die alte waschmaschine
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Die alte Waschmaschine. - PowerPoint PPT PresentationTRANSCRIPT
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Die alte Waschmaschine
Sie haben eine zehn Jahre alte Waschmaschine, bei der noch kein „Aqua-Stop“ eingebaut ist. Just als sie etwas länger außer Haus sind, bricht während dem Waschgang ein Schlauch und das Bad wird völlig überschwemmt. Beträchtliche Mengen von Wasser dringen in die Mauern ein, was dazu führt, dass im darunter liegenden Restaurant die Decke völlig durchweicht wird und schließlich sogar der Verputz herunterfällt. Die Decke muss entfeuchtet und anschließend neu gestrichen werden. Der Restaurantbetrieb muss folglich für drei Wochen eingestellt werden. Der Schaden beträgt 30.000,- €.
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Kaufvertrag
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Kauf und Tausch
Praktische Bedeutung ...! Regelung im Gesetz:
Tausch: Austausch "Sache gegen Sache“; §§ 1045 ff ABGB Kauf : Austausch "Sache gegen Geld“; §§ 1053 ff ABGB
Historische Entwicklung: Schenkung Tausch KaufDie unentgeltliche Schenkung ist Wurzel der entgeltlichen Verträge
Kauf = Prototyp entgeltlicher Verträge Kauf und Tausch sind Konsensualverträge / -kontrakte Beide Verträge sind formfrei! – Auch der Liegenschaftskauf ? Abschluss des Kaufvertrags
Kaufvertrags-Perfektion = gültig geschlossen, aber noch nicht erfüllt; noch kein Eigentumserwerb!
Auch die Kaufpreiszahlung bewirkt nicht den Eigentumsübergang
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Kauf: Gegenseitige Rechte und Pflichten
Pflicht Kaufgegenstand zu übergeben: Verschaffungspflicht
Recht auf Übergabe des Kaufgegenstands
Geldgläubiger +Sachschuldner
Geldschuldner +Sachgläubiger
VK und K sind zugleich Gläubiger und Schuldner und können daher in Gläubiger- und Schuldnerverzug geraten
Sog Synallagma: Zwischen Leistung und Gegenleistung besteht bei entgeltlichen Verträgen eine mehrfache (genetische, funktionale etc) Verknüpfung der gegenseitigen Rechte (als Gläubiger) und Pflichten (als Schuldner)
Haupt(leistungs)pflichten
§§ 1061, 1062 ABGB
KVK
Recht auf Kaufpreis
Kaufpreis-zahlungs-
pflicht
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Haupt- und Neben(leistungs)pflichten
Recht auf KaufpreisPflicht zur
Kaufpreiszahlung
Pflicht Kaufgegenstand zu übergeben
Recht auf Übergabe des Kaufgegenstands
VK KHaupt(leistungs)pflichten
Neben Haupt(leistungs)pflichten bestehen häufig auch Neben(leistungs)rechte und -pflichten:
● zB Verwahrung des Kaufgegenstands; § 1061 ABGB● Insbes aber Schutz-, Sorgfalts- und Aufklärungs-
pflichten: zB Montage-, Gebrauchs- oder Reparaturanweisung; Informationsrechte: zB Hotline
zB beim Kauf
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Besonderheiten des Liegenschaftskaufs (1)
Auch formfrei gültig!
Aber: schriftliche Vertragsausfertigung für Verbücherung nötig
Sie ist Erfüllung(shandlung) des mündlich geschlossenen Vertrags !
Grundbuchsverfahren ist ein Aktenverfahren Aufsandung(serklärung): § 32 GBG
Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamts
Allenfalls weitere Genehmigungen nötig ! ZB grundverkehrsbehördliche Genehmigung
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Liegenschaftskauf (2)
Sicherungsmöglichkeiten sind wichtig: Anmerkung der Rangordnung + RangO-
Bescheid – sichert den VK und K; §§ 53 ff GBG
Restkaufpreishypothek– sichert nur Verkäufer
Treuhandlösung– sichert beide, jedoch...!
Zurückhalten der Aufsandungserklärung– Sichert nur Verkäufer – Eine Art
Eigentumsvorbehalt! Nunmehr: BTVG 1997
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KSchG
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ABGB, UGB und KSchG
ABGBGrundlage für alle Rechtsgeschäfte
UGB Sonderregeln für Unternehmer
KSchG Sonderregeln
für Verbraucher
Zusammenspiel der Vorschriften von ABGB, UGB und KSchG: Sie gelangen häufig gleichzeitig zur Anwendung
Gemeinsamer Anwendungsbereich
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Konsumentenschutzgesetz / KSchGBGBl 1979/140
Schutz von Verbrauchern vor Überrumpelung und unlauterem Wettbewerb
Überlegungen des Gesetzgebers: Beeinträchtigung der Vertragsfreiheit (vor allem der
Inhaltsfreiheit) durch Vertragsschablonen und aggressive Vertriebsmethoden
SITUATION FRÜHER:● Einzelverträge ● Rechtsgeschäfte über einfache Bedarfsgegenstände● persönlicher Kontakt der Kontrahenten● Geringe wirtschaftliche Unterschiede● Überschaubarkeit des Marktes
JETZT: ● Massengeschäft ● größere Tragweite der Geschäfte● Undurchschaubarkeit der Produktion und der Vertriebs- methoden für Konsumenten● Konzentration der Anbieter● Riesiges Warenangebot
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KSchG 1979
§ 1: Legaldefinitionen - zB Verbraucher, Unternehmer
§ 2 Abs 2: relativ zwingendes Recht
§§ 3, 4: Rücktrittsrecht bei Haustürgeschäften
§ 5: Kostenvoranschläge
§§ 5a-5j: Vertragsschlüsse im Fernabsatz
§ 6: unzulässige Vertragsbestandteile
§ 7 Mäßigung von An- und Reugeld
§§ 8, 9, 9a, 9b, 23: Gewährleistung + Garantie
§ 12: Verbot der Gehaltsabtretung
§ 13: Terminsverlust
§ 14: Gerichtsstand
§ 15: Verträge über wiederkehrende Leistungen
§§ 25a-25d: Kredite von Ehegatten und Verbrauchern
§§ 27b – i: Heimverträge
§§ 28, 29: Verbandsklage
§§ 30a ff: Immobiliengeschäfte
§§ 31b-31f: Reiseveranstaltungsvertrag
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AGBAllgemeine Geschäftsbedingungen
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AGB - Allgemeines
Zweck: Kaufmännisch-rechtliche Rationalisierung AGB : Vertragsschluss unter Beifügung von AGB (Vertrags) Formblätter: das sind "vorgefertigte" Verträge
Rationalisierung durch AGB: Kurze Vertragstexte und Offerten werden möglich Typisierung immer gleicher Verträge Gleichbehandlung von Kunden aber auch Gefahr einseitig vorteilhafter Verträge Was wird geregelt? - ZB Liefer- und Zahlungsbe-
dingungen, Schadenersatzansprüche, Freizeichnungs-klauseln, Eigentumsvorbehalte, Rücktrittsrechte
Zwei zentrale Fragestellungen: Geltungsgrund + Inhaltskontrolle von AGB
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AGB – Geltungsgrund/1
... liegt in der ausdrücklichen oder schlüssigen Einzelvereinbarung§ 863 ABGB
AGB dürfen daher nicht im nachhinein unterlegt oder abgeändert werden
Der Einzelvertrag kann aber von erstellten AGB abweichen
Vertragspartner muss wenigstens Einsicht (in AGB) nehmen könnenBeispiele: Deutlicher Hinweis im Formular; Abdruck auf Rückseite – Gefahr des "Kleingedruckten"
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AGB – Geltungsgrund/2
§ 864a ABGB: Ungewöhnliche und nachteilige Klauseln werden nicht Vertragsbestandteil; trotz "Vereinbarung" !
Unter Unternehmern besteht oft ein Handelsbrauch (§ 346 UGB), dass zu AGB abgeschlossen wird; zB für AÖSp
Dann ist nicht einmal mehr ein Hinweis auf sie nötig ! Auslegung wie Verträge: §§ 914, 915 ABGB –
sog Unklarheitenregel! Rahmenverträge sind eine Art gemeinsam
ausgehandelter AGB für bestimmte längerfristige Geschäftsbeziehungen
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AGB – Inhaltskontrolle/1
AGB bergen die Gefahr der Übervorteilung durch das Ausnützen von Marktmacht
Daher: Auch schon vereinbarte, aber gesetz- oder sittenwidrige AGB können noch nachträglich (= ex post) gerichtlich kontrolliert werden !
Möglichkeit: Individuelle Kontrolle durch Klage
oder Verbandsklage (samt Abmahnung):
§§ 28 ff KSchG; VKI, Österr Arbeiterkammertag; Bundeswirtschaftskammer, etc.
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AGB – Inhaltskontrolle/2
Normative Kriterien für gerichtliche Inhaltskontrolle:
§ 879 Abs 1 ABGB: "Gute Sitten„ als Generalklausel
§ 879 Abs 3 ABGB: grob benachteiligende Nebenbestimmungen
§ 864a ABGB: Ungewöhnlichkeitsregel § 6 KSchG: unzulässige Vertragsbestandteile Auslegung wie Verträge: insbes § 915 ABGB
Rechtsfolge bei Gesetz- oder Sittenwidrigkeit: Teilnichtigkeit/Restgültigkeit
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AGB - § 6 Abs 1 KSchG
§ 6 Abs 1 KSchG: "Für den Verbraucher sind besonders solche Vertragsbestimmun-gen [iSd § 879 ABGB] jedenfalls nicht verbindlich, ...": Etwa
unbestimmte oder überlange Antragsbindung des Verbrauchers
überstrenge Zugangserfordernisse Ausschluss von Schadenersatz für vorsätzliche
und grob fahrlässige Schädigung Beweislastverträge unangemessen kurze Verfallszeiten für
überlassene Sachen
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AGB (8) - § 6 Abs 2 KSchG
§ 6 Abs 2 KSchG: „sofern ... sie [nicht] im einzelnen ausgehandelt “ wurden, gilt das gleiche für folgende Klauseln:
ungerechtfertigtes Rücktrittsrecht des Unternehmers
Vertragsüberbürdung an ungenannte Dritte
einseitige Leistungsänderungen Ausschluss von Schadenersatz für
Schäden an übernommenen Sachen
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Der Gebrauchtwagen
Sie kaufen bei einem Autohändler ein gebrauchtes Auto. Nach eineinhalb Jahren stellt sich heraus, dass eine Achse einen gefährlichen Riss hat, der offensichtlich schon beim Kauf bestand. Als Sie damit den Verkäufer konfrontieren, verweist er sie auf einen Aushang im Verkaufsraum, wonach die Gewährleistungsfrist für Gebrauchtwagen 1 Jahr beträgt.
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culpa in contrahendoVerkehrssicherungspflichten
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Fallgruppen von Verkehrssicherungspflichten
... aus bestehendem Vertrag zB Kokosläufer in Rechtsanwaltskanzlei Betonsockel eines Sessellifts KAC-Eishokeymatch Concord-Landung in Linz-Hörsching
... aus vorvertraglicher Verpflichtung (c.i.c.) Rolltreppe in Kaufhaus Tyrol Stufen zum Bäckerladen Linoleumrollen-Fall
... aus Vertrag mit Schutzwirkung für Dritte zB Pflichten gegenüber Krankenhausbesuchern (str.)
... aus bloß deliktischem Verhalten Allgemeine Schutznormen iS des § 1311 ABGB Verletzung allgemeiner Verhaltenspflichten
– zB § 93 StVO Gehsteigreinigung, Dachlawinenschutz
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cic – Allgemeines/1
Mit Aufnahme eines rechtsgeschäftlichen Kontakts beginnt ein gesetzliches Schuldverhältnis, dessenInhalt Schutz-, Aufklärungs- und Sorgfaltspflichten gegenüber dem Geschäftspartner sind Typische Situation: Vorverhandlungen zu einem
Vertrag
nicht gesetzlich geregelt, aber von der Rspr durch Rechtsanalogie gewonnen
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cic - Verkehrssicherungspflichten
Grundgedanke: Wer einen geschäftlichen Verkehr eröffnet, hat für die
Sicherheit seiner Kundschaft zu sorgen
Ausdehnung des Grundgedankens der cic auf: Kontakte von Geschäftsleuten/Unternehmen mit
potentiellen Kunden– zB Hotels, Kaufhäuser, SB-Läden, Cafe's, Verkehrsbetriebe, Lifte
cic-Haftung ist eine Verschuldenshaftung: Leichte Fahrlässigkeit genügt ! Weinbeeren-Fall: Frau rutscht in SB-Laden auf
Weinbeere aus und stürzt; OGH: kein Verschulden des Geschäftsinhabers, daher keine Haftung !
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Biedermeier-Schrank
Peter aus Innsbruck ist auf der Suche nach einem schönen Biedermeier-Schrank. Anton aus Salzburg bietet ihm einen solchen an, worauf Peter einen Tag Urlaub nimmt und mit seinem Auto nach Salzburg fährt. Dort stellt sich heraus, dass der Schrank von Anton kein Original ist, was Anton von vornherein klar war. Er hatte allerdings gehofft, dass Peter den Schrank vielleicht doch kauft und hat ihm daher nicht die ganze Wahrheit gesagt.
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cic - Entscheidungsbeispiele
Schutz und Sorgfaltspflichten bei vertraglichen Vorverhandlungen:
● Golfhotel-Fall (siehe gleich): SZ 52/90 = JBl 1980, 33
● EDV-Anlage für medizinisch-diagnostisches Labor
Vorvertragliche Verkehrssicherungspflichten:● Vereiste Stufen vor Bäckerladen● Rolltreppe im Kaufhaus Tyrol● Schunkeln im Festzelt● Bananenschalenfälle
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cic - Golfhotel-Fall
Hotelier wollte Golfplatz errichten: Kreditverhandlungen mit Abteilungsleiter seiner Bank
(Interne) Beschränkungen der Vertretungsmacht des Angestellten (hier Gesamtprokura mit Vorgesetzten) muss Kunden erkennbar sein
Leiter der Kreditabteilung machte (entgegen Richtlinien) dennoch Kreditzusage
Kunde vertraute auf das Zustandekommen des Kreditvertrags und machte Aufwendungen
zB Rechtsanwaltskosten
OGH läßt Bank für vorvertragliches Verschulden (c.i.c.) ihres Prokuristen haften: Vertrauensschaden