fall nr.5 examensrepetitorium zivilprozessrecht. lÖsungsvorschlag entscheidung des gerichts

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Fall Nr.5 Examensrepetitorium Zivilprozessrecht

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Page 1: Fall Nr.5 Examensrepetitorium Zivilprozessrecht. LÖSUNGSVORSCHLAG Entscheidung des Gerichts

Fall Nr.5

Examensrepetitorium Zivilprozessrecht

Page 2: Fall Nr.5 Examensrepetitorium Zivilprozessrecht. LÖSUNGSVORSCHLAG Entscheidung des Gerichts

LÖSUNGSVORSCHLAGEntscheidung des Gerichts

Page 3: Fall Nr.5 Examensrepetitorium Zivilprozessrecht. LÖSUNGSVORSCHLAG Entscheidung des Gerichts

Zulässigkeit der Klage

• Klageerhebung – § 253 ZPO

• Partei-, Prozess-, Postulationsfähigkeit– §§ 50 f., 78 ZPO

Page 4: Fall Nr.5 Examensrepetitorium Zivilprozessrecht. LÖSUNGSVORSCHLAG Entscheidung des Gerichts

Zulässigkeit der Klage

• Zuständigkeit des LG Frankfurt (Oder)– sachlich• §§ 23 Nr.1, 71 Abs.1 GVG

– Kein Fall des § 23 Nr.2 a) GVG

– örtlich• § 29a Abs.1 ZPO

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Begründetheit der Klage

• Prüfungsreihenfolge– Entstehung des Mietanspruchs W gegen T und anschließend (ggf.) Erlöschen durch Aufrechung gem. §§ 387, 389 oder

– Erlöschen des (angeblichen, d.h. im Einzelnen nicht geprüften, sondern als gegeben unterstellten) Mietanspruchs W gegen T durch Aufrechung?

Page 6: Fall Nr.5 Examensrepetitorium Zivilprozessrecht. LÖSUNGSVORSCHLAG Entscheidung des Gerichts

Begründetheit der Klage

• Prüfungsreihenfolge– Klageabweisungstheorie• Prozessökonomie

– Wozu den Mietzinsanspruch prüfen und ggf. Beweis erheben, wenn er jedenfalls durch Aufrechnung erloschen wäre?

– Beweiserhebungstheorie (ganz h.M.)• Rechtskraft (§ 322 Abs.2 ZPO)

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Begründetheit der Klage

• Mietanspruch W gegen T (16.000,- Euro) gem. § 535 Abs.2– Mietvertrag– Fälligkeit der Miete

• […] auch schon für I 2012: (Voraus-)Miete

– Kein Erlöschen des Mietanspruchs • § 536 Abs.1

– Mietminderung kraft Gesetztes» Rechtsvernichtende Einwendung

• […] von Amts wegen zu berücksichtigen• [..] Musterlösung geht wohl davon aus, dass die

Mängel bereits vor dem 1.10.11 beseitigt worden sind

Page 8: Fall Nr.5 Examensrepetitorium Zivilprozessrecht. LÖSUNGSVORSCHLAG Entscheidung des Gerichts

Begründetheit der Klage

• Mietanspruch W gegen T (16.000,- Euro) gem. § 535 Abs.2– Erlöschen durch Aufrechnung gem. § 389• Doppeltatbestand der Prozessaufrechnung!

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Begründetheit der Klage

• Mietanspruch W gegen T (16.000,- Euro) gem. § 535 Abs.2– Erlöschen durch Aufrechnung gem. § 389• Prozessuale Voraussetzungen der Aufrechnung

– Parteifähigkeit– Prozessfähigkeit– Postulationsfähigkeit– Prozessvollmacht (§ 81 ZPO)

Page 10: Fall Nr.5 Examensrepetitorium Zivilprozessrecht. LÖSUNGSVORSCHLAG Entscheidung des Gerichts

Begründetheit der Klage

• Mietanspruch W gegen T (16.000,- Euro) gem. § 535 Abs.2– Erlöschen durch Aufrechnung gem. § 389• Prozessuale Voraussetzungen der Aufrechnung

– Bedingungsfeindlichkeit von Prozesshandlungen!» Eventualaufrechnung "unter der Bedingung des

Bestehens der Klage-(=Haupt-)forderung• […] innerprozessuale Bedingung

• Die Frage des Bestehens der Hauptforderung wird im Rahmen des Rechtstreits geklärt

Page 11: Fall Nr.5 Examensrepetitorium Zivilprozessrecht. LÖSUNGSVORSCHLAG Entscheidung des Gerichts

Begründetheit der Klage

• Mietanspruch W gegen T (16.000,- Euro) gem. § 535 Abs.2– Erlöschen durch Aufrechnung gem. § 389• Prozessuale Voraussetzungen der Aufrechnung

– Bestehende Sachurteilsvoraussetzungen?» […] aber: keine Klage; satttdessen: bloßes

Verteidigungsmittel• […] aber: rechtskräftige Entscheidung (§ 322 Abs.2)

auch über die Gegenforderung• Rechtsweg• Internationale Zuständigkeit

Page 12: Fall Nr.5 Examensrepetitorium Zivilprozessrecht. LÖSUNGSVORSCHLAG Entscheidung des Gerichts

Begründetheit der Klage

• Mietanspruch W gegen T (16.000,- Euro) gem. § 535 Abs.2– Erlöschen durch Aufrechnung gem. § 389

• Prozessuale Voraussetzungen der Aufrechnung– Einwand anderweitiger Rechtshängigkeit (§ 261 Abs.3 Nr.1)?

» Dafür• Normzweck des § 261 Abs.3 Nr.1

• Keine Mehrfach-Inanspruchnahme der Gerichte• Keine Mehrfach-Verteidigung durch den (angeblichen)

Schuldner» Dagegen

• Regelung des § 261 Abs.1• Rechtshängigkeit nur durch Erhebung der Klage

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Begründetheit der Klage

• Mietanspruch W gegen T (16.000,- Euro) gem. § 535 Abs.2– Erlöschen durch Aufrechnung gem. § 389

• Materielle Voraussetzungen der Aufrechnung– Aufrechnungserklärung (§ 388 BGB)

» (P) Vertretungsmacht des Rechtsanwaltes• Prozessvollmacht (§ 81) und konkludent erteilte materiell-

rechtliche Vollmacht• Extensive Auslegung der Prozessvomacht (§ 81)

» (P) Bedingungsfeindlichkeit (§ 388 Satz 2)• Eventualaufrechung im Prozess

• […] aber: keine, dem Aufrechnungsgegner nicht zuzumutende Rechtsunsicherkeit; Rechtslage wird im Prozess geklärt

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Begründetheit der Klage

• Mietanspruch W gegen T (16.000,- Euro) gem. § 535 Abs.2– Erlöschen durch Aufrechnung gem. § 389• Materielle Voraussetzungen der Aufrechnung

– Aufrechungslage» Gegenseitigkeit

• W gegen T gem. § 535 Abs.2• T gegen W gem. §§ 280 Abs.1, 241 Abs.2, 276, 278

» Gleichartigkeit» Erfüllbarkeit der Hauptforderung» Durchsetzbarkeit der Gegenforderung

Page 15: Fall Nr.5 Examensrepetitorium Zivilprozessrecht. LÖSUNGSVORSCHLAG Entscheidung des Gerichts

Begründetheit der Klage

• Mietanspruch W gegen T (16.000,- Euro) gem. § 535 Abs.2– Ergebnis• Klageforderung ist entstanden, ist aber durch

Aufrechung erloschen• Klage ist unbegründet und daber abzuweisen!

Page 16: Fall Nr.5 Examensrepetitorium Zivilprozessrecht. LÖSUNGSVORSCHLAG Entscheidung des Gerichts

FALLABWANDLUNGErfolgsaussichten der Klage auf Schadensersatz

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Zulässigkeit der Klage

• Klageerhebung – § 253 ZPO

• Partei-, Prozess-, Postulationsfähigkeit– §§ 50 f., 78 ZPO

Page 18: Fall Nr.5 Examensrepetitorium Zivilprozessrecht. LÖSUNGSVORSCHLAG Entscheidung des Gerichts

Zulässigkeit der Klage

• Zuständigkeit des LG Frankfurt (Oder)– sachlich• §§ 23 Nr.1, 71 Abs.1 GVG

– Kein Fall des § 23 Nr.2 a) GVG

– örtlich• § 29a Abs.1 ZPO

– […] auch Klagen wegen Nichterfüllung … wegen Pflichtverletzung

Page 19: Fall Nr.5 Examensrepetitorium Zivilprozessrecht. LÖSUNGSVORSCHLAG Entscheidung des Gerichts

Zulässigkeit der Klage

• Entgegenstehende Rechtskraft (§ 322 Abs.2)?– Bei Identität des Streitgegenstands im späteren

Prozess wie im rechtskräftig entschiedenen, ist in den Grenzen der Rechtskraft die Klage einer früheren Partei, die dieselbe oder gegenteilige Rechtsfolge (kontradiktorisches Gegenteil) begehrt, als unzulässig ohne Sachprüfung durch Prozessurteil abzuwesien (BGH, NJW 1995, 2993; Thomas/Putzo, § 322 Rn.11).

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Zulässigkeit der Klage

• Entgegenstehende Rechtskraft (§ 322 Abs.2)?– Rechtskraft

• […] bei einem der (früheren) Klage stattgebendem Urteil– Feststellung, dass die Gegenforderung nicht besteht oder dem

Beklagten nicht zusteht

• […] bei einem die (frühere) Klage abweisenden Urteil – Klageforderung besteht aufgrund der Aufrechnung nicht mehr

» Gegenforderung ist "verbaucht"

– Keine Rechtskraft• […] wenn die Aufrechnung gem. § 296 Abs.2 ZPO als

prozessual unzulässig zurückgeweisen worden ist

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Begründetheit der Klage

• Schadensersatzanspruch T gegen W gem. §§ 280 Abs.1, 241 Abs.2 (§§ 276, 278)– Erlöschen (§ 389) durch Aufrechnung des T im

Prozess des W gegen T • (P) Aufrechnung war zwar prozessual unwirksam (§ 296

Abs.2), könnte materiell-rechtlich (§ 389) jedoch wirksam gewesen sein– Einwand

» Rechtsgedanke des § 139» Bedingung prozesualer Berücksichtigung

– Konsens im Ergebnis