datenschutz in telekommunikation und telemedien - .regulierung den wettbewerb im bereich der...
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Datenschutz in Telekommunikation und Telemedien
Henry KrasemannUnabhngiges Landeszentrum fr Datenschutz
Schleswig-Holstein
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Datenschutz und Telekommunikation
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Abgrenzung
Telekommunikation
Technische Seite des Internets
Tele- und Mediendienste
Inhaltliche Aspekte
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Telekommunikationsrecht
Beruht auf Art. 87f GG Nach Magabe eines Bundesgesetzes gewhrleistet der Bund im
Bereich des Postwesens und der Telekommunikation flchendeckend angemessene und ausreichende Dienstleistungen
Historisch gewachsen aus Monopol der Post Deregulierung / Liberalisierung des Marktes durch die EU Privatisierung der Telekom AG
Heterogenes Rechtsgebiet aus Wirtschaftsverwaltungsrecht, Verbraucherrecht, Datenschutz, ffentliche Sicherheit, Verteilung knapper Gter
Stark verfassungsrechtlich und europarechtlich eingebettet
Vorgnger: Fernmeldeanlagengesetz
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Zielsetzung 1 TKG
Zweck des Gesetzes ist es, durch technologieneutrale Regulierung den Wettbewerb im Bereich der Telekommunikation und leistungsfhige Telekommunikationsinfrastruktur zu frdern und flchendeckend angemessene und ausreichende Dienstleistungen zu gewhrleisten
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TK-RechtBegriffe 3 TKG
Telekommunikation Der technische Vorgang des Aussendens, bermittelns
und Empfangs von Signalen mittels Telekommunikationsanlagen
Telekommunikationsanlagen Technische Einrichtungen oder Systeme, die als
Nachrichten identifizierbare elektromagnetische oder optische Signale senden, bertragen, vermitteln, empfangen, steuern oder kontrollieren knnen
Somit nicht auf Internet beschrnkt Auch Sprachtelefonie, Mobilfunk, Satellitenfunk etc.
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FernmeldegeheimnisArt. 10 GG / 88 TKG
Inhalt, nhere Umstnde (Beteiligung an Vorgang) Auch Verbindungsversuche
berwachung in Unternehmen Nur ggf. anlassbezogen zulssig In der Regel nicht den Inhalt Schutz des Anrufers
E-Mail Dienstliche Nutzung vs. private Nutzung Urlaubsvertretung / Nachfolger Betriebsvereinbarung? Spam / automatische Aussortierung
Virenprfung zulssig aus Selbstschutzgrnden Rechte des Administrators
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TKGDatenschutz 91 ff.
Schutz personenbezogener Daten von Teilnehmern und Nutzern sowie jur. Personen
Informationspflichten 93 TKG Unterrichtung ber Art, Umfang, Ort und Zweck der Erhebung und
Verwendung personenbezogener Daten Bei Vertragsschluss In allgemein verstndlicher Form Hinweis auf Wahl und Gestaltungsmglichkeiten
Einwilligung im elektronischen Verfahren gem. 94 TKG mglich Bewusst Eindeutig Protokolliert Abrufbar Widerrufbar
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TKGDatenschutz 91 ff.
Bestandsdaten fr Vertragszweck 95 TKG
bermittlung an Dritte nur mit Einwilligung
Fr Werbung nur bei Einwilligung / innerhalb Zweck
Bei Werbung mittels Text-/Bildmitteilungen an das Telefon oder per Post auch mglich bis zum Widerspruch
Zuvor muss ein deutlicher Hinweis gegeben werden
Hinweis auch bei jeder Nachricht notwendig
Zulssigkeit der Kopie des Ausweises (muss jedoch nach Feststellung der Angaben vernichtet werden)
Erbringung des Dienstes darf nicht von Einwilligung zu anderen Zwecken abhngig gemacht werden (Kopplungsverbot)
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TKGDatenschutz 91 ff.
Verkehrsdaten 96 TKG
Beteiligte Anschlsse, Beginn/Ende der Verbindung, genutzte TK-Dienste, Datenmengen etc.
Grundstzlich nach Diensterbringung zu lschen Ausnahmen:
Entgeltberechnung und Abrechnung 97 TKG Einzelverbindungsnachweis 99 TKG Strungen von TK-Anlagen und Missbrauch von TK-Diensten
100 TKG Mitteilen ankommender Verbindungen bei belstigenden Anrufen
101 TKG (Vorratsdatenspeicherung)
Weitere Nutzung (z.B. Analyse) nur nach Einwilligung
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TKGDatenschutz 91 ff.
Entgeltermittlung 97 TKG
bermittlung fr Berechnung ggf. zulssig
Nicht erforderliche Daten sind sofort zu lschen (Ausnahme: Vorratsdatenspeicherung)
Verkehrsdaten mssen (maximal) 6/7 Monate nach Rechnungsstellung aufbewahrt werden
Ausnahme: Einwendung
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TKGDatenschutz 91 ff.
Standortdaten 98 TKG
Einwilligung fr Verarbeitung erforderlich
Untersagung muss jederzeit mglich sein
Keine Unterbindung hinsichtlich 112 etc.
Einzelverbindungsnachweis 99 TKG
Haushaltsangehrige / Mitarbeiter / Betriebsrat mssen ggf. zustimmen
Nummern von Beratungsstellen drfen nicht auftauchen
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TKGDatenschutz 91 ff.
Strung/Missbrauch der Dienste 100 TKG Daten drfen zur Feststellung / Beseitigung gespeichert werden Aufschalten etc. nach Hinweis
Mitteilen ankommender Anrufe 101 TKG Bei Belstigung und Bedrohung Muss schlssig vorgetragen werden
Rufnummernanzeige- und Unterdrckung 102 TKG Unterdrckung muss sowohl fr Anrufer als auch Angerufenen
mglich sein Unentgeltliche Abstellung automatischer Anrufweiterleitungen
( 103 TKG) Teilnehmerverzeichnis 104 TKG
Inkl. Auskunftserteilung Widerspruchsmglichkeit bei Auskunft ber die Nummer
Hinweispflicht
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Telemedienrecht
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Anwendungsbereich des Telemediengesetzes 1 TMG
Dieses Gesetz gilt fr alle elektronischen Informations-und Kommunikationsdienste, soweit sie nicht Telekommunikationsdienste nach 3 Nr. 24 des Telekommunikationsgesetzes, die ganz in der bertragung von Signalen ber Telekommunikationsnetze bestehen, telekommunikationsgesttzte Dienste nach 3 Nr. 25 des Telekommunikationsgesetzes oder Rundfunk nach 2 des Rundfunkstaatsvertrages sind (Telemedien).
Dieses Gesetz gilt fr alle Anbieter einschlielich der ffentlichen Stellen unabhngig davon, ob fr die Nutzung ein Entgelt erhoben wird.
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Anbieter / Nutzer 2 TMG
Diensteanbieter ist jede natrliche oder juristische Person, die eigene oder fremde Telemedien zur Nutzung bereithlt oder den Zugang zur Nutzung vermittelt (somit auch Access-Provider)
Sowohl Betreiber von Internetauftritten
Wie auch Betreiber von Internetservern
Nutzer ist jede natrliche oder juristische Person, die Telemedien nutzt, insbesondere um Informationen zu erlangen oder zugnglich zu machen
Somit schlichtweg jeder Nutzer
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Herkunftslandprinzip 3 TMG
In der Bundesrepublik Deutschland niedergelassene Diensteanbieter und ihre Telemedien unterliegen den Anforderungen des deutschen Rechts auch dann, wenn die Telemedien in einem anderen Staat innerhalb des Geltungsbereichs der Richtlinie 2000/31/EG des Europischen Parlaments und des Rates vom 8. Juni 2000 ber bestimmte rechtliche Aspekte der Dienste der Informationsgesellschaft, insbesondere des elektronischen Geschftsverkehrs, im Binnenmarkt (ABl. EG Nr. L 178 S. 1) geschftsmig angeboten oder erbracht werden.
Es gilt prinzipiell das Recht des Heimatlandes (Sitz) nicht wo Rechtswirkung entsteht
Jedoch zahlreiche Ausnahmen in fast allen internetrelevanten Gebieten (Strafrecht, Verbrauchervertrge, Grundstckvertrge, unverlangte Werbung, Urheberrecht etc.)
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Zulassungsfreiheit 4 TMG
Telemedien sind im Rahmen der Gesetze zulassungs- und anmeldefrei.
Anders: teilweise TKG
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Datenschutz im TMG
Ehemals Teledienstedatenschutzgesetz (TDDSG)
11 TMG:
Regelungen gelten nicht innerhalb von Dienst- und Arbeitsverhltnissen (bei ausschlielich beruflichen Zwecken)
Innerhalb von / zwischen nicht-ffentlichen Stellen
Einschrnkungen bei Anbietern von Diensten, die berwiegend Telekommunikationsdienste sind
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Datenschutzregelungen im TMG
Grundsatz ( 12 TMG): Verarbeitung personenbezogener Daten nur zulssig, wenn
Einwilligung oder
Gesetzesgrundlage (zur Erbringung des Dienstes / Abrechnung)
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Unterrichtungspflichten 13 TMG
Datenschutzerklrung vorgeschrieben:
Der Diensteanbieter hat den Nutzer zu Beginn des Nutzungsvorgangs ber Art, Umfang und Zwecke der Erhebung und Verwendung personenbezogener Daten sowie ber die Verarbeitung seiner Daten in Staaten auerhalb des Anwendungsbereichs der Richtlinie 95/46/EG [] in allgemein verstndlicher Form zu unterrichten, sofern eine solche Unterrichtung nicht bereits erfolgt ist.
Bei einem automatisierten Verfahren, das eine sptere Identifizierung des Nutzers ermglicht und eine Erhebung oder Verwendung personenbezogener Daten vorbereitet, ist der Nutzer zu Beginn dieses Verfahrens zu unterrichten. (Cookies)
Der Inhalt der Unterrichtung muss fr den Nutzer jederzeit abrufbar sein.
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Einwilligung
Die Einwilligung ( 13 Abs. 2 TMG) kann elektronisch erklrt werden, wenn der Diensteanbieter sicherstellt, dass
der Nutzer seine Einwilligung bewusst und eindeutig erteilt hat,
die Einwilligung protokolliert wird,
der Nutzer den Inhalt der Einwilligung jederzeit abrufen kann und
der Nutzer die Einwilligung jederzeit mit Wirkung fr die Zukunft w