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Erneuerbare Energien und Energieeffizienz in der kommunalen Planungspraxis Materialsammlung zur Fortbildung im Rahmen des EU-Projektes: Autoren Maic Verbücheln Manuela Reinhardt Thomas Preuß Prof. Dr. Arno Bunzel

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Erneuerbare Energien und Energieeffizienz in der kommunalen Planungspraxis

Materialsammlung zur Fortbildung im Rahmen des EU-Projektes:

Autoren

Maic Verbücheln

Manuela Reinhardt

Thomas Preuß

Prof. Dr. Arno Bunzel

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E R N E U E R B A R E E N E R G I E N U N D E N E R G I E E F F I Z I E N Z I N D E R K O M M U N A L E N P L A N U N G S P R A X I S

Materialsammlung – SPECIAL Fortbildung Seite 2 von 89

Materialsammlung – SPECIAL Fortbildung

Erneuerbare Energien und Energieeffizienz in der kommunalen Planungspraxis

SEITE

1. Einführung 2

2. Kommunale und regionale Wertschöpfung durch Integration von EE und Effizienz in Planungsprozesse

4

3. Für die Planung relevante Rechtsnormen 11

4. Chancen der Umsetzung in der formellen Planung 15

5. Integrierte Strategien der Planung 22

6. Disziplinäre Strategien der Planung 31

7. Planerische Aspekte der Wärmeversorgung 38

8. Planerische Aspekte der Stromversorgung 43

9. Planerische Aspekte der Integration von Energiespeichern 50

10. Planerische Aspekte bei der Sanierung im Bestand 58

11. Planerische Aspekte der Denkmalpflege bei der Sanierung im Bestand 65

12. Beteiligungs- und Kooperationsprozesse in der Kommune 72

13. Externe Akteursbeteiligung bei der Planung von energetischer Infrastruktur und Effizienz

Anhang I: Tools für die Energieplanung

Anhang II: Energie- und planungsrelevante Artikel aus der PLANERIN

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Inhaltsverzeichnis

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E R N E U E R B A R E E N E R G I E N U N D E N E R G I E E F F I Z I E N Z I N D E R K O M M U N A L E N P L A N U N G S P R A X I S

Materialsammlung – SPECIAL Fortbildung Seite 3 von 89

1 Einführung

Der Klimawandel als eine der größten Herausforderungen unserer Zeit erfordert ein enges Zusam-menwirken verschiedenster Akteure aus Politik, Verwaltung, Zivilgesellschaft und Privatwirtschaft, um nachhaltige Erfolge zur Reduzierung des Ausstoßes von Treibhausgasen zu erzielen. Hierfür bedarf es u.a. einer konsequenten Integration der Belange des Klimaschutzes in die räumliche und städtebauli-che Planung. Ansatzpunkte hierfür bestehen zum Beispiel im Rahmen der Regionalplanung und der Bauleitplanung sowie in der integrierten Stadt(teil)entwicklungsplanung.

Belange des Klimaschutzes, insbesondere der erneuerbaren Energien und der Energieeffizienz werden für Stadt- und Regionalplaner in den nächsten Jahren einen immer größeren Stellenwert einnehmen. Daher ist es bedeutsam, dass Akteure der Stadt- und Regionalplanung die Einarbeitung von Klima-schutzaspekte in Planungsprozesse als integralen Arbeitsbaustein ansehen und weiterhin Wissen in diesem Themenfeld aufbauen.

Das EU-Projekt „Spatial Planning and Energy for Communities in all Landscapes“ (SPECIAL), in dessen Rahmen ein Fortbildungsangebot für den Verband Region Rhein-Neckar (VRRN), den Regionalverband Ruhr (RVR), den Verband Region Stuttgart (VRS), den Regionalverband FrankfurtRheinMain und die Vereinigung für Stadt-, Regional- und Landesplanung SRL e.V. entwickelt wurde, verfolgt das Ziel, er-neuerbare Energien und Energieeffizienz besser in die Regional- und Kommunalplanung zu integrie-ren. Das Projekt SPECIAL unterstützt den Erfahrungsaustausch und Kompetenzerwerb nationaler und regionaler Planungsverbände und Planervereinigungen in Europa mit dem Ziel, eine nachhaltige Ener-giepolitik in Raumplanungsstrategien auf der kommunalen wie auch auf der regionalen Ebene zu ver-ankern. Damit soll das Projekt dazu beitragen, die Kompetenzen und das Know how von Stadt- und Regionalplanern im Themenfeld erneuerbare Energien in Bezug auf eine planerische Integration und die Entscheidungsunterstützung im politischen Raum auszubauen. Die fünf deutschen Planungsver-bände und Planervereinigungen stehen damit in einer Reihe mit Multiplikatoren aus insgesamt acht europäischen Ländern (Deutschland, Großbritannien, Schweden, Italien, Irland, Ungarn, Österreich, Griechenland).

Die hier vorgelegte Materialsammlung soll den Fortbildungsteilnehmern als Hintergrundinformation für die mehrtägigen Trainings vor Ort dienen. In insgesamt 13 Kapiteln wurden darin Basisinformatio-nen sowie Praxisbeispiele aus den Themenbereichen Strategien und Planung, Technik und Versorgung sowie Beteiligung und Kooperation und Wertschöpfung zusammengestellt. Der Anhang zur Material-sammlung enthält eine Übersicht über Tools zur Energieplanung sowie Artikel zu energie- und pla-nungsrelevanten Studien und Projekten aus der Zeitschrift PLANERIN der SRL. Somit soll die Material-sammlung die Teilnehmer/innen auch bei der Nachbereitung der Fortbildungsveranstaltung sowie bei der weiterführenden Recherche praxisnaher Informationen unterstützen.

Einführung

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E R N E U E R B A R E E N E R G I E N U N D E N E R G I E E F F I Z I E N Z I N D E R K O M M U N A L E N P L A N U N G S P R A X I S

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2 Kommunale und regionale Wertschöpfung durch Integrati-on von EE und Effizienz in Planungsprozessen

Die Wertschöpfung durch erneuerbare Energien (EE) ist ein bedeutender Faktor für Kommunen und Regionen für ein Engagement in diesem Aktionsfeld. Positive Wertschöpfungs- und Beschäftigungsef-fekte sind starke Argumente für ein Engagement der lokalen Akteure. Kommunen und Regionen er-zielen auch wirtschaftliche Vorteile durch den Ersatz importierter Energierohstoffe und Endenergien durch heimische, erneuerbare Energiequellen, Technologien und Dienstleistungen. Eine Reihe von Wertschöpfungsschritten mit positiven regionalwirtschaftlichen Wirkungen vollzieht sich in den Kom-munen selbstführen. Kommunale und regionale Wertschöpfung hängen eng miteinander zusammen, da z.B. bestimmte Steueranteile am Betriebsort relevanter Unternehmen und andere Steueranteile am Wohnort der Beschäftigten dieser Unternehmen erhoben werden. Zudem bereiten regionale Fachpla-nungen häufig die Implementierung von EE in den Kommunen vor.

Basierend auf Studien der vergangenen Jahre u.a. vom IÖW (Institut für ökologische Wirtschaftsfor-schung) und der AEE (Agentur für erneuerbare Energien) wird nachfolgend ein Überblick über die Mög-lichkeiten und Potenziale der kommunalen und regionalen Wertschöpfung der verschiedenen EE-Technologien gegeben.

2.1 Ansätze, praktische Lösungen, Potenziale etc.

Monetäre Wertschöpfung

Wertschöpfung wird als die Umformung, Umwandlung, Weiterverarbeitung oder Veredelung von vor-handenen Ressourcen zu neuen Produkten beschrieben. Dieser Prozess erfolgt meist in Stufen, d.h. in aufeinanderfolgenden und teilweise voneinander unabhängigen Produktionsprozessen.

Die „kommunale Wertschöpfung“ ist eine Teilmenge von der gesamten globalen Wertschöpfung, die durch in Deutschland errichtete und produzierte EE-Anlagen und die dazu gehörigen Produktionsanla-gen geschaffen wird. Zieht man von dieser gesamten globalen Wertschöpfung diejenigen Vorleistun-gen und Rohstoffe ab, die aus dem Ausland kommen, so verbleibt die Wertschöpfung, die dem natio-nalen Bezugsraum zuzurechnen ist (AEE 2011). Die „kommunale Wertschöpfung“ verhält sich zur ge-samten durch EE-Anlagen und EE-Produktionsanlagen erzeugten globalen Wertschöpfung wie in Abb. 1 dargestellt.

Unter kommunaler Wertschöpfung wird dabei die Wertschöpfung verstanden, die die Kommune selbst oder deren Bewohner/innen und die kommunalen Unternehmen generieren (IÖW 2012)(s. Abb.2).

Die drei Wertschöpfungseffekte Unternehmensgewinne, kommunale Steuereinnahmen und Einkom-men aus Beschäftigung werden für bis zu drei Wertschöpfungsstufen mit jeweils untergeordneten Wertschöpfungsschritten ausgewiesen. Dabei kann zwischen folgenden Wertschöpfungsstufen unter-schieden werden:

Planung und Installation: Erfassung der Wertschöpfungsschritte, die neben der Produktion der An-lagenkomponenten anfallen (Planung, Montage vor Ort vor Ort, Logistik, etc.)

Anlagenbetrieb und Wartung: Betrachtung der jährlich wiederkehrende Wertschöpfungsschritte (Wartung und Instandhaltung, Versicherung, Fremdkapitalfinanzierung)

Betreibergesellschaft: Ausweisung des technischen Anlagenbetriebs und der Wertschöpfungseffek-te auf der Ebene der Anteilseigner bzw. privaten Anlagenbetreiber.

Kommunale und regionale Wertschöpfung durch Integration von EE und Effizienz in Planungsprozessen

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Die nach dem IÖW (2012) als besonders wichtig für die kommunale Wertschöpfung angesehen Tech-nologien werden wie folgt eingeteilt:

Tab. 1: Wertschöpfungsketten der Erneuerbaren Energien (nach IÖW, 2012).

Windkraft Onshore Repowering Photovoltaik Kleinanlagen Dach Großanlagen Dach Freiflächenanlagen Solarthermie Kleinanlagen Großanlagen Geothermie Wärmepumpen Wasserkraft Kleinanlagen Biogas Kleinanlagen Großanlagen Biokraftstoffe Pflanzenöl Biodiesel Bioethanol

Nicht-monetäre Wertschöpfung

Neben der Betrachtung der monetären Wertschöpfungseffekte sowie der Arbeitsplatzeffekte, die zu einem bestimmten Zeitpunkt aus dem lokalen Ausbau der EE vor Ort ableitbar sind, sollten auch nicht-monetäre Effekte berücksichtigt werden. Der Ausbau von EE wirkt sich zusätzlich auf weitere Bereiche der Kommunalentwicklung aus:

Ökologische Effekte:

o Klimaschutzeffekte (CO2-Einsparung durch den Einsatz regenerativer Energiequellen) o Flächeninanspruchnahme (Ausbau EE vor Ort und an Orten der Rohstoffgewinnung)

Effekte im Hinblick auf die Wahrnehmung der Kommune (Image):

o Binnenwahrnehmung, d.h. eigene Wohnbevölkerung o Außenwahrnehmung, d.h. Image in der Region, auf Ebene des jeweiligen Bundeslandes und bun-

desweit – Indikator: v.a. Tourismusentwicklung im Bereich der Fachbesucher, die sich für die Kommunalentwicklung aufgrund des Einsatzes von EE interessieren.

Soziale Effekte:

o Zweckgebundenes Einfließen der Erlöse aus EE-Anlagenbetrieb in soziale Projekte und Aufgaben.

2.2 Planungsrelevanz Bei der Energiewende spielen Kommunen eine bedeutsame Rolle. Sie sind zum einen Grundstückei-gentümer, Verbraucher, Beratungsinstanz, Energieerzeuger und zum anderen gewährleisten sie den Einsatz von EE als Planungsbehörde.

Bei der Berechnung der Wertschöpfung fließt die Planung von EE-Anlagen als einmaliger Effekt und Wertschöpfungsstufe in die Investitionsnebenkosten ein (z.B. neben Installationskosten und Aus-gleichsmaßnahmen, vgl. Beispiel Offshore-Windkraftanlage, IÖW, 2012, S.43).

Regionale Wertschöpfungspotenziale sind eng mit den in den Regionen bestehenden Rahmenbedin-gungen für eine Erschließung bzw. den Ausbau von EE unter Abwägung u.a. von Wertschöpfung rele-vanten Ziel- und Nutzungskonflikten verknüpft. Unterschiedliche räumliche Rahmenbedingungen füh-ren zu einer regional ungleichmäßigen Verteilung von Energiepotenzialen aus erneuerbaren Quellen wie Wind, Wasserkraft und Biomasse. Außerdem sind die Orte der Energieerzeugung und des Energie-verbrauchs häufig nicht identisch.

Raumbedeutsame Faktoren der EE-Nutzung sind die Dimensionierung von Anlagen, die von den Anla-gen ausgehendenden Umweltauswirkungen (Umwelt, Natur, Landschaft) sowie besondere Standort-faktoren wie Schutzgebiete, besondere Belange des Landschaftsschutzes der Naherholung oder des Tourismus. Die Regionen spielen bei der Steuerung der Ausbaupotenziale und der Allokation der EE-Nutzung eine herausragende Rolle. Hierbei ist die nach dem Gegenstromprinzip angelegte Regional-planung ein bedeutendes Instrument, die eventuelle Nutzungskonflikte identifiziert und ggf. vermei-det bzw. minimiert.

Kommunale und regionale Wertschöpfung durch Integration von EE und Effizienz in Planungsprozessen

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2.3 Informationen zu Finanzen

Berechnung der Wertschöpfung Im Wertschöpfungsrechner der Agentur für erneuerbare Energien kann die kommunale Wertschöp-fung berechnet werden. Dabei werden folgende Effekte grob überschlägig berechnet:

Kommunale Wertschöpfungseffekte o Kommunale Steuereinnahmen (Gewerbesteuer auf Unternehmensgewinne und Anteile an der

Einkommensteuer) o Unternehmensgewinne o Einkommen aus Beschäftigung

Klimaschutzeffekte (vermiedene Treibhausgase) Beschäftigungseffekte (Vollzeitarbeitsplätze)

Bei der Berechnung kann für den Planungsbereich eine Zusammensetzung von 50 % Ingenieuren, 30 % Technische Zeichner und 20 % Wirtschafts- und Sozialwissenschaftler angenommen werden (IÖW 2012).

Zum Wertschöpfungsrechner: www.kommunal-erneuerbar.de/de/kommunale-wertschoepfung/rechner.html

Weitere Informationen zu regionalwirtschaftlichen Effekten: http://www.bbsr.bund.de/BBSR/DE/FP/MORO/Studien/2012/RegionalwirtschaftlicheEffekteEE/01_Start.html?nn=440404&notFirst=true&docId=432878

2.4 Visualisierungen, Planungsdokumente

Abb. 1: Einordnung kommunaler Wertschöpfung zur gesamten Wertschöpfung durch EE in Deutschland (IÖW 2012).

Abb. 2: Zentrale Bestandteile kommunaler Wertschöpfung (IÖW 2012).

Kommunale und regionale Wertschöpfung durch Integration von EE und Effizienz in Planungsprozessen

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Abb. 3: Beispiel Windenergieanlage mit 2MW Leistung (IÖW 2010).

2.5 Links und Literatur

www.leitfaden.kommunaler-klimaschutz.de

AEE (AGENTUR FÜR ERNEUERBARE ENERGIEN), 2011: www.kommunal-erneuerbar.de/de/kommunale-wertschoepfung/rechner.html

DEUTSCHER STÄDTE- UND GEMEINDEBUND (DSTGB), 2013: Strategie: Erneuerbar! – Handlungsempfeh-lungen für Kommunen zur Optimierung der Wertschöpfung aus Erneuerbaren Energien. In Ko-operation mit Deutsche Umwelthilfe, Institut für angewandtes Stoffstrommanagement (IfaS), DStGB-Dokumentation Nr. 114, Berlin: 48 S. (PDF-Download: www.stadt-und-gemeinde.de/magazin/abozzz/pdf/doku114.pdf)

INSTITUT FÜR ÖKOLOGISCHE WIRTSCHAFTSFORSCHUNG (IÖW), 2012: Erneuerbare Energien – Potenziale in Brandenburg 2030 Erschließbare technische Potenziale sowie Wertschöpfungs- und Beschäfti-gungseffekte – eine szenariobasierte Analyse. Studie im Auftrag von Greenpeace e. V., Hamburg, Berlin: 152 S. (PDF-Download: www.ioew.de/publikation-single/Erneuerbare_Energien_Potenziale_in_Brandenburg_2030)

INSTITUT FÜR ÖKOLOGISCHE WIRTSCHAFTSFORSCHUNG (IÖW), 2012: Kommunale Wertschöpfung durch Erneuerbare Energien. In Kooperation mit dem Zentrum für Erneuerbare Energien (ZEE), Schrif-tenreihe des IÖW 196/10, Berlin: 247 S. (PDF-Download: www.kommunal-erneuer-bar.de/fileadmin/content/PDF/IOEW_ZEE_Kommunale_Wertschoepfung_durch_Erneuerbare_Energien_SR_nov10_03.pdf)

DANNEMANN, B., 2013: Benefits for communities – Renewables and Efficiency. Presentation on the SPECIAL Training Week in Berlin, 09/2013.

BMVBS (HRSG.):REGIONALWIRTSCHAFTLICHE EFFEKTE DER ERNEUERBAREN ENERGIEN II. ONLINE-PUBLIKATION

22/13, DEZEMBER 2013

BMVBS (HRSG.): STRATEGISCHE EINBINDUNG REGENERATIVER ENERGIEN IN REGIONALE ENERGIEKONZEPTE. WERTSCHÖPFUNG AUF REGIONALER EBENE. ONLINE-PUBLIKATION 18/11; SEPTEMBER 2011

Kommunale und regionale Wertschöpfung durch Integration von EE und Effizienz in Planungsprozessen

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PRAXISBEISPIEL: Kreisstadt Steinfurt

Name, Lage, verantwortliche Einrichtungen

Der Kreis Steinfurt liegt im Regierungsbezirk Münster und gliedert sich in 24 kreisangehörige Gemein-den, von denen vier Gemeinden mittlere kreisangehörige Städte (Ibbenbüren, Greven, Emsdetten, Steinfurt) und eine Gemeinde eine große kreisangehörige Stadt (Rheine) sind. In diesen kreisangehöri-gen Städten leben insgesamt 233.263 Einwohner, das sind etwa 53% der Gesamtbevölkerung des Krei-ses Steinfurt.

Flächenmäßig ist Steinfurt der zweitgrößte Kreis in NRW. Die Bevölkerungsdichte liegt bei 247 Einwoh-nern / km². Damit handelt es sich um einen, im Verhältnis zum nordrhein-westfälischen Durchschnitt (524 EW je km²), dünn besiedelten Landkreis.

Im Kreis Steinfurt findet auf 2/3 der Fläche landwirtschaftliche Nutzung statt. Der verhältnismäßig ho-he Anteil an landwirtschaftlicher Fläche bietet besonders für den Anbau von Biomasse gute Voraus-setzungen. Der Anteil des Waldes, der ebenfalls eine wichtige Biomassequelle darstellt, liegt in Stein-furt mit etwa 14 % der Gesamtfläche dagegen deutlich niedriger als im gesamten Bundesland NRW mit rund 25 %.

Hintergrund, Ziele, Umsetzungsmaßnahmen, Finanzierung

Regionale Wertschöpfung Im Kreis Steinfurt werden jährlich ca. 1,2 Milliarden Euro für Energie (Strom, Wärme, Kraftstoffe) aus-gegeben. Die regionale Wertschöpfung (in der Region verbleibende Geldströme für Energie), liegt der-zeit bei maximal 10%. Ziel ist es daher die regionale Wertschöpfung bis 2030 auf 30% zu erhöhen. Dafür ist ein regionaler und dezentraler Ansatz nötig, der bei allen Aspekten stets die regionale Per-spektive wahrt. Das gilt auch für den Bereich Windenergie, weshalb das Modell „Bürgerwindpark“ für Steinfurt von zentraler Bedeutung ist.

Die Wertschöpfungseffekte für die Region sind dort besonders hoch, wo insbesondere der Betrieb und damit die Gewinne von erneuerbaren Energien in der Region bleiben. Die Regionalisierung der Wertschöpfung soll und muss zusammen mit allen Beteiligten (Bürgermeistern und Kommunen, Landwirten, Naturschützern, Stadtwerken, Windenergiebetreibern und natürlich der Bevölkerung) gemeinsam und im Dialog geschehen. Das ist in Bezug auf die Akzeptanz wichtig.

Im Kreis Steinfurt sind viele unterschiedliche EE-Technologien vertreten. Hinsichtlich der Anzahl der Anlagen und der installierten Leistung dominieren die Windenergie und die Photovoltaik. Darüber hinaus kommt aber auch der Stromerzeugung aus Biogas eine große Bedeutung zu (siehe Abb. 4). Der Anteil der einzelnen EE-Technologien an der Wärmebereitstellung ist in Abb. 1 und 2 dargestellt.

Klimapolitik Der Kreis Steinfurt verfügt über eine stringente Klimapolitik sowie ambitionierte Klimaziele und ist Vorreiter in Nordrhein-Westfalen (deENet 2010). Ein zentrales Element der Klimapolitik im Kreis Stein-furt ist das Integrierte Klimaschutzkonzept (IKSK) aus dem Jahr 2010, dessen Erstellung aus Mitteln des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit (BMU) gefördert wurde. Das IKSK verfolgt drei Ziele:

Fortschreibbare CO2 Bilanzierung und Analyse der Potenziale zur Steigerung der Energieeffizienz,

Überprüfung der Effektivität und Ausrichtung der bisherigen Klimaschutzschwerpunkte des Kreises Steinfurt vor dem Hintergrund von Potenzialanalysen und

Herleitung von Impulsen für die Verzahnung bestehender Akteursnetzwerke sowie Förderung der Zusammenarbeit der kreisangehörigen Kommunen.

Optimierung der Regionalen Wertschöpfung durch Integration von EE und Effizienz in Planungsprozessen

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Energieautark 2050 Das Projekt „Energieautark 2050“ und das damit verbundene Hauptziel, den Landkreis bis 2050 voll-ständig mit Energie aus regionalen und erneuerbaren Quellen zu versorgen, ist ein weiterer entschei-dender Aspekt der Klimapolitik im Landkreis. Neben dem Hauptziel sind weitere Ziele des Projekts Versorgungssicherheit, Erschließung regionaler Marktpotenziale, Steigerung der regionalen Wert-schöpfung sowie Gewährleistung zukünftiger attraktiver Lebens und Standortbedingungen für alle. Bestandteile des Projektes sind Entwicklung eines regionalen Energiemanagementsystems, der Aufbau von Kompetenzclustern entlang der Wertschöpfungskette, Vernetzung von Firmen und Entscheidern und ein Leitfaden zur Übertragbarkeit. Gemeinsam mit der Westfälischen Wilhelms-Universität Müns-ter, der Fachhochschule Münster und dem Kreis Steinfurt wird ein regionales Energiemanagementsys-tem entwickelt (Förderung durch das Land NRW, die EU).

Kostenvorteil

Gesamte kommunale Wertschöpfung: 54,4 Mio. €

Schaffung von 987 Vollzeitstellen im erneuerbare Energien-Sektor

Planungsprozesse, Beteiligung von Interessengruppen und mögliche Beteiligungsstrukturen

Ein zentrales Element des Projektes „Energieautark 2050“ ist die Beteiligung von regionalen Unter-nehmen aus dem Kreis Steinfurt und von Akteuren aus Wirtschaft, Politik, Verwaltung und Wissen-schaft, um eine Vernetzung von Firmen und Entscheidungsträgern zu erreichen. Hierzu wurden ver-schiedene 'Marktplätze' zu den Themen Energieeffizienz, Erneuerbare Energien zur Stromversorgung, Erneuerbare Energien zur Wärmeversorgung wie auch zu umweltverträglicher Mobilität eingerichtet, die über die dreijährige Projektlaufzeit moderiert werden. Das Netzwerk von regionalen Akteuren wird ständig erweitert, so dass sukzessive regional finanzierte, dauerhaft tragfähige Strukturen entstehen.

Parallel zum Projekt „Energieautark 2050“ besteht im Kreis Steinfurt das Bioenergie-Netzwerkmanagement (BEM). Mit diesem werden bestehende Aktivitäten und Potenziale gebündelt, Stoffströme erfasst, Konkurrenzen entschärft und zukünftige Chancen und Risiken abgewogen. Die Ergebnisse werden in einer integrierten regionalen Bioenergiestrategie zusammengefasst, welche u.a. die Verbesserung der regionalen Wertschöpfung für landwirtschaftliche Betriebe zum Ziel hat. Ein wei-terer Ansatz zur Ausweitung der energetischen Biomassenutzung ist das Wallheckenprogramm, das die optimale Pflege bestehender Hecken sowie die Anlage neuer Hecken zum Ziel hat.

Fotos, Karten, Graphiken etc.

Abb. 4 : Anteil an der Stromerzeugung aus EE im Kreis Steinfurt im Jahr 2011 (IÖW, 2012: 35).

Kommunale und regionale Wertschöpfung durch Integration von EE und Effizienz in Planungsprozessen

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Abb. 5: Anteil an der Wärmebereitstellung aus EE im Kreis Steinfurt im Jahr 2011 (IÖW, 2012: 39).

Weiterführende Links und Literatur

www.ioew.de/frisch-im-ioew-fokus/kommunale-wertschöpfung/

www.kommunal-erneuerbar.de/de//kommunale-wertschöpfung/rechner.html

www.energieland2050.de

www.magazinchancge.de/magazin/rubriken/klimaschutzkonzepte/die-kommunalsteckbriefe-der-fh-muenster/

LANUV [Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz Nordrhein-Westfalen] (2012): Flächenbewirtschaftung. www.lanuv.nrw.de/landwirtschaft/flaechenbewirt/flaechenbewirt.htm

Ansprechpartner

Dr. Julika Weiß Institut für ökologische Wirtschaftsforschung (IÖW) GmbH

Ulrich Ahlke Agenda 21-Büro: Kreisverwaltung Steinfurt

Tel.: 030/ 884594-25 E-Mail: [email protected] Web: www.ioew.de

Tel.: 0 25 51/69 21 26 E-Mail: [email protected] Web: agenda21.kreis-steinfurt.de

Kommunale und regionale Wertschöpfung durch Integration von EE und Effizienz in Planungsprozessen

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3 Baulandentwicklung und Klimaschutz

Zu den Zielen einer klimagerechten Baulandentwicklung gehört nicht nur, dass die Auswirkungen auf das lokale und regionale Klima (z. B. zur Vermeidung von Wärmeinseln, Fallwinden, Verschattungen etc., zur Sicherstellung der Frischluftversorgung der Innenstädte) beachtet werden, sondern auch alle Bodennutzungsentscheidungen, die Einfluss auf die Ziele des globalen Klimaschutzes haben, also die Verringerung des Energiebedarfs (kompakte, energieeffiziente Siedlungsformen, gebäudebezogene Energiesparmaßnahmen), die Steigerung der Energieeffizienz (Kraft-Wärme-Kopplung) und die ver-stärkte Nutzung von erneuerbarer Energien (Nah- und Fernwärme, Erhöhung des Anteils an der Stromerzeugung).

3.1 Bauleitplanung

Die Entwicklung neuer Baugebiete zur Erweiterung der Siedlungsfläche aber auch zur Umnutzung brachgefallener, vormals genutzter Flächen im Siedlungsbestand erfolgt grundsätzlich auf der Basis von Bauleitplänen. Aufgabe der Bauleitplanung ist es, die bauliche und sonstige Nutzung der Grund-stücke in der Gemeinde vorzubereiten und zu leiten. Die Entwicklung neuen Baulands setzt die Aufstel-lung von Bebauungsplänen voraus. Die Entscheidung über die räumliche Lage und Dimension der Bau-landentwicklung fällt auf der Ebene der Flächennutzungsplanung. Demgegenüber werden durch die Festsetzungen in Bebauungsplänen die konkreten Nutzungsmöglichkeiten der einzelnen Grundstücke nach Art und Maß der baulichen und sonstigen Nutzungen verbindlich festgelegt. Die Bebauungspläne müssen dabei aus dem Flächennutzungsplan entwickelt werden. Bauleitplanung hat damit großen Einfluss auf die von Gebäuden und anderen Formen der Bodennutzung ausgehenden Wirkungen für den Klimaschutz.

Globaler Klimaschutz als Gegenstand der Bauleitplanung

„Die Bauleitpläne sollen eine nachhaltige städtebauliche Entwicklung, die die sozialen, wirtschaftlichen und umweltschützenden Anforderungen auch in Verantwortung gegenüber künftigen Generationen miteinander in Einklang bringt, und eine dem Wohl der Allgemeinheit dienende sozialgerechte Boden-nutzung gewährleisten. Sie sollen dazu beitragen, eine menschenwürdige Umwelt zu sichern, die natür-lichen Lebensgrundlagen zu schützen und zu entwickeln sowie den Klimaschutz und die Klimaanpas-sung, insbesondere auch in der Stadtentwicklung, zu fördern, sowie die städtebauliche Gestalt und das Orts- und Landschaftsbild baukulturell zu erhalten und zu entwickeln. Hierzu soll die städtebauliche Entwicklung vorrangig durch Maßnahmen der Innenentwicklung erfolgen.“

Zu den Aufgaben der Bauleitplanung gehört mit dieser in § 1 Abs. 5 BauGB kodifizierten Zielvorgabe ausdrücklich auch die Aufgabe, den Klimaschutz und die Klimaanpassung insbesondere auch in der Stadtentwicklung zu fördern. Durch die Herausstellung des Klimaschutzes und der Klimaanpassung wird der Stellenwert des allgemeinen Klimaschutzes im Städtebau und in der Bauleitplanung aner-kannt. Mit der Neufassung und mit der ergänzenden Aufnahme von § 1a Abs. 5 steht nun endgültig fest, dass die Gemeinden mit den Mitteln der Bauleitplanung auch Ziele des allgemeinen Klimaschut-zes verfolgen dürfen. Bauleitplanung ist zwar in erster Linie ein Instrument zur Ordnung der Bodennut-zung. Ihr Auftrag besteht aber gerade auch darin, alle damit einhergehenden Wirkungen auf öffentli-che und private Belange zu berücksichtigen und ggf. Festlegungen zu treffen, durch die nachteilige Auswirkungen vermieden, vermindert oder ausgeglichen werden können. Die städtebauliche Erforder-lichkeit steht gleichwohl grundsätzlich im Kontext der örtlichen Situation.

Unterstrichen wird der Stellenwert des Klimaschutzes und der Klimaanpassung im Rahmen der Bau-leitplanung auch durch weitere Regelung. So verlangt das BauGB, dass den Erfordernissen des Klima-schutzes sowohl durch Maßnahmen, die dem Klimawandel entgegenwirken, als auch durch solche, die der Anpassung an den Klimawandel dienen, Rechnung getragen werden soll. Nach § 1 Abs. 6 Nr. 7 lit. f

Baulandentwicklung und Klimaschutz

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BauGB sind bei der Aufstellung der Bauleitpläne zudem dass insbesondere auch die Nutzung erneuer-barer Energien sowie die sparsame und effiziente Nutzung von Energie als Belange zu berücksichtigen. Von der kommunalen Ebene wird daher ein bauleitplanerischer Beitrag zum Klimaschutz erwartet. Das BVerwG hat dementsprechend noch zu einer früheren weniger dezidierten Gesetzesfassung ausge-führt, das es den Gemeinden unbenommen ist, „im Rahmen der gesamträumlichen und der städtebau-lichen Entwicklung und Ordnung mit ihrem planungsrechtlichen Instrumentarium Klimaschutzpolitik zu betreiben“ (BVerwG, Urteil vom 13.03.2003 – 4 C 4/02).

Zu diesem Zweck bietet das Städtebaurecht eine Reihe von Festsetzungsmöglichkeiten sowie die Mög-lichkeit im Wege städtebaulicher Verträge Ziele des Klimaschutzes und der Klimaanpassung zu verfol-gen. So ergibt sich aus § 9 Abs. 1 Nr. 23b BauGB die Möglichkeit, Gebiete festzusetzen, in denen bei der Errichtung von Gebäuden oder bestimmten sonstigen baulichen Anlagen bestimmte bauliche und sonstige technische Maßnahmen für die Erzeugung, Nutzung oder Speicherung von Strom, Wärme oder Kälte aus erneuerbaren Energien oder Kraft-Wärme-Kopplung getroffen werden müssen. Auch können Flächen für Anlagen und Einrichtungen zur dezentralen und zentralen Erzeugung, Verteilung, Nutzung oder Speicherung von Strom, Wärme oder Kälte aus erneuerbaren Energien oder Kraft-Wärme-Kopplung als Versorgungsflächen festgesetzt werden. § 11 Abs. 1 Nr. 4 und 5 BauGB werden Beispielhaft als mögliche Inhalte städtebaulicher Verträge auch solche angesprochen, die den Klima-schutz zum Gegenstand haben. Angesprochen werden dort zum einen die Errichtung und Nutzung von Anlagen und Einrichtungen zur dezentralen und zentralen Erzeugung, Verteilung, Nutzung oder Spei-cherung von Strom, Wärme oder Kälte aus erneuerbaren Energien oder Kraft-Wärme-Kopplung und zum anderen Anforderungen an die energetische Qualität von Gebäuden, beides allerdings unter dem Vorbehalt, dass dieses den mit den städtebaulichen Planungen und Maßnahmen verfolgten Zielen und Zwecken entspricht.

Bauleitplanung ist zwar in erster Linie ein Instrument zur Ordnung der Bodennutzung. Ihr Auftrag be-steht aber gerade auch darin, alle damit einhergehenden Wirkungen auf öffentliche und private Belan-ge zu berücksichtigen und ggf. Festlegungen zu treffen, durch die nachteilige Auswirkungen vermie-den, vermindert oder ausgeglichen werden können. Bauleitplanung regelt die Bodennutzung. Die städ-tebauliche Erforderlichkeit steht damit grundsätzlich im Kontext der örtlichen Situation. Vor allem auf der Ebene der verbindlichen Bauleitplanung (Bebauungsplanung) spielt die Situationsgebundenheit der planerischen Festsetzungen eine zentrale Rolle. Denn die Festsetzungen müssen sich aus der konkre-ten örtlichen Planungssituation als städtebaulich erforderlich erweisen. Die Situationsbezogenheit von Festsetzungen, die dem allgemeinen Klimaschutz zu dienen bestimmt sind, ergibt sich aus der Ortsge-bundenheit der anlassgebenden baulichen Nutzung.

Verhältnis zum EEWärmeG

Das EEWärmeG regelt die Anforderungen an die Nutzung erneuerbarer Energien bei der Errichtung von Gebäuden mit Ausnahme der im Gesetz speziell ausgenommenen Gebäudetypen. Lediglich für den Bereich der Änderung von Gebäuden räumt das Gesetz den Ländern ausdrücklich die Befugnis ein, selbst Anforderungen zu formulieren. Hieraus folgt, dass die Länder keine Regelungen treffen dürfen, die weitergehende oder abweichende Anforderungen an die Nutzung erneuerbarer Energien bei der Errichtung von Gebäuden stellen. Dies gilt auch für kommunale Satzungen, die aufgrund von Landes-gesetzen weitergehende Anforderungen formulieren. Dies hat das VG Gießen in Bezug auf die Rege-lungen der Solarsatzung Marburg entschieden (Urteil v. 25.5.2010 – 8 K 4071/08.GI).

In Bezug auf Regelung des Bebauungsplans ergibt sich demgegenüber keine Sperrwirkung, da Bebau-ungspläne auf der Grundlage der Bestimmungen des BauGB und damit auf der Grundlage eines ande-ren Bundesgesetzes getroffen werden. Ausdrückliche, das Verhältnis zu den Festsetzungskompetenzen nach dem BauGB betreffende Regelungen finden sich im EEWärmeG nicht.

Baulandentwicklung und Klimaschutz

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Der Regelungszweck des EEWärmeG wirft allerdings die Frage auf, ob der Gesetzgeber mit diesem Gesetz abschließende Anforderungen hinsichtlich der Nutzung erneuerbarer Energien stellen wollte. Dies wird man im Grundsatz bejahen müssen. Das Gesetz lässt allerdings zur Umsetzung dieser Anfor-derungen erhebliche Gestaltungsspielräume. Diese nach den örtlichen Erfordernissen weiter zu kon-kretisieren und die Wahlmöglichkeiten mit Blick auf die jeweilige städtebauliche Zielsetzung weiter einzuschränken, steht im Einklang mit diesen Anforderung und ist gedeckt von der originären Rege-lungskompetenz der Gemeinde. Denn es ist gerade Aufgabe der Gemeinde, die sich aus dem Fachrecht ergebenden Anforderungen mit den örtlichen Erfordernissen in Einklang zu bringen.

Ob es allerdings darüber hinaus möglich sein soll, gestützt auf die Regelungskompetenz im Bereich der Bauleitplanung auch weitergehende Anforderungen (z.B. einen höheren Anteil erneuerbarer Energien an der Wärmeversorgung) festzusetzen, ist mit Blick auf den Regelungszweck des EEWärmeG zumin-dest zweifelhaft. Dabei ist von Bedeutung, dass sich aus dem EEWärmeG bundesweit einheitliche An-forderungen ergeben. Eine auf bestimmte Gemeinden oder Gemeindeteile bezogene Verschärfung der Anforderungen müsste sich an den Erfordernissen des Gleichbehandlungsgebotes messen lassen. Eine Abweichung von den generell und bundesweit geltenden Anforderungen ließe sich deshalb nur auf Grund örtlicher Besonderheiten rechtfertigen.

Viele Städte und Gemeinden weichen wegen der bestehenden rechtlichen Unsicherheiten zur Rege-lung entsprechender Anforderungen auf städtebauliche Verträge aus oder nehmen die Anforderungen als Bindungen bei der Veräußerung von gemeindeeigenen Grundstücken an Bauwillige in die Kaufver-träge auf.

Verhältnis zur EnEV und zum EnEG

Auch bei den gebäudebezogene Anforderungen an Wärmeschutz und hinsichtlich des Primärenergie-bedarfs von Gebäuden stellt sich die Frage nach den Spielräumen für die Städte und Gemeinden, die Anforderungen des Fachrechtes durch Festsetzung im Bebauungsplan noch zu steigern. Die einschlägi-gen Bestimmungen des Fachrechts finden sich im Energieeinsparungsgesetz und in der Energieein-sparverordnung (EnEV). Anders als das EEWärmeG besteht nach § 3 Abs. 3 EnEG hier Spielraum für weitergehende Anforderungen durch andere Rechtsvorschriften. Der Bundesgesetzgeber wollte inso-weit offensichtlich nicht abschließend von seiner Gesetzgebungskompetenz Gebrauch machen.

Die EnEV erzeugt auch keine Sperrwirkung für weitergehende Regelungen im Bebauungsplan. Solche weitergehende Anforderungen können deshalb grundsätzlich auch durch Festsetzung im Bebauungs-plan getroffen werden. Häufiger wird jedoch die Möglichkeit genutzt, entsprechende Ziele durch ge-eignete Vereinbarungen im Rahmen städtebaulicher Verträge zu verfolgen.

Weitere rechtliche Schranken für klimaschutzbez ogene Festset-zungen in der Bauleitplanung

Weitere rechtliche Bindungen ergeben sich für die Ebene des Bebauungsplans aus dem Umstand, dass die im Gesetz aufgeführten Regelungsmöglichkeiten den begrenzten Gestaltungsrahmen für Festset-zungen vorgeben, an den die Städte und Gemeinden gebunden sind. Als unmittelbar in die Rechte des Grundstückeigentümers einwirkende Regelung müssen die Festsetzungen zudem verhältnismäßig sein. Sie müssen damit sowohl geeignet als auch unter Würdigung der Gesamtumstände zumutbar sein und das Übermaßverbot beachten. Als Ausfluss des Gleichbehandlungsgebots ist auch das Willkürverbot zu beachten. Schließlich dürfen der Umsetzung der Festsetzungen keine rechtlichen oder tatsächlichen Hindernisse entgegenstehen.

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Besonderheiten beim vorhabenbezogenen Bebauungsplan

Soweit ein konkretes Investitionsvorhaben planungsrechtlich vorbereitet werden muss, wird in der Praxis häufig auf das Instrument des vorhabenbezogenen Bebauungsplans zurückgegriffen. Dabei muss ein Vorhabenträger auf der Grundlage eines von ihm vorzulegenden Vorhaben- und Erschließungs-plans bereit und in der Lage sein, das Vorhaben und die Erschließungsmaßnahmen innerhalb einer bestimmten Frist durchzuführen. Er muss sich hierzu in einem Durchführungsvertrag verpflichten. Wichtig bei Vorhaben- und Erschließungsplan ist zum einen, dass die Gemeinde im Falle der Nicht-Durchführung des Vorhabens den Plan entschädigungsfrei aufheben soll. Zum anderen gelten die sonst für Bebauungspläne geltenden Bindungen an den Katalog der in § 9 BauGB und in der BauNVO vorge-sehenen Bindungen beim vorhabenbezogenen Bebauungsplan nicht. Der Spielraum für klimaschutzbe-zogene Festsetzung ist hier also größer. Zudem können klimaschutzbezogene Anforderungen in dem zwingend abzuschließenden Durchführungsvertrag vereinbart werden.

3.2 Links und Literatur

Rösler, Cornelia; Bunzel, Arno; Völker, Vera; Wittkötter, Franziska (2011): Klimaschutz in Kommunen - Praxisleitfaden (2011), in Kooperation mit Klima-Bündnis e.V. und ifeu-Institut für Energie- und Umweltforschung Heidelberg GmbH, im Auftrag des BMU.

UBA (UMWELTBUNDESAMT) (Hrsg.), 2012: Klimaschutz in der räumlichen Planung. Gestal-tungsmöglichkeiten der Raumordnung und Bauleitplanung. Praxishilfe, Dessau-Roßlau.

UBA (UMWELTBUNDESAMT) (Hrsg.), 2013: Klimaschutz in der räumlichen Planung: Gestaltungs-möglichkeiten der Raumordnung und Bauleitplanung. Kurzdokumentation der Fallstudien, Dessau-Roßlau.

Baulandentwicklung und Klimaschutz

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4 Chancen der Umsetzung in der formellen Planung

Erneuerbare Energien sind wichtiger Bestandteil einer integrierten Regionalentwicklung im Spannungs-feld zwischen Umwelt- und Klimaschutz, wirtschaftlicher Entwicklung, Landschafts- und Naturschutz, Siedlungsentwicklung und infrastruktureller Daseinsvorsorge. Für die Einbindung und den Einsatz er-neuerbarer Energiesysteme können vorhandene formelle Strategien, Instrumente und Werkzeuge der Raumplanung Anwendung finden.

Kommunen spielen für den Ausbau der erneuerbaren Energien in Deutschland eine zentrale Rolle: Sie sind Planungs- und Genehmigungsinstanz, können regenerative Energie für Verwaltungsgebäude, Schulen und Sporthallen nutzen, besitzen geeignete Flächen für EE-Anlagen, können über kommunale Stadtwerke oder andere kommunale Unternehmen Strom- und Wärmenetze betreiben und sind schließlich Vorbild für Bürger und Wirtschaft vor Ort. Ohne Kommunen ist die Energiewende nicht zu schaffen.

Die Vielzahl berührter Interessen benötigt einen überörtlich vernetzenden und moderierenden Akteur, der Entwicklungsprozesse anregen und begleiten kann. Diese Rolle könnte eine innovative Regional-entwicklung oder Regionalplanung übernehmen (BMVBS 2011).

4.1 Ansätze, praktische Lösungen, Potenziale etc.

Hinsichtlich der formellen Institutionen, die für die Energiewende auf der lokalen und regionalen Handlungsebene, d.h. in Räumen (Städten, Dörfern, Regionen) und auf konkreten Flächen bedeutsam sind, ist u.a. auch zwischen formellen Institutionen anderer Rechtsbereiche zu differenzieren. Diese haben Einfluss auf die örtliche und regionale Gestaltung der Energiewende (beispielsweise Regelungen des Naturschutzrechts, des Raumordnungsrechts, des Bau-/Planungsrechts, des landwirtschaftlichen Fachrechts, des Denkmalrechts).

Gleichermaßen bestehen Planwerke, die beispielsweise Festlegungen für den Ausschluss oder die Eignung von Windkraftgebieten (Regionalplanung), den Ausschluss oder die Eignung von Freiflächen-Photovoltaik-Anlagen (Flächennutzungsplanung) oder die Trassierung von Höchstspannungsleitungen (Bundesfachplanung gemäß Netzausbaubeschleunigungsgesetz) vornehmen und damit flächen- und anlagenspezifische Wirkungen entfalten (Difu 2013).

4.2 Planungsrelevanz Für die Integration von EE und Energieeffizienz ist die formelle Planung mit den Planwerke Regional-plan, Flächennutzungsplan und Bebauungsplan von Bedeutung.

REGIONALPLAN Erneuerbare Energien werden zu einem in der Fläche äußerst relevanten Gegenstand der Raument-wicklung und -planung, und zwar insbesondere auf der regionalen Ebene. Gerade stark wahrnehmbare bzw. raumbedeutsame Formen erneuerbarer Energien wie die Windenergie oder großflächige Photo-voltaikfreiflächenanlagen werden über die Regionalplanung bereits formell gesteuert.

Konfliktlösung durch regulierende und verbindliche Planung ist bei weiterhin zunehmenden Ansprü-chen verschiedener Nutzungen an den Raum nahezu überall erforderlich. Dies gilt umso mehr für die räumliche Planung erneuerbarer Energien, bei der steigende raumwirksame Ansprüche zur Errichtung neuer Anlagen zu verzeichnen sind und die Nutzungskonflikte mit anderen Interessen oder großflächi-gen Nutzungen zunehmen. Wichtigstes Steuerungsinstrument ist der Regionalplan, der nach § 8 Abs. 1 Nr. 2 ROG verpflichtend für alle Teilräume der Flächenländer (mit Ausnahme des Saarlandes) zu erstel-len ist. Die Institutionen und Träger der Regionalplanung sind damit wichtige vermittelnde Akteure

Chancen der Umsetzung in der formellen Planung

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zwischen Landes- und Kommunalebene. In den Regionalplänen werden unter Berücksichtigung des Gegenstromprinzips Ziele und Grundsätze der Landesplanung konkretisiert, raumbezogene Belange der Fachplanungen aufgenommen sowie kommunale Entwicklungsinteressen mit großräumiger Wir-kung für das betreffende Plangebiet eingebunden. Energierelevante Aspekte finden sich hier auf allen Ebenen.

Das Thema „Erneuerbare Energien“ wird im integrierten Regionalplan als eigenes Kapitel aufgegriffen, bei höherem Steuerungsbedarf werden zunehmend sektorale Teilregionalpläne erstellt. Dies ist bisher vor allem für Windkraftnutzung der Fall.

Die Regionalplanung kann wichtige Integrationsarbeit durch ihr Fachwissen über raumwirksame As-pekte in der Region für das Regionale Energiekonzept leisten. Die so mit den Akteuren vereinbarten Zielbestimmungen bleiben im weiteren Verlauf des Konzepts präsent und werden gegebenenfalls wei-ter fortgeschrieben (BMVBS 2011, ENERGIEAGENTUR NRW, 2014).

FLÄCHENNUTZUNGSPLAN Die Flächennutzungsplanung ist ein wichtiges gesamtstädtisches Steuerungsinstrument zur Sicherung klimaschützender und energieeffizienter Siedlungsstrukturen auf gesamtstädtischer Ebene. Der Flä-chennutzungsplan erhält als Instrument zur Steuerung der Standortplanung für Erneuerbare Energien eine wichtige Bedeutung. Hier können Flächen dargestellt werden, auf denen Maßnahmen umgesetzt werden, die dem Klimawandel entgegenwirken. Dazu zählen insbesondere Anlagen, Einrichtungen und sonstige Maßnahmen zur dezentralen und zentralen Erzeugung, Verteilung, Nutzung oder Speicherung von EE (§ 5 BauGB).

In Flächennutzungs- und Bebauungsplänen sowie Bausatzungen können Kriterien für eine regenerative Energieversorgung festgelegt und auf diese Weise private Investitionen in die Erneuerbaren gefördert werden (ENERGIEAGENTUR NRW, 2014).

BEBAUUNGSPLAN Die Ziele von Klimaschutz und Klimaanpassung sind als Planungsbelang im Baugesetzbuch festgelegt (§1 Abs. 5 BauGB). Damit werden sie Gegenstand der kommunalen Bauleitplanung und sind entspre-chend abzuarbeiten.

Mit dem Festsetzungskatalog des § 9 BauGB stehen ausreichend Gestaltungsmöglichkeiten zur pla-nungsrechtlichen Sicherung der Ziele von Klimaschutz und Klimaanpassung zur Verfügung. Grundlage sollte eine entsprechende städtebauliche (und klimaschutzbetrachtende) Planung im Vorfeld der Be-bauungsplanung sein. Dies beginnt bei der Frage einer geeigneten Standortwahl, der Kompaktheit der Bebauung, der Nutzungsmischung eines Quartiers, seiner klimafreundlichen Verkehrserschließung, der Sicherung von Grün- und Freiflächen, und reicht bis hin zu solarenergetisch optimierten Bebauungs-formen (u.a.m.). Hinsichtlich EE-Systeme stehen zur planungsrechtlichen Sicherung dieser klimarele-vanten Planungsvorgaben folgende Festsetzungsmöglichkeiten zur Verfügung:

Festlegung der Gebäudehöhen, Firstrichtung, Dachform und Dachneigung zur Optimierung der Nutzungsmöglichkeiten passiver Solarenergienutzung.

Festsetzung von Versorgungsflächen, -anlagen und -leitungen mit dem Ziel einer (Option auf) Nah-/Fernwärmeversorgung auf der Basis bzw. mit Unterstützung durch regenerative Energieträger.

Weiterhin sind Gebiete festsetzbar, in denen bei der Errichtung von Gebäuden bauliche und techni-sche Maßnahmen für die Nutzung, Erzeugung oder Speicherung von Strom oder Wärme aus erneuer-baren Energien und/oder aus Kraft-Wärme-Kopplung beachtet werden müssen (§1 Abs. 2 Nr. 23b BauGB) (ENERGIEAGENTUR NRW, 2014).

4.3 Informationen zu Finanzen Fördermittel der EU, des Bundes und der Länder können Veränderungs- und Anpassungsprozesse einleiten und dazu beizutragen, Ansprüche an raumplanerische Konzepte und Prozesse auszuformulieren. Sie beein-

Chancen der Umsetzung in der formellen Planung

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flussen damit Städte und Gemeinden auf deren Weg zur klimaoptimierten Stadtentwicklung. Wesentliche Aufgaben sind hierbei die Steuerung der Siedlungsentwicklung, Bauleitplanung, technische Infrastruktur, Verkehr, sowie Wasserhaushalt/ Hochwasserschutz. Berührt sind auch die Aufgaben Katastrophen- und Bevölkerungsschutz, Gesundheit, Natur- und Bodenschutz (BMVBS 2009).

4.4 Visualisierungen, Planungsdokumente

Abb. 6: Beitrag der Regionalplanung im Regionalen Energiekonzept (TIETZ 2012).

4.5 Links und Literatur

BMVBS (BUNDESMINISTERIUM FÜR VERKEHR, BAU UND STADTENTWICKLUNG), 2011: Erneuerbare Ener-gien: Zukunftsaufgabe der Regionalplanung. In Zusammenarbeit mit der MORO-Begleitforschung: Technische Universität Dortmund, Universität Kassel , MUT Energiesysteme. (PDF-Download: www.bbsr.bund.de/BBSR/DE/Veroeffentlichungen/BMVBS/Sonderveroeffentlichungen/2011/ErneuerbareEnergien.html)

DIFU (DEUTSCHES INSTITUT FÜR URBANISTIK), 2013: Räumliche Implikationen der Energiewende. Po-sitionspapier, erarbeitet im Rahmen des Raumwissenschaftlichen Netzwerks 11R, dem Zu-sammenschluss der führenden raumwissenschaftlichen Forschungs- und Beratungsinstitute in Deutschland. (PDF-Download: http://shop.arl-net.de/media/direct/pdf/_difu-paper-positionspapier-r11.pdf)

ENERGIEAGENTUR NRW, 2014: Klimaschutz und Bauleitplanung – Online Handbuch Kommunaler Klimaschutz. Online unter URL: www.energieagentur.nrw.de/handbuch-klimaschutz/klimaschutz-und-bauleitplanung-24704.asp

Präsentationen

TIETZ, H.-P., 2012: Der Beitrag der Raumplanung zur Energiewende – Chancen und Probleme. Präsentation von Prof. Dr. Tietz der TU Dortmund, im Rahmen der LAG Baden-Württemberg „Energiewende in Baden-Württemberg – strategische und instrumentelle Perspektiven für die Raumplanung“ 29. März 2012 VRS Stuttgart.

Rechtliche Grundlagen:

SOMMER, F.: Flächennutzungsplan und Regionalplan typische Vorgaben in Regionalplänen und Vorrangverhältnisse. Präsentation von Frank Sommer Fachanwalt für Verwaltungsrecht. (PDF-Download: www.meidert-kolle-gen.de/fileadmin/Redaktion/Erneuerbare%20Energien/Vortraege/Windenergie%20Regionalplanung.pdf)

Chancen der Umsetzung in der formellen Planung

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I. PRAXISBEISPIEL : Regionalplan Mittelhessen

Name, Lage, verantwortliche Einrichtungen

Energierelevante Grundsätze im Regionalplan Mittelhessen

Region Mittelhessen (eine von drei Planungsregionen Hessens)

Eigenständiger Wirtschaftsraum mit einer Tradition von über 2500 Jahren bei Erzbergbau, der Verhüt-tung und der weiterverarbeitenden Eisenindustrie (insbesondere Gießereien/Hüttenwerke). Die vier größten Städte der Region sind Universitätsstadt Gießen, Stadt Limburg, Universitätsstadt Marburg, Stadt Wetzlar.

Die Regionalversammlung Mittelhessen beschließt über die Aufstellung des Regionalplans.

Hintergrund, Ziele, Umsetzungsmaßnahmen, Finanzierung

Im November 2011 wurde das Regierungspräsidium Gießen als Obere Landesplanungsbehörde von der Regionalversammlung Mittelhessen mit der Erarbeitung eines Sachlichen Teilregionalplans Energie (Kapitel 7.2 Energiedienstleistungen des RPM 2010) beauftragt. Hierdurch sollte ein Beitrag für einen verbesserten regionalen Ausbau der erneuerbaren Energien geleistet werden. Der Teilregionalplan befasst sich insbesondere mit der Definition der Energieziele für die Region Mittelhessen, der Auswei-sung von Vorrangflächen für Windenergie, von Vorbehaltsflächen für Photovoltaik-Freiflächenanlagen sowie von Suchräumen für Biomasseanlagen.

Aktivitäten und Einrichtungen zur Nutzung von EE (u.a. Windkraft, Solar, Biomasse, Geothermie) sind mit dem Ziel zu fördern, bis zum Jahr 2020 im Endenergieverbrauch – ohne Verkehr – einen möglichst regional erzeugten Anteil von über einem Drittel durch erneuerbare Energien zu erreichen.

Durch die regionale Strom- und Wärmeerzeugung können die Wertschöpfung und die Beschäfti-gungsmöglichkeiten innerhalb der Region gestärkt werden. Langfristig wird sogar eine vollständige Versorgung durch regenerative Energien angestrebt. Dafür wurden im Regionalplan acht Grundsätze bestimmt:

1. Reduzierung der Umweltbelastung durch Klima gefährdende Gase aus der Energienutzung durch kommunale Maßnahmen.

2. Bei der Energienutzung soll beachtet werden:

a. Energieverbrauchsverringerung hat Vorrang vor Investitionen zur Energiebereitstellung,

b. Rationelle Energienutzung ist zu fördern,

c. Regionale erneuerbare Energie hat Vorrang vor fossilen Energieträgern.

3. Anstreben einer möglichst effizienten Primärenergienutzung (z.B. Kraft-Wärme-Kopplung) bei der Planung von Wohn- und Gewerbegebieten.

4. Fortführung örtlicher Energie- und Klimaschutzkonzepte.

5. Ergreifung von Maßnahmen zur Wärme- und Stromeinsparung in den öffentlichen Liegenschaften.

6. Energieunternehmen sollen den Wandel vom Energieversorgungs- hin zum Energiedienstleistungs-unternehmen vollziehen.

7. Kraft-Wärme-Kopplung sowie Nah- und Fernwärmenetze sollen beschleunigt ausgebaut werden.

8. Bei raumbedeutsamen Planungen der Energieversorger sollen Alternativen konkurrierender Anbie-ter und die räumlichen Auswirkungen überprüft werden.

Ausgeschlossen sind jene energiewirtschaftlichen Maßnahmen, die nicht raumbedeutsam sind und somit nicht raumordnerisch gesteuert werden müssen. Hierzu zählen nach dem RP Mittelhessen Hoch-spannungsleitungen, Großkraftwerke, großflächige Photovoltaikanlagen (> 5 ha) und vor allem Wind-energieanlagen mit einer Mindestleistung von 500 kW.

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Im Regionalplan sind für die unterschiedlichen Nutzungen Vorranggebiete festgehalten. Dies sind „ausgewiesene Gebiete mit einem speziellen Leistungsvermögen des Landschaftshaushaltes, also spe-ziellen Eignungen oder Funktionen von Boden, Wasser, Luft, Vegetation, Untergrund etc. […] In Vor-ranggebieten werden andere Nutzungen nur dann zugelassen, wenn sie die vorrangige Nutzung nicht beeinträchtigen, oder wenn sie unabwendbar sind, wie die Einrichtung von Naturschutz- oder Wasser-schutzgebieten“. So können Vorrang- bzw. Vorbehaltsgebiete für Landwirtschaft aber auch zur Produk-tion von Biomasse für die Erzeugung erneuerbarer Energien herangezogen werden, sofern sie im Ein-klang mir den raumordnerischen Erfordernissen steht.

Da mögliche Standorte für die Windkraftnutzung nur begrenzt vorhanden sind, müssen sie planerisch gesichert werden. Im RP Mittelhessen sind solche Windkraft-Vorranggebiete ausgewiesen (s. Abb. 1). Außerhalb dieser Gebiete sind raumbedeutsame Windenergieanlagen ausgeschlossen.

Planungsprozesse, Beteiligung von Interessengruppen und mögl i-che Beteiligungsstrukturen

Verfahren zur Planaufstellung

Das Regierungspräsidium Gießen hat nach Aufstellungsbeschluss im November 2011 alle mittelhessi-schen Kommunen angeschrieben und diese um etwaige Planungswünsche und Anregungen gebeten. Auf Grundlage der Rückmeldungen der Kommunen sowie unter Einbeziehung der laufenden Entwick-lungen wurde im Anschluss ein erster Planungsentwurf erarbeitet. Dieser wurde im Rahmen einer in-formellen Beteiligung (Werkstattbericht) im September 2012 sowohl den Kommunen wie auch den Naturschutzverbänden vorgestellt und mit diesen diskutiert. Ziel war es, einen möglichst großen Kon-sens über die ausgewiesenen Flächen zu erzielen. Die im Rahmen der informellen Beteiligung gewon-nenen Erkenntnisse bildeten die Grundlage für das weitere Planungsverfahren.

Von Januar bis März 2013 folgte die Offenlage. In dieser Zeit hatten alle am Thema Interessierten die Möglichkeit, dem Regierungspräsidium Gießen ihre Anregungen und Bedenken zum Teilplanentwurf mitzuteilen. In Bürgerversammlungen wurden die Bürger zu den Vorhaben informiert.

Die Bewohner in Philippstein und Altenkirchen werfen dem Präsidium jedoch vor, nicht ausreichend über die negativen Aspekte der geplanten Windkraftanlagen aufgeklärt zu haben. Die Bürger von Braunfels, Bonbaden, Tiefenbach und Neukirchen werfen dem Präsidium vor, gänzlich außen vor ge-lassen worden zu sein. Es gründete sich die Bürgerinitiative Windkraft mit Vernunft in Braunfels. Die Initiative hält den Verantwortlichen vor, die Prognosen zu hoch angesetzt und keine Risikobewertung für Stadt und Dörfer durchgeführt zu.

Weitere Informationen zur BI und aktuellem Stand unter: www.windkraft-braunfels.de

Aktueller Planungsstand

Derzeit werden die im Rahmen der Offenlage eingegangenen Stellungnahmen ausgewertet und an-schließend der Regionalversammlung Mittelhessen zur Beratung und Beschlussfassung vorgelegt. Da-mit einher geht auch eine Überarbeitung des Teilregionalplans [Stand: 09.2014].

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Fotos, Karten, Graphiken etc.

Abb. 7: Vorranggebiete für Windenergienutzung im Regionalplan Mittelhessen 2010.

Abb. 8: „Energiehaus“ des Teilregionalplans Energie (WITTECK 2013: 5).

Abb. 9: Gestufter Steuerungs- und Planungsprozess des Teilregionalplans Energie (WITTECK 2013: 11).

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Weiterführende Links und Literatur

Regionalplan Mittelhessen 2010. Beschlossen durch die Geschäftsstelle der Regionalversamm-lung Mittelhessen 06/2010, Bekanntmachung im 02/2011. (Einsehbar unter: www.rp-giessen.hessen.de)

www.windkraft-braunfels.de

WITTECK, L., 2013: Sachlicher Teilregionalplan Mittelhessen – Planungsprozess und Ergebnisse. Regierungspräsident Prof. Lars Witteck. Präsentation am 29.01.2013 (PDF-Download: www.energieportal-mittelhes-sen.de/fileadmin/image/Weiterf%C3%BChrende_Informationen/Vortraege/2013/Teilregionalplan_Pr%C3%A4sentation_Dr._Witteck_29.01.2013.pdf)

Ansprechpartner

Harald Metzger Regierungspräsidium Gießen, Dezernat 31 Tel.: 0641/303-2420 E-Mail: [email protected] Web: www.rp-giessen.hessen.de

Chancen der Umsetzung in der formellen Planung

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5 Integrierte Strategien der Planung

Eine konsequente Nachhaltigkeitspolitik erfordert auf kommunaler Ebene strategisches Handeln und sollte ihren Niederschlag in integrierten Entwicklungskonzepten finden (vgl. RNE 2011).

In Anbetracht der klima- und energiepolitischen Herausforderungen sowie der knappen kommunalen Haushaltsmittel gewinnen Instrumente der integrierten Planung seit einigen Jahren zunehmend an Bedeutung. Stadt- und Regionalplaner können durch integrierte Strategien, Werkzeuge und Instru-mente dazu beitragen nachhaltige Energiekonzepte oder Pläne in der Raumplanung zu berücksichti-gen. Derartige strategische Dokumente können sowohl gesetzlich gefordert als auch informell im Rahmen der guten Praxis in Kommunen Anwendung finden und gleichermaßen zu einer nachhaltigen Energieplanung beitragen (DIFU 2014).

5.1 Ansätze, praktische Lösungen, Potenziale etc. Erneuerbare Energien sind wichtiger Bestandteil einer integrierten Regionalentwicklung im Spannungs-feld zwischen Umwelt- und Klimaschutz, wirtschaftlicher Entwicklung, Landschafts- und Naturschutz, Siedlungsentwicklung und infrastruktureller Daseinsvorsorge. Die Vielzahl berührter Interessen benö-tigt einen überörtlich vernetzenden und moderierenden Akteur, der Entwicklungsprozesse anregen und begleiten kann. Diese Rolle könnte eine innovative Regionalentwicklung oder -planung überneh-men. Integrierte Entwicklungsplanung koordiniert zwischen räumlichen Ebenen sowie zwischen Fach-planungen bzw. Fachpolitiken (DIFU 2014).

Konzepte der integrierten Planung

Konzepte der integrierten oder integralen Planung werden als informelle Instrumente der strategi-schen, d.h. flexiblen, ziel- und umsetzungsorientierten Steuerung definiert. Es handelt sich bei diesen Konzepten folglich nicht um eine zusätzliche formelle Planungsebene, sie sind auf kooperative Verfah-ren ausgelegt. In der kommunalen Planungspraxis häufig eingesetzte strategische Planungen sind u.a. Klimaschutzkonzepte, Energiekonzepte oder Integrierte Stadtentwicklungskonzepte (DST 2013).

Diese Konzepte bieten die Chance, unter Berücksichtigung von aktuellen Entwicklungen und Rahmen-bedingungen übergeordnete Zielvorstellungen für die künftige Entwicklung einer Region, Kommune, Gemeinde oder Stadt umfassend und perspektivisch aufzuzeigen.

Über die formelle Regionalplanung hinausgehend stellt die informelle Instrumentierung gemäß § 13 ROG eine Aufgabe für die Regionalplanungsbehörden dar. Dies bezieht sich auf die Zusammenarbeit der Landes- und Regionalplanung mit den hierfür maßgeblichen öffentlichen Stellen und mit Personen des Privatrechts, aber auch Zusammenschlüssen von Kommunen, die interkommunal zusammenarbei-ten.

Im Rahmen von informellen Konzepten werden EE bisher oftmals in den Stärken-Schwächen-Analysen der Integrierten ländlichen Entwicklungskonzepte (ILEK) thematisiert, tragen sie doch auch Potenziale für die regionale Wertschöpfung in sich (BAUMGART ET AL. 2013).

Controlling Das Konzept sollte außerdem Mechanismen und Strukturen zur Kontrolle der Zielerreichung fest-schreiben. In regelmäßigen Abständen sollte eine Evaluation der quantitativen Minderungsziele sowie der qualitativen Maßnahmen und ggf. eine Korrektur des Handlungskonzepts stattfinden. Dafür ist es wichtig, jeweils einen hauptverantwortlichen Ansprechpartner (Ämter, Stadtwerke, Verbände, Verei-ne, etc.) für die Umsetzung festgelegt zu haben.

Integrierte Strategien der Planung

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5.2 Planungsrelevanz Wachsende Prognoseunsicherheit und zunehmende Veränderungen globaler und regionaler Rahmen-bedingungen erfordern zunehmend anpassungsfähige Konzepte und Planungsprozesse. Mit ihren ko-operativen Verfahren erweitert eine integrierte (Stadt-) Entwicklungsplanung das System der hoheitli-chen Planung und öffnet es sowohl für bürgerschaftliches Engagement und Partizipation als auch für marktorientierte Handlungsformen (z.B. städtebauliche Verträge, privat-öffentliche Projektgesellschaf-ten) (DST 2013).

Zu den wichtigsten informellen Instrumenten zählen die Regionalen Entwicklungskonzepte (REK). In Planungsregionen, Stadt-Umland-Kooperationen, Handlungsräumen eines Regionalmanagements oder auch Programmräumen Integrierter ländlicher Entwicklung (ILE) sind Integrierte Regionalentwick-lungskonzepte inzwischen flächendeckend verbreitet und über die Nennung in § 13 des ROG auch in-strumentell mit der Regionalplanung verknüpft. Sie greifen meistens auch Energiethemen auf. Da sie ein gleichberechtigtes Handlungsfeld neben vielen anderen bilden, bleiben sie in diesem Punkt not-wendigerweise oft allgemein.

Ein Integriertes Stadtentwicklungskonzept (ISEK) schafft konkrete, langfristig wirksame und vor allem lokal abgestimmte Lösungen für eine Vielzahl von Herausforderungen und Aufgabengebieten wie zum Beispiel städtebauliche, funktionale oder sozialräumliche Defizite und Anpassungserfordernisse. Ein ISEK zeigt diese Problembereiche für einen konkreten Teilraum auf und bearbeitet sie ergebnisorien-tiert. Dabei berücksichtigt es regionale und gesamtstädtische Rahmenbedingungen. Auf gesamtstädti-scher Ebene sind hier auch noch Stadtentwicklungskonzepte (STEK) oder integrierte Stadtentwick-lungskonzepte zu nennen, die gelegentlich auch als ISEK bezeichnet werden.

Nach der Verwaltungsvereinbarung (VV) Städtebauförderung ist die Erstellung eines ISEK Fördergrund-lage für sämtliche Programme der Städtebauförderung. ISEK sind damit ein zentrales Element der Städtebauförderung und für kommunale Akteure ein unverzichtbarer Teil ihres beruflichen Alltags.

Neben den städtebaulichen Instrumenten verfolgen die kommunalen Klimaschutzkonzepte, die in ers-ter Linie von klimabezogenen Zielen (CO2-Minderungspotenziale, Energieverbräuche im privaten und gewerblichen Sektor) geleitet werden, eine hohen integrierenden Anspruch. Daher sind sie eng mit den vorgenannten Instrumenten der Stadtt(teil)entwicklung bzw. Städtebauförderung zu verzahnen. Kommunale Klimaschutzkonzept bilden den strategischen und instrumentellen Rahmen für künftige kommunale Klimaschutz- und Klimaanpassungsmaßnahmen und sind daher Entscheidungsgrundlage und Planungshilfe zugleich (ENERGIEAGENTUR NRW 2014).

Sektorübergreifende Konzeption Die Gründung einer internen Arbeitsgruppe ermöglicht die zunächst Ziele und Untersuchungsrahmen, Handlungsfelder und Anforderungen sowie Rahmenbedingungen (Kosten, Zeit, Personal etc.) des zu erstellenden Konzeptes oder Strategie festzulegen. Möglichst viele Akteure innerhalb einer Kommune sollten für die Mitarbeit im Vorfeld gewonnen werden.

Ein Konzept / eine Strategie sollte über die klassischen Verwaltungsaufgaben hinaus für eine Vielzahl von Sektoren Orientierung und Hilfestellung liefern und auch bei externen lokalen Akteuren zielfüh-rende Maßnahmen anregen. Eventuell sind sektorübergreifende/ themenspezifische Teilkonzepte zur Vertiefung notwendig. Das Konzept muss dabei die teilweise begrenzten Einflussmöglichkeiten auf bestimmte Sektoren und Akteure, finanzielle und personelle Kapazitäten beachten und zwischen direk-ten und indirekten Einflüssen differenzieren.

Beteiligung Die verschiedenen Zielgruppen sollten vorab genau definiert werden. Die für die Umsetzung relevan-ten Akteure und die Öffentlichkeit sollten am Erstellungsprozess beteiligt werden. Insbesondere Mul-tiplikatoren (Handwerk, Architekten, Vereine, Kirchen, Planer) sollten gezielt eingebunden und Syner-gieeffekte genutzt werden (ENERGIEAGENTUR NRW 2014).

Integrierte Strategien der Planung

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Integrierte Konzepte mit sektoraler Zuspitzung Beispiel ‚Energieoptimiertes integriertes Stadtentwicklungskonzept (INSEKe)‘ (DIFU 2014) Ein Instrument der energetischen Stadterneuerung ist das energieoptimierte integrierte Stadtentwick-lungskonzept (INSEKe). Zentrale Bestandteile sind ein Fachkonzept Energie und ein Maßnahmenpro-gramm (Energiekonzept) zur Verbesserung und Optimierung der energetischen Bilanz in einem Quar-tier oder der Gesamtstadt. Das Programm verbindet Untersuchungen zu Energiesparpotenzialen von Gebäuden und Einrichtungen in Haushalt, Gewerbe und Industrie sowie Verkehr mit Potenzialen des Einsatzes von Kraft-Wärme-Kopplung bzw. von EE und leitet daraus strategische Überlegungen für ein optimales Energiekonzept ab. Die energetische Betrachtung des Fachkonzepts Energie wird im INSEKe

mit städtebaulichen, stadtplanerischen, architektonischen, sozialen oder auch kulturellen sowie weite-ren technisch-infrastrukturellen Belangen verknüpft (vgl. BMVBS 2011).

5.3 Informationen zu Finanzen Integrierte Stadtentwicklungskonzepte stellen in vielen Bundesländern eine Voraussetzung für die Fördermittelbewilligung verschiedenster Programme dar. Mit Hilfe der Konzepte werden Fördergebie-te abgegrenzt, Maßnahmen priorisiert sowie vertiefende teilräumliche Handlungskonzepte abgeleitet. Es können auch Prioritäten für strategisch relevante Förderprogramme formuliert werden.

Das BMU stellt im Rahmen der Nationalen Klimaschutzinitiative Mittel für die Erstellung von kommu-nalen Klimakonzepten sowie eine begleitende Beratung bei der Umsetzung und Anwendung von ge-wählten Strategien und Maßnahmen zur Verfügung. Hierfür gilt eine Kommunalrichtlinie zur Förderung von Klimaschutzprojekten in sozialen, kulturellen und öffentlichen Einrichtungen gefördert (vgl. Infor-mationen der Servicestelle Kommunaler Klimaschutz beim Difu). Die Nationale Klimaschutzinitiative richtet sich insgesamt an Verbraucher, Wirtschaft, Kommunen sowie an soziale und kulturelle Einrich-tungen. Ziele der unter der Initiative firmierenden bundesweiten Förderprogramme und Einzelprojekte sind die gezielte Förderung verfügbarer klimafreundlicher Technologien, Demonstration und Verbrei-tung zukunftsweisender Klimaschutztechnologien (Modellprojekte), Identifizierung und der Abbau von Hemmnissen, die die Umsetzung von Klimaschutzschutzmaßnahmen bisher verhindert haben (vgl. Webseite BMU).

5.4 Visualisierungen, Planungsdokumente

Abb. 10: Beispiel Projektablauf Integriertes Stadtentwicklungskonzept (BMVBS, 2013: 12).

5.5 Links und Literatur www.energieagentur.nrw.de/erstellung-eines-integrierten-klimaschutzkonzeptes-22032.asp

BAUMGART, S., KÖTTER, K., 2013: Klimaschutz und erneuerbare Energien. Aus: Sabine Baumgart, Thomas Terfrüchte (Hrsg.) Zukunft der Regionalplanung in Nordrhein-Westfalen Arbeitsbe-richte der ARL 6, Hannover 2013

BMVBS (BUNDESMINISTERIUM FÜR VERKEHR, BAU UND STADTENTWICKLUNG), 2012: Herausforderung Klimaschutz im historischen Quartier. Handreichung an die Kommunen zum Wettbewerb

Integrierte Strategien der Planung

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„Historische Stadtkerne und Innenstädte – integriert denken und handeln“. Bearbeitung durch das DIFU, Bonn.

BMVBS (BUNDESMINISTERIUM FÜR VERKEHR, BAU UND STADTENTWICKLUNG), 2013: Integrierte städte-bauliche Entwicklungskonzepte in der Städtebauförderung - Eine Arbeitshilfe für Kommunen. Berlin: 42 S.

DIFU (DEUTSCHES INSTITUT FÜR URBANISTIK) (Hrsg.), Wüstenrot Stiftung (Hrsg.), 2014: Orientierun-gen für kommunale Planung und Steuerung Ein Handlungsleitfaden. Forschungsprojekt des Di-fu im Auftrag der Wüstenrot Stiftung, Berlin: 209 S.

DST (DEUTSCHER STÄDTETAG), 2013: Integrierte Stadtentwicklungsplanung und Stadtentwick-lungsmanagement – Strategien und Instrumente nachhaltiger Stadtentwicklung. Positionspa-pier des Deutschen Städtetages, Berlin, Köln: 32 S.

PRAXISBEISPIEL : Klimaschutzkonzept Münster

Name, Lage, verantwortliche Einrichtungen

Kreisfreie Stadt Münster (Nordrhein-Westfalen) - 275.000 Einwohner - ca. 30 000 ha Stadtgebiet - Standort v.a. für Dienstleistung und Verwaltung, ist Sitz mehrerer Hochschulen

Klimaschutzkonzept 2020 für die Stadt Münster 2009 erarbeiteten das ifeu (Institut für Energie- und Umweltforschung) sowie die Gertec GmbH ein Klimaschutzkonzept 2020 für Münster im Auftrag der Stadt. Stadtverwaltung, Firmen, Institutionen und Verbände wirkten bei der Erarbeitung des Maßnahmenkataloges mit.

Hintergrund, Ziele, Umsetzungsmaßnahmen, Finanzierung

Inhaltliche Schwerpunkte der Klimaschutz-Aktivitäten u.a.:

- Gesamtkonzept zur Altbausanierung, das auch ein städtisches Förderprogramm beinhaltet, - Einführung einer energiegerechten Bauleitplanung mit frühzeitiger Festsetzung des Niedrig-

energiehausstandards, - Energie- und Abfallsparprojekte an Schulen und Kindertagesstätten, - Information und Beratung von Bürgern und Unternehmen zur Strom- und Heizenergieeinspa-

rung und dem Einsatz von EE, - Erstellung eines Nahverkehrsplans und der Ausbau der Kraft-Wärme-Kopplung.

Das Klimaschutzkonzept liefert Beiträge und beschreibt konkrete Maßnahmen. Dazu wurden die posi-tiven Voraussetzungen in Münster aufgegriffen. Hierbei waren primär neben den aktiven Stadtwerken auch alle anderen Multiplikatoren angesprochen, die dazu beitragen können, die nötigen Informatio-nen in die Breite der Bevölkerung zu tragen.

Bei der Konzipierung wurden Vorschläge für Kommunikations- und Netzwerkstrukturen entwickelt, die wichtige Bausteine für die Umsetzung des Konzepts darstellen. Ziel war es, eine Struktur aufzubauen, so dass die Stadtverwaltung und v.a. die ‚Koordinierungsstelle für Klima und Energie‘ (KLENKO) noch mehr als bisher eine koordinierende und als eine impulsgebende Rolle erhält. Dadurch sollen noch mehr Aktivitäten als bisher zum Klimaschutz möglich sein und die Zielerreichung erhöhen.

Kostenvorteil

Die aktuelle Klimabilanz der Stadt Münster zeigt die Auswirkungen der Klimaschutzaktivitäten der Stadt. Im Vergleich zum Jahr 1990 konnten die CO2-Emissionen um ca. 221.000t CO2 bzw. 9% reduziert

Integrierte Strategien der Planung

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werden, trotz eines zeitgleichen moderaten Bevölkerungsanstiegs um 2%. Im Bereich der Wärmever-sorgung liegt die Reduktion bei etwa 189.000 t CO2 bzw. 17%. Bisher wurden mehr als 5.600 Wohnge-bäude unter Einhaltung des NEH-Standards sowie weitere 85 gewerbliche Objekte errichtet (Stand 2007).

Planungsprozesse, Beteiligung von Interessengruppen und mö gli-

che Beteiligungsstrukturen

Der „Beirat für Klima und Energie“, in dem verschiedene Experten für Sektoren wie „energiegerechtes Planen und Bauen“ oder „Energietechnik“ zusammen kommen, legte 1995 ein erstes Handlungskon-zept zum Klimaschutz vor. Bis 2005 sollten bis zu 25% CO2-Emissionen eingespart werden. Aus einer Empfehlung des Beirates wurde die „Koordinierungsstelle für Klima und Energie“ (KLENKO) gegründet, die zur Umsetzung der empfohlenen Maßnahmen des Konzeptes beitrug. Das Klimaschutzkonzept 2020 umfasst neben einer Bilanzierung der bestehenden Emissionsquellen und einer Weiterentwick-lung des bestehenden Maßnahmenpaketes auch Ansatzpunkte, den Klimaschutz stärker in die Stadt-planung zu integrieren: In der Stadtplanung werden eine Reihe von Klimaschutzmaßnahmen in Form eines Leitfadens für energiegerechte Bauleitplanung berücksichtigt und je nach Sachlage in aktuellen Planungsverfahren aufgenommen. Zudem wird beim Verkauf städtischer Grundstücke ein Wärme-standard für die nachfolgende Bebauung vertraglich festgesetzt.

Partizipation

Die Handlungsvorschläge des Klimaschutzkonzeptes wurden eng mit Akteuren vor Ort entwickelt und ausgestaltet. Ziel war es einerseits die Entwicklung konkreter Maßnahmen für Münster und anderer-seits das Bestreben ein „Netzwerk für Klimaschutz in Münster“ aufzubauen. Der Aufbau eines stadt-weiten Netzwerkes mit allen im Klimaschutz aktiven und relevanten Akteuren wie z.B. Dienstleister (Versicherungen, Banken, etc.), Handwerker und IHK, Universität, Stadtwerke, Verbände, Wohnungs-baugesellschaften, Verkehrsbetriebe und auch den Bürgern gibt dem Klimaschutz in Münster ein neue Dimension und erhöht die Akzeptanz des Konzeptes.

Fotos, Karten, Graphiken etc.

Abb. 11: Auszug aus der Planzeichnung des Bebau-ungsplans Nr. 438 Albachten Haus Wiek (UBA 2013).

Klimaschutzmaßnahmen in der Bauleitpla-nung (nach dem Leitfaden „Energiegerechte Bau-leitplanung“ der Stadt Münster):

Kompaktheit der Gebäude mit einer Be-vorzugung von Reihenhäusern und lan-gen Mehrfamilienhäusern

Ausrichtung der Gebäude nach Süden und Vorschreibung von Satteldächern mit einer Neigung von 42° (+/- 3°) mit dem Ziel einer umfassenden Nutzung der Solarenergie

Vermeidung gegenseitiger Verschattung

Integrierte Strategien der Planung

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Innovationen – entstandene lokale / regionale Entwicklunge n

Qualitätssicherung für Niedrigenergiehäuser

Münster bietet eine Qualitätssicherung für Niedrigenergiehäuser (NEH) im Neubau an. Dabei soll die Planung hinsichtlich der Plausibilität, Richtigkeit und Vollständigkeit geprüft sowie evtl. Baumängel aufgedeckt werden. Die KLENKO vermittelt dabei qualifizierte Prüfer und gewährt einen Zuschuss von 550€ für eine eine Standardprüfung.

Klimaschutzkonzept 2020

Als Fazit der Ergebnisse des Klimaschutzkonzeptes 2020 für Münster lässt sich festhalten, dass ein großer Beitrag zur Zielerreichung aus kommunaler Kraft kommen kann, das 40%-Ziel jedoch allein mit „kommunalem Motor“ nicht zu erreichen ist. Mit dem sogenannten Maßnahmenkatalog "Stadt als Motor" mit insgesamt 52 Maßnahmen könnte die Stadt ca. 22% CO2-Reduzierung bis 2020 erreichen. Ein Maßnahmenbündel „AkteurePlus“ ist zusätzlich nötig. Hierzu zählen Maßnahmen auf höheren politischen Ebenen (EU, Bund und Land) sowie herausragende Aktivitäten aller Münsteraner.

Weiterführende Links und Literatur

Amt für Grünflächen und Umweltschutz: Das Klimaschutzkonzept für Münster 2020 (www.muenster.de/stadt/umwelt/klimaschutzkonzept2020.html)

UBA, 2013: Klimaschutz in der räumlichen Planung: Gestaltungsmöglichkeiten der Raumordnung und Bauleitplanung Kurzdokumentation der Fallstudien. Umweltforschungsplan des Bundesministeriums für Umwelt Naturschutz und Reaktorsicherheit 03/2013. (PDF-Download unter: www.umweltbundesamt.de/sites/default/files/medien/461/publikationen/4431.pdf)

Deutscher Städtetag, 2013: Integrierte Stadtentwicklungsplanung und Stadtentwicklungsmanagement – Strategien und Instrumente nachhaltiger Stadtentwicklung. Positionspapier des Deutschen Städteta-ges. (PDF-Download: www.staedtetag.de/imperia/md/content/dst/veroeffentlichungen/mat/mat_integrierte_stadtentwicklungsplanung_2013_web_korr.pdf)

Ansprechpartner

Birgit Wildt Amt für Grünflächen und Umweltschutz Tel.: 0251/4 92-67 03 Fax: 0251/4 92-77 37 E-Mail: [email protected] Web: www.muenster.de/stadt/umwelt/klima_energie.html

Integrierte Strategien der Planung

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PRAXISBEISPIEL: Integriertes Stadtentwicklungskonzept Kiel

(INSEKK), Kiel 2010

Name, Lage, verantwortliche Einrichtungen

Landeshauptstadt Kiel (Schleswig-Holstein)

- rd. 240.000 Einwohner - ca. 120 km² Stadtgebiet - Wirtschaftsstandort, Universitätsstadt

INSEK Kiel

Die zentrale Aufgabe des INSEKK ist die Integration von alten sowie neuen städtischen Fachkonzepten, Planungs- und Beteiligungsprozessen in einem strategischen und handlungsorientierten Konzept mit Bildung räumlicher Schwerpunkte der strategischen Stadtentwicklung. Dabei wird eine Gesamtper-spektive der Stadtentwicklung mit Entwicklungsschwerpunkten und entsprechenden Schlüsselprojek-ten für die nächsten Jahre aufgezeigt. Das INSEKK wurde als Leitlinie der zukünftigen Stadtentwicklung im Februar 2011 beschlossen.

Hintergrund, Ziele, Umsetzungsmaßnahmen, Finanzierung

Ziel des INSEKK ist es, als fachplanungsübergreifendes Instrument eine Überschaubarkeit über die komplexen Sachverhalte innerhalb der verschiedenen Fachplanungen und Handlungsfelder zu gewähr-leisten. Konkrete quantitative Ziele, beispielsweise eine Emissionsminderung beinhaltet das INSEKK nicht, wohl aber qualitative Entwicklungsziele wie bspw. „Klimaschutzstadt“ und „innovative Stadt“, aber auch „Kinderfreundliche Stadt“. Eine Finanzierung ergab sich z.T. aus dem Förderprogramm „Mo-dellvorhaben Soziale Stadt“ und dem ESF - Bundesprogramm "BIWAQ" „Soziale Stadt – Bildung, Wirt-schaft, Arbeit im Quartier“.

Ausgangssituation waren verschiedene sektorale Fachgutachten und -konzepte einzelner Fachbereiche bzw. Dezernate der Stadtverwaltung. Das INSEK führt diese Fachgutachten zu einem integrierten Kon-zept zusammen und formuliert dabei die übergeordnete Gesamtstrategie der angestrebten städti-schen Entwicklung. Konkrete Handlungsempfehlungen beinhaltet das INSEK nicht. Es werden sog. Schlüsselprojekte identifiziert, in denen Ziele formuliert, die weitere Vorgehensweise zum Erreichen der Ziele beschrieben und die zuständigen Akteure in den Fachplanungen benannt werden. Die zu-ständigen Fachplanungen sind für die Umsetzung der konkreten Maßnahmen zuständig.

Ein Eckpfeiler der Maßnahmen, mit denen die Ziele erreicht werden sollen, ist eine Stärken-/Schwächenanalyse in jedem Strategiebereich, um sektorale Handlungsschwerpunkte festzulegen.

Für klimaschutzrelevante Bereiche der Siedlungsentwicklung gelten in Kiel die Grundsätze:

- Innen- vor Außenentwicklung,

- Ringförmige, miteinander verbundene Freiraumentwicklung,

- Gegliederte Stadtstruktur und differenzierte Stadtteilentwicklung,

- Polyzentrische Stadtentwicklung (Stadt der kurzen Wege),

- Entwicklung einer urbanen und vitalen Innenstadt.

Planungsprozesse, Beteiligung von Interessengruppen und mögl i-che Beteiligungsstrukturen

Besondere Schwierigkeiten bei der Berücksichtigung von Klimaschutzbelangen in der städtischen Pla-nung und der Integration von Klimaschutzmaßnahmen in formelle Planungsinstrumente werden im

Integrierte Strategien der Planung

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Stadtplanungsamt nicht gesehen. Sollen Klimaschutzmaßnahmen planerisch integriert werden, erfolgt dies meist über das Instrument des städtebaulichen Vertrags.

Die Verknüpfung mit formalen Planungsprozessen wird an zwei Stellen des INSEKK präzisiert:

- Im Bereich der wirtschaftlichen Entwicklung der Stadt wird im INSEKK auf den weiteren Flächenbe-darf eingegangen, der bereits im Flächennutzungsplan der Stadt von 2001 vorgehalten ist:

- Im Bereich der Entwicklung der Wohnflächen weist das INSEKK darauf hin, dass der gesamtstädtische Bedarf „in erheblichem Maße“ mit bestehenden Flächenpotenzialen in den Ortsteilen Neumeimers-dorf, Meimersdorf/Moorsee und Wellsee gedeckt sei (STADT KIEL 2010, S. 89).

Die Steuerung des Flächenbedarfs der Stadt ist durch ein Projekt „Nachhaltiges Flächenmanagement Kiel“ eingebettet, durch die die Innenentwicklung der Stadt durch eine forcierte Erkundung und Ent-wicklung von endogenen Flächenpotenzialen weiter betrieben werden soll.

Fotos, Karten, Graphiken etc.

Abb. 12: Schwerpunktmäßige Umsetzung der strategischen Ziele (LANDESHAUPTSTADT KIEL 2011).

Integrierte Strategien der Planung

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Abb. 12: INSEK Kiel – Handlungsschwerpunkte „Innovative Stadt“ (LANDESHAUPTSTADT KIEL 2012: 9)

Weiterführende Links und Literatur

Landeshauptstadt Kiel , 2012: Die Zukunft am Wasser - MFG 5 Areal in Kiel – Holtenau. Zwisch-enbericht Mai 2012 Vorbereitende Untersuchungen gemäß §141 BauGB.

Landeshauptstadt Kiel, 2010: Integriertes Stadtentwicklungskonzept Kiel ( INSEKK 2010). (PDF-Download: www.kiel.de/leben/stadtentwicklung/insekk/INSEKK_Gesamt_September_2011.pdf)

Integrierte Strategien der Planung

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6 Disziplinäre Strategien der Planung

Fachplanungen existieren auf Ebene des Bundes, der Länder, Regionen oder Gebietskörperschaften. Sie sind sektoral (an Umweltmedien oder Aufgaben) orientiert, aber vielfach mit räumlichem Bezug, sodass sie Raumbedeutsamkeit erlangen. Fachplanungen verfügen über eigene Rechtsgrundlagen (z.B. Wasserhaushaltsgesetz, Naturschutzgesetz), in denen durch die sog. Raumordnungsklausel den Erfor-dernissen der Raumordnung Geltung verschafft wird (ARL 2009).

EE gelten als überörtlich raumwirksame Belange ohne konkrete sektorale Rechtsregelung (KRAPPWEIS

2010). Doch durch den Klimawandel steigen die Anforderungen an alle Fachplanungen, die sich mit den natürlichen Ressourcen auseinandersetzen (z.B. Landschaftsplanung, Verkehrsplanung, Energie- und Wasserwirtschaft). Zudem müssen Infrastrukturplanungen an veränderte klimatische Bedingun-gen angepasst und Emissionen von Treibhausgasen minimiert werden (ARL 2009).

Es wird von entscheidender Bedeutung sein, dass die jeweiligen spezifischen Maßnahmen der sektora-len, fachplanerischen Anpassungsstrategien und -maßnahmen in eine übergeordnete, integrative Raumentwicklungsstrategie eingebettet werden, bei deren Entwicklung und Umsetzung der räumli-chen Gesamtplanung aufgrund ihrer überfachlichen Koordinationsfunktion, der ihr immanenten Ab-wägung verschiedener Interessen und Belange sowie der ihr zur Verfügung stehenden Flächensiche-rungsinstrumente eine wichtige Rolle zukommt (SPIEKERMANN 2013).

6.1 Ansätze, praktische Lösungen, Potenziale etc.

Definition

Sektorale Planung ist die systematische Vorbereitung und Durchführung von Maßnahmen innerhalb eines spezifischen öffentlichen Sektors durch eine zuständige Behörde (Bundes- oder Landesbehörde, kommunale sektorale Behörde oder anderen Einrichtungen des öffentlichen Rechts). Sie gilt dann als räumlich relevant, wenn sie direkt oder indirekt die Entwicklung von räumlichen Strukturen beein-flusst. Sie kann eine sektorübergreifende, umfassende Planung (Bauleitplanung, Regionalplanung, Raumentwicklungsplanung) auch für fachbezogene, beständige und langfristige Projekte sein.

Fachplanungen und nachhaltige Energieversorgung

Möglichkeiten zur Beeinflussung einer nachhaltigen Energieversorgung einschließlich der Steuerung von Bioenergie auf kommunaler und regionaler Planungsebene sind schwierig. Prof. Dr. Hans-Peter Tietz (TU Dortmund) stellt am Beispiel der Elektrizität fest: „Es ist nicht selbstverständlich, dass sich die Raumplanung als räumlich integrierte Gesamtplanung um Standorte und Trassen für die Stromversor-gung kümmert“. Gleichzeitig fehlt es in Deutschland an einer öffentlichen Fachplanung für (erneuerba-re) Energien. Vielmehr ist „zu beachten, dass in der Bundesrepublik Deutschland die energiefachliche Planung in den Händen der (liberalisierten) Energiewirtschaft liegt. Die Energiepolitik greift lediglich über ökonomische Anreize und Marktregulierung in den Energiesektor ein. Folglich wird von der These ausgegangen, dass ein gewisses Planungsvakuum herrscht“ (JENSSEN 2011). Über bestehende räumliche Fachplanungen und Strategien kann eine nachhaltige Energieversorgung aber vorangetrieben werden, um dieses Vakuum zu schließen.

Es gibt spezifische disziplinäre Strategien und Instrumente die auf Bundes- bis zur lokalen Ebene die Entwicklung einer nachhaltigen Energieplanung antreiben sollen. Die Ziele dieser sektoralen Strategien sind oftmals:

Unterstützung aller Regierungsebenen beim Abschätzen der Potenziale erneuerbarer Energien auf ihren Flächen,

Disziplinäre Strategien der Planung

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Unterstützung aller Regierungsebenen bei der Planung und Entwicklung von Flächen welche für Energiesysteme (Wärme und Strom) vorgesehen sind und wo Möglichkeiten für neue und erweiter-te dezentralisierte Energiesysteme bestehen,

Formulierung einer Strategie zur Zielsetzung

Unterstützung der Regierungspolitik und deren Zielvorgaben (GRIGOLEIT 2013).

Merkmale sektoraler Planung (nach GRIGOLEIT 2013):

Konzentrationswirkung auf Entscheidungen,

Bedingungen für Enteignungen werden im Laufe des Verfahrens geprüft.

6.2 Planungsrelevanz

Eine Vielzahl von räumlichen Fachplanungen dient der planerischen Bewältigung fachlicher raumbe-deutsamer Aufgaben und Problemfelder. Fachplanungen können einerseits raumbewahrend sein, wie die Landschaftsplanung, oder andererseits raumbeanspruchend, wie die Verkehrsplanung. Je nach Vorhaben können unterschiedliche Fachplanungen involviert sein.

Die Verkehrsplanung kann z.B. über die Nahverkehrspläne Einfluss auf die Reduzierung der Treibhausgasemissionen nehmen. Anpassungsstrategien der Fachplanungen werden z.B. deutlich in den Hochwasserrahmenplänen der Wasserwirtschaft. Die durch den Klimawandel entstehenden Herausforderungen setzen teilweise auch sehr langfristige Strategien der Fachplanungen voraus. Beispiele hierfür sind Bestrebungen des Naturschutzes und der Landschaftsplanung zur Erhaltung der Biodiversität durch die Errichtung eines umfassenden Biotopverbundsystems.

Da Anpassungsstrategien einzelner Fachplanungen jedoch auch raumbedeutsame Konflikte untereinander beinhalten können, ist die sektorübergreifende und stärker integrative Perspektive der Raumplanung bei der Formulierung von Anpassungsstrategien erforderlich (ARL 2009).

Die wegen ihrer Raumbedeutsamkeit für die Raumplanung wesentlichen Fachplanungen beruhen auf eigenständigen Rechtsgrundlagen. Neben der Planfeststellung gibt es im Fachplanungsrecht die Mög-lichkeit zu fachlichen Gebietsfestsetzungen (raumwirksame Fachplanung) (AEE 2012).

Raumwirksam ist eine Fachplanung dann, wenn sie unmittelbar oder mittelbar die Entwicklung der räumlichen Ordnung beeinflusst. Wichtige raumwirksame Fachplanungen beziehen sich auf die Berei-che Verkehr, Energie, Umwelt, Abfall- und Wasserwirtschaft und dienen insbesondere der Realisierung von öffentlichen Infrastrukturprojekten (Straßen, Kanäle, Flugplätze, Energieleitungen, Abwasseranla-gen, Verteidigungsanlagen).

Stufen der Fachplanung

Die meisten Fachplanungen sind mehrstufig aufgebaut:

1. Vorbereitende Fachplanung (z.B. Stadtentwicklungsplan, -konzept, Landschaftsplan, Denkmalplan)

2. Verbindliche Fachplanung (z.B. Bodensanierungsplan)

3. Gebietsbezogene Nutzungsregelung (Schutzgebiet: z.B. Landschafts-, Trinkwasserschutzgebiet)

4. Vorhabenbezogene Planfeststellung (z.B. Bundesfernstraße) (privilegiert gem. § 38 BauGB: Planfest-

stellungsverfahren von überörtlicher Bedeutung)

Fachplanungen von überörtlicher Bedeutung sind gegenüber der kommunalen Bauleitplanung privile-

giert (§§ 7 und 38 BauGB), gleichwohl müssen kommunale städtebauliche Belange berücksichtigt und

die Gemeinden beteiligt werden (KRAPPWEISS 2010).

Disziplinäre Strategien der Planung

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Materialsammlung – SPECIAL Fortbildung Seite 33 von 89

Fachplanung und Bauleitplanung

BauGB § 1 Aufgabe, Begriff und Grundsätze der Bauleitplanung

(5) Bei der Aufstellung der Bauleitpläne sind in Hinblick auf EE insbesondere zu berücksichtigen

- gemäß § 1a die Belange des Umweltschutzes, auch durch die Nutzung von EE, des Naturschutzes, des Wassers, des Bodens einschließlich seiner Rohstoffvorkommen, sowie das Klima,

- die Belange der Wirtschaft, auch ihrer mittelständischen Struktur im Interesse einer verbraucher-nahen Versorgung der Bevölkerung, der Land- und Forstwirtschaft, des Verkehrs (einschließl. ÖPNV), des Post- und Fernmeldewesens, der Versorgung, insbesondere mit Energie und Wasser, der Abfallentsorgung und der Abwasserbeseitigung sowie die Sicherung von Rohstoffvorkommen und die Erhaltung, Sicherung und Schaffung von Arbeitsplätzen (KRAPPWEISS 2010).

Sektorale Planungskonzepte

Sektorale Planungskonzepte schaffen Planungsgrundlagen zur Umsetzung der Ziele formeller Instru-mente, wie FNPs, sowie anderer übergeordneter Entwicklungs- und Fachplanungen. Sie werden häufig parallel erarbeitet bzw. haben Bestand und nehmen Einfluss auf die kommunale Entscheidungsfindung (AEE 2012).

6.3 Links und Literatur

AEE (AGENTUR FÜR ERNEUERBARE ENERGIEN E.V.), 2012: Planungsrecht & erneuerbare Energien. Re-news Spezial, Ausgabe 62 / Dezember 2012, Hintergrundinformation der Agentur für Erneuer-bare Energien, Berlin: 34 S. (PDF-Download: www.kommunal-erneuerbar.de/fileadmin/content/PDF/62_Renews_Spezial_Planungsrecht_online.pdf)

ARL (AKADEMIE FÜR RAUMFORSCHUNG UND LANDESPLANUNG), 2009: Fachplanung. Plattform Klima-

wandel und Raumentwicklung des Leibniz-Forum für Raumwissenschaften.

Online unter URL: www.klima-und-raum.org/fachplanung [Stand: 08.10.2014]

GRIGOLEIT, K., J., 2013: Spatial and local area planning as instruments to foster the use of re-newable energies to increase energy efficiency (ex. Smart cities). Workshop Germany-Brazil, Campinas, 19./20.03.2013, Raumplanungs-und Umweltrecht, Fakultät Raumplanung, TU Dortmund.

JENSSEN, T., 2011: Bioenergie – Möglichkeiten und neue Aufgaben für die Raumplanung. In-formationen zur Raumentwicklung Heft 5/6.2011, 355-367.

KRAPPWEIS, S., 2010: Fachplanung und Raumplanung, TU Berlin. Online unter URL: http://planung-tu-berlin.de/ Profil/Fachplanungen.htm [Stand: 08.10.2014]

SPIEKERMANN, J., 2013: Sektorale Roadmap Raumplanung – Handlungspfade und Handlungs-empfehlungen auf dem Weg zu einer klimaangepassten und resilienten Metropolregion Bre-men-Oldenburg im Nordwesten. Carl von Ossietzky Universität Oldenburg, Herausgeber: Sustainability Center Bremen, Erstellung im Rahmen des Forschungsverbundes „nordwest2050 – Perspektiven für klimaangepasste Innovationsprozesse in der Metropolregion Bremen-

Oldenburg im Nordwesten“, 20 S.

Disziplinäre Strategien der Planung

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Materialsammlung – SPECIAL Fortbildung Seite 34 von 89

PRAXISBEISPIEL : Verkehrsentwicklungsplan 2025plus - Dresden

Name, Lage, verantwortliche Einrichtungen

Dresden (Landeshauptstadt Sachsens)

- 530.754 Einwohner - ca. 328 km² Stadtgebiet

Stark vertretende Wirtschaftsbereiche in Dresden: Mikroelektronik, Biotechnologie, Nanotechnologie.

Neben der Stadtverwaltung arbeiten Interessenvertreter, Fachverbände, Vereine sowie beratende Wissenschaftler an dem Projekt. Sie treffen konkrete Aussagen und Empfehlungen zu den differenzier-ten Verkehrsträgern, -mitteln bzw. -sektoren, äußern sich zu deren Weiterentwicklung und Vernet-zung. Wachsende Bedeutung kommt dabei dem Klimaschutz, alternativen Energieträgern, dem Mobili-tätsmanagement sowie der Finanzierbarkeit der Verkehrsinfrastruktur zu (Stadt Dresden 2014).

Die Ingenieurgruppe IVV Aachen erarbeitet zusammen mit dem Dresdner Ingenieurbüro IVAS den VEP 2025plus für Dresden.

Hintergrund, Ziele, Umsetzungsmaßnahmen, Finanzierung

Fachplanung Verkehrsplanung

Verkehrsplanung ist die Fachplanung mit der größten öffentlichen und politischen Aufmerksamkeit. Sie befasst sich als Fachplanung mit den Ursachen von Verkehr, dem Verkehr selbst sowie seinen Auswirkungen. Verkehr ist kein Selbstzweck, sondern eine „dienende Funktion“. Ziele der Verkehrs-planung sind deshalb die Gewährleistung von Erreichbarkeit aller Regionen und der damit verbunde-nen Teilnahmechancen aller Bürger an wirtschaftlichen, gesellschaftlichen und kulturellen Prozessen sowie die Vermeidung verkehrsbedingter Beeinträchtigungen von Lebensqualität und Umwelt. Hierbei zählt die Förderung schonender Verkehrsarten (ÖPNV, Rad, Fuß) zu den auch gesetzlich festgelegten Arbeitsgrundlagen. Aktuelle Herausforderungen für die Verkehrsplanung sind die anhaltenden Ten-denzen von Suburbanisierung, Funktionstrennung und abnehmenden Nutzungsdichten. Verkehrspla-nung ist in die räumliche Gesamtplanung zu integrieren und mit anderen Fachplanungen abzustim-men. Verkehrsplanung findet auf allen Planungsebenen (von der Europäischen bis zur Stadtteilebene) statt.

Kommunen, Regionen und Länder können Generalverkehrspläne (auch Gesamtverkehrspläne) erstel-len, die für den betrachteten Raum eine Konzeption für die Bewältigung jeglichen Verkehrs schaffen. Auf gesamtstädtischer Ebene verfolgt die Verkehrsentwicklungsplanung einen ähnlich umfassenden Ansatz, allerdings unter stärkerer Berücksichtigung der Sozial- und Umweltverträglichkeit des Stadt-verkehrs. Die Planung einzelner Verkehrsprojekte bedient sich je nach Maßstabsebene unterschiedli-cher Instrumente, darunter etwa der Planfeststellungsverfahren und der Bauleitpläne (ARL 2008).

Verkehrsentwicklungsplan 2025plus - Dresden

Der Verkehrsentwicklungsplan Dresden dient den politischen Entscheidungsebenen, aber auch der Wirtschaft, den verkehrsbefassten Institutionen, Verbänden, Einrichtungen sowie den Bürgerinnen und Bürgern als Orientierung. Der VEP 2025plus ist dabei ein unverbindlicher und freiwilliger Plan.

Der VEP 2025plus besteht aus einem strategischen Teil – der Mobilitätsstrategie 2025plus - und einem handlungsorientierten Teil – dem Handlungskonzept 2025.

Die Mobilitätsstrategie umfasst dabei die Teile des VEP, die deutlich langfristiger wirken und Prinzi-pien beschreiben wie z.B.

generelle strategische Entwicklungsprinzipien über 2025 hinaus,

Strategien zur Bestandssicherung für die bestehenden Verkehrsnetze,

Disziplinäre Strategien der Planung

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E R N E U E R B A R E E N E R G I E N U N D E N E R G I E E F F I Z I E N Z I N D E R K O M M U N A L E N P L A N U N G S P R A X I S

Materialsammlung – SPECIAL Fortbildung Seite 35 von 89

Anforderungen an die Fortschreibung und Vertiefung von den VEP ergänzenden Konzepten,

Ansätze zur Verbesserung der Verkehrssicherheit,

wichtige Prinzipien des Verwaltungshandelns insbesondere in der Bauleitplanung,

zu vertiefende Planungsansätze und weiteren Untersuchungsbedarf,

Angaben zu notwendigen Flächenfreihaltung und zu langfristigen Entwicklungsoptionen der Infra-struktur,

Ansätze für Monitoring und Evaluation des VEP.

Das Handlungskonzept enthält dagegen weit mehr als 100 konkrete Maßnahmen, die bis 2025 bzw. 2030 umgesetzt werden können, wie z.B.

zentrale stadträumliche Maßnahmen mit nachgewiesener Wirkung im Sinne der verkehrlichen Leit-ziele der Stadt,

als prioritär und sinnvoll bewertete Maßnahmen,

Pilotprojekte auf Basis der Mobilitätsstrategie,

bereits beschlossene und wirkungsgeprüfte Maßnahmen bis 2025.

Planungsprozesse, Beteiligung von Interessengruppen und mögli-

che Beteiligungsstrukturen

Der Stadtrat der Landeshauptstadt Dresden hat die Stadtverwaltung mit Beschluss Nr. A0293-SR46-07 vom 1. März 2007 beauftragt, einen Verkehrsentwicklungsplan zu erarbeiten.

Das Aufstellen des VEP kann und darf nicht nur an einer einfachen verkehrsplanerischen Bearbeitung festgemacht werden. Es ist von hoher Wichtigkeit, von Anbeginn an auf eine breite Beteiligung von Fach- und Sachkompetenz aus unterschiedlichen fachlichen und gesellschaftlichen Ebenen heraus auf-zubauen und auf eine fundierte, kompromissorientierte Moderation zu setzen. Dies beinhaltet die Analyse von Problemen und Mängeln im Dresdner Verkehrssystem, das Aufstellen von Zielen und Pri-oritäten für die künftige Verkehrspolitik, das Bestimmen von Entwicklungsszenarien sowie teilweise auch das Ableiten von Handlungsstrategien. Aus diesem Grunde sind in Dresden - analog zu anderen Städten, die Verkehrsentwicklungspläne aufstellen – Verkehrsträger, Fachbehörden, Fachverbände, Vereine, Institutionen, Kammern, Stadtratsfraktionen, Wissenschaft, Gebietskörperschaften und Ver-treter weiterer Interessen gebeten worden, sich aktiv in die Erarbeitung des VEP 2025plus einzubrin-gen.

Die Erarbeitung des VEP 2025plus erfolgt mit maßgebender Unterstützung folgender Arbeitsgremien:

Lenkungskreis

Runder Tisch

wissenschaftlicher Beirat

Runder Tisch der Region bzw. Nachbarn

Projektgruppe der Stadtverwaltung Dresden.

Die Planung zum VEP 2025plus erfolgte in den Jahren 2011 bis Mitte 2013 in vier Etappen:

1. Etappe: Analyse der IST-Situation und Problem- und Mängelanalyse, mit Informationsvorlagen für den Ausschuss Stadtentwicklung und Bau,

2. Etappe: Zielstellung für die künftige Verkehrsentwicklung, mit Stadtratsbeschluss der Landes-hauptstadt Dresden,

3. Etappe: Szenarienbetrachtung und Entscheidung für ein Vorzugsszenario, mit Beschluss des Aus-schusses für Stadtentwicklung und Bau,

4. Etappe: Ableiten von Handlungskonzepten und Maßnahmenpaketen (einschließlich Zeitorientie-rung für die Umsetzung und grobe Kostenschätzung)

Disziplinäre Strategien der Planung

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Materialsammlung – SPECIAL Fortbildung Seite 36 von 89

Die fünfte Etappe, Evaluierung, befindet sich in Vorbereitung und kann erst nach Beschlussfassung des VEP 2025plus erfolgen.

Bürgerbeteiligung Dresdner Debatte

Unter dem Titel „Fischelant Mobil – Verkehr neu denken“ debattierten vom 21. September bis 19. Oktober 2013 Bürgerinnen und Bürger auf der Onlineplattform www.dresdner-debatte.de und in der Infobox vor Ort am Dr.-Külz-Ring zur Verkehrsentwicklung in Dresden und zum Entwurf des Verkehrsentwicklungsplans 2025plus.

Die Debattenwebsite im Internet wurde von insgesamt fast 4500 Personen aufgerufen.

Fotos, Karten, Graphiken etc.

Abb. 14: Planungs- und Organisationsstruktur VEP 2025plus (Stadt Dresden).

Abb. 15: Arbeitsphasen VEP 2025plus (Stadt Dresden).

Disziplinäre Strategien der Planung

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E R N E U E R B A R E E N E R G I E N U N D E N E R G I E E F F I Z I E N Z I N D E R K O M M U N A L E N P L A N U N G S P R A X I S

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Abb. 16: Terminschiene VEP 2025plus (Stadt Dresden).

Innovationen – entstandene lokale/ regionale Entwicklungen

Szenarien der Verkehrsentwicklung und Vorzugsszenario

Szenarien verdeutlichen die Reagibilität des Gesamtverkehrssystems und zeigen Ursache-Wirkungs-Zusammenhänge von Handlungsstrategien im Gesamtverkehrssystem auf ... sind beim VEP Dresden an den vom Stadtrat verbindlich vorgegebenen Leitzielen orientiert und berücksichtigen die in der Analyse festgestellten Defizite ... können durch eine Zusammenfassung von Maßnahmen zu Bündeln einzeln nicht beschreibbare Effekte auf ein Verkehrsnetz effektiv abbilden ... ermöglichen es, die Systemwirkung bestimmter Einflussparameter zu bestimmen (z.B. Verkehrsverhalten) ... zeigen auf, für welche Einzelmaßnahmen separate Bewertungen erforderlich sind. Szenarienberechnungen sind in der Verkehrsentwicklungsplanung essentiell, um vor der Festlegung

auf bestimmte Maßnahmen deren Gesamtwirkungen zu kennen und unter Nutzung weiterer Parame-

ter (Kosten, Prioritäten) ausgeglichene und wirkungslogische Handlungs- und Maßnahmenkonzepte

zusammenzustellen

Weiterführende Links und Literatur

www.dresden.de/de/03/verkehr/verkehrsplanung/mobilitaetsstrategie.php

www.klimabuendnis.org/dresden.0.html?&L=1

www.mobilessachsen.de/fileadmin/user_upload/sachsentakt21/Verkehrsentwicklungsplan_2025plus_Dresden.pdf

www.ivv-aachen.de/aktuelles/57/3e1cb46e0f4d660d8a5dc6fb47ff740a.html

Ansprechpartner

Dr. Matthias Mohaupt

Abteilungsleiter Verkehrsentwicklungsplanung

Tel.: 0351 /488 34 50

E-Mail: [email protected]

www.dresden.de

Disziplinäre Strategien der Planung

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E R N E U E R B A R E E N E R G I E N U N D E N E R G I E E F F I Z I E N Z I N D E R K O M M U N A L E N P L A N U N G S P R A X I S

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7 Planerische Aspekte der Wärmeversorgung

Erneuerbare Energien sind der Baustein für eine nachhaltige Energieversorgung: sie sind klimascho-nend, sorgen als heimische Energieträger für Versorgungssicherheit und können zudem als Wachs-tums- und Jobmotor die Wettbewerbsfähigkeit erhöhen. EE sind dabei für alle Energiebereiche inte-ressant: sowohl für die Stromerzeugung als auch für die Wärmeerzeugung und als alternative Kraft-stoffe im Transportbereich.

7.1 Ansätze, praktische Lösungen, Potenziale etc.

Erneuerbare Energien lieferten 2014 fast 10% unseres Wärmebedarfs (BMWi 2015). In den eigenen Liegenschaften nutzt bereits eine Vielzahl von Kommunen EE zur Wärmeversorgung oder zur Stromer-zeugung. Als Wärmequelle wird oft Biomasse in Form von Holzhackschnitzeln oder Pellets eingesetzt.

Wärmeversorgung ist ein Querschnittsthema, weshalb ein integrierter Ansatz zur Umsetzung von Vor-haben unter Einbeziehung aller relevanten Akteure (z.B. Stadtwerke, Energieversorger, Wohnungs-wirtschaft, Bürger) besonders wichtig ist.

7.2 Planungsrelevanz

Über die Bauleitplanung können Strategien für die Entwicklung von ressourcenschonenden Raum- und Siedlungsstrukturen die klimabezogene Ausweisung von Flächen und Standorten für Versorgungsanla-gen wie Anlagen der Kraft-Wärme-Kopplung implementiert werden (BMVBS 2011a).

In Siedlungsräumen ist jedoch nicht jede Energieerzeugungsform für jede Fläche und jeden Standort geeignet. So ist beispielsweise die Nutzung von Wärme aus dem Boden (Geothermie) aufgrund der besonderen Schutzbedürftigkeit des Grundwassers nur möglich, sofern geeignete geohydrologische Voraussetzungen vorliegen (DIFU 2013). Einfluss auf die Errichtung von Biomasseanlagen haben Städte und Gemeinden insbesondere im Rahmen des Genehmigungsverfahrens. Um die Wärme zu den Ver-brauchern zu transportieren ist der Bau von Nahwärmenetzen wichtig, für deren Errichtung die Kom-mune die Weichen stellt. Durch die Ausweisung von Fernwärme-Vorranggebieten im Wege eines Be-bauungsplan gemäß § 9 Nr. 23 BauGB und eine Satzung über die öffentliche Fernwärmeversorgung (Fernwärmesatzung) können Nahwärmenetze planerisch und rechtlich abgesichert werden. Hiermit lässt sich auch ein Anschluss- und Benutzungszwang festlegen (AGENTUR FÜR ERNEUERBARE ENERGIEN

2011).

Über einen Energienutzungsplan, der ein informelles räumliches Planungsinstrument für eine oder mehrere Gemeinden darstellt, können Gemeinden Energieeinsparung, Energieeffizienz und die Um-stellung auf regenerative Energieträger aufeinander abstimmen. Damit wird er zur Entscheidungs-grundlage für Effizienzverbesserungen im Bestand, bei der Optimierung bestehender energetischer Infrastrukturen, für den Ausbau erneuerbarer Energien im Sinne eines Fachplanes zum Klimaschutz mit räumlichem Bezug, u.a. zur vorbereitenden Bauleitplanung einer Gemeinde.

Energienutzungspläne können mit unterschiedlichen Schwerpunkten erarbeitet werden, wie z.B. Ener-gieeffizienz im Gebäudebestand, der Ausbau erneuerbarer Energien oder die örtliche Wärmeversor-gung.

Bei einem Energienutzungsplan mit Schwerpunkt Wärmeversorgung geht es um eine Darstellung des derzeitigen sowie des künftig erwarteten Wärmebedarfs mit räumlichem Bezug. Dargestellt werden die Ergebnisse auf Baublockebene in Form von GIS (Geoinformationssystem)-basierten Karten, den sogenannten Wärmebedarfsplänen. Neben dem aktuellen Wärmeverbrauch und dem zu erwartenden

Planerische Aspekte der Wärmeversorgung

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Wärmebedarf, werden auch die Potenziale von Geothermie, Abwasserwärme etc. aufgezeigt. Im Rah-men von Flächennutzungsplanverfahren können die Ergebnisse des Energienutzungsplans in Form einer „Strukturkarte Energie und Klima“ einfließen und erfahren so eine höhere Verbindlichkeit (ENER-

GIEAGENTUR NRW, 2014).

7.3 Informationen zu Finanzen

Wärme aus EE in den kommunalen Liegenschaften spart konventionelle Energiekosten ein. Größere Wärmemengen lassen sich über bestehende oder neue Wärmenetze verteilen und vermarkten (AEE

2011).

Im 5. Programmteil der nationalen Klimaschutzinitiative werden im Rahmen der Förderung von Maß-nahmen zur Nutzung erneuerbarer Energien im Wärmemarkt (Marktanreizprogramm) besonders för-derwürdige größere Anlagen zur Nutzung erneuerbarer Energien gefördert. Mit direkten Subventionen und Steuernachlässen wird u. a. der Einbau von Solarthermieanlagen und Wärmepumpen unterstützt. Adressat der Anträge ist das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA).

Förderbanken finanzieren u.a. Umweltinvestitionen, d.h. Demonstrationsvorhaben in großtechni-schem Ausmaß zur Aufzeigung der Verminderung von Umweltbelastungen sowie der Nutzung erneu-erbarer Energien im Wärmemarkt (BMVBS 2009).

7.4 Innovativer Charakter

Für Kommunen sind Nahwärmenetze eine Möglichkeit, sich aus der Abhängigkeit von fossilen Brenn-stoffen zu befreien. Getragen wird die regionale Wärmewende meist von einer engagierten Bürger-schaft: sie steigert die kommunale Wertschöpfung, schafft Arbeitsplätze vor Ort und garantiert den Endverbrauchern stabile Preise für Wärme (AGENTUR FÜR ERNEUERBARE ENERGIEN, 2012/13).

7.5 Visualisierungen, Planungsdokumente

Abb. 17: Anteile erneuerbarer Energien und Ausbauziele bis 2020 (in %) (BMU 2011).

Abb. 2: Wärmebereitstellung aus erneuerbaren Energien 2009 (BMU 2011).

Planerische Aspekte der Wärmeversorgung

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Materialsammlung – SPECIAL Fortbildung Seite 40 von 89

7.6 Links und Literatur

AEE (AGENTUR FÜR ERNEUERBARE ENERGIEN E.V.), 2011: Erneuerbare-Energien-Projekte in Kommu-nen – Erfolgreiche Planung und Umsetzung. 5. überarbeitete Auflage 2011, Kooperations-partner: Deutscher Städte- und Gemeindebund und Kompetenznetzwerk Dezentrale Energie-technologien (deENet), Berlin: 47 S. (PDF-Download: www.kommunal-erneuerbar.de/fileadmin/content/PDF/AEE_KommunalErneuerbar_Aufl05_web.pdf)

AEE (AGENTUR FÜR ERNEUERBARE ENERGIEN E.V.) (Hrsg.) 2012/13: Bürgerbeteiligung – Die Energie-wende gestalten. KOMM :MAG - Das Jahresmagazin zu erneuerbaren Energien in Kommunen, 2. Jahrgang, Deutschlands Informationsportal zu Erneuerbaren Energien in Kommunen: www.kommunal-erneuerbar.de

BMVBS (BUNDESMINISTERIUM FÜR VERKEHR, BAU UND STADTENTWICKLUNG), 2011a: Klimawandelge-rechte Stadtentwicklung – Ursachen und Folgen des Klimawandels durch urbane Konzepte be-gegnen. Forschungen Heft 149, Wissenschaftliche Begleitung durch das Bundesinstitut für Bau-, Stadt- und Raumforschung (BBSR), Berlin: 100 S.

BMVBS (BUNDESMINISTERIUM FÜR VERKEHR, BAU UND STADTENTWICKLUNG), 2011b: Erneuerbare Ener-gien: Zukunftsaufgabe der Regionalplanung. In Zusammenarbeit mit der MORO-Begleitforschung: Technische Universität Dortmund, Universität Kassel , MUT Energiesysteme. (PDF-Download: www.bbsr.bund.de/BBSR/DE/Veroeffentlichungen/BMVBS/Sonderveroeffentlichungen/2011/ErneuerbareEnergien.html)

BMWi (BUNDESMINISTERIUM FÜR WIRTSCHAFT UND ENERGIE), 2015: Erneuerbare Energien, Berlin https://www.bmwi.de/BMWi/Redaktion/PDF/Publikationen/erneuerbare-energien-im-jahr-2014,property=pdf,bereich=bmwi2012,sprache=de,rwb=true.pdf

DIFU (DEUTSCHES INSTITUT FÜR URBANISTIK), 2013: Räumliche Implikationen der Energiewende. Po-sitionspapier, erarbeitet im Rahmen des Raumwissenschaftlichen Netzwerks 11R, dem Zu-sammenschluss der führenden raumwissenschaftlichen Forschungs- und Beratungsinstitute in Deutschland. (PDF-Download: http://shop.arl-net.de/media/direct/pdf/_difu-paper-positionspapier-r11.pdf)

ENERGIEAGENTUR NRW, 2014: Energienutzungsplanung – Online Handbuch Kommunaler Klima-schutz. Online unter URL:www.energieagentur.nrw.de/handbuch-klimaschutz/energienutzungsplanung-24679.asp

Präsentationen

Fachforum: Fernwärme mit erneuerbaren Energien Was können wir von Dänemark lernen? Gemeinsame Veranstaltung vom Hamburg Institut und EKSH am 23.10.2012 im Wissenschafts-zentrum Kiel. Vorträge online unter URL: www.hamburg-institut.com/news/106-fachforum-fernwaerme.html

BMU (BUNDESMINISITERUM FÜR UMWELT, NATURSCHUTZ UND REAKTORSICHERHEIT) 2011 (Hrsg.): Ent-wicklung der erneuerbaren Energien in Deutschland im Jahr 2010. Grafiken und Tabellen. Stand: 23. März 2011

Planerische Aspekte der Wärmeversorgung

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PRAXISBEISPIEL: Konstanz - Wärmenutzung aus Abwasser

Name, Lage, verantwortliche Einrichtungen

Abwasserwärmenutzungsanlage (AWN-Anlage), 240kW, Konstanz "Wohnpark Petershausen",

Kreisstadt Konstanz (Baden-Württemberg)

- 79.645 Einwohner - ca. 5 400 ha Stadtgebiet - Standort der Neuen Technologien und unternehmensnahen Dienstleistungen, Hochschulen

Projektbeteiligte :

- Stadtwerke Konstanz GmbH (Bau und Betrieb der Heizzentrale) - WOBAK (Bauherr) - Bouwfonds Rhein-Neckar GmbH (Bauherr) - Uhrig Kanaltechnik GmbH

Hintergrund, ziele, Umsetzungsmaßnahmen, Finanzierung

Das Abwasser vom Baden, Duschen oder von Waschmaschinen hat immer noch eine Temperatur von bis zu 20°C. Die Stadtwerke Konstanz entwickelten deshalb ein Konzept zur Nutzung dieser Energie. Mittlerweile werden so die Fußbodenheizungen im Neubaugebiet Petershausen mit Energie versorgt.

In die Kanalisation wurde hier auf einer Länge von 120 Metern ein Abwasserwärmetauscher installiert. Im Wärmetauscher befindet sich ein eigener Wasserkreislauf, der durch das vorbei fließende 10-20 Grad warme Abwasser gewärmt wird. Das nun höher temperierte „saubere“ Wasser wird den Wär-mepumpen der Neubauten zugeführt. Dort wird es auf rund 35°C Grad erhitzt und in einen Pufferspei-cher für die Fußbodenheizung des Hauses geführt. Ein zusätzlich eingebautes Blockheizkraftwerk (BHKW) produziert den Strom, der zum Antrieb der Wärmepumpen notwendig ist. Die gleichzeitig im BHKW entstandene Wärme wird für die Warmwasserbereitung der Neubauten sowie der Bestandsge-bäude genutzt Gebäude (ca. 25.000 m² Wohn- und Gewerbefläche) und für die Beheizung der Be-standsgebäude. Lediglich an kalten Tagen übernimmt ein Gasbrennwertkessel die Spitzenlastversor-gung. Vorteil daran ist: Alle an die Energieanlage angeschlossenen Gebäude haben ein redundantes System. Bei einer Störung an der Abwasserwärmeversorgung sorgen das Blockheizkraftwerk und die Gasheizung provisorisch für Wärme.

Kostenvorteil

Durch den im Abwasserkanal eingebauten Wärmetauscher wird nur noch 1/4 der Energie benötigt, um die Heizungswärme zu erzeugen.

Im Vergleich zu einer konventionellen Wärmeversorgung ist der CO2-Ausstoß pro Jahr um etwa 196 t geringer und etwa 100.000 Liter Heizöl werden eingespart.

Aufgrund seiner besonderen Energieeffizienz und seines Beitrags zum Klimaschutz fördert das baden-württembergische Ministerium für Umwelt, Naturschutz und Verkehr dieses Projekt.

Planungsprozesse, Beteiligung von Interessengruppen und mögliche Beteiligungsstrukturen

2006 haben die Stadtwerke Konstanz sich gemeinsam mit der Stadt Konstanz, den Entsorgungsbetrie-ben und den Bauherren das Projekt angestoßen. Das Wasser im nahe gelegenen Abwasserkanal muss-te gemessen werden, um zu klären, ob es für ein solches Projekt geeignet ist. Ein weiterer großer Schritt waren konkrete Entwurfsplanungen für verschiedene Versorgungsvarianten, die gemeinsam mit dem Ingenieurbüro Schuler Energie- und Gebäudetechnik erstellt wurden.

Planerische Aspekte der Wärmeversorgung

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Materialsammlung – SPECIAL Fortbildung Seite 42 von 89

Abwasserwärmenutzung in der Planung

Bei jeder Gebäudeplanung sollte geprüft werden, ob sich eine Inhouse-Lösung zur Nutzung des eige-nen Abwassers anbietet bzw. beim örtlichen Entwässerungsbetrieb geklärt werden, ob in der Nähe des geplanten Objektes eine geeignete Entwässerungsleitung liegt.

Während Planern im Bereich anderer regenerativer Energien eine Vielzahl von Kennzahlen zur Verfü-gung steht, um Investitionskosten, Return-on-Investment und weitere Parameter zuverlässig zu be-werten, sind vergleichbare Zahlen für das Thema Abwasserwärmenutzung bislang nur unzureichend vorhanden.

Die Abwasserwärmenutzung wird unter den Ersatzmaßnahmen im EEWärmeG nicht explizit genannt, so dass ihr ein größerer Bekanntheitsgrad verwehrt bleibt. Bei Sanierungen besteht dagegen der An-reiz über Fördergelder die Umstellung der Wärmeversorgung umweltfreundlich auszurichten. Auch hier gibt es nur wenige Hinweise auf die Abwasserwärmenutzung (E.QUA SERVICES, 2014).

Fotos, Karten, Graphiken etc.

Abb. 18: Funktionsweise der Abwärmenutzung in Konstanz (www.energiewende.htwg-konstanz.de, Stand: 28.08.2014).

Innovationen - entstandene lokale / regionale Entwicklungen

Derzeit sind in Deutschland bis heute ca. 35 Abwasserwärme-Anlagen in Betrieb und es gibt annä-hernd 30 verschiedene technische Lösungen diverser Herstellern mit unterschiedlichster Auslegung.

Weiterführende Links und Literatur

www.energiewende.htwg-konstanz.de/projekte/

Informationen zur Abwasserwärmenutzung

E.QUA, 2014: Themenallianz Abwasserwärmenutzung, URL [Stand: 28.08.2014]: www.abwasserwaermenutzung.com

LANG, J., KOSCHORRECK A., SCHÖNIGER T., 2011: Das Kompendium Abwasserwärmenutzung – Ein Nachschlagewerk. Stetig aktualisiert, e.qua, TRIALOG Verlag: Berlin.

Ansprechpartner

Johannes Junge Stadtwerke Konstanz GmbH E-Mail: [email protected] Web: www.stadtwerke.konstanz.de

Planerische Aspekte der Wärmeversorgung

Planerische Aspekte der Wärmeversorgung

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8 Planerische Aspekte der Stromversorgung

Die angestrebte Energiewende mit einem Ausstieg aus der Atomenergie wie auch die z.T. sich überla-gernden Ziele und Vorgaben zur weltweiten Reduktion der CO2-Emissionen bedingen einen vollständi-gen Umbau der lokalen, regionalen, nationalen, ja teilweise auch europaweiten Systeme der Energie-erzeugung, -verteilung sowie Speicherung von Energie zum zeitlichen und räumlichen Lastenausgleich. Vor allem gewinnen Formen der regenerativen Energieerzeugung sowohl für den Strom- als auch den Wärmemarkt eine dominante und in der Endphase der Transformation beherrschende Position.

In Deutschland lag der Anteil des Strombedarfs der durch Erneuerbare Energien gedeckt wird bei über 20% in 2011 (AEE 2011). Im Jahr 2014 lag er bereits bei über 25 %. Das EEG benennt das Ziel „den An-teil erneuerbarer Energien an der Stromversorgung bis zum Jahr 2020 auf mindestens 30 % und da-nach kontinuierlich weiter zu erhöhen“ (§ 1 Abs. 2 EEG).

Damit werden Standortpotenziale von Räumen verändert. Energieversorgung ist nunmehr zum einen Voraussetzung für wirtschaftliche und soziale Entwicklung und kann die Prosperität von Teilräumen verändern. Zum anderen haben Energieerzeugung (auch regenerativer Art), Energiespeicher und vor allem „Energie-Autobahnen“ (380 kV, 220 kV, 110 kV) Raumwirkungen im Hinblick auf Flächenbean-spruchungen, Zerschneidungen und Schadstoffemissionen. Geplante Nord-Süd-Verbindungen zum Transport von Windstrom wie z.B. SuedLink haben erhebliche überregonale räumliche Auswirkungen.

Die Vernetzung und Steuerung von Erzeugern, Speichern, Verbrauchern und Netzbetriebsmitteln mit der dazu erforderlichen Informations- und Kommunikationstechnologie führt zu einer erkennbaren Regionalisierung von Versorgungskonzepten und unternehmerischen Strategien auf der Ebene der Stromverteilnetze wie auch der Wärmeversorgung. Kooperationen zwischen Städten, lokalen Energie-versorgern und Umlandgemeinden gewinnen an Bedeutung (DIFU 2013).

8.1 Ansätze, praktische Lösungen, Potenziale etc.

Einen besonders hohen Anteil an der Stromerzeugung aus regenerativen Energien nehmen die Wind-energie (8,6 %) und auch die Biomasse (7 %) ein (Stand 2014). Bei der Wasserkraft ist das Potenzial bereits weitgehend ausgenutzt, sodass hier künftig nur geringe Zuwächse zu erwarten sind. Die Photo-voltaik trägt trotz des umfangreichen Ausbaus in den letzten Jahren bislang nur 5,8 % zur Stromerzeu-gung bei – für die Zukunft werden infolge erwarteter technologischer Weiterentwicklungen und Effi-zienzsteigerungen Ausbaupotenziale gesehen. Das weitaus größte Ausbaupotenzial liegt bei der Wind-energie, für die im Nationalen Aktionsplan Erneuerbare Energien bis 2020 eine Steigerung auf rund 104.000 GWh pro Jahr erwartet wird – und damit mehr als eine Verdoppelung. Zunehmen werden neben dem Repowering die Windenergiepotenziale in der deutschen Nord- und Ostsee („offshore“) erschlossen. Ausbaupotenzial besteht auch bei der Biomasseverstromung. Allerdings ist der Ausbau hier aufgrund der begrenzten Anbauflächen eingeschränkt. Biomasse wird insbesondere zur Wärmeer-zeugung – vielfach in Kombination mit der Stromerzeugung (KWK) – und zur Herstellung von Kraftstof-fen eingesetzt. Die Stromgewinnung aus Geothermie ist bislang unbedeutend. Im Wärmesektor spielt die Solarthermie eine wichtige Rolle, und auch die Geothermie bietet hier noch weitgehend uner-schlossene Potenziale.

Der Großteil der Beschäftigten im EE-Sektor ist in den Bereichen der Windenergie und der Stromer-zeugung aus Biomasse tätig, gefolgt von der Solarwirtschaft und der Geothermie (BMVBS 2011).

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8.2 Planungsrelevanz

Der zunehmende Raumanspruch durch EE-Anlagen führt zu einer Reihe von Raumnutzungskonflikten, insbesondere im Bereich der Freiraumstruktur. Es entstehen zum Teil recht unterschiedliche Konflikte bei den verschiedenen Formen der erneuerbaren Energien wie der Nutzung von Biomasse, Windener-gieanlagen oder Freiflächen Photovoltaik-Anlagen. Besonders betroffen sind ländliche Räume, wobei die Auswirkungen positiv wie negativ (Wertschöpfung, Beschäftigung, Landschaftsbild, Flächeninan-spruchnahme usw.) sein können.

Nach §2 Abs. 1 Nr. 5 ROG fällt der Ausbau der Energienetze in den Aufgabenbereich der Raumordnung. Im Regionalplan sind Festlegungen zu erneuerbaren Energien sowohl unter der Thematik der Frei-raumstruktur als auch unter der Thematik der Infrastruktur zu finden.

Für raumbedeutsame Netzinfrastrukturvorhaben stehen der Raumordnung die Festlegung von Raum-ordnungsgebieten und die Durchführung eines Raumordnungsverfahrens zur Verfügung.

Letzteres wird für Vorhaben aus dem Bereich der Energieversorgung als bedeutendstes Abstimmungs-instrument gesehen. Hierbei wird in der Raumordnungsverordnung (RoV) explizit die Anwendung eines Raumordnungsverfahrens bei Errichtung von Stromleitungen und Gasleitungen nach §§ 1 S. 3 Nr. 6 u. 14 RoV genannt. Im Falle von Erneuerbaren-Energie-Anlagen ergibt sich die Pflicht einer Durchführung eines Raumordnungsverfahrens mit anschließendem Planfeststellungsverfahren aber auch aus § 1 S. 3 Nr. 1 RoV in Verbindung mit der Anlage 1, Nr. 1 bis 10 des UVPG, so dass auch für größere erneuerbare Energieanlagen bzw. Anlagenparks ein Raumordnungsverfahren möglich ist. Zusätzlich können die Länder durch ergänzende Vorschriften weitere Planungen und Maßnahmen durch ein ROV überprüfen, sofern die von überörtlicher Bedeutung sind (§1 S. 2 RoV). Das Ergebnis eines Raumordnungsverfah-rens selbst ist hinsichtlich seiner Rechtwirkung des einen Gutachtens gleichzusetzen (REDDMANN 2013).

Nach Einführung des NABEG (Netzausbaubeschleunigungsgesetz) und der Novellierung des EnWG (Energiewirtschaftsgesetz) wurde die Planung von länderübergreifenden oder transnationalen Vorha-ben für Hoch- und Höchstspannungsleitungen der Raumordnung entzogen. Solche Vorhaben fallen nun unter eine einheitliche Bundesfachplanung. Zentral zuständige Behörde hierfür ist die Bundes-netzagentur.

Handlungsansätze für Kommunen

Ein wichtiges Instrument zur rechtsverbindlichen Umsetzung der energetischen und klimaschutz-bezogen Ziele bei der Entwicklung neuer Baugebiete ist der städtebauliche Vertrag. In § 11 Abs. 1 Satz 2 Nr. 4 und 5 des Baugesetzbuchs wird diesbezüglich als möglicher Vertragsgegenstand explizit u.a. benannt:

- entsprechend den mit den städtebaulichen Planungen und Maßnahmen verfolgten Zielen und Zwecken die Errichtung und Nutzung von Anlagen und Einrichtungen zur dezentralen und zentra-len Erzeugung, Verteilung, Nutzung oder Speicherung von Strom, Wärme oder Kälte aus erneuer-baren Energien oder Kraft-Wärme-Kopplungen (DIFU 2013 b).

Kommunen können ihre Flächen einschließlich Dachflächen Investoren zur Verfügung stellen und da-mit z.B. das Entstehen von Bürgerkraftwerken unterstützen. Bei der Ausweisung von Baugebieten und dem Verkauf kommunaler Grundstücke kann die Kommune Anforderungen an die Nutzung Erneuer-barer Energien stellen. Dabei können die Vorschriften im Bebauungsplan durch städtebauliche Verträ-ge ergänzt werden. In der Rolle als Energieversorger können Kommunen beispielsweise über kommu-nale Stadtwerke oder andere kommunale Unternehmen Erneuerbare-Energien-Anlagen sowie Strom- und Wärmenetze betreiben und Endkunden versorgen (AEE 2011).

Beteiligung Die notwendige Beteiligung von Wirtschaft und Zivilgesellschaft wie auch von (kommunalen) Gebiets-körperschaften wird qualifiziert nur durch Raumordnung und Regionalplanung zu gewährleisten sein.

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Dies legen vor allem die Erfahrungen mit den Anforderungen von Abwägungsprozessen nahe. Diese Abwägungsergebnisse schlagen sich dann auch in Instrumenten der Raumordnung/Regionalplanung wie Regionalen Raumordnungsplänen nieder, die eine vertiefte Aufmerksamkeit auf Aspekte der Energieerzeugung (z.B. Vorranggebiete), der Energieverteilung und der Energiespeicherung – gerade auch in regionaler und lokaler Trägerschaft – legen müssen. Nur so kann die intersektorale Durchdrin-gung von Energie- und Raumsystemen sachabgewogen, entwicklungsfähig und zukunftsorientiert ge-sichert werden (DIFU 2013a).

Im Vergleich zu anderen, lokal begrenzten und weniger komplexen Projekten ist der Gestaltungsspiel-raum für Bürger/innen sowohl bei der Stromnetzplanung als auch bei der konkreten Trassenplanung aufgrund enger Systemabhängigkeiten eingeschränkt. Die Entscheidungshoheit für die Genehmigung eines Vorhabens liegt bei den Behörden. Auf jeder Verfahrensstufe sollte der Gestaltungsspielraum unter Einbeziehung der Argumente von Bürgerinnen und Bürgern ausgelotet werden. Dort, wo kein Gestaltungsspielraum für lokale Akteure vorhanden ist, sollte von Bürgerinformation gesprochen wer-den, um nicht durch den Begriff Bürgerbeteiligung am Ende nicht einlösbare Erwartungen zu wecken (DUH 2013).

8.3 Informationen zu Finanzen

Strom aus Windenergie, Sonnenenergie, Biomasse, Wasserkraft oder Erdwärme kann in das Stromnetz eingespeist und nach den Sätzen des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) vergütet werden. Dadurch lassen sich Investitionen und zu erwartende Einnahmen gut kalkulieren (AEE 2011).

Das EEG sichert das Betreibern von Anlagen zur Erzeugung von Strom aus erneuerbaren Energien eine Einspeisevergütung. Gefördert wird der Anschluss von Wasserkraft, Deponie-, Klär-, und Grubengas, Biomasse, Geothermie, Windenergie an Land, Windenergie Offshore und solare Strahlungsenergie (BMVBS 2009).

8.4 Innovativer Charakter

Intelligente Stromverteilnetze gelten als ein Schlüssel zur Realisierung der Energiewende. Über sie können bei optimalen Bedingungen verschiedene Energieerzeuger und -verbraucher so miteinander verknüpft werden, dass Stromfluss in beide Richtungen möglich wird (Bidirektionalität). Durch ein flexibles Nachfragemanagement kann die Energie stets zu Zeiten abgerufen werden, wenn sie ausrei-chend vorhanden ist oder aus lokalen Speichern ins Netz abgegeben werden kann.

Die Vernetzung und Steuerung von Erzeugern, Speichern, Verbrauchern und Netzbetriebsmitteln mit der dazu erforderlichen Informations- und Kommunikationstechnologie führt zu einer erkennbaren Regionalisierung von Versorgungskonzepten und unternehmerischen Strategien auf der Ebene der Wärmeversorgung wie der Stromverteilnetze. Kooperationen zwischen Städten, lokalen Energiever-sorgern und Umlandgemeinden gewinnen somit an Bedeutung (DIFU 2013a).

Ansätze mit mehrfachen Effekten zur Steigerung der Energieeffizienz finden sich zunehmend. So findet die Energieerzeugung aus Biomasse, bei der aus regionaler Biomasse in kleinen Biomasseheizkraft-werken Strom erzeugt und gleichzeitig die ohnehin als „Nebenprodukt“ entstehende Abwärme in neue kleinräumige Nahwärmenetze eingespeist und im näheren Umfeld verbraucht wird vielerorts Anwendung. Diese elektrische wie thermische Energieerzeugung ist die effektivste Form, in der 80-90 % der Primärenergie genutzt werden können. Zudem kann eine Vielzahl lokaler Verbraucher und Bio-masseerzeuger zu ihrem eigenen Vorteil eingebunden werden (BMVBS 2011).

Feste Biomasse, überwiegend in Form von Holzabfällen aus Sägewerken bzw. Restholz aus dem Wald, wird sowohl zur Stromerzeugung (Kraftwerke) als auch zur Wärmegewinnung (Heizwerke und Heiz-kessel) eingesetzt. Am effizientesten wird die Biomasse genutzt, wenn die bei der Stromerzeugung entstehende Abwärme ausgekoppelt und nutzbar gemacht wird (Kraft-Wärme-Kopplung) (AEE 2011).

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8.5 Visualisierungen, Planungsdokumente Tab. 1: Anteile erneuerbarer Energien aus erneuerbaren Quellen am gesamten Bruttoendenergieverbrauch.

Abb. 19: Entwicklung der Stromerzeugung aus erneuerbaren Energien seit 1990 (BMVBS 2011: 45).

8.5 Links und Literatur

AEE (AGENTUR FÜR ERNEUERBARE ENERGIEN E.V.), 2011: Erneuerbare-Energien-Projekte in Kommu-nen – Erfolgreiche Planung und Umsetzung. 5. überarbeitete Auflage 2011, Koopera-tionspartner:

Deutscher Städte- und Gemeindebund und Kompetenznetzwerk Dezentrale Energietechnolo-gien (deENet), Berlin: 47 S. (PDF-Download: www.kommunal-erneuerbar.de/fileadmin/content/PDF/AEE_KommunalErneuerbar_Aufl05_web.pdf)

BMVBS (BUNDESMINISTERIUM FÜR VERKEHR, BAU UND STADTENTWICKLUNG), 2011: Erneuerbare Ener-gien:

Zukunftsaufgabe der Regionalplanung. In Zusammenarbeit mit der MORO-Begleitforschung: Technische Universität Dortmund, Universität Kassel , MUT Energiesysteme. (PDF-Download: www.bbsr.bund.de/BBSR/DE/Veroeffentlichungen/BMVBS/Sonderveroeffentlichungen/2011/ErneuerbareEnergien.html)

DIFU (DEUTSCHES INSTITUT FÜR URBANISTIK), 2013a: Räumliche Implikationen der Energiewende. Po-sitionspapier, erarbeitet im Rahmen des Raumwissenschaftlichen Netzwerks 11R, dem Zusam-menschluss der führenden raumwissenschaftlichen Forschungs- und Beratungsinstitute in Deutschland.

DIFU (DEUTSCHES INSTITUT FÜR URBANISTIK), 2013b: Bericht „Klimaschutz in der Bauleitplanung“. Im Auftrag der Landeshauptstadt Potsdam, Fachbereich Stadtplanung und Stadterneuerung, Be-reich Verbindliche Bauleitplanung: Potsdam: 43 S.

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DUH (DEUTSCHE UMWELTHILFE E.V. (Hrsg.) (2013): Plan N 2.0 – Politikempfehlungen zum Umbau der Stromnetze für die Energiewende. 109 S. (PDF-Download: www.duh.de/uploads/media/PLAN_N_2-0_Gesamtansicht.pdf).

REDDMANN, P., 2013: Auswirkungen des Ausbaus der erneuerbaren Energien auf die Freiraum-struktur Deutschlands – Konflikte und Steuerungsbedarf durch die Regionalplanung. Arbeitspa-piere zur Regionalentwicklung Elektronische Schriftenreihe des Lehrstuhls Regionalentwicklung und Raumordnung Band 15, Technische Universität Kaiserslautern. (PDF-Download: www.uni-kl.de/rur/fileadmin/Medien/Publikationen/E-Paper/AzR_E-Paper_Band15_Reddmann.pdf)

PRAXISBEISPIEL : Energielandschaft Morbach

Name, Lage, verantwortliche Einrichtungen

Energielandschaft Morbach (Rheinland-Pfalz / Hunsrück)

- Verbandsfreie Gemeinde - 121 km² Gesamtfläche - 11.000 Einwohner (4.400 Haushalte) verteilt auf 19 Dörfer.

In Zusammenarbeit mit dem Projektentwickler juwi GmbH wurde innerhalb von fünf Jahren die „Ener-gielandschaft Morbach“ mit einem Investitionsvolumen von 35 Millionen Euro verwirklicht.

Hintergrund, Ziele, Umsetzungsmaßnahmen, Finanzierung

Bis 1995 befand sich auf der 145 ha großen Fläche der heutigen „Energielandschaft Morbach“ das größte Munitionsdepot der US-Luftstreitkräfte in Europa. 2001 entstand aus der Morbacher Verwal-tung heraus die Idee, das Gelände für die Energiegewinnung aus Wind, Sonne und Biomasse zu nutzen.

Besondere Merkmale der Morbacher Energielandschaft sind (GREHL 2010):

Energiesparende, unternehmens- und funktionsübergreifende Verkettung energiewirtschaftlicher Prozesse (Nutzung von Prozesswärme, Bioabfällen etc.),

Technologietransfer und Entwicklung innovativer Umwelttechnologien und Prozessoptimierungen auf Basis Erneuerbarer Energien,

Intelligentes Stoffstrommanagement,

Nachhaltige, regionale Wertschöpfung,

Reale und virtuelle Erlebbarkeit; Vermittlung energiewirtschaftlicher, ökologischer und umwelt-technischer Zusammenhänge von der Planung über die Produktion bis zur Verwertung der Rest-stoffe.

Die Gemeinde Morbach hat im Jahre 2008 das "Morbacher Leitbild 2020" beschlossen: Ziel ist, bis zum Jahr 2020 zu 100% energieautark auf Basis erneuerbarer Energien zu werden und den CO2-Ausstoß vom Bezugsjahr 2000 bis zum Jahr 2020 um 50% zu senken.

Kostenvorteil

Energieerzeugung

14 Windkraftanlagen: Jahresertrag ca. 40 Mio. kWh

20.000m² Photovoltaik: Jahresertrag 2 Mio. kWh

Biogasanlage: Jahresertrag 3,8 Mio. kWh Strom, 5 Mio. kWh Wärme

Hackschnitzelheizwerk: Jahresertrag 3 Mio kWh Wärme

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In der Energielandschaft Morbach werden durch Energieerzeugung aus erneuerbaren Energien jährlich etwa 32.500 Tonnen CO2 eingespart (nach Umrechnungstabelle FZ Jülich).

Durch Gewerbeeinnahmen, Konzessionsabgaben, Erlösen aus der Verpachtung an den Anlagenbetrei-ber und die Möglichkeit für die Anwohner, sich finanziell an Projekten zu beteiligen, profitiert die ge-samte Gemeinde. Der Anlagenbetreiber bemüht sich, Betriebe aus der Region mit notwendigen Dienstleistungen zu betrauen. Somit bleibt ein Großteil der Wertschöpfung in der Region. Mit dem Gelände gab es nur wenige Nutzungskonflikte, da die meisten Anlagen auf dem ehemaligen Muniti-onsdepot errichtet wurden. Als explizite Vorteile der landwirtschaftlichen Biogasanlage nennt die Ge-meinde eine Entschärfung der Gülleproblematik, die Entlastung des Grundwassers und eine geringere Geruchsbelastung. Touristen aus aller Welt besuchen die Energielandschaft Morbach.

Planungsprozesse, Beteiligung von Interessengruppen und mögl i-che Beteiligungsstrukturen

Akzeptanz wurde geschaffen durch:

• Frühzeitige Information der Bevölkerung durch die Verwaltung

• umweltfreundliches und wirtschaftlich sinnvolles Projekt

• regionale Wertschöpfung und faire Verteilung der Einnahmen

• Wissenschaftliche Begleitung (IfaS)

• wenige Nutzungskonflikte durch Lage und Geschichte des Gebietes (Konversion)

Fotos, Karten, Graphiken etc.

Abb. 20: Übersichtskarte der Energielandschaft Morbach (www.energielandschaft.de).

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Abb. 21: Stoffströme in der Energielandschaft Morbach (GREHL, 2012: 17).

Innovationen

Power-to-Gas-Technologie

Die unstete Stromerzeugung bei Wind- und Sonnenenergie ist bislang eines der größten Probleme bei der Nutzung von EE. Diesem Problem nehmen sich viele Forschungsinstitute und Firmen an. In einer Pilotanlage in der Energielandschaft Morbach kam 2011 für einige Wochen die "Power-to-Gas-Technologie" zum Einsatz: Diese wandelt Kohlendioxid (CO2) und Wasser mit Hilfe von Wind- und Sonnenenergie direkt in synthetisches Methangas (auch: SNG Substitute Natural Gas) um. Dabei steigt die Energiedichte um den Faktor 3 an und es entsteht ein marktfähiger, handelbarer und speicherbarer Energieträger, der Erdgasqualität besitzt. In der Energielandschaft Morbach wird das CO2 der beste-henden Biogasanlage entnommen. Diese Technik ermöglicht eine Speicherung überschüssiger Energie aus Wind und Sonne für die Stromgewinnung als auch für die Wärmeproduktion oder als Treibstoff in Fahrzeugen.

Erkenntnisse – praktische Empfehlungen

Bürger aus der Gemeinde konnten sich als Kommanditisten an den Anlagen beteiligen – so entstand auch ein Bürgerwindrad.

Weiterführende Links und Literatur

www.energielandschaft.de

GREHL, M., EIBES, G., 2010: Morbach – mit Energie Zukunft gestalten - Der Morbacher Weg zur energie-

autarken Kommune, in: Solarzeitalter, Stadtwerke mit Erneuerbaren Energien 2010.

GREHL, M., 2012: Energielandschaft Morbach – Entwicklungschance „Erneuerbare Energien“ praktisch umgesetzt. Präsentation in der Tagungsreihe BNEE – Bildung für nachhaltige Entwicklung und Erneu-erbare Energien in Frühjahr 2012.

Ansprechpartner

Michael Grehl Gemeindeverwaltung Morbach Tel.: 06533/71-317 E-Mail: [email protected] Web: www.energielandschaft.de

Planerische Aspekte der Stromversorgung

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9 Planerische Aspekte der Integration von Energiespeichern

Eine auf erneuerbaren Energiequellen basierende Stromerzeugung macht auch einen Umbau der Inf-rastruktur erforderlich. Die Menge der aus erneuerbaren Quellen erzeugten Energie schwankt auf-grund der Abhängigkeit von Tageszeit, Wetter und anderen Umweltbedingungen. So wird bei sehr günstigen Bedingungen mehr Strom produziert, als eigentlich benötigt wird, während zu anderen Zei-ten weniger Energie zur Verfügung steht, als eigentlich gebraucht würde. Diese Leistungsschwankun-gen müssen ausgeglichen werden, um den Strombedarf auch künftig zuverlässig decken zu können. Hier setzen die Speichertechnologien an.

Energiespeichertechnologien sind eine strategische und notwendige Komponente für die effiziente Nutzung erneuerbarer Energiequellen und Energieeinsparung. Die thermische Speicherung von Ab-wärme und Wärme aus erneuerbaren Energien verringert die Energieverluste und trägt zur Reduzie-rung des Primärenergiebedarfes an fossilen Energieträgern bei. Eine effektive Integration erfolgt durch Kurz- und Langzeit-Energiespeicher. Thermische und elektrische Energiespeichersysteme bieten die Möglichkeit der Kopplung von Angebot und Nachfrage und ermöglichen so eine höhere und effiziente-re Nutzung fluktuierender Energiequellen. Wärmespeicher können auch zur Kühlung und Klimatisie-rung genutzt werden und reduzieren den Strombedarf zu Spitzenlastzeiten (BINE 2014).

9.1 Ansätze, praktische Lösungen, Potenziale etc.

Einrichtungen zur Energiespeicherung sind in der Lage, das Energieangebot dem Energiebedarf zeitlich oder räumlich anzupassen. Dadurch wird ansonsten ungenutzte Energie nutzbar gemacht, die Energie-effizienz gesteigert und Schwankungen in der Verfügbarkeit erneuerbarer Energien geglättet. Energie kann prinzipiell in Form von elektrischer, elektrochemischer, mechanischer, chemischer oder thermi-scher Energie gespeichert werden (FVEE 2010).

Die elektrische oder direkte Stromspeicherung ist beispielsweise über supraleitende Spulen und Kon-densatoren mit geringen Verlusten möglich, jedoch nur für geringe Strommengen. Solche Stromspei-cher werden vor allem zur Überbrückung von kurzzeitigen Netzstörungen oder Nachfragespitzen ge-nutzt. Mit Hilfe von indirekten Stromspeichern werden größere Strommengen gespeichert. Sie wan-deln den Strom in eine andere Energieform um, um zu einem späteren Zeitpunkt mittels einer weite-ren Energieumwandlung die gespeicherte Energie dann wieder als Strom freizugeben (Erdgasnetz, Wärmespeicher, Wasserstoff, Biomasse (Holzpellets, Öle, CH4, CH3OH), (Bio)Kraftstoffe)). Mechani-sche und chemische Speicherverfahren sind die aussichtsreichsten Technologien, wenn Stromverluste durch Rückumwandlungen, zur Speicherung größerer Mengen Strom, möglichst gering gehalten wer-den sollen (DENA 2014).

Wichtige Speichersysteme sind:

1. Pumpspeicherkraftwerke / Pumpspeicherwerke (PSW)

- Wasserkraftwerke, die zur Regelung des Stromnetzes eingesetzt werden - speichern potentielle Energie in Form von Wasser in höhergelegenen Stauseen - geben mit nur geringer Verzögerung sowohl elektrische Energie ab (Speicherbetrieb) und nehmen

diese auch auf (Pumpbetrieb) => "Regelenergie" (Abfangen von Bedarfsspitzen als auch Abfangen plötzlicher Verbrauchseinbrüche)

- können bei totalen Stromausfällen zum Anfahren anderer Kraftwerke eingesetzt werden (Schwarz-startfähigkeit) (nicht-fossil.de 2014)

Planerische Aspekte der Integration von Energiespeichern

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2. Thermische Energiespeicher (TES) – für Wärme

- Sind Schlüsselkomponenten für eine effektive Nutzung der zeitlich variabel verfügbaren Sonnen-energie für solarthermische Kraftwerke, Wärmerückgewinnungsprozesse, solare Nahwärmeprojek-ten, Gebäudeklimaanlagen und Brauchwassersysteme.

- sind in folgende Kriterien klassifizierbar:

nach dem Nutztemperaturniveau in Nieder-, Mittel- und Hochtemperaturspeicher,

nach der Dauer der Energiespeicherung in Kurz- oder Langzeit-Wärmespeicher sowie

nach dem thermodynamischen Prinzip der Speicherung in sensible, Latentwärme und

thermochemische Speicher. - Mit großen saisonalen Wärmespeichern kann in Deutschland etwa die Hälfte des Gesamtwärmebe-

darfs von größeren Gebäudeeinheiten solar gedeckt werden.

- Teilsaisonale Speicher für Ein- und Mehrfamilienhäuser ermöglichen die Erhöhung des solarthermi-schen Deckungsanteils an der Wärmebereitstellung auf über 50 % bis zu 100 %.

3. Druckluftspeicher – für Elektrizität

- In Druckluftspeicherwerken (Compressed Air Energy Storage, CAES) kann Energie im MW-Bereich tageweise gespeichert und relativ kurzfristig wieder abgerufen werden.

- Der Wirkungsgrad von existierenden diabaten Druckluftspeicherwerken ist, verglichen mit Pump-speicherwerken, gering.

- Druckluftspeicher eignen sich sowohl als Stromspeicher als auch für die Bereitstellung von Sys-temdienstleistungen.

- Typen: CAES (mit Erdgas), CAESplus (weniger Erdgas), A-CAES (kein Erdgas).

4. Power to Gas – für Elektrizität, Wärme und Mobilität

- Umwandlung („Speicherung“) von überschüssigem Windstromstrom in Wasserstoff über Elektroly-se von Wasser bzw. Methan.

- Speicherung des regenerativen Gases in der Erdgasinfrastruktur

- Effizienter Energietransport durch Nutzung des Erdgasnetzes

- Bereitstellung von regenerativem Gas zum Heizen, für Mobilität oder wieder zur Stromerzeugung

- Herausforderung:

Technologische Marktreife & Einspeisebegrenzungen von Wasserstoff liegen je nach Netzregion bei 2%

oder weniger. Restriktionen gibt es beispielsweise bei Erdgastankstellen und Untertage-

Erdgasspeichern

5. Speicherung in Lithium-Ionen-Batterien

- stoffliche Speicher, bei denen die Energie zum Beispiel durch die Erzeugung von Wasserstoff oder Methan gespeichert wird, oder thermische Speicher, etwa in Verbindung mit der Solarthermie.

9.2 Planungsrelevanz

Obwohl Speichertechnologien hinsichtlich ihrer Standortsteuerung bislang kaum Gegenstand der Raumordnung oder kommunalen Planung sind, beanspruchen Netzanpassungen und künftig immer mehr Energiespeicher wie Pumpspeicherkraftwerke Raum und konkurrieren mit zahlreichen anderen räumlichen Nutzungsansprüchen, wie bsp. Flughäfen, Wohn-, Erholungs- oder Naturschutzgebiete (UBA 2012). Jegliche raumbedeutsame Vorhaben, die von überörtlicher Bedeutung sind, wie bspw. Windparks, Photovoltaik-Freiflächenanlagen oder Biogasanlagen, fallen unter das Raumordnungsrecht und müssen vor der Realisierung geprüft und genehmigt werden. Neben der Abwägung der Nutzungs-ansprüche ist die Planung auch für die Steuerung der Anlagenstandorte im Raum zuständig.

Planerische Aspekte der Integration von Energiespeichern

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Die Planung kann beim Einbau derartiger Speichersysteme unterstützend mitwirken. Flächen, die sich für die Produktion von erneuerbaren Energien eignen sollten zusätzlich auf Ihre Eignung zur Speiche-rung der hier produzierten Energie untersucht werden, sodass Planer den Konzeptionierung von EE-Produktionsstandorten mit der Stadtortprüfung für Energiespeichersysteme kombinieren können. Hierbei sind natürlich die geologischen Gegebenheiten (Topographie etc.) entscheidend.

Bebauungsplan Auf lokaler Ebene ist der Bebauungsplan ein Instrument, das den Einbau von Energiespeichersystemen fördern kann (z.B. saisonale Thermische Energiespeicher auf Quartiersebene, siehe dazu Quartierspei-cher Weinsberg). Auch informelle Instrumente sind hierfür geeignet.

Regionale Energiekonzepte Im Rahmen regionaler Energiekonzepte werden Energieverbrauch, Einspar- und Erzeugungspotenziale ermittelt und Handlungsempfehlungen ausgesprochen. Bei der Entwicklung energiepolitischer Strate-gien für die Region, kann auch die Prüfung geeigneter Speicherorte Berücksichtigung finden. Der Lan-des- und Regionalplanung kommt dabei aufgrund der Flächenrelevanz einiger erneuerbarer Energien, aber auch als regionaler Koordinator eine besondere Rolle zu.

Städtebauliche Verträge Städtebauliche Verträge können in gewissem Maße bestimmte räumliche Sachverhalte regeln und haben somit auch immer eine Wirkung auf die Raumnutzung. Im Bereich Erneuerbare Energien sind städtebauliche Verträge besonders dann attraktiv, wenn eine Nutzung dieser Technologien in einem bestimmten Gemeindegebiet oder für bestimmte Nutzungen gewollt ist. Zu den möglichen Regelungs-gegenständen eines städtebaulichen Vertrages zählen Anlagen zur „Erzeugung, Verteilung, Nutzung oder Speicherung von Strom, Wärme oder Kälte aus erneuerbaren Energien oder Kraft-Wärme-Kopplung“. Damit sind sämtliche Erneuerbare-Energie-Technologien abgedeckt (AEE, 2012).

Für einige Systeme, wie das unterirdische thermische Speichersystem, ist eine sektorübergreifende Tiefbauplanung notwendig, um negative Konflikte zwischen der Unterirdischen Thermischen Energie-Speicherung (UTES) und anderen unterirdischen Interessen zu verhindern.

9.3 Informationen zu Finanzen

Förderinitiative "Energiespeicher"

Um bis 2050 bei gleich bleibenden Anforderungen an die Versorgungssicherheit 80% des Strombedarfs aus EE decken zu können, soll die gemeinsame Förderinitiative "Energiespeicher" der Bundesregierung notwendige technologische Durchbrüche und Kostensenkungen unterstützen und zu einer schnellen Markteinführung neuer Energiespeicher beitragen. Für die im April 2011 gestartete Initiative wurden von den beteiligten Ressorts insgesamt 200 Millionen Euro bereitgestellt. Das Themenspektrum der über 200 Projekte reicht von stofflichen, thermischen bis hin zu elektrochemischen stationären Spei-cher und schließt systemische Fragestellungen gleichermaßen ein (BMBF 2014).

9.4 Innovativer Charakter

Mittels des so genannten intelligenten Stromnetzes (Smart Grid), das die kommunikative Vernetzung und Steuerung von Stromerzeugern, Speichern, elektrischen Verbrauchern und Netzbetriebsmitteln in Energieübertragungs- und -verteilungsnetzen der Elektrizitätsversorgung umfasst, kann auch der Stromverbrauch an die jeweils verfügbare Energiemenge angeglichen werden. Das intelligente Strom-netz basiert auf der Idee, den Verbrauch von Energie besser steuern zu können. Ein entsprechend um-gerüstetes Stromnetz könnte dann zum Beispiel besser auf Spitzen reagieren, indem es über intelli-gente Verbrauchssysteme in den Haushalten nur dann energieintensive Vorgänge wie das Wäschewa-schen startet, wenn ein Stromüberschuss vorhanden ist. In Zeiten niedriger Energieversorgung könnte es den Stromverbrauch begrenzen (BMBF 2014).

Planerische Aspekte der Integration von Energiespeichern

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9.5 Visualisierungen, Planungsdokumente

Abb. 23: Klassifizierung der Energiespeichertechnologien (DENA 2014).

Abb. 24: „Power-to-Heat“ mit anschließender Speicherung (FVEE 2013: 89).

Abb. 25: Mit Biogas erneuerbaren Strom im Gasnetz speichern (AEE).

Planerische Aspekte der Integration von Energiespeichern

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Abb. 26: Zieldreieck zum Einsatzdezentraler Speicher im Smart Grid (FVEE 2013: 93).

9.6 Links und Literatur

AEE (AGENTUR FÜR ERNEUERBARE ENERGIEN E.V.), 2012: Planungsrecht & erneuerbare Energien. Re-news Spezial, Ausgabe 62 / Dezember 2012, Hintergrundinformation der Agentur für Erneuer-bare Energien, Berlin: 34 S. (PDF-Download: http://www.kommunal erneuer-bar.de/fileadmin/content/PDF/62_Renews_Spezial_Planungsrecht_online.pdf)

BINE INFORMATIONSDIENST, 2014: Energieforschung für die Praxis - Schlüsselkomponente Ener-giespeicher. Online unter URL: www.bine.info/themen/erneuerbare-energien/solare-waerme/publikation/forschen-im-weltweiten-netzwerk/energieeffizienz-technologien-ii/?cHash=e432e819313f2014bb9cb8d41980640f&type=333 [Stand: 06.10.2014]

BMBF (BUNDESMINISTERIUM FÜR BILDUNG UND FORSCHUNG), 2014: Energietechnologien. Online unter URL: www.bmbf.de/de/16753.php [Stand: 06.10.2014]

DENA (DEUTSCHE ENERGIE-AGENTUR), 2014: Speichertechnologien. Online unter URL: www.powertogas.info/power-to-gas/strom-speichern/speichertechnologien.html

FVEE (FORSCHUNGSVERBUND ERNEUERBARE ENERGIEN), 2010: Energiespeicher – Steigerung der Ener-gieeffizienz und Integration erneuerbarer Energien. – FVEE Themen (2010, 110-114) Artikel der Fraunhofer ZAE, ZSW und Fraunhofer IWES.

FVEE (FORSCHUNGSVERBUND ERNEUERBARE ENERGIEN ), 2014: Speicher – Online unter URL: www.fvee.de/forschung/forschungsthemen/speicher/ [Stand: 06.10.2014]

FVEE (FORSCHUNGSVERBUND ERNEUERBARE ENERGIEN ), 2013: Dezentrale Strom- und Wärmespei-cherung im Smart Grid. Speichertechnologien, Speicherung im Smart Grid – FVEE Themen (2013, 93-97), Artikel der Fraunhofer IWES, Fraunhofer IBP und ZAE Bayern.

NICHT FOSSIL, 2014: Die Informationsseite zu Erneuerbaren Energien. www.nicht-fossil.de

UBA (UMWELTBUNDESAMT), 2012: Klimaschutz in der räumlichen Planung – Gestaltungsmöglich-keiten der Raumordnung und Bauleitplanung. Praxishilfe – Wärme und Kälte, Mobilität, Elekt-rizität, Kohlenstoffsenken, Umweltforschungsplan des Bundesministeriums für Umwelt, Natur-schutz und Reaktorsicherheit, Dessau-Roßlau: 168 S.

Präsentationen und Videos:

VDE (Verband der Elektrotechnik, Elektronik, Informationstechnik), 2012: Energiespeicher für die Energiewende – Speichereinsatz und Auswirkungen auf das Übertragungsnetz. (Download: www.vde.com/de/Verband/Pressecenter/Pressemappen/documents/2012-06-11/etg-speicherstudie_bpk_2012-06-11-v5_handout.pdf)

Power to Gas (Speicherung erneuerbarer Energien): www.youtube.com/watch?v=gJQ-sVtje3w

Planerische Aspekte der Integration von Energiespeichern

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PRAXISBEISPIEL : Quartierspeicher Weinsberg –Photovoltaik für Strom

und Wärme

Name, Lage, verantwortliche Einrichtungen

Weinsberg - Siedlung Steinbruchweg (Baden-Württemberg)

- 11.350 Einwohner - ca. 22 km² Gemeindegebiet

Projektbeteiligte: - KACO new energy: Gesamtsystemsimulation, Leistungselektronik (Wechselrichter), Batterie-

Auslegung und Integration, Energiemanagement, Daten Monitoring - Kruck + Partner: Projektentwickler, Bauleitung, Detailplanung PV - derena alternative Energien: Betreibergesellschaft - Fraunhofer Institut für solare Energiesysteme: System-Konzept-Simulationen - Diverse Fachplaner: für elektrische und thermische Energieverteilung - Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Baden-Württemberg

Hintergrund, Ziele, Umsetzungsmaßnahmen, Finanzierung

Das Projekt Quartierspeicher Weinsberg ist ein Demonstrationsprojekt für dezentrale

Energieversorgung mit dem Ziel:

Optimierte Nutzung von Solarstrom (Sonne wird Strom und Wärme) - Erreichen hoher solarer Deckungsraten - Intelligenter Einsatz von Strom- und Wärmespeichern

Erreichen einer hohen Energieautarkie - Effiziente Primärenergiewandlung innerhalb der Siedlung

Untersuchung der Netz-Dienlichkeit des Systemkonzeptes - Auf Basis eines umfassenden, hochauflösenden Daten Monitoring - Variation der Betriebssystemführung

Die Strom- und Wärmeversorgung der 16.000 m² großen Siedlung Steinbruchweg übernimmt eine Kombination aus Photovoltaikanlage, Blockheizkraftwerk und Wärmepumpe.

Für die thermische Speicherung ist ein zentraler Pufferspeicher von rund 20.000 Litern vorgesehen, der gemeinsam mit einem Blockheizkraftwerk und einer Wärmepumpe an ein Nahwärmenetz angeschlos-sen ist. Zusätzlich verfügt jedes Gebäude über einen eigenen Tagesspeicher.

Die Photovoltaikanlage besitzt mehrere Teilgeneratoren, die sich zu einer installierten Leistung von 150,12 kW addieren. Der Zwischenspeicherung des Solarstroms dient eine zentrale 150 kWh Lithium-Ionen-Batterie. Für das Laden und Entladen der Batterie wurde ein bidirektionaler Wechselrichter mit einer Leistung von 120 kW entwickelt. Dieser zeichnet sich durch schnelle Reaktionszeiten sowie einen hohen Wirkungsgrad aus.

Anhand der Modellsiedlung Weinsberg wird zusätzlich untersucht, wie Quartierspeicher das öffentli-che Stromnetz entlasten und unterstützen können. Daher werden im Projekt zusammen mit Netzbe-treibern Anforderungen an die zukünftige Netzstruktur beschrieben und Regelparameter erarbeitet. Das Leuchtturmprojekt in Weinsberg liefert eine Konzeptidee einer inselfähigen, solaren Energiever-sorgung, die sich auch andere Großabnehmer wie Hotels und Industriebetriebe zu Nutze machen kön-nen.

Planerische Aspekte der Integration von Energiespeichern

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In einem Monitoring werden alle Energieflüsse der Siedlung erfasst. Die gewonnenen Daten werden zur Optimierung des bestehenden Systems herangezogen.

Projektkenndaten:

- 150 kWh Lithium-Zentralbatterie - 150 kWp PV-Anlage auf den Häusern verteilt - 120 kW Lade- und Entladewechselrichter (Neuentwicklung KACO) - 23 Wohneinheiten (7 Einfamilienhäuser, 10 Reihenhäuser, 1 Mehrfamilienhaus) - 1 Zentrales BHKW - 1 Zentrale Wärmepumpe - 1 Zentrales Nahwärmenetz

Kostenvorteil

Durch die dezentrale Erzeugung und Speicherung von Strom werden 97 % des Elektrizitätsbedarfs und

rund die Hälfte des Wärmebedarfs der Modellsiedlung gedeckt (KACO new energy GmbH).

Planungsprozesse, Beteiligung von Interessengruppen und mögl i-che Beteiligungsstrukturen

Entwicklung des Energiekonzeptes:

Vorgaben - Grundstück - Die Gebäude - PV-Anlage auf alle Dächer _ ca. 150 kWp - Batteriewechselrichter mit 120 kW (bidirektional) - Spitzenlastkessel _ 240 kW

Simulationen Fraunhofer ISE - Definition des zentralen Speichers _ 20.000 Liter - Festlegung der Batteriespeichergröße _ 150 kWh (Lithium)

Simulationen KACO new energy - Variation verschiedener Wärme- und Stromerzeuger nach Art und Leistung:

Pelletheizung

BHKW

Dezentrale Wärmepumpen in jeder Wohneinheit (Brauchwasser, Brauchwasser und Heizbetrieb)

Zentrale Wärmepumpe

Dezentrale Wärmespeicher - Untersuchung unterschiedlicher Einflüsse auf die Wirtschaftlichkeit

Planerische Aspekte der Integration von Energiespeichern

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Fotos, Karten, Graphiken etc.

Abb. 27: Versorgung und Speicherung von Strom und Wärme im Quartier (Taphorn, 2013: 16)

Weiterführende Links und Literatur

BIELEFELDER VERLAG: Photovoltaik – KACO baut Quartierspeicher für Modellsiedlung. SONNE WIND & WÄRME - Branchen-Magazin für alle erneuerbaren Energien Online unter URL: www.sonnewindwaerme.de/photovoltaik/KACO-baut-quartierspeicher-fuer-modellsiedlung [Stand: 08.10.2014]

B4B (BUSINESS FOR BUSINESS): Solare Energieversorgung für Leuchtturmprojekt in Weinsberg. – Das Wirtschaftsportal B4B-Baden-Württemberg. Online unter URL: www.b4bbaden-wuerttemberg.de/nachrichten/region-heilbronn-franken_artikel,-Solare-Energieversorgung-fuer-Leuchtturmprojekt-in-Weinsberg-_arid,123589.html [Stand: 08.10.2014]

http://KACO-newenergy.com/de/lounge/modellprojekt-weinsberg/ Video

Konzepterläuterung: http://KACO-newenergy.com/fileadmin/data/video/KACO_Weinsberg_13062013_DE_web.webm

Ansprechpartner

Norbert Taphorn KACO new energy GmbH (Projektleitung "Quartierspeicher Weinsberg" )

E-Mail: [email protected]

Web: www.KACO-newenergy.de

Planerische Aspekte der Integration von Energiespeichern

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10 Planerische Aspekte der Sanierung im Bestand

Bundesweit erhebliche Energieeinsparpotenziale liegen im Gebäudebestand. Die Optimierung der energetischen Sanierung und die Erhöhung der Sanierungstätigkeit im Gebäudebestand stellen einen wichtigen Beitrag zum Klimaschutz dar, der bereits von allen Bundesländern, aber auch vielen Städten oder auch Energieversorgungsunternehmen intensiv unterstützt wird (BMVBS 2010).

Die energetische Sanierung des vorhandenen Bestandes und die Verbesserung der Energiebilanz von Neubauten sind wesentliche Klimaschutzziele des Bundes.

Der Gebäudebestand bietet nicht nur die Chance der Vitalisierung von Städten und Gemeinden, son-dern schafft Anreize zur nachhaltigen Weiterentwicklung der vorhandenen Bausubstanz, in die bereits heute mehr Investitionen als in den Neubau fließen (Dena 2003).

10.1 Ansätze, praktische Lösungen, Potenziale etc.

Energetische Sanierung durch gesamtstädtische oder quartiersübergreifende Energiekonzepte

Der Klimawandel erfordert ein weitreichendes Umdenken im Planen, Bauen und Sanieren von Gebäu-den. Diese Aufgabenstellung ist höchst komplex und macht es erforderlich, ökologische, ökonomische und soziale Anforderungen mit einem Gestaltungsanspruch zu verbinden. Die scheinbar einfache Ant-wort, den Energieverbrauch des einzelnen Gebäudes durch Dämmung, eine neue Heizungsanlage und auf dem Dach gewonnene Solarenergie zu reduzieren, wird der bestehenden Herausforderung nicht gerecht (BDA 2012).

Basis der energetischen Sanierung sind gesamtstädtische oder quartiersübergreifende Energiekonzep-te: sie reduzieren die Energieproblematik nicht auf das einzelne Gebäude, sondern erweitern die ener-getische Konzeption in einem übergreifenden Ansatz auf Wohn- und Stadtquartiere. Nah- und Fern-wärmenetze, die Haushalte mit regenerativ erzeugter Energie versorgen, innovative Insellösungen mit Kraft-Wärme-Kopplung oder die energetische Kompensation zwischen Alt- und Neubauten reduzieren den Primärenergiebedarf der Gebäude im Quartier. Im Ergebnis verringert sich der Sanierungsaufwand am jeweiligen Gebäude und ermöglicht eine effiziente und baukulturell qualitätsvolle Modernisierung. Zudem können städtische Energiekonzepte, die im Verbund mit lokalen Wertschöpfungsketten rege-nerative Energie erzeugen oder die gemeinsam mit den Stadtwerken etabliert werden, wirtschaftliche Impulse für die Stadt und die Region bewirken.

Die Tatsache, dass insbesondere im Gebäudebestand alle Bauteile der Pflege, Reparatur und ggf. auch des Austausches bedürfen, muss besser für wirtschaftliche und ökologisch sinnvolle Maßnahmen der Energieeinsparung genutzt werden. Mit In-Kraft-Treten der Energieeinsparverordnung am 1. Februar 2002 hat die Bundesregierung hierfür eine Reihe von Maßnahmen ordnungsrechtlich vorgegeben.

10.2 Planungsrelevanz

Eine Integration der energetischen Gebäudesanierung in den Stadtumbau ist notwendig. Dies ist eine der Erkenntnisse der Forschungsbegleitung zum ExWoSt-Forschungsfeld der „Energetischen Stadter-neuerung“. Erfahrungen aus den Pilotprojekten der zurückliegenden Jahre zeigen, dass bei nicht abge-stimmten (energetischen) Gebäudemodernisierungen und Schrumpfungsprozessen in der Stadtent-wicklung die energetische Effizienz sinken kann. Dies gilt insbesondere für Stadtgebiete mit einem zentralen Fernwärmeversorgungssystem.

Planerische Aspekte der Sanierung im Bestand

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Energetisch effiziente Stadtstrukturen zeichnen sich durch eine optimale Abstimmung zwischen Ge-bäuden und Versorgungsstruktur aus, die durch eine integrierte Planung und Realisierung zu erreichen ist. Einfluss haben eine Reihe „energierelevanter“ Faktoren wie die Kompaktheit und Ausrichtung der Gebäude, die Anordnung transparenter Fassadenelemente, die Speicherfähigkeit des Baukörpers und dessen Wärmeschutzstandard, der Primärenergieträger sowie die Art der Energieversorgung (zum Beispiel Kraft-Wärme-Kopplung oder Einbindung regenerativer Energien in Fernwärmesysteme).

10.3 Informationen zu Finanzen

Folgende Finanzierungsmöglichkeiten werden z.B. durch Förderbanken gestellt:

Finanzierung kommunaler Infrastrukturvorhaben für Investitionen in die kommunale Infrastruktur, für die energetische Gebäudesanierung von Bildungseinrichtungen, Schwimmhallen und Gebäuden der Kinder- und Jugendarbeit).

Finanzierung von Umweltinvestitionen für Demonstrationsvorhaben in großtechnischem Ausmaß zur Aufzeigung der Verminderung von Umweltbelastungen sowie der Nutzung erneuerbarer Ener-gien im Wärmemarkt,

Bauen, Wohnen und Energie sparen – Förderung von Energiehäusern, Passivhäusern und des Ein-baus von Heizungstechnik auf Basis erneuerbarer Energien, KWK und Nah-/Fernwärme, Maßnah-men zur Energieeinsparung und zur Minderung des CO2-Ausstoßes in Wohngebäuden, CO2-Minderungs und Modernisierungsmaßnahmen im Wohnbestand sowie quartiersbezogene energe-tische Konzepte und ein Sanierungsmanagement.

Haus- bzw. Wohnungseigentümer refinanzieren die im Rahmen einer energetischen Sanierung um-

legbaren Kosten auf die Mieter abzuwälzen.

Hauseigentümer haben allerdings auch die Möglichkeit, Mieter an Maßnahmen einer umfassenden

energetischen Aufwertung finanzielle zu beteiligen. Hierfür bestehen verschiedene Beteiligungsfor-

men und Organisationsmodelle:

unterschiedliche Investitionsformen wie Mieterdarlehen,

Mischfinanzierungen zwischen Eigentümer und Mietern,

eigene Investitionen der Mieter mit und ohne Zuschuss des Eigentümers,

verschiedene Formen des Haustechnikbetriebs durch Mieter, Eigentümer oder Contractor.

10.4 Innovativer Charakter

Akzeptanz durch soziale Aspekte bei der Sanierung

Erst die Verknüpfung von Komponenten wie einer hohen Wohn- und Lebensqualität und bezahlbarere Mieten nach einer Sanierung mit der technisch-ökologischen Dimension der energetischen Sanierung schafft die Voraussetzung, dass sich Bewohner mit ihrem baulichen Umfeld identifizieren. So kann sich die Bereitschaft herausbilden, Verständnis für das energetische System und dessen Funktionsweise zu entwickeln und Verantwortung dafür zu übernehmen. Diese Akzeptanz ist die notwendige Basis, dass die Nutzer zu einem Teil des Gesamtsystems werden und damit dessen Qualität nachhaltig fördern und bewahren.

Planerische Aspekte der Sanierung im Bestand

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10.5 Visualisierungen, Planungsdokumente

Abb. 28: Beitrag des Gebäudesektors zu den gesamten CO2 -Emissionen in Europa (EPBD - Energy Perfor-mance Buildings Directive 2002/91/EC, 2003 , offizielles Journal der EG)

Abb. 29: Ressourcenkreislauf eines Gebäudes (Quelle: UP-RES Projekt 2012).

Abb. 30: Zielvorstellung Ressourcenkreislauf eines Gebäudes (Quelle: UP-RES Projekt 2012).

Planerische Aspekte der Sanierung im Bestand

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10.6 Links und Literatur

BDA (BUND DEUTSCHER ARCHITEKTEN), 2012: Energetische Sanierung: Denken im Quartier. Förde-rung durch das Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft (MIL) Land Brandenburg, Potsdam: 53 S. (PDF-Download: www.bda-bund.de/fileadmin/mediaFiles/Bundesverband/pdfs/bda publikati-on_energetische_sanierung.pdf)

BMUB (BUNDESMINISTERIUM FÜR UMWELT, NATURSCHUTZ, BAU UND REAKTORSICHERHEIT), 2014: Energe-tische Stadtsanierung - Zuschüsse für integrierte Quartierskonzepte und Sanierungsmanager. Broschüre, Berlin: 16 S. (PDF-Download: www.bmub.bund.de/fileadmin/Daten_BMU/Pools/Broschueren/stadtsanierung_energetisch_faltblatt_bf.pdf)

DENA, 2012: Der dena-Gebäudereport 2012 - Statistiken und Analysen zur Energieeffizienz im Gebäudebestand. (Online-Leseversion: www.zukunft-haus.info/gesetze-studien-verordnungen/studien/dena-gebaeudereport.html

UP-RES (URBAN PLANNERS WITH RENEWABLE ENERGY SKILLS), 2012: M4 - Reduktion des Energiebe-darfs auf Gebäudeebene. Präsentation. (PDF-Download: http://aaltopro2.aalto.fi/projects/up-res/materials.html)

PRAXISBEISPIEL : Hennigsdorf – Zukunftsfähiger Umbau des Gebäudebe-

stands und der Energieversorgung

Name, Lage, verantwortliche Einrichtungen

Hennigsdorf (Landkreis Oberhavel, Brandenburg)

- Amtsfreie Stadt Hennigsdorf - 31,3 km² Gesamtfläche - 26.000 Einwohner

Hennigsdorf ist ein industriell geprägtes, nördlich von Berlin gelegenes Mittelzentrum. Ursprünglich ein Fischerdorf, wuchs Hennigsdorf im 20. Jahrhundert im Zuge der Industrialisierung rasant an. Erst 1962 erlangte Hennigsdorf das Stadtrecht. Heute ist Hennigsdorf Standort von Bombardier Transportation, mit 2.000 Arbeitsplätzen der größte Arbeitgeber Brandenburgs.

Hintergrund, Ziele, Umsetzungsmaßnahmen, Finanzierun g

Im Rahmen der „Energiewende“ wurde in der Stadt Hennigsdorf ein zukunftsfähiger Umbau des Ge-bäudebestands und der Energieversorgung vorgenommen. Im Mittelpunkt stand nicht die energeti-sche Sanierung von Einzelgebäuden, sondern die besonders effiziente Erneuerung ganzer Quartiere. Die Stadtentwicklungsplanung hat eine Schlüsselfunktion eingenommen und mit dem strategischen und ressortübergreifenden Denken von Stadtverwaltung und Versorgungsunternehmen sowie unter frühzeitiger Einbindung der Eigentümer und der Endverbraucher die Basis für den Umbau geschaffen.

Zukünftige Aktivitäten sind auf das Schaffen von Energiespeichermöglichkeiten ausgerichtet, um Er-zeugungs- und Verbrauchsprozesse zu entkoppeln. Als „Regionaler Wachstumskern“ entwickelte die Stadt Hennigsdorf im Verbund mit den Städten Velten und Oranienburg ein Klimaschutzkonzept, wel-ches bindende Vorgaben vereinbart. Ziel ist es, bis 2015 die CO2-Emissionen gegenüber 2009 um wei-tere 22% zu reduzieren und bis 2030 gegenüber heute noch einmal 30% einzusparen.

Planerische Aspekte der Sanierung im Bestand

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Energiepolitische Handlungsfelder

Bei der sozialen Stadtentwicklung sind im Sinne der Daseinsfürsorge folgende Maßnahmen festgesetzt:

keine Privatisierung der Stadtwerke Hennigsdorf als kommunales Versorgungsunternehmen,

konsequenter Ausbau des Fernwärmenetzes,

Nutzung regenerativer Energien im Energiemix,

frühzeitige Einbindung der Wohnungsunternehmen und der Bürger.

Energiekonzept

Ausgebautes Fernwärmenetz im Energiemix mit Schwerpunkt auf regenerativen Energiequellen (Biomasse und Biogas-Block-Heizkraftwerk),

ergänzende Solarenergiegewinnung durch Wohnungsgenossenschaften,

frühzeitige Einbeziehung der Eigentümer und Endverbraucher in das Energiekonzept.

Sanierungskonzept

Denkmalgerechte Sanierung stadtbildprägender Wohnbauensembles

Quartiersübergreifende Sanierung

Ein weiteres, durch einen umfassenden Gebäudeschutz initiiertes und zu lösendes Konfliktfeld betrifft die Ansprüche des Denkmalschutzes an die Gestaltung von Gebäuden und Quartieren. In Hennigsdorf wurden stadtbildverträgliche Kompromisse gesucht und gefunden (STADT HENNIGSDORF 2011, BDA 2012).

Kostenvorteil

Beispiel Cohnsches Viertel in Hennigsdorf:

Das Cohnsche Viertel wurde als stadtbildprägende Werkssiedlung aus mehreren Zeitepochen unter Einsatz des Fernwärmenetzes denkmalgerecht modernisiert. Weiterhin wurde in dem Wohnquartier eine solarthermische Großanlage mit Fernwärmenetzanbindung installiert, die 10% des Gesamtwär-mebedarfs für die 439 Wohneinheiten mit ihren etwa 1.100 Bewohnern erzeugt.

Die Mieterhöhung aufgrund der Modernisierung betrug 0,45 €/m²/Monat, die Einsparung durch Effi-zienzsteigerung belief sich auf 0,73 €/m²/Monat, was für den Mieter eine Ersparnis von 0,28 €/m²/Monat bedeutet.

Regenerative Energieerzeugung

Die sozialverträgliche Umsetzung des städtischen Energiekonzepts mit Schwerpunkt auf dem Einsatz regenerativer Energien war nur unter Inanspruchnahme staatlicher Zuschüsse und Förderprogramme möglich. Diese Instrumente werden in naher Zukunft nicht mehr zur Verfügung stehen. Die 2009 und 2011 an das Fernwärmenetz angeschlossenen Biomasse- und Biogas-Block-Heizkraftwerke sind bereits ohne staatliche Zuschüsse errichtet worden. Sie erzielen jährlich 67.600 MWh beziehungsweise 6.000 MWh für die Fernwärme- und 20.000 MWh für die Stromerzeugung. Somit werden bereits heute mehr als 50% des Energiebedarfs für die Wärmeerzeugung regenerativ gewonnen. Trotz der hohen Investiti-onen von 20 Millionen Euro beziehungsweise 1,35 Millionen Euro ist der Betrieb dieser Anlage ab ei-nem Ölpreis (Brent) von 65 bis 70 €/Barrel rentabel. Die jährlichen CO2-Emissionen wurden um etwa 37.000 t reduziert. Als positiver Nebeneffekt ist damit der Ausbau regionaler Wertschöpfungsketten verbunden, die einen entscheidenden wirtschaftlichen Impuls für die Stadt entfalten.

Planerische Aspekte der Sanierung im Bestand

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Planungsprozesse, Beteiligung von Interessengruppen und mögl i-

che Beteiligungsstrukturen

Koordination und Vernetzung

Eine optimale städtische Energieversorgung erfordert eine ganzheitliche Betrachtung, die vorhandene Stadtstrukturen aus Wohnungs-, Gewerbe- und Industriebau einbezieht und dabei Energieversorger, Eigentümer und nicht zuletzt die Nutzer der Gebäude am Prozess der Erneuerung beteiligt. Diese Bau-steine und Akteure gilt es im Sinne einer aktiven Prozesssteuerung durch die Stadtverwaltung zu ver-netzen und zu koordinieren.

Bereits in den 1990er Jahren wurde eine klassische Gebäudesanierung in Verbindung mit der Erneue-rung beziehungsweise dem Ausbau des Fernwärmenetzes in wirtschaftlich und technisch effektiver Weise durchgeführt. Ein weiteres Ziel bestand darin, eine leistungsfähige Wärmeversorgung für die Stadt aufzubauen und die politischen und rechtlichen Klimaschutzziele frühzeitig zu erreichen. So wurden bindende Vereinbarungen getroffen, um den Anschluss möglichst vieler Wohnquartiere an das Fernwärmenetz zu gewährleisten. Erleichtert wurde dies durch die Tatsache, dass ein großer Teil des Wohnungsbestands in der Hand von nur zwei Eigentümern ist, der Wohnungsbaugenossenschaft Hennigsdorf (WGH) und der stadteigenen Hennigsdorfer Wohnungsbaugesellschaft (HWB), sowie durch einen engen Kundenkontakt zu den privaten Wohnungseigentümern. Der effiziente Ausbau des Fernwärmenetzes versetzte die stadteigenen Stadtwerke in die Lage, 80% der privaten Haushalte und jeweils 70% der gewerblichen und kommunalen Nutzungen mit Fernwärme zu versorgen.

Fotos, Karten, Graphiken etc.

Abb. 31 : Fernwärmesatzungsgebiet 1997/2007 (BDA, 2012: 35).

Planerische Aspekte der Sanierung im Bestand

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Materialsammlung – SPECIAL Fortbildung Seite 64 von 89

Weiterführende Links und Literatur

• BDA (BUND DEUTSCHER ARCHITEKTEN), 2012: Energetische Sanierung: Denken im Quartier. Geför-dert durch das Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft des Landes Brandenburg (MIL), 53 S.

• BETHKE, T., 2012: Das gesamtstädtische Energiekonzept: „Modellstadt Hennigsdorf“?. Präsentati-on des Geschäftsführers der Stadtwerke Hennigsdorf (SWH) im Rahmen der Energietour am 18.4.2012 bei der Regionalen Planungsgemeinschaft Prignitz-Oberhavel. (PDF-Download: www.energie.brandenburg.de/media/bb1.a.2865.de/energie_tour_praesentation_sw_hennigsdorf_bethke1.pdf)

• STADT HENNIGSDORF, 2011: Integriertes Stadtentwicklungskonzept (INSEK) Stadt Hennigsdorf - Fortschreibung 2010/2011. Bericht Februar 2011, complan Kommunalberatung im Auftrag der Stadt Hennigsdorf.

Ansprechpartner

Thomas Bethke Stadtwerke Hennigsdorf GmbH Tel.: 03302/54 40 0 E-Mail: [email protected] www.swh-online.de

Planerische Aspekte der Sanierung im Bestand

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11 Planerische Aspekte des Denkmalschutzes bei der Sanie-rung im Bestand

Klimaschutz und Denkmalschutz sind wichtige Belange der Stadtentwicklung, die sowohl durch Ziel-kongruenzen als auch durch Zielkonflikte gekennzeichnet sind. Beide dienen dem Erhalt unserer Le-bensgrundlagen und unserer Kultur. Es gilt Lösungen zu finden, die beiden Belangen gerecht werden.

Strategisch sind dabei folgende Dimensionen zu verbinden:

Ästhetik – kulturelle Identität

Bauphysik – Technologie

Energieeinsparung – Klimaschutz.

Denkmalschutz ist in Deutschland Angelegenheit der Länder. Kommunales Handeln folgt nicht nur der Verantwortung, zur Reduzierung des Energie- und CO2-Verbrauchs beizutragen, sondern es unterliegt ebenso einer Verpflichtung gegenüber identitätsstiftenden, die kulturelle Prägung eines Ortes zum Ausdruck bringenden Gebäuden und städtebaulichen Situationen (DNK 2014).

Die frühzeitige Einbindung des Denkmalschutzes bei gesamtstädtischen Strategien, insbesondere in Städten mit hohem Denkmalschutzbestand, ist bei Nutzung erneuerbarer Energien in Kommunen und Gemeinden sehr sinnvoll. Kooperationen innerhalb der kommunalen Verwaltungen sowie integrierte Ansätze sind hierbei zielführend. Mit ganzheitlichen Lösungswegen wird so die energetische Stadtsa-nierung historischer Quartiere möglich. Dabei spielt in den Kommunen die übergeordnete Betrachtung auf städtebaulicher Ebene eine bedeutende Rolle. Die baulichen und städtebaulichen Charakteristiken historischer Quartiere bieten ein hohes Potenzial für die Umsetzung energieeffizienter Lösungen (DIFU 2011, DRITTENPREIS ET AL. 2013).

11.1 Ansätze, praktische Lösungen, Potenziale etc.

Die in Deutschland in privaten und öffentlichen Gebäuden verbrauchte Energie hat einen Anteil von rund 40% am Gesamt-Energieverbrauch und von nahezu 20% an den CO2-Emissionen. 75% der insge-samt 18 Millionen- Wohn- und 1,5 Millionen Nicht-Wohngebäude in Deutschland sind vor 1978 und damit vor Inkrafttreten der ersten Wärmeschutzverordnung erbaut worden. Aufgrund der Vernachläs-sigung ihrer Bausubstanz und bisher unterbliebener energetischer Sanierungen weisen viele davon ein Einsparpotenzial von bis zu 80% des Energiebedarfs auf (DIFU 2011).

Zwar ist der Anteil denkmalgeschützter Gebäude am Gesamtgebäudebestand mit 3-5 % gering, doch geht es bei dieser Fragestellung besonders um den Erhalt von wichtiger Baukultur und die Stärkung von Regionen mit einem hohen Anteil an historischen Gebäuden (VDLD, 2005). Bei einer Einschätzung der Relevanz des Denkmalschutzes für eine energetische Sanierung ist neben rein quantitativen Aspek-ten erheblich, dass es sich hier um ein breites Spektrum vom Gebäudeteil über Einzelgebäude und Gebäudeensemble bis hin zu historischen Stadt- und Ortskernen handeln kann.

Energieeinsparpotenziale

Energieeinsparpotenziale in der Gebäudebewirtschaftung und die Denkmalverträglichkeit (energeti-scher) Sanierung sind Teilaspekte einer Gesamtbetrachtung, die sich zwingend aus den klimapoliti-schen Vorgaben der CO2-Reduktion durch Einsparung des Primärenergieverbrauchs im Gebäudesektor ergeben. Im Blickpunkt steht neben den Verbrauchswerten (Betriebskosten) dabei die Gesamtbilanz der jeweiligen Bestände (Lebenszyklusbetrachtung) (SMI 2011).

Planerische Aspekte des Denkmalschutzes bei der Sanierung im Bestand

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E R N E U E R B A R E E N E R G I E N U N D E N E R G I E E F F I Z I E N Z I N D E R K O M M U N A L E N P L A N U N G S P R A X I S

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Energieeinsparmaßnahmen und Nutzung erneuerbarer Energien

Mit allen nach außen oder zur Straßenseite nicht sichtbaren Maßnahmen (Dämmung von Dach und Keller, neue Fenster, Innendämmung, Lüftungsanlage, Solaranlage, Blockheizkraftwerk, Wärmepumpe) können eine Energieeinsparung und eine Senkung der CO2-Emissionen um rund 70-90% erreicht wer-den. Modernisierungsmaßnahmen sind an historischen und schützenswerten Gebäuden ohnehin er-forderlich und können gleichzeitig zu einer Senkung des beitragen. Energetische Sanierungen sollten seitens des Denkmalschutzes als eine Weiterentwicklung und Möglichkeit der nachhaltigen Zukunftssi-cherung akzeptiert und kritisch begleitet werden, um die berechtigten Argumente des Denkmalschut-zes im Sinne einer akzeptablen baulichen Lösung sinnvoll mit energetischen Maßnahmen zu verbinden (DIFU 2011).

Denkmalverträglichkeit erneuerbarer Energieanlagen:

Solarthermie / Photovoltaik Dach

Die Errichtung von Solarthermie- und Photovoltaikanlagen ist aus energetischer bzw. umweltrelevan-ter Sicht positiv zu sehen, führt auf den Dächern von Kulturdenkmalen jedoch in der Regel zu erhebli-chen Veränderungen, die nicht selten auch starke Beeinträchtigungen sein können (z.B. in den durch rote Ziegel geprägten Dachlandschaften alter Stadtkerne) (SMI 2011). Neue rahmenlose PV-Module können den optischen Konflikt sehr dämpfen (DIFU 2011).

Solarthermie / Photovoltaik Fassade

Nach dem gegenwärtigen Stand der Technik ist bei einer senkrechten Anbringung von Solarthermie- und Photovoltaikanlagen mit einem verminderten Solarertrag zu rechnen. Die Beeinträchtigungen des Erscheinungsbildes sind hier noch gravierender (SMI 2011).

Windkraftanlagen

Die Anlagen können auf und außerhalb von Gebäuden platziert werden, stellen jedoch im Falle der Dachmontage wiederum Beeinträchtigungen des Erscheinungsbildes dar. Bei der Planung von Groß-windanlagen sind alle Instrumente der Landes-, Regional- und Bauleitplanung und der dabei vorgese-hene Schutz der die Kulturlandschaft prägenden Denkmäler und Ortsbilder oder deren Silhouetten unter besonderer Berücksichtigung des Umgebungsschutzes denkmalrelevanter Bereich anzuwenden. Auch Bodendenkmäler sind zu berücksichtigen (SMI 2011, BLFD 2012).

Geothermieanlagen

Bei der Planung von Geothermieanlagen für die private Nutzung im Denkmalbereich ist grundsätzlich auf die Reduzierung der Flächen für notwendige Ausschachtungen o.ä. für Bohrungen, Erdwärmeson-den, Flächenkollektoren, Erdkörbe oder Energiezäune hinzuwirken und auf die zunehmende Kosten-belastung des Bauerwerbers durch den größeren Flächenverbrauch hinzuweisen.

Biogasanlagen

Biogasanlagen im Nahbereich bzw. der Sichtbezug zu Bau- und Kunstdenkmälern können eine Beein-trächtigung des historischen Erscheinungsbildes hervorrufen. Zur Einzelfallprüfung kann rechtlich ein Erlaubnisverfahren erforderlich sein. Dies gilt auch bei Standorten im Bereich von Bodendenkmälern oder auf Flächen, auf denen Bodendenkmale zu vermuten sind. Zur Erreichung tragfähiger Kompro-misse ist eine stärkere Zusammenarbeit von Fachleuten aus Denkmalschutz und Klimaschutz dringend erforderlich. Bei der Sanierung historischer Gebäude ist es hierbei hilfreich, gebäudebezogene Aspekte stärker mit den Anforderungen des jeweiligen Energiekonzept zu verbinden (DIFU 2011).

11.2 Planungsrelevanz

Die Denkmalschutzgesetze der Länder sehen jeweils eine zentrale Fachbehörde, das Landesdenkmal-amt, vor. Die Aufgaben dieser Fachbehörde bestehen insbesondere darin, die Unteren Denkmalbe-hörden (Kommunen; Kreise, kreisfreie Städte) und Denkmaleigentümer zu beraten und Gutachten in allen Fragen des Denkmalschutzes und der Denkmalpflege zu erstellen. Als Träger öffentlicher Belange vertreten sie die Interessen der Denkmalpflege bei allen öffentlichen Planungen und Baumaßnahmen.

Planerische Aspekte des Denkmalschutzes bei der Sanierung im Bestand

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E R N E U E R B A R E E N E R G I E N U N D E N E R G I E E F F I Z I E N Z I N D E R K O M M U N A L E N P L A N U N G S P R A X I S

Materialsammlung – SPECIAL Fortbildung Seite 67 von 89

Die Unteren Denkmalbehörden (Landkreise, Kommunen) führen in der Regel Denkmalschutz und Denkmalpflege aus. Sie sind damit Adressaten für Anfragen, Anträge, Widersprüche usw.

Das Landesdenkmalamt hat den gesetzlichen Auftrag, im Rahmen der Verfahren zu Landes-, Regional- und Bauleitplanungen sowie in bau- und denkmalrechtlichen Genehmigungs- und Erlaubnisverfahren für den ungeschmälerten Erhalt des baulichen und archäologischen kulturellen Erbes (d. h. Baudenk-mäler inkl. Ensembles, Bodendenkmäler) einzutreten. In diesem Rahmen und mit diesem Ziel wirkt das Landesdenkmalamt als Denkmalfachbehörde an der Entwicklung denkmalverträglicher Lösungen für die Nutzung erneuerbarer Energien mit (BLFD 2012).

Dies setzt eine intensive Auseinandersetzung mit den historischen Gebäuden und Ensembles, lokalen Energiepotenzialen, Energieabnahmestrukturen und Infrastrukturen voraus. Für jeden Ort sind geeig-nete Planungsinstrumente erforderlich, um auf kommunaler Ebene einzelne Maßnahmen zur Energie-einsparung, Effizienzsteigerung und erneuerbaren Energien gezielt zu entwickeln und aufeinander abzustimmen. Ein Energienutzungsplan* (ENP) ist ein informelles Planungswerkzeug, welches die Ver-knüpfung komplexer Fragestellungen zum Thema Energie ermöglicht. Im Rahmen der Stadtentwick-lungsplanung und Stadtsanierung ist er ein wichtiges Instrument, um den Teilbereich Energieeffizienz zu koordinieren (DRITTENPREIS ET AL. 2013).

Beteiligung

Eine frühzeitige integrierte Planung mit allen Beteiligten und Fachdisziplinen ist ebenso unerlässlich, wie eine konstruktive und verantwortungsvolle Zusammenarbeit sowie der Nachweis besonderer Fachkenntnisse ausführender Firmen und Büros z.B. durch Referenzen. Die Einschaltung erfahrener Fachleute (Architekten mit besonderer Qualifikation im Bereich Altbausanierung bzw. Denkmalpflege) bereits in der Planungsphase ist jedoch empfehlenswert (SMI 2011).

11.3 Informationen zu Finanzen

Seit dem 1. April 2012 unterstützt die KfW mit einem eigenen Förderprogramm (KfW-Effizienzhaus Denkmal) die energetische Sanierung denkmalgeschützter Wohngebäude sowie von Gebäuden mit erhaltenswerter Bausubstanz.

11.4 Innovativer Charakter

Solardachkataster In zahlreichen Städten und Gemeinden wurden flächendeckende Solardachkataster zur Ermittlung der Dachflächeneignung für Solaranlagen für das Stadtgebiet erarbeitet und im Internet zur Verfügung gestellt. In Abstimmung mit Denkmalschutzbehörden können denkmalgeschützte Gebäude im So-larkataster gekennzeichnet werden oder Hinweise zum denkmalschutzrechtlichen Erlaubnisverfahren von der Unteren Denkmalschutzbehörde im Kataster eingebunden werden. Hierdurch erfolgen erste wichtige Schritte eines gemeinsamen Verfahrens. Städte wie Bonn oder Potsdam haben bei der Erar-beitung ihrer Kataster die Denkmalschutzbehörden von vorneherein beteiligt (DIFU 2011).

Vom Gebäude zum Quartier Künftig sollte neben der erforderlichen individuellen Betrachtung des Einzelgebäudes stärker eine er-weiterte Betrachtung auf Ebene des Quartiers und der Gemeinde erfolgen. So steht nicht die objekt-bezogene Sanierung und die Umsetzung von Einzelmaßnahmen im Gemeindegebiet im Fokus, sondern eine Betrachtungsweise auf städtebaulicher Ebene. Die Energieproblematik wird nicht auf einzelne Gebäude reduziert, sondern erweitert sich auf die energetische Konzeption von Quartieren und weit darüber hinaus auf die Ebene der Gemeinde. Durch diese Betrachtungsweise eröffnen sich neue ganz-heitliche Lösungsansätze für historische Quartiere. Es entsteht das Potenzial, Synergieeffekte und lo-kale Energieressourcen nutzen zu können. Dadurch können Energie- und Sanierungskonzepte entwi-ckelt werden, die den individuellen Anforderungen der Gebäude bzw. des Quartiers entsprechen und zugleich positive Wertschöpfungseffekte generieren (DRITTENPREIS ET AL. 2013).

Planerische Aspekte des Denkmalschutzes bei der Sanierung im Bestand

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11.5 Visualisierungen, Planungsdokumente

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Planerische Aspekte des Denkmalschutzes bei der Sanierung im Bestand

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Materialsammlung – SPECIAL Fortbildung Seite 69 von 89

11.6 Links und Literatur

BDA (BUND DEUTSCHER ARCHITEKTEN), 2012: Energetische Sanierung: Denken im Quartier. Förde-rung durch das Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft (MIL) Land Brandenburg, Potsdam: 53 S. (PDF-Download: www.bda-bund.de/fileadmin/mediaFiles/Bundesverband/pdfs/bda-publikation_energetische_sanierung.pdf)

BLFD (BAYERISCHES LANDESAMT FÜR DENKMALPFLEGE), 2012: Erneuerbare Energien – Solarthermie, Photovoltaik, Windkraft, Geothermie und Energie aus Biomasse in denkmalgeschützten Berei-chen. Beratungsrichtlinie 01 / 2012 (PDF-Download: www.blfd.bayern.de/medien/brl_erneuerbare_energien_2012.pdf)

DIFU (DEUTSCHES INSTITUT FÜR URBANISTIK), 2011: Klimaschutz & Denkmalschutz – Schutz für Klima und Denkmal – kommunale Praxisbeispiele zum Klimaschutz bei denkmalgeschützten Gebäu-den. Servicestelle: Kommunaler Klimaschutz, Köln: 78 S.

DNK (DEUTSCHES NATIONALKOMITEE FÜR DENKMALSCHUTZ ), 2014: Denkmalschutz in den Ländern. Online unter URL: www.dnk.de/Denkmalschutz/n2277 [Stand: 08.09.2014]

DRITTENPREIS, J., SCHMID, T., ZADOW, O., 2013: Energienutzungsplan unter besonderer Berücksich-tigung des Denkmalschutzes am Beispiel der Stadt Iphofen – Untersuchung des Potenzials von Nahwärmeversorgungskonzepten in Verbindung mit Sanierungskonzepten denkmalgeschütz-ter, historischer Gebäude in innerörtlichen Quartieren Forschungsinitiative Zukunft Bau, Band F 2836, TU München, Fakultät für Architektur, Lehrstuhl für Bauklimatik und Haustechnik, 129 S.

SMI (SÄCHSISCHES STAATSMINISTERIUM DES INNERN), 2011: Energetische Sanierung von Baudenkma-len. Handlungsanleitung für Behörden, Denkmaleigentümer, Architekten und Ingenieure. Ab-teilung 5 – Stadtentwicklung, Bau- und Wohnungswesen Referat 51 – Denkmalpflege und Denkmalschutz, 1. Auflage, Dresden: 52 S. (PDF-Download: www.denkmalpflege.sachsen.de/download/Handlungsanleitung_Energetische_Sanierung.pdf)

VDLD ( Vereinigung der Landesdenkmalpfleger in der Bundesrepublik Deutschland), 2005: Ar-beitsblatt 25 Stellungnahme zur Energieeinsparverordnung (EnEV) und zum Energiepass, Wiesbaden.

Denkmalschutzgesetze der Bundesländer - URL: www.dnk.de/Denkmalschutz/n2277?node_id=2365

PRAXISBEISPIEL: Solar- und Denkmalstadt Fürth

Name, Lage, verantwortliche Einrichtungen

Solar- und Denkmalstadt Fürth (kreisfreie Stadt im bayerischen Regierungsbezirk Mittelfranken)

- 112.000 Einwohner - 63,4 km²

Fürth bildet als zweitgrößte Stadt das nordbayerische Städtedreieck mit Nürnberg und Erlangen.

Hintergrund, Ziele, Umsetzungsmaßnahmen, Finanzierung

In vielen Städten steht der Errichtung von Solarmodulen der Denkmalschutz im Weg.

Das ist zum Beispiel für Fürth ein Problem: Hier galt es den Spagat zu schaffen, sich als Solarstadt und als Denkmalstadt gleichzeitig zu profilieren.

Der Zielkonflikt zwischen Denkmalschutz und Solaranlagen in Fürth ist v.a. deshalb ein Problem, weil große Teile der Innenstadt als Einzeldenkmäler oder im Ensemble unter Denkmalschutz stehen. Zwar

Planerische Aspekte des Denkmalschutzes bei der Sanierung im Bestand

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E R N E U E R B A R E E N E R G I E N U N D E N E R G I E E F F I Z I E N Z I N D E R K O M M U N A L E N P L A N U N G S P R A X I S

Materialsammlung – SPECIAL Fortbildung Seite 70 von 89

ist es in Fürth dennoch gelungen Solaranlagen mit 15 MW Leistung zu installieren. Aber die Konflikte mit dem Denkmalschutz waren vorprogrammiert und wurden in aller Regel zuungunsten der energeti-schen Nutzung entschieden. So wurde die Gewinnung von Sonnenstrom vom Rathausdach nicht ge-nehmigt. Im Ortsteil Unterfarrnbach dagegen konnten trotz des Ensembleschutzes viele Solardächer auf den von der Straße abgewandten Dachseiten installiert werden (v.a. auf Scheunen und Ställen in diesem landwirtschaftlich geprägten Ortsteil, aber auch auf einigen Wohngebäuden).

Der erste und wohl wichtigste Schritt zum Erwerb solarer Kompetenz in Fürth war eine gemeinsame Initiative der mittelfränkischen Städteachse im Jahr 1991 zur Gründung von solid, dem solaren Infor-mations- und Demonstrationszentrum in Fürth. Noch weit vor einem bundesweit wirksamen Erneuer-bare-Energien-Gesetz (EEG) hat das Zentrum Pionierarbeit geleistet, um der Sonnenenergie zum Ein-stieg in die Marktfähigkeit zu verhelfen.

Eine umfassende Analyse der Fürther Dachlandschaft aus den Jahren 2004/2005 hatte ergeben, dass von insgesamt 22.600 Gebäuden im Stadtgebiet 8.300 Gebäude sehr gut bis bedingt für eine ökono-misch sinnvolle Nutzung in Form von Photovoltaik-Anlagen geeignet sind. Die Dachflächen dieser Ge-bäude umfassen ca. 800.000 m² und verteilen sich zu 53% auf Einfamilien-, Reihen- und Doppelhäuser, zu 23% auf den mehrgeschossigen Wohnungsbau und 20% auf Gewerbe- und Industriebauten. 2% entfallen auf öffentliche Gebäude und landwirtschaftliche Anwesen, insbesondere auf flächenintensive Scheunendächer.

Kostenvorteil

2009 wies die Solarbilanz Fürth ca. 700 Solarkollektoranlagen im Stadtgebiet mit einer Kollektor- und damit belegten Dachfläche von 6200 m² aus. Die durchschnittliche Flächengröße von ca. 8,9 m² pro Anlage weist darauf hin, dass Kollektor-Anlagen fast ausschließlich auf freistehenden Einfamilienhäu-sern und Reihenhäusern zur Brauchwassererwärmung eingesetzt werden.

Die Photovoltaik-Anlagen wurden auf 530 unterschiedlichen Gebäudetypen und Dacharten gebaut, die im Jahresdurchschnitt ca. 11,5 GWh Strom produzieren. Mehr als 2.500 Haushalte können somit kli-maschonend versorgt werden. Der Solarstromanteil liegt bei 2,3% des Gesamt-Jahresstromverbrauchs und liegt damit über dem bundesweiten Durchschnitt von derzeit ca. 1,9%.

Fotos, Karten, Graphiken etc.

Abb. 33: PV-geeignete Gebäude die unter DS stehen – am Beispiel der Fürther Innenstadt (GERDENITSCH, 2012:

6).

Planerische Aspekte des Denkmalschutzes bei der Sanierung im Bestand

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Materialsammlung – SPECIAL Fortbildung Seite 71 von 89

Tab. 2: Das Photovoltaik-Potenzial im denkmalgeschützten Gebäudebestand der Stadt Fürth nach Anzahl, Flä-

chenumfang (m²) und energetischem Leistungspotenzial (kW) (DIFU, 2011: 58).

Erkenntnisse – praktische Empfehlungen

Die bisherige Handhabung im Konflikt zwischen Denkmalschutz und Solaranlagen besteht fast aus-nahmslos in der Bewertung von Einzelfällen nach den denkmalpflegerischen Vorgaben: Anbringung der Module auf dem vom öffentlichen Raum einsehbaren Dächern, an untergeordneten Nebengebäuden, nach gestalterischen Vorgaben betreffend die städtebauliche Situation, Gebäude- und Dachformen sowie Integration von Photovoltaik-Anlagen in die Bauplanung bei Neubauten im Ensemble (DIFU 2011).

Auf Basis eines „solaren Stadtplans“ und begleitet durch eine fachlich fundierte Beratung könnten Konflikte bereits vor der formellen Antragsstellung erkannt werden. Ebenso könnte damit dem in Ein-zelfällen zumeist über die Presse öffentlichkeitswirksam ausgetragenen Konflikt zwischen Denkmal-schützern und Kommunalverwaltung bis zur politischen Ebene wirksam vorgebeugt werden (DIFU 2011).

Weiterführende Links und Literatur

DIFU (DEUTSCHES INSTITUT FÜR URBANISTIK), 2011: Solar- und Denkmalstadt Fürth – Konflikte zwischen So-

larenergienutzung und historischem Städtebau, von Johann Gerdenitsch in Klimaschutz & Denkmal-

schutz – Schutz für Klima und Denkmal – kommunale Praxisbeispiele zum Klimaschutz bei denkmalge-

schützten Gebäuden. Servicestelle: Kommunaler Klimaschutz, Köln: 54-63.

Planerische Aspekte des Denkmalschutzes bei der Sanierung im Bestand

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12 Rolle der Kommunen bei Beteiligungs- und Kooperations-prozessen

Kommunen stehen vor der Herausforderung, eine kommunal organisierte Energieversorgung vor Ort zu realisieren und dabei Planungsbehörden, Politik, Verwaltung und die Bürgerschaft mitzunehmen und einzubinden. Kommunen, die aktiv ihre Zukunft gestalten wollen, müssen selbstbewusst das Heft in die Hand nehmen und ihre eigene Energiewende konzipieren. Die Mitwirkung von verschiedenen Akteuren kann von Kommunen als wertvolle Ressource genutzt werden, um die Energiepolitik dyna-misch und zum Wohl des lokalen Gemeinwesens zu entwickeln.

Das konkrete Vorhaben gewinnt an Legitimität, die gemeinsam erarbeiteten Lösungen tragen, die loka-le Politik erfährt durch die gelebte Bürgernähe mehr Anerkennung für ihre Arbeit und die Kommune selbst wird durch selbstbewusste und engagierte Bürger/innen lebendiger (BBSR 2005).

Wenn die Einbeziehung der Bürgerinnen und Bürger von Politik und Verwaltung in Prozesse zur Bewäl-tigung komplexer Herausforderungen in der Planung betrachtet wird, kann Vertrauen aufgebaut wer-den. Voraussetzung hierfür ist die grundsätzliche Bereitschaft zu einem neuen Rollenverständnis von Politik und Verwaltung, das der Kooperation gegenüber einem weit verbreiteten konfrontativen De-mokratieverständnisses den Vorzug gibt.

12.1 Ansätze, praktische Lösungen, Potenziale etc.

Die Stadt- und Regionalplanung war bis Ende der 1980er Jahre als traditionelle Aufgabe der Verwal-tung bzw. der Träger der Regionalplanung anzusehen. Die öffentliche Verwaltung sah sich in der Rolle eines "Alleinplaners", der als Träger der kommunalen Planungshoheit allein für die kommunale Ent-wicklung und Ordnung verantwortlich war. Als Ordnungsinstrument bediente sich die Verwaltung fast ausschließlich den klassischen Instrumenten der Bauleitplanung in Angebotsform. Auf Grund tiefgrei-fender gesellschaftspolitischer und wirtschaftsstruktureller Veränderungen stoßen die Kommunen zunehmend an die Grenzen ihrer Planungskapazitäten und finanziellen Möglichkeiten. Die öffentliche Hand sieht sich gezwungen sich an die geänderten Rahmenbedingungen anzupassen und ist daher auf Kooperationen mit Investoren und anderen Akteuren auf planerischer Ebene angewiesen.

Die Aufgaben der Verwaltungen nehmen zudem durch die zunehmende Komplexität von Planungen (UVP-Pflicht, Eingriffs-Ausgleichs-Bewältigung, Immissionsschutz, Ökologisierung, Konversion) und z.B. durch die Konsequenzen aus der Bevölkerungsentwicklung (Wohnungsmarkt) weiter zu.

Im Planungsverständnis kann daher von einem Wandel zur neuen Rolle der öffentlichen Verwaltung als Mitgestalter von Planungsprozessen gesprochen werden. Planungsprozesse sind immer häufiger durch eine Mitwirkung einer Vielzahl von Akteuren gekennzeichnet. Kooperative Handlungsformen gewinnen daher über gesetzlich formalisierte Planungs- und Entscheidungsprozesse hinaus auf verschiedenen Ebenen der Planung immer größere Bedeutung.

Die Zusammenarbeit zwischen der öffentlichen Hand und privaten, (in der Regel kapitalkräftigen) Akt-euren erfährt im Rahmen von "Public Private Partnership"-Kooperationen – insbesondere bei größeren Vorhaben der Stadterneuerung und -entwicklung – einen Bedeutungszuwachs. Das Spektrum mögli-cher Kooperationsformen reicht dabei von informellen "Handschlag-Partnerschaften" über vertraglich geregelte Ansätze bis zur Einrichtung gemeinsamer öffentlich-privater Entwicklungsgesellschaften (BBSR 2005).

Rolle der Kommunen bei Beteiligungs- und Kooperationsprozessen

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Ressourcen der Kommunen für Beteiligungsverfahren

Es ist notwendig, dass eine feste Ansprechperson in der Kommunalverwaltung den Prozess der Beteili-gung in Planungsverfahren dauerhaft begleitet. Zu ihren anfallenden Aufgaben gehören:

Abstimmung mit der Prozessbegleitung und Schlüsselakteuren des Beteiligungsprozesses.

Vorbereitung von und Teilnahme an Dialogveranstaltungen.

Informations- und Öffentlichkeitsarbeit.

Rückkopplung des Beteiligungsprozesses an die formalen Prozesse in Planung und Politik.

Wieviel Aufwand dabei genau entsteht, ist eine Frage der Aufgabenteilung zwischen der Kommune als Auftraggeberin und einer möglichen externen Prozessbegleitung.

Zusätzlich zur zentralen Ansprechperson für den Beteiligungsprozess in der Kommunalverwaltung soll-ten sich der/die Bürgermeister/in, andere Mandatsträger/innen der Kommune sowie Verwaltungsper-sonal aus betroffenen Ämtern (z.B. Bauamt, Finanzen, Presse) punktuell einbringen (Praxisleitfaden Bürgerbeteiligung 2014).

Die Kommune als Mandatgeberin Eine Kommune kann einer externen Prozessbegleitung das Mandat, in Ihrem Auftrag tätig zu werden, erteilen, wenn sie nicht selbst den Prozess begleitet (s.u.). Die Kommune ist demokratisch legitimiert, dieses Mandat zu erteilen. Als Auftraggeberin muss mit der Kommune der gesamte Beteiligungspro-zess immer wieder abgestimmt werden.

Jedes Verfahren braucht eine Prozesssteuerung. Je komplexer das Verfahren ist, desto aufwändiger wird die Steuerung. Die Prozesssteuerung hilft, die Vielzahl von Beteiligten erfolgreich einzubinden. Die Steuerung dient insbesondere bei Verfahren, die viele verschiedene Einzelmaßnahmen beinhalten, den gesamten Prozess zu koordinieren. Klar werden Ziele und Grenzen der Partizipation definiert. Sie sichert den durchgehenden Informationsfluss, also den Austausch zwischen den Beteiligten. Sie koor-diniert die unterschiedlichen Maßnahmen innerhalb des Verfahrens und gewährleistet die Ergebnissi-cherung.

Die Prozesssteuerung kann am besten durch die involvierten Verwaltungsabteilungen geleistet wer-den. Diese verfügen über das notwendige inhaltliche und strukturelle Hintergrundwissen. Sind mehre-re Abteilungen der Verwaltung in die Steuerung eingebunden, ist eine gute interne Abstimmung not-wendig.

Die Kommune als Vermittlerin Im ihrem Verantwortungsbereich hat die Kommune mit Akteur/innen zu tun, die eigennützig handeln, z.B. Unternehmen, Bürgerinitiativen etc. Die Kommune ist hierbei Vermittlerin und Moderatorin zwi-schen diesen Akteur/innen.

Die Kommune als Partei Eine Kommune verfolgt auch politische und wirtschaftliche Interessen. Daher ist sie auch keine neutra-le Akteurin in der Energiepolitik ihres Gemeinwesens.

Haltung der Vertreter/innen der Kommune im Beteiligungsprozess:

- Hohes Maß an Flexibilität – denn Beteiligungsprozesse sind nicht plan- oder steuerbar. - Vertrauen in die Bürgerschaft – heimliches Misstrauen gegenüber den Bürger/innen wirkt sich ne-

gativ auf den Prozess aus. - Bereitschaft zur Beteiligung der Bürgerschaft an der Gestaltungshoheit im rechtlich möglichen Maß. - Geduld und ausreichend Zeit, bis die Vertrauensbasis für einen konstruktiven Prozess geschaffen

ist.

Rolle der Kommunen bei Beteiligungs- und Kooperationsprozessen

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12.2 Planungsrelevanz

Beteiligung von Bürger/innen

Auch die Beteiligung der Bürger/innen an Planungsprozessen geht heute in vielen Bereichen bereits weit über die formell, z.B. in Bauleitplanverfahren, vorgeschriebene Beteiligung hinaus. So werden die Bürger als "Experten für ihren Lebensraum" in vielfältiger Weise in Planungsprozesse einbezogen. Dies reicht von umfassenden Informationen oder Kommunikationsangeboten bis zur Einbeziehung im Rah-men von Workshops, Arbeitsgruppen oder Bürgerforen. Insbesondere in der sogenannten integrierten Planung werden in den letzten Jahren umfangreiche Anforderungen an eine umfassende Akteursbetei-ligung gestellt. Grundlage ist die Einsicht, dass sich eine ganzheitliche, nachhaltige und zukunftsbe-ständige Stadtentwicklung nicht allein von oben ("top-down") verordnen lässt. Im Sinne eines "bot-tom-up"-Ansatzes sollten die lokalen Akteure - die je nach Problemgebiet und Ausgangslage sehr un-terschiedlich sein können - in die Aktivitäten einbezogen werden. Der akteursorientierte Ansatz erfor-dert, dass Kommunikations- und Kooperationsprozesse zwischen verschiedenen Akteuren und Interes-sengruppen ausgestaltet und neue Beteiligungs- und Kooperationsformen lösungsorientiert praktiziert werden (BBSR 2005).

Erfolgskriterien

Die Erfolge sind von der Aufgabenstellung und den Rahmenbedingungen abhängig, so dass es keine Patentrezepte und allgemeingültigen Verfahren für eine erfolgreiche Kooperation zwischen unter-schiedlichen Akteuren gibt. Es zählt vielmehr zu den charakteristischen Merkmalen, dass die Zusam-menarbeit - in Abhängigkeit von lokal- und projektspezifischen Gegebenheiten - unterschiedliche For-men annehmen kann und muss. Vielen Kooperationsformen ist aber gemeinsam, dass sie meist mit einem (langwierigen) Lernprozess aller beteiligter Akteure verbunden sind (BBSR 2005).

12.3 Informationen zu Finanzen

Kommunikations- und Kooperationsprozesse sind im Rahmen verschiedener Programme mittlerweile Grundvoraussetzung für die Förderfähigkeit von Maßnahmen oder Projekten. Hier wird oftmals eine Kooperation, d.h. eine Einbeziehung aller für die Stadt- und Regionalentwicklung relevanten Gruppen, als Anforderung formuliert.

Neben diesen Ansätzen auf Bundes- und Länderebene wurden auch auf EU-Ebene kooperative Prozes-se der Stadtentwicklung gefördert, so z.B. im Rahmen der EU-Gemeinschaftsinitiative URBAN. Hier sollen solide lokale Partnerschaften und die Entwicklung von Projekten nach dem Prinzip der lokalen Partnerschaften eine fortlaufende Beteiligung verschiedener relevanter lokaler Akteure von Beginn der Programmplanungsphase an garantieren (BBSR 2005).

12.4 Innovativer Charakter

Kommunale Regelwerke für Bürgerbeteiligung

Derzeit entwickeln und erproben mehrere Städte (z.B. Heidelberg, Leipzig, Essen) kommunale Regel-werke für die Bürgerbeteiligung, mit dem die Einbindung von Beteiligungsprozessen in das politisch-administrative Gesamtsystem gewährleistet und damit die Verbindlichkeit der Verfahrensabläufe ver-bessert werden sollen.

E-Partizipation Interaktive Beteiligung im Netz ermöglicht schnelle, kompetente Kommunikation ohne lange interne Abstimmungsmöglichkeiten und entsprechend verantwortungsvolle und gut informierte Mitarbeite-rinnen und Mitarbeiter. Besondere organisatorische Regelungen und ggf. Veränderungen von Verwal-tungsabläufen erfordern eine verstärkte E-Partizipation.

Rolle der Kommunen bei Beteiligungs- und Kooperationsprozessen

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Materialsammlung – SPECIAL Fortbildung Seite 75 von 89

Mehr Ressourcen, mehr Wissen und integrativere Organisationsstrukturen in Kommunen Die neue Dynamik der Bürgerbeteiligung hat – sofern sie ernst genommen wird – erhebliche Konse-quenzen für die Kommunen, und zwar nicht nur in ihrem Handeln nach außen, d.h. der Konzeption und Organisation von Beteiligungsprozessen, sondern auch nach innen. Kommunen benötigen mehr Ressourcen, mehr Wissen und integrativere Organisationsstrukturen. Diese Innenperspektive der Ver-waltung gerät bei der Diskussion um Partizipationsprozesse noch zu wenig ins Blickfeld, obwohl hier ein wichtiger Schlüssel zum Erfolg liegt.

Doch der Blick ist nicht allein auf die Verwaltung zu richten. Bürgerbeteiligung in den Kommunen be-nötigt auch politische Unterstützung, das heißt, Beteiligungsprozesse erfordern eine eindeutige politi-sche Positionierung und zwar zum richtigen Zeitpunkt. In der Kommunalbefragung des Difu zu aktuel-len Formen der Bürgerbeteiligung nennt knapp die Hälfte der Befragten einen »zu schwachen politi-schen Willen« als eine Umsetzungsschwierigkeit aktueller Beteiligungsverfahren. Dies schwächt, so die Meinung der Verwaltung, die Verwaltungsposition im Kräftedrei- bzw. -viereck zwischen Politik, Ver-waltung, Bürgerschaft und Vorhabenträger (DEUTSCHER STÄDTETAG 2013).

12.5 Links und Literatur

Praxisleitfaden Bürgerbeteiligung - Die Energiewende gemeinsam gestalten. Internetseite der ‚Impuls - Agentur für angewandte Utopien‘ (URL, 2013: www.leitfaden-buergerbeteiligung.de)

BBSR (BUNDESINSTITUT FÜR BAU-, STADT- UND RAUMFORSCHUNG), 2005: Effizientere Stadtentwick-lung durch Kooperation? – Abschlussbericht zum ExWoSt-Forschungsfeld „3stadt2 – Neue Ko-operationsformen in der Stadtentwicklung“. Werkstatt: Praxis Heft 36, Bonn: 121 S.

DEUTSCHER STÄDTETAG (Hrsg.), 2013: Beteiligungskultur in der integrierten Stadtentwicklung. Un-ter Mitarbeit des Bau- und Verkehrsausschuss, der Fachkommission Stadtentwicklungsplanung und der Fachkommission Stadtplanung, Berlin und Köln: 30 S. (PDF-Download: www.staedtetag.de/imperia/md/content/dst/veroeffentlichungen/mat/mat_beteiligungskultur_2013_web.pdf)

PRAXISBEISPIEL: Leipzig – Leitlinien zur Bürgerbeteiligung

Name, Lage, verantwortliche Einrichtungen

Leipzig - Kreisfreie Großstadt im Freistaat Sachsen - Rd. 532.000 Einwohner

Die Leitlinien wurden von einer Arbeitsgruppe mit Vertreter/innen aus Stadtrat, Bürgerschaft sowie Verwaltung erarbeitet. Die Gruppe formierte sich 2008 aus dem Forum Bürgerstadt Leipzig, um ein Konzept zur mitgestaltenden Bürgerbeteiligung zu entwickeln.

Hintergrund, Ziele, Umsetzungsmaßnahmen, Finanzierung

Mit den Leitlinien soll das Verhältnis zwischen Bürger/innen, Stadtrat und Verwaltung neu gestaltet werden. Grundsätzlich bedeutet Bürgerbeteiligung, dass Entscheidungen in einem kooperativen, ver-trauensvollen und offenen Miteinander geplant und getroffen werden. Die Bürger sollen deshalb zu-künftig frühzeitig und über die gesamte Dauer in Planungs- und Entscheidungsprozesse eingebunden werden. In den Leitlinien sind dafür die geeigneten Methoden festgelegt. Entscheidend ist ferner, dass Bürgerbeteiligung nicht nur in kleinen Bürgergruppen stattfindet. Immer wieder muss deshalb die Meinung aller Betroffenen eingeholt werden. Das ist besonders bei großen und langwierigen Projekten und Planungen wichtig. Alle Leipzigerinnen und Leipziger sollen die reale Chance erhalten, sich einzu-bringen. So können gemeinsam die besten Lösungen erarbeitet und umgesetzt werden.

Rolle der Kommunen bei Beteiligungs- und Kooperationsprozessen

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Zunächst sollen in einer Erprobungsphase konkrete Erfahrungen gesammelt werden. Nach der Erörte-rung der Pilotprojekte in der Verwaltung und in Abstimmung mit den Dezernaten werden die Leitlinien im Zuge der Umsetzung der Projekte einem Praxistest unterzogen und gegebenenfalls verbessert. Alle Leipziger/innen sind aufgerufen, sich an diesem Prozess zu beteiligen.

Planungsprozesse, Beteiligung von Interessengruppen und mögl i-

che Beteiligungsstrukturen

Rahmen der Verwaltung für die Anwendung der Prinzipien zur Bürgerbeteiligung:

Bürgerbeteiligung erfolgt frühzeitig, prozessbegleitend sowie mehrstufig und orientiert sich an der Prozesshaftigkeit des Verwaltungs- und Politikablaufes.

Den verschiedenen Prozessschritten der Projektablaufphasen während eines Projektes sind jeweils passende Bürgerbeteiligungsinstrumente zugeordnet. Damit wird Bürgerbeteiligung jeweils fester Bestandteil dieser Prozesse.

Eine/ein Bürgerbeteiligungskoordinator/in berät und unterstützt die Beteiligten in Politik, Bürger-schaft sowie Verwaltung. Diese/r sichert, dass der Stadtrat, die Bürgerschaft und die Verwaltung von Beginn an gleichermaßen und in allen Prozessschritten eingebunden sind.

Innovationen – entstandene lokale/ regionale Entwicklungen

Koordinierungsstelle Bürgerbeteiligung

„Leipzig weiter denken“ wird seit Januar 2014 zur Koordinierungsstelle für Bürgerbeteiligung ausge-baut. Ziel ist es, Bürgerbeteiligung sowohl in der Stadtverwaltung als auch in der Bürgerschaft fest zu verankern. Die Koordinierungsstelle hat sich folgende Aufgaben zum Ziel gesetzt:

Beratung und Coaching innerhalb der Stadtverwaltung:

Die Bedeutung von Bürgerbeteiligung in den einzelnen Ämtern steigt. "Leipzig weiter denken" steht interessierten Ämter bei einzelnen Beteiligungsverfahren beratend zur Seite und organisiert verwaltungsinterne Veranstaltungen, um einen fachlichen und methodischen Wissensaustausch zu ermöglichen. Über eine interne Datenbank wird allen Mitarbeitern praktisches Wissen rund um Beteiligungsverfahren zur Verfügung gestellt.

Erprobung innovativer Verfahren

Auswertung der durchgeführten Projekte.

Um bestmögliche Ergebnisse zu erreichen, stellen wir unsere Veranstaltungen und Verfahren im Rückblick auf den Prüfstand: Ist frühzeitig, verständlich und transparent über den Prozess berichtet worden? Sind die Handlungsspielräume zu Beginn klar kommuniziert worden? Haben wir geeignete Methoden gewählt um möglichst viele verschiedene Bevölkerungsgruppen einzubeziehen? Die Erkenntnisse werden regelmäßig dem Stadtrat vorgelegt.

Spezieller Workshop: Bürgerwerkstatt Stadtfinanzen

Hier erfolgt die Einladung per Zufallsstichprobe aus dem Einwohnerregister, damit ein möglichst gro-ßer Querschnitt der Leipziger Bewohner erreicht werden kann. Etwa 600 Bürgerinnen und Bürger wur-den dazu durch den Bürgermeister und Beigeordneten für Finanzen persönlich angeschrieben und zur Teilnahme eingeladen. Die Ergebnisse wurden im Finanzausschuss präsentiert und können so in den Beratungen zur Aufstellung des Haushaltsplanes berücksichtigt werden (Stadt Leipzig).

Weiterführende Links

www.netzwerk-buergerbeteiligung.de

www.leipzig.de

Rolle der Kommunen bei Beteiligungs- und Kooperationsprozessen

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13 Beteiligung externer Akteure bei der Planung von energe-tischer Infrastruktur

Erneuerbare Energien werden zumeist dezentral erzeugt. Damit kommt jede Kommune als potenzieller Standort für den Bau von Windparks, Biogasanlagen, Photovoltaikanlagen usw. in Betracht. Kommune-n finden sich daher regelmäßig mit konkreten Planungs- und Bauvorhaben Dritter konfrontiert. Hier stehen Sie als Entscheidungsträger vor der Herausforderung, auf Anträge und Vorhaben reagieren zu müssen und dabei mit unterschiedlichen Interessen und möglichen Konflikten möglichst konstruktiv umzugehen. Durch Maßnahmen der Bürgerbeteiligung kann jede Stufe des Verfahrens tragfähiger und zukunftssicherer gestaltet werden.

Lokale Bürgerinitiativen und Presseberichte über Auseinandersetzungen zum Beispiel bei Windener-gieprojekten erwecken mitunter den Eindruck, EE würden vor Ort nicht akzeptiert. Grund dafür ist jedoch meist keine grundsätzliche Ablehnung, sondern eine mangelnde Beteiligung und Information über die geplanten Projekte (AEE 2011).

13.1 Ansätze, praktische Lösungen, Potenziale etc.

An einer kommunal organisierten Energieversorgung sind eine Vielzahl von Akteuren beteiligt: Politik und Verwaltung, Eigenbetriebe der Kommune, private Haushalte, Gewerbe, Agrargenossenschaften… Kluge Energiekonzepte beziehen all diese Akteure ein. Sie müssen daher von allen Betroffenen ge-meinsam gestaltet werden.

Akzeptanz erfordert Information und Beteiligung Grundsätzlich gilt: Unwissenheit durch mangelnde Information erzeugt Widerstand. Fragen und Be-denken der Menschen in der Umgebung geplanter Anlagen müssen ernst genommen und aufgegriffen werden. Das gilt für die planenden Unternehmen genauso wie für die an einem solchen Entschei-dungsprozess Beteiligten in den Kommunen.

Ohne ausreichende Beteiligung drohen die Chancen von EE gegenüber den möglichen Nachteilen in den Hintergrund zu treten. Transparenz und Information sind die Basis einer akzeptanzorientierten Planung. Information an sich ist aber noch kein Garant für Zustimmung. Je konfliktträchtiger ein Pro-jekt ist, desto wichtiger sind Dialog- und Beteiligungsprozesse. Sie ermöglichen allen, ihre Argumente hervorzubringen, eine Verständigung zu erzielen und Kompromisse zu schließen.

Letzten Endes kommt es darauf an, den Bürger/innen die Vorteile des geplanten Projektes nahezu-bringen. Dabei gilt es die persönlichen Motivationen zu treffen und Handlungsbereitschaft zu wecken. Die Menschen vor Ort müssen davon überzeugt sein, dass die EE für sie selbst von Nutzen sind.

Einbinden wichtiger Akteure und von lokalem Sachverstand In jeder Kommune gibt es Akteure, die für eine erfolgreiche Planung und Umsetzung von Energieanla-gen von besonderer Bedeutung sind. Um die Akzeptanz von EE zu steigern, sollten diese Akteure von Anfang an über Planungen informiert und in die Diskussion einbezogen werden. Zunächst ist zu klären, wer die relevanten Akteure sind und welche Interessen sie haben. Je nach zu erwartender Einstellung gegenüber den geplanten Projekten gilt es, eine zielgruppenadäquate Ansprache und Beteiligung zu finden. Naturschutzgruppen werden sich zweifellos für andere Aspekte interessieren als beispielsweise das Handwerk, Tourismusbetriebe oder die Finanzverwaltung.

Dabei gilt es nicht nur, möglichst viele Akteure von den Vorteilen Erneuerbarer-Energien-Anlagen zu überzeugen, sondern auch den vorhandenen Sachverstand für eine optimale Planung zu nutzen. Denn die Vor-Ort-Experten können unter Umständen wertvolle Hinweise auf bessere Standortalternativen o.ä. geben.

Beteiligung externer Akteure bei der Planung von energetischer Infrastruktur

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Zu den relevanten kommunalen Akteuren gehören i.d.R.:

Mitglieder des Gemeinderates oder des Stadtparlaments,

Verwaltungsmitarbeiter,

lokale Umwelt- und Naturschutzgruppen,

Stadtwerke,

öffentliche Meinungsbildner, darunter z.B. Presse, Kirchen, Gewerkschaften und direkt betroffene Anwohner,

Unternehmer und Handwerker, die möglicherweise von den Planungen profitieren,

Land- und Forstwirte als potenzielle Biomassezulieferer und als Grundstückseigentümer.

Verfahren zur Beteiligung Bei der Einbindung von Akteuren können unterschiedliche Verfahren zum Einsatz kommen. Eine Ak-teursbeteiligung ist dann am erfolgreichsten, wenn das gewählte Verfahren ganz dem jeweiligen Kon-text, der jeweiligen Situation und ihrer Dynamik entspricht. Es gibt sehr viele und sehr gute Methoden der Beteiligung. Allerdings ist es nicht möglich, eine oder wenige Methoden generell zu empfehlen. Jeder Fall ist einzigartig und verlangt ein individuelles Verfahren. Wichtig ist, dass diese Methoden am Bedarf des konkreten Einzelfalls und der spezifischen Situation orientiert ausgewählt und passgenau zusammengestellt werden.

13.2 Planungsrelevanz

Verbindlich geregelt ist die Beteiligung der Öffentlichkeit im Rahmen der Bauleitplanung im Bauge-setzbuch und im Rahmen der Landes- und Regionalplanung im Raumordnungsgesetz und den jeweili-gen Landesplanungsgesetzen. Außerdem ist die Öffentlichkeit an der räumlichen Planung im Rahmen der Umweltprüfung (Baugesetzbuch, Raumordnungsgesetz) und der Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) einzubeziehen. Am intensivsten wird Öffentlichkeitsbeteiligung bei den informellen Planungsan-sätzen praktiziert (ARL 2008).

Transparenz von Anfang an

Ideen für EE-Projekte sollten frühzeitig offen präsentiert werden, nicht erst bei der obligatorischen Öffentlichkeitsbeteiligung im Rahmen der Genehmigungsverfahren. Möglichkeiten dafür sind Informa-tionstage oder öffentliche Versammlungen, bei denen bereits auf verschiedene Sorgen und Argumente eingegangen werden kann. Um Transparenz und eine umfassende Information der Öffentlichkeit zu gewährleisten ist auch die Einbindung der Lokalpresse wichtig.

Bedenken sollten grundsätzlich ernst genommen und beantwortet werden – so abwegig sie Experten auch erscheinen mögen. Dabei ist es wichtig, die richtige Sprache und den passenden Ton zu treffen.

Überzeugende Argumente für Erneuerbare Energien gibt es viele. Argumentationshilfen und eine Menge Fakten liefert die Agentur für Erneuerbare Energien. Weiterhin stellt das Bundesumweltminis-terium eine Vielzahl von Informationsmaterialien bereit.

Mediation zur Lösung bestehender Konflikte

Ist trotz aller Bemühungen ein größerer Konflikt entstanden, kann ein Mediationsverfahren dazu bei-tragen, einen von allen Beteiligten akzeptierten Weg zur Umsetzung Erneuerbarer-Energien-Projekte zu finden. Mehr Informationen zu Mediationsprojekten im Bereich Erneuerbare Energien und Natur-schutz sind beim Naturschutzbund Deutschland (NABU) zu finden. Hintergründe zu Mediationsverfah-ren und Anbieter finden sich beim Bundesverband Mediation.

Beteiligung externer Akteure bei der Planung von energetischer Infrastruktur

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13.3 Informationen zu Finanzen

Finanzierung über Bürgerbeteiligung

Bei Investitionen einer EE-Anlage kann die Kommune eine Einteilung in Eigenkaptial- und Fremdkapi-talfinanzierung vornehmen. Dabei sollte ein Anteil an Eigenkapital auch von den Bürgern der Kommu-ne kommen. Damit besteht für die Bürger die Möglichkeit, von der Erzeugung des sauberen Stroms unmittelbar zu profitieren. Der örtliche Stromversorger wird den Strom abnehmen und als Ökostrom vermarkten. Hierfür sollten entsprechende Verträge geschlossen werden. Wird der Windpark von ei-nem kommerziellen Investor betrieben, kann die Kommune zumindest mit Gewerbesteuereinnahmen rechnen.

Dieses Vorgehen betreiben bereits viele Kommunen bei kommunalen Windenergieprojekten und Bür-gerwindanlagen.

Eine umfassende Bürgerbeteiligung ist gegeben, wenn die Auswahl der Grundtücke, auf denen bspw. Windkraftanlagen gebaut werden sollen, sozial ausgewogen getroffen wird. So kann fast jeder dritte Haushalt in der Gemeinde oder Stadt mit einem Stück Land vertreten sein. Das trägt zur breiten Akzep-tanz für den Windpark bei (s. Stadt Dardesheim) (AEE, 2011).

13.4 Visualisierungen, Planungsdokumente

Abb. 34: Checkliste Öffentlichkeitsarbeit im Rahmen eines Beteiligungsprozesses (AEE 2011: 38).

Beteiligung externer Akteure bei der Planung von energetischer Infrastruktur

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13.5 Links und Literatur

AEE (AGENTUR FÜR ERNEUERBARE ENERGIEN E.V.), 2011: Erneuerbare-Energien-Projekte in Kommunen – Erfolgreiche Planung und Umsetzung, 5. überarbeitete Auflage 2011, Kooperationspartner:

DEUTSCHER STÄDTE- UND GEMEINDEBUND UND KOMPETENZNETZWERK DEZENTRALE ENERGIETECHNOLOGIEN (deENet), Berlin: 47 S. (PDF-Download: www.kommunal-erneuerbar.de/fileadmin/content/PDF/AEE_KommunalErneuerbar_Aufl05_web.pdf)

ARL (AKADEMIE FÜR RAUMFORSCHUNG UND LANDESPLANUNG), 2008: The Planning System and Planning Terms in Germany A Glossary. Studies in Spatial Development, No. 7. Elke Pahl-Weber, E., Henckel, D. (Eds.), Hannover: 279 p.

Praxisleitfaden Bürgerbeteiligung - Die Energiewende gemeinsam gestalten. Internetseite der ‚Im-

puls - Agentur für angewandte Utopien‘ (URL, 2013: www.leitfaden-buergerbeteiligung.de)

PRAXISBEISPIEL : Bioenergiedorf Mauenheim

Name, Lage, verantwortliche Einrichtungen

Gemeinde Mauenheim (Baden-Württemberg)

- Ortsteil der Fremdenverkehrsgemeinde Immendingen im Landkreis Tuttlingen - Rd. 400 Einwohner

Hintergrund, Ziele, Umsetzungsmaßnahmen, Finanzierung

Mauenheim ist das erste Dorf in Baden-Württemberg, welches sich strom- und wärmeseitig vollständig aus heimischen erneuerbaren Energien versorgt. Biogas-Abwärme und moderne Holzenergie werden in ein Nahwärmenetz eingespeist und im Ort verteilt.

Die wichtigsten Eckpfeiler der Energieversorgung bilden eine große Biogasanlage, eine Holzhackschnit-zelheizung und ein Nahwärmenetz, an das sowohl die öffentlichen wie privaten Gebäude angeschlos-sen sind. Eine Photovoltaikanlage zur Stromerzeugung rundet das Bioenergiedorf-Konzept ab. Insge-samt sind 66 Gebäude angeschlossen, darunter auch die kommunale Alpenblickhalle, das Rathaus, das Pfarrhaus sowie private Wohngebäude. Zusammen erzeugen die Erneuerbaren Energien ungefähr das Vierfache des örtlichen Strombedarfs. Das Bioenergiedorf Mauenheim wurde 2006 von der solarcom-plex AG realisiert.

Finanzierung Die Biogasanlage - finanziert von der KCH Biogas GmbH - hat rund 1,4 Mio. Euro gekostet, die Projekt-kosten von solarcomplex für die Hackschnitzelheizung, das Nahwärmenetz inkl. der Wärmeübergabe-stationen und die PV-Anlage lagen bei gut 1,6 Mio. Euro. Das solarcomplex-Projekt wurde über eine Kommanditgesellschaft finanziert, an der sich auch die Bürger von Mauenheim finanziell beteiligen konnten. Die Mindestbeteiligung lag bei 2.500 Euro, die tatsächlichen Beteiligungen bewegen sich zwischen 2.500 und 50.000 Euro, insgesamt wurden 605.000 Euro Bürgerkapital gezeichnet. Es wurde eine Rendite aufs eingesetzte Bürgerkapital von rund 5% prognostiziert. Die Gesamtfinanzierung er-folgte außerdem über ein KfW-Darlehen, durchgeleitet über die Sparkasse Engen-Gottmadingen, sowie einen Zuschuss des Landes Baden-Württemberg aus dem Energieholz-Förderprogramm.

Beteiligung externer Akteure bei der Planung von energetischer Infrastruktur

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Kostenvorteil

Optimale Ergänzung von Biogas und Holzenergie

Die Biogasanlage wird mit Biomasse aus der umliegenden Landwirtschaft beschickt, unter anderem mit dem Mist eines benachbarten Rinderstalls. Eine Holzhackschnitzelheizung liefert die andere Hälfte der benötigten Wärme. Beide Wärmequellen ergänzen sich ideal: Während die Biogasanlage ganzjährig eine konstante Grundlast bereitstellt, deckt die Holzhackschnitzelheizung im Winter den erhöhten Wärmebedarf. Das Holz stammt aus dem kommunalen Waldbestand.

Seit Dezember 2005 erzeugt die Biogasanlage am Ortsrand von Mauenheim jährlich rund zwei Millio-nen kWh Strom. Bei der Stromerzeugung fällt Abwärme an, deren Nutzung die Effizienz erhöht und langfristig viel Geld und CO2-Emissionen einspart. Die Gemeinde hat daher ein Nahwärmenetz bauen lassen. Rund 1,8 Millionen kWh Abwärme decken nun etwa die Hälfte des örtlichen Wärmebedarfs.

Neben den ökologischen Vorteilen hat das Projekt auch einen hohen regionalwirtschaftlichen Wert: Die Energiekosten fließen nicht mehr ab, sondern bleiben als Kaufkraft vor Ort (AEE 2011).

Bisher bezogen die Mauenheimer Bürger pro Jahr über 300.000 Liter Heizöl, das entspricht beim der-zeitigen Ölpreis einem Energiekostenabfluss von rund 200.000 Euro jährlich bzw. von 10 - 20 Mio. Euro in 20 Jahren.

Planungsprozesse, Beteiligung von Interessengruppen und mögl i-che Beteiligungsstrukturen

Kommunale Biogasnutzung

Biogasanlagen werden meist von Landwirten oder von kommerziellen Investoren betrieben. In diesen Fällen liegt der Einfluss von Kommunen auf die Planung und Umsetzung von Biogasanlagen insbeson-dere im immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsverfahren. Darüber hinaus können die kommuna-len Verantwortlichen den Diskussionsprozess im Rahmen der Einbeziehung der lokalen Öffentlichkeit wesentlich beeinflussen (AEE 2011).

Hohe ideelle und finanzielle Bürgerbeteiligung Das Bioenergiedorf Mauenheim geht auf eine Initiative des Bürgermeisters und von Mauenheimer Landwirten zurück. Die Projekte wurden mit den Bürgern zusammen geplant und entwickelt, die Um-setzung erfolgte in Zusammenarbeit mit der Deutschen Umwelthilfe. Im Vorfeld fanden mehrere Bür-gerinformationsveranstaltungen statt, die nicht nur Vorbehalte ausräumten, sondern Begeisterung erzeugten. Dies führte zu einer hohen finanziellen und ideellen Beteiligung der Bürger an dem Projekt Bioenergiedorf Mauenheim. Die rund eine Million Euro für die Biogasanlage wurden von einem örtli-chen Unternehmen finanziert. Die Investitionen für die Hackschnitzelheizung, das Nahwärmenetz und die Photovoltaikanlage lagen bei gut 1,6 Millionen Euro. Sie wurden über eine Kommanditgesell-schaftaufgebracht, an der auch viele Bürger beteiligt sind (siehe oben). Die Laufzeit der Bürgerbeteili-gungen liegt bei 20 Jahren, bei einer prognostizierten Rendite von ca. 5%. Ein Darlehen der KfW-Förderbank und ein Zuschuss des Landes Baden-Württemberg sicherten die Restfinanzierung.

Die Laufzeit des Bürgerbeteiligungsprojektes beträgt zunächst 20 Jahre, die technischen Komponenten werden über diesen Zeitrahmen hinaus betrieben (AEE 2011).

Beteiligung externer Akteure bei der Planung von energetischer Infrastruktur

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Fotos, Karten, Graphiken etc.

Abb. 35: Plan des Bioenergiegdorfs Mauenheim (www.bioenergiedorf-mauenheim.de).

Weiterführende Links und Literatur

www.bioenergiedorf-mauenheim.de

AEE (AGENTUR FÜR ERNEUERBARE ENERGIEN E.V.), 2011: Erneuerbare-Energien-Projekte in Kommu-nen – Erfolgreiche Planung und Umsetzung. 5. überarbeitete Auflage 2011, Kooperations-partner: Deutscher Städte- und Gemeindebund und Kompetenznetzwerk Dezentrale Energie-technologien (deENet), Berlin: 47 S. (PDF-Download: www.kommunal-erneuerbar.de/fileadmin/content/PDF/AEE_KommunalErneuerbar_Aufl05_web.pdf)

Ansprechpartner

Bene Müller Solar complex Tel.: 07731 8274-0 E-Mail: [email protected] Web: www.bioenergiedorf-mauenheim.de, www.solarcomplex.de

Beteiligung externer Akteure bei der Planung von energetischer Infrastruktur

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ANHANG I

Tools für Energieplanung Nr. Name des Tools Art des Tools Einsatzmöglichkeit Ergebnis Links

1 reMAC (Regenera-tive Energy for Metropolitan Are-as and Cities)

Online-Planungstool Stadt- und Regio-nalplanung

Argumentationsgrundlagen zu ökol.& ökonomischen Konsequenzen zukünftiger Energieversorgung, Unterstützung bei der Entwicklung, Durchsetzung und Überprü-fung regionaler Energie- und Klima-schutzstrategien.

www.regenerative-energy.org/DE/about_reMAC.php www.climate-service-center.de/038187/index_0038187.html.de

2 Stadtbaukasten Personelle Begleitung und Beratung zu Modu-len für eine nachhaltige, klimaangepasste Stadt-planung

Stadtplanung, Verwaltung

Bewertung der politischen Durchsetzbar-keit von möglichen Anpassungsmaßnah-men

www.climate-service-center.de/034642/index_0034642.html.de

3 BKI Energieplaner 11

EnEV-Software mit allen Nachweisen und Ener-gieausweisen für Wohn- und Nichtwohngebäude im Neu- und Altbau

Gebäudebe-standsanalyse

Berechnungen mit Ausgaben für alle Gebäudearten

www.aknw.de/fileadmin/user_upload/Bestellinfo-Bestellformulare/BKI_Datenblatt_Energieplaner_130718.pdf

4 Energie-Navigator Software (Client-Server-Applikation)

Gebäudebe-standsanalyse (Werkzeug für den energieoptimier-ten Gebäudebe-trieb)

Planung und Qualitätssicherung optima-ler Gebäudefunktionen

www.enob.info/de/software-und-tools/projekt/details/energie-navigator-werkzeug-fuer-den-energieoptimierten-gebaeudebetrieb/

5 Therakles - Das dynamische Raummodell

Simulations-Software Gebäudebe-standsanalyse

Schnelle Einzelzonen-Simulation von Wärmeströmen

www.enob.info/de/software-und-tools/projekt/details/therakles-schnelle-einzelzonen-simulation-von-waermestroemen/

6 EnerCalC Software Gebäudebe-standsanalyse (Energiebilanzie-rung von

Vereinfachte gebäudegebundene Ener-giebilanzen nach DIN V 18599

www.enob.info/de/software-und-tools/projekt/details/enercalc-vereinfachte-energiebilanzen-nach-din-v-18599/

Tools für Energieplanung

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Materialsammlung – SPECIAL Fortbildung Seite 84 von 89

Nr. Name des Tools Art des Tools Einsatzmöglichkeit Ergebnis Links

Gebäuden)

7 TEK-Tool EXCEL-Werkzeug TEK Zur energetischen Analyse und Be-wertung von be-stehenden Nicht-wohngebäuden

Ermittlung der Teilenergiekennwerte für Nichtwohngebäude im Bestand

www.enob.info/de/software-und-tools/projekt/details/tek-teilenergiekennwerte-fuer-nichtwohngebaeude-im-bestand/

8 WUFI Plus Therm Bestandteil der Soft-ware-Familie WUFI (Simulationssoftware)

Gebäudebe-standsanalyse

Berechnung des thermischen Gebäude-verhaltens unter Berücksichtigung stünd-licher Außenklimawerte, innerer Wärme-lasten, verschiedener Schalttemperatu-ren und Lüftungsstrategien sowie ange-paßter Anlagentechnik

www.enob.info/de/software-und-tools/projekt/details/wufi-plus-therm-reduzierte-komplexitaet-fuer-die-thermische-gebaeudesimulation/

9 ModBen - Modell-gestützte Betriebs-führung von Ge-bäuden

Software Gebäudebe-standsanalyse

Erkennung von Fehlern im Betrieb von Gebäuden

www.enob.info/de/software-und-tools/projekt/details/modben-modellgestuetzte-betriebsfuehrung-von-gebaeuden/

10 IT-Toolkit für energieeffiziente Sanierungsmaß-nahme

10 einzelnen Beratungs-und Informations-Instrumente, inkl. Checkliste

Gebäudebe-standsanalyse, Sanierungsmaß-nahmen

Identifizierung von Gebäuden mit zu hohen Energieverbräuchen, Kontrolle des energieeffizienten Betriebs von Gebäu-den, Bestandsaufnahme und Gebäude-dokumentation

www.enob.info/de/software-und-tools/projekt/details/it-toolkit-fuer-energieeffiziente-sanierungsmassnahmen/

11 MASEA – Materi-aldaten für bau-physikalisch und feuchtetechnisch optimale Sanie-rung

Online-Datenbank Altbausanierung Datenbank mit 476 Materialien, insbe-sondere Materialien, die für die Altbau-sanierung relevant sind.

www.enob.info/de/software-und-tools/projekt/details/masea-materialdaten-fuer-bauphysikalisch-und-feuchtetechnisch-optimale-sanierung/

Tools für Energieplanung

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Materialsammlung – SPECIAL Fortbildung Seite 85 von 89

Nr. Name des Tools Art des Tools Einsatzmöglichkeit Ergebnis Links 12 ISO 50001: Leitfaden für

Unternehmen und Organisationen

Leitfaden Energiemanage-mentsysteme in der Praxis

Unternehmen können aus Vielfalt an Ausgestaltungsoptionen eines Managementsystems, angemesse-ner Weise auf die eigenen Bedürf-nisse „zuzuschneiden“

www.umweltbundesamt.de/sites/default/files/medien/publikation/long/3959.pdf

13 Plausibilitätscheck Handlungsleitfaden Energetische Stadt-erneuerung

Überprüfung gegenwärtiger wie potentieller zukünftiger Energiever-sorgungssysteme auf ihre energeti-sche Plausibilität. Aufzeigen des Einflusses von Siedlungsstrukturtyp, Bebauungsdichte, Siedlungsflächen-größe, Gebäudetypologie, Gebäu-deertüchtigungs-zustand auf die energetische Bilanz eines Quartiers oder Versorgungsgebiets.

www.bbsr.bund.de/BBSR/DE/Veroeffentlichungen/BMVBS/Sonderveroeffentlichungen/2011/DL_HandlungsleitfadenEE.pdf?__blob=publicationFile&v=2

14 BalticClimate Toolkit spezifische methodi-sche Handreichungen und Checklisten

Unterstützung loka-ler und regionaler Akteure beim Zu-gang zum Thema Klimawandel, Ziel-gruppen: politische Entscheidungsträ-ger, Raumplaner und Unternehmer

www.arl-net.de/content/balticclimate-toolkit www.toolkit.balticclimate.org/

15 "Make Energy Change Happen"

Toolkit als Schritt-für-Schritt Guide

Bei Planung von Projekten zum The-ma Energiesparen in Haushalten oder kleineren Organisa-tionen

bietet Hinweise und Werkzeuge für die Vorbereitung, Gestaltung und Bewertung des Projekts zur Ener-gieeinsparung.

www.klima-kampagnen-baukasten.de/root/erfolgreiche-kampagnen/energiesparkampagnen/das-toolkit-make-energy-change-happen/das-toolkit-make-energy-change-happen.html http://mechanisms.energychange.info/sites/default/files/pdf/Mechanisms-Energychange-Toolkit.pdf

Tools für Energieplanung

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Materialsammlung – SPECIAL Fortbildung Seite 86 von 89

Nr. Name des Tools Art des Tools Einsatzmöglichkeit Ergebnis Links 16 Energy Toolkit - Inte-

grierte Überwachung von Infrastrukturnetzen

Werkzeug zur Pla-nung, Analyse, Bilan-zierung/Optimierung

Dienstleistungen für Kommunen, Netzbe-treiber und die Wohnungswirtschaft

Entwicklung einer Methodik zur integrierten Simulation, Betriebs-führung und Überwachung von Gebäuden und lokalen Infrastruk-turnetzen (Strom, Wärme, Gas)

www.eneff-stadt.info/de/planungsinstrumente/projekt/details/energy-toolkit-integrierte-ueberwachung-von-infrastrukturnetzen/

17 EnerGo IT-Toolkit Kostenkalkulation für Public-Private-Partnership Projekte, Verbrauchs-bewertungstool, elektronisches Geäudeinspektionsprotokoll, Ener-gieeffizienzbewertung von Sanie-rungsmaßnahmen

http://www.annex46.de/pdf/brosch_toolkit-flyer.pdf

18 Energiekonzept-Berater für Stadtquartiere

Software zur Unter-stützung von Stadt-planern und anderen in diesem Bereich Aktive in den ersten Planungsphasen einer Quartiersentwicklung

Stadtplanung Ermittlung von Potentialen von möglichen Varianten der baulichen Qualität und der Versorgungsstrate-gie (Vergleich des Energiever-brauchs, Bsp. Für energieeffiziente Stadtquartiere, energieeffiziente Strategien und Technologien, Be-wertung der Energieeffizienz)

www.eneff-stadt.info/de/planungsinstrumente/projekt/details/eneffstadt-energiekonzept-berater-fuer-stadtquartiere/

19 Wertschöpfungsrechner Rechner Planung von EE-Anlagen

Wertschöpfungseffekte, Klima-schutzeffekte und Beschäftigungsef-fekte

www.kommunal-erneuerbar.de/de/kommunale-wertschoepfung/rechner.html

20 PLAN-EE GIS-basiertes Plan-nungstool für erneu-erbare Energien

Regionaler Ausbau der erneuerbaren Energien

Analyse des Zusammenspiels zwi-schen regional umsetzbaren Poten-zialen von EE und der Akzeptanz derer Nutzung durch die Bevölke-rung u. Institutionen

www.iip.kit.edu/1064_2361.php www.ifr.kit.edu/img/content/130228_Plan-EE_Plakat_ohneMaulwurf.jpg

Tools für Energieplanung

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E R N E U E R B A R E E N E R G I E N U N D E N E R G I E E F F I Z I E N Z I N D E R K O M M U N A L E N P L A N U N G S P R A X I S

Materialsammlung – SPECIAL Fortbildung Seite 87 von 89

Nr. Name des Tools Art des Tools Einsatzmöglichkeit Ergebnis Links 21 TOP-Energy 8Toolkit

for Optimization of Industrial Energy Sys-tems)

Rechnergetützte Mo-dule zur Dokumenta-tion, Analyse, Simula-tion und Bewertung hinsichtlich ökonomi-scher, energetischer und umweltrelevanter Faktoren

Energieberatung für Industrie und Ge-werbe

Unterstützung des Analyse- und Optimierungsprozesses einer in-dustriellen Energieberatung

www.ltt.rwth-aachen.de/forschung/energiesystemtechnik/energiesystemtech-nik/project/TOP_Energy_Toolkit_for_Optimiz/

22 BRITA in PuBs Infor-mation Tool (BIT)

Leistungsbewertungs-tool, Internetbasierte Datenbank mit Infor-mationen, Praxisbei-spielen und Leitfaden

Sanierung öffentli-cher Gebäude

Vergleiche, Informationen www.brita-in-pubs.eu

23 WAREMA Energiebera-ter

Software Energetische Be-trachtung der Fas-sade von Nicht-wohngebäuden

Berechnung und Vergleich verschie-dener Varianten und Aufzeigen der energetisch effektivsten Lösung

www.warema.de/FACHPARTNER/ARCHITEKTENNETZ/_Dokumente/Planungshilfen-/Energieberater_WAREMA.pdf

Tools für Energieplanung

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E R N E U E R B A R E E N E R G I E N U N D E N E R G I E E F F I Z I E N Z I N D E R K O M M U N A L E N P L A N U N G S P R A X I S

Materialsammlung – SPECIAL Fortbildung Seite 88 von 89

ANHANG II

Artikel zu energie- und planungsrelevanten Studien und Projekten aus der Zeitschrift PLANERIN der Vereinigung für Stadt-, Regional- und Landesplanung SRL e.V. - aufgelistet nach Themenfel-dern.

Raumplanung und Erneuerbare Energien (Einführung)

MARKUS BIBERACHER, SABINE GADOCHA, 2008: Erneuerbare Energie und Raum – Räumliche Energiesys-tem-Modelle als strategisches Instrument. Ausgabe 3-2008: 18-20.

Optimierung der regionalen Wertschöpfung durch Integration von EE und Effizienz in Planungs-prozesse

FRANK BUCHHOLZ, ULRICH WILD, 2008: Regionale Wertschöpfung durch Klimaschutz – Eine Potenzial-abschätzung für die Region Südostoberbayern. Ausgabe 3-2008: 21-22.

ULRIKE JANSSEN , 2010: Klimaschutz auf der Streichliste – Oder kann Finanzkrise auch Klimachance sein. Ausgabe 3-2010: 5-7.

DENISE PIELNIOK , 2010: Energieautarke Regionen in Sachsen – Der Weg zur eigenen Energieversor-gung. Ausgabe 3-2010: 12-13.

Chancen der Umsetzung in der formellen Planung

BIRTE FROMMER, SONJA SCHLIPF, 2008: Klimawandel als Aufgabe der Stadtentwicklung – Erfahrungen aus der Netzwerkarbeit. Ausgabe 3-2008: 15-17.

CHRISTIAN VOIGT, GUIDO WALLRAVEN, 2008: Energieeffizienz in der Bauleitplanung – Ein Weg zum Ziel. Ausgabe 3-2008: 37-38.

NICOLE BAUMÜLLER, 2012: Hitze als Planungsfaktor – Klimaanpassung als kommunale Aufgabe der Stadtplanung. Ausgabe 4-2012.

SIMONE PHILIPPI, 2012: Klimaanpassung in der Regionalplanung – Modellvorhaben der Raumordnung in Mittel- und Südhessen. Ausgabe 4-2012: 14-16.

Integrierte Strategien der Planung

URSULA FLECKEN, PAUL-MARTIN RICHTER, 2012: Energieeffiziente Quartiersentwicklung – Ergebnisse der Case Study Berlin. Ausgabe 2-2012: 57-58.

MICHAEL FÄRBER, CHRISTIAN HUTTENLOHER, 2013: Energieeffizienz und Erneuerbare Energien – EU-Förderung für integrierte Stadt- und Regionalentwicklung. Ausgabe: 2-2013: 33-34.

ANGELA HANISCH, 2008: Kommunaler Klimaschutz – Aktivitäten in Städten und Gemeinden. Ausgabe 3-2008: 25-27.

BORIS PALMER, 2008: Klimaschutz in der Stadt – Tübingen macht blau. Ausgabe 3-2008: 31-33.

HEIDI SINNING, GUIDO SPOHR, 2008: Klimaschutz durch Nachhaltigkeitsmanagement – Ein Beitrag zur CO2-Minderung in der Stadtentwicklung. Ausgabe 3-2008: 34-36.

SYLVIA FRANZL, JOACHIM LORENZ, 2010: Integriertes Handlungsprogramm Klimaschutz – Am Beispiel der Landeshauptstadt München. Ausgabe 3-2010: 14-16.

IRIS MEYER, UDO SAHLING, 2010: Integrierte Klimaschutzkonzepte für Kommunen – Die Erarbeitung handlungsorientierter Programme in der Region Hannover. Ausgabe 3-2010: 8-9.

HANNAH BALTES, HENDRIK JANSEN, J. ALEXANDER SCHMIDT, 2012: Stadt begegnet Klimawandel - Integrier-te Strategien für Essen. Ausgabe 4-2012: 29-31.

DANIEL BLÄSER, 2012: Klimaschutz braucht mehr als ein Konzept – Klimaschutzkonzepte und ihre Bedeutung für die Stadtplanung. Ausgabe 4-2012: 8-10.

KATRIN GROßMANN ET AL., 2012: Energieeffizienz in schrumpfenden Städten – Das Projekt Energieeffi-ziente Stadt Delitzsch. Ausgabe 4-2012: 26-28.

Energie- und planungsrelevante Artikel aus der PLANERIN

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E R N E U E R B A R E E N E R G I E N U N D E N E R G I E E F F I Z I E N Z I N D E R K O M M U N A L E N P L A N U N G S P R A X I S

Materialsammlung – SPECIAL Fortbildung Seite 89 von 89

CHRISTIANE SCHLONSKI, 2009: Klimaschutz und Energieeffizienz in Kommunen. Ausgabe 5-2009: 37.

ROBERT KORAB, ANNE LANG, GREGOR WILTSCHKO, 2011: Planungsparameter für Zero-Emission-Städte. Ausgabe 5-2011: 41-42.

URSULA EICKER ET AL., 2012: Energieleitplanung im Städtebau – Energetische Kriterien für die Planung des Wohngebiets München-Freiham. Ausgabe 6-2012: 27-29.

Disziplinäre Strategien der Planung

ARMAND DÜTZ, 2008: eea® – European Energy Award – Der europäische Standard für energieeffizi-ente Kommunen. Ausgabe 3-2008: 28-30.

UTA BIRK, 2012: Immobilien- und Wohnungswirtschaft – Strategien und Potenziale zum Klimawandel (immoklima). Ausgabe 4-2012: 20-22.

JOHANNA FINK et al., 2012: Klimaanpassung im Siedlungsbestand – Maßnahmen der dezentralen Regenwasserbewirtschaftung. Ausgabe 4-2012: 32-34.

MANFRED GRAUTHOFF, VERONIKA MOOK, 2012: Klima und Energie – Kommunale und regionale Hand-lungsfelder. Ausgabe 4-2012: 5-7.

DAVID BALUSSOU, GUILLAUME CHRISTEN, MATHIAS JEHLING, STEFAN JERGENTZ, TAMER SOYLU, 2013: Räumliche Szenarien für die Energiewende – Interdisziplinärer Ansatz des Projekts Plan-EE am Oberrhein. Aus-gabe 4-2013: 50-51.

Planerische Aspekte der Wärme- und Stromversorgung

NINA BUHR, HELGA KANNING, 2008: Raumverträglichkeit Erneuerbarer Energien – Räumliche Auswir-kungen des Biogaspfades und planerische Strategien. Ausgabe 3-2008: 23-24.

TILL JENSSEN, 2012: Energiewende auf Stadtteilebene – Das Beispiel Scharnhauser Park. Ausgabe 4-2012: 35-37.

DAGMAR EVERDING: 2009: Mehrwert für die Region – Wärme und Strom aus erneuerbaren Energien. Ausgabe 5-2009: 38-39.

Planerische Aspekte bei der Sanierung im Bestand

LARS SCHARNHOLZ, PETRA WOLLENBERG, 2012: Klimaschutz durch Stadtgestaltung – Fallstudien zu kommunalen Energiekonzepten in Brandenburg. Ausgabe 1-2012: 47-48.

DAGMAR EVERDING, 2008: Energie-Achse in der Nürnberger Südstadt – Energieprojekte als Zugpferd der Stadterneuerung. Ausgabe 4-2008: 43-44.

JÖRN MUTSCHALL, 2012: Energieeffizienz im Wohngebäudebestand – Rahmenbedingungen und Handlungsempfehlungen. Ausgabe 4-2012: 23-25.

MICHAEL FÄRBER, URSULA FLECKEN, 2011: Die soziale Dimension der Energieeffizienz – Am Beispiel energetischer Sanierungen in Berlin. Ausgabe 5-2011: 39-40.

Beteiligungs- und Kooperationsprozesse in der Kommune

JAN HILLIGARDT, 2011: Energiewende und ländlicher Raum – Die deutschen Landkreise beziehen Posi-tion. Ausgabe 5-2011: 38.

Energie- und planungsrelevante Artikel aus der PLANERIN