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Erstellt durch Universitätsverwaltung - Abteilung I
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Info-Tour
Erstellung von Unternehmer-Rechnungen durch Betriebe
gewerblicher Art der Universität Trier
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Anforderungen an die Rechnungsstellung
Das Umsatzsteuerrecht schreibt ab dem 01.01.2004 bei Unternehmer-
rechnungen zwingende Mindestanforderungen vor, die nachfolgend erläutert werden
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Von dieser Regelung sind an der Universität Trier alle „Betriebe gewerblicher Art“
betroffen
Das heißt:
Diejenigen Bereiche, die Rechnungen an Leistungsempfänger mit ausgewiesener Mehrwertsteuer zu erstellen haben.
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Pflichtinhalte !
Nachfolgend werden Ihnen die Mindestangaben vorgestellt, die
zwingend in einer Unternehmerrechnung enthalten sein
müssen
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Vollständiger Name und die Anschrift des leistenden Unternehmens und des Leistungsempfängers
• Vollständiger Name und Anschrift des leistenden Unterneh-mens
z. B. Universität TrierForschungszentrum für xxxxx54286 Trier
• Vollständiger Name und Anschrift des Leistungsempfängers
z. B. FirmaMax MustermannHauptstr. 1055212 Daun
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Rechnungsnummer
Rechnung Nr.: 06_000
Die Rechnungsnummer besteht aus:
• Rechnungsjahr• Fortlaufender, indivi-
dueller, 3-stelliger Folgenummer
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So erhalten Sie die Folgenummer:
• Senden Sie vor Erstellung der Rechnung eine Mail-Anfrage mit dem Betreff „Rechnungsnummer“ an Frau Bach, Abt. I, sowie eine Kopie an Frau Klein, Abt. I
Email Frau Bach:bach@uni-trier. de
Email Frau Klein:[email protected]
• Teilen Sie in dieser Mail den Rechnungsempfänger (Leistungsempfänger) sowie die Kostenstelle mit, auf der die Zahlung gebucht werden soll.
• Sie erhalten dann umgehend per Mail die Folgenummer, die Sie zur Rechnungserstellung benötigen.
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Nach der Rechnungsstellung bitte Folgendes veranlassen:
• Senden Sie bitte nach Erstellung der Rechnung eine Kopie an Frau Bach, Abteilung I
• Dort werden die Rechnungsdaten erfasst, die haushaltsrechtlichen Anweisungen gefertigt und das steuerrechtliche Verfahren in Gang gesetzt.
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Rechnungsdatum
Versehen Sie die Rechnung bitte mit einem Rechnungsdatum:
z. B.: Rechnungsdatum: 07.09.2004
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Umsatzsteuer-Nr. oder Umsatzsteuer-Identifikationsnummer
• In Rechnungen an inländische Leistungs-empfänger ist anzugeben:
Unsere Umsatzsteuer-Nr: 42/661/0066/3
• In Rechnungen an ausländische Leis-tungsempfänger ist anzugeben:
Unsere Umsatzsteuer-Identi-fikations-Nr.: DE 149 881 695
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Die Menge/der Umfang und die Art der gelieferten Gegenstände/sonstigen Leistungen
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Der Zeitpunkt der Lieferung/sonstigen Leistung
z. B.
Aufgrund unserer Lieferung (erbrachten vertraglichen Leistung) vom 00.00.0000 erlauben wir uns, die nachfolgenden Positionen in Rechnung zu stellen:
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Das Entgelt sowie jede im Voraus vereinbarte Minderung
des Entgelts
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Den anzuwendenden Steuersatz, den Steuerbetrag oder ggf. einen
Hinweis auf eine vorliegende Steuerbefreiung
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Weitere Rechnungsbestandteile zur Verbuchung des Zahlungseingangs
Diese sind zwar nicht gesetzlich gefordert, werden aber zur
Verbuchung der Einnahmen benötigt.
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Angabe des Buchungszeichens
Buchungszeichen:
8700-0000000000-06_000
Das Buchungszeichen besteht aus:
• Kapitel: z. B. 8700
• Ihrer Kostenstelle
• Und der Auftragsnummer
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Bankverbindung
Landeshochschulkasse MainzKonto-Nr. 550 015 11BLZ: 550 000 00Deutsche Bundesbank, Filiale Mainz.
Bei Auslandsüberweisungen zusätzlich: IBAN: DE25 5500 0000 0055 0015 11
BIC: MARKDEF1550
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Haben Sie zur Erstellung von Rechnungen mit Umsatzsteuer weitere Fragen oder haben Sie generelle Fragen zum Thema Umsatzsteuerrecht an Hochschulen, können Sie sich in der Abteilung I mit folgenden Ansprechpartnern in Verbindung setzen:
Helmuth BaatzTel. 4264Email: [email protected]
Stefanie NeumannTel. 4274Email: [email protected]
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Vielen Dank für Ihr Interesse