattet worden ist (Tiefgrab; Bestattungen übereinander).

§ 8 Aschenbeisetzung (Urnengräber)

1. Die Urnenbeisetzung ist bei der Stadt (Friedhofsverwaltung) vorher rechtzeitig anzumelden. Bei der Anmeldung sind die standesamtliche Urkunde und die Bescheinigung über die Einä-scherung vorzulegen.

2. Urnen können unterirdisch oder oberirdisch (Urnenwand) abge-sichert beigesetzt werden.

3. In einer bereits bestehenden Grabstätte dürfen die Aschenreste mehrerer Verstorbener einer Familie (vgl. § 10 Nr. 5 der Satzung) beigesetzt werden, jedoch nicht mehr als 2 Urnen je Quadrat-meter im Familiengrab, bzw. Einzelgrab.

4. Für das Benutzungsrecht an Urnengräbern gelten die gleichen Bestimmungen wie für Familiengräber (§ 7). Auf Antrag kann bei naher Verwandtschaft der Verstorbenen (bis zweiten Grades) in einem Urnengrab (= Erdgrab) eine dritte Urne beigesetzt werden, wenn der Grabeigentümer sich verpfl ichtet, die Ruhe-zeit/Laufzeit von 20 Jahren neu zu bezahlen (Zusatzbelegung des Grabes). Bereits bezahlte Jahre aus vorangegangenen Be-stattungen werden nicht angerechnet.

5. Nach Erlöschen des Nutzungsrechts kann die Stadt über das Urnengrab oder die Urnennische verfügen und die beigesetzten

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Mitteilungsblatt der Stadt Berching - Februar 2011 19

angegebenen Reihenfolge. Innerhalb dieser Nachfolge hat das höhere Alter das Vorrecht.

4. Über die Umschreibung erhält der neue Grabbenutzungsberech-tigte eine Urkunde.

§ 12 Verzicht auf Grabbenutzungsrechte

Nach Ablauf der Ruhefrist kann auf ein darüber hinaus verliehenes Grabbenutzungsrecht verzichtet werden. Eine Rückzahlung der Grabgebühren fi ndet nicht statt.

§ 13 Beschränkung der Rechte an Grabstätten

1. Das Grabbenutzungsrecht kann durch die Stadt entzogen wer-den, wenn die Grabstätte aus besonderen Gründen an dem Ort nicht mehr belassen werden kann. Das Einverständnis des Be-nutzungsberechtigten ist erforderlich, falls die Ruhefrist des zuletzt in dem Grabe Bestatteten noch nicht abgelaufen ist.

2. Bei Entzug des Benutzungsrechts wird dem Benutzungsberech-tigten eine möglichst gleichwertige andere Grabstätte auf die Dauer der restlichen Nutzungszeit zugewiesen.

§ 14 Pfl ege und Instandhaltung der Gräber

1. Jeder Grabplatz ist spätestens sechs Monate nach der Beisetzung bzw. nach der Verleihung des Benutzungsrechts würdig herzu-richten, gärtnerisch anzulegen und in diesem Zustand zu erhal-ten. Grabbeete dürfen nicht höher als 20 cm sein. Die Anlegung von Grabhügeln ist nicht gestattet.

2. Der Benutzungsberechtigte ist zur ordnungsgemäßen Pfl ege und Instandhaltung des Grabplatzes verpfl ichtet.

3. Entspricht bei einem Grabplatz, an dem ein Benutzungsrecht besteht, der Zustand des Grabplatzes oder des Grabmals nicht den Vorschriften dieser Satzung, so fi ndet § 36 dieser Satzung (Ersatzvornahme) Anwendung. Werden hierbei die entspre-chenden Kosten auf die ergangene Ersatzvornahme auf Auffor-derung hin nicht ersetzt, so kann das Benutzungsrecht an der Grabstätte ohne Anspruch auf Entschädigung sofort oder mit Ablauf der Ruhefrist als erloschen erklärt werden. Die Stadt ist in diesem Falle berechtigt, den Grabhügel einzuebnen, das Grabmal zu entfernen und die Grabstätte nach Ablauf der Ruhefrist ander-weitig zu vergeben. Sobald der Stadt die entstandenen Kosten ersetzt worden sind, wird auf Antrag das Grabmal herausgegeben.

§ 15 Gärtnerische Gestaltung der Gräber

1. Zur Bepfl anzung der Grabstätten sind nur geeignete Gewächse zu verwenden, welche die benachbarten Gräber und Anpfl an-zungen nicht beeinträchtigen.

2. Das Anpfl anzen andauernder Gehölze (Zwergsträucher, strauch- oder baumartiger Pfl anzen, Bäume) auf den Gräbern bedarf der Erlaubnis der Stadt.

3. Verwelkte Blumen und verdorrte Kränze sind von den Gräbern zu entfernen, kompostierbares Material kann an den dafür vorgesehenen Plätzen abgelagert werden.

Abfall ist vom Grabnutzungsberechtigten selbst zu entsorgen.

§ 16 Erlaubnispfl icht für Grabmäler und Einfriedungen

1. Die Errichtung von Grabdenkmälern, Einfriedungen, Einfassungen und sonstigen baulichen Anlagen oder deren Änderung bedarf – unbeschadet sonstiger Vorschriften – der Erlaubnis der Stadt.

Die Stadt ist berechtigt, soweit das zur Wahrung der Rechte anderer notwendig ist und es der Friedhofszweck erfordert, Anordnungen zu treffen, die sich auf Werkstoff, Art und Größe der Grabdenkmäler, Einfriedungen usw. beziehen.

2. Ohne Erlaubnis aufgestellte Grabmäler können von der Stadt auf Kosten der Verpfl ichteten beseitigt werden (§ 36 der Satzung), wenn sie den sicherheitsrechtlichen Anforderungen (§ 17 der Satzung) nicht genügen oder den gestalterischen Merkmalen (§ 18 der Satzung) widersprechen.

3. Die Erlaubnis zur Errichtung eines Grabmals ist rechtzeitig vorher bei der Stadt (Friedhofsverwaltung) zu beantragen. Dem Antrag sind die zur Prüfung des Entwurfs erforderlichen Zeichnungen in zweifacher Fertigung beizufügen und zwar:

a) Grabmalentwurf einschließlich Grundriss und Seitenansicht im Maßstab 1:25 mit Angabe des Werkstoffes, der Bearbeitungs-weise, der Schrift- und Schmuckverteilung,

b) Bei größeren, mehrstelligen Grabstätten auch ein Lageplan im Maßstab 1:25 mit eingetragenen Grundriss des Grabmals,

c) In besonderen Fällen kann auch eine Schriftzeichnung gefor-dert werden. Aus der Zeichnung müssen alle Einzelheiten der Anlage ersichtlich sein.

4. Die Erlaubnis kann versagt werden, wenn die Anlage nicht den Vorschriften des § 17 und §18 dieser Satzung entspricht.

5. Firmenbezeichnungen dürfen nur in unauffälliger Weise mög-lichst seitlich an den Grabdenkmälern angebracht werden.

6. Jedes Grabdenkmal muss entsprechend seiner Größe dauerhaft gegründet sein. Der Benutzungsberechtigte und die in seinem Auftrag Handelnden haften für jede durch die Errichtung von Grabzeichen und Einfassungen entstehende Beschädigungen der Grab- und Friedhofanlage. Der Benutzungsberechtigte ist verantwortlich, dass die erforderlichen Aufräumungsarbeiten nach Beendigung der Maßnahme durchgeführt werden.

§ 17 Größe der Grabdenkmäler und Einfassungen

1. Grabdenkmäler dürfen in der Regel folgende Maße nicht über-schreiten:

a) bei Kindergräbern Höhe 1,00 m b) bei Einzelgräbern Höhe 1,30 m c) bei Familiengräbern Höhe 1,30 m d) bei Urnengräbern Höhe 0,60 m (sofern keine Sonderrege-

lungen bestehen Grabdenkmäler dürfen nicht breiter als zwei Drittel der Grabbreite sein. Dabei sollen Höhe und Breite ein harmonisches Verhältnis bilden.

2. Grabeinfassungen dürfen folgende Breiten (von Außenkante zu Außenkante gemessen) nicht überschreiten:

a) 0,70 m bei Kindergräbern,

b) 1,00 m bei Einzelgräbern,

c) 2,00 m bei Familiengräbern,

d) 0,50 m bei Urnengräbern (sofern keine Sonderregelungen bestehen).

§ 18 Grabmalgestaltung und Grabeinfassungen

1. Das Grabmal muss so gestaltet sein, dass die Würde des Friedhofs als Ruhestätte der Toten gewährleistet bleibt. Es darf nicht grob verunstaltend oder ärgerniserregend wirken.

2. Die Grabmalgestaltung, das Verwenden von Grabeinfassungen und Grabplatten, oder deren Verbot wird im folgenden für jeden der gemeindlichen Friedhöfe geregelt. Die bisherige Gestaltung des jeweiligen Friedhofes, wie ursprünglich vorgesehen ist dabei zu berücksichtigen.

1. Friedhof Berching: Im Friedhof Berching müssen die Gräber mit einer Einfassung aus Stein Versehen sein. Grabplatten sind erlaubt. Die Größe der Gräber richtet sich nach § 9 dieser Satzung mit Ausnahme des neugestalteten Teiles in Abteilung 00I Reihen 006 bis 010. Die Grabgröße beträgt hier in der Breite 1,5 Meter und in der Länge 1,8 Meter. Bei den Urnengräbern in Abteilung 00I Reihe 005u dürfen keine Grabmale errichtet werden. Die Urnengräber sind mit einer Grabplatte zu versehen.

2. Friedhof Erasbach: Im Friedhof Erasbach sind weder Grabein-fassungen noch Grabplatten erlaubt. Zwischen die Gräber sind drei einheitliche Trittsteine zu legen. Bei den Urnengräbern dürfen, wegen des fehlenden Fundamentbandes, keine Grab-mähler errichtet werden. Die Urnengräber sind mit einer Grab-platte (0,4 x 0,8 Meter) zu versehen.

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Mitteilungsblatt der Stadt Berching - Februar 201120

3. Friedhof Ernersdorf: Im Friedhof Ernersdorf sind weder Gra-beinfassungen noch Grabplatten erlaubt. Zwischen die Gräber sind vier einheitliche Trittsteine zu legen.

4. Friedhof Hennenberg: Im Friedhof Hennenberg sind weder Grabeinfassungen noch Grabplatten erlaubt. Zwischen die Gräber sind vier einheitliche Trittsteine zu legen.

5. Friedhof Holnstein: Im Friedhof Holnstein sind weder Grabein-fassungen noch Grabplatten erlaubt. Zwischen die Gräber sind einheitliche Trittsteine zu legen.

6. Friedhof Oening: Im Friedhof Oening sind weder Grabeinfas-sungen noch Grabplatten erlaubt. Zwischen den Gräbern liegt eine lange Trittplatte.

7. Friedhof Pollanten: Im Friedhof Pollanten sind weder Grabein-fassungen noch Grabplatten erlaubt. Zwischen die Gräber sind einheitliche Trittsteine zu legen. Wegen der steilen und pfl egein-tensiven Lage des Waldfriedhofes sind, bezüglich des Verbotes von Grabplatten auf begründeten Antrag hin, Ausnahmen möglich.

8. Friedhof Plankstetten: Im Friedhof Plankstetten sind die Gräber mit einer einheitlichen Grabeinfassung aus Stein zu umgeben. Grabplatten sind erlaubt.

9. Friedhof Raitenbuch: Im Friedhof Raitenbuch sind weder Grabeinfassungen noch Grabplatten erlaubt. Zwischen die Gräber sind drei einheitliche Trittsteine zu legen.

10. Friedhof Rappersdorf: Einfriedungen sind erlaubt, jedoch nicht vorgeschrieben. Grabplatten sind nicht erlaubt. Die Grab-größe ist auf eine Breite von 1,40 Meter für Familiengräber und auf eine Breite von 0,80 für Einzelgräber und eine Länge von 1,90 Meter festgelegt.

11. Friedhof Rudertshofen: Im Friedhof Rudertshofen sind weder Grabeinfassungen noch Grabplatten erlaubt. Zwischen die Gräber sind drei einheitliche Trittsteine zu legen.

12. Friedhof Sollngriesbach: Im Friedhof Sollngriesbach sind weder Grabeinfassungen und Grabplatten erlaubt. Zwischen die Gräber sind einheitliche Trittsteine zu legen.

13. Friedhof Staufersbuch: Im Friedhof Staufersbuch sind keine Grabeinfassungen noch Grabplatten erlaubt. Zwischen die Gräber sind drei einheitliche Trittsteine zu legen.

14. Friedhof Thann: Im Friedhof Thann sind weder Grabeinfas-sungen noch Grabplatten erlaubt. Zwischen die Gräber sind einheitliche Trittsteine zu legen.

15. Friedhof Wattenberg: Im Friedhof Wattenberg sind weder Grabeinfassungen noch Grabplatten erlaubt. Zwischen die Gräber sind vier einheitliche Trittsteine zu legen.

16. Friedhof Weidenwang: Im Friedhof Weidenwang gelten folgende Gestaltungsvorschriften:

a) Für Grabmale dürfen nur Natursteine, sowie Holz und ge-schmiedetes oder gegossenes Metall verwendet werden.

b) Nicht zugelassen sind alle nicht aufgeführten Materialien, Zutaten, Gestaltungs- und Bearbeitungsarten, insbesondere Beton, Glas, Kunststoff und Farben außer Gold und Silber.

Im Friedhof Weidenwang wird die bepfl anzte Fläche durch einen ebenerdig eingegrabenen verzinkten Metallrahmen begrenzt. Außer diesem Metallrahmen ist keine Grabeinfassung zugelassen. Die Fläche zwischen den Grabfl ächen ist nach jeder Bestattung oder sonstigen Veränderung vom Benutzungsberechtigten als Grünfl äche anzusäen. Bei den Urnengräbern dürfen, wegen des fehlenden Fundamentbandes, keine Grabmähler errichtet werden. Die Urnen-gräber sind mit einer Grabplatte (0,4 x 0,8 Meter) zu versehen.

§ 19 Gründung, Erhaltung und Entfernungvon Grabdenkmälern (Grabmale)

1. Die Grabmale sind ihrer Größe entsprechend nach den allgemein anerkannten Regeln des Handwerks (Richtlinien des Bundesin-nungsverbands des Deutschen Steinmetz-, Stein und Holzbild-

hauerhandwerks für das Fundamentieren und Versetzen von Grabdenkmälern in der jeweils geltenden Fassung) zu funda-mentieren und so zu befestigen, dass sie dauerhaft standsicher sind und auch beim Öffnen benachbarter Gräber nicht umstür-zen oder sich senken können. Satz 1 gilt für sonstige baulichen Anlagen entsprechend.

2. Der Grabbenutzungsberechtigte hat das Grabdenkmal in einem ordnungsgemäßen, verkehrssicheren Zustand zu erhalten. Er ist für Schäden verantwortlich, die insbesondere durch Umfallen des Grabdenkmals oder Abstürzen von Teilen desselben verurs-acht werden. Grabdenkmäler, die umzustürzen drohen oder wesentliche Zeichen der Zerstörung aufweisen, können nach vorangegangener Aufforderung auf Kosten des Verpfl ichteten entfernt werden, wenn er sich weigert, die Wiederherstellung vorzunehmen oder innerhalb der gestellten Frist durchzuführen.

3. Grabdenkmäler, Einfriedungen, Einfassungen und sonstige bau-liche Anlagen (§ 16) dürfen vor Ablauf der Ruhefrist oder des Benutzungsrechts nur mit Zustimmung der Stadt entfernt werden.

4. Nach Ablauf der Ruhefrist bzw. des Benutzungsrechts sind die Grabdenkmäler zu entfernen. Sie gehen, falls sie nicht innerhalb von 3 Monaten nach schriftlicher Aufforderung der Stadt entfernt werden, gemäß der mit jedem Grabmaleigentümer geschlos-senen Vereinbarung in das Eigentum der Stadt über. Sind Benut-zungsberechtigte nicht bekannt, ergeht die schriftliche Auffor-derung durch öffentliche Bekanntgabe in ortsüblicher Weise.

5. Künstlerisch oder geschichtlich wertvolle Grabdenkmäler oder solche, die als besondere Eigenart des Friedhofs aus früheren Zeiten gelten, unterstehen dem besonderen Schutz der Stadt. Die Entfernung oder Änderung solcher Grabdenkmäler bedarf der Erlaubnis der Stadt.

Teil IV Die Leichenhäuser

§ 20 Benutzung der Leichenhäuser

1. Die Leichenhäuser dienen zur Aufbewahrung der Leichen aller im Gemeindegebiet Verstorbenen, bis sie bestattet oder über-führt werden und zur Aufbewahrung von Aschenresten feuer-bestatteter Leichen bis zur Beisetzung im Friedhof, sowie zur Vornahme von Leichenöffnungen.

2. Die Toten werden in der Leichenhalle aufgebahrt. Besucher und Angehörige haben keinen Zutritt zu dem Aufbahrungsraum. Leichen von Personen, die bei Eintritt des Todes an einer übertrag-baren Krankheit im Sinne des Bundesseuchengesetzes erkrankt waren, werden in einem gesonderten Raum untergebracht.

3. In der Regel wird im offenen Sarg aufgebahrt. Besucher und Angehörige haben die Möglichkeit, die Verstorbenen zu sehen. Wenn der Amtsarzt oder Leichenschauer es angeordnet hat, bleibt der Sarg geschlossen.

4. Eine Aufbahrung der Leichen von Personen, die an einer über-tragbaren Krankheit im Sinne des Bundesseuchengesetzes er-krankt waren, unterbleibt.

5. Für die Beschaffenheit von Särgen, Sargausstattungen und für die Bekleidung von Leichen gelten die Vorschriften des §§ 12 ,30 der BestV.

6. Lichtbildaufnahmen von aufgebahrten Leichen dürfen nur mit dem Einverständnis desjenigen, der die Bestattung in Auftrag gegeben hat, gemacht werden.

7. Leichenöffnungen dürfen nur in dem hierfür vorgesehenen Raum des Leichenhauses durch einen Arzt vorgenommen werden. Sie bedürfen in jedem Falle einer gerichtlichen oder behördlichen Anordnung oder einer schriftlichen Einwilligung der nächsten Angehörigen.

§ 21 Benutzungszwang

1. Jede Leiche der im Gemeindegebiet Verstorbenen ist nach Vornahme der ersten Leichenschau innerhalb von 6 Stunden

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Mitteilungsblatt der Stadt Berching - Februar 201122

nach dem Tode in das Leichhaus zu verbringen. Die Nachtstunden von 18 bis 6 Uhr zählen dabei nicht mit.

2. Die von einem Ort außerhalb des Gemeindegebiets überführten Leichen sind unverzüglich nach Ankunft in das Leichenhaus zu verbringen, falls nicht die Bestattung unmittelbar nach der An-kunft stattfi ndet.

3. Ausnahmen können gemacht werden, wenn

a) der Tod in einer Anstalt (Krankenhaus, Spital u.a.) eingetreten ist und dort ein geeigneter Raum für die Aufbewahrung der Leiche vorhanden ist,

b) die Leiche zum Zwecke der Überführung an einen auswärtigen Bestattungsort zur früheren Einsargung freigegeben und inner-halb einer Frist von 8 – 24 Stunden überführt wird.

Teil V Leichentransportmittel

§ 22 Leichentransport

Die Beförderung der Leichen der im Gemeindegebiet Verstorbenen obliegt dem beauftragten Bestattungsunternehmen mit seinen Leichentransportmitteln (Leichenwagen, Bahren).

Teil VI Friedhofs- und Bestattungspersonal

§ 23 Leichenperson und Leichenträger

1. Das Reinigen und Umkleiden von Leichen darf erst nach erfolgter Leichenschau vorgenommen werden.

2. Der Transport von Leichen, die Mithilfe bei der Aufbahrung von Leichen, die Mitwirkung bei den Beerdigungsfeierlichkeiten sowie der Begleitdienst bei Überführungen wird vom beauftragten Bestattungsunternehmern ausgeführt.

§ 24 Totengräber

Der Grabaushub, die Einfüllung des Grabes und die damit verbundenen Aufgaben obliegen dem beauftragten Bestattungsunternehmen.

§ 25 Friedhofspersonal

Die unmittelbare Wahrnehmung der sonstigen mit dem Friedhofs-betrieb verbundenen Aufgaben (Betreuung der Friedhofsanlagen) obliegt den Bediensteten des städtischen Bauhofs, den Bediensteten der Friedhofsverwaltung und den dazu bestimmten Personen.

Teil VII Bestattungsvorschriften

§ 26 Allgemeines

1. Bestattung im Sinne dieser Satzung ist die Erdbestattung von Leichen oder Leichenteilen, sowie die Beisetzung von Aschenur-nen unter der Erde oder in Urnennischen. Die Bestattung ist durchgeführt, wenn das Grab eingefüllt ist bzw. die Urnennische verschlossen ist.

2. Das Grab muss spätestens 24 Stunden vor Beginn der Bestattung bei der Stadt bestellt werden.

§ 27 Beerdigung

1. Den Zeitpunkt der Bestattung setzen die Hinterbliebenen mit dem zuständigen Pfarramt und dem beauftragten Bestattungs-unternehmen fest.

2. Eine Viertelstunde vor Beginn der Beerdigung wird der Sarg geschlossen. Nach Beendigung der kirchlichen Handlungen wird der Trauerzug unter Führung eines Angestellten des beauftrag-ten Bestattungsinstitutes zum Grabe geleitet.

3. Nachrufe, Kranzniederlegungen oder musikalische Darbietungen dürfen erst nach Abschluss der religiösen Zeremonien erfolgen.

§ 28 Ruhefrist

1. Die Ruhefrist bis zur Wiederbelegung beträgt für Verstorbene, die über 10 Jahre alt sind, 20 Jahre, für Verstorbene bis zu einem Alter von 10 Jahren, 10 Jahre. Für Aschebeisetzungen gilt eine Ruhefrist von 20 Jahren.

2. Im Friedhof Plankstetten ist, um die Verwesung zu begünstigen, bei der Neuanlage eines Grabes dem einzufüllenden Erdreich 1/3 Sand beizumischen.

§ 29 Umbettung

1. Die Ruhe der Toten darf grundsätzlich nicht gestört werden.

2. Umbettungen von Leichen und Aschen bedürfen, unbeschadet der sonstigen gesetzlichen Vorschriften, der vorherigen Zustim-mung der Stadt. Umbettungen dürfen nur von gemeldeten (zugelassenen) Bestattungsunternehmen vorgenommen werden.

Die Zustimmung kann nur bei Vorliegen eines wichtigen Grundes erteilt werden. Umbettungen innerhalb des Gemeindegebietes sind in den ersten fünf Jahren der Ruhezeit nur bei Vorliegen eines dringenden öffentlichen Interesses zulässig.

3. Nach Ablauf der Ruhezeit noch vorhandene Leichen- oder Aschereste können mit vorhergehender Zustimmung der Stadt auch in belegte Grabstätten aller Art umgebettet werden.

4. Alle Umbettungen erfolgen nur auf Antrag; antragsberechtigt ist bei Umbettungen der Grabnutzungsberechtigte und jeder Angehörige des Verstorbenen mit Zustimmung des Grabnutzungs-berechtigten. Bei Entziehung von Grabnutzungsrechten können Leichen oder Aschen, deren Ruhezeit noch nicht abgelaufen ist, von Amts wegen in andere Gräber umgebettet werden.

5. Der Ablauf der Ruhe- und Nutzungszeit wird durch eine Umbet-tung nicht unterbrochen oder gehemmt.

6. Leichen oder Aschen zu anderen als zu Umbettungszwecken wiederauszugraben, bedarf einer behördlichen oder einer rich-terlichen Anordnung.

Teil VIII Ordnungsvorschriften

§ 30 Besuchszeiten

1. Die Friedhöfe sind nur tagsüber geöffnet. Auf weitere Besuchs-zeiten wird gegebenenfalls am Eingang zum Friedhof hingewiesen.

2. Bei dringendem Bedürfnis kann das Friedhofspersonal Ausnah-men von der Regelung nach Nr. 1 zulassen.

3. Die Stadt kann das Betreten aller oder einzelner Friedhofsteile aus besonderem Anlass vorübergehend untersagen.

§ 31 Verhalten im Friedhof

1. Jeder Besucher des Friedhofs hat sich ruhig und der Würde des Ortes und der Achtung der Persönlichkeitsrechte der Angehöri-gen und Besuchern entsprechend zu verhalten.

2. Kindern unter 10 Jahren ist das Betreten des Friedhofes nur in Begleitung Erwachsener gestattet.

3. Den Anordnungen des Friedhofspersonals haben die Besucher Folge zu leisten (Verbote siehe §33 dieser Satzung).

§ 32 Arbeiten im Friedhof durch Gewerbetreibende

1. Bildhauer, Steinmetze, Gärtner, Bestatter und sonstige Gewer-betreibende bedürfen für Tätigkeiten auf den Friedhöfen der vorherigen Zulassung durch die Stadt, die gleichzeitig den Um-fang der Tätigkeiten festlegt.

2. Zuzulassen sind Gewerbetreibende, die a) in fachlicher, betrieblicher und persönlicher Hinsicht zuverläs-

sig sind,

b) selbst oder deren fachliche Vertreter die Meisterprüfung ab-gelegt haben oder in die Handwerksrolle eingetragen sind oder über eine gleichwertige Qualifi kation verfügen und

c) eine entsprechende Berufshaftpfl ichtvers. nachweisen können.

3. Die Zulassung erfolgt durch Zulassungsbescheid. Die Zulassung ist alle zwei Jahre zu erneuern.

4. Die Zulassung in Verbindung mit dem Bundespersonalausweis (oder entsprechende Identitätsnachweise der EU-Länder) sind dem Friedhofspersonal auf Verlangen vorzuzeigen.

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Teil IX Schlussbestimmungen

§34 Bisherige Benutzungsrechte

1. Bei Grabstätten über welche die Stadt bei Inkrafttreten dieser Satzung bereits verfügt hat, richtet sich die Nutzungszeit nach den bisherigen Vorschriften.

2. Die vor dem Inkrafttreten dieser Satzung entstandenen Nutzungs-rechte von unbegrenzter Dauer werden auf zwei Nutzungszeiten (§ 6 Nr. 2 und § 7 Nr. 2) seit Erwerb begrenzt. Sie enden jedoch nicht vor Ablauf eines Jahres nach Inkrafttreten dieser Satzung und der Ruhezeit der zuletzt beigesetzten Leiche oder Asche.

§ 35 Schließung und Entwidmung

1. Friedhöfe, Friedhofsteile und einzelne Grabstätten können aus wichtigem öffentlichem Interesse geschlossen oder entwidmet werden. Durch Schließung wird die Möglichkeit weiterer Beiset-zungen ausgeschlossen; Durch die Entwidmung verliert der Friedhof seine Eigenschaft als öffentliche Bestattungseinrichtung. Besteht die Absicht der Schließung, so werden keine Nutzungs-rechte mehr erteilt oder wiedererteilt.

2. Die Absicht der Schließung, die Schließung selbst und die Ent-widmung sind jeweils öffentlich bekannt zu machen.

3. Die Stadt kann die Entwidmung verfügen, wenn alle Nutzungs-rechte und Ruhefristen abgelaufen sind.

§ 36 Ersatzvornahmen

1. Wird bei Zuwiderhandlungen gegen Bestimmungen dieser Satzung ein ordnungswidriger Zustand verursacht oder eine aufgrund dieser Satzung bestehende Verpfl ichtung nicht erfüllt, so kann die Stadt nach vorheriger schriftlicher Androhung und nach Ablauf der hierbei gesetzten Frist an Stelle und auf Kosten des Zuwiderhandelnden einen satzungsgemäßen Zustand her-stellen und die Kosten wie Gemeindeabgaben beitreiben.

2. Einer vorherigen Androhung und einer Fristsetzung bedarf es nicht, wenn der Pfl ichtige nicht sofort erreichbar ist oder wenn die sofortige Beseitigung des ordnungswidrigen Zustandes im dringenden öffentlichen Interesse geboten ist.

§ 37 Haftungsausschuss

Die Stadt Berching haftet nicht für Schäden, die durch nicht sat-zungsgemäße Benutzung der Friedhöfe, ihrer Anlagen und ihrer Einrichtung, durch dritte Personen oder Tiere entstehen.

§ 38 Zuwiderhandlungen (Ordnungswidrigkeiten)

Gemäß Art. 24 Abs. 2 Satz 2 in Verbindung mit Abs. 1 Nr. 1 Ge-meindeordnung für den Freistaat Bayern kann mit Geldbuße bis zu 2.500,– Euro belegt werden, wer vorsätzlich

a) einer der Vorschriften der §§ 9,14 bis 21 und 29 ( Größe, Gestal-tung, Errichtung, Pfl ege der Gräber und Grabdenkmäler, der Benutzung des Leichenhauses und Durchführung der Umbet-tung) zuwider handelt,

b) als Gewerbetreibender gegen die Vorschriften § 32 verstößt,

c) einer der Vorschriften der §§ 31 und 33 (Verhalten auf dem Friedhof und Verbote) zuwiderhandelt,

d) einer aufgrund dieser Satzung ergangenen vollziehbaren Anord-nung zuwiderhandelt.

§ 39 Gebühren

Die Leistungen der Stadt Berching aufgrund dieser Satzung sind gebührenpfl ichtig nach Maßgabe der Friedhofgebührensatzung.

§ 40 Inkrafttreten

Diese Satzung tritt am 15.02.2011 nach ihrer amtlichen Bekanntmachung in Kraft. Gleichzeitig tritt die Satzung über die stadteigenen Bestattungs-einrichtungen (Friedhofssatzung) vom 15.01.2005 außer Kraft.

Berching, 14.01.2011, Stadt BerchingLudwig Eisenreich, Erster Bürgermeister

5. Die Gewerbetreibenden und ihre Bediensteten haben die Fried-hofssatzung und die dazu ergangenen Regelungen zu beachten. Die Gewerbetreibenden haften für alle Schäden, die sie oder ihre Bediensteten im Zusammenhang mit ihrer Tätigkeit auf den Friedhöfen schuldhaft verursachen.

6. Gewerbliche Arbeiten dürfen auf den Friedhöfen nur während der allgemeinen Öffnungszeiten ausgeübt werden; ausgenom-men nicht aufschiebbare Arbeiten der Bestatter zur Vorbereitung einer Bestattung. In den Fällen des § 30 Nr. 3 sind gewerbliche Arbeiten ganz untersagt.

7. Die für die Arbeiten erforderlichen Werkzeuge und Materialien dürfen auf den Friedhöfen nur vorübergehend und an Stellen gelagert werden, an denen sie nicht behindern. Bei Beendigung oder bei Unterbrechung der Tagesarbeit sind die Arbeits- und die Lagerplätze wieder in den früheren Zustand zu bringen. Die Gewerbetreibenden dürfen auf den Friedhöfen keinerlei Abfall, Abraum-, Rest- und Verpackungsmaterial ablagern. Gewerbliche Geräte dürfen nicht an oder in den Wasserentnahmestellen der Friedhöfe gereinigt werden.

8. Gewerbetreibende, die trotz schriftlicher Mahnung gegen die Vorschriften der Nrn. 4 bis 7 verstoßen oder bei denen die Vo-raussetzungen der Nr. 2 ganz oder teilweise nicht mehr gegeben sind, kann die Stadt die Zulassung auf Zeit oder auf Dauer durch schriftlichen Bescheid entziehen. Bei einem schwerwiegenden Verstoß ist eine Mahnung entbehrlich.

9. Gewerbetreibende mit Niederlassung in einem anderen Mitglied-staat der europäischen Union oder in einem anderen Vertragsstaat des Abkommens über den europäischen Wirtschaftsraum, die im Inland nur vorübergehend tätig sind, haben die Aufnahme ihrer Tätigkeit anzuzeigen. Nr. 4 ist anzuwenden mit der Maßgabe, dass anstatt der Zulassung die Anzeigebestätigung vorzuzeigen ist.

§ 33 Verbote

Im Friedhof ist es verboten:

a) Tiere, insbesondere Hunde mitzunehmen (ausgenommen Blin-denhunde),

b) zu rauchen und zu lärmen, zu spielen, zu essen und zu trinken, sowie zu lagern,

c) die Wege mit Fahrzeugen aller Art, insbesondere auch mit Fahrrädern oder Sportgeräten zu befahren, soweit nicht eine besondere Erlaubnis durch die Stadt erteilt wird oder gewerbliche Arbeiten im Sinne des § 32 ausgeführt werden,

d) Waren aller Art, insbesondere Blumen und Kränze anzubieten und zu verkaufen und gewerbliche oder sonstige Leistungen anzubieten,

e) Druckschriften und Werbung aller Art ohne Erlaubnis anzubrin-gen und zu verteilen,

f) Wege, Plätze, Gräber und sonstige Friedhofsanlagen zu verun-reinigen oder zu beschädigen,

g) Splitt (Schotter) auf den Wegen und außerhalb der Gräber auszubringen oder die Grasnarbe zu entfernen. Der Einsatz und Einbau von Splitt obliegt ausschließlich den Beauftragten der Stadt Berching;

h) Unkrautvernichtungsmittel (Herbizide) und Schädlingsbekämp-fungsmittel (Pestizide) auf den Gräbern, den Wegen und son-stigen Flächen auszubringen,

i) Abfälle an anderen Orten abzulagern, als an den hierfür vorge-sehenen und gekennzeichneten Plätzen,

k) Grabhügel oder Grabeinfassungen und Grünanlagen zu betreten,

l) unpassende Gefäße und sonstige Gerätschaften auf Gräbern zu hinterstellen, Gerätschaften in den Hecken zu lagern und Gerät-schaften in den Brunnen und Wasserschöpfbecken zu reinigen,

m) die Erstellung und Verwertung von Film-, Ton-, Video- und Fo-toaufnahmen, außer zu privaten Zwecken

Die Stadt kann Ausnahmen zulassen, soweit sie mit dem Zweck des Friedhofs und der Ordnung auf ihm vereinbar sind.

Page 24: Februar 2011 - Gemeinde Berching

Mitteilungsblatt der Stadt Berching - Februar 201124

bestimmten Antrag enthalten. Er soll die Gründe sowie die Tatsachen und Beweismittel angeben, die zur Rechtfertigung des Antrags dienen.

Zweckerl, Vermessungsdirektor

Umwelt

Abfuhrtermine Monat Februar

Papiertonne:

Gsöllnhof 03.02.

Stadt Berching, Stadtgebiet mit Kanalschleuse Berching 08.02.

Breitenfurt, Eglasmühle, Erasbach, Fribertshofen, Grubmühle, Ha-genberg, Jettingsdorf, Kanalschleuse Bachhausen, Plankstetten, Pollanten, Rübling, Rudertshofen, Sollngriesbach, Staudenhof, Stierbaum, Wegscheid bei Pollanten, Wirbertshofen 09.02.

Altmannsberg, Biermühle, Butzenberg, Dietersberg, Eismannsberg, Ernersdorf, Grubach, Hennenberg, Hermannsberg, Hermannshof, Holnstein, Matzenhof, Neuhaus, Oening, Plankmühle, Raitenbuch, Rappersdorf, Ritzermühle, Roßthal, Schweigersdorf, Simbach, Stau-fersbuch, Thann, Thannbrunn, Wackersberg, Wallnsdorf, Wattenberg, Wegscheid bei Holnstein, Winterzhofen, Wolfersthal 14.02.

Weidenwang 11.02.

Die Firma Edenharder (Tel. 09181 / 47630) bittet die Bevölkerung, die Papiertonnen bereits um 6.00 Uhr morgens bereitzustellen.

Gelbe Säcke:

Gsöllnhof 17.02.

Berching, Kanalschleuse Berching, Wegscheid bei Pollanten, Pol-lanten, Reismühle, Sollngriesbach 23.02.

Altmannsberg, Biermühle, Breitenfurt, Butzenberg, Dietersberg, Eglasmühle, Eismannsberg, Ernersdorf, Fribertshofen, Grubach, Grubmühle, Hagenberg, Hennenberg, Herrmann-Hof, Hermanns-berg, Holnstein, Jettingsdorf, Matzenhof, Neuhaus, Oening, Plankmühle, Plankstetten, Raitenbuch, Rappersdorf, Ritzermühle, Roßthal, Rudertshofen, Rübling, Schweigersdorf, Simbach, Stauden-hof, Staufersbuch, Stierbaum, Thann, Thannbrunn, Wackersberg, Wallnsdorf, Wattenberg, Wegscheid, Winterzhofen, Wirbertshofen, Wolfersthal 25.02.

Erasbach, Weidenwang, Kanalschleuse Bachhausen 24.02.

Die Firma Edenharder (Tel. 09181 / 47630) bittet die Bevölkerung, die Gelben Säcke bereits um 6.00 Uhr morgens bereitzustellen

Problemmülltermin

Stadtbauhof Berching: Sa, 19.02. von 11.00 – 13.00 Uhr

Zweckverband zur Wasserversorgungder Forchheimer Gruppe

Anpassung der Wassergebühren

Der Verbandsrat des Zweckverbandes zur Wasserversorgung der Forchheimer Gruppe hat in seiner Sitzung am 08.12.2010 die 6. Änderungssatzung zur Beitrags- und Gebührensatzung beschlossen. Diese Satzung wurde im Amtsblatt des Landkreises Neumarkt vom 15.12.2010 (Nr. 26/2010) veröffentlicht. Mit dieser Änderungssatzung wurden die Wassergebühren zum 01.01.2011 wie folgt geändert:

WASSER (Nettobeträge zzgl. 7 % MWSt.)

Wasserzähler mit Nenndurchfl uss bis 6 cbm/h bis 10 cbm/h

Grundgebühr bis 31.12.10 52,25 EUR/Jahr 84 EUR/Jahr ab 01.01.11 54,– EUR/Jahr 90 EUR/Jahr

Verbrauchsgebühr bis 31.12.10 1,20 EUR/cbm ab 01.01.11 1,37 EUR/cbm

Freystadt, den 08.12.2010

gez. Gailler, Verbandsvorsitzender

Zeitpunkt der Unanfechtbarkeitdes Beschlusses über die vereinfachte Umlegung „Thann 32“

Gemarkung Thann, Stadt Berching

Bekanntmachung des VermessungsamtsNeumarkt i.d.OPf.. vom 21. Dezember 2010

Gemäß § 83 Abs. 1 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23. September 2004 (BGBl. I S. 2414), in der jeweils geltenden Fassung, gibt das Vermessungsamt Neu-markt i.d.OPf., Woffenbacher Straße 32, 92318 Neumarkt i.d.OPf. bekannt, dass der Beschluss zur vereinfachten Umlegung „Thann 32“ am 20. Dezember 2010 unanfechtbar geworden ist.

Mit dieser Bekanntmachung wird gemäß § 83 Abs. 2 BauGB der bisherige Rechtszustand durch den im Beschluss über die verein-fachte Umlegung vorgesehenen neuen Rechtszustand ersetzt. Die Bekanntmachung schließt die Einweisung der Eigentümer in die neuen Grenzen ein.

Die im Beschluss über die vereinfachte Umlegung festgesetzten Geldleistungen sind nunmehr zur Zahlung fällig. Die Stadt Berching ist Gläubigerin und Schuldnerin der Geldleistungen und wird die Abwicklung der Zahlungen gesondert regeln.

Das Vermessungsamt Neumarkt i.d.OPf. wird die Berichtigung des Grundbuchs veranlassen und die Berichtigung des Liegenschaftska-tasters durchführen.

Rechtsbehelfsbelehrung:

Gegen die Festsetzung des Zeitpunkts der Unanfechtbarkeit des Beschlusses über die vereinfachte Umlegung kann innerhalb eines Monats nach seiner Bekanntgabe Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist beim Vermessungsamt Neumarkt i.d.OPf., Woffenbacher Straße 32, 92318 Neumarkt i.d.OPf. schriftlich oder zur Niederschrift einzulegen. Sollte über den Widerspruch ohne zureichenden Grund in angemessener Frist sachlich nicht entschie-den werden, kann Antrag auf gerichtliche Entscheidung gestellt werden. Der Antrag ist beim Vermessungsamt Neumarkt i.d.OPf., Woffenbacher Straße 32, 92318 Neumarkt i.d.OPf. schriftlich oder zur Niederschrift einzureichen. Über den Antrag entscheidet das Landgericht Ansbach, Kammer für Baulandsachen, Promenade 4, 91522 Ansbach. Der Antrag auf gerichtliche Entscheidung kann nicht vor Ablauf von drei Monaten seit der Einlegung des Wider-spruchs gestellt werden, außer wenn wegen besonderer Umstände des Falls eine kürzere Frist geboten ist. Der Antrag muss den Ver-waltungsakt bezeichnen, gegen den er sich richtet. Er soll die Erklä-rung, inwieweit der Verwaltungsakt angefochten wird, und einen

Page 25: Februar 2011 - Gemeinde Berching

Mitteilungsblatt der Stadt Berching - Februar 2011 25

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Mitteilungsblatt der Stadt Berching - Februar 201126

Aus dem Standesamt

Wir gratulieren

Zum 70. Geburtstag

Schlupf Maximilian, Wallnsdorf 13, Berching am 08.02.Engelhardt Berta, Eglasmühle 12, Berching am 13.02.März Michael, Am Weiher 3 A, Erasbach am 14.02.Loske Eginhard, Am Sportplatz 10 A, Berching am 17.02.

Zum 75. Geburtstag

Freier Christa, Fliederweg 8, Berching am 22.02.

Zum 80. Geburtstag

Hofbauer Rudolf, Schulstr. 15, Berching am 03.02.Fürnkäs Albert, Dietersberg 8 A, Berching am 04.02.Schmidt Georg, Sulztalstr. 6, Berching am 19.02.

Zum 90. Geburtstag

Pichler Erna, Am Anger 4 D, Berching am 07.02.

Zum 91. Geburtstag

Leitl Hans, Wiesenhaidstr. 18, Pollanten am 07.02.

Thamm Emma, Krankenhausstr. 5, Berching am 17.02.

Zum 92. Geburtstag

Ziegler Justina, Klostergasse 3, Berching am 03.02.

Zum 93. Geburtstag

Enzenhöfer Margareta, Krankenhausstr. 5, Berching am 18.02.

Zum 94. Geburtstag

Markevicius Barbara, Klostergasse 3, Berching am 04.02.

Zum 25-jährigen Ehejubiläum

Hutter Hans und Agnes, Am Ziegelbuch 12, Berching am 20.02.

Zum 50-jährigen Ehejubiläum

Maschka Alois und Maria, Am Europakanal 14, Berching am 03.02.

Weidinger Johann und Barbara, Hauptstr. 17, Pollanten am 06.02.

Folgende Sterbefälle sind zu verzeichnen:Braun Anna, Berching

Stadler Else, Berching

Scheuerer Anna, Berching

Sedlmeier Adalbert, Berching

Grabenbauer Franz, Berching

Fehr Anna, Berching

Seemeier Maria, Berching

Burczyk Erna, Berching

Oertel Hilda, Berching

Die Stadt Berching begrüßtfolgende Neubürger:Tesch Alexander, Berching

Schaaf Matthias, Berching

Roth Wolfgang, Berching

Inhofer Cornelia, Berching

Wilson Keith, Berching

Ländliche Entwicklung

Bauernmarkt startet wieder!Am 5. Februar 2011 startet nach seiner Winterpause wieder der Bauernmarkt beim Zunftbaum. Jeden Samstag zwischen 8:00 und 12:00 Uhr können Sie nun wieder bäuerliche Produkte direkt vom Produzenten erwerben. Angeboten werden landwirtschaftliche Erzeugnisse aus eigener Herstellung wie zum Beispiel, Marmelade, frische Eier, Schmalzgebäck, Käse, Ziegenkäse, Edelbrände, Honig, Gemüse, Obst, Geselchtes, Hauswurst und zahlreiche andere Le-ckereien aus eigener Produktion und eigenen Betrieben. Unser Bauernmarkt füllt eine Lücke mit heimischen Ab-Hof-Produkten in der Nahversorgung, die gerade in der heutigen Zeit für Viele immer wichtiger wird. Die Marktbeschicker und die Stadt Berching freuen sich auf Ihren Besuch.

Vereine und Verbände

Informationsabende für FestveranstalterDer Suchtarbeitskreis Neumarkt bietet Informationsabende zu den Themen Jugendschutz und Alkoholausschank auf Festen an. Einge-laden sind interessierte Festveranstalter, vor allem Vereine und Verbände, die Feste mit Barbetrieb abhalten. Auch weitere Interes-sierte sind herzlich willkommen. Ziel dieser Veranstaltungen ist es, Vereinen und Verbänden Informationen zu den gesetzlichen Vor-gaben des Jugendschutzes und Tipps, wie die Bestimmungen auf Festen praktisch umgesetzt werden können, zu geben. Vertreter der Polizei, des Landratsamtes Neumarkt und des Sicherheitsdiens-tes Wildfeuer werden die Veranstaltungen moderieren.

Die Informationsabende fi nden statt:

31.03.2011 (Donnerstag), Landratsamt Neumarkt, Großer Sit-zungssaal, Nürnberger Str. 1, 92318 Neumarkt

05.04.2011 (Dienstag), Realschule Berching, Aula, Uferpromenade 14, 92334 Berching.

Beginn jeweils um 19.00 Uhr. Die Teilnahme ist kostenlos. Weitere Informationen zu den Infoabenden 2011 sind erhältlich bei der Koordinierungsstelle des Suchtarbeitskreises am Landratsamt/Ge-sundheitsamt Neumarkt, Dr.-Grundler-Str. 1, 92318 Neumarkt, Fr. Eva Kanetzky, Tel.: 09181/470-510, E-Mail: [email protected]

Termine Rudertshofen19.02.2011 FF - Ball26.03.2011 Jahreshauptversammlung FF Rudertshofen01.04.2011 Jahreshauptversammlung OGV Rudertshofen16.04.2011 Schafkopfrennen Palmsamstag der FF Rudertshofen30.04.2011 Maibaum aufstellen Rudertshofen29.05.2011 Tag des Dorfes Rudertshofen19.06.2011 Sportfreunde Pokaltunier09.07.2011 Kameradschaftsabend FF Rudertshofen06.-07.08.11 Dorffest Jettingsdorf25.06.2011 Sommernachtsfest KLJB Rudertshofen13.-14.08.11 Dorffest Wirbertshofen04.09.2011 Sommerfest OGV Rudertshofen08.10.2011 Weinfest GVE Rudertshofen26.-28.11.11 Kirchweih Wirbertshofen26.11.2011 X-Max-Party02.12.2011 Dorfweihnacht Rudertshofen09.-12.12.11 Kirchweih Jettingsdorf, Rudertshofen16.12.2011 Weihnachtsfest OGV29.12.2011 Schafkopfrennen Jettingsdorf

Page 27: Februar 2011 - Gemeinde Berching

Mitteilungsblatt der Stadt Berching - Februar 2011 27

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Page 28: Februar 2011 - Gemeinde Berching

Mitteilungsblatt der Stadt Berching - Februar 201128

FG Hechtonia Berching e.V.

Eröffnungsball

Wunderbarer Start in die fünfte Jahreszeit

Am 15.01. veranstaltete die Hechtonia Berching ihren Eröffnungsball! Ein voll gefüllter Winklersaal glänzte schön geschmückt und deko-riert! Bürgermeister Ludwig Eisenreich, der der gesamten Mann-schaft um Dominic Neumeyer großes Lob hinsichtlich Ihres außer-ordentlichen Engagements entgegenbrachte, inthronisierte das diesjährige Prinzenpaar Julia I. und Daniel II. Er ging danach selbst in eine karnevalistische Bütt . Mit launigen Worten und in Reimform erzählte er von seiner Arbeit als Bürgermeister und zeigte sich hocherfreut in seiner Stadt so einen rührigen Verein wie die Hechto-nia zu haben. Den Großen Hechtenorden verliehen heuer Ehrenprä-sident Peter Neumeyer und Vorstand Dominic Neumeyer an Stefan Hofmann, welcher den Verein seit Jahren unermüdlich unterstützt!

Alle Mitwirkenden - von den Bambinis bis zur Prinzengarde - zeigten ihre Darbietungen schwungvoll und perfekt einstudiert. Den krö-nenden Abschluß des Abends bildetete der Showtanz der Prinzen-garde mit einer Reise nach Las Vegas! Die Ballbesucher waren begeistert und belohnten die Gruppe mit lang anhaltendem Applaus.

Gardetreffen

Voller Erfolg und eine sehr gut gefüllte Europahalle beim Gardetref-fen der Hechtonia! Die Hechtonia veranstaltete am Sonntag den 23.01. ihr mittlerweile 8. Gardetreffen. Stellvertretender Landrat Rudi Bayerl sowie 2. Bürgermeisterin Gerlinde Delacroix hießen die Gäste willkommen, die überaus zahlreich erschienen waren.

10 Vereine erfreuten sich, ihre Darbietungen dem Zuschauer zu zeigen. Erster Vorstand Dominic Neumeyer begrüßte Gredonia Greding, PGM Preith, Fanfarenzug Eichstätt, RCV Roth, Members of Dance Grüntegernbach, Silbania Altmannstein, Siegonia Siegen-burg, Dance Venture Egweil, The Highliths aus Schwand, Germani-ca Kösching, Showfunken Taufkirchen.

Den Höhepunkt der Veranstaltung bildeten heuer die Showfunken aus Taufkirchen, wobei man sagen muss, dass jeder Programmpunkt für sich ein Highlight war. Alle Garden waren bestens vorbereitet und zeigten professionelle Darbietungen.

Termine der FG Hechtonia Berching e.V.

05.02.2011 Faschings-Disco mit der Gastgarde Schützomania aus Eitensheim und DJ Partyface

19.02.2011 Ball mit der bekannten Band „Gipfelstürmer“, Karten-vorverkauf ab 05.02.2011 in der TSV Sportgaststätte!

03.03.2011 Weiberfasching mit DJ Partyface – Eintritt frei!

06.03.2011 Faschingsumzug - Anmeldungen unter 0170/ 7908069 (Dominic Neumeyer)!!

07.03.2011 Rosenmontagsball mit der Party- u. Oktoberfestband aus München „089“, Kartenvorverkauf ab 19.02.2011 in der TSV Sportgaststätte !!

08.03.2011 Kinderfasching ab 14 Uhr im Winklersaal, Rodscha aus Kambodscha & Tom Palme von Donikkl!!!!

Wir freuen uns auf Ihren Besuch!

Eure FG Hechtonia Berching e.V.

Freiwillige Feuerwehr BerchingDie Freiwillige Feuerwehr Berching veranstaltet am Samstag, den 26.02.2011 ihren traditionellen Feuerwehrball im Winklersaal. Beginn ist um 19.30 Uhr. Neben der Hechtonia bereiten auch die Feuerwehrmitglieder wieder eine unterhaltsame Einlage vor. Für gute Stimmung wird ausreichend gesorgt. Kartenvorverkauf im Sportheim bei Fam. Neumeyer (Tel. 08462/27241). Der Eintrittspreis beträgt 7,50 pro Person. Die Freiwillige Feuerwehr freut sich sehr, wenn die ganzjährliche gemeinnützige Tätigkeit durch Ihren zahl-reichen Besuch beim Feuerwehrball gewürdigt würde.“

Wie alle Jahre überreichte auch die Prasidentin des Regionalver-bandes der Föderation Europäischer Narren 2 Romana Herrler Sai-sonorden an verdiente Mitglieder der Hechtonia. Tina Götz und Thomas Schimpl waren sichtlich gerührt über diese Auszeichnung.

Page 29: Februar 2011 - Gemeinde Berching

Mitteilungsblatt der Stadt Berching - Februar 2011 29

1. FCN Fanclub Berching

Faschingsball der Fanclubs

Am Samstag, den 12.02. fi ndet im Winklersaal der Ball der Fanclubs - 1.FCN Fanclub Berching und Rote Hechten Berching – statt. Beginn ist um 19.30 Uhr. Der Eintritt beträgt 8 . Zur Unterhaltung trägt unter anderem die Hechtonia Berching mit ihrem kompletten Pro-gramm bei. Kartenvorverkauf ist in der TSV-Sportgaststätte in Berching.

1. FCN Fanclub Berching informiert:

Am 14. und 15. Mai fahren wir zum letzten Auswärtsspiel des „Club“ nach Hannover. Im Fahrpreis von 130,00 sind die Fahrt, Brotzeit im Bus, Übernachtung im 4-Sterne Hotel und eine Sitzplatzkarte beinhaltet. Abfahrt ist voraussichtlich am Samstag um 4 Uhr an der Schiffsanlegestelle in Berching. Rückkunft ist am Sonntag gegen 20 Uhr. Interessenten möchten sich bitte, aus organisatorischen Grün-den, umgehend bei Richard Bayerschmidt, Telefon 08462-2163, anmelden. Es können selbstverständlich auch Personen ohne Ver-einszugehörigkeit am Ausfl ug teilnehmen.

Unser Veranstaltungskalender für das Jahr 2011sieht wie folgt aus:

12.02. Faschingsball im Winklersaal gemeinsam mit den „roten Hechten“, Beginn 19.30 Uhr Eintritt: 8

01.05. Maiwanderung rund um Berching, Abmarsch 9.00 Uhr Stadtmitte

14.05. und 15.05. Zweitagesfahrt zum letzten Auswärtsspiel des Club nach Hannover. Abfahrt voraussichtlich um 4.00 Uhr an der Schiffsanlegestelle in Berching Rückkunft gegen 20 Uhr. Fahrpreis, Übernachtung und Eintrittskarte 130 .

04.06. Weinprobe in der Sportgaststätte in Berching, Beginn 18 Uhr

13.06. Volksfestfrühschoppen im Festzelt, Treffpunkt 10.00 Uhr

25.06. Kleinfeldturnier mit Vereinen aus Berching und UmgebungBeginn 10.00 Uhr am Sportgelände des TSV Berching

23.07. Familienausfl ug in das Thermalbad nach Erding (genaueres, wie Abfahrtszeiten und Fahrpreis, wird noch bekannt gegeben)

15.08. Traditionelles Straßenfest am Reichenauplatz, Beginn 10 Uhr

05.11. Weinfahrt nach Wallhausen, Abfahrt 7.00 Uhr an der Schiffsanlegestelle in Berching

25.11. Jahreshauptversammlung im Winklersaal, Beginn 19.00 Uhr

03.12. Nikolausfeier im Winklersaal, Beginn 16.00 Uhr

Für Informationen zu den Veranstaltungen, sowie sonstige Auskünf-te über unseren Verein, stehen wir ihnen gerne unter den oben angegebenen Telefonnummern zur Verfügung.

Oberpfälzer Seniorenmeisterschaften Tischtennis in Schwarzenfeld am 9.1.2011Die diesjährigen Seniorenmeisterschaften in der Altersklasse 40-50 waren diesmal etwas mager mit 7 Spielerinnen besetzt. Allerdings mit Bachl und Goldenberg vom Sportbund Regensburg aus der ersten Mannschaft – die Oberliga spielt, schienen die beiden ersten Plätze schon fest vergeben.

Merkle-Wudi vom TSV Berching spielte im Doppel mit Henriette Groha vom SV Heng. Die beiden hatten ein Losglück, das wohl nicht schlechter hätte sein können: Gegen die beiden Damen vom Sportbund Regensburg – Bachl/Goldenberg hatten die beiden Damen von Berching/Heng keine Chance: mit 0:3 war bereits nach dem ersten Spiel Endstation gegen die beiden Doppel-Siegerinnen dieses Tages.

Im Einzel traf es Merkle-Wudi in der Auslosung dafür besser: In der 3er-Gruppe bedeutete bereits 1 Sieg die mögliche Qualifi kation für die Bayerischen Meisterschaften. Gegen Bartelt vom TSV Stulln kam Merkle-Wudi zwar mit Anlaufschwierigkeiten ins Spiel, hatte aber im entscheidenden 5 Satz mit 11:2 dann doch keine Probleme mehr. Im zweiten Spiel gegen Goldenberg, eine echte Abwehrspielerin

mit Defensiv-Belag hatte Merkle-Wudi dann jedoch in 3 Sätzen klar das Nachsehen – die Regensburgerin rangiert mit 1635 Punkten der TT-Rangliste allerdings auch rund 200 Punkte vor Merkle-Wudi.

Im Vorjahr hatte Merkle-Wudi das Endspiel erreicht, aber im 5. Satz verloren. Diesmal ging der Weg dorthin im Halbfi nale über die zweite Regensburgerin, Gabi Bachl, die mit 1574 Punkten und Stammbesetzung der Oberligamannschaft ebenfalls weit vor Merkle-Wudi liegt. Denn ersten Satz sicherte die Regensburgerin sich klar mit 11:2. Das ist meist für Merkle-Wudi das Startsignal, sich richtig reinzuhängen. Es entwickelte sich das wohl sehenswerteste Spiel des Turnier, in dem beide Angriffsspielerinnen sich nichts schenkten. Am Ende holte Merkle-Wudi im 4. Satz mit einer starken Angriffs-leistung den Sieg und – wie im Vorjahr - den Einzug ins Endspiel. Hier erwartete sie erneut die Topdefensiv-Spielerin vom Sportbund und erneut lies Goldenberg mit ihrer Spielweise erkennen, dass dieser Klassenunterschied nicht zu überwinden war und wie in der Vorrunde fand Merkle-Wudi keine Schwäche der Gegnerin. Mit 3:0 Sätzen wurde die Regensburgerin Oberpfalzmeisterin vor der Berchingerin, die aber mit dem zweiten Platz erneut eine hervorra-gende Leistung bot.

Platz 3 belegten Bachl und Kapol gemeinsam und alle 4 dürfen sich auf die Bayerischen Meisterschaften im Februar in Grafenwöhr freuen, wo im Seniorenbereich die gesamte Bayerische Elite der Leistungsklassen A und B vertreten sein wird.

Großes Reit- und Springturnier in BerchingAuch in diesem Jahr wird vom Reit- und Fahrverein Berching e.V., ein großes Hallenturnier im Gestüt Breindl abgehalten. Als Termin wurde hierfür der 25.03 – 27.03.2011 festgesetzt.

Besonderes Augenmerk soll in diesem Zusammenhang auf die Ju-gendarbeit gelegt werden. Aufgrund dessen wird erstmalig eine Springprüfung ausgetragen, bei der sich die jungen Reiter zur Teil-nahme am internationalen Reitturnier in der Münchner Olympiahal-le qualifi zieren können. Als weitere Highlights sind die Qualifi kati-onsprüfung zum Mitsubishi-Cup oder auch die Landkreismeisterschaft 2011 zu erwähnen, welche im vergangenen Jahr von den Berchinger Amazonen, Barbara Hamberger und Nicole Breindl, für sich ent-schieden werden konnte.

Neben den spannenden Wettkämpfen für Groß und Klein, wird selbstverständlich auch für das leibliche Wohl gesorgt. Da die Austragung des Turnieres in der Reithalle mit Sitzmöglichkeiten stattfi ndet, sind unsere Zuschauer natürlich vor schlechtem Wetter geschützt. Erleben Sie ein etwas anderes Wochenendprogramm und seien Sie dabei, wenn Reiter aller Altersklassen gemeinsam mit ihren Pferden um den Sieg kämpfen.

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Mitteilungsblatt der Stadt Berching - Februar 201130

Fischereiverein Berching

Vereinsveranstaltungen

Während Vereinsveranstaltungen ist das Angeln verboten! Fische-reipapiere werden nur in den Versammlungen ausgegeben !

11. Feb. Monatsversammlung 20 Uhr, Gasthof Schuller11. März Monatsversammlung 20 Uhr, Cafe Mittelbach08. April Monatsversammlung 20 Uhr, Cafe Mittelbach13. Mai Monatsversammlung 20 Uhr, Cafe Mittelbach15. Mai Anfi schen Beginn 6 Uhr, Ende 11 Uhr, Treffpunkt

Schleusenhaus04. Juni Nachtfi schen Beginn 20 Uhr, Ende 1 Uhr, Treffpunkt

Schleusenhaus10. Juni Monatsversammlung 20 Uhr, Cafe Mittelbach19. Juni Königsfi schen Beginn 5 Uhr, Ende 11 Uhr, Treffpunkt

Schleusenhaus03. Juli Fischerfest rund ums Schleusenhaus08. Juli Monatsversammlung 20 Uhr, Gasthof Schuller17. Juli Preisfi schen Beginn 5 Uhr, Ende 11 Uhr, Treffpunkt

Schleusenhaus12. Aug. Monatsversammlung 20 Uhr, Gasthof Schuller09. Sept. Monatsversammlung 20 Uhr, Gasthof Schuller14. Okt. Versammlung mit Königsfeier! 20 Uhr, Gasthof Schuller11. Nov. Jahreshauptversammlung mit Neuwahlen Beginn 20

Uhr, Gasthof Schuller09. Dez. Monatsversammlung 20 Uhr, Gasthof Schuller20. Jan. Monatsversammlung 20 Uhr mit Ausgabe der Fischerei-

papiere für Jugendliche ab 19:30 Uhr, für Erwachsene i. Anschluss a. d. Versammlung im Gasthof Schuller

FFW Berching – Ausbildungsplan 2011

Februar

Di., 01.02 keine Ausbildung

Mi., 02.02. 06.30 Roßmarkt - Absperrdienst -

Di., 08.02. 19.00 Feuerwehrdienstag, Stoll

Di., 15.02. 19.30 Pfl ichtübung: Unfallverhütungsvorschriften UVV, Ameismeier M.

Di., 22.02. 19.30 Objektbesichtigung Gasthof-Hotel Winkler (insbes. für Gruppenführer, Atemschutzgerä-teträger und alle Interessierte), Schimpl, Ameis-meier

März

Di., 01.03. 19.30 Atemschutz am Standort GrabmannDi., 08.03. keine Ausbildung (Faschingsdienstag)Di., 15.03. 19.30 Fire-Trainer (Übungsstation), Ameismeier, Lie-

bleinDi., 22.03. 19.00 Feuerwehrdienstag (Ausnahme 3. Di. im Mo-

nat), StollSa., 26.03. Jahreshauptversammlung, Stoll, AmeismeierDi., 29.03. keine Ausbildung

Änderungen vorbehalten!!!!!

Katholischer Frauenbund Berching

Programm bis März 2011

Do. 10.02.11 19 Uhr Messe in der Stadtpfarrkirche, ca. 20 Uhr Jahreshauptversammlung im Pettenkoferhaus

03.03.2011 Unsinniger Donnerstag, 19 Uhr Weiberfasching im Gasthaus Dallmayr Musik „Sigi Glaser Duggendorf‘

April Einkehrtag, näheres im Pfarrbrief und in der Tages-presse

TSV Eltern-Kind-Turnen in der Mehrzweckhalle

Trainingstage Februar / März / April

01.02. / 15.02. / 22.02. - am 08.02. entfällt das Turnen01.03. / 15.03. / 22.03. / 29.03.05.04. / 12.04.

Ferien (kein Turnen): 08.03. / 19.04. / 26.04.

Snoezelen in Holnstein ab 16:00 Uhr für die „kleine“ Gruppe:02.02. / 02.03. / 06.04.

Fragen und Info unter 08462/27122

Jehovas Zeugen laden zu folgenden öffentlichen Vorträgen ein:Sonntag, 6. Februar 2011

Thema: Ein reines Volk ehrt Jehova

Sonntag, 13. Februar 2011

Thema: Trägst du das Kennzeichen zum überleben?

Sonntag, 20. Februar 2011

Thema: Jugendlichen gegenüber so eingestellt sein, wie Jehova

Sonntag, 27. Februar 2011

Thema: Freundschaft mit Gott oder mit der Welt – Wofür entschei-dest du dich?

Die Vorträge fi nden jeweils um 9.30 Uhr im Königreichssaal in Beilngries, Drosselstr. 8 statt. Jeden Freitag um 19 Uhr fi nden im Königreichssaal ebenfalls Ansprachen mit biblischen Themen statt, sowie eine Betrachtung des Buches „Komm folge mir nach“.

Jeder ist herzlichst dazu eingeladen. Es werden keine Kollekten durchgeführt.

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Mitteilungsblatt der Stadt Berching - Februar 2011 31

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Page 32: Februar 2011 - Gemeinde Berching

Mitteilungsblatt der Stadt Berching - Februar 201132

Der VdK Bayern informiertÜber die Arbeit und die Leistungen des VdK Bayern gibt die Kreis-geschäftsstelle Neumarkt i.d.OPf., Ringstr. 1, (Tel. 09181/232100) gerne Auskunft. Der VdK-Kreisverband Neumarkt i.d.Opf. und der Ortsverband Berching sind auch im Internet vertreten - www.vdk.de/kv-neumarkt (unter Ortsverbände anklicken).

VdK-SprechtageVdK-Außensprechtag im Rathaus Berching, jeweils von 10.00 bis 12.00 Uhr: 01. und 15.02.2011

Änderungen möglich!!!

Eine-Welt-Laden Berching

Eine Welt-Laden-Rückblick 2010Auch 2010 ist ein von Naturkatastrophen geschütteltes Jahr gewesen, das den ge-samten Globus in Mitleidenschaft gezogen hat, angefangen vom verheerenden Erd-beben in Haiti, der Erdölkatastrophe im Golf von Mexiko und die riesigen Über-schwemmungen in Australien um nur die schwersten zu nennen. Auch die Folgen der Turbulenzen an den Finanzmärkten im Jahre 2009 sind selbst in Europa noch lange nicht überwunden.

Besonders in der sogenannten „Dritten Welt“ nimmt die Not offen-sichtlich kein Ende – trotz unserer Hilfe, die wir in Form von Geld- und Sachspenden in die Krisenregionen in Afrika, Asien und Ozeanien senden. Hunger, Flucht, Vertreibung und Entwurzelung der Men-schen sind Zeichen dieser Entwicklung. Hier setzt der Faire Handel ein kleines, aber wirksames Zeichen gegen diesen Trend.

Ihr Engagement für den Fairen Handel und Ihr Einkauf fair gehan-delter Produkte im Eine-Welt-Laden in 2010 kann nicht hoch genug eingeschätzt werden. Wir konnten einen Gewinn in Höhe von 3.370,- erwirtschaften und somit einen bescheidenen Beitrag als Hilfe zur Selbsthilfe an folgende Projekte leisten:

1. Familien für Familien e.V., Neumarkt, für Kinderpastoral in Porto Segura, Brasilien, Schwester Frieda Bogner: 520,-

2. Caritas Eichstätt; für Flutopfer in Pakistan: 200,-

3. Kinderhilfe Afghanistan e.V., Mintraching (Dr. Erös) für Flutop-fer in Nordwest Pakistan: Hilfe für Wiederaufbau: 800,-

4. Comboni Missionar Pater Hubert Grabmann, in Kenia, für Ju-gendarbeit: 300,-

5. Jesuitenmission Nürnberg, für Straßenkinderprojekt in Afrika: 300,-

6. Solwodi e.V., Schwester Dr. Lea Ackermann, für „Frauen in Not“: 300,-

7. Steyler Mission, Bischof Mudiso, Bistum Kenge, Dem.Rep.Kongo, für Reha-Projekt „Kindersoldaten“: 300,–

8. Primum Vivere Lateinamerikahilfe e.V., Kinderheim Brilla La Cruz, Medelin, Kolumbien: 300,-

9. Missionskreis Pater Schendel e.V. für Altenheim in Corinto, Ni-caragua: 300,-

10. Gesellschaft für bedrohte Völker e.V. für Projekarbeit: 50,-

Das Eine-Welt-Laden-Team sagt allen Kundinnen und Kunden ein herzliches Vergelt’s Gott für Ihre Treue und wünscht Ihnen ein ge-segnetes Neues Jahr 2011. Bleiben Sie uns gewogen und „fairän-dern“ Sie auch 2011 durch den Einkauf fair gehandelter Produkte.

Fast alle unsere Produkte haben inzwischen sowohl das „Fair Handels“-Siegel als auch das „Bio“-Siegel. So haben z.B. Kaffee, Reis; Schokolade, Kakao und Bananen das „Fair Handels“-Siegel

und das „Bio“-Siegel. Gegenüber kommerziell gehandeltem Kaffee gleicher Qualität ist fair gehandelter Bio-Kaffee nur unwesentlich teuerer. Die Preisdifferenz beträgt z.B. für eine Tasse Kaffee bis zu maximal 0,05. Aufgrund verschiedener Qualitätszuschläge, die der Faire Handel an die Produzenten zahlt, können diese sowohl den Bedarf des täglichen Lebens decken als auch in die Zukunft investieren, z.B. in Gesundheitsfürsorge und Ausbildung ihrer Kinder.

Wenn Sie neugierig geworden sind und etwas Zeit „fair“schenken wollen, können Sie im Eine-Welt-Laden gerne stundenweise mitar-beiten. Interessentinnen und Interessenten können sich im Eine Welt-Laden in der Schulstrasse 11 über die ehrenamtliche Tätigkeit informieren. Die Öffnungszeiten sind: dienstags von 09:00 – 12:00 Uhr, freitags 14:00 - 18:00 Uhr und samstags von 09:00 – 12:00 Uhr. Sie können aber auch telefonisch unter 08462/905095 oder per eMail unter [email protected] Erkundigungen einholen.

Alfons Elvermann, 1. Vorsitzender des Vereins Weltladen-Berching e.V.

Familienbündnis Berching

Ganztagsangebote an der VS BerchingDie Volkschule Berching bietet für Grund- und Hauptschüler ein viel-fältiges Betreuungs- und Förderangebot. Dieses Angebot umfasst:

• die Mittagsbetreuung für Grundschüler• Verlängerte Mittagsbetreuung für Grundschüler bis 15.30 Uhr• täglich zwei warme Mittagsgerichte in der Mensa• Nachmittagsbetreuung mit Hausaufgabenbetreuung für Haupt- und Grundschüler• Nachmittagsbetreuung mit besonderen Förderangeboten für die Hauptschüler• Bläserklasse Berching• gebundene Ganztagsschule

Alle Betreuungsangebote werden mit staatlichen und städtischen Mitteln in hohem Maß gefördert. Nähere Auskünfte zu den Ange-boten erhalten Sie an der Volksschule Berching, Tel. 08462-478.

Leben zu HauseVernetzte Hilfen für Menschen mit Behinderung

Ein gemeinsames Projekt von Regens Wagner Holnstein und Aktion Mensch

Wie der Titel „Leben zu Hause“ schon anklingen lässt, betrifft diese Kooperation Menschen mit Behinderung, die in ihren Familien leben. Für Menschen mit Behinderung und deren Angehörige, die Beratung, Unterstützung und Entlastung für diesen wichtigen Dienst in ihren Familien suchen, ist Regens Wagner Holnstein ein fachlich kompe-tenter Ansprechpartner. Gerne nehmen wir uns Zeit für Ihre Fragen oder stehen Ihnen für ein persönliches Beratungsgespräch zur Verfü-gung. Termine können telefonisch unter 08460/18183 vereinbart werden. Auf Wunsch kommen wir auch zu Ihnen nach Hause. Die eigens dafür eingerichtete Koordinationsstelle in Holnstein wird von Fr. Lisa Mosandl geleitet. Kontakt: Lisa Mosandl; Regens Wagner Str. 10; 92334 Berching/ Holnstein; Tel. 08462-18183 oder 0151-55550367

Besuchen Sie uns auch auf unserer Internetseite www.holnstein.de oder www.rw-holnstein.de. Hier fi nden Sie neben vielen anderen Infos zu unserer Einrichtung unter „Aktuelles“ weitere Termine sowie nähere Infos zu unseren Angeboten.

Regens Wagner Holnstein lädt zum Faschingin Berching ein

Wie jedes Jahr feiert auch dieses Mal Regens Wagner Holnstein wieder den Fasching in Berching.

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Mitteilungsblatt der Stadt Berching - Februar 2011 33

Soziales Netzwerk BerchingSchirmherr: Ludwig Eisenreich, 1. Bürgermeister der Stadt Berching

Moderatorin: Dr. Ramona Ullmann, Ärztl. Direktorin der HELIOS Klinik Berching

Koordination u. Ansprechpartner für alle Mitwirkenden: Beatrix Alpers-Georgi, Heimleitung HELIOS Residenz

Kinder- und JugendhilfeStefan Pruy, Tel. 09181/470-161, Fax 09181/470-6661, E-mail: [email protected], Nürnberger Str. 1, 92318 Neumarkt, Sorgentelefonnummer 0800/ 7234422

Die 3-wichtigsten Dienstangebote zusammengefasst: Jugendschutz, Jugendhilfe, Jugendarbeit

KoKi-Netzwerk frühe Kindheit

André Schilay, Michaela Bauer, Dagmar Landsberger, Tel.: 09181/470-111 (Mo. - Fr. von 9 - 12 Uhr sowie zusätzlich Do. von 14 - 17 Uhr), Nürnber-ger Str. 1, 92318 Neumarkt, E-Mail: [email protected]

Die 3-wichtigsten Dienstangebote zusammengefasst: Infos über aktu-elle Angebote für Eltern und Kinder im Landkreis Neumarkt, Beratung in allen Fragen der Entwicklung, Förderung, Erziehung und Betreuung des Kindes, bei Bedarf Vermittlung an professionelle Netzwerkpartner

Regens Wagner Holnstein, OBA Neumarkt Süd

Elisabeth Mosandl, Leitung, Tel. 08460/181-83, Fax 08460/181-03, email [email protected], Regens-Wagner-Str. 10, Berching

Die 3-wichtigsten Dienstangebote zusammengefasst: Behindertenhilfe für Kinder, Jugendliche u. Erwachsene, Beratung u. Organisation von Hilfen, Familienentlastender Dienst (einschließlich Kurzzeitpfl ege), Freizeit- u. Bildungsangebote

Sozialpsychiatrischer Dienst, Beratungsstelle für psy-chische Gesundheit, Diakonisches Werk Neumarkt e.V.

Doris Meier, Zentrale Anlaufstelle, Tel. 09181/46400, Fax 09181/464029, E-mail: [email protected], Friedenstr. 33, 92318 Neumarkt

Die 3-wichtigsten Dienstangebote zusammengefasst: Beratung und Begleitung, Beratung von Angehörigen und Personen aus dem sozialen Umfeld, Vermittlung von weiterführenden Hilfen

Sozialpsychiatrischer Dienst, gerontopsychiatrische Fachberatung, Diakonisches Werk Neumarkt e.V.

Schulz Susanne, Zentrale Anlaufstelle, Tel. 09181/46400, Fax 09181/464029, E-mail: [email protected], Friedenstr. 33, 92318 Neumarkt

Die 3-wichtigsten Dienstangebote zusammengefasst: Beratung und Begleitung psychisch kranker Seniorinnen und Senioren, Beratung von Angehörigen und Personen aus dem sozialen Umfeld, Vermittlung von weiterführenden Hilfen

Stadtverwaltung Berching

Madeleine Mayer, Sozialtelefon i. d. Hauptverwaltung, Tel. 08462/205-20, Pettenkoferplatz 12, 92334 Berching

Die 3-wichtigsten Dienstangebote zusammengefasst: Weitervermittlung von Anfragen an die geeigneten Ansprechpartner, Träger Stadt Berching

Im sozialen Netzwerk Berching haben sich alle Anbieter von sozialen Diensten und Hilfeleistungen in der Gemeinde Berching zusammengeschlos-sen. In der nachfolgenden Übersicht sind alle Dienstleistungen und die Ansprechpartner übersichtlich dargestellt. Diese Übersicht soll Ihnen helfen, im Bedarfsfall die zuständige Organisation oder Einrichtung und kompetente Ansprechpartner für eine fachkundige Beratung leichter zu fi nden. Im Zweifelsfall wenden Sie sich an das Sozialtelefon in der Stadtverwaltung.

BRK Kreisverband NeumarktAnsprechpartner: Markus Friedl, Leiter Soziale Dienste, Tel. 09181/483-33, Fax 09181/483-19, E-mail: [email protected], Anschrift: Klägerweg 9, 92318 Neumarkt

Die 3-wichtigsten Dienstangebote zusammengefasst: ambulante Pfl e-ge, Hausnotruf, Essen auf Rädern u. v. m.

BRK Pfl egeteam MühlhausenAnsprechpartner: Rosemarie Schmidt, Teamleitung, Tel. 0171/ 9734346, Fax 09185/500602, E-mail: pfl [email protected], Bahnhofstraße 17, 92360 Mühlhausen

Die 3-wichtigsten Dienstangebote zusammengefasst: ambulante Pfl ege, Hausnotruf, Essen auf Rädern u. v. m.

Caritas Sozialstation Neumarkt e. V.Ansprechpartner: Erna Port, Bereichsleitung Pfl egedienst Neumarkt Land, Tel. 09181/4765-0, Fax 09181/4765-24, E-mail: [email protected], Friedensstraße 33, 92318 Neumarkt

Die 3-wichtigsten Dienstangebote zusammengefasst: ambulante Pfl ege, Tagespfl ege, Essen auf Rädern u.v.m.

Caritas-Altenheim St. Franziskus BerchingAnsprechpartner: Gerhard Binder, Heimleiter, Tel. 08462/ 94292-0, Fax 08462/ 94292-116, E-mail: [email protected], Klostergasse 3, 92334 Berching

Die 3-wichtigsten Dienstangebote zusammengefasst: Vollpfl ege in allen 3 Pfl egestufen, Kurzzeitpfl ege, Essen auf Rädern

HELIOS Klinik Berching / HELIOS Residenz BerchingBeatrix Alpers-Georgi, Heimleitung der HELIOS Residenz Berching, Tel. 08462/202-109, Fax 08462/ 202-221, E-mail: [email protected], Krankenhausstraße 3 u. 5 , 92334 Berching

Die 3-wichtigsten Dienstangebote zusammengefasst: Geriatrische Re-habilitation, Betreutes Wohnen mit hauseigenen Ambulanten Pfl ege-dienst, Altenpfl ege u. Kurzzeitpfl ege für alle Pfl egestufen

Hauswirtschaftlicher Fachservice Neumarkt n.e.V.und UmgebungAnja Speitel, Leitung, Tel. 09181/2763083, Ohmstr. 11, 92318 Neumarkt

Die 3-wichtigsten Dienstangebote zusammengefasst: Haushaltshilfe im Notfall, Seniorenbetreuung, Haushaltsberatung

Nachbarschaftshilfe BerchingMonika Schmidt-Pauly, Projektleitung, Tel. 08462/ 952898, E-mail: [email protected]

Die 3-wichtigsten Dienstangebote zusammengefasst: kurzfristige Hilfe in Notfällen, Fahrdienste, zeitlich begrenzte Betreuung von Kindern, Pfl egebedürftigen u. Menschen mit Behinderung, Ehrenamtliche Insti-tution, Träger ist die Stadt Berching

Page 34: Februar 2011 - Gemeinde Berching

Mitteilungsblatt der Stadt Berching - Februar 201134

„Ball der Begegnung“ mit Auftritt der Hechtonia und der Live Band „Stand-By“ - Eintritt frei

Am Freitag, 18.02.2011 ab 17.30 Uhr in der Europahalle

Zu diesem „Ball der Begegnung“ laden wir die gesamte Bevölkerung ein. Für das leibliche Wohl wird natürlich ebenfalls gesorgt. Wir würden uns freuen, wenn Sie am 18. Februar zu uns nach Berching kommen, um zusammen mit uns den Fasching zu feiern.

Eine schöne Faschingszeit wünscht ihnen Regens Wagner Holnstein

Offene Hilfen / Ambulante DiensteOBA Neumarkt Süd

Für Menschen mit Behinderung und deren Angehörige, die Beratung und Unterstützung suchen, ist Regens Wagner Holnstein ein fachlich kompetenter Ansprechpartner. Wir nehmen uns Zeit für Ihre Anlie-gen und Fragen. Für ein persönliches Beratungsgespräch stehen wir Ihnen selbstverständlich gerne zur Verfügung. Auf Wunsch kommen wir auch zu Ihnen nach Hause oder Sie besuchen uns in der Außen-sprechstunde in Ihrer Gemeinde (Termine auf Anfrage; um tel. Voranmeldung wird gebeten). Wir informieren, beraten und unter-stützen Sie unter bei Fragen zur Grundsicherung bei Erwerbsunfä-higkeit; Sonderregelungen zum Kindergeld bei vorliegender Behin-derung; Leistungsansprüche im Rahmen der Pfl egeversicherung; Ambulant betreutes Wohnen und Schulbegleitung. Daneben orga-nisieren wir Freizeitangebote für Kinder, Jugendliche und Erwach-sene Menschen mit und ohne Behinderung.

Neu im Programm:

Jugendtreff für Jugendliche im Alter von ca. 13-21 Jahren

Start am: Freitag, 04.02. 2011 mit einem „Kennenlernabend mit Spielen“. Cool - unser erstes Treffen! Heute werden wir uns bei lustigen Spielen erst einmal richtig kennen zu lernen. Neugierig geworden, dann meldet euch schnell an!

Treffpunkt und Zeit: 18.00 bis ca. 21.00 Uhr an der Felsen-Schenke

Kids Treff für Kinder bis ca. 9 Jahre

Start am: Samstag, 05.02. 2011 mit einer „lustigen Faschingsfete“. Hurra, der Fasching ist da! Gemeinsam singen, tanzen, spielen - bei vielen spaßigen Sachen, gibt es viel zu lachen! Wer Lust hat, kann gerne verkleidet kommen!

Treffpunkt und Zeit: 14.30 bis ca. 17.00 Uhr an der Felsen-Schenke

Teenie Club ab ca. 10 Jahre

Start am Samstag, 12.02. 2011 mit einem „Spiele Nachmittag“. Nanu, wer bist denn du??? Wir kennen uns noch nicht – na und! Bei lustigen Spielen und Geschichten wird das bald anders sein, und wir fangen an uns immer besser kennen zu lernen.

Treffpunkt und Zeit: 14.30 bis ca. 17.00 Uhr an der Felsen-Schenke

Fahrdienste zu den einzelnen Angeboten und nach Hause können bei Bedarf organisiert werden. Bitte geben Sie in diesem Fall recht-zeitig (ca. 1 Woche vorher) Bescheid. Weitere Infos zu den einzelnen Veranstaltungen entnehmen Sie bitte unseren Programmheften. Gerne senden wir Ihnen diese auf Anfrage nach Hause. Wir wün-schen allen Teilnehmern vorab bereits viel Spaß und gute Kontakte!

Kontakt: Regens Wagner Holnstein; Offene Hilfen; Regens Wagner Str. 10; 92334 Berching/ Holnstein; Tel. 08460-18183 oder 0151-42604037; mail: [email protected]; Internet: www.regens-wagner-holnstein.de

Kleinstkinderbetreuung /Storchennest BerchingDas Storchennest Berching bietet jeden Mittwoch und Freitag, jeweils von 08:00 bis 12:30 h im Pettenkoferhaus Berching eine qualifi zierte Kleinstkinderbetreuung.

Keine Voranmeldung erforderlich!

Nachbarschaftshilfe Berching - MobiCard-VerleihIhre Nachbarschaftshilfe Berching hält die MobiCard für den VGN -Verkehrsverbund Großraum Nürnberg für Sie zur Ausleihe bereit.

Mit der MobiCard können Sie alle öffentlichen Verkehrsmittel wie Nahverkehrszüge, Busse, U-Bahn im gesamten VGN-Raum nutzen. Damit sind z.B. Fahrten von Berching nach Neumarkt und weiter nach Nürnberg, Bayreuth, Bamberg, Ansbach, Rothenburg/Tauber, Treuchtlingen, Amberg usw. möglich.

Die Mobi-Card kann benutzt werden: Mo-Fr ab 9 Uhr an Wo-chenenden und an Feiertagen rund um die Uhr von- 1 bis 6 Personen (max. 2 ab 18 Jahre)- 2 Fahrräder anstelle von 2 Personen (für jedes weitere Fahrrad lösen Sie eine Einzelfahrkarte „Kind“)- 1 Hund fährt gratis mit.

Zur Reservierung und Ausleihe der MobiCard rufen Sie Optik Eichinger, Bahnhofstr. 9 in Berching an, Tel. 08462-2215, mobil 0171-176 56 93. Wir bitten um Ihre freiwillige Spende (Vorschlag 5 pro Tag). Weitere Auskünfte z.B. über Fahrzeiten gibt Marlies Kremer-Donhauser, Tel. 08462-1512.

Mutter-Kind-Gruppe Berching

Spielzeug- und Kleider-Nachtbasarin der Europahalle in BerchingBeim Nachtbasar der Mutter-Kind-Gruppe am Freitag, den 18. März 2011 wartet wieder ein vielfältiges Angebot von Dingen rund ums Kind auf die Besucher.

Unter anderem gibt es: Baby- und Kinderbekleidung für Herbst / Winter, Babyausstattung, Kinderwägen, Autositze, Spielsachen und aktuelle Umstandsmode. Für euer leibliches Wohl ist wie immer bestens gesorgt (kaltes Buffet). Der Basar ist von 19.30 Uhr bis 22. 00Uhr geöffnet.

Wer etwas verkaufen möchte, benötigt eine Verkaufsnummer, die nur am 04.02.2011 von 16.00 Uhr bis 18.00 Uhr unter folgenden Telefonnummer zu erhalten ist: (Nr. 1-50) 09185/500744, (Nr. 51- 100); 08462/906557, (Nr. 101-150) 08462/905432 und (Nr. 250-300) 08462/200623.

Verschmutzte sowie altmodische Kleidung werden nicht verkauft und somit aussortiert. Die Abgabe der Ware erfolgt am Freitag, 18.03.2011 von 14.30 Uhr bis 15.30 Uhr. Der Erlös der verkauften Sachen kann am Samstag, 19.03.2011 von 13.30 Uhr bis 14.00 Uhr abgeholt werden. Bitte nur max. 30 gut erhaltene Kleidungsstücke und 2 Paar Schuhe abgeben.

Infos fi nden Sie auch unter: www.mkg-berching.de

„Draußen in der Natur“Jahreskalender 2011 von Kindern mit BehinderungJetzt kostenlos reservieren:Tel.: 0180 5000 314 (14 ct/min)

E-Mail: [email protected] Internet: www.bsk-ev.org

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Mitteilungsblatt der Stadt Berching - Februar 2011 35

Dank ChristbaumaktionAm 08.01.2011 war die Pfarrjugend wieder in Berching, Sollngriesbach und Rappersdorf unterwegs und hat über 270 ausgediente Christbaume gesammelt. Trotz starkem Regen am Vormittag, machte die Aktion, wie jedes Jahr, eine Menge Spaß.

Die Pfarrjugend Berching bedankt sich ganz herzlich bei allen Bürgern, die die Jugend mit Spenden unterstützt haben.

Ebenso bedankt sich die Pfarrjugend bei der Familie Engel-mann, die wie jedes Jahr kostenlos Fahrzeuge zur Verfügung gestellt hat und bei den Mitarbeitern des städtischen Bau-hofes.

Dank Nikolaus-AktionDie Pfarrjugend Berching war auch im Dezember 2010 wieder mit dem Nikolausdienst unterwegs.

An drei Tagen waren zwei Jugendliche als Nikolaus und 6 Engel bei 22 Einsätzen unterwegs.

Die Spenden, in Höhe von 825,- Euro, die bei dieser und einer weiteren Aktion eingegangen sind, wurden in voller Höhe an Vezuthando, einem Projekt, das vom Beilngrieser Gymnasium unterstützt wird, weiter gegeben.

Die Pfarrjugend bedankt sich bei allen Bürgern, die den Nikolausdienst der Pfarrjugend genutzt und mit Spenden unterstützt haben.

Jugend in der Gemeinde Berching

Einladung zu den Gruppenstundenfür Kinder von der 1.-3. KlasseLust zu basteln, spielen, Spaß haben, gemeinsam Filme schauen, Schnitzeljagd, Schneeballschlachten machen, Schlitten fahren, kochen, backen, miteinander reden, Feste feiern, schwimmen gehen, ...? All das erwartet euch in den Gruppenstunden, die von der Pfarrei angeboten werden. Dieses Jahr werden die Gruppenstunden von Marie Fuchs, Mirjam Richter, Susanne Scharpf, Jan und Lars Vierthaler geleitet - jeweils von 15.00-17.00 Uhr.

Die weiteren Termine sind:

04.02.2010 11.02.2010 18.02.2010

25.02.2010 04.03.2010

Zu den Gruppenstunden sind Kinder aller Konfessionen herzlich eingeladen. Auf dein Kommen freut sich die Pfarrei Berching! Weitere Informationen gibt es bei Daniela Palm (Gemeindereferentin) unter der Tel. Nr. 08462/906601.

Schule

Jura Montessori-Schule SulzbürgIn der Adventszeit haben wir uns eingehend damit beschäftigt, wie Weihnachten in anderen europäischen Ländern gefeiert wird.

Dank der Unterstützung einiger Mütter, die mit jeweils 4-5 Kindern, Plätzchen aus Polen, Italien, Spanien, England oder Schweden ge-backen haben, stellten wir fest, dass sie zwar anders aussehen und heißen, dass sie aber gar nicht so anders sind. Etwas, was ja nicht nur auf Gebäck zutrifft! Bei jedem Probieren, während unserer „gesunden Pause“ mit frischem Obst und Gemüse, hörten wir auch von entsprechenden Bräuchen in den jeweiligen Ländern.

Wir hörten ein tschechisches Gedicht und Lied und lernten einige schöne Bräuche aus diesem Nachbarland in Originalton. Einige Kinder lernten einen türkischen Kerzentanz, den sie an der Weih-nachtsfeier allen Kindern und Erwachsenen vorführten. Außerdem konnten wir erleben, wie in Schweden das Lucia-Fest gefeiert wird und stellten fest, dass es Verbindungen zu Italien gibt, wo die hei-

lige Lucia ebenfalls sehr verehrt wird. Aus Italien, dem Heimatland einer Mutter, erfuhren wir ebenfalls sehr viel zu dem Thema. Z. B., dass auch hier Misteln, rote Beeren und grüne Zweige aufgehängt werden. Wieder eine Ähnlichkeit zu einem anderen Land, wo sie ja „mistle toe“ und „holly“ heißen. Natürlich suchten wir die Länder auch auf der Karte, lernten die Flaggen kennen und viele neue Wörter. Die Kinder der Erd-Klasse informieren ihre Mitschüler in den nächsten Wochen eingehender über je ein Land in Referaten und die Wasserklasse wird das Thema Europa im Sommer nochmals erdkundlich behandeln. In Englisch lernten wir natürlich: „We wish you a merry christmas and a happy new year“. Das wünschen wir allen Lesern.

Tag der offenen Tür / Infos Schuljahr 2011/12Am 5. Februar fi ndet in der Jura Montessori Schule Sulzbürg von 13.00 Uhr bis 17.00 Uhr der „Tag der offenen Tür“ statt.

Am 22.Februar können sich um 19.00 Uhr (im Schulhaus) alle Inte-ressierten über das Schuljahr 2011/2012 informieren.

Ihre Jura Montessori Schule Sulzbürg

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Mitteilungsblatt der Stadt Berching - Februar 201136

Stadtbücherei Berching

Büchereizeit

Sophie und Lisa gestalten am 19. Februar 2011 die nächste Büchereizeit.

Sie lesen, basteln und spielen am Samstag von 15.00 Uhr bis 16.30 Uhr mit Vorschulkindern, Erstklasslern und Kindern der 2. Klasse. Bitte in der Bücherei anmelden.

Prinzessinnen, Königinnen,Kaiserinnen und ihr GefolgeWelches kleine Mädchen träumt nicht davon eine Prinzessin zu sein, zumindest für einen Tag. Und was wäre eine Prinzessin ohne einen mutigen Ritter an ihrer Seite, der sie vor schrecklichen Drachen oder anderen Unwägbarkeiten beschützt. Die Yellow-Press macht riesigen Umsatz mit Berichten von gekrönten Häuptern und steht die Live-Übertragung einer königlichen Hochzeit an, so schnellen die Ein-schaltquoten in die Höhe. Das haben wir uns zum Anlass genommen und unseren Bestand durchforstet und alle Medien mit königlichen Geschichten in einer Ausstellung zusammen gefasst.

Schwelgen Sie in Biographien preußischer Königinnen, österreichi-scher Kaiserinnen, Töchter aus gekröntem Hause und vielem mehr. Lassen Sie sich von Rebecca Gablé mit nach England ins 11. und 12. Jahrhundert nehmen und zittern Sie mit den Protagonisten um die Thronfolge. Lesen Sie nach, wie sich ein Mädchen fühlt, dass plötzlich Prinzessin geworden ist. Folgen Sie einem Bericht wie es den bayerischen Prinzen und Prinzessinnen in Wirklichkeit ergangen ist. Vielleicht sind Sie fasziniert von der Prinzessin, die es satt hat auf einen tapferen Ritter zu warten und ihr Schicksal selbst in die Hand nimmt. Die wahre Geschichte unserer Welt ist vielfältig und span-nend und so sind es auch die Geschichten die darüber geschrieben wurden.

Wir laden Sie ein zum Schmökern und Träumen oder Sie holen sich die Fakten zum Nachlesen, über Ihren Besuch in der Stadtbücherei Berching freuen wir uns.

Ihr Team der Stadtbücherei

Unsere Öffnungszeiten:

Mittwochs: von 16.00 bis 18.00 Uhr,Freitags: von 16.00 bis 18.00 Uhr undSonntags: von 10.00 bis 11.30 Uhr

E-Mail-Adresse: [email protected]

Bitte beachten am Roßmarkt nicht geöffnet !

Kultur

Blaue Lichtspuren durch Berching

Berchings Beitrag zum Weltgästeführertag

Der International Tourist Guide Day - in Deutschland Weltgästefüh-rertag - wird seit 1990 von zahlreichen - dem Weltverband der Gästeführer angeschlossenen - Gästeführerorganisationen weltweit am 21. Februar durchgeführt. Ziel ist unter anderem, durch diesen Aktionstag, der bundesweit unter einem - von der Mitgliederver-sammlung des BVGD festgelegten - gemeinsamen Thema steht, und zu dessen Gelingen jeder der beteiligten Mitgliedsvereine mit großem personellen Einsatz beiträgt, die Möglichkeit zu haben, durch besondere - noch dazu kostenlose - Angebote für die Bürger unserer Städte und Regionen diese neu und immer wieder anders erlebbar zu machen.

Das Thema des diesjährigen Gästeführertages heißt „Die Farbe Blau“. Die Berchinger Gästeführer nehmen dies zum Anlass und präsentieren ihre Stadt Berching am 20. Februar unter dem Aspekt der Farbe Blau. Man einigte sich auf den Titel: „Blaue Lichtspuren durch Berching“

Neugierig geworden? Dann lassen Sie sich einladen, während eines illustren Abendspazierganges einen außergewöhnlichen Blick auf Berching zu werfen und unsere Stadt in ihren vielfältigen Facetten zu betrachten. Lassen Sie sich inspirieren von Bildern, Geschichten, von den blauen Lichtspuren, die sich geheimnisvoll durch Berching bewegen. Treffpunkt ist am 20. Februar um 18 Uhr an der Evange-lischen Kirche. Die Führung beginnt an der Fußgängerbrücke und endet am Gredinger Tor. Die Führung ist kostenfrei. Es wäre wun-derbar, wenn an der Kleidung der Gäste die Farbe Blau überwiegt.

Han‘s Klaffl : 40 Jahre Ferien

Ein Lehrer packt ein...

Musikkabarett am Freitag, 25. Februar 2011, 20 Uhr in der Kulturfabrik Berching, Am Sportplatz 2

Han‘s Klaffl , (Musik-) Lehrer aus Leidenschaft, geht in seinem kabarettistischen Solopro-gramm über Lehrer, Schüler und Eltern den weit verbreiteten Klischees über die Zunft der Pädagogen auf den Grund. „Das tut man nicht“, meinten vorab die kollegialen Bedenkenträger. Aber dann macht es ein Kabarettist eben besonders gerne. Schließlich geht es um eines der letzten gänzlich unerforschten Biotope unserer Gesellschaft, die Schule. Als „Oberstudienrat K.“ deckt er schonungslos auf, was wirklich hinter den verschlossenen Türen des Lehrerzimmers geschieht. Er taucht ein in die komplizierte Psyche von LehrerInnen, gibt wertvolle Tipps für die Gestaltung von Elternsprechstunden und weiht in die Ge-heimnisse des stressfreien Unterrichts ein. Auch die unglaublichen Überlebensstrategien, die Schüler im Laufe der Jahrhunderte ent-

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Mitteilungsblatt der Stadt Berching - Februar 2011 37

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Mitteilungsblatt der Stadt Berching - Februar 201138

wickelt haben, stellt der „Staatskabarettist auf Lebenszeit“ anschau-lich dar und gibt so noch nie da gewesene, tiefe Einblicke in den Schulalltag. Mit Klavier und Kontrabass hält Han‘s Klaffl eine Dop-pelstunde Frontalunterricht, nach der keine Fragen mehr offen bleiben. Dass diese Einblicke in eine pädagogische Subkultur längst überfällig waren, erkennt man am nicht nachlassenden Interesse, das Lehrer, Eltern und Schüler dieser selbstironischen Abrechnung seit über drei Jahren entgegenbringen.

Bitte beachten Sie: Nach Art.56 BayEUG haben Sie pünktlich zu erscheinen; unterrichtsfremde Gegenstände, bauchfreie Kleidung, Handys und MP3-Player sind nicht erlaubt. Im Krankheitsfall ist umgehend das Sekretariat zu verständigen.

Karten gibt es bei: Hörakustik Ölscher, Pettenkoferplatz 15, Berching Tel. 08462/94 24 32; Ticketshop in der Sparkasse, Obere Marktstr. 52, NM, Tel. 09181/2380 sowie an der Abendkasse. Weitere Infor-mationen unter www.kulturfabrik-berching.de

Lisa Fitz - „Super Plus“ Tanken & Beten“

das neue Programm am Samstag. 05. März 2011, 20 Uhr in der Kulturfabrik Berching, Am Sportplatz 2

Was ist wirklich wichtig ??? Katastro-phen-Laolas rotieren in den Medien, Massenresignation droht: Klimawan-del, Terrorangst, Onlineüberwachung, Infl ation, Korruption, Armut, Renten, Welthunger, Aufrüstung, Speku-lanten..... Bei dem Überangebot von Horrorszenarien heißt die Devise: Energie sparen! Nicht nur bei Öl, Gas und Strom, sondern auch im körper-eigenen Energiehaushalt schützt die

wohlüberlegte Frage: „Über welchen Scheiß mecht i mi heit aufregen?“Herz, Magen und Kreislauf. Und krank will heute keiner mehr werden, wo alle Ärzte unterbezahlt und überlastet sind. Also beschränken wir den Katastrophenkonsum auf Tanken (wo?) und Beten (zu Wem?). Die Benzinpreise bleiben ein verlässlicher, topak-tueller Aufreger und die Frage „Wie halten Sie`s mit der Religion“ ebenso. Lisa Fitz überzeugt. Weil sie authentisch ist. Weil sie ein Original ist. Weil sie kein Blatt vor den Mund nimmt. Sie geht nicht auf die Bühne, um von allen gemocht zu werden. Das macht sie sympathisch, glaubwürdig und erfolgreich seit mehr als 30 Jahren.

Karten gibt es bei: Hörakustik Ölscher, Pettenkoferplatz 15, Berching Tel. 08462/94 24 32; Ticketshop in der Sparkasse, Obere Marktstr. 52, NM, Tel. 09181/2380 sowie an der Abendkasse.

Weitere Informationen unter www.kulturfabrik-berching.de

EI-ZEIT 2011Osterausstellung mit Verkauf

Am Sonntag, 03. April 2011, von 10 Uhr bis 18 Uhr, fi ndet in der Europahalle in Berching wiederum die EI-Zeit statt, Berchings gro-ßer Ostermarkt.

Neben einem musikalischen und kulinarischen Rahmenprogramm können die Besucher kunstvoll gefertigten Hausschmuck aus natür-lichem Material, Frühlingsblumen, Schmuck und Modeschmuck, Getöpfertes, schöne Osterkerzen, individuell gestaltete Ostereier, perforiert, bemalt, gekratzt, gebatikt usw. sehen und haben auch die Möglichkeit, zu kaufen.

Wegen der großen Nachfrage an Ausstellungstischen bitten die Organisatoren , dass sich Verkaufsinteressierte möglichst bald unter der Telnr. 08462 2218 anmelden. Erwünscht sind qualifi zierte Aussteller, handwerklich gute Arbeiten, sowie ein anspruchsvolles Design. Arbeiten aus eigener Werkstatt haben Vorrang

Philosophie der Organisatoren: Vieles, was früher handwerklich hergestellt wurde, wird in unserer Zeit von der Industrie in Massen-

produktionen produziert. Die Handwerker oder Kunsthandwerker üben Techniken aus, die teilweise ausgestorben waren, bis sie wieder zum Leben erweckt wurden oder sie wurden vom Ausster-ben bewahrt. Damit wird ein Stück Kultur erhalten.

Einzelstücke oder Kleinserien, in denen jedes Stück seinen individu-ellen Reiz hat, sollen vorwiegend das Angebot bilden. Wer so ein Stück erwirbt, weiß um die Einmaligkeit und Besonderheit.

Wir bieten ein freundliches Ambiente, sowie sehr gute Rahmenbe-dingungen. Der Erlös aus dem Verkauf von Kaffee und Kuchen kommt der Pfarrei Berching und der Bolivienhilfe zugute.

Hansi Hinterseer und sein Tiroler Echo

kommen am 5. August 2011 zum Seenachtsfest an den Kratzmühlsee

Erleben sie einen Abend mit dem Super-star der Volksmusik Hansi Hinterseer und vielen weiteren Gaststars beim Seenachts-fest am Kratzmühlsee.

Hansi Hinterseer kann heuer auf 15 Jahre Erfolg im Musikgeschäft zurückschauen. Dieser spiegelt sich nicht nur in weit über 4 Millionen verkauften Tonträgern, in vollen Konzertsälen, durch Traumquoten seiner TV-Shows und eine zunehmende Zahl an wanderfreudigen Fans rund ums Kitzbühel Open Air wider. Auch die Vielzahl der Gold und Platinaus-zeichnungen spricht für die ungebrochene Beliebtheit von Hansi Hinterseer und seinen Liedern. Hansi Hinterseer erhielt Dutzende von Publikumspreisen wie auch Awards bedeutender Fachjurys. Dass Hansi Hinterseer neben den stimmungsvollen traditionellen Tiroler Liedern auch mit zeitgemäßem volkstümlichen Schlager zu feiern versteht, beweisen eindrucksvoll Tausende Fans, die es alljährlich aus aller Herren Länder zu Fanwanderung und Open Air nach Kitzbühel zieht. Die mehrtägige Veranstaltung hat im achten Jahr bereits Kultstatus erreicht und darf sich mittlerweile getrost in die weit über die Grenzen Österreichs bekannten Kitzbüheler Traditionen einreihen. In wenigen Minuten waren mit Vorverkaufsstart im De-zember 2009 auch die diesjährigen Shows, am Freitag und Samstag, ausverkauft. Zu den Open Air-Konzerten im Tennisstadion von Kitzbühel reisen jeden August jährlich weit über zehntausend Fans aus Deutschland, den Niederlanden, der Schweiz, Frankreich und sogar aus Amerika und Australien an. Jahr für Jahr bekommen sie eine sensationelle Show mit musikalischen Top-Gästen geboten. Von ARD/ORFII ausgestrahlt erreicht „Das große Hansi Hinterseer Open Air“ bis zu 8 Mio. Zuschauer! Doch damit noch nicht genug – dieser Abend hat noch viele weitere Highlights zu bieten –so zum Beispiel das ebenfalls vielfach ausgezeichnete Tiroler Echo, den Lokalmatador Stefan Peters. Dieses startet um 20 Uhr. Anschließend wird das Ganze von einem Brillant-Feuerwerk abgerundet. Der Einlass beginnt um 18:30 Uhr.

In Mitten des Naturparks Altmühltal und damit im Herzen Bayerns liegt der Kratzmühlsee, die malerische Kulisse für dieses Open-Air-Konzert der Extraklasse. Erleben sie Landschaft und Musik beim Seenachtsfest Kratzmühlsee 2011. Ein guter Ort um die Seele baumeln zu lassen und sich zu entspannen. Der Kratzmühlsee gilt als perfektes Ausfl ugsziel für die Familie mit zahlreichen Bademög-lichkeiten, Liegewiesen, Schatten spendenden Bäumen, Grillplätzen, Spielplatz, sowie einem Rad- und Wanderweg. Das Festivalgelände in der Nähe von Kinding liegt idyllisch im Grünen am Ufer des Kratzmühlsees, wird komplett bestuhlt, bietet eine Vielzahl von Verköstigungsständen, sowie ein zusätzliches, exklusives VIP-Zelt.

Hinzu kommt ein VIP-Zelt, in dem ein komplettes Catering mit Getränken und mediterranem, kalt-warmen Buffet der Sterneköchin Elisabeth Wiesinger bis zum Auftritt von Hansi Hinterseer zubereitet wird. Das Seenachtsfest fi ndet bei jedem Wetter statt – Sollte die Witterung nicht mitspielen, wird ein großes Festzelt errichtet.

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Mitteilungsblatt der Stadt Berching - Februar 2011 39

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Mitteilungsblatt der Stadt Berching - Februar 201140

Mehr Informationen und Tickets gibt es auf www.seenachtsfest-kratzmuehlsee.de und bei allen Touristikinformationen im Altmühltal.

Kartenvorverkauf im Tourismusbüro Berching.

Kulinarische FührungDie offenen kulinarischen Führungen fi nden immer am dritten Samstag des Monats ab 18 Uhr statt (die Führung wird nur dann durchgeführt, wenn sich mindestens 8 Personen angemeldet haben). Der jeweilige Treffpunkt und die Route werden bei der Anmeldung im Tourismusbüro bekannt gegeben. Die Anmeldungen sind bis vier Tage vor der Führung erforderlich. Gutscheine für die Führungen können im Tourismusbüro erworben werden.

Erfolgreiche Leistungsprüfungen beim Musikverein Mühlhausen-SulzbürgHocherfreut zeigten sich der Musika-lische Leiter des Sulztalorchesters, Sven Weichhahn, Vorstand Werner Mages und Geschäftsführerin Mag-dalena Raab über die beachtliche Leistung ihrer beiden Musikerinnen Nicola Weigl aus Fribertshofen und Elisabeth Stork aus Eglasmühle. Die beiden 13-jährigen Mädchen haben die Leistungsprüfung D 2 in Silber des Nordbayerischen Musikbundes im Fach Querfl öte mit gutem Erfolg ab-solviert. Dank ihrem Fleiß und Enga-gement haben sie sich ihre Auszeichnung in der musikalischen Theorie als auch in der Praxis redlich verdient. Beide fühlen sich unter der Stabführung ihres Dirigenten Sven Weichhahn sehr wohl und wollen weiterhin in den Reihen des gut aufgestellten Orchesters engagiert und motiviert mitwirken.

HELIOS Residenz Berching

Termine und Veranstaltungenin der HELIOS ResidenzKaffeerunde für unsere Bewohner am:

01.02. Auftritt der Hechtonia Berching22.02. Faschingsfeier

in der Zeit von 14.30 - 16.00 Uhr

Dazu tägliches Beschäftigungsprogramm mit abwechselnden Inhal-ten für unsere Patienten und Bewohner. Änderungen vorbehalten!!!

Caritas Altenheim St. Franziskus

Treffen aller ehrenamtlicher Mitarbeiterinnen und MitarbeiterHerzliche Einladung zum Treffen aller ehrenamtlichen Mitarbeite-rinnen und Mitarbeiter im Caritas Altenheim St. Franziskus Berching im Speisesaal. Jeder kann sich nach seinem zeitlichem Ermessen und Können einbringen. Besonders gefragt sind Besuchsdienste und Begleitungen bei Ausfl ügen und Veranstaltungen.

Termin ist immer ein Freitag um 14.30 Uhr: 11.03., 13.05., 08.07., 09.09. und 11.11.

Über Ihr Kommen freuen sich: Frau Andrea Wettengel (leitende Betreuungsmitarbeiterin), Tel. 08462 / 94292133 und Herr Gerhard Binder (Heimleiter), Tel. 08462 / 94292114

Pfarrei Berching

Erwachsenenbildungsprogramm derPfarrei Mariä Himmelfahrt in BerchingIn Zusammenarbeit mit der Katholischen Erwachsenenbildung (KEB) Neumarkt hat der Sachausschuss Erwachsenenbildung des Pfarrge-meinderates Berching folgendes Programm für das 1. Halbjahr 2011 zusammengestellt.

Dienstag, 10.05.2011, um 19:30 Uhr, im Pettenkoferhaus.

Thema: Wie schädlich ist übertriebener Egoismus?Referent: Ludwig Hahn, SeubersdorfVeranstalter: Katholische Pfarrei

Dienstag, 24.05.2011, um 19:30 Uhr, im Pettenkoferhaus.

Thema: Einkauf mit Zukunft – bei philippinischen Partnern des Fairen Handels.Referent: Dieter Zabel, MünchenVeranstalter: Katholische Pfarrei in Kooperation mit dem Eine-Welt-Laden

Mittwoch, 22.06.2011, um 20:00 Uhr, im Pettenkoferhaus.

Thema: Sexueller Missbrauch – Erfahrungen mit Opfern aus Sicht des Seelsorgers

Referent: Diakon Xaver Bösl, Neumarkt

Veranstalter: Katholische Pfarrei

Dienstag, 12.07.2011, um 19:30 Uhr, im Pettenkoferhaus.

Thema: Reiseeindrücke von Tansania, Afrika. AIDS in Tansania – Maßnahmen zur Bekämpfung aus kirchlicher Sicht.

Referent: Elisabeth Ostaleck, Neumarkt

Veranstalter: Katholische Pfarrei

Berching, den 13.01.2011

Marianne Steindl, Sachausschuss Erwachsenenbildungdes Pfarrgemeinderates Berching

Benediktinerabtei Plankstetten

Jugendvesper Plankstetten

jeden dritten Freitag im Monat, 19.30 Uhr in der Abteikirche

Nähere Informationen erteilt: Benediktinerabtei Plankstetten, Haus St. Gregor, Tel. 08462/206-130 o. 206-0, Fax 08462-206121, Email: [email protected], http://www.kloster-plank-stetten.de. Bürozeiten Mo-Fr 8.00 - 12.00 Uhr

Klosterschenke - Essen wie die Mönche

1. November – 15. März Di – So 11.00 - 18.00 Uhr15. März – 31. Oktober Mo – So 11.00 – 19.00 Uhr

Klosterhofl aden Plankstetten – Bioland >Brot und Gebäck >Gemüse > Fleisch und Wurstspezialitäten. Über 400 Bio-Lebensmittel regionaler Betriebe und aus eigener klösterlicher Herstellung. Mo – Fr 9.00 -18.00 Uhr, Sa 8.00 -17.00 Uhr

Missionsbasar - Fairer Handel mit Partnern die wir kennen

Mo – Sa 11.00 – 17.00 Uhr, So 13.00 – 17.00 Uhr

Klosterbuchhandlung - Christliche Spiritualität

Mo, Sonn- und Feiertage 13.30 – 17.00 Uhr, Di – Sa 10.00 – 17.00

Gästehaus St. Gregor - Benediktinische Gastfreundschaft

Kurse meditativ bis kreativ, Tel. 08462/206130

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Mitteilungsblatt der Stadt Berching - Februar 2011 41

NEU Ikonen - Ausstellung

Verkündigung der Botschaft Jesu Christi in Bildern, Werke des 16. – 20. Jahrhunderts. Geöffnet: Mo – Sa 9.00 – 18.00 Uhr, Sonn- und Feiertage 11.00 – 18.00 Uhr; Eintritt 2,- / Person

Dauerausstellung „Glauben und Handeln“

Wie die Mönche von Plankstetten benediktinische Spiritualität zu einem wegweisenden ökologischen Wirtschafts- und Lebenskonzept ausgestalten. Geöffnet: Mo – Sa 9.00 – 18.00 Uhr, Sonn- und Fei-ertage 11.00 – 18.00 Uhr; Eintritt frei

Berchinger VeranstaltungskalenderBitte geben Sie uns alle Termine, die im Internet und im Mitteilungs-blatt veröffentlicht werden sollen, rechtzeitig bekannt. Ansprech-partnerin bei der Stadt ist Frau Streller (Zi.Nr. 2.6, Tel: 08462 / 20534, Fax: 20537, e-Mail: [email protected]).

Als zusätzlichen Service für unsere Bürgerinnen und Bürger weisen wir auch auf überregional bedeutsame Veranstaltungen in unseren Nachbargemeinden hin. Bitte beachten Sie auch die Veranstaltungs-hinweise des Kulturförderkreises Berching.

Faschingskalender 2011

Februar

Sa 05.02. 21.00 Uhr, Hechtonia, Disco-Nacht, Gasthof Winkler, Berching

Fr 18.02. Kulturclub Pollanten, Faschingsball, Pfarrheim PollantenSa 19.02. 20.00 Uhr, FF Rudertshofen, Faschingsball, Jugendheim

RudertshofenSa 19.02. 20.00 Uhr, Hechtonia, Ball mit den Gipfelstürmern,

Gasthof Winkler, BerchingSa 26.02. 19.30 Uhr, FF Berching, Feuerwehrball, Winklersaal

BerchingSo 27.02. 14.00 Uhr, Pfarrei Berching, Kinderfasching, Europa-

halle Berching

März

Do 03.03. 21 Uhr, Hechtonia, Weiberfasching, Gasthof WinklerSa 05.03. Gasthaus Kellner, Hausball, PollantenSo 06.03. 14.00 Uhr, Hechtonia, Großer Faschingsumzug, In-

nenstadt BerchingSo 06.03. 10.30 Uhr, Gewürzmühle, Faschings-Brunch, BerchingMo 07.03. 19.30 Uhr, Hechtonia, Rosenmontagsball, Gasthof

Winkler, BerchingDi 08.03. Gasthaus Kellner, Faschingskehraus, Pollanten

Veranstaltungskalender 2011Februar

Mi 02.02. Stadt Berching, Rossmarkt, Berching

So 20.02. 18.00 Uhr, Berchinger Gästeführer, Weltgästeführ-ertag, „Blaue Lichtspuren durch Berching“, Stadtführung, TP: Evangelische Kirche, Berching

Fr 25.02. 20 Uhr, Kulturförderkreis Berching, Hans Klaffl „40 Jahre Ferien – ein Lehrer packt aus“, Kulturfabrik

So 27.02. 19.30 Uhr, Klassik im Kloster, Solo- und Gesangs-abend, Cramer Klett-Saal, Plankstetten

März

Sa 05.03. 20 Uhr, Kulturförderkreis Berching, Lisa Fitz „Super Plus, Tanken & Beten“, Kulturfabrik Berching

Do 10.03. 13.45 Uhr, Pfarrei Berching, Ölbergandacht, St.-Lorenzkirche Berching

Sa 12.03. 14.00 Uhr, VdK-OV Berching, Jahresversammlung mit Neuwahlen, Gasthaus Buchberger, Berching

Sa 12.03. 19.30 Uhr, KLJB Waltersberg, Theateraufführung „Meine Frau bin ich“, Kulturfabrik Berching

So 13.03. 19.30 Uhr, KLJB Waltersberg, Theateraufführung „Meine Frau bin ich“, Kulturfabrik Berching

Di 15.03. 19.30 Uhr, MR Neumarkt plus, Jahreshauptver-sammlung des Maschinenring, Gasthof Bender, Mühlhausen

Do 17.03. 13.45 Uhr, Pfarrei Berching, Ölbergandacht, St.-Lorenzkirche Berching

Fr 18.03. Mutter-Kind-Gruppe Berching, Kleider- u. Spiel-zeugbasar, Europahalle Berching

Sa 19.03. Gasthof Winkler, Josefi -Bockbierfest, BerchingSa 19.03. 19.30 Uhr, KLJB Waltersberg, Theateraufführung

„Meine Frau bin ich“, Kulturfabrik Berching19.03. - 3.04. Gasthöfe in Berching, Mediterrane Frühlingsküche,So 20.03. 19.30 Uhr, KLJB Waltersberg, Theateraufführung

„Meine Frau bin ich“, Kulturfabrik BerchingDi 22.03. 13.30 Uhr, MR Neumarkt plus, Vortrag für alle

Landfrauen, Gasthaus Bender, MühlhausenDo 24.03. 13.45 Uhr, Pfarrei Berching, Ölbergandacht, St.-

Lorenzkirche Berching25. - 27.03. Reit- u. Fahrverein Berching, Hallen-Reitturnier,

Gestüt Breindl, BerchingSa 26.03. Gasthaus Kellner, Starkbierfest, PollantenDo 31.03. 13.45 Uhr, Pfarrei Berching, Ölbergandacht, St.-

Lorenzkirche Berching

AprilSo 03.04. 10.00 – 18.00 Uhr, Stadt Berching, Ostermarkt

„Ei-Zeit“, Europahalle BerchingSo 03.04. Werbegemeinschaft Berching, Verkaufsoffener

Aktionssonntag, BerchingSo 03.04. 10.30 Uhr, Gewürzmühle, Frühlings-Brunch, BerchingSo 03.04. 10 - 18 Uhr, Modellsportverein Berching, 3. Modell-

bauausstellung, Volksschule BerchingSo 03.04. 17.00 Uhr, Kulturförderkreis Berching, Cantico –

Vokalensemble, Stadtpfarrkirche BerchingDo 07.04. 13.45 Uhr, Pfarrei Berching, Ölbergandacht, St.-

Lorenzkirche BerchingSa 09.04. 20.00 Uhr, FC Plankstetten, Altneihauser Feier-

wehrkapelln, Europahalle BerchingSo 10.04. 10.00 Uhr, Pferdezuchtverein, Geschicklichkeit- u.

Zugpferdewettbewerb, PollantenDo 14.04. 13.45 Uhr, Pfarrei Berching, Ölbergandacht, St.-

Lorenzkirche BerchingSo 15.04. 19.30 Uhr, Gasthaus Winkler, MusikantentreffenSa 16.04. 20.00 Uhr, FF Rudertshofen, Schafkopfrennen,

Jugendheim RudertshofenSo 17.04. 13.00 Uhr, Erlebnisgastronomie Alte Wegscheid,

Ostermarkt, Alte Wegscheid PollantenSo 17.04. 19.30 Uhr, Klassik im Kloster, Konzert zum Auftakt

der Karwoche, Festsaal, PlankstettenSo 24.04. Gasthof Winkler, Osterbrunch, Berching29.04. - 2.05. Gasthaus Kellner, Georgi-Kirchweih, PollantenSa 30.04. 10.00 – 18.00 Uhr, Kloster Plankstetten, Maibock

Anstich, PlankstettenSa 30.04. Gasthaus Kellner, Kirchweihtanz, Pollanten

MaiSo 01.05. 10.00 – 18.00 Uhr, Kloster Plankstetten, Maibock

Anstich, PlankstettenSo 01.05. 13.30 Uhr, Pferdezuchtverein, Georgi Ritt, Gutenber-

gerstr., Pollanten

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Mitteilungsblatt der Stadt Berching - Februar 201142

06./07.05. Musikfreunde Oening, Rockfest, Festplatz OeningSa 07.05. 20.00 Uhr, Kulturförderkreis Berching, „Der Tod im

Birnbaum“ – Premiere, Kulturfabrik BerchingSo 08.05. MSC Berching, 16. Berchinger ADAC Oldtimer-

treffen, Schiffsanlagestelle – Winklerhalle, BerchingSa 14.05. 09.00 Uhr, Weltladen Berching, Europäischer

Weltladentag, Eine-Welt-Laden, BerchingSa 14.05. 20.00 Uhr, Kulturförderkreis Berching, „Der Tod im

Birnbaum“, Kulturfabrik Berching14./15.05. 9. Gewerbe- u. Regionalschau „jura2000“, Brei-

tenbrunn14./15.05. MSC Berching, 20. Berchinger ADAC Moto-Cross,

Rhein-Main-DonauringSo 15.05. 18.00 Uhr, Kulturförderkreis Berching, „Der Tod im

Birnbaum“, Kulturfabrik BerchingSo 15.05. Werbegemeinschaft Berching, Verkaufsoffener

Aktionssonntag, BerchingSo 15.05. 10.30 Uhr, Gewürzmühle, Mai-Brunch, BerchingSo 15.05. 14.00 Uhr, VdK-OV Berching, Muttertagsfeier,

Stampfermühle, BerchingSo 15.05. 09.30 Uhr, Vereine v. Hermannsberg, Quellenfest,

Bauer-Halle, Hermannsberg20. - 22.05. HELIOS Klinik Berching, 15 Jahre HELIOS KlinikSa 21.05. 18.00 Uhr, Tourismusbüro Berching, Offene kulina-

rische Führung, TP wird bei Anmeldung bekannt gegeben, Tel. 205-13

21./22.05. ZSV Erasbach, 100-jähriges Bestehen d. Zimmer-stutzen Schützenverein, Sportheim Erasbach

Sa 21.05. 20.00 Uhr, Kulturförderkreis Berching, „Der Tod im Birnbaum“, Kulturfabrik Berching

So 22.05. 18.00 Uhr, Kulturförderkreis Berching, „Der Tod im Birnbaum“, Kulturfabrik Berching

Fr 27.05. 20.00 Uhr, Kulturförderkreis Berching, „Der Tod im Birnbaum“, Kulturfabrik Berching

Sa 28.05. 20.00 Uhr, Kulturförderkreis Berching, „Der Tod im Birnbaum“, Kulturfabrik Berching

So 29.05. Yachtclub Berching, Hafenfest, Yachtplatz BerchingSo 29.05. Erlebnisgastronomie Alte Wegscheid, Kräuteraus-

stellung, Alte Wegscheid, Pollanten

JuniMi 01.06. jura2000, Juralympics, BreitenbrunnDo 02.06. 14.00 Uhr, FF Pollanten, Straßenfest, PollantenSa 04.06. 7. jura2000 Halbmarathon, BeilngriesSa 04.06. 20.00 Uhr, Kulturförderkreis Berching, „Der Tod im

Birnbaum“, Kulturfabrik BerchingSo 05.06. 18.00 Uhr, Kulturförderkreis Berching, „Der Tod im

Birnbaum“, Kulturfabrik Berching10. - 14.06. Stadt Berching, Pfi ngstvolksfest, Festplatz BerchingSo 26.06. Erlebnisgastronomie Alte Wegscheid, Kräuterwan-

derung, TP: Alte Wegscheid, Pollanten

Juli01. – 03.07. Bezirksverband Jugendrotkreuz Ndb/Opf., Bezirks-

wettbewerb, Europahalle BerchingSa 02.07. 10.00 Uhr, Regens Wagner Holnstein, Sommerfest,

HolnsteinSo 03.07. ab 09.30 Uhr, Fischereiverein Berching, Fischerfest,

Schleusenhaus BerchingFr 08.07. 20.00 Uhr, SC Pollanten, „Da Bertl und I“ Kabarett

mit Musik, Sportgelände Pollanten09. - 10.07. SC Pollanten, Traditionelles Waldfest, Sportgelän-

de, PollantenSo 10.07. 11.00 Uhr, SRK Berching, Straßenfest, Reichenau-

platz b. Zunftbaum BerchingSa 16.07. 16.00 Uhr, CSU Berching, Sommer in der Stadt

So 24.07. 14.30 Uhr, FF Berching, Straßenfest, am Zunftbaum Berching

So 24.07. Kulturförderkreis Berching, Swingin Connection, Big Band Musikschule Neumarkt, Rathausinnenhof Berching

29./30.07. Berchinale & Kanal im FeuerzauberSo 31.07. 17.00 Uhr, Schützenverein Rappersdorf, Grillfest,

Dorfplatz in Rappersdorf

August06./07.08. Wanderfreunde Berching, 39. Internationale Wan-

dertage mit Jugendwandertagen, TP Volksschu-le Berching

06./07.08. Dorfgemeinschaft Jettingsdorf, Dorffest, Gemein-schaftshaus Jettingsdorf

13./14.08. Dorfgemeinschaft Wirbertshofen, Dorffest, Wir-bertshofen

Mo 15.08. 10.00 Uhr, 1. FCN-Fanclub Berching, Altstadtfest, Berching

Sa 20.08. 18.00 Uhr, Tourismusbüro Berching, Offene kulina-rische Führung, TP wird bei Anmeldung bekannt gegeben, Tel. 205-13

So 21.08. 12.00 Uhr, OGV Berching, Backofenfest, Mosterei, Vereinshaus

So 21.08. 17.00 Uhr, Gesellschaftsverein Rappersdorf, Dorf-platzfest, Dorfplatz Rappersdorf

26. - 28.08. PSG Ernersdorf, Pferdesportfestival, Südtangente Berching (NKD)

So 28.08. 12.00 Uhr, VdK-OV Berching, Sommerfest, Gasthaus Breindl, Rappersdorf

September16. - 18.09. SV Plankstetten, 100-Jahre Schützenverein Plank-

stetten, Klosterturnhalle Plankstetten16. - 30.09. Weltladen Berching, Faire Wochen, Eine-Welt-Laden,

BerchingFr 16.09. 20 Uhr, Kulturförderkreis Berching, „Kerle, Kerle“,

Kulturfabrik BerchingSa 17.09. 20 Uhr, Kulturförderkreis Berching, „Kerle, Kerle“,

Kulturfabrik BerchingSo 18.09. Erlebnisgastronomie Alte Wegscheid, Oktoberfest

mit Markt, Alte Wegscheid, Pollanten20./21.09. Kloster Plankstetten, Ökoerlebnistage – Betriebs-

führung durch die Klostergärtnerei, PlankstettenFr 23.09. 20 Uhr, Kulturförderkreis Berching, „Kerle, Kerle“,

Kulturfabrik BerchingSa 24.09. 20 Uhr, Kulturförderkreis Berching, „Kerle, Kerle“,

Kulturfabrik Berching24./25.09. 10.00 – 18.00 Uhr, Kloster Plankstetten, Erntedank-

Markt, PlankstettenMi 28.09. 16.00 Uhr, Kloster Plankstetten, Ökoerlebnistage

– Betriebsführung durch die Klostergärtnerei, Plank-stetten

Fr 30.09. 20.00 Uhr, Kulturförderkreis Berching, Die Läster-schwästern – „Des Dilemma mit de Männer“, Kul-turfabrik Berching

OktoberFr 01.10. 20.00 Uhr, Literaturwoche, „Ringelnatz und Tan-

go“ Rezitation mit Gerd Berghofer und Juri Kravets (Knopfakkordeon), Kulturhaus Schranne Berching

So 02.10. Michaelsverein Berching, Namenstagsfeier, Braue-rei-Gasthof Schuller, Berching

So 02.10. 19.00 Uhr, BRK Berching, Weinfest, Rotkreuzhaus Berching

So 02.10. 17.00 Uhr, Kulturförderkreis Berching, Orgelkonzert „Ensemble 4 Fuß“, Stadtpfarrkirche Berching

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Mitteilungsblatt der Stadt Berching - Februar 2011 43

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Mitteilungsblatt der Stadt Berching - Februar 201144

Fr 07.10. 20.00 Uhr, Literaturwoche, Hildegund Artmeier liest aus ihrem neuen Krimi „Die Tote im Regen“, Kulturhaus Schranne Berching

Sa 08.10. 20.00 Uhr, Kulturförderkreis Berching, Luz amoi – „Überall Dahoam“, Kulturfabrik Berching

Fr 14.10. Literaturwoche, Literaturnacht, Berching15.10. - 01.11. Gasthöfe in Berching, Fischwochen, BerchingSo 16.10. Werbegemeinschaft Berching, Verkaufsoffener

Aktionssonntag, BerchingSo 16.10. 10.30 Uhr, Gewürzmühle, Herbst-Brunch, BerchingSa 22.10. 18.00 Uhr, Tourismusbüro Berching, Offene kulina-

rische Führung, TP wird bei Anmeldung bekannt gegeben, Tel. 205-13

22./23.10. Kleintierzuchtverein Plankstetten, Lokalschau (Tierausstellung), Bauhof Berching

22./23.10. Kleintierzuchtverein Berching, Große Jubiläums-Kaninchenschau, Holztransporte Luber, Wegscheid

Sa 29.10. 20 Uhr, Stadt Berching, Europaball, EuropahalleSo 30.10. 19.00 Uhr, SBO Berching, Herbstkonzert, Europa-

halle BerchingNovemberSa 05.11. Jägerverein Berching-Dietfurt, Hubertusfeier, Gast-

haus Dallmayr, BerchingSa 19.11. 18 Uhr, Kulturförderkreis Berching, „Weihnachten

im Märchenland“ – Premiere, Kulturfabrik Berching26. - 28.11. Dorfgemeinschaft Wirbertshofen, KirchweihSa 26.11. 18.00 Uhr, Kulturförderkreis Berching, „Weihnach-

ten im Märchenland“, Kulturfabrik BerchingSo 27.11. Gasthof Winkler, Adventsbrunch, BerchingSo 27.11. Werbegemeinschaft Berching, Verkaufsoffener

Aktionssonntag, BerchingSo 27.11. 13 Uhr, HELIOS Klinik Berching, WeihnachtsmarktSo 27.11. 10.30 Uhr, Gewürzmühle, Advents-Brunch, BerchingSo 27.11. 13.00 Uhr, Erlebnisgastronomie Alte Wegscheid,

Weihnachtsmarkt, Alte Wegscheid, PollantenSo 27.11. 17.00 Uhr, Kulturförderkreis Berching, „Weihnach-

ten im Märchenwald“, Kulturfabrik BerchingDezember03. - 05.12. Gasthaus Schuster, Nikolauskirchweih, Raitenbuch03./04.12. Kloster Plankstetten, Adventsmarkt im Klosterin-

nenhof, PlankstettenSa 03.12. 18.00 Uhr, Kulturförderkreis Berching, „Weihnach-

ten im Märchenland“, Kulturfabrik BerchingSo 04.12. 13.00 Uhr, Erlebnisgastronomie Alte Wegscheid,

Weihnachtsmarkt, Alte Wegscheid, PollantenSo 04.12. 17.00 Uhr, Kulturförderkreis Berching, „Weihnach-

ten im Märchenland“, Kulturfabrik Berching09. - 12.12. Dorfgemeinschaft Jettingsdorf, Kirchweih, Gemein-

schaftshaus JettingsdorfSa 10.12. 18.00 Uhr, Kulturförderkreis Berching, „Weihnach-

ten im Märchenland“, Kulturfabrik BerchingSo 11.12. 17.00 Uhr, Kulturförderkreis Berching, „Weihnach-

ten im Märchenland“, Kulturfabrik BerchingSo 11.12. 13.00 Uhr, Erlebnisgastronomie Alte Wegscheid,

Weihnachtsmarkt, Alte Wegscheid, Pollanten10./11.12. Weihnachtsmarkt mit Krippenausstellung, BerchingSo 11.12. 14.00 Uhr, VdK-OV Berching, Weihnachtsfeier,

Gasthaus Dallmayr, BerchingSa 17.12. 18.00 Uhr, Kulturförderkreis Berching, „Weihnach-

ten im Märchenland“, Kulturfabrik BerchingSo 18.12. 13.00 Uhr, Erlebnisgastronomie Alte Wegscheid,

Weihnachtsmarkt, Alte Wegscheid, PollantenSo 18.12. 17.00 Uhr, Kulturförderkreis Berching, „Weihnach-

ten im Märchenland“, Kulturfabrik Berching

Verkaufsoffene Aktionssonntage:03.04, 15.05., 16.10., 27.11.

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Märkte in Berching

Viehmarkt/WochenmarktAm Dienstag, 01.02. und Dienstag, 15.02.von 8.00 - 12.00 Uhr in der Innenstadt;

Rossmarkt am 02.02.2011

BauernmarktJeden Samstag von 08. – 12.00 Uhr um den Zunftbaum in Berching

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Verschiedenes

Einladung an alle Diabetiker der Berchinger Selbsthilfegruppe zum 2. Treff 2011Wann: Donnerstag, 24. Februar, 19.00 UhrWo: Helios Residenz, Berching, Speisesaal 1. StockThema: Information rund um die Pfl egeversicherungReferent: Herr Franz Ertl, Vereinigte IKK Regensburg

Über kurz oder lang geht uns das Thema „Pfl egeversicherung“ alle an. An diesem Abend wird uns Herr Ertl genauestens darüber infor-mieren. Ein bestimmt wieder interessanter Vortrag.

Herzliche Einladung an alle, auch Nicht-Diabetiker sind eingeladen. Info: Hilde Frank, Tel. 08462 / 2900

Trommel Workshop für AnfängerEintauchen in die Welt des Rhythmus, ab-schalten, entspannen und sich vom gemein-samen Rhythmus tragen lassen. Der Work-shop richtet sich an alle, die ausprobieren möchten, ob ihnen das Trommeln über-haupt liegt und an diejenigen, die einfach gerne trommeln. Im Vordergrund steht der Spaß am gemeinsamen Trommeln.

Der nächste Workshop für Anfänger mit und ohne Vorkenntnisse fi ndet statt am Samstag, dem 19. Februar von 15.00h bis 18.00h in Berching; Die Gebühr für den Workshop beträgt 20,- , mit einer Leihtrommel 25,-.

Anmeldung und weitere Informationen bei Meike Brinkmann, Tel. 08462 / 1760.

AOK-Gesundheitsangebote in BerchingDie AOK bietet im Frühjahr wieder Ernährungskurse in Berching an. Am 14.03.2011 von 19.00 – 20.30 Uhr beginnt der Kurs „Der ge-sunde Weg zum Wohlfühlgewicht“. Eine Ernährungsschulung für Typ II Diabetiker fi ndet ab 18.05.2011 um 19.00 Uhr statt. Die Mediterane Küche können Sie ab 27.06.2010 von 19.00 – 21.00 Uhr kennen lernen. In den Sommerferien können in der Woche vom 08. – 12.08.2011 Kinder wieder den Ernährungsführerschein machen. Die Kurse werden von Schreiber Kristina geleitet.

Anmelden können Sie sich telefonisch unter 09181/401-102 oder im Internet unter www.aok-gesundheitskurse.de. Die Teilnahme ist für AOK-Versicherte kostenfrei. Mitglieder anderer Kassen können frei bleibende Plätze, gegen eine Kursgebühr belegen.

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Mitteilungsblatt der Stadt Berching - Februar 2011 45

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Mitteilungsblatt der Stadt Berching - Februar 201146

Großer Basar in Meckenhausenmit KinderbetreuungAm 12.03.2011 erwartet Sie in der Mehrzweckhalle Meckenhausen von 13.00-16.00 Uhr ein riesiges Angebot an Baby- und Kinderbe-kleidung Größe 50/56 bis 182/188 für die Frühjahr-Sommer-Saison. Des weiteren erhalten Sie bei uns Kommunionbekleidung, U-Mode, Babyausstattung, Kinderwägen/Buggys, Schuhe, Autositze, Fahrrä-der/Roller, Lego/Playmobil, Spielsachen aller Art, Spiele für PC, Game-Boy, SNES, N64, und vieles mehr.

Nach Ihrem erfolgreichen Einkauf halten wir für Sie eine leckere Auswahl an selbstgebackenen Kuchen und Torten bereit.

Sie möchten verkaufen? Melden Sie sich bitte telefonisch an: Nur am 21.02.2011 von 14.00 –16.00 Uhr unter folgenden Nummern: 0151/17 54 36 12 oder 0151/17 54 63 00 oder 0151/17 54 65 15 oder 0151/17 54 83 80

NEU-NEU-NEU-NEU-NEU: Online-Anmeldung möglich! Info unter www.basar-meckenhausen.de

Wir freuen uns auf Ihren Besuch, BASAR-Team Meckenhausen

Großer Kleider- und SpielzeugbasarDie Gruppe Mutter-Kind-Turnen des SV Mühlhausen veranstaltet am 26.02.2011 in der Aula der Volksschule Mühlhausen einen großen Kleider –und Spielzeugbasar.

Es wartet wieder ein vielfältiges Angebot von Dingen rund ums Kind auf die Besucher. Unter anderem gibt es Baby- und Kinderbekleidung für Herbst und Winter, Spielsachen, Babyausstattung, Kinderwagen und Autositze. Zusätzlich wird Kaffee und selbstgebackener Kuchen angeboten. Der Basar beginnt um 8.30 Uhr und dauert bis 11 Uhr.

Ihre Verkaufsnummern von 1 – 75 erhalten Sie bei Fr. Tauber Tel.: 09185/500043 ab 14.00 Uhr. Die Nummern 76 – Ende erhalten Sie bei Fr. Wolfsberger Tel.: 09185/500142. Nummernvergabe erfolgt vom 07.02. – 21.02.2011.

Angenommen werden gut erhaltene Frühjahr- und Sommerbeklei-dung von Gr. 56 – 164. Bitte nur max. 40 Kleidungsstücke und 1 Paar Schuhe abgeben. Verschmutzte sowie altmodische Kleidungen werden aussortiert.

Die Abgabe der Ware erfolgt am Freitag, 25.02.2011 von 15.30 Uhr bis 16.30 Uhr. Der Erlös der verkauften Sachen kann am Samstag 26.02.2011 von 16.30 Uhr bis 17.30 Uhr abgeholt werden.

Das Montagstelefon – ein anonymes Sorgen-telefon fürs Land - Tel. 09185 / 922722Immer montags von 08.00 - 12.00 Uhr und von 16.00 – 20.00 Uhr besteht die Möglichkeit sich vertrauensvoll an anonym beratende Menschen zu wenden. Die Berater und Beraterinnen stammen aus den Landkreisen Neumarkt, Roth, Lauf und Hersbruck. Sie wurden ein Jahr lang intensiv ausgebildet und verfügen über die notwendige Beratungskompetenz. Die Telefonberater und –beraterinnen unter-liegen der Schweigepfl icht.

Das Montagstelefon wird von der Familienerholungs- u. Tagungs-stätte Sulzbürg verantwortet.

BRK – Sozialstation Mühlhausen/Berching/Freystadt

Ambulante Pfl ege

Jeden 1. Montag im Monat fi ndet im Feuerwehrzentrum in Mühl-hausen, Bahnhofstr. 17, von 16 bis 18 Uhr eine Sprechstunde statt. Eine qualifi zierte Pfl egefachkraft berät und unterstützt Sie gerne bei Fragen und Problemen im Bereich Pfl ege, Pfl egegeld oder Hilfsmittel, Tel. 09185 / 500 602 oder 0171 / 973 4346.

Sprechtage der RentenversicherungsträgerDie Bundesversicherungsanstalt für Angestellte und die Landesver-sicherungsanstalten haben einen Kooperationsvertrag geschlossen und beraten künftig in allen Fragen zur gesetzlichen Rentenversi-cherung im Landratsamt, Nürnberger Str. 1, 92318 Neumarkt i.d.OPf.

Beratungstermine jeden Montag, Dienstag und Mittwoch von 08.30 – 12.00 Uhr und von 13.00 bis 15.00 Uhr

Terminvereinbarungen zu den Beratungsterminen sind jedoch von Montag bis Freitag unter Tel. 09181 / 470384, Infopoint möglich.

Außerdem beim ehrenamtlichen Versichertenberater der Deutschen Rentenversicherung: Leonhard Rupp, Schulstr. 6, 92334 Berching, Tel. 08462 / 1568, Termin nach Vereinbarung.

Wehrdienstberatung imLandratsamt NeumarktAm Donnerstag, 10.02. fi ndet von 9.00 bis 17.00 Uhr eine Wehr-dienstberatung im Landratsamt Neumarkt statt.

Sie erhalten Informationen über Wehrpfl icht, Soldat auf Zeit / Be-rufssoldat, Berufsausbildungsmöglichkeiten, Studium, Weiterbil-dung, berufsnahe Verwendung.

Wo: Landratsamt Neumarkt, Zimmer-Nr. B 372

Terminvereinbarung unter Tel. 0941 / 78520 – 379 od. 378 am Beratungstag unter der Tel-Nr. 0151 / 14855514

Bargeld zu Hause: Jetzt Versicherungs-schutz überprüfenDie Opferschutz-Organisation „Weisser Ring“ berichtet von Trick-betrügereien: Sie warnt davor, größere Summen Geld vom Bank-konto abzuheben und zu Hause zu deponieren. Wichtig: Die Hausratversicherung zahlt nicht unbegrenzt für gestohlenes Geld.

Geld ist auf der Bank gut aufgehoben

Grundsätzlich gilt: Größere Summen Geld sind auf dem Konto einer deutschen Bank oder Sparkasse auch in wirtschaftlich turbulenten Zeiten sicher. Denn hierzulande sind Geldinstitute durch den Einla-gensicherungsfonds sowie die Staatsgarantie doppelt abgesichert.

Das Vermögen zu Hause zu deponieren, ist keine gute Lösung, denn es bringt keine Zinsen sondern verliert im Gegenteil sogar jeden Tag an Wert. Wer sein Erspartes wie Gold oder Bargeld dennoch zu Hause verwahren möchte, sollte sich über den Versicherungsschutz Gedanken machen. Gefahren wie Feuer oder Einbruchdiebstahl können das Vermögen vernichten.

Die Hausratversicherung leistet in vielen Fällen Entschädigung, al-lerdings für nicht gesicherte Wertsachen nur begrenzt: Beispiels-weise liegt diese Entschädigungsgrenze für Bargeld je Versicherungs-fall bei 1500 Euro und für Gold bei 20.000 Euro. Wertsachen, die in einem Geldschrank aufbewahrt werden, werden bis zur verein-barten Höhe ersetzt.

Weitere Informationen erhalten Sie bei Ihrem Allianz Fachmann

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Raiffeisenbank ist stolz aufdie guten AngestelltenBei der Betriebsfeier der Raiffeisenbank Berching-Freystadt-Mühl-hausen eG blickte Vorstandsvorsitzender Klaus Majehrke auf ein erfolgreiches Jahr 2010 zurück und dankte allen Mitarbeitern und Mitarbeiterinnen sowie den Mitgliedern des Aufsichtsrats für die geleistete Arbeit. „Nur durch die konsequente Umsetzung der Ziele und durch Weiterbildung sind solche Zahlen auch in der Zukunft

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Mitteilungsblatt der Stadt Berching - Februar 2011 47

möglich“, so der Vorstandsvorsitzende. „Die Aufgaben werden je-doch nicht leichter, vielmehr komplexer und vielfältiger“. Besonde-re Zukunfts- und Karrierechancen ergeben sich aufgrund der demo-graphischen Entwicklung in den nächsten 10 Jahren vor allem für gut ausgebildete, junge Mitarbeiter. Diese müssten diese nur kon-sequent nutzen. Die Ehrung der Mitarbeiter erfolgte durch Vor-standsmitglied Christian Kraus. Er ging mit einer kleinen Laudatio auf jeden Einzelnen ein: Für 10 Jahre Betriebszugehörigkeit wurden Elke Brandl und Klara Kaiser geehrt.Pauline Hirschberger erzielte sehr gute Ergebnisse bei ihrem Studium zum Diplom-Marketing- und Kommunikationswirt. Reinhard Schmidt wurde für seinen Bankbetriebswirt und Stefan Fiederer für den Bankbetriebswirt Management ausgezeichnet. Josef Brandl, Ge-schäftsführer der Raiffeisen-Handels-GmbH im Jura absolvierte die Ausbildereignungsprüfung. Vorstand Christian Kraus gratulierte zusammen mit dem Vorstandsvorsitzenden Klaus Majehrke und dem Aufsichtsratsvorsitzenden Dr. Josef Zrenner recht herzlich und bedankte sich für das besondere Engagement.

Im Bild von links nach rechts: Reinhard Schmidt, Josef Brandl, Pauline Hirschberger, Stefan Fiederer, Dr. Josef Zrenner, Klaus Majehrke, Elke Brandl, Christian Kraus

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Lago Maggiore in Frühling, 17. 3 – 20. 3. 2011Inkl. Ü/F Hotel Residence die Fiori, 3 x Abendessen, Reiseleitung & Schifffahrt Borrom. Inseln, Eintritt Isola Bella, Centovalli Eisenbahnfahrt .........299, –

Gardasee zum Steidl-Bestpreis, 1. 4 – 4. 4. 2011Fahrt im Steidl Reisebus, Ü/F 4* Hotel Casimiro, 3 x Buffet Abendessen inkl. Getränke, Reiseleitung Gardasee, Besuch Ölmuseum in Bardolino ...199, –

Masuren „Wunder der Natur“, 13.4 – 18.4.2011Fahrt im Steidl Reisebus, Ü/Halbpension Reiseleitung Masuren Nordund Johannisburger Heide, Eintritt und Besichtigung Heilige Lindeund Wolfsschanze, Stakenbootfahrt und Kloster Wojnowo ....................499, –

Reisen Sie mit uns zur BUGA nach Koblenz, mit dem Fahr-rad auf dem Elbradweg, zur Cote d´Azur, in die Schweiz zum Vierwaldstätter See, nach Südtirol zum Almfest, an den Bodensee, nach Ostfriesland…

STÄDTEREISEN INKL. STADTFÜHRUNG:Prag, 11. 2 – 13. 2. 2011 .................................................................... 99, –

London, 23.4 – 25.4.2011 ................................................................299, –

Berlin, 10.9 – 11.9.2011 ............................................................... ab 119, – und 29.4 – 1.5.2011 ...................................................... ab 165, – Zusätzlich sind Musicals Hinterm Horizont und We will rock youmöglich, ab 50,– in PK4 Unterkunft im Scandic Hotel oderIbis Hotel Potsdamer Platz

Hamburg, 6.5 – 8.5.2011 „Hafengeburtstag“ .....................239, –

Hamburg, 16.7 – 17.7.2011 ....................................................... ab 139, –

Hamburg, 26.8 – 28.8 und 1.10 – 3.10.2011Zusätzlich sind Musicals König der Löwen, Tarzanund Sister Act möglich, ab 50,– in PK4 Unterkunftim 5*Garnd Elysee oder im Motel One am Michl .......................ab 209, –

Flugreise Barcelona, 25.5 – 28.5.2011 ..................................... 429, –Zusätzlich mit Reiseleitung ab Deutschland undgroßes Besichtigungsprogramm

Potsdam, 11.6 -13.6.2011Zusätzlich mit Inselrundfahrt ca. 4 Stunden ......................................228, –

Salzburg, 9.7 – 10.7.2011 .................................................................119, –

Weiter noch im Programm Köln, Düsseldorf,Dresden, Amsterdam, Heidelberg, Wien, Paris.

MUSICALS IN STUTTGART U. BOCHUM:Ich war noch niemals in New York undTanz der Vampire inkl. Kategorie 4 ..............................................ab 89, – Termine: 26.2, 3.4, 1.5, 21.5, 16.6, 3.7, 17.7, 14.8, 27.8, 11.9, 29.9.2011An allen Donnerstagen inkl. Open Bar (Getränke vor der Vorstellung)und Snacks, An allen Samstagen inkl. Getränke frei im Steidl Bus,Open Bar und Buffet nach der Vorstellung, An allen Sonntag inkl.Restaurant Brunch vor der Vorstellung

Starlight Express in BochumTagesfahrt 24.4 und 9.7.2011 inkl. PK5 ...................................................................109, –Zwei Tage 17.9 – 18.9.2011 inkl. PK5 .......................................................................169, –

Für die Luisenburg Festspiele haben wirdieses Jahr beste Karten für viele Vorstellungen.

steidl.reisen I Hauptstraße 9 I 92369 Buchberg I Tel.: 09181-20335 I Fax: 09181-21856 I www.steidl-reisen.de I [email protected]

steidl.reisenSommer 2011

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