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Gesetzliches Publikationsmittel für die Gemeinden

Arch BüetiGen Büren diessBAch dotziGen LenGnAuLeuziGen meienried meinisBerG oBerwiL PieterLen rüti

nr. 27 04. Juli 2013

Notfall- und Spitexdienste Region Büren Kirchliche Anzeigen

FREITAG, 5. JuLI 2013 BIS DoNNERSTAG, 11. JuLI 2013

EvANGELISch- REFoRmIERTE KIRchE

Arch und LeuzigenSonntag, 7. Juli, 9.30 Uhr: Gottesdienst in der Kirche Arch. Gestaltung: Pfr. Matthias Hochhuth und Eva Jäggi (Orgel). Text: Jesaja 43, 1–7.

Dienstag, 9. Juli, 14.00 Uhr: Informationsveranstaltung zu den Seniorenferien 2013 im Gemeinde-zentrum Arch.

Büren an der AareDonnerstag, 4. Juli: Kein Mittagstisch mehr: Sommerferienpause! 19.30: Sommerhöck des ökumeni-schen Kirchenchors im alten Schul-haus.

Sonntag, 7. Juli, 9.30 Uhr in der Ref. Kirche Büren an der Aare: Gottesdienst mit Pfarrerin Sandra Begré: «Beenden können ist ein guter Anfang» – Gedankliche Nach-lese zu Mittsommer und zum Thema des Bezirksgottesdienst vom 23. Juni. Orgel: Sally Rüedi.

Dienstag, 9. Juli, 9.00–11.00 Uhr im Kirchgemeindehaus: «ZMorge teile». Anmeldung bis 8. Juli und Informati-onen bei Pfrn. Franziska Winkler, Tel. 032 351 40 07.

Donnerstag, 11. Juli: Kein Mittags-tisch «chez maxime» und keine Pro-be des ökumenischen Kirchenchors: Sommerferien!

Amtswoche der PfarrerInnen: 8.–14. Juli: Pfrn. Sandra Begré: 032 351 19 70.

Unsere Internet-Adresse: www.be.ref.ch/bueren

Kirchgemeinde Diessbach b.B.Samstag, 6. Juli, 9.30–12.00 Uhr: Der Weltladen im Kirchlichen Zen-trum Busswil ist geöffnet – gleichzei-tig «Kafitreff» Weltladen.

Sonntag, 7. Juli, 10.00 Uhr: Wald-Gottesdienst mit Taufen, Pfar-rer Franz Baumann. Mitwirkung der Musikgesellschaften Büetigen und Scheuren sowie des Männerchors Diessbach. Bei schlechtem Wetter findet der Gottesdienst zur selben Zeit in der Kirche statt. 20.00 Uhr, Busswil: Gottesdienst, Pfarrer Franz Baumann. Besonders eingeladen sind die Jugendlichen, die mit ins Konflager (Pilgerweg) kommen und ihre Eltern.

Freitag, 12. Juli, 10.15 Uhr, Dotzi-gen: Ökumenischer Gottesdienst im Altersheim «Waldhof», Marie-Lou-ise Beyeler, Pfarrleiterin in Büren.

LengnauSonntag, 7. Juli, 9.30 Uhr: Gottesdienst mit Pfarrer Heinz Friedli.

Donnerstag, 11. Juli, 10.00 Uhr: Altersheim-Andacht mit Pfarrer Heinz Friedli.

Zuständig für Abdankungen: Pfarrer Heinz Friedli, 032 653 17 03.

Oberwil bei BürenSonntag, 7. Juli, 20.00 Uhr, Kirche Oberwil: Abendgottesdienst mit Pfr. Daniel Schär. Kollekte für das Wohn- und Werkheim Worben. Organist: Thomas Brönnimann.

Mittwoch, 10. Juli ab 9.00 Uhr: Kontakt-Brunch im Gemeindehaus Oberwil.

Pieterlen und Meinisberg PieterlenDonnerstag, 11. Juli, 9.45 Uhr: Schlössligottesdienst mit Pfrn. Mar-tina Wiederkehr-Steffen. Thomas Brönnimann, Klavier.

MeinisbergSonntag, 7. Juli, 9.30 Uhr: Gottesdienst mit Pfr. Uwe Tatjes. Gottesdienstreihe «Beziehungen» – Freunde. Caroline Hirt, Orgel.

Rüti bei BürenSonntag, 7. Juli, 9.15 Uhr: Gottesdienst. Predigt: Pfr. Dieter Alpstäg, Orgel: Rosmarie Hofer. An-schliessend an den Gottesdienst fin-det die Kirchgemeindeversammlung statt.

Dienstag, 9. Juli: 14.00 Uhr: Informationsveranstal-tung zu den Seniorenferien im Ge-meindezentrum Arch. 19.00 Uhr: Liturgische Abendan-dacht in der Kirche.

RömISch-KAThoLISchE KIRchE

Büren an der AareSolothurnstrasse 40

Sonntag, 7. Juli: 10.30 Uhr: Eucharistiefeier

Unsere Internet-Adresse: www.kathbern.ch/bueren

Pieterlen Kürzeweg 6

Lengnau, E. Schiblistrasse 3a

Meinisberg, Ref. Kirchgemeinde-haus, Hintere Gasse 7

Sonntag, 7. Juli, 9.00 Uhr: Eucharistiefeier in Pieterlen. 10.30 Uhr: Eucharistiefeier in Leng-nau (Beide Gottesdienste mit Pfr. Meier)

GEmEINDE FÜR chRISTuS (GFc)Hauptstrasse 26, 2554 Meinisberg

Gästegottesdienst: Sonntag, 7. Juni, 10 Uhr Thema: Lebensstürme

Sonntagsschule: Ferien!

Alle sind herzlich eingeladen!Tel. 032 377 32 07

Weitere Infos: www.gfc.ch

P.P.A 3294 Büren an der Aare

Spital AarbergWir sind für Sie da – in jedem Fall für jeden Fall.

Zentrale 032 391 82 82Rettungsdienst 144

ÄRZTE Versuchen Sie bitte zuerst Ihren Hausarzt zu erreichen.Falls dieser nicht erreichbar ist:

Büren an der Aare, Dotzigen,Lengnau, Meienried, Meinisberg,Oberwil, Pieterlen, Rüti, Safnern;Notfallrayon Lyss (inkl. Büetigen,Diessbach, Busswil)Notfallrayon AarbergNotfallrayon Ins/Erlach 0900 144 111 (kostenpflichtig mit SFr. 1.50/Min. aus dem Festnetz; mit Natel easy unter 16 Jahren bei gesperrter 0900-Nummer nicht erreichbar)

Arch, Leuzigen, 0848 112 112

Wengi, Rapperswil 0900 57 67 47 (aus dem Festnetz SFr. 0.88/Min.)

ZahnÄRZTEVersuchen Sie bitte zuerst Ihren Zahnarzt zu erreichen. 1811

notrufnummer ganze Schweiz 112

Polizeinotruf 117

Feuerwehr 118

REGa 1414

Medizinische notfall nummer 144

aPoThEkEnNotfall-Nummer Region Lyss-BielTel. 0842 24 24 24

SPiTExoRGaniSaTionEn Region Büren

(Leuzigen–Arch–Büren–Meienried–Oberwil–Rüti– Diessbach–Büetigen–Dotzigen) 032 353 10 50

Lengnau, Pieterlen 032 329 39 00

Safnern–Orpund–Meinisberg–Scheuren 032 332 97 97

Wengi (Schüpfen und Umgebung) 031 879 05 67

beim Waldhaus der Burgergemeinde DiessbachWaldpredigt um 10 Uhr unter Mitwirkung der Musikgesellschaft Büetigen / Männerchor Diessbach

Bei schlechter Witterung findet der Anlass in der Kirche und in der Mehrzweckhalle statt.

Landfrauenverein Diessbach bei Büren97699

Sonntag, 7. Juli 201311.00 – 20.00 Uhr:

Festwirtschaft und Kaffeestube

Ab 11.30 Uhr werden Suppe, heisse Würste, Beinschinken und Kartoffelsalat serviert.

Backwarenstand – grosse Tombola – 14.30 Uhr Glückspäckli fischen und weitere betreute Spiel-aktivitäten für kleine und grosse Kinder.

Unterhaltung mit dem «Echo vom Elsighorn» und dem Jodlerklub Diessbach

Am Samstag, 6. Juli 2013, von 09.00 – 11.00 Uhr verkaufen wir feine, ofenfrische Brote und Züpfen bei der Schreinerei Hofer, Obergasse in Diessbach

Wirinformierenüber dieaktuellstenAngebote

Waldfest

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serunterhalt und Wasserbau (WBG) vom 14. Februar 1989 genehmigt.

Die Unterlagen stehen bei der Gemeindeverwaltung Aarberg, Büe-tigen, Büren an der Aare, Dotzigen, Kappelen, Lyss (Bauabteilung), Mei-enried, Schwadernau, Studen und Worben vom 8. Juli 2013 bis 9. August 2013 zur Einsichtnahme zur Verfügung.

4. Juli 2013 97727

Tiefbauamt des Kantons Bern

Wasserbauverband Alte Aare Projekt Hochwasser-schutz und Revitalisie-rung Investitionskredit – Fakultatives Referendum

Der Wasserbauverband Alte Aare gibt gestützt auf den Kreditbe-schluss der Delegiertenversammlung vom 26. Juni 2013 und gemäss Arti-kel 35 des Organisationsreglementes des Wasserbauverbandes vom 1. Januar 2011 folgenden Kreditbe-schluss bekannt:

Die Delegiertenversammlung des Wasserbauverbandes Alte Aare ge-nehmigt den Kredit gemäss Kosten-voranschlag für das Hochwasser-schutz- und Revitalisierungsprojekt Alte Aare im Umfang von Fr. 23 Mio. (Brutto, Kostenbasis 2010). Teue-rungsbedingte Mehrkosten werden mit dem vorliegenden Beschluss bewilligt.Sie beauftragt den Vorstand mit der Regelung der Finanzierung und der notwendigen Mittelbeschaffung un-ter dem Vorbehalt, dass die Rest-kosten für den Wasserbauverband 10% des Gesamtaufwandes nicht übersteigen.

Referendumsmöglichkeit:Die Gemeinderäte von mindestens 4 Verbandsgemeinden oder 500 Stimmberechtigte der Verbands- gemeinden können innert 30 Tagen seit Veröffentlichung durch Unter-zeichnen eines entsprechenden Be-gehrens verlangen, dass der vorge-nannte Beschluss den Verbandsge-meinden zum Entscheid vorgelegt wird. Das Referendum ist an folgen-de Adresse einzureichen:Wasserbauverband Alte Aare, c/o Sigmaplan AG, Thunstrasse 91, 3006 Bern

Während der Referendumsfrist liegt der Technische Bericht mit dem Kos-tenvoranschlag bei den Verbandsge-meinden (Gemeindeverwaltungen) auf.

Büren an der Aare, 1. Juli 2013

Hermann Käser Präsident Wasserbauverband Alte Aare 97756

SEELÄNDISCHE WASSERVERSORGUNGGEMEINDEVERBAND (SWG) WORBEN

Kundeninformation zur Trinkwasserqualität der SWG

Gemäss den Untersuchungsberich-ten des 1. Halbjahrs 2013 hat das von der SWG abgegebene Trinkwas-ser im gesamten Netz jederzeit den gesetzlichen Anforderungen ent-sprochen.

Bakteriologische Qualität: einwandfrei

Gesamthärte: 20–29 °fH (Härtebereich: «mittelhart» bis «hart»)

Nitratgehalt: 8–13 mg/l (zum Vergleich: gesetzl. Höchstwert = 40 mg/l)

Büetigen

Hundetaxe 2013

Die kantonale Gesetzgebung und das Reglement über die Hundetaxe der Einwohnergemeinde Büetigen schreiben vor, dass für jeden in Büe-tigen am 1. August des laufenden Jahres gehaltenen über sechs Monate alten Hund eine jährliche Abgabe zu entrichten ist. Die Hun-detaxe pro 2013 beträgt pro Hund Fr. 70.–

Den bisherigen Hundehaltern wird anhand des Registers direkt eine Rechnung mit einem Einzahlungs-schein zugestellt. Die bisherigen Kontrollmarken behalten ihre Gül-tigkeit. Alle neuen oder noch nicht registrierten Hundebesitzer werden hiermit aufgefordert, ihre Hunde bis spätestens 25. Juli 2013 bei der Ge-meindeverwaltung mit Angabe der Mikrochip-Nummer anzumelden. Ebenso sind die Weitergabe oder der Tod des Hundes zu melden.

Gemeindeverwaltung Büetigen 97679

Büren an der Aare

Baupublikation

Gesuchstellerin:EDZ AG, Armin Zingg, Kreuz- gasse 32A, 3294 Büren an der Aare

Projektverfasser:Schäfer Elektrounternehmung GmbH, Walter Schäfer, Hünigenstrasse 51, 3504 Niederhünigen

Bauvorhaben:Neubau Photovoltaikanlagen

Standort:Wislerenweg 6 und 8; Parzelle Nr GB-Nr. 724

Zone:– Gewerbezone (G)– Wirkungsbereich der Über-

bauungsordnung «kleine Ey»– Gewässrschutzzone B

Auflageort und Einsprachestelle:Bauverwaltung Büren an der Aare, Kreuzgasse 32, 3294 Büren an der Aare

Auflage- und Einsprachefrist bis:5. August 2013

Es wird auf die Gesuchsakten ver-wiesen. Einsprachen und Rechtsver-wahrungen sind schriftlich und be-gründet innerhalb der Auflagefrist einzureichen. Zudem wird auf die Verwirkungsfolge bei verpasster An-meldung von Lastenausgleichsan-sprüchen innerhalb der Auflagefrist hingewiesen (Art. 30 und 31 BauG).

Büren a.A., 4. Juli 2013 97728

Einwohnergemeinde Büren an der Aare Bauverwaltung

Pachtland Ausschreibung

Auf den 1. November 2013 wird hiermit folgendes Kulturland zur Verpachtung ausgeschrieben

Parzellen Nummern: 16 – 18, Belzzälg

Halte Total 131.00 Aren

Parzelle Nummer: 14, Ziegelmatte

Halt 67.00 Aren

Letzter Pächter: Ris Hans, Aareweg 73

Die schriftlichen Bewerbungen sind unter Angabe folgender Punkte:a. Eigene Landwirtschaftliche

Nutzflächeb. Anteil Eigenland/Pachtland c. Beschäftigungsgrad durch ausser-

betriebliche Tätigkeiten

bis am 30. August 2013 an die

Burgergemeinde Büren, z.H. Burger-rat Ueli Stotzer, Rathaus, Postfach 45, 3294 Büren an der Aare zu richten.

Der Burgerrat 97696

Diessbach

Zonenplanänderung «ZöN 7 Verwaltung»; geringfügiges Verfahren – Genehmigung

Das Amt für Gemeinden und Raum-ordnung des Kantons Bern geneh-migte mit Verfügung vom 25. Juni 2013 die am 15. März 2013 vom Ge-meinderat Diessbach b. Büren be-schlossene Änderung des Zonen-plans und Baureglements, ZöN 7 Verwaltung. Die Genehmigung wird hiermit gemäss Artikel 110 BauV öffentlich bekannt gegeben. Die Ge-nehmigungsakten können während den ordentlichen Öffnungszeiten bei der Gemeindeschreiberei einge-sehen werden.

Gegen diese Verfügung kann innert 30 Tagen seit Eröffnung bei der kan-tonalen Justiz-, Gemeinde- und Kir-chendirektion, Münstergasse 2, 3011 Bern schriftlich in zwei Doppeln und begründet Beschwerde erhoben werden (Art. 61a Abs. 1 BauG). Eine Beschwerde kann nur von einer Par-tei, die ein schutzwürdiges eigenes Interesse an der Anfechtung hat, von ihrem gesetzlichen Vertreter oder einem bevollmächtigten An-walt eingereicht werden.

Diessbach, 1. Juli 2013 97729

Gemeinderat Diessbach b.B.

Baupublikation

Gesuchsteller:Andreas Hofer, Bettiweg 8, 3264 Diessbach bei Büren

Projektverfasser:Andreas Hofer, Bettiweg 8, 3264 Diessbach bei Büren

Bauvorhaben:Projektänderung zum Bauentscheid vom 7. Februar 2007 des Regie-rungsstatthalteramtes. Teilände-rung der Fassadenverkleidung an der Ostfassade. Anstelle einer Holz-verschalung in Naturfarbe ist ein beiges Windschutznetz geplant.

Standort / Parzellen:Bettiweg 8f, Parzellen-Nrn. 106 und 220

Zone:Landwirtschaftszone, Gewässerschutzzonen A und B

Schutzgebeite:Landschaftsschutzgebiet b, Archäologisches Schutzgebiet

Auflage- und Einsprachefrist bis:5. August 2013

Auflageort und Einsprachestelle:Gemeindeverwaltung Diessbach

Es wird auf die Gesuchsakten ver-wiesen. Einsprachen und Rechtsver-wahrungen sind schriftlich, begrün-det und im Doppel innerhalb der Einsprachefrist bei der Einsprache-stelle einzureichen, oder einer schweizerischen Poststelle zur Beför-derung zu übergeben.

Dotzigen, 2. Juli 2013 97742

Einwohnergemeinde Diessbach

EvANGELISch- mEThoDISTISchE KIRchEKapelle Büren an der Aare, Aarbergstrasse 12

Sonntag: 9.30 Uhr: Gottesdienst mit Kinderprogramm

Weitere Infos: www.emk-bueren.ch

EvANGELISchE TäuFER-GEmEINDE DIESSBAchDorfstrasse 59

Sonntag, 7. Juli, 10.00 Uhr: Gottesdienst

Weitere Infos unter: www.etg-diessbach.ch

EvANGELISchES GEmEINSchAFTSwERKBleuenweg 1, 2542 Pieterlen Tel. 032 342 71 87 www.egw-pieterlen.ch

Sonntag, 7. Juli, 10.00 Uhr: Gottesdienst mit Abendmahl, Pre-digt: Christian Kunz.

Er ist der lebendige Gott, der ewig bleibt, und sein Reich ist unvergäng-lich, und seine Herrschaft hat kein Ende. Bibel, Daniel 6, 27 b

verwaltungskreis Seeland

Öffentliche Bekanntmachung

Wasserbauträger: Wasserbauverband Alte Aare Einwohnergemeinde Dotzigen

Wasserbauplan: Hochwasserschutz Alte Aare / Revi-talisierung Auengebiet

GenehmigungDas Tiefbauamt des Kantons Bern hat den Wasserbauplan, Hochwas-serschutz Alte Aare / Revitalisierung Auengebiet in Anwendung von Art. 25 Abs. 4 des Gesetzes über Gewäs-

Art und Herkunft: Grundwasser aus den Fassungen Gimmiz und Worben

Behandlung: z.T. Desinfektion mit Ultraviolettan-lage

Für weitere Informationen steht Ihnen das SWG-Team (Tel. 032 387 20 40) gerne zur Verfügung. Weiter-führende Angaben finden Sie ausserdem auf unserer Webseite unter www.swg-worben.ch.

Ihre SWG 97741

Berufs-, Studien- und Laufbahnberatung Biel-Seeland

BIZ Biel-Seeland Zentralstrasse 64, 2503 Biel Tel. 031 635 38 38 [email protected]

Sommer 2013 Reduzierter Betrieb

vom 15. Juli bis 2. August– ist die Infothek geschlossen– finden keine Kurzgespräche statt– sind wir telefonisch nur von 08.00

bis 12.00 Uhr zu erreichen.

Beratung finden den ganzen Som-mer über statt. Für Beratungsge-spräche ist eine Anmeldung nötig.

97630

Arch

Bau- und Gewässer-schutz publikation

Bauherrschaft:Isabelle Hofmann und Flavio Nava, Vordermoosweg 3, 3296 Arch

Projektverfasser:atel!er21 Architektur Raum- gestaltung AG, Solothurnstrasse 30, 2544 Bettlach

Bauvorhaben:Neubau Einfamilienhaus mit inte-grierter Garage. Es wird auf die Baugesuchsakten und Profile verwiesen.

Parzelle / Standort:2510 / Lanzweg 8, 3296 Arch

Nutzungszone:Wohnzone W1

Koordinaten:599.587 / 223.847

Beanspruchte Ausnahmen:Ausnahme zu Art. 16 Abs. 2 des Gemeindebaureglements (Berech-nungsart der Geschossigkeit bei Ein-haltung der Gebäude- und First-höhe).

Gewässerschutzmassnahmen:Die Beheizung des Gebäudes erfolgt mittels Erdsonden Wärmepumpe. Das Dach- und Vorplatzwasser wird, soweit der Baugrund dies zulässt, auf der Parzelle versickert, andern-falls in die Sauberwasserleitung des Trennsystems im Lanzweg eingelei-tet. Das Schmutzwasser wird in die Gemeindekanalisation eingeleitet.

Auflageort und Einsprachestelle:Gemeindeverwaltung Arch, Unterdorfstrasse 12, 3296 Arch

Auflage- und Einsprachefrist bis:5. August 2013

Einsprachen, Rechtsverwahrungen sowie allfällige Begehren um Las-tenausgleich nach Art. 30 und 31 des kant. Baugesetzes sind schriftlich und begründet innerhalb der Aufla-gefrist einzureichen.

Lastenausgleichsansprüche, die der Gemeindebehörde innert der Ein-sprachefrist nicht angemeldet wer-den, verwirken.

Arch, 4. Juli 2013 97746

Gemeindeverwaltung Arch

ImpressumGesetzliches Publikationsmittel der Gemeinden

Arch 680 Leuzigen 530 Büetigen 350 meienried 25 Büren 1760 meinisberg 602 diessbach 399 oberwil 370 dotzigen 610 Pieterlen 1840 Lengnau 2373 rüti 400

Zusätzliches verteilgebiet Bibern 110 Gossliwil 85 Biezwil 136 Lüterswil 135 Gächliwil 29 schnottwil 492

einzelabonnenten ausserhalb des Amtes: 100

Erscheint wöchentlich

Auflage: 10919 exemplare (wemf beglaubigt)

Preise: (exkl. mwst) mm-Grundpreise

Lokal s/w –.36/mm Lokal 4-farbig –.58/mm

schweiz s/w –.46/mm schweiz 4-farbig –.69/mm

1. seite (10sp/100 mm) fr. 450.– minimalbetrag fr. 30.– chiffregebühr fr. 15.–

Abschluss- fr. 2000.– 2.0 % rabatte fr. 3000.– 3.0 % fr. 5000.– 5.0 % fr. 7500.– 7.5 % fr. 10000.– 10.0 %

Abonnemente jährlich fr 100.– halbjährlich fr. 60.– vierteljährlich fr. 45.– Versand A-Post

Inserataufgabe inserateschluss jeweils dienstag, 12.00 uhr

öffnungszeiten: montag und dienstag 9–12 / 14–16 uhr mittwoch 9–12 uhr

vorstufe: hertig + co. AG, Lyss

Druck: w. Gassmann AG, Biel

Adresse Anzeiger Büren und umgebung AG Geschäftsstelle Bahnhofstrasse 10, 3294 Büren an der Aare tel.032 351 00 18 / fax 032 351 00 19 [email protected]

anzeiger@ anzeigerbueren.ch

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Baupublikation

Gesuchsteller:Christoph Spahni, Scheunenberg-strasse 8, 3264 Diessbach bei Büren

Projektverfasser:Christoph Spahni, Scheunenberg-strasse 8, 3264 Diessbach bei Büren

Bauvorhaben:Fenstervergrösserung

Standort:Scheunenbergstrasse 8, Parzelle Nr. 551

Zone:Landwirtschaftszone; Gewässerschutzzone Au

Ausnahme:Art. 24 RPG – Bauen ausserhalb Bau-zone

Auflageort und Einsprachestelle:Gemeindeverwaltung Diessbach bei Büren

Auflage- und Einsprachefrist bis:27. Juli 2013

Es wird auf die Gesuchsakten ver-wiesen. Einsprachen und Rechtsver-wahrungen sind schriftlich und begründet innerhalb der Auflage-frist bei der Gemeindeverwaltung Diessbach bei Büren einzureichen. Es wird zudem auf die Verwirkungs-folge bei verpasster Anmeldung von Lastenausgleichsansprüchen inner-halb der Auflagefrist hingewiesen (Art. 30/31 BauG).

Diessbach bei Büren, 27. Juni 2013

Einwohnergemeinde Diessbach bei Büren 97707

Dotzigen

Baupublikation

Gesuchsteller:Landi Schweiz AG, Schulrieder-strasse 5, 3293 Dotzigen

Grundeigentümer:Schweizerische Bundesbahn SBB, Immobilien Region Mitte, Froburg-strasse 10, Postfach 1726, 4601 Olten

Rückbauvorhaben:Rückbau von Bahnhofgebäude mit Güterschuppen

Standort:Bahnhofstrasse 35, Parzelle Nr. 836

Zone:Überbauungsordnung (UeO) Allmet-teile / Bahnhof (ZPP6); Gewässer-schutzzone A

Auflage- und Einsprachefrist bis:5. August 2013

Auflageort und Einsprachestelle:Gemeindeverwaltung Dotzigen

Es wird auf die Gesuchsakten ver-wiesen. Einsprachen, Rechtsverwah-rungen sind schriftlich, begründet und im Doppel innerhalb der Ein-sprachefrist bei der Einsprachestelle einzureichen, oder einer schweizeri-schen Poststelle zur Beförderung zu übergeben.

Dotzigen, 2. Juli 2013 97739

Einwohnergemeinde Dotzigen

Baupublikation

Bauherrschaft:bonCas AG, Lyssstrasse 12, 3293 Dotzigen

Projektverfasserin:ZSB ARCHITEKTEN SIA AG, Schachenstrasse 40, 4702 Oensingen

Bauvorhaben:Umbau der Liegenschaft Nr. 14, Neubau eines Fabrikationsgebäudes und Abbruch der Liegenschaft Nr. 16

Standort:Lyssstrasse, Parzellen Nrn. 767, 769 und 320, Dorfzone D

Ausnahme:Unterschreiten des gesetzlichen Strassenabstandes (Art. 80 Abs. 1 Bst. a Strassengesetz)

Auflagestelle:Gemeindeverwaltung Dotzigen, 3293 Dotzigen

Auflagefrist: bis 5. August 2013

Einsprachen und Rechtsverwahrun-gen sind schriftlich und begründet im Doppel während der Auflagefrist beim Regierungsstatt halter amt See-land, Amthaus, Postfach, 3270 Aar-berg, einzureichen, ebenfalls allfäl-lige Lastenausgleichsbegehren. Las-tenausgleichsansprüche, die nicht innert der Einsprachefrist angemel-det werden, verwirken.Kollektiveinsprachen und vervielfäl-tigte oder weitgehend identische Einsprachen haben anzugeben, wer befugt ist, die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten.

Es wird auf die Gesuchsakten und die aufgestellten Bauprofile verwie-sen.

Aarberg, 1. Juli 2013 97719

Regierungsstatthalteramt Seeland

Lengnau

Ärger mit Hundekot – Kontrollen durch die Ortspolizei Lengnau

Die Einwohnergemeinde Lengnau stellt fest, dass in der «Witi» sowie entlang der «Leugenen» vermehrt Hundekot durch die Hundehalter nicht aufgenommen wird oder die Robidogsäcke nicht entsorgt wer-den.

Hundekot verschmutzt im Kultur-land wertvolle Futterpflanzen und enthält vielfach gefährliche Parasi-ten. Bleibt der Hundekot im Gras liegen oder wird der Beutel aus dem Robidogkasten samt Inhalt in die Wiese geworfen, so können nach dem Zerfall des Häufchens die Para-siten via Gras oder Heu in die Wei-detiere gelangen.

Abgesehen davon, dass durch Hun-dekot verschmutztes Futter für die Tiere nicht mehr geniessbar ist, ist auch der Mensch, und insbesonders die Kinder anfällig auf gewisse Para-siten, die im Hundekot ausgeschie-den werden.

Es gibt Hundehalter/innen die nach der Versäuberung ihres Hundes zu-erst nach beobachtenden Personen Ausschau halten. Fühlen sie sich be-obachtet, wird der Hundekot aufge-hoben, andernfalls bleibt er einfach liegen.

Deshalb richtet sich dieser Aufruf an die fehlbaren Hundehalter/innen. Nehmen Sie auf jeden Spaziergang mit Ihrem Liebling ein Säcklein mit und lassen Sie den Hundekot nicht liegen. Werfen Sie den Beutel je-doch bitte nicht ins Kulturland und nicht in den Wald.

Verantwortungsvolles Handeln und Sorgfalt der Hundehalter/innen wer-den von allen geschätzt und fördert die gegenseitige Toleranz.

Ab dem 01.01.2013 gilt im Kanton Bern ein neues Hundegesetz. Ge-mäss Art. 10 des neuen Hundegeset-zes, sind die Hundehalter/innen ver-pflichtet den Kot ihres Hundes zu beseitigen.

Der Ortspolizist der Einwohnerge-meinde Lengnau wird künftig regel-mässige Kontrollen in den betroffe-nen Gebieten und auf dem gesam-ten Gemeindegebiet von Lengnau durchführen. Wiederhandlungen können gemäss Art. 15 des kantona-len Hundegesetzes mit Busse be-straft werden.

Neues Hundegesetz im Kanton Bern – Wichtigste Neuerungen

Das neue Hundesgesetz des Kantons Bern vom 27.03.2012 ist ab dem 01.01.2013 in Kraft getreten. Hun-dehalter müssen die folgenden, wichtigsten Neuerungen unbedingt beachten:

– Hunde dürfen im öffentlichen Raum nie unbeaufsichtigt laufen gelassen werden.

– Auf Schulanlagen, Spiel- und Sportplätzen, in öffentlichen Ver-kehrsmitteln sowie an Bahnhöfen und Haltestellen sowie auf Wei-den, auf denen sich Nutztiere be-finden, herrscht Leinenpflicht.

– Ein Halter darf nie mehr als drei Hunde gleichzeitig ausführen. Mehr als 3 Hunde im Rudel, die älter als vier Monate sind, dürfen gemäss neuem Hundegesetz nur von Personen mit einer Spezialbe-willigung ausgeführt werden. Ausnahmen welche der Regie-rungsrat erlassen könnte, sind zum heutigen Zeitpunkt nicht vorgesehen. Wenn Sie nicht im Besitz einer speziellen Ausbil-dung sind, dürfen Sie nicht mehr als drei Hunde alleine ausführen.

– Die Hundehalter haben die Pflicht, jeglichen Kot zu entfer-nen, egal ob auf öffentlichem oder privatem Grund.

– Es ist eine Haftpflichtversicherung mit einer Mindestdeckungssum-me von drei Millionen Franken obligatorisch.

Aufgrund des neuen Hundegesetzes hat der Gemeinderat im Weiteren ein neues Hundereglement der Ein-wohnergemeinde Lengnau ausgear-beitet, welches an der Gemeindever-sammlung vom 06.06.2013 geneh-migt wurde.

Haben Sie Fragen? Die Präsidialab-teilung der Einwohnergemeinde Lengnau, Tel. 032 654 71 01, steht Ihnen gerne zur Verfügung. Im Wei-teren können Sie das neue Hunde-gesetz des Kantons Bern sowie das Hundereglement der Einwohnerge-meinde Lengnau bei der Gemeinde Lengnau beziehen.

Kommission für Gemeinde- polizei und öffentliche

Sicherheit Lengnau BE 97750

Schalteröffnungszeiten Sommer 2013

Vom 8. Juli – 2. August 2013 sind die Schalteröffnungszeiten der Gemein-deverwaltung Lengnau reduziert.

Die Büros sind zu folgenden Zeiten geöffnet:

Montag - Mittwoch 09.00–11.30 Uhr

Donnerstag 09.00–11.30 Uhr 14.00–18.00 Uhr

Freitag 09.00–15.00 Uhr (durchgehend)

Ab Montag, 5. August 2013, gelten wieder die ordentlichen Öffnungs-zeiten.

Das Team der Gemeindeverwaltung Lengnau wünscht eine schöne Som-merzeit.

Einwohnergemeinde Lengnau BE 97720

Leuzigen

Öffentliche Auflage

Gemäss Art. 60 des Organisations-reglements liegt das Protokoll der Gemeindeversammlung vom 13. Juni 2013 während 20 Tagen, d.h. vom 4. bs 24. Juli 2013, in der Gemeinde-verwaltung Leuzigen öffentlich auf. Sie finden das Protokoll auch auf unserer Homepage www.leuzigen.ch.

Während der Auflage kann schrift-lich und begründet beim Gemeinde-rat von Leuzigen Einsprache ge-macht werden.

Der Gemeinderat 97722

Die Strassenanstösser werden ersucht, bezüglich Bepflanzungen und Einfriedungen an öffentlichen Strassen folgende Hinweise auf die geltenden gesetzli-chen Bestimmungen zu beachten:

Bäume, Sträucher und Anpflanzun-gen, die zu nahe an Strassen stehen oder in den Strassenraum hineinra-gen, gefährden die Verkehrsteilneh-menden, aber auch Kinder und Er-wachsene, die aus verdeckten Stand-orten unvermittelt auf die Strasse treten. Zur Verhinderung derartiger Verkehrsgefährdungen schreiben das Strassengesetz vom 4. Juni 2008 (SG, BSG 732.11), Art. 80 Abs. 3 und Abs. 83 und die Strassenverordnung vom 29. Oktober 2008 (SV, BSG 732.111.1), Art. 56 und 57, unter anderem vor:

• Hecken und Sträucher, landwirt-schaftliche Kulturen und nicht hochstämmige Bäume müssen seitlich mindestens 50 cm Ab-stand vom Fahrbahnrand haben. Überhängende Äste dürfen nicht in den über der Strasse freizuhal-tenden Luftraum von 4.50 m Höhe hineinragen; über Trottoirs, Geh- und Radwegen müssen min-destens eine Höhe von 2.50 m und ein seitlicher Abstand von 50 cm freigehalten werden.

• Die Wirkung der Strassenbeleuch-tung darf nicht beeinträchtigt werden.

• Nicht genügend geschützte Sta-cheldrahtzäune müssen einen Ab-stand von 2 m vom Fahrbahnrand bzw. 0.50 m von der Gehweghin-terkante einhalten.

• Bei gefährlichen Strassenstellen längs öffentlicher Strassen, insbe-sondere bei Kurven, Einmündun-gen, Kreuzungen dürfen höher wachsende Bepflanzungen aller Art inkl. Geäste, welche die Ver-kehrsübersicht beeinträchtigen, die Höhe von 60 cm nicht über-steigen.

• Für nicht hochstämmige Bäume sowie für Hecken, Sträucher, landwirtschaftliche Kulturen und dergleichen gelten die Vorschrif-ten über Einfriedungen. Danach müssen solche Pflanzen bis zu einer Höhe von 1.20 m einen Strassenabstand von 50 cm ab Fahrbahnrand einhalten. Höhere Pflanzen, Einfriedungen und Zäu-ne müssen um ihre Mehrhöhe zu-rückversetzt werden.

• Die Hydrantenanlagen müssen je-derzeit gut zugänglich sein.

• An unübersichtlichen Strassen-stellen sind Bäume, Grünhecken, Sträucher, gärtnerische und land-wirtschaftliche Kulturen (z.B. Mais) in einem genügend grossen Abstand gegenüber der Fahrbahn anzupflanzen, damit sie nicht zu-rückgeschnitten bzw. vorzeitig gemäht werden müssen.

• Die Grundeigentümer entlang von Gemeindestrassen und von öffentlichen Strassen privater Eigentümer haben Bäume und grössere Äste, welche dem Wind und den Witterungseinflüssen nicht genügend Widerstand leis-ten und auf die Verkehrsfläche stürzen können, rechtzeitig zu beseitigen. Sie haben die Ver-kehrsfläche von hinuntergefalle-nem Reisig und Blattwerk zu rei-nigen.

Die Strassenanstösser werden hier-mit ersucht, die Äste und andere Bepflanzungen bis zum 15. Juli 2013 und im Verlaufe des Jahres nötigen-falls erneut auf das vorgeschriebene Lichtmass zurückzuschneiden.

Nach Ablauf des erwähnten Termins müsste das Zurückschneiden durch einen von der Gemeinde beauftrag-ten Fachmann, zulasten der Eigentü-mer, vorgenommen werden.

Ebenso können bei Unfällen, die aus der Nichtbeachtung dieser Vorschrif-ten entstehen, die Grundeigentü-mer haftbar gemacht werden.

Vielen Dank für Ihr Verständnis und die Zusammenarbeit. 97747

Baupublikation

Bauherrschaft:Bandi-Jäggi Markus und Eveline, Bürenstrasse 9, 3297 Leuzigen

Projektverfasser:Aubry René, Architekt, Oberdorf-strasse 11, 4564 Zielebach

Bauvorhaben:Neubau Einfamilienhaus mit Anbau

Vorgesehene Gewässerschutzmassnahme:Anschluss Gemeindekanalisation

Ausnahmen:keine

Parzelle / Standort:Parz.-Nr. 3491, Käsereistrasse

Lage / Koordinaten:601 525 / 224 810

Nutzungszone:Kernzone (Ortsbildschutzperimeter)

Auflageort und Einsprachestelle:Gemeindeverwaltung Leuzigen

Auflage- und Einsprachefrist bis:5. August 2013

Es wird auf die Gesuchsakten und die aufgestellten Profile verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrun-gen sind schriftlich und begründet innerhalb der Auflagefrist einzurei-chen. Bei Kollektiveinsprachen, ver-vielfältigten oder weitgehend iden-tischen Einsprachen ist anzugeben, wer die Einsprechergruppe rechts-verbindlich vertritt.

3297 Leuzigen, 1. Juli 2013 97748

Bauverwaltung Leuzigen

Baupublikation

Bauherrschaft:Tschumi-Papic Ljubica und Thomas, Rosenmattstrasse 34, 3297 Leuzigen

Projektverfasser:Tschumi-Papic Ljubica und Thomas, Rosenmattstrasse 34, 3297 Leuzigen

Bauvorhaben:Vorhandene Türe (nordseitig) durch Fenster ersetzen, Abbruch beste-hendes Gartenhaus und Neubau Gartenhaus

Vorgesehene Gewässerschutzmassnahme:Versickerung des Dachflächenwas-sers

Ausnahmen:keine

Parzelle / Standort:Parz. Nr. 1600, Rosenmattstrasse 34

Nutzungszone:W2

Auflageort und Einsprachestelle:Gemeindeverwaltung Leuzigen

Auflage- und Einsprachefrist bis:29. Juli 2013

Es wird auf die Gesuchsakten und die aufgestellten Profile verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrun-gen sind schriftlich und begründet innerhalb der Auflagefrist einzurei-chen. Bei Kollektiveinsprachen, ver-vielfältigten oder weitgehend iden-tischen Einsprachen ist anzugeben, wer die Einsprechergruppe rechts-verbindlich vertritt.

3297 Leuzigen, 25. Juni 2013 97712

Bauverwaltung Leuzigen

Page 4: Abu kw27 2013

Ablauf der Referendumsfrist (Unter-schriften zur Beglaubigung bei der Gemeinde deponiert) 4. Oktober 2013

Abgabe der beglaubigten Unter-schriften bei der Staatskanzlei 4. November 2013

0333-2012 Bern / Pädagogische Hochschule (PHBern). Instandsetzung und Um-nutzung der Fabrikstrasse 4b zum Musikhaus. Ausführungs- und mehr-jähriger Verpflichtungskredit

0038-2013 Investitionsbeiträge an den öffentli-chen Verkehr. Rahmenkredit 2014-2017

0512-2013 Förderung von Gemeindezusam-menschlüssen, Staatsbeiträge. Rahmenkredit 2014-2017

0078-2013 Produktgruppe Hochschulbildung; Beitrag an die Universität zur Füh-rung des Botanischen Gartens für die Jahre 2014-2017; mehrjähriger Verpflichtungskredit

1597-2012 Investitionskredit an die Berner Bil-dungszentrum Pflege AG (BZ Pflege AG); mehrjähriger Verpflichtungs-kredit 2011-2026 (Objektkredit)

1598-2012 Investitionskredit an die Stiftung für medizinische Bildung (Stiftung medi); mehrjähriger Verpflichtungs-kredit 2006-2029 (Objektkredit)

1552-2012 Stiftung BFB – Bildung Formation Biel-Bienne; Eventualverpflichtung (nachträgliche Bewilligung)

Die Ausgabenbeschlüsse sind im Internet unter www.be.ch/referen-den im Volltext publiziert.Sie können auch bei der Staatskanz-lei des Kantons Bern, Postgasse 68, 3000 Bern 8, bezogen werden. 97703

Verwaltung – spezielle Öffnungszeiten Sommerferien

Die Telefon- und Schalteröffnungs-zeiten der Gemeindeverwaltung werden wie in den Vorjahren wäh-rend der Sommerferien reduziert.Die Schalter der Gemeindeverwal-tung sind zwischen dem 8. Juli und 9. August 2013 wie folgt geöffnet:

– morgens von 09.00–11.30 Uhr– Dienstag-Nachmittag

von 14.00–18.00 Uhr– Donnerstag-Nachmittag

von 14.00–16.30 Uhr

Am Montag-, Mittwoch- und Frei-tagnachmittag bleiben die Schalter während dieser Zeit geschlossen.

Nach vorheriger Absprache mit dem/der zuständigen MitarbeiterIn kann auch ein Termin ausserhalb der Öff-nungszeiten vereinbart werden.

Gemeindeverwaltung Pieterlen 97723

Kanton Bern

Fakultatives Gesetzesreferendum

Gegen diese Erlasse, welche in der Junisession 2013 vom Grossen Rat beschlossen worden sind, kann die Volksabstimmung (Referendum) ver-langt werden (Artikel 62 Absatz 1 Buchstabe a der Kantonsverfas-sung).

Dazu kann zu diesen Vorlagen auch ein Volksvorschlag eingereicht wer-den (Artikel 63 Absatz 3 der Kan-tonsverfassung, Artikel 59a ff. des Gesetzes vom 5. Mai 1980 über die politischen Rechte).

Für das Sammeln und Einreichen von Unterschriften (mindestens 10 000 in kantonalen Angelegenhei-ten stimmberechtigte Personen) sind Artikel 53 bis 59 des Gesetzes vom 5. Mai 1980 über die politischen Rech-te massgebend.

Beginn der Referendumsfrist: 3. Juli 2013

Ablauf der Referendumsfrist (Unter-schriften zur Beglaubigung bei der Gemeinde deponiert) 4. Oktober 2013

Abgabe der beglaubigten Unter-schriften bei der Staatskanzlei 4. November 2013

• Gesetz über den Grossen Rat (Grossratsgesetz; GRG) (Änderung)

• Gesetz über die Kantonspolizei (KPG) (Änderung)

• Spitalversorgungsgesetz (SpVG) (Änderung)

• Eventualantrag zum Spital- versorgungsgesetz

Diese Erlasse sind im Internet unter www.be.ch/referenden im Volltext publiziert und können auch bei der Staatskanzlei oder bei der Gemein-deverwaltung bezogen werden. 97702

Fakultatives Finanzreferendum

Gegen diese Ausgabenbeschlüsse, welche in der Junisession 2013 vom Grossen Rat beschlossen worden sind, kann die Volksabstimmung (Referendum) verlangt werden (Ar-tikel 62 Absatz 1 Buchstabe c der Kantonsverfassung).

Für das Sammeln und Einreichen von Unterschriften (mindestens 10 000 in kantonalen Angelegenhei-ten stimmberechtigte Personen) sind Artikel 53 bis 59 des Gesetzes vom 5. Mai 1980 über die politischen Rech-te massgebend.

Beginn der Referendumsfrist: 3. Juli 2013

meinisberg

Reduzierte Öffnungs-zeiten der Gemeinde-verwaltung während der Sommerferien

Vom 8. Juli bis 9. August 2013 gel-ten für die Gemeindeverwaltung folgende reduzierte Schalteröff-nungszeiten:

Montag bis Mittwoch, Freitag Vormittag: 08.–11.00 Uhr Nachmittag: geschlossen

Donnerstag Vormittag: geschlossen Nachmittag: 14.00–18.00 Uhr

Am Freitag, 2. August 2013 bleiben die Büros den ganzen Tag geschlos-sen.

Wir danken für Ihr Verständnis und wünschen Ihnen eine schöne Som-merzeit.

Meinisberg, 1. Juli 2013

Der Gemeinderat und die Angestellten 97731

oberwil

Baupublikation

Gesuchsteller:Strausak-Moser Sandra, Rütistrasse 26, 3298 Oberwil bei Büren

Projektverfasserin:Architekturbüro Schneider + Stuber, Kreuzgasse 6, 3294 Büren an der Aare

Bauvorhaben:Teilabbruch und Wiederaufbau der bestehenden Liegenschaften nach Brandfall

Standort:Rütistrasse 26, Parzelle GB-Nr. 319

Zone:Kernzone; Ortsbildschutzgebiet; Bau-inventar Baugruppe A; Gewässer-schutzzone B

Auflageort und Einsprachestelle:Gemeindeverwaltung Oberwil bei Büren

Auflage- und Einsprachefrist bis:29. Juli 2013

Es wird auf die Gesuchsakten ver-wiesen. Einsprachen und Rechtsver-wahrungen sind schriftlich und be-gründet innerhalb der Auflagefrist bei der Gemeindeverwaltung Ober-wil bei Büren einzureichen. Es wird zudem auf die Verwirkungsfolge bei verpasster Anmeldung von Lasten-ausgleichsansprüchen innerhalb der Auflagefrist hingewiesen (Art. 30/31 BauG).

Oberwil bei Büren, 27. Juli 2013 97708

Gemeinde Oberwil bei Büren

Pieterlen

Alte Landstrasse im Bereich 7/14

Wegen Sondierungsarbeiten an der Stützmauer ist die Durchfahrt für PKW und LKW an folgenden Tagen nicht immer gewährleistet.

Montag, 08.07.2013 und Dienstag, 09.07.2013

Beachten Sie bitte die aufgestellten Signale und die Anweisung des Bau-stellenpersonals.

Für das Verständnis und die Rück-sichtnahme danken Ihnen die am Bau beteiligten bestens.

2542 Pieterlen, 2. Juli 2013

Bauverwaltung Pieterlen 97751

Dr. med. E. Fäh, LengnauDie Praxis ist vom 15. Juli 2013 bis 4. August 2013 geschlossen

97753

Praxis Drs. J. Revaz & B. Frey

DotzigenDie Praxis bleibt vom Samstag, 13.07.13

bis am montag, 05.08.13 um 8.00 uhr

geschlossen

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PC

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Die Praxis Dr. med. A. wey

3296 Arch

bleibt vom 13. bis 28. Juli 2013

geschlossen97725

Praxis Dr. med. Andreas Gerber

Bassbeltweg 26, 2542 Pieterlen

Die Praxis bleibt ferienhalber vom 20. Juli bis 4. August 2013

geschlossen97726

Dr. med. m. marchevSafnern

Die Praxis bleibt ferienhalber vom

Samstag, 13. Juli 2013 bis und mit

Sonntag, 28. Juli 2013

geschlossen97717

Dr. med. F.-J. Schenk

Lindenweg 13, 3294 Büren a.A.

Die Praxis bleibt geschlossen vom:

montag, 15. bis Freitag, 19. Juli 2013 und

Samstag, 3. bis Sonntag, 18. August 201397721

Praxis für hals-, Nasen- und ohren-

krankheitenDr. med. h. Kündig

Lyss, fabrikstrasse 23 telefon 032 386 12 12Praxis geschlossen vom 15. Juli 2013 bis 4. August 2013

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Page 6: Abu kw27 2013

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KONTAKT Redaktion «Die andere Seite»: Denise Gaudy · [email protected] · Tel. 032 353 71 20

Tonnenweise UnkraUT von Hand aUsgerissenvor gut zwei Jahren wurde in dotzigen an der alten aare beim einlauf des eichibachs die Linienführung der beiden gewässer so angepasst, dass die einmündung gut 200 Meter flussabwärts verschoben wurde. dieses Projekt wurde dem gesamtprojekt Hoch-wasserschutz und revitalisierung alte aare vorgezogen. entstanden sind ein idyllischer kleiner kieselstrand und eine kleine insel. werden so umfangreiche erdbewegungen vorgenommen – hier waren es rund 7500 m3 Material – verbreiten sich innert kürze so genannte neophyten. das sind Pflanzenarten, die direkt oder indirekt durch Menschen in gebiete eingeführt werden, in denen sie natürlicherweise nicht vorkommen wie gold-rute, staudenknöterich, springkraut oder sommerflieder. wenn sich die neophyten am gewässer befinden gefährden sie die Uferstabilität. im auftrag des wasserbauverbands alte aare hat der Tiefbauzeichner-Lernende Timon Bucher, der sich in seiner Freizeit ganz der neophytenbekämpfung verschrieben hat, zusammen mit 19 schüler/innen der oberstufe diessbach von Hand zweieinhalb Bau-schuttmulden voll Unkraut ausgerissen: «Um die neophyten erfolgreich zu bekämpfen, werden wir mit schulen und vereinen über fünf bis sechs Jahre regelmässig drei bis vier einsätze jährlich durchführen», so der 18-jährige startup-Unternehmer.Link: www.bucherproject.ch

das Projekt Hochwasserschutz und revitali-sierung der alten aare geht in die letzte, entscheidende runde: spricht der kanton den 23-Millionen-kredit, starten die Umge-staltungsarbeiten im Bereich der alten aare zwischen Lyss und Meienried nächstes Jahr.

denise gaudy

die zehn gemeinden des wasserbauver-bandes alte aare sind sich einig: die von langer Hand geplanten Hochwasserschutz- und revitalisierungs-Massnahmen im ge-biet der alten aare zwischen Lyss und Mei-enried bedeuten eine win-win-situation für Mensch und natur. verbandspräsident Her-mann käser freut sich: «die delegierten sind einstimmig dafür, die endgültige Fas-sung des während drei Jahren sorgfältig

im Land der Milchkühe zählen Lamas zu den exoten. Tanja und daniel Bandi aus oberwil jetzt auch gleich als solche zu bezeichnen, wäre völlig daneben. sie ha-ben eine nische entdeckt: Mit viel Liebe, engagement und innovation bieten sie Lamatrekking an.

Jürg amsler

«Um es gleich vorweg zu nehmen und klar zu stellen: Lamas spucken nicht ein-fach so. sie tun dies nur zu ihrer verteidi-gung, wenn sie sich belästigt oder ange-griffen fühlen. wenn sie es aber machen, dann mit erstaunlicher Treffsicherheit.» Tanja Bandi muss diese festgesetzte Mei-nung bei ihrer kundschaft immer und im-mer wieder klar stellen. es war die Liebe, die die 27-jährige Bucheggbergerin nach oberwil verschlagen hat. Zusammen mit ihrem Mann daniel Bandi stand sie bald einmal vor einer schwierigen entschei-dung: sollen sie in den elterlichen Land-wirtschaftsbetrieb von daniel viel geld in-vestieren oder, wie viele andere Bauern

vor ihnen auch schon, aufgeben und der Landwirtschaft den rücken zukehren. statt den stall aufwändig für eine den vorschriften entsprechende Tierhaltung zu sanieren und weiter auf Milchwirtschaft zu setzen, haben die Beiden einer dritten variante den vorrang und sich selber eine Zukunft gegeben. «als ich auf den Hof kam, waren hier schon vier Lamas. wir haben beschlossen, diese nicht einfach so mit dem Betrieb zu übernehmen. Für mich stand fest, dass ich mit diesen Tieren arbeiten will.» statt auf Milchkühe setzten die beiden jungen Bauersleute auf nutz-tiere, die eigentlich in den südamerikani-schen anden ihre Heimat haben. dor wer-den sie in den unzugänglichen gebirgsre-gionen immer noch als Lasttiere gehalten. verwertet werden auch die wolle und das Fleisch der Tiere. «das ist bei uns nicht so. Für die wolle habe ich seit kurzem einen abnehmer, das Fleisch landet hingegen nicht im kochtopf», sagt Tanja Bandi und ergänzt: «Unsere Tiere stammen alle aus schweizer Zucht.» Zwölf dieser Paarhufer,

die zur Familie der kamele gehören, leben inzwischen auf dem Hof von daniel und Tanja Bandi. dass die junge Bauersfrau in ihnen eine zweite Liebe entdeckt hat, macht daniel Bandi keineswegs eifersüch-tig. er sei der Chef auf dem Betrieb, der alles im griff habe, heisst es auf dem eige-nen Homepage.

geFüHLe Zeigennach einem zweiten reitunfall – auf der weide tummeln sich mit den Lamas noch zwei Pferde – sei sie in einem Tief ge-steckt, sagt Tanja Bandi. Bei der arbeit mit den Lamas, habe sie selber plötzlich gespürt, dass die Tiere ihr sehr viel zurück-geben: «ich wollte mehr über das wesen meiner schützlinge wissen.» der schritt, ihre Lamas zur tiergestützten Therapie einzusetzen, war damit vollzogen. Mit ihrer ruhigen art wirken Lamas auf die Menschen entspannend wie motivierend. sie suchen den kontakt zu den Menschen und zeigen ihnen ihre gefühle. «die kör-perhaltung verrät, wie es ihnen gerade zu

Mute ist», erklärt Tanja Bandi und nennt ein Beispiel: «sind die ohren aufgerichtet und lassen sie den schwanz entspannt hängen, fühlen sie sich wohl.» Menschen mit einer körperlichen oder geistigen Be-einträchtigung, mit psychischen Proble-men oder verhaltensauffälligkeiten gehö-ren inzwischen zu ihrer kundschaft. «auf

der Jahrgang 1949 aus arch hat das Ziel im oberwiler wald erreicht und gönnte den Lamas eine kleine verschnaufpause und sich schon bald ein feines Fondue. (Fotos: Jürg amsler)

Trekkingtouren können sie eine Beziehung zum Tier aufbauen. sie lernen verantwor-tung zu übernehmen oder können Ängste abbauen.» sie weiss das nicht einfach vom Hörensagen. Tanja Bandi bildet sich gegenwärtig auf dem gebiet der tierge-stützten Therapie bei dem bekannten Bio-logen und verhaltensforscher dennis C. Turner aus. ihre Lamatrekkings bieten Bandis aber auch gruppen an, die einen besonderen event erleben wollen. so wie der Jahrgang 1949 aus arch, der bei seinem letzten Treffen, dem 31. notabene, zusammen mit den Lamas zur oberwiler waldhütte unterwegs war und dort ein «indianerfon-due» genoss – und somit von einem wei-teren Betriebszweig von Tanja und daniel Bandi profitieren konnte. nebst der ver-köstigung auf einem Trekking gibts neuer-dings auf dem Bauernhof sogar die Mög-lichkeit von «schlafen im Heu». wer das Besondere liebt und dies mit einem Hauch abenteuer verbinden will, braucht nicht nach südamerika zu reisen. in oberwil ist dies praktisch vor der Haustür zu haben.

kontakt: www.lamatrekking.ch oder Tel. 079 761 10 69

Tanja Bandi (rechts) behält auf den Trekkingtouren wie auf dem Hof den überblick.

vorbereiteten wasserbauplans alte aare dem kanton zu übergeben. damit setzen wir ein Zeichen für den grossen rat, den entsprechenden rahmenkredit von 23 Milli-onen zu sprechen.» Zum Perimeter gehören die gemeinden aarberg, kappelen, Lyss, worben, studen, Büetigen, schwadernau, dotzigen, Meienried und Büren.

siTUaTion HaT siCH versCHÄrFTdie Hochwasserereignisse der letzten Jahre haben in aller deutlichkeit gezeigt, dass sich schutzmassnahmen zwischen Lyss und Meienried aufdrängen. Umso mehr, weil sich die gefahrensituation nach der inbe-triebnahme des entlastungsstollens Lyss ende 2011 im Unterlauf der alten aare noch verschärfen könnte. diese Problematik

veranlassten den wasserbauverband alte aare und den kanton, die Planung für ein gesamtprojekt in angriff zu nehmen und einen wasserbauplan für den entsprechen-den Perimeter zu erarbeiten. Mit der kom-bination von Hochwasserschutz und natur-schutz wollen die Projektverantwortlichen den vielseitigen ansprüchen an die alte aare als gewässerraum, Lebensraum und erholungsraum gerecht werden und eine win-win-situation für natur und Mensch schaffen.

üBerFLUTUngsFLÄCHen sCHaFFenLaut wasserbauplan sollen einerseits ein still gelegter nebenarm der alten aare im

idylle an der alten aare beim einlauf des eichibachs in dotzigen: Für Laien ist nicht ersichtlich, dass zwischen wolfsmilch und kuckuckslichtnelken auch nicht einheimische Pflanzen wachsen, die die stabilität des Ufers gefährden. Foto: denise gaudy

schwadernaugrien – dort befinden sich jetzt mehrere kleine Tümpel und Flach-moore – geöffnet, reaktiviert und anderer-seits bestehende dämme verstärkt oder saniert sowie zusätzliche schutzdammbau-ten erstellt werden. Mit der erschliessung des aare-altlaufes wird noch mehr wald regelmässig unter wasser stehen, was den Lebensraum für auentypische Tiere und Pflanzen noch attraktiver macht. durch die Hochwasserschutzbauten entsteht zudem die Möglichkeit, im notfall – wie etwa ein Jahrhunderthochwasser – landwirtschaftli-che nutzfläche zu fluten. gegen diese

Massnahme sind noch vier einsprachen hängig, die der wasserbauverband jetzt zusammen mit den gesamtprojektunter-lagen zur überprüfung an die kantonale Bau-, verkehrs- und energiedirektion wei-terleitet. gleichzeitig wird das Projekt in den amtlichen azeigern publiziert. im bes-ten Fall behandelt der grosse rat als letzte instanz das geschäft in der Frühlings- session 2014. wird der 23-Millionen-kredit bewilligt, könnte schon nächstes Jahr mit der realisierung der Massnahmen begon-nen werden. Link: www.alte-aare.ch

Lobenswerter einsatz: Bei strömendem regen haben Jugendliche der oberstufe diessbach unter der Leitung des jungen Hobby-natur-schützers Timon Bucher einen Tag lang zweiein-halb Mulden voll Un-kraut ausgerissen – vor allem springkraut.

Foto: Timon Bucher

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