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BETRIEBSHAFTPFLICHT Baugewerbe macht es vor GOLFVERSICHERUNG „Hole-in-one“ inklusive GESUNDHEIT Risikofaktor Bluthochdruck Nr.4/ 2013 ...Ihr Magazin für Versicherung & Risikomanagement Eigene Website, aber professionell Wer auf einen modernen Internetauftritt verzichtet, vergibt Chancen Reiner & Partner GmbH · Ihr Versicherungstreuhänder & Makler Jochberger Straße 98 · A-6370 Kitzbühel · Telefon: +43 (0) 5356/ 72 300 · Fax: DW 47 · E-Mail: [email protected] · Web: www.reiner-partner.at

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  • BETRIEBSHAFTPFLICHT Baugewerbe macht es vor

    GOLFVERSICHERUNG„Hole-in-one“ inklusive

    GESUNDHEITRisikofaktor Bluthochdruck

    Nr.4

    /2013

    ...Ihr Magazin für Versicherung & Risikomanagement

    Eigene Website, aber professionellWer auf einen modernen Internetauftritt verzichtet, vergibt Chancen

    Reiner & Partner GmbH · Ihr Versicherungstreuhänder & MaklerJochberger Straße 98 · A-6370 Kitzbühel · Telefon: +43 (0) 5356/ 72 300 · Fax: DW 47 · E-Mail: [email protected] · Web: www.reiner-partner.at

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    ...Ihr Magazin für Versicherung & Risikomanagement

    Servicethema

    EDITO

    RIA

    L

    Liebe Leserin, lieber Leser,

    ob Telekom, Hypo Alpe Adria oder BUWOG – die Liste der Affären oder Skandale, in denen promi-nente Politiker und Wirtschaftsbos-se unfreiwillig im Blitzlichtgewitter stehen, wird immer länger. Doch auch abseits des Medieninte-resses steigt die Zahl der Verfahren wegen Wirtschaftsdelikten deutlich an. Immer öfter trifft es auch Füh-rungskräfte von Klein- und Mittel-betrieben. Denn die Gefahr, in ein Gerichtsverfahren verwickelt zu werden, war noch nie so groß wie heute. Dazu trägt neben ei-ner steigenden Klagsbereitschaft in Insolvenzverfahren auch die Erleichterung anonymer Anzeigen bei – etwa bei der Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft.

    Whistleblowing, wie das Verpfei-fen heute genannt wird, soll zwar auf der einen Seite dazu beitra-gen, wirkliche Skandale und Wirt-schaftskriminalität aufzudecken, kann aber auf der anderen Seite mit sich bringen, dass man unver-mutet mit dem Richter Bekannt-schaft macht. Was, um nur ein Beispiel zu nennen, wenn man als unliebsamer Konkurrent zu Unrecht von Mitbewerbern angepatzt wird?

    Gut, wenn man für solche Fälle vorgesorgt hat. Wie Sie das tun können, erfahren Sie in dieser Ausgabe.

    Ihr Manfred ReinerGeschäftsführender Gesellschafter

    Endlose Textwüsten ohne aussagekräftige Bilder, völlig überladene Startseiten, alt-modisches Design, schwer lesbare Schrif-ten und umständliche Navigation von der Startseite auf die Folgeseiten – wer ein wenig im Internet surft, entdeckt abschre-ckende Beispiele ohne Ende. Und erst die Aktualität! Newsletterbeiträge ohne jeden Newswert und Fotos von Firmen-events aus dem Jahre Schnee … da lan-det der Internetnutzer schon nach weni-gen Sekunden auf der Homepage des Konkurrenten. Fazit: Es genügt nicht, eine professionelle Homepage zu haben. Man braucht auch einen Administrator,

    der sie verwaltet. In der Regel empfiehlt es sich, beim Thema Website auf profes-sionelle Unterstützung zu vertrauen.

    Webseiten von Unternehmen dienen nicht nur als Aushängeschild und Visitenkar-te, sondern sollen den Interessenten und Kunden auch nützliche Informationen bie-ten und den Vertrieb unterstützen. Auch wenn heute ein Internetauftritt für viele Un-ternehmen ein absolutes Muss ist, spie-geln viele Websites nicht einmal ansatz-weise das Angebot, die Leistungen und die Kompetenz des Unternehmens wider. Häufig fehlt es an klaren Strukturen, ein-

    Haben Sie schon einmal im Internet nach einem Professionisten gesucht? Unter dem Suchbegriff „Installateur“ finden Sie in Google 8.650.000 Einträge. Da heißt es natürlich eingrenzen. Doch auch die Suche nach dem Installateur in Ihrer Nähe spuckt meist noch eine lange Liste an Internet-Adressen aus – und keineswegs nur Professionisten aus der nä-heren Umgebung! Je weiter oben man auf der Liste steht, desto besser die Chancen auf Neukunden aus dem Internet. Vorausgesetzt, dass auch der Internetauftritt passt! Doch da hapert es oft gewaltig.

    Eigene Website, aber professionell – Wer auf einen modernen Internetauftritt verzichtet, vergibt Chancen!

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    ...Ihr Magazin für Versicherung & Risikomanagement

    Servicethema

    facher Besucherführung und einer über-sichtlichen Portionierung der Inhalte.

    Das liegt oft daran, dass sich so man-cher Firmenchef gar nicht darüber im Klaren ist, welche Ziele seine Website haben soll. Soll sie in erster Linie den Verkauf ankurbeln, die eigenen Dienst-leistungen präsentieren oder die eigene Marke stärken? Soll sie der Kommunika-tion mit den Kunden dienen?

    Dazu ist es wichtig, die Alleinstellungs-merkmale (USP) des eigenen Unterneh-mens zu kennen und zu kommunizieren. Was bietet mein Unternehmen, was mei-ne Konkurrenten nicht bieten? Bin ich deutlich schneller als die Konkurrenz? Kann ich eine Hotline anbieten? Kann ich mit der Einzigartigkeit meiner Pro-dukte punkten? Dann muss dieser USP auf der Website professionell präsentiert werden.

    Noch bevor man an das Design der Website denkt, muss klar definiert sein, welche Informationen der Webauftritt enthalten soll und wie man sie sinnvoll gliedern kann. Wichtig ist in diesem Zu-sammenhang auch, die eigene Zielgrup-pe zu kennen, soll doch die Webprä-senz in Design, Aufbau und Inhalten auf sie abgestimmt sein.

    7 Tipps für eineprofessionelle Website:

    Optische Gliederung Je einfacher die Gestaltung, desto schneller kann sich der User auf Ihrer Website zurechtfinden. Weniger ist mehr! Servieren Sie Ihre Infos in klei-nen Portionen! Je schneller ein Besu-cher die wesentlichen Bestandteile er-fassen kann, desto eher findet er sich zurecht. Weiterführende Informationen

    bieten Sie Ihren Kunden am besten mit Links auf Folgeseiten.

    NavigationFühren Sie den Besucher mit einer mög-lichst einfachen Navigation durch Ihre Inhalte. Vergessen Sie dabei nicht: Sie sind es, der mit einer durchdachten Navigationsleiste den Besucher zum nächsten Klick animiert. Je prominen-ter das Suchfeld platziert ist, desto ge-zielter findet der User Inhalte auf Ihrer Website. Alles, was nach drei Klicks passiert, wird als zu lang empfunden und führt oft dazu, dass der Prozess abgebrochen wird.

    DesignModernes Webdesign braucht Leer-räume, die den Besucher auf die In-halte fokussieren. Setzen Sie Grafiken möglichst dezent ein.

    TypografieGliedern Sie die Inhalte durch Über-schriften in unterschiedlichen Schrift-größen. Das macht Ihre Website übersichtlicher. Seien Sie aber spar-sam mit dem Einsatz unterschiedlicher Schrifttypen und verzichten Sie auf kur-siv geschriebenen Text. Er ist in der Re-gel schlechter lesbar.

    Das Wichtigste auf denprominentesten PlatzSind Ihre Kontaktdaten direkt sicht-bar? Die Klickauswertung zeigt oft, dass Kontakt/Impressum die meistan-geklicktesten Seiten sind. Was ist lästi-ger, als lange nach der Telefonnummer suchen zu müssen. Warum also nicht Adresse, Telefon und Öffnungszeiten gleich oben im Blickfeld platzieren?

    Auf Animation verzichtenAuf vielen Seiten blinken und zap-peln animierte Elemente. Sie sind aber meist nicht nur störend, sondern lenken zudem vom Wesentlichen ab. Verzich-ten Sie für Ihre Homepage auf solche Effekte.

    SuchmaschinenoptimierungJe weiter oben Sie in den Suchmaschi-nen erscheinen, desto mehr Besucher haben Sie! Konzentrieren Sie sich da-her auf ausgewählte Keywords für Ihren Internetauftritt und optimieren Sie Ihre In-halte entsprechend diesen Stichworten. Vernetzen Sie Ihre Website. Tragen Sie Ihre Adresse in Branchenverzeichnissen ein. Auch regionale Verzeichnisse und die Websites von Gemeinden, Verei-nen und Berufsverbänden sollten dabei nicht außer Acht gelassen werden.

    Jesus von Nazareth hat einmal gesagt: „Suchet und ihr werdet finden!“ Der Jun-

    ge hatte damals noch keine Ahnung vom Surfen im weltweiten Internet!

    Willy Meurer (*1934), deutsch-kanadischer Kaufmann,

    Aphoristiker und Publizist

  • ...Ihr Magazin für Versicherung & Risikomanagement

    4 Betriebshaftpflichtversicherung

    Wo gehobelt wird, fallen Späne! Was für die Tischler gilt, gilt im übertragenen Sinn für viele Handwer-ker und Gewerbetreibende. Überall, wo Menschen am Werk sind, passieren Fehler. Oft haben kleine Ursachen große und vor allem teure Auswirkungen. Eine professionelle Betriebshaftpflichtversicherung gehört daher zu den wichtigsten Absicherungen eines Betriebes.

    Baugewerbe macht es vor: Betriebs-haftpflichtversicherung ist ein Muss

    Das Baugewerbe nimmt eine Vorreiter-rolle ein: Seit 1. August 2013 müssen Personen, die das Baumeistergewerbe anmelden, bei der Anmeldung den Be-stand einer entsprechenden Versicherung nachweisen. Gewerbetreibende mit ei-ner aufrechten Befugnis haben den Be-stand einer solchen Versicherung bis zum 31. Dezember 2013 bei der Gewerbe-behörde (Bezirkshauptmannschaft, Ma-gistrat) nachzuweisen. Während die Ver-sicherungspflicht bisher nur für Personen und Sachschäden galt, muss sie künftig auch Vermögensschäden umfassen. Die Versicherungssummen müssen zum Teil deutlich angehoben werden.

    Doch die Haftung für Schäden ist nicht auf das Baugewerbe beschränkt. Entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen haften Sie als Unternehmer oder Geschäftsführer für Schäden, die Sie selbst oder Ihre Mitar-beiterInnen anderen durch die betriebliche Tätigkeit zufügen. Selbst bei unberechtigten Forderungen drohen hohe finanzielle Belas-tungen. Erst recht, wenn die Forderungen berechtigt sind.

    Noch deutlich höher ausfallen können die Schadenssummen, wenn Menschen zu Schaden kommen, Brände entstehen oder die Umwelt geschädigt wird, wie im Fall einer Bäckerei, bei der durch ei-nen Kurzschluss im Lagerraum ein Feuer entstand. Dabei liefen Reinigungs- und Desinfektionsmittel aus und gelangten in einen nahegelegenen Teich. Da dessen biologische Vielfalt schwer ge-schädigt wurde, war der Verursacher – ungeachtet des Verschuldens – laut Um-welthaftungsgesetz zur Entgiftung und Wiederansiedlung der Wasserpflanzen und geschützten Tierarten verpflichtet. Der Schaden überstieg die 200.000 Euro-Grenze.

    Die Betriebshaftpflichtversicherung über-nimmt im Rahmen der jeweils gewählten Versicherungssumme die Abwehr von un-gerechtfertigten Schadenersatzforderungen und befriedigt die gerechtfertigten Ansprü-che. Eine professionelle Risikoanalyse durch einen Experten ist allerdings Voraussetzung für einen lückenlosen Versicherungsschutz. Rufen Sie uns an, wir beraten Sie gerne!

    Ein Beispiel aus der Praxis:

    Beim Anbringen eines großen Flachbildfernsehers verwendet der Monteur eines Elektrohänd-lers die falschen Dübel für die poröse Altbauwand. Die Folgen lassen nicht lange auf sich war-ten. Wenige Wochen nach der Montage löst sich der Flachbild-fernseher aus der Verankerung, fällt auf die historische Anrichte und richtet erheblichen Schaden am Parkettboden an. Eine Teilin-standsetzung ist nicht möglich. Das Parkett muss im gesamten Wohnzimmer ausgetauscht, die antiquarische Anrichte aufwendig restauriert werden. Unglücklicher-weise sind auch vier Swarovskifi-guren, die als Dekorationsobjek-te auf der Anrichte standen, total zerstört. Gesamtschaden: Mehr als 8.000 Euro.

  • ...Ihr Magazin für Versicherung & Risikomanagement

    „Wer die ihm eingeräumte Befugnis, über fremdes Vermögen zu verfügen oder einen anderen zu verpflichten, wis-sentlich missbraucht und dadurch dem anderen einen Vermögensnachteil zu-fügt, ist mit Freiheitsstrafe bis zu sechs Monaten oder mit Geldstrafe bis zu 360 Tagessätzen zu bestrafen“, heißt es im § 153 des Strafgesetzbuches (Untreue). Übersteigt der Schaden 3.000 Euro, droht eine Freiheitsstrafe bis zu drei Jah-ren, übersteigt er 50.000 Euro, liegt die Höchststrafe bei zehn Jahren Haft.

    Weil die Grenze zwischen schlechter wirtschaftlicher Entscheidung und Un-treuehandlung fließend ist, scheint der Untreueparagraf bei den heimischen Staatsanwälten derzeit hoch im Kurs zu stehen. Führungskräfte haben aber auch

    innerhalb der heimischen Unternehmen einen zunehmend schlechteren Stand: Während früher das Unternehmen für einen Fehler eines führenden Mitar-beiters haftete, wird heute rasch Wirt-schaftskriminalität unterstellt.

    Zu den häufigsten Gründen für Anzei-gen bei Gericht zählen Versäumnisse im Insolvenzfall, wie etwa die Verschlep-pung des Konkursantrags. Immer häufi-ger klagen Gläubiger „vorsorglich“ den verantwortlichen Geschäftsführer. Der Hintergrund: Im Strafverfahren kommen die Prozessgegner viel leichter an Pro-zessunterlagen als im Zivilverfahren!

    Doch auch abseits von Insolvenzverfah-ren gibt es für Führungskräfte Dank ei-ner Flut von relevanten Vorschriften und

    Gesetzen Stolpersteine ohne Zahl: Von Organisationsverschulden bei der Steu-erung des Unternehmens bis zur feh-lenden oder mangelhaften Risikoabsi-cherung. Häufige Fehler sind etwa die mangelnde Prüfung der Liquidität von Geschäftspartnern, das Verjährenlas-sen von Ansprüchen, der Erwerb unge-eigneter Anlagen, das Übersehen von Fristen, die Nicht-Zahlung von Steuern und Abgaben oder die Nichtbefolgung behördlicher Auflagen.

    Neben der strafrechtlichen Komponen-te ist auch die zivilrechtliche nicht zu unterschätzen. Geschäftsführer und Vorstände haften dem Unternehmen gegenüber für jeden Schaden, den sie durch rechtswidriges und schuldhaftes Verhalten verursachen, unbegrenzt und mit ihrem privaten Vermögen.

    Wie können sich Führungkräfte ge-gen Haftungsansprüche schützen? Mit einer D&O (Directors and Officers)-Versicherung. Sie deckt gerechtfertigte Ansprüche gegen Unternehmensleiter wegen eines Fehlverhaltens und wehrt ungerechtfertigte Forderungen ab. Die Deckung kann wahlweise entweder nur Ansprüche Dritter oder zusätzlich auch jene des eigenen Unternehmens umfas-sen. Vor Abschluss einer D&O-Versi-cherung empfiehlt sich eine lückenlose Risikoanalyse und eine optimale Ab-stimmung mit einer eventuell bestehen-den Rechtsschutzversicherung. Wir be-raten Sie unabhängig und kompetent!

    D&O-Versicherung 5

    „Zivil- und Strafverfahren bedeuten für Führungskräfte eine hohe finanzi-elle Belastung. Wir sorgen für den lückenlosen Versicherungsschutz“

    Klagsgrund „Untreue“ boomt – Führungskräfte stehen miteinem Fuß im KriminalBetrachtet man die Steigerungsraten bei den einschlägigen Anzeigen, dann scheinen Korruption und Wirtschaftskriminalität in Österreich zu blühen wie nie zuvor. Doch der Eindruck könnte auch täuschen. Denn noch nie war die Gefahr für Führungskräfte größer, mit dem Gesetz in Konflikt zu geraten als heute. Eine anonyme Anzeige genügt und die Mühlen des Gesetzes beginnen zu laufen. Immer häufiger trifft es im Schatten von medienwirksamen Prozessen auch die Geschäftsführer von Klein- und Mittelbetrieben.

    Manfred ReinerGF Gesellschafter

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    6 Steuertipp

    Ein steuerfreier Verkauf von Immobilien ist seit 01.04.2012 nur noch dann mög-lich, wenn das Eigenheim oder die Eigen-tumswohnung als Hauptwohnsitz des Ver-äußerers gedient hat. Steuerfrei ist der Ver-kauf dann, wenn es ab der Anschaffung bis zur Veräußerung mindestens zwei Jah-re als Hauptwohnsitz gedient hat. Weiters ist eine steuerfreie Veräußerung auch dann möglich, wenn es innerhalb der letzten zehn Jahre mindestens fünf Jahre durchgehend als Hauptwohnsitz gedient hat.

    Ein weiterer Fall eines steuerfreien Verkau-fes (Achtung: nur Gebäude, nicht aber Grund) ist bei selbst hergestellten Gebäu-den, die nicht zur Einkünfteerzielung ge-nutzt wurden, gegeben.

    Einige Praxisbeispiele dazu:

    Der Verkauf des klassischen Wohnhauses (mit Wechsel des Wohnsitzes) kann wei-terhin steuerfrei erfolgen; der Verkauf ei-ner Ferienwohnung in Saalbach ist steu-erpflichtig; der Verkauf eines selbst er-richteten Ferienhauses in Hinterstoder ist steuerfrei, der dabei auch erfolgte Ver-

    kauf des Grundes ist aber steuerpflich-tig; der Verkauf der in Wien für die Kin-der angeschafften Studentenwohnung ist steuerpflichtig; der Verkauf des von den Eltern geerbten Hauses (nicht selbst als Wohnsitz genutzt) ist steuerpflichtig.

    Daneben gibt es noch Steuerbefreiungen bei drohenden Enteignungen (z. B. für Stra-ßenbau) bzw. bei Grundstückstransaktionen im Flurbereinigungsverfahren.

    Nun zu den Steuersätzen: Grundsätz-lich sind 25% auf den erzielten Gewinn aus dem Verkauf als Imobilienertragsteu-er an das Finanzamt abzuführen. Nach-dem aber für viele Liegenschaften keine Anschaffungskosten mehr feststellbar sind (z. B. ererbtes Haus der Eltern) hat sich der Gesetzgeber für Liegenschaften, die vor dem 01.04.2002 letztmalig entgelt-lich weitergegeben wurden, zu einer Ver-einfachung entschlossen. Hier wird der Gewinn gesetzlich mit 14% des Verkaufs-erlöses fixiert. Folglich entspricht die Steu-er 3,5% des Verkaufserlöses (25% von 14%). Eine Besonderheit besteht noch bei Liegenschaften, bei denen nach dem

    31.12.1987 eine Umwidmung (z.B. Grünland in Bauland) erfolgte. Hier wird der Gewinn gesetzlich mit 60% angenom-men, die Immobilienertragsteuer daraus beträgt folglich 15% des Verkaufserlöses.

    Bei Privatliegenschaften, die nach dem 31.03.2002 angeschafft wurden, kann vom Gewinn noch ein Inflationsabschlag abgesetzt werden. Der Gewinn vermin-dert sich um 2% jährlich ab dem elften Besitzjahr, höchstens jedoch um 50%.

    Die Steuer ist am 15. des zweitfolgen-den Monats an das Finanzamt abzufüh-ren. Im Normalfall wird der abwickeln-de Notar diese Steuer selbst berechnen und auch für den Verkäufer an das Fi-nanzamt abführen.

    In der Praxis bedeutet dies in zahl-reichen Fällen erhebliche steuerliche Mehrbelastungen, die auch in Ihre Kal-kulation einfließen sollten. Letztlich wird durch die Steuer der frei verfügbare Verkaufserlös reduziert und stehen dem Verkäufer entsprechend weniger Geld-mittel zur Verfügung.

    Verfasser: Mag. Anton Höchtl

    Seit dem Jahr 2012 haben sich gravierende steuerliche Veränderungen beim Verkauf von Immobilien (Grundstücke, Häuser, Wohnungen) erge-ben. Heute will ich mich vor allem mit den Steuerbefreiungen und den Steuersätzen im Privatbereich beschäftigen.

    Steuertipp

    Immobilienertragsteuerin der Praxis

  • ...Ihr Magazin für Versicherung & Risikomanagement

    Insolvenzgläubiger und Massegläubiger Besteht die Forderung des Gläubigers schon zum Zeitpunkt der Insolvenzeröffnung, so ist er Insolvenzgläubiger und erhält bei einer Verteilung des schuldnerischen Vermögens grundsätzlich nur mehr die Insolvenzquote.

    Massegläubiger ist dagegen, wer gegen den Schuldner eine Forderung hat, welche erst nach der Eröffnung eines Insolvenzver-fahrens entsteht. Masseforderungen werden aus der Insolvenzmasse zur Gänze befrie-digt. Masseforderungen sind etwa alle Auf-wendungen zur Erhaltung oder Bewirtschaf-tung der Masse; die Kosten des Insolvenz-verfahrens, aber etwa auch Forderungen der Arbeitnehmer auf laufendes Entgelt für die Zeit nach der Insolvenzeröffnung.

    Aus- und Absonderungsrechte Von der Rechtsposition der Insolvenz- oder Massegläubiger zu unterscheiden ist jene der Aus- und Absonderungsberechtigten. Absonderungsgläubiger haben Anspruch auf abgesonderte Befriedigung aus bestimm-ten Sachen der Insolvenzmasse. Die in der Praxis bedeutsamsten Absonderungsrechte sind Pfandrechte. Es gibt vertraglich verein-barte, gesetzliche und exekutiv begründete

    (richterliche) Pfandrechte. Einem Pfandrecht gleichgestellt sind das sogenannte Siche-rungseigentum, Rechte aus einer Sicherungs-abtretung sowie das Zurückbehaltungsrecht. Werden Sachen, an denen ein Absonde-rungsrecht besteht, vom Insolvenzverwalter verwertet, so bildet der Verwertungserlös eine Sondermasse. Aus dieser sind vorran-gig die Absonderungsberechtigten zu befrie-digen. Erst was übrig bleibt, wird unter den Insolvenzgläubigern quotenmäßig verteilt. Aussonderungsgläubiger sind demgegen-über jene Gläubiger, die Eigentümer einer Sache sind, welche sich bei Insolvenzeröff-nung in der Verfügungsmacht des Schuld-ners befand. Der Aussonderungsanspruch bezieht sich somit auf Sachen, die sich zwar beim Schuldner befinden, diesem aber nicht gehören. Sie fallen nicht in die Insolvenzmas-se und sind daher auszusondern. Ein in der Praxis häufiger Anwendungsfall ist der Eigen-tumsvorbehalt. Ein zwischen dem Gläubiger und dem Schuldner rechtswirksam vereinbar-ter Eigentumsvorbehalt verschafft dem Ver-käufer einer Sache ein Aussonderungsrecht, solange die Ware nicht bezahlt wurde. Oft-mals kommt ein Eigentumsvorbehalt jedoch nicht rechtswirksam zustande. Dies ist etwa dann der Fall, wenn der Eigentumsvorbe-

    halt vom Gläubiger bloß einseitig – etwa auf seiner Rechnung – erklärt wird. Mitunter scheitert der Eigentumsvorbehalt auch daran, dass die Allgemeinen Geschäftsbedingun-gen der Vertragspartner einander widerspre-chen. Gerade in Fällen, in denen auf bei-den Seiten lediglich auf die eigenen AGBs verwiesen wird, sollte der Eigentumsvorbe-halt daher separat ausdrücklich ausverhan-delt werden.

    DrittsicherheitenEine weitere Möglichkeit, sich für den Insol-venzfall des Geschäftspartners abzusichern, ist die Bestellung von Drittsicherheiten. In Fra-ge kommen hier etwa Bankgarantien oder Bürgschaften.

    AufrechnungDie Eröffnung des Insolvenzverfahrens über den Schuldner hindert den Insolvenzgläubi-ger grundsätzlich nicht daran, mit einer Ge-genforderung aufzurechnen. Stehen sich da-her Forderungen zwischen dem Gläubiger und dem Schuldner jeweils aufrechenbar ge-genüber, so sichert diese Konstellation dem Gläubiger ebenfalls seine Befriedigung – zu-mindest in Höhe der Gegenforderung, mit welcher er aufrechnet. Allerdings ist es den Insolvenzgläubigern verwehrt, sich durch die Schaffung einer Aufrechnungslage nach Insolvenzeröffnung Vorteile zu verschaffen.

    Verfasser: Dr. Alexander Anderle

    Rechtstipp 7

    Rechtstipp

    Welche Rechte ein Gläubiger in der Insolvenz seines Geschäftspartners hat, hängt zum einen davon ab, wann seine Forderung entstanden ist, zum anderen, wie gut er seine Forderung abgesichert hat.

    Die Rechte der Gläubigerim Insolvenzfall

  • ...Ihr Magazin für Versicherung & Risikomanagement

    Versicherungstipp8

    Was Versicherungsgesellschaften in Po-lizzen lapidar mit „nachträglichen Risi-koänderungen“ meinen, führt in der Pra-xis häufig zu Problemen in Bezug auf den Versicherungsschutz. Denn mit dem Wachstum und der Entwicklung eines Unternehmens ändert sich meist auch die Risikosituation.

    Grundsätzlich ist ein Risiko-Update durch den Versicherungsmakler im Ge-werbebereich eine Frage von Aufwand und Kosten. Das ist auch der Grund da-für, dass die Evaluierung der Risikositu-ation in der Praxis oft unterbleibt. Eine Tatsache, die unangenehme Folgen ha-ben kann. Denn trotz sorgfältiger Risi-koanalyse bietet auch die beste Polizze nur Schutz für die aktuelle Risikosituation bei Vertragsabschluss.

    Ein Beispiel:Der Hersteller von Rollerblades lieferte ausschließlich an Kunden im EU-Raum und hatte auch den Geltungsbereich sei-ner Betriebshaftpflichtversicherung auf diesen Raum beschränkt. Der eher zu-fällige Kontakt mit einem Abnehmer im Nahen Osten sicherte ihm ein Umsatz-plus von fast 10 %. Weil er es jedoch verabsäumt hatte, den Geltungsbereich der Produkthaftung zu erweitern, muss-te er eine empfindliche Entschädigungs-zahlung nach einer verlorenen Produkt-haftungsklage auf eigene Kosten tragen, weil sich ein Kind bei einem Unfall mit seinen Rollerblades verletzt hatte und bleibende Schäden davontrug.

    Weitere Änderungen des Risikos sind zum Beispiel höhere Risiken in der Feu-

    erversicherung wie die Lagerung leicht entzündlicher Waren, eine neue zusätzli-che Gewerbeberechtigung oder ein hö-heres Risiko in der Haftpflicht, das bisher nicht erfasst wurde.

    Wie kann sich ein Unternehmen gegen solche zusätzlichen Risiken absichern? Einerseits durch bestimmte vorsorgli-che Klauseln, die genau definierte Ri-siken automatisch über einen bestimm-ten Zeitraum einschließen, andererseits durch bestimmte Puffer, die eine gewis-se Flexibilität der Versicherungssumme ermöglichen.

    Schlussendlich wird dennoch nichts dar-um herum führen, dass Ihr Versicherungs-experte gemeinsam mit Ihnen die Risi-kosituation in regelmäßigen Abständen hinterfragt und evaluiert. Je besser Sie selbst für Änderungen Ihrer Risikosituati-on sensibilisiert sind und je rascher Sie Ihrem Berater entsprechende Informatio-nen weitergeben, desto lückenloser ist Ihr Versicherungsschutz.

    Optimale Versicherungslösungen für Gewerbe und Industrie erfor-dern eine sorgfältige Risikoanalyse als Grundlage für durchdachte Deckungskonzepte. Doch das beste Versicherungspaket kann kei-nen lückenlosen Versicherungsschutz bieten, wenn es nicht in re-gelmäßigen Abständen zu einem Update der Risikosituation kommt – am besten jährlich.

    Warum ein jährliches Risiko-Update durch Ihren Versicherungsexperten wichtig ist

    Versicherungstipp

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    Kaum ein anderes Land bietet ein so viel-seitiges Angebot für Golfspieler wie Ös-terreich. Mehr als 150 Golfclubs sind im österreichischen Golfverband Mitglied. Vielseitig sind aber auch die Widrigkei-ten, die rund um das Golfspiel auftreten können, wie etwa der gebrochene Driver oder das am Flughafen verlorene Golf-bag. In solchen Fällen und noch einer Rei-he von anderen Fällen stehen heimische Versicherungen den Golfern mit innovati-ven Produkten zur Seite.

    Egal ob auf Reisen, beim Turnier oder bei der privaten Runde – verschiedene Versi-cherungsprodukte werben mit angepass-ten Laufzeiten, günstigen Prämien sowie weltweitem Schutz. So gibt es Produkte für den Schutz der Ausrüstung, die in der Regel den Schlägerbruch, Diebstahl, Transportunfall oder Elementarschaden decken. Die Höhe der Prämie richtet sich

    nach dem gewählten Leistungsumfang und der Versicherungssumme.

    Auch Golfreise-Versicherungen bietet der Markt. Sie können zumeist für die Dauer der Reise abgeschlossen werden und garantieren eine Reise ohne Sorge um allfällige Transportschäden. Einzel-ne Versicherer erstatten sogar die Kosten für den Leihschläger, falls das Gepäck ausbleiben sollte, und für das Greenfee, falls es durch Krankheit oder Unfall zu einem Reiserücktritt kommt. Auch All-inclusive-Pakete für Golfer mit Einschluss einer Haftpflichtversicherung werden von den österreichischen Versicherungs-gesellschaften angeboten.

    Wer sich ausschließlich vor den Kosten eines „Hole-in-one“ fürchtet, kann diese Angst schon gegen eine jährliche Prämie von unter 10 Euro loswerden.

    Versicherungen für spezielle Zielgruppen 9

    Den Ball fixieren, den Schläger positionieren, durchatmen und volle Konzentration auf den Abschlag. Die Wahrscheinlichkeit, dass der Abschlag im Loch landet, liegt für einen Amateur bei etwa 1 zu 12.500, für Golfprofis bei 1 zu 2.500. Kein Wun-der, dass ein „Hole-in-one“ entsprechend gefeiert wird. Das kann teuer werden. Golfversicherungen bieten nicht nur Versi-cherungsschutz für die Ausrüstung, sondern auch für die Kosten einer rauschenden „hole-in-one“-Feier.

    Golfversicherung: Sogar für ein „Hole-in-one“ gibt es Versicherungsschutz

    „Hole-in-one“-Rekorde

    Einen neuen Altersrekord schaffte 2007 die 102-jährige Elsie Mc-Lean am 8. April 2007 in Chico (Kalifornien) bei einem Par 3 über 91 Meter.

    Als jüngster Spieler mit einem „Hole-in-one“ gilt Coby Orr, 5 Jah-re alt, Distanz 100,6 m im Riversi-de Club in Texas.

    Die vermutlich erste blinde Golfe-rin, die ein „Hole-in-one“ schlug, ist die US-Amerikanerin Sheila Drummond. Auf einem Par-3-Loch in Lehington/Pennsylvania schlug die 53-Jährige den Ball aus 132 Metern direkt ins Loch.

    Graham Marsh lochte während derselben Veranstaltung auf der-selben Spielbahn zwei Mal zum

    „Hole-in-One“ ein.

    Einen der wohl spektakulärsten Schläge in der Geschichte des Golfsports tätigte 2002 der Gol-fer Mike Crean im Green Valley Ranch Club in Denver. Auf einem 466m langen Par 5 lochte er den Ball vom Abschlag mit einem un-gewöhnlich weiten Drive zu ei-nem Double Albatross. (Quelle: Wikipedia)

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    Kollektive Unfallversicherung10

    Keine Versicherung kann Unfälle ver-hindern. Eine Unfallversicherung federt aber zumindest die finanziellen Folgen eines Unfalls ab. Die kollektive Unfallver-sicherung bindet die Mitarbeiter an das Unternehmen und sichert sie vor Exis-tenz bedrohenden Folgen eines Unfalls – gegen Prämienaufpreis nicht nur bei Arbeits-, sondern auch bei Freizeitunfäl-len. Warum der Einschluss von Freizeit-unfällen wichtig ist, verdeutlicht folgen-des Beispiel aus der Praxis:

    Ein 43-jähriger Werkzeugmacher hat-te auf dem Heimweg von seinem Ar-beitsplatz einen wenige Kilometer lan-gen Umweg in die Nachbargemeinde in Kauf genommen, um seinem Schwa-ger ein geliehenes Schweißgerät zurück-zubringen. Auf der Fahrt vom Schwager nach Hause wich er in einer unübersicht-lichen Kurve einem Reh aus, verlor die Herrschaft über seinen Kombi und prall-te gegen einen Baum. Der Werkzeug-macher wurde dabei in dem Fahrzeug eingeklemmt und erlitt so schwere Ver-letzungen, dass er querschnittgelähmt blieb und seither auf den Rollstuhl ange-wiesen ist.

    „Kein Arbeitsunfall“, berief sich die Sozi-alversicherung auf die buchstabengetreue Auslegung des Sozialversicherungsgeset-zes und des direkten Wegs zur und von der Arbeit. So kostete der kurze Besuch bei seinem Schwager den Verunglückten die In-validitätspension, die ihm ohne den weni-ge Kilometer langen Umweg zugestanden wäre. So musste das Unfallopfer die finan-ziellen Folgen, wie den rollstuhlgerechten Umbau des Hauses, selbst tragen.

    Eine betriebliche Gruppenversicherung verbindet den Versicherungsschutz für Ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter mit ei-ner Steuerersparnis – eine ideale Kombi-nation, um im Unternehmen Lohnneben-kosten zu sparen. Denn laut § 3 Abs. 1 Zi 15a des Einkommensteuergesetzes (EStG) kann der Dienstgeber pro Arbeit-geber und Jahr bis zu 300 Euro zur Zu-kunftssicherung seiner Mitarbeiter für eine Lebens-, Unfall- oder Krankenversicherung als Betriebsausgabe aufwenden. Zudem ermöglichen spezielle Gruppentarife eine Prämienersparnis gegenüber privaten Un-fallversicherungen, was unter Umständen eine finanzielle Beteiligung der Mitarbei-ter am Unfallschutz sinnvoll macht.

    Der Leistungsumfang einer Gruppen-Un-fallversicherung ist variabel. So können versichert werden:

    lebenslange Rente bei unfallbedingter Invalidität

    einmalige Kapitalleistung ab einem be-stimmten unfallbedingten Invaliditätsgrad

    Krankenhaustagegeld

    Tagegeld bei unfallbedingter Arbeits-unfähigkeit

    einmalige Todesfallleistung, wenn eine versicherte Person innerhalb eines be-stimmten Zeitraums nach einem Unfall verstirbt

    Hinterbliebenenrente bei Unfalltod ei-ner versicherten Person

    Gerne unterstützen wir Sie bei den kom-plexen Fragen um den kollektiven Versi-cherungsschutz Ihrer Mitarbeiter und su-chen am Markt nach einer optimalen Ver-sicherungslösung. Rufen Sie uns an, wir beraten Sie gerne!

    126.906 Arbeitsunfälle verzeichnete die Statistik Austria im Jahr 2012, darunter 13.328 Unfälle auf dem Weg zur und von der Arbeit. In 171 Fällen endeten Arbeitsunfälle tödlich. Grund genug, an den Versiche-rungsschutz seiner Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zu denken. Mit einer betrieblichen Gruppen-Unfallver-sicherung zeigen Sie Verantwortung und nutzen gleichzeitig Steuervorteile.

    Es ist ein gutes Gefühl, seine Mitarbeiter gut abgesichert zu wissen

  • ...Ihr Magazin für Versicherung & Risikomanagement

    Was bedeuten die beiden Werte, die beim Messen des arteriellen Blutdrucks an-gegeben werden? Der obere (systolische) Wert entspricht dem höchsten Druck, der untere (diastolische) Wert dem niedrigs-ten Druck in der Arterie. Ab einem Wert von systolisch 140 und/oder diastolisch 90 über einen längeren Zeitraum, spricht die Medizin von Bluthochdruck. Ein gele-gentlicher Ausreißer muss aber noch kein Grund zur Besorgnis sein. Für eine zuver-lässige Diagnose braucht man eine grö-ßere Zahl von Messungen, von denen ein bestimmter Prozentsatz außergewöhnlich hoch sein muss.

    Wird chronischer Bluthochdruck nicht me-dizinisch behandelt, kann er zu schweren gesundheitlichen Schäden führen. Chro-nischer Bluthochdruck schädigt das Herz und die Gefäße. Personen mit chroni-schem Bluthochdruck haben ein doppelt bis vierfach so hohes Risiko für Schlagan-fall, Herzinfarkt, Herzversagen und Durch-

    blutungsstörungen wie Personen ohne Blut-hochdruck. Die Ernährung und der Lebens-stil haben hohen Anteil für die Entstehung und Behandlung von Bluthochdruck. Der überwiegende Teil der Bluthochdruck-Er-krankungen geht auf Risikofaktoren wie Bewegungsmangel, Übergewicht (Adipo-sitas), ungesunde Ernährung und regelmä-ßigen Alkoholkonsum zurück.

    Tipps zur Vermeidung von Bluthochdruck:

    Essen Sie regelmäßig Gemüse, Obst, oft Fisch, nur hochwertiges Pflanzenöl etc., vermeiden Sie wenn möglich Alkohol und Tabak.

    Sorgen Sie für regelmäßigen körperlichen Ausgleich. Betrei-ben Sie Sport, möglichst an der frischen Luft.

    11 Wirtschaftsbarometer I Gesundheit I Kurioses

    Während sich die Wirtschaft außer-halb Europas recht unterschiedlich entwickelt, zeigen sich in der EU ver-mehrt Anzeichen für ein Ende der Re-zession. In Österreich deuten die Un-ternehmensumfragen und der WI-FO-Frühindikator ebenfalls auf eine Verbesserung der Wirtschaftslage in naher Zukunft hin; bislang sind die Wachstumsimpulse jedoch noch ver-halten. So stieg das BIP im II. Quartal gegenüber der Vorperiode neuerlich um 0,1%. Die bislang schleppende Wirtschaftsentwicklung belastet nach wie vor den heimischen Arbeitsmarkt. Die Beschäftigung wächst zwar, aber anhaltend schwach (August +0,1% gegenüber dem Vormonat), und die Arbeitslosigkeit steigt weiter. Zuletzt erhöhte sich die Zahl der gemeldeten Arbeitslosen auf 263.100 (+4.100 gegenüber dem Vormonat bzw. +30.400 gegenüber August 2012). Die saisonbereinigte Arbeitslosenquo-te stieg damit auf 7,8%.

    Risikofaktor Bluthochdruck – Vorsorge kann Leben rettenJede/r fünfte Österreicher/in leidet an Bluthochdruck, ingesamt rund 1,3 Millionen Menschen. In neun von zehn Fällen hat hoher Blutdruck keine organischen Ursachen. Zu den Risikofaktoren zählen Rauchen, Übergewicht und Stress.

    Wirtschaftsbarometer

    Mit Kaffee verbrüht – 160.000 Dol-lar Schmerzensgeld zugesprochenWeil sie sich mit Kaffee aus einem „Drive in“ verbrühte, verklagte die 80-jährige Amerikanerin Stella Liebeck im Jahr 1992 die Fastfoodkette McDo-nalds. Sie hatte sich den Kaffee beim Entfernen des Kunststoff-Deckels auf ihre Jogginghose geschüttet und dabei Ver-brennungen dritten Grades erlitten. Lie-becks Anwälte konnten nachweisen, dass McDonalds Kaffee wissentlich bei so hohen Temperaturen brühte, obwohl es bereits vorher bei anderen Gästen zu Verbrennungen gekommen war. Im Anschluss daran gingen beide Parteien in Berufung und einigten sich auf einen Vergleich, über dessen Höhe nichts be-kannt ist. (Quelle: Wikipedia)

    KURIOSES

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