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Betriebswirtschaftliche Mandantenbetreuung 4 | 2009 97 Jahresabschlusserstellung * Beide Autoren sind Mitglieder des Kompetenzteams Wirtschaftsprüfung von AUREN Deutschland. Checkliste Neue Checkliste zur Jahresabschlusserstellung und Beurteilung der Plausibilität WP/StB Lothar Schulz, Reutlingen und WP/StB Klaus Weber, München* Der Hauptfachausschuss des Instituts der Wirtschaftsprüfer hat am 30.5.08 den Entwurf des IDW Standards: Grundsätze für die Erstellung von Jah- resabschlüssen durch Wirtschaftsprüfer (IDW ES 7) verabschiedet. Der Standard IDW S 7 wird die Stellungnahme IDW HFA 4/1996 ersetzen. Der Standard ist nach seiner endgültigen Verabschiedung anwendbar. Die Einwendungsfrist läuft am 30.4.09 ab. Danach ist mit einer zeitnahen Verabschiedung zu rechnen. Für Berichtszeiträume, die nach dem 30.9.09 beginnen, soll die Anwendung des neuen Standards verbindlich vorge- schrieben werden. Die Stellungnahme IDW HFA 4/1996 war auch in den wesentlichen Bestandteilen durch Steuerberater zu beachten. Die Bun- dessteuerberaterkammer hat hierzu am 22./23.10.01 eine entsprechende Verlautbarung erlassen. Derzeit liegt noch keine konkrete Aussage der Bundessteuerberaterkammer zu dem neuen IDW Standard ES 7 vor. Im Interesse des Berufsstandes sollten sich jedoch beide Berufsorganisati- onen auf im Wesentlichen abgestimmte Grundsätze zur Erstellung von Jahresabschlüssen verständigen. Wesentliche Neuerungen des Entwurfs Im Gegensatz zur alten Stellungnahme IDW HF 4/1996 betont der neue IDW Standard ES 7 einige Bereiche der Jahresabschlusserstellung. Insbe- sondere hat sich der Jahresabschlussersteller bei allen drei Fallkategorien (Erstellung ohne Beurteilungen, mit Plausibilitätsbeurteilungen oder mit umfassenden Beurteilungen) mit der Unternehmensfortführungsprognose zu beschäftigen. Falls die Zweifel daran nicht beseitigt werden können und das Unternehmen dennoch eine Aufstellung des Jahresabschlusses unter Fortführungsgesichtspunkten verlangt, ist der Auftrag niederzulegen. Bei den Plausibilitätsbeurteilungen wird künftig nicht mehr die Plau- sibilität des Jahresabschlusses insgesamt beurteilt. Insbesondere bei umfangreicher Mitwirkung an der Erstellung des Jahresabschlusses (z.B. Führung sämtlicher Bücher) würde dies gegen das Selbstprüfungsverbot verstoßen. Die Plausibilitätsbeurteilungen beziehen sich daher nur noch auf die vorgelegten Unterlagen (Belege, Bücher und Bestandsnachweise) und die erteilten Auskünfte, soweit der Jahresabschlussersteller an deren Zustandekommen nicht mitgewirkt hat. Die Plausibilitätsbeurteilungen erfolgen durch Befragungen und analytische Beurteilungen (Kennzahlen-, Mehrjahres- oder Branchenvergleiche usw.). Die bisherige Zusammenstellung beispielhafter Plausibilitätsbeurteilun- gen der Stellungnahme IDW HFA 4/1996 wird durch die IDW Arbeitshilfe Jahresabschluss- erstellung und Beurteilung der Unternehmensfort- führungsprognose Befragungen und analytische Beurteilungen

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Page 1: Checkliste Neue Checkliste zur … · Checkliste Neue Checkliste zur Jahresabschlusserstellung und Beurteilung der Plausibilität ... zur prüferischen Durchsicht von Jahresabschlüssen

Betriebswirtschaftliche Mandantenbetreuung 4 | 2009 97

Jahresabschlusserstellung

* Beide Autoren sind Mitglieder des Kompetenzteams Wirtschaftsprüfung von AUREN Deutschland.

Checkliste

Neue Checkliste zur Jahresabschlusserstellung und Beurteilung der PlausibilitätWP/StB Lothar Schulz, Reutlingen und WP/StB Klaus Weber, München*

Der Hauptfachausschuss des Instituts der Wirtschaftsprüfer hat am 30.5.08 den Entwurf des IDW Standards: Grundsätze für die Erstellung von Jah-resabschlüssen durch Wirtschaftsprüfer (IDW ES 7) verabschiedet. Der Standard IDW S 7 wird die Stellungnahme IDW HFA 4/1996 ersetzen. Der Standard ist nach seiner endgültigen Verabschiedung anwendbar. Die Einwendungsfrist läuft am 30.4.09 ab. Danach ist mit einer zeitnahen Verabschiedung zu rechnen. Für Berichtszeiträume, die nach dem 30.9.09 beginnen, soll die Anwendung des neuen Standards verbindlich vorge-schrieben werden. Die Stellungnahme IDW HFA 4/1996 war auch in den wesentlichen Bestandteilen durch Steuerberater zu beachten. Die Bun-dessteuerberaterkammer hat hierzu am 22./23.10.01 eine entsprechende Verlautbarung erlassen. Derzeit liegt noch keine konkrete Aussage der Bundessteuerberaterkammer zu dem neuen IDW Standard ES 7 vor. Im Interesse des Berufsstandes sollten sich jedoch beide Berufsorganisati-onen auf im Wesentlichen abgestimmte Grundsätze zur Erstellung von Jahresabschlüssen verständigen.

Wesentliche Neuerungen des Entwurfs

Im Gegensatz zur alten Stellungnahme IDW HF 4/1996 betont der neue IDW Standard ES 7 einige Bereiche der Jahresabschlusserstellung. Insbe-sondere hat sich der Jahresabschlussersteller bei allen drei Fallkategorien (Erstellung ohne Beurteilungen, mit Plausibilitätsbeurteilungen oder mit umfassenden Beurteilungen) mit der Unternehmensfortführungsprognose zu beschäftigen. Falls die Zweifel daran nicht beseitigt werden können und das Unternehmen dennoch eine Aufstellung des Jahresabschlusses unter Fortführungsgesichtspunkten verlangt, ist der Auftrag niederzulegen.

Bei den Plausibilitätsbeurteilungen wird künftig nicht mehr die Plau-sibilität des Jahresabschlusses insgesamt beurteilt. Insbesondere bei umfangreicher Mitwirkung an der Erstellung des Jahresabschlusses (z.B. Führung sämtlicher Bücher) würde dies gegen das Selbstprüfungsverbot verstoßen. Die Plausibilitätsbeurteilungen beziehen sich daher nur noch auf die vorgelegten Unterlagen (Belege, Bücher und Bestandsnachweise) und die erteilten Auskünfte, soweit der Jahresabschlussersteller an deren Zustandekommen nicht mitgewirkt hat. Die Plausibilitätsbeurteilungen erfolgen durch Befragungen und analytische Beurteilungen (Kennzahlen-, Mehrjahres- oder Branchenvergleiche usw.).

Die bisherige Zusammenstellung beispielhafter Plausibilitätsbeurteilun-gen der Stellungnahme IDW HFA 4/1996 wird durch die IDW Arbeitshilfe

Jahresabschluss-erstellung und Beurteilung der Unternehmensfort-führungsprognose

Befragungenund analytische Beurteilungen

Page 2: Checkliste Neue Checkliste zur … · Checkliste Neue Checkliste zur Jahresabschlusserstellung und Beurteilung der Plausibilität ... zur prüferischen Durchsicht von Jahresabschlüssen

Jahresabschlusserstellung

Betriebswirtschaftliche Mandantenbetreuung 4 | 2009 98

zur prüferischen Durchsicht von Jahresabschlüssen ersetzt (Beilage zu Fachnachrichten IDW 4/2002). Diese beispielhaften Maßnahmen zur prü-ferischen Durchsicht sollen zur Plausibilitätsbeurteilung von vorgelegten Unterlagen und erteilten Auskünften herangezogen werden, soweit der Jahresabschlussersteller an deren Zustandekommen nicht mitgewirkt hat. Die folgende Checkliste gibt den Inhalt der IDW Arbeitshilfe wieder.

Prüferische Durchsicht

C H E C K L I S T E

Nr. Prüfungsfrage Antwort

ja nein

I Auftragsbedingung

1) Erörtern Sie anhand des Auftragsschreibens die Bedingungen und den Um-fang des Auftrags mit dem Mandanten und dem Prüfungsteam. Beachten Sie insbesondere die berufsrechtlichen Ausschlussgründe (insb. Selbstprüfungs-verbot).

2) Erstellen Sie ein Auftragsbestätigungsschreiben, in dem u.a. folgende Punkte regelmäßig angesprochen werden sollten (vgl. IDW PS 900, Tz. 14):

a) Die Zielsetzung der prüferischen Durchsicht

b) Die Verantwortung der gesetzlichen Vertreter für den Abschluss

c) Art und Umfang der prüferischen Durchsicht einschließlich einer Bezugnahme auf den IDW PS 900 und mit dem besonderen Hinweis, dass eine prüferische Durchsicht im Wesentlichen aus Befragungen und analytischen Beurteilungen besteht

d) Das Erfordernis eines uneingeschränkten Zugangs zu den für die prüferische Durchsicht erforderlichen Aufzeichnungen, Schriftstücken und sonstigen In-formationen und die Bereitschaft der gesetzlichen Vertreter, Auskünfte in dem erforderlichen Umfang vollständig zu erteilen

e) Die Tatsache, dass aufgrund der immanenten Grenzen einer prüferischen Durchsicht ein gegenüber der Abschlussprüfung höheres Risiko besteht, dass selbst wesentliche Fehler, rechtswidrige Handlungen oder andere Unregelmä-ßigkeiten nicht aufgedeckt werden

f) Eine Erklärung darüber, das keine Abschlussprüfung durchgeführt wird und deshalb kein Bestätigungsvermerk erteilt wird

II Erlangen eines Verständnisses für die Geschäftstätigkeit sowie das rechtliche und wirtschaftliche Umfeld des Unternehmens

1) Verschaffen Sie sich durch Befragen einen Überblick über die Geschäftstätig-keit und das rechtliche und wirtschaftliche Umfeld (Hinweise enthält IDW PS 230) des Unternehmens sowie über die Besonderheiten der Geschäfts-vorfälle und Rechnungslegungsgrundsätze der Branche(n), in denen das Unter-nehmen tätig ist.

2) Beschaffen Sie sich die aktuelle Fassung des Gesellschaftsvertrages und die Protokolle über Aufsichtsratssitzungen und Gesellschafterversammlungen und sehen Sie diese kritisch durch. Erkunden Sie, ob wichtige Verträge für die Be-reiche Beschaffung, Absatz, Personal und die all gemeinen Bereiche vorliegen und diese ggf. Auswirkungen auf den Abschluss haben können.

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Jahresabschlusserstellung

Betriebswirtschaftliche Mandantenbetreuung 4 | 2009 99

ja nein

3) Fragen Sie, ob im abgelaufenen Berichtszeitraum größere betriebliche Verän-derungen vorgenommen oder beschlossen worden sind. Fragen Sie weiterhin, ob wesentliche ungewöhnliche Geschäftsvorfälle (einschließlich Schadensfälle) aufgetreten sind.

III Organisation und Rechnungslegungssystem

1) Verschaffen Sie sich durch Befragen einen Überblick über die Organisation und das Rechnungslegungssystem des Unternehmens.

2) Fragen Sie, ob es seit dem Zeitpunkt der letzten Prüfung bzw. prüferischen Durchsicht wesentliche Änderungen in Bezug auf das rechnungslegungsbezo-gene interne Kontrollsystem gab und fragen Sie, ob diese Änderungen Auswir-kungen auf die Qualität des Abschlusses bzw. auf den Prüfungsprozess haben.

3) Befragen Sie die Unternehmensleitung zu ihrer Einschätzung des Kontroll-umfelds und ihrer Kenntnis über Unregelmäßigkeiten im Unternehmen (z.B. Effektivität der Organisationsstruktur, Erfahrungen und Kenntnisstand der Führungskräfte, Einhaltung der Unternehmensziele und -wertvorstellungen, Möglichkeit der Ausschaltung bzw. der Umgehung interner Kontrollen).

4) Verschaffen Sie sich durch Befragung einen Überblick über die Abläufe im Unternehmen zur Aufzeichnung, Einordnung und Zusammenfassung der Geschäftsvorfälle (einschließlich der dabei ggf. verwendeten IT-Technik sowie der geführten Nebenbücher), beim Zusammentragen von Informationen zur Darstellung von Abschlüssen und bei der Abschlusserstellung.

5) Fragen Sie, ob das Buchführungssystem die vollständige und zeitgerechte Aufzeichnung aller Geschäftsvorfälle sicherstellt.

IV Maßnahmen der prüferischen Durchsicht in Bezug auf den Abschluss

1. Allgemeine Bilanzierungsgrundsätze

1) Verschaffen Sie sich durch Befragung einen Überblick über die angewendeten Grundsätze zur Abgrenzung wesentlicher Geschäftsvorfälle sowie über den Nachweis der Bestände an Vermögensgegenständen und Schulden zum Bilanz-stichtag.

2) Berücksichtigen Sie die Ergebnisse früherer Aufträge zur Prüfung und zur prüferischen Durchsicht einschließlich gegebenenfalls erforderlich gewordener Berichtigungen.

3) Fragen Sie nach den von der Gesellschaft anzuwendenden Rechnungslegungs-grundsätzen und lassen Sie sich bestätigen, ob diese

a) nationalen bzw. internationalen Rechnungslegungsstandards entsprechen,

b) stetig angewandt worden sind.

4) Fragen Sie nach der Existenz von Geschäftsvorfällen mit nahestehenden Perso-nen und Unternehmen, nach den diesen zugrunde liegenden Vereinbarungen und deren Behandlung in der Buchführung.

5) Fragen Sie nach der Möglichkeit für das Vorliegen vorsätzlicher Fehler oder Falschdarstellungen im Abschluss.

2. Plausibilitäts- und Kennzahlenanalyse

1) Vergleichen Sie kritisch die Zahlen/Relationen des Abschlusses mit den Salden des letzten Jahresabschlusses und den Aufwendungen/Erträgen des vergleich-baren Vorjahreszeitraumes und lassen Sie sich ungewöhnliche Abweichungen erläutern.

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Jahresabschlusserstellung

Betriebswirtschaftliche Mandantenbetreuung 4 | 2009 100

ja nein

2) Ermitteln und vergleichen Sie anhand des Abschlusses wesentliche Bilanz-kennzahlen (z.B. Nettoumsatzerlöse, Kapitalquoten, Liquiditätskennziffern, Anlagendeckungsverhältnisse, Working Capital, Umsatzrentabilität, Abschrei-bungsquote; Umschlagshäufigkeiten wesentlicher Vorratsarten, durchschnitt-liche Umschlagszeiten der Forderungen etc.) mit den entsprechenden Ver-gleichskennziffern (z.B. Vorquartal, Vorjahreszeitraum etc.). Lassen Sie sich die Gründe wesentlicher Abweichungen erläutern.

3. Anlagevermögen

1) Lassen Sie sich ein vollständiges Anlagengitter geben und stellen Sie fest, ob die Abschreibungen des Berichtszeitraums sowie die Restbuchwerte zum Ab-schlussstichtag mit der Saldenbilanz übereinstimmen.

2) Lassen Sie sich die Grundsätze der Ermittlung der Abgrenzung und laufen-den Verbuchung von Anschaffungs- oder Herstellungskosten einerseits und Instandhaltungsaufwendungen andererseits erläutern.

3) Stellen Sie bei einigen im Abschlusszeitraum zugegangenen wesentlichen immateriellen Vermögensgegenständen durch Befragung fest, ob die Voraus-setzungen für die Aktivierung vorliegen.

4) Lassen Sie sich die Grundsätze der Ermittlung der Abschreibungen erläutern und erkunden Sie, ob die Abschreibungsmethoden und -sätze im Vergleich zu früheren Berichtsperioden stetig angewendet wurden und ob die zugrunde gelegte Nutzungsdauer der Anlagegüter auf den steuerlichen Tabellen basiert, oder nach welchen anderen Kriterien die Nutzungsdauer geschätzt wurde.

5) Fragen Sie, ob ggf. Gründe für außerplanmäßige Abschreibungen auf den beizulegenden Wert oder für mögliche steuerliche Sonderabschreibungen (z.B. § 6b EStG, FGG) vorliegen.

6) Fragen Sie, ob Vorkehrungen zur vollständigen Erfassung der Zu- und Ab-gänge im Anlagevermögen einschließlich der aufgrund von Verkäufen und Verschrottungen beim Anlagevermögen realisierten Gewinne oder Verluste, getroffen wurden.

7) Fragen Sie, ob in wesentlichem Umfang Vermögensgegenstände geleast wor-den sind und lassen Sie sich die Behandlung wesentlicher Leasingverträge im Abschluss erläutern.

8) Beschaffen Sie sich eine Aufstellung der verbundenen Unternehmen / Beteili-gungen zum Bilanzstichtag und fragen Sie nach deren Werthaltigkeit.

9) Erkundigen Sie sich nach einem Wertberichtigungsbedarf auf langfristige Aus-leihungen (ggf. durch Abzinsung).

10) Fragen Sie, ob bei der Buchung von wesentlichen Erträgen aus Beteiligungen steuerliche Besonderheiten (anrechenbare Körperschaftsteuer, Kapitalertrag-steuer) beachtet wurden.

11) Fragen Sie, für welche beweglichen Anlagegüter kein rechtliches Eigentum besteht.

Die vorstehende Tabelle stellt einen Auszug aus der Gegenüberstellung der wesentlichen bilanzrechtlichen Vorschriften dar, die Sie im Volltext auf unserer Webseite www.iww.de in unserem Online-Service unter dem Punkt „Checklisten“ jederzeit kostenlos abrufen können.

Checkliste im Volltext unter www.iww.de