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WOHNEN IM ALTER IN OSNABRÜCK

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LOKALE AGENDA 21 OSNABRÜCK 1

Seit der Herausgabe der 2. Auflage der Bro­schüre „Woh nen im Alter in Osnabrück“ in 2011 hat die Beschäftigung mit den Fragen rund ums Wohnen zu einer Weiterentwick­lung des Themas geführt: Zunächst wurde vor­rangig über Barrierefreiheit, „Betreutes Woh­nen“ und das noch neue „Gemeinschaftliche Wohnen“ gesprochen. Inzwischen werden auch Aspekte wie Wohnungsgröße, Bezahl­barkeit, Sozialer Wohnungsbau und Quartiers­management diskutiert. Außerdem werden neue Wohnformen differenzierter dargestellt. Wichtig geworden ist, ob ein Projekt von einer Gruppe „von unten“ oder über einen Bauträ­ger oder Investor „von oben“ angestoßen wird. Auch die Idee der Baugemeinschaft rückt zunehmend in den Fokus, nicht zuletzt unter dem Gesichtspunkt der Kosten.

Die Beschäftigung mit dem Wohnen hat auch gezeigt, dass es nicht nur um die Räume und das Umfeld, sondern auch um das mensch­liche Miteinander geht. Neben dem Blick auf die häuslichen vier Wände rückt in Zeiten schwindender Familienstrukturen die gegen­seitige Hilfeleistung zwischen Freunden und Nachbarn – den neuen „Wahlfamilien“ – in den Vordergrund.

Immer wieder stellt sich die Frage, welche Rol­le die Stadt Osnabrück einnehmen soll oder muss. Zunächst ist Wohnen Privatsache. Doch die Kommune hat auch den Auftrag der Da­seinsfürsorge für das Allgemeinwohl.

Umso mehr freue ich mich, dass unter ande­rem mit den Flächen der ehemaligen Land­wehrkaserne und der Käthe­Kollwitz­Schule Grundstücke vermarktet werden, auf denen viele Gestaltungsmöglichkeiten bestehen. Mehr bezahlbarer Wohnraum und neue Ansätze des Wohnens können hier realisiert werden.

Ich wünsche den Lesern dieser Broschüre neue Einsichten in ein Thema, das für unsere städti­sche Gemeinschaft immer wichtiger wird.

Wolfgang GriesertOberbürgermeister

Grußwort des Oberbürgermeisters

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GLOBAL DENKEN LOKAL HANDELN2

Lokale Agenda 21 Osnabrück – was ist das?

Auf der Konferenz für Umwelt und Entwick­lung der Vereinten Nationen 1992 in Rio de Janeiro verabschiedeten 178 Staaten die „Agenda 21“ mit dem Leitbild einer nachhal­tig zukunftsfähigen Entwicklung. Sie richtet sich an Staatengemeinschaften, Länder und Kommunen.Ökologie, Ökonomie und Soziales sollen in einem gleichberechtigten Verhältnis stehen, damit auch künftige Generationen ihre Be­dürfnisse decken können.

In Osnabrück arbeiten seit Mitte der 90er Jah­re engagierte Bürge­rinnen, Bürger, Insti­tutionen und Unter­nehmen in verschie ­ denen Arbeitskreisen

an einer „Lokalen Agenda 21“ für Osna-brück. Ihr Motto ist dabei: „global denken – lokal handeln“!

Der Arbeitskreis „Wohnen und Leben“ im Alter

Die vorliegende Broschüre ist ein Projekt des Arbeitskreises (AK) „Wohnen und Leben im Al­ter“ der Lokalen Agenda 21 Osnabrück (LA21).Im AK treffen sich im sechs­ bis achtwöchigen Rhythmus Bürgerinnen und Bürger sowie Ver­treter von Unternehmen und Institutionen. Der AK versteht sich ergänzend zum Osnabrücker Seniorenbeirat als Interessenvertreter der älter werdenden Bevölkerung in Osnabrück so wie als vernetzendes Gremium. Er wählt seine The­men eigenständig aus und entwickelt oder un­

terstützt nachhaltige Lösungen für die Zukunft. Die Bewusstseinsbildung bei der älter werden­den Bevölkerung aber auch bei jungen Bau­herren nimmt einen besonderen Rang ein. Da­ zu beteiligt sich der AK regelmäßig im Frühjahr an der Immobilienmesse der Sparkasse Osna­brück. Er möchte ermutigen, sich einen Plan für das Älterwerden zu machen und rechtzei­tig notwendige Schritte zu tun. Ziel ist dabei das selbstständige Wohnen verbunden mit größtmöglicher Lebensqualität auch im höhe­ren Alter. Junge Bauherren können durch flexi­ble Grundrisse und die Beachtung einiger Be­dingungen zu annähernd gleichen Kosten eine Immobilie schaffen, die für viele Lebensphasen geeignet ist. Bei seiner Arbeit legt der AK großen Wert auf die Kontakte zu anderen Gruppen in Osna­brück, die an ähnlichen Themen arbeiten. Hier­zu zählen natürlich auch die weiteren Arbeits­kreise der LA21. Die Projektgruppe, die diese Broschüre erarbeitet hat, ist wie alle anderen Mitglieder der LA21 ehrenamtlich tätig. Der AK freut sich über weitere Interessierte und ist für Anregungen und Kritik dankbar. Wenden Sie sich gern an die Ansprechpartner in Kapitel 6, Seite 53.

Der Arbeitskreis „Wohnen und Leben im Alter“ stellt sich vor

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LOKALE AGENDA 21 OSNABRÜCK 3

Grußwort des Oberbürgermeisters . . . . . . . 1

Der Arbeitskreis „Wohnen und Leben im Alter“ stellt sich vor . . . . . . . . . . . . . . . . 2

Inhaltsverzeichnis . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 3

Impressum . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 4

Branchenverzeichnis . . . . . . . . . . . . . . . . . . 5

Was finden Sie in dieser Broschüre? . . . . . . 6

Begriffserklärungen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 8

Anlaufstellen in Osnabrück . . . . . . . . . . . . . 9

Karte und Legende . . . . . . . . . . . . . . . . . . 49

1. Wohnform und Wohnumfeld . . . . . . 10

Welche Wohnform passt zu mir? . . . . . . . 10

Welche Rolle spielt das Wohnumfeld? . . . . 12

2. Wohnen in vertrauter Umgebung . . 16

Was ist Wohnraumanpassung? . . . . . . . . . 16

Was ist die „Ehrenamtliche Wohn­ beratung“? . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 21

Welche rechtlichen Grundlagen gibt es? . . 23

Welche Hilfen gibt es für Zuhause? . . . . . . 25

3. Neue Wohnformen – Gemeinschaftliches Wohnen . . . . . . . 31

Was sind „Gemeinschaftliche Wohnformen“? . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 31

Wie ist die Situation in Osnabrück? . . . . . . 35

4. Betreutes Wohnen . . . . . . . . . . . . . . . 38

Grundlagen zum „Betreuten Wohnen“ . . . 38

Welche Angebote des „Betreuten Wohnens“ gibt es in Osnabrück? . . . . . . . 41

5. Wohnen in einer Pflegeeinrichtung . . 44

Grundlagen zum Wohnen in einer Pflegeeinrichtung . . . . . . . . . . . . . . . 44

Vorübergehende Aufenthalte in Pflegeeinrichtungen (Kurzzeitpflege) . . . . . 47

Welche Pflegeeinrichtungen gibt es in Osnabrück? . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 47

6. Adressen und Ansprechpartner . . . . 53

Inhaltsverzeichnis

Hinweis: Aus Gründen der Lesbarkeit wurde in der Broschüre auf die Verwendung von jeweils männlichen und weiblichen Bezeichnungen verzichtet.

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GLOBAL DENKEN LOKAL HANDELN4

Impressum

Nord-West-VerlagInhaber Rainer StrubbergIm Winkel 14 · 49326 MelleTel.: 05402 702282Fax: 05402 702285Mail: info@nord­west­verlag.deWeb: www.nord­west­verlag.de

Herausgeber:Nord­West­Verlagin Zusammenarbeit mit der Stadt Osnabrück

Redaktion:An dieser Broschüre haben mitgearbeitet:Lioba Brinkmann / Angelika Howind / Horst Knop / Hans­Jürgen Lehmkuhl / Dr. Elisabeth Leicht­Eckardt / Gerhard von Oesen / Elke Sommerfeld / Heiner Steffens / Sabine Stein­kamp / Hans­Jürgen Wilkening

Für Anregungen zu dieser Broschüre sind wir dankbar. Bitte wenden Sie sich an folgende Adresse:Stadt Osnabrück Fachbereich Stadt ent wick lung und Integration Lokale Agenda 21 OsnabrückBierstr. 32a · 49074 OsnabrückTel.: 0541/323­4429 Mail: [email protected]

Mehr über die Lokale Agenda 21 Osnabrück und den Arbeitskreis Wohnen und Leben im Alter erfahren Sie unter: www.osnabrueck.de/agenda

Fotos: Stadt Osnabrück Presse­ und Infor­mationsamt / Helmer Hackmann / Uwe Lewandowski (S. 1) / Hermann Pentermann (S. 9) / Hagen Paul (S. 41 oben) /

KfW-Bildarchiv: Thomas Klewar (S. 16) / Fotolia: Titel: © somenski, © Roland W. Waniek, © VRD, S. 6: © NJ, S. 8: © Marco Hassold, S. 12: © Starpics, S. 15: © kai, © Martina Berg, S. 27: © Gina Sanders, S. 31: © Yuri Arcurs, S. 33: © ToGoPhoto, S. 35: © VRD, S. 37: © Nebuto, S. 38: © Vibe Images, S. 44: © shooting­ankauf, S. 47: © Gina Sanders, S. 48: © Andre B. / Pixelio: S. 10, 18: © Rainer Sturm, S. 39: © adel, S. 45: © Gerd Altmann

Konzeption und Gesamtherstellung:© 2014 Nord­West­Verlag 3. überarbeitete Auflage

Druck: Lehmann Offsetdruck GmbH

Die gesamte Broschüre ist nach Art und Anordnung der Inhalte urheberrechtlich zu­gunsten der jeweiligen Inhaber dieser Rechte geschützt. Nachdruck ist auch auszugsweise nicht gestattet. Für die Richtigkeit und Vollständigkeit der Daten und Angaben wird keine Gewähr und keine Haftung übernommen. Änderungen, Ergänzungen oder Anregungen für die nächste Auflage nimmt die Stadtverwaltung oder der Verlag entgegen.

In unserem Verlag erscheinen:Informationsbroschüren aller Art, z. B. Bür­ger information, Wirtschaftsförderung, Bau­herrenwegweiser sowie Seniorenratgeber.

Der Nord-West-Verlag bedankt sich bei den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Stadtverwaltung der Stadt Osnabrück für die hervorragende Zusammenarbeit.

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LOKALE AGENDA 21 OSNABRÜCK 5

Branchenverzeichnis

Alten­ und Pflegeheime . . . . . . U2, U3, 5, 7, 14, 24, 26, 36, 40, 54Ambulante Pflege . . . . . . U2, U3, 14, 19, 24, 26, 28, 36, 42, 54, 56Bäder . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 17, 20, 22Bauträger . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 32Betreutes Wohnen . . . . . . U2, U3, 7, 14, 24, 26, 32, 36, 40, 42, 56Bildung/Bildungseinrichtung . . . . . . . . . 7, 54Bodenbeläge . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 22Essen auf Rädern . . . . . . . . . . . . . 13, 28, 32Fahrdienste . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 14, 32Fensterbau . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 17, 22Gebäudetechnik . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 17Gebrauchtmöbelhandel . . . . . . . . . . . . . . 22Gemeinde Belm . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 46Haushaltsauflösungen . . . . . . . . . . . . . . . . 22Häusliche/24­h­Betreuung . . . . . . . . . . 14, 19Hausnotruf . . . . . . . . . . . . . . . . . . 19, 32, 56Haustüren . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 17, 22Hauswirtschaftliche Hilfen . . . . 19, 28, 30, 36Heizungstechnik . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 20Immobilienservice . . . . . . . . . . . . . 30, 32, 56Klimatechnik . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 20Krankenhausbegleitservice . . . . . . . . . . . . 19Krankenkasse . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 40Kurzzeitpflege . . U2, 7, 14, 24, 26, 36, 40, 54

Mahlzeitendienste/Menüservice/ Offener Mittagstisch . . . . . 7, 13, 24, 32, 40Malerbetrieb . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 22Metallbau . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 17Möbelmanufaktur . . . . . . . . . . . . . . . . 20, 22Orthopädie­Technik/Schuhtechnik . . 3, 30, 52Palliativpflege . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 19Pflegedienste . . . . U2, U3, 14, 19, 28, 32, 54Pflegestufenhebung . . . . . . . . . . . . . . . . . 30Pflege­Wohngemeinschaft . . . . . . . . . 34, 42Rehabilitationsmittel/­hilfen . . . . . . 3, 28, 30Sanitär/­technik . . . . . . . . . . . . . . . . . 17, 20Sanitätshaus . . . . . . . . . . . . . . . 3, 28, 30, 52Seniorenheime . . U2, U3, 5, 24, 26, 36, 40, 54Soziale Dienste/Sozialverband . . . . 30, 46, 56Sparkasse . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . U4Stationäre/Vollstationäre Pflege . . .7, 14, 24, 36Tagespflege . . . . . . U2, 7, 14, 26, 28, 40, 56Taxiunternehmen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 52Tischlerei/Schreinerei . . . . . . . . . . . . . . 20, 22Umzüge . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 22Verhinderungspflege . . . . 14, 19, 24, 26, 36Versicherungen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 28Wintergärten . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 22Wohnungsbaugenossenschaft/ ­gesellschaft . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 32, 46

U = Umschlagseite

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WOHNEN IM ALTER IN OSNABRÜCK

GLOBAL DENKEN LOKAL HANDELN6

Wohnen hat viele Facetten. Ziel dieser Bro­schüre ist es, über Wohnen zu informieren und unterschiedliche Wohnformen mit den aktuell existierenden Angeboten in der Stadt Osna­brück darzustellen. Sie gibt einen Überblick, wie man, nicht nur im Alter, alleine oder mit anderen zusammen leben und wohnen kann.

Wir möchten Sie mit dieser Broschüre ermun­tern:

■■ sich Gedanken über Ihre jetzige Wohnsitua­tion zu machen,

■■ die Zukunft Ihrer Wohnsituation zu gestalten, ■■ sich mit anderen Menschen über Wohn­wünsche zu unterhalten,

■■ aktiv zu werden statt abzuwarten.

Die Broschüre fasst Grundlagen zusammen, die Ihnen Ihre persönliche Entscheidung erleich­tern, wie Sie gern in Zukunft wohnen möch­ten. Darüber hinaus informiert sie über Unter­stützungsmöglichkeiten für zuhause sowie über finanzielle und rechtliche Hintergründe.

Sie erhalten ■■ eine Übersicht über Begriffe und Anlaufstel­len in Osnabrück (Einleitung, Seite 8),

■■ einen Überblick über unterschiedliche Wohn­formen (Kapitel 1, Seite 10),

■■ Informationen, wie das Wohnen zuhause durch Wohnraumanpassung möglichst lan­ge machbar ist (Kapitel 2, Seite 16),

■■ einen Überblick über Wohnformen in selbst organisierten Haus­ und Wohngemeinschaf­ten (Kapitel 3, Seite 31),

■■ eine Übersicht über die Einrichtungen für „Betreutes Wohnen“ (Kapitel 4, Seite 38) sowie

■■ über Pflegeheime (Kapitel 5, Seite 44) in der Stadt Osnabrück (Stand: Februar 2014).

Die Angebote des „Betreuten Wohnens“ und der „Heime“ sind zusätzlich auf einem Stadt­plan eingezeichnet.

Ergänzend finden Sie Adressen von Ansprech­partnern und Institutionen in Osnabrück, die Sie bei der Suche nach Informationen zum Wohnen unterstützen (Kapitel 6, ab Seite 53).

Was finden Sie in dieser Broschüre?

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LOKALE AGENDA 21 OSNABRÜCK 7

Stationäre Altenpfl ege / Kurzzeitpfl ege Betreutes Wohnen Geschützter Wohnbereich für Menschen mit Demenz Mittagstisch für Senioren

Stationäre Altenpfl ege / Kurzzeitpfl ege Betreutes Wohnen Geschützter Wohnbereich für Menschen mit Demenz Mittagstisch für Senioren StadtteilcaféRheiner Landstraße 147 · 49078 OsnabrückTelefon (05 41) 4 04 75 - 0 · [email protected]

Stationäre Altenpfl ege / Kurzzeitpfl ege Mittagstisch für Senioren Geschützter Wohnbereich für Menschen mit Demenz Junge Pfl ege

Stationäre Altenpfl ege / Kurzzeitpfl ege Betreutes Wohnen Geschützter Wohnbereich für Menschen mit Demenz Mittagstisch für SeniorenSedanstraße 76 · 49076 Osnabrück Telefon (05 41) 69 28 - 0 · [email protected]

Ausbildung Altenpfl ege Ausbildung Pfl egeassistenz Ausbildung Heilerziehungspfl ege Fort- und Weiterbildung an der Niedersächsischen Akademie für Fachberufe im Gesundheitswesen Im Hermann-Bonnus-Haus

Umfangreiche Aktivitäten und Pfl egeangebote

Rheiner Landstraße 147 · 49078 OsnabrückTelefon (05 41) 4 04 75 - 35 tagespfl [email protected]

SeniorenWohnen Plus Pfl egeWohnen Plus Pfl egeHOTEL Kurzzeitpfl ege Café WesterbergBergstraße 35 a-c · 49076 OsnabrückTelefon (05 41) 60 98 - 0 · [email protected]

www.diakoniewerk-os.de

Diakonie-Wohnstift am WesterbergPfl egeWohnen am Westerberg

Diakonie Pfl egeschulen Osnabrück

Katharina-von-Bora-Haus

Küpper-Menke-Stift

Bischof-Lilje-Altenzentrum

Tagespfl ege

Hermann-Bonnus-Haus

Veilchenstraße 22, 49088 OsnabrückTelefon (05 41) 69 26 - 0 · [email protected]

Rheiner Landstraße 147 · 49078 OsnabrückTel. (05 41) 4 04 75 - 13 · [email protected]

Rehmstraße 79-83 · 49080 OsnabrückTelefon (05 41) 98 11 0 - 0 · [email protected]

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WOHNEN IM ALTER IN OSNABRÜCK

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Wenn man sich mit dem Älterwerden beschäf­tigt, begegnet man neuen Begriffen, die es kennen zu lernen und teilweise auch auseinan­der zu halten gilt. Dabei soll diese kleine Über­sicht der Begriffe helfen, die natürlich nicht abschließend ist.

■■ Barrierefreiheit: Abwesenheit von Stufen, Schwellen, Stolper­ oder Stoßfallen, gute Lichtverhältnisse, Beseitigung von Hinder­nissen…

■■ Betreuung: Darunter versteht man die so­ziale Unterstützung oder die Beschaffung von Gütern. Beispiele: Vorlesen, Ein kaufen; zu unterscheiden von der gesetzlichen Be-treuung, die per Gerichtsbeschluss greift, wenn eine Person ohne Vorsorgevollmacht nicht mehr für sich selber handeln kann.

■■ Hausgemeinschaft: Verschiedene Woh­nungen im räumlichen Bezug, jede in sich abgeschlossen mit eigener Küche und Bad.

■■ Haushaltsnahe Dienstleistungen: Außen­stehende übernehmen gegen Entgelt im und für den privaten Haushalt Tätigkeiten, die gewöhnlich von Haushaltsmitgliedern ohne vertiefte Spezialkenntnisse erbracht werden: Wohnungsreinigung, Wäschepfle­ge und Gartenarbeiten, kleinere Instandhal­

tungs­ und Reparaturtätigkeiten aber auch Tätigkeiten wie die Betreuung, Pflege und Versorgung von Kindern oder die personen­bezogene alltägliche Unterstützung von Pflegebedürftigen.

■■ Pflege bedeutet Körperpflege, die in Grund­ und Behandlungspflege unterschieden wird.

■■ Pflegestufe: Sie wird nach einer Begutach­tung durch den medizinischen Dienst verge­ben. Es gibt die Stufen 0–3, wobei 3 den höchsten Pflegebedarf darstellt. Die Pflege­stufe 1 ist häufig Voraussetzung, um in ei­nem Pflegeheim aufgenommen zu werden.

■■ Versorgung umfasst die Sicherung der hauswirtschaftlichen Dienste. Beispiel: Er­nährung, Wäschewaschen, Putzen.

■■ Wohnberatung überprüft die häusliche Situation in Bezug auf Barrierefreiheit. Sie unterstützt bei der Anpassung der eigenen Wohnung, des eigenen Hauses oder des Wohnumfeldes mit dem Ziel, die selbststän­dige Lebensführung in der vertrauten Um­gebung möglichst lange zu erhalten.

■■ Wohngemeinschaft: Mehrere Personen in einer Wohnung oder in einem Haus. Ge­mein schaftsräume werden geteilt (z.B. Kü­che, Bad, Wohnzimmer).

Begriffserklärungen

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LOKALE AGENDA 21 OSNABRÜCK 9

Anlaufstellen in Osnabrück

Fast so vielfältig wie die Begriffe sind auch die Anlaufstellen, denen man in Osnabrück be­gegnen kann. Sie werden hier kurz vorgestellt. Anschriften und Telefonnummern finden Sie in Kapitel 6, Seite 53.

Bürgerberatung: Sie gibt eine erste Orientie­rung, wer in Osnabrück für was zuständig ist. Von A wie Abfall bis Z wie Zoo.

Freiwilligen-Agentur: Sie weiß, wo Ehren­amtliche gesucht werden und was zu wem passen könnte. Sie berät bei der Entwicklung eigener Projekte sowie die mit Ehrenamtlichen arbeitenden Organisationen.

Seniorenbüro: Es vereint ab dem 1. Mai 2014 den Seniorenbeauftragten, das Senioren ser­vicebüro und den Seniorenstützpunkt. Aufga­benfelder: Einzelfallberatung zu allen Fragen rund um das Alter, Pflegeberatung, Durchfüh­rung und Unterstützung von Freiwilligen­Pro­jekten (zum Beispiel: Seniorenalltagsbeglei­tung, Hausaufgabenhelfer), ehrenamtliche Wohnberatung, Geschäftsführung Senioren­beirat, Seniorenwochen, Koordination und Vernetzung der Themen und Beteiligten.

Seniorenbeirat: Er berät die Stadt Osnabrück in Fragen der Förderung und Betreuung älterer Menschen. Als gewählter Beirat dem Sozial­ und Gesundheitsausschuss zugeordnet. Mit­veranstalter der Seniorenwochen.

Behindertenforum: Es unterstützt die Inter­essen von Menschen mit Behinderung in der Stadt Osnabrück und berät die Stadt Osna­brück in diesen Angelegenheiten durch Anre­gungen und sonstige Maßnahmen. Mitglieder des Forums sind in verschiedenen Ausschüssen der Stadt mit beratender Stimme vertreten.

AK Wohnen und Leben im Alter: Vernetzt im Sinne der Nachhaltigkeit Bürger, Vereine, Institutionen und Unternehmen (s. Seite 2).

Wohnberatung: Ehrenamtliche beraten zur Barrierefreiheit (siehe Seite 21).

Projektgruppe „Gemeinschaftliches Woh-nen“ im Familienbündnis: Vertreter geplan­ter und bestehender Wohnprojekte sowie In­teressierte fördern die Idee des gemeinschaft­lichen Wohnens. Ziel: Wohnprojekte in Osna­ brück realisieren (siehe ab Seite 31).

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WOHNEN IM ALTER IN OSNABRÜCK

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Welche Wohnform passt zu mir?

Klassisches Wohnen zuhauseIm Lebenszyklus ändern sich in der Regel die Größe einer Familie bzw. eines Haushalts und damit auch die Nutzung der Räume. So wird zum Beispiel ein nicht mehr benötigtes Kinder­ zum Arbeitszimmer. Zudem leben Wohnge­bäude üblicherweise länger als ihre Erbauer. Daher müssen Gebäude möglichst flexibel für die sich ändernden Bedürfnisse der Bewohner oder von wechselnden Bewohnern sein. Im höheren Alter ändern sich vor allem Sinnes­wahrnehmung und Beweglichkeit. Dies führt häufig zu einer längeren Aufenthaltsdauer in der Wohnung. Umso wichtiger ist es nun, dass man sich hier wohl fühlt und versorgt weiß. Häufig kommt erst mit den Einschränkungen das Bewusstsein, dass im Alter Barrieren, zum Beispiel Treppen, immer schwieriger zu über­winden sind. Gleichzeitig möchten die meisten Menschen ihr Haus oder ihre Wohnung bis zum Tod als Lebensmittelpunkt behalten. So­mit ist es sinnvoll, Wohnräume von vorne her­ein oder möglichst frühzeitig barrierefrei zu planen oder zu gestalten.

Barrierefreiheit nützt dabei nicht nur alten Menschen. Sie ist auch eine große Erleichte­rung für Babys und Kleinkinder, sowie für alle gehbehinderten Menschen. Der Wert des Ge­bäudes erhöht sich. Barrierefreiheit ist häufig eine Voraussetzung, um zuhause besucht und ambulant betreut und gepflegt werden zu können.

Der richtige ZeitpunktIdealerweise erfolgen Maßnahmen zur barrie­refreien Wohnungsgestaltung in den gewohn­ten vier Wänden oder eine Entscheidung für eine andere Wohnform bevor der eigentliche Bedarf eintritt. Dies setzt den Willen zur Ver­änderung voraus und erfordert manchmal die Mithilfe von Angehörigen oder die Zustim­mung des Vermieters. Außerdem ist die Bereit­schaft wichtig, im Fall der Fälle Hilfe von Drit­ten anzunehmen (ambulante Pflege­ oder Haushaltsdienste).

Sie können heute – unter Berücksichtigung der eigenen finanziellen Situation – aus einer Vielzahl von Wohnformen und Wohnangebo­ten wählen. Entscheiden, welches die für Sie richtige Wohnsituation ist, müssen Sie selbst!

1. Wohnform und Wohnumfeld?

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LOKALE AGENDA 21 OSNABRÜCK 11

Alternative: „Betreutes Wohnen“Dem privaten Wohnen am nächsten kommt das „Betreute Wohnen“. Hierbei lebt man in einer abgeschlossenen Wohnung im Eigentum oder zur Miete mit einem zusätzlichen Betreu­ungsvertrag. Häufig sind Wohnanlagen für „Betreutes Wohnen“ einer Altenpflegeeinrich­tung angeschlossen. Die Wohn form des „Be­treuten Wohnens“ kann eine sinnvolle Alter­native sein, wenn man eine sichere, barriere­freie Wohnung und Zugriff auf eventuell notwendige Dienstleistungen möchte.

Alternative: „Gemeinschaftliches Wohnen“Wer offen für mehr Miteinander ist und sich gerne mit anderen Menschen zusammen­schließen möchte, für den können selbstorga­nisierte Gemeinschaften ganz neue Möglich­keiten eröffnen. Wesentlich hierfür ist das Wissen um die eigenen Wohnbedürfnisse und ­wünsche, das eigene Engagement, die Kon­fliktfähigkeit, die Offenheit für andere Men­schen und die Bereitschaft, sich für andere ein­zusetzen, so wie man umgekehrt von seinen Mitbewohnern Sorge um sich selbst erwartet.

Unterschieden werden Haus- und Wohnge-meinschaften. Beide Lösungen gibt es zur Mie­te oder als Eigentum. In beiden Fällen ist von den Bewohnern der Gemeinschaftsbereich an­teilig mit zu finanzieren und zu verwalten.

Begriffserklärung

■■ Wohngemeinschaften teilen sich in einer Wohnung Bad, Küche und Gemein­schafts räume.

■■ In Hausgemeinschaften lebt man in einer eigenen Wohnung. Auf zusätzlichen Ge­meinschaftsflächen gibt es Aktivitäten mit anderen Menschen nach gemeinschaftlich festgelegten „Spielregeln“.

Alternative: PflegeeinrichtungEin Umzug in eine stationäre Altenpflegeein­richtung geschieht heutzutage meist aus ge­sundheitlichen Gründen und wird häufig von Angehörigen oder Aufsichtsbehörden organi­siert, wenn man nicht mehr zuhause wohnen kann. Das Wohnen im Heim gewährleistet eine notwendige stationäre Fremdversorgung, wenn dies im privaten Wohnen oder anderen Wohnformen nicht mehr möglich ist.

Um dem möglichst lange vorzubeugen, ist es wichtig, das eigene Zuhause für einen mögli­chen späteren Bedarf an ambulanten Dienst­leistungen zu planen und ggf. im Rahmen ei­ner Wohnraumanpassung umzurüsten oder sich um andere Wohnformen zu kümmern.

Alternative: „Ambulant betreute Wohngemeinschaft“Eine Alternative zum Leben in einer stationären Pflegeeinrichtung kann eine betreute Wohn­gemeinschaft sein. Sie eignet sich insbesonde­re auch für an Demenz erkrankte Menschen. Die betreute Wohngemeinschaft fällt nicht un­ter das Heimgesetz, wenn Wohn­ und Pflege­vertrag unabhängig voneinander abgeschlos­sen werden.

Sechs bis zehn Bewohner leben in einem fami­liären Rahmen. Jeder hat in der Regel sein eige­nes Zimmer und Bad. Man teilt sich Wohnzim­mer und Küche. In die Haushaltsführung, die durch hauswirtschaftlich ausgebildete Kräfte erfolgt, werden die Bewohner nach Möglich­keit und Interesse einbezogen. Ein frei gewähl­ter ambulanter Pflegedienst übernimmt die pflegerische Versorgung. In der Nacht ist eine Nachtwache vor Ort, um im Bedarfsfall schnell helfen zu können. Angehörige und Betreuer sind bei die ser Wohnform unter Umständen mehr gefordert als bei der Heimunterbringung. Sie können sich allerdings auch deutlich inten­siver in die Unterstützung und Betreuung ihrer Familienmitglieder oder Betreuten einbringen.

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Zur Finanzierung einer betreuten Wohnge­meinschaft müssen die üblichen Lebenshal­tungskosten plus Pflege­ und Betreuungsbe­darf kalkuliert werden. Zur Finanzierung tragen Leistungen der Pflegeversicherung bei, wenn „erheblicher Betreuungsbedarf“ (bei Demenz­erkrankten) und/oder eine Pflegestufe aner­kannt wurden. Zusätzlich können unter be­stimmten Voraussetzungen pauschal 200 e im Monat als „Zusätzliche Leistungen für Pflege­bedürftige in ambulant betreuten Wohngrup­pen“ unabhängig von einer Pflegestufe bezo­gen werden. Nähere Informationen zum Thema geben im Internet Publikationen des Bundes­ministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (www.bmfsfj.de), die Deutsche Alzhei­mer Gesellschaft (www.deutsche­alzheimer.de) und der Bundesverband privater Anbieter so­zialer Dienste e. V. (www.bpa.de).

Was für ein Wohntyp sind Sie?Machen Sie sich Gedanken, was für ein Wohn­typ Sie sind. Wie stellen Sie sich Ihr zukünfti­ges Leben im Alltag vor?

■■ Welche Gewohnheiten haben Sie?

■■ Was möchten Sie auf keinen Fall missen?

■■ Was wünschen Sie sich?

■■ Was möchten Sie nicht?

■■ Was würde Ihren Alltag erleichtern?

■■ Wie viel Veränderung können Sie sich vor­stellen? Jetzt!?

Welche Rolle spielt das Wohn umfeld?

Neben dem Wohnraum trägt das Wohnum­feld entscheidend zu einer gelungenen Wohn­situation bei. Hier sollte man sich wohl und si­cher fühlen. Gerade im Alter gewinnt das be­darfsgerechte Umfeld existenzielle Bedeutung. Da der Großteil aller Menschen über 65 Jahren in ganz normalen Wohnungen und Wohn­quartieren lebt, ist es wichtig, frühzeitig einen Blick auf das Wohnumfeld zu nehmen und es aktiv mit zu gestalten.

Prüfen Sie, ob Ihr Wohnumfeld derzeit stimmt und ob es auch künftig passen wird. Stellen Sie sich die Frage: Wie kann ich selbst zu ei­nem aktiven Umfeld beitragen?

Nehmen Sie die Beschaffenheit Ihres Wohn­umfeldes im Hinblick auf Angebot und Entfer­nung unter die Lupe! Einige Beispiele:

■■ Habe ich in der Nähe Einkaufsmöglichkeiten für den täglichen Bedarf?

■■ Gibt es gut erreichbare Dienstleistungsange­bote (Ärzte, Apotheken, Geldinstitute, Post, Treffpunkte, Freizeitmöglichkeiten, Nach­barschaftshilfen…)?

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LOKALE AGENDA 21 OSNABRÜCK 15

■■ Welche Barrieren muss ich zum Einkaufen, zu Ärzten, Apotheken usw. überwinden?

■■ Habe ich in der Nähe eine Haltestelle des Öffentlichen Personennahverkehrs (Busse, Bahnen, Taxistände…)?

■■ Welche Dienstleistungsangebote für Haus­halts­ und Gartenarbeit sowie Pflegedienste gibt es in meiner Nähe?

■■ Ermöglicht der Zugang zu meinem Wohn­gebäude ambulante Betreuung und Pflege?

■■ Pflege ich soziale Beziehungen (Freunde, Bekannte, Nachbarn, Kirchengemeinde, Vereine…)?

■■ Welche ganz persönlichen Anforde rungen (Natur, Kul tur…) habe ich?

■■ Fühle ich mich wohl und sicher?

Zur aktiven Gestaltung des Umfeldes bieten sich Ihnen folgende Möglichkeiten:

■■ Engagieren Sie sich in der Nachbarschaft.

■■ Pflegen Sie Ihre Kommunikations­ und Kon­taktmöglichkeiten. Informieren Sie sich, wo Sie Leute treffen können, z.B. im Cafe, in Gemeinschaftszentren, in Treffs aller Art.

■■ Überlegen Sie, wie und wo Sie am kulturel­len und sozialen Leben teilnehmen können. Machen Sie mit! ■■ Engagieren Sie sich ehrenamtlich. Die Frei­

willigen­Agentur Osnabrück vermittelt gern. Auch die Nachbarschaftshilfen in den Stadt­teilen freuen sich über Zuwachs. Das Senio­renbüro der Stadt Osnabrück an der Bier­straße 32a hält Angebote von und für Seni­oren bereit.

■■ Wenn es über das direkte Wohnumfeld hin­aus gehen darf: Kommen Sie in den Arbeits­kreis „Wohnen und Leben im Alter“ der Lo­kalen Agenda 21 Osnabrück oder engagie­ren Sie sich im Seniorenbeirat.

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Sie machen sich Gedanken, wie Sie oder An­gehörige im Alter leben wollen und können? Das ist gut. Denn nur wer sich aktiv und recht­zeitig mit seinen Wohnwünschen, seinen Mög­lichkeiten und den Veränderungen, die das Leben mit sich bringt, auseinandersetzt, findet für sich die angemessene und zufriedenstellen­de Wohnsituation: auch im Alter.

Über 90% der älteren Menschen in Deutsch­land leben in ganz normalen Wohnungen oder Häusern und möchten so lange wie möglich eigen ständig in ihrer vertrauten Umgebung wohnen bleiben. Damit dies für Sie möglich ist, sollte Ihre Wohnung altersgerecht und möglichst barrierefrei ausgestattet und mö­bliert sein.

Was ist Wohnraumanpassung?

Der größte Teil der heute vorhandenen Häuser und Wohnungen erfüllt die Kriterien Altersge­

rechtigkeit und Barrierefreiheit nicht. Für einen möglichst langen Verbleib in der eigenen Woh­nung sind daher Maßnahmen der Wohnraum­anpassung sehr sinnvoll und oft notwendig. Häufig lässt sich mit kleinen Veränderungen oder Ummöblierungen eine Menge bewirken. Der Begriff „Wohnraumanpassung“ umfasst alle Maßnahmen, die eine selbst bestimmte Lebensführung unterstützen und das selbst­ständige Wohnen in der vertrauten Wohnung und der direkten Wohnumgebung so lang wie möglich sicherstellen.

Was kann Wohnraumanpassung?■■ Selbstständigkeit im Alter erhalten ■■ deutliche Erleichterungen im Alltag schaf­fen

■■ Wohnkomfort und Lebensqualität sichern■■ Unfälle und Stürze verhindern■■ Pflege im häuslichen Bereich ermöglichen■■ Umzüge in ein Pflegeheim verhindern oder hinauszögern

2. Wohnen in vertrauter Umgebung

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LOKALE AGENDA 21 OSNABRÜCK 17

Strukturelle Anpassungs maßnahmenUnter struktureller Wohnraumanpassung ver­steht man Maßnahmen, die im Wohnungsbe­stand durch Hauseigentümer oder Vermieter im Rahmen von Modernisierungen durchge­führt werden.

Beispiele:■■ Schaffung stufenloser Hauszugänge■■ Umorganisation von Wohnungsgrund­rissen

■■ Einbau von Aufzügen■■ Einbau von barrierefreien Bädern

Wenn Sie zur Miete wohnen: Fragen Sie Ihren Vermieter, ob solche Veränderungen geplant oder möglich sind. Machen Sie ihn darauf auf­merksam, dass diese Maßnahmen für alle von Vorteil sind, eventuell öffentlich gefördert wer­den und sich dadurch der Immobilienwert er­höht.

Individuelle Anpassungs maßnahmenDie individuelle Wohnraumanpassung richtet sich nach Ihren persönlichen Bedürfnissen und Wohnbedingungen und wird mit Ihnen bzw. Ihren Angehörigen individuell abgestimmt.

Individuelle Wohnraumanpassung reicht von kleinen Veränderungen innerhalb der Woh­nung, die der Unfallverhütung oder der Er­leichterung von alltäglichen Verrichtungen im Haushalt dienen, über den Einsatz von Hilfs­mitteln und technischen Geräten, bis zu grö­ßeren baulichen Maßnahmen.

Diese werden gegebenenfalls nach Einzelfall­prüfung durch die Kranken­ oder Pflegekassen bezuschusst (vergleiche Seite 29). Sind Sie Mie­ter, benötigen Sie für bauliche Maßnahmen in jedem Fall die Zustimmung Ihres Vermieters.

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Hier ein paar Hinweise, wie Sie mit zum Teil einfachen Mitteln und ohne große Kosten Ihre Wohnung für das Alter sicher und komforta­bel machen können. Vieles dient dem Wohn­komfort und der Sicherheit aller Bewohner und ist nicht nur im Alter eine willkommene Erleichterung:

■■ Ein zweiter Handlauf an Treppen oder Hand­läufe vor Haustüren mit mehreren Stufen bieten Sicherheit. Eine Bank oder ein Stuhl an der Haustür, um die Tasche abstellen und die Tür bequem aufschließen zu können, sind hilfreich für alle.

■■ Wichtig sind freie Wege zu Ihrem Haus oder Ihrer Wohnung und innerhalb Ihrer Woh­nung. Stellen Sie Möbel um, an deren Kan­ten Sie sich schon gestoßen haben.

■■ Das Schlafzimmer sollte frei von nicht oder nicht mehr benötigten Möbeln und Gegen­ständen sein. Achten Sie darauf, dass die

Betten oder das Einzelbett – ggf. auch von beiden Seiten – leicht erreichbar sind, insbe­sondere für Notfälle.

■■ Entfernen oder befestigen Sie alles, was Stol per­ und Stoßgefahr in sich birgt, um Stürze und Verletzungen zu vermeiden. Läufer und Brücken können wegrutschen. Manchmal genügt auch in vertrauter Um­gebung ein unbedachter Schritt. Mustern Sie alte Teppiche aus, um nicht über hoch stehende Kanten zu stolpern. Fest verlegte Teppiche bzw. Teppichböden sind eine rutschsichere Alternative.

■■ Schlechte Lichtverhältnisse be günstigen ein Stolpern über nicht wahrgenommene Ge­genstände oder andere Hindernisse. Vor al­lem in Eingangsbereichen und auf dem Weg zum Bad sollte ausreichend helles Licht vor­handen sein. Aber bedenken Sie: Kabel auf dem Boden Ihrer Wohnung können zu Fall­stricken werden. Leuchten, die mit Bewe­gungsmeldern gekoppelt sind, sind eine noch bessere Alternative.

■■ Haltegriffe in Dusche und Badewanne sor­gen für festen Halt. Mit einer bodengleichen Dusche und einer sich nach außen öffnen­den Badezimmertür, die mit einem von au­ßen zu öffnenden Schloss versehen ist, wird ein hohes Maß an Sicherheit erreicht.

■■ Im Laufe der Jahre sammeln sich Gegen­stände an, die die Wohnung enger machen und Gefahren mit sich bringen können. Es ist gut, sich von nicht mehr benötigten Din­gen zu trennen, um mehr Bewegungsfläche zu haben und weniger in Ordnung halten zu müssen.

■■ Haben Sie häufig benutzte Gegenstände in Schränken im Wohnzimmer oder in der Küche, an die Sie nur mit einem Stuhl oder einer Leiter herankommen? Das Steigen macht Mühe und ist gefährlich. Es ist sinn­voll, einen Schrank umzuräumen, um oft benutzte Din ge schnell und mühelos griff­bereit zu haben. Insbesondere für die Küche gilt: Geschirr und andere Utensilien sollten

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Inhaberin: Dipl.-Ing. Susanne Sökeland Brückenstraße 1 A – 49090 Osnabrück

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Werner Döring

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nur in Unterschränken, möglichst in heraus­ziehbaren Fächern oder in den untersten Fä­chern von Oberschränken aufbewahrt wer­den. Dies erleichtert die Übersicht und die Entnahme der benötigten Teile, besonders von Lebensmitteln.

Bereits kleine Veränderungen machen das Wohnen angenehmer und sicherer. Schau en Sie, was Sie ohne große Mühe und Kosten als Erstes zur Verbesserung Ihres Wohnkomforts tun können. Vielfach hilft es schon, Gewohn­heiten zu ändern oder Dingen einen neuen Platz zu geben!

Hier erhalten Sie Unterstützung zur Wohnraumanpassung:

■■ „Ehrenamtliche Wohnberatung“■■ (Innen­)Architekten mit entsprechendem Schwerpunkt

■■ örtliche Handwerksbetriebe ■ ■ Die Handwerkskammer Osnabrück­Ems­

land und die AOK Niedersachsen schulen Betriebe über den Verein „Bauen&Woh­nen barrie refrei e.V.“ zu diesem Thema. Fragen Sie dort gerne nach. Die Broschü­re des Vereins ist in der Bürgerberatung erhältlich.

Die Adressen finden Sie in Kapitel 6, S. 53.

Was ist die „Ehrenamtliche Wohnberatung“?

Die „Ehrenamtliche Wohnberatung“ in Osna­brück ist ein kostenloses Beratungsangebot für Mieter und Eigentümer aller Generationen, die in den eigenen vier Wänden alt werden möchten. Sie wendet sich an Senioren und Menschen mit Behinderungen genauso wie an junge Familien, Singles und Menschen mit Wohneigentum, die sich frühzeitig über zu­kunftsfähiges, barrierefreies Bauen und Woh­nen informieren möchten.

Das Beratungsteam besteht aus Architekten, Ingenieuren, Baufinanzierern und anderen Experten im Ruhestand. Sie erhalten Rat und Unterstützung für die Verbesserung Ihrer indi­viduellen Wohnsituation. Die Beratung erfolgt telefonisch, persönlich im Beratungsbüro oder bei Ihnen zuhause (jeweils nach Terminverein­barung). Die ehrenamtlich tätigen Wohnbera­ter suchen gemeinsam mit Ihnen nach optima­len Lösungen und machen Vorschläge. Dabei berücksichtigen sie Ihre finanziellen Möglich­keiten und informieren auch über gesetzliche Zuschüsse und Fördermittel im Rahmen der geltenden Richtlinien. Die Entscheidung, was wirklich verändert werden soll, bleibt natürlich bei Ihnen. Die Wohnberatung ist zertifiziert durch die Niedersächsische Fachstelle für Wohnberatung.

Was gilt bei einem Wohnungswechsel?Im Grunde gilt, was Sie schon über Wohnraum­anpassung und Wohnumfeld erfahren haben. Bei einem Wohnungswechsel sollten Sie genau darauf achten, dass die neue Wohnung und ihr Wohnumfeld möglichst viele Kriterien der Altersgerechtigkeit und Barrierefreiheit erfül­len. Wenn Sie sich an die Wohnberater wen­den, erkunden diese mit Ihnen Ihre Wünsche und Bedürfnisse, besichtigen mit Ihnen nach Absprache die in Frage kommende Wohnung und gleichen Ihre Anforderungen mit den Ge­gebenheiten ab.

Die Entscheidung für oder gegen die Woh­nung treffen Sie! Ist die Entscheidung gefal­len, berät die „Ehrenamtliche Wohnberatung“ auf Wunsch auch zu einer optimalen Anord­nung der Möbel.

Für den Umzug selbst gibt es verschiedene Möglichkeiten der Unterstützung durch Unter­nehmen, soziale Einrichtungen oder ehren­amtliche Kräfte. Die „Ehrenamtliche Wohnbe­ratung“ führt selbst keine Umzüge durch.

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Hilfen der „Ehrenamtlichen Wohnbera-tung“:■■ Einschätzung der eigenen Wohnsituation■■ Auswahl der richtigen Wohnform■■ Maßnahmen der Wohnraumanpassung■■ Einrichtungsplanung zur zweckmäßigen An ordnung der Möbel entsprechend der individuellen Situation

■■ Beratung zu erforderlichen baulichen Veränderungen

■■ Besichtigung einer neuen Wohnung■■ Information über finanzielle Fördermög­lichkeiten für Hilfsmittel oder notwendi­ge bauliche Veränderungen

Die „Ehrenamtliche Wohnberatung“ vermittelt keine Wohnungen!

Was macht der Handwerkerdienst der „Ehrenamtlichen Wohnberatung?“Die Wohnberatung vermittelt ehrenamtliche handwerkliche Hilfen für ältere Menschen. Gegen eine Aufwandsentschädigung ist der Handwerkerdienst bei kleinen Reparaturen und Instandsetzungen behilflich, die ein Hand­werks betrieb nicht gern durchführt. Dieser Dienst kann von Ihnen in Anspruch genom­men werden, wenn Sie selbst nicht oder nicht mehr in der Lage sind, die im Haushalt übli­chen Kleinreparaturen vorzunehmen.

Beispiele:■■ Befestigung von Gegenständen an der Wand oder an anderen Stellen

■■ kleine Instandsetzung von z. B. Schranktüren■■ Reparatur von wackeligen Stuhl­ und Tischbeinen

■■ Befestigung von lockeren Gardinenstangen■■ Anbringen von Griffen in Bad, Küche und anderen Räumen

■■ Umhängen von Lampen einschließlich Auswechseln der Leuchtmittel

■■ Erhöhung von Betten und Sitzmöbeln

Installations­ und Renovierungsarbeiten wer­den nicht vorgenommen, ebenso keine Ent­rümpelungen und Umzüge.

Ein Arbeitslohn wird nicht erhoben. Als Auf­wandsentschädigung fallen maximal 15 e an. Darin enthalten sind Telefonkosten, Fahrtkos­ten, Einsatz des Werkzeuges und die Kosten für die Besorgung von Material. Das Material selbst wird zum Selbstkostenpreis berechnet.

Wie erreiche ich die „Ehrenamtliche Wohnberatung“?Sie erreichen die ehrenamtlichen Wohnbera­terinnen und ­berater über das Seniorenbüro im Fachbereich Stadtentwicklung und Integra­tion der Stadt Osnabrück, Bierstraße 32a, 49074 Osnabrück (Telefon 0541/323­2122, [email protected]).

Welche rechtlichen Grund lagen gibt es?

Grundsätzlich gelten für den Wohnungsbau gesetzliche Vorschriften. Für das Wohnen im Alter und mit Behinderung gibt es zusätzliche Vorgaben, die kurz dargestellt sind.

Im Bürgerlichen Gesetzbuch (§ 554a) ist der Rechtsanspruch von Mietern auf Zustimmung zu Wohnraumanpassungsmaßnahmen durch den Vermieter geregelt. Dieser schließt einen In­teressenausgleich zwischen den Beteiligten ein.

Die Niedersächsische Bauordnung (NBauO) widmet sich in den §§ 36, 44, 45, 48 dem The­ma Barrierefreiheit. Sie schreibt fest, welche baulichen Anlagen und Gebäude, unter ande­rem Wohnungen und Altenwohnungen, in wel­chem Umfang barrierefrei zu errichten sind.

Für den Wohnungsbau gibt es eine Reihe von Normen. Diese werden unterschieden in Nor­men für öffentliche Gebäude und Wohngebäu­

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St. Josefshaus • Alten- und Pfl egeheim • Wetrihstraße 4 • 49134 WallenhorstTelefon 05407 898-100 • www.marienheime.de

Geborgenheit leben. Begegnung.

Lebensqualität.

Menschlichkeit. Dafür steht das St. Josefshaus in Wallenhorst. Es hat 85individuell gestaltbare Wohnräume, einen parkähnlichenGarten, eine Kapelle und eine hauseigene Küche.

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de sowie den öffentlichen Raum. Diese DIN- Normen beinhalten detaillierte Angaben für altengerechtes und behindertengerechtes Bauen, zum Beispiel die Größe von Bewegungs­flächen, Türbreiten oder Rampenmaße.

Die viele Jahre gültigen Normen für barriere-freies Bauen, die DIN 18024 Teil 1 + 2 und DIN 18025 Teil 1 + 2 sind in einer neuen Norm, der DIN 18040 Teil 1 bis 3, zusammengefasst.

Die neue DIN 18040 Teil 1 ersetzt die DIN 18024 Teil 2 und beinhaltet Planungsgrundla­gen für öffentlich zugängliche Gebäude. Die DIN 18040 Teil 2 bezieht sich auf Wohnungen und ersetzt die DIN 18025 Teil 1 und 2.

Die DIN 18040 Teil 3 macht Angaben zu den öffentlichen Verkehrs­ und Freiräumen und er­setzt die DIN 18024 Teil 1.

Die DIN Norm 18040 Teil 1 bis 2 sind als soge­nannte Eingeführte Technische Baubestim­mungen Bestandteil des Bauordnungsrechtes.Ziel der neuen Norm DIN 18040 ist es, Gebäude und Außenbereiche für alle Menschen oh ne besondere Erschwernis und grundsätzlich ohne fremde Hilfe zugänglich und nutzbar zu machen. Sie setzt damit die Anforderungen der UN­Menschenrechtskonvention und des § 4 BGG (Behindertengleichstellungsgesetz) für die Baupraxis um.

Berücksichtigt werden in der DIN 18040 die Bedürfnisse von Menschen■■ mit Sehbehinderung, Blindheit oder Hör­behinderung (Gehörlose, Ertaubte und Schwer hörige)

■■ mit motorischen Einschränkungen■■ die Mobilitätshilfen und Rollstühle benut­zen

■■ die großwüchsig oder kleinwüchsig sind■■ mit kognitiven Einschränkungen■■ die bereits älter sind■■ mit Kinderwagen oder Gepäck

Altengerechte Wohnungen sollten der DIN 18040 Teil 2 beziehungsweise der ehemaligen DIN 18025 Teil 2 genügen.

Welche Hilfen gibt es für Zuhause?

Wer sein gewohntes Zuhause so lange wie möglich bewohnen möchte, hat eine Vielzahl von Möglichkeiten, seine persönliche Situation trotz Einschränkungen zu gestalten. Besonders hilfreich ist ein gutes soziales Netzwerk aus Angehörigen, Freunden, Bekannten und Nach­barn. Aber auch ehrenamtliche Helfer (siehe Freiwilligen­Agentur, Kapitel 6, Seite 55) kön­nen wichtige Unterstützung bieten. Zudem ste hen verschiedenste Hilfsangebote zur Ver­fü gung.

Haushaltsnahe DienstleistungenHaushaltsnahe Dienstleistungen sind Tätigkei­ten, die im Zusammenhang mit dem privaten Haushalt oder in dessen örtlichem Umfeld er­bracht werden. Wer hier Arbeitsbereiche ab­geben kann, erleichtert sich den Alltag. Es gibt eine Vielzahl von Anbietern dieser Dienstleis­tungen, die das Putzen, Einkaufen, Kochen, Waschen und die Gartenarbeit für ein monat­liches Entgelt oder mit Abrechnung auf Stun­denbasis übernehmen.

Wenn der Unterstützungsbedarf einer Person größer wird und diese in eine Pflegestufe ein­gestuft wurde, zahlt die Pflegeversicherung sogenannte „Pflege sachleistungen“, die auch für die von ambu lanten Diensten geleistete hauswirtschaftliche Versorgung genutzt wer­den können.

Die sogenannten „Minijobber“ (unter 450 e im Monat) sind bei der Minijob­Zentrale der „Knappschaft Bahn See“ anzumelden (Adresse siehe Kapitel 6, Seite 55).

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Mittagsmenüs ins Haus gebrachtEine der bekanntesten Dienstleistungen sind ins Haus gebrachte Mittagsmenüs – auch als „Essen auf Rädern“ bekannt. Die öffentlich oder privat organisierten Bringdienste arbeiten in der Regel zuverlässig und schnell. Um den passenden Anbieter zu finden, der die eigenen Wünsche erfüllt und den richtigen Geschmack trifft, sollten verschiedene Kriterien geprüft werden:

■■ nachweisbare Qualität des Essens

■■ abwechslungsreiches Angebot

■■ Auswahl an verschiedenen Diäten

■■ zuverlässiger und flexibler Bringservice

■■ Kunden­ und Ernährungsberatung

■■ Preis­Leistungsverhältnis

■■ Berücksichtigung persönlicher Kriterien

Einige Anbieter ermöglichen unverbindliche Probemenüs. Nutzen Sie dieses Angebot. Spre­chen Sie mit Freunden, Bekannten oder Nach­barn über deren Erfahrungen.

HausnotrufEin Hausnotrufsystem ist ein System, das es Ihnen in Gefahren situationen ermöglicht, zu Hause einen Notruf zu schalten. Anbieter sind die großen gemeinnützigen Wohlfahrts ver­bän de sowie weitere private Anbieter.

Auslöser des Alarms ist üblicherweise ein trag­barer Notrufsender, der am Arm oder um den Hals getragen wird. Im Notfall wird ein Knopf gedrückt und so die Rufzentrale alarmiert – 24 Stunden am Tag. Die Mitarbeiter in der Zentra­le benachrichtigen dann je nach Absprache Verwandte, Nachbarn, den Hausarzt oder den Rettungsdienst. Die Kosten kann bei Pflegebe­dürftigkeit ab Pflegestufe 1 die Pflegekasse übernehmen. Sie liegen bei monatlich 15–30 e.

Ambulante Pflege/TagespflegeFür die Unterstützung beim Essen oder bei der Körperpflege sind ambulante Pflegedienste die richtigen Partner, wenn dies nicht inner­halb des Familien­ oder Freundeskreises geleis­tet werden kann. Lässt sich die häusliche Pfle­ge und Versorgung nicht in ausreichendem Umfang sicherstellen, weil zum Beispiel pfle­gende Angehörige berufstätig sind, können Pflegebedürftige in Einrichtungen der Tages­ oder Nachtpflege versorgt werden. Auch diese teilstationäre Form der Pflege wird von der Pflegeversicherung entsprechend der Pflege­stufe finanziert. Zusätzlich besteht Anspruch auf Pflegegeld und ambulante Leistungen, wenn zuhause gepflegt wird.

Anspruch auf PflegeberatungJeder Versicherte hat Anspruch auf eine quali­fizierte, kostenlose Pfle geberatung. Ansprech­partnerin ist die eigene gesetzliche oder priva­te Kranken­ bzw. Pflegekasse, die entweder

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LOKALE AGENDA 21 OSNABRÜCK 29

selber Berater stellt oder diese Aufgabe an Dritte delegiert. Die Pflegeberatung findet zu­hause, im Krankenhaus oder bei Angehörigen statt. Auch ambulante Pflegedienste bieten kostenlose Pflegeberatungen an. Ergebnis soll ein Hilfe­ und Versorgungsplan sein, der die individuell erforderlichen pflegerischen und sonstigen Hilfen auflistet. Auf Wunsch hilft der Pflegeberater auch bei der Einleitung der be­nötigten Hilfen und überwacht deren Umset­zung. Durch die Pflegeberatung kann eine häusliche Versorgung geplant und umgesetzt werden. Ein Verbleib zu Hause und die Entlas­tung der Angehörigen können damit ermög­licht werden.

Die „Diakonische Pflegenotaufnahme“ für Stadt und Landkreis OsnabrückDie Diakonische Pflegenotaufnahme ist ein An­gebot für Menschen, die sich plötzlich und un­erwartet in einer pflegerischen Notsituation be­finden. Dies kann zum Beispiel der plötzliche Ausfall eines pflegenden Angehörigen oder aber die akute Verschlechterung des pflegeri­schen Allgemeinzustandes sein.

Die Hilfesuchenden erhalten unter der kosten­losen Telefonnummer sofortige unbürokrati­sche Hilfe – Tag und Nacht. Die Aufnahme in einer der zwölf stationären diakonischen Pfle­geeinrichtungen in Stadt und Landkreis Osna­brück wird garantiert.

Telefon: 0800­4433346 (kostenfrei)www.diakonische­pflegenotaufnahme.de

Wohnraumanpassungsmaßnahmen und HilfsmittelFür Anpassungsmaßnahmen und Hilfsmittel stehen jedem Versicherten der gesetzlichen Sozialversicherungsträger Leistungen zu. Hilfs­mittel, zum Beispiel Haltegriffe, werden bei Vorliegen einer ärztlichen Verordnung über die Gesetzliche Krankenversicherung finan­ziert.

Die Pflegeversicherung beteiligt sich bei Vor­liegen einer Pflegestufe an den Kosten zur Ver­besserung des Wohnumfeldes mit einem Zu­schuss von bis zu 2.557 e je Maßnahme bei einem angemessenen Eigenanteil der Versi­cherten. Die Bewilligung erfolgt im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben. Anträge müssen bei Hilfsmitteln oder im Fall von Umbauten vor Leistungserbringung und bei Baumaßnahmen vor dem Beginn des Umbaus gestellt werden.

Es erfolgt immer eine Einzelfallprüfung. Die Leis­tungen von privaten Versicherungsträgern weichen teilweise ab und müssen von Ihnen im Einzelnen geprüft werden.

Wenn Sie Mieter sind, sprechen Sie Ihren Ver­mieter an. Viele Hauseigentümer sind bereit, im Rahmen individuell erforderlich werdender Anpassungsmaßnahmen Modernisierungen, zum Beispiel den Umbau eines Bades, vorzu­ziehen und gegen eine Mietanpassung mit zu finanzieren.

Manchmal können Wohnraumanpassungen auch einhergehen mit ohnehin anstehenden energetischen Sanierungsmaßnahmen von Ge­bäuden.

Sind Sie Hauseigentümer, ist zu prüfen, ob für Sie Förderprogramme und damit zinsgünsti­ge Kredite oder Fördergelder der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW­Bankengruppe) oder der NBank für Wohnraumanpassungsmaßnah­men in Frage kommen. Gelegentlich werden auch Programme angeboten, die Mieter in An­spruch nehmen können. Die Programme bie­ten Zuschüsse und Darlehen.

Verfügen Sie über ein geringes Einkommen, können Sie nach Einzelfallprüfung auch Unter­stützung beim Fachbereich Soziales und Ge-sundheit der Stadt Osnabrück beantragen.

Kontaktadressen finden Sie in Kapitel 6, S. 53.

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WOHNEN IM ALTER IN OSNABRÜCK

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LOKALE AGENDA 21 OSNABRÜCK 31

Viele Menschen möchten in vertrauter Umge­bung alt werden – am liebsten in der eigenen Wohnung oder im eigenen Haus. Sie streben an, mit anderen älteren aber auch jüngeren Menschen gemeinsam zu leben – mitten in der Gesellschaft.

In einer Zeit, die durch den demografischen Wandel und eine steigende Lebenserwartung geprägt ist, nimmt die Bedeutung des alters­gerechten Wohnens stetig zu. Schon in weni­ger als 20 Jahren wird jeder dritte Bewohner Osnabrücks 60 Jahre oder älter sein. Die län­gere Lebenserwartung ist ein großer Gewinn für jeden Einzelnen.

Zugleich bedeutet die Veränderung der Alters­strukturen eine Herausforderung für unsere Gesellschaft, die auch das Wohnen betrifft.

Individuell passende Wohnformen sind zu ent­wickeln und anzubieten. Durch die Berücksich­tigung persönlicher Bedürfnisse ermöglichen sie ein selbstständiges und selbstbestimmtes Leben bis ins hohe Alter.

Die neuen Wohnprojekte des gemeinschaftli­chen Wohnens werden zunehmend bedeuten­der und beliebter, weil sie Älteren den Kontakt zu Gleichaltrigen ermöglichen. Gleichzeitig fördern Wohnformen, die Wohnen und Leben für jedes Alter anbieten, Beziehungen zwi­schen den Generationen. Bereits jeder Dritte der unter 64­Jährigen kann sich vorstellen, in einer solchen Wohnform alt zu werden.

Was sind „Gemeinschaft liche Wohnformen“?

„Gemeinschaftliche Wohnformen“ sind eine zukunftsfähige Alternative zu herkömmlichen Wohnformen.

In gemeinschaftlichen Wohnprojekten leben Menschen unter einem Dach, jeder in einer eigenen Wohnung mit einer eigenständigen Haushaltsführung oder in einer Wohngemein­schaft (WG). Solche Wohnprojekte entstehen als Miet­ oder Eigentumswohnungen, mitunter auch als Reihen­, Einfamilien­ und Doppelhäu­

3. Neue Wohnformen – Gemeinschaftliches Wohnen

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LOKALE AGENDA 21 OSNABRÜCK 33

ser. Die Kosten müssen nicht über den üblichen Preisen des Wohnungsmarktes liegen. Nur ge­meinschaftlich genutzte Räume sind zusätzlich von den Bewohnern zu finanzieren.

Hinsichtlich der räumlichen Anforderungen des gemeinschaftlichen Wohnens legen viele Bewohner einerseits Wert auf eine gesicherte Privatsphäre in einer abgeschlossenen und möglichst barrierefreien Wohnung mit voll­stän diger, eigener Küche und eigenem Bad. Ande rerseits sollen Gemeinschaftsräume für geselli ges Beisammensein oder Freizeitaktivitä­ten zur Verfügung stehen. Diese können z. B. als große Wohnküche mit dem Anspruch des gemeinsamen Kochens und Essens oder ein­facher als „öffentliches Wohnzimmer“ geplant sein. Häufig wird auch ein gemeinsames „Gäs­tezimmer“ eingerichtet.

Gleichgesinnte finden sich nach eigenen Vor­stellungen zusammen. Sie streben in einer wie auch immer gearteten Form des gemeinschaft­lichen Zusammenlebens eine Wohnsituation an, die ein für sie sinnerfülltes Leben ermög­licht. Dabei steht der Wunsch im Mittelpunkt, neue Formen des Zusammenlebens zu leben. Gemeinsamer Motor ist, dass alle bereit sind, sich aktiv in die Gemeinschaft einzubringen. Dies beginnt mit gemeinsamen Freizeitaktivi­täten.

So entstehen Wohnmodelle, in denen die Be­wohner ihre Kräfte und Fähigkeiten einsetzen, um an einer von Gemeinschaft geprägten Nachbarschaft mitzuarbeiten. Die Beteiligten erhoffen sich Sicherheit, Selbstständigkeit, Ge­meinschaft und Geborgenheit, insgesamt eine höhere Lebensqualität.

Motive für solche Wohnformen:

■■ einen neuen Lebensabschnitt aktiv und mit mehr Gestaltungsmöglichkeiten an­gehen

■■ Bedürfnis nach menschlicher Nähe, nach Austausch und Kommunikation

■■ Mitglied einer Gruppe sein

■■ Hilfe geben und Hilfe erhalten

■■ Vermeidung von Einsamkeit

■■ Interesse an Menschen

■■ dem Leben durch eine soziale Einbin­dung neue Inhalte geben

■■ sich gemeinsam mit anderen mehr leis­ten können

Die Formen gemeinschaftlichen Wohnens sind sehr unterschiedlich: Grundsätzlich bieten sie Platz für Eltern mit ihren Kindern, ältere Men­schen, Singles jeden Alters, auch für Menschen

mit Behinderungen. Der Ide­altyp des gemeinschaftlichen Wohnens ist die selbst ge­plante und verwaltete Wohn­ oder Hausgemeinschaft mit einer überschaubaren An­zahl älterer Menschen – mit oder ohne jüngere Mitbe­wohner. Eine Gruppe findet sich auf eigene Initiative oder auf Initiative engagierter Per­sönlichkeiten, von Vereinen oder sozialen Organisationen und Einrichtungen.

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WOHNEN IM ALTER IN OSNABRÜCK

GLOBAL DENKEN LOKAL HANDELN34

Was sind die Vorteile gemeinschaftlichen Wohnens?Hausgemeinschaften mit Individualwohnun­gen haben viele Vorteile für alle Beteiligten:

■■ Für die Bewohner:■ Hausgemeinschaften schaffen kontinuier ­

li che Begegnungsmöglichkeiten. Dadurch wer den die persönlichen Ressourcen der Be­wohner aktiviert sowie Lebensfreude und Lebensqualität gesteigert.

Eigene Ressourcen und Potentiale werden mobilisiert. Die physische und psychische Gesundheit kann positiv beeinflusst und einer Vereinsamung vorge beugt werden. Die Bewohner nehmen am Leben in einer zuverlässigen Gemeinschaft teil.

■■ Für die Angehörigen:■ In Hausgemeinschaften bilden sich neue

Wahlfamilien, die sich gegenseitig unter stüt­

zen (z. B. Einkaufshilfe, Arztbesuche). An­gehörige erfahren spürbare Entlastungen von Ver pflichtungen und der Sorge für hil­febedürftige Verwandte. Kosten für Hilfe­ und Pflegeleistungen fallen nicht oder erst später an.

■■ Für die Pflegedienste:■ Die Hilfs­ und Pflegedienste stehen als Fach­

kräfte den Bewohnern zur Verfügung, wenn die bisher geleistete gegenseitige Hilfe nicht mehr ausreicht. Sie können effektiver arbei­ten, falls mehrere zu pflegende Personen in einer Hausgemeinschaft von dem gleichen Pflegedienst betreut werden.

■■ Für die Wohnungswirtschaft:■ Gemeinschaftliche Wohnprojekte sind eine

beständige Mieter­ oder Eigentümergemein­schaft mit wenig Fluktuation. Die Bewohner übernehmen einen Teil der Verwaltung, suchen bei Wohnungswechsel geeignete Nachmieter und regeln das Zusammen­leben. Sie gehen in der Regel behutsam mit ihrer Immobilie um. Es gibt in solchen Häu­sern weniger selbst verursachte Schäden.

■■ Für die Kommunen:■ Immer mehr Kommunen unterstützen die

Entwicklung neuer Wohnformen als zu­kunftsweisende Möglichkeit, auch als Alter­native zur Heimunterbringung. Gemein­schaftliche Wohnprojekte können im Ver­gleich zu herkömmlichen Wohnformen Kosten sparen.

Hausgemeinschaften können einen positiven Einfluss auf das Wohnquartier haben und belebend in den Stadtteil hinein wirken. In manchen Fällen werden sie zur „Keimzelle“ für neues bürgerschaftliches Engagement.

Aus diesen Gründen wurde bei der Stadt Osnabrück im Familienbündnis eine Anlauf­stelle für Wohngruppen und Einzelpersonen geschaffen, die gemeinschaftlich wohnen möchten.

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LOKALE AGENDA 21 OSNABRÜCK 35

Wie ist die Situation in Osnabrück?

In Osnabrück gibt es verschiedene Initiativen zur Entstehung, Gestaltung, Organisation und Entwicklung neuer Wohnformen. Gemeinsa­me Schwerpunkte aller Initiativen sind die För­derung der Gemeinschaft, die Stärkung von Selbst­ und Nachbarschaftshilfe sowie die Be­teiligung der Bewohner bei den Planungen und Vorbereitungen von Wohnprojekten. Das Gemeinschaftsleben möchten sie selbst orga­nisieren oder zumindest daran beteiligt sein. Dennoch bilden die Wohnprojekte keinen ein­heitlichen Typus. Das unterschiedliche Alter, verschiedene Wohnwünsche, verschiedene kulturelle und soziale Hintergründe oder Pfle­gebedürfnisse führen zu individuellen Anfor­derungen an das Wohnen und die Wohnpro­jekte. Unterschiede lassen sich auch ausma­chen nach dem Ausmaß der Selbstverwaltung und der Beteiligung professioneller Hilfe.

Für die Wohnprojekt­Entwicklung gibt es ver­schiedene Modelle: Die Initiative geht von einer Bewohnergruppe (Modell „von unten“) oder von einem Träger (Modell „von oben“) aus.

■■ Bewohner als Initiatoren:■ Am Anfang steht die Idee einer Gruppe, die

Vorstellungen über das Zusammenleben entwickelt. Dieses kann gezielter mit Unter­stützung einer professionellen Projektbera­tung begonnen werden, um danach ein Grundstück oder ein Bestandsgebäude so­wie Partner für die Realisierung des Wohn­projekts (Architekt, Bauträger, Investor) zu suchen. Wohnraum entsteht zumeist im Ei­gentum. Projekte mit Mietwohnungen und/oder Eigentumswohnungen können mit Wohnungsunternehmen oder Investoren kooperieren. Naheliegend ist auch die Neu­gründung einer Projektgenossenschaft we­gen der sozialen Ausrichtung und des le­benslangen Wohnrechts.

■■ Träger-Initiative:■ Konzeption und weite Teile der Realisierung

liegen bei einem Träger, einer Institution oder einer Kommune. Über das Ausmaß der Be­wohnerbeteiligung entscheidet der Träger. Die Bewohner werden weniger eingebun­den, aber dafür durch Professionelle entlastet bei einer zumeist zügigen Projekt reali sierung.

In Osnabrück gibt es derzeit zwei realisierte Projekte für Gemeinschaftswohnen sowie ver­schiedene geplante Wohn projekte:

Das Osnabrücker Wohnprojekt – Wohnen und MehrGemeinschaftliches, selbstbestimmtes Woh­nen und Leben für Menschen ab 50 bietet das Wohnprojekt im Stadtteil Kalkhügel. In Koope­ration von Wohnen und Mehr mit der Woh­nungsbaugesellschaft Stephanswerk Osnabrück entstand ein Haus mit 16 barrierefreien Miet­wohnungen in den Größen von 46 – 67 m². Ein Fahrstuhl, Gemeinschafts­ und Gästeraum sowie ein Gemeinschaftsgarten mit Terrasse sind vorhanden. In der Regel sind alle Wohnun­gen belegt. Für die Beteiligten hat sich ge­ zeigt, dass gemeinschaftliches Wohnen eine zukunftsorientierte Alternative zu anderen Wohn formen ist – auch im Alter.

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WOHNEN IM ALTER IN OSNABRÜCK

GLOBAL DENKEN LOKAL HANDELN36

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LOKALE AGENDA 21 OSNABRÜCK 37

Die Gemeinschaftswohnsiedlung SonnenhügelDas im Norden Osnabrücks gelegene Wohn­projekt besteht aus 19 renovierten, ehemals britischen Reihenhäusern. Zur Gemeinschaft gehören Alleinlebende, Partnerschaften/Paare und Familien verschiedenen Alters. Wichtig sind ihnen ein gemeinschaftliches Miteinander und gegenseitige praktische Hilfen im Alltags­leben. Der Bau eines Gemeinschaftshauses ist geplant. Eine gemeinsam unterzeichnete Sat­zung regelt Rechte und Pflichten der Gemein­schaft. Privatbesitz an Haus und Garten und anteiliger Besitz am Gemeinschaftseigentum sind grundbuchlich abgesichert.

Weitere Wohnprojekte sind in Planung oder in der Gründungsphase. Aktuell gibt es vier Flächen in Osnabrück, auf denen Wohnprojekte denkbar sind. Gemeinsam mit dem Fachbereich Städtebau und weiteren Beteiligten sowie auf der Grundlage eines Ratsbeschlusses zu bezahlbarem Wohnraum können Ideen und Vorstellungen bis zur Wohn­projektrealiserung umgesetzt werden.

Die bestehen den Wohnprojekte und Einzel­personen tau schen sich regelmäßig in der Pro­jektgruppe „Gemeinschaftliches Wohnen“ im Familienbündnis über Ide en, Ziele Fortschritte und den Alltag aus.

Welche weiteren Informationen gibt es? Interessierte Personen bekommen Antworten auf Fragen wie „Wo kann ich Gleichgesinnte kennenlernen, die auch gemeinschaftlich wohnen wollen?“ von der

– Geschäftsstelle des Familienbündnisses

Telefon: 0541/323­4507 [email protected]

– im Internet www.osnabrueck.de/familienbuendnis

– in der Bürgerberatung und – im Wohncafé.

■■ Wohncafe ■ In einer Veranstaltungsreihe in der Ev. Famili­

enbildungsstätte geht es darum, Aspekte al­ternativer Wohnkonzepte kennenzulernen, gemeinsam darüber zu sprechen und evtl. zu realisieren.

■■ Osnabrücker Wohntage■ In unregelmäßigen Zeitabständen veranstal­

tet das Familienbündnis zusammen mit fachkompetenten Partnern einen Wohntag. Interessierte können sich über bestehende und geplante Wohnprojekte und ­gruppen in der Region Osnabrück informieren sowie Erfahrungen austauschen.

■■ Niedersachsenbüro – Neues Wohnen im Alter

Hier finden Sie vielfältige Informationen für ein selbstständiges und selbstbestimmtes Wohnen älterer Menschen. Das Niedersach­senbüro wird vom Niedersächsischen Minis­terium für Soziales, Frauen, Familie, Gesund­heit und Integration gefördert.

Internet: www.neues­wohnen­nds.de

■■ Forum Gemeinschaftliches Wohnen e.V. Das Forum ist ein bundesweiter Zusammen­

schluss von Vereinen, Institutionen und Ein­zelpersonen, die gemeinschaftliche, gene­rationsübergreifende Wohnformen bekannt machen, initiieren und verwirklichen.

Internet: www.fgw­ev.de

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WOHNEN IM ALTER IN OSNABRÜCK

GLOBAL DENKEN LOKAL HANDELN38

Seit den 90er Jahren erlebt die Wohnform des „Betreuten Wohnens“ im Alter einen immer größeren Zuspruch. Der Demografische Wan­del und die Abnahme familiärer Bindungen führen nicht nur im Bereich der Pflege zu er­höhter Nachfrage. Gerade Senioren, die noch weitestgehend selbstständig leben können und wollen, schätzen professionelle Beratung, die Teilnahme am soziokulturellen Leben, schnelle Hilfe im Notfall und die Möglichkeit, unkompliziert weitere Serviceleistungen in An­spruch nehmen zu können.

Grundlagen zum „Betreuten Wohnen“

Selbstständigkeit und SicherheitAuch im Alter möchten die meisten Menschen ihre Selbstständigkeit erhalten. Gleichzeitig soll jedoch auch ihre Sicherheit gewährleistet sein. Diesen Erwartungen der älteren Genera­tion an Selbstbestimmtheit, Sicherheit und Ge­meinschaft kommt das Wohnkonzept des „Be­treuten Wohnens“ entgegen. Grundgedan ke des „Betreuten Wohnens“ ist, so viel Selbst­ständigkeit wie möglich in der Wohnung zu

erhalten und so viel Betreuung, Versorgung und Pflege wie nötig zu bieten. Ermöglicht wird dies durch:

■■ eine barrierefreie und wohnliche Architektur

■■ eine 24­stündige Rufbereitschaft mit Not­fallversorgung

■■ die Sicherheit koordinierter Dienst­ und Hil­feleistungen

■■ Vermittlung hauswirtschaftlicher, haustech­nischer und ambulanter pflegerischer Ver­sorgung im Bedarfsfall

■■ das Angebot persönlicher und Kontakt för­dernder Hilfen und Aktivitäten

Rechtlicher HintergrundDer Begriff „Betreutes Wohnen“ ist rechtlich nicht geschützt. Inzwischen stellt die DIN­Norm 77800 „Qualitätsanforderungen an Anbieter der Wohnformen Betreutes Wohnen für ältere Menschen“ auf. Hier werden Betreuungsleis­tungen, aufgeteilt in Grund­ und Wahlleistun­gen, definiert. Zwischen dem Anbieter des Be­treuten Wohnens und dem Bewohner wird ein Betreuungsvertrag geschlossen. Es empfiehlt

4. „Betreutes Wohnen“

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LOKALE AGENDA 21 OSNABRÜCK 39

sich, die Verträge unterschiedlicher Anbieter im Hinblick auf Preis und Leistungsumfang genau zu prüfen.

Regelgrundleistungen des „Betreuten Wohnens“:■■ Hausnotruf■■ Betreuung durch Beratung■■ Information, Vermittlung, Organisation■■ Teilnahmemöglichkeit an sozialen und kulturellen Aktivitäten

Ergänzend stehen (kostenpflichtige) Wahlleis­tungen zur Verfügung wie zum Beispiel ein haustechnischer Dienst, hauswirtschaftliche oder auch pflegerische Hilfen. Leistungen sollen durch qualifiziertes Personal erbracht werden. Von Anfang an soll in einem nachvollziehba­ren Informationsprozess das Dienstleistungs­angebot verdeutlicht werden. Die Transparenz des Leistungsangebots sollte in einer entspre­chenden Vertragsgestaltung Ausdruck finden. Qualitätssichernde Maßnahmen sollen dauer­haft einen kundenorientierten Verbesserungs­prozess unterstützen.

ChecklistenBei der Verbraucherberatung gibt es eine Checkliste, die bei der Auswahl und Bewertung behilflich sein kann. Die Adresse finden Sie in Kapitel 6, Seite 55. Auch im Internet sind ver­schiedene Checklisten und Ratgeber zum The­ma „Betreutes Wohnen“ zu finden.

Vielfältige Konzepte„Betreutes Wohnen“ ist gemeinwesenorien­tiert. Nicht die Isolation älterer Menschen, son­dern ihre Integration in die Gemeinschaft wird angestrebt. Die ältere Generation will ihren Lebensabend genießen und aktiv am gesell­schaftlichen Leben teilnehmen. „Betreutes Wohnen“ steht für Vielfalt, denn diese Wohn­form wird nicht überall nach dem gleichen Schema angeboten, sondern variiert durch vor­ handene Infrastruktur, Wohnumfeld, Wohn­

anlage, Umfang an Betreuung und Beratung. Dementsprechend unterscheiden sich nicht nur die Konzepte und Angebote. Auch die Vorstel­lungen und Erwartungen an diese Wohnform sind vielfältig ausgeprägt. In der Regel ist das „Betreute Wohnen“ angebunden an die Infra­struktur einer Pflegeeinrichtung, sodass die Möglichkeit zur Teilnahme am Mittagstisch, zur Nutzung von Gemeinschaftsräumen und selbstverständlich auch zum Umzug nach Wunsch und Bedarf besteht. Neben den gro­ßen Wohlfahrtsverbänden (Caritas, Diakonie, AWO, etc.) als klassischen Anbietern im „Be­treuten Wohnen“ treten zunehmend auch pri­vate Anbieter in den Markt ein.

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WOHNEN IM ALTER IN OSNABRÜCK

GLOBAL DENKEN LOKAL HANDELN40

„Hilfe aus einer Hand“

Am Salzmarkt 4 - 49074 Osnabrück

Telefon 0541 338800

Mobil ständig erreichbar 0171 3495179

Paulusheim, Magdalenenstr. 49

Tel. 0541 982020

St. Clara, Schillerstraße 14

Tel. 0541 9338690

St. Franziskus, Bassumer Straße 36

Tel. 0541 770930

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LOKALE AGENDA 21 OSNABRÜCK 41

Welche Angebote des „Betreuten Wohnens“ gibt es in Osnabrück?In Osnabrück gibt es von unterschiedlichen Anbietern zurzeit rund 600 Wohneinheiten als „Betreutes Wohnen“. Größe, Ausstattung, Lage, Betreuungsangebot, Kosten differieren zum Teil erheblich. Nachfolgend die Träger und Einrichtungen für „Betreutes Wohnen“ in alphabetischer Reihenfolge:

Betreutes Wohnen am Paulusheim (15 Wohneinheiten) Träger: St. Elisabeth Pflege GmbH Magdalenenstr. 45, 49082 Osnabrück Tel. 0541/98202­0 paulusheim@st­elisabeth­pflege.de www.st­elisabeth­pflege.de

Betreutes Wohnen am Ravensbrink (22 Wohneinheiten) Träger: Heimstättenverein Osnabrück e.G. Ravensbrink 16 a, 49082 Osnabrück Tel. 0541/2806117 kontakt@hvo­eg.de www.hvo­eg.de

Betreutes Wohnen Am Schölerberg (20 Wohneinheiten) Träger: Hagen Paul Iburger Str. 175, 49082 Osnabrück Tel. 0541/8007999 [email protected] www.betreutes­wohnen­osnabrueck.de

Betreutes Wohnen bei der WGO (25 Wohneinheiten) Träger: Wohnungsbaugenossenschaft Osnabrück e.G. Knollstr. 134–136, 49088 Osnabrück Tel. 0541/3353417 [email protected] www.wgo24.de

Bischof-Lilje-Altenzentrum (35 Wohneinheiten) Träger: Diakoniewerk Osnabrück gemeinnützige GmbH Rehmstr. 79–83, 49080 Osnabrück Tel. 0541/98110­0 betreutes­wohnen@diakoniewerk­os.de www.diakoniewerk­os.de

Fürstenhof (39 Wohneinheiten) Träger: Christlicher Pflegedienst Bramsche gemeinnützige GmbH Fürstenauer Weg 8–10, 49090 Osnabrück Tel. 0541/685085 www.christlicher­pflegedienst.de

Haus Schinkel (32 Wohneinheiten) Träger: Diakonische Altenhilfe des Ev.­luth. Kir chenkreises Osnabrück gemeinnützige GmbH Buersche Str. 88–94, 49084 Osnabrück Tel. 0541/600287­0 kontakt.hs@haus­schinkel­os.de www.altenhilfe­os.de

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LOKALE AGENDA 21 OSNABRÜCK 43

Hermann-Bonnus-Haus (59 Wohneinheiten) Träger: Diakoniewerk Osnabrück gemeinnützige GmbH Rheiner Landstr. 147, 49078 Osnabrück Tel. 0541/9811922 betreutes­wohnen@diakoniewerk­os.de www.diakoniewerk­os.de

Küpper-Menke-Stift (32 Wohneinheiten) Träger: Diakoniewerk Osnabrück gemeinnützige GmbH Sedanstr. 76, 49076 Osnabrück Tel. 0541/9811922 betreutes­wohnen@diakoniewerk­os.de www.diakoniewerk­os.de

Residenz Ambiente (29 Wohneinheiten) Träger: Residenz Ambiente­Betreuungsdienste Niedersachsen gemeinnützige GmbH Wilhelm­von­Euch­Str. 2, 49090 Osnabrück Tel. 0541/669309 osnabrueck@residenz­ambiente.de www.residenz­ambiente.de

Seniorenwohnen „Atterhof“ (40 Wohn einheiten) Träger: Sander Pflege GmbH Atterstr. 109, 49090 Osnabrück Tel. 0541/2007788­0 info@atterhof­osnabrueck.de www.atterhof­osnabrueck.de

SeniorenWohnen im Diakonie-Wohnstift am Westerberg (82 Wohneinheiten) Träger: Diakoniewerk Osnabrück gemein nützige GmbH Bergstr. 35 A–C, 49076 Osnabrück Tel. 0541/6098­0 waw@diakoniewerk­os.de www.diakoniewerk­os.de

Seniorenzentrum „Am Wulfter Turm“ (36 Wohneinheiten und 2 Wohngemein-schaften mit je ca. 10–15 Plätzen) Träger: Sander Pflege GmbH Hermann­Ehlers­ Str. 7­15, 49082 Osnabrück Tel. 0541/60017777­0 info@seniorenzentrum­sutthausen.de www.seniorenzentrum­sutthausen.de

SSB Seniorenzentrum Lüstringen (64 Wohneinheiten) Träger: SSB Seniorenzentren GmbH Mittelfeld 7, Auf dem Winkel 21, 23, 29, 31, Felsenweg 24 49086 Osnabrück Tel. 0541/800859­0 luestringen@ssb­seniorenzentren.de www.ssb­seniorenzentren.de

Wohnen und Service am Salzmarkt (89 Wohneinheiten) Träger: AWO­Kreisverband in der Region Osnabrück e.V. Holtstr. 41–47, 49074 Osnabrück Tel. 0541/20500­31 wohnen­service­salzmarkt@awo­os.de www.awo­os.org Vermieter: OWG Asset GmbH & Co. KG (GAGFAH Group) Tel. 05417201998­00 [email protected] Wohnberechtigungsschein erforderlich

Wo gibt es weitere Informationen?Im Diakoniewerk Osnabrück gemeinnützige GmbH, das über 200 Wohnungen in Osna­brück anbietet, ist eine spezielle Anlaufstelle eingerichtet worden, in der Sie über alle Frage­stellungen hinsichtlich des Betreuten Wohnens umfassend und qualifiziert beraten werden:

Koordinationsbüro Betreutes Wohnen Turmstr. 10–12, 49074 Osnabrück Tel. 0541/98119­22 betreutes­wohnen@diakoniewerk­os.de www.diakoniewerk­os.de

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WOHNEN IM ALTER IN OSNABRÜCK

GLOBAL DENKEN LOKAL HANDELN44

Für die Bezeichnung Pflegeeinrichtung werden synonym verschiedene Begriffe wie Pflegeheim, Seniorenheim oder auch Altenstift benutzt. Der Begriff Altenheim ist sicher immer noch der gebräuchlichste und wird als Oberbegriff für jede Form der stationären Fremdversorgung im Alter verwendet. Dabei ist die Pflegebe­dürftigkeit der künftigen Bewohnerinnen und Bewohner einer Pflegeeinrichtung in Wirklich­keit gar kein verbindliches Aufnahmekriteri­um, das bereits beim Heimeinzug vorliegen muss. Sie ist allerdings meistens der Anlass, über den Umzug von der eigenen Wohnung in eine Pflegeeinrichtung nachzudenken.

Grundlagen zum Wohnen in einer Pflegeeinrichtung

Rechtliche HintergründeIn Deutschland gibt es unter dem Oberbegriff „Alten­ oder Seniorenheim“ gemäß dem Heim­gesetz eine dreistufige Versorgung: Altenwohn­heim, Altenheim und Altenpflegeheim. Nicht

jedes Heim muss jede Form anbieten. Am wei­testen verbreitet sind die Altenpflegeheime. Das SGB XI (Sozialgesetzbuch, Pflegeversiche­rungsgesetz) bestimmt die Rahmenbedingun­gen für die Anerkennung und Finanzierung solcher Einrichtungen, die Heim-Mindestbau-verordnung (Heim­MindBauVO) die baurecht­lichen Anforderungen und das Heimgesetz die Betriebsbedingungen und die Mitbestim­mungs rechte der Bewohner. Darüber hinaus werden Alten­ und Pflegeheime durch die so genannte Heimaufsicht (oft angesiedelt bei den Stadt­ oder Kreis­Sozialämtern, aber auch bei den Gesundheitsämtern) regelmäßig kon­trolliert. Diese achtet unter anderem darauf, dass die Heimmindestpersonalverordnung (zum Heimgesetz gehörende Verordnung) ein­gehalten wird. Als Vertragspartner der Heime achtet der Medizinische Dienst der Kran-kenversicherung (MDK) für die Pflegeversi­cherung auf die Einhaltung des Versorgungs­vertrages. Die staatliche Heimaufsicht und der MDK sind zuständig für die fachliche Überprü­fung der Pflegequalität.

5. Wohnen in einer Pflegeeinrichtung

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LOKALE AGENDA 21 OSNABRÜCK 45

KostenDie Kosten der stationären Pflegeleistungen werden als Pflegesatz abgerechnet. Der Pflege­satz teilt sich in die Bestandteile „Allgemeine Pflegeleistungen“, „Unterkunft und Verpfle­gung“ sowie „Investitionskosten“.

Bewohner in stationären Einrichtungen haben im Regelfall Anspruch auf Leistungen der Pfle­geversicherung, die einen Anteil der pflegebe­zogenen Kosten übernimmt. Die weiteren An­teile am Pflegesatz müssen privat aus dem Ein­kommen und/oder dem Vermögen oder durch Unterhaltsleistungen der unterhaltspflichtigen Angehörigen erbracht werden. Reichen diese Mittel nicht aus, besteht Anspruch auf Hilfe zur Pflege als Sozialhilfeleistung.

Antrag und AnmeldungWer einen Heimplatz benötigt, stellt zunächst bei seiner Pflegekasse einen Antrag auf statio­näre Pflege. Die Pflegekasse schaltet daraufhin den Medizinischen Dienst der Krankenversi­cherung (MDK) ein, der ein sozialmedizinisches Gutachten erstellt. Dabei wird geprüft, ob der Antragsteller tatsächlich auf vollstationäre Un­terbringung angewiesen ist (Heimpflegebe­dürftigkeit) oder ob nicht ambulante Dienste die Versorgung sicherstellen können. Das Gut­achten bildet die Grundlage, in welchem Um­fang die Pflegekasse Leistungen übernimmt.

Natürlich wählen die pflegebedürftigen Senio­ren selbst, beziehungsweise die Angehörigen, die Pflegeeinrichtung aus. Die Anmeldung er­folgt dort direkt. Die Pflegeeinrichtungen wie­derum entscheiden selbstständig über die Ver­gabe ihrer Heimplätze. Sie sind nicht zur Auf­nahme eines jeden Antragstellers verpflichtet. Häufig ist das Vorliegen einer Pflegestufe Vor­aussetzung für die Aufnahme.

Entscheidungshilfen finden Sie im Buchhandel und im Internet, eventuell auch bei Heimauf­sichten und Seniorenbeauftragten.

Kriterien für die Auswahl eines Pflegeheims:■■ Ort■■ Lage■■ Art■■ Träger■■ Kosten■■ Ausstattung■■ Umfang der Betreuung■■ Infrastruktur der Pflegeinrichtung

Wichtig kann auch sein:■■ Wie lang sind die Wartezeiten?■■ Wohnen Angehörige, Bekannte, Freunde im Umfeld?

■■ Wohnen Angehörige, Bekannte, Freunde in der Einrichtung?

■■ Können eigene Möbel mitgenommen wer­den?

■■ Sind Haustiere erlaubt?

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WOHNEN IM ALTER IN OSNABRÜCK

GLOBAL DENKEN LOKAL HANDELN46

Georgstr. 15, 49074 Osnabrü[email protected] 0541 / 2 80 61-0

www.hvo-eg.de

Wohnen in Osnabrück

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LOKALE AGENDA 21 OSNABRÜCK 47

Vorübergehende Aufenthalte in Pflegeeinrichtungen (Kurzzeitpflege)

Kurzzeitpflege zur Entlastung (mit Pflegestufe)In Krisensituationen und zur Entlastung pfle­gender Angehöriger gibt es die Möglichkeit, vorübergehend in ein Altenpflegeheim zu zie­hen.

Jeder Pflegebedürftige mit einer Pflegestufe hat Anspruch auf 28 Tage Kurzzeitpflege im Kalenderjahr. Wer seit mindestens sechs Mo­naten eine Pflegestufe hat, kann auch Verhin­derungspflege – ebenfalls 28 Tage pro Kalen­derjahr – in Anspruch nehmen. Die Pflegever­sicherung übernimmt den Kostenanteil für die pflegerischen Leistungen – bis zu jeweils 1.550 Euro im Jahr. Beide Formen befristeter Aufent­halte können bei der zuständigen Pflegekasse beantragt werden.

Kurzzeitpflege nach Krankenhaus-aufenthalt (ohne Pflegestufe)Nach Krankenhausaufenthalten vermitteln die Sozialdienste der Krankenhäuser Kurzzeitpfle­ge­Plätze in Pflegeheimen. Auch Betroffene ohne Pflegestufe können befristet dort unter­kommen. Sie bekommen allerdings keinen fi­nanziellen Zuschuss von Pflege­ oder Kranken­versicherung. Durch die Pflege und vom Arzt verordnete therapeutische Maßnahmen haben sie jedoch die Möglichkeit, in einer Vitalpflege wieder fit für zuhause zu werden.

Welche Pflegeeinrichtungen gibt es in Osnabrück?

Die Pflegeeinrichtungen in Osnabrück in al­phabetischer Reihenfolge:

Alten- und Pflegeheim St. Franziskus (64 Plätze) Träger: St. Elisabeth Pflege GmbH Bassumer Str. 36, 49088 Osnabrück Tel. 0541/77093­0 st­franziskus@st­elisabeth­pflege.de www.st­elisabeth­pflege.de

Bischof-Lilje-Altenzentrum (146 Plätze) Träger: Diakoniewerk Osnabrück gemeinnützige GmbH Rehmstr. 79–83, 49080 Osnabrück Tel. 0541/98110­0 blaz@diakoniewerk­os.de www.diakoniewerk­os.de

Haus am Schölerberg (85 Plätze) Träger: AWO Wohnen & Pflegen Weser­Ems GmbH Iburger Str. 181 A, 49082 Osnabrück Tel. 0541/9521­0 info@awz­os.awo­ol.de www.awo­ol.de

Haus Ledenhof (92 Plätze) Träger: Diakonische Altenhilfe des Ev.­luth. Kir­chenkreises Osnabrück gemeinnützige GmbH Am Ledenhof 2, 49074 Osnabrück Tel. 0541/35784­0 kontakt.hl@haus­ledenhof.de www.altenhilfe­os.de

Haus Schinkel (84 Plätze) Träger: Diakonische Altenhilfe des Ev.­luth. Kir­chenkreises Osnabrück gemeinnützige GmbH Buersche Str. 96, 49084 Osnabrück Tel. 0541/600287­0 kontakt.hs@haus­schinkel­os.de www.altenhilfe­os.de

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WOHNEN IM ALTER IN OSNABRÜCK

GLOBAL DENKEN LOKAL HANDELN48

Haus St. Clara (43 Plätze) Träger: St. Elisabeth Pflege GmbH Schillerstr. 14, 49074 Osnabrück Tel. 0541/9338690 st­clara@st­elisabeth­pflege.de www.st­elisabeth­pflege.de

Hermann-Bonnus-Haus (104 Plätze) Träger: Diakoniewerk Osnabrück gemeinnützige GmbH Rheiner Landstr. 147, 49078 Osnabrück Tel. 0541/40475­0 hbh@diakoniewerk­os.de www.diakoniewerk­os.de

Heywinkel-Haus (128 Plätze) Träger: Heywinkel­Haus gemeinnützige GmbH Bergstr. 31–33, 49076 Osnabrück Tel. 0541/96113­0 kontakt@heywinkel­haus.de www.heywinkel­haus.de

Katharina-von-Bora-Haus (90 Plätze) Träger: Diakoniewerk Osnabrück gemeinnützige GmbH Veilchenstr. 22, 49088 Osnabrück Tel. 0541/6926­0 kabo@diakoniewerk­os.de www.diakoniewerk­os.de

Küpper-Menke-Stift (137 Plätze) Träger: Diakoniewerk Osnabrück gemeinnützige GmbH Sedanstr. 76, 49076 Osnabrück Tel. 0541/6928­0 kms@diakoniewerk­os.de www.diakoniewerk­os.de

Paulusheim (146 Plätze) Träger: St. Elisabeth Pflege GmbH Magdalenenstr. 49, 49082 Osnabrück Tel. 0541/98202­0 paulusheim@st­elisabeth­pflege.de www.st­elisabeth­pflege.de

PflegeWohnen im Diakonie-Wohnstift am Westerberg (72 Plätze) Träger: Diakoniewerk Osnabrück gemeinnützige GmbH Bergstr. 35 A–C, 49076 Osnabrück Tel. 0541/6098­0 waw@diakoniewerk­os.de www.wohnstift­westerberg.de

Residenz Ambiente (154 Plätze) Träger: Residenz Ambiente­Betreuungsdienste Niedersachsen gemeinnützige GmbH Wilhelm­von­Euch­Str. 2, 49090 Osnabrück Tel. 0541/669309 osnabrueck@residenz­ambiente.de www.residenz­ambiente.de

Seniorenheim Haus Dorette (60 Plätze) Träger: Frauenheim zu Osnabrück gemeinnützige GmbH Natruper Str. 14 a, 49076 Osnabrück Tel. 0541/962996­0 mail@haus­dorette.de www.haus­dorette.de

SSB Seniorenzentrum Eversburg (42 Plätze) Träger: SSB Seniorenzentren GmbH Pastor­Goudefroy­Str. 19/21, 49090 Osnabrück Tel. 0541/20248­0 eversburg@ssb­seniorenzentren.de www.ssb­seniorenzentren.de

SSB Seniorenzentrum Lüstringen (32 Plätze) Träger: SSB Seniorenzentren GmbH Mittelfeld 7, 49086 Osnabrück Tel. 0541/800859­0 luestringen@ssb­seniorenzentren.de www.ssb­seniorenzentren.de

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LOKALE AGENDA 21 OSNABRÜCK 49

Karte und Legende

Auf den folgenden Seiten finden Sie einen Stadtplan mit allen Angeboten für „Betreutes Wohnen“ sowie den Pflegeheimen in Osna­brück (Stand: Februar 2014).

Buchstaben = Betreutes WohnenZahlen = Altenpflegeheime

Stehen bei einer Anschrift Zahl und Buchstabe, werden beide Wohnformen angeboten. Aus­führliche Adressen siehe in den Kapiteln 4 und 5, Seite 41 und Seite 47.

1 SSB Seniorenzentrum Eversburg Pastor­Goudefroy­Str. 19/21, 49090 Osnabrück

2/B Residenz Ambiente Osnabrück Wilhelm­von­Euch­Str. 2, 49090 Osnabrück

3 Alten- und Pflegeheim St. Franziskus Bassumer Str. 36, 49088 Osnabrück

4/K Küpper Menke Stift Sedanstr. 76, 49076 Osnabrück

5 Katharina-von-Bora-Haus Veilchenstr. 22, 49088 Osnabrück

6 Seniorenheim Haus Dorette Natruper Str. 14 a, 49076 Osnabrück

7 Heywinkel-Haus Bergstr. 31–33, 49076 Osnabrück

8/C Diakonie-Wohnstift am Westerberg Bergstr. 35 A–B, 49076 Osnabrück

9 Haus St. Clara Schillerstr. 14, 49074 Osnabrück

10 Haus Ledenhof Am Ledenhof 2, 49074 Osnabrück

11/G Haus Schinkel Buersche Str. 88–96, 49084 Osnabrück

12/H SSB Seniorenzentrum Lüstringen Mittelfeld 7, 49086 Osnabrück

13/F Hermann-Bonnus-Haus Rheiner Landstr. 147, 49078 Osnabrück

14/I Bischof-Lilje Altenzentrum Rehmstr. 79–83, 49080 Osnabrück

15/M Paulusheim Magdalenenstr. 49, 49082 Osnabrück

16 Haus am Schölerberg Iburger Str. 181 a, 49082 Osnabrück

A Fürstenhof Fürstenauer Weg 8–10, 49090 Osnabrück

D Wohnen und Service am Salzmarkt Holtstr. 41–47, 49074 Osnabrück

E Betreutes Wohnen bei der WGO Knollstr. 134–136, 49088 Osnabrück

J Betreutes Wohnen am Ravensbrink Ravensbrink 16 a, 49082 Osnabrück

N Betreutes Wohnen Am Schölerberg Iburger Str. 175, 49082 Osnabrück

O Seniorenzentrum „Am Wulfter Turm“ Hermann­Ehlers­ Str. 7–15, 49082 Osnabrück

P Seniorenwohnen „Atterhof“ Atterstr. 109, 49090 Osnabrück

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GLOBAL DENKEN LOKAL HANDELN5050

Betreutes Wohnen und Pflegeheime in Osnabrück

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WOHNEN IM ALTER IN OSNABRÜCK

GLOBAL DENKEN LOKAL HANDELN52

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LOKALE AGENDA 21 OSNABRÜCK 53

Folgende Ansprechpartner unterstützen Sie, wenn Sie sich weiter informieren möchten. Die Beratung erfolgt meist kostenlos.

Ansprechpartner in Osnabrück:

Arbeitskreis Wohnen und Leben im Alter Lokale Agenda 21 Osnabrück – Fachbe-reich Stadtentwicklung und Integration Bürgerberatung Bierstr. 32a, 49074 Osnabrück Tel. 0541/323­4429 [email protected] www.osnabrueck.de/14404.asp

Bauen&Wohnen barrierefrei e.V. Ewald Niemann­Meinberg Tel. 05406/898091 webmaster@wohnen­ohne­barrieren.com www.wohnen­ohne­barrieren.com

Bürgerberatung der Stadt Osnabrück Fachber. Stadtentwicklung und Integration Bierstr. 32a, 49074 Osnabrück Tel. 0541/323­3000 [email protected] www.osnabrueck.de/5946.asp

Diakonische Pflegenotaufnahme Tel. 0800/44 333 46 (kostenfrei) www.diakonische­pflegenotaufnahme.de

Ehrenamtliche Wohnberatung im Seniorenbüro/Bürgerberatung Bierstr. 32a, 49074 Osnabrück Tel. 0541/323­4175 [email protected] www.osnabrueck.de/19640.asp

Fachbereich Soziales und Gesundheit der Stadt Osnabrück Stadthaus 2, Natruper­Tor­Wall 5, 49076 Osnabrück, Tel. 0541/323­0 (Zentrale) www.osnabrueck.de

6. Adressen und Ansprechpartner

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WOHNEN IM ALTER IN OSNABRÜCK

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LOKALE AGENDA 21 OSNABRÜCK 55

Freiwilligen-Agentur der Stadt Osnabrück Fachbereich Stadtentwicklung und Inte-gration Bierstr. 32a, 49074 Osnabrück Tel. 0541/323­2666 [email protected] www.osnabrueck.de/6996.asp

Handwerkskammer Osnabrück-Emsland Bramscher Str. 134–136, 49088 Osnabrück Tel. 0541/6929­340 a.strehl@hwk­osnabrueck.de www.hwk­osnabrueck.de

KfW Bankengruppe (Kreditanstalt für Wiederaufbau, Förderbanken des Bundes und der Länder) Tel. 0800/5399002 (kostenfrei) [email protected] www.kfw.de

Minijob-Zentrale Deutsche Rentenversicherung Knappschaft­Bahn­See 45115 Essen Tel. 0355/2902­70799 minijob@minijob­zentrale.de www.minijob­zentrale.de

NBank (Förderbank des Landes Niedersachsen) www.nbank.de

Projektgruppe „Gemeinschaftliches Wohnen“ Familienbündnis der Stadt Osnabrück, Fachber. Kinder, Jugend liche und Familien Hannoversche Str. 6–8, 49084 Osnabrück Tel. 0541/323­4507 www.osnabrueck.de/familienbuendnis [email protected]

Seniorenbüro mit Seniorenbeirat der Stadt Osnabrück – Fachbereich Stadt-entwicklung und Inte gration Bierstr. 32a, 49074 Osnabrück Tel. 0541/323­2122 [email protected] www.osnabrueck.de

Verbraucherzentrale Niedersachsen e.V. Beratungsstelle Osnabrück Große Str. 67, 49074 Osnabrück Tel. 0511/91196­0 (Terminvereinbarung) www.verbraucherzentrale­niedersachsen.de

Wohnbauförderung der Stadt Osnabrück Fachbereich Städtebau Dominikanerkloster Hasemauer 1, 49074 Osnabrück Tel. 0541/323­2410 [email protected] www.osnabrueck.de/13140.asp

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