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RATHAUSFASSADEDas Rathaus bekommt ei-nen neuen Anstrich in erd-farbenem Rot. Seite 2

KLANGSKULPTURAuf ein interaktives Sound-system trifft das Publikumvor dem ZKM. Seite 2

BADEN-MARATHONDas 31. Lauf-Event steigtmit vielen Extras am 21.und 22. September. Seite 3

30. AUGUST 2013 AMTSBLATT DER STADT KARLSRUHE 67. JAHRGANG NUMMER 35

Faire Chancen für alleProgrammheft zur Fairen Woche ist jetzt verfügbarFür die Faire Woche hat die Fair-

trade-Stadt Karlsruhe unter demMotto „Fairer Handel. Faire Chan-cen für alle“ ein informatives Pro-grammheft aufgelegt. Dort findensich neben Einzelterminen einSchwerpunkt zu fair gehandeltenTextilien sowie Gastronomieadres-sen. Zu haben ist es im Weltladen,dem Rathaus und in Bürgerbüros,sowie unter www.agenda21-karls-ruhe.de/projekte/faire-woche.

Stadtführungen, Filme, Probier-aktionen und Gottesdienste zeigendie hiesige Vielfalt fairen Engage-ments zwischen dem 13. und 27.September. Highlights sind eineBuchausstellung in der Stadtbiblio-

thek und die Schau „Im Faden-kreuz – Hintergründe der Beklei-dungsindustrie“. Auf dem Faire-Woche-Markt am 21. Septemberauf dem Kirchplatz St. Stephan gibtes von 10 bis 14 Uhr Info- und Ver-kaufsstände, Live-Musik, Mit-mach- und Spielaktionen sowie einFreiluftcafé. Ziel der fairen Wocheist die Stärkung des fairen Handelsvor Ort und in den Erzeugerlän-dern. Hierfür engagieren sich Ak-teure wie Weltläden, Aktionsgrup-pen, Kirchengemeinden, Schulenund Kommunen. Die fünfte FaireWoche in Karlsruhe organisiert derstädtische Umwelt- und Arbeits-schutz mit dem Weltladen. -red-

Obst indie Schultüten

Damit die ABC-Schützen fit indas neue Schuljahr starten können,füllen Beschicker der Wochen-märkte in Neureut und Rüppurrmit dem städtischen Marktamt Tü-ten der Schulanfänger mit Früch-ten. Die Debütanten sind für Frei-tag, 6. September, in Neureut undam Samstag, 7. September, in Rüp-purr auf den Wochenmarkt einge-laden. Jeweils zwischen 9 und12.30 Uhr erhalten sie dort Obstund kleine nützliche Überraschun-gen. Wohnumfeldberater begleitendie Kinder über die Märkte. AmFreitag um 11 Uhr begrüßt Bürger-meister Klaus Stapf in Neureut aufdem Neureuter Platz Eltern undhilft beim Füllen der Schultüten.

SeniorennachmittagVereine bieten Unterhaltungsprogramm in Daxlanden

Der Bürgerverein Daxlandenund das Seniorenbüro der StadtKarlsruhe laden für Samstag, 21.September, um 14.30 Uhr zum „Se-niorennachmittag für alle Jungge-bliebenen“ in die Rheinstrandhalleein. Für ein abwechslungsreichesUnterhaltungsprogramm sorgenverschiedene Karlsruher Vereine:Die Europafanfare Karlsruhe, derKinderchor der Adam-Remmele-Schule, die KGD-Frösche mit ei-nem Gardetanz, die Gehörlosen-Tanzgruppe, der Liederkranz Dax-landen mit Liedern aus verschiede-nen Musicals und das Männerbal-lett der Strabaka. Die MühlburgerHarmonika Senioren begleiten alle

Akteure durch das Programm, fürdas leibliche Wohl sorgt der Fuß-ballverein Daxlanden. Der Eintrittist frei und wer „Grundsicherungim Alter“ bezieht, erhält zudem ei-nen Gutschein für Kaffee und Ku-chen. Die Gutscheine können bisDonnerstag, 19. September, imstädtischen Seniorenbüro in derMarkgrafenstraße 14 oder am 21.September eine halbe Stunde vorBeginn der Veranstaltung in derRheinstrandhalle bei den Mitarbei-terinnen des Seniorenbüros abge-holt werden. Gäste im Rollstuhlwerden gebeten, sich aus organi-satorischen Gründen unter der Te-lefon 133-5086 anzumelden. -red-

EIN PUTZIGER GESELLE: Akuti soll mit ihrem Partner Amod in ein, zwei Jahren für Nachwuchs sorgen.Für das Publikum gibt je es einen steileren und flacheren Zuweg in die Himalaya-Bergwelt.

Hallo, hier bin ich. Akuti, zuDeutsch Prinzessin, ist zwar scheu,aber neugierig, weshalb sie ver-gangenen Freitag mit ihren klei-nen Knopfaugen jede Bewegungder Premieren-Gäste verfolgte.

Um sich diesen dann mit ihremrotbunten dichten Fell, dem lan-gen buschigen Schwanz und demspitzen, markant gezeichnetenGesichtchen auf dem Kletterge-rüst in voller Schönheit zu zeigen.Mit Partner Amod (deutsch: Freu-de) lebt sie in der rund 800 Qua-dratmeter großen, dem natürli-chen Lebensraum nachempfunde-ne Panda-Anlage des Lebens-raums „Bergwelt Himalaya“ amöstlichen Lauterberg.

Im Frühjahr sind die beiden ein-jährigen auch Roter Panda oderKatzenbär genannten Tiere nachKarlsruhe gekommen. „In derQuarantänezeit haben wir auch

Futter getestet“, so Zoochefin Dr.Gisela von Hegel. Die Nahrungs-spezialisten sind Raubtiere mitVorliebe für Bambus. So frisstAmod auch ausgesprochen gerneBambus, und hier bitteschön amliebsten den feingliedrigen. SeinePartnerin bevorzugt dagegen„Obstplatte mit Getreide“.

Zu den eher nachmittags undabends aktiven Kletterkünstlernsollen sich später noch Chinesi-sche Muntjaks, eine kleineHirschart, gesellen. Neben derPanda- sowie Schneeleoparden-Anlagen sieht das Zookonzept für„Bergwelt Himalaya“ eine weitereAnlage für Wildschafe vor. Sie seiauf Eis gelegt, so BürgermeisterMichael Obert. Aus Tierschutz-gründen, denn die Panda-Nach-barn, die Kropfgazellen, hättensich nicht umsiedeln lassen, wes-halb sie bleiben dürfen. -rie-

Astgabel mit Ausblick bevorzugtLebensraum „Bergwelt Himalaya“: Neue Anlage für die seltenen Katzenbären

DAS AMTSGEFÄNGNIS in der Riefstahlstraße ist ebenfalls ein Bauvon Josef Durm. Es wird selbstverständlich nur von außen gezeigt.

DER BRUNNEN auf dem Stephanplatz von Hermann Billing samtseiner Interna ist am Tag des Denkmals um 10 und 12 Uhr Thema.

BÜRKLIN’SCHES MAUSOLEUM: Dem Theoderich-Grabmal in Ravenna hat Josef Durm das Haus auf demHauptfriedhof nachempfunden. Heute bietet es auf zwei Etagen Platz für Urnen. Fotos (4): Bastian

und um 11.30 Uhr vorgesehen.Nach innen kommen die Gästeverständlicherweise nicht.

Ein anderes Beispiel für ein „un-bequemes“ Denkmal ist das Bür-klin’sche Mausoleum auf demHauptfriedhof. Auch dieses Ge-bäude errichtete ab 1911 Durm.Die Familie des Reichstagsabge-ordneten und Intendanten desHoftheaters, Dr. Albert Bürklin,sollte dort ihre letzten Ruhestättenfinden. Durm der sich der italieni-schen Renaissance verpflichtet ge-fühlt hatte, nahm sich das einigeJahre zuvor von ihm erforschteTheoderich-Grabmal in Ravennazum Vorbild für seine Arbeit. Vorgenau 100 Jahren wurde das Bür-klin’sche Mausoleum fertig. Heutebietet es auf zwei Etagen Platz fürdie Urnen „normaler“ Sterblicher.Um 11 und 14 Uhr führt die Leite-rin des Info-Centers am Haupt-friedhof, Christiane Dietz, durchdas interessante Gebäude.

RP VON HEINRICH HÜBSCH

Heinrich Hübsch, der Nachfol-ger Friedrich Weinbrenners, warBaumeister der großherzoglichenFinanzkanzlei am Schlossplatz. Erließ sie von 1829 bis 1833 errich-ten. Bis 1945 diente das Gebäudeals Sitz des Badischen Finanzmi-nisteriums. Heute beheimatet esdas Regierungspräsidium Karlsru-he. Um 14 Uhr ist der Hauptein-gang Treffpunkt für eine Führungdurch das Haus der Behörde.

In seiner Art „unbequem“ ist si-cherlich auch das Revolutions-denkmal am Kaiserplatz, das ei-nen Kontrapunkt zum Reiter-standbild von Kaiser Wilhelm I lie-fert. Er hatte als preußischer Kron-

prinz die Koalitionstruppen ange-führt, die 1849 die badische Revo-lution endgültig niederschlugen.27 Granitplatten vor dem kaiserli-chen Pferd mit den Namen stand-rechtlich nach der Revolution Er-schossener hindern Wilhelm sym-bolisch daran, in die Stadt einzu-reiten. Um 10.45 und 12.45 Uhrgibt es Erläuterungen.

Aber auch zahlreiche „normale“Denkmale öffnen sich am Sonn-tag, 8. September, Neugierigen.Über die ganze Stadt verteilt, gibtes an diesem Sonntag bei freiemEintritt 48 Veranstaltungsorte. Dasgesamte Programm des KarlsruherTags des offenen Denkmals gibt esim Internet unter www.karlsru-he.de/denkmaltag. Dort kannauch ein Link für mobile Anwen-dungen abgerufen werden. -erg-

Unbequemes und „Normales“Mit 48 Veranstaltungen in Karlsruhe wiederum ein ziemlich umfangreiches Programm

Der Sonntag, 8. September, istder Tag des offenen Denkmals.Das Motto, das die Deutsche Stif-tung Denkmalschutz dieses Malausgegeben hat, lautet: „jenseitsdes Guten und Schönen: Unbe-queme Denkmale?“ Sie lässt denlokalen Veranstaltern viel Platzfür Interpretation, weil das Mot-to auf nahezu jedes Denkmal an-wendbar ist.

Denn es stellt sich nicht seltendie Frage, ob ein Gebäude oderein sonstiges Denkmal wirklichschützens- und erhaltenswert ist.Die Beantwortung macht vieleDenkmale in der Tat unbequem.Unbequeme Denkmale sind aberauch beispielsweise solche Bau-ten, die von ihrer Architektur odersonstigen Gestaltung erhaltenwerden müssen, aber deren Nut-zung eine eher unangenehme ist.

Daher haben die Programmgestal-ter des Karlsruher Denkmalstagsauch einige Gebäude ins wieder-um sehr umfangreiche Angebotaufgenommen, in denen man sichnicht so gerne aufhält.

GEFÄNGNIS VON JOSEF DURM

Das gilt etwa für das Gefängnisan der Riefstahlstraße, das 1894bis 1897 Josef Durm, der historis-tisch orientierten Leiter der groß-herzoglichen Bauverwaltung er-richtete. Es war seinerzeit nichtunumstritten, wurde es doch in einStadtviertel hineingelegt, das alsgutbürgerlich galt. Durm hat da-her die Erscheinungsform der Um-gebung angepasst, ohne die Not-wendigkeiten eines Gefängnissesaußer Acht zu lassen. Führungenzur Außenfassade des Gefängnis-ses sind am Denkmalstag um 10

Tag des offenen Denkmals:

Zuchtprogrammfür Roten Panda

Mit dem Roten Panda nimmtder Zoo am Europäischen Er-haltungszuchtprogramm (EEP)teil. Ziel ist, für die vom Aus-sterben bedrohten Tiere einenstabilen Bestand in geeignetenLebensräumen zu erhalten.Die Zucht aller in europäischenZoos gehaltenen Tiere organi-siert ein Koordinator. Vorgabeist, dass sich die Zoos aktiv anProjekten beteiligen. Mit Hilfeder Zoofreunde (Spende über20000 Euro) beteiligt sichKarlsruhe seit 2009 an Arten-schutzprogrammen in Nepalund Indien für die rund 10000wildlebenden Tiere. -rie-

Rodung imTechnologieparkIn der nächsten Woche beginnen

auf einem zur Bebauung anstehen-den Grundstück im Technologie-park vorbereitende Arbeiten. AbNovember wird dort ein weiteresBürogebäude errichtet. Als Arten-schutzmaßnahme wird zunächst imWesten des Grundstücks an derGrenze des vorgesehenen Grün-zugs ein Ersatzbiotop für Mauerei-dechsen hergerichtet. Anschlie-ßend wird der Bewuchs des Areals– vor allem Brombeeren – in Ab-stimmung mit der Naturschutzver-waltung entfernt. Diese Arbeitenstarten im Osten, wodurch die Ei-dechsen nach Westen ausweichenkönnen. Die Bäume müssen der-zeit noch nicht gerodet werden.

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|Stadt Kultur2 NR. 35 · FREITAG, 30. AUGUST 2013

Der Grund: Fassade und Dachdes Weinbrennerbaus werden fürKarlsruhes 300. Stadtgeburtstag2015 saniert, dessen Außenhautwird neu getüncht. Dabei löst süd-ländisch anmutendes erdfarbenesRot den fliederfarbenen Ton derfrühen 1980er Jahre ab.

Der Anstrich ist dann nahezueinheitlich. Sockel, Rahmen undGesimse sind nicht länger farblichakzentuiert, sondern nur in leich-ten Nuancen abgesetzt. WelcheFarbe der große Baumeister (1766– 1826) letztlich für eines seinerHauptwerke gewählt hatte, lässtsich heute nicht mehr belegen.

Weil es keine gesicherten Auf-zeichnungen gebe, seien die Ab-leitungen aus historischen Quel-len „sehr vage“ und nur indirektauf das Rathaus zu beziehen, er-läuterte Dr. Ulrich MaximilianSchumann von der Weinbrenner-Gesellschaft bei der Vorstellungder Fassendenfarbe gemeinsam

mit Bürgermeister Michael Obert.Seiner Schätzung nach habe essich bei der Originalfarbe um ei-nen Rot-Ton gehandelt. Bei derkünftigen Tönung orientiert mansich nun an der Farbe des Sand-steins, aus dem der Sockel und derseit dem späten 19. Jahrhundertunverputzte Turm des Rathauseserrichtet worden waren.

Die bisherige Zweifarbigkeit je-denfalls passt nach Meinung derüber das Problem entscheidendenFachleute nicht in die Welt desberühmten badischen Baumeis-ters. Denn für Weinbrenner durftedie Form des Baukörpers nichtzerrissen werden, seine Architek-tur sollte einheitlich, klar lesbarund geschlossen wirken.

Anne Sick, Leiterin des städti-schen Hochbauamts ist zufrieden.Für sie fügt sich die mit der Denk-malpflege des Regierungspräsidi-ums abgestimmte „legitime Neuin-terpretation“ harmonisch in dieUmgebung ein. Eine solche Ent-scheidung werde „immer strittig“sein, war Bürgermeister MichaelObert auf Kritik gefasst. Diskutiertwerden dürfe gerne, „aber auf ei-nem gewissen Niveau“. -maf-

Fast könnte man meinen, Christosei am Werk, denn das Rathausam Marktplatz ist seit geraumerZeit nicht nur eingerüstet, son-dern seine Fassade auch verhüllt.

Neuer Rathaus-Anstrich:

Im Sinne WeinbrennersFassade künftig in erdfarbenem Rot zum Stadtgeburtstag

VOR DER MUSTERFLÄCHE: Dr. Ulrich Schumann, Michael Obert, AnneSick und Dr. Claudia Baer-Schneider (v. l. n. r.). Foto: Müller-Gmelin

Unermüdlicher EinsatzHohenwettersbach: Rolf Klipfel feierte 65. Geburtstag

Seinen 65. Geburtstag feierteHohenwettersbachs früherer Orts-vorsteher Rolf Klipfel am vergan-genen Samstag(24. August).Glückwünscheerreichten denJubilar auch ausdem KarlsruherRathaus. OB Dr.Frank Mentrupwürdigte vor al-lem Klipfels En-gagement fürdas BaugebietFünfzig Morgen,das betreute Al-tenwohnen so-wie den Jugend-treff. „Unermüd-lich setzten Siesich für die Wei-terentwicklung

Hohenwettersbachs ein und hattenstets ein offenes Ohr für die Anlie-gen der Bewohnerinnen und Be-

wohner“ desHöhenstadtteils,schrieb Mentrup.Gleichzeitig seiKlipfel dem Ge-meinderat undder Stadtverwal-tung stets ein„kompetenterPartner“ gewe-sen. Bevor RolfKlipfel (Foto: pr)1999 Ortsvorste-her wurde, warer bereits zehnJahre Mitglieddes Ortschafts-rats. 2004 wurdeer in seinem Amtbestätigt.

Mühlburg undHagsfeld feiern

In der nächsten Woche feiernzwei Stadtteile ihre Kerwe. AmFreitag, 6. September, eröffnetBürgermeister Klaus Stapf imFestzelt auf dem Fliederplatz dievier Tage dauernde 37. Mühlbur-ger Kerwe. Einen verkaufsoffenenSonntag gibt es in diesem Jahrnicht, dafür veranstaltet der Bür-gerverein Mühlburg am Kerwe-sonntag neben dem Jugendzent-rum einen bunten Flohmarkt.

Zum 30. Mal wird in HagsfeldKerwe gefeiert. Neben einem klei-nen Vergnügungspark bieten dieHagsfelder Vereine drei Tage langauf dem Festplatz in der Brücken-straße viele kulinarische Köstlich-keiten an. Bürgermeister MichaelObert eröffnet mit einem Fassan-stich das Kerwetreiben offiziell amSamstag, 7. September. Um 17 Uhrist er am Stand des GesangvereinsHagsfeld zu finden.

Der zehnjährige Yassin etwa hatden Kasper gewählt, „weil der sooft in lustigen Geschichten vor-kommt“. Für ihn wie für Lea, Sa-rah, Haiko, Michelle und Toufik

Haltet den TortendiebFoto-Ausstellung über Theaterstück von Pflegekindern

Das Handpuppenspiel will ge-lernt sein. Wie man die Puppenrichtig führt, in deren Rolleschlüpft und ausdrucksvoll spricht,vermittelte Spielpädagogin Kristi-ne Wacker vom Marotte Figuren-theater im März sechs Pflegekin-dern. An drei Freitagnachmittagenhatten die Mädchen und JungenGelegenheit, sich eine zu ihremCharakter passende Puppe auszu-suchen und gemeinsam ein klei-nes Theaterstück zu entwickeln.„Dornröschen und der Torten-dieb“ führten sie dann im Kreisevon Pflege- und Herkunftsfamiliensowie Freunden auf. Mit wie vielSpaß alle bei der Sache waren, do-kumentiert bis Oktober eine Aus-stellung in Form eines bebildertenTagebuchs im Rathaus West, dieJugendamtsleiterin Dr. SusanneHeynen jetzt eröffnete. Der Kon-

takt zu den Pflegefamilien ist demJugendamt wichtig. Deshalb ver-suchen der Leiter des Pflegekin-derdiensts, Joachim Heger, undseine Kolleginnen Barbara Müller-Leopold und Marisa Held jedesJahr ein Projekt auf die Beine zustellen und dabei die Talente derKinder gezielt zu fördern. Rund120 Karlsruher Kinder leben fürgewisse Zeit oder auf Dauer beineuen Eltern. Wer sich die an-spruchsvolle Aufgabe zutraut,kann sich unter der Telefonnum-mer 133-5115 informieren – Bedarfan Pflegeeltern gibt es immer.

„Mir kam eine spontan eine un-glaubliche Herzlichkeit entgegen“schwärmte Kristian Wacker vonder Atmosphäre. Die Kinder seienbeim Puppenspiel förmlich übersich hinausgewachsen, die Ideennur so aus ihnen herausgesprudelt.

waren die Tage „etwas ganz Be-sonderes“. Die positive Grundstim-mung wirkt sich auch auf das Endeihres Stücks aus, denn „am Schlusstanzen alle und lachen“. -maf-

ZEIGT HER EURE HANDPUPPEN: Riesenspaß hatten die Pflegekinderbeim Märchen „Dornröschen und der Tortendieb“. Fotos (2): Bastian

Terminkalender

„Vom Privilegienbrief zum Eu-ropäischen Stadtbrief: Menschen-rechte und Demokratie“ heißt amSonntag, 1. September, 15 Uhr, dieFührung durch das Stadtmuseumim Prinz-Max-Palais, Karlstraße 10mit Hildegard Schmid.

Der Durlacher Altstadtrund-gang – Brunnen und Denkmälerfindet ebenfalls am Sonntag statt.Um 11 Uhr erwartet Sigrid Malzvom historischen Verein Durlach(Freundeskreis Pfinzgaumuseum)Interessierte am Marktplatzbrun-nen zu der kostenlosen Führung.

Für Sportschwimmer bietet derFörderverein SchwimmregionKarlsruhe ab Samstag, 7. Septem-ber, erstmals am Wochenende Kur-se im 50-Meter-Becken des Son-nenbads an. Sie umfassen je fünfEinheiten von 45 Minuten und kos-ten 45 Euro. Info und Anmeldung:www.aquakurse-karlsruhe.de.

Auf StephanplatzSpendenmarathon

Zugunsten des Kinder- und Ju-gendhilfezentrums der Heimstif-tung Karlsruhe beginnt am morgi-gen Samstag, 31. August, der drit-te Spendenmarathon. Auf demStephanplatz gibt es zum Auftaktvon 10 bis 18 Uhr ein buntes Pro-gramm mit einem musikalischenMix aus Blues, Soul, Rock, Popund Schlagern sowie Jonglageund Akrobatik. Simone Mangia-pane stellt sein neues Album vor.

Dazu kommen Info-Stände, einFeuerwehrfahrzeug und Gastro-nomie. Der Spendenmarathonwird am 26. Oktober mit einer gro-ßen Spendengala im BadischenBrauhaus fortgesetzt. VeranstalterMarco Koch hatte in den vergan-genen zwei Jahren bereits erfolg-reich Spendenmarathons organi-siert. Deren Erlöse gingen an denFörderverein der onkologischenAbteilung der Kinderklinik.

bote, die auf einen künstlerischenBeruf vorbereiten. Kinderwerk-stätten und Kurse jenseits der Kai-serallee 12e für Drei- bis Zehnjäh-rige finden zudem in Durlach statt.Workshops am Wochenende fürdie „Kreative Familie“ sowie fürKinder ab vier Jahren ergänzendas Programm. Auch, wer einenkompletten Workshop für einenkreativen Geburtstag oder für Kin-dergärten und Schulen buchenmöchte, erhält unter der Juks-Te-lefonnummer 831230 Auskunft.

Nach dem Unterricht stellt dieJugendkunstschule ein Zertifikataus. Das komplette Programm derJugendkunstschule liegt in Rat-häusern und in den Ortsverwal-tungen aus oder kann in der Ge-schäftsstelle angefordert werden.Informationen gibt es im Internet:www.juks-Karlsruhe.de. -red/Lä-

Im September beginnen die ers-ten Kurse des Schuljahres 2013/14an der Jugendkunstschule (Juks).Im soeben erschienenen Pro-gramm werden 200 Kurse, Projek-te und Workshops für Kinder, Ju-gendliche, junge Erwachsene undFamilien angeboten. Wer einenKarlsruher Pass oder Kinderpassbesitzt, zahlt nur 20 Prozent derfälligen Kursgebühr. Das Spekt-rum reicht von A wie Akademie-vorbereitung über M wie Mode bisZ wie Zeichnen.

Teilnehmen können Kinder be-reits ab eineinhalb Jahren mit ih-ren Eltern in einer Eltern-Kind-Werkstatt. Neben Angeboten wieKinderwerkstatt und Ballett wur-de das Eltern-Kind-Angebot mit„Tanzzeit“ für junge Teilnehmerab 1,5 Jahren und „Akrobatik“ abacht Jahren ergänzt. Erstmals bie-

tet die Juks auch einen „Street-dance-Tanzmix“ für Zehn- bis 14-Jährige an. Zu den neuen Work-shops gehört unter anderem dieTrickfilmwerkstatt „Meine Welt“.In den Herbst- und Weihnachtsfe-rien können Kinder ab vier Jahrenzu „Reisen ins Winterwunder-land“ aufbrechen.

In den Ateliers, Tanzstudiosoder auf der Bühne gibt es auchfür Jugendliche neue Möglichkei-ten künstlerisch aktiv zu sein. ZumBeispiel im „Zeichenatelier Fanta-sy“, im Atelier für Keramik oderbei „Lets move – Modern Dance“.Bühnenfans können in der JungenTheaterakademie ein eigenesStück auf die Bühne bringen oderbeim „Kamera-Training“ erste Er-fahrungen am Filmset sammeln.Ein weiterer Schwerpunkt sindMappenkurse und andere Ange-

Theater machen und Filme drehenDas neue Jahresprogramm der Jugendkunstschule ist da / Kursermäßigung mit Pass

GESCHENK VON FRANCESCA VON HABSBURG FÜR DAS ZKM:Elektro-akustische Vorplatz-Installation „The Morning Line“.

Sounds im VorbeigehenNeue Klangskulptur / Festakt auf dem ZKM-VorplatzSpaziergänger auf dem ZKM-

Vorplatz werden bereits seit Wo-chen nicht nur morgens von der In-stallation „The Morning Line“ vonMatthew Ritchie und ArandaLasch akustisch begrüßt. „Mankönnte sagen, ‚The Morning Line‘ist die erste Linie, die am Anfangeines Tages gezogen wird“, be-schreibt die Architektin die Kopro-duktion. Am 15. September um 17Uhr wird Francesca von Habsburg(Stiftung Thyssen-Bornemisza ArtContemporary) den Klangpavillondem ZKM zum Geschenk machen.

Mit dem interaktiven Soundsys-tem werden zeitgenössische, elek-tro-akustische Kompositionen ge-steuert. Je nach Anforderung ei-ner Komposition kann das Klang-volumen während der Bespielungvariiert werden, teilt das ZKM mit.Die Installation reagiere jedoch

nicht nur auf Anweisungen. Einemit Sensoren und Videokamerasverknüpfte Software, registriereauch Veränderungen im Besu-cherstrom und nehme Einfluss aufdie Klänge. Der aus 46 Lautspre-chern und 12 Subwoofern beste-hende Klang-Pavillon stand nachSevilla und Istanbul zuletzt aufdem Wiener Schwarzenbergplatz.

Wie das ZKM weiter mitteilt, sindweitere interdisziplinäre Soundex-perimente und Kooperationspro-jekte zwischen dem Zentrum undder Thyssen-Bornemisza Art Con-temporary in Planung. Im Verlaufder Musikgeschichte des 20. Jahr-hunderts seien laut ZKM-Chef Pe-ter Weibel immer wieder spezielleArchitekturen für Raumkomposi-tionen entworfen worden. „TheMorning Line“ sei ein „Bayreuthfür elektronische Musik“. -red/Lä-

Sich mitnehmen lassenDas Buch zur Literatur im Land zwischen 1970 und 2012

„Wartet nicht auf bessre Zei-ten“. Literatur in Baden-Württem-berg, der jüngst erschienene Kata-log liefert nicht nur einen fundier-ten Überblick über die Situationder Literaturszene zwischen 1970und 2012. Gleichzeitig ist er auf192 Seiten ein spannendes Ge-schichtsbuch, das Lesende regel-recht zum Innehalten und Nach-denken über die eigene wie ge-sellschaftliche Situation verführt.

Die letztes Jahr im Prinz-Max-Palais zum 60-jährigen Landesju-biläum gezeigte, bis 2010 reichen-de Ausstellung ergänzt der aus-führlichere Band noch um die Er-eignisse der Jahre 2011 und 2012.Damit knüpft er an die von der Li-terarischen Gesellschaft herausge-gebene Veröffentlichung „Ein Bildder Zeit“ an. Sie galt der Entwick-lung zwischen 1952 und 1970. Die

Neuveröffentlichung stellt Schrift-steller mit biografischem Bezugzum Land vor, ergänzt von histori-schen Zeitleisten und gefolgt voneinem Anhang mit den zahlrei-chen, hierzulande vergebenen Li-teraturpreise und Stipendien, For-schungsstätten sowie der SWR-Bestenliste. Themen sind ausge-hend von der 1968er Studentenbe-wegung unter anderem Macht undPolitik, die Frauenbewegung, vä-terliche Schuld im Nationalsozia-lismus, Postmoderne, Heimat inverschiedenen Facetten und derEinfluss von Migration.

Das lesenswerte Begleitbuch,herausgegeben von Professor Dr.Hansgeorg Schmidt-Bergmannund erarbeitet von Ina Gohn-Kreuz und Björn Hayer ist zumPreis von 14,95 Euro im Mittel-deutschen Verlag erschienen.-cal-

Kultur KompaktDie erste Karlsruhe Theater-

nacht findet ebenfalls zu Saisonbe-ginn am 7. September ab 18 Uhrstatt. Acht Theater und der Werk-raum Karlsruhe stellen bis 23 Uhrin Blöcken von 20 Minuten Auszü-ge aus ihrem neuen Programm vor.

Die Staatliche Kunsthalle lädt amTag des offenen Denkmals, 8. Sep-tember, 11 Uhr, zur Führung „Un-bequeme Denkmale“ ein. Dabeigeht es um „Malerei jenseits desGuten und Schönen“. Eine Füh-rung für Senioren gibt es am 12.September um 10.30 Uhr zum The-ma „Eine Weibsperson und andereböse Geister“ im Gemälde „Versu-chung des heiligen Antonius“(1650) von Joos van Craesbeeck.

Anmeldungen für eine Schreib-werkstatt am 28. September zumBeschreiben von Bildern nimmt dieKunsthalle bis 21. September unterTelefon 926-3370 entgegen. -Lä-

Durch die Sonderschau „Sekt füralle“ bietet die Städtische Galerieam 1. September, um 15 Uhr sowieam 4. September um 18 Uhr Füh-rungen an. Weitere Rundgängestehen am 5. September um 12.15Uhr und am 6. September um 16Uhr auf dem Programm. Gezeigtwerden Malerei, Fotografien undSkulpturen aus der Kölner Privat-sammlung Garnatz.

Dem Leben der Römer am Ober-rhein kommen Besucher bei einerKostümführung am 1. Septemberim Badischen Landesmuseum aufdie Spur. Dort berichtet die „Röme-rin Helena“ ihren Gästen ab 11Uhr, wie das Leben in einer VillaRustica organisiert war und zuging.

Das Tollhaus eröffnet seine Pro-grammsaison am Samstag, 7. Sep-tember, um 20 Uhr mit einer Gala-Show des 23. pyramidalen Jon-glier- und Kleinkunstfestivals 2013.

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3 NR. 35 · FREITAG, 30. AUGUST 2013

GETESTET UND FÜR GUT BEFUNDEN wurde der neue Aufzug an derWestseite der großen Kapelle auf dem Hauptfriedhof. Foto: Bastian

Ohne Hilfe in KapelleEin neuer Aufzug auf dem Karlsruher HauptfriedhofDie große Kapelle auf dem Karls-

ruher Hauptfriedhof hat nun einenbehindertengerechten Aufzug.Gehbehinderte Menschen und sol-che, die auf Rollstuhl oder Rollatorangewiesen sind, können nunohne fremde Hilfe die Höhendiffe-renz von 1,50 Meter überwindenund in den Innenraum des Gebäu-des gelangen. Über die 110000Euro teure Maßnahme informier-ten Bürgermeister Klaus Stapf undder Leiter des Friedhofs- und Be-stattungsamts, Mathäus Vogel,jetzt die Öffentlichkeit. Angeregthatte das Vorhaben eine Bürgerin.Bereits in den 1970er Jahren gab esÜberlegungen, die große Kapelleauf dem Karlsruher Hauptfriedhofmittels einer Rampe behinderten-

gerecht auszubauen, allerdingslegte der Denkmalschutz sein Vetoein. Als Übergangslösung wurdeein Rollstuhl-Lift angebracht, derlaut Klaus Stapf jedoch „300 von360 Tagen pro Jahr außer Betriebwar“ und den auch die Betroffenennicht so recht nutzen wollten. Denndie Plattform erforderte die Mithilfevon Bediensteten, die per Klingelgerufen werden mussten.

Der neue Aufzug sei funktionellund technisch zeitgemäß und seheaus, „wie schon immer dagewe-sen“, war Matthäus Vogel ebensozufrieden wie Manfred Weber vomBehindertenbeirat. Allerdingswünschte sich dieser noch eineentsprechende Beschilderung undein weiteres Bedienelement. -maf-

Architektenblickauf IWKA-Areal

Der Südweststadt widmen sichdas Stadtplanungsamt und die Ar-chitektenkammer Karlsruhe beimnächsten Architekturspaziergangam Donnerstag, 12. September.Treffpunkt für den Rundgangdurch das IWKA-Areal und seineUmgebung ist um 17 Uhr in derBrauerstraße am Eingang des ZKM– Hallenbau A. Wie immer stellenFachleute aktuelle Architektur vor.Darüber hinaus möchten sie überanstehende Vorhaben mit den Teil-nehmerinnen und Teilnehmerndiskutieren. Vertreterinnen undVertreter der Bauherren und Archi-tekturbüros erläutern ihre Projekte.

Für die Stadt nehmen Bürger-meister Michael Obert sowie Ex-perten aus dem Stadtplanungsamtam Architekturspaziergang teil.

Schadstoffmobilin fünf Stadtteilen

Das Schadstoffmobil macht am3. September von 15 bis 16 Uhr aufdem Gottesauer Platz in der Ost-stadt sowie von 17 bis 18 Uhr aufdem Werderplatz in der SüdstadtStation. In die Waldstadt kommendie städtischen Experten am 5.September von 15.30 bis 16 Uhr andie Kolberger Straße/GlogauerStraße und anschließend nachNeureut auf den Festplatz von 17bis 18 Uhr. In Mühlburg vor derPost können schadstoffhaltigeHaushaltsabfälle am 7. Septembervon 9 bis 10 Uhr und in der Wald-stadt „Am Sportpark“ von 11 bis12 Uhr abgegeben werden. Fra-gen zur Schadstoffsammlung be-antwortet das Amt für Abfallwirt-schaft unter den Telefonnummern133-7041 oder 49 54 41.

der 2,4 Kilometer lange Halbmara-thon, der für Kinder zwischen sechsund zehn Jahren empfohlen wird,und zum Abschluss drehen ab15.30 Uhr zwischen drei und sechsJahre alte „Bambinis“ eine Rundeauf der 333 Meter langen Bahn imBeiertheimer Stadion. Die Teilnah-me kostet drei Euro, wovon wie-derum ein Euro an „Laufen mitHerz“ geht. Geöffnet ist am Sams-tag auch bereits die Marathon-Messe in der Europahalle. Von 12bis 20 Uhr (am Sonntag von 7 bis 16Uhr) gibt es hier einen Marktplatzmit einem vielseitigen Angebot zuden Themen Fitness, Training, Ge-sundheit und Ernährung für Lauf-und Ausdauersportler. Das Sams-tagsprogramm beschließt ein öku-menischer Gospelgottesdienst inder Markuskirche in der Weststadtum 19 Uhr. Nachdem die Anmel-defrist für den Marathon-Sonntagin dieser Woche endete, und dieVorbereitungen der Aktiven aufHochtouren laufen, bieten derLauftreff Südwest Karlsruhe am 1.September, 9 Uhr, und die Turner-schaft Durlach, am 8. September, 9Uhr, noch Vorbereitungläufe an.Infos dazu und zum gesamten Ma-rathon-Wochenende unter www.badenmarathon.de. -fis-

Lauf durch die „Klotze“ zum BüfettEin neues Angebot über 4,2 Kilometer für Genussläufer ohne Blick auf die Stoppuhr

Über 10000 Läuferinnen und Läu-fer werden zum 31. Fiducia Baden-Marathon am 21. und 22. Septem-ber erwartet. Neben dem Sonn-tagsprogramm mit den Hauptläu-fen über die Marathon- und Halb-marathondistanz wird das Sport-angebot am Samstag immer weiterzum „Marathon-Wochenende“ausgebaut. Neu in diesem Jahr istder „Bleifrei-Genuss Walk & Run“.

„Das Laufen für sich ist ja schonein Genuss“, findet BürgermeisterKlaus Stapf den Bleifrei-Lauf eine„wunderschöne Idee, um Laufenmit Kulinarischem zu verbinden“.Damit biete der Fiducia Baden-Marathon die passenden Angebo-te sowohl für leistungsorientierteSportler, Gesundheits- und ebenauch Genussläufer. Neben älte-ren, oder nicht in Bestform befind-lichen Läuferinnen und Läufernsieht Marathon-GeschäftsführerFried Jürgen Bachl, das neueLaufangebot aber auch als Lock-mittel „um möglichst viele Leutein Bewegung zu bringen“ undvielleicht Appetit auf mehr sportli-che Betätigung zu wecken. DerBleifrei-Lauf wird im BeiertheimerStadion am Samstag um 13 Uhrgestartet und führt dann über 4,2

Kilometer ohne Zeitmessungdurch das Albgrün der Günter-Klotz-Anlage und dann wieder zu-rück ins Stadion. Dort werden dieTeilnehmerinnen und Teilnehmermit alkoholfreiem Bier mit isotoni-scher Wirkung und einem Büfettbelohnt. Neben BayerischenWeißwürsten mit Laugenbrötchenreicht der Verein „Tischlein DeckDich“, der sich für gesundes Essenan Schulen engagiert, vegetari-sche Pasten zu frischem Brot. DasStartgeld beträgt zehn Euro inklu-sive einer Spende von einem Eurofür die Aktion „Laufen mit Herz“.Dafür erhalten die Aktiven nebendem Genuss- und Verpflegungs-büfett einen Schulterrucksack, ei-nen Schlüsselanhänger und Über-raschungen. Anmeldungen sindnoch bis zum Dienstag, 17. Sep-tember, online unter www.lauf-bleifrei.de möglich.

Im Anschluss an diese Lauf-Pre-miere steht im Beiertheimer Stadi-on ab 14 Uhr der 13. Sparkassen-Mini-Marathon auf dem Pro-gramm, bei dem unter drei Laufan-geboten ausgewählt werden kann.Für Kinder zwischen zehn und 15Jahren geht es auf die 4,2 Kilome-ter lange Strecke des Bleifrei-Laufsin der „Klotze“. Um 14.45 Uhr folgt

Großes Samstagsprogramm beim 31. Fiducia Baden-Marathon:

STIMMUNGSVOLLE ZIELEINLÄUFE im Beiertheimer Stadion gibt es bereits am Marathon-Samstag fürdie Teilnehmer am Bleifrei-Lauf und beim Sparkassen-Mini-Marathon. Fotos (2): Fränkle

Inkraftsetzung des Teilumlegungsplans 6Umlegung „Im Lohfeld“ in Karlsruhe-Oststadt

Der Teilumlegungsplan 6 der Umlegung„Im Lohfeld“, bestehend aus der Umle-gungskarte und dem Umlegungsverzeich-nis, der durch Beschluss des Umlegungs-ausschusses am 5. Juni 2013 aufgestelltwurde, ist am 26. Juli 2013 für die Grund-stücke der Gemarkung Karlsruhe Flurstü-cke Nummern 1970 (davon eine südlicheTeilfläche Flurstück Nr. 1970/105 mit 23m²), 2385/2, 2556 und 2562 unanfechtbargeworden.

Mit dieser Bekanntmachung wird gemäߧ 72 Baugesetzbuch (BauGB) der bisherigeRechtszustand durch den im Umlegungs-plan vorgesehenen neuen Rechtszustandersetzt. Die Eigentümer werden in den Be-sitz der zugeteilten Grundstücke einge-wiesen. Die im Umlegungsplan festgesetz-ten Geldleistungen werden mit dieser Be-kanntmachung fällig.

Rechtsbehelfsbelehrung

Gegen diese Entscheidung kann innerhalbvon sechs Wochen nach Bekanntmachungschriftlich oder mündlich zur NiederschriftAntrag auf gerichtliche Entscheidung

beim Bürgermeisteramt Karlsruhe, Umle-gungsausschuss: Liegenschaftsamt,Lammstraße 7 a (Rathauspassage), 76133Karlsruhe,4. Obergeschoss, Zimmer E 417, gestelltwerden.

Über den Antrag entscheidet das Landge-richt Karlsruhe, Kammer für Baulandsa-chen. Die Frist wird nur gewahrt, wenn derAntrag innerhalb der genannten Fristbeim Bürgermeisteramt eingeht. Der An-trag muss den Verwaltungsakt bezeich-nen, gegen den er sich richtet.

Der Antrag auf gerichtliche Entscheidungkann ohne Rechtsanwalt gestellt werden.Für sämtliche weiteren prozessualen Er-klärungen in der Hauptsache muss sichder Antragsteller dann aber eines vertre-tungsberechtigten Rechtsanwalts bedie-nen (§ 222 Absatz 3 BauGB).

Karlsruhe, 30. August 2013LiegenschaftsamtGeschäftsstelle desUmlegungsausschusses

Stadtwerke KarlsruheNetze GmbH

Information über die „ErgänzendenAnschlussbedingungen für den

Anschluss an dasNiederspannungsnetz (TAB 2007)“

Zum 1. September 2013 treten imNetzgebiet der Stadtwerke Karls-ruhe Netze GmbH neue Ergänzen-de Anschlussbedingungen derStadtwerke Karlsruhe NetzeGmbH als Erläuterungen zur TAB2007 in der Fassung vom Juli 2007(Ausgabe 2011), in Kraft.

Die TAB 2007 inklusive der Erläu-terungen (gültig ab 1. September2013) sind im Internet auf derHomepage der Stadtwerke Karls-ruhe Netze GmbH (www.stadtwer-ke-karlsruhe-netze.de) veröffent-licht.

Diese Mitteilung erfolgt aufgrund§ 4 Abs. 3 der Niederspannungsan-schlussverordnung (NAV).

Stadtwerke KarlsruheNetze GmbH

Amtliche Bekanntmachungen

Jahresabschluss liegt ausJahresabschluss der AFB –

Arbeitsförderungsbetriebe gGmbHKarlsruhe für das Wirtschaftsjahr 2012

Gemäß § 105 Absatz 1 Nr. 2 der Gemeinde-ordnung für Baden-Württemberg in der Fas-sung vom 24. Juli 2000 (Gesetzblatt Baden-Württemberg Seite 582, berichtigt Seite 698),zuletzt geändert durch Gesetz vom 25. Januar2012 (Gesetzblatt Baden-Württemberg Seite65) wird bekannt gegeben, dass die Gesell-schafterversammlung der AFB – Arbeitsförde-rungsbetriebe gGmbH Karlsruhe am 24. Juli2013 den Jahresabschluss der AFB – Arbeits-förderungsbetriebe gGmbH für das Ge-schäftsjahr 2012 mit einem Jahresfehlbetragvon 126281,29 Euro festgestellt hat. Der Jah-resfehlbetrag wird wie folgt behandelt: zu til-gen aus dem Gewinnvortrag.Das mit der Jahresabschlussprüfung beauf-tragte Rechnungsprüfungsamt der StadtKarlsruhe hat für den Jahresabschluss zum 31.Dezember 2012 sowie für den Lageberichtden uneingeschränkten Bestätigungsvermerkerteilt.Der Jahresabschluss und der Lagebericht2012 werden für die Dauer von sieben Werk-tagen – beginnend mit dem Tage nach dieserVeröffentlichung – in den Geschäftsräumender AFB – ArbeitsförderungsbetriebegGmbH, Daimlerstraße 8, 76185 Karlsruhe, inder Zeit von 8.30 Uhr bis 16 Uhr öffentlich aus-gelegt.Die Geschäftsführerin

Freier Eintritt zum SchwimmenPilotprojekt im Hallenbad Grötzingen startet ab 9. September

Besonders bei Vereinen,Schulklassen und beiSchwimmkursteilnehmern er-freut sich das Hallenbad in Gröt-zingen mit seinem 25-Meter-Be-cken großer Beliebtheit. Damiterfüllt es seine Funktion alsGruppenbad vollauf, die es mitder Umsetzung des KarlsruherBäderkonzeptes übernommenhat. Als einziges Bad in der Fä-cherstadt gibt es hier auch einereine Frauenbadezeit (montagsvon 14 bis 15 Uhr). Weil durchdiese Nutzungen die Öffnungs-zeiten für den allgemeinen Ba-debetrieb eingeschränkt wer-den mussten und die Zahl derBadegäste zurückging, hat derKarlsruher Gemeinderat sich zueinem bundesweit einmaligenProjekt entschlossen: Ab dem 9.September wird drei Monate

lang kein Eintrittsgeld von denBesucherinnen und Besuchernerhoben, dann entscheidet derGemeinderat, wie es künftigweitergehen wird.

Kostenlos ist das HallenbadGrötzingen montags weiterhinvon 14 bis 15 Uhr nur für Frauenund danach von 15 bis 17 Uhrfür den allgemeinen Badebe-trieb geöffnet. Mittwochs kannvon 16 bis 20 Uhr und donners-tags von 8.30 bis 11 Uhr ge-schwommen werden. Zusätzlichgibt es donnerstags ab 9 Uhrgratis Wassergymnastik. Sonn-tags ist das Bad von 9 bis 12 Uhrzum DLRG-Mitgliederschwim-men geöffnet, zu dem auchNichtmitglieder willkommensind. Weitere Infos unterwww.ka-baeder.de sowie unterTelefon 133-5222. -fis-

KOSTENLOSES SCHWIMM-VERGNÜGEN: Am 9. Septemberbeginnt im Hallenbad Grötzingen ein dreimonatiges Pilotprojekt.

Viele Jugendliche mit Migrati-onshintergrund müssen sich indiesem Jahr entscheiden: Wollensie die deutsche oder die auslän-dische Staatsangehörigkeit behal-ten? Wer sich in dieser Frage nichtmeldet, verliert nach Mitteilungdes Ordnungs- und Bürgeramtsdie deutsche Staatsbürgerschaft.

Seit 2000 erhalten in Deutsch-land geborene Kinder mit auslän-dischen Eltern zusätzlich zu ihrerausländischen auch die deutscheStaatsangehörigkeit. Vorausset-zung ist, dass mindestens ein El-ternteil lange genug in Deutsch-land lebt und ein festes Aufent-haltsrecht hat. Mit 18 Jahren müs-sen sich die Jugendlichen jedochentscheiden. Wer sich nicht ent-scheidet, verliert mit dem 23. Ge-burtstag automatisch die deutscheStaatsangehörigkeit. Wer sich fürdie deutsche entscheidet, mussalle anderen aufgeben. Wer seineausländische Staatsangehörigkeitnicht aufgeben will, verliert auto-matisch die deutsche.

NEUREGELUNG AB 2013

Seit Januar 2013 sind so ge-nannte Optionskinder des Gebur-tenjahrgangs 1990 von dieser ge-setzlichen Regelung betroffen. Sieverlieren ihre deutsche Staatsan-gehörigkeit mit ihrem 23. Geburts-tag in diesem Jahr, wenn sie sichnicht zuvor entschieden und ihreausländische aufgegeben haben.

Staatsbürger aus Ländern derEU und der Schweiz können aufAntrag neben der deutschen ihreEU-Staatsbürgerschaft behalten.Dazu muss in jedem Fall vor dem21. Lebensjahr ein Beibehaltungs-antrag gestellt werden. Dies giltauch für Länder, die ihre Staats-angehörigen nicht aus ihremStaatsverband entlassen, etwaIran oder Afghanistan.

Die Staatsangehörigkeitsbehör-de des Ordnungs- und Bürger-amts schreibt die in Karlsruhe le-

benden Betroffenen ab ihrem 18.Lebensjahr an und weist sie aufdie Möglichkeiten und die Fristenhin. Leider reagieren sehr vielejunge Erwachsene auf dieseSchreiben nicht und unterschät-zen dessen Tragweite.

Wer die Entscheidung zu langeaufschiebt, riskiert mit 23 Jahrenden Entzug des deutschen Passesund muss sich dann um eine Auf-enthaltsgenehmigung kümmern.Wer seinen deutschen Pass behal-ten oder sich eingehender infor-mieren will, sollte mit der Staatsan-gehörigkeitsbehörde Kontakt auf-nehmen (Telefonnummer 133-3389, E-Mail an: [email protected]). Beratungerhalten Betroffene auch beimBüro für Integration unter Telefon-nummer 133-57 64.

Welchen Pass nehmen?Optionskinder: Wählen zwischen Staatsangehörigkeiten

Aktionstagder Jobcenter

Unter dem Motto „Einstellungs-sache! Jobs für Eltern“ schließt sichdas Jobcenter Stadt Karlsruhe am3. und 4. September dem bundes-weiten Aktionstag der Jobcenteran. Angestellte besuchen an die-sem Tag Betriebe im Stadtgebiet,um für die Potenziale von arbeitslo-sen Menschen mit Kindern aus derGrundsicherung zu werben, soHans-Peter Kölmel vom JobcenterStadt Karlsruhe. Das Center willKarlsruher Arbeitgebern hoch mo-tivierte Eltern als künftige Mitar-beiter vorschlagen. Wichtig ist derArbeitsvermittlung, dass dieseMenschen, die oft das Zeug als zu-verlässige und erfolgreiche Mitar-beiter haben, eine berufliche Per-spektive bekommen. Besonders fürAlleinerziehende ist es schwierig,eine Anstellung zu finden, bei derdie Anforderungen von Beruf undFamilie vereinbar sind. Für Arbeit-geber lohnt es sich, ihre Ansprüchean Bewerber zu überdenken.

Page 4: StadtZeitung, Ausgabe 35/2013

Amtliche Bekanntmachungen4 NR. 35 · FREITAG, 30. AUGUST 2013

Satzung der Stadt Karlsruhe über die Benutzung von Unterkünften für Flüchtlinge sowie für Spätaussiedlerinnen und SpätaussiedlerAufgrund des § 4 der Gemeindeordnung fürBaden-Württemberg in der Fassung vom 24.Juli 2000 (GBl. S. 581, ber. S. 698), zuletzt ge-ändert durch Gesetz vom 25. Januar 2012(GBl. S. 65), des § 7 Absatz 10 des Gesetzesüber die Aufnahme und Unterbringung vonFlüchtlingen vom 11. März 2004 (GBl. S. 99),zuletzt geändert durch Gesetz vom 25. Janu-ar 2012 (GBl. S. 65), sowie des § 10 Absatz 7des Gesetzes über die Eingliederung vonSpätaussiedlerinnen und Spätaussiedlernvom 22. August 2000 (GBl. S. 629), zuletztgeändert durch Gesetz vom 25. Januar 2012(GBl. S. 65), i. V. m. § 4 Absatz 3 Landesge-bührengesetz vom 14. Dezember 2004 (GBl.S. 895), zuletzt geändert durch Gesetz vom14. Oktober 2008 (GBl. S. 313), sowie §§ 2und 13 Kommunalabgabengesetz vom 17.März 2005 (GBl. S. 206), zuletzt geändertdurch Gesetz vom 25. Januar 2012 (GBl. S.65), hat der Gemeinderat der Stadt Karlsru-he am 23.07.2013 folgende Satzung be-schlossen:

§ 1Rechtsform und Zweckbestimmung

(1) Die Stadt Karlsruhe betreibt die Unter-künfte für Flüchtlinge sowie Spätaus-siedlerinnen und Spätaussiedler als öf-fentliche Einrichtung.

(2) Unterkünfte für Spätaussiedlerinnenund Spätaussiedler sind die von derStadt Karlsruhe zur Unterbringung vonPersonen nach § 6 Eingliederungsge-setz bestimmten Gebäude, Wohnungenund Räume.

(3) Unterkünfte für Flüchtlinge sind die vonder Stadt Karlsruhe zur Unterbringungvon Personen nach § 11 Flüchtlingsauf-nahmegesetz bestimmten Gebäuden,Wohnungen und Räume.

(4) Die Unterkünfte dienen der Aufnahmeund der vorübergehenden Unterbrin-gung von Personen, soweit diese überkeinen eigenen Wohnraum verfügen,zu der die Stadt Karlsruhe nach § 8 Ein-gliederungsgesetz oder nach § 13Flüchtlingsaufnahmegesetz verpflichtetist, und der Aufnahme von sonstigenFlüchtlingen, die über keine eigenenWohnraum verfügen und die erkennbarnicht in der Lage sind, sich selbst einegeordnete Unterkunft zu beschaffen.

§ 2Benutzungsverhältnis

Das Benutzungsverhältnis ist öffentlich-rechtlich ausgestaltet. Ein Rechtsanspruchauf die Unterbringung in einer bestimmtenUnterkunft oder auf Zuweisung von Räumenbestimmter Art und Größe besteht nicht.

§ 3Beginn und Ende der Nutzung

(1) Das Benutzungsverhältnis beginnt mitdem Zeitpunkt, in dem die nutzendePerson die Unterkunft bezieht.

(2) Die Beendigung des Benutzungsverhält-nisses erfolgt durch schriftliche Verfü-gung der Stadt Karlsruhe. Soweit die Be-nutzung der Unterkunft über den in derVerfügung angegebenen Zeitpunkt hi-naus fortgesetzt wird, endet das Benut-zungsverhältnis mit der Räumung derUnterkunft. Das Nutzungsverhältnis en-det auch mit dem tatsächlichen Auszug.

(3) Gründe für die Beendigung des Benut-zungsverhältnisses sind insbesondere,dass1. die nutzende Person zum Personen-

kreis des § 6 Eingliederungsgesetzgehört und die Voraussetzungen des§ 10 Absatz 3, 4 bzw. 5 Eingliede-rungsgesetz vorliegen;

2. die Unterkunft im Zusammenhangmit Umbau-, Erweiterungs-, Erneue-rungs- oder Instandsetzungsarbeitengeräumt werden muss;

3. bei angemieteter Unterkunft dasMietverhältnis zwischen der StadtKarlsruhe und der dritten Person be-endet wird;

4. die nutzende Person die Unterkunftnicht mehr selbst bewohnt, sie ohneschriftliche Zustimmung nicht mehrausschließlich als Wohnung benutztoder sie nur zur Aufbewahrung sei-nes Hausrats verwendet;

5. die nutzende Person Anlass zu Kon-flikten gibt, die zu einer Beeinträchti-gung der Hausgemeinschaft oder zurGefährdung von Hausbewohnernund/oder Nachbarn führen und dieKonflikte nicht auf andere Weise be-seitigt werden können.

§ 4Benutzung der überlassenen

Räume und Hausrecht(1) Die als Unterkunft überlassenen Räume

dürfen nur von den eingewiesenen Per-sonen und nur zu Wohnzwecken be-nutzt werden. Es ist insbesondere unter-sagt1. um Geld oder Geldwert zu spielen,2 sich gewerblich zu betätigen oder

Waren zum Verkauf oder Tausch an-zubieten

3. für wirtschaftliche, politische oderweltanschauliche Zwecke zu wer-ben.

(2) Die nutzenden Personen sind verpflich-tet, Änderungen der Anzahl der Haus-haltsangehörigen der Stadt Karlsruheunverzüglich mitzuteilen.

(3) Die nutzende Person der Unterkunft istverpflichtet, die zugewiesenen Räumesamt dem überlassenen Zubehör pfleg-lich zu behandeln, im Rahmen derdurch ihre bestimmungsgemäße Ver-wendung bedingten Abnutzung in-stand zu halten und nach Beendigungdes Benutzungsverhältnisses in demZustand herauszugeben, in dem sie beiBeginn übernommen worden sind. Zudiesem Zweck ist ein Übernahmeproto-koll aufzunehmen und von der nutzen-den Person zu unterschreiben.

(4) Veränderungen an der zugewiesenenUnterkunft und dem überlassenen Zu-behör dürfen nur mit ausdrücklicherZustimmung der Stadt Karlsruhe vorge-nommen werden. Die nutzende Personist im Übrigen verpflichtet, die StadtKarlsruhe unverzüglich von Schädenam Äußeren oder Inneren der Räume inder zugewiesenen Unterkunft zu unter-richten.

(5) Die nutzende Person bedarf ferner derschriftlichen Zustimmung der Stadt

Karlsruhe, wenn sie1. in der Unterkunft gastweise eine

weitere Person aufnehmen will,2. ein Schild (ausgenommen übliche

Namensschilder), eine Aufschriftoder einen Gegenstand in gemein-schaftlichen Räumen, in oder an derUnterkunft oder auf dem Grundstückder Unterkunft anbringen oder auf-stellen will,

3. in der Unterkunft oder auf demGrundstück außerhalb vorgesehenerPark- , Einstell- oder Abstellplätze einKraftfahrzeug abstellen will oder

4. Um-, An- und Einbauten sowie Instal-lationen oder andere Veränderungenin der Unterkunft vornehmen will.

(6) Die Zustimmung wird grundsätzlich nurdann erteilt, wenn die nutzende Personeine Erklärung abgibt, dass sie die Haf-tung für Schäden, die durch die beson-deren Benutzungen nach Ziffer 4 und 5verursacht werden, ohne Rücksicht aufeigenes Verschulden übernimmt unddie Stadt Karlsruhe insofern von Scha-densersatzansprüchen Dritter freistellt.

(7) Die Zustimmung kann befristet und mitAuflagen versehen erteilt werden. Ins-besondere sind die Zweckbestimmungder Unterkunft, die Interessen derHaus- und Wohngemeinschaft sowiedie Grundsätze einer ordnungsgemä-ßen Bewirtschaftung zu beachten.

(8) Die Zustimmung kann widerrufen wer-den, wenn Auflagen oder sonstige Ne-benbestimmungen nicht eingehalten,Hausbewohnerinnen, Hausbewohneroder Nachbarn belästigt oder die Unter-kunft bzw. das Grundstück beeinträch-tigt werden.

(9) Bei von der nutzenden Person ohne Zu-stimmung der Stadt Karlsruhe vorge-nommenen baulichen oder sonstigenVeränderungen kann die Stadt Karlsru-he diese auf deren Kosten beseitigenund den früheren Zustand wieder her-stellen lassen (Ersatzvornahme).

(10) Das Hausrecht übt die Leitung der Ko-ordinierungsstelle für Aussiedler undFlüchtlinge aus. Diese kann diesesRecht auf Mitarbeitende und Beauftrag-te der Stadt Karlsruhe übertragen. DasHausrecht erstreckt sich auf die Ge-meinschaftsräume und auf die jeweiligeUnterkunft der nutzenden Person. DieBeauftragten der Stadt Karlsruhe sindberechtigt, die Unterkünfte in ange-messenen Abständen und nach recht-zeitiger Ankündigung werktags in derZeit von 6:00 Uhr bis 22:00 Uhr zu betre-ten. Bei Gefahr im Verzug kann die Un-terkunft ohne Ankündigung jederzeitbetreten werden.

§ 5Instandhaltung der Unterkünfte

(1) Die nutzende Person verpflichtet sich,für eine ordnungsgemäße Reinigung,ausreichende Belüftung und Heizungder überlassenen Unterkunft zu sorgen.

(2) Zeigt sich ein wesentlicher Mangel derUnterkunft oder wird eine Vorkehrungzum Schutze dieser oder des Grundstü-ckes gegen eine nicht vorhersehbare

Gefahr erforderlich, so hat die nutzendePerson dies der Stadt Karlsruhe unver-züglich mitzuteilen.

(3) Die nutzende Person haftet für Schä-den, die durch schuldhafte Verletzungder ihr obliegenden Sorgfalts- und An-zeigepflichten entstehen, besonderswenn technische Anlagen und andereEinrichtungen unsachgemäß behan-delt, die überlassene Unterkunft unzu-reichend gelüftet, geheizt oder gegenFrost geschützt wird. Insoweit haftet sieauch für das Verschulden von Haus-haltsangehörigen und Dritten, die ichmit ihrem Willen in der Unterkunft auf-halten. Schäden und Verunreinigun-gen, für die die nutzende Person haftet,kann die Stadt Karlsruhe auf deren Kos-ten beseitigen lassen.

(4) Die Stadt Karlsruhe wird die in § 1 ge-nannten Unterkünfte und Hausgrund-stücke in einem ordnungsgemäßen Zu-stand erhalten. Die nutzende Person istnicht berechtigt, auftretende Mängelauf Kosten der Stadt Karlsruhe zu besei-tigen. Insoweit entstandene Kostenträgt die nutzende Person selbst.

§ 6Hausordnungen

(1) Die nutzenden Personen sind zur Wah-rung des Hausfriedens und zur gegen-seitigen Rücksichtnahme verpflichtet.

(2) Zur Aufrechterhaltung der Ordnung inder einzelnen Unterkunft kann die Ver-waltung eine Hausordnung erlassen, inder insbesondere die Reinigung der Ge-meinschaftsanlagen und -räume gere-gelt wird. Sofern eine solche Hausord-nung erlassen ist, ist diese von den nut-zenden Personen zu beachten.

§ 7Rückgabe der Unterkunft

(1) Bei Beendigung des Nutzungsverhält-nisses hat die nutzende Person die Un-terkunft vollständig geräumt und sau-ber zurückzugeben. Alle Schlüssel,auch die von der nutzenden Personselbst nachgemachten, sind der StadtKarlsruhe bzw. ihrem Beauftragten zuübergeben. Die nutzende Person haftetfür alle Schäden, die der Stadt Karlsru-he oder einem Benutzungsnachfolgeraus der Nichtbefolgung dieser Pflichtentstehen.

(2) Von den nutzenden Personen oder ih-ren Erben nach Auszug oder Beendi-gung des Nutzungsverhältnisses zu-rückgelassene Sachen können von derStadt Karlsruhe auf deren Kosten ge-räumt und in Verwahrung genommenwerden. Bei Sachen, die nicht innerhalbvon drei Monaten nach Beendigung desNutzungsverhältnisses abgeholt wer-den, wird vermutet, dass die bisher nut-zende Person oder ihre Erben das Ei-gentum daran aufgegeben haben unddie Stadt Karlsruhe darüber verfügenkann.

§ 8Haftung und Haftungsausschluss

(1) Die nutzende Person der Unterkunfthaftet für jeden von ihr vorsätzlich oderfahrlässig verursachten Schaden.

(2) Die Haftung der Stadt Karlsruhe, ihrerOrgane und ihrer Bediensteten gegen-über der nutzenden Person und Besu-chern wird auf Vorsatz und grobe Fahr-lässigkeit beschränkt. Für Schäden, diesich die nutzende Person einer Unter-kunft bzw. deren Besucher selbst ge-genseitig zufügen, übernimmt die StadtKarlsruhe keine Haftung.

§ 9Personenmehrheit als

Benutzerin und Benutzer(1) Wurde das Benutzungsverhältnis für

mehrere Personen gemeinsam begrün-det, so müssen Erklärungen, deren Wir-kung eine solche Personenmehrheit be-rühren, von oder gegenüber allen Be-nutzern abgegeben werden.

(2) Jede nutzende Person muss Tatsachenin der Person oder in dem Verhalten ei-ner Haushaltsangehörigen, eines Haus-haltsangehörigen oder eines Dritten,die oder der sich mit ihrem Willen in derUnterkunft aufhält, die das Benutzungs-verhältnis berühren oder einen Ersatz-anspruch begründen, für und gegensich gelten lassen.

§ 10Verwaltungszwang

(1) Zur Erfüllung des Einrichtungszweckskann die Stadt Karlsruhe Umsetzungenin eine andere Unterkunft verfügen.

(2) Räumt eine nutzende Person ihre Unter-kunft nicht, obwohl gegen sie eine be-standskräftige oder vorläufig vollstreck-bare Umsetzungsverfügung vorliegt, sokann die Umsetzung durch unmittelba-ren Zwang nach Maßgabe des § 27 desLandesverwaltungs-Vollstreckungsge-setzes vollzogen werden. Dasselbe giltfür die Räumung der Unterkunft nachBeendigung des Nutzungsverhältnissesdurch schriftliche Verfügung (§ 3 Abs. 2Satz 1).

§ 11Gebührenpflicht und Gebührenschuldner

(1) Für die Benutzung der in den Unter-künften in Anspruch genommenenRäume werden Gebühren erhoben. Mitden Gebühren sind die Aufwendungenfür die Bereitstellung der Räume sowiedie laufenden Verwaltungs- und Be-triebskosten gedeckt.

(2) Gebührenschuldner ist die Person, diein der Unterkunft untergebracht ist, beiMinderjährigen deren gesetzliche Ver-treterin oder Vertreter. Personen, dieeine Unterkunft gemeinsam benutzen,sind Gesamtschuldner, soweit sie sichdie Unterkunft nicht nur im Rahmen ei-ner Zweckgemeinschaft bzw. Wohnge-meinschaft teilen.

§ 12Gebührenhöhe

(1) Bemessungsgrundlage für die Höhe derBenutzungsgebühr ist der dem Benut-zer überlassene Platz.

(2) Die Benutzungsgebühr für die Unter-kunft beträgt je Platz und Kalendermo-nat:1. für Personen ab Vollendung des 16.

Lebensjahres je 160,00 €2. für Kinder ab Vollendung des 2. Le-

bensjahres bis zur Vollendung des16. Lebensjahres je 80,00 €

3. für Personen nach Vollendung des16. Lebensjahres, wenn sie sich nochin Schulausbildung nach § 4 Schul-gesetz befinden, je 80,00 €

(3) Die Summe der Gebühren nach Ziffer 2(Familiengebühr) beträgt:

1. für gemeinsam sorgeberechtigte El-tern mit mehr als zwei Kindern imSinne von Ziffer 2.2 zusammenhöchstens 480,00 €

2. für allein Sorgeberechtigte mit mehrals zwei Kindern im Sinne von Ziffer2.2 zusammen höchstens 320,00 €

(4) Kinder bis zur Vollendung des 2. Le-bensjahres sind von der Gebühren-pflicht befreit.

§ 13Gästegebühren

Bei gastweiser Unterbringung sind die Ge-bührensätze des § 12 Absatz 2 zu erheben.

§ 14Entstehung, Fälligkeit

(1) Die Unterbringungsdauer beginnt mitdem erstmaligen Einzug in eine Ein-richtung. Einrichtungswechsel habenauf die Unterbringungsdauer keinenEinfluss.

(2) Die Gebührenpflicht entsteht am Tagdes Einzugs. Sie endet am Tag des Aus-zugs oder der Räumung. Für die Bemes-sung der Familiengebühr ist der Einzugder zuerst untergebrachten volljährigenPerson maßgebend.

(3) Bei einem von der Eingliederungsver-waltung veranlassten Einrichtungs-wechsel entsteht die Gebührenpflichtam Tag des Wechsels nur einmal. Beivorübergehender Abwesenheit bleibtsie bestehen, solange in der Einrichtungein Platz freigehalten wird.

(4) Soweit sich im Einzelfall die Bemes-sungsgrundlage für die Gebührenhöheändert, ist der neue Betrag von dem Ka-lendermonat an zu erheben, zu dessenBeginn die Voraussetzungen für die Än-derung erfüllt sind.

(5) Die Benutzungsgebühr wird durch Ge-bührenbescheid festgesetzt. Die Ge-bühren sind monatlich zu entrichten.Sie werden am letzten Kalendertag desMonats fällig. Abweichend hiervonwerden sie im Falle des Auszugs amletzten Werktag vor dem Auszug fällig.

(6) Bei der Berechnung anteiliger Gebüh-ren ist für jeden Kalendertag ein Drei-ßigstel des Monatsbetrages zu erheben.

§ 15Inkrafttreten

Diese Satzung tritt am 01. Januar 2014 inKraft. Gleichzeitig tritt die Satzung der StadtKarlsruhe über die Unterhaltung von Unter-künften für Spätaussiedler vom 24. Oktober2006, bekanntgemacht am 24. November2006, außer Kraft.

Ausgefertigt:Karlsruhe, den 7. August 2013Dr. Frank MentrupOberbürgermeister

– 1 Stück RLT-Anlage, 640 cbm/h– ca. 180 qm Lüftungskanäle und Formteile– ca. 100 m Wickelfalzrohr, DN 100 – 280– ca. 60 Stück Luftaus-/LufteinlässeAusführungszeit:21. Oktober 2013 bis 18. April 2014Eröffnungstermin:Mittwoch, 2. Oktober 2013, 9.30 UhrZuschlagsfrist: Montag, 11. November 2013Unkostenbeitrag: 30 Euro– nur per Verrechnungsscheck –ID: 13 35 88 02Stadtgarten Karlsruhe, Beiertheimer Allee27 b, 76137 KarlsruheInstandsetzung und Modernisierung derSeebühneGas-, Wasser- und Entwässerungsanlageninnerhalb von Gebäuden– ca. 175 m Trinkwasserrohrleitung, Edel-

stahl DN 12 - 40– ca. 20 m Abwasserleitung Guss DN 50 –

150– ca. 100 m Abwasserleitung HT-PP DN

50 – 100– 43 Stück Einrichtungsgegenstände– 2 Stück Fäkalienhebeanlagen– 3 Stück AbwasserhebeanlagenAusführungszeit:21. Oktober 2013 bis 18. April 2014Eröffnungstermin:Mittwoch, 2. Oktober 2013, 10.30 UhrZuschlagsfrist: Montag, 11. November 2013Unkostenbeitrag: 30 Euro– nur per Verrechnungsscheck –ID: 13 35 88 03Stadtgarten Karlsruhe, Beiertheimer Allee27 b, 76137 KarlsruheInstandsetzung und Modernisierung derSeebühneNieder- und Mittelspannungsanlagen bis36 kV– 4 Stück Standverteiler– 3 Stück Wandverteiler– versch. Demontagearbeiten– ca. 4000 m Kabel/Medienkabel– ca. 90 Stück Leuchten– ca. 70 m LED Lichtleiste– 1 Stück EDV Verteiler– KNX Anlage mit TouchpanelAusführungszeit:21. Oktober 2013 bis 18. April 2014Eröffnungstermin:Mittwoch, 2. Oktober 2013, 11.30 UhrZuschlagsfrist: Montag, 11. November 2013Unkostenbeitrag: 30 Euro– nur per Verrechnungsscheck –Die Bewerbungsfrist endet am 7. Septem-ber 2013.Die gewünschten Verdingungsunterlagensind bis zum Ablauf der Bewerbungsfristbei der Stadt Karlsruhe, Amt für Hochbauund Gebäudewirtschaft, –Vergabestelle–,Zähringerstr. 61, 76133 Karlsruhe, anzufor-dern. Der Anforderung ist der angegebeneUnkostenbeitrag für die Verdingungsunter-lagen nur per Verrechnungsscheck beizu-fügen. Der Unkostenbeitrag wird nicht zu-rückerstattet! Die Verdingungsunterlagen

werden dem Bewerber nach Ende der Be-werbungsfrist zugesandt. Nachweise derFachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuver-lässigkeit gemäß VOB/A §6 Abs. 3 Nr. 2sind auf Verlangen vorzuweisen.Der Zuschlag wird nach §16 VOB/A auf dasAngebot erteilt, das unter Berücksichti-gung aller Gesichtspunkte wie z.B. Quali-tät, Preis, Ausführungsfrist, Betriebs- undFolgekosten, Gestaltung, Rentabilität, tech-nischen Wert, etc. als das wirtschaftlichsteerscheint. Zuständige Behörde zur Nach-prüfung behaupteter Vergabeverstöße istdas Regierungspräsidium Karlsruhe,Schlossplatz 1 – 3, 76131 Karlsruhe.

Stadtwerke Karlsruhe GmbHÖffentliche Ausschreibung

vergeben nach VOBAnfrage-Nr. 2013 – 0435Die Leistungen umfassen im Wesentlichen:Tief- und Rohrbauarbeiten zur Verlegungeiner neuen Wasserleitung inklusive Wie-derherstellung der aufgebrochenen Stra-ßen und Gehwege in der Daxlander Stra-ße, Karlsruhe.Betriebsfertig verlegen von:WasserversorgungsleitungDN 250 GGG 410 mWasserversorgungsleitung180 × 16,4 PEHD 15 mWasserversorgungsleitung90 × 8,2 PEHD 50 mWasserversorgungsleitungDN 150 GGG 10 mAW 63 × 5,8 PEHD –erneuern– 2 StückAW 50 × 4,6 PEHD –erneuern– 2 StückAW 63 × 5,8 PEHD –fassen– 1 StückAW 50 × 4,6 PEHD –fassen– 8 StückAW 90 × 8,2 PEHD –fassen– 1 StückAW 75 × 6,9 PEHD –fassen– 1 StückAG 40 × 3,7 PEHD –erneuern– 1 StückMitverlegungNiederspannungskabel 1KV 500 mNiederspannungskabel 1KV– im Einzelgraben(Schlagfeldweg) 120 mVerlegen von Hausanschlüssefürs Erdkabel 1KV 65 Stück

Qualifikationskriterium/Nachweis der Fachkunde

Zum Nachweis der Fachkunde verlangt derAuftraggeber vom auszuführenden Tief-und Rohrleitungsbauunternehmen den Be-sitz der Zertifizierungsgruppe W3 nachdem DVGW-Arbeitsbaltt GW 301.Der Bieter hat daher – falls nicht schonvorhanden – eine entsprechende gültigeZertifizierung oder einen vergleichbarenNachweis der Fachkunde mit dem Ange-bot beziehungsweise der Bewerbung vor-zulegen.Baubeginn: 7. Oktober 2013Bauende: 30. April 2013Angebotseröffnung:26. September 2013, 10.30 UhrZuschlagsfrist/Bindefrist: 28. Oktober 2013Angebotsabgabestelle:Stadtwerke Karlsruhe GmbH

Postfach 76127 , KarlsruheDaxlander Straße 72, 76185 KarlsruheAbteilung K-MM, Herr Volker WendelTelefon: 0721/599-1928Die Unterlagen können kostenlos im subre-port ELVIS (www.subreport.de) unter derID-Nummer E.69544369 heruntergeladenwerden.

Personal- undOrganisationsamt

Zähringerstraße 76, 76133 KarlsruheTelefon 0721/133-1731

Öffentliche Ausschreibung nach VOL/ALieferung und Implementierung einer ar-beitsmedizinischen Software für den Ärzt-lichen Dienst der Stadt KarlsruheDer Ärztliche Dienst der Stadt Karlsruhe be-treut mit den Mitarbeiterinnen und Mitarbei-ter der Stadtverwaltung Karlsruhe, der Stadt-werke Karlsruhe und des städtischen Klini-kums Karlsruhe rund 14000 Personen.Zur Führung der Probandenakte samt An-bindung der technischen Geräte, zur Ter-minverwaltung und sonstigen administrati-ven Tätigkeiten soll nun die seit dem Jahre2003 im Einsatz befindliche Lösung durcheine Software ersetzt werden, die dem ak-tuellen Stand der Technik entspricht.Eine ausführliche Beschreibung der Anfor-derungen sind den Vergabeunterlagen zuentnehmen.Zusätzlich zur Softwarelieferung soll durchden Auftragnehmer auch die Installationund Parametrierung in Abstimmung mitdem Auftraggeber sowie eine Einweisungin das System erfolgen. Verschiedene Da-ten aus dem Altsystem müssen übernom-men werden.Ort der Leistungserbringung: KarlsruheMengengerüst/Lizenzierung: 11 Arbeits-plätze sind mit der Software auszustatten.Die Implementierung, Parametrierung, Mi-gration, Dokumentation und Systemein-weisung sind als pauschaler Dienstleis-tungsaufwand anzubieten.Eine Vergabe in Losen ist nicht vorgesehen,die Angebote sind schriftlich einzureichen.Die gewünschten Vergabeunterlagen sindper Fax: 0721/133-1709 oder E-Mail: [email protected], bis 13. September2013 beim Personal- und Organisationsamtanzufordern.Die Vergabeunterlagen werden ausschließ-lich per E-Mail als elektronisches Doku-ment im PDF-Format versandt.Ablauf der Angebotsfrist: 7. Oktober 2013Zuschlags- und Bindefrist: 10. Januar 2014Ausführungs-/Lieferzeitraum:10. Januar bis 28. Februar 2014Systemabnahme: 28. Februar 2014Zahlungsbedingungen:innerhalb 30 Tagen netto nach Systemab-nahmeDie zu erbringenden Nachweise zur Fach-kunde, Leistungsfähigkeit und Zuverläs-sigkeit (Referenzen, Vereinbarung zu Ver-traulichkeit und Datenschutzvereinbarung,etc.) sind den Vergabeunterlagen zu ent-nehmen.

GartenbauamtLammstraße 7 a, 76133 Karlsruhe

Telefon: 0721/133-6714Öffentliche Ausschreibung nach VOB/A

ID: 13 35 67 01Friedhof Oberreut, Erweiterung – Bauab-schnitt 2A (Landschaftsbauarbeiten DIN18 320)Boden abtragen, einbauen ca. 320 m³Oberbodenab- und auftrag ca. 320 m³Oberbodenlieferung ca. 500 m³Leitungsgraben ca. 130 m³Bitum. Tragdeckschicht ca. 880 m²Wassergeb. Decke ca. 680 m²Pflasterflächen ausGroßpflaster ca. 100 m²Einfassung ausGroßpflaster ca. 1100 mEinfassung aus Stahlprofil ca. 120 mRasenflächen ca. 6600 m²Pflanzflächen ca. 250 m²Bäume ca. 25 StHeckenpflanzung ca. 210 mEinbau bauseitigerAusstattung ca. 4 StückAusführungszeit:11. November 2013 bis 30. April 2014Submission: 24. September 2013, 11 UhrEnde Zuschlagsfrist: 5. November 2013Unkostenbeitrag:20 Euro bei Selbstabholung + 5 Euro Por-tozuschlag bei PostversandJede Ausschreibung (Projekt) ist mit einemseparaten Verrechnungsscheck anzufor-dern.Die Verdingungsunterlagen werden nurgegen Vorlage oder Übersendung eineVerrechnungsschecks (keine Barzahlungmöglich) in der Zeit vom 30. August bis 6.September 2013 beim Gartenbauamt,Lammstraße 7a, 1. OG, Zimmer E125, ab-gegeben oder übersandt. Der Unkosten-beitrag wird nicht zurückerstattet.Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuver-lässigkeit sind auf Verlangen nachzuwei-sen. Der Zuschlag wird nach §16 VOB/Aauf das Angebot erteilt, das unter Berück-sichtigung aller technischen und wirt-schaftlichen Gesichtspunkte als das an-nehmbarste erscheint.Zuständige Behörde zur Nachprüfung be-haupteter Vergabeverstöße ist das Regie-rungspräsidium Karlsruhe, Schlossplatz1 – 3, 76247 Karlsruhe.

Amt für Hochbauund GebäudewirtschaftZähringerstr. 61, 76133 Karlsruhe

Telefon: 0721/1 33-26 56Öffentliche Ausschreibung nach VOB/A

ID: 13 35 88 01Stadtgarten Karlsruhe, Beiertheimer Allee27 b, 76137 KarlsruheInstandsetzung und Modernisierung derSeebühneRaumlufttechnische Anlagen– 1 Stück RLT-Anlage, 1970 cbm/h

Gegenstand, Umfang der Arbeiten, Ort der Abholung bzw. AnforderungAusschreibungsservice im Internet unter www.karlsruhe.de/ausschreibungen

Öffentliche Ausschreibungen

StadtZeitungImpressum

Herausgeber: Presse- und Informations-amt der Stadt Karlsruhe

Leitung: Bernd Wnuck (-bw-)Stellv. Leitung:Helga Riedel (-rie-)Chef v. D./Schlussred: Mathias Tröndle (-trö-)Redaktion: Andrea C. Altenburg (-cal-)

Rainer Fischer (-fis-)Manuela Fretz (-maf-)Rüdiger Homberg (-erg-)Manfred Lädtke (-Lä-)Regina Schneider (-res-)

Volontariat: Tina Döpfert (-döp-)Amtliche/ Ute De ClementeStellen: Nicole VölzRedaktions- Jasmin Niedermayersekretariat: Chantal MeckesFotos: Roland FränkleAnschrift: Stadt Karlsruhe

76124 KarlsruheTelefon: 07 21/1 33-13 01 / -13 02Telefax: 07 21/1 33-13 09Druck: Badendruck GmbH

KarlsruheAuflage: 140 000 ExemplareStadtZeitung im Internet:1. Mail: [email protected]. Internet: http://www.karlsruhe.de/AktuellFür unverlangt eingesandte Manuskripte undFotos übernimmt die Redaktion keine Haftung.

Stadt KarlsruheSozial- und Jugendbehörde | Pflegekinderdienst

Pflegefamilie gesuchtSarah ist ein 8 Wochen altes, gesundes Mädchen und lebt im Moment in einer Bereit-schaftspflegefamilie in Karlsruhe. Sarah wird gerne getragen, liebt es viel Körper-kontakt zu haben und zu kuscheln. Sie hat einen guten Wach-Schlafrhythmus undtrinkt gut. Ihre leiblichen Eltern können im ersten Lebensjahr nicht selbst für siesorgen. In diesem Zeitrahmen muss sich zeigen, ob sie die Voraussetzungen für dieVersorgung und Erziehung ihrer Tochter schaffen können.Deshalb suchen wir eine liebevolle Pflegefamilie für Sarah im Raum Karlsruhe, diedie Beziehung zu ihren Eltern unterstützt und fördert und sowohl für eine zeitlicheBefristung als auch für eine dauerhafte Vollzeitpflege offen sein kann.Wir bieten an:– ortsübliches Pflegegeld 759 Euro plus anteiliges Kindergeld– einmalige Beihilfen und Zuschüsse– kontinuierliche fachliche Beratung und Fortbildungen– Austausch mit anderen PflegefamilienWeitere Infos gibt Frau Buckmaier, Telefon 0721/133-5118

Öffentliche ZustellungGemäß § 15 VerwaltungszustellungsgesetzBaden-Württemberg vom 30. Juni 1958(GBL S. 165) in der derzeit gültigen Fassungwir hiermit bekannt gegeben, dass die anHerrn Jörn Feuerherd, zuletzt wohnhaftRhode-Island-Allee 33, 76149 Karlsruhe,gerichtete Verfügung der Stadt Karlsruhe,Ordnungs- und Bürgeramt, Bußgeldstelle,vom 25. Juli 2013, Az: 505.04.063 856.8 öf-fentlich zugestellt wird.Die genannte Verfügung kann bei der StadtKarlsruhe, Ordnungs- und Bürgeramt, Buß-geldstelle, Steinhäuserstr. 22, während denüblichen Öffnungszeiten abgeholt werden.Ordnungs- und Bürgeramt

Stellenangebote

Das Amt für Stadtentwicklungder Stadt Karlsruhe sucht zum 1.November 2013 im Bereich„Stadt- und Regionalentwick-lung“ in Voll- oder Teilzeit eine/einen

Sachbearbeiterin/Sachbearbeiter

zur Entwicklung und Umsetzungeines Bürgerzentrenkonzepts.

Sie erheben und bewerten denBestand von bereits vorhandenenAktivitäten und Räumlichkeitenin Bezug auf Bürgerzentren in al-len 27 Stadtteilen der Stadt Karls-ruhe. Sie haben ein abgeschlosse-nes Studium, eine gute schriftli-che Ausdrucksfähigkeit, Freudeam Kontakt mit Menschen, einehohe Kommunikationsfähigkeitund Verhandlungsgeschick.

Sie bringen ein hohes Maß an Or-ganisationskompetenz mit, arbei-ten eigenverantwortlich und sindzu flexiblen Arbeitszeiten bereit.

Wenn wir mit dieser Kurzfassungunserer Stellenausschreibung IhrInteresse geweckt haben, könnenSie den vollständigen Text im In-ternet unter http://www.karlsru-he.de/stellen lesen.

Die Stadt Karlsruhe engagiertsich für Chancengleichheit.

Stadt KarlsruheAmt für Stadtentwicklung76124 Karlsruhe


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