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LVS Bayern www.lvs-bayern.de Landesverband öffentlich bestellter und vereidigter sowie qualifizierter SACHVERSTÄNDIGER Datum: 10.06.22 Fachvereich BAU Baurechtszirkel 2006 von der Praxis für die Praxis Die Haftung des Bauingenieurs aus der Sicht des SACHVERSTÄNDIGEN BQÜ – Baubegleitende Qualitätsüberwachung fhm fachhochschule münchen Audimax Prof. Georg Nemetschek Fakultät für Bauingenieurwesen 26. Oktober 2006 Dipl.-Ing. (FH) Hans R. Czapka, öbuv SV Präsident LVS Bayern Dipl.-Ing. (FH) Richard Schilcher, öbuv SV Schatzmeister LVS Bayern

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Fachvereich BAU. Baurechtszirkel 2006 von der Praxis für die Praxis. Die Haftung des Bauingenieurs aus der Sicht des SACHVERSTÄNDIGEN BQÜ – Baubegleitende Qualitätsüberwachung. fhm fachhochschule münchen Audimax Prof. Georg Nemetschek Fakultät für Bauingenieurwesen 26. Oktober 2006. - PowerPoint PPT Presentation

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Datum: 22.04.23

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Baurechtszirkel 2006 von der Praxis für die Praxis

Die Haftung des Bauingenieurs aus der Sicht des SACHVERSTÄNDIGENBQÜ – Baubegleitende Qualitätsüberwachung

fhm fachhochschule münchen Audimax Prof. Georg NemetschekFakultät für Bauingenieurwesen 26. Oktober 2006 Dipl.-Ing. (FH) Hans R. Czapka,

öbuv SVPräsident LVS Bayern

Dipl.-Ing. (FH) Richard Schilcher, öbuv SVSchatzmeister LVS Bayern

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Inhaltliche Gliederung

1.0. Bauen 2006 - Sachstand1.1. Die Veränderungen in der Baupraxis1.2. Die Grundlagen der Qualität im Baubereich1.3. Struktur der Bau-Schadensquellen

2.0. „aus der Praxis für die Praxis“:Alltägliches aus Baubegleitender Qualitätsüberwachung

3.0. Baumängel / Bauschäden durch BQÜ vermeidbar?3.1. BQÜ-Abwicklung nach GTÜ-Standard3.2. BQÜ-Abwicklungsstufen3.3. Haftungsfragen zur BQÜ3.4. Ausblick und Zusammenfassung

0Baurechtszirkel 2006 von der Praxis für die Praxis

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Fachbereich BAU

Baurechtszirkel 2006 von der Praxis für die Praxis

1.0. Bauen 2006 - Sachstand1.1. Die Veränderungen in der Baupraxis1.2. Die Grundlagen der Qualität im Baubereich1.3. Struktur der Bau-Schadensquellen

Dipl.-Ing. (FH) Hans R. Czapka, öbuv SVPräsident LVS Bayern

Dipl.-Ing. (FH) Richard Schilcher, öbuv SVSchatzmeister LVS Bayern

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1.1. Die Veränderungen in der Baupraxis lassen sich wie folgt charakterisieren:

Forderung nach funktionalen Leistungsbeschrieben ohne detaillierte Ausführungsplanung

Vergabe an Generalunternehmen (GU)

Die Qualität der Firmenbauleitungen hat abgenommen

Vergabe der Planungsleistungen an Generalübernehmer (Gü)

Verzicht auf eine Bauherrenbauleitung im Bauträgergeschäft

Technisch nicht nachvollziehbarer Zeit- und Kostendruck

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1.0. Bauen 2006 – Sachstand

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Qualitätist die Beschaffenheit einer Einheit (Produkt / Leistung) bezüglich ihrer Eignung, festgelegte und vorausgesetzte Erfordernisse zu erfüllen.

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1.0. Bauen 2006 – Sachstand

1.2. Was bedeutet Qualität?Was sind die Grundlagen der Qualität im Baubereich?

In der industriellen Wirklichkeit genügt eine vage Qualitätsdefinition nicht. Über die Qualität eines Erzeugnisses oder einer Leistung muss eine eindeutige Aussage möglich sein, wenn sie z.B. in Angeboten und Verträgen aufgenommen werden soll.

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Welche Arten von Qualitätsanforderungen gibt es?

1. Es gibt Anforderungen, die der Kunde individuell formuliert bzw. darlegt

2. Es gibt Anforderungen, die der Kunde voraussetzt:

Anforderungen, die allgemein als selbstverständlich vorausgesetzt werden können

Technische Regeln: Anforderung, dass die anerkannten Regeln der Technik berücksichtigt werden

Gesetze: Anforderungen, dass Gesetze, Verordnungen etc. Erfüllt werden

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1.0. Bauen 2006 – Sachstand

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der Qualitätsbegriff unterliegt heute einer Reihe verschiedener

und zum Teil komplementärer Sichtweisen:

anwenderbezogen Gebrauchsnutzen für den Anwender

produktbezogen Produkteigenschaften

prozessbezogen Fehler im Prozess erst gar nicht entstehen lassen

wertorientiert Preis-/Leistungsverhältnis

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1.0. Bauen 2006 – Sachstand

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Baumängel / Bauschäden= Zeichen für mangelnde Qualität

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1.0. Bauen 2006 – Sachstand

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1.3. Wie sind die Bau-Schadensquellen strukturiert?

29% Planungsmängel / fehlende Planung

26% ungeeignete Bauausführung

21% unvorhersehbare Einflüsse oder nicht mehrfeststellbare Ursachen

13% unzureichende Voruntersuchung

11% mangelnde Kommunikation zwischen Auftraggebern und Unternehmer

(Quelle: Bauherren-Schutzbund Berlin)

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1.0. Bauen 2006 – Sachstand

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Baubegleitende Qualitätssicherung

Baurechtszirkel 2006 von der Praxis für die Praxis

2.0. „aus der Praxis für die Praxis“:Alltägliches aus Baubegleitender Qualitätsüberwachung

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Baubegleitende Qualitätssicherung

Baubegleitende Qualitätssicherung

Ausführungsmängel während der Bauphase vermeiden

umgehende Behebung von Baumängeln

Erhöhung der Qualität am Bau

Sicherheit für die Investition

Vermeidung von Störungen und Nutzungsausfällen

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2.0. „aus der Praxis für die Praxis“:Alltägliches aus Baubegleitender Qualitätsüberwachung

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Baubegleitende Qualitätssicherung

„Pfusch am Bau“

Ca. 3,4 Milliarden Euro / Jahr (2000)

13,4 % des Umsatzes für Schadensanierung

Kosten durch Bauzeitverzögerung

Nutzungsausfälle

Prozessuale Auseinandersetzungen

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2.0. „aus der Praxis für die Praxis“:Alltägliches aus Baubegleitender Qualitätsüberwachung

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Baubegleitende Qualitätssicherung

Qualitätsüberwachung durch einen öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen mit dem Sachgebiet Schäden an Gebäuden

Unabhängigkeit bei der Überwachung gegenüber Auftraggeber, Planer, Ausführenden und den späteren Nutzern

Kompetenz durch fachliche Qualifikation

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2.0. „aus der Praxis für die Praxis“:Alltägliches aus Baubegleitender Qualitätsüberwachung

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Baubegleitende Qualitätssicherung

Leistungsumfang

1. Prüfung der Planung auf Vollständigkeit, Realisierbarkeit und Übereinstimmung mit der Baubeschreibung / Ausschreibung

2. Prüfung der Ausführung2.1 vor dem Verfüllen der Baugrube2.2 nach Fertigstellung des Rohbaus2.3 nach Fertigstellung der Rohinstallation, der Gebäudetechnik2.4 vor und nach den Putz-, Estrich- und Fliesenarbeiten2.5 nach Abschluss der Arbeiten

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2.0. „aus der Praxis für die Praxis“:Alltägliches aus Baubegleitender Qualitätsüberwachung

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Baubegleitende Qualitätssicherung

Beispiel Planung

2Wärmedämmung ist

unvollständig

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2.0. „aus der Praxis für die Praxis“:Alltägliches aus Baubegleitender Qualitätsüberwachung

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Baubegleitende Qualitätssicherung

Beton- und Maurerarbeiten

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Baubegleitende Qualitätssicherung

Ausführung Kamineinfassung

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Baubegleitende Qualitätssicherung

Brandwandausführung mit nicht brennbarem Material

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Baubegleitende Qualitätssicherung

Fassadenputzarbeiten Putzanschluss an die Fensterbank

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Baubegleitende Qualitätssicherung

Putz- und Fliesenarbeiten

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2.0. „aus der Praxis für die Praxis“:Alltägliches aus Baubegleitender Qualitätsüberwachung

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Baubegleitende Qualitätssicherung

Balkonabdichtung

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2.0. „aus der Praxis für die Praxis“:Alltägliches aus Baubegleitender Qualitätsüberwachung

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Baubegleitende Qualitätssicherung

Sockelabdichtung

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2.0. „aus der Praxis für die Praxis“:Alltägliches aus Baubegleitender Qualitätsüberwachung

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Baubegleitende Qualitätssicherung

Dachausbildung im Bereich der Brandwand

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2.0. „aus der Praxis für die Praxis“:Alltägliches aus Baubegleitender Qualitätsüberwachung

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Baubegleitende Qualitätssicherung

Kontrolle der Putzdicke beim Fassadenputz

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2.0. „aus der Praxis für die Praxis“:Alltägliches aus Baubegleitender Qualitätsüberwachung

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Von der IHK für Niederbayernöffentlich bestellter und vereidigterSACHVERSTÄNDIGERfür Schäden an Gebäuden

Von der IHK für Niederbayern öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständigerfür Schäden an Gebäuden

Ringstraße 2584378 Dietersburg/Nöham

Telefon: 08726/1204Telefax: 08726/1074

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3.0. Baumängel / Bauschäden durch BQÜ vermeidbar?3.1. BQÜ-Abwicklung nach GTÜ-Standard3.2. BQÜ-Abwicklungsstufen3.3. Haftungsfragen zur BQÜ3.4. Ausblick und Zusammenfassung

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3.1. BQÜ-Abwicklung nach GTÜ-Standard

Die BQÜ nach GTÜ-Qualitätsmanagement-Standard wird von freiberuflich tätigen, öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen durchgeführt.

Das BQÜ-Modell mit den drei Ebenen, aus dem die jetzige Baubegleitende Qualitätsüberwachung (BQÜ) nach GTÜ-Qualitätsmanagement-Standard entstanden ist:

BVS Politische /Parlamentarische Ebene

GTÜ Organisations- bzw. Umsetzungsebene

GTÜ-Vertragspartner Bau Ausführende Ebene ö.b.u.v. freiberufliche Bausachverständige

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3.0. Baumängel / Bauschäden durch BQÜ vermeidbar?

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3.2. BQÜ-Abwicklungsstufen

Stufe 1 Erstellung des BQÜ-Planes durch den Bausachverständigen, individuell auf die jeweilige Bauplanung abgestimmt nach Planungsprüfung

Projekt-Planungsdaten sammeln und zuordnen Prüfungskriterien festlegen, bezogen auf Gewerke gem. VOB und auf Ausführungszwischenstände Prüfungszeitpunkte festlegen

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3.0. Baumängel / Bauschäden durch BQÜ vermeidbar?

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Stufe 2 Vorstellung und Einführung des BQÜ-Planes bei am Bau Beteiligten

Bekanntgabe der Prüfkriterien Teilnehmer an Prüfterminen vereinbaren

Stufe 3 Planung und Baubeschreibung

Planung und Baubeschreibung stichprobenartig überprüfen, Schnittstellenprobleme aufzeigen Leistungsverzeichnisse auf Schnittstellenprobleme überprüfen

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3.0. Baumängel / Bauschäden durch BQÜ vermeidbar?

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Stufe 4 Bau-Ausführung

Prüfungstermine auf der Baustelle in Gegenwart der am Bau Beteiligten durchführen festgestellte Mängel und Unregelmässigkeiten aufzeigen, protokollieren, dokumentieren Mitteilung an Auftraggeber mit Empfehlung zur Veranlassung der Mängelbeseitigung

Stufe 5 Bau-Fertigstellung

vom Auftraggeber gestellte Bestandsunterlagen stichprobenweise auf Vollständigkeit überprüfen Abschluss-Protokoll erstellen GTÜ-Zertifikat an Auftraggeber

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3.0. Baumängel / Bauschäden durch BQÜ vermeidbar?

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3.3.1. Haftungsumfang bei Überprüfung des BQÜ Vertrages

Die Beurteilung des BQÜ-Vertrages zeigt, dass es sich hier um einen Vertrag eigener Art handelt, der eben werkvertragsrechtlich zu werten ist.

Dies ergibt sich aus der Gesamtzielsetzung, die der Auftraggeber mit dem Auftrag für die Bauqualitäts-überwachung verbindet.

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3.0. Baumängel / Bauschäden durch BQÜ vermeidbar?

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Dies ergibt sich aber auch nach der Schwerpunkts-theorie aus der Wertung der einzelnen Stufen.

1. Stufe 1 umfasst die Erstellung der BQÜ-Plansdurch den Bausachverständigen, der konkret auf das jeweilige Projekt zugeschnitten ist, also eine Werkleistung.

2. Stufe 2 umfasst die Vorstellung und Einführung des BQÜ-Plans bei sämtlichen Baubeteiligten, also wieder eine erfolgsqualifizierte Tätigkeit, die

Werkvertragscharakter hat.

3. Stufe 3 umfasst die stichprobenweise Überprüfung von Planung und Baubeschreibung, aber auch des Leistungsverzeichnisses auf Schnitt-

stellenprobleme, also eine reine Werkleistung.

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3.0. Baumängel / Bauschäden durch BQÜ vermeidbar?

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4. Stufe 4 mag allenfalls in der Phase Prüfungstermine auf der Baustelle in Gegewart der Baubeteiligten durchzuführenden Dienstleistungscharakter haben, die Feststellung von Mängeln und

Unregelmäßigkeiten (Protokollierung und Dokumentierung) und deren Mitteilung an den Auftraggeber verbunden mit Empfehlungen zur Veranlassung der Mängelbeseitigung stellen reine Werkleistungen dar.

5. Stufe 5 ist bei der Baufertigstellung lediglich die Erstellung des Abschlussprotokolls und des Zertifikates dienstleistungstechnisch zu beurteilen, die Prüfung der Vollständigkeit der Bauunterlagen ist wiederum werkleistungstechnisch zu sehen.

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3.0. Baumängel / Bauschäden durch BQÜ vermeidbar?

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3.3.2. Lösungsmöglichkeit

a) Klare vertragliche Vereinbarung über die Leistungspflichten (Stufe 1 mit 5)

b) Klare vertragliche Vereinbarung über die rechtliche Qualität des Zertifikates, wonach dieses lediglich als abschließende Bestätigung des Sachverständigen über die Einhaltung des BQÜ-Standards ist, keine irgendwie geartete Garantie ist.

c) Versicherung der RisikenDie aus dem Vertrag entstehenden Haftungsrisiken werden nach dem GTÜ-Qualitätsmanagementsystem durch eine angemessene Zusatzversicherung der GTÜ, die auf der Berufshaftpflichtversicherung des Sachverständigen aufgesetzt, projektbezogen aufgefangen.

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3.0. Baumängel / Bauschäden durch BQÜ vermeidbar?

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