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Die Erhebung der EEG-Umlage auf die
Eigenversorgung durch die
Übertragungsnetzbetreiber
22. Fachgespräch der Clearingstelle EEG
Berlin, 23.09.2015
Patrick Goldmann
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2 / 35 Die Erhebung der EEG-Umlage auf die Eigenversorgung durch die Übertragungsnetzbetreiber / Berlin, 23.09.2015 /
Patrick Goldmann
Agenda
1. Der Übertragungsnetzbetreiber 50Hertz
2. Der EEG-Abwicklungsprozess
3. Die Abwicklung zw. Verteil- und Übertragungsnetzbetreiber
4. Die Abwicklung zw. Eigenversorger und Übertragungsnetzbetreiber
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Der Übertragungsnetzbetreiber 50Hertz
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4 / 35 Die Erhebung der EEG-Umlage auf die Eigenversorgung durch die Übertragungsnetzbetreiber / Berlin, 23.09.2015 /
Patrick Goldmann
- Rückgrat einer sicheren Stromversorgung für
über 18 Millionen Menschen in Deutschland
- Systemverantwortlich für Berlin, Brandenburg,
Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern,
Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen
- Verantwortlich für Betrieb, Instandhaltung und
Ausbau der „Stromautobahnen“
(220 kV und 380 kV)
Der Übertragungsnetzbetreiber 50Hertz
Hamburg
Berlin
Abwicklung zw. EV und ÜNB Abwicklung zw. VNB und ÜNB EEG-Abwicklungsprozess 50Hertz
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5 / 35 Die Erhebung der EEG-Umlage auf die Eigenversorgung durch die Übertragungsnetzbetreiber / Berlin, 23.09.2015 /
Patrick Goldmann
50Hertz als Teil einer internationalen
Unternehmensgruppe
60 % (Börsennotiert in Belgien)
40 % (Australischer Infrastrukturfond)
100%
100%
100%
50Hertz Offshore GmbH
50Hertz Transmission GmbH
Abwicklung zw. EV und ÜNB Abwicklung zw. VNB und ÜNB EEG-Abwicklungsprozess 50Hertz
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6 / 35 Die Erhebung der EEG-Umlage auf die Eigenversorgung durch die Übertragungsnetzbetreiber / Berlin, 23.09.2015 /
Patrick Goldmann
Das Stromversorgungssystem im 50Hertz-Gebiet
6
7 Übertragungsnetzbetreiber
Amprion
TenneT
TransnetBW
CEPS
Energinet.dk
PSE
9 Windparks
7 onshore
2 offshore
3 Stahlwerke
8 Verteilnetzbetreiber
141 Verteilnetzbetreiber
1200 Windparks
Sonstige VNB, geschl. VNB
E.DIS
ENSO Netz
HSN Magdeburg
MITNETZ Strom
Stromnetz Berlin
Stromnetz Hamburg
TEN
WEMAG Netz
PV-, Biomasse- und sonstige EEG-Anlagen
200 Windparks
PV-, Biomasse- und sonstige EEG-Anlagen
PV-, Biomasse- und sonstige EEG-Anlagen KWK und IKW
ÜNB-Ebene (400 kV, 220 kV)
VNB - 1. Ebene (< 110 kV)
VNB - 2. bis m. Ebene (< 110 kV)
VNB - n. Ebene (< 110 kV)
Ka
sk
ad
ieru
ng
KWK und IKW
12 konv. Kraftwerke/Speicher
Schwarze Pumpe
Boxberg
Jänschwalde
Lippendorf
Reuter West
Goldisthal
Markersbach
Hohenwarte II
Brunsbüttel (GKW)
Moorburg
Rostock
Schkopau
KWK und IKW
Stand: Ende 2014
Abwicklung zw. EV und ÜNB Abwicklung zw. VNB und ÜNB EEG-Abwicklungsprozess 50Hertz
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Patrick Goldmann
Übertragungsnetze als Rückgrat der
Energieversorgung in Deutschland und Europa
Transportnetzeigentümer
Marktentwickler
Treuhänder EEG-Abwicklung
Verantwortlich für Betrieb, Instandhaltung und
Ausbau der Höchstspannungsleitungen und
Stromkreuzungen (Umspannwerke) sowie für
direkte Anschlüsse von Größterzeugern und
Verbrauchern (inkl. Offshore).
Katalysator der Strommarktentwicklung,
insbesondere in Nord- und Zentralosteuropa.
Verantwortlich für das Management der EEG-
Zahlungsströme.
Quelle: 50Hertz
Systemführer
Verantwortlich für Systemstabilität des
Übertragungsnetzes – rund um die Uhr:
Frequenz- und Spannungsregelung,
Engpassmanagement.
Abwicklung zw. EV und ÜNB Abwicklung zw. VNB und ÜNB EEG-Abwicklungsprozess 50Hertz
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Patrick Goldmann
Bereich Kundenmanagement/ Abwicklung
• EEG-Einspeisung
Kundenmanagement
Erfassung von Anlagenstammdaten
Betreuung der EE-Direkteinspeiser
Abwicklung EEG-Entschädigungszahlungen
Jahresabrechnung
Testierung
• Umlageprozesse
Kundenmanagement EVU und Klein-EVU EEG-Umlage KWK-Umlage OHU-Umlage AbLa-Umlage §19(2)-StromNEV-Umlage Jahresabrechnung/ Testierung Prognose
Abwicklung zw. EV und ÜNB Abwicklung zw. VNB und ÜNB EEG-Abwicklungsprozess 50Hertz
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Der EEG-Abwicklungsprozess
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10 / 35 Die Erhebung der EEG-Umlage auf die Eigenversorgung durch die Übertragungsnetzbetreiber / Berlin, 23.09.2015 /
Patrick Goldmann
Bisheriger Abwicklungsprozess
Stromfluss Geldfluss
EEG-Konto
Strommarkt
Str
om
-
bö
rse
ÜNB
Lieferant
VNB
EEG-
Anlage
Privilegierter
Endkunde
Quelle: In Anlehnung an Umsetzungshilfe zum EEG 2009 des BDEW
Horizontaler Belastungsausgleich
Vertikaler Belastungsausgleich
Kosten/Erlöse durch Vermarktung
Vermarktung durch ÜNB
Dir
ektv
erm
ark
tun
g
Erl
öse
du
rch
Dir
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erm
ark
tun
g
EE
G-U
mla
ge
durc
h
Drittbelie
feru
ng
Auf Antrag:
reduzierte EEG-Umlage
auf Strompreis
Endkunde
Bundesweit einheitl.
EEG-Umlage
auf Strompreis
Abwicklung zw. EV und ÜNB Abwicklung zw. VNB und ÜNB EEG-Abwicklungsprozess 50Hertz
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Jetziger Abwicklungsprozess (inkl. EV)
Stromfluss Geldfluss
EEG-Konto
Strommarkt
Str
om
-
bö
rse
ÜNB
Lieferant
VNB
EEG-
Anlage
Privilegierter
Endkunde
Quelle: In Anlehnung an Umsetzungshilfe zum EEG 2009 des BDEW
Horizontaler Belastungsausgleich
Vertikaler Belastungsausgleich
Kosten/Erlöse durch Vermarktung
Vermarktung durch ÜNB
Dir
ektv
erm
ark
tun
g
Erl
öse
du
rch
Dir
ektv
erm
ark
tun
g
EE
G-U
mla
ge
durc
h
Drittbelie
feru
ng
Auf Antrag:
reduzierte EEG-Umlage
auf Strompreis
Endkunde
Bundesweit einheitl.
EEG-Umlage
auf Strompreis
Abwicklung zw. EV und ÜNB Abwicklung zw. VNB und ÜNB EEG-Abwicklungsprozess 50Hertz
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12 / 35 Die Erhebung der EEG-Umlage auf die Eigenversorgung durch die Übertragungsnetzbetreiber / Berlin, 23.09.2015 /
Patrick Goldmann
Zuständigkeiten der Abwicklung der EEG-Umlage
auf Eigenversorgung
Abwicklung zw. EV und ÜNB Abwicklung zw. VNB und ÜNB EEG-Abwicklungsprozess 50Hertz
• Laut AusglMechV sind die ÜNB nur für die Erhebung der Umlage zuständig:
• Bei Anlagen direkt am Übertragungsnetz
• Bei Anlagen an Abnahmestellen, an denen die EEG-Umlage nach der BesAR
begrenzt ist
• Bei Anlagen, deren Strom auch an Dritte geliefert wird
• In Fällen des § 61 Abs. 1 S. 3 EEG
• Ansonsten wird die EEG-Umlage nach § 61 durch den zuständigen
(Verteil-)Netzbetreiber abgewickelt
• nach § 8 AusglMechV müssen die erhaltenen Zahlungen entsprechend an die
Übertragungsnetzbetreiber weitergeleitet werden
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13 / 35 Die Erhebung der EEG-Umlage auf die Eigenversorgung durch die Übertragungsnetzbetreiber / Berlin, 23.09.2015 /
Patrick Goldmann
• Neue „Kunden“, die bisher nicht in die Abwicklung des EEG einbezogen waren
→ Unklarheit vieler Anlagenbetreiber, ob und in welcher Art Eigenversorgung vorliegt
→ geringe Kenntnis der gesetzlichen Grundlage
→ hoher Erläuterungsaufwand bei neuen Playern im Markt
• Erhöhter Abrechnungsaufwand bei Eigenversorgung an Abnahmestellen mit Besonderer
Ausgleichsregelung (bes. bei mehreren EV-Anlagen mit untersch. Umlagekategorien)
• Abstimmung zw. VNB und ÜNB bezüglich:
→ Abgleich der abgewickelten Anlagen
→ unklaren Zuständigkeiten
→ Meldepflichtsverletzungen bei Fällen nach § 60, welche bisher nicht zu Umlage
gemeldet sind, z.B. Mietkonstellationen, Pachtmodelle
Herausforderungen
Abwicklung zw. EV und ÜNB Abwicklung zw. VNB und ÜNB EEG-Abwicklungsprozess 50Hertz
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Die Abwicklung zw. Verteil- und
Übertragungsnetzbetreiber
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15 / 35 Die Erhebung der EEG-Umlage auf die Eigenversorgung durch die Übertragungsnetzbetreiber / Berlin, 23.09.2015 /
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• Anlagenbetreiber zahlen angemessene Abschläge an zuständige Verteilnetzbetreiber
• Verteilnetzbetreiber melden Mengen an den ÜNB und leiten erhobene Abschläge
entsprechend weiter → aggregiert über alle Anlagen, d.h. nicht anlagenscharf
• Meldung innerhalb der monatlichen Abrechnungsdatei in speziellen
Abrechnungskategorien:
Unterjährige Abwicklung
Abwicklung zw. EV und ÜNB Abwicklung zw. VNB und ÜNB EEG-Abwicklungsprozess 50Hertz
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16 / 35 Die Erhebung der EEG-Umlage auf die Eigenversorgung durch die Übertragungsnetzbetreiber / Berlin, 23.09.2015 /
Patrick Goldmann
Beispiel Abrechnungsdatei
Abwicklung zw. EV und ÜNB Abwicklung zw. VNB und ÜNB EEG-Abwicklungsprozess 50Hertz
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17 / 35 Die Erhebung der EEG-Umlage auf die Eigenversorgung durch die Übertragungsnetzbetreiber / Berlin, 23.09.2015 /
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Beispiel Abrechnungsdatei
Abwicklung zw. EV und ÜNB Abwicklung zw. VNB und ÜNB EEG-Abwicklungsprozess 50Hertz
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18 / 35 Die Erhebung der EEG-Umlage auf die Eigenversorgung durch die Übertragungsnetzbetreiber / Berlin, 23.09.2015 /
Patrick Goldmann
• Bis zum 31.05. des Folgejahres testiert der VNB dem ÜNB die „realen“ Mengen für das
Abrechnungsjahr
• Abrechnung erfolgt anlagenscharf bei EEG-Anlagen
→ Meldung über einheitlichen Anlagenschlüssel möglich
• Meldung sonstiger Anlagen kumuliert
→ kein einheitlicher Anlagenschlüssel vorhanden
→ Plausibilisierung nur schwer möglich
→ Anlagescharfe Meldung aller Anlagen wäre wünschenswert
• Korrekturen sind innerhalb folgender Jahresabrechnungen nach § 62 EEG möglich
Jahresabrechnung
Abwicklung zw. EV und ÜNB Abwicklung zw. VNB und ÜNB EEG-Abwicklungsprozess 50Hertz
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• Beginn der Abwicklung VNB – ÜNB zur Monatsabrechnung 07/2015
• Bisher ca. 9 kleine VNB in der Abwicklung
→ ca. 60 MWh monatlich
• Großteil der Meldungen wird zur Jahresabrechnung 2014/2015 im nächsten Jahr
erwartet
Jetziger Stand
Abwicklung zw. EV und ÜNB Abwicklung zw. VNB und ÜNB EEG-Abwicklungsprozess 50Hertz
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Die Abwicklung zw. Eigenversorger und
Übertragungsnetzbetreiber
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21 / 35 Die Erhebung der EEG-Umlage auf die Eigenversorgung durch die Übertragungsnetzbetreiber / Berlin, 23.09.2015 /
Patrick Goldmann
1. Grundsätzliche Klärung des Sachverhaltes
a. Feststellen, ob Eigenversorgung und/ oder Drittbelieferung vorliegt
b. Einordnung Eigenversorgungsanlagen in Umlagekategorien
2. Einfache Abwicklung der Abrechnung
a. Prognoseerfassung und
b. Datenpflege über Onlineportal
c. Automatisierte Rechnungserstellung
→ möglichst hoher Automatisierungsgrad bei der Abwicklung der Eigenversorgung analog
zum bereits bestehenden Prozess
Voraussetzungen einer effizienten Abwicklung:
Abwicklung zw. EV und ÜNB Abwicklung zw. VNB und ÜNB EEG-Abwicklungsprozess 50Hertz
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Patrick Goldmann
Kategorisierung der EV-Anlage
Abklärung, ob Eigenversorgung und/ oder Drittbelieferung vorliegt
Fragen zur Eigenversorgungsanlage
• Energieträger
• Leistung
• Beginn der Eigenversorgung
• Angaben zu evtl. Bestandsschutz
• Angaben zu Anlagen mit Umlagebefreiung nach § 61 Abs. 2 (z.B. Inselnetze)
Fragen zur Zuständigkeit von ÜNB oder VNB
• Versorgung von Abnahmestellen mit Privilegierung (Bes. Ausgleichsregelung)
• Direkter Netzanschluss an 50Hertz-Netz
• Anlagen mit Drittbelieferung und Eigenversorgung
• Fälle nach § 61 Abs. 1 S. 3, z.B. direkter Strombörsenbezug
Abwicklung zw. EV und ÜNB Abwicklung zw. VNB und ÜNB EEG-Abwicklungsprozess 50Hertz
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Anlagenkategorien
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24 / 35 Die Erhebung der EEG-Umlage auf die Eigenversorgung durch die Übertragungsnetzbetreiber / Berlin, 23.09.2015 /
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Fragebogen zur Einordnung
Abwicklung zw. EV und ÜNB Abwicklung zw. VNB und ÜNB EEG-Abwicklungsprozess 50Hertz
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25 / 35 Die Erhebung der EEG-Umlage auf die Eigenversorgung durch die Übertragungsnetzbetreiber / Berlin, 23.09.2015 /
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Fragebogen zur Einordnung
Abwicklung zw. EV und ÜNB Abwicklung zw. VNB und ÜNB EEG-Abwicklungsprozess 50Hertz
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26 / 35 Die Erhebung der EEG-Umlage auf die Eigenversorgung durch die Übertragungsnetzbetreiber / Berlin, 23.09.2015 /
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Abwicklung zw. EV und ÜNB Abwicklung zw. VNB und ÜNB EEG-Abwicklungsprozess 50Hertz
Fragebogen zur Einordnung
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27 / 35 Die Erhebung der EEG-Umlage auf die Eigenversorgung durch die Übertragungsnetzbetreiber / Berlin, 23.09.2015 /
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Screenshots Erstanmeldung
Abwicklung zw. EV und ÜNB Abwicklung zw. VNB und ÜNB EEG-Abwicklungsprozess 50Hertz
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28 / 35 Die Erhebung der EEG-Umlage auf die Eigenversorgung durch die Übertragungsnetzbetreiber / Berlin, 23.09.2015 /
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Abwicklung zw. EV und ÜNB Abwicklung zw. VNB und ÜNB EEG-Abwicklungsprozess 50Hertz
Screenshots Erstanmeldung
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29 / 35 Die Erhebung der EEG-Umlage auf die Eigenversorgung durch die Übertragungsnetzbetreiber / Berlin, 23.09.2015 /
Patrick Goldmann
• Anlagenbetreiber prognostizieren Monatsmengen über Portal anlagenscharf
→ Meldefrist bis 25. eines Monats analog Meldungen nach § 60 EEG
• Grenze für Erhebung von Abschlägen ab fester Leistungsschwelle
→ keine Unterscheidung von Solar- und sonstigen EEG-Anlagen
→ Grenze von 30 – 100 kW denkbar
• Erhebung von Abschlägen wird kundenspezifisch festgelegt, d.h.
→ einheitliche Abrechnung aller Anlagen eines Kunden
• Bei Anlagen mit (vermeintlicher) Umlagebefreiung
→ Abfrage von entsprechenden Nachweisen direkt bei Anmeldung/ im Nachhinein
Unterjährige Abwicklung
Abwicklung zw. EV und ÜNB Abwicklung zw. VNB und ÜNB EEG-Abwicklungsprozess 50Hertz
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30 / 35 Die Erhebung der EEG-Umlage auf die Eigenversorgung durch die Übertragungsnetzbetreiber / Berlin, 23.09.2015 /
Patrick Goldmann
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• Mengenmeldung und Datenverwaltung
→ Erweiterung der jetzigen Funktionalität um EV
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• Mengenmeldung und Datenverwaltung
→ Erweiterung der jetzigen Funktionalität um EV
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• Mengenmeldung und Datenverwaltung
→ An- und Abmeldung von Eigenversorgungsanlagen in Anlehnung der Erstregistrierung
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• Meldefrist laut AusglMechV: 28.02. des Folgejahres
• Meldung erfolgt anlagenscharf über alle registrierten Anlagen
→ Vermeidung von doppelter Abrechnung einzelner Anlagen muss durch Abgleich mit
VNB sichergestellt werden
→ Abgleich mit VNB-Daten wahrscheinlich erstmalig zum 31.05. möglich
(Jahresabrechnung VNB)
• Jahresabrechnung der Eigenversorgung erfolgt kombiniert mit Jahresabrechnung der
EVU
• Überprüfung von Meldepflichtsverletzungen im Nachgang
Jahresabrechnung
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• Bereitstellung des Fragebogens zur Anmeldung sowie der erweiterten
Portalfunktionalitäten zum Q4 2015
• Beginn der Abwicklung Eigenversorger – ÜNB zur Monatsprognose 01/2016
→ daher bisher keine konkreten Mengenmeldungen
→ Voranmeldungen vorhanden
Jetziger Stand
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Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit!
Berlin, 23.09.2015
Patrick Goldmann
50Hertz Transmission GmbH
Eichenstraße 3A
12435 Berlin
030 - 5150 - 2632
www.50Hertz.com