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Dialogpapier AG 1 – Energie sparen, Effizienz steigern Aufgabe der AG Aufgabe dieser Arbeitsgemeinschaft ist es, Potenziale zur Energieein- sparung und -effizienz zu identifizieren und geeignete Maßnahmen mit dem Ziel einer noch sparsameren und effizienteren Nutzung von Pri- märenergie für Strom und Wärme zu entwickeln. Präambel Energiesparen und Energieeffizienz bilden eine wichtige Säule der Energiewende für eine sichere, wirtschaftliche und nachhaltige Ener- gieversorgung. Eine Reduzierung des Energieverbrauchs schont die Ressourcen und leistet einen wichtigen Beitrag zur Verringerung der Treibhausgasemissionen. Der Europäische Rat hat am 23./24. Oktober 2014 beschlossen, dass die Energieeffizienz in der EU gemessen am Basisjahr 1990 um min- destens 27 % bis zum Jahr 2030 erhöht werden soll. Die Bundesregie- rung hat sich zum Ziel gesetzt, den Primärenergieverbrauch bis zum Jahr 2020 gegenüber 2008 um 20 % und bis zum Jahr 2050 um 50 % zu senken. In Bayern verfolgen wir das Ziel, den Wärmeverbrauch in öffentlichen, privaten und gewerblichen Gebäuden bis 2021 um 20 % zu senken. Um die Effizienz- und Einsparziele zu erreichen, bedarf es weiterer gemeinsamer Anstrengungen in allen Bereichen: Privathaushalte, Wirtschaft, Kommunen und Staat. Die AG 1 hat sich unter Beteiligung von Experten intensiv mit dem Thema befasst und Vorschläge erarbei-

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Dialogpapier

AG 1 – Energie sparen, Effizienz steigern

Aufgabe der AG

Aufgabe dieser Arbeitsgemeinschaft ist es, Potenziale zur Energieein-

sparung und -effizienz zu identifizieren und geeignete Maßnahmen mit

dem Ziel einer noch sparsameren und effizienteren Nutzung von Pri-

märenergie für Strom und Wärme zu entwickeln.

Präambel

Energiesparen und Energieeffizienz bilden eine wichtige Säule der

Energiewende für eine sichere, wirtschaftliche und nachhaltige Ener-

gieversorgung. Eine Reduzierung des Energieverbrauchs schont die

Ressourcen und leistet einen wichtigen Beitrag zur Verringerung der

Treibhausgasemissionen.

Der Europäische Rat hat am 23./24. Oktober 2014 beschlossen, dass

die Energieeffizienz in der EU gemessen am Basisjahr 1990 um min-

destens 27 % bis zum Jahr 2030 erhöht werden soll. Die Bundesregie-

rung hat sich zum Ziel gesetzt, den Primärenergieverbrauch bis zum

Jahr 2020 gegenüber 2008 um 20 % und bis zum Jahr 2050 um 50 %

zu senken. In Bayern verfolgen wir das Ziel, den Wärmeverbrauch in

öffentlichen, privaten und gewerblichen Gebäuden bis 2021 um 20 %

zu senken.

Um die Effizienz- und Einsparziele zu erreichen, bedarf es weiterer

gemeinsamer Anstrengungen in allen Bereichen: Privathaushalte,

Wirtschaft, Kommunen und Staat. Die AG 1 hat sich unter Beteiligung

von Experten intensiv mit dem Thema befasst und Vorschläge erarbei-

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tet, was der Freistaat Bayern in diesen Bereichen anstoßen und um-

setzen sollte.

Ergebnisse

Energieeinspar- und Effizienzpotenziale

Der Endenergieverbrauch ist in Bayern trotz Wirtschaftswachstums in

den vergangenen Jahren annähernd konstant geblieben. Der Strom-

verbrauch in Bayern ist in diesem Zeitraum leicht gestiegen.

In Zukunft wird eine Senkung des Endenergieverbrauchs erwartet, die

Hand in Hand mit vielfältigen und ambitionierten Energieeffizienzmaß-

nahmen gehen wird. Für die nächsten Jahre wird in Bayern jedoch mit

einem weitgehend konstanten Stromverbrauch gerechnet. Dies ist auf

mehrere Faktoren zurückzuführen:

Entwicklung neuer Stromanwendungen beispielsweise in der In-

formations- und Kommunikationstechnik;

Größere Ausstattung mit stromverbrauchenden Geräten, Rebound-

Effekt;

Ersatz fossiler Brennstoffe durch Strom; beispielsweise mit Wär-

mepumpen oder mittel- bis langfristig der Elektromobilität wird eine

Nettoeinsparung von Energie bei einem Nettomehrverbrauch von

Strom erreicht.

Die Senkung des Energieverbrauchs ist kein Selbstläufer. Zwischen

Bund und den einzelnen Ländern ist bei der Betrachtung des zukünfti-

gen Energieverbrauchs beispielsweise wegen unterschiedlicher Bevöl-

kerungs- und Wirtschaftsentwicklung zu differenzieren. Derzeit beste-

hen insbesondere für Privathaushalte keine ausreichenden Anreize,

um Einsparungen im Einzelfall zu realisieren, in bestimmten Konstella-

tionen gibt es bei Unternehmen Probleme bei der Fremdfinanzierung

von Maßnahmen. Ohne umfassende staatliche Förderung oder in der

Breite durchsetzbare gesetzliche Maßnahmen werden vor allem im

Wärmebereich die Effizienz-Ziele nicht erreicht werden.

Langfristig werden Energiepreise und technologische Innovationen die

treibenden Kräfte für Einsparung und Effizienz sein. Wirtschaftliche

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Einsparpotenziale sind vorhanden, Hemmnisse müssen ausgeräumt

werden.

Bei der Beschreibung von Potenzialen und Maßnahmen muss sorgfäl-

tig zwischen Sektoren und Energieträgern unterschieden werden.

Strom hat deutlich geringere realisierbare Energieeinsparpotenziale

als Wärme, weil für Wärme (Raumwärme, Warmwasser, Prozesswär-

me) rd. 54 % des gesamten Endenergieverbrauchs benötigt werden.

Strom und Verkehr haben hier jeweils nur ca. 23 %. Im Haushaltssek-

tor (ohne Mobilität und Konsum) entfallen sogar rd. 80 % des End-

energiebedarfs auf Raumheizung und Warmwasser.

Haushalte

Problematisch ist die in den Medien verzerrte Diskussion über die wirt-

schaftliche und ökologische Sinnhaftigkeit von Effizienzmaßnahmen.

Hinderlich ist darüber hinaus ein Informationsdefizit bei Verbrauchern

und vor allem Anbietern von Effizienzmaßnahmen hinsichtlich der För-

derprogramme.

Entscheidend für die wirtschaftliche Sinnhaftigkeit insbesondere im

Gebäudebereich ist, die richtige Maßnahme zum richtigen Zeitpunkt zu

ergreifen. Beratungen müssen sich hierbei stets am wirtschaftlichen

Interesse und Potenzial des jeweiligen Verbrauchers orientieren. Als

Sowieso-Maßnahmen versprechen Energieeffizienzmaßnahmen ne-

ben Einsparungen an Energiekosten auch Komfortgewinne und Wert-

erhalt für Immobilieneigentümer. Für Mieter und insbesondere für ein-

kommensschwache Haushalte können Effizienzmaßnahmen dazu bei-

tragen, die finanziellen Belastungen der Energieversorgung zu min-

dern.

Aus praktischer Erfahrung besonders geeignet erscheinen

One-Stop-Agency als zentrale Informationsstelle für Energieeffizi-

enz: Um die Potentiale der Energieeffizienz zu heben, stellen

Energieberatungskampagnen umgesetzt durch unabhängige und

neutrale Beratungseinrichtungen (Sanierungsberatung, Stromspar-

check etc.) eine erfolgversprechende Vorgehensweise dar. Ergän-

zend sollte eine bayernweite Medienkampagne Energieberatung

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bekannter machen. Wichtig ist die aktivierende Rolle der Kommu-

nen, Verbraucherzentralen, Wirtschaftsverbände und Kammern

gegenüber Bürgern und Unternehmen.

Industrie und Handwerk

Für Unternehmen entscheidend ist der Unterschied zwischen wirt-

schaftlichem und realisierbarem Potential. Wesentlich ist die Brücke

zwischen volkswirtschaftlich und betriebswirtschaftlich sinnvollen

Maßnahmen. Besondere Bedeutung kommt dabei der Energietranspa-

renz zu.

Durch die Vorgabe kurzer Payback-Zeiten, bedingt durch stark

schwankende Preise am Energiemarkt, (Amortisation von Energieein-

sparmaßnahmen in typischerweise drei Jahren, bei Gebäuden rund

fünf Jahren) wird weniger als ein Drittel des wirtschaftlichen Potentials

gehoben. Außerdem muss überproportional viel investiert werden, um

das weitere wirtschaftliche Potenzial zu heben. Das Einsparpotenzial

bei Umsetzung aller möglichen Maßnahmen mit einer Payback-Zeit

von bis zu 10 Jahren ist rund zweieinhalb bis dreimal so hoch wie das

Einsparpotenzial von Maßnahmen mit einer Amortisationszeit von ma-

ximal drei Jahren. Für das höhere Einsparpotenzial muss jedoch über

sieben Mal mehr investiert werden.

Zahlreiche Hemmnisse verhindern die Hebung der realisierbaren und

vor allem der wirtschaftlichen Potentiale. Dazu gehören insbesondere

fehlende politische Planungssicherheit, unklare und sich schnell än-

dernde Förderregeln, seitens der Industrie selbst Kapitalmangel, Unsi-

cherheit in der Marktstellung, verbessertes Best-Practice-Sharing, feh-

lende Lebenszyklus-Betrachtung bei der Amortisation von Energieein-

sparmaßnahmen (angenommen bis zu zehn Jahre) und Ausgaben-

/Ressourcenkonkurrenz.

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Kommunen

Für die kommunale Ebene zu empfehlen

kommunale Energieplanungen für alle Gemeindegebiete (z.B.

Energienutzungsplan)

kommunales Energiemanagement für alle kommunalen Liegen-

schaften

Sanierungskonzepte und Sanierungsfahrpläne für kommunale Lie-

genschaften.

Staat

Die Staatsregierung setzt in ihrer Politik für Energieeinsparung und –

effizienz auf ein ausgewogenes Bündel aus Information und Beratung,

finanzieller Förderung und dort, wo unumgänglich, auch ordnungs-

rechtlicher Vorgaben (EU- und nationale Ebene).

Um die Energieeffizienz und -einsparungsziele der EU, des Bundes

und Bayerns zu erreichen, gibt es bereits einen umfangreichen staatli-

chen Maßnahmenkatalog auf allen Verbrauchsebenen. Aus den von

den Experten bewerteten Maßnahmen lassen sich noch folgende wei-

tere anführen, die auf Bundes- und Landesebene vorangebracht wer-

den sollen: Die energiespezifischen Informationen verbessern, die

Energietransparenz erhöhen und die Beratungsleistungen objekt- und

adressatenspezifischer gestalten. Die mittelständische Wirtschaft und

das Handwerk unterstützen, damit sie gemeinsam mit anderen Part-

nern oder mit Kommunen eigene Einsparpotenziale aktivieren und in

Netzwerken ihre Energieeffizienz verbessern.

Heizung

Um die gegenwärtige jährliche Sanierungsrate von 2-3% (bezogen auf

den Wärmeerzeuger) zu verbessern, werden finanzielle Anreize für

Immobilieneigentümer, Gewerbe und Industrie vorgeschlagen. Hemm-

nisse liegen in der Informationsvielfalt und mangelnden Vereinheitli-

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chung von Standards. Über die vorhandenen Fördermaßnahmen sollte

besser informiert werden. Zusätzlich dazu sind weiter verbesserte

steuerliche Abschreibungsmöglichkeiten zu prüfen und wenn möglich

anzustoßen. Aus dem Teilnehmerkreis wird hierbei der Finanzierungs-

vorbehalt betont. Bei allen Maßnahmen ist eine einfache Handhabung

für die Zielgruppe und eine gesamtwirtschaftlich betrachtet effiziente

Impulsgebung wichtig. Ein weites Handlungsfeld für schnelle Einspa-

rungen und Effizienzgewinne liegt im verbesserten Nutzer- und Ver-

brauchsverhalten sowie in optimiertem Betrieb und Instandhaltung.

Elektro-Mobilität

Die Elektromobilität steht erst am Anfang einer breitenwirksamen An-

wendung. Die Potentiale in den nächsten Jahrzehnten sind groß, die

Auswirkungen der Elektromobilität auf den Stromsektor bis 2023 aber

überschaubar. Der Elektromobilität kommt daher – zumindest bis 2023

– keine Schlüsselrolle bei der Energiewende und für die Stromversor-

gungssicherheit zu.

Das Ziel der Bundesregierung, bis zum Jahr 2020 eine Million Elektro-

fahrzeuge zu haben, dürfte voraussichtlich etwa zur Hälfte erreicht

werden. Bis 2023 wird daher der Strommehrverbrauch in Bayern durch

Elektromobilität auf deutlich unter 1% des Gesamtstromverbrauchs

geschätzt. Angesicht der Schwankungsbreiten der Stromverbrauchs-

prognosen ist der Einfluss der Elektromobilität auf den Stromverbrauch

bis 2023 insgesamt als eher vernachlässigbar gering einzustufen.

Elektromobilität hat mittel- bis langfristig einen signifikanten Einfluss

auf den Leistungsbedarf in Bayern. Eine nutzerattraktive Steuerung

des Ladeverhaltens (Lastmanagement) kann den Leistungsbedarf

langfristig deutlich reduzieren und zudem Erzeugungsspitzen bei Er-

neuerbaren Energien aufnehmen.

Auch mögliche positive Effekte zur Netzstabilisierung durch E-Mobilität

werden erst zwischen 2030 und 2040 mit einer größeren Anzahl von

E-Mobilen nennenswerte Beiträge leisten können.

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Auf lange Sicht kann eine hohe Marktdurchdringung mit Elektro-

Straßenfahrzeugen dazu führen, dass 2050 bis zu 20 % des heutigen

Stromverbrauchs als Antriebsenergie benötigt wird. Dann dürfte ein

erheblicher Anteil des Stroms aus dem weiteren Zubau von PV- und

Windanlagen für E-Mobilität zum Einsatz kommen. Dies wird den Pri-

märenergieverbrauch im Verkehrssektor erheblich senken.

Strittige bzw. offene Fragen

Der Bund Naturschutz bekräftigt seine Position, wonach eine Redukti-

on des Stromverbrauchs bis zum Jahr 2023 um circa 15 % auf ca. 76

TWh erreichbar sei. Zugrunde liegen die Annahme von Einsparungen

von rund 18 TWh bei bekannten Anwendungen und die Prognose ei-

nes Zuwachses bei neuen Anwendungen in Höhe von 4 TWh. Das

Aktionsbündnis der Trassengegner, die Bürgerinitiative Pro Gössen-

heim - Contra Stromtrasse und der Landesbund für Vogelschutz unter-

stützten diese Forderung. Zusätzlich solle eine Analyse und Quantifi-

zierung des Stromverbrauchs durch neue Anwendung und die Festle-

gung ambitionierterer Ziele bei der Senkung des Gesamtenergiever-

brauchs erfolgen.

Dabei sollen auch die Forderungen und Potentiale des „12-Punkte Ak-

tionsplans“ der Arbeitsgruppe „Klimaschutz durch Energiesparen“ nä-

her untersucht werden.

Die Mehrheit der AG Teilnehmer hält eine Verringerung des Stromver-

brauchs im Hinblick auf das vorhergesagte Bevölkerungswachstum

(bis 2020 weitere 200.000 Einwohner in Bayern), ein angenommenes

Wirtschaftswachstum von 1,1 bis 1,3 % pro Jahr, die Entwicklung neu-

er Stromanwendungen, die spezifische Standortstruktur und die zu-

nehmende Substitution fossiler Energieträger durch Strom für schwer

erreichbar. Zudem ermögliche Strom Innovationen, Strom sei die „Mo-

dernisierungsenergie“ schlechthin. Wichtiger seien daher ein sinkender

Gesamtenergieverbrauch und eine umweltfreundliche Stromgewin-

nung.

Für die weitere Arbeit im Rahmen des Energiedialogs sollten daher

Prognosen zu Grunde gelegt werden, die die Sicherheit der Stromver-

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sorgung in den Vordergrund stellen, indem von dem mehrheitlich er-

warteten, künftig eher konstanten Stromverbrauch ausgegangen wird.

Die Annahme, dass sich verbrauchssteigernde und verbrauchssen-

kende Einflussfaktoren zu einem konstanten Verlauf des Verbrauchs

überlagerten, sei stichhaltig. Zudem seien die Entwicklungen der ein-

zelnen steigernden und senkenden Einflussfaktoren kaum abschätz-

bar, weshalb einen belastbare Aussage für den künftigen Wert des

Nettostromverbrauchs kaum möglich sei. Weiterhin sei von den Über-

tragungsnetzbetreibern im Rahmen einer Sensitivität der Einfluss einer

10%igen Senkung des Nettostromverbrauchs untersucht und als kaum

relevant für den Netzausbau eingestuft worden.

Die Steigerung der Energieeffizienz und weitere Anstrengungen bei

der Energieeinsparung werden von allen Teilnehmern als anspruchs-

volle Daueraufgabe angesehen.

Von verschiedenen Seiten (z.B. LBV, VBEW) wurde kritisiert, dass der

Bereich Verkehr in dieser AG von vornherein weitgehend ausgeklam-

mert wurde, obwohl er einen Anteil von rd. 23% am Endenergiever-

brauch mit einem erheblichen theoretischen Einsparpotential hat. Für

eine intensivere Beschäftigung mit dem Thema Verkehr wäre eine ei-

gene Arbeitsgruppe sinnvoll gewesen. In dieser AG wurde allein der

Zusammenhang zwischen Elektromobilität und Stromverbrauch be-

trachtet.

Empfohlene Maßnahmen

Die von den AG-Mitgliedern und aus dem Online-Portal des Energiedi-

alogs vorgeschlagenen Maßnahmen wurden durch sieben Experten

bewertet und im Teilnehmerkreis diskutiert. Die detaillierten Bewertun-

gen aller Vorschläge ergeben sich aus der Anlage. Die höchsten Be-

wertungen bekamen folgende Maßnahmen:

Stärkere Informationen/ Kampagnen/ Initiativen zum Energie-

sparen, flächendeckend,

Verbesserung der Qualität von Energieberatungen,

Steuerliche Absetzbarkeit von Maßnahmen zur energetischen

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Gebäudesanierung für Privatpersonen und Unternehmen - Ver-

besserung der Abschreibungsmöglichkeiten und evt. finanzielle

Zuschüsse,

klare Förderregeln und mehr Planungssicherheit,

Informationen über Beratungsangebote, Beteiligung am NAPE,

Programm „Energieberatung Mittelstand“, Ausbau Eigenstrom-

erzeugung durch PV und BHKW, Umsetzung von Umwelt- und

Effizienzpakt Bayern,

Stärkere Informationen über das Programm „Energieberatung

Mittelstand“,

(themenbezogene) Energieeffizienznetzwerke

Technologieoffenes Förderprogramm – Zuschüsse einführen,

Fortführung Förderprogramm BAFA „Querschnittstechnologie“,

neues Förderprogramm zur Energieeffizienz im Gewerbebau,

Mehr Informationen über Fördermaßnahmen, Vereinfachung

von Förderanträgen,

Stärkung des Emissionshandels, Energiemanagementsysteme

in Unternehmen einführen

Vorbildfunktion der Kommunen bzw. des Staates nutzen,

Kommunales Energiemanagement und Einführung von Ener-

giemanagementsystemen,

Unterstützung bei flächendeckenden Energienutzungsplänen

und Energiemanagementsystemen für alle Gemeinden, staatli-

che Zuschüsse für kommunale Energieeffizienz-Schwerpunkte.

Die Bewertung der Maßnahmen durch die Experten erfolgte nach den

Kriterien: Kosten-Nutzen-Verhältnis, Akzeptanz, Zielerreichung, Inno-

vationseffekt und Zieladresse. Detailliertere Fragen zu den einzelnen

Maßnahmen (wie z.B. welcher finanzielle Aufwand für die Umsetzung

dieser Maßnahmen bei den jeweiligen Adressaten dieser Maßnahmen

erforderlich ist, welcher zeitliche Rahmen betrachtet wird oder wie die

Finanzierung sichergestellt werde kann) wurden hier nicht thematisiert.

Energieeffizienzpolitik ist primär Aufgabe des Bundes, zum Teil auch

der EU. Der Bund hat mit dem Nationalen Aktionsplan Energieeffizienz

(NAPE) am 3. Dezember 2014 einen umfangreichen Maßnahmenkata-

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log vorgelegt. Die bisherigen Instrumente sollen weiter ausgebaut und

neue Fördermöglichkeiten umgesetzt werden.

Im NAPE wird am Stromeinsparziel der Bundesregierung von 10 % bis

2020 festgehalten. Der NAPE unterscheidet zwischen Sofortmaßnah-

men und weiterführenden Arbeitsprozessen. Eine Reihe von Maß-

nahmen des NAPE ist sektorübergreifend angelegt und wirkt in unter-

schiedlichen Verbrauchssektoren im Wärme- und/oder Strommarkt.

Die Finanzierung der steuerlichen Absetzbarkeit der energetischen

Gebäudesanierung wird derzeit zwischen Bund und Ländern diskutiert.

Von den zahlreichen seitens der AG 1 vorgeschlagenen Maßnahmen

werden viele im NAPE aufgeführt. Der Freistaat kann hier ergänzend

tätig werden.

Monitoring

Ein effizientes Monitoring von Maßnahmen ist erforderlich. Ein zentra-

les Problem des Monitoring ist, dass bestimmte Maßnahmen hinsicht-

lich der Zielerreichung nur qualitativ zu beurteilen sind, eine exakte

Quantifizierung der Auswirkungen ist nicht immer möglich. In manchen

Fällen lassen sich nur die durchgeführten Maßnahmen selbst sinnvoll

erheben. Dies trifft auch auf einige der o.g. aufgeführten Maßnahmen-

vorschläge dieser AG zu.

Dennoch sollte – soweit möglich – ein regelmäßiges und systemati-

sches Monitoring durchgeführt und so ein Feed-Back erfolgen und ei-

ne bessere Zielerreichung angestrebt werden. Eine Abstimmung beim

Monitoring mit dem Bund könnte angestrebt werden. Insgesamt ist

darauf zu achten, dass durch Monitoring keine ausufernden Belastun-

gen für die Betriebe entstehen.

Die Arbeitsgruppe regt an, nach einem Jahr über den Umsetzungs-

stand der Maßnahmen informiert zu werden.

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Online-Dialog

Der Energiedialog wurde auch online zum Themenbereich dieser AG 1

geführt. Dort wurden in den Online-Dialog zahlreiche Anmerkungen

und Anliegen, Kommentare und Fragen eingestellt, die in die Diskussi-

onen in den vier Sitzungen eingeflossen sind und behandelt wurden.

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1. Anlage 1: vorgeschlagene Maßnahmen (AG-Mitglieder und online-Plattform) mit Experten-Bewertung

Die vorgeschlagenen Maßnahmen wurden von sieben Experten anhand der Kriterien Kosten-Nutzen-Verhältnis, Akzeptanz, Ziel-erreichung, Innovationseffekt und Zieladresse bewertet. Die Ka-tegorien der Bewertung waren 0 (nicht empfehlenswert) bis 3 (ganz besonders empfehlenswert) Punkte sowie „keine Bewer-tung möglich“.

Die am besten bewerteten Vorschläge sind gelb markiert.

1. Privathaushalte

Strom Bewertung

Information, Kampagnen Stärkere Informationen/ Kampagnen/

Initiativen zum Energiesparen, flächen-deckend

Stromsparcheck ausdehnen Aufnahme in Lehrpläne KiGa, Schule

und Berufsschule und universitäre Stu-diengänge

Qualität von Energieberatung verbes-sern (Qualität der Berater, unabhängige neutrale Beratung)

Bessere Information über Smart-Energy-Anwendungen

Energieverbrauchskennzeichnung: Aufklärung, Ausbau, Überwachung und Kooperation mit anderen BL

Verständlicherer Ausweis der Informa-tionen in der Energierechnung

kontrollierte Raumlüftung (z. B. durch Schalldämmlüfter)

mehr Transparenz über Umweltverträg-lichkeit (Energiebezug?)

Förderung, finanzielle Anreize Stromsparcheck ausdehnen und finan-

zieren Belohnung für Stromsparen, steuerliche

Förderung von Energiesparmaßnah-men

15/7 (d.h. 15 Punkte von 7 abgegebenen Bewertungen) 11/7 10/6 14/6 7/5 9/6 10/7 8/6 2/4 10/7 7/7

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„Abwrackprämie“ für „energiefressen-de“ Geräte einführen

Förderanreize für Energieberatung, flä-chendeckende E-Beratung und Quali-tätssicherung

Förderung der Bildung von Genossen-schaften für Energie- und Wärmever-sorgung im Nahbereich

Förderprogramme für e-effiziente Gerä-te auflegen

Ordnungsrecht Standby verbieten

TOP-Runner, Stromtarife umgestalten,

Stromrechnungen mehr Infos, Verbot von Nachtspeicherheizung und standby

Ersatz von Nachtspeicherheizungen durch intelligente Speicherheizungen

Solaranlagen auf denkmalgeschützten Dächern zulassen, Bauleitplanung: Dachausrichtung unter solaren Aspek-ten verankern

Smart Meter-Rollout-Verordnung ein-führen

Elektrogeräte nicht älter als 5 Jahre, Neuanschaffung mit E-Effizienz-nachweis, E-Effizienzabgabe auf Wä-schetrockner

Staffelung Strompreise nach Verbrauch Innovationsregulierung statt Anreizre-

gulierung Stromnetzentgelte und Förderung EE

als jährlicher Festpreis auf Basis der Verbräuche der letzten 5 Jahre kalku-lieren

3/6 13/7 9/7 5/6 3/5 11/7 7/5 8/7 4/4 0/7 4/5 5/4 2/5

Wärme

Information, Kampagnen Heizungscheck durch Handwerker bzw.

Schornsteinfeger eine zentrale Beratungs- und Marke-

tingstelle bessere Aufklärung über „Verzinsung“ mehr allgemeine Aufklärung, Energie-

sparberatung, flächendeckend Energieausweis Gebäude verbessern Integrierte Wärmerückgewinnung bei

Duschen

11/6 7/5 10/6 12/7 11/6 6/5

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Förderung Steuerliche Absetzbarkeit von Maß-

nahmen zur energetischen Gebäudes-anierung Klare Förderregeln, mehr Planungssi-cherheit

Abschreibungsmöglichkeiten, evt. Zu-schüsse

Steuerliche Anreize „Energie-Spar-Check Bayern Plus“ als

Pilotprojekt Energieberatung Bestehende Förderprogramme attrakti-

ver gestalten Bessere Förderung von Solarthermie

und Speicher und Wärmepumpen und Lüftungen

Anreize für nachhaltige u. sozial ge-rechte Energieeinsparung im und am Gebäude, Ausbau flächendeckende neutrale Energie-Beratung

Ordnungsrecht EnEV anpassen Kontrolle der Umsetzung Bessere Finanzausstattung für untere

Bauaufsichtsbehörden und spezielle Richtlinien für Umsetzung

Anpassung des Mietrechts als Anreiz für Gebäudesanierung

Gebäudesanierung durch befristeten „Energiesparaufschlag“ amortisieren

Bei Neubauten: Passivhausstandard Neubaugebiete mit Wärmerückgewin-

nungsanlagen Gasheizungssteuer für neuen Geo-

thermie-Fonds einführen

18/6 15/6 13/5 9/5 4/6 13/6 11/7 12/7 5/5 10/6 5/3 8/6 0/2 5/6 5/6 1/5

2. Unternehmen

Strom

Information, Kampagnen Informationen über Beratungsangebo-

te, Beteiligung am NAPE, Programm „Energieberatung Mittelstand“, Ausbau der Eigenstromerzeugung durch PV und BHKW, Umsetzung von Umwelt- und Energieeffizienz-pakt Bayern

15/7

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Pilotprojekt „Energieeffizienz in Berufs-schulen“

Stärkere Information über KfW-Programm „Energieberatung Mittel-stand“ (zukünftig: BAFA)

Externes Monitoring der Energieeffizi-enz-Selbstverpflichtung der Wirtschaft

themenbezogene Energienetzwerke z.B. „Grüne Krankenhäuser“

Verbesserung der Effizienzberatung, Weiterentwicklung von standardisierten Kennzahlen zur Schwachstellenanalyse

Aufnahme E-effizienz und -sparen in Lehrpläne von Berufsschulen, Fortbil-dungen für E-beauftragte, Info und För-derung von energieeffizienten Arbeits-plätze, betriebliches Vorschlagwesen für E-effizienz, Energie-beauftragte in Unternehmen

Energieberatung Förderung Technologieoffenes Förderprogramm –

Zuschüsse einführen, Fortführung För-derprogramm BAFA „Querschnittstech-nologie“, neu: Förderprogramm zur Energieeffizienz im Gewerbebau

(500) Energieeffizienznetzwerke für Un-ternehmen forcieren

Teilnahme an Energieeffizienznetzwer-ken an Vergünstigungen koppeln (z.B. Förderprogramm „Energieberatung Mit-telstand“)

Wegfall der EEG-Umlage auf Eigen-stromerzeugung (-> AG 3)

bestehende Förderungen verstärken mehr Personalressourcen zur Koordi-

nation von Energienetzwerken Steuerliche Absetzbarkeit von Effizi-

enzmaßnahmen, Förderung der Einfüh-rung von EMS, Förderanreize für Effi-zienzberatung

in Kunststoffindustrie BHKW fördern, Stapler auf Strom umstellen, Fuhrparkt mit E-Autos fördern

verstärkte Energieberatung in Kommu-nen, Förderprogramme zur Einrichtung von E-beauftragten in Unternehmen, Steuerliche Förderung von E-sparmaßnahmen und autonomer E-versorgung (insbes. BHKW)

steuerliche Anreize steuerliche Investitionsanreize für Ent-

10/6 15/7 5/5 12/6 13/7 11/6 11/6 15/7 14/7 8/5 5/6 8/6 8/5 13/6 6/7 11/6 11/6 11/6

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wicklung und Umsetzung e-sparender Technologie

finanzielle Anreize für Erfassen und Zurverfügungstellen von Verbrauchsda-ten für Planung Energieversorgung

Weiterbildungsangebote für E-beauftragte und E-Auditoren entwickeln und fördern

Ordnungsrecht Novellierung KWKG (-> Erzeugung!) Stärkung Emissionshandel, TOP-

Runner, E-Managementsysteme vor-schreiben, Stromtarife umgestalten, mehr Info durch Stromrechnungen

Mietrecht: E-Contracting zulassen Just-in-Time-Lieferungen reduzieren,

Versand- und Rücksendekosten trägt Verbraucher

Umgestaltung der EEG-Befreiungen branchenabhängige Staffelung der

Strompreise nach Verbrauch

9/6 10/6 8/6 8/6 9/6 2/5 5/4 1/5

Wärme

Information Mehr Info über Fördermaßnahmen,

Vereinfachung von Förderanträgen Bürolüftung mit Wärmerückgewinnung Energieberatung verstärken

Förderung Steuerliche Förderung der energeti-

schen Gebäudesanierung Ordnungsrecht warmmietneutrale Umlage der Sanie-

rungsmaßnahmen ermöglichen Gebäudesanierung durch befristeten

„Energiesparaufschlag“ amortisieren Erleichterung von E-Contracting Stärkung Emissionshandel, EMS vor-

schreiben, Pflicht zur Prüfung der Ein-richtung von Nahwärmenetzen

15/7 14/7 13/7 18/7 9/7 0/3 11/7 15/7 (freiwillig)

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3. Kommunen

Strom

Information, Kampagnen Selbstverpflichtung der Einzelhandels-

geschäfte zu stromsparender Beleuch-tung, Energieeffizienz bei Straßenbe-leuchtung

Vorbildfunktion von Kommunen Verbesserung der Effizienzberatung, E-

effizienz-netzwerke und standardisierte Kennzahlen für Vergleich

Freibäder und andere Gebäude mit So-larthermie/ Solarstrom heizen, Stra-ßenbeleuchtung nachts reduzieren

Steigerung E-effizienz der Gebäude, Neubau auf Passivhausstandard, „Best-Practice-Projekte“, Fortbildung für Mitarbeiter in E-einsparung, Bonuspro-gramm für E-einsparung

Kommunales Energiemanagement Potential in Kläranlagen und Abwas-

sernetzen erkennen und nutzen Förderung mit gutem Beispiel vorangehen (z.B.

bei Beschaffung) bestehende Fördermöglichkeiten infor-

mieren, Fördermöglichkeiten für LED-Straßenbeleuchtung verbessern, För-derung von Personal zur Durchführung von EMS

Zusätzliches Personal für „Kümmerer“ zur Hebung von Effizienzpotentialen

Förderung Einführung EMS Unterstützung bei flächendeckenden

Energienutzungsplänen und EMS für alle Gemeinden, staatl. Zuschüsse für kommunale Effizienz-Schwerpunkte: z.B. Straßenbeleuchtung, Kläranlagen, Schwimmbäder, Schulen

Förderung der Modernisierungsmaß-nahmen durch Land und Bund sowie beim Ausbau regionaler Stromversor-gungsstrukturen

Staatliche Zuschüsse Kommunale Medienplattform bilden

4/6 14/6 12/6 10/6 10/7 17/7 11/7 11/6 13/7 14/6 15/6 16/7 8/7 2/2 3/4

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Ordnungsrecht EMS vorschreiben und Förderung von

Personal, TOP-Runner, Stromtarife umgestalten, in Stromrechnungen mehr Infos

Beseitigung von Hemmnisse für E-Contracting

Beschleunigung von Genehmigungs-verfahren Ausbau regionaler Stromver-sorgungsstrukturen, Effizienzausweis für Ämter und Behörden (z.B. Jah-resstromverbrauch pro MA), „Best-Practice-Projekte“

Neubau: Passivhausstandard, Neuan-schaffungen Geräte mit höchster E-effizienzklasse

Vollkostenrechnung verbindlich vor-schreiben (d.h. auch langfristige Effek-te)

Effizienzverbesserungen bei Kläranla-gen (einschl. Trocknungsanlage)

Anpassung des Vergaberechts Effizienzgewinne in Bereichen Abwas-

ser und Trinkwasser realisieren E-einsparung durch Finanzinvestor vor-

finanzieren ermöglichen

4/2 10/5 2/5 7/5 10/7 6/6 5/4 4/4 12/6

Wärme

Information energetische Sanierung, wo zweckmä-

ßig und sinnvoll Abwärmenutzung in kommunalen Ge-

bäuden kommunales Energiemanagement

Förderung Vorbildfunktion bei Gebäudesanierung

nutzen bessere Eigenkapitalausstattung und

Bürgschaften bestehende Förderprogramm attrakti-

ver gestalten, steuerliche Absetzbarkeit der energetischen Gebäudesanierung, Förderung von Personal für EMS

Förderung von Modernisierungsmaß-nahmen durch Land und Bund

Staatliche Zuschüsse

11/6 11/7 17/7 14/7 6/2 11/6 11/6 6/2

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Ordnungsrecht keine Aufweichung des Denkmalschut-

zes EMS vorschreiben und Förderung von

Personal Neubau: Passivhausstandard, ver-

pflichtende energetische Gebäudesan-ierung mit zeitlichen Vorgaben

Klimaschutzmanager muß weisungsbe-fugt sein

0/4 7/6 8/6 ¼

4. Staat

Strom

Information, Kampagnen Vorbildfunktion, Beschaffungsmacht

nutzen mehr Aufklärungs- und Info-

Kampagnen Erwerb des HB-SIA (Solarflugzeug) als

Demonstrationsobjekt Förderung Abschaffung des EEG, stattdessen:

Förderung der Energieforschung Förderung dezentraler Stromversor-

gung, schnellstmögliche Umsetzung von Modellregionen (ähnlich IWES, Kassel)

EEG-Förderung von Wasserkraft aus Trinkwassersystemen

Förderung der dezentralen Stromver-sorgung, um unnötigen Stromverbrauch (durch Übertragung) zu vermeiden.

Keine weitere Förderung energieinten-siv hergestellter Materialien.

Ordnungsrecht sichere, valide Protokolldefinition von

Smart Metern Energieverbrauchskennzeichnung:

transparent, verständlich und koordi-niert mit anderen Ländern

Beschleunigung Genehmigungsverfah-ren Ausbau regionaler Stromversor-gungsstrukturen, Unterstützung auto-nomer Energieversorgung auf kommu-

13/6 13/7 0/7 0/6 7/6 4/4 5/4 2/3 7/5 11/6 2/5

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naler Ebene Neubau: Passivhausstandard, Neuan-

schaffungen Geräte mit höchster E-effizienzklasse, TOP-Runner-Model

Stromnetzregulierung umbauen (Regu-lierungsdruck auf Stadtwerke verrin-gern, Innovations- statt Anreizregulie-rung, Netzentgeltregulierung nach leis-tungsbezogenen jährlichen Grund-preisen)

Subsidiarität in Energiefragen Marktversagen korrigieren, dass Kern-

kraft und Kohle nicht mehr die preis-günstigste Energie ist.

Einführung von E-Effizienzklassen für Produktionsanlagen/ Maschinen/ Moto-ren und Steuerungsmöglichkeit über steuerlichen Bonus/ Malus

8/7 4/6 2/4 7/6 5/2

Wärme

Information, Kampagnen Staat als Vorbild

Förderung Vorbildfunktion, Beschaffungsmacht

nutzen Arbeitsgruppe „12-Punkte-Aktions-plan“

„Klimaschutz durch Energiesparen“ (siehe Anlage)

KWK fördern (-> Erzeugung!) Ordnungsrecht Risikoaufschläge der Banken hemmen

e-effiziente Contracting-Modelle Gesetzesvorschlag: Contracting-Modell

– Bürgschaft durch Staat schaffen Energieausweis Gebäude verbessern Neubau: Passivhausstandard, ver-

pflichtende energetische Gebäudesan-ierung mit zeitlichen Vorgaben

Anschluss- und Benutzungszwang für kommunale Fernwärmeversorgung

18/7 11/7 6/3 11/5 k.B. 8/4 10/5 6/4 0/5

Im Übrigen wird auf den „12-Punkte-Aktionsplan“ der Arbeitsgruppe „Klimaschutz durch Energiesparen“ verwiesen, den das Bayerische Staatsministerium für Umwelt und Gesundheit mit dem Bund Natur-schutz in Bayern e.V. und dem Landesbund für Vogelschutz im Jahr 2012 vereinbart hat.

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Anlage 2 Mitglieder der AG 1

Arbeitsgruppe 1     Energie sparen, Effizienz steigern 

Kernteilnehmer Moderator:  

LR a.D. Rudolf Handwerker 

Titel  Name  Vorname  Firma / Institution / Verband 

   Handwerker  Rudolf  Landrat a.D. 

   Albat  Stefan  Vereinigung der Bayerischen Wirtschaft e.V.  

Dr.  Barthel  Herbert   Bund Naturschutz in Bayern e.V. 

   Beran  Helmut   Landesbund für Vogelschutz  

   Bihler  Franz  Industrie‐ und Handelskammer Schwaben  

Dr.  Böttcher  Olaf   Südzucker International GmbH 

Dr.  Buer  Friedrich  Gegenwind/Vernunftkraft Bayern 

   Eckardt  Michael   Stadtwerke Rödental 

   Eichmann  Roland  Bayerischer Städtetag 

   Fischer  Detlef Verband der Bayerischen Energie‐ und  Wasserwerke e.V. 

   Goller  Werner  Bayerischer Bauindustrieverband e.V. 

   Graf  Stefan  Bayerischer Gemeindetag 

   Häring  Rainer  UPM GmbH 

   Hopfer  Martin  Bayernwerk Natur GmbH 

   Kühn‐Sutiono  Claudia  Gegenwind/Vernunftkraft Bayern 

   Manzei  Jürgen   PURUS PLASTICS GmbH 

   Müller  Klaus  Verbraucherzentrale Bayern e. V. 

   Rill  Leonhard Bayerisches Staatsministerium für Ernährung,  Landwirtschaft und Forsten 

   Ringelmann  Herbert   Bürgerinitiative Gössenheim 

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   Sailer  Martin   Bayerischer Landkreistag 

   Scheuerlein  Wilhelm  Handwerkskammer für Mittelfranken 

   Schlichter  Markus Landesinnungsverband für das bayerische  Kaminkehrerhandwerk 

Schulz  Erich (i.V. Dr. W. Schwarz), Fachverband Sanitär‐, Heizungs‐ und Klimatechnik Bayern 

   Strauß  Uli  Aktionsbündnis der Trassengegner 

   Völtl  Johann  Wolf GmbH 

   Weiß  Gottfried  Oberste Baubehörde 

   Wiedemann  Josef   Bayerischer Bauernverband 

Dr.  Weikum‐Groß  Angelique  Bundesministerium für Wirtschaft und Energie