der stadt marktredwitz

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AMTS BLATT DER STADT MARKTREDWITZ Erscheint am letzten Werktag jeden Monats, Preis pro Nummer € -.30, im Abonnement jährlich mit Zustellgebühr € 21 Herausgeber: Stadtverwaltung Marktredwitz, Egerstraße 2, Zimmer 3, Telefon 501-110 Verantwortlich für die Redaktion: Verwaltungsrat Lothar Friedmann Nr. 3 Dienstag, 31. März 2015 INHALT Nr. 15 Verordnung der Stadt Marktredwitz über das Volks- und Schützenfest (Schützenfestverordnung) Nr. 16 Bekanntmachung einer Auslegung; Verfahren Helm- brechts - Flurneuordnung, Stadt Waldershof, Landkreis Tirschenreuth; Vorläufige Besitzeinweisung des Amtes für Ländliche Entwicklung Oberpfalz vom 17.03.2015 Nr. 17 Sprechtage im April 2015 Nr. 18 Geburten, Sterbefälle und Eheschließungen in der Zeit vom 23.02. bis 22.03.2015 Nr. 19 Beschlüsse des Stadtrates und seiner Ausschüsse Die Stadt Marktredwitz trauert um Herrn Hubert Häring * 15.07.1932 24.02.2015 Der Verstorbene war bei der Stadt Marktredwitz für die Gemarkung Marktredwitz ab dem 28.05.1997 als Feldgeschworener und ab 26.01.1998 als stellvertretender Obmann tätig. Seine Aufgaben in dieser Tätigkeit erledigte er immer pflichtbewusst, engagiert und zuverlässig. Die Stadt Marktredwitz wird ihm stets ein ehrendes Andenken bewahren. Marktredwitz, 02.03.2015 Weigel Oberbürgermeister Nr. 15 Verordnung der Stadt Marktredwitz über das Volks- und Schützenfest (Schützenfestverordnung) Die Stadt Marktredwitz erlässt aufgrund der Art. 19 Abs. 7 und 8, Art. 23 Abs. 1 und 3 und Art. 42 Abs. 1 des Gesetzes über das Landesstrafrecht und das Verordnungsrecht auf dem Gebiet der öffentlichen Sicherheit und Ordnung (Landesstraf- und Verord- nungsgesetz - LStVG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 13. Dezember 1982 (BayRS 2011-2-) zuletzt geändert durch Gesetz vom 22.07.2014 (GVBl. S. 286) folgende Verordnung: Inhaltsübersicht § 1 Gegenstand und räumlicher Geltungsbereich § 2 Geltungsdauer und Betriebszeiten § 3 Verkehr auf dem Festplatz § 4 Verhalten auf dem Festplatz § 5 Feuersicherheit § 6 Jugendschutz § 7 Aufenthalt hinter Festplatzbetrieben und bei Wohnwagen § 8 Zuwiderhandlungen § 9 Inkrafttreten § 1 Gegenstand und räumlicher Geltungsbereich (1) Diese Verordnung regelt das Volks- und Schützenfest der Stadt Marktredwitz auf dem Angerplatz. Das Volks- und Schützenfest findet jährlich jeweils vom Donnerstag vor dem letzten Sonntag im Juni bis einschließlich Dienstag nach dem letzten Sonntag im Juni statt. (2) Der räumliche Geltungsbereich der Verordnung ergibt sich aus dem auf Seite 7 abgedruckten Plan vom 02.03.2015. Das Gelände des Festplatzes ist mit verstärkter Strichlinie dargestellt, der Plan ist Bestandteil dieser Verordnung. § 2 Geltungsdauer und Betriebszeiten (1) Die Verordnung gilt für alle nach § 1 Abs.1 festgesetzten Festtage. (2) Die täglichen Öffnungszeiten und der Betriebsschluss für die Gaststättenbetriebe und die Schausteller- sowie Dienst- leistungsgeschäfte werden durch die Stadt Marktredwitz im Rahmen der gaststättenrechtlichen Gestattung und der Er- laubnis nach Art. 19 LStVG festgelegt. (3) Der Aufenthalt auf dem Festplatz ist für Unberechtigte spätestens eine Stunde nach Betriebsschluss untersagt.

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AMTS BLATT

DER STADT MARKTREDWITZ

Erscheint am letzten Werktag jeden Monats, Preis pro Nummer € -.30, im Abonnement jährlich mit Zustellgebühr € 21

Herausgeber: Stadtverwaltung Marktredwitz, Egerstraße 2, Zimmer 3, Telefon 501-110 Verantwortlich für die Redaktion: Verwaltungsrat Lothar Friedmann

Nr. 3 Dienstag, 31. März 2015

I N H A L T

Nr. 15 Verordnung der Stadt Marktredwitz über das Volks- und

Schützenfest (Schützenfestverordnung)

Nr. 16 Bekanntmachung einer Auslegung; Verfahren Helm-

brechts - Flurneuordnung, Stadt Waldershof, Landkreis

Tirschenreuth; Vorläufige Besitzeinweisung des Amtes

für Ländliche Entwicklung Oberpfalz vom 17.03.2015

Nr. 17 Sprechtage im April 2015

Nr. 18 Geburten, Sterbefälle und Eheschließungen in der Zeit

vom 23.02. bis 22.03.2015

Nr. 19 Beschlüsse des Stadtrates und seiner Ausschüsse

Die Stadt Marktredwitz trauert um

Herrn Hubert Häring * 15.07.1932 † 24.02.2015

Der Verstorbene war bei der Stadt Marktredwitz für die Gemarkung Marktredwitz ab dem 28.05.1997 als Feldgeschworener

und ab 26.01.1998 als stellvertretender Obmann tätig.

Seine Aufgaben in dieser Tätigkeit erledigte er immer pflichtbewusst, engagiert und zuverlässig.

Die Stadt Marktredwitz wird ihm stets ein ehrendes Andenken bewahren.

Marktredwitz, 02.03.2015

Weigel

Oberbürgermeister

Nr. 15

Verordnung der Stadt Marktredwitz über das Volks- und

Schützenfest (Schützenfestverordnung)

Die Stadt Marktredwitz erlässt aufgrund der Art. 19 Abs. 7 und

8, Art. 23 Abs. 1 und 3 und Art. 42 Abs. 1 des Gesetzes über das

Landesstrafrecht und das Verordnungsrecht auf dem Gebiet der

öffentlichen Sicherheit und Ordnung (Landesstraf- und Verord-

nungsgesetz - LStVG) in der Fassung der Bekanntmachung vom

13. Dezember 1982 (BayRS 2011-2-) zuletzt geändert durch

Gesetz vom 22.07.2014 (GVBl. S. 286) folgende

Verordnung:

Inhaltsübersicht

§ 1 Gegenstand und räumlicher Geltungsbereich

§ 2 Geltungsdauer und Betriebszeiten

§ 3 Verkehr auf dem Festplatz

§ 4 Verhalten auf dem Festplatz

§ 5 Feuersicherheit

§ 6 Jugendschutz

§ 7 Aufenthalt hinter Festplatzbetrieben und bei Wohnwagen

§ 8 Zuwiderhandlungen

§ 9 Inkrafttreten

§ 1

Gegenstand und räumlicher Geltungsbereich

(1) Diese Verordnung regelt das Volks- und Schützenfest der

Stadt Marktredwitz auf dem Angerplatz. Das Volks- und

Schützenfest findet jährlich jeweils vom Donnerstag vor

dem letzten Sonntag im Juni bis einschließlich Dienstag

nach dem letzten Sonntag im Juni statt.

(2) Der räumliche Geltungsbereich der Verordnung ergibt sich

aus dem auf Seite 7 abgedruckten Plan vom 02.03.2015.

Das Gelände des Festplatzes ist mit verstärkter Strichlinie

dargestellt, der Plan ist Bestandteil dieser Verordnung.

§ 2

Geltungsdauer und Betriebszeiten

(1) Die Verordnung gilt für alle nach § 1 Abs.1 festgesetzten

Festtage.

(2) Die täglichen Öffnungszeiten und der Betriebsschluss für

die Gaststättenbetriebe und die Schausteller- sowie Dienst-

leistungsgeschäfte werden durch die Stadt Marktredwitz im

Rahmen der gaststättenrechtlichen Gestattung und der Er-

laubnis nach Art. 19 LStVG festgelegt.

(3) Der Aufenthalt auf dem Festplatz ist für Unberechtigte

spätestens eine Stunde nach Betriebsschluss untersagt.

2 Amtsblatt Nr. 1/2015 | Stadt Marktredwitz

§ 3

Verkehr auf dem Festplatz

(1) Auf dem Festplatz ist der Verkehr mit Fahrzeugen aller Art

(auch das Fahren von Skateboards, Inlineskatern und dgl.)

verboten. Dieses Verbot gilt nicht für Einsatz- und Wege-

rechtsfahrzeuge sowie Krankenfahrstühle.

(2) Fahrzeuge, die zur Belieferung der Festbetriebe erforderlich

sind oder zur Durchführung besonderer Arbeiten benötigt

werden, sind vom Verbot nach Absatz 1 ausgenommen.

(3) Der Aufenthalt der nach Absatz 2 einfahrberechtigten Fahr-

zeuge auf dem Festplatz und den Anlieferstraßen ist auf die

zum Be- und Entladen oder die zur Durchführung der be-

sonderen Arbeiten erforderliche Zeit zu beschränken.

(4) Kraftfahrzeuge der Gaststättenbetriebe und der Schausteller

dürfen auf dem Festplatz nur auf der Fläche unmittelbar an

der Fikentscherstraße geparkt werden.

(5) Das berechtigte Befahren des Festplatzes ist nur in Schritt-

geschwindigkeit erlaubt.

§ 4

Verhalten auf dem Festplatz

(1) Auf dem Festplatz hat sich jeder Besucher so zu verhalten,

dass kein anderer gefährdet oder geschädigt wird.

(2) Es ist insbesondere verboten,

a) Gegenstände mitzuführen, die als Hieb-, Stoß- und Stich-

waffen verwendet werden könnten,

b) außerhalb der Toiletten die Notdurft zu verrichten,

c) Schankgefäße außerhalb der Gaststättenbetriebe mitzu-

führen,

d) alkoholische Getränke oder sonstige berauschende Mittel

auf das Festgelände mitzubringen,

e) auf dem Gelände Gegenstände jeder Art auf den Boden zu

werfen.

f) auf dem Festplatz um Almosen zu ersuchen.

(3) Hunde sind grundsätzlich an einer höchstens drei Meter

langen Leine zu führen.

(4) Außerhalb der zugelassenen Standflächen ist der Verkauf

von Waren aller Art, die Abgabe von Speisen und Geträn-

ken, das Anbieten von gewerblichen Leistungen, das Auf-

suchen von Bestellungen und die Veranstaltung von Ver-

gnügungen verboten.

Dies gilt auch für nicht gewerbsmäßige Darbietungen von

Schaustellungen, Musikaufführungen oder sonstigen unter-

haltenden Vorstellungen.

§ 5

Feuersicherheit

(1) Feuerstellen in Festplatzbetrieben, insbesondere in Zelt-

gaststättenbetrieben und in der unmittelbaren Umgebung

solcher Betriebe sind so zu errichten und durch feuerhem-

mende Materialien abzuschirmen, dass durch sie kein

Brand verursacht werden kann.

(2) Das Wiederanfachen von Feuerstellen mittels Spiritus oder

ähnlicher leicht brennbarer Flüssigkeiten ist untersagt.

§ 6

Jugendschutz

Kindern ist die Anwesenheit auf dem Festplatz nach 20 Uhr,

Jugendlichen bis 16 Jahren nach 22.00 Uhr nur in Begleitung

eines Erziehungsberechtigten gestattet. Im Übrigen bleiben die

Vorschriften des Gesetzes zum Schutze der Jugend in der Öffent-

lichkeit unberührt.

§ 7

Aufenthalt hinter Festplatzbetrieben und bei Wohnwagen

Unberechtigte dürfen sich nicht im Bereich der Wohnwägen und

nichtöffentlichen Betriebsbereichen der Schausteller aufhalten.

§ 8

Zuwiderhandlungen

(1) Nach Art. 19 Abs. 8 Nr. 3 und Art. 23 Abs.3 LStVG kann

mit Geldbuße belegt werden, wer vorsätzlich oder fahrläs-

sig

a) sich entgegen § 2 Abs. 3 auf dem Festplatz aufhält,

b) entgegen § 3 Abs. 1 mit einem Fahrzeug den Festplatz

befährt oder sich mit einem Fahrzeug dort aufhält,

c) entgegen § 3 Abs. 3 ein Fahrzeug über die zum Be- und

Entladen oder zur Durchführung der besonderen Arbeiten

und Aufgaben erforderlichen Zeit hinaus auf dem Fest-

platz oder den Anlieferstraßen abstellt,

d) entgegen § 3 Abs. 5 schneller als in Schrittgeschwindig-

keit fährt,

e) entgegen § 4 Abs. 1 auf dem Festplatz andere gefährdet

oder schädigt oder den in § 4 Abs. 2 festgesetzten Best-

immungen über das Verhalten auf dem Festplatz zuwi-

derhandelt,

f) entgegen § 4 Abs. 3 Hunde nicht an der Leine führt,

g) sich entgegen § 7 unberechtigt in nichtöffentlichen Be-

triebsbereichen oder im Bereich der Wohnwägen aufhält.

(2) Nach Art. 38 Abs. 4 LStVG kann mit einer Geldbuße belegt

werden, wer vorsätzlich oder fahrlässig

a) Feuerstellen entgegen § 5 Abs. 1 nicht so errichtet oder

abschirmt, dass durch sie kein Brand verursacht werden

kann,

b) entgegen § 5 Abs. 2 Feuerstellen mittels Spiritus oder

sonstigen leicht brennbaren Flüssigkeiten wieder anfacht.

(3) Andere Bußgeld- oder Strafvorschriften, insbesondere § 40

Abs. 1 Nr. 3, Abs. 2 Nr. 3 Sprengstoffgesetz über den Um-

gang mit explosionsgefährlichen Stoffen, § 52 Abs. 3 Nr. 9

i. V. m. § 42 Waffengesetz der bei öffentlichen Veranstal-

tungen das Führen von Waffen verbietet, Art. 38 Abs. 4

LStVG i. V. m. §§ 18 und 27 der Verordnung über die Ver-

hütung von Bränden (insbesondere gasgefüllte Ballone be-

treffend) und die §§ 9 und 10 in Verbindung mit § 28 Abs.

1 Ziffer 10 und 12 Jugendschutzgesetz (JuSchG) bleiben

unberührt.

§ 9

Inkrafttreten

Diese Verordnung tritt am 01.04.2015 in Kraft.

gez.

Weigel

Oberbürgermeister

Amtsblatt Nr. 1/2015 | Stadt Marktredwitz 3

Nr. 16

Bekanntmachung einer Auslegung; Verfahren Helmbrechts -

Flurneuordnung, Stadt Waldershof, Landkreis Tirschen-

reuth; Vorläufige Besitzeinweisung des Amtes für Ländliche

Entwicklung Oberpfalz vom 17.03.2015

Das Amt für Ländliche Entwicklung Oberpfalz hat die Beteilig-

ten zum 23.04.2015 in den Besitz der neuen Grundstücke vorläu-

fig eingewiesen und die sofortige Vollzie-hung angeordnet (§§

65, 66 Flurbereinigungsgesetz - FlurbG; § 80 Abs. 2 Nr. 4 Ver-

waltungsgerichtsordnung - VwGO).

Die vorläufige Besitzeinweisung des Amtes für Ländliche Ent-

wicklung Oberpfalz vom 17.03.2015 und die Karte zur vorläufi-

gen Besitzeinweisung sind in der Verwaltung der Stadt Markt-

redwitz, Egerstr. 2, 95615 Marktredwitz, vom 08.04.2015 mit

22.04.2015 ausgelegt und können dort während der Dienststun-

den eingesehen werden.

Die vorläufige Besitzeinweisung und die Karte zur vorläufigen

Besitzeinweisung können innerhalb von drei Monaten nach dem

Zeitpunkt dieser öffentlichen Bekanntmachung auch auf der

Internetseite des Amtes für Ländliche Entwicklung Oberpfalz

unter dem Link „vorläufige Besitzeinweisung“ eingesehen wer-

den (http://www.ale-oberpfalz.bayern.de/service/).

Marktredwitz, 30.03.2015

gez.

Weigel

Oberbürgermeister

Nr. 17

Sprechtage im April 2015

Sprechtag der Deutschen Rentenversicherung

Der Prüfungsbeauftragte der Deutschen Rentenversicherung hält

am

Mittwoch, 22.04.2015

in der Zeit von 08.30 Uhr bis 11.50 Uhr und von 13.00 Uhr bis

15.20 Uhr im Nebengebäude des Verwaltungsgebäudes, Bahn-

hofstraße 16, einen Sprechtag ab. Zu diesem Sprechtag müssen

Terminvereinbarungen unter Angabe der Versicherungsnummer

getroffen werden. Dies erfolgt nur über die Stadt Marktredwitz,

Amt für Sozial- und Versicherungswesen, Bahnhofstraße 14,

Telefon 09231/501158. Um eine effektive Terminplanung zu

ermöglichen, sollten die Termine möglichst frühzeitig vereinbart

werden. Zum Beratungstermin sollten die Versicherungsunterla-

gen und der Personalausweis oder Reisepass mitgebracht wer-

den.

Sprechzeiten der Sozialreferentin Gisela Wuttke-Gilch

Jeden 2. bzw. 3. Mittwoch im Monat, 17.00 Uhr bis 18.00 Uhr in

der Franzensbader Str. 2, im Büro „Treffpunkt KomMit - Kom-

munikation miteinander-“ findet der Sprechtag der Sozialreferen-

tin der Stadt Marktredwitz statt.

Mittwoch, 29.04.2015

Caritas Sozialberatung

Das Kreis-Caritassekretariat hält am

Mittwoch, 08.04.2015

in der Zeit von 16.00 Uhr bis 17.00 Uhr im Kath. Pfarramt St.

Josef, Bahnhofstr. 9, Marktredwitz, eine Sprechstunde ab.

Nr. 18

Geburten, Sterbefälle und Eheschließungen in der Zeit vom

23.02. bis 22.03.2015

Geburten

Nico Prechtl; Eltern: Sven-Reiner Neuberger und Alexandra

Birgit Prechtl, Thiersheim, Bahnhofstr. 16.

Rudolf Ludwig Hagen; Eltern: Rudolf Ernst Max Hagen und

Anna Inge Reihl, Kirchenlamitz, Kleinschloppen 15.

Mattis Siegmund; Eltern: Marc André Karl-Heinz Siegmund und

Anke Beatrice Kleinhenz, Marktleuthen, Großwendern 146.

Silas Elias Schelenz; Eltern: Thiemo Achim und Peggy Schelenz

geb. Littau, Selb, Heidelheim 36.

Lene Nicole Kraus; Eltern: Mathias Gerhard und Sandra Daniela

Kraus geb. Szymanski, Arzberg, Bei der Buchstauden 7.

Louisa Tröger; Eltern: Johannes Werner Hermann und Manuela

Bettina Tröger geb. Hofmann, Marktredwitz, Ludwig-Uhland-

Str. 10.

Sophie Sandra Wölfel; Eltern: Matthias Ernst Wölfel und Caroli-

ne Rögner geb. Braun, Thiersheim, Kothigenbibersbach 5.

Simon Stock; Eltern: Simon Bernhard und Bettina Agnes Stock

geb. Dötterl, Pullenreuth, Trevesen 151.

Jakob Dominik Pachel; Eltern: Carsten Peter Wolfgang und

Barbara Monika Pachel geb. Heider, Marktredwitz, Heidestr. 18.

Luisa Dötsch; Eltern: Tobias Dötsch und Stephanie Eliza Kap-

pel, Wunsiedel, Am Luxbach 50.

Anton Christian Christoph Rieß; Eltern: Stefan Daniel Wille und

Carola Marianne Heidi Rieß, Marktredwitz, Breitmühle 3.

Jakob Greger; Eltern: Stefan Gerhard und Amelie Greger geb.

Ultsch, Marktredwitz, Dörflaser Hauptstr. 40.

Moritz Nowak; Eltern: Tobias Peter und Julia Evelin Nowak geb.

Friedrich, Marktredwitz-Brand, Bergsiedlung 4.

Jilianna Margaretha Lina Kahl; Eltern: Matthias Kahl und Stefa-

nie Kuhn, Wunsiedel, Goethestraße 12.

Lena Lochner; Eltern: Markus Erwin und Maria Lochner geb.

Wabra, Marktredwitz, Kreuzstraße 22.

Lutz Maximilian Michael Freiherr von Waldenfels; Eltern:

Georg Freiherr und Stephanie Claudia Freifrau von Waldenfels

geb. Haberkorn, Marktredwitz, Max-Reger-Straße 40.

Jakob Roth; Eltern: Bastian Josef und Lisa Tamara Michaela

Roth geb. Wolfrum, Neusorg, Blumenstraße 8.

Felix Grimm; Eltern: Matthias Manfred Ruddigkeit und Julia

Grimm, Marktleuthen, Jahnstraße 20.

Emma Dorothea Haferburg; Eltern: Tobias Harald Schaller und

Manuela Haferburg, Kirchenlamitz, Dr.-Benker-Straße 13.

Ludwig Julius Brem; Eltern: Haiko Dietmar und Christine Petra

Maria Brem geb. Schmidt, Marktleuthen, Bahnhofstr. 16.

Leila Ryschawy; Eltern: Sven Helmut und Wen Ryschawy geb.

Zhang, Höchstädt i.F., Reitsteig 13.

Jana Julia Rennhack; Eltern: Rüdiger Hans Brunke und Kerstin

Astrid Rennhack, Marktleuthen, Mühlgasse 8.

Katharina Geier; Eltern: Alexander und Tatjana Geier geb. Bir-

klin, Weißenstadt, Ledererring 14.

Romina Martina Hoffmann; Eltern: Bernd und Anja Marion

Hoffmann geb. Kaiser, Weißenstadt, Weißenhaid 30.

Phil Elias Diepold; Eltern: Andreas und Kathrin Angelika Die-

pold geb. Krenner, Marktredwitz, Oberthweg 10.

4 Amtsblatt Nr. 1/2015 | Stadt Marktredwitz

Nisa Tazegül; Eltern: Ali und Seringül Tazegül geb. Tazegül,

Selb, Gabelsberger Str. 12.

Sterbefälle

Heinz Konstantin Reiser, Wunsiedel, Melanchthonstr. 6.

Fritz Otto Hermann Müller, Marktredwitz, Korbersdorf 14.

Franz Karl Pschorn, Waldsassen, Kondrau Alte Str. 18.

Linea Kulla geb. Müller, Bad Alexandersbad, Markgrafenstr. 45.

Regina Berta Thienel geb. Türke, Friedenfels, Gartenstr. 19.

Hans Heinrich Leiacker, Bischofsgrün, Wunsiedler Str. 14.

Babette Wagner geb. Bär, Wunsiedel, Bergstr. 8.

Margot Therese Elisabeth Frfr. von Wagner geb. Dauer, Markt-

redwitz, Wegenerstr. 16.

Marie Pöll geb. Klaus, Thiersheim, Bauvereinstr. 4.

Jette Herta Schiener geb. Buhlmann, Marktredwitz, Grünitz-

mühlstr. 1.

Rosina Kastner geb. Heinl, Marktredwitz, M.-Luther-Str. 9.

Anton Thumser, Marktredwitz, Beethovenstr. 8.

Werner Richard Braun, Marktredwitz, Marienbader Weg 3.

Georg Johann Hartl, Waldershof, Bahnhofstr. 40.

Erna Trina Hagen geb. Meyer, Marktredwitz, Wegenerstr. 16.

Rainer Emil Troesch, Marktredwitz, Bernadottestr. 5.

Alfred Karl Werner Dietz, Arzberg, Hafner-Stöhr-Str. 3.

Anneliese Renate Rasp geb. Bayerl, Marktredwitz, Reiserberg-

str. 8.

Manfred Kirchner, Marktredwitz, Brand, Im Winkl 7.

Frieda Süß geb. Frohmader, Marktredwitz, Kraußoldstr. 5.

Anna Herta Kolb, Marktredwitz, Grünerstr. 1.

Franz Michael Pöhlmann, Arzberg, Röthenbach, Bergstr. 25.

Fidus Wolfram Gottfryd, Nagel, Am Hainberg 3.

Franz Kraus, Marktredwitz, Wegenerstr. 16.

Anton Müller, Neusorg, Wernersreuth 4.

Frieda Orlowski geb. Simon, Marktredwitz, Wegenerstr. 16.

Otto Manfred Seitz, Marktredwitz, Wegenerstr. 16.

Eugen Ernst Schöner, Waldsassen, Am Ölschlag 14.

Rosa Braun geb. Eisenkrein, Marktredwitz, Wegenerstr. 16.

Michael Prell, Marktredwitz, Barbarastr. 16.

Herta Edeltraud Burger geb. Wetter, Wunsiedel, Wiesenstr. 1.

Barbara Renate Ferrano geb. Löffler, Marktredwitz, Nelkenstr.

8 A.

Konrad Macht, Marktredwitz, Am Frauenholz 41.

Frieda Ennisch geb. Wendler, Wunsiedel, Heimstättenweg 1.

Eheschließungen

Ömer Hancer, Marktredwitz, Dürnbergstr. 2 und Tugba Yigi-

tarslan, Selb, Längenauer Str. 29.

Karl Martin Küspert und Carmen Anita Walter geb. Kuriczak,

Marktredwitz, Markt 45.

Nr. 19

Beschlüsse des Stadtrates und seiner Ausschüsse

Öffentliche Sitzung des Bauausschuss vom 03.03.2015

1. Neubau einer Einfachsporthalle mit Freianlagen;

Vorstellung des aktuellen Planungsstandes durch die Ar-

chitekten

Dem aktuellen Planungsstand wird zugestimmt.

2. Bauleitplanung der Stadt Wunsiedel;

Änderung des Flächennutzungsplanes auf den Fl.Nrn.

493/6 und 495 der Gemarkung Wunsiedel (ehemaliges

Schlachthofareal);

Frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstigen Trä-

ger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 1 BauGB sowie der

benachbarten Gemeinden gem. § 2 Abs. 2 BauGB

Die Bauleitplanung der Stadt Wunsiedel hinsichtlich der Än-

derung des Flächennutzungsplanes im Bereich der Grundstü-

cke Fl.Nrn. 493/6 und 495 der Gemarkung Wunsiedel (ehe-

maliges Schlachthofareal) dient zur Kenntnis.

Städtebauliche oder sonstige relevante Belange der Stadt

Marktredwitz werden durch die Planung nicht berührt.

3. Bauleitplanung der Stadt Wunsiedel;

Änderung des Flächennutzungsplanes südlich der Brei-

tenbrunner Straße auf den Grundstücken Fl.Nrn. 2767,

2776, 2767/2 und 2775 der Gemarkung Wunsiedel (an der

Breitenbrunner Straße);

Frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstigen Trä-

ger öffentlicher Belange gem.

§ 4 Abs. 1 BauGB sowie der benachbarten Gemeinden

gem. § 2 Abs. 2 BauGB

Die Bauleitplanung der Stadt Wunsiedel hinsichtlich der Än-

derung des Flächennutzungsplanes südlich der Breitenbrun-

ner Straße auf den Grundstücken Fl.Nrn. 2767, 2776, 2767/2

und 2775 der Gemarkung Wunsiedel (an der Breitenbrunner

Straße) dient zur Kenntnis.

Städtebauliche oder sonstige relevante Belange der Stadt

Marktredwitz werden durch die Planung nicht berührt.

4. Erschließung Baugebiet „Nördlich der Wegenerstraße,

Bauabschnitt 2“;

Genehmigung der Ausführungsplanung

Die Vorstellung, der auf Grundlage des Bebauungsplans aus-

gearbeiteten Ausführungsplanung für die Maßnahme „Er-

schließung Baugebiet Nördlich der Wegenerstraße wird dem

der Planung des Ingenieurbüros für Tiefbautechnik Markt-

redwitz vom Januar 2015 zustimmend zur Kenntnis genom-

men.

Folgende Anlagenteile sind geplant:

- Ausbaulänge/Verlängerung Max-Planck-Straße: 301 m

- Fahrbahn mit einer Breite von 6,00 m,

- Gehweg (einseitig) mit einer Breite von 2,50 m

- Die beiden Anschlussstraßen werden mit einer Länge von

jeweils 39 m gebaut.

- Die Fahrbahnbreite wird mit 5,50 m gebaut.

- Der Gehweg mit einer Breite von 1,75 m.

- Aus gestalterischen Gründen bzw. zum Zweck der Ge-

schwindigkeitsdämpfung werden insgesamt 6 Pflasterflä-

chen mit Baumscheibe (Breite 2,00 m) in die Fahrbahn

eingebaut.

Außerdem wird zur Kenntnis genommen, dass

- die Maßnahme über die Fa. Bayerngrund abgewickelt

wird und die Zustimmung zur Planung notwendig ist und

Amtsblatt Nr. 1/2015 | Stadt Marktredwitz 5

- die sonstigen Erschließungsanlagen in Abstimmung mit

den Ver- und Entsorgungsträgern gem. der Planung des

Ingenieurbüros für Tiefbautechnik Marktredwitz ausge-

führt werden.

Öffentliche Sitzung des Hauptausschusses vom 10.03.2015

1. Konzept und Aufbauphase der Bürgerinformationsstelle

MAKmit;

a) Sachstandsbericht

b) Konzept, Öffnungszeiten und weiteres Vorgehen

a) Der Sachstandsbericht dient zur Kenntnis.

b) Dem Konzept, den Öffnungszeiten und den vorgestellten

Schritten der Aufbauphase der Bürgerinformationsstelle

MAKmit wird zugestimmt.

2. Aufnahme von Asylbewerbern und Flüchtlingen;

Sachstandsbericht

Der Sachstandsbericht über die Aufnahme von Asylbewer-

bern und Flüchtlingen dient zur Kenntnis.

Öffentliche Sitzung des Stadtrates vom 24.03.2015

1. Bekanntgabe von Beschlüssen aus nicht öffentlichen Sit-

zungen, deren Gründe für die Geheimhaltung weggefal-

len sind (Art. 52 Abs. 3 GO)

Neue Stiftung Egerland-Museum;

a) Sachstandsbericht

b) Berufung eines Vorstandsmitglieds

a) Der Sachstandsbericht, wonach die aufgrund des

Testaments von Herrn Günther Kraus, Regensburg, neu

errichtete Stiftung „Egerland-Museum“ von der

Stiftungsaufsicht bei der Regierung von Oberfranken

anerkannt wurde und damit rechtsfähig ist, dient zur

Kenntnis.

b) Herr 2. Bürgermeister Horst Geißel wird für die Dauer der

laufenden Wahlperiode des Stadtrats als Mitglied für den

Vorstand der Stiftung Egerland-Museum berufen.

2. Vollzug des Bayer. Feuerwehrgesetzes (BayFwG);

Bestätigung der gewählten Feuerwehrkommandanten

und stv. Feuerwehrkommandanten gemäß Art. 8 Abs. 4

BayFwG

a) für die Freiwillige Feuerwehr Brand-Haingrün

b) für die Freiwillige Feuerwehr Leutendorf

a) Der Feuerwehrkommandant Martin Tröger und der stell-

vertretende Feuerwehrkommandant Tobias Schmelzer der

Freiwilligen Feuerwehr Brand-Haingrün werden hiermit

nach der Wahl durch die Feuerwehrdienstleistenden am

24.01.2015 gemäß Art. 8 Abs. 4 BayFwG in ihren Ämtern

bestätigt.

b) Der stellvertretende Feuerwehrkommandant Fabian Hol-

ler der Freiwilligen Feuerwehr Leutendorf wird hiermit

nach der Wahl durch die Feuerwehrdienstleistenden am

28.01.2015 gemäß Art. 8 Abs. 4 BayFwG in seinem Amt

bestätigt.

3. Integriertes Klimaschutzkonzept der Stadt Marktred-

witz;

a) Vorstellung des Energienutzungsplans

b) Weiteres Vorgehen anhand der Potentialanalyse

c) Zustimmung zu Handlungsempfehlungen

a) Die Vorstellung des Energienutzungsplans wird zur

Kenntnis genommen. Mit den Inhalten besteht Einver-

ständnis.

b) Die Verwaltung wird beauftragt, anhand der ermittelten

Potentiale Maßnahmen zur Energieeffizienz sowie zur re-

generativen Wärme- und Stromerzeugung je nach Ver-

fügbarkeit der Haushaltsmittel zu konkretisieren und dem

Stadtrat zur weiteren Beschlussfassung vorzulegen.

c) Die Verwaltung wird beauftragt, anhand der Handlungs-

empfehlungen

- Sanierung kommunaler Gebäude

- Modernisierung der Straßenbeleuchtung

- Aufbau des Nahwärmenetzes Grundschule

die notwendigen Schritte zu veranlassen.

4. Bericht des Bayerischen Kommunalen Prüfungsverban-

des, München, über die Prüfung der Jahresabschlüsse

2008 - 2011 der Stadtwerke Marktredwitz;

Kenntnisnahme

Der Bericht des Bayerischen Kommunalen Prüfungsverban-

des, München, über die Prüfung der Jahresabschlüsse 2008 -

2011 der Stadtwerke Marktredwitz wird zur Kenntnis ge-

nommen.

Es wird weiterhin zur Kenntnis genommen, dass vom Bayeri-

schen Kommunalen Prüfungsverband, München, der Bestäti-

gungsvermerk für die Jahresabschlüsse 2008 - 2011 erteilt

wurde.

5. Jahresabschlüsse 2008 - 2011 der Stadtwerke Marktred-

witz;

a) Feststellung

b) Verwendung der Jahresergebnisse

a) Die Jahresabschlüsse 2008 - 2011 der Stadtwerke Markt-

redwitz, werden mit folgenden Summen festgestellt:

Jahr Bilanzsumme Jahresverlust

€ €

2008 11.388.032,90 612.542,56

2009 11.943.395,73 563.978,17

2010 11.455.413,23 354.063,37

2011 11.007.234,23 407.608,74

b) Der Jahresgewinn des Betriebszweiges Wasserwerk wird

in Höhe von 15.670,27 € für 2008, 78.315,30 € für 2009,

128.442,10 € für 2010 und 175.738,37 € für 2011 der

Neurücklage zugeführt.

Von dem Verlust 2008 des Betriebszweigs Bäder soll ein

Teilbetrag in Höhe von 605.611.98 € mit der Rücklage

aus Defizitausgleich Bäder verrechnet werden. Der ver-

bleibende Betrag von 22.600,85 € wird mit der Rücklage

Bäder aus Eröffnungsbilanz verrechnet.

Von dem Verlust 2009 des Betriebszweigs Bäder soll ein

Teilbetrag in Höhe von 656.158,61 € mit der Rücklage

aus Defizitausgleich Bäder verrechnet werden und der

verbleibende Betrag von 13.865,14 € mit der Rücklage

Bäder aus Eröffnungsbilanz.

Von dem Verlust 2010 des Betriebszweigs Bäder soll ein

Teilbetrag in Höhe von 599.859,58 € mit der Rücklage

aus Defizitausgleich Bäder verrechnet werden und der

verbleibende Betrag von 21.829,11 € mit der Rücklage

Bäder aus Eröffnungsbilanz.

Von dem Verlust 2011 des Betriebszweigs Bäder soll ein

Teilbetrag in Höhe von 560.947,44 € mit der Rücklage

6 Amtsblatt Nr. 1/2015 | Stadt Marktredwitz

aus Defizitausgleich Bäder verrechnet werden und der

verbleibende Betrag von 22.399,67 € mit der Rücklage

Bäder aus Eröffnungsbilanz.

6. Jahresrechnungen 2008 - 2011 der Stadtwerke Markt-

redwitz;

Entlastungen gemäß Art. 102 Abs. 3 GO für

a) Werkleitung

b) Oberbürgermeisterin

a) Der Stadtrat erteilt für Lilli Neidhardt als Werkleiterin

für die Jahresrechnungen der Jahre 2008 bis 30.09.2010

sowie für Tim Burger als Werkleiter für die Zeit vom

01.10.2010 und 2011 gemäß Art.102 Abs. 3 GO Entlas-

tung.

b) Der Stadtrat erteilt für die Oberbürgermeisterin Dr. Birgit

Seelbinder für die Jahresrechnungen der Jahre 2008 bis

2011 gemäß Art. 102 Abs. 3 GO Entlastung.

7. Beitrags- und Gebührensatzung zur Wasserabgabesat-

zung der Stadt Marktredwitz (BGS-WAS);

Satzung zur Änderung der Beitrags- und Gebührensat-

zung zur Wasserabgabesatzung der Stadt Marktredwitz

(BGS-WAS) vom 09.03.2015

Der Satzung zur Änderung der Beitrags- und Gebührensat-

zung zur Wasserabgabesatzung der Stadt Marktredwitz

(BGS-WAS) vom 09.03.2015, wird zugestimmt.

8. Breitbandausbau der Stadt Marktredwitz;

a) Ergebnis des Auswahlverfahrens

b) Sachstandsbericht zur Vergabeentscheidung

c) Weiteres Vorgehen

a) Die Vorstellung zum Ergebnis des Auswahlverfahrens mit

Fristende zum 30.01.2015 dient zur Kenntnis.

b) Der Sachstandsbericht zur Vergabeentscheidung dient zur

Kenntnis.

c) Die Ausführungen zur weiteren Verfahrensabfolge dienen

zur Kenntnis.

Stadt Marktredwitz

Weigel

Oberbürgermeister

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