WOHNEN IM ALTER IN OSNABRÜCK
LOKALE AGENDA 21 OSNABRÜCK 1
Seit der Herausgabe der 2. Auflage der Broschüre „Woh nen im Alter in Osnabrück“ in 2011 hat die Beschäftigung mit den Fragen rund ums Wohnen zu einer Weiterentwicklung des Themas geführt: Zunächst wurde vorrangig über Barrierefreiheit, „Betreutes Wohnen“ und das noch neue „Gemeinschaftliche Wohnen“ gesprochen. Inzwischen werden auch Aspekte wie Wohnungsgröße, Bezahlbarkeit, Sozialer Wohnungsbau und Quartiersmanagement diskutiert. Außerdem werden neue Wohnformen differenzierter dargestellt. Wichtig geworden ist, ob ein Projekt von einer Gruppe „von unten“ oder über einen Bauträger oder Investor „von oben“ angestoßen wird. Auch die Idee der Baugemeinschaft rückt zunehmend in den Fokus, nicht zuletzt unter dem Gesichtspunkt der Kosten.
Die Beschäftigung mit dem Wohnen hat auch gezeigt, dass es nicht nur um die Räume und das Umfeld, sondern auch um das menschliche Miteinander geht. Neben dem Blick auf die häuslichen vier Wände rückt in Zeiten schwindender Familienstrukturen die gegenseitige Hilfeleistung zwischen Freunden und Nachbarn – den neuen „Wahlfamilien“ – in den Vordergrund.
Immer wieder stellt sich die Frage, welche Rolle die Stadt Osnabrück einnehmen soll oder muss. Zunächst ist Wohnen Privatsache. Doch die Kommune hat auch den Auftrag der Daseinsfürsorge für das Allgemeinwohl.
Umso mehr freue ich mich, dass unter anderem mit den Flächen der ehemaligen Landwehrkaserne und der KätheKollwitzSchule Grundstücke vermarktet werden, auf denen viele Gestaltungsmöglichkeiten bestehen. Mehr bezahlbarer Wohnraum und neue Ansätze des Wohnens können hier realisiert werden.
Ich wünsche den Lesern dieser Broschüre neue Einsichten in ein Thema, das für unsere städtische Gemeinschaft immer wichtiger wird.
Wolfgang GriesertOberbürgermeister
Grußwort des Oberbürgermeisters
WOHNEN IM ALTER IN OSNABRÜCK
GLOBAL DENKEN LOKAL HANDELN2
Lokale Agenda 21 Osnabrück – was ist das?
Auf der Konferenz für Umwelt und Entwicklung der Vereinten Nationen 1992 in Rio de Janeiro verabschiedeten 178 Staaten die „Agenda 21“ mit dem Leitbild einer nachhaltig zukunftsfähigen Entwicklung. Sie richtet sich an Staatengemeinschaften, Länder und Kommunen.Ökologie, Ökonomie und Soziales sollen in einem gleichberechtigten Verhältnis stehen, damit auch künftige Generationen ihre Bedürfnisse decken können.
In Osnabrück arbeiten seit Mitte der 90er Jahre engagierte Bürgerinnen, Bürger, Institutionen und Unternehmen in verschie denen Arbeitskreisen
an einer „Lokalen Agenda 21“ für Osna-brück. Ihr Motto ist dabei: „global denken – lokal handeln“!
Der Arbeitskreis „Wohnen und Leben“ im Alter
Die vorliegende Broschüre ist ein Projekt des Arbeitskreises (AK) „Wohnen und Leben im Alter“ der Lokalen Agenda 21 Osnabrück (LA21).Im AK treffen sich im sechs bis achtwöchigen Rhythmus Bürgerinnen und Bürger sowie Vertreter von Unternehmen und Institutionen. Der AK versteht sich ergänzend zum Osnabrücker Seniorenbeirat als Interessenvertreter der älter werdenden Bevölkerung in Osnabrück so wie als vernetzendes Gremium. Er wählt seine Themen eigenständig aus und entwickelt oder un
terstützt nachhaltige Lösungen für die Zukunft. Die Bewusstseinsbildung bei der älter werdenden Bevölkerung aber auch bei jungen Bauherren nimmt einen besonderen Rang ein. Da zu beteiligt sich der AK regelmäßig im Frühjahr an der Immobilienmesse der Sparkasse Osnabrück. Er möchte ermutigen, sich einen Plan für das Älterwerden zu machen und rechtzeitig notwendige Schritte zu tun. Ziel ist dabei das selbstständige Wohnen verbunden mit größtmöglicher Lebensqualität auch im höheren Alter. Junge Bauherren können durch flexible Grundrisse und die Beachtung einiger Bedingungen zu annähernd gleichen Kosten eine Immobilie schaffen, die für viele Lebensphasen geeignet ist. Bei seiner Arbeit legt der AK großen Wert auf die Kontakte zu anderen Gruppen in Osnabrück, die an ähnlichen Themen arbeiten. Hierzu zählen natürlich auch die weiteren Arbeitskreise der LA21. Die Projektgruppe, die diese Broschüre erarbeitet hat, ist wie alle anderen Mitglieder der LA21 ehrenamtlich tätig. Der AK freut sich über weitere Interessierte und ist für Anregungen und Kritik dankbar. Wenden Sie sich gern an die Ansprechpartner in Kapitel 6, Seite 53.
Der Arbeitskreis „Wohnen und Leben im Alter“ stellt sich vor
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Grußwort des Oberbürgermeisters . . . . . . . 1
Der Arbeitskreis „Wohnen und Leben im Alter“ stellt sich vor . . . . . . . . . . . . . . . . 2
Inhaltsverzeichnis . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 3
Impressum . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 4
Branchenverzeichnis . . . . . . . . . . . . . . . . . . 5
Was finden Sie in dieser Broschüre? . . . . . . 6
Begriffserklärungen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 8
Anlaufstellen in Osnabrück . . . . . . . . . . . . . 9
Karte und Legende . . . . . . . . . . . . . . . . . . 49
1. Wohnform und Wohnumfeld . . . . . . 10
Welche Wohnform passt zu mir? . . . . . . . 10
Welche Rolle spielt das Wohnumfeld? . . . . 12
2. Wohnen in vertrauter Umgebung . . 16
Was ist Wohnraumanpassung? . . . . . . . . . 16
Was ist die „Ehrenamtliche Wohn beratung“? . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 21
Welche rechtlichen Grundlagen gibt es? . . 23
Welche Hilfen gibt es für Zuhause? . . . . . . 25
3. Neue Wohnformen – Gemeinschaftliches Wohnen . . . . . . . 31
Was sind „Gemeinschaftliche Wohnformen“? . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 31
Wie ist die Situation in Osnabrück? . . . . . . 35
4. Betreutes Wohnen . . . . . . . . . . . . . . . 38
Grundlagen zum „Betreuten Wohnen“ . . . 38
Welche Angebote des „Betreuten Wohnens“ gibt es in Osnabrück? . . . . . . . 41
5. Wohnen in einer Pflegeeinrichtung . . 44
Grundlagen zum Wohnen in einer Pflegeeinrichtung . . . . . . . . . . . . . . . 44
Vorübergehende Aufenthalte in Pflegeeinrichtungen (Kurzzeitpflege) . . . . . 47
Welche Pflegeeinrichtungen gibt es in Osnabrück? . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 47
6. Adressen und Ansprechpartner . . . . 53
Inhaltsverzeichnis
Hinweis: Aus Gründen der Lesbarkeit wurde in der Broschüre auf die Verwendung von jeweils männlichen und weiblichen Bezeichnungen verzichtet.
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Impressum
Nord-West-VerlagInhaber Rainer StrubbergIm Winkel 14 · 49326 MelleTel.: 05402 702282Fax: 05402 702285Mail: info@nordwestverlag.deWeb: www.nordwestverlag.de
Herausgeber:NordWestVerlagin Zusammenarbeit mit der Stadt Osnabrück
Redaktion:An dieser Broschüre haben mitgearbeitet:Lioba Brinkmann / Angelika Howind / Horst Knop / HansJürgen Lehmkuhl / Dr. Elisabeth LeichtEckardt / Gerhard von Oesen / Elke Sommerfeld / Heiner Steffens / Sabine Steinkamp / HansJürgen Wilkening
Für Anregungen zu dieser Broschüre sind wir dankbar. Bitte wenden Sie sich an folgende Adresse:Stadt Osnabrück Fachbereich Stadt ent wick lung und Integration Lokale Agenda 21 OsnabrückBierstr. 32a · 49074 OsnabrückTel.: 0541/3234429 Mail: [email protected]
Mehr über die Lokale Agenda 21 Osnabrück und den Arbeitskreis Wohnen und Leben im Alter erfahren Sie unter: www.osnabrueck.de/agenda
Fotos: Stadt Osnabrück Presse und Informationsamt / Helmer Hackmann / Uwe Lewandowski (S. 1) / Hermann Pentermann (S. 9) / Hagen Paul (S. 41 oben) /
KfW-Bildarchiv: Thomas Klewar (S. 16) / Fotolia: Titel: © somenski, © Roland W. Waniek, © VRD, S. 6: © NJ, S. 8: © Marco Hassold, S. 12: © Starpics, S. 15: © kai, © Martina Berg, S. 27: © Gina Sanders, S. 31: © Yuri Arcurs, S. 33: © ToGoPhoto, S. 35: © VRD, S. 37: © Nebuto, S. 38: © Vibe Images, S. 44: © shootingankauf, S. 47: © Gina Sanders, S. 48: © Andre B. / Pixelio: S. 10, 18: © Rainer Sturm, S. 39: © adel, S. 45: © Gerd Altmann
Konzeption und Gesamtherstellung:© 2014 NordWestVerlag 3. überarbeitete Auflage
Druck: Lehmann Offsetdruck GmbH
Die gesamte Broschüre ist nach Art und Anordnung der Inhalte urheberrechtlich zugunsten der jeweiligen Inhaber dieser Rechte geschützt. Nachdruck ist auch auszugsweise nicht gestattet. Für die Richtigkeit und Vollständigkeit der Daten und Angaben wird keine Gewähr und keine Haftung übernommen. Änderungen, Ergänzungen oder Anregungen für die nächste Auflage nimmt die Stadtverwaltung oder der Verlag entgegen.
In unserem Verlag erscheinen:Informationsbroschüren aller Art, z. B. Bürger information, Wirtschaftsförderung, Bauherrenwegweiser sowie Seniorenratgeber.
Der Nord-West-Verlag bedankt sich bei den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Stadtverwaltung der Stadt Osnabrück für die hervorragende Zusammenarbeit.
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Branchenverzeichnis
Alten und Pflegeheime . . . . . . U2, U3, 5, 7, 14, 24, 26, 36, 40, 54Ambulante Pflege . . . . . . U2, U3, 14, 19, 24, 26, 28, 36, 42, 54, 56Bäder . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 17, 20, 22Bauträger . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 32Betreutes Wohnen . . . . . . U2, U3, 7, 14, 24, 26, 32, 36, 40, 42, 56Bildung/Bildungseinrichtung . . . . . . . . . 7, 54Bodenbeläge . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 22Essen auf Rädern . . . . . . . . . . . . . 13, 28, 32Fahrdienste . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 14, 32Fensterbau . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 17, 22Gebäudetechnik . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 17Gebrauchtmöbelhandel . . . . . . . . . . . . . . 22Gemeinde Belm . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 46Haushaltsauflösungen . . . . . . . . . . . . . . . . 22Häusliche/24hBetreuung . . . . . . . . . . 14, 19Hausnotruf . . . . . . . . . . . . . . . . . . 19, 32, 56Haustüren . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 17, 22Hauswirtschaftliche Hilfen . . . . 19, 28, 30, 36Heizungstechnik . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 20Immobilienservice . . . . . . . . . . . . . 30, 32, 56Klimatechnik . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 20Krankenhausbegleitservice . . . . . . . . . . . . 19Krankenkasse . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 40Kurzzeitpflege . . U2, 7, 14, 24, 26, 36, 40, 54
Mahlzeitendienste/Menüservice/ Offener Mittagstisch . . . . . 7, 13, 24, 32, 40Malerbetrieb . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 22Metallbau . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 17Möbelmanufaktur . . . . . . . . . . . . . . . . 20, 22OrthopädieTechnik/Schuhtechnik . . 3, 30, 52Palliativpflege . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 19Pflegedienste . . . . U2, U3, 14, 19, 28, 32, 54Pflegestufenhebung . . . . . . . . . . . . . . . . . 30PflegeWohngemeinschaft . . . . . . . . . 34, 42Rehabilitationsmittel/hilfen . . . . . . 3, 28, 30Sanitär/technik . . . . . . . . . . . . . . . . . 17, 20Sanitätshaus . . . . . . . . . . . . . . . 3, 28, 30, 52Seniorenheime . . U2, U3, 5, 24, 26, 36, 40, 54Soziale Dienste/Sozialverband . . . . 30, 46, 56Sparkasse . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . U4Stationäre/Vollstationäre Pflege . . .7, 14, 24, 36Tagespflege . . . . . . U2, 7, 14, 26, 28, 40, 56Taxiunternehmen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 52Tischlerei/Schreinerei . . . . . . . . . . . . . . 20, 22Umzüge . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 22Verhinderungspflege . . . . 14, 19, 24, 26, 36Versicherungen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 28Wintergärten . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 22Wohnungsbaugenossenschaft/ gesellschaft . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 32, 46
U = Umschlagseite
WOHNEN IM ALTER IN OSNABRÜCK
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Wohnen hat viele Facetten. Ziel dieser Broschüre ist es, über Wohnen zu informieren und unterschiedliche Wohnformen mit den aktuell existierenden Angeboten in der Stadt Osnabrück darzustellen. Sie gibt einen Überblick, wie man, nicht nur im Alter, alleine oder mit anderen zusammen leben und wohnen kann.
Wir möchten Sie mit dieser Broschüre ermuntern:
■■ sich Gedanken über Ihre jetzige Wohnsituation zu machen,
■■ die Zukunft Ihrer Wohnsituation zu gestalten, ■■ sich mit anderen Menschen über Wohnwünsche zu unterhalten,
■■ aktiv zu werden statt abzuwarten.
Die Broschüre fasst Grundlagen zusammen, die Ihnen Ihre persönliche Entscheidung erleichtern, wie Sie gern in Zukunft wohnen möchten. Darüber hinaus informiert sie über Unterstützungsmöglichkeiten für zuhause sowie über finanzielle und rechtliche Hintergründe.
Sie erhalten ■■ eine Übersicht über Begriffe und Anlaufstellen in Osnabrück (Einleitung, Seite 8),
■■ einen Überblick über unterschiedliche Wohnformen (Kapitel 1, Seite 10),
■■ Informationen, wie das Wohnen zuhause durch Wohnraumanpassung möglichst lange machbar ist (Kapitel 2, Seite 16),
■■ einen Überblick über Wohnformen in selbst organisierten Haus und Wohngemeinschaften (Kapitel 3, Seite 31),
■■ eine Übersicht über die Einrichtungen für „Betreutes Wohnen“ (Kapitel 4, Seite 38) sowie
■■ über Pflegeheime (Kapitel 5, Seite 44) in der Stadt Osnabrück (Stand: Februar 2014).
Die Angebote des „Betreuten Wohnens“ und der „Heime“ sind zusätzlich auf einem Stadtplan eingezeichnet.
Ergänzend finden Sie Adressen von Ansprechpartnern und Institutionen in Osnabrück, die Sie bei der Suche nach Informationen zum Wohnen unterstützen (Kapitel 6, ab Seite 53).
Was finden Sie in dieser Broschüre?
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Stationäre Altenpfl ege / Kurzzeitpfl ege Betreutes Wohnen Geschützter Wohnbereich für Menschen mit Demenz Mittagstisch für Senioren
Stationäre Altenpfl ege / Kurzzeitpfl ege Betreutes Wohnen Geschützter Wohnbereich für Menschen mit Demenz Mittagstisch für Senioren StadtteilcaféRheiner Landstraße 147 · 49078 OsnabrückTelefon (05 41) 4 04 75 - 0 · [email protected]
Stationäre Altenpfl ege / Kurzzeitpfl ege Mittagstisch für Senioren Geschützter Wohnbereich für Menschen mit Demenz Junge Pfl ege
Stationäre Altenpfl ege / Kurzzeitpfl ege Betreutes Wohnen Geschützter Wohnbereich für Menschen mit Demenz Mittagstisch für SeniorenSedanstraße 76 · 49076 Osnabrück Telefon (05 41) 69 28 - 0 · [email protected]
Ausbildung Altenpfl ege Ausbildung Pfl egeassistenz Ausbildung Heilerziehungspfl ege Fort- und Weiterbildung an der Niedersächsischen Akademie für Fachberufe im Gesundheitswesen Im Hermann-Bonnus-Haus
Umfangreiche Aktivitäten und Pfl egeangebote
Rheiner Landstraße 147 · 49078 OsnabrückTelefon (05 41) 4 04 75 - 35 tagespfl [email protected]
SeniorenWohnen Plus Pfl egeWohnen Plus Pfl egeHOTEL Kurzzeitpfl ege Café WesterbergBergstraße 35 a-c · 49076 OsnabrückTelefon (05 41) 60 98 - 0 · [email protected]
www.diakoniewerk-os.de
Diakonie-Wohnstift am WesterbergPfl egeWohnen am Westerberg
Diakonie Pfl egeschulen Osnabrück
Katharina-von-Bora-Haus
Küpper-Menke-Stift
Bischof-Lilje-Altenzentrum
Tagespfl ege
Hermann-Bonnus-Haus
Veilchenstraße 22, 49088 OsnabrückTelefon (05 41) 69 26 - 0 · [email protected]
Rheiner Landstraße 147 · 49078 OsnabrückTel. (05 41) 4 04 75 - 13 · [email protected]
Rehmstraße 79-83 · 49080 OsnabrückTelefon (05 41) 98 11 0 - 0 · [email protected]
WOHNEN IM ALTER IN OSNABRÜCK
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Wenn man sich mit dem Älterwerden beschäftigt, begegnet man neuen Begriffen, die es kennen zu lernen und teilweise auch auseinander zu halten gilt. Dabei soll diese kleine Übersicht der Begriffe helfen, die natürlich nicht abschließend ist.
■■ Barrierefreiheit: Abwesenheit von Stufen, Schwellen, Stolper oder Stoßfallen, gute Lichtverhältnisse, Beseitigung von Hindernissen…
■■ Betreuung: Darunter versteht man die soziale Unterstützung oder die Beschaffung von Gütern. Beispiele: Vorlesen, Ein kaufen; zu unterscheiden von der gesetzlichen Be-treuung, die per Gerichtsbeschluss greift, wenn eine Person ohne Vorsorgevollmacht nicht mehr für sich selber handeln kann.
■■ Hausgemeinschaft: Verschiedene Wohnungen im räumlichen Bezug, jede in sich abgeschlossen mit eigener Küche und Bad.
■■ Haushaltsnahe Dienstleistungen: Außenstehende übernehmen gegen Entgelt im und für den privaten Haushalt Tätigkeiten, die gewöhnlich von Haushaltsmitgliedern ohne vertiefte Spezialkenntnisse erbracht werden: Wohnungsreinigung, Wäschepflege und Gartenarbeiten, kleinere Instandhal
tungs und Reparaturtätigkeiten aber auch Tätigkeiten wie die Betreuung, Pflege und Versorgung von Kindern oder die personenbezogene alltägliche Unterstützung von Pflegebedürftigen.
■■ Pflege bedeutet Körperpflege, die in Grund und Behandlungspflege unterschieden wird.
■■ Pflegestufe: Sie wird nach einer Begutachtung durch den medizinischen Dienst vergeben. Es gibt die Stufen 0–3, wobei 3 den höchsten Pflegebedarf darstellt. Die Pflegestufe 1 ist häufig Voraussetzung, um in einem Pflegeheim aufgenommen zu werden.
■■ Versorgung umfasst die Sicherung der hauswirtschaftlichen Dienste. Beispiel: Ernährung, Wäschewaschen, Putzen.
■■ Wohnberatung überprüft die häusliche Situation in Bezug auf Barrierefreiheit. Sie unterstützt bei der Anpassung der eigenen Wohnung, des eigenen Hauses oder des Wohnumfeldes mit dem Ziel, die selbstständige Lebensführung in der vertrauten Umgebung möglichst lange zu erhalten.
■■ Wohngemeinschaft: Mehrere Personen in einer Wohnung oder in einem Haus. Gemein schaftsräume werden geteilt (z.B. Küche, Bad, Wohnzimmer).
Begriffserklärungen
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Anlaufstellen in Osnabrück
Fast so vielfältig wie die Begriffe sind auch die Anlaufstellen, denen man in Osnabrück begegnen kann. Sie werden hier kurz vorgestellt. Anschriften und Telefonnummern finden Sie in Kapitel 6, Seite 53.
Bürgerberatung: Sie gibt eine erste Orientierung, wer in Osnabrück für was zuständig ist. Von A wie Abfall bis Z wie Zoo.
Freiwilligen-Agentur: Sie weiß, wo Ehrenamtliche gesucht werden und was zu wem passen könnte. Sie berät bei der Entwicklung eigener Projekte sowie die mit Ehrenamtlichen arbeitenden Organisationen.
Seniorenbüro: Es vereint ab dem 1. Mai 2014 den Seniorenbeauftragten, das Senioren servicebüro und den Seniorenstützpunkt. Aufgabenfelder: Einzelfallberatung zu allen Fragen rund um das Alter, Pflegeberatung, Durchführung und Unterstützung von FreiwilligenProjekten (zum Beispiel: Seniorenalltagsbegleitung, Hausaufgabenhelfer), ehrenamtliche Wohnberatung, Geschäftsführung Seniorenbeirat, Seniorenwochen, Koordination und Vernetzung der Themen und Beteiligten.
Seniorenbeirat: Er berät die Stadt Osnabrück in Fragen der Förderung und Betreuung älterer Menschen. Als gewählter Beirat dem Sozial und Gesundheitsausschuss zugeordnet. Mitveranstalter der Seniorenwochen.
Behindertenforum: Es unterstützt die Interessen von Menschen mit Behinderung in der Stadt Osnabrück und berät die Stadt Osnabrück in diesen Angelegenheiten durch Anregungen und sonstige Maßnahmen. Mitglieder des Forums sind in verschiedenen Ausschüssen der Stadt mit beratender Stimme vertreten.
AK Wohnen und Leben im Alter: Vernetzt im Sinne der Nachhaltigkeit Bürger, Vereine, Institutionen und Unternehmen (s. Seite 2).
Wohnberatung: Ehrenamtliche beraten zur Barrierefreiheit (siehe Seite 21).
Projektgruppe „Gemeinschaftliches Woh-nen“ im Familienbündnis: Vertreter geplanter und bestehender Wohnprojekte sowie Interessierte fördern die Idee des gemeinschaftlichen Wohnens. Ziel: Wohnprojekte in Osna brück realisieren (siehe ab Seite 31).
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Welche Wohnform passt zu mir?
Klassisches Wohnen zuhauseIm Lebenszyklus ändern sich in der Regel die Größe einer Familie bzw. eines Haushalts und damit auch die Nutzung der Räume. So wird zum Beispiel ein nicht mehr benötigtes Kinder zum Arbeitszimmer. Zudem leben Wohngebäude üblicherweise länger als ihre Erbauer. Daher müssen Gebäude möglichst flexibel für die sich ändernden Bedürfnisse der Bewohner oder von wechselnden Bewohnern sein. Im höheren Alter ändern sich vor allem Sinneswahrnehmung und Beweglichkeit. Dies führt häufig zu einer längeren Aufenthaltsdauer in der Wohnung. Umso wichtiger ist es nun, dass man sich hier wohl fühlt und versorgt weiß. Häufig kommt erst mit den Einschränkungen das Bewusstsein, dass im Alter Barrieren, zum Beispiel Treppen, immer schwieriger zu überwinden sind. Gleichzeitig möchten die meisten Menschen ihr Haus oder ihre Wohnung bis zum Tod als Lebensmittelpunkt behalten. Somit ist es sinnvoll, Wohnräume von vorne herein oder möglichst frühzeitig barrierefrei zu planen oder zu gestalten.
Barrierefreiheit nützt dabei nicht nur alten Menschen. Sie ist auch eine große Erleichterung für Babys und Kleinkinder, sowie für alle gehbehinderten Menschen. Der Wert des Gebäudes erhöht sich. Barrierefreiheit ist häufig eine Voraussetzung, um zuhause besucht und ambulant betreut und gepflegt werden zu können.
Der richtige ZeitpunktIdealerweise erfolgen Maßnahmen zur barrierefreien Wohnungsgestaltung in den gewohnten vier Wänden oder eine Entscheidung für eine andere Wohnform bevor der eigentliche Bedarf eintritt. Dies setzt den Willen zur Veränderung voraus und erfordert manchmal die Mithilfe von Angehörigen oder die Zustimmung des Vermieters. Außerdem ist die Bereitschaft wichtig, im Fall der Fälle Hilfe von Dritten anzunehmen (ambulante Pflege oder Haushaltsdienste).
Sie können heute – unter Berücksichtigung der eigenen finanziellen Situation – aus einer Vielzahl von Wohnformen und Wohnangeboten wählen. Entscheiden, welches die für Sie richtige Wohnsituation ist, müssen Sie selbst!
1. Wohnform und Wohnumfeld?
LOKALE AGENDA 21 OSNABRÜCK 11
Alternative: „Betreutes Wohnen“Dem privaten Wohnen am nächsten kommt das „Betreute Wohnen“. Hierbei lebt man in einer abgeschlossenen Wohnung im Eigentum oder zur Miete mit einem zusätzlichen Betreuungsvertrag. Häufig sind Wohnanlagen für „Betreutes Wohnen“ einer Altenpflegeeinrichtung angeschlossen. Die Wohn form des „Betreuten Wohnens“ kann eine sinnvolle Alternative sein, wenn man eine sichere, barrierefreie Wohnung und Zugriff auf eventuell notwendige Dienstleistungen möchte.
Alternative: „Gemeinschaftliches Wohnen“Wer offen für mehr Miteinander ist und sich gerne mit anderen Menschen zusammenschließen möchte, für den können selbstorganisierte Gemeinschaften ganz neue Möglichkeiten eröffnen. Wesentlich hierfür ist das Wissen um die eigenen Wohnbedürfnisse und wünsche, das eigene Engagement, die Konfliktfähigkeit, die Offenheit für andere Menschen und die Bereitschaft, sich für andere einzusetzen, so wie man umgekehrt von seinen Mitbewohnern Sorge um sich selbst erwartet.
Unterschieden werden Haus- und Wohnge-meinschaften. Beide Lösungen gibt es zur Miete oder als Eigentum. In beiden Fällen ist von den Bewohnern der Gemeinschaftsbereich anteilig mit zu finanzieren und zu verwalten.
Begriffserklärung
■■ Wohngemeinschaften teilen sich in einer Wohnung Bad, Küche und Gemeinschafts räume.
■■ In Hausgemeinschaften lebt man in einer eigenen Wohnung. Auf zusätzlichen Gemeinschaftsflächen gibt es Aktivitäten mit anderen Menschen nach gemeinschaftlich festgelegten „Spielregeln“.
Alternative: PflegeeinrichtungEin Umzug in eine stationäre Altenpflegeeinrichtung geschieht heutzutage meist aus gesundheitlichen Gründen und wird häufig von Angehörigen oder Aufsichtsbehörden organisiert, wenn man nicht mehr zuhause wohnen kann. Das Wohnen im Heim gewährleistet eine notwendige stationäre Fremdversorgung, wenn dies im privaten Wohnen oder anderen Wohnformen nicht mehr möglich ist.
Um dem möglichst lange vorzubeugen, ist es wichtig, das eigene Zuhause für einen möglichen späteren Bedarf an ambulanten Dienstleistungen zu planen und ggf. im Rahmen einer Wohnraumanpassung umzurüsten oder sich um andere Wohnformen zu kümmern.
Alternative: „Ambulant betreute Wohngemeinschaft“Eine Alternative zum Leben in einer stationären Pflegeeinrichtung kann eine betreute Wohngemeinschaft sein. Sie eignet sich insbesondere auch für an Demenz erkrankte Menschen. Die betreute Wohngemeinschaft fällt nicht unter das Heimgesetz, wenn Wohn und Pflegevertrag unabhängig voneinander abgeschlossen werden.
Sechs bis zehn Bewohner leben in einem familiären Rahmen. Jeder hat in der Regel sein eigenes Zimmer und Bad. Man teilt sich Wohnzimmer und Küche. In die Haushaltsführung, die durch hauswirtschaftlich ausgebildete Kräfte erfolgt, werden die Bewohner nach Möglichkeit und Interesse einbezogen. Ein frei gewählter ambulanter Pflegedienst übernimmt die pflegerische Versorgung. In der Nacht ist eine Nachtwache vor Ort, um im Bedarfsfall schnell helfen zu können. Angehörige und Betreuer sind bei die ser Wohnform unter Umständen mehr gefordert als bei der Heimunterbringung. Sie können sich allerdings auch deutlich intensiver in die Unterstützung und Betreuung ihrer Familienmitglieder oder Betreuten einbringen.
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Zur Finanzierung einer betreuten Wohngemeinschaft müssen die üblichen Lebenshaltungskosten plus Pflege und Betreuungsbedarf kalkuliert werden. Zur Finanzierung tragen Leistungen der Pflegeversicherung bei, wenn „erheblicher Betreuungsbedarf“ (bei Demenzerkrankten) und/oder eine Pflegestufe anerkannt wurden. Zusätzlich können unter bestimmten Voraussetzungen pauschal 200 e im Monat als „Zusätzliche Leistungen für Pflegebedürftige in ambulant betreuten Wohngruppen“ unabhängig von einer Pflegestufe bezogen werden. Nähere Informationen zum Thema geben im Internet Publikationen des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (www.bmfsfj.de), die Deutsche Alzheimer Gesellschaft (www.deutschealzheimer.de) und der Bundesverband privater Anbieter sozialer Dienste e. V. (www.bpa.de).
Was für ein Wohntyp sind Sie?Machen Sie sich Gedanken, was für ein Wohntyp Sie sind. Wie stellen Sie sich Ihr zukünftiges Leben im Alltag vor?
■■ Welche Gewohnheiten haben Sie?
■■ Was möchten Sie auf keinen Fall missen?
■■ Was wünschen Sie sich?
■■ Was möchten Sie nicht?
■■ Was würde Ihren Alltag erleichtern?
■■ Wie viel Veränderung können Sie sich vorstellen? Jetzt!?
Welche Rolle spielt das Wohn umfeld?
Neben dem Wohnraum trägt das Wohnumfeld entscheidend zu einer gelungenen Wohnsituation bei. Hier sollte man sich wohl und sicher fühlen. Gerade im Alter gewinnt das bedarfsgerechte Umfeld existenzielle Bedeutung. Da der Großteil aller Menschen über 65 Jahren in ganz normalen Wohnungen und Wohnquartieren lebt, ist es wichtig, frühzeitig einen Blick auf das Wohnumfeld zu nehmen und es aktiv mit zu gestalten.
Prüfen Sie, ob Ihr Wohnumfeld derzeit stimmt und ob es auch künftig passen wird. Stellen Sie sich die Frage: Wie kann ich selbst zu einem aktiven Umfeld beitragen?
Nehmen Sie die Beschaffenheit Ihres Wohnumfeldes im Hinblick auf Angebot und Entfernung unter die Lupe! Einige Beispiele:
■■ Habe ich in der Nähe Einkaufsmöglichkeiten für den täglichen Bedarf?
■■ Gibt es gut erreichbare Dienstleistungsangebote (Ärzte, Apotheken, Geldinstitute, Post, Treffpunkte, Freizeitmöglichkeiten, Nachbarschaftshilfen…)?
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■■ Welche Barrieren muss ich zum Einkaufen, zu Ärzten, Apotheken usw. überwinden?
■■ Habe ich in der Nähe eine Haltestelle des Öffentlichen Personennahverkehrs (Busse, Bahnen, Taxistände…)?
■■ Welche Dienstleistungsangebote für Haushalts und Gartenarbeit sowie Pflegedienste gibt es in meiner Nähe?
■■ Ermöglicht der Zugang zu meinem Wohngebäude ambulante Betreuung und Pflege?
■■ Pflege ich soziale Beziehungen (Freunde, Bekannte, Nachbarn, Kirchengemeinde, Vereine…)?
■■ Welche ganz persönlichen Anforde rungen (Natur, Kul tur…) habe ich?
■■ Fühle ich mich wohl und sicher?
Zur aktiven Gestaltung des Umfeldes bieten sich Ihnen folgende Möglichkeiten:
■■ Engagieren Sie sich in der Nachbarschaft.
■■ Pflegen Sie Ihre Kommunikations und Kontaktmöglichkeiten. Informieren Sie sich, wo Sie Leute treffen können, z.B. im Cafe, in Gemeinschaftszentren, in Treffs aller Art.
■■ Überlegen Sie, wie und wo Sie am kulturellen und sozialen Leben teilnehmen können. Machen Sie mit! ■■ Engagieren Sie sich ehrenamtlich. Die Frei
willigenAgentur Osnabrück vermittelt gern. Auch die Nachbarschaftshilfen in den Stadtteilen freuen sich über Zuwachs. Das Seniorenbüro der Stadt Osnabrück an der Bierstraße 32a hält Angebote von und für Senioren bereit.
■■ Wenn es über das direkte Wohnumfeld hinaus gehen darf: Kommen Sie in den Arbeitskreis „Wohnen und Leben im Alter“ der Lokalen Agenda 21 Osnabrück oder engagieren Sie sich im Seniorenbeirat.
WOHNEN IM ALTER IN OSNABRÜCK
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Sie machen sich Gedanken, wie Sie oder Angehörige im Alter leben wollen und können? Das ist gut. Denn nur wer sich aktiv und rechtzeitig mit seinen Wohnwünschen, seinen Möglichkeiten und den Veränderungen, die das Leben mit sich bringt, auseinandersetzt, findet für sich die angemessene und zufriedenstellende Wohnsituation: auch im Alter.
Über 90% der älteren Menschen in Deutschland leben in ganz normalen Wohnungen oder Häusern und möchten so lange wie möglich eigen ständig in ihrer vertrauten Umgebung wohnen bleiben. Damit dies für Sie möglich ist, sollte Ihre Wohnung altersgerecht und möglichst barrierefrei ausgestattet und möbliert sein.
Was ist Wohnraumanpassung?
Der größte Teil der heute vorhandenen Häuser und Wohnungen erfüllt die Kriterien Altersge
rechtigkeit und Barrierefreiheit nicht. Für einen möglichst langen Verbleib in der eigenen Wohnung sind daher Maßnahmen der Wohnraumanpassung sehr sinnvoll und oft notwendig. Häufig lässt sich mit kleinen Veränderungen oder Ummöblierungen eine Menge bewirken. Der Begriff „Wohnraumanpassung“ umfasst alle Maßnahmen, die eine selbst bestimmte Lebensführung unterstützen und das selbstständige Wohnen in der vertrauten Wohnung und der direkten Wohnumgebung so lang wie möglich sicherstellen.
Was kann Wohnraumanpassung?■■ Selbstständigkeit im Alter erhalten ■■ deutliche Erleichterungen im Alltag schaffen
■■ Wohnkomfort und Lebensqualität sichern■■ Unfälle und Stürze verhindern■■ Pflege im häuslichen Bereich ermöglichen■■ Umzüge in ein Pflegeheim verhindern oder hinauszögern
2. Wohnen in vertrauter Umgebung
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Strukturelle Anpassungs maßnahmenUnter struktureller Wohnraumanpassung versteht man Maßnahmen, die im Wohnungsbestand durch Hauseigentümer oder Vermieter im Rahmen von Modernisierungen durchgeführt werden.
Beispiele:■■ Schaffung stufenloser Hauszugänge■■ Umorganisation von Wohnungsgrundrissen
■■ Einbau von Aufzügen■■ Einbau von barrierefreien Bädern
Wenn Sie zur Miete wohnen: Fragen Sie Ihren Vermieter, ob solche Veränderungen geplant oder möglich sind. Machen Sie ihn darauf aufmerksam, dass diese Maßnahmen für alle von Vorteil sind, eventuell öffentlich gefördert werden und sich dadurch der Immobilienwert erhöht.
Individuelle Anpassungs maßnahmenDie individuelle Wohnraumanpassung richtet sich nach Ihren persönlichen Bedürfnissen und Wohnbedingungen und wird mit Ihnen bzw. Ihren Angehörigen individuell abgestimmt.
Individuelle Wohnraumanpassung reicht von kleinen Veränderungen innerhalb der Wohnung, die der Unfallverhütung oder der Erleichterung von alltäglichen Verrichtungen im Haushalt dienen, über den Einsatz von Hilfsmitteln und technischen Geräten, bis zu größeren baulichen Maßnahmen.
Diese werden gegebenenfalls nach Einzelfallprüfung durch die Kranken oder Pflegekassen bezuschusst (vergleiche Seite 29). Sind Sie Mieter, benötigen Sie für bauliche Maßnahmen in jedem Fall die Zustimmung Ihres Vermieters.
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Hier ein paar Hinweise, wie Sie mit zum Teil einfachen Mitteln und ohne große Kosten Ihre Wohnung für das Alter sicher und komfortabel machen können. Vieles dient dem Wohnkomfort und der Sicherheit aller Bewohner und ist nicht nur im Alter eine willkommene Erleichterung:
■■ Ein zweiter Handlauf an Treppen oder Handläufe vor Haustüren mit mehreren Stufen bieten Sicherheit. Eine Bank oder ein Stuhl an der Haustür, um die Tasche abstellen und die Tür bequem aufschließen zu können, sind hilfreich für alle.
■■ Wichtig sind freie Wege zu Ihrem Haus oder Ihrer Wohnung und innerhalb Ihrer Wohnung. Stellen Sie Möbel um, an deren Kanten Sie sich schon gestoßen haben.
■■ Das Schlafzimmer sollte frei von nicht oder nicht mehr benötigten Möbeln und Gegenständen sein. Achten Sie darauf, dass die
Betten oder das Einzelbett – ggf. auch von beiden Seiten – leicht erreichbar sind, insbesondere für Notfälle.
■■ Entfernen oder befestigen Sie alles, was Stol per und Stoßgefahr in sich birgt, um Stürze und Verletzungen zu vermeiden. Läufer und Brücken können wegrutschen. Manchmal genügt auch in vertrauter Umgebung ein unbedachter Schritt. Mustern Sie alte Teppiche aus, um nicht über hoch stehende Kanten zu stolpern. Fest verlegte Teppiche bzw. Teppichböden sind eine rutschsichere Alternative.
■■ Schlechte Lichtverhältnisse be günstigen ein Stolpern über nicht wahrgenommene Gegenstände oder andere Hindernisse. Vor allem in Eingangsbereichen und auf dem Weg zum Bad sollte ausreichend helles Licht vorhanden sein. Aber bedenken Sie: Kabel auf dem Boden Ihrer Wohnung können zu Fallstricken werden. Leuchten, die mit Bewegungsmeldern gekoppelt sind, sind eine noch bessere Alternative.
■■ Haltegriffe in Dusche und Badewanne sorgen für festen Halt. Mit einer bodengleichen Dusche und einer sich nach außen öffnenden Badezimmertür, die mit einem von außen zu öffnenden Schloss versehen ist, wird ein hohes Maß an Sicherheit erreicht.
■■ Im Laufe der Jahre sammeln sich Gegenstände an, die die Wohnung enger machen und Gefahren mit sich bringen können. Es ist gut, sich von nicht mehr benötigten Dingen zu trennen, um mehr Bewegungsfläche zu haben und weniger in Ordnung halten zu müssen.
■■ Haben Sie häufig benutzte Gegenstände in Schränken im Wohnzimmer oder in der Küche, an die Sie nur mit einem Stuhl oder einer Leiter herankommen? Das Steigen macht Mühe und ist gefährlich. Es ist sinnvoll, einen Schrank umzuräumen, um oft benutzte Din ge schnell und mühelos griffbereit zu haben. Insbesondere für die Küche gilt: Geschirr und andere Utensilien sollten
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Inhaberin: Dipl.-Ing. Susanne Sökeland Brückenstraße 1 A – 49090 Osnabrück
Telefon (0541)91065-0 – Telefax (0541)91065-19 [email protected] – www.werner-doering.de
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Werner Döring
LOKALE AGENDA 21 OSNABRÜCK 21
nur in Unterschränken, möglichst in herausziehbaren Fächern oder in den untersten Fächern von Oberschränken aufbewahrt werden. Dies erleichtert die Übersicht und die Entnahme der benötigten Teile, besonders von Lebensmitteln.
Bereits kleine Veränderungen machen das Wohnen angenehmer und sicherer. Schau en Sie, was Sie ohne große Mühe und Kosten als Erstes zur Verbesserung Ihres Wohnkomforts tun können. Vielfach hilft es schon, Gewohnheiten zu ändern oder Dingen einen neuen Platz zu geben!
Hier erhalten Sie Unterstützung zur Wohnraumanpassung:
■■ „Ehrenamtliche Wohnberatung“■■ (Innen)Architekten mit entsprechendem Schwerpunkt
■■ örtliche Handwerksbetriebe ■ ■ Die Handwerkskammer OsnabrückEms
land und die AOK Niedersachsen schulen Betriebe über den Verein „Bauen&Wohnen barrie refrei e.V.“ zu diesem Thema. Fragen Sie dort gerne nach. Die Broschüre des Vereins ist in der Bürgerberatung erhältlich.
Die Adressen finden Sie in Kapitel 6, S. 53.
Was ist die „Ehrenamtliche Wohnberatung“?
Die „Ehrenamtliche Wohnberatung“ in Osnabrück ist ein kostenloses Beratungsangebot für Mieter und Eigentümer aller Generationen, die in den eigenen vier Wänden alt werden möchten. Sie wendet sich an Senioren und Menschen mit Behinderungen genauso wie an junge Familien, Singles und Menschen mit Wohneigentum, die sich frühzeitig über zukunftsfähiges, barrierefreies Bauen und Wohnen informieren möchten.
Das Beratungsteam besteht aus Architekten, Ingenieuren, Baufinanzierern und anderen Experten im Ruhestand. Sie erhalten Rat und Unterstützung für die Verbesserung Ihrer individuellen Wohnsituation. Die Beratung erfolgt telefonisch, persönlich im Beratungsbüro oder bei Ihnen zuhause (jeweils nach Terminvereinbarung). Die ehrenamtlich tätigen Wohnberater suchen gemeinsam mit Ihnen nach optimalen Lösungen und machen Vorschläge. Dabei berücksichtigen sie Ihre finanziellen Möglichkeiten und informieren auch über gesetzliche Zuschüsse und Fördermittel im Rahmen der geltenden Richtlinien. Die Entscheidung, was wirklich verändert werden soll, bleibt natürlich bei Ihnen. Die Wohnberatung ist zertifiziert durch die Niedersächsische Fachstelle für Wohnberatung.
Was gilt bei einem Wohnungswechsel?Im Grunde gilt, was Sie schon über Wohnraumanpassung und Wohnumfeld erfahren haben. Bei einem Wohnungswechsel sollten Sie genau darauf achten, dass die neue Wohnung und ihr Wohnumfeld möglichst viele Kriterien der Altersgerechtigkeit und Barrierefreiheit erfüllen. Wenn Sie sich an die Wohnberater wenden, erkunden diese mit Ihnen Ihre Wünsche und Bedürfnisse, besichtigen mit Ihnen nach Absprache die in Frage kommende Wohnung und gleichen Ihre Anforderungen mit den Gegebenheiten ab.
Die Entscheidung für oder gegen die Wohnung treffen Sie! Ist die Entscheidung gefallen, berät die „Ehrenamtliche Wohnberatung“ auf Wunsch auch zu einer optimalen Anordnung der Möbel.
Für den Umzug selbst gibt es verschiedene Möglichkeiten der Unterstützung durch Unternehmen, soziale Einrichtungen oder ehrenamtliche Kräfte. Die „Ehrenamtliche Wohnberatung“ führt selbst keine Umzüge durch.
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Hilfen der „Ehrenamtlichen Wohnbera-tung“:■■ Einschätzung der eigenen Wohnsituation■■ Auswahl der richtigen Wohnform■■ Maßnahmen der Wohnraumanpassung■■ Einrichtungsplanung zur zweckmäßigen An ordnung der Möbel entsprechend der individuellen Situation
■■ Beratung zu erforderlichen baulichen Veränderungen
■■ Besichtigung einer neuen Wohnung■■ Information über finanzielle Fördermöglichkeiten für Hilfsmittel oder notwendige bauliche Veränderungen
Die „Ehrenamtliche Wohnberatung“ vermittelt keine Wohnungen!
Was macht der Handwerkerdienst der „Ehrenamtlichen Wohnberatung?“Die Wohnberatung vermittelt ehrenamtliche handwerkliche Hilfen für ältere Menschen. Gegen eine Aufwandsentschädigung ist der Handwerkerdienst bei kleinen Reparaturen und Instandsetzungen behilflich, die ein Handwerks betrieb nicht gern durchführt. Dieser Dienst kann von Ihnen in Anspruch genommen werden, wenn Sie selbst nicht oder nicht mehr in der Lage sind, die im Haushalt üblichen Kleinreparaturen vorzunehmen.
Beispiele:■■ Befestigung von Gegenständen an der Wand oder an anderen Stellen
■■ kleine Instandsetzung von z. B. Schranktüren■■ Reparatur von wackeligen Stuhl und Tischbeinen
■■ Befestigung von lockeren Gardinenstangen■■ Anbringen von Griffen in Bad, Küche und anderen Räumen
■■ Umhängen von Lampen einschließlich Auswechseln der Leuchtmittel
■■ Erhöhung von Betten und Sitzmöbeln
Installations und Renovierungsarbeiten werden nicht vorgenommen, ebenso keine Entrümpelungen und Umzüge.
Ein Arbeitslohn wird nicht erhoben. Als Aufwandsentschädigung fallen maximal 15 e an. Darin enthalten sind Telefonkosten, Fahrtkosten, Einsatz des Werkzeuges und die Kosten für die Besorgung von Material. Das Material selbst wird zum Selbstkostenpreis berechnet.
Wie erreiche ich die „Ehrenamtliche Wohnberatung“?Sie erreichen die ehrenamtlichen Wohnberaterinnen und berater über das Seniorenbüro im Fachbereich Stadtentwicklung und Integration der Stadt Osnabrück, Bierstraße 32a, 49074 Osnabrück (Telefon 0541/3232122, [email protected]).
Welche rechtlichen Grund lagen gibt es?
Grundsätzlich gelten für den Wohnungsbau gesetzliche Vorschriften. Für das Wohnen im Alter und mit Behinderung gibt es zusätzliche Vorgaben, die kurz dargestellt sind.
Im Bürgerlichen Gesetzbuch (§ 554a) ist der Rechtsanspruch von Mietern auf Zustimmung zu Wohnraumanpassungsmaßnahmen durch den Vermieter geregelt. Dieser schließt einen Interessenausgleich zwischen den Beteiligten ein.
Die Niedersächsische Bauordnung (NBauO) widmet sich in den §§ 36, 44, 45, 48 dem Thema Barrierefreiheit. Sie schreibt fest, welche baulichen Anlagen und Gebäude, unter anderem Wohnungen und Altenwohnungen, in welchem Umfang barrierefrei zu errichten sind.
Für den Wohnungsbau gibt es eine Reihe von Normen. Diese werden unterschieden in Normen für öffentliche Gebäude und Wohngebäu
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St. Josefshaus • Alten- und Pfl egeheim • Wetrihstraße 4 • 49134 WallenhorstTelefon 05407 898-100 • www.marienheime.de
Geborgenheit leben. Begegnung.
Lebensqualität.
Menschlichkeit. Dafür steht das St. Josefshaus in Wallenhorst. Es hat 85individuell gestaltbare Wohnräume, einen parkähnlichenGarten, eine Kapelle und eine hauseigene Küche.
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de sowie den öffentlichen Raum. Diese DIN- Normen beinhalten detaillierte Angaben für altengerechtes und behindertengerechtes Bauen, zum Beispiel die Größe von Bewegungsflächen, Türbreiten oder Rampenmaße.
Die viele Jahre gültigen Normen für barriere-freies Bauen, die DIN 18024 Teil 1 + 2 und DIN 18025 Teil 1 + 2 sind in einer neuen Norm, der DIN 18040 Teil 1 bis 3, zusammengefasst.
Die neue DIN 18040 Teil 1 ersetzt die DIN 18024 Teil 2 und beinhaltet Planungsgrundlagen für öffentlich zugängliche Gebäude. Die DIN 18040 Teil 2 bezieht sich auf Wohnungen und ersetzt die DIN 18025 Teil 1 und 2.
Die DIN 18040 Teil 3 macht Angaben zu den öffentlichen Verkehrs und Freiräumen und ersetzt die DIN 18024 Teil 1.
Die DIN Norm 18040 Teil 1 bis 2 sind als sogenannte Eingeführte Technische Baubestimmungen Bestandteil des Bauordnungsrechtes.Ziel der neuen Norm DIN 18040 ist es, Gebäude und Außenbereiche für alle Menschen oh ne besondere Erschwernis und grundsätzlich ohne fremde Hilfe zugänglich und nutzbar zu machen. Sie setzt damit die Anforderungen der UNMenschenrechtskonvention und des § 4 BGG (Behindertengleichstellungsgesetz) für die Baupraxis um.
Berücksichtigt werden in der DIN 18040 die Bedürfnisse von Menschen■■ mit Sehbehinderung, Blindheit oder Hörbehinderung (Gehörlose, Ertaubte und Schwer hörige)
■■ mit motorischen Einschränkungen■■ die Mobilitätshilfen und Rollstühle benutzen
■■ die großwüchsig oder kleinwüchsig sind■■ mit kognitiven Einschränkungen■■ die bereits älter sind■■ mit Kinderwagen oder Gepäck
Altengerechte Wohnungen sollten der DIN 18040 Teil 2 beziehungsweise der ehemaligen DIN 18025 Teil 2 genügen.
Welche Hilfen gibt es für Zuhause?
Wer sein gewohntes Zuhause so lange wie möglich bewohnen möchte, hat eine Vielzahl von Möglichkeiten, seine persönliche Situation trotz Einschränkungen zu gestalten. Besonders hilfreich ist ein gutes soziales Netzwerk aus Angehörigen, Freunden, Bekannten und Nachbarn. Aber auch ehrenamtliche Helfer (siehe FreiwilligenAgentur, Kapitel 6, Seite 55) können wichtige Unterstützung bieten. Zudem ste hen verschiedenste Hilfsangebote zur Verfü gung.
Haushaltsnahe DienstleistungenHaushaltsnahe Dienstleistungen sind Tätigkeiten, die im Zusammenhang mit dem privaten Haushalt oder in dessen örtlichem Umfeld erbracht werden. Wer hier Arbeitsbereiche abgeben kann, erleichtert sich den Alltag. Es gibt eine Vielzahl von Anbietern dieser Dienstleistungen, die das Putzen, Einkaufen, Kochen, Waschen und die Gartenarbeit für ein monatliches Entgelt oder mit Abrechnung auf Stundenbasis übernehmen.
Wenn der Unterstützungsbedarf einer Person größer wird und diese in eine Pflegestufe eingestuft wurde, zahlt die Pflegeversicherung sogenannte „Pflege sachleistungen“, die auch für die von ambu lanten Diensten geleistete hauswirtschaftliche Versorgung genutzt werden können.
Die sogenannten „Minijobber“ (unter 450 e im Monat) sind bei der MinijobZentrale der „Knappschaft Bahn See“ anzumelden (Adresse siehe Kapitel 6, Seite 55).
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Mittagsmenüs ins Haus gebrachtEine der bekanntesten Dienstleistungen sind ins Haus gebrachte Mittagsmenüs – auch als „Essen auf Rädern“ bekannt. Die öffentlich oder privat organisierten Bringdienste arbeiten in der Regel zuverlässig und schnell. Um den passenden Anbieter zu finden, der die eigenen Wünsche erfüllt und den richtigen Geschmack trifft, sollten verschiedene Kriterien geprüft werden:
■■ nachweisbare Qualität des Essens
■■ abwechslungsreiches Angebot
■■ Auswahl an verschiedenen Diäten
■■ zuverlässiger und flexibler Bringservice
■■ Kunden und Ernährungsberatung
■■ PreisLeistungsverhältnis
■■ Berücksichtigung persönlicher Kriterien
Einige Anbieter ermöglichen unverbindliche Probemenüs. Nutzen Sie dieses Angebot. Sprechen Sie mit Freunden, Bekannten oder Nachbarn über deren Erfahrungen.
HausnotrufEin Hausnotrufsystem ist ein System, das es Ihnen in Gefahren situationen ermöglicht, zu Hause einen Notruf zu schalten. Anbieter sind die großen gemeinnützigen Wohlfahrts verbän de sowie weitere private Anbieter.
Auslöser des Alarms ist üblicherweise ein tragbarer Notrufsender, der am Arm oder um den Hals getragen wird. Im Notfall wird ein Knopf gedrückt und so die Rufzentrale alarmiert – 24 Stunden am Tag. Die Mitarbeiter in der Zentrale benachrichtigen dann je nach Absprache Verwandte, Nachbarn, den Hausarzt oder den Rettungsdienst. Die Kosten kann bei Pflegebedürftigkeit ab Pflegestufe 1 die Pflegekasse übernehmen. Sie liegen bei monatlich 15–30 e.
Ambulante Pflege/TagespflegeFür die Unterstützung beim Essen oder bei der Körperpflege sind ambulante Pflegedienste die richtigen Partner, wenn dies nicht innerhalb des Familien oder Freundeskreises geleistet werden kann. Lässt sich die häusliche Pflege und Versorgung nicht in ausreichendem Umfang sicherstellen, weil zum Beispiel pflegende Angehörige berufstätig sind, können Pflegebedürftige in Einrichtungen der Tages oder Nachtpflege versorgt werden. Auch diese teilstationäre Form der Pflege wird von der Pflegeversicherung entsprechend der Pflegestufe finanziert. Zusätzlich besteht Anspruch auf Pflegegeld und ambulante Leistungen, wenn zuhause gepflegt wird.
Anspruch auf PflegeberatungJeder Versicherte hat Anspruch auf eine qualifizierte, kostenlose Pfle geberatung. Ansprechpartnerin ist die eigene gesetzliche oder private Kranken bzw. Pflegekasse, die entweder
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selber Berater stellt oder diese Aufgabe an Dritte delegiert. Die Pflegeberatung findet zuhause, im Krankenhaus oder bei Angehörigen statt. Auch ambulante Pflegedienste bieten kostenlose Pflegeberatungen an. Ergebnis soll ein Hilfe und Versorgungsplan sein, der die individuell erforderlichen pflegerischen und sonstigen Hilfen auflistet. Auf Wunsch hilft der Pflegeberater auch bei der Einleitung der benötigten Hilfen und überwacht deren Umsetzung. Durch die Pflegeberatung kann eine häusliche Versorgung geplant und umgesetzt werden. Ein Verbleib zu Hause und die Entlastung der Angehörigen können damit ermöglicht werden.
Die „Diakonische Pflegenotaufnahme“ für Stadt und Landkreis OsnabrückDie Diakonische Pflegenotaufnahme ist ein Angebot für Menschen, die sich plötzlich und unerwartet in einer pflegerischen Notsituation befinden. Dies kann zum Beispiel der plötzliche Ausfall eines pflegenden Angehörigen oder aber die akute Verschlechterung des pflegerischen Allgemeinzustandes sein.
Die Hilfesuchenden erhalten unter der kostenlosen Telefonnummer sofortige unbürokratische Hilfe – Tag und Nacht. Die Aufnahme in einer der zwölf stationären diakonischen Pflegeeinrichtungen in Stadt und Landkreis Osnabrück wird garantiert.
Telefon: 08004433346 (kostenfrei)www.diakonischepflegenotaufnahme.de
Wohnraumanpassungsmaßnahmen und HilfsmittelFür Anpassungsmaßnahmen und Hilfsmittel stehen jedem Versicherten der gesetzlichen Sozialversicherungsträger Leistungen zu. Hilfsmittel, zum Beispiel Haltegriffe, werden bei Vorliegen einer ärztlichen Verordnung über die Gesetzliche Krankenversicherung finanziert.
Die Pflegeversicherung beteiligt sich bei Vorliegen einer Pflegestufe an den Kosten zur Verbesserung des Wohnumfeldes mit einem Zuschuss von bis zu 2.557 e je Maßnahme bei einem angemessenen Eigenanteil der Versicherten. Die Bewilligung erfolgt im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben. Anträge müssen bei Hilfsmitteln oder im Fall von Umbauten vor Leistungserbringung und bei Baumaßnahmen vor dem Beginn des Umbaus gestellt werden.
Es erfolgt immer eine Einzelfallprüfung. Die Leistungen von privaten Versicherungsträgern weichen teilweise ab und müssen von Ihnen im Einzelnen geprüft werden.
Wenn Sie Mieter sind, sprechen Sie Ihren Vermieter an. Viele Hauseigentümer sind bereit, im Rahmen individuell erforderlich werdender Anpassungsmaßnahmen Modernisierungen, zum Beispiel den Umbau eines Bades, vorzuziehen und gegen eine Mietanpassung mit zu finanzieren.
Manchmal können Wohnraumanpassungen auch einhergehen mit ohnehin anstehenden energetischen Sanierungsmaßnahmen von Gebäuden.
Sind Sie Hauseigentümer, ist zu prüfen, ob für Sie Förderprogramme und damit zinsgünstige Kredite oder Fördergelder der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfWBankengruppe) oder der NBank für Wohnraumanpassungsmaßnahmen in Frage kommen. Gelegentlich werden auch Programme angeboten, die Mieter in Anspruch nehmen können. Die Programme bieten Zuschüsse und Darlehen.
Verfügen Sie über ein geringes Einkommen, können Sie nach Einzelfallprüfung auch Unterstützung beim Fachbereich Soziales und Ge-sundheit der Stadt Osnabrück beantragen.
Kontaktadressen finden Sie in Kapitel 6, S. 53.
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für Mitglieder in allen sozialrechtlichen Angelegenheiten
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Größter Interessenverband der Sozialversicherten, behinderten Menschen und Rentner
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Viele Menschen möchten in vertrauter Umgebung alt werden – am liebsten in der eigenen Wohnung oder im eigenen Haus. Sie streben an, mit anderen älteren aber auch jüngeren Menschen gemeinsam zu leben – mitten in der Gesellschaft.
In einer Zeit, die durch den demografischen Wandel und eine steigende Lebenserwartung geprägt ist, nimmt die Bedeutung des altersgerechten Wohnens stetig zu. Schon in weniger als 20 Jahren wird jeder dritte Bewohner Osnabrücks 60 Jahre oder älter sein. Die längere Lebenserwartung ist ein großer Gewinn für jeden Einzelnen.
Zugleich bedeutet die Veränderung der Altersstrukturen eine Herausforderung für unsere Gesellschaft, die auch das Wohnen betrifft.
Individuell passende Wohnformen sind zu entwickeln und anzubieten. Durch die Berücksichtigung persönlicher Bedürfnisse ermöglichen sie ein selbstständiges und selbstbestimmtes Leben bis ins hohe Alter.
Die neuen Wohnprojekte des gemeinschaftlichen Wohnens werden zunehmend bedeutender und beliebter, weil sie Älteren den Kontakt zu Gleichaltrigen ermöglichen. Gleichzeitig fördern Wohnformen, die Wohnen und Leben für jedes Alter anbieten, Beziehungen zwischen den Generationen. Bereits jeder Dritte der unter 64Jährigen kann sich vorstellen, in einer solchen Wohnform alt zu werden.
Was sind „Gemeinschaft liche Wohnformen“?
„Gemeinschaftliche Wohnformen“ sind eine zukunftsfähige Alternative zu herkömmlichen Wohnformen.
In gemeinschaftlichen Wohnprojekten leben Menschen unter einem Dach, jeder in einer eigenen Wohnung mit einer eigenständigen Haushaltsführung oder in einer Wohngemeinschaft (WG). Solche Wohnprojekte entstehen als Miet oder Eigentumswohnungen, mitunter auch als Reihen, Einfamilien und Doppelhäu
3. Neue Wohnformen – Gemeinschaftliches Wohnen
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ser. Die Kosten müssen nicht über den üblichen Preisen des Wohnungsmarktes liegen. Nur gemeinschaftlich genutzte Räume sind zusätzlich von den Bewohnern zu finanzieren.
Hinsichtlich der räumlichen Anforderungen des gemeinschaftlichen Wohnens legen viele Bewohner einerseits Wert auf eine gesicherte Privatsphäre in einer abgeschlossenen und möglichst barrierefreien Wohnung mit vollstän diger, eigener Küche und eigenem Bad. Ande rerseits sollen Gemeinschaftsräume für geselli ges Beisammensein oder Freizeitaktivitäten zur Verfügung stehen. Diese können z. B. als große Wohnküche mit dem Anspruch des gemeinsamen Kochens und Essens oder einfacher als „öffentliches Wohnzimmer“ geplant sein. Häufig wird auch ein gemeinsames „Gästezimmer“ eingerichtet.
Gleichgesinnte finden sich nach eigenen Vorstellungen zusammen. Sie streben in einer wie auch immer gearteten Form des gemeinschaftlichen Zusammenlebens eine Wohnsituation an, die ein für sie sinnerfülltes Leben ermöglicht. Dabei steht der Wunsch im Mittelpunkt, neue Formen des Zusammenlebens zu leben. Gemeinsamer Motor ist, dass alle bereit sind, sich aktiv in die Gemeinschaft einzubringen. Dies beginnt mit gemeinsamen Freizeitaktivitäten.
So entstehen Wohnmodelle, in denen die Bewohner ihre Kräfte und Fähigkeiten einsetzen, um an einer von Gemeinschaft geprägten Nachbarschaft mitzuarbeiten. Die Beteiligten erhoffen sich Sicherheit, Selbstständigkeit, Gemeinschaft und Geborgenheit, insgesamt eine höhere Lebensqualität.
Motive für solche Wohnformen:
■■ einen neuen Lebensabschnitt aktiv und mit mehr Gestaltungsmöglichkeiten angehen
■■ Bedürfnis nach menschlicher Nähe, nach Austausch und Kommunikation
■■ Mitglied einer Gruppe sein
■■ Hilfe geben und Hilfe erhalten
■■ Vermeidung von Einsamkeit
■■ Interesse an Menschen
■■ dem Leben durch eine soziale Einbindung neue Inhalte geben
■■ sich gemeinsam mit anderen mehr leisten können
Die Formen gemeinschaftlichen Wohnens sind sehr unterschiedlich: Grundsätzlich bieten sie Platz für Eltern mit ihren Kindern, ältere Menschen, Singles jeden Alters, auch für Menschen
mit Behinderungen. Der Idealtyp des gemeinschaftlichen Wohnens ist die selbst geplante und verwaltete Wohn oder Hausgemeinschaft mit einer überschaubaren Anzahl älterer Menschen – mit oder ohne jüngere Mitbewohner. Eine Gruppe findet sich auf eigene Initiative oder auf Initiative engagierter Persönlichkeiten, von Vereinen oder sozialen Organisationen und Einrichtungen.
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Was sind die Vorteile gemeinschaftlichen Wohnens?Hausgemeinschaften mit Individualwohnungen haben viele Vorteile für alle Beteiligten:
■■ Für die Bewohner:■ Hausgemeinschaften schaffen kontinuier
li che Begegnungsmöglichkeiten. Dadurch wer den die persönlichen Ressourcen der Bewohner aktiviert sowie Lebensfreude und Lebensqualität gesteigert.
Eigene Ressourcen und Potentiale werden mobilisiert. Die physische und psychische Gesundheit kann positiv beeinflusst und einer Vereinsamung vorge beugt werden. Die Bewohner nehmen am Leben in einer zuverlässigen Gemeinschaft teil.
■■ Für die Angehörigen:■ In Hausgemeinschaften bilden sich neue
Wahlfamilien, die sich gegenseitig unter stüt
zen (z. B. Einkaufshilfe, Arztbesuche). Angehörige erfahren spürbare Entlastungen von Ver pflichtungen und der Sorge für hilfebedürftige Verwandte. Kosten für Hilfe und Pflegeleistungen fallen nicht oder erst später an.
■■ Für die Pflegedienste:■ Die Hilfs und Pflegedienste stehen als Fach
kräfte den Bewohnern zur Verfügung, wenn die bisher geleistete gegenseitige Hilfe nicht mehr ausreicht. Sie können effektiver arbeiten, falls mehrere zu pflegende Personen in einer Hausgemeinschaft von dem gleichen Pflegedienst betreut werden.
■■ Für die Wohnungswirtschaft:■ Gemeinschaftliche Wohnprojekte sind eine
beständige Mieter oder Eigentümergemeinschaft mit wenig Fluktuation. Die Bewohner übernehmen einen Teil der Verwaltung, suchen bei Wohnungswechsel geeignete Nachmieter und regeln das Zusammenleben. Sie gehen in der Regel behutsam mit ihrer Immobilie um. Es gibt in solchen Häusern weniger selbst verursachte Schäden.
■■ Für die Kommunen:■ Immer mehr Kommunen unterstützen die
Entwicklung neuer Wohnformen als zukunftsweisende Möglichkeit, auch als Alternative zur Heimunterbringung. Gemeinschaftliche Wohnprojekte können im Vergleich zu herkömmlichen Wohnformen Kosten sparen.
Hausgemeinschaften können einen positiven Einfluss auf das Wohnquartier haben und belebend in den Stadtteil hinein wirken. In manchen Fällen werden sie zur „Keimzelle“ für neues bürgerschaftliches Engagement.
Aus diesen Gründen wurde bei der Stadt Osnabrück im Familienbündnis eine Anlaufstelle für Wohngruppen und Einzelpersonen geschaffen, die gemeinschaftlich wohnen möchten.
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Wie ist die Situation in Osnabrück?
In Osnabrück gibt es verschiedene Initiativen zur Entstehung, Gestaltung, Organisation und Entwicklung neuer Wohnformen. Gemeinsame Schwerpunkte aller Initiativen sind die Förderung der Gemeinschaft, die Stärkung von Selbst und Nachbarschaftshilfe sowie die Beteiligung der Bewohner bei den Planungen und Vorbereitungen von Wohnprojekten. Das Gemeinschaftsleben möchten sie selbst organisieren oder zumindest daran beteiligt sein. Dennoch bilden die Wohnprojekte keinen einheitlichen Typus. Das unterschiedliche Alter, verschiedene Wohnwünsche, verschiedene kulturelle und soziale Hintergründe oder Pflegebedürfnisse führen zu individuellen Anforderungen an das Wohnen und die Wohnprojekte. Unterschiede lassen sich auch ausmachen nach dem Ausmaß der Selbstverwaltung und der Beteiligung professioneller Hilfe.
Für die WohnprojektEntwicklung gibt es verschiedene Modelle: Die Initiative geht von einer Bewohnergruppe (Modell „von unten“) oder von einem Träger (Modell „von oben“) aus.
■■ Bewohner als Initiatoren:■ Am Anfang steht die Idee einer Gruppe, die
Vorstellungen über das Zusammenleben entwickelt. Dieses kann gezielter mit Unterstützung einer professionellen Projektberatung begonnen werden, um danach ein Grundstück oder ein Bestandsgebäude sowie Partner für die Realisierung des Wohnprojekts (Architekt, Bauträger, Investor) zu suchen. Wohnraum entsteht zumeist im Eigentum. Projekte mit Mietwohnungen und/oder Eigentumswohnungen können mit Wohnungsunternehmen oder Investoren kooperieren. Naheliegend ist auch die Neugründung einer Projektgenossenschaft wegen der sozialen Ausrichtung und des lebenslangen Wohnrechts.
■■ Träger-Initiative:■ Konzeption und weite Teile der Realisierung
liegen bei einem Träger, einer Institution oder einer Kommune. Über das Ausmaß der Bewohnerbeteiligung entscheidet der Träger. Die Bewohner werden weniger eingebunden, aber dafür durch Professionelle entlastet bei einer zumeist zügigen Projekt reali sierung.
In Osnabrück gibt es derzeit zwei realisierte Projekte für Gemeinschaftswohnen sowie verschiedene geplante Wohn projekte:
Das Osnabrücker Wohnprojekt – Wohnen und MehrGemeinschaftliches, selbstbestimmtes Wohnen und Leben für Menschen ab 50 bietet das Wohnprojekt im Stadtteil Kalkhügel. In Kooperation von Wohnen und Mehr mit der Wohnungsbaugesellschaft Stephanswerk Osnabrück entstand ein Haus mit 16 barrierefreien Mietwohnungen in den Größen von 46 – 67 m². Ein Fahrstuhl, Gemeinschafts und Gästeraum sowie ein Gemeinschaftsgarten mit Terrasse sind vorhanden. In der Regel sind alle Wohnungen belegt. Für die Beteiligten hat sich ge zeigt, dass gemeinschaftliches Wohnen eine zukunftsorientierte Alternative zu anderen Wohn formen ist – auch im Alter.
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Die Gemeinschaftswohnsiedlung SonnenhügelDas im Norden Osnabrücks gelegene Wohnprojekt besteht aus 19 renovierten, ehemals britischen Reihenhäusern. Zur Gemeinschaft gehören Alleinlebende, Partnerschaften/Paare und Familien verschiedenen Alters. Wichtig sind ihnen ein gemeinschaftliches Miteinander und gegenseitige praktische Hilfen im Alltagsleben. Der Bau eines Gemeinschaftshauses ist geplant. Eine gemeinsam unterzeichnete Satzung regelt Rechte und Pflichten der Gemeinschaft. Privatbesitz an Haus und Garten und anteiliger Besitz am Gemeinschaftseigentum sind grundbuchlich abgesichert.
Weitere Wohnprojekte sind in Planung oder in der Gründungsphase. Aktuell gibt es vier Flächen in Osnabrück, auf denen Wohnprojekte denkbar sind. Gemeinsam mit dem Fachbereich Städtebau und weiteren Beteiligten sowie auf der Grundlage eines Ratsbeschlusses zu bezahlbarem Wohnraum können Ideen und Vorstellungen bis zur Wohnprojektrealiserung umgesetzt werden.
Die bestehen den Wohnprojekte und Einzelpersonen tau schen sich regelmäßig in der Projektgruppe „Gemeinschaftliches Wohnen“ im Familienbündnis über Ide en, Ziele Fortschritte und den Alltag aus.
Welche weiteren Informationen gibt es? Interessierte Personen bekommen Antworten auf Fragen wie „Wo kann ich Gleichgesinnte kennenlernen, die auch gemeinschaftlich wohnen wollen?“ von der
– Geschäftsstelle des Familienbündnisses
Telefon: 0541/3234507 [email protected]
– im Internet www.osnabrueck.de/familienbuendnis
– in der Bürgerberatung und – im Wohncafé.
■■ Wohncafe ■ In einer Veranstaltungsreihe in der Ev. Famili
enbildungsstätte geht es darum, Aspekte alternativer Wohnkonzepte kennenzulernen, gemeinsam darüber zu sprechen und evtl. zu realisieren.
■■ Osnabrücker Wohntage■ In unregelmäßigen Zeitabständen veranstal
tet das Familienbündnis zusammen mit fachkompetenten Partnern einen Wohntag. Interessierte können sich über bestehende und geplante Wohnprojekte und gruppen in der Region Osnabrück informieren sowie Erfahrungen austauschen.
■■ Niedersachsenbüro – Neues Wohnen im Alter
Hier finden Sie vielfältige Informationen für ein selbstständiges und selbstbestimmtes Wohnen älterer Menschen. Das Niedersachsenbüro wird vom Niedersächsischen Ministerium für Soziales, Frauen, Familie, Gesundheit und Integration gefördert.
Internet: www.neueswohnennds.de
■■ Forum Gemeinschaftliches Wohnen e.V. Das Forum ist ein bundesweiter Zusammen
schluss von Vereinen, Institutionen und Einzelpersonen, die gemeinschaftliche, generationsübergreifende Wohnformen bekannt machen, initiieren und verwirklichen.
Internet: www.fgwev.de
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Seit den 90er Jahren erlebt die Wohnform des „Betreuten Wohnens“ im Alter einen immer größeren Zuspruch. Der Demografische Wandel und die Abnahme familiärer Bindungen führen nicht nur im Bereich der Pflege zu erhöhter Nachfrage. Gerade Senioren, die noch weitestgehend selbstständig leben können und wollen, schätzen professionelle Beratung, die Teilnahme am soziokulturellen Leben, schnelle Hilfe im Notfall und die Möglichkeit, unkompliziert weitere Serviceleistungen in Anspruch nehmen zu können.
Grundlagen zum „Betreuten Wohnen“
Selbstständigkeit und SicherheitAuch im Alter möchten die meisten Menschen ihre Selbstständigkeit erhalten. Gleichzeitig soll jedoch auch ihre Sicherheit gewährleistet sein. Diesen Erwartungen der älteren Generation an Selbstbestimmtheit, Sicherheit und Gemeinschaft kommt das Wohnkonzept des „Betreuten Wohnens“ entgegen. Grundgedan ke des „Betreuten Wohnens“ ist, so viel Selbstständigkeit wie möglich in der Wohnung zu
erhalten und so viel Betreuung, Versorgung und Pflege wie nötig zu bieten. Ermöglicht wird dies durch:
■■ eine barrierefreie und wohnliche Architektur
■■ eine 24stündige Rufbereitschaft mit Notfallversorgung
■■ die Sicherheit koordinierter Dienst und Hilfeleistungen
■■ Vermittlung hauswirtschaftlicher, haustechnischer und ambulanter pflegerischer Versorgung im Bedarfsfall
■■ das Angebot persönlicher und Kontakt fördernder Hilfen und Aktivitäten
Rechtlicher HintergrundDer Begriff „Betreutes Wohnen“ ist rechtlich nicht geschützt. Inzwischen stellt die DINNorm 77800 „Qualitätsanforderungen an Anbieter der Wohnformen Betreutes Wohnen für ältere Menschen“ auf. Hier werden Betreuungsleistungen, aufgeteilt in Grund und Wahlleistungen, definiert. Zwischen dem Anbieter des Betreuten Wohnens und dem Bewohner wird ein Betreuungsvertrag geschlossen. Es empfiehlt
4. „Betreutes Wohnen“
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sich, die Verträge unterschiedlicher Anbieter im Hinblick auf Preis und Leistungsumfang genau zu prüfen.
Regelgrundleistungen des „Betreuten Wohnens“:■■ Hausnotruf■■ Betreuung durch Beratung■■ Information, Vermittlung, Organisation■■ Teilnahmemöglichkeit an sozialen und kulturellen Aktivitäten
Ergänzend stehen (kostenpflichtige) Wahlleistungen zur Verfügung wie zum Beispiel ein haustechnischer Dienst, hauswirtschaftliche oder auch pflegerische Hilfen. Leistungen sollen durch qualifiziertes Personal erbracht werden. Von Anfang an soll in einem nachvollziehbaren Informationsprozess das Dienstleistungsangebot verdeutlicht werden. Die Transparenz des Leistungsangebots sollte in einer entsprechenden Vertragsgestaltung Ausdruck finden. Qualitätssichernde Maßnahmen sollen dauerhaft einen kundenorientierten Verbesserungsprozess unterstützen.
ChecklistenBei der Verbraucherberatung gibt es eine Checkliste, die bei der Auswahl und Bewertung behilflich sein kann. Die Adresse finden Sie in Kapitel 6, Seite 55. Auch im Internet sind verschiedene Checklisten und Ratgeber zum Thema „Betreutes Wohnen“ zu finden.
Vielfältige Konzepte„Betreutes Wohnen“ ist gemeinwesenorientiert. Nicht die Isolation älterer Menschen, sondern ihre Integration in die Gemeinschaft wird angestrebt. Die ältere Generation will ihren Lebensabend genießen und aktiv am gesellschaftlichen Leben teilnehmen. „Betreutes Wohnen“ steht für Vielfalt, denn diese Wohnform wird nicht überall nach dem gleichen Schema angeboten, sondern variiert durch vor handene Infrastruktur, Wohnumfeld, Wohn
anlage, Umfang an Betreuung und Beratung. Dementsprechend unterscheiden sich nicht nur die Konzepte und Angebote. Auch die Vorstellungen und Erwartungen an diese Wohnform sind vielfältig ausgeprägt. In der Regel ist das „Betreute Wohnen“ angebunden an die Infrastruktur einer Pflegeeinrichtung, sodass die Möglichkeit zur Teilnahme am Mittagstisch, zur Nutzung von Gemeinschaftsräumen und selbstverständlich auch zum Umzug nach Wunsch und Bedarf besteht. Neben den großen Wohlfahrtsverbänden (Caritas, Diakonie, AWO, etc.) als klassischen Anbietern im „Betreuten Wohnen“ treten zunehmend auch private Anbieter in den Markt ein.
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„Hilfe aus einer Hand“
Am Salzmarkt 4 - 49074 Osnabrück
Telefon 0541 338800
Mobil ständig erreichbar 0171 3495179
Paulusheim, Magdalenenstr. 49
Tel. 0541 982020
St. Clara, Schillerstraße 14
Tel. 0541 9338690
St. Franziskus, Bassumer Straße 36
Tel. 0541 770930
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Welche Angebote des „Betreuten Wohnens“ gibt es in Osnabrück?In Osnabrück gibt es von unterschiedlichen Anbietern zurzeit rund 600 Wohneinheiten als „Betreutes Wohnen“. Größe, Ausstattung, Lage, Betreuungsangebot, Kosten differieren zum Teil erheblich. Nachfolgend die Träger und Einrichtungen für „Betreutes Wohnen“ in alphabetischer Reihenfolge:
Betreutes Wohnen am Paulusheim (15 Wohneinheiten) Träger: St. Elisabeth Pflege GmbH Magdalenenstr. 45, 49082 Osnabrück Tel. 0541/982020 paulusheim@stelisabethpflege.de www.stelisabethpflege.de
Betreutes Wohnen am Ravensbrink (22 Wohneinheiten) Träger: Heimstättenverein Osnabrück e.G. Ravensbrink 16 a, 49082 Osnabrück Tel. 0541/2806117 kontakt@hvoeg.de www.hvoeg.de
Betreutes Wohnen Am Schölerberg (20 Wohneinheiten) Träger: Hagen Paul Iburger Str. 175, 49082 Osnabrück Tel. 0541/8007999 [email protected] www.betreuteswohnenosnabrueck.de
Betreutes Wohnen bei der WGO (25 Wohneinheiten) Träger: Wohnungsbaugenossenschaft Osnabrück e.G. Knollstr. 134–136, 49088 Osnabrück Tel. 0541/3353417 [email protected] www.wgo24.de
Bischof-Lilje-Altenzentrum (35 Wohneinheiten) Träger: Diakoniewerk Osnabrück gemeinnützige GmbH Rehmstr. 79–83, 49080 Osnabrück Tel. 0541/981100 betreuteswohnen@diakoniewerkos.de www.diakoniewerkos.de
Fürstenhof (39 Wohneinheiten) Träger: Christlicher Pflegedienst Bramsche gemeinnützige GmbH Fürstenauer Weg 8–10, 49090 Osnabrück Tel. 0541/685085 www.christlicherpflegedienst.de
Haus Schinkel (32 Wohneinheiten) Träger: Diakonische Altenhilfe des Ev.luth. Kir chenkreises Osnabrück gemeinnützige GmbH Buersche Str. 88–94, 49084 Osnabrück Tel. 0541/6002870 kontakt.hs@hausschinkelos.de www.altenhilfeos.de
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Hermann-Bonnus-Haus (59 Wohneinheiten) Träger: Diakoniewerk Osnabrück gemeinnützige GmbH Rheiner Landstr. 147, 49078 Osnabrück Tel. 0541/9811922 betreuteswohnen@diakoniewerkos.de www.diakoniewerkos.de
Küpper-Menke-Stift (32 Wohneinheiten) Träger: Diakoniewerk Osnabrück gemeinnützige GmbH Sedanstr. 76, 49076 Osnabrück Tel. 0541/9811922 betreuteswohnen@diakoniewerkos.de www.diakoniewerkos.de
Residenz Ambiente (29 Wohneinheiten) Träger: Residenz AmbienteBetreuungsdienste Niedersachsen gemeinnützige GmbH WilhelmvonEuchStr. 2, 49090 Osnabrück Tel. 0541/669309 osnabrueck@residenzambiente.de www.residenzambiente.de
Seniorenwohnen „Atterhof“ (40 Wohn einheiten) Träger: Sander Pflege GmbH Atterstr. 109, 49090 Osnabrück Tel. 0541/20077880 info@atterhofosnabrueck.de www.atterhofosnabrueck.de
SeniorenWohnen im Diakonie-Wohnstift am Westerberg (82 Wohneinheiten) Träger: Diakoniewerk Osnabrück gemein nützige GmbH Bergstr. 35 A–C, 49076 Osnabrück Tel. 0541/60980 waw@diakoniewerkos.de www.diakoniewerkos.de
Seniorenzentrum „Am Wulfter Turm“ (36 Wohneinheiten und 2 Wohngemein-schaften mit je ca. 10–15 Plätzen) Träger: Sander Pflege GmbH HermannEhlers Str. 715, 49082 Osnabrück Tel. 0541/600177770 info@seniorenzentrumsutthausen.de www.seniorenzentrumsutthausen.de
SSB Seniorenzentrum Lüstringen (64 Wohneinheiten) Träger: SSB Seniorenzentren GmbH Mittelfeld 7, Auf dem Winkel 21, 23, 29, 31, Felsenweg 24 49086 Osnabrück Tel. 0541/8008590 luestringen@ssbseniorenzentren.de www.ssbseniorenzentren.de
Wohnen und Service am Salzmarkt (89 Wohneinheiten) Träger: AWOKreisverband in der Region Osnabrück e.V. Holtstr. 41–47, 49074 Osnabrück Tel. 0541/2050031 wohnenservicesalzmarkt@awoos.de www.awoos.org Vermieter: OWG Asset GmbH & Co. KG (GAGFAH Group) Tel. 0541720199800 [email protected] Wohnberechtigungsschein erforderlich
Wo gibt es weitere Informationen?Im Diakoniewerk Osnabrück gemeinnützige GmbH, das über 200 Wohnungen in Osnabrück anbietet, ist eine spezielle Anlaufstelle eingerichtet worden, in der Sie über alle Fragestellungen hinsichtlich des Betreuten Wohnens umfassend und qualifiziert beraten werden:
Koordinationsbüro Betreutes Wohnen Turmstr. 10–12, 49074 Osnabrück Tel. 0541/9811922 betreuteswohnen@diakoniewerkos.de www.diakoniewerkos.de
WOHNEN IM ALTER IN OSNABRÜCK
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Für die Bezeichnung Pflegeeinrichtung werden synonym verschiedene Begriffe wie Pflegeheim, Seniorenheim oder auch Altenstift benutzt. Der Begriff Altenheim ist sicher immer noch der gebräuchlichste und wird als Oberbegriff für jede Form der stationären Fremdversorgung im Alter verwendet. Dabei ist die Pflegebedürftigkeit der künftigen Bewohnerinnen und Bewohner einer Pflegeeinrichtung in Wirklichkeit gar kein verbindliches Aufnahmekriterium, das bereits beim Heimeinzug vorliegen muss. Sie ist allerdings meistens der Anlass, über den Umzug von der eigenen Wohnung in eine Pflegeeinrichtung nachzudenken.
Grundlagen zum Wohnen in einer Pflegeeinrichtung
Rechtliche HintergründeIn Deutschland gibt es unter dem Oberbegriff „Alten oder Seniorenheim“ gemäß dem Heimgesetz eine dreistufige Versorgung: Altenwohnheim, Altenheim und Altenpflegeheim. Nicht
jedes Heim muss jede Form anbieten. Am weitesten verbreitet sind die Altenpflegeheime. Das SGB XI (Sozialgesetzbuch, Pflegeversicherungsgesetz) bestimmt die Rahmenbedingungen für die Anerkennung und Finanzierung solcher Einrichtungen, die Heim-Mindestbau-verordnung (HeimMindBauVO) die baurechtlichen Anforderungen und das Heimgesetz die Betriebsbedingungen und die Mitbestimmungs rechte der Bewohner. Darüber hinaus werden Alten und Pflegeheime durch die so genannte Heimaufsicht (oft angesiedelt bei den Stadt oder KreisSozialämtern, aber auch bei den Gesundheitsämtern) regelmäßig kontrolliert. Diese achtet unter anderem darauf, dass die Heimmindestpersonalverordnung (zum Heimgesetz gehörende Verordnung) eingehalten wird. Als Vertragspartner der Heime achtet der Medizinische Dienst der Kran-kenversicherung (MDK) für die Pflegeversicherung auf die Einhaltung des Versorgungsvertrages. Die staatliche Heimaufsicht und der MDK sind zuständig für die fachliche Überprüfung der Pflegequalität.
5. Wohnen in einer Pflegeeinrichtung
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KostenDie Kosten der stationären Pflegeleistungen werden als Pflegesatz abgerechnet. Der Pflegesatz teilt sich in die Bestandteile „Allgemeine Pflegeleistungen“, „Unterkunft und Verpflegung“ sowie „Investitionskosten“.
Bewohner in stationären Einrichtungen haben im Regelfall Anspruch auf Leistungen der Pflegeversicherung, die einen Anteil der pflegebezogenen Kosten übernimmt. Die weiteren Anteile am Pflegesatz müssen privat aus dem Einkommen und/oder dem Vermögen oder durch Unterhaltsleistungen der unterhaltspflichtigen Angehörigen erbracht werden. Reichen diese Mittel nicht aus, besteht Anspruch auf Hilfe zur Pflege als Sozialhilfeleistung.
Antrag und AnmeldungWer einen Heimplatz benötigt, stellt zunächst bei seiner Pflegekasse einen Antrag auf stationäre Pflege. Die Pflegekasse schaltet daraufhin den Medizinischen Dienst der Krankenversicherung (MDK) ein, der ein sozialmedizinisches Gutachten erstellt. Dabei wird geprüft, ob der Antragsteller tatsächlich auf vollstationäre Unterbringung angewiesen ist (Heimpflegebedürftigkeit) oder ob nicht ambulante Dienste die Versorgung sicherstellen können. Das Gutachten bildet die Grundlage, in welchem Umfang die Pflegekasse Leistungen übernimmt.
Natürlich wählen die pflegebedürftigen Senioren selbst, beziehungsweise die Angehörigen, die Pflegeeinrichtung aus. Die Anmeldung erfolgt dort direkt. Die Pflegeeinrichtungen wiederum entscheiden selbstständig über die Vergabe ihrer Heimplätze. Sie sind nicht zur Aufnahme eines jeden Antragstellers verpflichtet. Häufig ist das Vorliegen einer Pflegestufe Voraussetzung für die Aufnahme.
Entscheidungshilfen finden Sie im Buchhandel und im Internet, eventuell auch bei Heimaufsichten und Seniorenbeauftragten.
Kriterien für die Auswahl eines Pflegeheims:■■ Ort■■ Lage■■ Art■■ Träger■■ Kosten■■ Ausstattung■■ Umfang der Betreuung■■ Infrastruktur der Pflegeinrichtung
Wichtig kann auch sein:■■ Wie lang sind die Wartezeiten?■■ Wohnen Angehörige, Bekannte, Freunde im Umfeld?
■■ Wohnen Angehörige, Bekannte, Freunde in der Einrichtung?
■■ Können eigene Möbel mitgenommen werden?
■■ Sind Haustiere erlaubt?
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Georgstr. 15, 49074 Osnabrü[email protected] 0541 / 2 80 61-0
www.hvo-eg.de
Wohnen in Osnabrück
LOKALE AGENDA 21 OSNABRÜCK 47
Vorübergehende Aufenthalte in Pflegeeinrichtungen (Kurzzeitpflege)
Kurzzeitpflege zur Entlastung (mit Pflegestufe)In Krisensituationen und zur Entlastung pflegender Angehöriger gibt es die Möglichkeit, vorübergehend in ein Altenpflegeheim zu ziehen.
Jeder Pflegebedürftige mit einer Pflegestufe hat Anspruch auf 28 Tage Kurzzeitpflege im Kalenderjahr. Wer seit mindestens sechs Monaten eine Pflegestufe hat, kann auch Verhinderungspflege – ebenfalls 28 Tage pro Kalenderjahr – in Anspruch nehmen. Die Pflegeversicherung übernimmt den Kostenanteil für die pflegerischen Leistungen – bis zu jeweils 1.550 Euro im Jahr. Beide Formen befristeter Aufenthalte können bei der zuständigen Pflegekasse beantragt werden.
Kurzzeitpflege nach Krankenhaus-aufenthalt (ohne Pflegestufe)Nach Krankenhausaufenthalten vermitteln die Sozialdienste der Krankenhäuser KurzzeitpflegePlätze in Pflegeheimen. Auch Betroffene ohne Pflegestufe können befristet dort unterkommen. Sie bekommen allerdings keinen finanziellen Zuschuss von Pflege oder Krankenversicherung. Durch die Pflege und vom Arzt verordnete therapeutische Maßnahmen haben sie jedoch die Möglichkeit, in einer Vitalpflege wieder fit für zuhause zu werden.
Welche Pflegeeinrichtungen gibt es in Osnabrück?
Die Pflegeeinrichtungen in Osnabrück in alphabetischer Reihenfolge:
Alten- und Pflegeheim St. Franziskus (64 Plätze) Träger: St. Elisabeth Pflege GmbH Bassumer Str. 36, 49088 Osnabrück Tel. 0541/770930 stfranziskus@stelisabethpflege.de www.stelisabethpflege.de
Bischof-Lilje-Altenzentrum (146 Plätze) Träger: Diakoniewerk Osnabrück gemeinnützige GmbH Rehmstr. 79–83, 49080 Osnabrück Tel. 0541/981100 blaz@diakoniewerkos.de www.diakoniewerkos.de
Haus am Schölerberg (85 Plätze) Träger: AWO Wohnen & Pflegen WeserEms GmbH Iburger Str. 181 A, 49082 Osnabrück Tel. 0541/95210 info@awzos.awool.de www.awool.de
Haus Ledenhof (92 Plätze) Träger: Diakonische Altenhilfe des Ev.luth. Kirchenkreises Osnabrück gemeinnützige GmbH Am Ledenhof 2, 49074 Osnabrück Tel. 0541/357840 kontakt.hl@hausledenhof.de www.altenhilfeos.de
Haus Schinkel (84 Plätze) Träger: Diakonische Altenhilfe des Ev.luth. Kirchenkreises Osnabrück gemeinnützige GmbH Buersche Str. 96, 49084 Osnabrück Tel. 0541/6002870 kontakt.hs@hausschinkelos.de www.altenhilfeos.de
WOHNEN IM ALTER IN OSNABRÜCK
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Haus St. Clara (43 Plätze) Träger: St. Elisabeth Pflege GmbH Schillerstr. 14, 49074 Osnabrück Tel. 0541/9338690 stclara@stelisabethpflege.de www.stelisabethpflege.de
Hermann-Bonnus-Haus (104 Plätze) Träger: Diakoniewerk Osnabrück gemeinnützige GmbH Rheiner Landstr. 147, 49078 Osnabrück Tel. 0541/404750 hbh@diakoniewerkos.de www.diakoniewerkos.de
Heywinkel-Haus (128 Plätze) Träger: HeywinkelHaus gemeinnützige GmbH Bergstr. 31–33, 49076 Osnabrück Tel. 0541/961130 kontakt@heywinkelhaus.de www.heywinkelhaus.de
Katharina-von-Bora-Haus (90 Plätze) Träger: Diakoniewerk Osnabrück gemeinnützige GmbH Veilchenstr. 22, 49088 Osnabrück Tel. 0541/69260 kabo@diakoniewerkos.de www.diakoniewerkos.de
Küpper-Menke-Stift (137 Plätze) Träger: Diakoniewerk Osnabrück gemeinnützige GmbH Sedanstr. 76, 49076 Osnabrück Tel. 0541/69280 kms@diakoniewerkos.de www.diakoniewerkos.de
Paulusheim (146 Plätze) Träger: St. Elisabeth Pflege GmbH Magdalenenstr. 49, 49082 Osnabrück Tel. 0541/982020 paulusheim@stelisabethpflege.de www.stelisabethpflege.de
PflegeWohnen im Diakonie-Wohnstift am Westerberg (72 Plätze) Träger: Diakoniewerk Osnabrück gemeinnützige GmbH Bergstr. 35 A–C, 49076 Osnabrück Tel. 0541/60980 waw@diakoniewerkos.de www.wohnstiftwesterberg.de
Residenz Ambiente (154 Plätze) Träger: Residenz AmbienteBetreuungsdienste Niedersachsen gemeinnützige GmbH WilhelmvonEuchStr. 2, 49090 Osnabrück Tel. 0541/669309 osnabrueck@residenzambiente.de www.residenzambiente.de
Seniorenheim Haus Dorette (60 Plätze) Träger: Frauenheim zu Osnabrück gemeinnützige GmbH Natruper Str. 14 a, 49076 Osnabrück Tel. 0541/9629960 mail@hausdorette.de www.hausdorette.de
SSB Seniorenzentrum Eversburg (42 Plätze) Träger: SSB Seniorenzentren GmbH PastorGoudefroyStr. 19/21, 49090 Osnabrück Tel. 0541/202480 eversburg@ssbseniorenzentren.de www.ssbseniorenzentren.de
SSB Seniorenzentrum Lüstringen (32 Plätze) Träger: SSB Seniorenzentren GmbH Mittelfeld 7, 49086 Osnabrück Tel. 0541/8008590 luestringen@ssbseniorenzentren.de www.ssbseniorenzentren.de
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Karte und Legende
Auf den folgenden Seiten finden Sie einen Stadtplan mit allen Angeboten für „Betreutes Wohnen“ sowie den Pflegeheimen in Osnabrück (Stand: Februar 2014).
Buchstaben = Betreutes WohnenZahlen = Altenpflegeheime
Stehen bei einer Anschrift Zahl und Buchstabe, werden beide Wohnformen angeboten. Ausführliche Adressen siehe in den Kapiteln 4 und 5, Seite 41 und Seite 47.
1 SSB Seniorenzentrum Eversburg PastorGoudefroyStr. 19/21, 49090 Osnabrück
2/B Residenz Ambiente Osnabrück WilhelmvonEuchStr. 2, 49090 Osnabrück
3 Alten- und Pflegeheim St. Franziskus Bassumer Str. 36, 49088 Osnabrück
4/K Küpper Menke Stift Sedanstr. 76, 49076 Osnabrück
5 Katharina-von-Bora-Haus Veilchenstr. 22, 49088 Osnabrück
6 Seniorenheim Haus Dorette Natruper Str. 14 a, 49076 Osnabrück
7 Heywinkel-Haus Bergstr. 31–33, 49076 Osnabrück
8/C Diakonie-Wohnstift am Westerberg Bergstr. 35 A–B, 49076 Osnabrück
9 Haus St. Clara Schillerstr. 14, 49074 Osnabrück
10 Haus Ledenhof Am Ledenhof 2, 49074 Osnabrück
11/G Haus Schinkel Buersche Str. 88–96, 49084 Osnabrück
12/H SSB Seniorenzentrum Lüstringen Mittelfeld 7, 49086 Osnabrück
13/F Hermann-Bonnus-Haus Rheiner Landstr. 147, 49078 Osnabrück
14/I Bischof-Lilje Altenzentrum Rehmstr. 79–83, 49080 Osnabrück
15/M Paulusheim Magdalenenstr. 49, 49082 Osnabrück
16 Haus am Schölerberg Iburger Str. 181 a, 49082 Osnabrück
A Fürstenhof Fürstenauer Weg 8–10, 49090 Osnabrück
D Wohnen und Service am Salzmarkt Holtstr. 41–47, 49074 Osnabrück
E Betreutes Wohnen bei der WGO Knollstr. 134–136, 49088 Osnabrück
J Betreutes Wohnen am Ravensbrink Ravensbrink 16 a, 49082 Osnabrück
N Betreutes Wohnen Am Schölerberg Iburger Str. 175, 49082 Osnabrück
O Seniorenzentrum „Am Wulfter Turm“ HermannEhlers Str. 7–15, 49082 Osnabrück
P Seniorenwohnen „Atterhof“ Atterstr. 109, 49090 Osnabrück
GLOBAL DENKEN LOKAL HANDELN5050
Betreutes Wohnen und Pflegeheime in Osnabrück
LOKALE AGENDA 21 OSNABRÜCK 5151
WOHNEN IM ALTER IN OSNABRÜCK
GLOBAL DENKEN LOKAL HANDELN52
LOKALE AGENDA 21 OSNABRÜCK 53
Folgende Ansprechpartner unterstützen Sie, wenn Sie sich weiter informieren möchten. Die Beratung erfolgt meist kostenlos.
Ansprechpartner in Osnabrück:
Arbeitskreis Wohnen und Leben im Alter Lokale Agenda 21 Osnabrück – Fachbe-reich Stadtentwicklung und Integration Bürgerberatung Bierstr. 32a, 49074 Osnabrück Tel. 0541/3234429 [email protected] www.osnabrueck.de/14404.asp
Bauen&Wohnen barrierefrei e.V. Ewald NiemannMeinberg Tel. 05406/898091 webmaster@wohnenohnebarrieren.com www.wohnenohnebarrieren.com
Bürgerberatung der Stadt Osnabrück Fachber. Stadtentwicklung und Integration Bierstr. 32a, 49074 Osnabrück Tel. 0541/3233000 [email protected] www.osnabrueck.de/5946.asp
Diakonische Pflegenotaufnahme Tel. 0800/44 333 46 (kostenfrei) www.diakonischepflegenotaufnahme.de
Ehrenamtliche Wohnberatung im Seniorenbüro/Bürgerberatung Bierstr. 32a, 49074 Osnabrück Tel. 0541/3234175 [email protected] www.osnabrueck.de/19640.asp
Fachbereich Soziales und Gesundheit der Stadt Osnabrück Stadthaus 2, NatruperTorWall 5, 49076 Osnabrück, Tel. 0541/3230 (Zentrale) www.osnabrueck.de
6. Adressen und Ansprechpartner
WOHNEN IM ALTER IN OSNABRÜCK
GLOBAL DENKEN LOKAL HANDELN54
Bildungsangebote für alle
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Freiwilligen-Agentur der Stadt Osnabrück Fachbereich Stadtentwicklung und Inte-gration Bierstr. 32a, 49074 Osnabrück Tel. 0541/3232666 [email protected] www.osnabrueck.de/6996.asp
Handwerkskammer Osnabrück-Emsland Bramscher Str. 134–136, 49088 Osnabrück Tel. 0541/6929340 a.strehl@hwkosnabrueck.de www.hwkosnabrueck.de
KfW Bankengruppe (Kreditanstalt für Wiederaufbau, Förderbanken des Bundes und der Länder) Tel. 0800/5399002 (kostenfrei) [email protected] www.kfw.de
Minijob-Zentrale Deutsche Rentenversicherung KnappschaftBahnSee 45115 Essen Tel. 0355/290270799 minijob@minijobzentrale.de www.minijobzentrale.de
NBank (Förderbank des Landes Niedersachsen) www.nbank.de
Projektgruppe „Gemeinschaftliches Wohnen“ Familienbündnis der Stadt Osnabrück, Fachber. Kinder, Jugend liche und Familien Hannoversche Str. 6–8, 49084 Osnabrück Tel. 0541/3234507 www.osnabrueck.de/familienbuendnis [email protected]
Seniorenbüro mit Seniorenbeirat der Stadt Osnabrück – Fachbereich Stadt-entwicklung und Inte gration Bierstr. 32a, 49074 Osnabrück Tel. 0541/3232122 [email protected] www.osnabrueck.de
Verbraucherzentrale Niedersachsen e.V. Beratungsstelle Osnabrück Große Str. 67, 49074 Osnabrück Tel. 0511/911960 (Terminvereinbarung) www.verbraucherzentraleniedersachsen.de
Wohnbauförderung der Stadt Osnabrück Fachbereich Städtebau Dominikanerkloster Hasemauer 1, 49074 Osnabrück Tel. 0541/3232410 [email protected] www.osnabrueck.de/13140.asp
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