die gap-reform 2003 und die halbzeitbewertung...
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Agrar- und Ernährungspolitik II: Rechtsystem der GAP
Agrar- und Ernährungspolitik II - 5
Politische Ökonomie der Europäischen Integration im Agrarbereich
DieDie GAPGAP--Reform 2003 undReform 2003 und
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DieDie GAPGAP--Reform 2003 undReform 2003 unddie Halbzeitbewertung 2008die Halbzeitbewertung 2008
Agrar- und Ernährungspolitik II: Rechtsystem der GAP
ProblemErweiterung, WTO Verhandlungen, Unzufriedenheit der Konsumenten, die Reformländer, Haushaltprobleme, Verteilung der Mittel
Entkopplung, 05Entkopplung, 05--1313
Haushaltprobleme, Verteilung der Mittel
ZieleEuropäisches Model der Landwirtschaft (Multifunktionalität der Landwirtschaft), Lebensmittelsicherheit, erfolgreiche Erweiterung und WTO Abkommen, (Erhaltung der Ebene der Agrarförderungen – geheimes Ziel)
Agrar- und Ernährungspolitik II: Rechtsystem der GAP
Mechanismus
• Produktionsunabhängige einheitliche Betriebsbeihilfe ("Entkopplung“ oder Betriebsprämie,)
– Beginn zwischen 2005/07– Einkommensbeihilfe für die Landwirte– Historischen Rechten (die Erhaltung der Direktzahlungen an 2000-2002
Ebene), kalkuliert per Betrieb und dann per Fläche (Landtransfer zu
Entkopplung, 05Entkopplung, 05--1313
Ebene), kalkuliert per Betrieb und dann per Fläche (Landtransfer zu ermöglichen)
– Regionale Durchführung (einheitliche Beihilfe per ha innerhalb einer Region – Umverteilung der Mitteln!)
– in begrenztem Maße Produktion beibehalten werden, um eine Einstellung der Produktion zu vermeiden;
– Verknüpfung mit der Einhaltung von Standards • in den Bereichen Umwelt, Lebensmittelsicherheit, Tier-
/Pflanzengesundheit und Tierschutz sowie Arbeitssicherheit und mit der Verpflichtung, alle Landwirtschaftsflächen des Betriebs in gutem agronomischem Zustand zu erhalten ("Cross-Compliance");
Agrar- und Ernährungspolitik II: Rechtsystem der GAP
Mechanismus
• "Entkopplung“ - Betriebsprämie, – Kürzung der Direktzahlungen ("Modulation“ ab 5000
EUR) an Großbetriebe, um Zusatzmittel für die ländliche Entwicklung frei zu machen;
Entkopplung, 05Entkopplung, 05--1313
– Haushaltsdisziplin (Anpassung der Direktzahlungen) um sicherzustellen, dass der Agrarhaushalt bis 2013 nicht überschritten wird;
– Erhaltung begrenzter produktionsabhängigen Beihilfen (Mutterkuhprämie, ...)
– unterschiedliche Lösungen für die MS– keine einheitliche Politik mehr?
Agrar- und Ernährungspolitik II: Rechtsystem der GAP
Mechanismus
• verstärkte Politik zur Entwicklung des ländlichen Raums durch Bereitstellung von mehr Fördermitteln (durch Modulation) und durch neue Maßnahmen
Entkopplung, 05Entkopplung, 05--1313
neue Maßnahmen• Anpassungen der Marktstützungspolitik im
Rahmen der GAP. – asymmetrische Preiskürzungen im Milchsektor: Der
Interventionspreis für Butter wird über vier Jahre um 25% gesenkt, Für Magermilchpulver wird die über drei Jahre erfolgende Kürzung um 15% beibehalten.
– Kürzung der monatlichen Zuschläge im Getreidesektor um die Hälfte.
– Andere Marktreformen (Tabak, Baumwolle, Hopfen, ...)
Agrar- und Ernährungspolitik II: Rechtsystem der GAP
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Billio
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National expenditures for agriculture
Pre-accession Aid - Agriculture (CC)
Other EAGGF measures (EU)
Rural development ELER (EU)
Die Struktur der EU Die Struktur der EU Agrarausgaben:1980Agrarausgaben:1980--20200033
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Rural development ELER (EU)
Accompanying measures, Rural development (EU)
Decoupled aid
Income support / direct aid
Export refunds (EU)
Agrar- und Ernährungspolitik II: Rechtsystem der GAP
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in % Haushalt der EU in M rd. Euro; linke Skala
Agrarausgaben in M rd. Euro; linke Skala
Anteil Agrarausgaben in %; linke Skala
Beschäftigte in der Landw. (-2,5 % p.a. ab 2007); rechte Skala
EU-15: Anteil Agrar-Ausgaben
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Agrar- und Ernährungspolitik II: Rechtsystem der GAP
Folgen
+Zielgerechtere Politik (Umwelt, Konsumenten)Haushaltkontrolle erhaltenErhaltung der Agrarförderungen (im Sinne von Agrarinteressen)!WTO – Abkommen??
Entkoppelung, 05Entkoppelung, 05--1313
-Die Verteilung aufgrund der historischen Rechte! Die soziale und regionale Unausgewogenheit bleibt.Spekulationen: hohe Subventionen um nicht zu produzieren.Hohe Belastung der öffentlichen Mittel in einzelnen Staaten bleibt.Positive Umwelteffekte?Landmärkte negativ beeinflusst?Keine einheitliche GAP mehr?==========... dies ist sicher nicht die letzte GAP Reform…
Agrar- und Ernährungspolitik II: Rechtsystem der GAP
• Betriebsprämie (2003 -2007)– Eine Beihilfe, die den Betriebsinhabern unabhängig von ihrer
Erzeugung gewährt wird.– Ein Antrag auf Zuweisung von Zahlungsansprüchen muss erstellt
werden. Die Mitgliedstaaten können die Zahlungen unterschiedlich durchführen:
• Grundförderung (Historisches Mode): – Jedem Landwirt werden Ansprüche entsprechend den Zahlungen,
Direktzahlungen Direktzahlungen II
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– Jedem Landwirt werden Ansprüche entsprechend den Zahlungen, die er während des Bezugszeitraums erhalten hat.
• Regionales Model (Pauschale): – Die Bezugsbeträge werden regional als Summe der von sämtlichen
Landwirten der betreffenden Region im Bezugszeitraum erhaltenen Zahlungen berechnet.
– Diese Beträge werden dann durch die von den Landwirten der Region im Jahr der Einführung der Betriebsprämienregelung gemeldeten förderfähigen Flächen geteilt, um die Ansprüche der betreffenden Region zu ermitteln.
• Regelung für die einheitliche Flächenzahlung (SAP). – vereinfachte Regelung für 8 neuen Mitgliedstaaten vorgeschlagen, – pro Hektar förderfähiger Fläche sind einheitliche Beträge bis zu der
in den Beitrittsvereinbarungen festgelegten nationalen Obergrenze gezahlt.
Agrar- und Ernährungspolitik II: Rechtsystem der GAP
• Betriebsprämie– Die „Hybridsysteme“:
– die Kombination von beiden Optionen.; es können also dynamische und statische Hybridsysteme entstehen. Dynamische Hybridsysteme erleichtern gegebenenfalls den Übergang von der geltenden Grundförderung zur regionalen Pauschalregelung.
– Option Beibehaltung der Koppelung• Die Mitgliedstaaten können beschließen,, um weiterhin direkte
Direktzahlungen IDirektzahlungen III
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• Die Mitgliedstaaten können beschließen,, um weiterhin direkte Zahlungen vorzusehen, die produktionsbezogen (landwirtschaftliche Kulturpflanzen und Hopfen) oder abhängig von der Zahl der Tiere (Schaf- und Ziegenfleisch, Rindfleisch) gewährt werden.
• Besondere Stützungsregelungen wurden für folgende Erzeugnisse eingeführt bzw. beibehalten:
– Hartweizen, Eiweißpflanzen, Reis, Schalenfrüchte, Energiepflanzen, Stärkekartoffeln, Milcherzeugnisse, Saatgut, Baumwolle, Tabak, Oliven (Olivenhainbeihilfe), Körnerleguminosen.
– Für jeden Mitgliedstaat sind die Betriebsbeihilfen begrenzt (Betriebsprämie 602 Mio. EUR, Tierprämien 95 Mio EUR, Marktordnungsprämien insg. 762 Mio EUR in Österreich 2008).
Agrar- und Ernährungspolitik II: Rechtsystem der GAP
• Betriebsprämie– Einzuhaltende Verpflichtungen
• Der Landwirt erhält nur dann Direktzahlungen: – wenn er bestimmte Auflagen in den Bereichen öffentliche Gesundheit, Tier-
und Pflanzengesundheit sowie Umwelt- und Tierschutz einhält und sich verpflichtet, die Flächen in gutem landwirtschaftlichen und ökologischen Zustand zu erhalten.
• Hält sich der Landwirt nicht an diese Auflagen, werden die
Direktzahlungen IIDirektzahlungen IIII
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• Hält sich der Landwirt nicht an diese Auflagen, werden die Direktzahlungen, auf die er Anspruch hat, für das betreffende Jahr gekürzt oder ganz gestrichen.
– Modulation • Sämtliche Direktzahlungen werden unabhängig von einer Kopplung
reduziert (durch die so genannte Modulation); – die Reduzierung beträgt 2005 3 %, 2006 4 % und ab 2007 5 % je Jahr und
erfolgt, um zusätzliche Maßnahmen zur Entwicklung des ländlichen Raums zu fördern.
– Direktzahlungen bis zu einer Höhe von 5 000 EUR pro Betrieb werden nicht gekürzt.
– Haushaltdisziplin• Es kommt zu weiteren Zahlungskürzungen, wenn die Summe der Mittel
für 1. Säule eine festgelegte Obergrenze überschreitet.
Agrar- und Ernährungspolitik II: Rechtsystem der GAP
Health Check 2008 I
• vorgesehen in der Reform 2003: "Gesundheitsüberprüfung"
• politische Einigung Nov. 2008
• keine grundlegenden Änderungen wie im • keine grundlegenden Änderungen wie im Jahr 2003 (eigentlich "mid-term review")
• jedoch konsequente Fortsetzung der Reform 2003 und der Folgereformen
Agrar- und Ernährungspolitik II: Rechtsystem der GAP
Health Check 2008 II
• Auslaufen der Milchquotenregelung ab April 2015 - sanfte Landung– Aufstockung der Quote um 1% pro Jahr
– Italien: Aufstockung sofort um 5%– Italien: Aufstockung sofort um 5%
• weitere Entkopplung von Zahlungen– Ausnahmen weiterhin: Mutterkühe, Schafe, Ziegen
• Hilfe für Sektoren mit besonderen Problemen (Art. 68-Maßnahmen)– Umschichtung von Direktzahlungen zu einzelnen
Sektoren (z.B. Milch)
Agrar- und Ernährungspolitik II: Rechtsystem der GAP
Health Check 2008 III
• Verlängerung single area payment bis 2013• zusätzliche Mittel für EU-12 (90 Mio Euro)• Umschichtung nicht ausgegebener Mittel• Modulation - > Umschichtung LE• Modulation - > Umschichtung LE
– Direktzahlungen über 5.000 Euro werden ab 2012 um 10% gekürzt (bisher 5%)
• vereinfachte Cross-Compliance• weitere Entkopplung und Abschaffung
Energiepflanzenprämie
Agrar- und Ernährungspolitik II: Rechtsystem der GAP
Health Check 2008 IV
• Intervention– Abschaffung für Schweinefleisch
– auf Null setzen für Gerste, Sorghum
– Brotweizen: max 3 Mio t zu 101,31 Eur/t; – Brotweizen: max 3 Mio t zu 101,31 Eur/t; darüber hinaus Ausschreibungen
– Butter und Magermilchpulver: max 30 000 bzw. 109 000 t, darüber hinaus Ausschreibungen
• Abschaffung Verpflichtung zur Flächenstillegung
Agrar- und Ernährungspolitik II: Rechtsystem der GAP
Health Check 2008 V
• Beurteilung– Fortsetzung der Reform ohne wesentliche neue
Akzente
– Art. 68: Lockerung des nationalen Spielraums– Art. 68: Lockerung des nationalen Spielraums
– beeinflusst von der Preishausse im Jahr 2007
– Rückzug auf elementare Marktintervention im Bereich Getreide
– keine Antworten auf neue Herausforderungen wie Preisvolatilität
Agrar- und Ernährungspolitik II: Rechtsystem der GAP
Agrar- und Ernährungspolitik II - 6b
Politische Ökonomie der Europäischen Integration im Agrarbereich
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Das RDas Rechtsystem der GAPechtsystem der GAP
Agrar- und Ernährungspolitik II: Rechtsystem der GAP
• Ziele:• Die rechtliche Zusammenhänge und Mechanismen der GAP systematisch
darzustellen. Die Ausarbeitung der rechtlichen Hauptelemente, die für die aktuelle Abwicklung der GAP wichtig sind. Die Betonung auf die Vorschriften mit einer ökonomischen Wirkung.
• Inhalt:
ZieleZiele
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EUEU--Rechtssetzung und RechtsakteRechtssetzung und RechtsakteSystematik des EUSystematik des EU--AgrarrechtsAgrarrechts–– GAP im engeren Sinne:GAP im engeren Sinne:
•• DirektzahlungenDirektzahlungen•• Eine einzige Gemeinsame Marktorganisation (GMO)Eine einzige Gemeinsame Marktorganisation (GMO)•• Ländliche Entwicklungspolitik (LaEnPol)Ländliche Entwicklungspolitik (LaEnPol)•• Horizontale GAPHorizontale GAP--VorschriftenVorschriften
–– Gesetzgebung mit agrarrechtlicher WirkungGesetzgebung mit agrarrechtlicher Wirkung–– (Lebensmittelsicherheitsrecht)(Lebensmittelsicherheitsrecht)
Agrar- und Ernährungspolitik II: Rechtsystem der GAP
•• Primäres GemeinschaftsrechtPrimäres Gemeinschaftsrecht– Gründungsverträge (Rom -Gemeinschaften,
Mastricht- EU, Amsterdam, Nizza, Lisabon...)– Betrittsverträge
EUEU--RechtRecht
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– Betrittsverträge– allgemeine Rechtsgrundsätze
•• Sekundäres GemeinschaftsrechtSekundäres Gemeinschaftsrecht– Rechtsakte der Organe– Verordnung, Richtlinie, Entscheidung,
Empfehlungen und Stellungnahmen,Sonstige
Agrar- und Ernährungspolitik II: Rechtsystem der GAP
•• VerordnungVerordnung– allgemeine Geltung und in allen Teilen verbindlich– gilt unmittelbar in jedem Mitgliedsstaat– Vorrang gegen nationalem Recht
•• Richtlinien Richtlinien – allgemeine Geltung
EUEU--RechtRecht
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– allgemeine Geltung– verbindlich hinsichtlich der Ziele– bedarf nationalen Umsetzungsaktes– Form und die Mittel der Umsetzung frei für Mitgliedsstaat (MS)
•• EntscheidungEntscheidung– individuelle Geltung (Staat, Person)– verbindlich für Einzelfall
•• Empfehlungen und StellungnahmenEmpfehlungen und Stellungnahmen– nicht verbindlich hinsichtlich der Ziele– Bedeutung für späteres Handeln
Agrar- und Ernährungspolitik II: Rechtsystem der GAP
EUEU--RechtRecht
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Zahl der veröffentlichen Rechtsakte der EU
EU-insg. GAP
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GAP: 75 %´der Rechtstakten der EU!
Agrar- und Ernährungspolitik II: Rechtsystem der GAP
•• Definition:Definition:– Gemeinsame Marktorganisation (GMO) sind die Bestimmungen zur
Regelungen der Erzeugung und des Handels mit landw. Erzeugnissen.
– Ziele sind die Hauptziele der GAP.– Verschiedene Maßnahmenbündel und Intensität des staatlichen
Eingriffs.
GAPGAP--GMO IGMO I
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Eingriffs.– Früher wurde GMO für alle wichtige Produktgruppen außer Kartoffel
und einzelne Futtermitteln:• Getreide, Zucker, Obst und Gemüse, Verarbeitungserzeugnisse aus
Obst und Gemüse, Wein, Tabak, Flachs und Hanf, Hopfen, Olivenöl und Tafeloliven, Reis, Waren und Blumenzucht, Trockenfutter, Saatgut, Bananen,
• Rindfleisch, Milcherzeugnisse, Schaf- und Ziegenfleisch, Schweinefleisch, Eier und Geflügel.
• für bestimmte in Anhang I angeführte verarbeitete Erzeugnisse• Eine einzelne Gemeinsame Marktorganisation: Verordnung 72/2009
des Rates, siehe Amtsblatt der EU L030 vom 31. Januar 2009
Agrar- und Ernährungspolitik II: Rechtsystem der GAP
•• Struktur der GMO:Struktur der GMO:– siehe VO (EG) 1234/2007
– Institutionelle Preise – soweit relevant
GAPGAP--GMO IGMO III
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– Institutionelle Preise – soweit relevant
– Quoten und Referenzmengen – soweit relevant
– Interventionen (Ankauf von Agrargütern)
– Verbrauchbeihilfen (z.B. Schulmilch)
– Außenhandelsregime (z.B. Exporterstattungen, Zölle, Ausfuhrabgaben)
– Schutzklauseln
Agrar- und Ernährungspolitik II: Rechtsystem der GAP
•• Struktur der GMO:Struktur der GMO:– Umfasste Erzeugnisse
• Agrarprodukte, Produkte der I. Verarbeitungsstufe
– Institutionelle Preise • politische Willensbildung (Ministerrat)
GAPGAP--GMO GMO IIIIII
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• politische Willensbildung (Ministerrat)• Richtpreise (auch Grundpreis, Ausrichtungspreis)
– Zu dem die Geschäfte abwickelt werden müssten, für die Determinierung der Maßnahmen( früher für Abschöpfungen).
• Schwellenpreise– Mindestpreis zu dem, die Importprodukte verkauft werden können.
(über den Interventionspreis)
• Interventionspreise – der garantierte Preis, bei Unterschreitung Interventionsstelle die
Waren aufkauft und einlagert („trigger“ für Intervention, Sicherheitsnetz)
Agrar- und Ernährungspolitik II: Rechtsystem der GAP
•• Struktur der GMO (folg.)Struktur der GMO (folg.)– Handel mit Drittländeren
• Zölle (%) und Importabgaben (Abschöpfungen, €/Einheit)– Preislenkung
• Zollkontigente
GAPGAP--GMO IGMO IVV
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• Zollkontigente– Präferenzzölle
• Einfuhr- und Ausfuhrlizenzen, – Warenströme zu beobachten, andere Maßnahmen zu verwalten,
Kautionen und Sicherheiten!
• Exporterstattungen und - abgaben – Preislenkung
• Schutzmassnahmen– Krisenbewältigungsmaßnahme (restriktiv Lizenzen, Minimum-
Importpreisen, Unterbindung von Export/Import)
Agrar- und Ernährungspolitik II: Rechtsystem der GAP
•• Struktur der GMO (folg.)Struktur der GMO (folg.)– Interventionen und Verbrauchbeihilfen
• zusätzliche Nachfrage um Preise zu stabilisieren (Sicherheitsnetz)• Öffentliche Lagerhaltung, Aufkäufe / Intervention• Beihilfe für private Lagerhaltung• Marktrücknahme (von verderblichen Waren)
GAPGAP--GMO VGMO V
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• Marktrücknahme (von verderblichen Waren)• Verbrauchsförderung - Verarbeitungs- und Produktionsbeihilfen
– Die Regulierung der Erzeugung (Mengensteuerung)• Quoten: Vermarktungsbeschränkungen, einzelstaatliche
Garantiemengen, Mitverantwortungsabgaben• Referenzmengen: Limitierung der Direktzahlungen• Produktionsbeschränkungen: Flächenstillegungs-Verpflichtung,
Viehbesatzdichte
– Flankierende Maßnahmen• Statistische Informationen• Qualitätsstandards• Verkaufsförderungsmaßnahmen (Promotion)
Agrar- und Ernährungspolitik II: Rechtsystem der GAP
•• Darstellung ausgewählter GMODarstellung ausgewählter GMO– Die Maßnahmenliste
– Die Bedeutung einzelner Maßnahmen:
GAPGAP--GMO GMO VVII
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– Die Bedeutung einzelner Maßnahmen:
kein Zeich. System- oder Sicherungsmaßnahme
+ gelegentlich oder teilweise wichtig
++ wichtig
+++ sehr wichtig
Agrar- und Ernährungspolitik II: Rechtsystem der GAP
•• GetreideGetreide– Intervention +– Außenhandelsregime +
• Zölle und Abschöpfungen, Lizenzen, Erstattungen, Abgaben, Schutzklausel
GAPGAP--GMO GMO VVIIII
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•• Öle und ÖlsaatenÖle und ÖlsaatenAußenhandelsregime • Zölle, Schutzklausel
•• Direktzahlungen für KulturpflanzenDirektzahlungen für Kulturpflanzen +++– Getreide, Ölsaaten, Eiweißpflanzen, Hartweizen– pauschale hektarbezogene Beihilfe (bis CAP Reform 2003)– Einbeziehung in die Entkoppelung– (25 % könnte produktionsabhängig bleiben)
Agrar- und Ernährungspolitik II: Rechtsystem der GAP
•• Zucker und Zucker und IsoglucoseIsoglucose– Richtpreis für Zucker– Grundpreis und Mindestpreis für Zuckerrüben
– Produktionsquoten A und B und C, Produktionsabgabe +++– Intervention, Beihilfe für private Lagerhaltung, Erstattungen für Verwendung
von Zucker in der chemischen Industrie +
GAPGAP--GMO GMO VIIIVIII
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von Zucker in der chemischen Industrie +– Außenhandelsregime +++
• Zölle und Abschöpfungen, Lizenzen, Erstattungen, Abgaben, Schutzklausel
• Reform (2005)• Garantienreise reduzieren sich um 36 %; • 64,2 % Kompensation durch Entkoppelung• Umstrukturierungsfond für die Auflösung der unrentablen Produktion (Kürzung
der Quote), Anreiz für die Produzenten• Zusätzliche Betriebsprämie für die Länder, die die Produktion halbieren• Quote A und B zusammengefasst zu einer Quote, Verlängerung des Systems bis
2014/15 • Abschaffung der Interventionen (Einführung der Beihilfen für private Lagerung
Agrar- und Ernährungspolitik II: Rechtsystem der GAP
•• Wein Wein (große Reform in 2007)– Rodung - Prämie für Aufgabe von Rebflächen (drei Jahre)– Nationale Finanzrahmen + + +
• Absatzförderung in Drittländern, Umstrukturierung/Umstellung von Rebflächen, Modernisierung der Produktionskette, Innovation, Unterstützung für die grüne Weinlese und neue Maßnahmen zum Krisenmanagement.
– Besondere Politik für Ländliche Entwicklung + (oder in Nat.Finanzrahmen)• Verschieden Maßnahmen um die Konkurrenzfähigkeit des Sektors zu verbessern
GAPGAP--GMO XGMO X
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• Verschieden Maßnahmen um die Konkurrenzfähigkeit des Sektors zu verbessern
– Pflanzenrechte (bis zum Jahr 2015 schrittweise abgeschafft) +– Intervention
• Destillation + + (schrittweise Abschaffung)• Beihilfe für private Lagerung
– Einführung der Betriebsprämienregelung – Außenhandelsregime +
• Zölle und Einfuhrpreis, Schutzklausel– Flankierende Maßnahmen
• Weinbauzonen ++• önologische Regelungen• Verwendung von Traubenmost • Klassifizierung von Rebsorten• Mengen und Preisüberwachung, Bezeichnung
Agrar- und Ernährungspolitik II: Rechtsystem der GAP
•• Sonstige pflanzliche ProduktgruppenSonstige pflanzliche Produktgruppen– Reis– Flachs und Hanf– Stärke– Lebende Pflanzen und Waren des Blumenhandels– Tabak– Hopfen– Futter (Saatgut)
GAPGAP--GMO XIGMO XI
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– Futter (Saatgut)– Trockenfutter– Olivenöl– Bananen– BaumwolleReformiert (Entkoppelung) – verschieden Lösungen
•• Landw. Verarbeitungserzeugnisse Landw. Verarbeitungserzeugnisse (Nicht-Anhang I Waren,)– Im Teil der gestützten Agrarprodukte (Milch,...) werden die Außenhandelregime für
Verarbeitungsprodukte (Schokolade: Milch Zucker) durchgeführt.– Außenhandelsregime +
• Zölle und Abschöpfungen, Lizenzen, Erstattungen
Agrar- und Ernährungspolitik II: Rechtsystem der GAP
•• Milch und MilcherzeugnisseMilch und Milcherzeugnisse– Richtpreis für Milch ++– Quotenregelung (Zusatzabgabe) +++– Intervention ++
• Intervention (Butter und MMP) • Beihilfe für private Lagerhaltung
GAPGAP--GMO XIIGMO XII
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• Beihilfe für private Lagerhaltung • Beihilfen für Verfütterung von Magermilch und MMP• ... Verarbeitung von Magermilch ins Kasein• ... Schulmilch
– Direktzahlung – Milchprämie (2004-06, dann Entkoppelung), Milchkuhprämie in AT+
– Außenhandelsregime +++• Zölle und Abschöpfungen, Lizenzen, Erstattungen, Abgaben,
Schutzklausel– Flankierende Maßnahmen
• Promotion, Qualitätsstandards, Anpassungbeitrag für Milchproduzenten
Agrar- und Ernährungspolitik II: Rechtsystem der GAP
•• RindfleischRindfleisch– Intervention +
• Interventionsaufkäufe• Beihilfe für private Lagerhaltung
– Tierprämien +++• Mutterkuhprämie• Sonderprämie für Stiere und Ochsen
GAPGAP--GMO XIGMO XIIIII
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• Sonderprämie für Stiere und Ochsen• Saisonentzerrungsprämie• Schlachtungprämien • Extensivierungsprämie• Einbeziehung in Entkoppelung • 1 Produktionsabhängige Lösung erlaubt (z.B. 75% der Sonderprämie für
männliche Rinder) – Außenhandelsregime ++
• Zölle und Abschöpfungen, Lizenzen, Erstattungen, Abgaben, Schutzklausel
– Flankierende Maßnahmen• Promotion, Qualitätsstandard
Agrar- und Ernährungspolitik II: Rechtsystem der GAP
•• SchafSchaf-- und Ziegenfleischund Ziegenfleisch– Intervention
• Beihilfe für private Lagerhaltung
– Mutterschafprämie ++• Einbeziehung in Entkoppelung • Produktionsabhängige Lösung erlaubt (50 % der Prämie)
– Außenhandelsregime
GAPGAP--GMO XIGMO XIVV
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– Außenhandelsregime• Zölle und Einfuhrpreisschutzklausel
•• SchweinefleischSchweinefleisch– Intervention (Beihilfe für private Lagerung) abgeschafft 2008– Außenhandelsregime
• Zölle und Einfuhrpreis, Exporterstattungen (möglich) Schutzklausel– Flankierende Maßnahmen
• Promotion, Qualitätsstandards•• Geflügel, EierGeflügel, Eier
– Außenhandelsregime• Zölle und Einfuhrpreis, Schutzklausel
– Flankierende Maßnahmen• Promotion, Qualitätsstandards
Agrar- und Ernährungspolitik II: Rechtsystem der GAP
•• Die Politik zur Entwicklung des ländlichen Raums stützt sich Die Politik zur Entwicklung des ländlichen Raums stützt sich im Wesentlichen auf drei Rechtsinstrumente:im Wesentlichen auf drei Rechtsinstrumente:–– die strategischen Leitlinien der EU für die Entwicklung des die strategischen Leitlinien der EU für die Entwicklung des
ländlichen Raumsländlichen Raums, ,
Ländliche Entwicklung ILändliche Entwicklung I
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ländlichen Raumsländlichen Raums, ,
–– die Verordnung des Rates über die Förderung der Entwicklung des die Verordnung des Rates über die Förderung der Entwicklung des ländlichen Raums durch den Europäischen Landwirtschaftsfonds für ländlichen Raums durch den Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER) die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER) (Verordnung (EG) Nr. (Verordnung (EG) Nr. 1698/2005)1698/2005)
–– und und die Durchführungsverordnung der Kommissiondie Durchführungsverordnung der Kommission..
Agrar- und Ernährungspolitik II: Rechtsystem der GAP
•• Strategische Leitlinien müssen in regionalen Strategische Leitlinien müssen in regionalen Entwicklungsplänen umgesetzt werden:Entwicklungsplänen umgesetzt werden:–– Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit der LandVerbesserung der Wettbewerbsfähigkeit der Land-- und und
Forstwirtschaft,Forstwirtschaft,–– Verbesserung der Umwelt und der Landschaft,Verbesserung der Umwelt und der Landschaft,
Ländliche Entwicklung Ländliche Entwicklung IIII
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–– Verbesserung der Umwelt und der Landschaft,Verbesserung der Umwelt und der Landschaft,–– Verbesserung der Lebensqualität im ländlichen Raum Verbesserung der Lebensqualität im ländlichen Raum
und Förderung der Diversifizierungund Förderung der Diversifizierung–– Aufbau lokaler Kapazitäten für Beschäftigung und Aufbau lokaler Kapazitäten für Beschäftigung und
Diversifizierung,Diversifizierung,–– Umsetzung der Prioritäten in Programme,Umsetzung der Prioritäten in Programme,–– Komplementarität zwischen den Komplementarität zwischen den
Gemeinschaftsinstrumenten.Gemeinschaftsinstrumenten.
Agrar- und Ernährungspolitik II: Rechtsystem der GAP
Ländliche Entwicklung2007 - 2013
Schwerpunkt 4: LEADER (5 %)
Ländliche Entwicklung Ländliche Entwicklung IIIIII
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Schwerpunkt 4: LEADER (5 %)
Schwer. 1 Wettbe-werbs-
fähigkeit(10%)
Schwer. 2Umwelt und
Landmanage-ment(25%)
Schwer. 3Diversi-
fizierung(10%)
Einheitliche Programmierung, Finanzierung, Monitoring, Kontrolle
Ein Fonds zur ländlichen Entwicklung
Agrar- und Ernährungspolitik II: Rechtsystem der GAP
• 3 große Ziele – 4 Programmschwerpunkte (Achsen):– Jedem der drei großen Ziele entspricht im Rahmen der
ländlichen Entwicklungsprogramme eine thematische Achse– Die drei thematischen Achsen werden ergänzt durch den
LEADER-Ansatz: Stärkung territorialer Ansätze und der
Ländliche Entwicklung ILändliche Entwicklung IVV
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LEADER-Ansatz: Stärkung territorialer Ansätze und der aktiven Beteiligung der Akteure « vor Ort »
– Für jede Achse muss ein Minimum an Finanzmittelnbereitgestellt werden (10/25/10/5%)
– Für jede thematische Achse steht eine Reihe von Maßnahmen zur Verfügung
• Implementierung durch– Programmplanung, – Finanzmanagement – und Kontrollsysteme
Agrar- und Ernährungspolitik II: Rechtsystem der GAP
1. Strategiedokument der EU mit Leitlinien und Prioritäten für die drei thematischen Achsen
2. Nationale Strategiepläne übertragen die EU-
Etappen der Programmplanung
Ländliche Entwicklung Ländliche Entwicklung VV
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2. Nationale Strategiepläne übertragen die EU-Prioritäten auf die nationale Situation und sichern Komplementarität mit anderen Politiken (insbesondere Kohäsionspolitik)
3. Nationale oder regionale Programme
Agrar- und Ernährungspolitik II: Rechtsystem der GAP
• Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit von Land- und Forstwirtschaft
1. Maßnahmen zur Stärkung der Humanressourcen: Berufsbildung und Information; Niederlassung von Junglandwirten; Vorruhestand; Aufbau von Betriebsführungs-, Vertretungs- und Beratungsdiensten;
Maßnahmen unter Achse 1
Ländliche Entwicklung Ländliche Entwicklung VIVI
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Aufbau von Betriebsführungs-, Vertretungs- und Beratungsdiensten;
2. Maßnahmen zur Verbesserung des physischen Kapitals: Verbesserung der Erzeugungs-, Verarbeitungs- und Vermarktungsstrukturen (Umstrukturierung, Modernisierung); Ausbau der damit verbundenen Infrastrukturen; …
3. Maßnahmen zur Verbesserung der Qualität:Anpassung an neue EU-Normen; Teilnahme an Qualitätssicherungs-programmen; Absatzförderung von Qualitätserzeugnissen durch Erzeugergemeinschaften.
Agrar- und Ernährungspolitik II: Rechtsystem der GAP
Maßnahmen der Achse 2• Agrarumwelt- und Tierschutzmaßnahmen
• Ausgleichszahlungen für naturbedingte Nachteile in Berggebieten und anderen Gebieten mit Benachteiligungen
• Natura 2000-Zahlungen und Maßnahmen entsprechend der
Ländliche Entwicklung Ländliche Entwicklung VIIVII
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• Natura 2000-Zahlungen und Maßnahmen entsprechend der Wasserrahmenrichtlinie
• Nichtproduktive Investitionen
• Erstaufforstung landwirtschaftlicher und nicht-landwirtschaftlicher Flächen
• Zahlungen von Natura 2000 für Waldflächen
• Forst-Umweltmaßnahmen
Agrar- und Ernährungspolitik II: Rechtsystem der GAP
• Diversifizierung der ländlichen Wirtschaft und Verbesserung der Lebensqualität im ländlichen Raum
1. Maßnahmen zur wirtschaftlichen Diversifizierung:Nicht-landwirtschaftliche Tätigkeiten in landwirtschaftlichen
Maßnahmen der Achse 3
Ländliche Entwicklung Ländliche Entwicklung VIIVII
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Nicht-landwirtschaftliche Tätigkeiten in landwirtschaftlichen Betrieben; Gründung und Entwicklung von Kleinstunternehmen; Fremdenverkehr; Erhaltung und Bewirtschaftung des natürlichen Erbes
2. Maßnahmen zur Verbesserung der Lebensqualität:Dienstleistungseinrichtungen zur Grundversorgung für die ländliche Wirtschaft und Bevölkerung; Dorferneuerung und-entwicklung; Schutz und Erhaltung des ländlichen Kulturerbes
3. Maßnahmen zur Berufsbildung und Kompetenzentwicklung
im Rahmen von lokalen Entwicklungsstrategien
Agrar- und Ernährungspolitik II: Rechtsystem der GAP
Schlüsselaktivitäten Achse (4) Leader• Aufbau von Kapazitäten für örtliche
Zusammenarbeit• Förderung von „Public Private Partnerships“, um
innovative Entwicklungsinitiativen voranzutreiben
Ländliche Entwicklung Ländliche Entwicklung VIIIVIII
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innovative Entwicklungsinitiativen voranzutreiben• Förderung von Kooperation und Innovation
– innerhalb eines MS– zwischen MS und Drittstaaten (transnationale Kooperation)
• Verbesserung der örtlichen Vernetzung zwischen Akteuren der Land- und Forstwirtschaft und anderen Wirtschaftszweigen zur Diversifizierung
Agrar- und Ernährungspolitik II: Rechtsystem der GAP
•• Horizontale Rechtsgebiete:Horizontale Rechtsgebiete:
–– Finanzierung der GAP Finanzierung der GAP • Implementierung, Finanzierung, Kontrolle
GAPGAP--Horizontal IHorizontal I
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• Implementierung, Finanzierung, Kontrolle
–– Staatliche Beihilfe Staatliche Beihilfe
–– Spezielle Landwir. Herkunftsbezeichnung Spezielle Landwir. Herkunftsbezeichnung
–– Biologischer Landbau Biologischer Landbau –– FADN FADN -- BuchhaltungBuchhaltung
–– SonstigesSonstiges
Agrar- und Ernährungspolitik II: Rechtsystem der GAP
•• Finanzierung der GAP Finanzierung der GAP –– Verordnung (EG) Nr. 1290/2005 des Rates vom 21. Juni 2005 über die Verordnung (EG) Nr. 1290/2005 des Rates vom 21. Juni 2005 über die
Finanzierung der Gemeinsamen AgrarpolitikFinanzierung der Gemeinsamen Agrarpolitik– Ein einheitlicher Rechtsrahmen für die Finanzierung der GAP – Ausgaben. – Zwei neue Fonds eingerichtet:
• der Europäische Garantiefonds für die Landwirtschaft (EGFL) • und der Europäische Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen
Raums ( ELER ).
GAPGAP--Horizontal IIHorizontal II
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Raums ( ELER ). – Beide Fonds funktionieren in ähnlicher Weise.
•• Zahlstelle(n) in MitgliedstaatenZahlstelle(n) in Mitgliedstaaten– die Zahlungen zu tätigen
• die Rechnungsführung der Zahlstellen zu überwachen. • wirksamen Schutz der finanziellen Interessen der Gemeinschaft.
– Für einzelnen oder mehreren GMO, Ländl. Entwicklungspolitik• Ministerium, Teil der M., selbständige Organisationen• auch Marktordnung- und Interventionsstellen• Österreich AMA, Landwirtschaftsministerium
–– EUEU--FinanzierungFinanzierung• 1. Säule: 100 % von EU• 2. Säule: Ländl.Entw.: EU-Ko-Finanzierung der Nation. oder regionalen Programme
– Kontrolle durch die EU-Organe
Agrar- und Ernährungspolitik II: Rechtsystem der GAP
•• Finanzierung der GAP Finanzierung der GAP –– HaushaltkontrolleHaushaltkontrolle
• innere, externe, EU-Ebene
–– INVEKOS INVEKOS (Integriertes Verwaltungs- und
GAPGAP--Horizontal IIIHorizontal III
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–– INVEKOS INVEKOS (Integriertes Verwaltungs- und Kontrollsystem)
• automatisiert und datenbankunterstützt• System zur Identifizierung der landw.genutzten
Parzellen• Beihilfeanträge (Mehrfachantrag)• ein integriertes Kontrollsystem (EDV, „on the spot“)• Ein einheitliches System zur Erfassung der
Betriebsinhaber
Agrar- und Ernährungspolitik II: Rechtsystem der GAP
•• Staatliche Beihilfen Staatliche Beihilfen – Das sind alle staatlichen oder aus staatlichen Mitteln stammenden
Beihilfen, einschließlich der durch parafiskale Abgaben finanzierten Beihilfen, zu verstehen, die im Zusammenhang mit Wirtschaftstätigkeiten zur Erzeugung, Verarbeitung und Vermarktung landwirtschaftlicher Erzeugnisse gewährt werden
– Sie müssen den allgemeinen Grundsätzen der Wettbewerbspolitik,
GAPGAP--Horizontal IVHorizontal IV
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– Sie müssen den allgemeinen Grundsätzen der Wettbewerbspolitik, der GAP und den internationalen Verpflichtungen der Gemeinschaft entsprechen.
– Die Beihilfen sollen von der Kommission genehmigt werden(Notifizierung) durch die Kommission, verschiedene Verfahren.
– Beispiele:• keine GMO spezifische Beihilfen• Beratung, Forschung, Ausbildung• Umweltschutz• Schadenersatz bei Naturkatastrophen• strukturpolitische Maßnahmen (Investitionsförderung, Verarbeitung,...)• sonstiges...
Agrar- und Ernährungspolitik II: Rechtsystem der GAP
Spezielle landw. Herkunftsbezeichnung Spezielle landw. Herkunftsbezeichnung – Lebensmittelqualitätszertifizierung– Systeme zum Schutz und zur Aufwertung von besonderen
Agrarerzeugnissen und Lebensmitteln mit Herkunftsbezeichnung• Die geschützte Ursprungsbezeichnung (g.U.) besagt, dass Erzeugung,
Verarbeitung und Herstellung eines Erzeugnisses in einem bestimmten geographischen Gebiet nach einem anerkannten und festgelegten Verfahren
GAPGAP--Horizontal IVHorizontal IV
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geographischen Gebiet nach einem anerkannten und festgelegten Verfahren erfolgen müssen.
• Bei der geschützten geografischen Angabe (g.g.A.) besteht eine Verbindung zwischen mindestens einer der Produktionsstufen, der Erzeugung, Verarbeitung oder Herstellung und dem Herkunftsgebiet oder es kann sich um ein Erzeugnis mit besonderem Renommee handeln.
• Die garantiert traditionelle Spezialität (g.t.S.) bezieht sich nicht auf einen geographischen Ursprung, sondern hebt die traditionelle Zusammensetzung des Produkts oder ein traditionelles Herstellungs- und/oder Verarbeitungsverfahren hervor.
– Ziele:• Um die Diversifizierung der landwirtschaftlichen Produktion zu fördern. • Um Produktbezeichnungen gegen Missbrauch und Nachahmung zu schützen. • Um dem Verbraucher durch Produktinformationen über Erzeugnisse mit
Herkunftsbezeichnungen oder besonderen Merkmalen eine Orientierungshilfe zu geben
Agrar- und Ernährungspolitik II: Rechtsystem der GAP
•• Biologischer LandbauBiologischer Landbau– Erzeugungsvorschriften
– zugelassene Betriebsmittel
– Verarbeitung
GAPGAP--Horizontal IVHorizontal IV
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– Verarbeitung
– Kontrolle
Agrar- und Ernährungspolitik II: Rechtsystem der GAP
•• Freiheit des WarenverkehrsFreiheit des Warenverkehrs– Kennzeichnung der Lebens- und Betriebsmittel– Additiven und Kontamination der Lebensmittel– Lebensmittel mit besonderem Nutrationswert – Lebensmittelhygiene– Kontrolle
AgrarrechtlicheAgrarrechtliche Wirkung IWirkung I
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– Kontrolle
•• Freiheit des KapitalverkehrsFreiheit des Kapitalverkehrs– Bodeneigentumsfrage (der Ausländer)
•• WettbewerbWettbewerb– staatliche Beihilfen (keine Störung der Märkte)– sonderagrarrechtliche Regelungen
•• WirtschaftsWirtschafts-- und Währungsunionund Währungsunion– Gemeinsame Währung - Euro– agrarrechtliche Sonderregelungen abgeschafft
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•• ZollZoll-- und Handelspolitikund Handelspolitik– Zollunion - Gemeinsame Zolltarife– Zoll- und Handelsabkommen
• GATT/WTO, EWR
Agrarrechtliche Wirkung Agrarrechtliche Wirkung IIIIII
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• GATT/WTO, EWR• Handelsquoten für Partnern • Entwicklungsstaaten (ACP - 70 Staaten)• Assoziierungsstaaten• Ausfuhrpolitik
– handelspolitische Schutzmaßnahmen– Sonderregelungen GAP
Agrar- und Ernährungspolitik II: Rechtsystem der GAP
•• UmweltpolitikUmweltpolitik– „Nitratrichtlinie“ - Wasser– „Habitatrichtlinie - Biodiversität– „Wildlebende Vogelarten Richtlinie“
Agrarrechtliche Wirkung IVAgrarrechtliche Wirkung IV
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– „Wildlebende Vogelarten Richtlinie“– GMO - Richtlinie– „Genetische Ressourcen - Richtlinie– Bodenschutz-Richtlinie - derzeit keine Einigung
•• StrukturStruktur-- und Regionalpolitikund Regionalpolitik– Programmierung, Finanzierung, Implementierung,
Kontrolle– Ländliche Entwicklungspolitik früher als ein Teil, jetzt nur
noch gleiche Regulirengssysteme
Agrar- und Ernährungspolitik II: Rechtsystem der GAP
•• GrundsätzeGrundsätze•• VeterinärrechtVeterinärrecht•• Futtermittel Futtermittel –– TierernährungTierernährung•• Pytosanitärrecht und PflanzenschutzmittelPytosanitärrecht und Pflanzenschutzmittel
Lebensmittelsicherheit ILebensmittelsicherheit I
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•• Pytosanitärrecht und PflanzenschutzmittelPytosanitärrecht und Pflanzenschutzmittel•• Genetisch veränderte OrganismenGenetisch veränderte Organismen•• Herstellung von LebensmittelnHerstellung von Lebensmitteln•• VerbraucherinformationenVerbraucherinformationen•• SonstigesSonstiges
–– SaatSaat-- und Pflanzgut, Sortenschutzund Pflanzgut, Sortenschutz–– Biologischer LandbauBiologischer Landbau
Agrar- und Ernährungspolitik II: Rechtsystem der GAP
•• Grundsätze der „Lebensmittelsicherheit“Grundsätze der „Lebensmittelsicherheit“– kein einheitlicher Begriff, Querschnitaufgabe für verschiedene
Gebiete (GAP, Binnenmarkt, Schutz der Verbraucher,…), verschiedene Rechtsgebiete,
– Grundziele: • gesundheitlicher Schutz und Sicherheit der Konsumenten, Tiere und
Pflanzen• Qualität
Lebensmittelsicherheit IILebensmittelsicherheit II
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• Qualität• Vertrauen von Verbraucher
– Grundsätze:• Integrität der Lebensmittelkette• Risikoanalyse• Eigene Verantwortung der Betriebe• Rückfolgerung der Erzeugnisse• Klare und präzise Information im Entstehen
– die Politik im Entstehen!– Einheitliche Kompetenz über einzelne Gebiete– vertikale Kontrolle: „from farm to fork“– Strategien und Institutionen (Europäische Behörde für
Lebensmittelsicherheit
Agrar- und Ernährungspolitik II: Rechtsystem der GAP
•• VeterinärrechtVeterinärrecht– Kontrolle des Verkehrs mit Tieren und tierischen Produkten
• Grenzkontrolle, Binnenmarktkontrollle– Bekämpfung von Tierseuchen– Tierarzneimittel– Hygiene der tierischen Produkte
Lebensmittelsicherheit IIILebensmittelsicherheit III
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– Hygiene der tierischen Produkte• Zulassung von Betrieben, zwei Betriebstypen• Kapazität und Kontrolle
– Tierhaltung/Tierschutz– Tierzucht
•• FuttermittelFuttermittel -- TierernährungTierernährung– Die Merkmale der Futtermittel in Verkehr– Zusatzstoffe, – Höchstgehalte an unerwünschten Stoffen– Kontrolle
Agrar- und Ernährungspolitik II: Rechtsystem der GAP
•• Pytosanitärrecht Pytosanitärrecht – Schadorganismen und Schutzgebiete– Pflanzenpaß und Pflanzengesundheitserzeugnisse
•• PflanzenschutzmittelPflanzenschutzmittelrechtrecht
Lebensmittelsicherheit VLebensmittelsicherheit V
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•• PflanzenschutzmittelPflanzenschutzmittelrechtrecht– Verkehr– Wirkstoffliste– Zulassung
•• SaatSaat-- und Pflanzgutund Pflanzgut– Zulassung, Sortenkatalog, Kontrolle
•• SortenschutzSortenschutz– Rechtschutz, Nachbausaatgut