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Amtliche Mitteilung Zugestellt durch Post.at

Folge 253 Nummer 9 / 2014 Dezember 2014

Fröhliche Weihnachten

und ein gutes neues Jahr 2015!

wünschen Euch der Bürgermeister

Johann Zieher

sowie die Gemeindevertretung

und Gemeindeverwaltung Für den schönen CHRISTBAUM beim Kriegerdenkmal bedankt sich die Gemeinde herzlich bei Heidi Knoblechner aus Untermühlham. Einen Dank auch an den Kame-radschaftsbund für die Aufstellung des Weihnachtsbaumes.

A M T S B L A T T der Gemeinde P Ö N D O R F

[email protected] www.poendorf.at

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In dieser Ausgabe finden Sie den neu gestal-teten Terminkalender der Gemeinde zum Herausnehmen. Darin finden Sie alle Termine wie Müllabfuhr, Bioabfuhr, Veranstaltungen usw. Feuerwehrhaus und Musikheim Die Rohbauarbeiten sind fast abgeschlossen und die Fenster montiert. Der Bauzeitplan wird derzeit völlig eingehal-ten. Über die Wintermonate kann nun mit dem Innenausbau begonnen werden. Ich darf allen beteiligten Firmen, Planern und Robotleistern für ihr Engagement danken.

Unsere Musikkapelle

Unsere Trachtenmusikkapelle erspielte in Feldkirchen an der Donau bei der Konzertwer-tung mit 147,67 Punkten die höchste Punk-teanzahl aller Musikkapellen in Oberöster-reich. Ich darf auf diesem Wege noch einmal herz-lich gratulieren. Auf der Internetseite von Philipp Runk ist die-ses Wertungsspiel und andere Interessante Videos von Pöndorf zu sehen. Auf der Gemeindehomepage gibt es dazu die Verlinkung.

Partnergemeinde

Am 30. November fand in Schwaigern (D) eine Bür-germeisterwahl statt. Als Siegerin wurde Sabine Rotermund für ihr neues Amt gewählt. Bürgermeister Johannes Hauser wird mit Ende des Jahres in den Ruhestand treten. Auf eine gute Partnerschaft und viel Glück in dieser Funktion, Gratulieren wir sehr herzlich. Johannes Hauser wünschen wir viel Gesund-heit in seinem neuen Lebensabschnitt. Neues Kleinlöschfahrzeug FF Haberpoint

Am 1. Dezember konnte die FF Haberpoint ihr neues Einsatzfahrzeug von der Firma Rosen-bauer in Neidling/Niederösterreich entgegen-nehmen. Gemeinsam mit Pfarrer, Abschnitts-feuerwehrkommandant und Bürgermeister wurde das Fahrzeug im Rahmen einer kleinen Feier in Dienst gestellt.

Ich wünsche der FF Haberpoint eine rege Übungstätigkeit und wenig Einsätze mit ihrem neuen KLF-A.

Der Bürgermeister Informiert:

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Voranschlag 2015

Das Voranschlagbudget ist mit € 3.684.000,00 ausgeglichen. Durch die Finanzdisziplin und sparsames Wirtschaften konnten wir dies er-reichen. Danke allen Fraktionen und Mitarbei-tern der Gemeinde für die gute Zusammenar-beit.

Eckholzstraße

Die Verbindung nach Fornach ist jetzt fertigge-stellt und für den Verkehr wieder freigegeben. Der Bau wurde

gemeinsam mit der Marktgemeinde Franken-markt durchgeführt.

Landwirtschaftskammerwahl am 25.1.2015 Das Wahljahr 2015 wird am 25. Jänner mit der OÖ. Landwirtschaftskammerwahl eröffnet. Gewählt werden dabei 35 Mitglieder der Land-wirtschaftskammer-Vollversammlung, die in

der Folge Präsident und Vizepräsident bestim-men. Das Ortsergebnis gibt auch die Zusam-mensetzung des Ortsbauernausschusses in unserer Gemeinde vor.

Wahlzeit: von 8:00 bis 14:00 Uhr

Wahllokal: Gasthaus Karl, Pöndorf 1, 4891 Pöndorf

Wahlberechtigt sind alle Mitglieder der Land-wirtschaftskammer, das heißt im Wesentli-chen alle Eigentümer und Bewirtschafter von land- und forstwirtschaftlichen Grundstücken mit mindestens 2 Hektar Fläche sowie deren Familienangehörige. In unserer Gemeinde sind das ungefähr 570 Wahlberechtigte.

Erstmals bei einer Landwirtschaftskammer-wahl kann auch mittels Briefwahlkarte gewählt werden. Diese ist bis wenige Tage vor der Wahl bei der Gemeinde zu beantragen und soll auch jenen Personen die Teilnahme an der Wahl ermöglichen, die am Wahltag ortsab-wesend sind oder krankheitsbedingt das Wahllokal nicht aufsuchen können.

Landwirtschaftliche Förderung zur Erhaltung der Kul-turlandschaft in Pöndorf Bis zum 31.12.2014 haben noch alle Betriebe mit Nutztierhaltung Zeit, die Förderung in An-spruch zu nehmen. Für die Antragstellung ist ein Ausdruck der Durchschnittstierliste mit Stand Dezember 2014 nötig. Diese ist im Internet unter www.eama.at Rubrik –Flächen – GVE Rech-ner erhältlich.

Hat ein Landwirt keinen Internetzugang so ist ihm die Interessensvertretung (Bezirksbau-ernkammer) oder das Gemeindeamt bei dem Ausdruck behilflich. Die e-ama Zugangsdaten sind dazu notwen-dig: Betriebsnummer und e-ama Pincode.

Allen Gemeindebürgern viel Gesundheit,

Zeit für sich und einen guten Rutsch ins

Jahr 2015 wünscht euch Bürgermeister

Johann Zieher

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Kostenlose Rechtsberatungstermine: Rechtsanwältin Frau Dr. Margit Stü-ger aus Franken-markt führt im Ge-meindeamt (Bür-germeisterzimmer) eine kostenlose Rechtsbe-ratung jeweils am 1. Diens-tag im Monat von 16:00 bis 18:00 Uhr durch. 13. Jänner 2015 03. Februar 2015 03. März 2015 Telefonische Voranmeldung beim Gemeindeamt Pöndorf

– Frau Zieher Tel. 71 13-16 wird er-beten. Anfragen können zu allen Rechtsgebieten

wie zum Beispiel • Liegenschaftsrecht

(Übergabe-, Kauf- und Schenkungsverträge)

• Ehe- und Familienrecht • Erbrecht • Verkehrsunfälle • Dienstbarkeiten erfolgen.

SPORTUNION PÖNDORF Josef Breitwimmer SEKTION 50 + 0664 73 74 29 66

Mit dem Rad ans

„Ende der Welt“

Bilder vom Jakobsweg

Freitag, 2. Jänner 2015, 19,00 Uhr

in der Turnhalle Pöndorf

Eintritt: Freiwillige Spenden! Der Reinerlös wird zur Gänze an das o.ö. Hilfswerk gespendet

Bausachverständi-gentermine

Für das 1. Vierteljahr 2015 27.01./23.02./23.03. (Bitte nicht einfach zu den Termi-nen erscheinen, sondern mindes-tens 1 Woche vorher anmelden.)

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Schulveranstaltungsbeihilfe der Gemeinde – Neu Wenn in einem Schuljahr zwei Kinder oder mehrere Kinder an einer Schulveranstaltung z.B. Wienwoche, Landschulwoche, Schikurs, usw. teilnehmen, wird von der Gemeinde Pön-dorf eine Förderung in Höhe von € 70,00 ge-währt. (ab zwei Kinder - € 70,00; für jedes wei-tere Kind zusätzlich € 70,00) Die Förderung wird bis zur Vollendung der Schulpflicht (9. Schulstufe) gewährt.

Der Antrag ist an das Gemeindeamt Pöndorf zu richten. Formulare sind am Gemeindeamt und unter www.poendorf.at/gemeindeamt/formulare er-hältlich. Die Teilnahme an der Schulveranstal-tung ist durch entsprechende Schulbestäti-gung nachzuweisen. Diese Neuregelung gilt ab dem Schuljahr 2014/2015!

Gebühren und Steuern in Pöndorf ab dem 1.1.2015 (inkl. Ust.) Grundsteuer für land- und forstw.Betriebe 5-fache des Steuermessbetrages für Grundstücke (B) 5-fache des Steuermessbetrages Abfallabfuhrgebühr je 60 l Tonne jährlich € 39,00 je 90 l Tonne jährlich € 50,00 je 800 l Container jährlich € 369,00 90 l Abfallsack € 3,80 Entsorgungsbeitrag HWS (Grundgeb.) pro Haushalt jähr. € 73,00 NWS (Grundgeb.) pro Haushalt jähr. € 57,00 Wasserbezugsgebühr pro m³ € 0,73

Wasseranschlussgebühr pro m² € 13,93 Mindestanschlussgebühr € 2.088,90 Kanalbezugsgebühr pro m³ € 3,96 Kanalanschlussgebühr pro m² € 23,24 Mindestanschlussgebühr € 3.485,90 Hundeabgabe für jeden Hund € 40,00 für jeden Wachhund € 20,00 Hundemarke € 2,00 Fischwasser-Lizenzgebühr pro Laufmeter € 0,20

An alle Grundbesitzer entlang der B1 und Landesstraßen Es besteht die Möglichkeit die Grenzsteine entlang der B1 sowie entlang den Landesstra-ßen gegen bodengleiche Schlagmarken im Einvernehmen mit der Straßenmeisterei Mondsee austauschen zu lassen, um somit eine breitere Bewirtschaftung der Flächen zu ermöglichen.

Den Grundbesitzern entstehen durch den Austausch keine Kosten. Wer Interesse hat, soll sich wegen Terminvereinbarung am Ge-meindeamt, Tanja Zieher 07684 71 13-16, melden.

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Wussten Sie, dass…?

… die Gehsteige im Ortsgebiet nach der Stra-ßenverkehrsordnung 1960 von den Hausei-gentümern in der Zeit von 06:00 bis 22:00 Uhr schnee- und eisfrei zu halten sind. Die Unterlassung – vor allem bei Unfällen – kann straf- und zivilrechtliche Klagen nach sich ziehen.

Freiwillige Schneeräumung durch die Gemeinde

… keine Haftung übernommen wird, wenn die Gemeinde freiwillig einzelne Siedlungswege, welche nicht zum öffentlichen Gut der Ge-meinde gehören oder auch Gehsteige im Zuge des Winterdienstes miträumen.

Wintersperre bei Straßen

… beim Bäckerberg in Pöndorf und bei der Verbindungsstraße von Rendl nach Volker-ding (Mühlleitenstraße) eine Wintersperre ver-hängt wurde. Der Grund ist die Steilheit der beiden Straßenstücke und dass nicht laufend eine ausreichende Streuung gewährleistet werden kann.

Bauhofgaragen und Zufahrt zum Splittlager

… der Bauhofbereich im Winter von parken-den Autos freizuhalten ist, damit die Fahr-zeuge für die Schneeräumung und Splittstreu-ung nicht behindert werden. Beim Splittladen mit dem Frontlader wird Platz benötigt und nicht nur eine schmale Schleuse.

Es wird höflich ersucht dies insbesondere auch am Sonntag zu beachten.

Ausfahren aus Häusern oder Grundstücken

… wenn es die Verkehrssicherheit erfordert, der Lenker beim Einfahren in Häuser oder Grundstücke und beim Ausfahren aus Häu-

sern oder Grundstücken sich von einer geeig-neten Person einweisen zu lassen hat (§ 13 StVO, Abs 3).

Bauten und Anlagen neben öffentlichen Verkehrsflächen

… gemäß § 18 OÖ. Straßengesetz 1991 idgF. alle Bauten und Anlagen innerhalb eines Be-reiches von 8 m neben dem Straßenrand nur mit Zustimmung des Bürgermeisters errichtet werden dürfen.

Anlagen von denen eine Beeinträchtigung der Benutzbarkeit der Straße (inklusive Schnee-räumung) ausgehen kann sind z.B. Zäune, Bäume, Sträucher, Hecken, Mauern, Auf-schüttungen, Park- und Lagerplätze, sonstige Anlagen usw. Werden solche Anlagen ohne Zustimmung er-richtet müssen die Eigentümer allenfalls auch damit rechnen, dass im Nachhinein wieder eine Entfernung notwendig werden kann. Die Gemeinde übernimmt keine Haftung für Schäden die durch Maßnahmen der Straßen-erhaltung (z.B. Schneeräumung) entstehen. Die Eigentümer von Grundstücken, die in ei-nem Abstand bis zu 50 m neben einer öffent-lichen Straßen liegen, sind verpflichtet, den freien, nicht gesammelten Abfluss des Was-sers von der Straße und die Ablagerung des im Zuge der Schneeräumung von der Straße entlang ihrer Grundstücke entfernten Schnee-räumgutes auf ihrem Grund ohne Anspruch auf Entschädigung zu dulden. Die Wasserableitung auf eine öffentliche Straße ist verboten. Das zuständige Organ bei Bundes- und Lan-desstraßen ist der zuständige Straßenmeis-ter.

Fahrplanwechsel am 14. Dezember 2014 Wie jedes Jahr Mitte Dezember, ist es heuer auch am 14. Dezember wieder soweit – der allgemeine Fahrplanwechsel wird vollzogen. Mit der jährlichen Anpassung findet für alle Be-teiligten eine Optimierung des Öffentlichen Verkehrs statt.

Fahrpläne erhalten Sie ab den nächsten Wo-chen bei der Gemeinde oder der OÖ Ver-kehrsverbund-Organisations GmbH Nfg. Co KG, Tel. 0732 66 10 10-0.

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Neuerungen im Bereich Standesamt Zentrales Personenstandsregister (ZPR) und Zentrales Staatsbürger-schaftsregister (ZSR) Seit 1. November 2014 wurden das „Zentrale Personenstandsregister“ und das „Zentrale Staatsbürgerschaftsregister“ österreichweit eingeführt. Urkunden, wie Geburts-, Heirats- und Sterbe-urkunde sowie Staatsbürgerschaftsnachweise können jetzt unabhängig vom Wohnsitz oder Ereignisstandesamt (z.B. am Ort der Geburt o-der Heirat) über jedes Standesamt in Öster-reich ausgestellt werden. Sind die Personen in den Registern erfasst, so sind bei den meisten Behördenwegen nur

Lichtbildausweise zur Identifikation vorzule-gen, da die „Dokumentenmappe“ durch die beiden Register abgedeckt sein sollte. In der Startphase können sich allerdings die Ausstellung von Urkunden und Neubeurkun-den etwas verzögern, da noch nicht alle Daten erfasst bzw. fehlerfrei ins System immigriert werden konnten. Wir bitten daher um etwas Geduld.

Information für Bauwerber und Hauseigentümer Bei Gebäudeneu-, zu- und -umbauten wird als 1. Schritt empfohlen eine Planausfertigung erstellen zu lassen und im Gemeindeamt mit dem Amtssachverständigen vorzubespre-chen (Vorprüfung). Dazu sind monatlich Ter-mine mit dem Bezirksbauamt Gmunden ver-einbart. Anschließend können die Einreichungsunter-lagen vom Planverfasser fertig gestellt und die Nachbarunterschriften eingeholt werden. Dauer: ca. 2 Monate ab Vorliegen der Pläne mit Nachbarunterschriften Für Bauvorhaben, die innerhalb eines 50 m breiten Geländestreifens von einem Fluss

oder Bach entfernt ausgeführt werden sollen, ist die Zustimmung der Naturschutzbehörde erforderlich. Sollte das Bauvorhaben im Über-schwemmungsgebiet oder in einer Gefahren-zone liegen, ist zusätzlich noch die Zustim-mung des Gewässerbezirkes bzw. der Wild-bach- und Lawinenverbauung notwendig. Für Bauten die in der Grünlandwidmung aus-geführt werden sollen ist die Zustimmung der Agrarabteilung des Landes Oö. und der Natur-schutzabteilung der Bezirkshauptmannschaft Vöcklabruck erforderlich. Erst dann kann das Bauverfahren durchgeführt werden.

Nachträgliche Ausbauten von Gebäudeteilen Es wird darauf hingewiesen, dass z.B. nach-trägliche Dachbodenausbauten oder sons-tige nachträgliche Ausbauten, Ein- od. Um-bau einer weiteren Wohneinheit der Bauan-zeigepflicht mit Planvorlage unterliegen. Die

Anzeigepflicht ist deshalb notwendig, weil Brandschutz und Fluchtwege vom Sachver-ständigen begutachtet werden müssen. Bei je-dem Brandfall werden die Bauakte durch die Ermittlungsbehörden ausgehoben.

„Baufertigstellungsanzeige“ anstatt „Kollaudierung“ Wie in den Baubewilligungen bzw. in der Oö. Bauordnung vorgeschrieben, ist vor der Be-nützung von Gebäuden die Baufertigstellung bei der Baubehörde anzuzeigen. Eine Benüt-zung ohne Baufertigstellungsanzeige ist straf-bar. Jeder Hauseigentümer ist dafür selbst

verantwortlich. Formulare für die Baufertig-stellungsmeldung liegen im Gemeindeamt auf bzw. können auf der Homepage der Ge-meinde heruntergeladen werden.

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Müllabfuhrinformation Es ist strengstens verboten Eis-enteile, Steine udgl. in die Müll-tonne zu werfen. Dadurch kön-nen beim Müllabfuhrwagen (Presse) große Schäden entste-hen. Sollte den Müllfahrern derartige Abfälle in der Tonne auffallen, so wird diese in Zukunft nicht mehr entleert!

• In Verbindung mit Feiertagen oder aus sonstigen Gründen (LKW-Ausfall, Krank-heit,…) kann sich die Abfuhr verschieben – bitte Mülltonne stehen lassen!

• Im Winter bitte keinen nassen Abfall ein-füllen – Abfall friert ein und es könnte nur zu einer Teilentleerung der Abfalltonne könne.

• Bitte die Straßen von herunterhängenden Ästen, Sträuchern und Bäumen freihalten!

Bioabfuhrinformation Bioabfallsäcke für die 120 l Biotonnen sind im Lagerhaus Pöndorf-Frankenmarkt erhältlich. Was gehört nicht in die Biotonne: Plastiksackerl, Folien, Kohlenasche, Staub-saugerbeutel, Zigarettenstummel, Speiseöl, Marinaden, Abfälle aus dem Hygienebereich, Textilien, Kehricht, beschichtetes Papier, Glas, Restabfälle, Problemstoffe (z. B. Medi-kamente etc.), Hundekot und Katzenstreu, größere Mengen rohes Fleisch und Tierkada-ver, Knochen, Verpackungen

Was gehört in die Biotonne: Obst- und Gemüseabfälle, Schnittblumen, Gartenunkraut, Topfpflanzen (ohne Topf!), Kaffeefilter, Teebeutel, Haare, verdorbene Le-bensmittel & Speisereste ohne Verpackung (haushaltsübliche Mengen), Eierschalen, reine Holzasche, Sägespäne, Kleintiermist (z.B. von Hamster, Meerschweinchen, etc.), Einwickelpapier, Küchenrolle, Pappteller, Holzspieße, Federn, Papierservietten, Papier-taschentücher, kleine Mengen Grün- und Strauchschnitt.

Liebe Pöndorferinnen und Pöndorfer! Die Aktion "Wir machen Meter" ist mit 26. Ok-tober zu Ende gegangen. In unserer Gemeinde wurde eine Anzahl von 28 699 949 m erreicht. Das ergibt 11 743 m pro Einwohner. Dazu herzliche Gratulation! Wir hoffen, dass es weiterhin viel Freude macht, für das persönliche Wohlbefinden ge-sunde Meter zu sammeln.

Im Namen der Ge-sunden Gemeinde wünschen wir allen ein Gesegnetes Weihnachtsfest und einen erfolgreichen Start ins neue Jahr. Ingrid Stöcher Bgm. Johann Zieher

Information der Feuerwehren Die Pöndorfer Feuerwehren ersuchen im Winter die Löschwasserentnahmestellen frei zugäng-lich zu halten, um im Ernstfall eine rasche Wasserentnahme zu ermöglichen. Für die Unterstützungen im Jahr 2014 bedanken sich die Kommandanten der Pöndorfer Feuerweh-ren bei allen Gemeindebürgern und wünschen ein friedliches Weihnachtsfest und ein Prosit 2015. Herbert Hattinger Harald Furthner Franz Weiser FF Pöndorf FF Haberpoint FF Schwaigern

Franz Herzog Wolfgang Gishamer FF Volkerding FF Forstern

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Rund um die Hundehaltung An- und Abmeldung Es wird darauf hingewiesen, dass Sie ver-pflichtet sind das Gemeindeamt in Kenntnis zu setzen, falls • Sie sich einen neuen Hund beschaffen –

binnen 3 Tagen • neu mit einem Hund in die Gemeinde Pön-

dorf ziehen • den Hund weggeben – innerhalb 1 Woche Formulare für die An- oder Abmeldung finden Sie unter www.poendorf.at/gemeindeamt/for-mulare Für die Anmeldung ist die Mitnahme eines Sachkundenachweises und der Nachweis ei-ner Haftpflichtversicherung* über die gesetz-liche Deckungssumme von € 725.000 erforder-lich. * Versicherungsschutz in gesetzlich vorgeschriebener Höhe auf Grund einer Haushalts- oder Jagdhaftpflicht-Versicherung oder einer anderen gleichartigen Versicherung ist ebenfalls gültig. Sachkundenachweis – Hundekunde-Kurs Hundehalterinnen und Hundehalter, welche ei-nen neuen Hund anmelden und bisher mit ei-nem anderen oder früheren Hund noch keine Ausbildung im Sinn des § 4 OÖ. Hundehalte-

Sachkundeverordnung (z. B. Begleithundeprü-fung BgH-1) nachweisen können, benötigen einen allgemeinen Sachkunde-nachweis im Sinn des § 4 Abs. 1 OÖ Hundehaltege-setz 2002. Erkundigen Sie sich bitte am Gemeindeamt (Fr. Zieher) wo die Kurse für den „Allgemeinen Sachkundenachweis“ abgehalten werden oder im Internet www.land-oberoester-reich.at - Sicherheit und Ordnung. Hundeabgabe Die Hundeabgabe wird im kommenden Jahr wieder gemeinsam mit den Gemeindeabgaben vorgeschrieben. (Fälligkeit: Mitte Februar 2015) Hundemarke Bei der Anmeldung des Hundes wird gegen ei-ner Gebühr von € 2,00 eine Amtliche Hunde-marke ausgegeben. Der Hundehalter hat dafür zu sorgen, dass diese am Halsband oder am Brustgurt des Hundes sichtbar getragen wird. Geht die Hundemarke verloren oder wird sie unlesbar ist eine neue amtliche Hundemarke anzufordern. Bei der Beendigung der Hunde-haltung ist die Hundemarke der Gemeinde zu-rückzugeben.

Eltern – Kind – Turnen von 2,5 – 5 Jahre

ab Dienstag 13. Jänner 2015, 15:00 Uhr

im Turnsaal der Volksschule Pöndorf

Anmeldung bei:

Neuhofer Sabine 0676 35 80 595

Vogtenhuber Manuela 0660 40 05 494

Wir freuen uns über eure Anmeldungen

bis spätestens 20.12.2014.

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PFARRCARITASKINDERGARTEN

PÖNDORF

“Miteinander wachsen”

KINDERGARTEN - ANMELDUNG

Wir laden alle interessierten Kinder und deren Eltern zu unserem „Tag der offenen Tür“ am Diens-

tag, 20. Jänner 2015 herzlich ein. Von 14:00 – 16:00 Uhr besteht die Möglichkeit den Kindergarten

zu besuchen, die Räumlichkeiten zu erkunden, das Personal kennen zu lernen und die Spielmate-

rialien auszuprobieren. Alle Eltern haben die Möglichkeit, sich Informationen zu holen und wer

möchte, kann sein Kind bei dieser Gelegenheit auch gleich für den Kindergarten anmelden.

Wer nicht zum „Tag der offenen Tür“ kommen kann und sich trotzdem anmelden möchte, kann

dies schriftlich oder telefonisch erledigen:

Bitte teilt uns mit:

☺ den Namen, das Geburtsdatum und die Adresse des Kindes

☺ den Betreuungsbedarf (halbtags/ganztags, mit Essen/ohne Essen, Buskind/kein Buskind)

Schriftlich unter:

[email protected]

☺ Kindergarten Pöndorf, Kirchham 16, 4891 Pöndorf

Telefonisch unter:

☺ 07684/7110

☺ in der Zeit von 7:15 bis 8:30 Uhr und von 11:30 bis 12:30 Uhr

Heuer gibt es in unserem Kindergarten eine alterserweiterte Gruppe mit einem unter dreijährigen

Kind und zwei Regelgruppen mit Kindern von drei bis sechs Jahren. Die Gruppenformen werden

jedes Jahr neu geregelt – wenn ihr Interesse an der Betreuung eures Kindes ab dem 30. Lebens-

monat habt, bitte so bald wie möglich bekannt geben! Dies ist nur unter besonderen Bedingungen

möglich.

Organisation:

☺ Anmeldungen sind bis spätestens Freitag, 30. Jänner 2015 möglich! Nach der Anmeldung

wird euer Kind für das Kindergartenjahr 2015 – 2016 vorgemerkt. Vormerkungen nach

dem Termin können nur mehr bedingt berücksichtigt werden.

☺ Mit dem Rechtsträger wird über die Aufnahme der vorgemerkten Kinder entschieden.

☺ Es folgt eine schriftliche Verständigung über die Aufnahme und die Einladung zu einem

Aufnahmegespräch.

Für Fragen stehen wir gerne unter der oben angeführten Nummer und Zeit zu Verfügung. Wir

freuen uns schon auf zahlreichen Besuch beim „Tag der offenen Tür“ und viele neue Kinder im

Herbst 2015.

Das Kindergartenteam

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MEDA ASE Mit diesem Ghanaischen Dankesgruß, möchte ich mich heute wieder an die Bevöl-kerung von Pöndorf wenden. Nicht zuletzt durch Eure großzügige Unterstützung war es möglich, meinen Traum zu verwirkli-chen. Nämlich ca. 150.000 Menschen im Norden Ghanas eine medizinische Versor-gung zukommen zu lassen. Die Krankenstation ist in Betrieb, wird dan-kend angenommen und arbeitet mit einem Arzt, einem Medizinalassistenten, 12 Dip-lomkrankenpflegern, einem Apothekeras-sistenten und 2 Hebammen. All das wäre ohne Eure Hilfe nicht möglich gewesen!

Noch können wir die Hände nicht in den Schoß legen (z.B. Errichtung von Per-sonalunterkünften). Mit vielem Dank für Eure Hilfe, insbeson-dere auch an die Volksschule für ihre Trom-mel-Benefizveranstaltung und an die Gold-haubenfrauen für ihre Unterstützung, grüße ich Euch mit besten Wünschen für die kom-menden Feiertage und einen guten Jahres-wechsel. Dr. Stefan Bayer www.afreakmed.org

informiert: Wir freuen uns, immer mehr Zuspruch zu haben: • Fahrten, sowohl Arztfahrten oder ein-

kaufen • Begleitung bei Spaziergängen • kurze Entlastung für pflegende Ange-

hörige • kleine Reparaturen • Holzeinräumen etc. Diese sind nur einige Hilfleistungen für Zeit-bank Mitglieder. Da dringender Bedarf vorhanden war, ha-ben wir ein 4. Krankenbett mit Bett-Tischerl gekauft. Diese werden von Zeitbank Mit-gliedern aufgestellt: Heli Pichler – 0664 965 36 73 oder 72 48 Gerhard Bayer – 0676 431 23 51 oder 203 99 Hermann Schiessendoppler – 0676 81 42 43 60 oder 73 57

Franz Neumayr – 0664 73 26 75 44 oder 70 53 Fritz Kölpl – 0664 230 23 66 oder 72 37 Bei Bedarf, bitte einen von diesen Mitglie-dern kontaktieren. Kosten: Aufstellen € 30,00 Monatsgebühr (für Service und allfällige Reparaturkosten) € 15,00 Der Vorstand möchte sich bedanken bei den Mitgliedern für die vielen Hilfestunden, die erbracht wurden. - wünscht: allen Pöndorfern und Pöndorferinnen eine gute Zeit anlässlich der kommenden Feier-tage und zum Jahreswechsel. Für den Vorstand Anne Catherine Bayer

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