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www.ulptours.de

Katalog2015

Rennrad

WIR ORGANISIEREN DEN PERFEKTEN URLAUB!

mehr Infos auf Seite 20

RennradRennrad

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Katalog20152015

WIR ORGANISIEREN DEN WIR ORGANISIEREN DEN PERFEKTEN URLAUB!PERFEKTEN URLAUB!

ULPbike

SALZBURG - KALTERERSEE

SPASS HABEN NATUR ERLEBEN MENSCH SEINSPASS HABEN NATUR ERLEBEN MENSCH SEINSPASS HABEN NATUR ERLEBEN MENSCH SEIN

RENNRAD - TRANSALPHIGHLIGHTS “TOUR DE FRANCE“HIGHLIGHTS “TOUR DE SUISSE“MALLORCA TOSKANA

4 ULPbike4 ULPbike

2015 / WILLKOMMEN BEI ULP BIKE

Rennrad – Geschwindigkeit genießen

Dynamik ...Glatter Asphalt, glänzende Speichen, leichte Rennmaschine, Hightech-Komponenten.Rasende Geschwindigkeit, viel Strecke und Höhenmeter an einem Tag, die Landschaftvorbeiziehen sehen ... das sind nur ein paar Stichworte der Faszination des Rennradfahrens.

...und TeamworkBeim Windschatten fahren Kräfte sparen. Gemeinsam die Passhöhe erklimmen, sich gegenseitig pushen. Pause machen, auf die Kumpels warten (oder sie einholen), sich gegenseitig stolz auf die Schulter klopfen. Und sich dann in Reih und Glied mit Aff enzahn in die Abfahrt stürzen. Das ist der Spaß am Rennrad fahren in der Gruppe.

... und die Berge der Welt

Wir zeigen Euch ...

Wir zeigen Euch ...

Wir zeigen Euch ...

die Welt der Berge

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2015 / WILLKOMMEN BEI ULP BIKE

RENNRAD -GESCHWINDIGKEIT GENIESSEN

Nicht jeder hat jedoch eine ganze Mannschaft zu Hause, und darum gibt es uns! Wir organisieren Euren Rennradurlaub und liefern die wFreunde gleich mit. Unsere Spe-zialität: Transalp-Touren. Auf den schönsten Routen begleiten wir Euch in drei bis sechs Etappen über alle Berge – je nach Kondition und Können in drei verschiedenen Lev-els. Immer mit Begleitbus und Ge-päcktransport, mit schönen Hotels und leckerem Abendessen – und stets zu unseren bewährten, reellen

Der absolute Knüller und für echte Fans sehr zu empfehlen: Unsere „Highlights der Tour de France“ im Medium-Level führt auf den Spuren der Profi s über die legendärsten Al-penpässe. Gänsehaut garantiert!

Doch egal, ob Garmisch-Gardasee light, knackig von Imst nach Poschi-avo oder die französischen Delika-tessen – was all unseren Touren ge-mein ist: Unsere Guides führen Euch zuverlässig und umsichtig durch die Landschaft, erzählen Wissenswertes, kennen Sehenswertes und leckere Geheimtipps für die Pausen – und machen im Laufe der Reise aus einem Haufen Individualisten ein Team. Also: Seht Euch in unseren Ange-boten um. Dann steigt auf. Gebt Gas. Und genießt!

TRANSALP-TOUREN ... ... ODER TOUR-DE-FRANCE-FEELING IMMER GILT: GEMEINSAM STARK!

... und die Berge der Welt

Wir zeigen Euch ...

... und die Berge der Welt

... und die Berge der Welt

... und die Berge der Welt

... und die Berge der Welt

... und die Berge der Welt

... und die Berge der Welt

Wir zeigen Euch ...

Wir zeigen Euch ...

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Wir zeigen Euch ...

Wir zeigen Euch ...

Wir zeigen Euch ...

Wir zeigen Euch ...

Wir zeigen Euch ...

die Welt der Berge

Montag - Freitag von 9 bis 16 htel 089 /200 00 481

WIR SIND GERNE FÜR EUCH DA

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DAS IST UNS WICHTIG!

Die Teilnehmer ab Medium-Level soll-ten das Fahren in der Gruppe gut be-herrschen. Und: Unsere Touren sind keine Rennen. Wir suchen keine Tages-sieger, sondern eher den Runden Tritt, wunderschöne Stunden in den Bergen und täglich neue Landschafts- und Team-erlebnisse. Und der eigene Schweine-hund kämpft am ein oder anderen Pass sicher auch gerne gegen Euch.

DAS IST UNS WICHTIG!DAS IST UNS WICHTIG!DAS IST UNS WICHTIG!DAS IST UNS WICHTIG!

Die Teilnehmer ab Medium-Level soll-Die Teilnehmer ab Medium-Level soll-Die Teilnehmer ab Medium-Level soll-Die Teilnehmer ab Medium-Level soll-ten das Fahren in der Gruppe gut be-ten das Fahren in der Gruppe gut be-ten das Fahren in der Gruppe gut be-ten das Fahren in der Gruppe gut be-herrschen. Und: Unsere Touren sind herrschen. Und: Unsere Touren sind herrschen. Und: Unsere Touren sind herrschen. Und: Unsere Touren sind keine Rennen. Wir suchen keine Tages-keine Rennen. Wir suchen keine Tages-keine Rennen. Wir suchen keine Tages-keine Rennen. Wir suchen keine Tages-keine Rennen. Wir suchen keine Tages-sieger, sondern eher den Runden Tritt, sieger, sondern eher den Runden Tritt, sieger, sondern eher den Runden Tritt, sieger, sondern eher den Runden Tritt, sieger, sondern eher den Runden Tritt, wunderschöne Stunden in den Bergen wunderschöne Stunden in den Bergen wunderschöne Stunden in den Bergen wunderschöne Stunden in den Bergen wunderschöne Stunden in den Bergen und täglich neue Landschafts- und Team-und täglich neue Landschafts- und Team-und täglich neue Landschafts- und Team-und täglich neue Landschafts- und Team-und täglich neue Landschafts- und Team-erlebnisse. Und der eigene Schweine-erlebnisse. Und der eigene Schweine-erlebnisse. Und der eigene Schweine-erlebnisse. Und der eigene Schweine-erlebnisse. Und der eigene Schweine-hund kämpft am ein oder anderen hund kämpft am ein oder anderen hund kämpft am ein oder anderen hund kämpft am ein oder anderen hund kämpft am ein oder anderen Pass sicher auch gerne gegen Euch.Pass sicher auch gerne gegen Euch.Pass sicher auch gerne gegen Euch.Pass sicher auch gerne gegen Euch.Pass sicher auch gerne gegen Euch.

UNSERE TERMINE WERDEN WÖCHENTLICH AUF UNSERER HOME-PAGE AKTUALISIERT. UNTER LEISTUNGEN, TERMINE & PREISE KÖNNT IHR JEDERZEIT ÜBERPRÜFEN, WELCHE TERMINE BEREITS AUSGEBUCHT ODER ABGESAGT WURDEN

Transalp

DAS IST UNS WICHTIG!DAS IST UNS WICHTIG!

Die Teilnehmer ab Medium-Level soll-Die Teilnehmer ab Medium-Level soll-ten das Fahren in der Gruppe gut be-ten das Fahren in der Gruppe gut be-herrschen. Und: Unsere Touren sind herrschen. Und: Unsere Touren sind keine Rennen. Wir suchen keine Tages-keine Rennen. Wir suchen keine Tages-

TransalpTransalpTransalpTransalpTransalpTransalpTransalpTransalpTransalpTransalpTransalpTransalpTransalpTransalpTransalpTransalp

Abenteuer pur!

ULPbike

HIGHLIGHTS “TOUR DE SUISSE”HIGHLIGHTSHIGHLIGHTSTOUR DE SUISSE”TOUR DE SUISSE”TOUR DE SUISSE”TOUR DE SUISSE”TOUR DE SUISSE”HIGHLIGHTS

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VIELE ROUTEN, VIEL SERVICE

Und damit auch jeder seinen Traum vom Alpencross wahr machen kann, haben wir von ULPbike zahlreiche Routen zur Auswahl. Mit unterschied-lichen Anforderungen je nach Strecke, Zahl der Kilometer und Höhenme-ter – aber immer mit geschulten Rennrad-Guides, Gepäcktransport und Begleitfahrzeug sowie schönen Hotels und kulinarischen Highlights.

07 / INHALTSVERZEICHNIS0707 / / INHALTSVERZEICHNISINHALTSVERZEICHNIS

50 >> Vorbereitungstipps52 >> Packlisten54 >> Tipps & Tricks58 >> AGB’s 63 >> ULP Buchtipps

08 -15 >> WISSENSWERTES Transalptouren Rennrad

>> LIGHT16 QUICKIE Garmisch - Comer See 18 Tegernsee - Gardasee20 Garmisch - Gardasee KLASSIKER!

>> MEDIUM22 Garmisch - Comersee24 Tegernsee - Gardasee26 Highlights “Tour de France”28 Mittenwald - Gardasee30 Highlights “Tour de Suisse” 32 Salzburg - Kalterer See34 Oberstdorf - Gardasee

>> GO WILD36 Oberstdorf - Gardasee >>MALLORCA38 Rennradwochen

>>TOSKANA40 Rennradwochen Genießer42 Rennradwochen light

>> SERVICE44 >> Buchungsformular46 >> Trainingspläne

Highlights “Tour de France” Highlights “Tour de France”

KLICK DICH DIREKT ZUR KATALOGSEITE

Auf ein reichhaltiges Bikerfrühstück legen wir besonderen Wert. Unter-wegs entscheidet die Gruppe je nach Lust und Laune, ob eine Berghütte oder ein Gasthaus besucht wird oder ob man das Picknick im Freien be-vorzugt. Auf fast all unseren Routen gibt es zu Beginn die Möglichkeit, im Supermarkt Proviant einzukaufen. Zusätzlich empfehlen wir z.B. Pow-erbarEnergieriegel oder GelPacks und Isodrinks in Pulverform für die schnelle Energiezufuhr zwischen-durch. Das Abendessen wird z.T. in einem lokalen und nach Möglichkeit landestypischen Restaurant in der Nähe der Unterkunft eingenommen. Unsere Guides kennen die besten Adressen!

Bei Buchung einer Pauschal Reiseerhalten unsere Kunden den Sicherungsschein mit der Reise-bestätigung.

OHNE ESSEN GEHT ES NICHT!ALL UNSERE TOUREN MIT ÜBERNACHTUNG SINDINKLUSIVE FRÜHSTÜCK.

ALS REISEVERANSTALTER VER-FÜGEN WIR ÜBER EINE INSOL-VENZVERSICHERUNG BEI DER R&V VERSICHERUNG

VERPFLEGUNG

SICHERUNGS-SCHEIN

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09 / WISSENSWERTES

Um unsere Preise kostengünstig zu gestalten, verzichten wir auf teure Werbung und Kataloge. Durch den ausschließlichen Vertrieb unserer Touren über das Internet versuchen wir gestiegene Kosten zu kompensieren und für Euch die Preise stabil zu halten.

PREISEUNSER ZIEL IST ES, EIN HÖCHSTMASS AN LEISTUNG ZUERSCHWINGLICHEN PREISEN ZU BIETEN

Wir kümmern uns schnell, profes-sionell und unkompliziert um Eure Wünsche und lassen Euch die Reisebestätigung, Sicherungsschein, unsere AGB’s sowie nützliche Vor-bereitungstipps für die Tour und bei Transalptouren eine Packliste zu-kommen. Buchungen sind mit der

ANMELDUNG UND BUCHUNG

IHR MÖCHTET BEI UNS BUCHEN? NICHTS EINFACHER ALS DAS.IHR KÖNNT EURE ANFRAGEN PER MAIL AN [email protected] ODER PER FAX AN +49-(0)89-200014968 SENDEN ODER EINFACH BEI FRAGEN TELEFONISCH UNTER +49-(0)89-20000481 ANRUFEN

Entgegennahme per E-Mail, Fax oder Post gültig. Eine Anzahlung in Höhe von 20% des Reisepreises (bei einem Reisepreis bis Euro 250,00 Euro mind-estens 50,00 Euro) ist nach Erhalt der Buchungsunterlagen fällig. Die Preise unserer Homepage sind für die Buchung bindend.

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Je nach Reiseziel sind Unterkünfte in Hotels, Pensionen und gemütlichen Berghütten kombiniert. Die Unter-

UNTERKÜNFTE UND VERTRAGSPARTNERWIR ARBEITEN MIT ZAHLREICHEN VERTRAGSUNTERKÜNFTEN IN GANZ EUROPA ZUSAMMEN, VON DEREN QUALITÄT, ZUVERLÄSSIGKEIT UND „BIKER-FREUNDLICHKEIT“ WIR UNS REGELMÄSSIG ÜBERZEUGEN

bringung erfolgt in Hotels und Pensio-nen immer in Doppelzimmern (DZ). Beinhaltet die Tour Übernachtungen

in Hütten, kann die Unterbringung auch in Mehrbettzimmern (MBZ) er-folgen (siehe Tourenausschreibung).

Die Unterbringung erfolgt in diesem Fall in einem halben Doppelzimmer. Sollte dies einmal nicht zutreff en, steht in manchen Vertragsunterkünf-ten eine begrenzte Anzahl von Einzelzimmern zur Verfügung. Auf

ALLEINREISENDEVIELE UNSERER TEILNEHMER SIND ALLEINE UNTERWEGS UND MEIST FINDET SICH UNTER DEN ANDEREN TEILNEHMERN EIN PASSENDER REISEPARTNER.

Anfrage buchen wir - außer im Juli und August - auch Einzelzimmer, ge-gen einen Aufpreis von Euro 30,- pro Nacht. Da Einzelzimmer - vor allem in unseren Unterkünften in Italien - nur begrenzt verfügbar sind, können wir

dies nicht grundsätzlich garantieren. Sollte es in einem Hotel einmal nicht klappen, erhaltet Ihr den Zuschlag selbstverständlich zurück.

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BERATUNGWIR STEHEN EUCH GERNE BEI PLANUNG UND DURCHFÜHRUNG DER REISE MIT RAT UND TAT ZUR SEITE.

Deshalb könnt Ihr uns jederzeit per E-Mail über [email protected] oder per Telefon über +49 (089)-20000481 erreichen. Für die bestmögliche Vor-bereitung auf die Tour versenden wir Merkblätter mit Trainingsratschlä-

gen, Ausrüstungstipps für Gepäck und Bike und Verhaltensregeln, die Ihr zusammen mit der Buchungs-bestätigung erhaltet. Ausrüstung spart Gewicht und ist ein Schlüssel zu mehr Fahrspaß.

VORBEREITUNG, PACKLISTEN, TRAININGSPLÄNE

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Langzeitparkplätze stehen an all unser-en Ausgangspunkten zur Verfügung. Die Parkplätze sind nicht überwacht, jedoch in sehr ruhigen Gegenden oder auf Hotelparkplätzen. Unsere Hotels sind gut mit den öff entlichen Verkehrs-mitteln erreichbar.

DIE ANREISE ZUM JEWEILIGEN STARTPUNKT DER TOUREN ER-FOLGT IN EIGENREGIE PER AUTO ODER BAHN.

ANREISE

Die Rückfahrt wird stets so gestaltet,dass alle Teilnehmer noch die Mögli-chkeit haben, die Heimreise anzutreten. Sollte dies einmal nicht möglich sein, sind wir gerne bei der Suche nach einer Unterkunft behilfl ich. Die Abfahrtszeit kann bis zu einer Stunde variieren.

NACH DER TOUR ERFOLGT DER RÜCKTRANSPORT ZUM AUSGANGS- PUNKT VIA SHUTTLEBUS.

ABREISEFast nichts, und darum empfehlen wir Euch eine immer den zu er-wartenden Anforderungen angepasste Ausrüstung dabei zu haben. Zusammen mit der Reisebestätigung erhaltet Ihr aus diesem Grund eine detaillierte Ausrüstungsliste, die beim Packen helfen soll. Bitte bedenkt, eine sorgfältige Auswahl funktioneller Ausrüstung spart Ge-wicht und ist ein Schlüssel zu mehr Fahrspaß.

DAS GEPÄCK SOLLTE NICHT MEHR ALS 20 KG WIEGEN UND BITTE BENUTZT KEINE HARTSCHALENKOFFER!!

Der Shuttlefahrer und sein Ergotherapeut werden es euch danken!

AUSRÜSTUNGWAS IST SCHLIMMER ALS NÄSSE UND KÄLTE UND KEINE SCHUTZHÜTTE IN SICHT?

REISERÜCKTRITTSKOSTEN-UND AUSLANDSKRANKEN-VESICHERUNG

Wir haben in diesem Bereich sehr gute Erfahrungen mit der ELVIA Versicherung gemacht. Einen Link auf das Online-Buchungsmodul haben wir auf unserer Website eingebaut. Bei Stornierung oder Abbruch im Fall von Krankheit gelten unsere AGB’s.

WIR EMPFEHLEN ALLEN UNSEREN KUNDEN DEN ABSCHLUSS EINER REISEVERSICHERUNG.

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Unsere Guides sind ausgerüstet mit einer Erste Hilfe Grundausstattung, Tourenwerkzeug zur Pannenbehe-bung und Mobiltelefon und verfügen des Weiteren über gute Zielgebiets-kenntnisse, so dass bei Schlechtwetter zu Eurer Sicherheit Ersatzrouten ange-fahren werden können.

EIN LANGJÄHRIG ERFAHRENES TEAM VON MOUNTAINBIKE- UND RENNRAD- GUIDES STEHT MIT RAT UND TAT IN ALLEN SITUATIONENZUR SEITE.

GUIDES

ONLINE BERATUNG

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In den Rubriken Rennrad und Mountainbike gibt es ab jetzt auf der linken Navigationsleiste die Menüpunkte Download und Beratung. Unter Downloads fi ndet Ihr unsere Kataloge und die Höhenprofi le. Im Beratungsteil die Trainingspläne, alles Wissenswerte zur Vorbe-reitung und eine Anleitung zum Bikecheck.

TRAININGSPLÄNE, EINE ANLEITUNG ZUM BIKECHECK, PACK-LISTEN UND ALLES NÜTZLICHE FINDET IHR AB SOFORT AUF UNSEREN BERATUNGSSEITEN

/ WISSENSWERTES

GEPÄCKTRANSFER

Wir fahren mit maximal 14 Teilne-hmern unsere Transalptouren. Eine Gruppe mit 15 Personen (inkl. Guide) ist für uns das absolute Maximum, wir sehen bei mehr Teilnehmern Probleme mit den Wartezeiten, als auch in dem Gruppenzusammenhalt.Wir sind aber grundsätzlich immer um eine optimale Aufteilungbemüht. Und weil wir eben gemein-sam unterwegs sind und gerade in schwierigen Situationen und schwachen Minuten die Kamerad-schaft unseres Nachbarbikers benöti-gen, sind „alle“ auf unseren Touren per „Du“. Ein gutes persönliches Ver-hältnis zu unseren Kunden liegt uns am Herzen!

UNS SIND VIELE KLEINERE GRUP-PEN WICHTIGER, ALS WENIGE GROSSE GRUPPEN.

GRUPPEN

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Weniger Gepäck auf dem Rücken bürgt für mehr Sicherheit und Bikespaß. Un-ser Gepäcktransfer ist ein Service, auf den Ihr nicht verzichten solltet.Euer Gepäck wird täglich von der einen Unterkunft zur nächsten trans-portiert.

Wir bitten Euch, nicht mehr als 20kg pro Person mitzunehmen!!!

WER FÄHRT SCHON GERNE VOLL BEPACKT ÜBER TRAUMHAFTE PÄSSE IM HOCHGEBIRGE?

Unsere Shuttlefahrer/-innen werden es euch danken! Auch Taschen sind handlicher als Koff er. Bitte lasst keine Wertgegenstände wie Laptop, Palm, Schmuck, Handy, etc. im Gepäck. Wir von ULPbike können dafür keine Haf-tung übernehmen. Bitte beachtet: Nicht alle unsere Touren erfolgen mit Gepäcktransfer (siehe Tourenaus- schreibung).

Weniger Gepäck auf dem Rücken bürgt für mehr Sicherheit und Bikespaß. Un-ser Gepäcktransfer ist ein Service, auf den Ihr nicht verzichten solltet.Euer Gepäck wird täglich von der einen Unterkunft zur nächsten trans-portiert.

Wir bitten Euch, nicht mehr als 20kg pro Person mitzunehmen!!!

Unsere Shuttlefahrer/-innen werden es euch danken! Auch Taschen sind handlicher als Koff er. Bitte lasst keine Wertgegenstände wie Laptop, Palm, Schmuck, Handy, etc. im Gepäck. Wir von ULPbike können dafür keine Haf-tung übernehmen. Bitte beachtet: Nicht alle unsere Touren erfolgen mit Gepäcktransfer (siehe Tourenaus- schreibung).

Weniger Gepäck auf dem Rücken bürgt für mehr Sicherheit und Bikespaß. Un-ser Gepäcktransfer ist ein Service, auf den Ihr nicht verzichten solltet.Euer Gepäck wird täglich von der einen Unterkunft zur nächsten trans-portiert.

Wir bitten Euch, nicht mehr als 20kg pro Person mitzunehmen!!!

Unsere Shuttlefahrer/-innen werden es euch danken! Auch Taschen sind handlicher als Koff er. Bitte lasst keine Wertgegenstände wie Laptop, Palm, Schmuck, Handy, etc. im Gepäck. Wir von ULPbike können dafür keine Haf-tung übernehmen. Bitte beachtet: Nicht alle unsere Touren erfolgen mit Gepäcktransfer (siehe Tourenaus- schreibung).

IN ITALIEN GILT SEIT OKTOBER 2010 IN TUNNELN UND NACHTS WARNWESTENPFLICHT!

Um Bußgelder in Höhe von bis zu 95 Euro zu vermeiden, bitten wir Euch auf Tour immer eine Warnweste mit im Rucksack zu haben. Auch wenn auf einer Strecke kein Tunnel vorgesehen ist, kann es durch Streck-ensperrungen und -änderungen zu Tunneldurchfahrten kommen!

Des Weiteren ist eine kleine Stirnlampe sinnvoll. So kommt man auch bei extremen Wetterumbrüchen und plötzlicher Dunkelheit sicher ans Ziel.

WARNWESTE & STIRNLAMPE

TEMPOWAS IST, WENN ICH NICHT MITKOMME?

Keine Angst, bei uns fährt jeder nur so schnell wie er kann und möchte. Stress ist ein Fremdwort. Die Einstufung in die verschiedenen Leistungskategorien soll bei der Gruppeneinteilung helfen und ist daher besonders wichtig. Solltet Ihr bei der Buchung unschlüssig sein, ob Ihr dem Anforderungsprofi l gerecht wer-det, beraten wir Euch gerne. Unsere Vorbereitungstipps mit Trainingsratschlä-gen und Ausrüstungstipps helfen Euch bei der Vorbereitung auf eine stressfreie Tour.

SERVICE & ADD-ON’SNEXT DAY BRIEFING:Zu unserem Service gehört es, dass wir jeden Abend gemeinsam mit der Gruppe die Etappen des nächsten Tages besprechen. Aus Erfahrung haben wir gelernt, dass die Vorbereitung mit Kartenmaterial und Höhen-profi len vielen Teilnehmern helfen kann, Kräfte besser einzuteilen und somit Sicherheit zu schenken.

FOTO -CD:Während der Tour nimmt der Guide Bilder mit einer Digitalkamera auf, die nach der Tour per CD an Euch versendet werden.

IHR WOLLT MEHR?Kein Problem. Viele unserer Touren sind nach vorheriger Absprache kombinierbar. Bitte kontaktiert uns bei Bedarf.

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15 / WISSENSWERTES

RENNRADFAHREN IN DER GRUPPE MACHT MEHR SPASS ALS ALLEINE. WENN ES DIE RICHTIGE GRUPPE IST. DENN EIN TAGESPENSUM, DAS DEN EINEN (ÜBER-)FORDERT, KANN DEN ANDEREN LANGWEILEN. DER EINE IST EINE ZÄHE BERGZIEGE, DER ANDERE EIN HARTER AUSDAUERFAHRER – UND DER DRITTE LIEBT ALLES, HAUPTSACHE GEMÜTLICH.

HOMOGENE GRUPPEN SIND UNS DAHER SEHR WICHTIG – UND AUCH FÜR EUCH VORAUSSETZUNG DAFÜR, DASS IHR AUF TOUR MAXIMALEN SPASS HABT (UND ABENDS SCHÖN KAPUTT, ABER NICHT VÖLLIG ERL-EDIGT SEID)! DABEI GEHT ES NICHT NUR UM KILOMETER ODER HÖHENMETER INSGESAMT, SONDERN AUCH UM DEN CHARAKTER DER STRECKE (HÖHENPROFIL, STEIGUNGSPROZENTE UND LÄNGE DER ANSTIEGE) SOWIE UM DIE ERFAHRUNG IM FAHREN IN DER GRUPPE.

UNSERE TOUREN SIND DAHER IN DREI LEVEL EINGETEILT.

UND ÜBRIGENS, GANZ WICHTIG: FÜR ALLE TOUREN – EGAL OB FÜR GREENHORNS ODER WILDE JUNGS – EMPFEHLEN WIR EUCH EINE 3-FACH- ODER KOMPAKT-KURBEL AM RENNER. DIE MACHEN EUCH DAS LEBEN – UND DIE ANSTIEGE – EINFACH LEICHTER.

LIGHTDas ist die Gruppe für unsere Green-horns und Genießer. Dennoch sollte nicht nur das “light” in Euren Köpfen blinken, denn es handelt sich immer noch um eine Trans Alp, das heißt die Alpen müssen einfach überwunden werden. Dafür solltet Ihr mindestens 1000 Trainingskilometer, mehrere Ausfahrten mit 80-100 km und mind-estens einmal eine Ausfahrt mit 1000 hm in den Beinen haben, damit die Sache Spaß macht. Außerdem emp-fehlen wir regelmäßiges zusätzliches Grundlagenausdauertraining wie Laufen, Skaten oder Schwimmen.

UND WICHTIGDamit es keine Crashs gibt, wenn wir mit geringen Abständen in der Gruppe fahren, und damit wir auf lan-gen Fahrten in der Ebene Kraft sparen können, solltet Ihr Erfahrungen im Fahren in der Gruppe und Windschat-tenfahren haben.

MEDIUMWer eine Medium-Tour fahrenmöchte, sollte mindestens 3.000 Trainingski-lometer auf dem Tacho vorweisen können (Nein, wir kontrollieren das natürlich nicht – aber Ihr werdet es merken, wenn Euch auf der Tour sch-nell die Kraft ausgeht). Zusätzlich sol-ltet Ihr regelmäßig an Eurer Grund-lagenausdauer arbeiten, z.B. Laufen gehen. Ihr solltet auf jeden Fall Er-fahrungen im Windschatten fahren und Fahren in der Gruppe haben, sonst wird’s gefährlich.

UND, DENKT DRANBerge sind Berge – und keine Hügelchen. Die Belastung ist ein-fach viel größer als in der Ebene, die Technik ist eine andere. Also: Bringt bitte Erfahrung im Berge fahren bez-iehungsweise Pässe fahren mit, sonst vergeht Euch schnell der Spaß.

GO WILDFreunde, es geht zur Sache. Wer hier aufs Rad steigt, sollte topfi t sein. 5.000 Trainingskilometer pro Jahr sollten nicht nur auf der Liste Eurer guten Vorsätze fürs neue Jahr ste-hen – sondern im vergangenen auf dem Radcomputer. Zusätzlich ist regelmäßiges Grundlagenausdau-ertraining wie Laufen unbedingt erforderlich. Windschatten fahren und Fahren in der Gruppe sollte für Euch nichts Neues sein und die Auf-forderung zum „Belgischen Kreisel“ kein Fragezeichen ins Gesicht zau-bern. Erfahrungen im Berg fahren oder Pässe fahren (wichtig ist dabei auch die richtige Technik bergab!) se-hen wir in diesem Level als selbstver-ständlich an – denn genau die wer-den uns auf unseren Touren ja ständig begegnen. Und zwar einer nach dem anderen. Weil genau das den größten Spaß macht!

TOURLEVEL

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3 ETAPPEN

km levelhighlight

hm tage tage

KM 332

km levelhighlight

hm tage tage

5 TAGE

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HM 4000

km levelhighlight

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TOURINDEX | R1GC

1. TAG DIENSTAG

18 Uhr: Treff en zum Abendessen in Lindau in Grainau. Kennenlernen, Bike-Check. Besprechung der Ge-samttour anhand von Karten.

DIE ETAPPEN / 3 ETAPPEN - 5 TAGE

LIGHT TRANSALP QUICKIEDIE ROUTE | GARMISCH - COMER SEE

Von Garmisch fahren wir um die Zugspitze herum und hinunter ins Inntal. Diesem folgen wir bis zum Anfang des Schweizer Nationalparkes. Diesen durchqueren wir kurz und kommen ins hochalpine Livigno. Über die Forcula di Livigno und den Berninapaß geht es hinunter ins Engadin nach Pontresina und St. Moritz. Entlang der Oberengadiner Seen treff en wir auf den Maloja-pass und dort aus geht es bergab bis an den Comer See.

Montag - Freitag von 9 bis 16hMontag - Freitag von 9 bis 16hMontag - Freitag von 9 bis 16hMontag - Freitag von 9 bis 16hMontag - Freitag von 9 bis 16h

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Höhenprofi le zur Tour fi ndet Ihr Höhenprofi le zur Tour fi ndet Ihr Höhenprofi le zur Tour fi ndet Ihr Höhenprofi le zur Tour fi ndet Ihr Höhenprofi le zur Tour fi ndet Ihr auf unserer Homepage unter auf unserer Homepage unter auf unserer Homepage unter auf unserer Homepage unter auf unserer Homepage unter Downloads Downloads Downloads www.ULPtours.dewww.ULPtours.dewww.ULPtours.de

TOUREN-HOTLINETOUREN-HOTLINETOUREN-HOTLINETOUREN-HOTLINE

Los geht’s von Grainau bei Garmisch über Mittenwald ins Leutaschtal. Von hier rollen wir eine herrlich lange Ab-fahrt ins Inntal hinab. An Imst vorbei folgen wir dem Inn über Landeck bis nach Prutz, unserer Endstation für heute.

Heute folgen wir dem Inn fl ußaufwärts. Wir fahren immer wieder über kleine Sträßchen parallel zur Bundesstraße und fahren durch kleine Ortschaften im Unterengadin. In Scuols oder Zern-ez machen wir Mittag bevor wir in den Schweizer Nationalpark Richtung Ofenpaß fahren. Ein Shuttle bringt uns durch einen Tunnel. Ab dort ha-

GRAINAU – PRUTZ:CA. 116 KM, CA. 1200 HM

PRUTZ - LIVIGNO:CA. 104 KM, CA. 1800 HM

2. TAG MITTWOCH

3. TAG DONNERSTAG

4. TAG FREITAG

5. TAG SAMSTAG

Wir rollen uns ein, aber schon bald geht es hoch zur Forcula di Livigno. Eine kurze Abfahrt und dann sind wir schon am zweiten Paßanstieg zum Bernina. Hier haben wir eine tolle Aus-sicht auf die 4000er des Oberenga-dins, direkt am Fuße des Palüs. Aber auf der Abfahrt vom Bernina nach Pontresina wird das Panorama noch besser. Es geht weiter vorbei an den Oberengadiner Seen zum Maloja Pass. Diesen fahren wir auf herrlich endloser Abfahrt hinab und erreichen schon bald unser ersehntes Ziel, den Comer See. Unser idyllisches Hotel liegt direkt am See und lädt zum Re-laxen auf der Terrasse ein. Am Abend verwöhnt uns der Küchenchef mit einem landestypischen Menü. schen

Vormittags Ausschlafen und Früh-stücken. Ca. 11 Uhr Verladen der Räder. Ca. 12 Uhr Abfahrt des Shuttles zurück nach Bregenz.

LIVIGNO - COMER SEE: CA. 112 KM, CA. 1000 HM

ben wir eine total gerade von einer Galerie geschützte Straße, auf der auch gerne die Profi s trainieren. leckeres Abendmenü.

ULPbike 17

DIE FAKTEN:Die Tour führt uns von Lindau an den Rhein und dann in die Schweiz . Hier bezwingen wir einige Pässe und las-sen uns von der Landschaft begeis-tern. Nach dem Maloja Pass rollen wir bis zum Comer See.

DIE ANFORDERUNGEN:Eine gute Grundkondition setzten wir voraus. Die Anstiege sind spektakulär, aber mit dem Rennrad gut fahrbar.

DIE HIGHLIGHTS:Transalp-Feeling ohne Risiko. Diese Tour ist mit einer guten Grundkondi-tion und einigen Kilometern in den Beinen machbar.

Für Genießer: Es gibt genug Gegen-heiten zu Pausen mit Kultur und Kaff ee – am Inn entlang, im wunder-schönen Engadin mit Silvaplana und St. Moritz, im Veltlin und am Comer See.

DIE FAKTEN:Die Tour führt uns von Lindau an den Rhein und dann in die Schweiz . Hier bezwingen wir einige Pässe und las-sen uns von der Landschaft begeis-tern. Nach dem Maloja Pass rollen wir bis zum Comer See.

DIE ANFORDERUNGEN:Eine gute Grundkondition setzten wir

DIE FAKTEN: DIE HIGHLIGHTS:DIE FAKTEN:

DIESE TOUR IST EINE EINSTEIGER- RENNRADTRANSALP DURCH DIE WUNDERSCHÖNE SCHWEIZER BERGLANDSCHAFT MIT ENDPUNKT IN ITALIEN AM COMER SEE.

TOURINFO

Panorama

Kondition min maxmaxmin max

min maxmaxmin max

QUICKIE LIGHT / GARMISCH - COMER SEE

ULPbike 17

ANREISESelbstanreise nach Grainau

LEISTUNGEN:4 x ÜF im DZ in guten und gep� egten Hotels/Pensionen,z.T. mit Sauna und Pool4 x HPTourenführung (Guide)Rücktransfer, GepäcktransportBegleitfahrzeugCD mit Bildern der Tour

TERMINE UND PREISE:R1GC1R1GC2R1GC3

FRÜHBUCHERPREIS: 609.-/649.- € bis 15.01.2015SUPERFRÜHBUCHER: 589.-/629.-€ bis 15.11.2014+ Gutschein für ein Finisher Trikot bis 15.11.2014 (siehe Webseite)

TEILNEHMERZAHL: mindestens: 7 maximal: 14

TERMINE

09.06.15 - 13.06.1507.07.15 - 11.07.1508.09.15 - 12.09.15

659.- € 699.- € 659.- €

18 ULPbike18 ULPbike

3 ETAPPEN

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hm tage tage

KM 360

km levelhighlight

hm tage tage

5 TAGE

km levelhighlight

hm tage tage

HM 4600

km levelhighlight

hm tage tage

TOURINDEX | R1TG

1. TAG MITTWOCH

18 Uhr: Treff en zum Abendessen am Tegernsee. Kennenlernen, Bike-Check. Besprechung der Gesamttour.

DIE ETAPPEN / 3 ETAPPEN - 5 TAGE

LIGHT TRANSALPDIE ROUTE | TEGERNSEE - GARDASEE

Vom Tegernsee über den Achenpass ins Inntal und weiter über den Brenner nach Sterzing. Durch das Eisacktal über Bozen ins Etschtal und entlang der Südtiroler Weinstraße nach Andrian. Auf dem Etschtalradweg bis nach Trento und in einer letzten Anstrengung über den Monte Bondone nach Sopramon-te. Ab hier über den Lago di Toblino ins Sarchetal und die letzten Kilometer über Dro und Arco an den Gardasee.

Montag - Freitag von 9 bis 16hMontag - Freitag von 9 bis 16hMontag - Freitag von 9 bis 16hMontag - Freitag von 9 bis 16h

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Höhenprofi le zur Tour fi ndet Ihr Höhenprofi le zur Tour fi ndet Ihr Höhenprofi le zur Tour fi ndet Ihr Höhenprofi le zur Tour fi ndet Ihr Höhenprofi le zur Tour fi ndet Ihr auf unserer Homepage unter auf unserer Homepage unter auf unserer Homepage unter auf unserer Homepage unter auf unserer Homepage unter Downloads Downloads Downloads Downloads www.ULPtours.dewww.ULPtours.de

TOUREN-HOTLINETOUREN-HOTLINETOUREN-HOTLINETOUREN-HOTLINE

Los geht’s vom Tegernsee über den Achenpass an den Achensee, dann runter ins Inntal und weiter Richtung Innsbruck. Über die Alte Römerstraße fahren wir bis nach Gries am Brenner.

Von Gries aus gelangen wir über den Brenner nach Sterzing. Ab Sterzing fahren wir auf dem schönen Eisack-talradweg bis Waidbruck, einer klein-en Gemeinde im unteren Eisacktal. Nach einem kurzen Anstieg nach Bar-bian schlängelt sich die Straße recht wellig auf dem Hochplateau entlang. In Klobenstein bietet sich in einem urgemütlichen Gasthaus eine kleine Rast an, bevor wir die Straße runter nach Bozen fahren. Die satten grünen

KREUTH - GRIES AM BRENNER:CA. 114 KM, CA. 1700 HM

GRIES AM BRENNER - ANDRIAN:CA. 130 KM, CA. 1700 HM

2. TAG DONNERSTAG

3. TAG FREITAG

4. TAG SAMSTAG

5. TAG SONNTAG

Von Andrian fahren wir weiter über die Südtiroler Weinstraße bis an den Kalterer See. Über den Etschtalrad-weg geht es gemütlich bis nach Tren-to. Hinter der alten Konzilstadt Trento erwartet uns der Anstieg auf den Monte Bondone. Auf halber Höhe ver-lassen wir die Passstraße und biegen auf eine kleine Seitenstraße Richtung Sopramonte ab. Bergab über Venez-zano fahren wir an den Lago di To-blino und kommen über Ponti Olivetti ins Sarche Tal. Die letzten Kilometer pedalieren wir am vorbei am Lago di Cavedine und erreichen schließlich den Gardasee.

Rücktransfer an den Tegernsee.

ANDRIAN - GARDASEE: CA. 116 KM, CA. 1200 HM

Wiesen und Almen, die uns bislang durch den Tag begleitet haben, werden nun durch endlose Weinberge ersetzt. Durch diese schöne Weinlandschaft fahren wir bis in das kleine Dörfl ein Andrian an der Südtiroler Weinstraße.

ULPbike 19

DIE FAKTEN:Vom Tegernsee über den Achenpass ins Inntal und weiter über den Bren-ner nach Sterzing. Durch das Eisack-tal über Bozen ins Etschtal und ent-lang der Südtiroler Weinstraße nach Andrian. Anspruchsvoll und atem-beraubend.

DIE ANFORDERUNGEN:Dies ist unsere schwerste Variante ein-er Einsteigertour. Eine gute Kondition für die teilweise längeren Anstiege

setzen wir voraus. Trotzdem stehen der Spaß an Bergen und Radeln im Vordergrund.

DIE HIGHLIGHTS:Die Anfahrt über den Monte Bon-done, den legendären Zeitfahrberg beim Giro d’Italia, die Konzilstadt Trento, der Kalterer See und die Wein-berge an der Südtiroler Weinstraße, die Auff ahrt zum Rittner Horn, die Re-gion Oberbozen und die Abfahrt ins Sarntal.

DIE FAKTEN:Vom Tegernsee über den Achenpass ins Inntal und weiter über den Bren-ner nach Sterzing. Durch das Eisack-tal über Bozen ins Etschtal und ent-lang der Südtiroler Weinstraße nach Andrian. Anspruchsvoll und atem-beraubend.

DIE ANFORDERUNGEN:

DIESE TOUR IST EINE ANSPRUCHSVOLLERE EINSTEIGERTOUR, FÜR KONDITIONSSTARKE FAHRER GUT GEEIGNET.

TOURINFO

Panorama

Kondition min maxmaxmin max

min maxmaxmin max

LIGHT / TEGERNSEE - GARDASEE

ULPbike 19

ANREISESelbstanreise an den Tegernsee

LEISTUNGEN:4 x ÜF im DZ in guten und gep� egten Hotels/Pensionen,z.T. mit Sauna und Pool3 x HPTourenführung (Guide)Rücktransfer, GepäcktransportBegleitfahrzeugCD mit Bildern der Tour

TERMINE UND PREISE:R1TG1R1TG2R1TG3R1TG4

FRÜHBUCHERPREIS: 599.-/609.-€ bis 15.01.2015SUPERFRÜHBUCHER: 579.-/589.-€ bis 15.11.2014+ Gutschein für ein Finisher Trikot bis 15.11.2014 (siehe Webseite)

TEILNEHMERZAHL: mindestens: 7 maximal: 14

TERMINE

21.05.15 - 25.05.1501.07.15 - 05.07.1512.08.15 - 16.08.1526.08.15 - 30.08.15

649.- € 649.- € 659.- € 649.- €

20 ULPbike20 ULPbike

4 ETAPPEN

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KM 372

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6 TAGE

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HM 4300

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TOURINDEX | R1GG

1. TAG DIENSTAG.

6. TAG SONNTAG

5. TAG SAMSTAG

Von Prutz aus fahren wir uns locker ein und den Inn weiter hinauf, bis an die schweizer Grenze, wo wir abbie-gen und 11 Serpentinen zur Norbert-shöhe hinauftreten. Von hier ist es nur noch ein Katzensprung bis nach Nauders. Wir lassen den Reschensee links liegen und haben eine rasante Abfahrt ins Vinschgau vor uns. Ten-denziell bergab rollend, nähern wir uns unserem Ziel, dem Kurort Meran.

Heute steht uns ein kürzerer Tag be-

Los geht’s von Grainau bei Garmisch über Mittenwald ins Leutaschtal. Von hier rollen wir eine herrlich lange Ab-fahrt ins Inntal hinab. An Imst vorbei folgen wir dem Inn über Landeck bis nach Prutz, unserer Endstation für heute.

18 Uhr: Treff en zum Abendessen in Grainau bei Garmisch. Kennenlernen, Bike-Check. Besprechung der Ge-samttour anhand von Karten.

Zuerst fahren wir weiter das Etschtal entlang in Richtung Süden, um dann in Mezzocorona ins Val die Non ab-zubiegen. Ab hier geht es ein ganzes Stück bergauf bis nach Andalo. Auf der Abfahrt zum wunderschönen Molveno See können wir uns erholen und uns bei einer Mittagsrast in Mol-veno stärken. Wir fahren weiter auf einer schmalen malerischen Straße bis nach Ponte Arche, wo der letzte kurze Anstieg auf uns wartet. Dann folgt eine atemberaubende Abfahrt am Tennosee vorbei bis an den Garda-see. Hier heißt es Zielankunft feiern

PRUTZ - MERAN:CA.120 KM, CA.900 HM

MERAN - TRAMIN: CA.46KM, CA.800 HM

GRAINAU - PRUTZ: CA. 116 KM, CA. 1200 HM

TRAMIN - RIVA: CA. 90 KM, CA. 1400 HM3. TAG DONNERSTAG

4. TAG FREITAG

2. TAG MITTWOCH

DIE ETAPPEN / 4 ETAPPEN - 6 TAGE

LIGHT TRANSALPDIE ROUTE | GARMSICH-GARDASEE

Von Grainau bei Garmisch geht es vorbei an Mittenwald ins Leutaschtal und auf einer langen Abfahrt runter ins Inntal. Von Imst fahren wir entlang des Inns bis nach Landeck. Es geht die Norbertshöhe in das bekannte Ski- und Wanderparadies Nauders hinauf. Wir lassen den Reschensee links liegen und genießen die rasante Abfahrt ins Vinschgau bis nach Meran. Nun fahren wir entlang kleiner südtiroler Sträßchen bis zum Kalterer See.Weiter geht es über den Andalosattel zum wunderschönen Molveno See und vorbei an der malerischen Brenta in Richtung Gardasee.

Montag - Freitag von 9 bis 16hMontag - Freitag von 9 bis 16hMontag - Freitag von 9 bis 16hMontag - Freitag von 9 bis 16hMontag - Freitag von 9 bis 16h

089 /200 00 481089 /200 00 481089 /200 00 481089 /200 00 481089 /200 00 481

Höhenprofi le zur Tour fi ndet Ihr Höhenprofi le zur Tour fi ndet Ihr Höhenprofi le zur Tour fi ndet Ihr Höhenprofi le zur Tour fi ndet Ihr Höhenprofi le zur Tour fi ndet Ihr auf unserer Homepage unter auf unserer Homepage unter auf unserer Homepage unter auf unserer Homepage unter auf unserer Homepage unter Downloads Downloads Downloads www.ULPtours.dewww.ULPtours.dewww.ULPtours.de

TOUREN-HOTLINETOUREN-HOTLINETOUREN-HOTLINETOUREN-HOTLINETOUREN-HOTLINE

bei einem leckeren Eis oder Weißbier, Baden, und ein gutes italienisches Ab-schlussdinner genießen.

Rücktransfer nach Grainau.

vor, den wir zum Erholen und Ge-nießen der wunderschönen Land-schaft und des mediterranen Klimas nutzen können. Wir starten von Me-ran in Richtung Lana und fahren den Gampenpass ein Stück nach oben. Bei Tisens verlassen wir die Pass-Straße und folgen einer wunderschönen ein-samen Straße auf und ab durch kleine Dörfer und Weinberge, bevor wir auf die Südtiroler Weinstraße treff en, die uns bis nach Tramin führt. Dort über-nachten wir und genießen bei einem Abendmenü die hervorragende süd-tiroler Küche.

ULPbike 21

DIE HIGHLIGHTS:Für Ängstliche: Transalp-Feeling ohne Risiko. Diese Tour ist mit einer Grund-kondition sehr gut machbar. Ein bisschen Berg-Erfahrung solltet Ihr mitbringen, aber hauptsächlich be-reit sein,den ganzen Tag im Sattel zu sitzen.

Für Genießer: Es gibt genug Gelegen-heiten zu Pausen mit Kultur und Kaf-fee – in Meran, Male, Kaltern und am wunderschönen Molveno See.

TOURINFO

min maxmaxmin max

Panorama

Kondition

min maxmaxmin max

BESTSELLER TOUR LIGHT / GARMISCH - GARDASEE KLASSIKER!

ULPbike 21

ANREISESelbstanreise nach Grainau bei Garmisch

LEISTUNGEN:5 x ÜF im DZ in guten und gep� egten Hotels/Pensionen,z.T. mit Sauna und Pool3 x HPTourenführung (Guide)RücktransferGepäcktransportBegleitfahrzeugCD mit Bildern der Tour

TERMINE UND PREISE:R1GG1R1GG2R1GG3R1GG4R1GG5

FRÜHBUCHERPREIS: 719.-/749.-€ bis 15.01.2015SUPERFRÜHBUCHER: 699.-/729.-€ bis 15.11.2014+ Gutschein für ein Finisher Trikot bis 15.11.2014 (siehe Webseite)

TEILNEHMERZAHL:mindestens: 7 maximal: 14

TERMINE

12.05.15 - 17.05.1502.06.15 - 07.06.1514.07.15 - 19.07.1504.08.15 - 09.08.1518.08.15 - 23.08.15

769.- € 769.- € 799.- € 799.- € 799.- €

DIE FAKTEN:Diese Tour ist eine Einsteiger-Renn-radtransalp durch herrliche Bergland-schaften.

DIE ANFORDERUNGEN:Grundkondition setzten wir voraus, die Anstiege sind moderat und mit dem Rennrad gut fahrbar.

22 ULPbike22 ULPbike

3 ETAPPEN

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KM 356

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5 TAGE

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HM 6100

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TOURINDEX | R2GC

4. TAG FREITAG

Von Grainau geht es sanft ansteigend nach Leermoos. Über einen kleinen Seitenpass fahren wir ins Lechtal. Dort geht es ein kurzes Stück in Rich-tung Arlberg und dann links den Berg hinauf. Am Anfang und Ende ist das Hahntennjoch recht steil und wir be-kommen einen Vorgeschmack auf die nächsten Tage. In Imst machen wir Mittagspause. Über die Piller Höhe fahren wir zuerst ins Pitztal und dann wieder ins Inntal nach Prutz, zu unser-em heutigen Etappenziel.

Heute folgen wir dem Inn fl ußaufwärts. Über die Nobertshöhe kommen wir nach Nauders und es sind noch ein paar Höhenmeter bis zum Reschen-paß. Rasant geht es hinunter ins Vin-schgau. Hier machen wir eine Rast. Es beginnt jetzt ein langer Anstieg bis zum Ofenpaß. Eine kurze Abfahrt

18 Uhr: Treff en zum Abendessen in Grainau. Kennenlernen, Bike-Check. Besprechung der Ge-samttour an-hand von Karten.

Wir rollen uns ein, aber schon bald geht es hoch zur Forcula di Livigno. Eine kurze Abfahrt und dann sind wir schon am zweiten Paßanstieg zum Bernina. Hier haben wir eine tolle Aus-sicht auf die 4000er des Oberengadins, direkt am Fuße des Palüs. Aber auf der Abfahrt vom Bernina nach Pontresina wird das Panorama noch besser. Es geht weiter vorbei an den Oberen-gadiner Seen zum Maloja Pass. Diesen fahren wir auf herrlich endloser Ab-fahrt hinab und erreichen schon bald unser ersehntes Ziel, den Comer See. Unser idyllisches Hotel liegt direkt am See und lädt zum Relaxen auf der Ter-rasse ein. Am Abend verwöhnt uns der Küchenchef mit einem landestypis-chen Menü. mit einem landestypisch-en Menü verwöhnt.

LIVIGNO - COMER SEE:CA. 112 KM, CA. 1000 HM

2. TAG MITTWOCH

3. TAG DONNERSTAG

1. TAG DIENSTAG

DIE ETAPPEN / 3 ETAPPEN - 5 TAGE

MEDIUM TRANSALP QUICKIEDIE ROUTE | GARMISCH - COMER SEEVon Grainau bei Garmisch fahren wir Richtung Tirol und nach Leermoos. Unser erster Pass ist bei Namlos, dann geht es ins Lechtal. Über das Hahntennjoch kommen wir ins Inntal und über die Piller Höhe im Pitztal bis nach Prutz. Wir folgen dem Inn und fahren über den Reschenpaß ins Vinschgau. Über den Ofenpass kommen wir in den Schweizer Nationalparkes. Mit einem Shuttle durch einen Tunnel kommen wir nach Livigno. Über die Forcula di Livigno und den Berninapaß geht es hinunter ins Engadin nach Pontresina und St. Moritz. Entlang der Oberengadiner Seen kommen wir an den Malojapass und dann geht es nur noch bergab bis an den Comer See.

Montag - Freitag von 9 bis 16hMontag - Freitag von 9 bis 16hMontag - Freitag von 9 bis 16hMontag - Freitag von 9 bis 16hMontag - Freitag von 9 bis 16h

089 /200 00 481089 /200 00 481089 /200 00 481089 /200 00 481089 /200 00 481

Höhenprofi le zur Tour fi ndet Ihr Höhenprofi le zur Tour fi ndet Ihr Höhenprofi le zur Tour fi ndet Ihr Höhenprofi le zur Tour fi ndet Ihr Höhenprofi le zur Tour fi ndet Ihr auf unserer Homepage unter auf unserer Homepage unter auf unserer Homepage unter auf unserer Homepage unter auf unserer Homepage unter Downloads Downloads Downloads www.ulptours.dewww.ulptours.dewww.ulptours.de

TOUREN-HOTLINETOUREN-HOTLINETOUREN-HOTLINETOUREN-HOTLINETOUREN-HOTLINE

bringt uns in den schweizer Nation-alpark und an den bekannten Tunnel vor Livigno. Ein Shuttle bringt uns durch den Tunnel. Ab dort haben wir eine von einer Galerie geschützte Straße, auf der auch gerne die Profi s trainieren.

5. TAG SONNTAGVormittags ausschlafen und früh-stücken. Ca. 10 Uhr Verladen der Räder. Ca. 11 Uhr Abfahrt des Shuttles zurück nach Garmisch.

GRAINAU- PRUTZ:CA. 125 KM, CA. 2800 HM

PRUTZ - LIVIGNOCA. 125 KM, CA. 2300 HM

ULPbike 23

DIE HIGHLIGHTS:Transalp-Feeling ohne Risiko. Diese Tour ist mit einer guten Grundkondi-tion und einigen Kilometern in den Beinen machbar.Für Genießer: Es gibt genug Gele-genheiten zu Pausen mit Kultur und Kaff ee – am Inn entlang, im wunder-schönen Engadin mit Silvaplana und St. Moritz und am Comer See.

TOURINFO

Panorama

Kondition

min maxmaxmin max

min maxmaxmin max

QUICKIE MEDIUM / GARMISCH - COMER SEE

ULPbike 23

ANREISESelbstanreise nach Grainau

LEISTUNGEN:4 x ÜF im DZ in guten und gep� egten Hotels/Pensionen,4 x HPTourenführung (Guide)RücktransferGepäcktransportBegleitfahrzeugCD mit Bildern der Tour

TERMINE UND PREISE:R2GC1R2GC3

FRÜHBUCHERPREIS: 609.-€ bis 15.01.2015SUPERFRÜHBUCHER: 589.-€ bis 15.11.2014+ Gutschein für ein Finisher Trikot bis 15.11.2014(siehe Webseite)

TEILNEHMERZAHL:mindestens: 7 maximal: 14

TERMINE

09.06.15 - 13.06.1508.09.15 - 12.09.15

659.-€659.-€

DIE FAKTEN:Diese Diese Tour ist eine anspruchsv-olle Rennradtransalp durch die wun-derschöne österreichische und sch-weizer Berglandschaft mit Endpunkt in Italien am Comer See.

DIE ANFORDERUNGEN:EEine gute Grundkondition und ein wenig Kletterqualitäten setzten wir voraus. Die Anstiege sind spektakulär, aber mit dem Rennrad gut fahrbar.

24 ULPbike24 ULPbike

3 ETAPPEN

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KM 395

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5 TAGE

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HM 6200

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TOURINDEX | R1TG

5. TAG SONNTAG

Los geht’s vom Tegernsee über den Achenpass an den Achensee, dann runter ins Inntal und weiter Richtung Innsbruck. Über die Alte Römerstraße fahren wir über den Brenner nach Sterzing.

Von Sterzing aus geht es direkt über den Jaufenpass (2.094 m) auf den höchsten Punkt unserer Transalp. Dann folgt eine schöne Abfahrt runter nach St. Leonhard, von wo aus wir en-tlang der Passer nach Meran kurbeln. Hier machen wir eine größere Pause. Dann geht es entlang der Südtirol-er Weinstraße nach Tramin, wo wir übernachten.

18 Uhr: Treff en zum Abendessen am Tegernsee. Kennenlernen, Bike-Check. Besprechung der Gesamttour anhand von Karten.

Ausschlafen, gemütliches Frühstück, Verladen der Räder.Am späten Vormittag: Abfahrt des Shuttles zurück an den Tegernsee.

KREUTH – STERZING:CA. 140 KM, CA. 2000 HM

2. TAG DONNERSTAG

3. TAG FREITAG

1. TAG MITTWOCH 4. TAG SAMSTAG

DIE ETAPPEN / 4 ETAPPEN - 5 TAGE

MEDIUM TRANSALPDIE ROUTE | TEGERNSEE-GARDASEE

Vom Tegernsee geht es vorbei am Achensee, runter ins Inntal, dann über die alte Brennerstraße nach Sterzing. Von Sterzing aus über den Jaufenpass nach St. Leonhard und entlang der Passer nach Meran. Nun fahren wir entlang der Südtiroler Weinstraße und entlang der Etsch ins Val di Sole. Dann über den be-kannten Skiort Madonna di Campiglio und vorbei an der malerischen Brenta zum Gardasee.

Montag - Freitag von 9 bis 16hMontag - Freitag von 9 bis 16hMontag - Freitag von 9 bis 16hMontag - Freitag von 9 bis 16hMontag - Freitag von 9 bis 16h

089 /200 00 481089 /200 00 481089 /200 00 481089 /200 00 481089 /200 00 481

Höhenprofi le zur Tour fi ndet Ihr Höhenprofi le zur Tour fi ndet Ihr Höhenprofi le zur Tour fi ndet Ihr Höhenprofi le zur Tour fi ndet Ihr Höhenprofi le zur Tour fi ndet Ihr auf unserer Homepage unter auf unserer Homepage unter auf unserer Homepage unter auf unserer Homepage unter auf unserer Homepage unter Downloads Downloads Downloads www.ULPtours.dewww.ULPtours.dewww.ULPtours.de

TOUREN-HOTLINETOUREN-HOTLINETOUREN-HOTLINETOUREN-HOTLINETOUREN-HOTLINE

Zuerst fahren wir weiter das Etschtal entlang Richtung Süden, um dann in Mezzocorona Richtung Val di Sole ab-zubiegen. Dann geht es quasi nur ber-gauf bis nach Madonna di Campiglio. Bei der Abfahrt nach Tione di Trento haben wir wunderschöne Brentablicke und fahren entlang einer Schlucht bis Ponte Arche. Anschließend noch ein kurzer Anstieg und dann die lange Ab-fahrt vorbei am Tenno See bis an den Gardasee.

STERZING - TRAMINCA. 105 KM, CA. 1900 HM

TRAMIN - GARDASEECA. 150 KM, CA. 2300 HM

ULPbike 25

TOURINFO

min maxmaxmin max

min maxmaxmin max

Panorama

Kondition

MEDIUM / TEGERNSEE - GARDASEE

ULPbike 25

ANREISESelbstanreise zum Tegernsee

LEISTUNGEN:4 x ÜF im DZ in guten und gep� egten Hotels/Pensionen,z.T. mit Sauna und Pool3 x HPTourenführung (Guide)RücktransferGepäcktransportBegleitfahrzeugCD mit Bildern der Tour

TERMINE UND PREISE:R2TG1R2TG2R2TG3R2TG4

FRÜHBUCHERPREIS: 599.-/609.-€ bis 15.01.2015

SUPERFRÜHBUCHER: 579.-/589.-€ bis 15.11.2014+ Gutschein für ein Finisher Trikot bis 15.11.2014 (siehe Webseite)

TEILNEHMERZAHL: mindestens: 7 maximal: 14

TERMINE

21.05.15 - 25.05.1501.07.15 - 05.07.1512.08.15 - 16.08.1526.08.15 - 30.08.15

649.-€649.-€659.-€649.-€

DIE HIGHLIGHTS:Für Ängstliche: Transalp-Feeling ohne Risiko. Diese Tour ist mit einer guten Grundkondition machbar.

Für Genießer: Es gibt genug Gelegen-heiten zu Pausen mit Kultur und Kaf-fee – in Sterzing, Meran, Male und Madonna di Campiglio.

DIE FAKTEN:Diese Tour ist eine mittelschwere Ren-nradtransalp, auch für konditions-starke Einsteiger gut fahrbar, durch herrliche Berglandschaften.

DIE ANFORDERUNGEN:Grundkondition setzten wir voraus. Die Anstiege sind eher moderat und mit dem Rennrad gut fahrbar.

26 ULPbike26 ULPbike

6 ETAPPEN

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KM 580

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8 TAGE

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HM 11200

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TOURINDEX | R2HTF

5. TAG MITTWOCH

Transfer nach Carpentras / Avignon. Am Nachmittag evtl. kleine Trainings-runde zum Einrollen.

Höhepunkt: Col du Festre (1.441 m)

Höhepunkt: Mont Ventoux (1.912 m)Wir starten zum Einfahren auf fl acher Strecke, doch bald geht es zur Sache: Da steht er, der Mont Ventoux. Wir kur-beln den kahlen Riesen der Provence hinauf, lassen uns von Wind und alten Schauergeschichten nicht umhauen und erreichen die 1.912 Meter hoch gelegene Wetterstation. Rasant fl itzen wir bergab nach Sault, dann pedalieren wir über einen weiteren Pass, bevor wir gemütlich auf hügeliger Straße ein schönes, langes Tal am Fluss entlang nach Laragne Montéglin fahren.

18 Uhr: Treff en zum Abendessen in Archamps, in der Nähe von Genf. Ken-nenlernen, Bike-Check. Besprechung der Gesamttour anhand von Karten.

Höhepunkte: Col d ´Ornon (1.367 m), Alpe d`Huez (1.860 m).Von La Mure geht es weiter Richtung Osten mitten ins Herz der Alpen. Links und rechts ragen die Bergriesen in die Höhe, langsam aber sicher steigt die Straße an, und wir kurbeln uns zum Warmwerden von 900 auf 1.300 Meter, auf den Col d’Ornon. Abfahrt nach Bourg-d’Oisans, dann geht’s lo-hoooos: Auf zum Zeitfahren nach Alpe d’Huez. Der Anstieg auf gut ausge-bauter Straße führt fast gleichmäßig in 21 Serpentinen mit 10-11% über 14 Kilometer und 1.130 Höhenmeter hinauf auf 1.860 m. Die Startlinie ist unübersehbar, das Rennen kann be-ginnen. Eine kleine Orientierung:

CARPENTAS – LARAGNE MONTÉGLIN,CA. 130 KM, CA. 2400 HM

LARAGNE MONTÉGLIN – LA MURE,CA.105 KM, CA. 1800 HM

ALPE D´HUEZ – ST. JEAN DE MAURIENNE,CA. 105 KM, CA. 2000 HM

LA MURE – ALPE D´HUEZ,CA. 60 KM, CA.1800 HM

2. TAG SONNTAG

4. TAG DIENSTAG

3. TAG MONTAG

1. TAG SAMSTAG

DIE ETAPPEN / 6 ETAPPEN - 8 TAGE

MEDIUM TRANSALPDIE ROUTE | HIGHLIGHTS “TOUR DE FRANCE”

Von Archamps bei Genf aus shutteln wir Euch nach Carpentras bei Avignon. Von dort aus radeln wir (u.a.) über Mont Ventoux, Col du Festre, Alpe d’Huez, Col du Galibier, Col de la Madeleine, Annecy und den Mont Salève wieder zurück nach Genf.

6. TAG DONNERSTAG

Höhepunkte: Col du Lautaret (2.058 m), Col du Galibier (2.645 m), Col du Télégraphe (1.566 m).Auf zur ULPbike Königsetappe! Wir rutschen über den unbekannten und einsamen Col de Savenne Alpe d’Huez den Buckel runter, pedalieren ein Stück bergauf-bergab und genießen dann die rasante Abfahrt ins Tal. Wir lassen das bekannte Skigebiet La Grave rechts liegen, schrauben uns auf den Col du Lautaret und – “kommt, es geht schon noch!” – etwas höher auf den Col du Galibier, einen der höchsten asphaltierten Übergänge der Alpen und damit das Dach der Tour de France. Zum Ausruhen geht’s herrlich lang bergab, dann heißt es versteckte Kräfte mo-bilisieren für den letzten Gegenanstieg zum Col du Télégraphe. Bremsen nachstellen, ein bisschen Fingergymnastik, und ab die Post auf die Abfahrt nach St. Michel de Maurienne und die restlichen ebenen Kilometer bis nach St. Jean de Maurienne.

Wir starten wieder in lockerem Auf und Ab über die Hügel der Provence. Der erste einsame Pass führt uns ins Hinterland – wir nähern uns den Al-pen! Wir radeln westlich an Gap vor-bei und genießen traumhafte Aus-blicke auf den Alpenhauptkamm. Eine wunderschöne Aussicht belohnt uns auch für den Anstieg auf den Col du Festre, unseren heutigen Hauptpass. Nach der Abfahrt geht es hügelig weiter bis La Mure.

Pantani – der bislang schnellste – brauchte 37 Minuten, sehr gut trainierte Hobbyradler brauchen etwa 1:10 Std. Die Berg-ankunft können wir gleich danach im Hotel feiern.

ULPbike 27

ST. JEAN DE MAURIENNE – LAC D´ANNECY, CA. 120 KM, CA. 2200 HM

LAC D´ANNECY – ARCHAMPS BEI GENF, CA. 60 KM, CA. 1.000 HM

7. TAG FREITAG

8. TAG SAMSTAG

Höhepunkt: Col de la Madeleine (1.993 m)Zum Einfahren rollen wir das Tal entlang bis La Chambre. Dann geht es auf den Col de la Madeleine, der schon unzählige Male Teil der Königsetappe der Tour de France war. Und wenn oben auch die Muskeln schmerzen, die Augen (und die Seele) können sich freuen über den wunderschönen Blick von der Jausenstation am Pass hinüber auf den Mont Blanc. Die Höhenmeter purzeln auf der Ab-fahrt hinunter ins Isère-Tal nach Albertville (300 m), eine kleine Stei-gung nehmen wir noch mit, dann geht es 400 Höhenmeter bergab zum Lac d’Annecy.

Höhepunkt: evtl. Mont Salève (1.375 m)Wir pedalieren locker entlang des Sees, lockern die Beine und befördern letzte Milchsäurereste aus den Muskeln. Das letzte Highlight ist unser Anstieg auf den Mont Salève und der atemberaubende Ausblick von oben auf Genf und den Jura, sowie auf den Mont Blanc. Schließlich heißt es: Ziel, wir kooooomeeeeeen! Individuelle Abreise.

TOURINFO

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Panorama

Kondition

MEDIUM / HIGHLIGHTS “TOUR DE FRANCE”

ULPbike 27

ANREISESelbstanreise nach Archamps bei Genf

LEISTUNGEN:7 x ÜF im DZ in guten und gep� egten Hotels/Pensionen,z.T. mit Sauna und Pool5 x HPTransfer nach CarpentrasTourenführung (Guide)GepäcktransportBegleitfahrzeugCD mit Bildern der Tour

TERMINE UND PREISE:R2HTF1R2HTF2

FRÜHBUCHERPREIS: 1.119.-€ bis 15.01.2015SUPERFRÜHBUCHER: 1.099.-€ bis 15.11.2014+ Gutschein für ein Finisher Trikot bis 15.11.2014 (siehe Webseite)

TEILNEHMERZAHL:mindestens: 7 maximal: 14

TERMINE

04.07.15 - 11.07.1518.07.15 - 25.07.15

1.169.-€1.169.-€

2.000 bis 3.000 Trainingskilometer solltet Ihr schon in den Beinen haben.

DIE HIGHLIGHTS:Mont Ventoux, Alpe d’Huez, Col du Galibier, Col de la Madeleine... die Klassiker der Tour de France sprechen für sich – und für legendäre Erlebnisse. Auf dem As-phalt der Passstraßen werden noch die aufgepin-selten Namen der Profi s zu sehen sein, und der Jubel der Fans liegt fast noch in der Luft. Doch Ihr habt die Straße fast für Euch alleine und könnt abends ganz ohne Autogrammstunden und Pressekonferenzen im Hotel entspannen.

DIE FAKTEN:Das gibt es nirgendwo! Wir führen Euch auf den Spuren der Profi s über die Klassiker der Tour de France. Ihr fahrt die berühmtesten Pässe selbst – nur eine Woche nach den Profi s. Ein Begleitfahrzeug steht uns die ganze Zeit zur Verfügung und trans-portiert Euer Gepäck, versorgt Euch unterwegs mit Iso-Drinks und hat Werkzeug für Reparaturen parat.

DIE ANFORDERUNGEN:Die Tour de France ist nur etwas für Profi s, unsere Highlights sind (fast) für jeden gemacht. Maximal 130 Kilometer und 2.000 Höhenmeter pro Tag sind für trainierte Rennradler gut zu schaff en. Allerdings:

TOURINFO

2.000 bis 3.000 Trainingskilometer solltet Ihr schon in den Beinen haben.

DIE FAKTEN:Das gibt es nirgendwo! Wir führen Euch auf den Das gibt es nirgendwo! Wir führen Euch auf den

2.000 bis 3.000 Trainingskilometer solltet Ihr schon in DIE FAKTEN:

ENTLANG EINSAMER STRASSEN ÜBER DIE SPEKTAKULÄRSTEN UND SAGENUMWOBENSTEN PÄSSE DER ALPEN, EIN MUSS FÜR JEDEN AMBITIONIERTEN RENNRADFAHRER

28 ULPbike28 ULPbike

4 ETAPPEN

km levelhighlight

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KM 433

km levelhighlight

hm tage tage

6 TAGE

km levelhighlight

hm tage tage

HM 8300

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TOURINDEX | R2MG

4. TAG FREITAG

5. TAG SAMSTAG

Von Mittenwald fahren wir durchs Leu-taschtal, über den Buchener Sattel und auf einer herrlichen Abfahrt hinunter nach Telfs im Inntal. Weiter geht es Richtung Innsbruck und auf der alten Bundesstraße über den Brenner. Wir lassen Sterzing rechts liegen und fol-gen dem Eisacktal nach Brixen unser-em ersten Etappenziel.

Wir folgen dem Eisacktal noch etwas in Richtung Süden bis wir kurze zeit später links in Richtung der Dolo-miten abbiegen und über St. Ulrich und Wolkenstein das Grödnerjoch er-reichen. Weiter geht es dann mit atemberaubendem Panorama um das Sellamassiv herum über den Passo Campolongo und den Passo Pordoi bis nach Canazei.

18 Uhr: Treff en zum Abendessen in Mit-tenwald. Kennenlernen, Bike-Check. Besprechung der Gesamttour anhand von Karten.

Heute erklimmen wir gleich am Vor-mittag den Passo di Fedaia von dem aus wir herrliche Blicke auf die Mar-molada und ihre Gletscher genießen können. Eine Speedträchtige Abfahrt bringt uns hinab nach Caprile und weiter nach Cencenighe Agordino. Ab hier geht es über den Passo San Pel-legrino bis ins Val die Fieme.

Den heutigen Tag starten wir mit einer langen Abfahrt nach Trento. Wir durchqueren die Stadt und begin-nen unseren langen Anstieg auf den Monte Bondone, den Hausberg von Trento samt Skigebiet auf dem Gipfel. Dir kurvenarme Abfahrt lässt die Her-zen von Geschwindigkeitsfanatikern höher schlagen. Schließlich erreichen wir über Drena und Dro das Sarcatal und folgen diesem bis an den Garda-see. Baden im See, ein Bierchen oder Sprizz als Triumpf über die geschaff te Transalp und ein gutes italienisches Abschlussdinner runden unsere Tour ab.

CANAZEI – CASTELLO DIE FIEME:CA. 104 KM, CA. 1950 HM

2. TAG MITTWOCH

3. TAG DONNERSTAG

1. TAG DIENSTAG

DIE ETAPPEN / 4 ETAPPEN - 6 TAGE

MEDIUM TRANSALPDIE ROUTE | MITTENWALD-GARDASEE

Von Mittenwald fahren wir durchs Leutaschtal, über den Buchener Sattel und auf einer herrlichen Abfahrt hinunter ins Inntal. Weiter geht es auf der alten Bundesstraße über den Brenner nach Brixen. Wir fahren in Richtung der Dolo-miten. Erst übers Grödnerjoch, dann über den Passo Campolongo und den Passo Pordoi nach Canazei. Von hier bezwingen wir den Passo di Fedaia und den Passo San Pellegrino und fahren weiter bis auf das idyllische Hochplateau von Piné. Schließlich durchqueren wir Trento, erklimmen den Monte Bondone und erreichen vom Sarcatal kommend den Gardasee.

6. TAG SONNTAGAusschlafen, gemütliches Frühstück, Verladen der Räder.Am späten Vormittag: Abfahrt des Shuttles zurück nach Mittenwald.

Montag - Freitag von 9 bis 16hMontag - Freitag von 9 bis 16hMontag - Freitag von 9 bis 16hMontag - Freitag von 9 bis 16hMontag - Freitag von 9 bis 16h

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Höhenprofi le zur Tour fi ndet Ihr Höhenprofi le zur Tour fi ndet Ihr Höhenprofi le zur Tour fi ndet Ihr Höhenprofi le zur Tour fi ndet Ihr Höhenprofi le zur Tour fi ndet Ihr auf unserer Homepage unter auf unserer Homepage unter auf unserer Homepage unter auf unserer Homepage unter auf unserer Homepage unter Downloads Downloads Downloads www.ULPtours.dewww.ULPtours.dewww.ULPtours.de

TOUREN-HOTLINETOUREN-HOTLINETOUREN-HOTLINETOUREN-HOTLINETOUREN-HOTLINE

MITTENWALD – BRIXEN:CA. 136 KM, CA. 1700 HM

BRIXEN - CANAZEICA. 87 KM, CA. 2700 HM

CASTELLO DI FIEMME - GARDASEE:CA. 120 KM, CA. 2200 HM

ULPbike 29

TOURINFO

Panorama

Kondition

min maxmaxmin max

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MEDIUM / MITTENWALD - GARDASEE

ULPbike 29

TERMINE

ANREISESelbstanreise nach Mittenwald

LEISTUNGEN:5 x ÜF im DZ in guten und gep� egten Hotels/Pensionen,z.T. mit Sauna und Pool4 x HPTourenführung (Guide)Rücktransfer,GepäcktransportBegleitfahrzeugCD mit Bildern der Tour

TERMINE UND PREISE:R2MG1R2MG2R2MG3

FRÜHBUCHERPREIS: 729.-/749.- € bis 15.01.2015SUPERFRÜHBUCHER: 709.-/729.- € bis 15.11.2014+ Gutschein für ein Finisher Trikot bis 15.11.2014 (siehe Webseite)

TEILNEHMERZAHL:mindestens: 7 maximal: 14

16.06.15 - 21.06.1521.07.15 - 26.07.1501.09.15 - 06.09.15

DIE HIGHLIGHTS:Wir fahren übers Grödnerjoch ins Herz der Dolomiten und östlich des fantas-tischen Sellastocks vorbei über den Passo di Campolongo und Passo Por-doi. Weitere Highlights sind der Passo Fedaia und der San Pellegrino. Den Gardasee erreichen wir schließlich über Trento und den Monte Bondone.

DIE FAKTEN:Die Tour führt uns mitten durch die Dolomiten teilweise entlang der klas-sischen Sella Ronda.

DIE ANFORDERUNGEN:Eine recht gute Grundkondition ist Voraussetzung für diese Transalp. Die Pässe fordern einiges an Anstrengung.

779.-€799.-€799.-€

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5 ETAPPEN

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7 TAGE

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TOURINDEX | R2TDS

18 Uhr: Treff en zum Abendessen in Konstanz. Kennenlernen, Bike-Check. Besprechung der Gesamttour anhand von Karten.

Mit dem Bodensee zu unserer Linken und dem herrlichen Alpenpanorama vor uns im Blick beginnen wir unsere Tour. Zunächst rollen wir durch die endlosen Hügel der Toggenburger Bergwelt, umgeben von grünen Wies-en und Apfelfeldern, vorbei an St. Gal-len, in Richtung Appenzellerland. In-mitten der schroff en Felsformationen der Churfi rsten ragt der Säntis heraus, an dessen Fuß wir über Schwägalp rol-len. Die sagenumwobene Bergkette steht im Kontrast zum sanften Talgr-und. Von hier geht es in die Abfahrt, nur der Rickenpass trennt uns noch von unserem ersten Etappenort Rap-perswil am unteren Ende des Zürich-sees, wo wir den Tag mit einem Spa-ziergang am See oder einem Bummel durch den mittelalterlichen Stadtkern ausklingen lassen.

Heute tauchen wir hautnah ein in die Schweizer Geschichte. Von Rapperswil aus geht es über den Seedamm in Richtung Innerschweiz durch den Urkanton Schwyz. Hier erwartet uns der erste Anstieg nach Schindellegi, von wo wir einen einmaligen Ausblick über den Zürichsee genießen können. Danach geht es vorbei am weltberüh-mten Kloster Einsiedeln über den Sihlsee zum Sattelegg. Dort rollen wir wieder talwärts und machen uns auf den Weg in das Herz der Schweizer Alpen. Durch das Schächental, vorbei an Linthal, führt uns der Weg durch Glarus zum Klausenpass. Nach etwa 10 Kilometern Anstieg erreichen wir das wunderschöne Hochtal des Urner-boden, bis es vor der Passhöhe wieder zur Sache geht. Haben wir diese er-reicht, führt uns die eindrucksvolle Abfahrt nach Altdorf, dem Ort, wo Wil-helm Tell seinem Sohn den Apfel vom Kopf geschossen haben soll.

Nun wird es ernst, es geht defi nitiv in die Berge. Nach kurzem Einrollen

KONSTANZ – RAPPERSWIL: CA. 120 KM, CA. 1900 HM

MEIRINGEN – MURTENSEE: CA. 140 KM, CA. 2200 HM

RAPPERSWIL – ALTDORF: CA. 135 KM,CA. 2500 HM

ALTDORF – MEIRINGEN: CA.110 KM, CA. 2500 HM

1. TAG SONNTAG 3. TAG DIENSTAG

4. TAG MITTWOCH

2. TAG MONTAG

DIE ETAPPEN / 5 ETAPPEN - 7 TAGE

MEDIUM TRANSALPDIE ROUTE | HIGHLIGHTS “TOUR DE SUISSE”

Durchs Appenzeller Land, vorbei am Säntis über den Rickenpass an den Zürichsee. Durch die Urkantone Schwyz und Uri nach Altdorf am Urnersee. Über die Gotthardstraße zum Furkapass, den Grimselpass und über die Große Scheidegg nach Grindelwald. Vorbei am Thuner See durchs Berner Oberland. Entlang des Lac de Neuchatel durchs Jura an den Genfer See.

5. TAG DONNERSTAG

Gleich nach der Abfahrt geht es zur Sache. Über die Große Scheidegg gelangen wir nach Grindelwald und genießen die Abfahrt nach Interlaken zwischen Brienzer und Thuner See. Direkt im Anschluss erklimmen wir den Beat-enberg, der uns eine herrliche Aussicht über den Thuner See off enbart. Danach rollen wir in ruhigem Tempo entlang des Thuner Sees und entlang der Aare, die sich noch recht ur-sprünglich durch ihr Tal windet, und verlas-

fahren wir durch die Schöllenenschlucht auf der Gotthardstraße hoch. Über Amsteg und Göschenen erreichen wir Andermatt und ver-lassen dort den Gotthard in Richtung Furka-pass. Durch zahlreiche, teils sehr enge Ser-pentinen, schrauben wir uns nach und nach den Berg hoch, bis wir auf 2.431 m den sen-sationellen Ausblick auf die uns umgebenden Gipfel genießen können. Nun ist noch der Grimselpass zu bezwingen und dann kann die lange Abfahrt ins Aaretal beginnen. In Meirin-gen angekommen, lassen wir die Anstiege Re-vue passieren und sind mächtig stolz auf uns.

KM 635

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HM 11100

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ULPbike 31

MURTENSEE – LAUSANNE: CA. 130 KM, CA. 2200 HM

6. TAG FREITAG

7. TAG SAMSTAG

Die letzte Etappen beginnen wir auf ebener Strecke und rollen entlang des Murtensee zum Lac de Neuchâtel (Neuenburger See) ins Jura. In Neuchâtel zweigen wir ab in die Berge. Es geht auf den Col de la Tourne. In Richtung Val de Travers rollen wir über die Bergspitzen des Jura, bevor es mit dem Col des Etroits zum letzten Mal richtig hoch geht. Auf der darauff olgenden Abfahrt entlang der Gorges de Cavatanne genießen wir die Serpentinen nach Vuiteboeuf, bevor wir die letzten Kilometer auf fl achem Terrain in Richtung Lausanne am Genfer See an uns vorbei ziehen lassen.

Verladen der Bikes und Rückfahrt des Shuttles nach Konstanz.

TOURINFO

MEDIUM / HIGHLIGHTS “TOUR DE SUISSE”

ULPbike 31

ANREISESelbstanreise nach Konstanz

LEISTUNGEN:6 x HP im DZ in guten und gep� egten Hotels/PensionenTourenführung (Guide)GepäcktransportBegleitfahrzeugRücktransfer nach KonstanzCD mit Bildern der Tour

TERMINE UND PREISE:R2TDS1

FRÜHBUCHERPREIS: 1.049.-€ bis 15.01.2015SUPERFRÜHBUCHER: 1009.-€ bis 15.11.2014+ Gutschein für ein Finisher Trikot bis 15.11.2014 (siehe Webseite)

TEILNEHMERZAHL:mindestens: 7 maximal: 12

TERMINE

12.07.15 - 18.07.15 1.099.-€

DIE HIGHLIGHTS:Appenzellerland, Schwägalp, Aussicht auf den Zürichsee, Urnerboden, Klausenpass, Gotthardstraße, Furkapass, Grimselpass , Große Scheidegg und zum Abschluss durchs Jura an den Genfer See.

DIE FAKTEN:Wir führen Euch auf den Spuren der Profi s über die Klassiker der Tour de Suisse. Ihr fahrt die berüh-mtesten Pässe selbst. Ein Begleitfahrzeug steht uns die ganze Zeit zur Verfügung und transportiert Euer Gepäck, versorgt Euch unterwegs mit Iso-Drinks und hat Werkzeug für Reparaturen parat.

DIE ANFORDERUNGEN:Maximal 135 Kilometer und 2.600 Höhenmeter pro Tag sind für trainierte Rennradler gut zu schaff en. Allerdings: 3.000 bis 4.000 Trainingskilometer sol-ltet Ihr schon in den Beinen haben.

Panorama

Kondition

min maxmaxmin max

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sen schließlich das Berner Oberland. Südlich von Bern geht es nun durch das Seeland in Richtung Murtensee, wo wir den „Röschtigra-ben“ (deutsch-französische Sprachgrenze) überqueren.

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4 ETAPPEN

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KM 440

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6 TAGE

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HM 8500

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TOURINDEX | R2SK

Auf wenig befahrenen Landstraßen geht es über Teisendorf und Bad Reichenhall nach Ramsau. Wir fahren durch den autofreien Berchtesgade-ner Nationalpark über den Hirsch-bichlpass weiter über Zell am See nach Bruck.

Heute steht unsere Königsetappe an: Direkt von Bruck aus geht es auf die Großglockner Hochalpenstraße. Der Großglockner ist mit seinen 2.505 Me-tern der höchste Pass unserer Tour. Über Lienz und das Pustertal fahren wir dann Richtung Dolomiten weiter, übernachten aber noch einmal in Ös-terreich.

14 Uhr: Treff en am Waginger See, Kennenlernen, Bike-Check, kurze Einrollrunde durch das herrliche Ber-chtesgadener Land. Besprechung der Gesamttour anhand von Karten. Her-vorragendes Abendmenü im Land-gasthof.

Nach ein paar Kilometern fahren wir in Italien auf die Drei Zinnen zu. Vorbei am Misurinasee geht’s auf den Passo Tre Croci. Nach einer kleinen Mittag-spause in Cortina liegt als weiteres Highlight der Passo Giau (2.233 m) vor uns – ein recht anspruchsvolles Schmankerl mit einer Steigung von 10 Prozent über 10 Kilometer. Oben ange-kommen lockt als Entschädigung ein gigantisches Dolomiten-Panorama! Eine rasante Abfahrt schließt sich an. Frühstück, Verladen der Räder und

Rückfahrt nach Waging (gegen 10 Uhr). Ankunft in Waging ca. 14 Uhr (bei guter Verkehrslage).

SILIAN – ARABBA: CA. 95 KM, CA. 2200 HM

2. TAG MITTWOCH

3. TAG DONNERSTAG

1. TAG DIENSTAG 4. TAG FREITAG

DIE ETAPPEN / 4 ETAPPEN - 6 TAGE

MEDIUM TRANSALPDIE ROUTE | SALZBURG - KALTERER SEE

Eine Rennrad-Traumtour über zwei der schönsten Alpenpässe! Vom Waginger See geht’s durch den Berchtesgadener Nationalpark und über den Großglockner. Durchs Pustertal, vorbei an den Drei Zinnen fahren wir nach Cortina. Über Passo Giau und Passo Pordoi gelangen wir bis zum Kalterer See.

5. TAG SAMSTAG

6. TAG SONNTAG

Von Arabba geht es zunächst hoch zum Passo Pordoi, dann runter nach Canazei, danach fahren wir ein Stück das durch Fassa-Tal bergab und dann in die Karrerpassstraße ein. Mit 6 Prozent geht es eher gemäch-lich hoch zum Fuß des Rosengartens mit herrlichen Blicken zum Latemar und schließlich zum Karrersee. Über Seitenstraßen fahren wir ins Etschtal ab. Am Schluss winkt das Finale am Kalterer See.

ARABBA – KALTERER SEE: CA. 105 KM, CA. 1700 HM

Montag - Freitag von 9 bis 16hMontag - Freitag von 9 bis 16hMontag - Freitag von 9 bis 16hMontag - Freitag von 9 bis 16hMontag - Freitag von 9 bis 16h

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TOUREN-HOTLINETOUREN-HOTLINETOUREN-HOTLINETOUREN-HOTLINE

WAGINGER SEE - BRUCK: CA. 110 KM, CA. 1700 HM

BRUCK - SILIAN CA. 130 KM, CA. 2900 HM

ULPbike 33

voraus. Die Anstiege sind (bis auf 2 kurze steile Rampen im Berchtes-gadener Nationalpark) moderat und mit dem Rennrad gut fahrbar.

DIE HIGHLIGHTS:Großglockner, Passo Giau und der Kalterer See als Ziel.

TOURINFO

min maxmaxmin max

min maxmaxmin max

Panorama

Kondition

MEDIUM / SALZBURG-KALTERER SEE

ULPbike 33

ANREISESelbstanreise an den Waginger See

LEISTUNGEN:5 x ÜF im DZ in guten und gep� egten Hotels/Pensionen,z.T. mit Sauna und Pool4 x HPTourenführung (Guide)RücktransferGepäcktransportBegleitfahrzeugCD mit Bildern der Tour

TERMINE UND PREISE:R2SK1R2SK2

FRÜHBUCHERPREIS: 749.- € bis 15.01.2015SUPERFRÜHBUCHER: 729.- € bis 15.11.2014+ Gutschein für ein Finisher Trikot bis 15.11.2014 (siehe Webseite)

TEILNEHMERZAHL:mindestens: 7 maximal: 14

TERMINE

28.07.15 - 02.08.1501.09.15 - 06.09.15

799.-€799.-€

DIE FAKTEN:Eine tolle Strecke beginnend im Ber-chtesgadener Land, durch die Hohen Tauern und die Dolomiten zum Kalte-rer See.

DIE ANFORDERUNGEN:Eine gute Grundkondition setzen wir

34 ULPbike34 ULPbike

4 ETAPPEN

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KM 420

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6 TAGE

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HM 9250

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TOURINDEX | R2OG

Als erster Pass steht der Oberjochpass auf dem Programm. Dieser führt uns ins Tannheimer Tal, bevor wir nach der Abfahrt ins Lechtal kommen. Das Hahntennjoch (1.903m) ist kein ein-facher Pass. Eine Speedabfahrt ent-schädigt uns aber für die Strapazen.

Über die Piller Höhe (1.558m) kürzen wir in Richtung Norbertshöhe ab und kommen dann wieder ins Inntal. Über den Reschenpass (1.504m) gelangen wir ins Vinschgau.

18 Uhr: Treff en zum Abendessen in Oberstdorf. Kennenlernen, Bike-Check. Besprechung der Gesamttour anhand von Karten.

Heute die Königsetappe, zuerst Stilfser Joch (2.760m) und dann Gavia Pass (2.621m),

Ausschlafen, gemütliches Frühstück, Verladen der Räder.Am späten Vormittag: Abfahrt des Shuttles zurück nach Oberstdorf.

2. TAG DIENSTAG

3. TAG MITTWOCH

1. TAG MONTAG

4. TAG DONNERSTAG

DIE ETAPPEN / 4 ETAPPEN - 6 TAGE

MEDIUM TRANSALPDIE ROUTE | OBERSTDORF-GARDASEE

Über den Oberjochpass geht es ins Lechtal, dann über das Hahntennjoch ins Inntal. Über den Reschenpass geht es ins Vinschgau und über das Stilfser Joch nach Bormio. Jetzt über den Gavia und Tonale ins Val di Sole und vorbei an Madonna di Campiglio Richtung Gardasee.

5. TAG FREITAG

6. TAG SAMSTAG

Über den Tonalepass (1.883m) geht es dann in die Obstplantagen des Val di Sole. Richtung Süden geht es aber nur über Madonna di Camiglio und dazu muss man nochmal auf gut 1.500m hoch radeln. Die Abfahrt nach Tione ist wunderschön mit herrlichen Brentablicken. Von Tione geht es nach Stenico und Ponte Arche über den passo ballino. Eine gigantische Ab-fahrt bringt uns zum Gardasee, wo wir unsere Zielankunft gebührend feiern können.

PONTE DI LEGNO - GARDASEE:CA. 122 KM, CA. 2200 HM

Montag - Freitag von 9 bis 16hMontag - Freitag von 9 bis 16hMontag - Freitag von 9 bis 16hMontag - Freitag von 9 bis 16hMontag - Freitag von 9 bis 16h

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TOUREN-HOTLINETOUREN-HOTLINETOUREN-HOTLINETOUREN-HOTLINE

OBERSTDORF - IMST: CA. 98 KM, CA. 1800 HM

IMST -GLURNS CA. 100 KM, CA. 2000 HM

GLURNS - PONTE DI LEGNO CA. 90 KM, CA. 3250 HM

das ist schon eine recht anspruchsvolle Kombination.

ULPbike 35

DIE HIGHLIGHTS:Passrummelplatz Stilfser Joch, dazu im Kontrast der Gaviapass, die Ein-samkeit der Bergwelt. Nach den hochalpinen Highlights erwartet uns mediterane Urlaubsstimmung bei der Ankunft am Gardasee

TOURINFO

min maxmaxmin max

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Panorama

Kondition

MEDIUM / OBERSTDORF - GARDASEE

ULPbike 35

ANREISESelbstanreise nach Oberstdorf

LEISTUNGEN:5 x ÜF im DZ in guten und gep� egten Hotels/Pensionen,z.T. mit Sauna und Pool3 x HPTourenführung (Guide)RücktransferGepäcktransportBegleitfahrzeugCD mit Bildern der Tour

TERMINE UND PREISE:R2OG1R2OG2

FRÜHBUCHERPREIS: 729.-/749.-€ bis 15.01.2015SUPERFRÜHBUCHER: 709.-/729.-€ bis 15.11.2014+ Gutschein für ein Finisher Trikot bis 15.11.2014 (siehe Webseite)

TEILNEHMERZAHL:mindestens: 7 maximal: 14

TERMINE

22.06.15 - 27.06.1527.07.15 - 01.08.15

779.-€799.-€

DIE FAKTEN:Hart, aber genial: Der Klassiker für alle, die Lust auf mehr haben!

DIE ANFORDERUNGEN:Eine sehr gute Grundkondition setz-ten wir voraus. Die Anstiege sind zum Teil auch steiler!

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6 ETAPPEN

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KM 764

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8 TAGE

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HM 16200

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TOURINDEX | R3OG

GO WILD TRANSALP

5. TAG MITTWOCH

6. TAG DONNERSTAG

7. TAG FREITAG

Wir starten von Oberstdorf gleich rich-tig steil und kurz zum Warmwerden über den Riedbergpass nach Balder-schwang. Von hier geht es in südlicher Richtung über das Faschina Joch, vor-bei an Bludenz bis nach Schruns.

Der erste große Anstieg wartet mit der Bielerhöhe auf uns. Von hier pedalieren wir über einen kurzen Anstieg nach Tobadill, dann rollen wir stetig bergab durchs Paznauntal bis nach Landeck. Ein kleiner aber sehr steiler Abstecher führt uns über die Pillerhöhe und weit-er vorbei an Ried und Pfunds bis zur Norbertshöhe und nach Nauders.

Heute wartet ein Highlight: das Stilfser Joch. Wir schrauben uns die 48 Kehren hoch, bevor wir die rasante Abfahrt nach Bormio genießen können. Von

18 Uhr: Treff en zum Abendessen in Oberstdorf. Kennenlernen, Bike-Check. Besprechung der Gesamttour anhand von Karten.

Unser legendärer “Ausfl ug” in die Schweiz. Bei so vielen Passhöhen kann einem fast schwindelig werden. Forcla di Livigno, Berninapass, Julierpass, Albulapass und noch einmal den Ber-ninapass. Hier bleiben wir über Nacht.

Bis nach Tirano geht es schier end-los bergab. Als erstes liegt der Passo Aprica vor uns. Der Hauptanstieg ist der Croce Domini, mit einer schönen einsamen Pass-Straße. Danach folgt eine schöne Abfahrt zum Idrosee, dem kleinen ruhigeren und urtümlicheren Bruder des Gardasees.

Heute nehmen wir die letzte Etappe in Angriff . In einer angenehmen Stei-gung führt unser Weg bis nach Tione. Erst beim weiteren Ansteig zum Passo Durone kommen wir noch einmal

OBERSTDORF - SCHRUNS: 120 KM, 2.200 HM

SCHRUNS - NAUDERS: 143 KM, 3.200 HM

NAUDERS - LIVIGNO: 116 KM, 3.400 HM

LIVIGNO - BERNINA: 158 KM, 3.400 HM

BERNINA - BAGOLINO: 145 KM, 2.700 HM

BAGOLINO - GARDASEE: 82 KM, 1.300 HM

2. TAG SONNTAG

3. TAG MONTAG

4. TAG DIENSTAG

1. TAG SAMSTAG

DIE ETAPPEN / 6 ETAPPEN - 8 TAGE

DIE ROUTE | OBERSTDORF-GARDASEE

Die Tour führt vom Allgäu über den Riedbergpass, vorbei an Bludenz über die Bieler Höhe bis ins Paznauntal. Vorbei an Landeck und über die steile Pillerhöhe erklimmen wir noch die Norbertshöhe bis nach Nauders. Lang-sam wird es ernst: Wir rollen uns über den Reschenpass ein und auf geht’s zum Stilfser Joch. Wir übernachten in Livigno und versuchen uns, vor unserer Königsetappe noch ein wenig auszuruhen. Bernina-, Julier- und Albulapass, da klingelt es bei allen Rennradfahrern in den Ohren. Eine Herausforderung, die in der Gruppe gut zu schaff en ist, und so haben wir am Abend bei einem Bier mit Sicherheit viel zu erzählen... Am nächsten Tag wartet noch der Croci Domini, der es ordentlich in sich hat, bevor wir uns langsam dem Gardasee nähern.

8. TAG SAMSTAGSpäter Vormittag: Rückfahrt nach Oberstdorf.

hier geht es noch über den Passo di Foscagno und den Passo d’Eira, bis wir endlich selig in Livigno einfahren. Wenn wir noch Lust und Kraft haben, können wir das große zollfreie Shop-ping-Angebot nutzen.

kräftig ins Schwitzen. Aber dieherrlichen Ausblicke auf die Brenta entschädigen uns dafür. Der Passo Ballino ist nun nur noch ein Klacks. Wir genießen die nun folgende Abfahrt und freuen uns auf das erfrischende Nass. Am Gardasee angekommen können wir endlich relaxen und von den Erlebnissen der Tour träumen.

Montag - Freitag von 9 bis 16hMontag - Freitag von 9 bis 16hMontag - Freitag von 9 bis 16hMontag - Freitag von 9 bis 16hMontag - Freitag von 9 bis 16h

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Höhenprofi le zur Tour fi ndet Ihr Höhenprofi le zur Tour fi ndet Ihr Höhenprofi le zur Tour fi ndet Ihr Höhenprofi le zur Tour fi ndet Ihr Höhenprofi le zur Tour fi ndet Ihr auf unserer Homepage unter auf unserer Homepage unter auf unserer Homepage unter auf unserer Homepage unter auf unserer Homepage unter Downloads Downloads Downloads www.ULPtours.dewww.ULPtours.dewww.ULPtours.de

TOUREN-HOTLINETOUREN-HOTLINETOUREN-HOTLINETOUREN-HOTLINETOUREN-HOTLINE

ULPbike 37

TOURINFO

GO WILD / OBERSTDORF - GARDASEE

ULPbike 37

TERMINE

min maxmaxmin max

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Panorama

Kondition

ANREISESelbstanreise nach Oberstdorf

LEISTUNGEN:7 x ÜF im DZ in guten und gep� egten Hotels/Pensionen,z.T. mit Sauna und Pool3 x HPTourenführung (Guide)GepäcktransportBegleitfahrzeugRücktransferCD mit Bildern der Tour

TERMINE UND PREISE:R3OG1

FRÜHBUCHERPREIS: 1099.-€ bis 15.01.2015SUPERFRÜHBUCHER: 1079.-€ bis 15.11.2014+ Gutschein für ein Finisher Trikot bis 15.11.2014 (siehe Webseite)

TEILNEHMERZAHL:mindestens: 7 maximal: 14

DIE HIGHLIGHTS:Start im urigen Allgäu, das wunder-schöne Paznauntal, das sagenum-wobene Stilfser Joch mit seinen 48 Kehren, der Abstecher in die Schweiz, der unbekannte einsamere Idrosee und schließlich der traumhafte Gardasee.

DIE FAKTEN:Die Herausforderung. Die Tour führt über zahlreiche Klassiker (wie Stilf-ser Joch, Albulapass, Gaviapass...) von Oberstdorf an den Gardasee.

DIE ANFORDERUNGEN:Diese Rennrad-Transalp ist unsere ans-pruchsvollste Rennradtour. Wir setzen eine sehr gute Kondition voraus mit Bergerfahrung. Drei der sechs Tag-esetappen sind auf “Tour”-Transalp-Niveau, also nicht für wenig trainierte Rennradler geeignet.

20.06.15 - 27.06.15 1.149.-€

38 ULPbike38 ULPbike

5 ETAPPEN

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KM

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8 TAGE

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TOURINDEX | R2TL

1. TAG SAMSTAG

DIE ETAPPEN / 5 ETAPPEN - 8 TAGE

RENNRAD WOCHEN MALLORCADIE ROUTE |

Bei Frühjahrstemperaturen um die 20 Grad genießen wir die mallorquinische Bergwelt mit ihren sagenhaften Küstenstraßen und legendären Strecken wie Kloster Llluc oder Calobra. Tagesetappen mit mehr oder weniger Höhenme-tern zum Einrollen, Sonne und Energie tanken bis zu den knackigen Touren mit mehr als 3000 Höhenmetern, all das fi ndet man auf Mallorca.

Wir starten Richtung Landesinnere und rollen uns auf einer leicht hügeli-gen Strecke bis zum Hauptplatz Petra ein. Hier werden wir mit Man-delkuchen und Orangenspalten den Einstieg in die Woche genießen, die weiteren Touren besprechen und un-sere Wochenplanung machen. Zurück über das „Wellblech“ geht es zurück zum Hotel. Highlights: Mallorquinis-che Dörfer mit Hauptplatz Petra und das „Wellblech“.

EINROLLTOUR - HAUPTPLATZ PETRA

KLOSTERRUNDE

3. TAG MONTAG

4. TAG DIENSTAG

5. TAG SONNTAG

Panoramatour zur Eremita Betlem durch einen Naturpark mit giganti-schem Ausblick auf die große Bucht von Alcudia bis zur Bergkette der Tra-muntana.Highlights: Panorama und Serpentin-enstraße.

Ausschlafen, gemütlich frühstücken und individuelle Heimreise.

Schon die alten Araber kannten die besten Plätze auf der Insel. Wir fahren durch kleine Dörfer und durch Weinan-baugebiete entlang der Sonnenseite der Tramuntana. Zwei landschaftlich beeindruckende Passfahrten stehen zur Auswahl. Highlights: Coll de Hono mit Orient oder Coll Sa Bataia mit Kloster Lluc.

individuelle Anreise

Wir fahren fl ach/wellig zu einem der beiden exponiert stehenden Erhe-bungen auf der Insel, Sant Salvador im Süden oder Randa nahe Palma. Ca. 5 km Anstieg mit herrlichem Panorama und ca. 5 km mit durchschnittlich 6 % Steigung erwarten uns. Highlights: Sant Salvator oder Randa.

2. TAG SONNTAG

AUF DEN SPUREN DER MAUREN

Ruhetag - Wir geben Euch gerne aber Tourentipps.

5. TAG MITTWOCH

6. TAG DONNERSTAGTRAMUNTANA-DURCHQUERUNG

Mit dem Bus fahren wir morgens ans westliche Ende der Tramuntana und mit dem Rad zurück. Wie viele der zahlreichen Anstiege und Abfahrten man bis zum Ziel mitnimmt, kann man wunderbar auf der Strecke en-tscheiden.Highlights: Küstenstraße und Berg-strecke bis zu 140 km Länge oder lock-eres Ausrollen durch die Weinfelder.

7. TAG FREITAG

EREMITA - TOUR

Ihr müsst nicht am Samstag anreis-en, sondern könnt auch am Sonntag oder Montag in die Touren einsteigen. Durch die limitierte und über-schaubare Anzahl an Teilnehmern können wir auch in diesem Punkt fl ex-ibel auf Eure Wünsche eingehen.

TIPP

ULPbike 39

DIE FAKTEN:Wir starten mindestens 5-mal wöchentlich ab dem Hotel Viva Blue.Jede Woche fi nden 5 geführte Touren in jeweils 3 Leistungsklassen (Ge-nießer, Light und Medium) statt, maxi-mal 14 Teilnehmer je Guide. Je nach Leistungsstand der Gruppe (Genießer, Light, Medium) und den äußeren Rahmenbedingungen (Wet-ter etc.) passen wir Kilometer, Höhen-meter und Tempo ganz an Eure Bedür-fnisse an.

DIE HIGHLIGHTS : Wir fahren Touren durch Weinan-baugebiete, Orangen- und Zitronenhaine, zu Buchten mit herrlichem Blick auf das Mittelmeer und genießen kilometerlange Anstiege mit durch-schnittlich 5-6 % Steigung durch Pin-ienwälder und Schluchten oder auf die beiden exponierten Berge Puig Randa und Puig Sant Salvador.

DIE FAKTEN:Wir starten mindestens 5-mal wöchentlich ab dem Hotel Viva Blue.Jede Woche fi nden 5 geführte Touren in jeweils 3 Leistungsklassen (Ge-nießer, Light und Medium) statt, maxi-mal 14 Teilnehmer je Guide. Je nach Leistungsstand der Gruppe (Genießer, Light, Medium) und den

DIE FAKTEN: DIE HIGHLIGHTS : DIE FAKTEN:

DIESER RENNRAD-URLAUB IST EIN UNVERGESSLICHER START IN DIE SAISON – FÜR RENNRADFAHRER UND MOUNTAINBIKER, DIE AUF DEM RENNRAD GRUNDLAGEN SCHAFFEN WOLLEN!

TOURINFO

/ RENNRADWOCHEN MALLORCA

ULPbike 39

ANREISEindividuelle Anreise nach Mallorca

LEISTUNGEN:7x Übernachtung mit HP im 4* Hotel5 Rennradtouren in drei Leistungsgruppen (Genießer, light, medium) mit ULPbike GuideTransfer von und zum Flughafen

zubuchbare Leistungen:Tageweise Verlängerung möglich ( 90,- Euro)Einzelzimmer (140,- pro Woche)Mieträder über unseren Partner bikesviva:Rennrad Carbon Ultegra ab 120 Euro pro Woche

TERMINE UND PREISE:

RM2RM3

FRÜHBUCHERPREIS: 639.-€ bis 15.01.2015SUPERFRÜHBUCHER: 619.-€ bis 15.11.2014+ Gutschein für ein Trikot bis 15.11.2014 (siehe Webseite)

TEILNEHMERZAHL: mindestens: 7 maximal: 14 pro Leistungsgruppe

TERMINE

28.03.15 - 04.04.1504.04.15 - 11.04.15

669.- € 669.- €

40 ULPbike40 ULPbike

5 ETAPPEN

km levelhighlight

hm tage tage

KM 424

km levelhighlight

hm tage tage

8 TAGE

km levelhighlight

hm tage tage

HM 5900

km levelhighlight

hm tage tage

TOURINDEX | R1T1

1. TAG SAMSTAG

DIE ETAPPEN / 5 ETAPPEN - 8 TAGE

RENNRAD WOCHE TOSKANADIE ROUTE |

Das ehemalige Fischerdorf San Vincenzo mit seinem romantischen Hafen ist für alle Rennrad-Fahrer ein beliebtes Trainingsziel. Die breite Küste der Etruskischen Riviera mit ihrem traumhaften Sandstrand zieht sich über Du-tzende Kilometer. Dahinter erstrecken sich die Hügel der Maremma und des Colline Metallifere, dem toskanischen Erzgebirge mit seinem weiten “Macchia-Wäldern” und einer Kulturlandschaft mit Postkartenidylle.

Entdeckertour zum Kennenlernen und Warm-Werden: Von San Vincenzo fahren wir nach Norden durch Kief-ernalleen, vorbei an Weingütern und Olivenhainen nach Bolgheri. Mit der Viale dei Cipressi haben wir direkt un-ser erstes Highlight der Tour. Dieses Fotomotiv von der Toskana kennt wohl jeder und Ihr seid mittendrin. Der malerische Ortskern von Bolgh-eri lädt zum Verweilen ein und wir gönnen uns einen Cappuccino.Über Castagneto Carducci geht es weiter ins Hinterland und über eine kleine Bergstraße mit gefühlten 300 Kurven durch verträumte uralte Dörfchen und Korkeichenwälder nach Suver-eto,. wo wir uns im schönen Ortskern ein Eis gönnen. Von hier geht es dann durch die Ebene der Maremma zurück nach San Vincenzo.

BOLGHERIE – CASTAGNETO CARDUCCI – SASSETTA – SUVERETO CA. 77 KM, CA. 1150 HM

MASSA MARITTIMA CA. 95 KM, CA. 1500 HM

4. TAG DIENSTAG

3. TAG MONTAG

5. TAG MITTWOCH

Ein letzter Anstieg trennt uns von der verdienten Mittagspause. Zeit für einen Rundgang in der Stadt sol-ltet Ihr Euch unbedingt nehmen. Der Rückweg führt uns durch den Natur-park von Montioni und anschließend über kleine Nebenstraßen vorbei an Weingütern und Olivenhainen zurück nach San Vincenzo.

Ruhetag - freier Tag zum Baden, Re-laxen, Shoppen und Genießen – oder zum Erkunden der Toskana.

Heute geht es gleich erstmal hoch nach Campiglia. Wir schauen uns, die 300 hm oberhalb der Etruskischen Küste lieg-ende Burg und das verträumte Städtch-en an. Der Blick über das Umland bis nach Elba ist grandios. Weiter geht es über die bereits bekannte Traum-strecke nach Sassetta und von da ins Val di Cornia. Eine schöne Abfahrt führt uns vorbei an den Thermalquellen von Sassetta in die Ebene der Maremma und vorbei an Weingütern und Oliven-hainen zurück zur Küste.

2. TAG SONNTAG

CAMPIGLIA MARITTIMA – SASSETTA – POPULONIA, CA. 86 KM, CA 950 HM

6. TAG DONNERSTAGELBA “PANORAMATOUR” CA. 77 KMCA. 1300 HM

Unsere Tour führt durch die faszinier-ende Hügellandschaft der Maremma. Über teils bekannte Strecken geht’s hinauf nach Campiglia und von dort weiter ins malerische Städtchen Su-vereto auf beinahe unbefahrenen Nebenstraßen geht es über steil hin-auf nach Montebamboli in Richtung Massa Marittima.

Die Fähre von Piombino nach Rio Marina fährt früh. Die beste Zeit um direkt vom malerischen Hafen des kleinen Ortes über wunderschöne kleine fast autofreien Straßen direkt am Meer entlang zu radeln. Durch die kleine Hafenstadt Cavo am nor-döstlichsten Zipfel der Insel geht es über kleine Pässe nach Rio Nell Elba und vorbei an roten schroff en Bergen. Vom Übergang am Le Panche Sattel eröff net sich ein sagenhaftes Pano-rama und eine traumhafte Abfahrt zur Bucht von Portoferraio. Auf der Küstenstraße fahren wir nach Westen

individuelle Anreise nach San Vincenzo

ULPbike 41

DIE ANFORDERUNGEN:Unser Rennrad-Camp (Level: light) richtet sich an Einsteiger und Ge-nießer. Eine gute Grundkondition ist jedoch Grundvoraussetzung. Die Anstiege sind für ein Mittelgebirge typisch kurz. Die Tourlänge beträgt jeden Tag zwischen 4 und 7 Stunden, so dass genügend Zeit fürs Baden und Relaxen am Strand bleibt.

DIE HIGHLIGHTS: Ruhige Straßen abseits der viel be-fahrenen Küstenroute direkt am Meer. Kurvenreiche, fast autofreie Asphaltanstiege ins Hinterland von einem malerischen Gebirgsdorf zum nächsten. Wunderschöne Weingüter, Olivenhaine, die berühmten Zypres-sen- und Kiefernallen und herrliche Strände in einer Gegend, in der sich das Radeln wirklich lohnt.

DIE ANFORDERUNGEN:Unser Rennrad-Camp (Level: light) richtet sich an Einsteiger und Ge-nießer. Eine gute Grundkondition ist jedoch Grundvoraussetzung. Die Anstiege sind für ein Mittelgebirge typisch kurz. Die Tourlänge beträgt jeden Tag zwischen 4 und 7 Stunden, so dass genügend Zeit fürs Baden und

DIE ANFORDERUNGEN: DIE HIGHLIGHTS: DIE ANFORDERUNGEN:

IHR MÖCHTET VORMITTAGS RAD FAHREN, EUCH NACH DER TOUR IM MEER ERFRISCHEN, DIE ZEHEN IN DEN WARMEN SAND GRABEN UND DEN TAG MIT FRUTTI DI MARE UND VINO ROSSO AUSKLINGEN LASSEN? WILLKOMMEN BEI UNSEREN RENNRADWOCHEN IN DER TOSKANA!

TOURINFO

LIGHT / TOSKANA GENIESSER

ULPbike 41

ANREISEindividuelle Anreise nach San Vincenzo

LEISTUNGEN:7x Übernachtung in einer Hotelanlage direkt am Meer7x Frühstück4x Abendessen in guten Restaurants5x geführte TourenTourguide von ULPCD mit Bildern der Tour

TERMINE UND PREISE:R1T1R1T2R1T3

FRÜHBUCHERPREIS: 649.-€ bis 15.01.2015SUPERFRÜHBUCHER: 629.-€ bis 15.11.2014+ Gutschein für ein Trikot bis 15.11.2014 (siehe Webseite)

TEILNEHMERZAHL: mindestens: 7 maximal: 14

TERMINE

25.04.15 - 02.05.1502.05.15 - 09.05.1509.05.15 - 16.05.15

679.- € 679.- € 679.- €Individuelle Abreise

8. TAG SAMSTAG

7. TAG FREITAG

CASTAGNETO CARDUCCI - MONTEVERDI MARITTIMA - BIBBONACA. 89 KM, CA 100 HM

bis zur Mitte der Insel und überqueren sie schließlich von Nord nach Süd. Auf bis zur Mitte der Insel und überqueren sie schließlich von Nord nach Süd. Auf ruhigen Straßen geht es durch das Hügelland der Insel, zurück nach Rio Marina, wo uns die Fähre erwartet.

Parallel zur Küste geht es heute noch einmal nach Norden Richtung Castagneto Carducci. Über die Bergstraße Passo di Bocca di Valle fahren wir mit super Panorama ins toskanische Hinterland in die urigen Bergdörfer Monteverdi Marittima und Canneto. Eine schier endlose Abfahrt bringt uns ins Val di Ceci-na. Von dort führt uns ein kurzer Anstieg nach Bibbona. Zurück nach Hause geht es über die historische Via Aurelia. Zum Ab-schluss des Tages und der erlebnisreichen Woche gönnen wir uns ein Gläschen an der Marina von San Vincenzo. Salute!

42 ULPbike42 ULPbike

5 ETAPPEN

km levelhighlight

hm tage tage

KM 624

km levelhighlight

hm tage tage

8 TAGE

km levelhighlight

hm tage tage

HM 9200

km levelhighlight

hm tage tage

TOURINDEX | R1T1

1. TAG SAMSTAG

DIE ETAPPEN / 5 ETAPPEN - 8 TAGE

RENNRAD WOCHE TOSKANADIE ROUTE |

Das ehemalige Fischerdorf San Vincenzo mit seinem romantischen Hafen ist für alle Rennrad-Fahrer ein beliebtes Trainingsziel. Die breite Küste der Etruskischen Riviera mit ihrem traumhaften Sandstrand zieht sich über Du-tzende Kilometer. Dahinter erstrecken sich die Hügel der Maremma und des Colline Metallifere, dem toskanischen Erzgebirge mit seinem weiten “Macchia-Wäldern” und einer Kulturlandschaft mit Postkartenidylle.

CAMPIGLIA MARITTIMA – MAS-SA MARITTIMA – POPULONIA CA. 112 KM, CA. 1200 HM

ELBA TOUR CA. 125 KM, CA. 2300 HM

4. TAG DIENSTAG

3. TAG MONTAG

5. TAG MITTWOCH

fast autofreien Straßen direkt am Meer entlang zu radeln. Durch die kleine Hafenstadt Cavo am nordöstli-chsten Zipfel der Insel geht es über kleine Pässe nach Rio Nell Elba und vorbei an roten schroff en Bergen. Vom Übergang am Le Panche Sattel eröff net sich ein sagenhaftes Pano-rama und eine traumhafte Abfahrt zur Bucht von Portoferraio. Auf der Küstenstraße fahren wir nach Westen bis zur Mitte der Insel und überqueren sie schließlich von Nord nach Süd. Auf bis zur Mitte der Insel und überqueren sie schließlich von Nord nach Süd. Auf ruhigen Straßen geht es durch das Hügelland der Insel, zurück nach Rio Marina, wo uns die Fähre erwartet.

Ruhetag - freier Tag zum Baden, Re-laxen, Shoppen und Genießen – oder zum Erkunden der Toskana.

Heute fahren wir parallel zur Küste nach Norden Richtung Castagneto Carducci. Über die Bergstraße Passo di Bocca di Valle fahren wir mit grandiosem Pano-rama ins toskanische Hinterland in die urigen Bergdörfer Monteverdi Marit-tima und Canneto. Eine schier endlose Abfahrt bringt uns ins Val di Cecina. Ein-en Abstecher ins Bergdorf Sassa, welch-es 300 hm oberhalb des Val di Cecina thront, ist die Anstrengung sicher wert. Über das mittelalterliche Bergdorf Mon-tescudaio fahren wir über Bibbona zur Viale dei Cipressi: dieses Fotomotiv von der Toskana kennt wohl jeder, und ihr mittendrin. Zurück nach San Vincenzo geht es über die historische Via Aurelia.

2. TAG SONNTAG

CASTAGNETO CARDUCCI – MONTEVER-DI MARITTIMA – BIBBONA – BOLGHERI,CA. 107 KM, CA. 1400 HM

6. TAG DONNERSTAG“DAS VAL DI CORNIA” SUVERETO – SASSETTA – CANNETO – S. LORENZO, CA. 115 KM, CA. 1800 HM

Die Fähre von Piombino nach Rio Ma-rina fährt früh. Die beste Zeit um direkt vom malerischen Hafen des kleinen Ortes über wunderschöne, kleine

Über Campiglia geht es weiter ins Hinterland und über eine kleine Berg-straße ab Suvereto mit gefühlten 300 Kurven durch verträumte uralte Dörf-chen und Korkeichenwälder nach Sas-setta. Eine schöne Abfahrt führt uns

individuelle Anreise nach San Vincenzo

Entdeckertour zum Kennenlernen und Warm-Werden. Von San Vincenzo fahren wir nach Campiglia Marittima und wir nehmen uns Zeit die 300 hm oberhalb der Etruskischen Küste liegende Burg und das verträumte Städtchen genauer anzuschauen. Durch das Val di Cornia führt unsere Tour durch die faszinierende Hügel-landschaft der Maremma. Vorbei am beschaulichen Städtchen Suvereto geht es auf beinahe unbefahrenen Nebenstraßen steil hinauf nach Mon-tebamboli in Richtung Massa Marit-tima. Der Rückweg führt uns durch den Naturpark von Montioni und weiter vorbei an Weingütern und Ol-ivenhainen bis zur Küste am Golf von Barrat i. Ein Anstieg von 150 hm führt hoch zur Burg von Populonia. Die Aussicht von hier oben ist grandios.

ULPbike 43

DIE FAKTEN:Wir starten mindestens 5-mal wöchentlich ab dem Hotel Viva Blue.Jede Woche fi nden 5 geführte Touren in jeweils 3 Leistungsklassen (Ge-nießer, Light und Medium) statt, maxi-mal 14 Teilnehmer je Guide. Je nach Leistungsstand der Gruppe (Genießer, Light, Medium) und den äußeren Rahmenbedingungen (Wet-ter etc.) passen wir Kilometer, Höhen-meter und Tempo ganz an Eure Bedür-fnisse an.

DIE HIGHLIGHTS : Wir fahren Touren durch Weinan-baugebiete, Orangen- und Zitronenhaine, zu Buchten mit herrlichem Blick auf das Mittelmeer und genießen kilometerlange Anstiege mit durch-schnittlich 5-6 % Steigung durch Pin-ienwälder und Schluchten oder auf die beiden exponierten Berge Puig Randa und Puig Sant Salvador.

DIE FAKTEN:Wir starten mindestens 5-mal wöchentlich ab dem Hotel Viva Blue.Jede Woche fi nden 5 geführte Touren in jeweils 3 Leistungsklassen (Ge-nießer, Light und Medium) statt, maxi-mal 14 Teilnehmer je Guide. Je nach Leistungsstand der Gruppe (Genießer, Light, Medium) und den äußeren Rahmenbedingungen (Wet-ter etc.) passen wir Kilometer, Höhen-

DIE HIGHLIGHTS : DIE FAKTEN:DIE FAKTEN:

DIESER RENNRAD-URLAUB IST EIN UNVERGESSLICHER START IN DIE SAISON – FÜR RENNRADFAHRER UND MOUNTAINBIKER, DIE AUF DEM RENNRAD GRUNDLAGEN SCHAFFEN WOLLEN!

TOURINFO

LIGHT / TOSKANA

ULPbike 43

ANREISEindividuelle Anreise nach San Vincenzo

LEISTUNGEN:7x Übernachtung in einer Hotelanlage direkt am Meer7x Frühstück4x Abendessen in guten Restaurants5x geführte TourenTourguide von ULPCD mit Bildern der Tour

TERMINE UND PREISE:R2T1R2T2R2T3

FRÜHBUCHERPREIS: 649.-€ bis 15.01.2015SUPERFRÜHBUCHER: 629.-€ bis 15.11.2014+ Gutschein für ein Trikot bis 15.11.2014 (siehe Webseite)

TEILNEHMERZAHL: mindestens: 7 maximal: 14

TERMINE

25.04.15 - 02.05.1502.05.15 - 09.05.1509.05.15 - 16.05.15

679.- € 679.- € 679.- €

Individuelle Abreise

8. TAG SAMSTAG

7. TAG FREITAG

SUVERETO – CASTELNUOVO DI VAL DI CECINA – POMERANCE – VOLTERA – MONTECATINI DI VAL DI CECINA – BIBBONA – BOLGHERI CA. 165 KM, CA. 2500 HM

vorbei an den Thermalquellen von Sassetta ins Val di Cornia. In einem stetigen Auf und Ab folgen wir fast autofreien Straßen durch das Hügelland der Coline Metallifere über Canneto und Monterotondo zurück ins Val di Cornia. Durch die Ebene der Maremma rollen wir schließlich im Schatten der Macchia-Wälder auf der Küstenstraße zurück nach San Vincenzo.

Die Königsetappe. Auf teils bekannten Straßen fahren wir heu-te weit ins Hinterland der Etruskischen Küste. Die sich schein-bar um jeden Berg windenden Straßen durch eine Landschaft, wie auf der typischen Klischee-Postkarte der Toskana, führt uns im ständigen sanften Auf und Ab nach Volterra. Die Fes-tungsstadt sieht man bereits aus der Ferne. 450 hm geht es rauf ins mittelalterliche Zentrum. Der Rückweg führt uns durch die schöne Hügellandschaft über Bibbona und Bolgheri zurück nach San Vincenzo.

B u c h u n g s f o r m u l a r

. . . . . .

Ort, Datum Unterschrift

Auf dem Postweg an:ULPtours Brudermühlstr. 19 Eingang Bruderhofstr. 81371München Telefon 089/20000481 Fax 089/200 014 968 www.ulptours.de

Tour: Level: Termin:

Hiermit melde ich mich für die o.g. Tour verbindlich an und akzeptiere die AGB der ULPtours GmbH

Bitte schickt dieses Formular ausgefüllt an [email protected] oder per Fax an: 0 (049) 89/200 014 968

Einzelzimmer (Aufpreis) RRV online: www.ulptours.de unter dem Punkt Info.

Die Unterbringung erfolgt in der Regel im ½ Doppelzimmer oder lt. Ausschreibung im Lager auf Hütten.Bitte beachtet, dass die Einzelzimmer in den Hotels nicht garantiert werden können.

Wünsche / Bemerkungen

Gerne beraten wir Euch bei der Suche nach dem passenden Tourenerlebnis.Touren Hotline: 0 (049) 89/20000481

Name:

Straße:

Telefon:

e-Mail:

Geb.-Datum:

Körpergröße:nur für Mietbikenur für Mietbike (Aufpreis)(Aufpreis)

Vorname:

PLZ/ Ort:

Mobil:

Personalausweis.-Nr:

Geb.-Ort:

Fully: Hardtail:

Name:

Straße:

Telefon:

e-Mail:

Geb.-Datum:

Körpergröße:nur für Mietbikenur für Mietbikenur für Mietbike (Aufpreis)

Vorname:

PLZ/ Ort:

Mobil:

Personalausweis.-Nr:

Geb.-Ort:

Fully: Hardtail:

Persönliche Daten des Anmelders:

Weitere Teilnehmer:

B u c h u n g s f o r m u l a r

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Ort, Datum Unterschrift

Auf dem Postweg an:ULPtours Brudermühlstr. 19 Eingang Bruderhofstr. 81371München Telefon 089/20000481 Fax 089/200 014 968 www.ulptours.de

Tour: Level: Termin:

Hiermit melde ich mich für die o.g. Tour verbindlich an und akzeptiere die AGB der ULPtours GmbH

Bitte schickt dieses Formular ausgefüllt an [email protected] oder per Fax an: 0 (049) 89/200 014 968

Einzelzimmer (Aufpreis) RRV online: www.ulptours.de unter dem Punkt Info.

Die Unterbringung erfolgt in der Regel im ½ Doppelzimmer oder lt. Ausschreibung im Lager auf Hütten.Bitte beachtet, dass die Einzelzimmer in den Hotels nicht garantiert werden können.

Wünsche / Bemerkungen

Gerne beraten wir Euch bei der Suche nach dem passenden Tourenerlebnis.Touren Hotline: 0 (049) 89/20000481

Name:

Straße:

Telefon:

e-Mail:

Geb.-Datum:

Körpergröße:nur für Mietbikenur für Mietbike (Aufpreis)(Aufpreis)

Vorname:

PLZ/ Ort:

Mobil:

Personalausweis.-Nr:

Geb.-Ort:

Fully: Hardtail:

Name:

Straße:

Telefon:

e-Mail:

Geb.-Datum:

Körpergröße:nur für Mietbikenur für Mietbikenur für Mietbikenur für Mietbike (Aufpreis)

Vorname:

PLZ/ Ort:

Mobil:

Personalausweis.-Nr:

Geb.-Ort:

Fully: Hardtail:

Persönliche Daten des Anmelders:

Weitere Teilnehmer:

46 ULPbikeULPbike >> 1>> ULPGmbH | Brudermühlstr. 19 | 81371 München | www.ulptours.de | [email protected] | Telefon 089 / 200 014 966 | Fax 089 / 200 014 968

1. - 8. WOCHE GRUNDLAGENAUSDAUER 1 (60-75% DER MAXIMALEN HERZFREQUENZ)

Die maximale Herzfrequenz kann entweder über eine Leistungsdiagnostik ermittelt werden oder man wendet folgende, ungenauere Formel an.

Lebensalter (LA), Herzfrequenz (HF), maximale Herzfrequenz (HFmax)

TIPP FÜR GEZIELTES RUMPFTRAINING:

Sit-ups mit angewinkeltem Knie oder Knie in der Luft überkreuzen

Damit keine Langeweile bei den relativ lockeren Trainingseinheiten entsteht, kann man folgende Punkte mit einbeziehen:

· runder Tritt, auch mal einbeinig fahren· Landschaft genießen· Strecke machen anstatt einer Runde und mit dem Zug zurück fahren

9. WOCHE GRUNDLAGENAUSDAUER 2 (75-90% DER MAXIMALEN HERZFREQUENZ)

RENNRAD TRAININGSPLANMITTLERE TRANSALP

Für Männer 220 - LA = HFmax

Für Frauen 226 - LA = HFmax

30 - 60 Minuten gezieltes Rumpf- und Beintraining

Ruhetag1,5 - 2 Stunden lockere Ausfahrt hauptsächlich in der Ebene

1 Stunde Lauf-oder Walkingtraining

30 - 60 Minuten gezieltes Rumpf- und Beintraining

Ruhetag3-5 Stunden lockere Ausfahrt in wechselndem leichtem Terrain (keine knackigen Bergfahrten!)

Montag Dienstag Mittwoch Donnerstag Freitag Samstag Sonntag

Ruhetag 30 - 60 Minuten gezieltes Rumpf- und Beintraining

1,5 Stunden Ausfahrt in der Ebene und am Berg mit leichter Steigung

1 StundeLauftraining

30 - 60 Minutengezieltes Rumpf- und Beintraining

1 StundeLauftraining

3-5 Stundenrelativ lockere Ausfahrt in wechselndem leichtem Terrain, hauptsächlich in der Ebene

Montag Dienstag Mittwoch Donnerstag Freitag Samstag Sonntag

ULPbike 47

ULPbike >> 2>> ULPGmbH | Brudermühlstr. 19 | 81371 München | www.ulptours.de | [email protected] | Telefon 089 / 200 014 966 | Fax 089 / 200 014 968

02/ TRAININGSPLAN - MITTLERE TRANSALP

11. bis 13. Woche siehe 10. Woche

· die Länge der Bergfahrten steigern auf jeweils 10 Minuten, wenn möglich auch längere Bergfahrten einbauen!· 1x pro Woche beim Lauftraining Intervalle einbauen (2-3x für 2-3 Minuten an die obere Grenze des Grundlagen- ausdauerbereichs 2 gehen)!

So viele und lange Bergfahrten am Stück wie möglich einbauen. Wer im Flachland wohnt, kann Berge annähernd simu-lieren, indem er bei einer niedrigen Trittfrequenz mit hohem Widerstand / Gang fährt. Bei längeren Bergfahrten eine Herzfrequenz von 80% der maximalen Herzfrequenz nicht übersteigen. Kurze Bergstücke können als Intervalle eingebaut werden!

1-2 Wochen vor der Tour nur gemäßigtes Training, hauptsächlich im Grundlagenausdauerbereich 1!Viel Spaß und viel Erfolg!

Damit keine Langeweile bei den gemäßigten Trainingseinheitenentsteht, kann man folgende Punkte mit einbeziehen:

· runder Tritt, auch mal einbeinig fahren· Landschaft genießen· schnellere Abschnitte in die sonst eher langsamen Abschnitte einbauen (Herzfrequenzbereich ausnutzen / Intervalltraining)

Tipp für gezieltes Beintraing:Kniebeugen mit ausgestreckten Armen - leichte Gewichte festhalten

ab der 14. Woche

10. Woche Grundlagenausdauer 2 (75-90% der maximalen Herzfrequenz)

Ruhetag 30-60 Minuten gezieltes Rumpf- und Beintraining

1,5 Stunden Ausfahrt in der Ebene und am Berg mit leichter Steigung

1 StundenLauftraining

30-60 Minuten gezieltes Rumpf- und Beintraining

1 StundeLauftraining

3-5 Stundenüberwiegend lockere Ausfahrt, aber mit Belas-tungsspitzen am Berg (2-3x 6 Minuten Bergfahrt bei hoher Herzfre-quenz, ca. 85-90% der maximalen Herzfrequenz)

Montag Dienstag Mittwoch Donnerstag Freitag Samstag Sonntag

Ruhetag 30-60 Minuten gezieltes Rumpf- und Beintraining

1,5 StundenAusfahrt in der Ebene und am Berg mit leichter Steigung

1 - 1,5 StundenLauftraining mit kurzen Belas-tungsspitzen (2-3x für 2-4 Minuten)

30-60 Minuten gezieltes Rumpf- und Beintraining

1 - 1,5 Stunden Lauftraining (lange und ausdauernd im Grundlagenaus-dauerbereich 1)

3-5 StundenAusfahrt in un-terschiedl. Terrain (Ebene und Berg) mit wechselnden Trainingszonen (Grundlagenaus-dauer 1 und 2)

Montag Dienstag Mittwoch Donnerstag Freitag Samstag Sonntag

48 ULPbikeULPbike >> 1>> ULPGmbH | Brudermühlstr. 19 | 81371 München | www.ulptours.de | [email protected] | Telefon 089 / 200 014 966 | Fax 089 / 200 014 968

1. - 8. WOCHE GRUNDLAGENAUSDAUER 1 (60-75% DER MAXIMALEN HERZFREQUENZ)

Die maximale Herzfrequenz kann entweder über eine Leistungsdiagnostik ermittelt werden oder man wendet folgende, ungenauere Formel an.

Lebensalter (LA), Herzfrequenz (HF), maximale Herzfrequenz (HFmax)

TIPP FÜR GEZIELTES RUMPFTRAINING:

Sit-ups mit angewinkeltem Knie oder Knie in der Luft überkreuzen

Damit keine Langeweile bei den relativ lockeren Trainingseinheiten entsteht, kann man folgende Punkte mit einbeziehen:

· runder Tritt, auch mal einbeinig fahren· Landschaft genießen· Strecke machen anstatt einer Runde und mit dem Zug zurück fahren

9. WOCHE GRUNDLAGENAUSDAUER 2 (75-90% DER MAXIMALEN HERZFREQUENZ)

RENNRAD TRAININGSPLANSCHWERE TRANSALP

Für Männer 220 - LA = HFmax

Für Frauen 226 - LA = HFmax

30 - 60 Minuten gezieltes Rumpf- und Beintraining

Ruhetag1,5 - 2 Stunden lockere Ausfahrt hauptsächlich in der Ebene

1 Stunde Lauftraining

30 - 60 Minuten gezieltes Rumpf- und Beintraining

Ruhetag3-5 Stunden lockere Ausfahrt in wechselndem leichtem Terrain (keine knackigen Bergfahrten!)

Montag Dienstag Mittwoch Donnerstag Freitag Samstag Sonntag

Ruhetag 30 - 60 Minuten gezieltes Rumpf- und Beintraining

1,5 -2 Stunden Ausfahrt in der Ebene und am Berg mit leichter Steigung

1 -1,5 StundenLauftraining

30 - 60 Minutengezieltes Rumpf- und Beintraining

3-5 Stundenrelativ lockere Ausfahrt in wech-selndem Terrain, hauptsächlich in der Ebene

3-5 Stundenrelativ lockere Ausfahrt in wech-selndem Terrain, hauptsächlich in der Ebene

Montag Dienstag Mittwoch Donnerstag Freitag Samstag

ULPbike 49ULPbike >> 2>> ULPGmbH | Brudermühlstr. 19 | 81371 München | www.ulptours.de | [email protected] | Telefon 089 / 200 014 966 | Fax 089 / 200 014 968

02/ TRAININGSPLAN - SCHWERE TRANSALP

11. bis 13. Woche siehe 10. Woche

Den Anteil und die Dauer an Bergfahrten steigern! Wenn möglich auch längere Bergfahrten am Stück einbauen (30-60 Minuten).Wer im Flachland wohnt, kann Berge durch eine niedrige Trittfrequenz mit hohem Gang annähernd simulieren.Bei längeren Bergfahrten eine Herzfrequenz von 80% der maximalen Herzfrequenz möglichst nicht überschreiten.

Es sollten Bergfahrten von 60 Minuten und länger eingebaut werden. Wer im Flachland wohnt, kann Berge simuli-eren, indem er bei einer niedrigen Trittfrequenz mit hohem Widerstand / Gang (großes Kettenblatt) fährt. Bei den längeren Bergfahrten eine Herzfrequenz von 80% der maximalen Herzfrequenz möglichst nicht überschreiten. Kurze Bergfahrten können ruhig als Intervalle mit einer Herzfrequenz von 85-90% der maximalen Herzfrequenz eingebaut werden.

1-2 Wochen vor der Tour nur gemäßigtes Training, hauptsächlich im Grundlagenausdauerbereich 1!Viel Spaß und viel Erfolg!

Damit keine Langeweile bei den gemäßigten Trainingseinheitenentsteht, kann man folgende Punkte mit einbeziehen:

· runder Tritt, auch mal einbeinig fahren· Landschaft genießen· schnellere Abschnitte in die sonst eher langsamen Abschnitte einbauen (Herzfrequenzbereich ausnutzen / Intervalltraining)

Tipp für gezieltes Beintraing:Kniebeugen mit ausgestreckten Armen - leichte Gewichte festhalten

ab der 14. Woche

10. Woche Grundlagenausdauer 2 (75-90% der maximalen Herzfrequenz)

Ruhetag 30-60 Minuten gezieltes Rumpf- und Beintraining

1,5 - 2 Stunden Ausfahrt in der Ebene und am Berg mit leichter Steigung

1 - 1,5 StundenLauftraining mit kurzen Belastungs- spitzen (2-3x für 2-4 Minuten)

30-60 Minuten gezieltes Rumpf- und Beintraining

2-4 Stundeüberwiegend lockere Ausfahrt, aber mit Belas-tungsspitzen am Berg (2-3x 10 Minuten Bergfahrt bei hoher Herzfre-quenz, ca. 85-90% der max. Herzfre-quenz)

3-5 Stundenrelativ lockere Ausfahrt in wech-selndem Terrain, hauptsächlich in der Ebene

Montag Dienstag Mittwoch Donnerstag Freitag Samstag Sonntag

Ruhetag 30-60 Minuten gezieltes Rumpf- und Beintraining

1,5 -2 StundenAusfahrt in der Ebene und am Berg mit leichter Steigung

1 - 1,5 StundenLauftraining mit kurzen Belas-tungsspitzen (2-3x für 2-4 Minuten)

30-60 Minuten gezieltes Rumpf- und Beintraining

3-5 Stunden Ausfahrt in unter-schiedl. Terrain mit hohem Berganteil in wechselnden Trainingszonen (Grundlagenaus-dauer 1 und 2)

3-5 StundenAusfahrt in un-terschiedl. Terrain (Ebene und Berg) mit wechselnden Trainingszonen (Grundlagenaus-dauer 1 und 2)

Montag Dienstag Mittwoch Donnerstag Freitag Samstag Sonntag

50 ULPbike>> ULPGmbH | Brudermühlstr. 19 | 81371 München | [email protected] | Telefon 089 / 200 014 966 oder 089 / 200 00 481 | Fax 089 / 200 014 968

TrainingsvorbereiTung

Beginne schon im Frühjahr mit Deinem Rad-Training. Das Wichtig-ste neben dem normalen Fitness-programm ist zu Beginn das Training der Grundlagenausdauer. Benutze hierzu ein Herzfrequenzmessgerät. Deine Herzfrequenz sollte im Be-reich zwischen 60 und 75% der maximalen Herzfrequenz (max. HF) liegen.Bitte beachte: Ausgehend von der persönlichen Maximalfrequenz (Faustregel: Frauen 226–Lebensalter, Männer 220–Lebensalter) sollte ge-nerell eine obere Herzfrequenz von zirka 80 Prozent der maximalen Herzfrequenz. Bei einem 30-jähri-gen Sportler zum Beispiel sollten 152 Schläge/min, nicht überschrit-

Beginne schon im Frühjahr mit Deinem raD-training. Das wich-tigste neBen Dem normaLen FitnessProgramm ist zU Beginn Das training Der grUnDLagenaUsDaUer.

ten werden. (Quelle: Dr. Friedhelm Peltz, Kardiologe, München). Die Rad-Ausfahrten sollten lang (3-5 Std.), ruhig und mit einer relativ hohen Trittfrequenz absolviert wer-den. Wenn Du einige Kilometer in den Beinen hast und sich die Musku-latur und das Herz-Kreislaufsystem an die Belastungen gewöhnt haben (nach ca. 8 Wochen), dann kannst Du mit schnelleren Ausfahrten im Grundlagenbereich 2 beginnen: ca. 75-90% der max. HF. Du kannst die Trainingsbereiche auch kombinieren, indem Du während der Ausfahrt abwech-selnd schnellere Abschnitte mit Langsameren verbindest. Fahre Strecken mit einem höheren Kraft-aufwand, d.h. einem schweren

Gang und einer niedrigen Trittfre-quenz. Diese Methode ist gleichzu-setzen mit einem Training am Berg. Trainiere Deine Rückenmuskulatur durch gezieltes Training im Studio oder zu Hause.

vorbereiTungsTipps für die rennrad-Tour

raD-check

unTersTüTzende MiTTel

Pro Stunde solltest Du beim Biken ca. 0,5 bis 1,0 Liter Flüssigkeit zu Dirnehmen. Während der Tour em-pfiehlt sich, ein schwach isotonisches Getränk zu trinken (z.B. Apfelschorle im Verhältnis 1/4 Fruchtsaft zu 3/4 Wasser). Um die ausgeschwitzten Elektrolyte wieder aufzutanken ist es ratsam, in der Mittagspause und nach der Tour (abends) ein höher dosiertes isotonisches Getränk zu

gewöhne Dich im VorFeLD Bereits Daran, VieL zU trinken, Um währenD Der toUr Den FLüssigkeitsVerLUst DUrch Dasschwitzen komPensieren zU können.

trinken (z.B. Apfelschorle im Verhält-nis 1/3 Fruchtsaft zu 2/3 Wasser). Gel-Tütchen und Riegel spenden bei Bedarf zusätzlich Kraft.

Ansonsten empfehlen wir den Kauf einer Gesäß- oder Wundsalbe (gibt es in allen guten Bikeläden) und ei-ner handlichen Sonnencreme sowie einem Lippenpflegestift mit UV-Schutz.

Nimm warme Kleidung und Re-genzeug mit. Das Wetter in den Bergen kann schnell umschla-gen. Generell empfehlen wir die Mitnahme von Radfunktions-kleidung, sie ist warm, leicht und transportiert den Schweiß vom Körper weg. Die richtige Wahl der Bikeschuhe ist besonders wichtig. Generell muss der Schuh gut sitzen und bequem sein, schließlich ver-bringt man den ganzen Tag darin.

DU soLLtest aUF jeDen FaLL trinkFLaschen an Deinem FahrraD BeFestigt haBen.

sonsTiges equipMenT

Du solltest Dich auf Dein Rad voll verlassen können. Bitte prüfe des-halb alle Teile vor der Tour gründlich, d.h. Lager, Schaltung, Kette, Lauf-räder und Bremsen. Falls Du diesen Check nicht selbst machen kannst, gib das Rad zu einem Händler. Defekte Räder auf der Tour kosten sehr viel Zeit und können den Fahr-spaß erheblich beeinträchtigen.

Bitte achte DaraUF, Dass Dein raD in takt ist!

ULPbike 51

52 ULPbike>> ULPGmbH | Brudermühlstr. 19 | 81371 München | www.ulptours.de | [email protected] | Telefon 089 / 200 014 966 oder 089 / 200 00 481 | Fax 089 / 200 014 968

PACKLISTE FÜR MEHRTÄGIGE RR-TOUR MIT HOTELÜBERNACHTUNG

FÜR UNTERWEGS

HARDWARE FÜR UNTERWEGS

IM GEPÄCK EMPFEHLEN WIR

WENN ES MAL ZWACKT

VERPFLEGUNG

PERSÖNLICHES

AUSWEISE + FINANZEN

SONSTIGES

HelmBike- u. Sonnenbrille mit UV-SchutzRegenjackeRegenhoseggf. Windbreaker o. Fleeceggf. Radüberziehschuhe(Lang� nger-) Handschuhe1 Radhose kurzggf. Radhose lang o. Beinlinge1 Kurzarm-Trikot1 Langarm-Trikot/Armlinge1 Paar RadsockenBu� -Tuch (für Hals o. Kopf)ggf. Mütze für unterm HelmRadschuheggf. Radslip (für drunter)TaschentücherLippenp� egestift UVSonnencreme (Faktor 12-30)Ersatzschlauch

Tachoggf. Herzfrequenzmesser + Brustgurt2 Rad� aschen (je 0,75 l)Handy + Ladegerätevtl. Kamera, Filme,Ladegerät2-3 Energie- o. Müsli-RiegelFruchtschnitten, ggf. Gel-Packs

2 Radhosen2 Kurzarm-Trikots2 Paar Radsocken3 T-Shirts2 Hemden2 Pullover1 Freizeithose kurz1 Freizeithose lang1 Schlafanzug/-shirtUnterwäscheStrümpfeggf. Badehose/-anzugBadeschlappenSchuhe

Evtl. mitbringen:AspirinMückenstift/ -salbeMobilat-Salbe o. ä.Gesäß- oder WundsalbeSonstiges falls notwendig!

(Gesäßsalbe gibt es im Radladen,Wundsalbe in der Apotheke)

Energie-/Müsli-Riegelggf. Gel-PacksFruchtschnittenevtl. Obst (Bananen)

WIR STEHEN IMMER GERNE FÜR FRAGEN BEREIT

Montag - Freitagvon 9 bis 16 h 089 - 200 00 481

DAS ERSTE-HILFE-SET HABEN WIR DABEI!

ggf. optische Brille + Etuiggf. Kontaktlinsen/-mittel u. -Behälterkleines Handtuch(Microfaser-Handtuchevtl. fürunterwegs)RasiererWaschzeug in Probeformat (gibt esim Drogerie-Markt)Shampoo und/oder WaschgelHautcreme/After SunZahnbürste/-pastaHaarbürsteggf. Fön

Personalausweisggf. ReisepassEC-Karte und/oder KreditkarteBargeld (ggf. Währungen)

Mini-Tool (Werkzeug)FahrradschlossErsatzschläucheFlickzeugKl. PumpeLichtWarnweste (P� icht in Italien!)

ULPbike 53>> ULPGmbH | Brudermühlstr. 19 | 81371 München | www.ulptours.de | [email protected] | Telefon 089 / 200 014 966 oder 089 / 200 00 481 | Fax 089 / 200 014 968

PACKLISTE TRANSALP FÜR 1 WOCHE MIT GEPÄCKSHUTTLE (RENNRAD)

FÜR UNTERWEGS

HARDWARE FÜR UNTERWEGS

IM SHUTTLE-GEPÄCKEMPFEHLEN WIR

WENN ES MAL ZWACKT

VERPFLEGUNG

SHUTTLE- UND TAGESGEPÄCK

PERSÖNLICHES

AUSWEISE + FINANZEN

SONSTIGES

HelmBike-u. Sonnenbrille mit UV-SchutzRegenjackeRegenhoseggf. Windbreaker o. Fleeceggf. Radüberziehschuhe(Lang� nger-) Handschuhe1 Radhose kurzggf. Radhose lang o. Beinlinge1 Kurzarm-Trikot1 Langarm-Trikot/Armlinge1 Paar RadsockenBu� -Tuch (für Hals o. Kopf)ggf. Mütze für unterm HelmRadschuheggf. Radslip (für drunter)TaschentücherLippenp� egestift UVSonnencreme (Faktor 12-30)Ersatzschlauch

Tachoggf. Herzfrequenzmesser + Brustgurt2 Rad� aschen (je 0,75 l)Handy + Ladegerätevtl. Kamera, Filme, Ladegerät2-3 Energie-Riegel oder Gel-Packs

2 Radhosen2 Kurzarm-Trikots2 Paar Radsocken3 T-Shirts2 Hemden2 Pullover1 Freizeithose kurz1 Freizeithose lang1 Schlafanzug/-shirtUnterwäscheStrümpfeggf. Badehose/-anzugBadeschlappenSchuhe

Evtl. mitbringen:AspirinMückenstift/ -salbeMobilat-Salbe o. ä.Gesäß- oder WundsalbeSonstiges falls notwendig!

(Gesäßsalbe gibt es im Radladen,Wundsalbe in der Apotheke)

Energie-/Müsli-Riegelggf. Gel-PacksFruchtschnittenevtl. Obst (Bananen)

Das Gepäck wird gefahren.

Bitte max. 20 kg in die Reisetasche!!!!

Tagesgepäck in kl. Tasche imBegleitfahrzeug.

DAS ERSTE-HILFE-SET HABEN WIR DABEI!

ggf. optische Brille + Etuiggf. Kontaktlinsen/-mittel u. -Behälterkleines Handtuch(Microfaser-Handtuchevtl. fürunterwegs)RasiererWaschzeug in Probeformat (gibt esim Drogerie-Markt)Shampoo und/oder WaschgelHautcreme/After SunZahnbürste/-pastaHaarbürsteggf. Fön

Personalausweisggf. ReisepassEC-Karte und/oder KreditkarteBargeld (ggf. Währungen)

Mini-Tool (Werkzeug)FahrradschlossErsatzschläucheFlickzeugKl. PumpeLichtWarnweste(P� icht in Italien!)

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BREMSEN

SCHNELLSPANNER

BREMSBELÄGE

LENKER, BAR- ENDS UND VORBAU BREMSBELÄGE

FRÜHJAHRS-CHECK FÜR DEIN BIKE

BREMSZÜGE

SCHALTZÜGESollten prompt und auf leichten Zug ansprechenmit 2 Fingern solltest Du sie bis 2cm zum Lenkerrohr ziehen können

Sie sollten stets nach hintenausgerichtet seinSie sollten fest genug geschlossen sein (Widerstand nach 90° Einschlag)

Prüfe bei Scheibenbremsen die Bremsbeläge durch einen kurzen BlickDie Bremsbeläge der Felgenbrem-sen sollten genug Belag aufweisen und mindestens 1mm Abstand zum oberen Felgenrand haben

Klemme das Vorderrad zwischen die Knie und drehe Lenker, Vorbau und Barends. Alles muss fest sitzen.

Prüfe mögliche Risse und Beschädi-gungen an Lauffläche undMantelseitenPasst der Luftdruck?

JUHUUU! ENDLICH IST DER FRÜHLING DA UND ES WIRD ZEIT DIE BIKES AUS DEM KELLER ZU HOLEN. BEVOR DIE ERSTE TOUR ANSTEHT SOLLTEST DU DICH VERGEWISSERN OB DEIN BIKE VOLL FUNKTIONSFÄHIG IST UND GEGEBENENFALLS MÄNGEL BEHEBEN (LASSEN).

Kontrolliere die Bremsleitungenauf mögliche Beschädigungen

Kontrolliere die Schaltzügeauf mögliche Beschädigungen

1.

5.

2.

6. 7.

3.

4.

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2/ FRÜHJAHRS-CHECK FÜR DEIN BIKE

FEDERELEMENTE

Kontrolliere den Druck Deiner Luftfederelemente und reguliere ihn gegebenenfalls nach

8.

RADLAGERSPIEL

Ziehe die Vorderradbremse und bewege mit der anderen Hand das Vorderrad seitlich hin und her.Das Rad sollte dabei kein Spiel haben.Mache das gleiche mit dem Hinter-rad

12.

SCHUH, PEDAL UND KURBEL STEUERSATZ SPEICHEN

Pedal u. Kurbel sollten kein Spiel habenFunktionieren die Klickpedale? Sind alle Schrauben an den Schuh-Cleats vorhanden und fest?

Ziehe die Bremsen fest an und schiebe das Rad leicht vor- und zurück. Der Steuersatz sollte dabei kein Spiel haben.

Nimm jeweils zwei Speichen in die Finger und drücke sie leicht zusam-men. Ein klein wenig Spiel dürfen sie haben, aber immer gleich viel.

9. 11.10.

8.

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DER RUNDE TRITT

RUMPFTRAINING

ERNÄHRUNG

Während der Tour solltest Du auf schwer verdauliche und üppige Mahlzeiten verzichten. Besser isst Du leicht verdauliches, z.B. Kohlen-hydrate in Form von einer kleinen Portion Nudeln mit einer leichten Sauce, einem belegten Brötchen oder einer Suppe mit Nudeleinlage. Meide fettige Gerichte und auch Rohkost sind zu meiden, da beides schwer verdaulich ist.

Auch Länge und Häufigkeit der Pausen haben einen Einfluss auf die Leistungsfähigkeit. Sie sollten nicht zu oft und nicht zu lange ausfallen. Überlege Dir vorher an welchem Punkt der Tour Du eine längere Mit-

Dazu zählt das Training der Bauch- und Rückenmuskulatur. Gerade für Einsteiger ist das Training der Bein-muskulatur wichtig, denn wer mehr Kraft in den Beinen hat, hat auch mehr Kraft für längere Anstiege!

DURCH DIE RICHTIGE FAHRTECHNIK KANNST DU DEINE VOLLE KRAFT AUSSCHÖPFEN. DA DU NICHT NUR DIE KRAFT DER OBERSCHENKEL-VORDERSEITE EINSETZT (BEIM „DRÜCKEN“), SONDERN AUCH DIE KRAFT DER OBERSCHENKELRÜCKSEITE (BEIM „ZIEHEN“).

BEI MEHRTAGESTOUREN MELDET SICH DURCHAUS AUCH MAL DER RÜCKEN. SO EMPFIEHLT SICH DAS GEZIELTE RUMPFTRAINING IMSTUDIO ODER AUCH ZU HAUSE

EINE WICHTIGE ROLLE BEI DER KRAFTAUSDAUER SPIELT AUCH DIE ERNÄHRUNG. DA DER KÖRPER UNTER BELASTUNG HAUPTSÄCHLICH AUF KOHLENHYDRATE ZUGREIFT, IST EIN GUTES UND AUSGIEBIGES FRÜHSTÜCK SCHON MAL DER RICHTIGE START IN EINEN TOURENTAG!

tagspause machst und wo es sinn-tvoll ist, kleinere Pausen einzulegen.

Ungünstig ist beispielsweise eine längere Mittagspause mitten am Berg. Da hätte die Muskulatur keine Möglichkeit das gebildete Laktat (Milchsäure) abzubauen, das durch den erhöhten Kraftaufwand ent-standen ist. Nach einer großen Anstrengung sollte eine aktive Er-holung stattfinden, also einige Kil-ometer mit lockerem Tritt gefahren werden. Außerdem würde die Mahl-zeit „mitten am Berg“ schwer im Magen liegen und die Leistungs-fähigkeit mindern.

Es ist besser den Körper immer wied-er mit kleinen Energienachschüben zu versorgen, z.B. durch ein paar Bis-sen von einer Banane oder ein paar Bissen von einem Fitness- oder Müs-liriegel bzw. einer Fruchtschnitte. Macht man zu viele Pausen, kommt man aus dem Rhythmus und verliert seine Leistungsfähigkeit.

Unsere Guides wissen das und ken-nen die Strecken, so bauen sie die Pausen an geeigneten Stellen ein. Am Abend (nach der Tour) ist es rat-sam die geleerten Kohlenhydrats-peicher wieder zu füllen, aber auch Eiweiß zu sich zu nehmen, um die „Reparaturarbeiten“ im Körper zu unterstützen. Während der Tour ver-brauchst Du durch die Anstrengung Muskelmaterial, das mit Hilfe von Eiweiß wieder aufgebaut werden muss.

Ausgleichend zum Radsportbieten sich empfiehlt sich zusätz-lich eine andere Sportarten wie laufen oder schwimmen.

Gerade durch das Laufen kann man eine sehr gute Grundlagen-ausdauer aufbauen.

AUSGLEICH

... UND WAS AUCH NOCH HILFREICH SEIN KÖNNTE

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2 / UND WAS AUCH NOCH HILFREICH SEIN KÖNNTE

Stretching und ausreichend Schlaf ist eine gute Unterstützung.

Man sollte abwägen, ob die körperliche Fitness für die aus-gewählte Tour ausreichend Puffer bietet um „abends lange und feucht fröhlich Party zu machen“. Denn schließlich ist so eine Trans-alptour ja auch Urlaub!

UM FÜR DEN NÄCHSTEN TOUREN TAG FIT ZU SEIN IST REGENERATION WICHTIG

REGENERATION

TRINKEN

HUNGERAST MEIDEN

Am Besten geeignet ist Wasser oder ein leicht isotonisches Getränk. Leicht isoton ist eine Fruchtsaft-schorle im Verhältnis ¼ Fruchtsaft und ¾ Wasser. Es gibt auch spezielle Fitness-/Elektrolytgetränke, bei denen die Mischungsangaben aber oft zu hoch sind. Verwende daher etwas weniger Pulver als angege-ben. Pro Stunde ist eine Flüssigkeits-menge von 0,5 - 0,75 Liter ein Richt-wert.

Kontraproduktiv ist es aber auch zu viel zu trinken. Ein Übermaß an Flüssigkeit kann genauso schlecht sein, da der Magen zu sehr belastet wird und sich die Leistungsfähig-

Von dem so genannten „Hungerast“ hat bestimmt jeder schon gehört. Durch eine gute Nahrungs- und Flüssigkeitsversorgung kann man diese üble Erfahrung vermeiden!

Eine Tour sollte man immer auch gemütlich angehen – wer wie wild losstrampelt, leert sehr schnell seine Kohlenhydratspeicher und hat gar nicht die Möglichkeit. Sie aus-reichend nachzufüllen, um nicht in Gefahr zu kommen.

Wer über eine gute Grundkondi-tion verfügt und die Tour mit Ver-stand angeht, kann sogar auf seinen

EIN WEITERER ENTSCHEIDENDER FAKTOR IST DER FLÜSSIG-KEITSHAUSHALT. DAHER SOLLTEST DU DEINEN KÖRPER AUS-REICHEND MIT FLÜSSIGKEIT ZU VERSORGEN WÄHREND EINER TOUR

WER ZU WENIG ISST ODER/UND TRINKT, BEKOMMT KLARE SIGNALE VON SEINEM KÖRPER: SCHWÄCHEGEFÜHL, ZITTERN,FLAUES GEFÜHL IM MAGEN BIS HIN ZUR ÜBELKEIT, GLEICHGEWICHTS-VERLUST, MUSKELKRÄMPFE

keit senkt. Dein Körper kann so viel Flüssigkeit auf einmal auch gar nicht aufnehmen.

In der Mittagspause und auch am Abend kann man durch ein höher gemischtes isotonisches Getränk die Verluste an Elektrolyten ausgleichen. Hier bietet sich eine Fruchtsaft-schorle im Verhältnis Fruchtsaft und Wasser an.

Fettstoffwechsel zurückgreifen und sich die Kohlenhydratspeicher für Berge und anstrengende Passagen aufsparen! Je mehr und höher der Körper belastet wird, desto mehr greift die Muskulatur auf den schnel-len Energielieferanten Kohlenhydrat zu.

Fett ist ein guter Energielieferant. Leider dauert die Energiegewin-nung über das Fett zu lange, so dass sienur bei niedriger Belastung erfol-gen kann (z.B. im Grundlagenaus-dauerbereich).

31/32/

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ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN der ULP GmbH

Die nachfolgenden Bestimmungen werden, soweit wirksam vereinbart, Inhalt des zwischen dem Kunden und der Firma ULP GmbH, nachfolgend “ULP” abgekürzt, zu Stande kommenden Reisever-trages. Sie ergänzen die gesetzlichen Vorschriften der §§ 651a – m BGB (Bürgerliches Gesetzbuch) und die Informationsvorschriften für Reiseveranstalter gemäß §§ 4 – 11 BGB-InfoV (Verordnung über Informations- und Nachweisp� ichten nach bürgerlichem Recht) und füllen diese aus. Bitte lesen Sie daher diese Reisebedingungen vor Ihrer Buchung sorgfältig durch!

1. Vermittungstätigkeit der ULP bei Flügen und bei der Vermitllung fremder Pauschalreisen

1.1. Die nachfolgenden Reisebedingungen ab Zi� . 2. gelten, soweit rechtswirksam vereinbart, ausschließlich für Pauschalreiseverträge bei Reisen, die von ULP als eigene Pauschalreisen angeboten werden.

1.2. Die Reiseleistungen von ULP beinhalten grundsätzlich keine Flugbeförderungsleistungen. ULP bietet keine Flugleistungen als eigene Leistungen oder als Bestandteil der von ihr angebotenen und durchgeführten Pauschalreisen an.

1.3. Demnach werden Flüge von ULP ausschließlich vermittelt. Der Vertrag über die Luftbeförderung kommt im Buchungsfalle ausschließlich zwischen dem Kunden einerseits und der Luftverkehrsge-sellschaft oder dem sonstigen Anbieter der Flugleistung als vertraglichem Luftfrachtführer andererseits zu Stande.

1.4. ULP haftet demnach nicht für die Angaben der Luftverkehrsgesellschaft zu Preisen und Leistungen, für die Leistungserbringung bezüglich der Luftbeförderung selbst, für Annullierungen, Nichtbeförderungen, Flugverspätungen sowie für Verspätung, Beschädigung oder Verlust von Flugreisegepäck.

1.5. Die vorstehenden Bestimmungen gelten nicht, soweit ULP nach den Grundsätzen des § 651 a Abs. 2 BGB und der hierzu ergangenen Rechtsprechung bezüglich der dem Kunden angebotenen bzw. von diesem gebuchten Flugleistungen den Anschein erweckt, vertraglich vorgesehene Reiseleistungen in eigener Verantwortung zu erbringen.

1.6. Die Vermittlerstellung bei Flügen verp� ichtet ULP insbesondere, beim jeweiligen Angebot zur Vermittlung einer Flugleistung auf die Vermittlerstellung von ULP unter Angabe der Fluggesellschaft bzw. des Anbieters und Vertragspartners des Kunden im Buchungsfalle hinzuweisen.

1.7. Durch die vorstehenden Bestimmungen bleibt die Haftung von ULP aus dem Vermittlungsvertrag über die Vermittlung der Flugleistungen unberührt. Ebenso unberührt bleibt die Verp� ichtung von ULP als Reisevermittler bezüglich der Informationsp� ichten nach der Verordnung zur (EG) Nr. 2111/2005 des Europäischen Parlaments und des Rates zur Informationsp� icht von Reiseveranstaltern und Reisevermittlern über die Identität der ausführenden Fluggesellschaft.

1.8. Die vorstehenden Bestimmungen gelten entsprechend, soweit ULP Pauschalreisen anderer Reiseveranstalter vermittelt.

2. Vertragsschluss des Reisevertrages, Verp� ichtungen des Kunden

2.1. Für alle Buchungsarten gilt:

a) Grundlage des Angebots von ULP und der Buchung des Kunden sind die Beschreibung der Reise und die ergänzenden Informationen in der Buchungsgrundlage soweit diese dem Kunden bei der Buchung vorliegen.

b) Reisemittler und Buchungsstellen sind von ULP nicht bevollmächtigt, Vereinbarungen zu tre� en, Auskünfte zu geben oder Zusicherungen zu machen, die den vereinbarten Inhalt des Reisevertrages abändern, über die Reiseausschreibung bzw. die vertraglich von ULP zugesagten Leistungen hinausgehen oder im Widerspruch dazu stehen.

c) Angaben in Hotelführern und ähnlichen Verzeichnissen, die nicht von ULP herausgegeben werden, sind für ULP und die Leistungsp� icht von ULP nicht verbindlich, soweit sie nicht durch ausdrückli-che Vereinbarung mit dem Reisenden zum Inhalt der Leistungsp� icht von ULP gemacht wurden.

d) Weicht der Inhalt der Buchungsbestätigung vom Inhalt der Buchung ab, so liegt ein neues Angebot von ULP vor. Der Vertrag kommt auf der Grundlage dieses neuen Angebots zustande, wenn der Kunde die Annahme durch ausdrückliche Erklärung, Anzahlung oder Restzahlung oder die Inanspruchnahme der Reiseleistungen erklärt.

e) Der die Buchung vornehmende Kunde haftet für die vertraglichen Verp� ichtungen von Mitreisenden, für die er die Buchung vornimmt, wie für seine eigenen, soweit er eine entsprechende Verp� ich-tung durch ausdrückliche und gesonderte Erklärung übernommen hat.

2.2.Für die Buchung, die schriftlich, per E-Mail oder per Telefax erfolgt, gilt:

a) Mit der Buchung bietet der Kunde ULP den Abschluss des Reisevertrages verbindlich an.

b) Der Vertrag kommt mit dem Zugang der Buchungsbestätigung (Annahmeerklärung) von ULP beim Kunden zustande.

2.3. Bei Buchungen, die ohne individuelle Kommunikation über ein Online-Buchungsverfahren (Vertrag im elektronischen Geschäftsverkehr), insbesondere über das Internet erfolgen, gilt für den Vertragsabschluss:

a) Dem Reisenden wird der Ablauf der Onlinebuchung im entsprechenden Internetauftritt von ULP erläutert.

b) Dem Kunden steht zur Korrektur seiner Eingaben, zur Löschung oder zum Zurücksetzen des gesamten Onlinebuchungsformulars eine entsprechende Korrekturmöglichkeit zur Verfügung, deren Nutzung erläutert wird.

c) Die zur Durchführung der Onlinebuchung angebotenen Vertragssprachen sind angegeben.

d) Soweit der Vertragstext von ULP im Onlinebuchungssystem gespeichert wird, wird der Kunde über diese Speicherung und die Möglichkeit zum späteren Abruf des Vertragstextes unterrichtet.

e) Mit Betätigung des Buttons (der Schalt� äche) “zahlungsp� ichtig buchen” bietet der Kunde ULP den Abschluss des Reisevertrages verbindlich an. An dieses Vertragsangebot ist der Kunde drei Werk-tage ab Absendung der elektronischen Erklärung gebunden.

/ ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN der ULP GmbH

1.5. Die vorstehenden Bestimmungen gelten nicht, soweit ULP nach den Grundsätzen des § 651 a Abs. 2 BGB und der hierzu ergangenen Rechtsprechung bezüglich der dem Kunden angebotenen bzw. 1.5. Die vorstehenden Bestimmungen gelten nicht, soweit ULP nach den Grundsätzen des § 651 a Abs. 2 BGB und der hierzu ergangenen Rechtsprechung bezüglich der dem Kunden angebotenen bzw. 1.5. Die vorstehenden Bestimmungen gelten nicht, soweit ULP nach den Grundsätzen des § 651 a Abs. 2 BGB und der hierzu ergangenen Rechtsprechung bezüglich der dem Kunden angebotenen bzw. 1.5. Die vorstehenden Bestimmungen gelten nicht, soweit ULP nach den Grundsätzen des § 651 a Abs. 2 BGB und der hierzu ergangenen Rechtsprechung bezüglich der dem Kunden angebotenen bzw. 1.5. Die vorstehenden Bestimmungen gelten nicht, soweit ULP nach den Grundsätzen des § 651 a Abs. 2 BGB und der hierzu ergangenen Rechtsprechung bezüglich der dem Kunden angebotenen bzw. 1.5. Die vorstehenden Bestimmungen gelten nicht, soweit ULP nach den Grundsätzen des § 651 a Abs. 2 BGB und der hierzu ergangenen Rechtsprechung bezüglich der dem Kunden angebotenen bzw. 1.5. Die vorstehenden Bestimmungen gelten nicht, soweit ULP nach den Grundsätzen des § 651 a Abs. 2 BGB und der hierzu ergangenen Rechtsprechung bezüglich der dem Kunden angebotenen bzw. 1.5. Die vorstehenden Bestimmungen gelten nicht, soweit ULP nach den Grundsätzen des § 651 a Abs. 2 BGB und der hierzu ergangenen Rechtsprechung bezüglich der dem Kunden angebotenen bzw. von diesem gebuchten Flugleistungen den Anschein erweckt, vertraglich vorgesehene Reiseleistungen in eigener Verantwortung zu erbringen.von diesem gebuchten Flugleistungen den Anschein erweckt, vertraglich vorgesehene Reiseleistungen in eigener Verantwortung zu erbringen.von diesem gebuchten Flugleistungen den Anschein erweckt, vertraglich vorgesehene Reiseleistungen in eigener Verantwortung zu erbringen.von diesem gebuchten Flugleistungen den Anschein erweckt, vertraglich vorgesehene Reiseleistungen in eigener Verantwortung zu erbringen.von diesem gebuchten Flugleistungen den Anschein erweckt, vertraglich vorgesehene Reiseleistungen in eigener Verantwortung zu erbringen.von diesem gebuchten Flugleistungen den Anschein erweckt, vertraglich vorgesehene Reiseleistungen in eigener Verantwortung zu erbringen.von diesem gebuchten Flugleistungen den Anschein erweckt, vertraglich vorgesehene Reiseleistungen in eigener Verantwortung zu erbringen.von diesem gebuchten Flugleistungen den Anschein erweckt, vertraglich vorgesehene Reiseleistungen in eigener Verantwortung zu erbringen.

1.6. Die Vermittlerstellung bei Flügen verp� ichtet ULP insbesondere, beim jeweiligen Angebot zur Vermittlung einer Flugleistung auf die Vermittlerstellung von ULP unter Angabe der Fluggesellschaft 1.6. Die Vermittlerstellung bei Flügen verp� ichtet ULP insbesondere, beim jeweiligen Angebot zur Vermittlung einer Flugleistung auf die Vermittlerstellung von ULP unter Angabe der Fluggesellschaft 1.6. Die Vermittlerstellung bei Flügen verp� ichtet ULP insbesondere, beim jeweiligen Angebot zur Vermittlung einer Flugleistung auf die Vermittlerstellung von ULP unter Angabe der Fluggesellschaft 1.6. Die Vermittlerstellung bei Flügen verp� ichtet ULP insbesondere, beim jeweiligen Angebot zur Vermittlung einer Flugleistung auf die Vermittlerstellung von ULP unter Angabe der Fluggesellschaft 1.6. Die Vermittlerstellung bei Flügen verp� ichtet ULP insbesondere, beim jeweiligen Angebot zur Vermittlung einer Flugleistung auf die Vermittlerstellung von ULP unter Angabe der Fluggesellschaft 1.6. Die Vermittlerstellung bei Flügen verp� ichtet ULP insbesondere, beim jeweiligen Angebot zur Vermittlung einer Flugleistung auf die Vermittlerstellung von ULP unter Angabe der Fluggesellschaft 1.6. Die Vermittlerstellung bei Flügen verp� ichtet ULP insbesondere, beim jeweiligen Angebot zur Vermittlung einer Flugleistung auf die Vermittlerstellung von ULP unter Angabe der Fluggesellschaft 1.6. Die Vermittlerstellung bei Flügen verp� ichtet ULP insbesondere, beim jeweiligen Angebot zur Vermittlung einer Flugleistung auf die Vermittlerstellung von ULP unter Angabe der Fluggesellschaft bzw. des Anbieters und Vertragspartners des Kunden im Buchungsfalle hinzuweisen.bzw. des Anbieters und Vertragspartners des Kunden im Buchungsfalle hinzuweisen.bzw. des Anbieters und Vertragspartners des Kunden im Buchungsfalle hinzuweisen.bzw. des Anbieters und Vertragspartners des Kunden im Buchungsfalle hinzuweisen.bzw. des Anbieters und Vertragspartners des Kunden im Buchungsfalle hinzuweisen.bzw. des Anbieters und Vertragspartners des Kunden im Buchungsfalle hinzuweisen.bzw. des Anbieters und Vertragspartners des Kunden im Buchungsfalle hinzuweisen.bzw. des Anbieters und Vertragspartners des Kunden im Buchungsfalle hinzuweisen.

1.7. Durch die vorstehenden Bestimmungen bleibt die Haftung von ULP aus dem Vermittlungsvertrag über die Vermittlung der Flugleistungen unberührt. Ebenso unberührt bleibt die Verp� ichtung von 1.7. Durch die vorstehenden Bestimmungen bleibt die Haftung von ULP aus dem Vermittlungsvertrag über die Vermittlung der Flugleistungen unberührt. Ebenso unberührt bleibt die Verp� ichtung von 1.7. Durch die vorstehenden Bestimmungen bleibt die Haftung von ULP aus dem Vermittlungsvertrag über die Vermittlung der Flugleistungen unberührt. Ebenso unberührt bleibt die Verp� ichtung von 1.7. Durch die vorstehenden Bestimmungen bleibt die Haftung von ULP aus dem Vermittlungsvertrag über die Vermittlung der Flugleistungen unberührt. Ebenso unberührt bleibt die Verp� ichtung von 1.7. Durch die vorstehenden Bestimmungen bleibt die Haftung von ULP aus dem Vermittlungsvertrag über die Vermittlung der Flugleistungen unberührt. Ebenso unberührt bleibt die Verp� ichtung von 1.7. Durch die vorstehenden Bestimmungen bleibt die Haftung von ULP aus dem Vermittlungsvertrag über die Vermittlung der Flugleistungen unberührt. Ebenso unberührt bleibt die Verp� ichtung von 1.7. Durch die vorstehenden Bestimmungen bleibt die Haftung von ULP aus dem Vermittlungsvertrag über die Vermittlung der Flugleistungen unberührt. Ebenso unberührt bleibt die Verp� ichtung von 1.7. Durch die vorstehenden Bestimmungen bleibt die Haftung von ULP aus dem Vermittlungsvertrag über die Vermittlung der Flugleistungen unberührt. Ebenso unberührt bleibt die Verp� ichtung von 1.7. Durch die vorstehenden Bestimmungen bleibt die Haftung von ULP aus dem Vermittlungsvertrag über die Vermittlung der Flugleistungen unberührt. Ebenso unberührt bleibt die Verp� ichtung von 1.7. Durch die vorstehenden Bestimmungen bleibt die Haftung von ULP aus dem Vermittlungsvertrag über die Vermittlung der Flugleistungen unberührt. Ebenso unberührt bleibt die Verp� ichtung von ULP als Reisevermittler bezüglich der Informationsp� ichten nach der Verordnung zur (EG) Nr. 2111/2005 des Europäischen Parlaments und des Rates zur Informationsp� icht von Reiseveranstaltern und ULP als Reisevermittler bezüglich der Informationsp� ichten nach der Verordnung zur (EG) Nr. 2111/2005 des Europäischen Parlaments und des Rates zur Informationsp� icht von Reiseveranstaltern und ULP als Reisevermittler bezüglich der Informationsp� ichten nach der Verordnung zur (EG) Nr. 2111/2005 des Europäischen Parlaments und des Rates zur Informationsp� icht von Reiseveranstaltern und ULP als Reisevermittler bezüglich der Informationsp� ichten nach der Verordnung zur (EG) Nr. 2111/2005 des Europäischen Parlaments und des Rates zur Informationsp� icht von Reiseveranstaltern und ULP als Reisevermittler bezüglich der Informationsp� ichten nach der Verordnung zur (EG) Nr. 2111/2005 des Europäischen Parlaments und des Rates zur Informationsp� icht von Reiseveranstaltern und ULP als Reisevermittler bezüglich der Informationsp� ichten nach der Verordnung zur (EG) Nr. 2111/2005 des Europäischen Parlaments und des Rates zur Informationsp� icht von Reiseveranstaltern und ULP als Reisevermittler bezüglich der Informationsp� ichten nach der Verordnung zur (EG) Nr. 2111/2005 des Europäischen Parlaments und des Rates zur Informationsp� icht von Reiseveranstaltern und ULP als Reisevermittler bezüglich der Informationsp� ichten nach der Verordnung zur (EG) Nr. 2111/2005 des Europäischen Parlaments und des Rates zur Informationsp� icht von Reiseveranstaltern und ULP als Reisevermittler bezüglich der Informationsp� ichten nach der Verordnung zur (EG) Nr. 2111/2005 des Europäischen Parlaments und des Rates zur Informationsp� icht von Reiseveranstaltern und ULP als Reisevermittler bezüglich der Informationsp� ichten nach der Verordnung zur (EG) Nr. 2111/2005 des Europäischen Parlaments und des Rates zur Informationsp� icht von Reiseveranstaltern und

1.8. Die vorstehenden Bestimmungen gelten entsprechend, soweit ULP Pauschalreisen anderer Reiseveranstalter vermittelt.1.8. Die vorstehenden Bestimmungen gelten entsprechend, soweit ULP Pauschalreisen anderer Reiseveranstalter vermittelt.1.8. Die vorstehenden Bestimmungen gelten entsprechend, soweit ULP Pauschalreisen anderer Reiseveranstalter vermittelt.1.8. Die vorstehenden Bestimmungen gelten entsprechend, soweit ULP Pauschalreisen anderer Reiseveranstalter vermittelt.1.8. Die vorstehenden Bestimmungen gelten entsprechend, soweit ULP Pauschalreisen anderer Reiseveranstalter vermittelt.1.8. Die vorstehenden Bestimmungen gelten entsprechend, soweit ULP Pauschalreisen anderer Reiseveranstalter vermittelt.1.8. Die vorstehenden Bestimmungen gelten entsprechend, soweit ULP Pauschalreisen anderer Reiseveranstalter vermittelt.1.8. Die vorstehenden Bestimmungen gelten entsprechend, soweit ULP Pauschalreisen anderer Reiseveranstalter vermittelt.

a) Grundlage des Angebots von ULP und der Buchung des Kunden sind die Beschreibung der Reise und die ergänzenden Informationen in der Buchungsgrundlage soweit diese dem Kunden bei der a) Grundlage des Angebots von ULP und der Buchung des Kunden sind die Beschreibung der Reise und die ergänzenden Informationen in der Buchungsgrundlage soweit diese dem Kunden bei der a) Grundlage des Angebots von ULP und der Buchung des Kunden sind die Beschreibung der Reise und die ergänzenden Informationen in der Buchungsgrundlage soweit diese dem Kunden bei der a) Grundlage des Angebots von ULP und der Buchung des Kunden sind die Beschreibung der Reise und die ergänzenden Informationen in der Buchungsgrundlage soweit diese dem Kunden bei der a) Grundlage des Angebots von ULP und der Buchung des Kunden sind die Beschreibung der Reise und die ergänzenden Informationen in der Buchungsgrundlage soweit diese dem Kunden bei der a) Grundlage des Angebots von ULP und der Buchung des Kunden sind die Beschreibung der Reise und die ergänzenden Informationen in der Buchungsgrundlage soweit diese dem Kunden bei der a) Grundlage des Angebots von ULP und der Buchung des Kunden sind die Beschreibung der Reise und die ergänzenden Informationen in der Buchungsgrundlage soweit diese dem Kunden bei der a) Grundlage des Angebots von ULP und der Buchung des Kunden sind die Beschreibung der Reise und die ergänzenden Informationen in der Buchungsgrundlage soweit diese dem Kunden bei der a) Grundlage des Angebots von ULP und der Buchung des Kunden sind die Beschreibung der Reise und die ergänzenden Informationen in der Buchungsgrundlage soweit diese dem Kunden bei der a) Grundlage des Angebots von ULP und der Buchung des Kunden sind die Beschreibung der Reise und die ergänzenden Informationen in der Buchungsgrundlage soweit diese dem Kunden bei der

b) Reisemittler und Buchungsstellen sind von ULP nicht bevollmächtigt, Vereinbarungen zu tre� en, Auskünfte zu geben oder Zusicherungen zu machen, die den vereinbarten Inhalt des Reisevertrages b) Reisemittler und Buchungsstellen sind von ULP nicht bevollmächtigt, Vereinbarungen zu tre� en, Auskünfte zu geben oder Zusicherungen zu machen, die den vereinbarten Inhalt des Reisevertrages b) Reisemittler und Buchungsstellen sind von ULP nicht bevollmächtigt, Vereinbarungen zu tre� en, Auskünfte zu geben oder Zusicherungen zu machen, die den vereinbarten Inhalt des Reisevertrages b) Reisemittler und Buchungsstellen sind von ULP nicht bevollmächtigt, Vereinbarungen zu tre� en, Auskünfte zu geben oder Zusicherungen zu machen, die den vereinbarten Inhalt des Reisevertrages b) Reisemittler und Buchungsstellen sind von ULP nicht bevollmächtigt, Vereinbarungen zu tre� en, Auskünfte zu geben oder Zusicherungen zu machen, die den vereinbarten Inhalt des Reisevertrages b) Reisemittler und Buchungsstellen sind von ULP nicht bevollmächtigt, Vereinbarungen zu tre� en, Auskünfte zu geben oder Zusicherungen zu machen, die den vereinbarten Inhalt des Reisevertrages b) Reisemittler und Buchungsstellen sind von ULP nicht bevollmächtigt, Vereinbarungen zu tre� en, Auskünfte zu geben oder Zusicherungen zu machen, die den vereinbarten Inhalt des Reisevertrages b) Reisemittler und Buchungsstellen sind von ULP nicht bevollmächtigt, Vereinbarungen zu tre� en, Auskünfte zu geben oder Zusicherungen zu machen, die den vereinbarten Inhalt des Reisevertrages b) Reisemittler und Buchungsstellen sind von ULP nicht bevollmächtigt, Vereinbarungen zu tre� en, Auskünfte zu geben oder Zusicherungen zu machen, die den vereinbarten Inhalt des Reisevertrages b) Reisemittler und Buchungsstellen sind von ULP nicht bevollmächtigt, Vereinbarungen zu tre� en, Auskünfte zu geben oder Zusicherungen zu machen, die den vereinbarten Inhalt des Reisevertrages abändern, über die Reiseausschreibung bzw. die vertraglich von ULP zugesagten Leistungen hinausgehen oder im Widerspruch dazu stehen.abändern, über die Reiseausschreibung bzw. die vertraglich von ULP zugesagten Leistungen hinausgehen oder im Widerspruch dazu stehen.abändern, über die Reiseausschreibung bzw. die vertraglich von ULP zugesagten Leistungen hinausgehen oder im Widerspruch dazu stehen.abändern, über die Reiseausschreibung bzw. die vertraglich von ULP zugesagten Leistungen hinausgehen oder im Widerspruch dazu stehen.abändern, über die Reiseausschreibung bzw. die vertraglich von ULP zugesagten Leistungen hinausgehen oder im Widerspruch dazu stehen.abändern, über die Reiseausschreibung bzw. die vertraglich von ULP zugesagten Leistungen hinausgehen oder im Widerspruch dazu stehen.abändern, über die Reiseausschreibung bzw. die vertraglich von ULP zugesagten Leistungen hinausgehen oder im Widerspruch dazu stehen.abändern, über die Reiseausschreibung bzw. die vertraglich von ULP zugesagten Leistungen hinausgehen oder im Widerspruch dazu stehen.

c) Angaben in Hotelführern und ähnlichen Verzeichnissen, die nicht von ULP herausgegeben werden, sind für ULP und die Leistungsp� icht von ULP nicht verbindlich, soweit sie nicht durch ausdrückli-c) Angaben in Hotelführern und ähnlichen Verzeichnissen, die nicht von ULP herausgegeben werden, sind für ULP und die Leistungsp� icht von ULP nicht verbindlich, soweit sie nicht durch ausdrückli-c) Angaben in Hotelführern und ähnlichen Verzeichnissen, die nicht von ULP herausgegeben werden, sind für ULP und die Leistungsp� icht von ULP nicht verbindlich, soweit sie nicht durch ausdrückli-c) Angaben in Hotelführern und ähnlichen Verzeichnissen, die nicht von ULP herausgegeben werden, sind für ULP und die Leistungsp� icht von ULP nicht verbindlich, soweit sie nicht durch ausdrückli-c) Angaben in Hotelführern und ähnlichen Verzeichnissen, die nicht von ULP herausgegeben werden, sind für ULP und die Leistungsp� icht von ULP nicht verbindlich, soweit sie nicht durch ausdrückli-c) Angaben in Hotelführern und ähnlichen Verzeichnissen, die nicht von ULP herausgegeben werden, sind für ULP und die Leistungsp� icht von ULP nicht verbindlich, soweit sie nicht durch ausdrückli-che Vereinbarung mit dem Reisenden zum Inhalt der Leistungsp� icht von ULP gemacht wurden.che Vereinbarung mit dem Reisenden zum Inhalt der Leistungsp� icht von ULP gemacht wurden.che Vereinbarung mit dem Reisenden zum Inhalt der Leistungsp� icht von ULP gemacht wurden.che Vereinbarung mit dem Reisenden zum Inhalt der Leistungsp� icht von ULP gemacht wurden.che Vereinbarung mit dem Reisenden zum Inhalt der Leistungsp� icht von ULP gemacht wurden.che Vereinbarung mit dem Reisenden zum Inhalt der Leistungsp� icht von ULP gemacht wurden.

d) Weicht der Inhalt der Buchungsbestätigung vom Inhalt der Buchung ab, so liegt ein neues Angebot von ULP vor. Der Vertrag kommt auf der Grundlage dieses neuen Angebots zustande, wenn der d) Weicht der Inhalt der Buchungsbestätigung vom Inhalt der Buchung ab, so liegt ein neues Angebot von ULP vor. Der Vertrag kommt auf der Grundlage dieses neuen Angebots zustande, wenn der d) Weicht der Inhalt der Buchungsbestätigung vom Inhalt der Buchung ab, so liegt ein neues Angebot von ULP vor. Der Vertrag kommt auf der Grundlage dieses neuen Angebots zustande, wenn der d) Weicht der Inhalt der Buchungsbestätigung vom Inhalt der Buchung ab, so liegt ein neues Angebot von ULP vor. Der Vertrag kommt auf der Grundlage dieses neuen Angebots zustande, wenn der d) Weicht der Inhalt der Buchungsbestätigung vom Inhalt der Buchung ab, so liegt ein neues Angebot von ULP vor. Der Vertrag kommt auf der Grundlage dieses neuen Angebots zustande, wenn der d) Weicht der Inhalt der Buchungsbestätigung vom Inhalt der Buchung ab, so liegt ein neues Angebot von ULP vor. Der Vertrag kommt auf der Grundlage dieses neuen Angebots zustande, wenn der

1.7. Durch die vorstehenden Bestimmungen bleibt die Haftung von ULP aus dem Vermittlungsvertrag über die Vermittlung der Flugleistungen unberührt. Ebenso unberührt bleibt die Verp� ichtung von 1.7. Durch die vorstehenden Bestimmungen bleibt die Haftung von ULP aus dem Vermittlungsvertrag über die Vermittlung der Flugleistungen unberührt. Ebenso unberührt bleibt die Verp� ichtung von ULP als Reisevermittler bezüglich der Informationsp� ichten nach der Verordnung zur (EG) Nr. 2111/2005 des Europäischen Parlaments und des Rates zur Informationsp� icht von Reiseveranstaltern und ULP als Reisevermittler bezüglich der Informationsp� ichten nach der Verordnung zur (EG) Nr. 2111/2005 des Europäischen Parlaments und des Rates zur Informationsp� icht von Reiseveranstaltern und

1.8. Die vorstehenden Bestimmungen gelten entsprechend, soweit ULP Pauschalreisen anderer Reiseveranstalter vermittelt.1.8. Die vorstehenden Bestimmungen gelten entsprechend, soweit ULP Pauschalreisen anderer Reiseveranstalter vermittelt.

a) Grundlage des Angebots von ULP und der Buchung des Kunden sind die Beschreibung der Reise und die ergänzenden Informationen in der Buchungsgrundlage soweit diese dem Kunden bei der a) Grundlage des Angebots von ULP und der Buchung des Kunden sind die Beschreibung der Reise und die ergänzenden Informationen in der Buchungsgrundlage soweit diese dem Kunden bei der

b) Reisemittler und Buchungsstellen sind von ULP nicht bevollmächtigt, Vereinbarungen zu tre� en, Auskünfte zu geben oder Zusicherungen zu machen, die den vereinbarten Inhalt des Reisevertrages b) Reisemittler und Buchungsstellen sind von ULP nicht bevollmächtigt, Vereinbarungen zu tre� en, Auskünfte zu geben oder Zusicherungen zu machen, die den vereinbarten Inhalt des Reisevertrages abändern, über die Reiseausschreibung bzw. die vertraglich von ULP zugesagten Leistungen hinausgehen oder im Widerspruch dazu stehen.abändern, über die Reiseausschreibung bzw. die vertraglich von ULP zugesagten Leistungen hinausgehen oder im Widerspruch dazu stehen.

1.7. Durch die vorstehenden Bestimmungen bleibt die Haftung von ULP aus dem Vermittlungsvertrag über die Vermittlung der Flugleistungen unberührt. Ebenso unberührt bleibt die Verp� ichtung von 1.7. Durch die vorstehenden Bestimmungen bleibt die Haftung von ULP aus dem Vermittlungsvertrag über die Vermittlung der Flugleistungen unberührt. Ebenso unberührt bleibt die Verp� ichtung von ULP als Reisevermittler bezüglich der Informationsp� ichten nach der Verordnung zur (EG) Nr. 2111/2005 des Europäischen Parlaments und des Rates zur Informationsp� icht von Reiseveranstaltern und ULP als Reisevermittler bezüglich der Informationsp� ichten nach der Verordnung zur (EG) Nr. 2111/2005 des Europäischen Parlaments und des Rates zur Informationsp� icht von Reiseveranstaltern und

a) Grundlage des Angebots von ULP und der Buchung des Kunden sind die Beschreibung der Reise und die ergänzenden Informationen in der Buchungsgrundlage soweit diese dem Kunden bei der a) Grundlage des Angebots von ULP und der Buchung des Kunden sind die Beschreibung der Reise und die ergänzenden Informationen in der Buchungsgrundlage soweit diese dem Kunden bei der

1.7. Durch die vorstehenden Bestimmungen bleibt die Haftung von ULP aus dem Vermittlungsvertrag über die Vermittlung der Flugleistungen unberührt. Ebenso unberührt bleibt die Verp� ichtung von 1.7. Durch die vorstehenden Bestimmungen bleibt die Haftung von ULP aus dem Vermittlungsvertrag über die Vermittlung der Flugleistungen unberührt. Ebenso unberührt bleibt die Verp� ichtung von ULP als Reisevermittler bezüglich der Informationsp� ichten nach der Verordnung zur (EG) Nr. 2111/2005 des Europäischen Parlaments und des Rates zur Informationsp� icht von Reiseveranstaltern und ULP als Reisevermittler bezüglich der Informationsp� ichten nach der Verordnung zur (EG) Nr. 2111/2005 des Europäischen Parlaments und des Rates zur Informationsp� icht von Reiseveranstaltern und

1.8. Die vorstehenden Bestimmungen gelten entsprechend, soweit ULP Pauschalreisen anderer Reiseveranstalter vermittelt.1.8. Die vorstehenden Bestimmungen gelten entsprechend, soweit ULP Pauschalreisen anderer Reiseveranstalter vermittelt.

a) Grundlage des Angebots von ULP und der Buchung des Kunden sind die Beschreibung der Reise und die ergänzenden Informationen in der Buchungsgrundlage soweit diese dem Kunden bei der a) Grundlage des Angebots von ULP und der Buchung des Kunden sind die Beschreibung der Reise und die ergänzenden Informationen in der Buchungsgrundlage soweit diese dem Kunden bei der a) Grundlage des Angebots von ULP und der Buchung des Kunden sind die Beschreibung der Reise und die ergänzenden Informationen in der Buchungsgrundlage soweit diese dem Kunden bei der a) Grundlage des Angebots von ULP und der Buchung des Kunden sind die Beschreibung der Reise und die ergänzenden Informationen in der Buchungsgrundlage soweit diese dem Kunden bei der

b) Reisemittler und Buchungsstellen sind von ULP nicht bevollmächtigt, Vereinbarungen zu tre� en, Auskünfte zu geben oder Zusicherungen zu machen, die den vereinbarten Inhalt des Reisevertrages b) Reisemittler und Buchungsstellen sind von ULP nicht bevollmächtigt, Vereinbarungen zu tre� en, Auskünfte zu geben oder Zusicherungen zu machen, die den vereinbarten Inhalt des Reisevertrages

a) Grundlage des Angebots von ULP und der Buchung des Kunden sind die Beschreibung der Reise und die ergänzenden Informationen in der Buchungsgrundlage soweit diese dem Kunden bei der a) Grundlage des Angebots von ULP und der Buchung des Kunden sind die Beschreibung der Reise und die ergänzenden Informationen in der Buchungsgrundlage soweit diese dem Kunden bei der

b) Reisemittler und Buchungsstellen sind von ULP nicht bevollmächtigt, Vereinbarungen zu tre� en, Auskünfte zu geben oder Zusicherungen zu machen, die den vereinbarten Inhalt des Reisevertrages b) Reisemittler und Buchungsstellen sind von ULP nicht bevollmächtigt, Vereinbarungen zu tre� en, Auskünfte zu geben oder Zusicherungen zu machen, die den vereinbarten Inhalt des Reisevertrages abändern, über die Reiseausschreibung bzw. die vertraglich von ULP zugesagten Leistungen hinausgehen oder im Widerspruch dazu stehen.abändern, über die Reiseausschreibung bzw. die vertraglich von ULP zugesagten Leistungen hinausgehen oder im Widerspruch dazu stehen.

a) Grundlage des Angebots von ULP und der Buchung des Kunden sind die Beschreibung der Reise und die ergänzenden Informationen in der Buchungsgrundlage soweit diese dem Kunden bei der a) Grundlage des Angebots von ULP und der Buchung des Kunden sind die Beschreibung der Reise und die ergänzenden Informationen in der Buchungsgrundlage soweit diese dem Kunden bei der

b) Reisemittler und Buchungsstellen sind von ULP nicht bevollmächtigt, Vereinbarungen zu tre� en, Auskünfte zu geben oder Zusicherungen zu machen, die den vereinbarten Inhalt des Reisevertrages b) Reisemittler und Buchungsstellen sind von ULP nicht bevollmächtigt, Vereinbarungen zu tre� en, Auskünfte zu geben oder Zusicherungen zu machen, die den vereinbarten Inhalt des Reisevertrages abändern, über die Reiseausschreibung bzw. die vertraglich von ULP zugesagten Leistungen hinausgehen oder im Widerspruch dazu stehen.abändern, über die Reiseausschreibung bzw. die vertraglich von ULP zugesagten Leistungen hinausgehen oder im Widerspruch dazu stehen.b) Reisemittler und Buchungsstellen sind von ULP nicht bevollmächtigt, Vereinbarungen zu tre� en, Auskünfte zu geben oder Zusicherungen zu machen, die den vereinbarten Inhalt des Reisevertrages b) Reisemittler und Buchungsstellen sind von ULP nicht bevollmächtigt, Vereinbarungen zu tre� en, Auskünfte zu geben oder Zusicherungen zu machen, die den vereinbarten Inhalt des Reisevertrages abändern, über die Reiseausschreibung bzw. die vertraglich von ULP zugesagten Leistungen hinausgehen oder im Widerspruch dazu stehen.abändern, über die Reiseausschreibung bzw. die vertraglich von ULP zugesagten Leistungen hinausgehen oder im Widerspruch dazu stehen.b) Reisemittler und Buchungsstellen sind von ULP nicht bevollmächtigt, Vereinbarungen zu tre� en, Auskünfte zu geben oder Zusicherungen zu machen, die den vereinbarten Inhalt des Reisevertrages b) Reisemittler und Buchungsstellen sind von ULP nicht bevollmächtigt, Vereinbarungen zu tre� en, Auskünfte zu geben oder Zusicherungen zu machen, die den vereinbarten Inhalt des Reisevertrages abändern, über die Reiseausschreibung bzw. die vertraglich von ULP zugesagten Leistungen hinausgehen oder im Widerspruch dazu stehen.abändern, über die Reiseausschreibung bzw. die vertraglich von ULP zugesagten Leistungen hinausgehen oder im Widerspruch dazu stehen.b) Reisemittler und Buchungsstellen sind von ULP nicht bevollmächtigt, Vereinbarungen zu tre� en, Auskünfte zu geben oder Zusicherungen zu machen, die den vereinbarten Inhalt des Reisevertrages b) Reisemittler und Buchungsstellen sind von ULP nicht bevollmächtigt, Vereinbarungen zu tre� en, Auskünfte zu geben oder Zusicherungen zu machen, die den vereinbarten Inhalt des Reisevertrages abändern, über die Reiseausschreibung bzw. die vertraglich von ULP zugesagten Leistungen hinausgehen oder im Widerspruch dazu stehen.abändern, über die Reiseausschreibung bzw. die vertraglich von ULP zugesagten Leistungen hinausgehen oder im Widerspruch dazu stehen.

1.7. Durch die vorstehenden Bestimmungen bleibt die Haftung von ULP aus dem Vermittlungsvertrag über die Vermittlung der Flugleistungen unberührt. Ebenso unberührt bleibt die Verp� ichtung von 1.7. Durch die vorstehenden Bestimmungen bleibt die Haftung von ULP aus dem Vermittlungsvertrag über die Vermittlung der Flugleistungen unberührt. Ebenso unberührt bleibt die Verp� ichtung von ULP als Reisevermittler bezüglich der Informationsp� ichten nach der Verordnung zur (EG) Nr. 2111/2005 des Europäischen Parlaments und des Rates zur Informationsp� icht von Reiseveranstaltern und ULP als Reisevermittler bezüglich der Informationsp� ichten nach der Verordnung zur (EG) Nr. 2111/2005 des Europäischen Parlaments und des Rates zur Informationsp� icht von Reiseveranstaltern und

1.8. Die vorstehenden Bestimmungen gelten entsprechend, soweit ULP Pauschalreisen anderer Reiseveranstalter vermittelt.1.8. Die vorstehenden Bestimmungen gelten entsprechend, soweit ULP Pauschalreisen anderer Reiseveranstalter vermittelt.

a) Grundlage des Angebots von ULP und der Buchung des Kunden sind die Beschreibung der Reise und die ergänzenden Informationen in der Buchungsgrundlage soweit diese dem Kunden bei der a) Grundlage des Angebots von ULP und der Buchung des Kunden sind die Beschreibung der Reise und die ergänzenden Informationen in der Buchungsgrundlage soweit diese dem Kunden bei der

b) Reisemittler und Buchungsstellen sind von ULP nicht bevollmächtigt, Vereinbarungen zu tre� en, Auskünfte zu geben oder Zusicherungen zu machen, die den vereinbarten Inhalt des Reisevertrages b) Reisemittler und Buchungsstellen sind von ULP nicht bevollmächtigt, Vereinbarungen zu tre� en, Auskünfte zu geben oder Zusicherungen zu machen, die den vereinbarten Inhalt des Reisevertrages abändern, über die Reiseausschreibung bzw. die vertraglich von ULP zugesagten Leistungen hinausgehen oder im Widerspruch dazu stehen.abändern, über die Reiseausschreibung bzw. die vertraglich von ULP zugesagten Leistungen hinausgehen oder im Widerspruch dazu stehen.

ULPbike 59ULPbike 59

f) Dem Reisenden wird der Eingang seiner Buchung unverzüglich per E-Mail bestätigt.

g) Die Übermittlung des Vertragsangebots durch Betätigung des Buttons “zahlungsp� ichtig buchen” begründet keinen Anspruch des Kunden auf das Zustandekommen eines Reisevertrages entsprech-end seiner Buchungsangaben. ULP ist vielmehr frei in der Entscheidung, das Vertragsangebot des Kunden anzunehmen oder nicht.

h) Der Vertrag kommt durch den Zugang der Buchungsbestätigung von ULP beim Kunden zu Stande.

3. Bezahlung

3.1. Nach Vertragsabschluss und nach Aushändigung eines Sicherungsscheines gemäß § 651k BGB wird eine Anzahlung in Höhe von 20 % des Reisepreises zur Zahlung fällig. Die Restzahlung wird 4 Wochen vor Reisebeginn fällig, sofern der Sicherungsschein übergeben ist und die Reise nicht mehr aus dem in Zi� er 9. genannten Grund abgesagt werden kann.

3.2. Leistet der Kunde die Anzahlung und/oder die Restzahlung nicht entsprechend den vereinbarten Zahlungsfälligkeiten, obwohl ULP zur ordnungsgemäßen Erbringung der vertraglichen Leistungen bereit und in der Lage ist und kein gesetzliches oder vertragliches Zurückbehaltungsrecht des Kunden besteht, so ist ULP berechtigt, nach Mahnung mit Fristsetzung vom Reisevertrag zurückzutreten und den Kunden mit Rücktrittskosten gemäß Zi� er 6. zu belasten.

Welche Leistungen vertraglich vereinbart sind, ergibt sich aus den Leistungsbeschreibungen im Prospekt bzw. im Internet und aus den hierauf bezugnehmenden Angaben in der Reisebestätigung. Nebenabsprachen bedürfen der Schriftform. Die in dem Prospekt enthaltenen Angaben sind für den Reiseveranstalter bindend. Der Reiseveranstalter behält sich jedoch ausdrücklich vor, aus sachlich berechtigten, erheblichen und nicht vorhersehbaren Gründen vor Vertragsschluss eine Änderung der Prospektangaben zu erklären, über die der Reisende vor Buchung selbstverständlich informiert wird.

4. Leistungsänderungen

4.1. Änderungen wesentlicher Reiseleistungen von dem vereinbarten Inhalt des Reisevertrages, die nach Vertragsabschluss notwendig werden und von ULP nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt wurden, sind nur gestattet, soweit die Änderungen nicht erheblich sind und den Gesamt zuschnitt der Reise nicht beeinträchtigen.

4.2. Eventuelle Gewährleistungsansprüche bleiben unberührt, soweit die geänderten Leistungen mit Mängeln behaftet sind.

4.3. ULP ist verp� ichtet, den Kunden über wesentliche Leistungsänderungen unverzüglich nach Kenntnis von dem Änderungsgrund zu informieren.

4.4. Im Fall einer erheblichen Änderung einer wesentlichen Reiseleistung ist der Kunde berechtigt, unentgeltlich vom Reisevertrag zurückzutreten oder die Teilnahme an einer mindestens gleich-wertigen Reise zu verlangen, wenn ULP in der Lage ist, eine solche Reise ohne Mehrpreis für den Kunden aus ihrem Angebot an zubieten. Der Kunde hat diese Rechte unverzüglich nach der Erklärung von ULP über die Änderung der Reiseleistung oder die Absage der Reise diesem gegenüber geltend zu machen.

5. Preiserhöhung

5.1. ULP behält sich vor, den im Reisevertrag vereinbarten Preis im Falle der Erhöhung der Beförderungskosten oder der Abgaben für bestimmte Leistungen wie Hafen- oder Flughafengebühren oder einer Änderung der für die betre� ende Reise geltenden Wechselkurse entsprechend den nachfolgenden Bestimmungen zu ändern:

5.2. Eine Erhöhung des Reisepreises ist nur zulässig, sofern zwischen Vertragsabschluss und dem vereinbarten Reisetermin mehr als 4 Monate liegen und die zur Erhöhung führenden Umstände vor Vertragsabschluss noch nicht eingetreten und bei Vertragsabschluss für ULP nicht vorhersehbar waren.

5.3. Erhöhen sich die bei Abschluss des Reisevertrages bestehenden Beförderungskosten, insbesondere die Treibsto� kosten, so kann ULP den Reisepreis nach Maßgabe der nachfolgenden Berechnung erhöhen:

a) Bei einer auf den Sitzplatz bezogenen Erhöhung kann ULP vom Kunden den Erhöhungsbetrag verlangen.

b) Anderenfalls werden die vom Beförderungsunternehmen pro Beförderungsmittel geforderten, zusätzlichen Beförderungskosten durch die Zahl der Sitzplätze des vereinbarten Beförderungsmittels geteilt. Den sich so ergebenden Erhöhungsbetrag für den Einzelplatz kann ULP vom Kunden verlangen.

5.4. Werden die bei Abschluss des Reisevertrages bestehenden Abgaben wie Hafen- oder Flughafengebühren gegenüber ULP erhöht, so kann der Reisepreis um den entsprechenden, anteiligen Betrag heraufgesetzt werden.

5.5. Bei einer Änderung der Wechselkurse nach Abschluss des Reisevertrages kann der Reisepreis in dem Umfange erhöht werden, in dem sich die Reise dadurch für ULP verteuert hat.

5.6. Im Falle einer nachträglichen Änderung des Reisepreises hat ULP den Kunden unverzüglich nach Kenntnis von dem Änderungsgrund zu informieren. Preiserhöhungen sind nur bis zum 21. Tag vor Reisebeginn eingehend beim Kunden zulässig. Bei Preiserhöhungen von mehr als 5 % ist der Kunde berechtigt, ohne Gebühren vom Reisevertrag zurückzutreten oder die Teilnahme an einer mindestens gleichwertigen Reise zu verlangen, wenn ULP in der Lage ist, eine solche Reise ohne Mehrpreis für den Kunden aus ihrem Angebot anzubieten. Der Kunde hat die zuvor genannten Rechte unverzüglich nach der Mitteilung von ULP über die Preiserhöhung gegenüber ULP geltend zu machen.

6. Rücktritt durch den Kunden vor Reisebeginn/Stornokosten; Umbuchung

6.1. Der Kunde kann jederzeit vor Reisebeginn von der Reise zurücktreten. Der Rücktritt ist gegenüber ULP unter der vorstehend/nachfolgend angegebenen Anschrift zu erklären. Falls die Reise über ein Reisebüro gebucht wurde, kann der Rücktritt auch diesem gegenüber erklärt werden. Dem Kunden wird empfohlen, den Rücktritt schriftlich zu erklären. Rückbeförderung trägt der Störer selbst.

6.2. Tritt der Kunde vor Reisebeginn zurück oder tritt er die Reise nicht an, so verliert ULP den Anspruch auf den Reisepreis. Stattdessen kann ULP, soweit der Rücktritt nicht von ihr zu vertreten ist oder ein Fall höherer Gewalt vorliegt, eine angemessene Entschädigung für die bis zum Rücktritt getro� enen Reisevorkehrungen und ihre Aufwendungen in Abhängigkeit von dem jeweiligen Reisepreis verlangen. 6.3. ULP hat bei der Berechnung der Entschädigung gewöhnlich ersparte Aufwendungen und gewöhnlich mögliche anderweitige Verwendungen der Reiseleistungen berücksichtigt. Die Entschädigung wird nach dem Zeitpunkt des Zugangs der Rücktrittserklärung des Kunden wie folgt berechnet:

/ ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN der ULP GmbH

4. Leistungsänderungen4. Leistungsänderungen

4.1. Änderungen wesentlicher Reiseleistungen von dem vereinbarten Inhalt des Reisevertrages, die nach Vertragsabschluss notwendig werden und von ULP nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt 4.1. Änderungen wesentlicher Reiseleistungen von dem vereinbarten Inhalt des Reisevertrages, die nach Vertragsabschluss notwendig werden und von ULP nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt 4.1. Änderungen wesentlicher Reiseleistungen von dem vereinbarten Inhalt des Reisevertrages, die nach Vertragsabschluss notwendig werden und von ULP nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt 4.1. Änderungen wesentlicher Reiseleistungen von dem vereinbarten Inhalt des Reisevertrages, die nach Vertragsabschluss notwendig werden und von ULP nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt 4.1. Änderungen wesentlicher Reiseleistungen von dem vereinbarten Inhalt des Reisevertrages, die nach Vertragsabschluss notwendig werden und von ULP nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt 4.1. Änderungen wesentlicher Reiseleistungen von dem vereinbarten Inhalt des Reisevertrages, die nach Vertragsabschluss notwendig werden und von ULP nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt 4.1. Änderungen wesentlicher Reiseleistungen von dem vereinbarten Inhalt des Reisevertrages, die nach Vertragsabschluss notwendig werden und von ULP nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt 4.1. Änderungen wesentlicher Reiseleistungen von dem vereinbarten Inhalt des Reisevertrages, die nach Vertragsabschluss notwendig werden und von ULP nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt wurden, sind nur gestattet, soweit die Änderungen nicht erheblich sind und den Gesamt zuschnitt der Reise nicht beeinträchtigen.wurden, sind nur gestattet, soweit die Änderungen nicht erheblich sind und den Gesamt zuschnitt der Reise nicht beeinträchtigen.wurden, sind nur gestattet, soweit die Änderungen nicht erheblich sind und den Gesamt zuschnitt der Reise nicht beeinträchtigen.wurden, sind nur gestattet, soweit die Änderungen nicht erheblich sind und den Gesamt zuschnitt der Reise nicht beeinträchtigen.wurden, sind nur gestattet, soweit die Änderungen nicht erheblich sind und den Gesamt zuschnitt der Reise nicht beeinträchtigen.wurden, sind nur gestattet, soweit die Änderungen nicht erheblich sind und den Gesamt zuschnitt der Reise nicht beeinträchtigen.wurden, sind nur gestattet, soweit die Änderungen nicht erheblich sind und den Gesamt zuschnitt der Reise nicht beeinträchtigen.wurden, sind nur gestattet, soweit die Änderungen nicht erheblich sind und den Gesamt zuschnitt der Reise nicht beeinträchtigen.

4.2. Eventuelle Gewährleistungsansprüche bleiben unberührt, soweit die geänderten Leistungen mit Mängeln behaftet sind.4.2. Eventuelle Gewährleistungsansprüche bleiben unberührt, soweit die geänderten Leistungen mit Mängeln behaftet sind.4.2. Eventuelle Gewährleistungsansprüche bleiben unberührt, soweit die geänderten Leistungen mit Mängeln behaftet sind.4.2. Eventuelle Gewährleistungsansprüche bleiben unberührt, soweit die geänderten Leistungen mit Mängeln behaftet sind.

4.3. ULP ist verp� ichtet, den Kunden über wesentliche Leistungsänderungen unverzüglich nach Kenntnis von dem Änderungsgrund zu informieren.4.3. ULP ist verp� ichtet, den Kunden über wesentliche Leistungsänderungen unverzüglich nach Kenntnis von dem Änderungsgrund zu informieren.4.3. ULP ist verp� ichtet, den Kunden über wesentliche Leistungsänderungen unverzüglich nach Kenntnis von dem Änderungsgrund zu informieren.4.3. ULP ist verp� ichtet, den Kunden über wesentliche Leistungsänderungen unverzüglich nach Kenntnis von dem Änderungsgrund zu informieren.4.3. ULP ist verp� ichtet, den Kunden über wesentliche Leistungsänderungen unverzüglich nach Kenntnis von dem Änderungsgrund zu informieren.4.3. ULP ist verp� ichtet, den Kunden über wesentliche Leistungsänderungen unverzüglich nach Kenntnis von dem Änderungsgrund zu informieren.4.3. ULP ist verp� ichtet, den Kunden über wesentliche Leistungsänderungen unverzüglich nach Kenntnis von dem Änderungsgrund zu informieren.4.3. ULP ist verp� ichtet, den Kunden über wesentliche Leistungsänderungen unverzüglich nach Kenntnis von dem Änderungsgrund zu informieren.

4.4. Im Fall einer erheblichen Änderung einer wesentlichen Reiseleistung ist der Kunde berechtigt, unentgeltlich vom Reisevertrag zurückzutreten oder die Teilnahme an einer mindestens gleich-4.4. Im Fall einer erheblichen Änderung einer wesentlichen Reiseleistung ist der Kunde berechtigt, unentgeltlich vom Reisevertrag zurückzutreten oder die Teilnahme an einer mindestens gleich-4.4. Im Fall einer erheblichen Änderung einer wesentlichen Reiseleistung ist der Kunde berechtigt, unentgeltlich vom Reisevertrag zurückzutreten oder die Teilnahme an einer mindestens gleich-4.4. Im Fall einer erheblichen Änderung einer wesentlichen Reiseleistung ist der Kunde berechtigt, unentgeltlich vom Reisevertrag zurückzutreten oder die Teilnahme an einer mindestens gleich-4.4. Im Fall einer erheblichen Änderung einer wesentlichen Reiseleistung ist der Kunde berechtigt, unentgeltlich vom Reisevertrag zurückzutreten oder die Teilnahme an einer mindestens gleich-4.4. Im Fall einer erheblichen Änderung einer wesentlichen Reiseleistung ist der Kunde berechtigt, unentgeltlich vom Reisevertrag zurückzutreten oder die Teilnahme an einer mindestens gleich-4.4. Im Fall einer erheblichen Änderung einer wesentlichen Reiseleistung ist der Kunde berechtigt, unentgeltlich vom Reisevertrag zurückzutreten oder die Teilnahme an einer mindestens gleich-4.4. Im Fall einer erheblichen Änderung einer wesentlichen Reiseleistung ist der Kunde berechtigt, unentgeltlich vom Reisevertrag zurückzutreten oder die Teilnahme an einer mindestens gleich-wertigen Reise zu verlangen, wenn ULP in der Lage ist, eine solche Reise ohne Mehrpreis für den Kunden aus ihrem Angebot an zubieten. Der Kunde hat diese Rechte unverzüglich nach der Erklärung wertigen Reise zu verlangen, wenn ULP in der Lage ist, eine solche Reise ohne Mehrpreis für den Kunden aus ihrem Angebot an zubieten. Der Kunde hat diese Rechte unverzüglich nach der Erklärung wertigen Reise zu verlangen, wenn ULP in der Lage ist, eine solche Reise ohne Mehrpreis für den Kunden aus ihrem Angebot an zubieten. Der Kunde hat diese Rechte unverzüglich nach der Erklärung wertigen Reise zu verlangen, wenn ULP in der Lage ist, eine solche Reise ohne Mehrpreis für den Kunden aus ihrem Angebot an zubieten. Der Kunde hat diese Rechte unverzüglich nach der Erklärung wertigen Reise zu verlangen, wenn ULP in der Lage ist, eine solche Reise ohne Mehrpreis für den Kunden aus ihrem Angebot an zubieten. Der Kunde hat diese Rechte unverzüglich nach der Erklärung wertigen Reise zu verlangen, wenn ULP in der Lage ist, eine solche Reise ohne Mehrpreis für den Kunden aus ihrem Angebot an zubieten. Der Kunde hat diese Rechte unverzüglich nach der Erklärung wertigen Reise zu verlangen, wenn ULP in der Lage ist, eine solche Reise ohne Mehrpreis für den Kunden aus ihrem Angebot an zubieten. Der Kunde hat diese Rechte unverzüglich nach der Erklärung wertigen Reise zu verlangen, wenn ULP in der Lage ist, eine solche Reise ohne Mehrpreis für den Kunden aus ihrem Angebot an zubieten. Der Kunde hat diese Rechte unverzüglich nach der Erklärung von ULP über die Änderung der Reiseleistung oder die Absage der Reise diesem gegenüber geltend zu machen. von ULP über die Änderung der Reiseleistung oder die Absage der Reise diesem gegenüber geltend zu machen.

5. Preiserhöhung5. Preiserhöhung

5.1. ULP behält sich vor, den im Reisevertrag vereinbarten Preis im Falle der Erhöhung der Beförderungskosten oder der Abgaben für bestimmte Leistungen wie Hafen- oder Flughafengebühren oder 5.1. ULP behält sich vor, den im Reisevertrag vereinbarten Preis im Falle der Erhöhung der Beförderungskosten oder der Abgaben für bestimmte Leistungen wie Hafen- oder Flughafengebühren oder 5.1. ULP behält sich vor, den im Reisevertrag vereinbarten Preis im Falle der Erhöhung der Beförderungskosten oder der Abgaben für bestimmte Leistungen wie Hafen- oder Flughafengebühren oder 5.1. ULP behält sich vor, den im Reisevertrag vereinbarten Preis im Falle der Erhöhung der Beförderungskosten oder der Abgaben für bestimmte Leistungen wie Hafen- oder Flughafengebühren oder 5.1. ULP behält sich vor, den im Reisevertrag vereinbarten Preis im Falle der Erhöhung der Beförderungskosten oder der Abgaben für bestimmte Leistungen wie Hafen- oder Flughafengebühren oder 5.1. ULP behält sich vor, den im Reisevertrag vereinbarten Preis im Falle der Erhöhung der Beförderungskosten oder der Abgaben für bestimmte Leistungen wie Hafen- oder Flughafengebühren oder 5.1. ULP behält sich vor, den im Reisevertrag vereinbarten Preis im Falle der Erhöhung der Beförderungskosten oder der Abgaben für bestimmte Leistungen wie Hafen- oder Flughafengebühren oder 5.1. ULP behält sich vor, den im Reisevertrag vereinbarten Preis im Falle der Erhöhung der Beförderungskosten oder der Abgaben für bestimmte Leistungen wie Hafen- oder Flughafengebühren oder einer Änderung der für die betre� ende Reise geltenden Wechselkurse entsprechend den nachfolgenden Bestimmungen zu ändern:einer Änderung der für die betre� ende Reise geltenden Wechselkurse entsprechend den nachfolgenden Bestimmungen zu ändern:einer Änderung der für die betre� ende Reise geltenden Wechselkurse entsprechend den nachfolgenden Bestimmungen zu ändern:einer Änderung der für die betre� ende Reise geltenden Wechselkurse entsprechend den nachfolgenden Bestimmungen zu ändern:einer Änderung der für die betre� ende Reise geltenden Wechselkurse entsprechend den nachfolgenden Bestimmungen zu ändern:einer Änderung der für die betre� ende Reise geltenden Wechselkurse entsprechend den nachfolgenden Bestimmungen zu ändern:einer Änderung der für die betre� ende Reise geltenden Wechselkurse entsprechend den nachfolgenden Bestimmungen zu ändern:einer Änderung der für die betre� ende Reise geltenden Wechselkurse entsprechend den nachfolgenden Bestimmungen zu ändern:

5.2. Eine Erhöhung des Reisepreises ist nur zulässig, sofern zwischen Vertragsabschluss und dem vereinbarten Reisetermin mehr als 4 Monate liegen und die zur Erhöhung führenden Umstände vor 5.2. Eine Erhöhung des Reisepreises ist nur zulässig, sofern zwischen Vertragsabschluss und dem vereinbarten Reisetermin mehr als 4 Monate liegen und die zur Erhöhung führenden Umstände vor 5.2. Eine Erhöhung des Reisepreises ist nur zulässig, sofern zwischen Vertragsabschluss und dem vereinbarten Reisetermin mehr als 4 Monate liegen und die zur Erhöhung führenden Umstände vor 5.2. Eine Erhöhung des Reisepreises ist nur zulässig, sofern zwischen Vertragsabschluss und dem vereinbarten Reisetermin mehr als 4 Monate liegen und die zur Erhöhung führenden Umstände vor 5.2. Eine Erhöhung des Reisepreises ist nur zulässig, sofern zwischen Vertragsabschluss und dem vereinbarten Reisetermin mehr als 4 Monate liegen und die zur Erhöhung führenden Umstände vor 5.2. Eine Erhöhung des Reisepreises ist nur zulässig, sofern zwischen Vertragsabschluss und dem vereinbarten Reisetermin mehr als 4 Monate liegen und die zur Erhöhung führenden Umstände vor 5.2. Eine Erhöhung des Reisepreises ist nur zulässig, sofern zwischen Vertragsabschluss und dem vereinbarten Reisetermin mehr als 4 Monate liegen und die zur Erhöhung führenden Umstände vor 5.2. Eine Erhöhung des Reisepreises ist nur zulässig, sofern zwischen Vertragsabschluss und dem vereinbarten Reisetermin mehr als 4 Monate liegen und die zur Erhöhung führenden Umstände vor Vertragsabschluss noch nicht eingetreten und bei Vertragsabschluss für ULP nicht vorhersehbar waren.Vertragsabschluss noch nicht eingetreten und bei Vertragsabschluss für ULP nicht vorhersehbar waren.

5.3. Erhöhen sich die bei Abschluss des Reisevertrages bestehenden Beförderungskosten, insbesondere die Treibsto� kosten, so kann ULP den Reisepreis nach Maßgabe der nachfolgenden Berechnung 5.3. Erhöhen sich die bei Abschluss des Reisevertrages bestehenden Beförderungskosten, insbesondere die Treibsto� kosten, so kann ULP den Reisepreis nach Maßgabe der nachfolgenden Berechnung 5.3. Erhöhen sich die bei Abschluss des Reisevertrages bestehenden Beförderungskosten, insbesondere die Treibsto� kosten, so kann ULP den Reisepreis nach Maßgabe der nachfolgenden Berechnung 5.3. Erhöhen sich die bei Abschluss des Reisevertrages bestehenden Beförderungskosten, insbesondere die Treibsto� kosten, so kann ULP den Reisepreis nach Maßgabe der nachfolgenden Berechnung 5.3. Erhöhen sich die bei Abschluss des Reisevertrages bestehenden Beförderungskosten, insbesondere die Treibsto� kosten, so kann ULP den Reisepreis nach Maßgabe der nachfolgenden Berechnung 5.3. Erhöhen sich die bei Abschluss des Reisevertrages bestehenden Beförderungskosten, insbesondere die Treibsto� kosten, so kann ULP den Reisepreis nach Maßgabe der nachfolgenden Berechnung erhöhen:erhöhen:

a) Bei einer auf den Sitzplatz bezogenen Erhöhung kann ULP vom Kunden den Erhöhungsbetrag verlangen.a) Bei einer auf den Sitzplatz bezogenen Erhöhung kann ULP vom Kunden den Erhöhungsbetrag verlangen.

wurden, sind nur gestattet, soweit die Änderungen nicht erheblich sind und den Gesamt zuschnitt der Reise nicht beeinträchtigen.wurden, sind nur gestattet, soweit die Änderungen nicht erheblich sind und den Gesamt zuschnitt der Reise nicht beeinträchtigen.

4.2. Eventuelle Gewährleistungsansprüche bleiben unberührt, soweit die geänderten Leistungen mit Mängeln behaftet sind.4.2. Eventuelle Gewährleistungsansprüche bleiben unberührt, soweit die geänderten Leistungen mit Mängeln behaftet sind.

4.3. ULP ist verp� ichtet, den Kunden über wesentliche Leistungsänderungen unverzüglich nach Kenntnis von dem Änderungsgrund zu informieren.4.3. ULP ist verp� ichtet, den Kunden über wesentliche Leistungsänderungen unverzüglich nach Kenntnis von dem Änderungsgrund zu informieren.

4.4. Im Fall einer erheblichen Änderung einer wesentlichen Reiseleistung ist der Kunde berechtigt, unentgeltlich vom Reisevertrag zurückzutreten oder die Teilnahme an einer mindestens gleich-4.4. Im Fall einer erheblichen Änderung einer wesentlichen Reiseleistung ist der Kunde berechtigt, unentgeltlich vom Reisevertrag zurückzutreten oder die Teilnahme an einer mindestens gleich-wertigen Reise zu verlangen, wenn ULP in der Lage ist, eine solche Reise ohne Mehrpreis für den Kunden aus ihrem Angebot an zubieten. Der Kunde hat diese Rechte unverzüglich nach der Erklärung wertigen Reise zu verlangen, wenn ULP in der Lage ist, eine solche Reise ohne Mehrpreis für den Kunden aus ihrem Angebot an zubieten. Der Kunde hat diese Rechte unverzüglich nach der Erklärung von ULP über die Änderung der Reiseleistung oder die Absage der Reise diesem gegenüber geltend zu machen. von ULP über die Änderung der Reiseleistung oder die Absage der Reise diesem gegenüber geltend zu machen.

5. Preiserhöhung5. Preiserhöhung

5.1. ULP behält sich vor, den im Reisevertrag vereinbarten Preis im Falle der Erhöhung der Beförderungskosten oder der Abgaben für bestimmte Leistungen wie Hafen- oder Flughafengebühren oder 5.1. ULP behält sich vor, den im Reisevertrag vereinbarten Preis im Falle der Erhöhung der Beförderungskosten oder der Abgaben für bestimmte Leistungen wie Hafen- oder Flughafengebühren oder einer Änderung der für die betre� ende Reise geltenden Wechselkurse entsprechend den nachfolgenden Bestimmungen zu ändern:einer Änderung der für die betre� ende Reise geltenden Wechselkurse entsprechend den nachfolgenden Bestimmungen zu ändern:

5.2. Eine Erhöhung des Reisepreises ist nur zulässig, sofern zwischen Vertragsabschluss und dem vereinbarten Reisetermin mehr als 4 Monate liegen und die zur Erhöhung führenden Umstände vor 5.2. Eine Erhöhung des Reisepreises ist nur zulässig, sofern zwischen Vertragsabschluss und dem vereinbarten Reisetermin mehr als 4 Monate liegen und die zur Erhöhung führenden Umstände vor Vertragsabschluss noch nicht eingetreten und bei Vertragsabschluss für ULP nicht vorhersehbar waren.Vertragsabschluss noch nicht eingetreten und bei Vertragsabschluss für ULP nicht vorhersehbar waren.

4.2. Eventuelle Gewährleistungsansprüche bleiben unberührt, soweit die geänderten Leistungen mit Mängeln behaftet sind.4.2. Eventuelle Gewährleistungsansprüche bleiben unberührt, soweit die geänderten Leistungen mit Mängeln behaftet sind.

4.3. ULP ist verp� ichtet, den Kunden über wesentliche Leistungsänderungen unverzüglich nach Kenntnis von dem Änderungsgrund zu informieren.4.3. ULP ist verp� ichtet, den Kunden über wesentliche Leistungsänderungen unverzüglich nach Kenntnis von dem Änderungsgrund zu informieren.

4.4. Im Fall einer erheblichen Änderung einer wesentlichen Reiseleistung ist der Kunde berechtigt, unentgeltlich vom Reisevertrag zurückzutreten oder die Teilnahme an einer mindestens gleich-4.4. Im Fall einer erheblichen Änderung einer wesentlichen Reiseleistung ist der Kunde berechtigt, unentgeltlich vom Reisevertrag zurückzutreten oder die Teilnahme an einer mindestens gleich-wertigen Reise zu verlangen, wenn ULP in der Lage ist, eine solche Reise ohne Mehrpreis für den Kunden aus ihrem Angebot an zubieten. Der Kunde hat diese Rechte unverzüglich nach der Erklärung wertigen Reise zu verlangen, wenn ULP in der Lage ist, eine solche Reise ohne Mehrpreis für den Kunden aus ihrem Angebot an zubieten. Der Kunde hat diese Rechte unverzüglich nach der Erklärung von ULP über die Änderung der Reiseleistung oder die Absage der Reise diesem gegenüber geltend zu machen. von ULP über die Änderung der Reiseleistung oder die Absage der Reise diesem gegenüber geltend zu machen.

5.1. ULP behält sich vor, den im Reisevertrag vereinbarten Preis im Falle der Erhöhung der Beförderungskosten oder der Abgaben für bestimmte Leistungen wie Hafen- oder Flughafengebühren oder 5.1. ULP behält sich vor, den im Reisevertrag vereinbarten Preis im Falle der Erhöhung der Beförderungskosten oder der Abgaben für bestimmte Leistungen wie Hafen- oder Flughafengebühren oder

4.2. Eventuelle Gewährleistungsansprüche bleiben unberührt, soweit die geänderten Leistungen mit Mängeln behaftet sind.4.2. Eventuelle Gewährleistungsansprüche bleiben unberührt, soweit die geänderten Leistungen mit Mängeln behaftet sind.

4.3. ULP ist verp� ichtet, den Kunden über wesentliche Leistungsänderungen unverzüglich nach Kenntnis von dem Änderungsgrund zu informieren.4.3. ULP ist verp� ichtet, den Kunden über wesentliche Leistungsänderungen unverzüglich nach Kenntnis von dem Änderungsgrund zu informieren.

4.4. Im Fall einer erheblichen Änderung einer wesentlichen Reiseleistung ist der Kunde berechtigt, unentgeltlich vom Reisevertrag zurückzutreten oder die Teilnahme an einer mindestens gleich-4.4. Im Fall einer erheblichen Änderung einer wesentlichen Reiseleistung ist der Kunde berechtigt, unentgeltlich vom Reisevertrag zurückzutreten oder die Teilnahme an einer mindestens gleich-wertigen Reise zu verlangen, wenn ULP in der Lage ist, eine solche Reise ohne Mehrpreis für den Kunden aus ihrem Angebot an zubieten. Der Kunde hat diese Rechte unverzüglich nach der Erklärung wertigen Reise zu verlangen, wenn ULP in der Lage ist, eine solche Reise ohne Mehrpreis für den Kunden aus ihrem Angebot an zubieten. Der Kunde hat diese Rechte unverzüglich nach der Erklärung von ULP über die Änderung der Reiseleistung oder die Absage der Reise diesem gegenüber geltend zu machen. von ULP über die Änderung der Reiseleistung oder die Absage der Reise diesem gegenüber geltend zu machen.

5.1. ULP behält sich vor, den im Reisevertrag vereinbarten Preis im Falle der Erhöhung der Beförderungskosten oder der Abgaben für bestimmte Leistungen wie Hafen- oder Flughafengebühren oder 5.1. ULP behält sich vor, den im Reisevertrag vereinbarten Preis im Falle der Erhöhung der Beförderungskosten oder der Abgaben für bestimmte Leistungen wie Hafen- oder Flughafengebühren oder

4.4. Im Fall einer erheblichen Änderung einer wesentlichen Reiseleistung ist der Kunde berechtigt, unentgeltlich vom Reisevertrag zurückzutreten oder die Teilnahme an einer mindestens gleich-4.4. Im Fall einer erheblichen Änderung einer wesentlichen Reiseleistung ist der Kunde berechtigt, unentgeltlich vom Reisevertrag zurückzutreten oder die Teilnahme an einer mindestens gleich-wertigen Reise zu verlangen, wenn ULP in der Lage ist, eine solche Reise ohne Mehrpreis für den Kunden aus ihrem Angebot an zubieten. Der Kunde hat diese Rechte unverzüglich nach der Erklärung wertigen Reise zu verlangen, wenn ULP in der Lage ist, eine solche Reise ohne Mehrpreis für den Kunden aus ihrem Angebot an zubieten. Der Kunde hat diese Rechte unverzüglich nach der Erklärung von ULP über die Änderung der Reiseleistung oder die Absage der Reise diesem gegenüber geltend zu machen. von ULP über die Änderung der Reiseleistung oder die Absage der Reise diesem gegenüber geltend zu machen.

5.1. ULP behält sich vor, den im Reisevertrag vereinbarten Preis im Falle der Erhöhung der Beförderungskosten oder der Abgaben für bestimmte Leistungen wie Hafen- oder Flughafengebühren oder 5.1. ULP behält sich vor, den im Reisevertrag vereinbarten Preis im Falle der Erhöhung der Beförderungskosten oder der Abgaben für bestimmte Leistungen wie Hafen- oder Flughafengebühren oder einer Änderung der für die betre� ende Reise geltenden Wechselkurse entsprechend den nachfolgenden Bestimmungen zu ändern:einer Änderung der für die betre� ende Reise geltenden Wechselkurse entsprechend den nachfolgenden Bestimmungen zu ändern:

5.2. Eine Erhöhung des Reisepreises ist nur zulässig, sofern zwischen Vertragsabschluss und dem vereinbarten Reisetermin mehr als 4 Monate liegen und die zur Erhöhung führenden Umstände vor 5.2. Eine Erhöhung des Reisepreises ist nur zulässig, sofern zwischen Vertragsabschluss und dem vereinbarten Reisetermin mehr als 4 Monate liegen und die zur Erhöhung führenden Umstände vor Vertragsabschluss noch nicht eingetreten und bei Vertragsabschluss für ULP nicht vorhersehbar waren.Vertragsabschluss noch nicht eingetreten und bei Vertragsabschluss für ULP nicht vorhersehbar waren.

5.1. ULP behält sich vor, den im Reisevertrag vereinbarten Preis im Falle der Erhöhung der Beförderungskosten oder der Abgaben für bestimmte Leistungen wie Hafen- oder Flughafengebühren oder 5.1. ULP behält sich vor, den im Reisevertrag vereinbarten Preis im Falle der Erhöhung der Beförderungskosten oder der Abgaben für bestimmte Leistungen wie Hafen- oder Flughafengebühren oder einer Änderung der für die betre� ende Reise geltenden Wechselkurse entsprechend den nachfolgenden Bestimmungen zu ändern:einer Änderung der für die betre� ende Reise geltenden Wechselkurse entsprechend den nachfolgenden Bestimmungen zu ändern:

5.2. Eine Erhöhung des Reisepreises ist nur zulässig, sofern zwischen Vertragsabschluss und dem vereinbarten Reisetermin mehr als 4 Monate liegen und die zur Erhöhung führenden Umstände vor 5.2. Eine Erhöhung des Reisepreises ist nur zulässig, sofern zwischen Vertragsabschluss und dem vereinbarten Reisetermin mehr als 4 Monate liegen und die zur Erhöhung führenden Umstände vor Vertragsabschluss noch nicht eingetreten und bei Vertragsabschluss für ULP nicht vorhersehbar waren.Vertragsabschluss noch nicht eingetreten und bei Vertragsabschluss für ULP nicht vorhersehbar waren.

5.1. ULP behält sich vor, den im Reisevertrag vereinbarten Preis im Falle der Erhöhung der Beförderungskosten oder der Abgaben für bestimmte Leistungen wie Hafen- oder Flughafengebühren oder 5.1. ULP behält sich vor, den im Reisevertrag vereinbarten Preis im Falle der Erhöhung der Beförderungskosten oder der Abgaben für bestimmte Leistungen wie Hafen- oder Flughafengebühren oder einer Änderung der für die betre� ende Reise geltenden Wechselkurse entsprechend den nachfolgenden Bestimmungen zu ändern:einer Änderung der für die betre� ende Reise geltenden Wechselkurse entsprechend den nachfolgenden Bestimmungen zu ändern:

5.2. Eine Erhöhung des Reisepreises ist nur zulässig, sofern zwischen Vertragsabschluss und dem vereinbarten Reisetermin mehr als 4 Monate liegen und die zur Erhöhung führenden Umstände vor 5.2. Eine Erhöhung des Reisepreises ist nur zulässig, sofern zwischen Vertragsabschluss und dem vereinbarten Reisetermin mehr als 4 Monate liegen und die zur Erhöhung führenden Umstände vor Vertragsabschluss noch nicht eingetreten und bei Vertragsabschluss für ULP nicht vorhersehbar waren.Vertragsabschluss noch nicht eingetreten und bei Vertragsabschluss für ULP nicht vorhersehbar waren.

einer Änderung der für die betre� ende Reise geltenden Wechselkurse entsprechend den nachfolgenden Bestimmungen zu ändern:einer Änderung der für die betre� ende Reise geltenden Wechselkurse entsprechend den nachfolgenden Bestimmungen zu ändern:einer Änderung der für die betre� ende Reise geltenden Wechselkurse entsprechend den nachfolgenden Bestimmungen zu ändern:einer Änderung der für die betre� ende Reise geltenden Wechselkurse entsprechend den nachfolgenden Bestimmungen zu ändern:

5.2. Eine Erhöhung des Reisepreises ist nur zulässig, sofern zwischen Vertragsabschluss und dem vereinbarten Reisetermin mehr als 4 Monate liegen und die zur Erhöhung führenden Umstände vor 5.2. Eine Erhöhung des Reisepreises ist nur zulässig, sofern zwischen Vertragsabschluss und dem vereinbarten Reisetermin mehr als 4 Monate liegen und die zur Erhöhung führenden Umstände vor Vertragsabschluss noch nicht eingetreten und bei Vertragsabschluss für ULP nicht vorhersehbar waren.Vertragsabschluss noch nicht eingetreten und bei Vertragsabschluss für ULP nicht vorhersehbar waren.

einer Änderung der für die betre� ende Reise geltenden Wechselkurse entsprechend den nachfolgenden Bestimmungen zu ändern:einer Änderung der für die betre� ende Reise geltenden Wechselkurse entsprechend den nachfolgenden Bestimmungen zu ändern:

5.2. Eine Erhöhung des Reisepreises ist nur zulässig, sofern zwischen Vertragsabschluss und dem vereinbarten Reisetermin mehr als 4 Monate liegen und die zur Erhöhung führenden Umstände vor 5.2. Eine Erhöhung des Reisepreises ist nur zulässig, sofern zwischen Vertragsabschluss und dem vereinbarten Reisetermin mehr als 4 Monate liegen und die zur Erhöhung führenden Umstände vor Vertragsabschluss noch nicht eingetreten und bei Vertragsabschluss für ULP nicht vorhersehbar waren.Vertragsabschluss noch nicht eingetreten und bei Vertragsabschluss für ULP nicht vorhersehbar waren.5.2. Eine Erhöhung des Reisepreises ist nur zulässig, sofern zwischen Vertragsabschluss und dem vereinbarten Reisetermin mehr als 4 Monate liegen und die zur Erhöhung führenden Umstände vor 5.2. Eine Erhöhung des Reisepreises ist nur zulässig, sofern zwischen Vertragsabschluss und dem vereinbarten Reisetermin mehr als 4 Monate liegen und die zur Erhöhung führenden Umstände vor Vertragsabschluss noch nicht eingetreten und bei Vertragsabschluss für ULP nicht vorhersehbar waren.Vertragsabschluss noch nicht eingetreten und bei Vertragsabschluss für ULP nicht vorhersehbar waren.

4.2. Eventuelle Gewährleistungsansprüche bleiben unberührt, soweit die geänderten Leistungen mit Mängeln behaftet sind.4.2. Eventuelle Gewährleistungsansprüche bleiben unberührt, soweit die geänderten Leistungen mit Mängeln behaftet sind.

4.3. ULP ist verp� ichtet, den Kunden über wesentliche Leistungsänderungen unverzüglich nach Kenntnis von dem Änderungsgrund zu informieren.4.3. ULP ist verp� ichtet, den Kunden über wesentliche Leistungsänderungen unverzüglich nach Kenntnis von dem Änderungsgrund zu informieren.

4.4. Im Fall einer erheblichen Änderung einer wesentlichen Reiseleistung ist der Kunde berechtigt, unentgeltlich vom Reisevertrag zurückzutreten oder die Teilnahme an einer mindestens gleich-4.4. Im Fall einer erheblichen Änderung einer wesentlichen Reiseleistung ist der Kunde berechtigt, unentgeltlich vom Reisevertrag zurückzutreten oder die Teilnahme an einer mindestens gleich-wertigen Reise zu verlangen, wenn ULP in der Lage ist, eine solche Reise ohne Mehrpreis für den Kunden aus ihrem Angebot an zubieten. Der Kunde hat diese Rechte unverzüglich nach der Erklärung wertigen Reise zu verlangen, wenn ULP in der Lage ist, eine solche Reise ohne Mehrpreis für den Kunden aus ihrem Angebot an zubieten. Der Kunde hat diese Rechte unverzüglich nach der Erklärung von ULP über die Änderung der Reiseleistung oder die Absage der Reise diesem gegenüber geltend zu machen. von ULP über die Änderung der Reiseleistung oder die Absage der Reise diesem gegenüber geltend zu machen.

5. Preiserhöhung5. Preiserhöhung

5.1. ULP behält sich vor, den im Reisevertrag vereinbarten Preis im Falle der Erhöhung der Beförderungskosten oder der Abgaben für bestimmte Leistungen wie Hafen- oder Flughafengebühren oder 5.1. ULP behält sich vor, den im Reisevertrag vereinbarten Preis im Falle der Erhöhung der Beförderungskosten oder der Abgaben für bestimmte Leistungen wie Hafen- oder Flughafengebühren oder einer Änderung der für die betre� ende Reise geltenden Wechselkurse entsprechend den nachfolgenden Bestimmungen zu ändern:einer Änderung der für die betre� ende Reise geltenden Wechselkurse entsprechend den nachfolgenden Bestimmungen zu ändern:

5.2. Eine Erhöhung des Reisepreises ist nur zulässig, sofern zwischen Vertragsabschluss und dem vereinbarten Reisetermin mehr als 4 Monate liegen und die zur Erhöhung führenden Umstände vor 5.2. Eine Erhöhung des Reisepreises ist nur zulässig, sofern zwischen Vertragsabschluss und dem vereinbarten Reisetermin mehr als 4 Monate liegen und die zur Erhöhung führenden Umstände vor Vertragsabschluss noch nicht eingetreten und bei Vertragsabschluss für ULP nicht vorhersehbar waren.Vertragsabschluss noch nicht eingetreten und bei Vertragsabschluss für ULP nicht vorhersehbar waren.

60 ULPbike60 ULPbike

bis zum 46. Tag vor Reiseantritt 20 %

ab dem 45. Tag vor Reiseantritt 50 %

ab dem 35. Tag vor Reiseantritt 80 %

ab dem 02. Tag vor Reiseantritt bis zum Tag des Reiseantritts oder bei Nichtantritt der Reise 90 % des Reisepreises.

6.4. Dem Kunden bleibt es in jedem Fall unbenommen, ULP nachzuweisen, dass diesem überhaupt kein oder ein wesentlich niedrigerer Schaden entstanden ist, als die von ihr geforderte Pauschale.

6.5. ULP behält sich vor, anstelle der vorstehenden Pauschalen eine höhere, konkrete Entschädigung zu fordern, soweit ULP nachweist, dass ihr wesentlich höhere Aufwendungen als die jeweils anwendbare Pauschale entstanden sind. In diesem Fall ist ULP verp� ichtet, die geforderte Entschädigung unter Berücksichtigung der ersparten Aufwendungen und einer etwaigen, anderweitigen Verwendung der Reiseleistungen konkret zu bezi� ern und zu belegen.

6.6. Das gesetzliche Recht des Kunden, gemäß § 651 b BGB einen Ersatzteilnehmer zu stellen, bleibt durch die vorstehenden Bedingungen unberührt.

6.7.Ein Anspruch des Kunden nach Vertragsabschluss auf Änderungen hinsichtlich des Reisetermins, des Reiseziels, des Ortes des Reiseantritts, der Unterkunft oder der Beförderungsart (Umbuchung) besteht nicht. Wird auf Wunsch des Kunden dennoch eine Umbuchung vorgenommen, kann ULP bei Einhaltung der nachstehenden Fristen ein Umbuchungsentgelt pro Kunden erheben. Soweit vor der Zusage der Umbuchung nichts anderes im Einzelfall vereinbart ist, beträgt das Umbuchungsentgelt jeweils bis zu dem Zeitpunkt des Beginns der zweiten Stornosta� el der jeweiligen Reiseart gemäß vorstehender Regelung in Zi� er 6.3 € 30,- pro Umbuchungsvorgang.

6.8. Umbuchungswünsche des Kunden, die nach Ablauf der Fristen erfolgen, können, sofern ihre Durchführung überhaupt möglich ist, nur nach Rücktritt vom Reisevertrag gemäß den vorstehenden Bedingungen und gleichzeitiger Neuanmeldung durchgeführt werden. Dies gilt nicht bei Umbuchungswünschen, die nur geringfügige Kosten verursachen.

7. Nicht in Anspruch genommen Leistungen

Nimmt der Kunde einzelne Reiseleistungen, die ihm ordnungsgemäß angeboten wurden, nicht in Anspruch aus Gründen, die ihm zuzurechnen sind (z. B. wegen vorzeitiger Rückreise oder aus sonstigen zwingenden Gründen), hat er keinen Anspruch auf anteilige Erstattung des Reisepreises. ULP wird sich um Erstattung der ersparten Aufwendungen durch die Leistungsträger bemühen. Diese Verp� ichtung entfällt, wenn es sich um völlig unerhebliche Leistungen handelt oder wenn einer Erstattung gesetzliche oder behördliche Bestimmungen entgegenstehen.

8. Rücktritt wegen Nichterreichens der Mindestteilnehmerzahl

8.1. ULP kann bei Nichterreichen einer Mindestteilnehmerzahl nach Maßgabe folgender Regelungen zurücktreten:

a) Die Mindestteilnehmerzahl und der späteste Zeitpunkt des Rücktritts durch ULP muss in der konkreten Reiseausschreibung oder, bei einheitlichen Regelungen für alle Reisen oder bestimmte Arten von Reisen, in einem allgemeinen Kataloghinweis oder einer allgemeinen Leistungsbeschreibung angegeben sein.

b) ULP hat die Mindestteilnehmerzahl und die späteste Rücktrittsfrist in der Buchungsbestätigung anzugeben oder dort auf die entsprechenden Prospektangaben zu verweisen.

c) ULP ist verp� ichtet, dem Reisenden gegenüber die Absage der Reise unverzüglich zu erklären, wenn feststeht, dass die Reise wegen Nichterreichen der Mindestteilnehmerzahl nicht durchgeführt wird.

d) Ein Rücktritt von ULP später als 4 Wochen vor Reisebeginn ist unzulässig.

8.2. Der Kunde kann bei einer Absage die Teilnahme an einer mindestens gleichwertigen anderen Reise verlangen, wenn ULP in der Lage ist, eine solche Reise ohne Mehrpreis für den Kunden aus ihrem Angebot anzubieten. Der Kunde hat dieses Recht unverzüglich nach der Erklärung über die Absage der Reise durch ULP dieser gegenüber geltend zu machen.

8.3. Wird die Reise aus diesem Grund nicht durchgeführt, erhält der Kunde auf den Reisepreis geleistete Zahlungen unverzüglich zurück.

9. Allgemeine Obliegenheiten des Kunden

9.1. Die sich aus § 651 d Abs. 2 BGB ergebende Verp� ichtung zur Mängelanzeige ist bei Reisen mit ULP wie folgt konkretisiert:

a) Der Reisende ist verp� ichtet, auftretende Mängel unverzüglich der örtlichen Vertretung von ULP (Reiseleitung, Agentur) anzuzeigen und Abhilfe zu verlangen.

b) Über die Person, die Erreichbarkeit und die Kommunikationsdaten der Vertretung von ULP wird der Reisende spätestens mit Übersendung der Reiseunterlagen informiert.

c) Ist nach den vertraglichen Vereinbarungen eine örtliche Vertretung oder Reiseleitung nicht geschuldet, so ist der Reisende verp� ichtet, Mängel unverzüglich direkt gegenüber ULP unter der nachste-hend angegebenen Anschrift anzuzeigen.

d) Ansprüche des Reisenden entfallen nur dann nicht, wenn die dem Reisenden obliegende Rüge unverschuldet unterbleibt.

9.2. Reiseleiter, Agenturen und Mitarbeiter von Leistungsträgern sind nicht befugt und von ULP nicht bevollmächtigt, Mängel zu bestätigen oder Ansprüche gegen ULP anzuerkennen.

9.3. Wird die Reise infolge eines Reisemangels erheblich beeinträchtigt, so kann der Kunde/Reisende den Vertrag kündigen. Dasselbe gilt, wenn ihm die Reise infolge eines solchen Mangels aus wichtigem, ULP erkennbarem Grund nicht zuzumuten ist. Die Kündigung ist erst zulässig, wenn ULP oder, soweit vorhanden und vertraglich als Ansprechpartner vereinbart, ihre Beauftragten (Reiselei-tung, Agentur), eine vom Kunden/Reisenden bestimmte angemessene Frist haben verstreichen lassen, ohne Abhilfe zu leisten. Der Bestimmung einer Frist bedarf es nicht, wenn die Abhilfe unmöglich ist oder von ULP oder ihren Beauftragten verweigert wird oder wenn die sofortige Kündigung des Vertrages durch ein besonderes Interesse des Reisenden gerechtfertigt wird.

9.4. Bei Gepäckverlust und Gepäckverspätung sind Schäden oder Zustellungsverzögerungen bei Flugreisen vom Reisenden unverzüglich an Ort und Stelle mittels Schadensanzeige der zuständigen Fluggesellschaft anzuzeigen. Fluggesellschaften können die Erstattungen ablehnen, wenn die Schadensanzeige nicht ausgefüllt worden ist. Die Schadensanzeige ist bei Gepäckbeschädigung binnen 7 Tagen, bei Verspätung innerhalb 21 Tagen nach Aushändigung, zu erstatten. Im Übrigen ist der Verlust, die Beschädigung oder die Fehlleitung von Reisegepäck der Reiseleitung oder der örtlichen Vertretung von ULP anzuzeigen.

/ ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN der ULP GmbH

6.8. Umbuchungswünsche des Kunden, die nach Ablauf der Fristen erfolgen, können, sofern ihre Durchführung überhaupt möglich ist, nur nach Rücktritt vom Reisevertrag gemäß den vorstehenden 6.8. Umbuchungswünsche des Kunden, die nach Ablauf der Fristen erfolgen, können, sofern ihre Durchführung überhaupt möglich ist, nur nach Rücktritt vom Reisevertrag gemäß den vorstehenden 6.8. Umbuchungswünsche des Kunden, die nach Ablauf der Fristen erfolgen, können, sofern ihre Durchführung überhaupt möglich ist, nur nach Rücktritt vom Reisevertrag gemäß den vorstehenden 6.8. Umbuchungswünsche des Kunden, die nach Ablauf der Fristen erfolgen, können, sofern ihre Durchführung überhaupt möglich ist, nur nach Rücktritt vom Reisevertrag gemäß den vorstehenden Bedingungen und gleichzeitiger Neuanmeldung durchgeführt werden. Dies gilt nicht bei Umbuchungswünschen, die nur geringfügige Kosten verursachen. Bedingungen und gleichzeitiger Neuanmeldung durchgeführt werden. Dies gilt nicht bei Umbuchungswünschen, die nur geringfügige Kosten verursachen.

Nimmt der Kunde einzelne Reiseleistungen, die ihm ordnungsgemäß angeboten wurden, nicht in Anspruch aus Gründen, die ihm zuzurechnen sind (z. B. wegen vorzeitiger Rückreise oder aus Nimmt der Kunde einzelne Reiseleistungen, die ihm ordnungsgemäß angeboten wurden, nicht in Anspruch aus Gründen, die ihm zuzurechnen sind (z. B. wegen vorzeitiger Rückreise oder aus sonstigen zwingenden Gründen), hat er keinen Anspruch auf anteilige Erstattung des Reisepreises. ULP wird sich um Erstattung der ersparten Aufwendungen durch die Leistungsträger bemühen. Diese sonstigen zwingenden Gründen), hat er keinen Anspruch auf anteilige Erstattung des Reisepreises. ULP wird sich um Erstattung der ersparten Aufwendungen durch die Leistungsträger bemühen. Diese Verp� ichtung entfällt, wenn es sich um völlig unerhebliche Leistungen handelt oder wenn einer Erstattung gesetzliche oder behördliche Bestimmungen entgegenstehen.Verp� ichtung entfällt, wenn es sich um völlig unerhebliche Leistungen handelt oder wenn einer Erstattung gesetzliche oder behördliche Bestimmungen entgegenstehen.

8.1. ULP kann bei Nichterreichen einer Mindestteilnehmerzahl nach Maßgabe folgender Regelungen zurücktreten:8.1. ULP kann bei Nichterreichen einer Mindestteilnehmerzahl nach Maßgabe folgender Regelungen zurücktreten:

a) Die Mindestteilnehmerzahl und der späteste Zeitpunkt des Rücktritts durch ULP muss in der konkreten Reiseausschreibung oder, bei einheitlichen Regelungen für alle Reisen oder bestimmte Arten a) Die Mindestteilnehmerzahl und der späteste Zeitpunkt des Rücktritts durch ULP muss in der konkreten Reiseausschreibung oder, bei einheitlichen Regelungen für alle Reisen oder bestimmte Arten von Reisen, in einem allgemeinen Kataloghinweis oder einer allgemeinen Leistungsbeschreibung angegeben sein.von Reisen, in einem allgemeinen Kataloghinweis oder einer allgemeinen Leistungsbeschreibung angegeben sein.

b) ULP hat die Mindestteilnehmerzahl und die späteste Rücktrittsfrist in der Buchungsbestätigung anzugeben oder dort auf die entsprechenden Prospektangaben zu verweisen.b) ULP hat die Mindestteilnehmerzahl und die späteste Rücktrittsfrist in der Buchungsbestätigung anzugeben oder dort auf die entsprechenden Prospektangaben zu verweisen.

c) ULP ist verp� ichtet, dem Reisenden gegenüber die Absage der Reise unverzüglich zu erklären, wenn feststeht, dass die Reise wegen Nichterreichen der Mindestteilnehmerzahl nicht durchgeführt c) ULP ist verp� ichtet, dem Reisenden gegenüber die Absage der Reise unverzüglich zu erklären, wenn feststeht, dass die Reise wegen Nichterreichen der Mindestteilnehmerzahl nicht durchgeführt

d) Ein Rücktritt von ULP später als 4 Wochen vor Reisebeginn ist unzulässig.d) Ein Rücktritt von ULP später als 4 Wochen vor Reisebeginn ist unzulässig.

8.2. Der Kunde kann bei einer Absage die Teilnahme an einer mindestens gleichwertigen anderen Reise verlangen, wenn ULP in der Lage ist, eine solche Reise ohne Mehrpreis für den Kunden aus ihrem 8.2. Der Kunde kann bei einer Absage die Teilnahme an einer mindestens gleichwertigen anderen Reise verlangen, wenn ULP in der Lage ist, eine solche Reise ohne Mehrpreis für den Kunden aus ihrem Angebot anzubieten. Der Kunde hat dieses Recht unverzüglich nach der Erklärung über die Absage der Reise durch ULP dieser gegenüber geltend zu machen.Angebot anzubieten. Der Kunde hat dieses Recht unverzüglich nach der Erklärung über die Absage der Reise durch ULP dieser gegenüber geltend zu machen.

6.8. Umbuchungswünsche des Kunden, die nach Ablauf der Fristen erfolgen, können, sofern ihre Durchführung überhaupt möglich ist, nur nach Rücktritt vom Reisevertrag gemäß den vorstehenden 6.8. Umbuchungswünsche des Kunden, die nach Ablauf der Fristen erfolgen, können, sofern ihre Durchführung überhaupt möglich ist, nur nach Rücktritt vom Reisevertrag gemäß den vorstehenden 6.8. Umbuchungswünsche des Kunden, die nach Ablauf der Fristen erfolgen, können, sofern ihre Durchführung überhaupt möglich ist, nur nach Rücktritt vom Reisevertrag gemäß den vorstehenden 6.8. Umbuchungswünsche des Kunden, die nach Ablauf der Fristen erfolgen, können, sofern ihre Durchführung überhaupt möglich ist, nur nach Rücktritt vom Reisevertrag gemäß den vorstehenden 6.8. Umbuchungswünsche des Kunden, die nach Ablauf der Fristen erfolgen, können, sofern ihre Durchführung überhaupt möglich ist, nur nach Rücktritt vom Reisevertrag gemäß den vorstehenden 6.8. Umbuchungswünsche des Kunden, die nach Ablauf der Fristen erfolgen, können, sofern ihre Durchführung überhaupt möglich ist, nur nach Rücktritt vom Reisevertrag gemäß den vorstehenden 6.8. Umbuchungswünsche des Kunden, die nach Ablauf der Fristen erfolgen, können, sofern ihre Durchführung überhaupt möglich ist, nur nach Rücktritt vom Reisevertrag gemäß den vorstehenden 6.8. Umbuchungswünsche des Kunden, die nach Ablauf der Fristen erfolgen, können, sofern ihre Durchführung überhaupt möglich ist, nur nach Rücktritt vom Reisevertrag gemäß den vorstehenden Bedingungen und gleichzeitiger Neuanmeldung durchgeführt werden. Dies gilt nicht bei Umbuchungswünschen, die nur geringfügige Kosten verursachen. Bedingungen und gleichzeitiger Neuanmeldung durchgeführt werden. Dies gilt nicht bei Umbuchungswünschen, die nur geringfügige Kosten verursachen. Bedingungen und gleichzeitiger Neuanmeldung durchgeführt werden. Dies gilt nicht bei Umbuchungswünschen, die nur geringfügige Kosten verursachen. Bedingungen und gleichzeitiger Neuanmeldung durchgeführt werden. Dies gilt nicht bei Umbuchungswünschen, die nur geringfügige Kosten verursachen. Bedingungen und gleichzeitiger Neuanmeldung durchgeführt werden. Dies gilt nicht bei Umbuchungswünschen, die nur geringfügige Kosten verursachen. Bedingungen und gleichzeitiger Neuanmeldung durchgeführt werden. Dies gilt nicht bei Umbuchungswünschen, die nur geringfügige Kosten verursachen. Bedingungen und gleichzeitiger Neuanmeldung durchgeführt werden. Dies gilt nicht bei Umbuchungswünschen, die nur geringfügige Kosten verursachen. Bedingungen und gleichzeitiger Neuanmeldung durchgeführt werden. Dies gilt nicht bei Umbuchungswünschen, die nur geringfügige Kosten verursachen.

Nimmt der Kunde einzelne Reiseleistungen, die ihm ordnungsgemäß angeboten wurden, nicht in Anspruch aus Gründen, die ihm zuzurechnen sind (z. B. wegen vorzeitiger Rückreise oder aus Nimmt der Kunde einzelne Reiseleistungen, die ihm ordnungsgemäß angeboten wurden, nicht in Anspruch aus Gründen, die ihm zuzurechnen sind (z. B. wegen vorzeitiger Rückreise oder aus Nimmt der Kunde einzelne Reiseleistungen, die ihm ordnungsgemäß angeboten wurden, nicht in Anspruch aus Gründen, die ihm zuzurechnen sind (z. B. wegen vorzeitiger Rückreise oder aus Nimmt der Kunde einzelne Reiseleistungen, die ihm ordnungsgemäß angeboten wurden, nicht in Anspruch aus Gründen, die ihm zuzurechnen sind (z. B. wegen vorzeitiger Rückreise oder aus Nimmt der Kunde einzelne Reiseleistungen, die ihm ordnungsgemäß angeboten wurden, nicht in Anspruch aus Gründen, die ihm zuzurechnen sind (z. B. wegen vorzeitiger Rückreise oder aus Nimmt der Kunde einzelne Reiseleistungen, die ihm ordnungsgemäß angeboten wurden, nicht in Anspruch aus Gründen, die ihm zuzurechnen sind (z. B. wegen vorzeitiger Rückreise oder aus Nimmt der Kunde einzelne Reiseleistungen, die ihm ordnungsgemäß angeboten wurden, nicht in Anspruch aus Gründen, die ihm zuzurechnen sind (z. B. wegen vorzeitiger Rückreise oder aus Nimmt der Kunde einzelne Reiseleistungen, die ihm ordnungsgemäß angeboten wurden, nicht in Anspruch aus Gründen, die ihm zuzurechnen sind (z. B. wegen vorzeitiger Rückreise oder aus sonstigen zwingenden Gründen), hat er keinen Anspruch auf anteilige Erstattung des Reisepreises. ULP wird sich um Erstattung der ersparten Aufwendungen durch die Leistungsträger bemühen. Diese sonstigen zwingenden Gründen), hat er keinen Anspruch auf anteilige Erstattung des Reisepreises. ULP wird sich um Erstattung der ersparten Aufwendungen durch die Leistungsträger bemühen. Diese sonstigen zwingenden Gründen), hat er keinen Anspruch auf anteilige Erstattung des Reisepreises. ULP wird sich um Erstattung der ersparten Aufwendungen durch die Leistungsträger bemühen. Diese sonstigen zwingenden Gründen), hat er keinen Anspruch auf anteilige Erstattung des Reisepreises. ULP wird sich um Erstattung der ersparten Aufwendungen durch die Leistungsträger bemühen. Diese sonstigen zwingenden Gründen), hat er keinen Anspruch auf anteilige Erstattung des Reisepreises. ULP wird sich um Erstattung der ersparten Aufwendungen durch die Leistungsträger bemühen. Diese sonstigen zwingenden Gründen), hat er keinen Anspruch auf anteilige Erstattung des Reisepreises. ULP wird sich um Erstattung der ersparten Aufwendungen durch die Leistungsträger bemühen. Diese sonstigen zwingenden Gründen), hat er keinen Anspruch auf anteilige Erstattung des Reisepreises. ULP wird sich um Erstattung der ersparten Aufwendungen durch die Leistungsträger bemühen. Diese sonstigen zwingenden Gründen), hat er keinen Anspruch auf anteilige Erstattung des Reisepreises. ULP wird sich um Erstattung der ersparten Aufwendungen durch die Leistungsträger bemühen. Diese sonstigen zwingenden Gründen), hat er keinen Anspruch auf anteilige Erstattung des Reisepreises. ULP wird sich um Erstattung der ersparten Aufwendungen durch die Leistungsträger bemühen. Diese sonstigen zwingenden Gründen), hat er keinen Anspruch auf anteilige Erstattung des Reisepreises. ULP wird sich um Erstattung der ersparten Aufwendungen durch die Leistungsträger bemühen. Diese Verp� ichtung entfällt, wenn es sich um völlig unerhebliche Leistungen handelt oder wenn einer Erstattung gesetzliche oder behördliche Bestimmungen entgegenstehen.Verp� ichtung entfällt, wenn es sich um völlig unerhebliche Leistungen handelt oder wenn einer Erstattung gesetzliche oder behördliche Bestimmungen entgegenstehen.Verp� ichtung entfällt, wenn es sich um völlig unerhebliche Leistungen handelt oder wenn einer Erstattung gesetzliche oder behördliche Bestimmungen entgegenstehen.Verp� ichtung entfällt, wenn es sich um völlig unerhebliche Leistungen handelt oder wenn einer Erstattung gesetzliche oder behördliche Bestimmungen entgegenstehen.Verp� ichtung entfällt, wenn es sich um völlig unerhebliche Leistungen handelt oder wenn einer Erstattung gesetzliche oder behördliche Bestimmungen entgegenstehen.Verp� ichtung entfällt, wenn es sich um völlig unerhebliche Leistungen handelt oder wenn einer Erstattung gesetzliche oder behördliche Bestimmungen entgegenstehen.Verp� ichtung entfällt, wenn es sich um völlig unerhebliche Leistungen handelt oder wenn einer Erstattung gesetzliche oder behördliche Bestimmungen entgegenstehen.Verp� ichtung entfällt, wenn es sich um völlig unerhebliche Leistungen handelt oder wenn einer Erstattung gesetzliche oder behördliche Bestimmungen entgegenstehen.

8.1. ULP kann bei Nichterreichen einer Mindestteilnehmerzahl nach Maßgabe folgender Regelungen zurücktreten:8.1. ULP kann bei Nichterreichen einer Mindestteilnehmerzahl nach Maßgabe folgender Regelungen zurücktreten:8.1. ULP kann bei Nichterreichen einer Mindestteilnehmerzahl nach Maßgabe folgender Regelungen zurücktreten:8.1. ULP kann bei Nichterreichen einer Mindestteilnehmerzahl nach Maßgabe folgender Regelungen zurücktreten:8.1. ULP kann bei Nichterreichen einer Mindestteilnehmerzahl nach Maßgabe folgender Regelungen zurücktreten:8.1. ULP kann bei Nichterreichen einer Mindestteilnehmerzahl nach Maßgabe folgender Regelungen zurücktreten:8.1. ULP kann bei Nichterreichen einer Mindestteilnehmerzahl nach Maßgabe folgender Regelungen zurücktreten:8.1. ULP kann bei Nichterreichen einer Mindestteilnehmerzahl nach Maßgabe folgender Regelungen zurücktreten:

a) Die Mindestteilnehmerzahl und der späteste Zeitpunkt des Rücktritts durch ULP muss in der konkreten Reiseausschreibung oder, bei einheitlichen Regelungen für alle Reisen oder bestimmte Arten a) Die Mindestteilnehmerzahl und der späteste Zeitpunkt des Rücktritts durch ULP muss in der konkreten Reiseausschreibung oder, bei einheitlichen Regelungen für alle Reisen oder bestimmte Arten a) Die Mindestteilnehmerzahl und der späteste Zeitpunkt des Rücktritts durch ULP muss in der konkreten Reiseausschreibung oder, bei einheitlichen Regelungen für alle Reisen oder bestimmte Arten a) Die Mindestteilnehmerzahl und der späteste Zeitpunkt des Rücktritts durch ULP muss in der konkreten Reiseausschreibung oder, bei einheitlichen Regelungen für alle Reisen oder bestimmte Arten a) Die Mindestteilnehmerzahl und der späteste Zeitpunkt des Rücktritts durch ULP muss in der konkreten Reiseausschreibung oder, bei einheitlichen Regelungen für alle Reisen oder bestimmte Arten a) Die Mindestteilnehmerzahl und der späteste Zeitpunkt des Rücktritts durch ULP muss in der konkreten Reiseausschreibung oder, bei einheitlichen Regelungen für alle Reisen oder bestimmte Arten a) Die Mindestteilnehmerzahl und der späteste Zeitpunkt des Rücktritts durch ULP muss in der konkreten Reiseausschreibung oder, bei einheitlichen Regelungen für alle Reisen oder bestimmte Arten a) Die Mindestteilnehmerzahl und der späteste Zeitpunkt des Rücktritts durch ULP muss in der konkreten Reiseausschreibung oder, bei einheitlichen Regelungen für alle Reisen oder bestimmte Arten a) Die Mindestteilnehmerzahl und der späteste Zeitpunkt des Rücktritts durch ULP muss in der konkreten Reiseausschreibung oder, bei einheitlichen Regelungen für alle Reisen oder bestimmte Arten a) Die Mindestteilnehmerzahl und der späteste Zeitpunkt des Rücktritts durch ULP muss in der konkreten Reiseausschreibung oder, bei einheitlichen Regelungen für alle Reisen oder bestimmte Arten von Reisen, in einem allgemeinen Kataloghinweis oder einer allgemeinen Leistungsbeschreibung angegeben sein.von Reisen, in einem allgemeinen Kataloghinweis oder einer allgemeinen Leistungsbeschreibung angegeben sein.von Reisen, in einem allgemeinen Kataloghinweis oder einer allgemeinen Leistungsbeschreibung angegeben sein.von Reisen, in einem allgemeinen Kataloghinweis oder einer allgemeinen Leistungsbeschreibung angegeben sein.von Reisen, in einem allgemeinen Kataloghinweis oder einer allgemeinen Leistungsbeschreibung angegeben sein.von Reisen, in einem allgemeinen Kataloghinweis oder einer allgemeinen Leistungsbeschreibung angegeben sein.von Reisen, in einem allgemeinen Kataloghinweis oder einer allgemeinen Leistungsbeschreibung angegeben sein.von Reisen, in einem allgemeinen Kataloghinweis oder einer allgemeinen Leistungsbeschreibung angegeben sein.

b) ULP hat die Mindestteilnehmerzahl und die späteste Rücktrittsfrist in der Buchungsbestätigung anzugeben oder dort auf die entsprechenden Prospektangaben zu verweisen.b) ULP hat die Mindestteilnehmerzahl und die späteste Rücktrittsfrist in der Buchungsbestätigung anzugeben oder dort auf die entsprechenden Prospektangaben zu verweisen.b) ULP hat die Mindestteilnehmerzahl und die späteste Rücktrittsfrist in der Buchungsbestätigung anzugeben oder dort auf die entsprechenden Prospektangaben zu verweisen.b) ULP hat die Mindestteilnehmerzahl und die späteste Rücktrittsfrist in der Buchungsbestätigung anzugeben oder dort auf die entsprechenden Prospektangaben zu verweisen.b) ULP hat die Mindestteilnehmerzahl und die späteste Rücktrittsfrist in der Buchungsbestätigung anzugeben oder dort auf die entsprechenden Prospektangaben zu verweisen.b) ULP hat die Mindestteilnehmerzahl und die späteste Rücktrittsfrist in der Buchungsbestätigung anzugeben oder dort auf die entsprechenden Prospektangaben zu verweisen.b) ULP hat die Mindestteilnehmerzahl und die späteste Rücktrittsfrist in der Buchungsbestätigung anzugeben oder dort auf die entsprechenden Prospektangaben zu verweisen.b) ULP hat die Mindestteilnehmerzahl und die späteste Rücktrittsfrist in der Buchungsbestätigung anzugeben oder dort auf die entsprechenden Prospektangaben zu verweisen.

c) ULP ist verp� ichtet, dem Reisenden gegenüber die Absage der Reise unverzüglich zu erklären, wenn feststeht, dass die Reise wegen Nichterreichen der Mindestteilnehmerzahl nicht durchgeführt c) ULP ist verp� ichtet, dem Reisenden gegenüber die Absage der Reise unverzüglich zu erklären, wenn feststeht, dass die Reise wegen Nichterreichen der Mindestteilnehmerzahl nicht durchgeführt c) ULP ist verp� ichtet, dem Reisenden gegenüber die Absage der Reise unverzüglich zu erklären, wenn feststeht, dass die Reise wegen Nichterreichen der Mindestteilnehmerzahl nicht durchgeführt c) ULP ist verp� ichtet, dem Reisenden gegenüber die Absage der Reise unverzüglich zu erklären, wenn feststeht, dass die Reise wegen Nichterreichen der Mindestteilnehmerzahl nicht durchgeführt c) ULP ist verp� ichtet, dem Reisenden gegenüber die Absage der Reise unverzüglich zu erklären, wenn feststeht, dass die Reise wegen Nichterreichen der Mindestteilnehmerzahl nicht durchgeführt c) ULP ist verp� ichtet, dem Reisenden gegenüber die Absage der Reise unverzüglich zu erklären, wenn feststeht, dass die Reise wegen Nichterreichen der Mindestteilnehmerzahl nicht durchgeführt c) ULP ist verp� ichtet, dem Reisenden gegenüber die Absage der Reise unverzüglich zu erklären, wenn feststeht, dass die Reise wegen Nichterreichen der Mindestteilnehmerzahl nicht durchgeführt c) ULP ist verp� ichtet, dem Reisenden gegenüber die Absage der Reise unverzüglich zu erklären, wenn feststeht, dass die Reise wegen Nichterreichen der Mindestteilnehmerzahl nicht durchgeführt c) ULP ist verp� ichtet, dem Reisenden gegenüber die Absage der Reise unverzüglich zu erklären, wenn feststeht, dass die Reise wegen Nichterreichen der Mindestteilnehmerzahl nicht durchgeführt c) ULP ist verp� ichtet, dem Reisenden gegenüber die Absage der Reise unverzüglich zu erklären, wenn feststeht, dass die Reise wegen Nichterreichen der Mindestteilnehmerzahl nicht durchgeführt

d) Ein Rücktritt von ULP später als 4 Wochen vor Reisebeginn ist unzulässig.d) Ein Rücktritt von ULP später als 4 Wochen vor Reisebeginn ist unzulässig.d) Ein Rücktritt von ULP später als 4 Wochen vor Reisebeginn ist unzulässig.d) Ein Rücktritt von ULP später als 4 Wochen vor Reisebeginn ist unzulässig.

8.2. Der Kunde kann bei einer Absage die Teilnahme an einer mindestens gleichwertigen anderen Reise verlangen, wenn ULP in der Lage ist, eine solche Reise ohne Mehrpreis für den Kunden aus ihrem 8.2. Der Kunde kann bei einer Absage die Teilnahme an einer mindestens gleichwertigen anderen Reise verlangen, wenn ULP in der Lage ist, eine solche Reise ohne Mehrpreis für den Kunden aus ihrem 8.2. Der Kunde kann bei einer Absage die Teilnahme an einer mindestens gleichwertigen anderen Reise verlangen, wenn ULP in der Lage ist, eine solche Reise ohne Mehrpreis für den Kunden aus ihrem 8.2. Der Kunde kann bei einer Absage die Teilnahme an einer mindestens gleichwertigen anderen Reise verlangen, wenn ULP in der Lage ist, eine solche Reise ohne Mehrpreis für den Kunden aus ihrem 8.2. Der Kunde kann bei einer Absage die Teilnahme an einer mindestens gleichwertigen anderen Reise verlangen, wenn ULP in der Lage ist, eine solche Reise ohne Mehrpreis für den Kunden aus ihrem 8.2. Der Kunde kann bei einer Absage die Teilnahme an einer mindestens gleichwertigen anderen Reise verlangen, wenn ULP in der Lage ist, eine solche Reise ohne Mehrpreis für den Kunden aus ihrem Angebot anzubieten. Der Kunde hat dieses Recht unverzüglich nach der Erklärung über die Absage der Reise durch ULP dieser gegenüber geltend zu machen.Angebot anzubieten. Der Kunde hat dieses Recht unverzüglich nach der Erklärung über die Absage der Reise durch ULP dieser gegenüber geltend zu machen.Angebot anzubieten. Der Kunde hat dieses Recht unverzüglich nach der Erklärung über die Absage der Reise durch ULP dieser gegenüber geltend zu machen.Angebot anzubieten. Der Kunde hat dieses Recht unverzüglich nach der Erklärung über die Absage der Reise durch ULP dieser gegenüber geltend zu machen.Angebot anzubieten. Der Kunde hat dieses Recht unverzüglich nach der Erklärung über die Absage der Reise durch ULP dieser gegenüber geltend zu machen.Angebot anzubieten. Der Kunde hat dieses Recht unverzüglich nach der Erklärung über die Absage der Reise durch ULP dieser gegenüber geltend zu machen.

sonstigen zwingenden Gründen), hat er keinen Anspruch auf anteilige Erstattung des Reisepreises. ULP wird sich um Erstattung der ersparten Aufwendungen durch die Leistungsträger bemühen. Diese sonstigen zwingenden Gründen), hat er keinen Anspruch auf anteilige Erstattung des Reisepreises. ULP wird sich um Erstattung der ersparten Aufwendungen durch die Leistungsträger bemühen. Diese

a) Die Mindestteilnehmerzahl und der späteste Zeitpunkt des Rücktritts durch ULP muss in der konkreten Reiseausschreibung oder, bei einheitlichen Regelungen für alle Reisen oder bestimmte Arten a) Die Mindestteilnehmerzahl und der späteste Zeitpunkt des Rücktritts durch ULP muss in der konkreten Reiseausschreibung oder, bei einheitlichen Regelungen für alle Reisen oder bestimmte Arten

c) ULP ist verp� ichtet, dem Reisenden gegenüber die Absage der Reise unverzüglich zu erklären, wenn feststeht, dass die Reise wegen Nichterreichen der Mindestteilnehmerzahl nicht durchgeführt c) ULP ist verp� ichtet, dem Reisenden gegenüber die Absage der Reise unverzüglich zu erklären, wenn feststeht, dass die Reise wegen Nichterreichen der Mindestteilnehmerzahl nicht durchgeführt

Nimmt der Kunde einzelne Reiseleistungen, die ihm ordnungsgemäß angeboten wurden, nicht in Anspruch aus Gründen, die ihm zuzurechnen sind (z. B. wegen vorzeitiger Rückreise oder aus Nimmt der Kunde einzelne Reiseleistungen, die ihm ordnungsgemäß angeboten wurden, nicht in Anspruch aus Gründen, die ihm zuzurechnen sind (z. B. wegen vorzeitiger Rückreise oder aus sonstigen zwingenden Gründen), hat er keinen Anspruch auf anteilige Erstattung des Reisepreises. ULP wird sich um Erstattung der ersparten Aufwendungen durch die Leistungsträger bemühen. Diese sonstigen zwingenden Gründen), hat er keinen Anspruch auf anteilige Erstattung des Reisepreises. ULP wird sich um Erstattung der ersparten Aufwendungen durch die Leistungsträger bemühen. Diese Verp� ichtung entfällt, wenn es sich um völlig unerhebliche Leistungen handelt oder wenn einer Erstattung gesetzliche oder behördliche Bestimmungen entgegenstehen.Verp� ichtung entfällt, wenn es sich um völlig unerhebliche Leistungen handelt oder wenn einer Erstattung gesetzliche oder behördliche Bestimmungen entgegenstehen.

8.1. ULP kann bei Nichterreichen einer Mindestteilnehmerzahl nach Maßgabe folgender Regelungen zurücktreten:8.1. ULP kann bei Nichterreichen einer Mindestteilnehmerzahl nach Maßgabe folgender Regelungen zurücktreten:

a) Die Mindestteilnehmerzahl und der späteste Zeitpunkt des Rücktritts durch ULP muss in der konkreten Reiseausschreibung oder, bei einheitlichen Regelungen für alle Reisen oder bestimmte Arten a) Die Mindestteilnehmerzahl und der späteste Zeitpunkt des Rücktritts durch ULP muss in der konkreten Reiseausschreibung oder, bei einheitlichen Regelungen für alle Reisen oder bestimmte Arten von Reisen, in einem allgemeinen Kataloghinweis oder einer allgemeinen Leistungsbeschreibung angegeben sein.von Reisen, in einem allgemeinen Kataloghinweis oder einer allgemeinen Leistungsbeschreibung angegeben sein.

b) ULP hat die Mindestteilnehmerzahl und die späteste Rücktrittsfrist in der Buchungsbestätigung anzugeben oder dort auf die entsprechenden Prospektangaben zu verweisen.b) ULP hat die Mindestteilnehmerzahl und die späteste Rücktrittsfrist in der Buchungsbestätigung anzugeben oder dort auf die entsprechenden Prospektangaben zu verweisen.

c) ULP ist verp� ichtet, dem Reisenden gegenüber die Absage der Reise unverzüglich zu erklären, wenn feststeht, dass die Reise wegen Nichterreichen der Mindestteilnehmerzahl nicht durchgeführt c) ULP ist verp� ichtet, dem Reisenden gegenüber die Absage der Reise unverzüglich zu erklären, wenn feststeht, dass die Reise wegen Nichterreichen der Mindestteilnehmerzahl nicht durchgeführt

Nimmt der Kunde einzelne Reiseleistungen, die ihm ordnungsgemäß angeboten wurden, nicht in Anspruch aus Gründen, die ihm zuzurechnen sind (z. B. wegen vorzeitiger Rückreise oder aus Nimmt der Kunde einzelne Reiseleistungen, die ihm ordnungsgemäß angeboten wurden, nicht in Anspruch aus Gründen, die ihm zuzurechnen sind (z. B. wegen vorzeitiger Rückreise oder aus sonstigen zwingenden Gründen), hat er keinen Anspruch auf anteilige Erstattung des Reisepreises. ULP wird sich um Erstattung der ersparten Aufwendungen durch die Leistungsträger bemühen. Diese sonstigen zwingenden Gründen), hat er keinen Anspruch auf anteilige Erstattung des Reisepreises. ULP wird sich um Erstattung der ersparten Aufwendungen durch die Leistungsträger bemühen. Diese Verp� ichtung entfällt, wenn es sich um völlig unerhebliche Leistungen handelt oder wenn einer Erstattung gesetzliche oder behördliche Bestimmungen entgegenstehen.Verp� ichtung entfällt, wenn es sich um völlig unerhebliche Leistungen handelt oder wenn einer Erstattung gesetzliche oder behördliche Bestimmungen entgegenstehen.

8.1. ULP kann bei Nichterreichen einer Mindestteilnehmerzahl nach Maßgabe folgender Regelungen zurücktreten:8.1. ULP kann bei Nichterreichen einer Mindestteilnehmerzahl nach Maßgabe folgender Regelungen zurücktreten:

a) Die Mindestteilnehmerzahl und der späteste Zeitpunkt des Rücktritts durch ULP muss in der konkreten Reiseausschreibung oder, bei einheitlichen Regelungen für alle Reisen oder bestimmte Arten a) Die Mindestteilnehmerzahl und der späteste Zeitpunkt des Rücktritts durch ULP muss in der konkreten Reiseausschreibung oder, bei einheitlichen Regelungen für alle Reisen oder bestimmte Arten von Reisen, in einem allgemeinen Kataloghinweis oder einer allgemeinen Leistungsbeschreibung angegeben sein.von Reisen, in einem allgemeinen Kataloghinweis oder einer allgemeinen Leistungsbeschreibung angegeben sein.

b) ULP hat die Mindestteilnehmerzahl und die späteste Rücktrittsfrist in der Buchungsbestätigung anzugeben oder dort auf die entsprechenden Prospektangaben zu verweisen.b) ULP hat die Mindestteilnehmerzahl und die späteste Rücktrittsfrist in der Buchungsbestätigung anzugeben oder dort auf die entsprechenden Prospektangaben zu verweisen.

c) ULP ist verp� ichtet, dem Reisenden gegenüber die Absage der Reise unverzüglich zu erklären, wenn feststeht, dass die Reise wegen Nichterreichen der Mindestteilnehmerzahl nicht durchgeführt c) ULP ist verp� ichtet, dem Reisenden gegenüber die Absage der Reise unverzüglich zu erklären, wenn feststeht, dass die Reise wegen Nichterreichen der Mindestteilnehmerzahl nicht durchgeführt

Nimmt der Kunde einzelne Reiseleistungen, die ihm ordnungsgemäß angeboten wurden, nicht in Anspruch aus Gründen, die ihm zuzurechnen sind (z. B. wegen vorzeitiger Rückreise oder aus Nimmt der Kunde einzelne Reiseleistungen, die ihm ordnungsgemäß angeboten wurden, nicht in Anspruch aus Gründen, die ihm zuzurechnen sind (z. B. wegen vorzeitiger Rückreise oder aus sonstigen zwingenden Gründen), hat er keinen Anspruch auf anteilige Erstattung des Reisepreises. ULP wird sich um Erstattung der ersparten Aufwendungen durch die Leistungsträger bemühen. Diese sonstigen zwingenden Gründen), hat er keinen Anspruch auf anteilige Erstattung des Reisepreises. ULP wird sich um Erstattung der ersparten Aufwendungen durch die Leistungsträger bemühen. Diese

a) Die Mindestteilnehmerzahl und der späteste Zeitpunkt des Rücktritts durch ULP muss in der konkreten Reiseausschreibung oder, bei einheitlichen Regelungen für alle Reisen oder bestimmte Arten a) Die Mindestteilnehmerzahl und der späteste Zeitpunkt des Rücktritts durch ULP muss in der konkreten Reiseausschreibung oder, bei einheitlichen Regelungen für alle Reisen oder bestimmte Arten

c) ULP ist verp� ichtet, dem Reisenden gegenüber die Absage der Reise unverzüglich zu erklären, wenn feststeht, dass die Reise wegen Nichterreichen der Mindestteilnehmerzahl nicht durchgeführt c) ULP ist verp� ichtet, dem Reisenden gegenüber die Absage der Reise unverzüglich zu erklären, wenn feststeht, dass die Reise wegen Nichterreichen der Mindestteilnehmerzahl nicht durchgeführt

Nimmt der Kunde einzelne Reiseleistungen, die ihm ordnungsgemäß angeboten wurden, nicht in Anspruch aus Gründen, die ihm zuzurechnen sind (z. B. wegen vorzeitiger Rückreise oder aus Nimmt der Kunde einzelne Reiseleistungen, die ihm ordnungsgemäß angeboten wurden, nicht in Anspruch aus Gründen, die ihm zuzurechnen sind (z. B. wegen vorzeitiger Rückreise oder aus sonstigen zwingenden Gründen), hat er keinen Anspruch auf anteilige Erstattung des Reisepreises. ULP wird sich um Erstattung der ersparten Aufwendungen durch die Leistungsträger bemühen. Diese sonstigen zwingenden Gründen), hat er keinen Anspruch auf anteilige Erstattung des Reisepreises. ULP wird sich um Erstattung der ersparten Aufwendungen durch die Leistungsträger bemühen. Diese Verp� ichtung entfällt, wenn es sich um völlig unerhebliche Leistungen handelt oder wenn einer Erstattung gesetzliche oder behördliche Bestimmungen entgegenstehen.Verp� ichtung entfällt, wenn es sich um völlig unerhebliche Leistungen handelt oder wenn einer Erstattung gesetzliche oder behördliche Bestimmungen entgegenstehen.

a) Die Mindestteilnehmerzahl und der späteste Zeitpunkt des Rücktritts durch ULP muss in der konkreten Reiseausschreibung oder, bei einheitlichen Regelungen für alle Reisen oder bestimmte Arten a) Die Mindestteilnehmerzahl und der späteste Zeitpunkt des Rücktritts durch ULP muss in der konkreten Reiseausschreibung oder, bei einheitlichen Regelungen für alle Reisen oder bestimmte Arten

b) ULP hat die Mindestteilnehmerzahl und die späteste Rücktrittsfrist in der Buchungsbestätigung anzugeben oder dort auf die entsprechenden Prospektangaben zu verweisen.b) ULP hat die Mindestteilnehmerzahl und die späteste Rücktrittsfrist in der Buchungsbestätigung anzugeben oder dort auf die entsprechenden Prospektangaben zu verweisen.

Nimmt der Kunde einzelne Reiseleistungen, die ihm ordnungsgemäß angeboten wurden, nicht in Anspruch aus Gründen, die ihm zuzurechnen sind (z. B. wegen vorzeitiger Rückreise oder aus Nimmt der Kunde einzelne Reiseleistungen, die ihm ordnungsgemäß angeboten wurden, nicht in Anspruch aus Gründen, die ihm zuzurechnen sind (z. B. wegen vorzeitiger Rückreise oder aus sonstigen zwingenden Gründen), hat er keinen Anspruch auf anteilige Erstattung des Reisepreises. ULP wird sich um Erstattung der ersparten Aufwendungen durch die Leistungsträger bemühen. Diese sonstigen zwingenden Gründen), hat er keinen Anspruch auf anteilige Erstattung des Reisepreises. ULP wird sich um Erstattung der ersparten Aufwendungen durch die Leistungsträger bemühen. Diese Verp� ichtung entfällt, wenn es sich um völlig unerhebliche Leistungen handelt oder wenn einer Erstattung gesetzliche oder behördliche Bestimmungen entgegenstehen.Verp� ichtung entfällt, wenn es sich um völlig unerhebliche Leistungen handelt oder wenn einer Erstattung gesetzliche oder behördliche Bestimmungen entgegenstehen.

a) Die Mindestteilnehmerzahl und der späteste Zeitpunkt des Rücktritts durch ULP muss in der konkreten Reiseausschreibung oder, bei einheitlichen Regelungen für alle Reisen oder bestimmte Arten a) Die Mindestteilnehmerzahl und der späteste Zeitpunkt des Rücktritts durch ULP muss in der konkreten Reiseausschreibung oder, bei einheitlichen Regelungen für alle Reisen oder bestimmte Arten

b) ULP hat die Mindestteilnehmerzahl und die späteste Rücktrittsfrist in der Buchungsbestätigung anzugeben oder dort auf die entsprechenden Prospektangaben zu verweisen.b) ULP hat die Mindestteilnehmerzahl und die späteste Rücktrittsfrist in der Buchungsbestätigung anzugeben oder dort auf die entsprechenden Prospektangaben zu verweisen.

Nimmt der Kunde einzelne Reiseleistungen, die ihm ordnungsgemäß angeboten wurden, nicht in Anspruch aus Gründen, die ihm zuzurechnen sind (z. B. wegen vorzeitiger Rückreise oder aus Nimmt der Kunde einzelne Reiseleistungen, die ihm ordnungsgemäß angeboten wurden, nicht in Anspruch aus Gründen, die ihm zuzurechnen sind (z. B. wegen vorzeitiger Rückreise oder aus sonstigen zwingenden Gründen), hat er keinen Anspruch auf anteilige Erstattung des Reisepreises. ULP wird sich um Erstattung der ersparten Aufwendungen durch die Leistungsträger bemühen. Diese sonstigen zwingenden Gründen), hat er keinen Anspruch auf anteilige Erstattung des Reisepreises. ULP wird sich um Erstattung der ersparten Aufwendungen durch die Leistungsträger bemühen. Diese Verp� ichtung entfällt, wenn es sich um völlig unerhebliche Leistungen handelt oder wenn einer Erstattung gesetzliche oder behördliche Bestimmungen entgegenstehen.Verp� ichtung entfällt, wenn es sich um völlig unerhebliche Leistungen handelt oder wenn einer Erstattung gesetzliche oder behördliche Bestimmungen entgegenstehen.

Nimmt der Kunde einzelne Reiseleistungen, die ihm ordnungsgemäß angeboten wurden, nicht in Anspruch aus Gründen, die ihm zuzurechnen sind (z. B. wegen vorzeitiger Rückreise oder aus Nimmt der Kunde einzelne Reiseleistungen, die ihm ordnungsgemäß angeboten wurden, nicht in Anspruch aus Gründen, die ihm zuzurechnen sind (z. B. wegen vorzeitiger Rückreise oder aus sonstigen zwingenden Gründen), hat er keinen Anspruch auf anteilige Erstattung des Reisepreises. ULP wird sich um Erstattung der ersparten Aufwendungen durch die Leistungsträger bemühen. Diese sonstigen zwingenden Gründen), hat er keinen Anspruch auf anteilige Erstattung des Reisepreises. ULP wird sich um Erstattung der ersparten Aufwendungen durch die Leistungsträger bemühen. Diese Verp� ichtung entfällt, wenn es sich um völlig unerhebliche Leistungen handelt oder wenn einer Erstattung gesetzliche oder behördliche Bestimmungen entgegenstehen.Verp� ichtung entfällt, wenn es sich um völlig unerhebliche Leistungen handelt oder wenn einer Erstattung gesetzliche oder behördliche Bestimmungen entgegenstehen.

8.1. ULP kann bei Nichterreichen einer Mindestteilnehmerzahl nach Maßgabe folgender Regelungen zurücktreten:8.1. ULP kann bei Nichterreichen einer Mindestteilnehmerzahl nach Maßgabe folgender Regelungen zurücktreten:

a) Die Mindestteilnehmerzahl und der späteste Zeitpunkt des Rücktritts durch ULP muss in der konkreten Reiseausschreibung oder, bei einheitlichen Regelungen für alle Reisen oder bestimmte Arten a) Die Mindestteilnehmerzahl und der späteste Zeitpunkt des Rücktritts durch ULP muss in der konkreten Reiseausschreibung oder, bei einheitlichen Regelungen für alle Reisen oder bestimmte Arten von Reisen, in einem allgemeinen Kataloghinweis oder einer allgemeinen Leistungsbeschreibung angegeben sein.von Reisen, in einem allgemeinen Kataloghinweis oder einer allgemeinen Leistungsbeschreibung angegeben sein.

b) ULP hat die Mindestteilnehmerzahl und die späteste Rücktrittsfrist in der Buchungsbestätigung anzugeben oder dort auf die entsprechenden Prospektangaben zu verweisen.b) ULP hat die Mindestteilnehmerzahl und die späteste Rücktrittsfrist in der Buchungsbestätigung anzugeben oder dort auf die entsprechenden Prospektangaben zu verweisen.

8.1. ULP kann bei Nichterreichen einer Mindestteilnehmerzahl nach Maßgabe folgender Regelungen zurücktreten:8.1. ULP kann bei Nichterreichen einer Mindestteilnehmerzahl nach Maßgabe folgender Regelungen zurücktreten:

a) Die Mindestteilnehmerzahl und der späteste Zeitpunkt des Rücktritts durch ULP muss in der konkreten Reiseausschreibung oder, bei einheitlichen Regelungen für alle Reisen oder bestimmte Arten a) Die Mindestteilnehmerzahl und der späteste Zeitpunkt des Rücktritts durch ULP muss in der konkreten Reiseausschreibung oder, bei einheitlichen Regelungen für alle Reisen oder bestimmte Arten von Reisen, in einem allgemeinen Kataloghinweis oder einer allgemeinen Leistungsbeschreibung angegeben sein.von Reisen, in einem allgemeinen Kataloghinweis oder einer allgemeinen Leistungsbeschreibung angegeben sein.

b) ULP hat die Mindestteilnehmerzahl und die späteste Rücktrittsfrist in der Buchungsbestätigung anzugeben oder dort auf die entsprechenden Prospektangaben zu verweisen.b) ULP hat die Mindestteilnehmerzahl und die späteste Rücktrittsfrist in der Buchungsbestätigung anzugeben oder dort auf die entsprechenden Prospektangaben zu verweisen.

a) Die Mindestteilnehmerzahl und der späteste Zeitpunkt des Rücktritts durch ULP muss in der konkreten Reiseausschreibung oder, bei einheitlichen Regelungen für alle Reisen oder bestimmte Arten a) Die Mindestteilnehmerzahl und der späteste Zeitpunkt des Rücktritts durch ULP muss in der konkreten Reiseausschreibung oder, bei einheitlichen Regelungen für alle Reisen oder bestimmte Arten

b) ULP hat die Mindestteilnehmerzahl und die späteste Rücktrittsfrist in der Buchungsbestätigung anzugeben oder dort auf die entsprechenden Prospektangaben zu verweisen.b) ULP hat die Mindestteilnehmerzahl und die späteste Rücktrittsfrist in der Buchungsbestätigung anzugeben oder dort auf die entsprechenden Prospektangaben zu verweisen.

c) ULP ist verp� ichtet, dem Reisenden gegenüber die Absage der Reise unverzüglich zu erklären, wenn feststeht, dass die Reise wegen Nichterreichen der Mindestteilnehmerzahl nicht durchgeführt c) ULP ist verp� ichtet, dem Reisenden gegenüber die Absage der Reise unverzüglich zu erklären, wenn feststeht, dass die Reise wegen Nichterreichen der Mindestteilnehmerzahl nicht durchgeführt

a) Die Mindestteilnehmerzahl und der späteste Zeitpunkt des Rücktritts durch ULP muss in der konkreten Reiseausschreibung oder, bei einheitlichen Regelungen für alle Reisen oder bestimmte Arten a) Die Mindestteilnehmerzahl und der späteste Zeitpunkt des Rücktritts durch ULP muss in der konkreten Reiseausschreibung oder, bei einheitlichen Regelungen für alle Reisen oder bestimmte Arten a) Die Mindestteilnehmerzahl und der späteste Zeitpunkt des Rücktritts durch ULP muss in der konkreten Reiseausschreibung oder, bei einheitlichen Regelungen für alle Reisen oder bestimmte Arten a) Die Mindestteilnehmerzahl und der späteste Zeitpunkt des Rücktritts durch ULP muss in der konkreten Reiseausschreibung oder, bei einheitlichen Regelungen für alle Reisen oder bestimmte Arten

b) ULP hat die Mindestteilnehmerzahl und die späteste Rücktrittsfrist in der Buchungsbestätigung anzugeben oder dort auf die entsprechenden Prospektangaben zu verweisen.b) ULP hat die Mindestteilnehmerzahl und die späteste Rücktrittsfrist in der Buchungsbestätigung anzugeben oder dort auf die entsprechenden Prospektangaben zu verweisen.

c) ULP ist verp� ichtet, dem Reisenden gegenüber die Absage der Reise unverzüglich zu erklären, wenn feststeht, dass die Reise wegen Nichterreichen der Mindestteilnehmerzahl nicht durchgeführt c) ULP ist verp� ichtet, dem Reisenden gegenüber die Absage der Reise unverzüglich zu erklären, wenn feststeht, dass die Reise wegen Nichterreichen der Mindestteilnehmerzahl nicht durchgeführt

b) ULP hat die Mindestteilnehmerzahl und die späteste Rücktrittsfrist in der Buchungsbestätigung anzugeben oder dort auf die entsprechenden Prospektangaben zu verweisen.b) ULP hat die Mindestteilnehmerzahl und die späteste Rücktrittsfrist in der Buchungsbestätigung anzugeben oder dort auf die entsprechenden Prospektangaben zu verweisen.

c) ULP ist verp� ichtet, dem Reisenden gegenüber die Absage der Reise unverzüglich zu erklären, wenn feststeht, dass die Reise wegen Nichterreichen der Mindestteilnehmerzahl nicht durchgeführt c) ULP ist verp� ichtet, dem Reisenden gegenüber die Absage der Reise unverzüglich zu erklären, wenn feststeht, dass die Reise wegen Nichterreichen der Mindestteilnehmerzahl nicht durchgeführt

b) ULP hat die Mindestteilnehmerzahl und die späteste Rücktrittsfrist in der Buchungsbestätigung anzugeben oder dort auf die entsprechenden Prospektangaben zu verweisen.b) ULP hat die Mindestteilnehmerzahl und die späteste Rücktrittsfrist in der Buchungsbestätigung anzugeben oder dort auf die entsprechenden Prospektangaben zu verweisen.

c) ULP ist verp� ichtet, dem Reisenden gegenüber die Absage der Reise unverzüglich zu erklären, wenn feststeht, dass die Reise wegen Nichterreichen der Mindestteilnehmerzahl nicht durchgeführt c) ULP ist verp� ichtet, dem Reisenden gegenüber die Absage der Reise unverzüglich zu erklären, wenn feststeht, dass die Reise wegen Nichterreichen der Mindestteilnehmerzahl nicht durchgeführt

b) ULP hat die Mindestteilnehmerzahl und die späteste Rücktrittsfrist in der Buchungsbestätigung anzugeben oder dort auf die entsprechenden Prospektangaben zu verweisen.b) ULP hat die Mindestteilnehmerzahl und die späteste Rücktrittsfrist in der Buchungsbestätigung anzugeben oder dort auf die entsprechenden Prospektangaben zu verweisen.

c) ULP ist verp� ichtet, dem Reisenden gegenüber die Absage der Reise unverzüglich zu erklären, wenn feststeht, dass die Reise wegen Nichterreichen der Mindestteilnehmerzahl nicht durchgeführt c) ULP ist verp� ichtet, dem Reisenden gegenüber die Absage der Reise unverzüglich zu erklären, wenn feststeht, dass die Reise wegen Nichterreichen der Mindestteilnehmerzahl nicht durchgeführt

b) ULP hat die Mindestteilnehmerzahl und die späteste Rücktrittsfrist in der Buchungsbestätigung anzugeben oder dort auf die entsprechenden Prospektangaben zu verweisen.b) ULP hat die Mindestteilnehmerzahl und die späteste Rücktrittsfrist in der Buchungsbestätigung anzugeben oder dort auf die entsprechenden Prospektangaben zu verweisen.

c) ULP ist verp� ichtet, dem Reisenden gegenüber die Absage der Reise unverzüglich zu erklären, wenn feststeht, dass die Reise wegen Nichterreichen der Mindestteilnehmerzahl nicht durchgeführt c) ULP ist verp� ichtet, dem Reisenden gegenüber die Absage der Reise unverzüglich zu erklären, wenn feststeht, dass die Reise wegen Nichterreichen der Mindestteilnehmerzahl nicht durchgeführt c) ULP ist verp� ichtet, dem Reisenden gegenüber die Absage der Reise unverzüglich zu erklären, wenn feststeht, dass die Reise wegen Nichterreichen der Mindestteilnehmerzahl nicht durchgeführt c) ULP ist verp� ichtet, dem Reisenden gegenüber die Absage der Reise unverzüglich zu erklären, wenn feststeht, dass die Reise wegen Nichterreichen der Mindestteilnehmerzahl nicht durchgeführt c) ULP ist verp� ichtet, dem Reisenden gegenüber die Absage der Reise unverzüglich zu erklären, wenn feststeht, dass die Reise wegen Nichterreichen der Mindestteilnehmerzahl nicht durchgeführt c) ULP ist verp� ichtet, dem Reisenden gegenüber die Absage der Reise unverzüglich zu erklären, wenn feststeht, dass die Reise wegen Nichterreichen der Mindestteilnehmerzahl nicht durchgeführt c) ULP ist verp� ichtet, dem Reisenden gegenüber die Absage der Reise unverzüglich zu erklären, wenn feststeht, dass die Reise wegen Nichterreichen der Mindestteilnehmerzahl nicht durchgeführt c) ULP ist verp� ichtet, dem Reisenden gegenüber die Absage der Reise unverzüglich zu erklären, wenn feststeht, dass die Reise wegen Nichterreichen der Mindestteilnehmerzahl nicht durchgeführt c) ULP ist verp� ichtet, dem Reisenden gegenüber die Absage der Reise unverzüglich zu erklären, wenn feststeht, dass die Reise wegen Nichterreichen der Mindestteilnehmerzahl nicht durchgeführt c) ULP ist verp� ichtet, dem Reisenden gegenüber die Absage der Reise unverzüglich zu erklären, wenn feststeht, dass die Reise wegen Nichterreichen der Mindestteilnehmerzahl nicht durchgeführt c) ULP ist verp� ichtet, dem Reisenden gegenüber die Absage der Reise unverzüglich zu erklären, wenn feststeht, dass die Reise wegen Nichterreichen der Mindestteilnehmerzahl nicht durchgeführt c) ULP ist verp� ichtet, dem Reisenden gegenüber die Absage der Reise unverzüglich zu erklären, wenn feststeht, dass die Reise wegen Nichterreichen der Mindestteilnehmerzahl nicht durchgeführt c) ULP ist verp� ichtet, dem Reisenden gegenüber die Absage der Reise unverzüglich zu erklären, wenn feststeht, dass die Reise wegen Nichterreichen der Mindestteilnehmerzahl nicht durchgeführt c) ULP ist verp� ichtet, dem Reisenden gegenüber die Absage der Reise unverzüglich zu erklären, wenn feststeht, dass die Reise wegen Nichterreichen der Mindestteilnehmerzahl nicht durchgeführt c) ULP ist verp� ichtet, dem Reisenden gegenüber die Absage der Reise unverzüglich zu erklären, wenn feststeht, dass die Reise wegen Nichterreichen der Mindestteilnehmerzahl nicht durchgeführt c) ULP ist verp� ichtet, dem Reisenden gegenüber die Absage der Reise unverzüglich zu erklären, wenn feststeht, dass die Reise wegen Nichterreichen der Mindestteilnehmerzahl nicht durchgeführt

Nimmt der Kunde einzelne Reiseleistungen, die ihm ordnungsgemäß angeboten wurden, nicht in Anspruch aus Gründen, die ihm zuzurechnen sind (z. B. wegen vorzeitiger Rückreise oder aus Nimmt der Kunde einzelne Reiseleistungen, die ihm ordnungsgemäß angeboten wurden, nicht in Anspruch aus Gründen, die ihm zuzurechnen sind (z. B. wegen vorzeitiger Rückreise oder aus sonstigen zwingenden Gründen), hat er keinen Anspruch auf anteilige Erstattung des Reisepreises. ULP wird sich um Erstattung der ersparten Aufwendungen durch die Leistungsträger bemühen. Diese sonstigen zwingenden Gründen), hat er keinen Anspruch auf anteilige Erstattung des Reisepreises. ULP wird sich um Erstattung der ersparten Aufwendungen durch die Leistungsträger bemühen. Diese Verp� ichtung entfällt, wenn es sich um völlig unerhebliche Leistungen handelt oder wenn einer Erstattung gesetzliche oder behördliche Bestimmungen entgegenstehen.Verp� ichtung entfällt, wenn es sich um völlig unerhebliche Leistungen handelt oder wenn einer Erstattung gesetzliche oder behördliche Bestimmungen entgegenstehen.

8.1. ULP kann bei Nichterreichen einer Mindestteilnehmerzahl nach Maßgabe folgender Regelungen zurücktreten:8.1. ULP kann bei Nichterreichen einer Mindestteilnehmerzahl nach Maßgabe folgender Regelungen zurücktreten:

a) Die Mindestteilnehmerzahl und der späteste Zeitpunkt des Rücktritts durch ULP muss in der konkreten Reiseausschreibung oder, bei einheitlichen Regelungen für alle Reisen oder bestimmte Arten a) Die Mindestteilnehmerzahl und der späteste Zeitpunkt des Rücktritts durch ULP muss in der konkreten Reiseausschreibung oder, bei einheitlichen Regelungen für alle Reisen oder bestimmte Arten von Reisen, in einem allgemeinen Kataloghinweis oder einer allgemeinen Leistungsbeschreibung angegeben sein.von Reisen, in einem allgemeinen Kataloghinweis oder einer allgemeinen Leistungsbeschreibung angegeben sein.

b) ULP hat die Mindestteilnehmerzahl und die späteste Rücktrittsfrist in der Buchungsbestätigung anzugeben oder dort auf die entsprechenden Prospektangaben zu verweisen.b) ULP hat die Mindestteilnehmerzahl und die späteste Rücktrittsfrist in der Buchungsbestätigung anzugeben oder dort auf die entsprechenden Prospektangaben zu verweisen.

c) ULP ist verp� ichtet, dem Reisenden gegenüber die Absage der Reise unverzüglich zu erklären, wenn feststeht, dass die Reise wegen Nichterreichen der Mindestteilnehmerzahl nicht durchgeführt c) ULP ist verp� ichtet, dem Reisenden gegenüber die Absage der Reise unverzüglich zu erklären, wenn feststeht, dass die Reise wegen Nichterreichen der Mindestteilnehmerzahl nicht durchgeführt

Nimmt der Kunde einzelne Reiseleistungen, die ihm ordnungsgemäß angeboten wurden, nicht in Anspruch aus Gründen, die ihm zuzurechnen sind (z. B. wegen vorzeitiger Rückreise oder aus Nimmt der Kunde einzelne Reiseleistungen, die ihm ordnungsgemäß angeboten wurden, nicht in Anspruch aus Gründen, die ihm zuzurechnen sind (z. B. wegen vorzeitiger Rückreise oder aus sonstigen zwingenden Gründen), hat er keinen Anspruch auf anteilige Erstattung des Reisepreises. ULP wird sich um Erstattung der ersparten Aufwendungen durch die Leistungsträger bemühen. Diese sonstigen zwingenden Gründen), hat er keinen Anspruch auf anteilige Erstattung des Reisepreises. ULP wird sich um Erstattung der ersparten Aufwendungen durch die Leistungsträger bemühen. Diese Verp� ichtung entfällt, wenn es sich um völlig unerhebliche Leistungen handelt oder wenn einer Erstattung gesetzliche oder behördliche Bestimmungen entgegenstehen.Verp� ichtung entfällt, wenn es sich um völlig unerhebliche Leistungen handelt oder wenn einer Erstattung gesetzliche oder behördliche Bestimmungen entgegenstehen.

a) Die Mindestteilnehmerzahl und der späteste Zeitpunkt des Rücktritts durch ULP muss in der konkreten Reiseausschreibung oder, bei einheitlichen Regelungen für alle Reisen oder bestimmte Arten a) Die Mindestteilnehmerzahl und der späteste Zeitpunkt des Rücktritts durch ULP muss in der konkreten Reiseausschreibung oder, bei einheitlichen Regelungen für alle Reisen oder bestimmte Arten

b) ULP hat die Mindestteilnehmerzahl und die späteste Rücktrittsfrist in der Buchungsbestätigung anzugeben oder dort auf die entsprechenden Prospektangaben zu verweisen.b) ULP hat die Mindestteilnehmerzahl und die späteste Rücktrittsfrist in der Buchungsbestätigung anzugeben oder dort auf die entsprechenden Prospektangaben zu verweisen.

Nimmt der Kunde einzelne Reiseleistungen, die ihm ordnungsgemäß angeboten wurden, nicht in Anspruch aus Gründen, die ihm zuzurechnen sind (z. B. wegen vorzeitiger Rückreise oder aus Nimmt der Kunde einzelne Reiseleistungen, die ihm ordnungsgemäß angeboten wurden, nicht in Anspruch aus Gründen, die ihm zuzurechnen sind (z. B. wegen vorzeitiger Rückreise oder aus sonstigen zwingenden Gründen), hat er keinen Anspruch auf anteilige Erstattung des Reisepreises. ULP wird sich um Erstattung der ersparten Aufwendungen durch die Leistungsträger bemühen. Diese sonstigen zwingenden Gründen), hat er keinen Anspruch auf anteilige Erstattung des Reisepreises. ULP wird sich um Erstattung der ersparten Aufwendungen durch die Leistungsträger bemühen. Diese Verp� ichtung entfällt, wenn es sich um völlig unerhebliche Leistungen handelt oder wenn einer Erstattung gesetzliche oder behördliche Bestimmungen entgegenstehen.Verp� ichtung entfällt, wenn es sich um völlig unerhebliche Leistungen handelt oder wenn einer Erstattung gesetzliche oder behördliche Bestimmungen entgegenstehen.

a) Die Mindestteilnehmerzahl und der späteste Zeitpunkt des Rücktritts durch ULP muss in der konkreten Reiseausschreibung oder, bei einheitlichen Regelungen für alle Reisen oder bestimmte Arten a) Die Mindestteilnehmerzahl und der späteste Zeitpunkt des Rücktritts durch ULP muss in der konkreten Reiseausschreibung oder, bei einheitlichen Regelungen für alle Reisen oder bestimmte Arten

b) ULP hat die Mindestteilnehmerzahl und die späteste Rücktrittsfrist in der Buchungsbestätigung anzugeben oder dort auf die entsprechenden Prospektangaben zu verweisen.b) ULP hat die Mindestteilnehmerzahl und die späteste Rücktrittsfrist in der Buchungsbestätigung anzugeben oder dort auf die entsprechenden Prospektangaben zu verweisen.

a) Die Mindestteilnehmerzahl und der späteste Zeitpunkt des Rücktritts durch ULP muss in der konkreten Reiseausschreibung oder, bei einheitlichen Regelungen für alle Reisen oder bestimmte Arten a) Die Mindestteilnehmerzahl und der späteste Zeitpunkt des Rücktritts durch ULP muss in der konkreten Reiseausschreibung oder, bei einheitlichen Regelungen für alle Reisen oder bestimmte Arten

b) ULP hat die Mindestteilnehmerzahl und die späteste Rücktrittsfrist in der Buchungsbestätigung anzugeben oder dort auf die entsprechenden Prospektangaben zu verweisen.b) ULP hat die Mindestteilnehmerzahl und die späteste Rücktrittsfrist in der Buchungsbestätigung anzugeben oder dort auf die entsprechenden Prospektangaben zu verweisen.

c) ULP ist verp� ichtet, dem Reisenden gegenüber die Absage der Reise unverzüglich zu erklären, wenn feststeht, dass die Reise wegen Nichterreichen der Mindestteilnehmerzahl nicht durchgeführt c) ULP ist verp� ichtet, dem Reisenden gegenüber die Absage der Reise unverzüglich zu erklären, wenn feststeht, dass die Reise wegen Nichterreichen der Mindestteilnehmerzahl nicht durchgeführt

b) ULP hat die Mindestteilnehmerzahl und die späteste Rücktrittsfrist in der Buchungsbestätigung anzugeben oder dort auf die entsprechenden Prospektangaben zu verweisen.b) ULP hat die Mindestteilnehmerzahl und die späteste Rücktrittsfrist in der Buchungsbestätigung anzugeben oder dort auf die entsprechenden Prospektangaben zu verweisen.

c) ULP ist verp� ichtet, dem Reisenden gegenüber die Absage der Reise unverzüglich zu erklären, wenn feststeht, dass die Reise wegen Nichterreichen der Mindestteilnehmerzahl nicht durchgeführt c) ULP ist verp� ichtet, dem Reisenden gegenüber die Absage der Reise unverzüglich zu erklären, wenn feststeht, dass die Reise wegen Nichterreichen der Mindestteilnehmerzahl nicht durchgeführt

b) ULP hat die Mindestteilnehmerzahl und die späteste Rücktrittsfrist in der Buchungsbestätigung anzugeben oder dort auf die entsprechenden Prospektangaben zu verweisen.b) ULP hat die Mindestteilnehmerzahl und die späteste Rücktrittsfrist in der Buchungsbestätigung anzugeben oder dort auf die entsprechenden Prospektangaben zu verweisen.

c) ULP ist verp� ichtet, dem Reisenden gegenüber die Absage der Reise unverzüglich zu erklären, wenn feststeht, dass die Reise wegen Nichterreichen der Mindestteilnehmerzahl nicht durchgeführt c) ULP ist verp� ichtet, dem Reisenden gegenüber die Absage der Reise unverzüglich zu erklären, wenn feststeht, dass die Reise wegen Nichterreichen der Mindestteilnehmerzahl nicht durchgeführt c) ULP ist verp� ichtet, dem Reisenden gegenüber die Absage der Reise unverzüglich zu erklären, wenn feststeht, dass die Reise wegen Nichterreichen der Mindestteilnehmerzahl nicht durchgeführt c) ULP ist verp� ichtet, dem Reisenden gegenüber die Absage der Reise unverzüglich zu erklären, wenn feststeht, dass die Reise wegen Nichterreichen der Mindestteilnehmerzahl nicht durchgeführt c) ULP ist verp� ichtet, dem Reisenden gegenüber die Absage der Reise unverzüglich zu erklären, wenn feststeht, dass die Reise wegen Nichterreichen der Mindestteilnehmerzahl nicht durchgeführt c) ULP ist verp� ichtet, dem Reisenden gegenüber die Absage der Reise unverzüglich zu erklären, wenn feststeht, dass die Reise wegen Nichterreichen der Mindestteilnehmerzahl nicht durchgeführt c) ULP ist verp� ichtet, dem Reisenden gegenüber die Absage der Reise unverzüglich zu erklären, wenn feststeht, dass die Reise wegen Nichterreichen der Mindestteilnehmerzahl nicht durchgeführt c) ULP ist verp� ichtet, dem Reisenden gegenüber die Absage der Reise unverzüglich zu erklären, wenn feststeht, dass die Reise wegen Nichterreichen der Mindestteilnehmerzahl nicht durchgeführt

Nimmt der Kunde einzelne Reiseleistungen, die ihm ordnungsgemäß angeboten wurden, nicht in Anspruch aus Gründen, die ihm zuzurechnen sind (z. B. wegen vorzeitiger Rückreise oder aus Nimmt der Kunde einzelne Reiseleistungen, die ihm ordnungsgemäß angeboten wurden, nicht in Anspruch aus Gründen, die ihm zuzurechnen sind (z. B. wegen vorzeitiger Rückreise oder aus sonstigen zwingenden Gründen), hat er keinen Anspruch auf anteilige Erstattung des Reisepreises. ULP wird sich um Erstattung der ersparten Aufwendungen durch die Leistungsträger bemühen. Diese sonstigen zwingenden Gründen), hat er keinen Anspruch auf anteilige Erstattung des Reisepreises. ULP wird sich um Erstattung der ersparten Aufwendungen durch die Leistungsträger bemühen. Diese Verp� ichtung entfällt, wenn es sich um völlig unerhebliche Leistungen handelt oder wenn einer Erstattung gesetzliche oder behördliche Bestimmungen entgegenstehen.Verp� ichtung entfällt, wenn es sich um völlig unerhebliche Leistungen handelt oder wenn einer Erstattung gesetzliche oder behördliche Bestimmungen entgegenstehen.

8.1. ULP kann bei Nichterreichen einer Mindestteilnehmerzahl nach Maßgabe folgender Regelungen zurücktreten:8.1. ULP kann bei Nichterreichen einer Mindestteilnehmerzahl nach Maßgabe folgender Regelungen zurücktreten:

a) Die Mindestteilnehmerzahl und der späteste Zeitpunkt des Rücktritts durch ULP muss in der konkreten Reiseausschreibung oder, bei einheitlichen Regelungen für alle Reisen oder bestimmte Arten a) Die Mindestteilnehmerzahl und der späteste Zeitpunkt des Rücktritts durch ULP muss in der konkreten Reiseausschreibung oder, bei einheitlichen Regelungen für alle Reisen oder bestimmte Arten von Reisen, in einem allgemeinen Kataloghinweis oder einer allgemeinen Leistungsbeschreibung angegeben sein.von Reisen, in einem allgemeinen Kataloghinweis oder einer allgemeinen Leistungsbeschreibung angegeben sein.a) Die Mindestteilnehmerzahl und der späteste Zeitpunkt des Rücktritts durch ULP muss in der konkreten Reiseausschreibung oder, bei einheitlichen Regelungen für alle Reisen oder bestimmte Arten a) Die Mindestteilnehmerzahl und der späteste Zeitpunkt des Rücktritts durch ULP muss in der konkreten Reiseausschreibung oder, bei einheitlichen Regelungen für alle Reisen oder bestimmte Arten

b) ULP hat die Mindestteilnehmerzahl und die späteste Rücktrittsfrist in der Buchungsbestätigung anzugeben oder dort auf die entsprechenden Prospektangaben zu verweisen.b) ULP hat die Mindestteilnehmerzahl und die späteste Rücktrittsfrist in der Buchungsbestätigung anzugeben oder dort auf die entsprechenden Prospektangaben zu verweisen.

c) ULP ist verp� ichtet, dem Reisenden gegenüber die Absage der Reise unverzüglich zu erklären, wenn feststeht, dass die Reise wegen Nichterreichen der Mindestteilnehmerzahl nicht durchgeführt c) ULP ist verp� ichtet, dem Reisenden gegenüber die Absage der Reise unverzüglich zu erklären, wenn feststeht, dass die Reise wegen Nichterreichen der Mindestteilnehmerzahl nicht durchgeführt

ULPbike 61

/ ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN der ULP GmbH

ULPbike 61

9.5. Der Kunde hat ULP zu informieren, wenn er die erforderlichen Reiseunterlagen (z. B. Flugschein, Hotelgutscheine) innerhalb der ihm von ULP mitgeteilten Frist nicht oder nicht vollständig erhält.

10. Besondere Obliegenheiten des Kunden

10.1. Der Teilnehmer ist verp� ichtet, ihm mitgeteilten Hinweise sowie die Anweisungen der Guides zu beachten, soweit diese Hinweise und Anweisungen unter Berücksichtigung der Interessen des Kunden objektiv zumutbar und erforderlich sind und insbesondere der Sicherheit des Kunden, anderer Teilnehmer, dem Ausschluss der Gefährdung fremder Personen und Sachen und der ord-nungsgemäßen Reiseabwicklung dienen.

10.2. Der Teilnehmer ist verp� ichtet, sich vor Buchung der Reise, vor Reiseantritt und während der Reise selbst bezüglich seiner gesundheitlichen Verfassung und seiner körperlichen Konstitution zu vergewissern und insbesondere angehalten, vor der Buchung und/oder dem Reiseantritt gegebenenfalls ärztlichen Rat in Anspruch zu nehmen. ULP obliegt diesbezüglich keine vertragliche Bera-tungs-, Prüfungs- und Überwachungsp� icht.

10.3. Der Kunde ist für die Verkehrssicherheit, die technische Funktionsfähigkeit und alle sonstigen Umstände im Zusammenhang mit der Mitführung eines eigenen Fahrrades ausschließlich selbst verantwortlich. Auch diesbezüglich obliegt ULP keine Beratungs- oder Überprüfungsp� icht.

10.4. Sowohl bei mitgeführten eigenen Fahrrädern, als auch bei zur Verfügung gestellten Fahrrädern obliegt dem Kunden eine fortlaufende Überprüfung bezüglich der technischen Mängelfreiheit und der Verkehrssicherheit. Im Rahmen seiner allgemeinen gesetzlichen Verp� ichtung zur Mängelrüge ist der Kunde gehalten, etwaige Mängel unverzüglich der von ULP eingesetzten Reiseleitung mitzuteilen und – bei einem zur Verfügung gestellten Fahrrad – Abhilfe zu verlangen.

10.5. Der Kunde ist zur strikten Einhaltung aller Verkehrsvorschriften verp� ichtet. Unabhängig von den hierzu von ULP erteilten Informationen hat sich der Kunde auch selbst über entsprechende Verkehrsvorschriften des jeweiligen Reiselandes zu informieren.

10.6. Während sämtlicher Touren mit Fahrrad von ULP als Reiseveranstalter besteht Helmp� icht.

10.7. Der Kunde ist gehalten, jedwede Schädigung, Beeinträchtigung oder Gefährdung fremder Personen und Sachen zu vermeiden und bei der Führung des Fahrrades sein Verhalten und seine Fahr-weise entsprechend auszurichten.

11. Kündigung aus verhaltensbedingten Gründen

11.1. ULP kann den Reisevertrag ohne Einhaltung einer Frist kündigen, wenn

a) der Kunde die für die spezielle Reiseveranstaltung erforderlichen körperlichen Voraussetzungen nicht hinreichend erfüllt bzw. die mitgebrachte Ausrüstung für den vorgesehenen Zweck nicht ausreichend ist,

b) der Kunde schuldhaft gegen die besonderen Obliegenheiten nach Zi� . 11. dieser Reisebedingungen verstößt,

c) der Kunde ansonsten ungeachtet einer Abmahnung von ULP nachhaltig stört oder wenn er sich in solchem Maß vertragswidrig verhält, dass die sofortige Aufhebung des Vertrages gerechtfertigt ist.

11.2. Kündigt ULP, so behält sie den Anspruch auf den Reisepreis; sie muss sich jedoch den Wert der ersparten Aufwendungen sowie diejenigen Vorteile anrechnen lassen, die sie aus einer anderweiti-gen Verwendung der nicht in Anspruch genommenen Leistung erlangt, einschließlich der ihr von den Leistungsträgern gutgebrachten Beträge.

12. Beschränkung der Haftung

12.1. Die vertragliche Haftung von ULP für Schäden, die nicht aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit resultieren, ist auf den dreifachen Reisepreis beschränkt,

a) soweit ein Schaden des Kunden weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt wird oder

b) soweit ULP für einen dem Kunden entstehenden Schaden allein wegen eines Verschuldens eines Leistungsträgers verantwortlich ist.

Möglicherweise darüber hinausgehende Ansprüche nach dem Montrealer Übereinkommen bzw. dem Luftverkehrsgesetz bleiben von dieser Haftungsbeschränkung unberührt.

12.2. ULP haftet nicht für Leistungsstörungen, Personen- und Sachschäden im Zusammenhang mit Leis tungen, die als Fremdleistungen lediglich vermittelt werden (z. B. Aus� üge, Sportveranstal-tungen, Theaterbesuche, Ausstellungen, Beförderungsleistungen von und zum ausgeschriebenen Ausgangs- und Zielort), wenn diese Leistungen in der Reiseausschreibung und der Buchungsbestä-tigung ausdrücklich und unter Angabe des vermittelten Vertragspartners als Fremdleistungen so eindeutig gekennzeichnet werden, dass sie für den Kunden/Reisenden erkennbar nicht Bestandteil der Reiseleistungen von ULP sind. ULP haftet jedoch für Leistungen, welche die Beförderung des Kunden/Reisenden vom ausgeschriebenen Ausgangsort der Reise zum ausgeschriebenen Zielort, Zwischenbeförderungen während der Reise und die Unterbringung während der Reise beinhalten und/oder wenn und insoweit für einen Schaden des Kunden/Reisenden die Verletzung von Hinweis-, Aufklärungs- oder Organisationsp� ichten von ULP ursächlich geworden ist. Eine etwaige Haftung von ULP aus der Verletzung von Vermittlerp� ichten bleibt durch die vorstehenden Bestimmungen unberührt.

13. Ausschluss von Ansprüchen

13.1. Ansprüche wegen nicht vertragsgemäßer Erbringung der Reise hat der Kunde innerhalb eines Monats nach dem vertraglich vorgesehenen Zeitpunkt der Beendigung der Reise geltend zu machen. Die Frist beginnt mit dem Tag, der dem Tag des vertraglichen Reiseendes folgt. Fällt der letzte Tag der Frist auf einen Sonntag, einen am Erklärungsort staatlich anerkannten allgemeinen Feiertag oder einen Sonnabend, so tritt an die Stelle eines solchen Tages der nächste Werktag.

13.2. Die Geltendmachung kann fristwahrend nur gegenüber ULP unter der nachfolgend angegebenen Anschrift erfolgen. Nach Ablauf der Frist kann der Kunde Ansprüche nur geltend machen, wenn er ohne Verschulden an der Einhaltung der Frist verhindert worden ist.

13.3. Die Frist nach Zi� . 13.1 gilt auch für die Anmeldung von Gepäckschäden oder Zustellungsverzögerungen beim Gepäck im Zusammenhang mit Flügen, wenn Gewährleistungsrechte aus den §§ 651 c Abs. 3, 651 d, 651 e Abs. 3 und 4 BGB geltend gemacht werden. Ein Schadensersatzanspruch wegen Gepäckbeschädigung ist binnen 7 Tagen, ein Schadensersatzanspruch wegen Gepäckverspätung binnen 21 Tagen nach Aushändigung geltend zu machen.

10.6. Während sämtlicher Touren mit Fahrrad von ULP als Reiseveranstalter besteht Helmp� icht.10.6. Während sämtlicher Touren mit Fahrrad von ULP als Reiseveranstalter besteht Helmp� icht.

10.7. Der Kunde ist gehalten, jedwede Schädigung, Beeinträchtigung oder Gefährdung fremder Personen und Sachen zu vermeiden und bei der Führung des Fahrrades sein Verhalten und seine Fahr-10.7. Der Kunde ist gehalten, jedwede Schädigung, Beeinträchtigung oder Gefährdung fremder Personen und Sachen zu vermeiden und bei der Führung des Fahrrades sein Verhalten und seine Fahr-10.7. Der Kunde ist gehalten, jedwede Schädigung, Beeinträchtigung oder Gefährdung fremder Personen und Sachen zu vermeiden und bei der Führung des Fahrrades sein Verhalten und seine Fahr-10.7. Der Kunde ist gehalten, jedwede Schädigung, Beeinträchtigung oder Gefährdung fremder Personen und Sachen zu vermeiden und bei der Führung des Fahrrades sein Verhalten und seine Fahr-10.7. Der Kunde ist gehalten, jedwede Schädigung, Beeinträchtigung oder Gefährdung fremder Personen und Sachen zu vermeiden und bei der Führung des Fahrrades sein Verhalten und seine Fahr-10.7. Der Kunde ist gehalten, jedwede Schädigung, Beeinträchtigung oder Gefährdung fremder Personen und Sachen zu vermeiden und bei der Führung des Fahrrades sein Verhalten und seine Fahr-10.7. Der Kunde ist gehalten, jedwede Schädigung, Beeinträchtigung oder Gefährdung fremder Personen und Sachen zu vermeiden und bei der Führung des Fahrrades sein Verhalten und seine Fahr-10.7. Der Kunde ist gehalten, jedwede Schädigung, Beeinträchtigung oder Gefährdung fremder Personen und Sachen zu vermeiden und bei der Führung des Fahrrades sein Verhalten und seine Fahr-weise entsprechend auszurichten. weise entsprechend auszurichten.

11. Kündigung aus verhaltensbedingten Gründen11. Kündigung aus verhaltensbedingten Gründen

11.1. ULP kann den Reisevertrag ohne Einhaltung einer Frist kündigen, wenn11.1. ULP kann den Reisevertrag ohne Einhaltung einer Frist kündigen, wenn

a) der Kunde die für die spezielle Reiseveranstaltung erforderlichen körperlichen Voraussetzungen nicht hinreichend erfüllt bzw. die mitgebrachte Ausrüstung für den vorgesehenen Zweck nicht a) der Kunde die für die spezielle Reiseveranstaltung erforderlichen körperlichen Voraussetzungen nicht hinreichend erfüllt bzw. die mitgebrachte Ausrüstung für den vorgesehenen Zweck nicht a) der Kunde die für die spezielle Reiseveranstaltung erforderlichen körperlichen Voraussetzungen nicht hinreichend erfüllt bzw. die mitgebrachte Ausrüstung für den vorgesehenen Zweck nicht a) der Kunde die für die spezielle Reiseveranstaltung erforderlichen körperlichen Voraussetzungen nicht hinreichend erfüllt bzw. die mitgebrachte Ausrüstung für den vorgesehenen Zweck nicht a) der Kunde die für die spezielle Reiseveranstaltung erforderlichen körperlichen Voraussetzungen nicht hinreichend erfüllt bzw. die mitgebrachte Ausrüstung für den vorgesehenen Zweck nicht a) der Kunde die für die spezielle Reiseveranstaltung erforderlichen körperlichen Voraussetzungen nicht hinreichend erfüllt bzw. die mitgebrachte Ausrüstung für den vorgesehenen Zweck nicht a) der Kunde die für die spezielle Reiseveranstaltung erforderlichen körperlichen Voraussetzungen nicht hinreichend erfüllt bzw. die mitgebrachte Ausrüstung für den vorgesehenen Zweck nicht a) der Kunde die für die spezielle Reiseveranstaltung erforderlichen körperlichen Voraussetzungen nicht hinreichend erfüllt bzw. die mitgebrachte Ausrüstung für den vorgesehenen Zweck nicht ausreichend ist,ausreichend ist,

b) der Kunde schuldhaft gegen die besonderen Obliegenheiten nach Zi� . 11. dieser Reisebedingungen verstößt,b) der Kunde schuldhaft gegen die besonderen Obliegenheiten nach Zi� . 11. dieser Reisebedingungen verstößt,

c) der Kunde ansonsten ungeachtet einer Abmahnung von ULP nachhaltig stört oder wenn er sich in solchem Maß vertragswidrig verhält, dass die sofortige Aufhebung des Vertrages gerechtfertigt ist.c) der Kunde ansonsten ungeachtet einer Abmahnung von ULP nachhaltig stört oder wenn er sich in solchem Maß vertragswidrig verhält, dass die sofortige Aufhebung des Vertrages gerechtfertigt ist.c) der Kunde ansonsten ungeachtet einer Abmahnung von ULP nachhaltig stört oder wenn er sich in solchem Maß vertragswidrig verhält, dass die sofortige Aufhebung des Vertrages gerechtfertigt ist.c) der Kunde ansonsten ungeachtet einer Abmahnung von ULP nachhaltig stört oder wenn er sich in solchem Maß vertragswidrig verhält, dass die sofortige Aufhebung des Vertrages gerechtfertigt ist.c) der Kunde ansonsten ungeachtet einer Abmahnung von ULP nachhaltig stört oder wenn er sich in solchem Maß vertragswidrig verhält, dass die sofortige Aufhebung des Vertrages gerechtfertigt ist.c) der Kunde ansonsten ungeachtet einer Abmahnung von ULP nachhaltig stört oder wenn er sich in solchem Maß vertragswidrig verhält, dass die sofortige Aufhebung des Vertrages gerechtfertigt ist.c) der Kunde ansonsten ungeachtet einer Abmahnung von ULP nachhaltig stört oder wenn er sich in solchem Maß vertragswidrig verhält, dass die sofortige Aufhebung des Vertrages gerechtfertigt ist.c) der Kunde ansonsten ungeachtet einer Abmahnung von ULP nachhaltig stört oder wenn er sich in solchem Maß vertragswidrig verhält, dass die sofortige Aufhebung des Vertrages gerechtfertigt ist.

11.2. Kündigt ULP, so behält sie den Anspruch auf den Reisepreis; sie muss sich jedoch den Wert der ersparten Aufwendungen sowie diejenigen Vorteile anrechnen lassen, die sie aus einer anderweiti-11.2. Kündigt ULP, so behält sie den Anspruch auf den Reisepreis; sie muss sich jedoch den Wert der ersparten Aufwendungen sowie diejenigen Vorteile anrechnen lassen, die sie aus einer anderweiti-11.2. Kündigt ULP, so behält sie den Anspruch auf den Reisepreis; sie muss sich jedoch den Wert der ersparten Aufwendungen sowie diejenigen Vorteile anrechnen lassen, die sie aus einer anderweiti-11.2. Kündigt ULP, so behält sie den Anspruch auf den Reisepreis; sie muss sich jedoch den Wert der ersparten Aufwendungen sowie diejenigen Vorteile anrechnen lassen, die sie aus einer anderweiti-11.2. Kündigt ULP, so behält sie den Anspruch auf den Reisepreis; sie muss sich jedoch den Wert der ersparten Aufwendungen sowie diejenigen Vorteile anrechnen lassen, die sie aus einer anderweiti-11.2. Kündigt ULP, so behält sie den Anspruch auf den Reisepreis; sie muss sich jedoch den Wert der ersparten Aufwendungen sowie diejenigen Vorteile anrechnen lassen, die sie aus einer anderweiti-11.2. Kündigt ULP, so behält sie den Anspruch auf den Reisepreis; sie muss sich jedoch den Wert der ersparten Aufwendungen sowie diejenigen Vorteile anrechnen lassen, die sie aus einer anderweiti-11.2. Kündigt ULP, so behält sie den Anspruch auf den Reisepreis; sie muss sich jedoch den Wert der ersparten Aufwendungen sowie diejenigen Vorteile anrechnen lassen, die sie aus einer anderweiti-gen Verwendung der nicht in Anspruch genommenen Leistung erlangt, einschließlich der ihr von den Leistungsträgern gutgebrachten Beträge.gen Verwendung der nicht in Anspruch genommenen Leistung erlangt, einschließlich der ihr von den Leistungsträgern gutgebrachten Beträge.gen Verwendung der nicht in Anspruch genommenen Leistung erlangt, einschließlich der ihr von den Leistungsträgern gutgebrachten Beträge.gen Verwendung der nicht in Anspruch genommenen Leistung erlangt, einschließlich der ihr von den Leistungsträgern gutgebrachten Beträge.gen Verwendung der nicht in Anspruch genommenen Leistung erlangt, einschließlich der ihr von den Leistungsträgern gutgebrachten Beträge.gen Verwendung der nicht in Anspruch genommenen Leistung erlangt, einschließlich der ihr von den Leistungsträgern gutgebrachten Beträge.gen Verwendung der nicht in Anspruch genommenen Leistung erlangt, einschließlich der ihr von den Leistungsträgern gutgebrachten Beträge.gen Verwendung der nicht in Anspruch genommenen Leistung erlangt, einschließlich der ihr von den Leistungsträgern gutgebrachten Beträge.

12. Beschränkung der Haftung12. Beschränkung der Haftung

12.1. Die vertragliche Haftung von ULP für Schäden, die nicht aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit resultieren, ist auf den dreifachen Reisepreis beschränkt,12.1. Die vertragliche Haftung von ULP für Schäden, die nicht aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit resultieren, ist auf den dreifachen Reisepreis beschränkt,12.1. Die vertragliche Haftung von ULP für Schäden, die nicht aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit resultieren, ist auf den dreifachen Reisepreis beschränkt,12.1. Die vertragliche Haftung von ULP für Schäden, die nicht aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit resultieren, ist auf den dreifachen Reisepreis beschränkt,12.1. Die vertragliche Haftung von ULP für Schäden, die nicht aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit resultieren, ist auf den dreifachen Reisepreis beschränkt,12.1. Die vertragliche Haftung von ULP für Schäden, die nicht aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit resultieren, ist auf den dreifachen Reisepreis beschränkt,

a) soweit ein Schaden des Kunden weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt wird odera) soweit ein Schaden des Kunden weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt wird oder

b) soweit ULP für einen dem Kunden entstehenden Schaden allein wegen eines Verschuldens eines Leistungsträgers verantwortlich ist.b) soweit ULP für einen dem Kunden entstehenden Schaden allein wegen eines Verschuldens eines Leistungsträgers verantwortlich ist.b) soweit ULP für einen dem Kunden entstehenden Schaden allein wegen eines Verschuldens eines Leistungsträgers verantwortlich ist.b) soweit ULP für einen dem Kunden entstehenden Schaden allein wegen eines Verschuldens eines Leistungsträgers verantwortlich ist.b) soweit ULP für einen dem Kunden entstehenden Schaden allein wegen eines Verschuldens eines Leistungsträgers verantwortlich ist.b) soweit ULP für einen dem Kunden entstehenden Schaden allein wegen eines Verschuldens eines Leistungsträgers verantwortlich ist.

weise entsprechend auszurichten. weise entsprechend auszurichten.

11. Kündigung aus verhaltensbedingten Gründen11. Kündigung aus verhaltensbedingten Gründen

11.1. ULP kann den Reisevertrag ohne Einhaltung einer Frist kündigen, wenn11.1. ULP kann den Reisevertrag ohne Einhaltung einer Frist kündigen, wenn

a) der Kunde die für die spezielle Reiseveranstaltung erforderlichen körperlichen Voraussetzungen nicht hinreichend erfüllt bzw. die mitgebrachte Ausrüstung für den vorgesehenen Zweck nicht a) der Kunde die für die spezielle Reiseveranstaltung erforderlichen körperlichen Voraussetzungen nicht hinreichend erfüllt bzw. die mitgebrachte Ausrüstung für den vorgesehenen Zweck nicht ausreichend ist,ausreichend ist,

b) der Kunde schuldhaft gegen die besonderen Obliegenheiten nach Zi� . 11. dieser Reisebedingungen verstößt,b) der Kunde schuldhaft gegen die besonderen Obliegenheiten nach Zi� . 11. dieser Reisebedingungen verstößt,

c) der Kunde ansonsten ungeachtet einer Abmahnung von ULP nachhaltig stört oder wenn er sich in solchem Maß vertragswidrig verhält, dass die sofortige Aufhebung des Vertrages gerechtfertigt ist.c) der Kunde ansonsten ungeachtet einer Abmahnung von ULP nachhaltig stört oder wenn er sich in solchem Maß vertragswidrig verhält, dass die sofortige Aufhebung des Vertrages gerechtfertigt ist.

11.2. Kündigt ULP, so behält sie den Anspruch auf den Reisepreis; sie muss sich jedoch den Wert der ersparten Aufwendungen sowie diejenigen Vorteile anrechnen lassen, die sie aus einer anderweiti-11.2. Kündigt ULP, so behält sie den Anspruch auf den Reisepreis; sie muss sich jedoch den Wert der ersparten Aufwendungen sowie diejenigen Vorteile anrechnen lassen, die sie aus einer anderweiti-gen Verwendung der nicht in Anspruch genommenen Leistung erlangt, einschließlich der ihr von den Leistungsträgern gutgebrachten Beträge.gen Verwendung der nicht in Anspruch genommenen Leistung erlangt, einschließlich der ihr von den Leistungsträgern gutgebrachten Beträge.

12. Beschränkung der Haftung12. Beschränkung der Haftung

12.1. Die vertragliche Haftung von ULP für Schäden, die nicht aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit resultieren, ist auf den dreifachen Reisepreis beschränkt,12.1. Die vertragliche Haftung von ULP für Schäden, die nicht aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit resultieren, ist auf den dreifachen Reisepreis beschränkt,

11.1. ULP kann den Reisevertrag ohne Einhaltung einer Frist kündigen, wenn11.1. ULP kann den Reisevertrag ohne Einhaltung einer Frist kündigen, wenn

a) der Kunde die für die spezielle Reiseveranstaltung erforderlichen körperlichen Voraussetzungen nicht hinreichend erfüllt bzw. die mitgebrachte Ausrüstung für den vorgesehenen Zweck nicht a) der Kunde die für die spezielle Reiseveranstaltung erforderlichen körperlichen Voraussetzungen nicht hinreichend erfüllt bzw. die mitgebrachte Ausrüstung für den vorgesehenen Zweck nicht

b) der Kunde schuldhaft gegen die besonderen Obliegenheiten nach Zi� . 11. dieser Reisebedingungen verstößt,b) der Kunde schuldhaft gegen die besonderen Obliegenheiten nach Zi� . 11. dieser Reisebedingungen verstößt,

c) der Kunde ansonsten ungeachtet einer Abmahnung von ULP nachhaltig stört oder wenn er sich in solchem Maß vertragswidrig verhält, dass die sofortige Aufhebung des Vertrages gerechtfertigt ist.c) der Kunde ansonsten ungeachtet einer Abmahnung von ULP nachhaltig stört oder wenn er sich in solchem Maß vertragswidrig verhält, dass die sofortige Aufhebung des Vertrages gerechtfertigt ist.

11. Kündigung aus verhaltensbedingten Gründen11. Kündigung aus verhaltensbedingten Gründen

11.1. ULP kann den Reisevertrag ohne Einhaltung einer Frist kündigen, wenn11.1. ULP kann den Reisevertrag ohne Einhaltung einer Frist kündigen, wenn

a) der Kunde die für die spezielle Reiseveranstaltung erforderlichen körperlichen Voraussetzungen nicht hinreichend erfüllt bzw. die mitgebrachte Ausrüstung für den vorgesehenen Zweck nicht a) der Kunde die für die spezielle Reiseveranstaltung erforderlichen körperlichen Voraussetzungen nicht hinreichend erfüllt bzw. die mitgebrachte Ausrüstung für den vorgesehenen Zweck nicht

b) der Kunde schuldhaft gegen die besonderen Obliegenheiten nach Zi� . 11. dieser Reisebedingungen verstößt,b) der Kunde schuldhaft gegen die besonderen Obliegenheiten nach Zi� . 11. dieser Reisebedingungen verstößt,

c) der Kunde ansonsten ungeachtet einer Abmahnung von ULP nachhaltig stört oder wenn er sich in solchem Maß vertragswidrig verhält, dass die sofortige Aufhebung des Vertrages gerechtfertigt ist.c) der Kunde ansonsten ungeachtet einer Abmahnung von ULP nachhaltig stört oder wenn er sich in solchem Maß vertragswidrig verhält, dass die sofortige Aufhebung des Vertrages gerechtfertigt ist.

a) der Kunde die für die spezielle Reiseveranstaltung erforderlichen körperlichen Voraussetzungen nicht hinreichend erfüllt bzw. die mitgebrachte Ausrüstung für den vorgesehenen Zweck nicht a) der Kunde die für die spezielle Reiseveranstaltung erforderlichen körperlichen Voraussetzungen nicht hinreichend erfüllt bzw. die mitgebrachte Ausrüstung für den vorgesehenen Zweck nicht

b) der Kunde schuldhaft gegen die besonderen Obliegenheiten nach Zi� . 11. dieser Reisebedingungen verstößt,b) der Kunde schuldhaft gegen die besonderen Obliegenheiten nach Zi� . 11. dieser Reisebedingungen verstößt,

c) der Kunde ansonsten ungeachtet einer Abmahnung von ULP nachhaltig stört oder wenn er sich in solchem Maß vertragswidrig verhält, dass die sofortige Aufhebung des Vertrages gerechtfertigt ist.c) der Kunde ansonsten ungeachtet einer Abmahnung von ULP nachhaltig stört oder wenn er sich in solchem Maß vertragswidrig verhält, dass die sofortige Aufhebung des Vertrages gerechtfertigt ist.

11.2. Kündigt ULP, so behält sie den Anspruch auf den Reisepreis; sie muss sich jedoch den Wert der ersparten Aufwendungen sowie diejenigen Vorteile anrechnen lassen, die sie aus einer anderweiti-11.2. Kündigt ULP, so behält sie den Anspruch auf den Reisepreis; sie muss sich jedoch den Wert der ersparten Aufwendungen sowie diejenigen Vorteile anrechnen lassen, die sie aus einer anderweiti-gen Verwendung der nicht in Anspruch genommenen Leistung erlangt, einschließlich der ihr von den Leistungsträgern gutgebrachten Beträge.gen Verwendung der nicht in Anspruch genommenen Leistung erlangt, einschließlich der ihr von den Leistungsträgern gutgebrachten Beträge.11.2. Kündigt ULP, so behält sie den Anspruch auf den Reisepreis; sie muss sich jedoch den Wert der ersparten Aufwendungen sowie diejenigen Vorteile anrechnen lassen, die sie aus einer anderweiti-11.2. Kündigt ULP, so behält sie den Anspruch auf den Reisepreis; sie muss sich jedoch den Wert der ersparten Aufwendungen sowie diejenigen Vorteile anrechnen lassen, die sie aus einer anderweiti-gen Verwendung der nicht in Anspruch genommenen Leistung erlangt, einschließlich der ihr von den Leistungsträgern gutgebrachten Beträge.gen Verwendung der nicht in Anspruch genommenen Leistung erlangt, einschließlich der ihr von den Leistungsträgern gutgebrachten Beträge.11.2. Kündigt ULP, so behält sie den Anspruch auf den Reisepreis; sie muss sich jedoch den Wert der ersparten Aufwendungen sowie diejenigen Vorteile anrechnen lassen, die sie aus einer anderweiti-11.2. Kündigt ULP, so behält sie den Anspruch auf den Reisepreis; sie muss sich jedoch den Wert der ersparten Aufwendungen sowie diejenigen Vorteile anrechnen lassen, die sie aus einer anderweiti-gen Verwendung der nicht in Anspruch genommenen Leistung erlangt, einschließlich der ihr von den Leistungsträgern gutgebrachten Beträge.gen Verwendung der nicht in Anspruch genommenen Leistung erlangt, einschließlich der ihr von den Leistungsträgern gutgebrachten Beträge.

12. Beschränkung der Haftung12. Beschränkung der Haftung

11.2. Kündigt ULP, so behält sie den Anspruch auf den Reisepreis; sie muss sich jedoch den Wert der ersparten Aufwendungen sowie diejenigen Vorteile anrechnen lassen, die sie aus einer anderweiti-11.2. Kündigt ULP, so behält sie den Anspruch auf den Reisepreis; sie muss sich jedoch den Wert der ersparten Aufwendungen sowie diejenigen Vorteile anrechnen lassen, die sie aus einer anderweiti-gen Verwendung der nicht in Anspruch genommenen Leistung erlangt, einschließlich der ihr von den Leistungsträgern gutgebrachten Beträge.gen Verwendung der nicht in Anspruch genommenen Leistung erlangt, einschließlich der ihr von den Leistungsträgern gutgebrachten Beträge.11.2. Kündigt ULP, so behält sie den Anspruch auf den Reisepreis; sie muss sich jedoch den Wert der ersparten Aufwendungen sowie diejenigen Vorteile anrechnen lassen, die sie aus einer anderweiti-11.2. Kündigt ULP, so behält sie den Anspruch auf den Reisepreis; sie muss sich jedoch den Wert der ersparten Aufwendungen sowie diejenigen Vorteile anrechnen lassen, die sie aus einer anderweiti-gen Verwendung der nicht in Anspruch genommenen Leistung erlangt, einschließlich der ihr von den Leistungsträgern gutgebrachten Beträge.gen Verwendung der nicht in Anspruch genommenen Leistung erlangt, einschließlich der ihr von den Leistungsträgern gutgebrachten Beträge.11.2. Kündigt ULP, so behält sie den Anspruch auf den Reisepreis; sie muss sich jedoch den Wert der ersparten Aufwendungen sowie diejenigen Vorteile anrechnen lassen, die sie aus einer anderweiti-11.2. Kündigt ULP, so behält sie den Anspruch auf den Reisepreis; sie muss sich jedoch den Wert der ersparten Aufwendungen sowie diejenigen Vorteile anrechnen lassen, die sie aus einer anderweiti-gen Verwendung der nicht in Anspruch genommenen Leistung erlangt, einschließlich der ihr von den Leistungsträgern gutgebrachten Beträge.gen Verwendung der nicht in Anspruch genommenen Leistung erlangt, einschließlich der ihr von den Leistungsträgern gutgebrachten Beträge.gen Verwendung der nicht in Anspruch genommenen Leistung erlangt, einschließlich der ihr von den Leistungsträgern gutgebrachten Beträge.gen Verwendung der nicht in Anspruch genommenen Leistung erlangt, einschließlich der ihr von den Leistungsträgern gutgebrachten Beträge.

11. Kündigung aus verhaltensbedingten Gründen11. Kündigung aus verhaltensbedingten Gründen

11.1. ULP kann den Reisevertrag ohne Einhaltung einer Frist kündigen, wenn11.1. ULP kann den Reisevertrag ohne Einhaltung einer Frist kündigen, wenn

a) der Kunde die für die spezielle Reiseveranstaltung erforderlichen körperlichen Voraussetzungen nicht hinreichend erfüllt bzw. die mitgebrachte Ausrüstung für den vorgesehenen Zweck nicht a) der Kunde die für die spezielle Reiseveranstaltung erforderlichen körperlichen Voraussetzungen nicht hinreichend erfüllt bzw. die mitgebrachte Ausrüstung für den vorgesehenen Zweck nicht ausreichend ist,ausreichend ist,

b) der Kunde schuldhaft gegen die besonderen Obliegenheiten nach Zi� . 11. dieser Reisebedingungen verstößt,b) der Kunde schuldhaft gegen die besonderen Obliegenheiten nach Zi� . 11. dieser Reisebedingungen verstößt,

c) der Kunde ansonsten ungeachtet einer Abmahnung von ULP nachhaltig stört oder wenn er sich in solchem Maß vertragswidrig verhält, dass die sofortige Aufhebung des Vertrages gerechtfertigt ist.c) der Kunde ansonsten ungeachtet einer Abmahnung von ULP nachhaltig stört oder wenn er sich in solchem Maß vertragswidrig verhält, dass die sofortige Aufhebung des Vertrages gerechtfertigt ist.

11.2. Kündigt ULP, so behält sie den Anspruch auf den Reisepreis; sie muss sich jedoch den Wert der ersparten Aufwendungen sowie diejenigen Vorteile anrechnen lassen, die sie aus einer anderweiti-11.2. Kündigt ULP, so behält sie den Anspruch auf den Reisepreis; sie muss sich jedoch den Wert der ersparten Aufwendungen sowie diejenigen Vorteile anrechnen lassen, die sie aus einer anderweiti-gen Verwendung der nicht in Anspruch genommenen Leistung erlangt, einschließlich der ihr von den Leistungsträgern gutgebrachten Beträge.gen Verwendung der nicht in Anspruch genommenen Leistung erlangt, einschließlich der ihr von den Leistungsträgern gutgebrachten Beträge.

12. Beschränkung der Haftung12. Beschränkung der Haftung

62 ULPbike

14. Verjährung

14.1. Ansprüche des Kunden nach den §§ 651c bis f BGB aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen P� ichtverletzung von ULP oder eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen von ULP beruhen, verjähren in zwei Jahren. Dies gilt auch für Ansprüche auf den Ersatz sonstiger Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen P� ichtverletzung von ULP oder eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen von ULP beruhen.

14.2. Alle übrigen Ansprüche nach den §§ 651c bis f BGB verjähren in einem Jahr.

14.3.Die Verjährung nach Zi� er 14.1 und 14.2 beginnt mit dem Tag, der dem Tag des vertraglichen Reiseendes folgt. Fällt der letzte Tag der Frist auf einen Sonntag, einen am Erklärungsort staatlich anerkannten allgemeinen Feiertag oder einen Sonnabend, so tritt an die Stelle eines solchen Tages der nächste Werktag.

14.4. Schweben zwischen dem Kunden und ULP Verhandlungen über den Anspruch oder die den Anspruch begründenden Umstände, so ist die Verjährung gehemmt, bis der Kunde oder ULP die Fortsetzung der Verhandlungen verweigert. Die Verjährung tritt frühestens drei Monate nach dem Ende der Hemmung ein. Nimmt der Kunde einzelne Reiseleistungen, die ihm ordnungsgemäß angeboten wurden, nicht in Anspruch aus Gründen, die ihm zuzurechnen sind (z. B. wegen vorzeitiger Rückreise oder aus sonstigen zwingenden Gründen), hat er keinen Anspruch auf anteilige Erstattung des Reisepreises. ULP wird sich um Erstattung der ersparten Aufwendungen durch die Leistungsträger bemühen. Diese Verp� ichtung entfällt, wenn es sich um völlig unerhebliche Leistungen handelt oder wenn einer Erstattung gesetzliche oder behördliche Bestimmungen entgegenstehen.

15. Pass-,Visa- und Gesundheitsvorschriften

15.1. ULP wird Staatsangehörige eines Staates der Europäischen Gemeinschaften, in dem die Reise angeboten wird, über Bestimmungen von Pass-, Visa- und Gesundheitsvorschriften vor Vertragsab-schluss sowie über deren evtl. Ände rungen vor Reiseantritt unterrichten. Für Angehörige anderer Staaten gibt das zuständige Konsulat Auskunft. Dabei wird davon ausgegangen, dass keine Besonder-heiten in der Person des Kunden und eventueller Mitreisender (z. B. Doppelstaatsangehörigkeit, Staatenlosigkeit) vorliegen.

15.2. Der Kunde ist verantwortlich für das Bescha� en und Mitführen der behördlich notwendigen Reisedokumente, eventuell erforderliche Impfungen sowie das Einhalten von Zoll- und Devisen-vorschriften. Nachteile, die aus der Nicht beachtung dieser Vorschriften erwachsen, z. B. die Zahlung von Rücktrittskosten, gehen zu seinen Lasten. Dies gilt nicht, wenn ULP nicht, unzureichend oder falsch informiert hat.

15.3. ULP haftet nicht für die rechtzeitige Erteilung und den Zugang notwendiger Visa durch die jeweilige diplomatische Vertretung, wenn der Kunde ihn mit der Besorgung beauftragt hat, es sei denn, dass ULP eigene P� ichten schuldhaft verletzt hat.

16. Rechtswahl- und Gerichtsstandsvereinbarung

16.1. Für Kunden/Reisende, die nicht Angehörige eines Mitgliedstaats der Europäischen Union oder Schweizer Staatsbürger sind, wird für das gesamte Rechts- und Vertragsverhältnis zwischen dem Kunden/Reisenden und ULP die ausschließliche Geltung des deutschen Rechts vereinbart. Solche Kunden/Reisende können ULP ausschließlich an deren Sitz verklagen.

16.2. Für Klagen von ULP gegen Kunden, bzw. Vertragspartner des Reisevertrages, die Kau� eute, juristische Personen des ö� entlichen oder privaten Rechts oder Personen sind, die Ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort im Ausland haben, oder deren Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist, wird als Gerichtsstand der Sitz von ULP vereinbar.

/ ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN der ULP GmbH

heiten in der Person des Kunden und eventueller Mitreisender (z. B. Doppelstaatsangehörigkeit, Staatenlosigkeit) vorliegen.heiten in der Person des Kunden und eventueller Mitreisender (z. B. Doppelstaatsangehörigkeit, Staatenlosigkeit) vorliegen.heiten in der Person des Kunden und eventueller Mitreisender (z. B. Doppelstaatsangehörigkeit, Staatenlosigkeit) vorliegen.heiten in der Person des Kunden und eventueller Mitreisender (z. B. Doppelstaatsangehörigkeit, Staatenlosigkeit) vorliegen.heiten in der Person des Kunden und eventueller Mitreisender (z. B. Doppelstaatsangehörigkeit, Staatenlosigkeit) vorliegen.heiten in der Person des Kunden und eventueller Mitreisender (z. B. Doppelstaatsangehörigkeit, Staatenlosigkeit) vorliegen.heiten in der Person des Kunden und eventueller Mitreisender (z. B. Doppelstaatsangehörigkeit, Staatenlosigkeit) vorliegen.heiten in der Person des Kunden und eventueller Mitreisender (z. B. Doppelstaatsangehörigkeit, Staatenlosigkeit) vorliegen.

15.2. Der Kunde ist verantwortlich für das Bescha� en und Mitführen der behördlich notwendigen Reisedokumente, eventuell erforderliche Impfungen sowie das Einhalten von Zoll- und Devisen-15.2. Der Kunde ist verantwortlich für das Bescha� en und Mitführen der behördlich notwendigen Reisedokumente, eventuell erforderliche Impfungen sowie das Einhalten von Zoll- und Devisen-15.2. Der Kunde ist verantwortlich für das Bescha� en und Mitführen der behördlich notwendigen Reisedokumente, eventuell erforderliche Impfungen sowie das Einhalten von Zoll- und Devisen-15.2. Der Kunde ist verantwortlich für das Bescha� en und Mitführen der behördlich notwendigen Reisedokumente, eventuell erforderliche Impfungen sowie das Einhalten von Zoll- und Devisen-15.2. Der Kunde ist verantwortlich für das Bescha� en und Mitführen der behördlich notwendigen Reisedokumente, eventuell erforderliche Impfungen sowie das Einhalten von Zoll- und Devisen-15.2. Der Kunde ist verantwortlich für das Bescha� en und Mitführen der behördlich notwendigen Reisedokumente, eventuell erforderliche Impfungen sowie das Einhalten von Zoll- und Devisen-15.2. Der Kunde ist verantwortlich für das Bescha� en und Mitführen der behördlich notwendigen Reisedokumente, eventuell erforderliche Impfungen sowie das Einhalten von Zoll- und Devisen-15.2. Der Kunde ist verantwortlich für das Bescha� en und Mitführen der behördlich notwendigen Reisedokumente, eventuell erforderliche Impfungen sowie das Einhalten von Zoll- und Devisen-vorschriften. Nachteile, die aus der Nicht beachtung dieser Vorschriften erwachsen, z. B. die Zahlung von Rücktrittskosten, gehen zu seinen Lasten. Dies gilt nicht, wenn ULP nicht, unzureichend oder vorschriften. Nachteile, die aus der Nicht beachtung dieser Vorschriften erwachsen, z. B. die Zahlung von Rücktrittskosten, gehen zu seinen Lasten. Dies gilt nicht, wenn ULP nicht, unzureichend oder vorschriften. Nachteile, die aus der Nicht beachtung dieser Vorschriften erwachsen, z. B. die Zahlung von Rücktrittskosten, gehen zu seinen Lasten. Dies gilt nicht, wenn ULP nicht, unzureichend oder vorschriften. Nachteile, die aus der Nicht beachtung dieser Vorschriften erwachsen, z. B. die Zahlung von Rücktrittskosten, gehen zu seinen Lasten. Dies gilt nicht, wenn ULP nicht, unzureichend oder vorschriften. Nachteile, die aus der Nicht beachtung dieser Vorschriften erwachsen, z. B. die Zahlung von Rücktrittskosten, gehen zu seinen Lasten. Dies gilt nicht, wenn ULP nicht, unzureichend oder vorschriften. Nachteile, die aus der Nicht beachtung dieser Vorschriften erwachsen, z. B. die Zahlung von Rücktrittskosten, gehen zu seinen Lasten. Dies gilt nicht, wenn ULP nicht, unzureichend oder vorschriften. Nachteile, die aus der Nicht beachtung dieser Vorschriften erwachsen, z. B. die Zahlung von Rücktrittskosten, gehen zu seinen Lasten. Dies gilt nicht, wenn ULP nicht, unzureichend oder vorschriften. Nachteile, die aus der Nicht beachtung dieser Vorschriften erwachsen, z. B. die Zahlung von Rücktrittskosten, gehen zu seinen Lasten. Dies gilt nicht, wenn ULP nicht, unzureichend oder

15.3. ULP haftet nicht für die rechtzeitige Erteilung und den Zugang notwendiger Visa durch die jeweilige diplomatische Vertretung, wenn der Kunde ihn mit der Besorgung beauftragt hat, es sei denn, 15.3. ULP haftet nicht für die rechtzeitige Erteilung und den Zugang notwendiger Visa durch die jeweilige diplomatische Vertretung, wenn der Kunde ihn mit der Besorgung beauftragt hat, es sei denn, 15.3. ULP haftet nicht für die rechtzeitige Erteilung und den Zugang notwendiger Visa durch die jeweilige diplomatische Vertretung, wenn der Kunde ihn mit der Besorgung beauftragt hat, es sei denn, 15.3. ULP haftet nicht für die rechtzeitige Erteilung und den Zugang notwendiger Visa durch die jeweilige diplomatische Vertretung, wenn der Kunde ihn mit der Besorgung beauftragt hat, es sei denn, 15.3. ULP haftet nicht für die rechtzeitige Erteilung und den Zugang notwendiger Visa durch die jeweilige diplomatische Vertretung, wenn der Kunde ihn mit der Besorgung beauftragt hat, es sei denn, 15.3. ULP haftet nicht für die rechtzeitige Erteilung und den Zugang notwendiger Visa durch die jeweilige diplomatische Vertretung, wenn der Kunde ihn mit der Besorgung beauftragt hat, es sei denn, 15.3. ULP haftet nicht für die rechtzeitige Erteilung und den Zugang notwendiger Visa durch die jeweilige diplomatische Vertretung, wenn der Kunde ihn mit der Besorgung beauftragt hat, es sei denn, 15.3. ULP haftet nicht für die rechtzeitige Erteilung und den Zugang notwendiger Visa durch die jeweilige diplomatische Vertretung, wenn der Kunde ihn mit der Besorgung beauftragt hat, es sei denn, 15.3. ULP haftet nicht für die rechtzeitige Erteilung und den Zugang notwendiger Visa durch die jeweilige diplomatische Vertretung, wenn der Kunde ihn mit der Besorgung beauftragt hat, es sei denn, 15.3. ULP haftet nicht für die rechtzeitige Erteilung und den Zugang notwendiger Visa durch die jeweilige diplomatische Vertretung, wenn der Kunde ihn mit der Besorgung beauftragt hat, es sei denn,

16.1. Für Kunden/Reisende, die nicht Angehörige eines Mitgliedstaats der Europäischen Union oder Schweizer Staatsbürger sind, wird für das gesamte Rechts- und Vertragsverhältnis zwischen dem 16.1. Für Kunden/Reisende, die nicht Angehörige eines Mitgliedstaats der Europäischen Union oder Schweizer Staatsbürger sind, wird für das gesamte Rechts- und Vertragsverhältnis zwischen dem 16.1. Für Kunden/Reisende, die nicht Angehörige eines Mitgliedstaats der Europäischen Union oder Schweizer Staatsbürger sind, wird für das gesamte Rechts- und Vertragsverhältnis zwischen dem 16.1. Für Kunden/Reisende, die nicht Angehörige eines Mitgliedstaats der Europäischen Union oder Schweizer Staatsbürger sind, wird für das gesamte Rechts- und Vertragsverhältnis zwischen dem 16.1. Für Kunden/Reisende, die nicht Angehörige eines Mitgliedstaats der Europäischen Union oder Schweizer Staatsbürger sind, wird für das gesamte Rechts- und Vertragsverhältnis zwischen dem 16.1. Für Kunden/Reisende, die nicht Angehörige eines Mitgliedstaats der Europäischen Union oder Schweizer Staatsbürger sind, wird für das gesamte Rechts- und Vertragsverhältnis zwischen dem 16.1. Für Kunden/Reisende, die nicht Angehörige eines Mitgliedstaats der Europäischen Union oder Schweizer Staatsbürger sind, wird für das gesamte Rechts- und Vertragsverhältnis zwischen dem 16.1. Für Kunden/Reisende, die nicht Angehörige eines Mitgliedstaats der Europäischen Union oder Schweizer Staatsbürger sind, wird für das gesamte Rechts- und Vertragsverhältnis zwischen dem 16.1. Für Kunden/Reisende, die nicht Angehörige eines Mitgliedstaats der Europäischen Union oder Schweizer Staatsbürger sind, wird für das gesamte Rechts- und Vertragsverhältnis zwischen dem 16.1. Für Kunden/Reisende, die nicht Angehörige eines Mitgliedstaats der Europäischen Union oder Schweizer Staatsbürger sind, wird für das gesamte Rechts- und Vertragsverhältnis zwischen dem Kunden/Reisenden und ULP die ausschließliche Geltung des deutschen Rechts vereinbart. Solche Kunden/Reisende können ULP ausschließlich an deren Sitz verklagen.Kunden/Reisenden und ULP die ausschließliche Geltung des deutschen Rechts vereinbart. Solche Kunden/Reisende können ULP ausschließlich an deren Sitz verklagen.Kunden/Reisenden und ULP die ausschließliche Geltung des deutschen Rechts vereinbart. Solche Kunden/Reisende können ULP ausschließlich an deren Sitz verklagen.Kunden/Reisenden und ULP die ausschließliche Geltung des deutschen Rechts vereinbart. Solche Kunden/Reisende können ULP ausschließlich an deren Sitz verklagen.Kunden/Reisenden und ULP die ausschließliche Geltung des deutschen Rechts vereinbart. Solche Kunden/Reisende können ULP ausschließlich an deren Sitz verklagen.Kunden/Reisenden und ULP die ausschließliche Geltung des deutschen Rechts vereinbart. Solche Kunden/Reisende können ULP ausschließlich an deren Sitz verklagen.Kunden/Reisenden und ULP die ausschließliche Geltung des deutschen Rechts vereinbart. Solche Kunden/Reisende können ULP ausschließlich an deren Sitz verklagen.Kunden/Reisenden und ULP die ausschließliche Geltung des deutschen Rechts vereinbart. Solche Kunden/Reisende können ULP ausschließlich an deren Sitz verklagen.

16.2. Für Klagen von ULP gegen Kunden, bzw. Vertragspartner des Reisevertrages, die Kau� eute, juristische Personen des ö� entlichen oder privaten Rechts oder Personen sind, die Ihren Wohnsitz 16.2. Für Klagen von ULP gegen Kunden, bzw. Vertragspartner des Reisevertrages, die Kau� eute, juristische Personen des ö� entlichen oder privaten Rechts oder Personen sind, die Ihren Wohnsitz 16.2. Für Klagen von ULP gegen Kunden, bzw. Vertragspartner des Reisevertrages, die Kau� eute, juristische Personen des ö� entlichen oder privaten Rechts oder Personen sind, die Ihren Wohnsitz 16.2. Für Klagen von ULP gegen Kunden, bzw. Vertragspartner des Reisevertrages, die Kau� eute, juristische Personen des ö� entlichen oder privaten Rechts oder Personen sind, die Ihren Wohnsitz 16.2. Für Klagen von ULP gegen Kunden, bzw. Vertragspartner des Reisevertrages, die Kau� eute, juristische Personen des ö� entlichen oder privaten Rechts oder Personen sind, die Ihren Wohnsitz 16.2. Für Klagen von ULP gegen Kunden, bzw. Vertragspartner des Reisevertrages, die Kau� eute, juristische Personen des ö� entlichen oder privaten Rechts oder Personen sind, die Ihren Wohnsitz 16.2. Für Klagen von ULP gegen Kunden, bzw. Vertragspartner des Reisevertrages, die Kau� eute, juristische Personen des ö� entlichen oder privaten Rechts oder Personen sind, die Ihren Wohnsitz 16.2. Für Klagen von ULP gegen Kunden, bzw. Vertragspartner des Reisevertrages, die Kau� eute, juristische Personen des ö� entlichen oder privaten Rechts oder Personen sind, die Ihren Wohnsitz 16.2. Für Klagen von ULP gegen Kunden, bzw. Vertragspartner des Reisevertrages, die Kau� eute, juristische Personen des ö� entlichen oder privaten Rechts oder Personen sind, die Ihren Wohnsitz 16.2. Für Klagen von ULP gegen Kunden, bzw. Vertragspartner des Reisevertrages, die Kau� eute, juristische Personen des ö� entlichen oder privaten Rechts oder Personen sind, die Ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort im Ausland haben, oder deren Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist, wird als Gerichtsstand der Sitz von ULP oder gewöhnlichen Aufenthaltsort im Ausland haben, oder deren Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist, wird als Gerichtsstand der Sitz von ULP oder gewöhnlichen Aufenthaltsort im Ausland haben, oder deren Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist, wird als Gerichtsstand der Sitz von ULP oder gewöhnlichen Aufenthaltsort im Ausland haben, oder deren Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist, wird als Gerichtsstand der Sitz von ULP oder gewöhnlichen Aufenthaltsort im Ausland haben, oder deren Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist, wird als Gerichtsstand der Sitz von ULP oder gewöhnlichen Aufenthaltsort im Ausland haben, oder deren Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist, wird als Gerichtsstand der Sitz von ULP oder gewöhnlichen Aufenthaltsort im Ausland haben, oder deren Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist, wird als Gerichtsstand der Sitz von ULP oder gewöhnlichen Aufenthaltsort im Ausland haben, oder deren Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist, wird als Gerichtsstand der Sitz von ULP oder gewöhnlichen Aufenthaltsort im Ausland haben, oder deren Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist, wird als Gerichtsstand der Sitz von ULP oder gewöhnlichen Aufenthaltsort im Ausland haben, oder deren Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist, wird als Gerichtsstand der Sitz von ULP

15.3. ULP haftet nicht für die rechtzeitige Erteilung und den Zugang notwendiger Visa durch die jeweilige diplomatische Vertretung, wenn der Kunde ihn mit der Besorgung beauftragt hat, es sei denn, 15.3. ULP haftet nicht für die rechtzeitige Erteilung und den Zugang notwendiger Visa durch die jeweilige diplomatische Vertretung, wenn der Kunde ihn mit der Besorgung beauftragt hat, es sei denn,

16.1. Für Kunden/Reisende, die nicht Angehörige eines Mitgliedstaats der Europäischen Union oder Schweizer Staatsbürger sind, wird für das gesamte Rechts- und Vertragsverhältnis zwischen dem 16.1. Für Kunden/Reisende, die nicht Angehörige eines Mitgliedstaats der Europäischen Union oder Schweizer Staatsbürger sind, wird für das gesamte Rechts- und Vertragsverhältnis zwischen dem Kunden/Reisenden und ULP die ausschließliche Geltung des deutschen Rechts vereinbart. Solche Kunden/Reisende können ULP ausschließlich an deren Sitz verklagen.Kunden/Reisenden und ULP die ausschließliche Geltung des deutschen Rechts vereinbart. Solche Kunden/Reisende können ULP ausschließlich an deren Sitz verklagen.

16.2. Für Klagen von ULP gegen Kunden, bzw. Vertragspartner des Reisevertrages, die Kau� eute, juristische Personen des ö� entlichen oder privaten Rechts oder Personen sind, die Ihren Wohnsitz 16.2. Für Klagen von ULP gegen Kunden, bzw. Vertragspartner des Reisevertrages, die Kau� eute, juristische Personen des ö� entlichen oder privaten Rechts oder Personen sind, die Ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort im Ausland haben, oder deren Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist, wird als Gerichtsstand der Sitz von ULP oder gewöhnlichen Aufenthaltsort im Ausland haben, oder deren Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist, wird als Gerichtsstand der Sitz von ULP

15.3. ULP haftet nicht für die rechtzeitige Erteilung und den Zugang notwendiger Visa durch die jeweilige diplomatische Vertretung, wenn der Kunde ihn mit der Besorgung beauftragt hat, es sei denn, 15.3. ULP haftet nicht für die rechtzeitige Erteilung und den Zugang notwendiger Visa durch die jeweilige diplomatische Vertretung, wenn der Kunde ihn mit der Besorgung beauftragt hat, es sei denn,

16.1. Für Kunden/Reisende, die nicht Angehörige eines Mitgliedstaats der Europäischen Union oder Schweizer Staatsbürger sind, wird für das gesamte Rechts- und Vertragsverhältnis zwischen dem 16.1. Für Kunden/Reisende, die nicht Angehörige eines Mitgliedstaats der Europäischen Union oder Schweizer Staatsbürger sind, wird für das gesamte Rechts- und Vertragsverhältnis zwischen dem Kunden/Reisenden und ULP die ausschließliche Geltung des deutschen Rechts vereinbart. Solche Kunden/Reisende können ULP ausschließlich an deren Sitz verklagen.Kunden/Reisenden und ULP die ausschließliche Geltung des deutschen Rechts vereinbart. Solche Kunden/Reisende können ULP ausschließlich an deren Sitz verklagen.

16.2. Für Klagen von ULP gegen Kunden, bzw. Vertragspartner des Reisevertrages, die Kau� eute, juristische Personen des ö� entlichen oder privaten Rechts oder Personen sind, die Ihren Wohnsitz 16.2. Für Klagen von ULP gegen Kunden, bzw. Vertragspartner des Reisevertrages, die Kau� eute, juristische Personen des ö� entlichen oder privaten Rechts oder Personen sind, die Ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort im Ausland haben, oder deren Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist, wird als Gerichtsstand der Sitz von ULP oder gewöhnlichen Aufenthaltsort im Ausland haben, oder deren Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist, wird als Gerichtsstand der Sitz von ULP

15.3. ULP haftet nicht für die rechtzeitige Erteilung und den Zugang notwendiger Visa durch die jeweilige diplomatische Vertretung, wenn der Kunde ihn mit der Besorgung beauftragt hat, es sei denn, 15.3. ULP haftet nicht für die rechtzeitige Erteilung und den Zugang notwendiger Visa durch die jeweilige diplomatische Vertretung, wenn der Kunde ihn mit der Besorgung beauftragt hat, es sei denn,

16.1. Für Kunden/Reisende, die nicht Angehörige eines Mitgliedstaats der Europäischen Union oder Schweizer Staatsbürger sind, wird für das gesamte Rechts- und Vertragsverhältnis zwischen dem 16.1. Für Kunden/Reisende, die nicht Angehörige eines Mitgliedstaats der Europäischen Union oder Schweizer Staatsbürger sind, wird für das gesamte Rechts- und Vertragsverhältnis zwischen dem Kunden/Reisenden und ULP die ausschließliche Geltung des deutschen Rechts vereinbart. Solche Kunden/Reisende können ULP ausschließlich an deren Sitz verklagen.Kunden/Reisenden und ULP die ausschließliche Geltung des deutschen Rechts vereinbart. Solche Kunden/Reisende können ULP ausschließlich an deren Sitz verklagen.

16.2. Für Klagen von ULP gegen Kunden, bzw. Vertragspartner des Reisevertrages, die Kau� eute, juristische Personen des ö� entlichen oder privaten Rechts oder Personen sind, die Ihren Wohnsitz 16.2. Für Klagen von ULP gegen Kunden, bzw. Vertragspartner des Reisevertrages, die Kau� eute, juristische Personen des ö� entlichen oder privaten Rechts oder Personen sind, die Ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort im Ausland haben, oder deren Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist, wird als Gerichtsstand der Sitz von ULP oder gewöhnlichen Aufenthaltsort im Ausland haben, oder deren Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist, wird als Gerichtsstand der Sitz von ULP

16.1. Für Kunden/Reisende, die nicht Angehörige eines Mitgliedstaats der Europäischen Union oder Schweizer Staatsbürger sind, wird für das gesamte Rechts- und Vertragsverhältnis zwischen dem 16.1. Für Kunden/Reisende, die nicht Angehörige eines Mitgliedstaats der Europäischen Union oder Schweizer Staatsbürger sind, wird für das gesamte Rechts- und Vertragsverhältnis zwischen dem Kunden/Reisenden und ULP die ausschließliche Geltung des deutschen Rechts vereinbart. Solche Kunden/Reisende können ULP ausschließlich an deren Sitz verklagen.Kunden/Reisenden und ULP die ausschließliche Geltung des deutschen Rechts vereinbart. Solche Kunden/Reisende können ULP ausschließlich an deren Sitz verklagen.

16.2. Für Klagen von ULP gegen Kunden, bzw. Vertragspartner des Reisevertrages, die Kau� eute, juristische Personen des ö� entlichen oder privaten Rechts oder Personen sind, die Ihren Wohnsitz 16.2. Für Klagen von ULP gegen Kunden, bzw. Vertragspartner des Reisevertrages, die Kau� eute, juristische Personen des ö� entlichen oder privaten Rechts oder Personen sind, die Ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort im Ausland haben, oder deren Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist, wird als Gerichtsstand der Sitz von ULP oder gewöhnlichen Aufenthaltsort im Ausland haben, oder deren Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist, wird als Gerichtsstand der Sitz von ULP

15.3. ULP haftet nicht für die rechtzeitige Erteilung und den Zugang notwendiger Visa durch die jeweilige diplomatische Vertretung, wenn der Kunde ihn mit der Besorgung beauftragt hat, es sei denn, 15.3. ULP haftet nicht für die rechtzeitige Erteilung und den Zugang notwendiger Visa durch die jeweilige diplomatische Vertretung, wenn der Kunde ihn mit der Besorgung beauftragt hat, es sei denn,

16.1. Für Kunden/Reisende, die nicht Angehörige eines Mitgliedstaats der Europäischen Union oder Schweizer Staatsbürger sind, wird für das gesamte Rechts- und Vertragsverhältnis zwischen dem 16.1. Für Kunden/Reisende, die nicht Angehörige eines Mitgliedstaats der Europäischen Union oder Schweizer Staatsbürger sind, wird für das gesamte Rechts- und Vertragsverhältnis zwischen dem Kunden/Reisenden und ULP die ausschließliche Geltung des deutschen Rechts vereinbart. Solche Kunden/Reisende können ULP ausschließlich an deren Sitz verklagen.Kunden/Reisenden und ULP die ausschließliche Geltung des deutschen Rechts vereinbart. Solche Kunden/Reisende können ULP ausschließlich an deren Sitz verklagen.

16.2. Für Klagen von ULP gegen Kunden, bzw. Vertragspartner des Reisevertrages, die Kau� eute, juristische Personen des ö� entlichen oder privaten Rechts oder Personen sind, die Ihren Wohnsitz 16.2. Für Klagen von ULP gegen Kunden, bzw. Vertragspartner des Reisevertrages, die Kau� eute, juristische Personen des ö� entlichen oder privaten Rechts oder Personen sind, die Ihren Wohnsitz

16.1. Für Kunden/Reisende, die nicht Angehörige eines Mitgliedstaats der Europäischen Union oder Schweizer Staatsbürger sind, wird für das gesamte Rechts- und Vertragsverhältnis zwischen dem 16.1. Für Kunden/Reisende, die nicht Angehörige eines Mitgliedstaats der Europäischen Union oder Schweizer Staatsbürger sind, wird für das gesamte Rechts- und Vertragsverhältnis zwischen dem Kunden/Reisenden und ULP die ausschließliche Geltung des deutschen Rechts vereinbart. Solche Kunden/Reisende können ULP ausschließlich an deren Sitz verklagen.Kunden/Reisenden und ULP die ausschließliche Geltung des deutschen Rechts vereinbart. Solche Kunden/Reisende können ULP ausschließlich an deren Sitz verklagen.

16.2. Für Klagen von ULP gegen Kunden, bzw. Vertragspartner des Reisevertrages, die Kau� eute, juristische Personen des ö� entlichen oder privaten Rechts oder Personen sind, die Ihren Wohnsitz 16.2. Für Klagen von ULP gegen Kunden, bzw. Vertragspartner des Reisevertrages, die Kau� eute, juristische Personen des ö� entlichen oder privaten Rechts oder Personen sind, die Ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort im Ausland haben, oder deren Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist, wird als Gerichtsstand der Sitz von ULP oder gewöhnlichen Aufenthaltsort im Ausland haben, oder deren Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist, wird als Gerichtsstand der Sitz von ULP

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