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Erneuerbare Energien Mit Rückenwind in das neue Jahr! Änderungen 2013

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Erneuerbare EnergienMit Rückenwind in das neue Jahr! Änderungen 2013

Zum Jahreswechsel haben sich erneut einige Grunderwerb­steuersätze erhöht. Aufgrund der überwiegenden Pacht von Land im Bereich Onshore-Wind und Solar-PV ist diese Regelung ggf. nur im Bereich von Biomasse von größerem Interesse.

Aufgrund des Gesetzes zur Umsetzung eines Maßnahmen­pakets zur Stabilisierung des Finanzmarktes (Finanzmarkt­stabilisierungsgesetz) vom 17. Oktober 2008 wurde zunächst bis zum 31. Dezember 2013 der Tatbestand der bilanziellen Überschuldung nach § 19 InsO „ausgesetzt“, indem das zusätzliche Kriterium einer positiven Fortführungsprognose in das Gesetz aufgenommen wurde. Diese Frist wurde einmalig bis zum 31. Dezember 2013 verlängert.

Nach derzeitiger Rechtslage wird ab dem 1. Januar 2014 durch eine bilanzielle Überschuldung wieder ein Insolvenztatbestand herbeigeführt. Bei Jahresabschlussprüfungen betreffend das Wirtschaftsjahr 2012 wird daher das Wegfallen der Fortführungs-prognose bereits zu berücksichtigen sein; das kann ggf. dazu führen, dass ein Testat im Falle einer Überschuldung einge-schränkt oder versagt wird. Gerade während der Projektentwick-lungsphase oder auch z. B. in mehreren aufeinander folgenden windschwachen Jahren kann diese Thematik bei Erneuerbare- Energien-Projekten problematisch werden. Im Falle von gewährten Gesellschafterdarlehen kann diese Situation durch einen entspre-chenden „qualifizierten“ Rangrücktritt geheilt werden. Wird hingegen ausschließlich Fremdfinanzierung eingesetzt, so kann die Eröffnung des Insolvenzverfahrens ggf. durch die Erklärung einer sog. Ausstattungs- oder Verlustausgleichsverpflichtung durch den oder die Anteilseigner abgewendet werden.

Allgemeine rechtliche und steuerrechtliche Änderungen

Durch die aktuelle Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs ist eine Neufassung der Dividendenbesteuerung bei Beteiligungen von weniger als 10 % erforderlich, sog. Streu besitzdividenden. Das könnte bedeuten, dass ab 2013 (ggf. rückwirkend) für Dividenden und Veräußerungsgewinne für GmbH-Gesellschafter mit einer Beteiligung von unter 10 % die bisher bestehenden Steuervergünstigungen wegfallen. Derzeit ist noch unklar, ob die vom Bundesrat vorgeschlagene Abschaffung der Steuerfreiheit von Streubesitzdividenden für Steuer inländer oder die von der Bundesregierung vorgeschlagene Steuerfreistellung für Steuer-ausländer umgesetzt wird. Eine Rückwirkung auf den Veran-lagungszeitraum 2013 scheint derweil nur bei einer Frei stellung für Steuerausländer wahrscheinlich. Auch hier bleibt die weitere Entwicklung abzuwarten.

Die elektronische Umsatzsteuervoran meldung ist 2013 nur noch mit Elster-Zertifikat möglich. Sollte die Beantragung des Elster-Zertifikats vernachlässigt werden, könnte es zu einer ungeplanten Verzögerung der Vorsteuererstattung gerade in der Projektentwicklung kommen.

2 Ernst & Young

1. 3.

2.

4.

Erneuerbare Energien 3

Eckpunkte zur Reform des EEG (Verfahrensvorschläge)

• Gesetzliche Regelung der zeitlichen und quantitativen Ausbauziele für die erneuerbaren Energien

• Erhalt des Zieles eines Anteils von 80 % an erneuerbaren Energien an der Stromversorgung im Jahr 2050

• Angestrebter Ausbau bis zum Jahr 2020 (und danach bis 2050) in möglichst gleichmäßigen Schritten, um Überhitzungen zu vermeiden

• Festlegung spezifischer Ausbauziele nach Energiearten

Aufgrund dieser Reforminitiative erhöht sich für Investoren in Projektentwicklungen das Risiko, dass sich die Rahmenbedingungen bei Inbetriebnahme ggf. von den Rahmenbedingungen des jetzigen EEG 2012 unterscheiden. Aufgrund eines generell anzunehmenden Bestandsschutzes besteht dieses Risiko für bereits in Betrieb genommene Windparks jedoch nicht.

Die Anfangsvergütung für Onshore­Windprojekte ist zum 1. Januar 2013 aufgrund der Degression von 8,93 ct/kWh auf 8,80 ct/kWh bzw. die Grundvergütung von 4,87 ct/kWh auf 4,80 ct/kWh gefallen. Zum 31. Dezember 2015 läuft nach der derzeitigen EEG­Regelung der SDL­Bonus aus.

Es ist davon auszugehen, dass dies in diesem und im nächsten Jahr zu erhöhter Projektentwickleraktivität und damit zu einem erhöhten Finanzierungsbedarf führt.

Der Bundestag hat im Oktober 2012 die Management­prämienverordnung (MaPrV) beschlossen. Damit einher geht ab 1. Januar 2013 die Senkung der Managementprämie auf 0,65 ct/kWh für nicht fernsteuerbare Anlagen bzw. auf 0,75 ct/kWh für fernsteuerbare Anlagen.

Offshore-Wind

Der Bundestag hat am 29. November 2012 die Neuregelung der Vorschriften zum Netzanschluss von Offshore­Windparks im EnWG verabschiedet. Kern der Neuregelung ist die Aus­arbeitung eines Offshore­Netzentwicklungsplanes, der verbindlich die Anschlusszeitpunkte regelt. Im Falle einer verspäteten Netzanbindung können Projektbe-treiber gegen den Netzbetreiber einen Anspruch auf Ersatz von 90 % der ihnen dadurch entgangenen Einspeisevergütung geltend machen.

Nach Angaben von TenneT sollen 2013 die Netzanbindungen Borwin 2, Dolwin 1 und Helwin 1 fertiggestellt werden.

Der Gesetzgeber wollte ursprünglich durch eine „deklaratori­sche Feststellung“ eine von Anfang an bestehende Pflicht zur Abführung der deutschen Versicherungsteuer in der Bauphase von Offshore­Windkraftanlagen in der ausschließlichen Wirtschaftszone (AWZ) gesetzlich verankern. Dies wurde nicht umgesetzt; stattdessen wirkt der neue § 1 Abs. 4 VersStG nunmehr konstitutiv und zudem erst für Zeiträume nach dem 1. Januar 2014. Das bedeutet, dass für die Jahre bis einschließlich 2013 regel-mäßig keine Versicherungsteuer anfällt.

1. 1.

2.

4 Ernst & Young

Onshore-Wind

2.

3.3.

Erneuerbare Energien 5Erneuerbare Energien

6 Ernst & Young

Photovoltaik

Aufgrund des Zubaus von 7.630 MW im Jahr 2012 werden die Einspeisevergütungen mit der maximalen Degression von 2,8 % erneut stärker fallen.

Die Sonderregelung für die Zerlegung des Gewerbesteuer­mess betrags von Windkraftanlagenbetreibern auf „solare Strahlungsenergie“ sowie auf alle sonstigen Anlagen zur Nutzung erneuerbarer Energien (§ 29 Abs. 1 Nr. 2 GewStGE) soll ausgeweitet werden. Danach werden 70 % der Gewerbe­steuer der Gemeinde zugeordnet, in der die Anlagen stehen, und nur noch die restlichen 30 % auf der Basis der Lohn­summe bzw. dem Sitz der Gesellschaft. Für die betreffenden Gemeinden steigt dadurch die Attraktivität solcher Projekte.

1. 1.

Biomasse

2.

Im Bereich der Biomasse wird die Einspeisevergütung degressionsbedingt für die unterschiedlichen Technologien um jeweils 2 % gesenkt. Für die detaillierten Regelungen der einzelnen Technologien verweisen wir auf das vom Bundesumweltministerium herausge-gebene Papier „Vergütungssätze, Degression und Berechnungs-beispiele nach dem neuen Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) vom 4. August 2011 (‚EEG 2012’1)“.

1 Vgl. www.bmu.de/fileadmin/bmu-import/files/pdfs/allgemein/application/pdf/

eeg_2012_verguetungsdegression_bf.pdf

1.

Geothermie

Für Geothermieanwendungen hat sich im Jahr 2013 keine Veränderung der Einspeisevergütungen ergeben. Die Ver­gütung beträgt weiterhin 25 ct/kWh bzw. 5 ct/kWh für die Nutzung petrothermaler Techniken. Erst ab 2018 ist eine jährliche Degression von 5 % zu berücksichtigen.

Erneuerbare Energien 7

Dr. Frank J. Matzen Transaction Support

Tel. +49 6196 996 [email protected]

Ihre Ernst & Young-Ansprechpartner

Dr. Florian Ropohl Transaction Tax

Tel. +49 40 36132 [email protected]

Dr. Stefan Kunowski Valuation & Business Modelling Tel. +49 89 14331 [email protected]

Robert Seiter M&A Advisory

Tel. +49 30 25471 [email protected]

Pierre Schmidt Capital & Debt Advisory

Tel. +49 211 9352 [email protected]

Matthias Winter Gesellschaftsrecht

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Jan Philipp Otter Fördermittelberatung

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Harald Horstkotte Öffentliches Wirtschaftsrecht

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Christian Goetz Transaction Integrity

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Axel Kirch M&A Advisory

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