"effektive antworten auf fragen echter integration"

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Personalreferentin Anja Gentzsch Berlin, 17.11.2016 EFFEKTIVE ANTWORTEN AUF FRAGEN ECHTER INTEGRATION BESCHÄFTIGUNG VON GEFLÜCHTETEN – EIN PRAXISBEISPIEL

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Page 1: "Effektive Antworten auf Fragen echter Integration"

Personalreferentin Anja Gentzsch Berlin, 17.11.2016

EFFEKTIVE ANTWORTEN AUF FRAGEN ECHTER INTEGRATIONBESCHÄFTIGUNG VON GEFLÜCHTETEN – EIN PRAXISBEISPIEL

Page 2: "Effektive Antworten auf Fragen echter Integration"

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1. Ausgangssituation

2. Beschäftigungsplan

3. Umsetzung

INHALT

Effektive Antworten auf Fragen echter Integration | 17.11.2016

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3 Effektive Antworten auf Fragen echter Integration | 17.11.2016

1. AUSGANGSSITUATION:SYRISCHER FLÜCHTLING….

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2. BESCHÄFTIGUNGSPLAN

Effektive Antworten auf Fragen echter Integration | 17.11.2016

Schnuppertag PraktikumEinstellung als Auszubildender

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5 Effektive Antworten auf Fragen echter Integration | 17.11.2016

Geflüchtete gehören zur Kategorie „nicht pflichtversichert“, daher kein Versicherungs-schutz durch gesetzl. Unfallver-sicherung.

Kostenübernahme für Hospitationstag durch Unternehmen über BG?

Kein echtes Arbeitsver-

hältnis

RÜ mit gesetzlicher

Unfallversicher-rung

RÜ mit Berufsgenos-

senschaft

RÜ mit Krankenkasse

2. UMSETZUNG- SCHNUPPERTAG -

Nein, verweist an Krankenkasse.

Wenn Unfall nicht fahrlässig durch Unternehmen verursacht, dann greift Krankenkasse. Wenn keine Mitgliedschaft besteht, greift ärztliche Grundversorgung für Geflüchtete.

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ToDo:

¬ Info an Ausländerbehörde

¬ Ausländerbehörde benötigt Zustimmung von Bundesagentur für Arbeit

Umsetzung:

¬ Aufenthaltsgestattung hat den bereits den Eintrag „Praktikum gem. § 22 Abs. 1-4 MiLoG gestattet“

¬ 3-monatiges Praktikum zur Berufsorientierung fällt unter die Regelung des MiLoG, daher keine weitere Zustimmung notwendig

Effektive Antworten auf Fragen echter Integration | 17.11.2016

2. UMSETZUNG- PRAKTIKUM -

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ToDo:

¬ Info an Ausländerbehörde

¬ Ausländerbehörde benötigt Zustimmung von Bundesagentur für Arbeit

Umsetzung:

¬ Geflüchtete müssen „Antrag auf Erlaubnis einer Beschäftigung“ bei Ausländerbehörde stellen (Angaben zum Flüchtling, zum Unternehmen und zur Stelle)

¬ Wenn es sich um eine Ausbildung im Sinne des § 32 BeschV (anerkannter Ausbildungsberuf) handelt, dann muss Bundesagentur für Arbeit nicht beteiligt werden (Nachweis erforderlich)

Effektive Antworten auf Fragen echter Integration | 17.11.2016

2. UMSETZUNG- AUSBILDUNGSVERHÄLTNIS -

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8 Effektive Antworten auf Fragen echter Integration | 17.11.2016

Laut Bundeszentrale für Steuern: jeder Geflüchtete erhält bei Registrierung in Dtl. eine Steuer-ID (erste Meldeanschrift)

Wahl einer Krankenkasse und stellen eines Antrags auf Versicherung

Steuer-ID SV-nummer

2. UMSETZUNG- SCHNUPPERTAG -

Übermittlung über Krankenkasse

Krankenkasse

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VIELEN DANK!

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Anja Gentzsch

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Personalreferentin

Roever Broenner Susat MazarsGmbH & Co. KGWirtschaftsprüfungsgesellschaftSteuerberatungsgesellschaftAlt-Moabit 2 10557 Berlin Tel: 030 208 88- [email protected]