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licht.wissen 13Arbeitsplätze im Freien

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U2

2 Einleitung

4 Lichttechnik

10 Industrieanlagen und Energie

14 Verkehr, Straßen & Wege

18 Lager & Logistik

20 Baustellen

22 Lichttechnische Tabellen

26 Lampen

28 Leuchten

30 DIN-Normen und Literaturhinweise

31 Bildnachweis

31 Bestellkarten

32 Impressum

33 Informationen zur Lichtanwendung:Die Schriftenreihe der FördergemeinschaftGutes Licht

Inhalt

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Vorwort

eit vielen Jahren ist dierichtige Beleuchtungvon Arbeitsplätzen als

ein entscheidender Faktor für die Sicherheit und denGesundheitsschutz vonArbeitnehmern identifiziert.Das Ziel, Anlagen zu errich-ten, in denen alle Gütemerk-male der Beleuchtung angemessen Berücksichti-gung finden, wird auf vielenWegen kommuniziert. Dabeikonzentriert sich das allge-meine Interesse aber zumeistnur auf Innenräume. Nichtselten wird übersehen, dassein nicht unerheblicher Anteilder Arbeit auch im Freien verrichtet werden muss – unddies unter fehlenden oder unzureichenden natürlichenLichtverhältnissen.

Die Beleuchtung von Arbeits-stätten im Freien unterliegt spezifischen Anforderungen, die sich sowohl von der klassischen Innenraumbe-leuchtung wie auch derStraßenbeleuchtung unter-scheiden. Das Thema „GutesLicht für Arbeitsplätze imFreien“ verdient gerade jetztbesondere Beachtung, weil neue Anforderungendafür erarbeitet wurden, die den Stand der Technik,der Arbeitsmedizin und derHygiene sowie sonstige arbeitswissenschaftlicheErkenntnisse berücksichtigen.Diese Anforderungen enthältdie berufsgenossenschaft-liche Regel „Natürliche undkünstliche Beleuchtung vonArbeitsstätten“ (BGR 131).Sie richtet sich an Unter-nehmer, Planer und Errichterund gibt Hinweise für dieBeleuchtung von Arbeits-plätzen auch außerhalb von Gebäuden.

Die BGR 131 fokussiert auf die Sicherheit und dieGesundheit der Beschäftigtenbei der Arbeit und legt dies-bezüglich Anforderungen fest.Auf die Erfüllung sehphysio-logischer und produktions-bezogener Erfordernisse wirdin der BGR 131 nicht einge-gangen. Diese werden in der Norm DIN EN 12464-2behandelt. Die Norm be-schreibt die Standards im

S

Dipl.-Ing. Gerold SoestmeyerVorsitzender des Arbeitskreises

„Beleuchtung, Licht und Farbe“

im Fachausschuss „Einwirkungen

und arbeitsbedingte Gesund-

heitsgefahren der Berufsgenos-

senschaftlichen Zentrale für

Sicherheit und Gesundheit – BGZ“

Hinblick auf Sehkomfort undSehleistung an die meisten in der Praxis anzutreffendenArbeitsplätze im Freien. Somit ist die Abgrenzung zwischen Norm und berufs-genossenschaftlicher Regelklar definiert.

Eine Beleuchtung, die allenAnforderungen der Arbeits-sicherheit und des Gesund-heitsschutzes entspricht, ist ein erreichbares Unter-nehmensziel.

Neben der Regel- undNormenkonformität ist effiziente Energienutzung ein wichtiges Kriterium beiInvestitionen. Technisch hoch entwickelte Lampen und Leuchten bieten viel-fältige Möglichkeiten zurOptimierung von Beleuch-tungsanlagen hinsichtlichErgonomie, Ökonomie sowie Ökologie.

Hierzu gehören auchLichtmanagementsysteme,die inzwischen nicht nur fürdie Innen-, sondern auch für die Außenbeleuchtung angeboten werden.

Ich wünsche dem Heft der„Fördergemeinschaft GutesLicht“ eine weite Verbreitungund eine interessierte Auf-nahme bei allen, die für gutesLicht verantwortlich sind.

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Beleuchtungsstärke,gemessen in Lux (lx), ist der Lichtstrom, der von einer Lichtquelle auf einebestimmte Fläche trifft. Sie beträgt 1 Lux, wenn derLichtstrom von 1 Lumen 1 Quadratmeter Flächegleichmäßig beleuchtet.

Leuchtdichte ist der Helligkeitseindruck,den das Auge von einerleuchtenden oder beleuch-teten Fläche hat. Gemessenin cd/m2 oder cd/cm2, setzt sie die Lichtstärke in Bezie-hung zu der Größe der Fläche,die leuchtet oder von derLicht reflektiert wird.

Lichtstärkeist der Teil des Lichtstroms,der in eine bestimmteRichtung strahlt. Dieräumliche Verteilung der inCandela (cd) gemessenenLichtstärke charakterisiert dieLichtausstrahlung vonLeuchten (auch Reflektor-lampen und LEDs), meist dargestellt in Lichtstärke-verteilungskurven (LVK).

Lichtstromist die Lichtleistung einerLampe. Gemessen inLumen (lm), beschreibt er die von der Lichtquelle in alle Richtungenabgestrahlte Leistung imsichtbaren Bereich.

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Einleitung

Gutes Licht fürArbeitsplätze im Freien Die Beleuchtung von Arbeits-stätten im Freien hat – prin-zipiell wie auch die Innen-raumbeleuchtung – dieAufgabe, die Erfüllung derSehaufgabe zu gewährleistensowie die Arbeitssicherheitund den Gesundheitsschutzder Arbeitnehmer bei derArbeit sicherzustellen.

Die Randbedingungen sindjedoch anders. Am Tagenehmen wir etwa 80% derSinneseindrücke über das Auge wahr. In der Dunkelheithaben wir je nach Beleuchtungjedoch nur 3% bis 30% derSehschärfe wie am Tage. Eine weitere Erschwernis: Das Blendungsrisiko istwesentlich höher als beiHelligkeit.

Die räumliche Orientierungund das Gesichtsfeld sind inder Dunkelheit erheblich ein-geschränkt. Die physischeLeistungsfähigkeit sinkt auf-grund von Ermüdung, d. h.aufgrund des natürlichenSchlafbedürfnisses, auf weniger als 10%. Deswegenpassieren die meisten Unfälleaufgrund menschlichenVersagens in der Dunkelheit.

Das menschliche Leistungs-verhalten (Biorhythmus) iststarken zeitlichen Schwan-kungen unterworfen: Nachtssinkt die Leistung stark ab,weswegen die Konzentrationabnimmt und die Unfall-gefahren zunehmen. Unfällesind in der Dunkelheit über-durchschnittlich häufiger undschwerer als am Tage.

Die vier lichttechnischen Grundgrößen

Physikalische Zusammen-hänge werden in derLichttechnik durch spezifi-

sche Größen und Einheitenbeschrieben. Die vier am häufigsten verwendeten

Begriffe werden im Folgendeneinleitend für ein besseresVerständnis erläutert:

Arbeiten im Freien sind häufig mit Gefahren verbunden.

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Hinweis

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Max.

Min.Melatonin (Schlafhormon)

„Munterkeit“

06 08 10 12 14 16 18 20 22 24 02 0604h

6 12 18 24 6 12 18 24 6

Cortisol Aufmerksamkeit

Melatonin Körpertemperatur

h

Korrelation von Melatoninspiegel und „Munterkeit“

Verlauf verschiedener circadianer Rhythmen

Viele Flughafenbereiche sind als Arbeitsstätten im Freien einzustufen.

Im Gegensatz zur Arbeit inInnenräumen ist die visuelleAnstrengung bei Arbeits-stätten im Freien schondeswegen deutlich höher, weilmeist Reflexionen an Wändenfehlen und daher oft aus-schließlich Direktbeleuchtungmöglich ist. Damit verbundensind oft starke Schatten. Ein meist dunkler Hintergrundführt zu höheren Leucht-dichtekontrasten, was die

visuelle Situation nochmalsverschärft. Die Norm DIN EN 12464-2 definiert Anforderungen, die gute Sehleistung und angenehmen Sehkomfort sicherstellen. Aus sehphysiologischen und produktionsbezogenenErfordernissen heraus können diese Anforderungenhöher sein als die, die berufs-genossenschaftlich aus Gründen des Arbeits-

oder Gesundheitsschutzesformuliert sind.

Nach einer Übersicht über diePhysiologie des Sehens undgrundlegende Größen undGütemerkmale werden indiesem Heft wichtige Anfor-derungen an lichttechnischeGütemerkmale an Arbeits-plätze im Freien gegeben.

Es folgt eine Darstellung wichtiger Anwendungsbereichemit spezifischen Bewertungs-kriterien. Den Abschluss bildeteine für den Praktiker hilf-reiche tabellarische Übersichtüber die den jeweiligenBereichen zugeordnetenAnforderungen, die sich andie Norm DIN EN 12464-2anlehnt.

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Lichttechnik

Sehen und gesehen werden: Gutes Licht vermeidet UnfälleTageslicht liefert Beleuchtungs-stärken von 5000 bis 100000Lux (lx). Dagegen wird in einermondhellen Nacht nur 1 lxerreicht. Ein Sehen ist zwarüber diese Bandbreite möglich,da sich die Augen den unter-schiedlichen Helligkeitenanpassen können. Die Seh-

leistung nimmt jedoch mitabnehmender Helligkeit ab.Gute Beleuchtung an Arbeits-plätzen im Freien dient wesent-lich der Unfallvorbeugung. Diesbedeutet, jederzeit gut sehenzu können und gut gesehen zuwerden. In der Dämmerungund Dunkelheit ist das Sehenund Erkennen nicht mehr aus-reichend sichergestellt, so-dass künstliche Beleuchtung

zur Vermeidung von Unfällenzwingend erforderlich ist. Beispielhaft seien genanntunfallträchtiges Arbeiten anHolzbearbeitungsmaschinen,auf Gerüsten, an Rampen(Risiko: beeinträchtigtes Sehen)oder gefährliche Arbeitsplätzein der Nähe von LKWs, Förder-fahrzeugen oder Bahnen (Risiko: beeinträchtigtes Gesehen-Werden).

Die nachfolgenden physiologi-schen Betrachtungen erklärendie Notwendigkeit für gutesLicht an Arbeitsplätzen imFreien.

Farbsehen, Hell-/Dunkel-SehenBeim Tagessehen werden alsLichtrezeptoren farbempfind-liche Zapfen im Auge aktiviert.Die Sehleistung ist bei diesem

Auch Objekte in Signalfarben, die bei Tageslicht gut erkennbar sind, werden in der Dämmerung nur noch eingeschränkt erkannt.

Bei Arbeiten mit Kränen ist zugleich auf gute Sehbedingungen des Kranführers wie des Personals am Arbeitsort zu achten.

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Hinweis

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Gute Beleuchtung im Bereich von Halleneinfahrten vermeidet Unfallgefahren während der Adaptationszeit.

Sehleistung und Farberkennbarkeit sind abhängig von der Beleuchtung.

Mechanismus am höchsten,Farben sind unterscheidbar,und Gegenstände sind genauund plastisch zu erkennen. Bei Dunkelheit übernehmendie farbuntüchtigen Stäbchendas Hell-/Dunkel-Sehen, das nur mehr eine Orientierungzulässt.

Eine hinreichende Sehleistungund Farberkennung erfordertbei nicht hinreichendem Tages-licht – wie bei Arbeitsstätten im Freien – eine künstlicheBeleuchtung, die den Zäpf-chenmechanismus aktiviertund eine verbesserte Seh-leistung ermöglicht.

UnterschiedsempfindlichkeitDie visuelle Fähigkeit, Leuchtdichteunterschiede imGesichtsfeld wahrnehmen zukönnen, wird als Unterschieds-empfindlichkeit bezeichnet. Je höher das Helligkeitsniveau(Adaptationsleuchtdichte) ist,umso geringere Leuchtdichte-unterschiede werden erkannt.Die Unterschiedsempfindlich-keit wird durch Blendung herabgesetzt.

SehschärfeDie Fähigkeit der Augen, Formen, deren Details sowieFarbnuancen zu erkennen,wird durch die Sehschärfebestimmt. Die Sehschärfenimmt mit ansteigenderAdaptationsleuchtdichte zu.Auf diese Weise werden

zunehmend bessere Bedingungen geschaffen, um z.B. Hindernisse zu erkennen.

KontrasteKontraste sind Helligkeits-und Farbunterschiede imGesichtsfeld. Sie müssenausreichend groß sein, umwahrgenommen werden zukönnen. Der Mindestkontrasthängt ab von der Umge-bungshelligkeit (Adaptations-leuchtdichte): Je heller dasUmfeld ist, desto geringereKontraste werden erkannt.

Bei zunehmend dunkleremUmfeld muss das Objekt ent-weder einen höheren Kontrastaufweisen oder bei gleichemKontrast noch größer sein,um gerade noch erkannt zuwerden. Feinere Sehdetails,z.B. Flugzeugwartungs-bereiche im Außenbereich,erfordern daher höhereBeleuchtungsstärken.

AdaptationszeitDie Anpassung an unterschied-liche Helligkeiten benötigt Zeit.Der Adaptationsverlauf und die-zeit werden bestimmt durchdie Leuchtdichten zu Beginnund am Ende der Helligkeits-änderung. Dabei beträgt dieAnpassungszeit von Dunkelnach Hell nur Sekunden. Im umgekehrten Fall könnenMinuten vergehen. Der jewei-lige Adaptationszustand

bestimmt die Sehleistung: Je mehr Licht zur Verfügungsteht, umso schneller kanneine fehlerfreie Sehleistungerbracht werden. Sehstörun-gen treten auf, wenn zu großeHelligkeitsunterschiede in zukurzer Zeit verarbeitet werdenmüssen. Dies erklärt z. B. das erhöhte Unfallrisiko, wenn Staplerfahrer von einer hellbeleuchteten Halle in einendunklen Lagerbereich imFreien wechseln und dort mitfür sie nicht erkennbaren Personen oder Gegenständenkollidieren. Deshalb sind

korrekte Beleuchtungsstärkenin Halleneinfahrten eine Funktion der Hallenbeleuch-tungsstärke.

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Lichttechnik

GütemerkmaleUnterschiedliche Tätigkeitenan Arbeitsplätzen im Freiensind gleichbedeutend mitunterschiedlichen Sehauf-gaben, aus denen sich spezi-fische Güteanforderungen andie Beleuchtung ableiten.

Die Hauptmerkmale derBeleuchtung von Arbeits-stätten im Freien sind:Leuchtdichteverteilung,Beleuchtungsstärke, Blendung, Lichtrichtung,Lichtfarbe und Farbwieder-gabe, Flimmern.

Alle Gütemerkmale derBeleuchtung gelten primär fürden Bereich der Sehaufgabe.Das ist der Teilbereich desArbeitsplatzes, in dem dieSehaufgabe ausgeführt wird.Sind die Größe und Lage desBereiches der Sehaufgabenicht bekannt, muss derjenigeBereich als Bereich derSehaufgabe angenommenund beleuchtet werden, in welchem diese auftretenkann. Wie auch bei der Innen-raumbeleuchtung ist fallweiseeine genaue Arbeitsplatz-analyse notwendig, um densinnvollen Bereich derSehaufgabe zu ermitteln.

Ausreichendes HelligkeitsniveauGrundvoraussetzung fürgutes Sehen an Arbeitsplätzenim Freien ist ein ausreichendes

Helligkeits- bzw. Beleuch-tungsniveau. Dies wird bestimmt durch die Leuchtdichte und derenVerteilung. Die Leuchtdichte(in cd/m2) beschreibt das voneiner Fläche in die Augen desBetrachters reflektierte Licht.Eine ausgewogene Leucht-dichteverteilung bestimmt dieSehschärfe, die Kontrastemp-findlichkeit und die Leistungs-fähigkeit der Augenfunktionen(wie Akkomodation, Konver-genz, Pupillenveränderung,Augenbewegung etc).

Die Leuchtdichteverteilung imGesichtsfeld beeinflusst auchden Sehkomfort. Daher soll-ten starke Änderungen derLeuchtdichte im Gesichtsfeldmöglichst vermieden werden,was bei Arbeitsstätten imFreien – z. B. einer Baustelle –nur bedingt zu realisieren ist,denn vertikale Flächen im weiteren Umfeld liegen meistim Dunkeln. Eine Einflussgrößefür die Leuchtdichte sind dieReflexionseigenschaften derbeleuchteten Fläche, die beiArbeitsstätten im Freien imGegensatz zur Innenraum-beleuchtung typischerweisenur sehr gering sind. Grund-sätzlich gilt: Je geringer dieReflexionseigenschaften sind und je schwieriger dieSehaufgabe ist, umso höhermuss die Beleuchtungs-stärke sein.

Leuchtflächegesehene Fläche

Lichtstärke

Die Leuchtdichte beschreibt die physiologische Wirkung des Lichtes.

BeleuchtungsstärkeDie Leuchtdichte hängtwesentlich von der Beleuch-tungsstärke (in Lux) ab. Sie ist definiert als das auf eine Fläche auftreffende Licht.

Die Beleuchtungsstärke undihre Verteilung haben großenEinfluss darauf, wie schnellund wie sicher eine Sehauf-gabe erfasst und bewältigtwerden kann. Für Arbeitsstät-ten im Freien werden in derNorm DIN EN 12464-2 inAbhängigkeit von der Art desBereiches, der Sehaufgabeoder Tätigkeit in Tabellenformdifferenzierte Beleuchtungs-stärken gefordert. Sie müssenim Bereich der Sehaufgaberealisiert werden. Die Bewer-tungsfläche kann dabei hori-zontal, vertikal oder geneigtsein. An ständig besetzten

Arbeitsplätzen darf dieBeleuchtungsstärke nichtweniger als 50 lx betragen.

Der Wert der Beleuchtungs-stärke kann um wenigstenseine Stufe der Beleuchtungs-stärkeskala, die von 5 lx bis2000 lx reicht und in Stufenmit dem Faktor etwa 1,5unterteilt ist, angepasst wer-den, wenn die Sehaufgabenvon den normalen Annahmenabweichen. Insbesondereempfiehlt sich das Erhöhender Beleuchtungsstärkewerteaus den Normtabellen, z.B. wenn ■ die visuelle Arbeit beson-

ders anspruchsvoll ist, ■ sich die Sehaufgabe oder

die Menschen bewegen,■ die Genauigkeit oder

Produktivität von beson-derer Bedeutung ist,

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GuteBeleuchtung

Farb

wie

derg

abe

BeleuchtungsniveauBlendungsbegrenzung

Harmonische

Hellig

keitsv

erteilung

Lichtfarbe Lichtrichtun

g

Visuelles Ambiente

Sehk

omfo

rt Sehleistung

m

mm

Die vorrangigen Sehaufgaben können auf horizontalen, vertikalen oder geneigten Flächen liegen – die genormten Beleuchtungsstärke-anforderungen m gelten entsprechend.

■ das Sehvermögen der arbeitenden Personen unterdurchschnittlich ist,

■ Sehdetails besonders klein sind oder geringe Kontraste aufweisen,

■ die Sehaufgabe für eine ungewöhnlich lange Zeit ausgeführt werden muss.

Die Beleuchtungsstärke imUmgebungsbereich darfgeringer sein als im Bereichder Sehaufgabe, sollte abereine ausgewogene Leucht-dichteverteilung im Gesichts-feld schaffen. Unter Umge-

bungsbereich versteht manFlächen im Gesichtsfeld, dieden Arbeitsbereich unmittel-bar umgeben. Normativ istdieser Bereich nicht näherbemaßt. Es ist aber zu beach-ten, dass unter Berücksichti-gung der Beleuchtungsstärke-höhe im Bereich der Sehauf-gabe die Umfeldbeleuchtungfür eine angemessene Adap-tations-Leuchtdichte sorgenmuss. Vor diesem Hinter-grund darf der Bereich derSehaufgabe nicht zu kleingewählt werden.

Gleichmäßigkeit derBeleuchtungsstärkeDer Bereich der Sehaufgabemuss so gleichmäßig wiemöglich beleuchtet werden.Die Gleichmäßigkeit der Be-leuchtungsstärke U = Emin/Em

im Bereich der Sehaufgabe istin der Norm DIN EN 12464-2aufgabenspezifisch festgelegt.In der Umgebung darf dieGleichmäßigkeit nicht geringersein als U = 0,10.

Neuwerte installierenAlle normativ gefordertenBeleuchtungsstärkewerte sindWartungswerte, die zu keinerZeit unterschritten werdendürfen. Über die Betriebszeit

sinken die anfangs installier-ten Werte, weil Lampen und Leuchten altern und verschmutzen. Um Beleuch-tungsanlagen im Freien ohnevorschnelle Wartungsarbeitenbetreiben zu können, muss einentsprechend höherer Neu-wert geplant und installiertwerden. Dieser wird mit Hilfeeines Wartungsfaktors festge-legt. Der Neuwert errechnetsich wie folgt: Neuwert = Wartungswert/Wartungsfaktor.Ein Beleuchtungsplaner mussden Wartungsfaktor und alleAnnahmen, die zu seinerBestimmung geführt haben,angeben.

Gute Beleuchtung berücksichtigt viele Gütemerkmale.

Der Wartungswert ist der örtliche Mittelwert der Beleuchtungsstärke,bei dem die Anlage zu warten ist. Beispiel: Wartungsintervall 3 Jahre.

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Beleuchtungsstärke des Beleuchtungsstärke derBereichs der Sehaufgabe Umgebungsbereiche

lx lx≥ 500 100

300 75

200 50

150 30

50 bis 100 20

< 50 keine Festlegungen

Beleuchtungsstärken in Umgebungsbereichen in Abhängigkeit von denen im Bereich der Sehaufgabe

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Lichttechnik

BlendungBlendung wird durch helleFlächen im Gesichtsfeld her-vorgerufen und kann entwe-der als psychologische Blen-dung oder als physiologischeBlendung wahrgenommenwerden. Die durch Reflexe aufspiegelnden Oberflächen ver-ursachte Blendung ist allge-mein bekannt als Schleierre-flexion oder Reflexblendung.

GR=27+24log10Lvl

0,9Lve[ ]

Gerichtete BeleuchtungGerichtete Beleuchtung kanneingesetzt werden, wenn esgilt, Objekte, Oberflächen-strukturen oder Personen hervorzuheben. „Modelling“bezeichnet in diesem Zusammenhang die Aus-gewogenheit zwischen

Reflexe können die Erkennbarkeit der Sehaufgabe beeinträchtigen.

Nur gerichtetes Licht (links) lässt Oberflächenstrukturen sichtbarwerden.

Um Fehler, Ermüdung undUnfälle zu vermeiden, ist eswichtig, Blendung zu begren-zen. Das gilt insbesondere fürBlickwinkel oberhalb der Hori-zontalen. Der Grad der Direkt-blendung durch Leuchteneiner Beleuchtungsanlage imFreien wird durch den Blen-dungswert GR (Glare Rating)beschrieben.

Dabei bedeuten:■ Lvl die gesamte Schleier-

leuchtdichte in cd/m2, welche von der Beleuch-tungsanlage verursacht wird.

■ Lve die äquivalente Schleierleuchtdichte der Umgebung in cd/m2.

Blendurteil GR-Wertunerträglich 80–90

störend 60–70

noch zulässig 40–50

merklich 20–30

unmerklich 10

Zusammenhang zwischen GR-Werten und dem Blendurteil

Schleierreflexionen undReflexblendung

Reflexionen hoher Leucht-dichte auf der Sehaufgabekönnen die Erkennbarkeit derSehaufgabe verändern.Schleierreflexionen undReflexblendung können verhindert oder reduziert werden durch

■ geeignete Anordnung der Leuchten und Arbeits-plätze,

■ Oberflächengestaltung (matte Oberflächen),

■ Leuchtdichtebegrenzung der Leuchten,

■ Vergrößerung der leuchtenden Fläche der Leuchten.

diffusem und gerichtetemLicht und ist damit ein Merk-mal der Beleuchtungsqualität. Dies wird erreicht, wenn dasLicht vorwiegend aus einerRichtung kommt – allerdingssollten sich dabei keine harten Schatten bilden.

Lichtfarbe und FarbwiedergabeDie Lichtfarbe der Lampenwird durch die ähnlichsteFarbtemperatur gekenn-zeichnet. Die Auswahl derLichtfarbe ist eine Frage derPsychologie, der Ästhetik und dessen, was als natürlichangesehen wird. Weil diesemeist auch subjektiven Kriterien in Europa regionalunterschiedlich sind, werdenin den Tabellen mit den Pla-nungswerten keine Angabenüber die Lichtfarbe gemacht.

Außerdem bestimmt dieLichtfarbe auch die Licht-ausbeute der Lampen, diewiederum Einfluss auf dieKosten der Beleuchtungs-anlage hat. In Mitteleuropadominieren aus wirtschaft-lichen Gründen Natrium-dampf-Hochdrucklampen mitwarmweißer Lichtfarbe undbei höheren Ansprüchen andie Farbwiedergabe Halogen-Metalldampflampen mit neutralweißer Lichtfarbe.

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Hinweis

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Die unterschiedlichen Farbwiedergabeeigenschaften von Lampen führen trotz gleicher Lichtfarbe zu unterschiedlichen Farbwahrnehmungen. Wenn z. B. in demSpektrum der Lampen nur wenig Rot vorhanden ist, werden auch die roten Körperfarben nur unvollkommen wiedergegeben.

Lichtfarbe Ähnlichste Farbtemperatur TCP Warmweiß unter 3300 K

Neutralweiß von 3300 K bis 5300 K

Tageslichtweiß über 5300 K

Für die Sehleistung, dieBehaglichkeit und das Wohl-befinden ist es wichtig, dassdie Farben der Umgebung,der Objekte und der mensch-lichen Haut natürlich undwirklichkeitsgetreu wieder-gegeben werden. Dies lässtMenschen attraktiv undgesund erscheinen.

Zur objektiven Kennzeichnung der Farbwiedergabe-Eigen-schaften einer Lichtquellewurde der Allgemeine Farb-wiedergabe-Index Ra einge-führt. Der höchstmögliche Ra-Wert ist 100. Dieser Wertnimmt bei abnehmenderFarbwiedergabequalität ab.Sicherheitsfarben müssenimmer als solche erkennbar

sein. Der Farbwiedergabe-Index muss daher ≥ 20 sein.

Flimmern und StroboskopeffekteFlimmern kann störend wirkenund physiologische Effektewie Kopfschmerzen hervor-rufen. Stroboskopeffekte können gefährliche Situatio-nen hervorrufen, indem sie die Wahrnehmung rotierenderoder sich hin- und her-bewegender Maschinenteileändern. Das kann z. B. aufBaustellen an Sägemaschinenzu erhöhter Unfallgefahr führen.

Beleuchtungssysteme solltenso ausgelegt werden, dassFlimmern und Stroboskop-effekte vermieden werden.Dies kann z. B. durch die Verwendung von Entladungs-lampen an elektronischenVorschaltgeräten mit hohenFrequenzen erreicht werden.

StörwirkungenBeleuchtungssysteme für Arbeitsplätze im Freienkönnen zur Aufhellung desHimmels und der Umgebungbeitragen. Lichtemissionenkönnen außerdem zu physio-logischen Problemen beimMenschen führen, z.B. durchSchlafstörungen. Auch sindnegative Auswirkungen auf Fauna und Flora nicht auszuschließen.

Normativ ist deswegen derLichtaustritt vor allem in denoberen Halbraum begrenzt.Auch die Störung von Bewoh-nern angrenzender Gebäudeund Benutzern benachbarterStraßen wird begrenzt.

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und petrochemischen Indus-trie, in anderen Industrien mitProzessanlagen im Freien, derRohstoffindustrie, der Abfall-wirtschaft, im Bergbau, imMaschinen-, Anlagen- undSchiffsbau, in Betrieben derBauindustrie sowie der Ener-giewirtschaft und auch derLandwirtschaft anzutreffen.Neben den produktionsorien-tierten Abläufen spielen dabeiauch Tätigkeiten in Bereichenvon Lager, Logistik und Ver-kehr eine wichtige Rolle, aufdie im Weiteren gesondert

eingegangen wird. Die Wertefür die lichttechnischen Pla-nungsgrößen sind je nachBedeutung der Arbeit, Höhedes Gefahrenrisikos oderSchwierigkeit der Sehaufgabefestzulegen. In vielen Fällenkönnen auch die Richtlinienfür die Beleuchtung vonArbeitsstätten in Innenräumen(vgl. EN 12464-1) – soweit es sich um vergleichbare oder ähnliche Arbeitsstellenhandelt – Anleitung für dieAuswahl der Beleuchtungs-stärken im Freien geben.

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Industrieanlagen und Energie

Die in der Praxis häufig anzu-treffenden Arbeitsplätze imFreien verlangen für einesichere und kontinuierlicheAusübung der Arbeit eineadäquate Beleuchtung unddamit ein annehmbaresUmfeld für den in der NachtTätigen. Die Norm DIN EN12464-2 liefert für eine Viel-zahl von konkreten Anwen-dungsbeispielen Vorschlägeund Richtwerte zu konkretenlichttechnischen Planungs-größen (siehe dazu Tabellenab Seite 22). Ergänzend dazu

werden in den folgendenAbschnitten einige Anwen-dungsgebiete exemplarischvorgestellt, ohne dabei denAnspruch auf Vollständigkeitzu erheben.

Arbeit an Maschinen und mit WerkzeugenTätigkeiten im industriellenUmfeld sind häufig dadurchgeprägt, dass Menschen mitWerkzeugen, Maschinen oderin Anlagen arbeiten. Arbeits-plätze im Freien sind typi-scherweise in der chemischen

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Beleuchtungsstärken zwi-schen 30 und 60 lx sind typi-sche Werte für allgemeineTätigkeitsbereiche im Freien.Örtliche Zusatzbeleuchtungenfür Stellen mit besondererTätigkeit müssen entsprechendhöher angesetzt werden.

GleichmäßigkeitDie Ermittlung des Bereichsder Sehaufgabe, für den dieGütemerkmale gelten, istgerade bei industriellenArbeitsplätzen oftmals nurschwer zu bewerkstelligen.

Kleine beleuchtete Flächenführen zu großen Leuchtdich-teunterschieden im Gesichts-feld. Die Folge sind ständigeUmadaptationsarbeit desAuges und dadurch bedingtzunehmender Konzentrations-mangel, resultierend Arbeits-fehler sowie raschere Ermü-dung und damit Unfallgefahren.

Insgesamt hell beleuchteteArbeitsbereiche vermeidendies, fördern zudem auch die Kommunikation mit demArbeitsteam und dem Arbeits-

umfeld und tragen so zu mehrWohlbefinden, Motivation undProduktivität bei.

Im Bereich der Sehaufgabesollten deshalb keine stören-den Dunkelzonen vorhandensein. Das zulässige Verhältniszwischen minimaler Beleuch-tungsstärke und dem Mittel-wert ist sehaufgabenabhängigund liegt zwischen 0,25 beigröberen und nur kurzzeitigenTätigkeiten (z. B. Hantieren mitgrößeren Bauteilen) bis zu 0,5(z. B. bei Inspektions- oderInstallationstätigkeiten).

Des Weiteren müssen im Umgebungsbereich die Mindestbeleuchtungswerteeingehalten werden, die inAbhängigkeit von den Beleuch-tungsstärken im Bereich derSehaufgabe genormt sind(siehe Lichttechnische Tabel-len). Dabei spielt gerade auchdie Vermeidung von psycho-logisch negativen Effekten(Gefühl der Unsicherheit,Angst ...), wie sie z. B. voneiner uneinsehbaren Dunkel-heit im Umfeld der Arbeits-zone ausgehen können, einebesondere Rolle.

Kostenfaktor BeleuchtungAls ein Bestandteil betrieb-licher Produktionskosten sindauch die Kosten der Beleuch-tungsanlage von wichtigerBedeutung. Vor diesemHintergrund sind Aspekte derEnergieeffizienz, des War-tungsaufwands sowie derLebensdauer zu bewerten.Selbst ein einfacher Lampen-wechsel kann zu hohen Kos-ten führen, wenn dafür z. B.der Produktionsprozessgestoppt werden muss oderwenn aufwendige Hilfsmitteldafür ins Feld gerückt werdenmüssen. Es zahlt sich alsoaus, bei der Auswahl derLeuchten und Leuchtmittelauf qualitativ hochwertige,wartungsarme und langlebigeProdukte zu achten. Bei derProjektierung sollte nebeneiner optimalen Beleuchtungauch auf eine günstige Posi-tionierung (Zugänglichkeit) imAußenraum geachtet werden.

Hohe AnforderungenJe nach Anwendung mussdie Beleuchtungsanlageextremen Umgebungsbedin-gungen standhalten. Typischsind ein starker Anfall von

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Hinweis

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Industrieanlagen und Energie

Schmutz, Staub, Feuchtigkeit,Nässe, aggressive oderexplosive Atmosphären undextrem hohe oder niedrigeTemperaturen sowie – tags-über – ein starker Eintrag vonultravioletter Strahlung durchdas Sonnenlicht. Sie begrün-den die dezidierten Anforde-rungen an die Schutzart bzw.Bauart oder die Baumateria-lien von Leuchten. Für dieBeleuchtung industriellerAnlagen existiert ein umfas-sendes Normenwerk. Über

die Erfüllung der normativenAnforderungen hinausgehend,gibt es Erkenntnisse undLösungskonzepte, wie miteiner adäquaten Beleuchtungdas Wohlbefinden der Men-schen und die Produktivitätihrer Arbeit signifikant positivbeeinflusst werden können.Hohe Beleuchtungsniveausund ausreichende „zylindri-sche Beleuchtungsstärken“im Bereich der „Task Area“sind auch im Außenbereichmaßgeblich beteiligt. Zwei

Qualitätsmerkmale kennzeich-nen die Beleuchtung vonArbeitsstätten im Freien. Zumeinen ist aus Sicherheitsgrün-den ein ausreichend hohesBeleuchtungsniveau notwen-dig, besonders in Bereichen,in denen sich z. B. Fahrzeugeund Fußgänger begegnenkönnen. Zum anderen ist fürden Außenraum eine beson-ders blendfreie Beleuchtungzu fordern, damit ein störungs-freies Erkennen von Informa-tionen garantiert ist. Zum Ein-

satz kommen deshalb vor-zugsweise asymmetrische Reflektorleuchten für Hoch-drucklampen. Sie sind miteiner hochwertigen Facetten-optik ausgerüstet und verfügen über eine Planglas-abdeckung. Damit wird sichergestellt, dass das Lichtblendfrei hauptsächlich aufdie definierte Nutzflächegelenkt wird. Für großflächigeAusleuchtungen im Außen-bereich, wie z. B. dieBeleuchtung von Verlade-

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Selbstfahrende Arbeitsmaschinen verfügen zumeist über Scheinwerfer als Fahrlicht und zur Beleuchtung des Arbeitsortes.

Im Freien angebrachte Leuchten an Industrieanlagen müssen erhöh-ten Anforderungen gegen das Eindringen von Stäuben und Feuch-tigkeit genügen; u. U. ist auch auf Explosionsschutz zu achten.

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stationen, können breit strahlende Leuchtensysteme,also Lichtfluter, vorteilhaft eingesetzt werden.

Für Beleuchtungsaufgabeninnerhalb baulicher Struktu-ren, wie z. B. innerhalb einerProzessanlage, sind häufiglineare Leuchten mit stabför-migen Leuchtstofflampenhoher Schutzart anzutreffen.Im Vergleich zu Leuchten mitHochdruckentladungslampenkommt bei Leuchten mitLeuchtstofflampen ihre deut-lich geringe Leuchtdichte im

Direkteinblick vorteilhaft zumTragen.

Eine wichtige Besonderheitbei der Beleuchtung vonArbeitsstätten in Anlagen derChemie bzw. Petrochemie(Raffinerien usw.), von Öl- undGasfördereinrichtungen zuLand und zu Wasser sowie im Bergbau und in anderenBereichen, in denen explosiveAtmosphären auftreten können, besteht darin, dassdie ausgewählten Leuchtenals Teil der elektrischenBetriebsanlage den Anforde-

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Hinweis

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rungen der entsprechendenExplosionsschutzklassengenügen.

Freiluft-SchaltanlagenDer ordnungsgemäße Betriebvon Freiluft-Schaltanlagenkann nach Einbruch der Dunkelheit nur dann gewähr-leistet werden, wenn durchkünstliche Beleuchtung alleBetriebseinrichtungen schnell,sicher und gefahrlos beob-achtet werden können.

Die von Gerüsten getragenenTeile der Hochspannung führenden Anlage wie Sammelschienen, Leitungs-verbindungen oder Isolator-ketten und Schalteinrichtungensollen auf den dem Auge sichdarbietenden Flächen Leucht-dichten aufweisen, die denjeweiligen Betriebszustandeinwandfrei erkennen lassen.Für die Kontrolle der in den oberen Transformator-bereichen befindlichen Durch-führungen, Öl-Ausdehnungs-einrichtungen oder Schutz-apparate eignet sich schrägvon unten her einfallendesLicht. Die Verkehrswege sollen so beleuchtet werden,

dass Kontrollen gefahrlosgemacht werden können. Hier ist die Vermeidung starker und großflächigerSchattenzonen unerlässlich.Zur Erfüllung dieser Forde-rungen wird eine horizontaleBeleuchtungsstärke von 15 bis 30 lx empfohlen, je nach der herrschendenUmgebungshelligkeit, derÜbersichtlichkeit und denReflexionsverhältnissen. Die vertikalen Beleuchtungs-stärken auf den erwähntenAnlageteilen sollen im Bereichvon 30 bis 60 lx liegen.

Die Leuchten sind so anzu-ordnen, dass beim Unterhaltund Lampenwechsel keinehochspannungsgefährdetenZonen berührt werden. DieLichtpunkthöhe ist deshalbmöglichst niedrig zu halten,damit keine Leitern benötigtwerden.

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Die Norm DIN EN 12464-2 definiert auch Anforderungen an allgemeine Verkehrsbereiche bei Arbeitsstätten im Freien.

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Verkehr, Straßen und Wege

Menschen bewegen sich mit FahrzeugenDie Fortbewegung von Men-schen mit Fahrzeugen gehörtzum Lebensalltag überall aufder Welt. Ein engmaschigesNetz von Straßen und Auto-bahnen durchzieht die hochentwickelten Staaten.

Neben den öffentlich genutz-ten Verkehrswegen gibt es imBereich großer industriellerAnsiedelungen auch teils sehrumfassende Verkehrsinfra-strukturen, die ausschließlichim Rahmen der betrieblichenAbläufe genutzt werden unddamit als Arbeitsstätte imFreien anzusehen sind.

Zur Sicherheit der Verkehrs-teilnehmer werden auch hierdie Straßen und Wege gemäß

definierten Normen beleuch-tet, die an die einschlägigenVorschriften für die Beleuch-tung öffentlicher Straßen undWege (z. B. EN 13201) ange-lehnt sind. Im Unterschied zuvielen öffentlichen Verkehrs-wegen wird aber die zulässigeHöchstgeschwindigkeit inbetrieblichen Bereichen jenach Gefahrenpotenzial auf z. B. 20 km/h oder Schritt-tempo begrenzt.

Besondere Beachtung ver-dienen Verkehrsknoten (z. B.Kreuzungen, Kreisverkehre,Brücken ...) sowie Unterfüh-rungen und Tunnels, die sehrhohe Anforderungen an dieLichtwirkung, die Sicherheitund die Wartungsmöglichkei-ten der Beleuchtungsanlagestellen. Je nach geografischer

Region müssen Leuchten imAußenraum extremen Witte-rungs- und Klimabedingun-gen standhalten, worauf beider Auswahl der Produktebesonders zu achten ist.

Bereiche stehenden Verkehrs,z. B. Parkplätze oder Park-häuser, zählen ebenso zu denArbeitsstätten im Freien wieSchienen- und Schifffahrts-wege, die im Hinblick auf dieLichtwirkung ähnliche Anfor-derungen stellen wie z.B. dieVorfeldbereiche eines Ver-kehrsflughafens. Während imBereich der Straßenbeleuch-tung traditionsgemäß Pro-dukteigenschaften wie Wirt-schaftlichkeit, Zuverlässigkeitund Wartungsfreundlichkeit imFokus stehen, gewinnt einneuer Aspekt zunehmend an

Bedeutung: störende Licht-emissionen in die Umwelt –also der Anteil des von einerLeuchte ausgestrahltenLichts, der in den oberenHalbraum abgestrahlt wird.Diese von einer Beleuch-tungsanlage ausgehende„Lichtverschmutzung“ derUmwelt sollte so gering wiemöglich sein.

HauptverkehrsstraßenAuf Hauptverkehrsstraßenlauern viele Gefahren, v. a. in der Dämmerung und beiDunkelheit. Gute Straßen-beleuchtung verbessert dieSehbedingungen aller Ver-kehrsteilnehmer und erhöhtdamit die Verkehrssicherheit.

Statistische Erhebungen belegen, dass normgerechte

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Hinweis

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Straßenbeleuchtungen dasUnfallrisiko erheblich reduzieren und die Unfall-schwere drastisch senken.Leuchten mit moderner Spiegeltechnologie, z. B. mit der Radialfacettenoptik, in Kombination mit röhren-förmigen Lampen ermög-lichen große Mastabständeund damit den Einsatz vonweniger Lichtpunkten proKilometer. Gleichzeitig ver-meiden sie Dunkelzonen und machen damit den Straßenverkehr noch sicherer.

VerkehrsknotenDer Kreisverkehr ist eine Verkehrssituation, die einesbesonderen Beleuchtungs-konzepts bedarf. Zum einensollen vertikale Beleuchtungs-

stärken Autos, Radfahrer undFußgänger gut sichtbarmachen. Zum anderen sindauf den horizontalen Wege-flächen ausreichend hohe und gleichmäßige Beleuch-tungsstärken bei hoherBlendfreiheit zu fordern.Geleistet wird dies z. B. von einer Kombination ausSpiegel-Werfer-Systemen imZentrum der Verkehrsanlageund der Reihung weitererLeuchten in der Peripherie.

Diese Leuchten verfügen über eine effiziente Spiegel-reflektortechnik mit planemGlasabschluss zum Mini-mieren von Blendwirkungen.Durch die Verwendung vonHalogen-Metalldampflampenwird zusätzlich eine sehr gute Farbwiedergabe erzielt; des

Weiteren steht die Lichtfarbeeiner Halogen-Metalldampf-lampe in auffälligem Kontrastzum Licht der zuführendenStraßen und führt zu erhöhterAufmerksamkeit.

TankstellenTankstellen sind Verkaufs-stätten und Arbeitsstätten.Ihre Beleuchtung soll denStandort, die Marke desangebotenen Produktes unddie Art der Dienstleistung ausgenügender Entfernungerkennen lassen.

Sie muss eine angemesseneArbeitsbeleuchtung in denZapf- und Servicebereichenaufweisen und sollte die Zu-und Abfahrtswege deutlichkennzeichnen. Wie bei jederwerbenden Beleuchtung sollauch hier Auffälligkeit durchKontrast zur Umgebungerzielt werden. Ist diese imAllgemeinen dunkel, so kannaber auch bei zu hohemBeleuchtungsniveau leicht dieGrenze zwischen Auffälligkeitund Aufdringlichkeit über-schritten werden.

In heller Umgebung wird einKonflikt zwischen Werbewün-schen und den Bedürfnissendes angrenzenden Verkehrs seltener zu befürchten sein.

Übermäßig hohe Leucht-dichten der zum Erkennen der Tankstelle dienenden Hinweisschilder können zurÜberblendung des Informa-tionsbildes und damit zur Herabsetzung der „Lesbar-keit“ führen.

Leuchten sollen ganz allge-mein geringe Leuchtdichtenbesitzen, dies insbesonderedann, wenn sie nahe demRand unbeleuchteter Straßenangeordnet sind.

Straßenleuchten für die Zu- und Abfahrtsbeleuchtungsollten aus der Gruppe der„abgeschirmten“ Leuchtengewählt werden. Ein ruhigesGesamtbild wird durchLeuchten geringer Lichtpunkt-höhe, z. B. Pollerleuchtenu. a., erzielt. Betont geringeLeuchtdichten werden durchindirekte Beleuchtungen, etwa durch angestrahlteDecken von freitragendenDächern, erreicht.

Die Hervorhebung von Gebäudefassaden im Tankstellenbereich wirktansprechend, lässt einegeschlossene Wirkung erzielen und zeigt die Dienstbereitschaft an.

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Im Allgemeinen werden horizontale Beleuchtungsstär-ken von 20 bis 50 lx gefordertbei einer Gleichmäßigkeit Uo ≥ 0,25. Als Lichtquellenwerden bevorzugt Natrium-dampflampen verwendet;wenn keine Farberkennungerforderlich ist, die Nieder-druck-Ausführung, bei Hoch-mastanlagen gewöhnlich dieNatriumdampf-Hochdruck-lampe in den Leistungsstufen400 W oder 1000 W. In Bereichen mit hohen Anfor-derungen an das Erkennenvon Farben kommen Halogen-Metalldampflampenzum Einsatz. Bei der Beleuch-tung der Bedienungselementemuss auf hohe vertikaleBeleuchtungsstärke geachtetwerden. Zusatzbeleuchtungist für Einfüll- und Auslass-vorrichtungen sowie für Verladestellen erforderlich.

Fazit: Eine dynamischeBeleuchtung ist für allebeweglichen Objekte imHafen wie bewegliche Brü-cken, fahr- und drehbareKräne im Verladebereichgeeignet. Eine statischeBeleuchtung richtet dasAugenmerk eher auf Gebäude und hebt diese hervor. Wegen des geringenallgemeinen Beleuchtungs-niveaus muss vor allem dieDirektblendung in Richtungauf die Steuer- und Beobach-tungsstände begrenzt wer-den. Scheinwerfer und Flut-licht sollten immer aus derRichtung des Bedienungs-personals heraus eingesetztwerden.

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Verkehr, Straßen und Wege

Kanäle, Schleusen undHafenanlagenDas Hafengelände muss beiDunkelheit beleuchtet wer-den, um eine durchgehendeAbfertigung zu erreichen unddie Liegezeiten der Schiffekurz zu halten. Es handeltsich um die Beleuchtung von Freigeländen mit der speziellen Forderung nacheiner besonders starken Blendungsbegrenzung zurWasserseite, um die Schiff-fahrt nicht zu stören.

Die Frachtumschlagplätze lassen sich in zwei Kategorieneinteilen:

■ kleine Flächen für Stück-gut, die vom Rand her konventionell beleuchtet werden können, d. h. mit Straßenleuchten oder breit strahlenden Schein-werfern oder Flutern und Lichtpunkthöhen bis zu 12 m;

■ großflächige Container-Terminals, die mit Hoch-mastanlagen mit Schein-werfern oder Flutern und Lichtpunkthöhen von 25 bis 35 m versehen werden. Damit lassen sichLichtpunktabstände von 100 bis 175 m erreichen, d. h. große Bewegungs-freiheiten. Die gleich-mäßige Beleuchtung großer Flächen bei guter Einblendung erfordert Scheinwerfer mit horizon-taler Abdeckscheibe und Bündelauslenkung um 60°gegen die Vertikale.

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Umschlagbereiche im Hafen Eine Möglichkeit der Beleuch-tung von Umschlagbereichenim Hafen besteht in derErrichtung je eines Mastes anden Kranbahnenden, damitdas Licht der hier montiertenScheinwerfer zwischen dieWaggonreihen zu dringen ver-mag. Bei der Auswahl vonKranleuchten sollte man dieErschütterungen der Lampenberücksichtigen. Außerdem:Häfen prägen das Gesichtvon Städten und lassen ihreStrukturen stärker hervortre-ten. Bei Anbruch der Dunkel-heit kann ein Lichtsteuerungs-programm dafür sorgen, dassdie Bedeutung und die Funk-tion des Hafens sichtbargemacht und damit einevisuelle und eine emotionaleVerbindung mit der Stadt her-gestellt werden. Bei Tage sorgtder Hafenbetrieb an sich, beiNacht dessen Illumination fürPräsenz im Stadtgefüge. Fürdas Freigelände gelten dieAnforderungen an Arbeits-stätten im Freien.

FlughäfenFlughafenvorfelder, also dieBereiche an den Gates, indenen die Flugzeuge ihreParkposition einnehmen, stellen besonders hohe Anfor-derungen an die Beleuchtungs-anlage. Hier kommt es daraufan, dass die Piloten unter keinen Umständen geblendetwerden. Unmittelbar nach derLandung eines Nachtfluges

sind ihre Augen „dunkel adap-tiert“ und damit extrem sensi-bel für hohe Leuchtdichten.Gleichzeitig müssen großeFlächen möglichst gleichmäßigausgeleuchtet werden. Hierfürbieten sich große Spiegel-Werfer-Systeme an. Durchihre Lichtpunkt-Zerlegungs-spiegel wird das Licht ihrerHochleistungsscheinwerfernicht nur breitflächig verteilt,sondern auch eine Blend-wirkung vermieden.Alternativ dazu kann mitasymmetrisch strahlendenFlutern gearbeitet werden, dieso zu installieren und auszu-richten sind, dass ein direkterEinblick in ihre Lampen vomCockpit aus nicht möglich ist.

Die Vorfeldbeleuchtung dient zur■ Orientierung des Piloten

des rollenden Flugzeuges,■ sicheren und rationellen

Abfertigung von Fluggästen, Gepäck und Fracht,

■ Erleichterung von Service-und Wartungsarbeiten,

■ Überwachung und Sicherung des Flughafens.

Im Prinzip handelt es sichdarum, eine große Freiflächemit genügender Beleuch-tungsstärke, d. h. 5 bis 50 lxhorizontal und vertikal in 2 mHöhe, zu beleuchten. Um genügendes Erkennenund Farbsehen auf denStandflächen der Flugzeuge

zu gewährleisten, sollte diemittlere vertikale Beleuch-tungsstärke dort 20 lx undder Mindestwert 5 lx nichtunterschreiten. Weitere spe-zielle Randbedingungen sind:

■ Das Flugsicherungs-personal im Kontrollturm darf nicht geblendet werden.

■ Der Pilot, der sich in modernen Großraumflug-zeugen bis zu 10 m hoch über dem Boden befindet,darf nicht geblendet werden.

■ Die Beleuchtungsmaste dürfen den Flug- und Fahrbetrieb nicht stören, d. h., die Standorte sind eingegrenzt, und die Höhen dürfen ohne Sondergenehmigung 25 mnicht übersteigen.

Üblich sind Anlagen mit gutentblendeten Scheinwerfern,die entweder mit denbesonders wirtschaftlichenNatriumdampf-Hochdruck-lampen oder aber Halogen-Metalldampflampen bestücktsind.

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Hinweis

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BahnanlagenIn Gleisfeld- und Schienen-bereichen sind die Betriebs-sicherheit und Zuverlässigkeitvon Beleuchtungsanlagen einwichtiger Punkt. Es werdenLeuchten eingesetzt, dieeinen besonders hohen Standard in der Entblendungnachweisen. Dieses garantiertfür das Bedienpersonal einenhohen Grad an Sicherheit. Im Gleisfeldbereich ist einGroßteil der Informationen für den Fahrbetrieb überLichtsignale gesteuert. Bei falscher Beleuchtung kann es zu Fehlinformationen oderFehlinterpretationen kommen.An Bahnübergängen werdenasymmetrisch strahlendeLeuchten mit sofortiger Heiß-wiederzündung eingesetzt.Dadurch wird eine optimaleKameraüberwachung aus der Leitzentrale ermöglicht. Im Bahnhof oder auf demBahnsteig hilft eine guteBeleuchtung bei der Orientie-rung, und Helligkeit sorgt fürSicherheit.

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Lager und Logistik

Eigentumssicherung dienensoll, kann u. U. als reine Übersichtsbeleuchtung aus-geführt werden. Man kann z. B. nur einen Teil der fürArbeiten im Freien bestehen-den Beleuchtungsanlage fürSicherungszwecke verwen-den. Es können auch zusätz-liche und für den wirtschaft-lichen Ganznachtbetriebgeeignete Flutlichtleuchtenvorgesehen werden. Dabeisind hohe vertikale Beleuch-tungsstärken, aus der Blick-richtung des Wachpersonalsgesehen, von Vorteil. Eineandere Lösung ist die Umfrie-dungsbeleuchtung. Hierbeiwird das Wachpersonal

Bereiche ohne eigentlicheArbeit erfordern nur geringeBeleuchtungsniveaus, undzwar für die ungefährdeteBewegung von Personen und Fahrzeugen, die Über-wachung des Geländes zurSicherung des Eigentumsoder zur Feststellung vonBrandausbrüchen. Hier ist dieVermeidung tarnender Schat-ten durch sorgfältig gewählteLichteinfallrichtungen vonbesonderer Wichtigkeit. DasHervorheben von Gefahrenzo-nen durch helle, dauerhafteAnstriche oder spezielleReflexbeläge ist erfahrungs-gemäß zu empfehlen. EineAnlage, die ausschließlich der

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bewusst im Dunkeln belas-sen, ein sich nähernder Ein-brecher ist jedoch einemblendenden Flutlicht ausge-setzt. Innerhalb der üblichenUmzäunung werden in regel-mäßigen Abständen auf Mas-ten geringer Höhe Flutlicht-leuchten mit breitem horizon-talem Bündelwinkel montiert.Damit soll sowohl die Umfrie-dung als auch der Annähe-rungsbereich in einiger Tiefelückenlos beleuchtet werden.

Die in etwa 1 m über demBoden benötigten vertikalenBeleuchtungsstärken im Vor-feldbereich liegen in der Pra-xis, je nach Beleuchtung deszu schützenden Geländes,zwischen 5 und 30 lx. Beihohen Risiken empfiehlt essich, jeden Lichtpunkt doppeltzu bestücken und an zweivoneinander unabhängigeVersorgungskreise anzu-schließen. Voraussetzung füreine Umfriedungsbeleuchtungdieser Art ist jedoch, dassSehbelästigungen bei Benut-zern benachbarter Grundstü-cke ausgeschlossen sind unddass die Verkehrssicherheitnicht beeinträchtigt wird. Ein Einvernehmen mit denzuständigen Behörden undInstanzen ist zu empfehlen.

TransferbereicheDer Beleuchtung der Ein- undAusfahrten von Lagerhallen istaus sicherheitstechnischenGründen besondere Bedeu-tung beizumessen: Lichtlö-sungen müssen einen fließen-den Übergang zwischen demHelligkeitsniveau des Innen-und Außenraumes sicher-stellen. Oftmals ist es auchnotwendig, Bereiche stehen-den Verkehrs, z. B. nahe gelegene Parkplätze, undZufahrtswege gleichermaßenzu berücksichtigen. Blendfrei-heit bzw. Blendungsreduzie-rung ist hier ein Thema, beidem Spiegel-Werfer-Systemeeinen wichtigen Beitrag leistenkönnen. Außerdem sollte dieLichtimmission so gering wiemöglich gehalten werden.

Nächtlicher GüterumschlagAuf Lagerplätzen mit nächt-lichem Güterumschlag liegendie Arbeitsbereiche in der

Regel unmittelbar in derNachbarschaft der Verlade-und Transporteinrichtungen.Es wäre jedoch eine Fehlent-scheidung, die Beleuchtungauf diese Stellen begrenzenzu wollen. Die richtige Lösungbesteht darin, innerhalb derallgemeinen Übersichtsbe-leuchtung die Arbeitszonenmit einer zusätzlichen Arbeits-beleuchtung mit angepass-tem Niveau zu versehen. Einbekanntes Beispiel hierfürsind Arbeitsbereiche von Por-tal- und Brückenkränen. Hiereignen sich in der Regel dieKranstützen als Montagestel-len für Flutlichtleuchten, so-dass der Lichteinfall quer zurFahrtrichtung erfolgt. Die imFahrbereich des Kranes not-wendigen Beleuchtungsstär-ken werden durch Leuchtenerzielt, die an der Kranbrückezu montieren sind. Kranbuch-ten mit Gleisanschluss kön-nen eine weitere Zusatzbe-leuchtung erfordern, um dievon den Waggonaufbautenbei seitlichem Lichteinfall her-vorgerufenen Schattenzonenaufzuhellen.

Zusatzbeleuchtung für VerladestellenBei der Beleuchtung derBedienungselemente mussauf hohe vertikale Beleuch-tungsstärke geachtet werden.Zusatzbeleuchtung ist für Ein-füll- und Auslassvorrichtungensowie für Verladestellen erfor-derlich. Fazit: Eine dynami-sche Beleuchtung ist für alle beweglichen Objekte im Hafen, wie bewegliche Brücken, fahr- und drehbareKräne im Verladebereich,geeignet. Eine statischeBeleuchtung richtet dasAugenmerk eher auf Gebäudeund hebt diese hervor.

Direktbeleuchtung begrenzenWegen des geringen allge-meinen Beleuchtungsniveausmuss vor allem die Direkt-blendung in Richtung auf dieSteuer- und Beobachtungs-stände begrenzt werden.Scheinwerfer und Flutlichtsollten immer aus der Richtung des Bedienungs-personals heraus eingesetztwerden.

Hinweis

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Baustellen

BaustellenDie Beleuchtungsstärken sindgemäß Tabelle 5.3 zu wählen.Die zeitlich begrenzte Anlagen-dauer, die fortschreitendeAnpassung der Beleuchtungan örtlich wechselnde Tätig-keiten und die unterschied-lichen Sehaufgaben sindwesentliche Merkmale derBaubeleuchtung. Ihre Flexibi-lität wird mit Einrichtungen inForm von transportablen,ausziehbaren Beleuchtungs-masten erreicht. Diese sindzudem häufig mit einem Strom-erzeugungsaggregat aufeinem fahrbaren Anhängervereinigt. Ein weiteres Mittelfür die Gestaltung der Bau-stellenbeleuchtung bietet derBaukran. Vom Kranführer ausbetrachtet, soll die gesamteBedienungszone (horizontalund vertikal) so beleuchtetsein, dass die Last in der vol-len Arbeitshöhe gut sichtbarist. In der Regel werden Flut-lichtleuchten am Kranturmangebracht, bisweilen aucham Kranausleger. Bei richtigerPlatzierung in Bezug auf dieKrankabine kann eine Blen-dung des Führers vermiedenwerden. Zudem sollen für ihnkontrastfördernde Schattenauf den Objekten entstehen.

Auf Großbaustellen ist dieAusdehnung der Arbeit überdie Tagesstunden hinaus viel-fach üblich. Beim Tiefbau sindinnerhalb des Geländes ver-teilte Beleuchtungseinrichtun-gen, wie Traggerüste, Masten,Freileitungen, Erdkabel oderVerteilerschränke, höchstunerwünscht. Sie behindernden Baustellenverkehr unddie Bauarbeiten. Deshalb wirddie Flutlichtbeleuchtung desWerkplatzes von außerhalbgelegenen Stellen angestrebt.Dies schließt nicht aus, dassBaugruben, Dammbautenoder sonstige vom Flutlichtnur unvollkommen erreichbareStellen örtlich zusätzlicheLeuchten benötigen. AuchWarnlichter zur Kennzeich-nung gefährlicher Stellen sindunerlässlich.

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LeuchtenanordnungIm eigentlichen Arbeitsbereichfür Menschen und Maschinensollten sich möglichst keineLeuchten befinden. Da dereigentliche Arbeitsbereichhäufig wechselt, ist einemobile Beleuchtung, die vomRand her nach innen gerichtetwird, zweckmäßig. Die erfor-derliche Mobilität kann nebenden oben genannten Maß-nahmen grundsätzlich entwe-der durch kleine, beweglicheLeuchten oder durch verstell-bare Scheinwerfer an Hoch-masten erfolgen.

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Hinweis

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Sicherung des Verkehrs imBereich der BaustelleZur Sicherung des Verkehrsund zum Schutz der auf derBaustelle tätigen Werker wer-den Baustellen in einer aus-reichenden Distanz durchbesondere Markierungs- undOrientierungsbeleuchtungenabgesichert. DynamischeLichtzeichen weisen den Verkehrsteilnehmer auf dennahenden Gefahrenbereichhin, was i. d. R. gleichzeitigmit einer Herabsetzung derhöchstzulässigen Geschwin-digkeit verbunden ist.

Eingesetzte LeuchtenFür kleinere Baustellen kommen Scheinwerfer fürHalogenglühlampen oderHochdruckentladungslampenin Frage. Bei größeren Bau-stellen werden diese innerhalbder baulichen Strukturen auchum Leuchten mit stabförmi-gen Leuchtstofflampen(Feuchtraumleuchten)ergänzt.

Die Schutzart der Leuchtenbeträgt mindestens IP54. Beider Auswahl der Leuchten istunbedingt darauf zu achten,dass deren Abdeckung auseinem schlagzähen Materialausgeführt ist. Empfehlens-wert ist auch der mechani-sche Schutz der Leuchtendurch ihre Einfassung in einenDrahtgitterkorb.

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Lichttechnische Tabellen

Tabelle 5.5 — Landwirtschaftliche Betriebe

Ref. Nr. Art des Bereiches, der Aufgabe oder Tätigkeit m lx Uo GRL Ra Bemerkungen 5.5.1 Landwirtschaftsbetriebshöfe 20 0,10 55 20

5.5.2 (Offene) Geräteschuppen 50 0,20 55 20

5.5.3 Sortierpferche für Tiere 50 0,20 50 40

Tabelle 5.2 — Flughäfen

Ref. Nr. Art des Bereiches, der Aufgabe oder Tätigkeit m lx Uo GRL Ra Bemerkungen 1. Direktes Licht in Richtung

des Kontrollturms und landender

Flugzeuge muss vermieden

werden.

2. Direktes Licht, das von Flut-

lichtanlagen oberhalb der Hori-

zontalen ausgestrahlt wird, sollte

auf ein Minimum begrenzt

werden.

5.2.1 Flugzeughallen-Vorfeld 20 0,10 55 20

5.2.2 Flughafengebäude-Vorfeld 30 0,20 50 40

5.2.3 Ladebereiche 30 0,20 50 40 Für das Lesen von

Beschriftungen: m=50 lx

5.2.4 Tanklager 50 0,20 50 40

5.2.5 Flugzeugwartungsbereiche 200 0,50 45 60

Tabelle 5.4 — Kanäle, Schleusen und HafenanlagenRef. Nr. Art des Bereiches, der Aufgabe oder Tätigkeit m lx Uo GRL Ra Bemerkungen 5.4.1 Kaianlagen (Wartebereiche) an Kanälen und Schleusen 10 0,25 50 20

5.4.2 Landungsbrücken und Übergänge ausschließlich

für Fußgänger 10 0,25 50 20

Tabelle 5.1 — Allgemeine Verkehrsbereiche bei Arbeitsstätten/Arbeitsplätzen im Freien

Ref. Nr. Art des Bereiches, der Aufgabe oder Tätigkeit m lx Uo GRL Ra Bemerkungen 5.1.1 Gehwege, ausschließlich für Fußgänger 5 0,25 50 20

5.1.2 Verkehrsflächen für sich langsam bewegende Fahrzeuge

(max. 10 km/h), z. B. Fahrräder, Lastwagen, Bagger 10 0,40 50 20

5.1.3 Regelmäßiger Fahrzeugverkehr (max. 40 km/h) In Werften und Hafen-

20 0,40 45 20 anlagen kann GRL =50 sein.

5.1.4 Fußgänger-Passagen, Fahrzeug-Wendepunkte, Für das Lesen von

Be- und Entladestellen 30 0,40 50 20 Beschriftungen: m =50 lx

Anmerkung: Für Verkehrswege sind die entsprechenden Empfehlungen zur Straßenbeleuchtung für Verkehrswege zu beachten, da es keine internationalen Normen gibt.

Tabelle 5.3 — Baustellen

Ref. Nr. Art des Bereiches, der Aufgabe oder Tätigkeit m lx Uo GRL Ra Bemerkungen 5.3.1 Aufräumarbeiten, Ausschachtungen und Beladen 20 0,25 55 20

5.3.2 Baubereiche, Verlegen von Entwässerungsrohren,

Transport, Hilfs- und Lagerarbeiten 50 0,40 50 20

5.3.3 Montage von Tragwerkelementen, einfache

Bewehrungsarbeiten, Schalungsarbeiten und

Fertigteilmontage,

Verlegen von elektrischen Leitungen und Kabeln 100 0,40 45 40

5.3.4 Verbinden von Tragwerkelementen, anspruchsvolle

Montage von elektrischen Leitungen,

Maschinen und Versorgungsleitungen 200 0,50 45 40

Tabelle 5.4 — Kanäle, Schleusen und Hafenanlagen

Ref. Nr. Art des Bereiches, der Aufgabe oder Tätigkeit m lx Uo GRL Ra Bemerkungen 5.4.1 Kaianlagen (Wartebereiche) an Kanälen und Schleusen 10 0,25 50 20

5.4.2 Landungsbrücken und Übergänge ausschließlich

für Fußgänger 10 0,25 50 20

5.4.3 Schleusenbedien- und Überwachungsbereiche 20 0,25 55 20

5.4.4 Frachtabfertigung, Be- und Entladung 30 0,25 55 20 Für das Lesen von

Beschriftungen: m=50 lx

5.4.5 Fahrgastbereiche in Passagierhäfen 50 0,40 50 20

5.4.6 Verbinden von Schläuchen, Rohren und Seilen 50 0,40 50 20

5.4.7 Gefahrenstellen an Geh- und Fahrwegen 50 0,40 45 20

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Tabelle 5.7 — Industrieanlagen und Lagerbereiche

Ref. Nr. Art des Bereiches, der Aufgabe oder Tätigkeit m lx Uo GRL Ra Bemerkungen 5.7.1 Kurzzeitiges Hantieren mit großen Bauteilen und Rohstoffen, 20 0,25 55 20

Be- und Entladen von sperrigen Gütern

5.7.2 Ständiges Hantieren mit großen Bauteilen und Rohstoffen, 50 0,40 50 20

Be- und Entladen von Fracht, Aktionsbereiche von Kränen,

offene Ladeplattformen

5.7.3 Lesen von Beschriftungen, überdachte Ladeplattformen, 100 0,50 45 20

Verwendung von Werkzeugen,

Herstellung von Stahlbetonfertigteilen

5.7.4 Anspruchsvolle Elektro-, Maschinen- und Rohrinstallationen, Nutzung von örtlicher

Inspektion 200 0,50 45 60 Beleuchtung

Tabelle 5.8 — Im Meer gelegene Gas- und Ölförderanlagen

Ref. Nr. Art des Bereiches, der Aufgabe oder Tätigkeit m lx Uo GRL Ra Bemerkungen 5.8.1 Meeresoberfläche unter der Plattform 30 0,25 50 20

5.8.2 Leitern, Treppen, Gehwege 100 0,25 45 20 Auf Trittflächen

5.8.3 Bootsanlegebereiche, Transportbereiche 100 0,25 50 20

5.8.4 Hubschrauberlandeplatz 100 0,40 45 20 1. Direktes Licht in Richtung

des Kontrollturms und landender

Fluggeräte muss vermieden

werden.

2. Direktes Licht, das von

Flutlichtanlagen oberhalb der

Horizontalen ausgestrahlt wird,

sollte auf ein Minimum

begrenzt werden.

5.8.5 Bohrturm 100 0,50 45 40

5.8.6 Bearbeitungsbereiche 100 0,50 45 40

5.8.7 Rohrleitungsdepot/Deck 150 0,50 45 40

5.8.8 Prüfplatz, Rüttler, Bohrkopf 200 0,50 45 40

5.8.9 Pumpenbereiche 200 0,50 45 20

5.8.10 Rettungsbootsbereiche 200 0,40 50 20

5.8.11 Bohrboden, Bohrfläche, Plattform am Bohrturm 300 0,50 40 40 Besondere Vorsicht ist beim

Betreten erforderlich.

5.8.12 Schlammraum, Probennahme 300 0,50 40 40

5.8.13 Rohölpumpen 300 0,50 45 40

5.8.14 Anlagenbereiche 300 0,50 40 40

5.8.15 Drehtisch 500 0,50 40 40

Tabelle 5.6 — Tankstellen

Ref. Nr. Art des Bereiches, der Aufgabe oder Tätigkeit m lx Uo GRL Ra Bemerkungen 5.6.1 Park- und Abstellplätze für Fahrzeuge 5 0,25 50 20

5.6.2 Ein- und Ausfahrten: dunkle Umgebung

(z. B. ländliche Bereiche und Vorstädte) 20 0,40 45 20

5.6.3 Ein- und Ausfahrten: helle Umgebung (z. B. Städte) 50 0,40 45 20

5.6.4 Luftdruck- und Wasserprüfstellen und andere Servicebereiche 150 0,40 45 20

5.6.5 Messgeräte-Ablesebereiche 150 0,40 45 20

Tabelle 5.9 — Parkplätze

Ref. Nr. Art des Bereiches, der Aufgabe oder Tätigkeit m lx Uo GRL Ra Bemerkungen 5.9.1 Geringes Verkehrsaufkommen, z. B. Parkplätze von

Geschäften, Reihenhäusern und Wohnblöcken,

Abstellbereiche für Fahrräder 5 0,25 55 20

5.9.2 Mittleres Verkehrsaufkommen, z. B. Parkplätze von

Warenhäusern, Bürogebäuden, Fabriken,

Sportanlagen und Mehrzweckhallen 10 0,25 50 20

5.9.3 Hohes Verkehrsaufkommen, z. B. Parkplätze von Schulen,

Kirchen, großen Einkaufszentren,

großen Sportanlagen und Mehrzweckhallen 20 0,25 50 20

Page 26: licht.wissen 13 „Arbeitsplätze im Freien”

24

Lichttechnische Tabellen

Tabelle 5.11 — Energie-, Elektrizitäts-, Gas- und Heizkraftwerke

Ref. Nr. Art des Bereiches, der Aufgabe oder Tätigkeit m lx Uo GRL Ra Bemerkungen 5.11.1 Personenbewegung innerhalb elektrischer Sicherheitsbereiche 5 0,25 50 20

5.11.2 Handhabung von Servicewerkzeugen, Kohle 20 0,25 55 20

5.11.3 Gesamte Inspektion 50 0,40 50 20

5.11.4 Allgemeine Servicearbeiten und Ablesen von Messinstrumenten 100 0,40 45 40

5.11.5 Windkanäle: Service und Wartung 100 0,40 45 40

5.11.6 Reparatur von elektrischen Einrichtungen 200 0,50 45 60 Nutzung von örtlicher

Beleuchtung

Tabelle 5.12 — Bahnen und Straßenbahnen

Ref. Nr. Art des Bereiches, der Aufgabe oder Tätigkeit m lx Uo GRL Ra Bemerkungen Bahnbereiche einschließlich Bereiche für Kleinbahnen, Blendung der Fahrzeugführer

Straßenbahnen, Einschienenbahnen, Kleinstbahnen, vermeiden

U-Bahnen usw.

5.12.1 Gleisanlagen in Personenverkehrsbereichen, Abstellgleise 10 0,25 50 20 Ud ≥1/8

5.12.2 Bahnanlagen: Bereitstellungsfläche,

Gleisbrems-, Weichen- und Verteilbereiche 10 0,40 50 20 Ud ≥1/5

5.12.3 Ablaufbergbereiche 10 0,40 45 20 Ud ≥1/5

5.12.4 Gütergleisanlagen mit zeitweiligen Arbeitsvorgängen 10 0,25 50 20 Ud ≥1/8

5.12.5 Nicht überdachte Bahnsteige, Land- und Regionalverkehr 1. Besondere Aufmerksamkeit

mit geringem Personenaufkommen 15 0,25 50 20 gilt der Bahnsteigkante.

2. Ud ≥1/8

5.12.6 Gehwege 20 0,40 50 20

5.12.7 Höhengleiche Bahnübergänge 20 0,40 45 20

5.12.8 Nicht überdachte Bahnsteige, Vorort- und Regionalverkehr 1. Besondere Aufmerksamkeit

mit hohem Personenaufkommen oder Fernverkehr mit gilt der Bahnsteigkante.

geringem Personenaufkommen 20 0,40 45 20 2. Ud ≥1/5

5.12.9 Gütergleisanlagen mit ununterbrochenen Arbeitsvorgängen 20 0,40 50 20 Ud ≥1/5

5.12.10 Nicht überdachte Laderampen im Güterbereich 20 0,40 50 20 Ud ≥1/5

5.12.11 Wartung von Zügen und Lokomotiven 20 0,40 50 40 Ud ≥1/5

5.12.12 Umschlagbereiche in Bahnanlagen 30 0,40 50 20 Ud ≥1/5

5.12.13 Kuppelbereich 30 0,40 45 20 Ud ≥1/5

5.12.14 Treppen auf Bahnhöfen kleiner und mittlerer Größe 50 0,40 45 40

5.12.15 Nicht überdachte Bahnsteige, Fernverkehr 50 0,40 45 20 1. Besondere Aufmerksamkeit

gilt der Bahnsteigkante.

2. Ud ≥1/5

5.12.16 Überdachte Bahnsteige, Regionalverkehr oder Fernverkehr 1. Besondere Aufmerksamkeit

mit geringem Personenaufkommen 50 0,40 45 40 gilt der Bahnsteigkante.

2. Ud ≥1/5

5.12.17 Überdachte Laderampen in Güterbereichen

mit zeitweiligen Arbeitsvorgängen 50 0,40 45 20 Ud ≥1/5

5.12.18 Überdachte Bahnsteige, Fernverkehr 100 0,50 45 40 1. Besondere Aufmerksamkeit

gilt der Bahnsteigkante.

2. Ud ≥1/3

5.12.19 Treppen auf großen Bahnhöfen 100 0,50 45 40

5.12.20 Überdachte Laderampen in Güterbereichen

mit ununterbrochenen Arbeitsvorgängen 100 0,50 45 40 Ud ≥1/5

5.12.21 Inspektionsgrube 100 0,50 40 40 Nutzung von örtlicher Beleuch-

tung mit geringer Blendung

Tabelle 5.10 — Erdölchemische und andere risikoreiche Industrieanlagen

Ref. Nr. Art des Bereiches, der Aufgabe oder Tätigkeit m lx Uo GRL Ra Bemerkungen 5.10.1 Handhabung von Servicewerkzeugen, Betätigung

von Handventilen, Ein- und Ausschalten von Motoren,

Anzünden von Brennern 20 0,25 55 20

5.10.2 Be- und Entladen von Containerfahrzeugen und Waggons

mit ungefährlichen Stoffen, Inspektion von Leckagen,

Rohrleitungen und Dichtungen 50 0,40 50 20

5.10.3 Be- und Entladen von Containerfahrzeugen und Waggons

mit gefährlichen Stoffen, Auswechseln von Pumpen-

dichtungen, allgemeine Servicearbeiten,

Ablesen von Messinstrumenten 100 0,40 45 40

5.10.4 Be- und Entladestellen von Brennstoffen 100 0,40 45 20

5.10.5 Reparatur von Maschinen und elektrischen Einrichtungen 200 0,50 45 60 Nutzung von örtlicher

Beleuchtung

Page 27: licht.wissen 13 „Arbeitsplätze im Freien”

25

Tabelle 5.13 — Sägewerke

Ref. Nr. Art des Bereiches, der Aufgabe oder Tätigkeit m lx Uo GRL Ra Bemerkungen 5.13.1 Umgang mit Holz an Land und zu Wasser,

Sägemehl- und Holzspan-Fördereinrichtungen 20 0,25 55 20

5.13.2 Sortieren von Holz an Land und zu Wasser,

Holzentladestellen und Bretterbeladestellen,

Hebeeinrichtungen zum Beladen der Förderbänder, Stapeln 50 0,40 50 20

5.13.3 Lesen von Adressen und Markierungen an Brettern 100 0,40 45 40

5.13.4 Klassifizierung und Verpackung 200 0,50 45 40

5.13.5 Beschicken von Schäl- und Spaltmaschinen 300 0,50 45 40

Tabelle 5.15 — Wasser- und Abwasseranlagen

Ref. Nr. Art des Bereiches, der Aufgabe oder Tätigkeit m lx Uo GRL Ra Bemerkungen 5.15.1 Gebrauch von Werkzeugen, Bedienung handbetätigter

Ventile, In- und Außerbetriebsetzen von Motoren,

Dichten von Rohrleitungen, Rechenwerk 50 0,40 45 20

5.15.2 Umgang mit Chemikalien, Undichtigkeitsprüfungen,

Pumpenwechsel, allgemeine Wartungsarbeiten,

Ablesen von Instrumenten 100 0,40 45 40

5.15.3 Reparaturarbeiten an Motoren und elektrischen Einrichtungen 200 0,50 45 60

Tabelle 5.14 — Schiffswerften und Docks

Ref. Nr. Art des Bereiches, der Aufgabe oder Tätigkeit m lx Uo GRL Ra Bemerkungen 5.14.1 Allgemeinbeleuchtung des Werftgeländes, Lagerbereiche

für vorgefertigte Waren 20 0,25 55 40

5.14.2 Kurzzeitiger Umgang mit großen Teilen 20 0,25 55 20

5.14.3 Reinigungsarbeiten am Schiffsrumpf 50 0,25 50 20

5.14.4 Anstrich- und Schweißarbeiten am Schiffsrumpf 100 0,40 45 60

5.14.5 Montage elektrischer und mechanischer Bauteile 200 0,50 45 60

Page 28: licht.wissen 13 „Arbeitsplätze im Freien”

26

Lampen

Wichtigste Kriterien für die Lampenauswahl bei der Straßenbeleuchtung sind Energiebilanz (Lichtausbeute)und Lebensdauer. Damit zusammen hängt die Entschei-dung für die Leistungsstufe inWatt (W). Von lichttechnischgeringerer Bedeutung als fürInnenräume sind Lichtfarbe und Farbwiedergabeeigen-schaft (siehe Seite 8).

LichtausbeuteWie wirtschaftlich eine LampeLicht erzeugt, beschreibt ihreLichtausbeute. Sie setzt denLichtstrom in Lumen (lm) in Relation zur elektrischen Leistungsaufnahme: Je höherdas Verhältnis lm/W, desto besser wandelt eine Lampe die eingebrachte Energie in Licht um. Die Allgebrauchs-glühlampe schafft nur 12 lm/W,um ein Vielfaches höher ist dieLichtausbeute von Entladungs-lampen (vgl. Tabelle). Der Lampenbetrieb mit elektronischen Vorschaltgeräten erhöht diese nochmals.

LebensdauerDie Zeitspanne, in der die Lampe betrieben wird, bevor sie unbrauchbar ist, wird alsLebensdauer bezeichnet. Die mittlere Lebensdauer ist definiert als Mittelwert der elektrischen Lebensdauer (Überlebensrate) einer Anzahlvon Lampen, die unter genormten Bedingungen betrieben werden. Hersteller veröffentlichen unter Angabe des zugrunde liegenden Schaltrhythmus und der Ausfallrate die Nennlebens-dauer.

Lampentyp 1 2 3 4 5 6 7

Merkmale Lampenart Natriumdampf-Hochdrucklampen Halogen-Metalldampflampen

Lampenleistung von 50 35 50 70 250 1000 35(Nennleistung in Watt) bis 1000 1000 400 400 2000 2000 1000Lichtstrom von 4400 2200 4000 6800 20000 90000 2850(Lumen) bis 130000 130000 55000 48000 240000 230000 100000Lampen-Lichtausbeute von 70 63 66 80 80 86 74(Lumen/Watt) bis 150 139 138 120 120 115 100Lichtfarbe ww ww ww ww nw, tw nw, tw ww, nw, twFarbwiedergabe-Index <40 <40 <40 <40 60–95 60–90 69, 80–95Ra (Bereich)

E27 E27 E27 Fc2 E40 K12s E27Sockel E40 E40 E40 RX7s

Lichtfarbe: ww = warmweiß (Farbtemperatur unter 3 300 K), nw = neutralweiß (Farbtemperatur 3 300 bis 5 300 K), tw = tageslich1) Bei Betrieb mit EVG wird die Lichtausbeute auf 81 bis 100 lm/W gesteigert. Die Leistungsaufnahme sinkt von 18W auf 16W, von 3

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Page 29: licht.wissen 13 „Arbeitsplätze im Freien”

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Quecksilber- Na-Nieder- Stabförmige Dreibanden- Kompaktleucht- Induktions-

dampf druck Leuchtstofflampen stofflampen lampen

70 35 60 70 50 18 18 18 18 5 60 18 554) 70250 250 140 400 1000 180 58 58 58 70 120 803) 1654) 150

5600 3100 6850 5100 1600 1800 1350 1350 1350 250 4000 1200 3650 650022500 25000 16500 37000 58000 32000 5150 5150 5200 5200 9000 6000 12000 12000

80 85 114 73 32 100 75 75 75/811) 50 67 67 644) 754)

90 100 118 100 60 178 89 89 93/1001) 82 75 87 734) 794)

ww ww, nw ww ww, nw ww, nw – ww, nw, tw ww, nw, tw ww, nw, tw ww, nw ww, nw ww, nw ww, nw ww, nw80–85 80–95 60 –70 75–96 36, 45–60 – – 80–85 80–85 80–85 80–85 80–85 80–85 80–85

E27 G12, G22 PGZ12 Fc2 E27 BY22d G13 G13 G13 G23 2G8-1 2G11 Spezial SpezialE40 E40 RX7s E40 G24, 2G7

GX24htweiß (Farbtemperatur über 5 300 K)36W auf 32W und von 58 W auf 50 W. 2) 18–55W auch als Spezialausführung für Außenbeleuchtung 3) 40W und 55W nur mit EVG 4) System (Lampe + EVG)

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Der Ausfall einzelner Lampenverringert die Verkehrssicher-heit. Sie müssen deshalbunverzüglich ersetzt werden. Der Zeitpunkt des Gruppen-wechsels wird von der tolerierten Ausfallrate bestimmt:Das sind üblicherweise 5%Einzelausfälle.

Je später die Lampen ausge-tauscht werden müssen, um-so geringer sind die Kosten fürLampenersatz und Wartung.Ausführliche Vergleichsdatenzum Lebensdauerverhalten von Entladungslampen hat derFachverband Elektrische Lampen im ZVEI – Zentral-verband Elektrotechnik- undElektronikindustrie e. V. –zusammengefasst.

Page 30: licht.wissen 13 „Arbeitsplätze im Freien”

28

Leuchten

Die Auswahl der Leuchten wird bestimmt von den lichttechnischen Anforderungen der Beleuchtungsaufgabe, den mechanischen und elektrischen Anforderungen sowie der Gestaltungsabsicht.

Es zahlt sich aus, auf Qualitätsleuchten zu setzen. Zentrale Aspekte ihrer Konstruktion und Produktion sind

■ wirtschaftlicher Betrieb (hohe Wirkungsgrade),■ lichttechnische Qualität und Funktionalität (VDE, ENEC),■ mechanische und elektrotechnische Sicherheit,■ lange Lebensdauer (Materialbeschaffenheit,

Oberflächentechnik, kompakte Konstruktion),■ produktionsbegleitende Qualitätskontrolle,■ Montage- und Wartungsfreundlichkeit.

Hinzu kommen qualifizierte Beratung und Planungshilfen.

Hängeleuchten zur Abhängung an Tragseilen (Überspannung) für A1-, A2-, A3- oder B1-Straßen

Abb. 69 + 70

Mastaufsatzleuchten für A1-, A2-, A3- oder B1-Straßen

Mastansatzleuchten, bevorzugt für A1-, A2-, A3- oder B1-Straßen

Mastaufsatzleuchte (links) mit Leuchtstofflampen für A1-, A2-, A3-oder B1-Straßen und Ausführung als Wandleuchte (rechts) z. B. fürdie Wegebeleuchtung

Abb. 71 + 72

Abb. 75 + 76

Abb. 79 + 80

Großflächenleuchte, die z. B. zur Beleuchtung von Parkplätzen eingesetzt wird

Leuchte für Fußgängerüberwege mit entsprechender spezieller Lichtstärkeverteilung

Abb. 73 + 74

Abb. 77 + 78

Abb. 81 + 82

Tunnelleuchten mit spezieller Lichtstärkeverteilung und in höhererSchutzart

Page 31: licht.wissen 13 „Arbeitsplätze im Freien”

29Fördergemeinschaft Gutes Licht

Wegeleuchten, bevorzugt eingesetzt für Straßen der Beleuchtungs-situationen D und E sowie für Parks und Grünanlagen

Abb. 85 + 86

Dekorative Mastleuchten, bevorzugt eingesetzt für Straßen undBeleuchtungssituationen D und E sowie für Parks und Grünanlagen

Abb. 83 + 84

Sekundärleuchten (auch: Indirektleuchten), bevorzugt eingesetzt fürStraßen der Beleuchtungssituationen D und E sowie für Parks undGrünanlagen

Kleinscheinwerfer und Strahler für Anstrahlungen, der rechte Strahlereignet sich gut zur Integration in die Fassade

Abb. 87 + 88

Abb. 91 + 92

Bodeneinbauleuchten (links) für Anstrahlungen und akzentuierendesLicht sowie Orientierungsleuchten (rechts) als Wandeinbauleuchten

Scheinwerfer für Anstrahlungen mit den Lichtstärkeverteilungenspot (links) und flood (rechts).

Abb. 89 + 90

Abb. 93 + 94

Page 32: licht.wissen 13 „Arbeitsplätze im Freien”

30

DIN-Normen und Literaturhinweise

DIN EN 12464-2 Licht und Beleuchtung – Beleuchtungvon Arbeitsstätten, Teil 2: Arbeitsplätze im Freien

DIN 13201 Straßenbeleuchtung – Teil 1: Auswahl der Beleuchtungsklassen

DIN EN 13201 StraßenbeleuchtungTeil 2: GütemerkmaleTeil 3: Berechnung der GütemerkmaleTeil 4: Methoden zur Messung der Gütemerkmale vonStraßenbeleuchtungsanlagen

DIN 5340 Begriffe der physiologischen Optik

DIN 67523 Beleuchtung von Fußgängerüberwegen (Zeichen 293 StVO) mit ZusatzbeleuchtungTeil 1: Allgemeine Gütemerkmale und RichtwerteTeil 2: Berechnung und MessungR-FGÜ 2001 – Richtlinien für die Anlage und Ausstattungvon Fußgängerüberwegen, veröffentlicht im Verkehrsblatt(VkBl) 2001, Seite 474 (www.verkehrsblatt.de)

Handlungsanleitung zur Beleuchtung von Arbeitsstätten,Publikation LV41 des Länderausschusses für Arbeitsschutzund Sicherheitstechnik, Potsdam 2005 (http://lasi.osha.de)

Zu Konfliktzonen: Allgemeines Rundschreiben für denStraßenbau 23/98 des BundesverkehrsministeriumsLebensdauerverhalten von Entladungslampen für dieBeleuchtung, Fachverband Elektrische Lampen im ZVEI –Zentralverband Elektrotechnik- und Elektronikindustrie(ZVEI) e.V., Frankfurt am Main 2005 (www.zvei.org)Straßenbeleuchtung und Sicherheit, Publikation Nr. 17:1998 der Deutschen Lichttechnischen Gesellschaft(LiTG) e.V., Berlin 1998 (www.litg.de)

Messung und Beurteilung von Lichtimmissionen künstlicher Lichtquellen, Publikation Nr. 12.2: 1996 der Deutschen Lichttechnischen Gesellschaft (LiTG) e.V., Berlin 1996 (www.litg.de)

Hinweise zur Messung und Beurteilung von Lichtimmissionen, Beschluss des Länderausschusses für Immissionsschutz (LAI) vom 10. Mai 2000 (www.lai-immissionsschutz.de)

Zur Einwirkung von Außenbeleuchtungsanlagen aufnachtaktive Insekten, Publikation Nr. 15: 1997 der DeutschenLichttechnischen Gesellschaft (LiTG) e.V., Berlin 1997(www.litg.de)

96

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Bildnachweis

Zur Verfügung gestellt von Mitgliedsunternehmen der FGL:1, 11-14, 19, 20, 23, 24, 27, 30-33, 37, 42, 46-50, 52, 54-56,58, 62, 69-94, 95, 96, 98-100, 102, 103Aral Aktiengesellschaft: 2, 51 BGZ – Berufsgenossenschaftliche Zentrale für Sicherheitund Gesundheit: 8 duisport, Köppen: 4 E.ON Ruhrgas AG: Titel, 38 Günter Wicker (Photur), /Berliner Flughäfen: 3Hafen Hamburg Marketing /Hettchen: 62 Stadt Paderborn: 15 „TRUST“ Communication GmbH: 16, 17, 26, 28, 29 www.fotolia.de: 5, 22 (Gilles Cohen); 6, 67 (Pryzmat); 9 (Leah Thompson); 18 (Georg Tschannett); 21 (Holger Zander);25/26 (Tom Perkins); 35 (Maiai); 39 (Zsolt Nyulaszi); 40 (dwphotos); 41, 97 (Dominique Morel); 45 (Jim Parkin); 53 (Michael Wilkens); 59 (Sascha Burkard); 60 (pmphoto);61 (Erik Rosenbladt); 63 (bedo); 64, 104 (Christian Kowalczyk) www.morguefile.com: 7 (dantada) www.photocase.de: 10, 43 (nonuniform); 34 (triple seVen-designs); 36 (Tasker); 44 (MFO); 57 (photoraver);65, 101 (froodmat); 68 (Baergt)

Rückseite:

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Page 34: licht.wissen 13 „Arbeitsplätze im Freien”

Herausgeber:

LichttechnischeBeratung:

Gesamtgestaltung:

Bildredaktion:

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Quellennachweis:

DIN-EN-Normen:

DIN-VDE-Normen:

ISBN:

Nachdruck:

Impressum

ieses Heft ist die Nummer 13 der Schriftenreihe „Informationenzur Lichtanwendung“, mit der die

Fördergemeinschaft Gutes Licht praxis-orientierte Informationen über die guteBeleuchtung mit künstlichem Licht gibt.Die Titel aller Publikationen dieserSchriftenreihe sind auf der gegenüber- liegenden Seite in numerischer Reihenfolge aufgeführt.

Fördergemeinschaft Gutes LichtStresemannallee 1960596 Frankfurt am MainTelefon 069 63 02-0Telefax 069 63 02-317E-Mail [email protected] www.licht.de

Fördergemeinschaft Gutes Licht

„TRUST“ Communication GmbH,Paderborn

„TRUST“ Communication GmbH,Paderborn

„TRUST“ Communication GmbH,Paderborn

Westermann Druck GmbH, Braunschweig

In den Heften dieser Schriftenreihe wurden die jeweils gültigen DIN-Normenund VDE-Vorschriften berücksichtigt.

Beuth Verlag GmbH10787 Berlin

VDE-Verlag10625 Berlin

978-3-926193-14-8

Mit Genehmigung des Herausgebers gestattet.12/07/15/13 I

Gedruckt auf chlorfrei gebleichtem Papier.

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Informationen von der Fördergemeinschaft Gutes Licht

Die Fördergemeinschaft Gutes Lichtinformiert über die Vorteile guter Beleuch-tung. Sie hält zu allen Fragen deskünstlichen Lichts und seiner richtigenAnwendung umfangreiches Informations-material bereit. Die Informationen sindherstellerneutral und basieren auf deneinschlägigen technischen Regelwerkennach DIN und VDE.

Informationen zur LichtanwendungDie Hefte 1 bis 18 dieser Schriftenreihehelfen allen, die auf dem Gebiet derBeleuchtung planen, Entscheidungentreffen und investieren, Grundkenntnissezu erwerben. Damit wird die Zusammen-arbeit mit Fachleuten der Licht- undElektrotechnik erleichtert. Alle licht-technischen Aussagen sind grundsätz-licher Art.

LichtforumLichtforum behandelt aktuelle Fragen derLichtanwendung und stellt Beleuchtungs-trends vor. Diese „Fachinformationen fürBeleuchtung“ erscheinen in loser Folge.

www.licht.deIm Internet ist die FördergemeinschaftGutes Licht unter der Adressewww.licht.de präsent. Tipps zur richtigenBeleuchtung geben „Lichtanwendungen“in PrivatPortal und ProfiPortal mit zahl-reichen Beispielen für Privatanwendungenund gewerbliche Beleuchtung.

Erläuterungen lichttechnischer Begriffebieten die Menüpunkte „Über Licht“ und„Beleuchtungstechnik“. Datenbanken mit umfangreichen Produktübersichten,Liefermatrix sowie Adressdaten der FGL-Mitgliedsunternehmen weisen dendirekten Weg zum Hersteller. DasAngebot der gedruckten „Publikationen“im Online-Shop und „Linktipps“ ergänzen das vielseitige Lichtportal derFördergemeinschaft Gutes Licht.

Die Beleuchtung mit künstlichem Licht 1

Gutes Licht für Sport und Freizeit 8Gutes Licht für Verkauf

und Präsentation 6Gutes Licht für Handwerk und Industrie 5

Beleuchtungsqualitätmit Elektronik12Gutes Licht für Hotellerie

und Gastronomie11NotbeleuchtungSicherheitsbeleuchtung10Repräsentative

Lichtgestaltung 9

Gutes Licht am Haus und im Garten 15 Stadtmarketing mit Licht16Ideen für Gutes Licht

zum Wohnen14

Heft 15 ist vergriffen.

Gutes Licht für Schulen und Bildungsstätten 2

Gutes Licht im Gesundheits-wesen 7

Gutes Licht für Büros und Verwaltungsgebäude 4

LED – Lichtaus der Leuchtdiode17 Gutes Licht für Museen,

Galerien, Ausstellungen18

Gutes Licht für die Arbeit im Freien

licht.wissen 13

Page 36: licht.wissen 13 „Arbeitsplätze im Freien”

licht.wissen 13Arbeitsplätze im Freien

licht.deFördergemeinschaft Gutes LichtStresemannallee 1960596 Frankfurt am MainTel.+49(0)696302-353Fax +49(0)[email protected]


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