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Informationen zur Studienstufe <1> Einige Regeln für das Arbeiten in der Sekundarstufe II 1. Die Arbeit in der Gymnasialen Oberstufe kann nur erfolgreich verlaufen, wenn bestimmte Regeln des Miteinanders eingehalten werden. Verspätungen und häufiges Fehlen wirken sich negativ auf das Arbeitsklima und die Leistungen aus (nicht nur des Einzelnen, sondern des jeweiligen Kurses insgesamt). Missbilligungen bei häufigen Verspätungen und hohen Fehlzeiten aus nichtigen Gründen werden in allen Semesterzeugnissen vermerkt, in bestimmten Fällen erfolgt ein Verweis! Unentschuldigtes Fehlen kann zur Bewertung mit Note 6 (= 0 Punkte) für den gefehlten Zeitraum führen. Unentschuldigtes Fehlen kann zur Abschulung führen (§ 49 HmbSchG). 2. Jedes krankheitsbedingte Fehlen und solches aus anderen privaten Gründen muss schriftlich entschuldigt werden. Entschuldigungen werden sofort nach der Rückkehr in die Schule, spätestens dem Fachlehrer/ der Fachlehrerin zur Kenntnisnahme im Entschuldigungsheft vorgelegt. 3. Die Arbeit in der Oberstufe ist kein Halbtagsjob, sondern ist einer 40-Stunden-Woche vergleichbar (es gibt 14 Wochen Ferien!). Die Schule kann aufs Jobben keine Rücksicht nehmen. Von allen Schülern und Schülerinnen erwartet die Schule die volle Konzentration auf das schulische Arbeiten. 4. Ist am Sonnabend oder am Nachmittag Unterricht angekündigt – bspw. eine Exkursion - so besteht Teilnahmepflicht. Die Veranstaltung sollte vom Lehrer/der Lehrerin rechtzeitig angekündigt worden sein. 5. Die laufende Kursarbeit (LKA) besteht aus Beiträgen zum Unterrichtsgespräch, aus Hausaufgaben, Referaten, Darstellungen von schriftlichen Unterrichtsergebnissen, Stunden- mitschriften, usw. Wer sich nicht am Unterrichtsgespräch beteiligt, kann einen Teil der fehlenden mündlichen Beiträge durch andere, schriftliche Leistungen ausgleichen. Schüchterne Schülerinnen und Schüler sollten daher die Fachlehrkräfte rechtzeitig nach möglichen Ersatzleistungen fragen. 6. Besondere Leistungsnachweise (Referate, Ausarbeitungen usw.) müssen termingerecht abgegeben werden, da ansonsten die Notenwertung gemindert wird oder die Leistung als nicht erbracht gilt. Wer einen Termin nicht einhalten kann, informiert die Fachlehrkräfte rechtzeitig darüber. 7. Schriftliche Ausarbeitungen müssen eigenständig erarbeitet werden. In Gruppenarbeiten muss der Eigenanteil erkennbar sein. Es muss angegeben werden, woher die Informationen in den Ausführungen stammen. Übernahmen müssen als Zitate kenntlich gemacht werden. Werden Seiten aus dem Internet verwendet, so ist die genaue Adresse der Seiten zu nennen. Wird von einem Text behauptet, dass er selbst erstellt wurde, obwohl das nicht stimmt, so wird die Arbeit mit 6 (ungenügend, Täuschungsversuch) bewertet. Schriftliche Ausarbeitungen müssen der Lehrkraft auf Befragen hin erläutert werden können. 8. Bei schriftlichen Arbeiten (Klausuren) sind einige Formalien einzuhalten: Die Seitenzahl, Korrekturrand, Name. Die Ausführungen müssen gut lesbar und (möglichst) fehlerfrei geschrieben werden. Streichungen werden sauber vorgenommen. Grobe Verstöße gegen diese Grundanforderungen führen zu Abzügen von bis zu 3 Notenpunkten. 9. Wer aus Krankheitsgründen an Klausurterminen fehlt, muss sich morgens in der Schule telefonisch krank melden (428891-135, od. –134) und sofort nach Rückkehr in die Schule ein Attest (vom Arzt ausgestellt) vorlegen. Ein Nachschreibetermin (oder die Möglichkeit einer entsprechenden Ersatzleistung) wird nur gewährt, wenn triftige Gründe für das Fehlen vorliegen. Bei wiederholtem Fehlen an Klausurterminen werden Auflagen erteilt (Vorstellung bei der Schulärztin, Attestauflage). 10. Das Rauchen in der Schule und auf dem ganzen Schulgelände ist ab dem Schuljahr 2005/6 verboten. Auch vor den Toren der Schule darf nicht geraucht werden, weil sonst dem Ansehen der Schule geschadet wird.

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Informationen zur Studienstufe

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Einige Regeln für das Arbeiten in der Sekundarstufe II 1. Die Arbeit in der Gymnasialen Oberstufe kann nur erfolgreich verlaufen, wenn bestimmte Regeln

des Miteinanders eingehalten werden. Verspätungen und häufiges Fehlen wirken sich negativ auf das Arbeitsklima und die Leistungen aus (nicht nur des Einzelnen, sondern des jeweiligen Kurses insgesamt). Missbilligungen bei häufigen Verspätungen und hohen Fehlzeiten aus nichtigen Gründen werden in allen Semesterzeugnissen vermerkt, in bestimmten Fällen erfolgt ein Verweis! Unentschuldigtes Fehlen kann zur Bewertung mit Note 6 (= 0 Punkte) für den gefehlten Zeitraum führen. Unentschuldigtes Fehlen kann zur Abschulung führen (§ 49 HmbSchG).

2. Jedes krankheitsbedingte Fehlen und solches aus anderen privaten Gründen muss schriftlich entschuldigt werden. Entschuldigungen werden sofort nach der Rückkehr in die Schule, spätestens dem Fachlehrer/ der Fachlehrerin zur Kenntnisnahme im Entschuldigungsheft vorgelegt.

3. Die Arbeit in der Oberstufe ist kein Halbtagsjob, sondern ist einer 40-Stunden-Woche vergleichbar (es gibt 14 Wochen Ferien!). Die Schule kann aufs Jobben keine Rücksicht nehmen. Von allen Schülern und Schülerinnen erwartet die Schule die volle Konzentration auf das schulische Arbeiten.

4. Ist am Sonnabend oder am Nachmittag Unterricht angekündigt – bspw. eine Exkursion - so besteht Teilnahmepflicht. Die Veranstaltung sollte vom Lehrer/der Lehrerin rechtzeitig angekündigt worden sein.

5. Die laufende Kursarbeit (LKA) besteht aus Beiträgen zum Unterrichtsgespräch, aus Hausaufgaben, Referaten, Darstellungen von schriftlichen Unterrichtsergebnissen, Stunden-mitschriften, usw. Wer sich nicht am Unterrichtsgespräch beteiligt, kann einen Teil der fehlenden mündlichen Beiträge durch andere, schriftliche Leistungen ausgleichen. Schüchterne Schülerinnen und Schüler sollten daher die Fachlehrkräfte rechtzeitig nach möglichen Ersatzleistungen fragen.

6. Besondere Leistungsnachweise (Referate, Ausarbeitungen usw.) müssen termingerecht abgegeben werden, da ansonsten die Notenwertung gemindert wird oder die Leistung als nicht erbracht gilt. Wer einen Termin nicht einhalten kann, informiert die Fachlehrkräfte rechtzeitig darüber.

7. Schriftliche Ausarbeitungen müssen eigenständig erarbeitet werden. In Gruppenarbeiten muss der Eigenanteil erkennbar sein. Es muss angegeben werden, woher die Informationen in den Ausführungen stammen. Übernahmen müssen als Zitate kenntlich gemacht werden. Werden Seiten aus dem Internet verwendet, so ist die genaue Adresse der Seiten zu nennen. Wird von einem Text behauptet, dass er selbst erstellt wurde, obwohl das nicht stimmt, so wird die Arbeit mit 6 (ungenügend, Täuschungsversuch) bewertet. Schriftliche Ausarbeitungen müssen der Lehrkraft auf Befragen hin erläutert werden können.

8. Bei schriftlichen Arbeiten (Klausuren) sind einige Formalien einzuhalten: Die Seitenzahl, Korrekturrand, Name. Die Ausführungen müssen gut lesbar und (möglichst) fehlerfrei geschrieben werden. Streichungen werden sauber vorgenommen. Grobe Verstöße gegen diese Grundanforderungen führen zu Abzügen von bis zu 3 Notenpunkten.

9. Wer aus Krankheitsgründen an Klausurterminen fehlt, muss sich morgens in der Schule telefonisch krank melden (428891-135, od. –134) und sofort nach Rückkehr in die Schule ein Attest (vom Arzt ausgestellt) vorlegen. Ein Nachschreibetermin (oder die Möglichkeit einer entsprechenden Ersatzleistung) wird nur gewährt, wenn triftige Gründe für das Fehlen vorliegen. Bei wiederholtem Fehlen an Klausurterminen werden Auflagen erteilt (Vorstellung bei der Schulärztin, Attestauflage).

10. Das Rauchen in der Schule und auf dem ganzen Schulgelände ist ab dem Schuljahr 2005/6 verboten. Auch vor den Toren der Schule darf nicht geraucht werden, weil sonst dem Ansehen der Schule geschadet wird.

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Informationen zur Studienstufe

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Notengebung Punkte 0 1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 Note 6 5- 5 5+ 4- 4 4+ 3- 3 3+ 2- 2 2+ 1- 1 1+ Achtung: Die „4-“ in der Studienstufe ist „unter dem Strich“. Erst eine glatte 4 (5 Punkte) ist unproblematisch! Die jeweilige Fachnote setzt sich zusammen aus Klausurnoten einerseits und der „laufenden Kursarbeit (LKA)“ andererseits. Die Note für die LKA wird stärker gewichtet als die der Klausuren. Laufende Kursarbeit (LKA) Die LKA besteht aus mündlichen Beiträgen im Unterrichtsgespräch und aus Hausaufgaben sowie häufig zusätzlich aus Protokollen, schriftlichen Ausarbeitungen, Zusammenfassungen von Unterrichtsabschnitten, aus Referaten, Kurzvorträgen und Tests. Schriftliche Ausarbeitungen müssen mündlich erläutert werden. Die Gewichtung dieser einzelnen Leistungsnachweise ergibt sich aus der jeweils damit verbundenen Arbeitsleistung. Sollten Leistungen in einem Teilbereich, insbesondere im Mündlichen fehlen oder nicht genügen, sollte sich die Schülerin/ der Schüler selbständig darum bemühen, durch andere Leistungsnachweise diesen Mangel zu beheben. Für Verspätungen, z.B. bei Ausarbeitungen oder Referaten gibt es pro Schultag einen Punkt Abzug (Leistung ist Arbeit pro Zeiteinheit!). Das Verschieben von Referatsterminen ist nur in Absprache mit dem Kursleiter möglich, die Notwendigkeit dazu muss rechtzeitig begründet werden. Mündliche Mitarbeit Die folgenden Leistungsanforderungen bauen aufeinander auf: Sehr gut Stets aktive Mitarbeit, weiter führende Beiträge, Extra-Leistungen,

Abstraktionen, selbständige Transfers Gut Gute, regelmäßige Mitarbeit, Anwendung von Kenntnissen, gut strukturierte

Beiträge, Beherrschung der Fachterminologie, große Selbständigkeit in der Anwendung von Arbeitstechniken

Befriedigend Regelmäßige Mitarbeit im Unterricht, Mitdenken über reine Reproduktion (Hausaufgaben, Textwiedergabe, Wiederholungen) hinaus. Eingehen auf Beiträge anderer. Sichere Anwendung von Arbeitstechniken.

Ausreichend Gute Reproduktion, angemessene Wiedergabe von Kenntnissen, angeleitetes Arbeiten (Leitfragen, Arbeitstechniken)

mangelhaft Vorrangig passives Zuhören und Mitschreiben, wenig Beiträge, geringe Unterscheidung von Wesentlichem und Unwesentlichem

- Rein physische Anwesenheit ist ungenügend. - Wesentliche Grundlage, im Unterricht mitreden zu können, sind Unterrichtsmitschriften und

Hausaufgaben. - Häufiges Fehlen und zahlreiche Verspätungen, begründet oder nicht, verringern natürlich die

Möglichkeit, sich positiv in die LKA einzubringen, und wirken sich damit auf die Note aus. Klausuren Klausuren sind schriftliche Arbeiten, die von allen Schülerinnen und Schülern einer Klasse oder einer Lerngruppe im Unterricht und unter Aufsicht erbracht werden. Die Aufgabenstellungen sind grundsätzlich für alle gleich. In der Studienstufe werden • in (einschließlich der Stunden des Seminars) sechsstündigen Fächern vier Klausuren pro Schuljahr, • in vier- und (einschließlich der Stunden des Seminars) fünfstündigen Fächern mindestens drei

Klausuren pro Schuljahr, • in zwei- und dreistündigen Fächern sowie im Seminar mindestens zwei Klausuren pro Schuljahr

(außer in Sport als Belegfach) geschrieben. In jedem Semester der Studienstufe wird mindestens eine Klausur je Fach (außer in Sport als Belegfach) geschrieben. Die Arbeitszeit beträgt mindestens zwei Unterrichtsstunden (im Fach

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Deutsch mindestens drei Unterrichtsstunden). Im Laufe des dritten Semesters werden in den schriftlichen Prüfungsfächern Klausuren unter Abiturbedingungen geschrieben. Für Vorstufe und Studienstufe gilt, dass an einem Tag nicht mehr als eine Klausur oder eine gleichgestellte Leistung und in einer Woche nicht mehr als zwei Klausuren und eine gleichgestellte Leistung geschrieben werden sollen. Die Klausurtermine sind den Schülerinnen und Schülern zu Beginn des Semesters bekannt zu geben. Präsentationsleistungen als gleichgestellte Leistungen Präsentationsleistungen bieten die Möglichkeit, individuelle Arbeitsschwerpunkte und Interessen der Schülerinnen und Schüler zu berücksichtigen und sie gezielt auf die Präsentationsprüfung im Rahmen der Abiturprüfung vorzubereiten. Präsentationsleistungen stellen die Schülerinnen und Schüler in der Regel vor unterschiedliche Aufgaben und werden nicht unter Aufsicht angefertigt. Eine Präsentations-leistung steht in erkennbarem Zusammenhang zu den Inhalten des laufenden Unterrichts. Schülerinnen und Schüler präsentieren ihre Präsentationsleistungen mediengestützt, erläutern sie und dokumentieren sie auch in schriftlicher Form. Schülerinnen und Schüler können gemeinsam an einer Präsentationsleistung arbeiten, wenn eine ge-trennte Bewertung der individuellen Leistungen möglich ist und jede Einzelleistung den oben genann-ten Anforderungen entspricht. Jede Schülerin und jeder Schüler wählt zu Beginn des 1. und 3. Semesters der Studienstufe ein Fach, in dem sie oder er in diesem Schuljahr eine Präsentationsleistung als einer Klausur gleichgestellte Leistung erbringt. In diesem Fach ist die Präsentationsleistung einer Klausur als Leistungsnachweis gleichgestellt, und eine Klausur in diesem Fach und Schuljahr entfällt. Eine Präsentationsleistung als gleichgestellte Leistung entspricht den Anforderungen einer Klausur hinsichtlich des Anforderungsniveaus und der Komplexität. In der Vor- und Studienstufe kann in weiteren Fächern maximal eine Präsentationsleistung pro Fach einer Klausur gleichgestellt werden und diese als Leistungsnachweis ersetzen, wenn dies aus Sicht der Lehrkraft für die Unterrichtsarbeit sinnvoll ist. Klausuren und ihnen gleichgestellte Leistungen werden als ausreichend bewertet, wenn mindestens fünfzig Prozent der erwarteten Leistung erbracht wurden. Die korrigierten und bewerteten Klausuren sollen den Schülerinnen und Schülern innerhalb von drei Unterrichtswochen zurückgegeben werden. Korrigierte und bewertete Präsentationsleistungen sollen innerhalb einer Unterrichtswoche zurückgegeben werden. Hat mehr als ein Drittel der Schülerinnen und Schüler bei einer Klausur ein mangelhaftes oder ungenügendes Ergebnis erzielt, ist die Schulleitung hierüber zu informieren. Soll die Klausur gewertet werden, ist die Zustimmung der Schulleitung einzuholen. Die Bewertungsmaßstäbe für Klausuren und Präsentationsleistungen werden den Schülerinnen und Schülern unter anderem durch die Angabe der Gewichtung der verschiedenen Aufgabenteile vorab deutlich gemacht. Bei der Formulierung der Aufgaben werden die für die Fächer in der Richtlinie für die Aufgabenstellung und Bewertung der Leistungen in der Abiturprüfung vom 07.06.2007 vorgesehenen Operatoren verwendet. Mindestens zweimal im Semester sollten die Noten/ Zwischennoten besprochen werden. Im ersten und dritten Semester sollte in der Regel im November ein Zwischenstand besprochen werden, im zweiten und vierten Semester eventuell vor den Maiferien. Anforderungsebenen und Operatoren Der Anforderungsbereich I umfasst die Wiedergabe von Sachverhalten und Kenntnissen im gelernten Zusammenhang sowie die Beschreibung und Anwendung geübter Arbeitstechniken und Verfahrensweisen in einem wiederholenden Zusammenhang. Der Anforderungsbereich II umfasst das selbstständige Auswählen, Anordnen, Verarbeiten und Darstellen bekannter Sachverhalte unter vorgegebenen Gesichtspunkten in einem durch Übung bekannten Zusammenhang und das selbstständige Übertragen und Anwenden des Gelernten auf vergleichbare neue Zusammenhänge und Sachverhalte. Der Anforderungsbereich III umfasst das zielgerichtete Verarbeiten komplexer Sachverhalte mit dem Ziel, zu selbstständigen Lösungen, Gestaltungen oder Deutungen, Folgerungen, Begründungen und Wertungen zu gelangen. Dabei wählen die Schülerinnen und Schüler aus den gelernten Arbeitstechniken und Verfahren die zur Bewältigung der Aufgabe geeigneten selbstständig aus, wenden sie in einer neuen Problemstellung an und beurteilen das eigene Vorgehen kritisch.

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Beispiel PGW

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Fortsetzung PGW

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Beispiel Mathematik

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Die Studienstufe umfasst drei Bereiche (insgesamt 34 Wochenstunden). Kernfächer (12 h) Profilbereich (10-12 h) Übrige Fächer (10-12 h) Aufgabenfelder 1. Das sprachlich-literarisch-künstlerische Aufgabenfeld (AF1): Deutsch, Englisch, Spanisch, Latein, Französisch, Kunst, Musik, Darstellendes Spiel. 2. Das gesellschaftswissenschaftliche Aufgabenfeld (AF2): Politik Gesellschaft Wirtschaft, Geographie, Geschichte, Religion, Philosophie, Psychologie. 3. Das mathematisch-naturwissenschaftlich-technische Aufgabenfeld (AF3): Mathematik, Biologie, Chemie, Physik, Informatik. Kernfächer Deutsch 4 h erhöhtes oder grundlegendes Niveau Mathematik 4 h erhöhtes oder grundlegendes Niveau Englisch 4 h erhöhtes oder grundlegendes Niveau Zwei der Kernfächer müssen auf erhöhtem Niveau gewählt werden. Profilbereich Profile der HHS Medien (Die Agentur) Profilgebendes Fach: Kunst (4 h), Profilfächer Pgw (5 h), Informatik (3 h) Metropole Hamburg Profilgebendes Fach: Pgw (5 h), Profilfächer Geschichte (3) und Kunst (2 h) Sport und Gesundheit Profilgebendes Fach: Sport (6 h), Profilfächer Biologie/Ernährung (4 h) und Psychologie (2 h) Natur und Umwelt Profilgebendes Fach: Biologie (5 h), Profilfächer Geographie (4 h) und Physik (3 h) Übrige Fächer Gemäß den KMK-Bestimmungen (KMK steht für Kultusministerkonferenz Deutschland) müssen bestimmte Auflagen erfüllt werden: - vier Semester Kunst oder Musik oder Dsp - vier Semester Geschichte oder Pgw oder Geographie - vier Semester Biologie oder Physik oder Chemie - vier Semester Religion oder Philosophie - vier Semester Sport Alle Fächer müssen in jedem der 4 Semester belegt werden! Wer vor der Studienstufe noch keine zweite Fremdsprache 4 Jahre belegt hatte, muss in der Studienstufe die (in der VS) neuaufgenommene Fremdsprache 4 Stunden je Woche belegen. Die Kernfächer Deutsch und Mathematik werden integriert – also ohne Trennung nach Niveaus – unterrichtet. Somit hat jede Profilklasse 18-20 Stunden gemeinsam. Das Kernfach Englisch wird auf unterschiedlichen Niveaus unterrichtet (4 h).

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Informationen zur Studienstufe

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Abitur � Schriftlich wird im Profilbereich und in zwei weiteren Fächern (darunter mindestens ein

Kernfach) geprüft. � Mündlich wird in einem weiteren Fach geprüft (Präsentationsprüfung). � Das profilgebende Fach wird auf erhöhtem Niveau schriftlich geprüft (ggf. auch als Präsentationsprüfung, dann zwei Kernfächer schr. auf erhöhtem Niveau). � Hat der Unterricht auf erhöhtem Niveau stattgefunden, dann erfolgt auch

die Prüfung auf erhöhtem Niveau. � Unter den Prüfungsfächern müssen zwei Kernfächer und es müssen die

Aufgabenfelder abgedeckt sein. Gesamtqualifikation Block 1: Mindestens 32 Semesterergebnisse (aus allen 4 Semestern)

- Kernfächer, - profilgebendes Fach, - das Abiturfach, das zusätzlich gewählt wurde, - weitere zu belegende Fächer (siehe übrige Fächer, ohne Rel/Phi, Spo), - zwei Ergebnisse Spanisch, wenn die Fremdsprache Pflicht ist, - Noten weiterer Fächer nach Wahl der Schüler. Doppelt gewichtet werden die Ergebnisse des profilgebenden Faches, eines Kernfaches, das auf erhöhtem Niveau unterrichtet wurde und in dem der Schüler schriftlich geprüft wurde, sowie eines weiteren vierstündigen Faches. Nicht mehr als ein Fünftel der eingebrachten Ergebnisse darf mit weniger als 5 Punkten bewertet worden sein.

Formel: Punktzahl = 40⋅SP

P = Erzielte Punkte in den eingebrachten vier Semestern S = Anzahl der Semesterergebnisse (doppelt gewichtete Fächer zählen auch

hier doppelt)

Block 2: Die 4 Prüfungsleistungen in 5-facher Wertung. Formel für die Abiturdurchschnittsnote N:

N = 1803

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G− , G = Punktzahl der Gesamtqualifikation (aus Block 1 und Block 2 zusammen).