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Unterweisungim Dialog
Carola Brennert, Sabine Müller-Bagehl, Dörte Bauer-Sternberg, Wolfgang Säckl
Handlungshilfe ›Unterweisung im Dialog‹ 3
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Menschliches Verhalten spielt im Arbeits- und Gesundheitsschutz eine große Rolle. Nurwer mögliche Gefahren kennt und weiß, wie sie sich vermeiden lassen, kann sich sicherverhalten. Dazu braucht es Information. Regelmäßige Unterweisungen gehören deshalbzu den gesetzlichen Pflichten des Arbeitgebers. Er muss die Beschäftigten auf Risikenbei der Arbeit hinweisen und auf sicheres Verhalten hinwirken.
Im Idealfall ist eine Unterweisung nicht nur verständlich, sondern regt auch zumHandeln an. Ein Frontalvortrag wird dem oft nicht gerecht. Er lässt die Zuhörendenpassiv. Im Projekt ›Arbeitsschutz in der Pflege‹ wurde deshalb eine andere Form derUnterweisung entwickelt, die unmittelbar am Berufsalltag ansetzt und die Beteiligtenaktiviert: die ›Unterweisung im Dialog‹. Die Mitarbeiter bringen ihr Vorwissen und ihreErfahrungen ein, und gemeinsam werden Lücken ergänzt und praktikable Vorgangs -weisen entwickelt. Aus einer Pflichtveranstaltung wird so ein produktives Miteinander.Diese Handlungshilfe richtet sich an alle, die Unterweisungen durchführen, zum Bei -spiel Führungskräfte, Sicherheitsfachkräfte und Betriebsärzte oder Qualitätsmanage -ment beauftragte.
Anlässe für Unterweisungen gibt es viele: die Einarbeitung neuer Mitarbeiter, die Än -derung von Arbeitsverfahren, neue Geräte, die offensichtliche Missachtung von Sicher -heitsregeln in der täglichen Arbeit oder Unklarheiten und Fragen, die z.B. in Besprechungenauftauchen.
Zu den folgenden Themen sind jährliche Unterweisungen verpflichtend vor -geschrieben:– Gefahrstoffe– Infektionsschutz.
Zur Rechtssicherheit muss hier die Durchführung von den Beschäftigten schriftlichbestätigt werden.
Neben diesen Pflichtthemen gibt es viele weitere, die erfahrungsgemäß im AlltagFragen aufwerfen:– Arbeitsplatz im Büro oder in der Kundenwohnung– Arbeitswege– Erste Hilfe / Notfallmaßnahmen– Bewegen von Patienten und Lasten– Medizinprodukte– Organisatorische Aufgaben des Arbeitgebers
Vorwort
Handlungshilfe ›Unterweisung im Dialog‹4
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Für weitere Informationen und für praktische Anregungen zu diesen Themen beachtenSie bitte auch den INQA-Bericht Nr. 23 ›Arbeitsschutz braucht Aufschwung – Merk -blätter zum Arbeits- und Gesundheitsschutz in der ambulanten Pflege‹. Die ›Unter -weisung im Dialog‹ wird bei all diesen Themen auch genutzt, um die Gefährdungs -beurteilung angepasst auf die spezifischen Gegebenheiten des Betriebes und dieWünsche der Mitarbeiter zu vertiefen.
Es ist bekannt, dass Arbeits- und Gesundheitsschutz bei kleinen und mittleren Be -trieben häufig nicht ankommt. Das Amt für Arbeitsschutz Hamburg und die Berufs -genos senschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege haben zwischen 2003 und2006 ein Kooperationsprojekt in Hamburg durchgeführt mit dem Ziel, Instrumente,Konzepte und Praxishilfen zur Umsetzung eines modernen Arbeits- und Gesundheits -schutzes für Kleinbetriebe zu entwickeln. Das Projekt wurde von der Beratungsfirmarelations GmbH beraten und im Rahmen der Initiative Neue Qualität der Arbeit (INQA)über Mittel des BMWA gefördert. Der Projektbericht wurde als INQA-Bericht Nr. 33›Arbeitsschutz in der ambulanten Pflege‹ veröffentlicht.
Am Beispiel der ambulanten Pflege wurde in diesem Projekt ein praxisnahes und um -setzbares Beratungskonzept entwickelt und erprobt, mit dem es gelang, einen wirkungs -vollen und modernen Arbeits- und Gesundheitsschutz in den Betrieben aufzubauen.
Rund um die Gefährdungsbeurteilung wurden verschiedene Praxishilfen entwickelt,mit denen die Pflegeeinrichtungen einen lebendigen Arbeits- und Gesundheitsschutzentwickeln können:– Handlungshilfe ›Moderierte Gefährdungsbeurteilung‹– Handlungshilfe ›Unterweisung im Dialog‹– INQA-Bericht Nr. 23 ›Arbeitsschutz braucht Aufschwung – Merkblätter zum Arbeits-
und Gesundheitsschutz in der ambulanten Pflege‹
Weitere Informationen, unsere Angebote, Praxishilfen und Materialien finden Sie auchunter www.arbeitsschutzinderpflege.de.
Die Publikationen können überwww.inqa-pflege.de unter Publika -tionen heruntergeladen oderbestellt werden.
Abschlussbericht33
Arbeitsschutzin der ambulanten Pflege
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EinstiegDie Umsetzung der ›Unterweisung im Dialog‹ ist unkompliziert – diese Broschüre ent -hält alle Informationen, die Sie dazu brauchen. Grundsätzlich ist die Moderation fürjedes Thema gleich aufgebaut. Auf den folgenden Seiten finden Sie:– Ein Moderationsgrundschema– Einen ausführlichen Ablaufplan
Drei wichtige Themen aus der Ambulanten Pflege sind detailliertausgearbeitet: – Gefahrstoffe– Infektionsgefahr– Arbeitsplatz Kundenwohnung
Zu den Schwerpunktthemen gibt es– Leitfragen – hiermit wird das Wissen der Beteiligten erfragt.– Themenspeicher – die Aufzählung der Einzelthemen eines
Schwerpunktthemas hilft der Moderation das Thema vollständig– auch durch Input – zu bearbeiten.
– Eine Zusammenstellung der zu dem jeweiligen Schwerpunkt -thema gehörigen ›Sicheren Seiten‹ (siehe auch INQA-BerichtNr. 23 ›Arbeitsschutz braucht Aufschwung – Merkblätter zumArbeits- und Gesundheitsschutz in der ambulanten Pflege‹).
Nach diesen Mustern können Sie auch jedes andere Themabehandeln.
Die ›Unterweisung im Dialog‹ in der Praxis
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Vorbereitung
Vorbesprechung des Moderator mit der Geschäftsführung zum– Klären des Schwerpunktthemas– Klären des Ablaufs– Klären der Rollenverteilung
Materialien
Flipchart (-blätter) für die Präsentation, Flipchart für die Sammlung bereits bearbeiteter Themen, Flipchart oderMetaplanwand für die Bearbeitung der Themen, Stifte, Karten, Tesakrepp, Fotoapparat zur Dokumentation
Die zum Schwerpunktthema gehörigen Einzelthemen ermitteln/ sammeln, Leitfragen formulieren und die dazugehörigen Materialien heraussuchen
– Themenspeicher– Leitfragen– ›Sichere Seiten‹ für das Schwerpunktthema– Tabelle zur Unterstützung der Moderation vorbereiten/ kopieren:
Thema Leitfragen Hinweise
Papiere vorbereiten
– Flipchart schreiben– Flipchart oder Metaplanwand vorbereiten
Ablauf der Unterweisung im Dialog
– Begrüßung, Überblick über den Tagesablauf, Einführung in das heutige Thema – Kleine Einstiegsrunde– Ggf. kurzer Input – Was machen Sie schon zu dem heutigen Schwerpunktthema? – Themen aufschreiben und um Fehlendes ergänzen.
· Moderierte Diskussion und ggf. Input durch den Unterweiser – Auf Flipchart oder Metaplanwand dokumentieren:
Thema Maßnahmen/ Wer?Ungeklärtes Bis wann?
– Verabredungen für die weitere Bearbeitung und Terminierung treffen. – Abschluss mit den Teilnehmern
Abschluss
– Fotodokumentation für das Protokoll– Teilnehmer-Liste, ggf. mit Unterschriften der Teilnehmer ( beim Thema Gefahrstoffe und Infektionsgefährdung)– Die zutreffenden ›Sicheren Seiten‹ für die weitere Bearbeitung überreichen.
Moderationsgrundschema
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Inhalte Methoden und Medien
– Begrüßung, Überblick über den Tagesablauf und heutiges Thema einführen– Kleine Einstiegsrunde z.B. mit der Frage zu dem heutigen Thema: »Wann
hatten Sie zuletzt etwas mit dem heutigen Thema:…. zu tun?« oder »Wasverstehen Sie unter dem Begriff: Gefahrstoffe?« oder »Welche Übertragungs -wege für Infektionserreger kennen Sie?«
Flipchart zum Tagesablauf Flipchart zur Einführung
Ggf. kurzer Input:– Was ist moderner Arbeits- und Gesundheitsschutz
– Sinn und Funktion von Unterweisungen– Verhaltens- und Verhältnisprävention
Vortrag und Flipchart, sieheFolienübersicht im Anhang
Bearbeiten des jeweiligen SchwerpunktthemasFrage: »Was machen Sie schon zu…….. ?« (heutiges Schwerpunktthema)
am Flipchart sammeln
Mithilfe der Leitfragen und der Liste der Einzelthemen werden alle relevantenAspekte zum Schwerpunktthema angesprochen.– Was muss getan werden, damit Sie geschützt sind und sich selber schützen
können?
Der Unterweiser hat an dieser Stelle die Funktion des Moderator und des Unter -weisenden:– Über die Moderation es soll jeweils geklärt werden, was im Betrieb bereits
organisiert ist und was noch zu regeln ist. – Der Unterweiser ergänzt Einzelthemen, die nicht angesprochen werden– Die Unterweisung im klassischen Sinne findet statt, indem der Moderator bei
Wissenslücken den entsprechenden Input gibt.
– vorbereitetes Flipchart mit 3Spalten
– bereits genannte Themen mitden Leitfragen bearbeiten
– Ungenannte Themenergänzen
– Während der Bearbeitung Soll-Ist-Abgleich durchführen und
– Maßnahmen und ungeklärteFragen am Flipchart sammeln
Bearbeiten des Flipchart
– bereits ergriffene Maßnahmen dokumentieren– Ungeklärtes und Fragen aufschreiben und klären: ›Wer macht was bis wann?‹
Maßnahmen und Verein -barungen auf Flipchartfesthalten
Weiteres Informationsmaterial zum Beispiel ›Die Sicheren Seiten‹ die zu demjeweiligen Thema gehören aushändigen
Ablaufplan – Grundschema
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Themenspeicher und dazu gehörige ›Sichere Seiten‹
Um welche Stoffe geht es?
– Reinigungsmittel– Desinfektionsmittel– Medikamente
Was muss angesprochen werden?
– Gefährdungsbeurteilung in der Kundenwohnung– Beschaffung– Verhalten in Notfällen– Hautschutz– Persönliche Schutzausrüstung (PSA): Handschuhe, ggf. Schürzen– Arbeitsmedizinische Vorsorge
Dazu gehörige ›Sichere Seiten‹
Siehe auch INQA-Bericht Nr. 23 ›Arbeitsschutz braucht Aufschwung – Merkblätter zum Arbeits- undGesundheitsschutz in der ambulanten Pflege‹– Arbeitsplatz in der Kundenwohnung– Erste Hilfe / Notfallmaßnahmen– Reinigungs- und Desinfektionsmittel im Haushalt– Hautschutz– Mutterschutz– Arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchungen– Organisatorische Aufgaben im Arbeits- und Gesundheitsschutz
Unterweisung:Umgang mit Gefahrstoffen
Handlungshilfe ›Unterweisung im Dialog‹ 9
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Thema Leitfragen Hinweise
Gefährdungs -beurteilung in derKundenwohnung
– Wer überprüft bei Aufnahme eines neuen Kundendie in dem Haushalt vorhandenen Reinigungs-/Des -infektions mittel?
– Wie werden Gefahren durch z.B. nicht gekenn zeich -nete Gefahrstoffe ausgeschlossen?
– Wie wird auf besondere Gefahren hingewiesen?– Wie wird mit ›Hausmittelchen‹ umgegangen?
– Gefährdungs beurteilung in derKundenwohnung bei derAufnahme
– Nur gezielter Ein satz vonDesinfek tions mitteln
Beschaffung – Wie beschaffen Sie Reinigungsmittel/Desinfek tions - mittel?
– Welche Reinigungsmittel/Desinfektionsmittel ver -wenden Sie, wenn Sie sie selber beschaffen?
– Was machen Sie mit den Haushaltsreinigern, die Sieim Haushalt vorfinden?
– Wie wird über den Einsatz von Desinfektionsmittelnund Desinfektionsreinigern entschieden?
– Bei eigener Beschaf fungwerden immer die gleichen,geprüften Reinigungs-/Desinfek tionsmittel beschafft
– Im Umgang mit neuenDesinfek tions mittel werdenalle Be schäf tigten unter wiesen
Persönliche Schutz -ausrüstungen (PSA)
– Welche Handschuhe benutzen Sie wofür?– Benötigen Sie weitere Schutzausrüstungen gegen
Gefahrstoffe für ihre Tätigkeit?
– Für Putz- und Desinfek -tionsarbeiten Haushalts -handschuhe verwenden, keinemed. Einmalhand schuhe
Hautschutz/ArbeitsmedizinischeUntersuchungen
– Wie lange putzen/pflegen/desinfizieren Sie imSchnitt am Tag?
– Wie lange tragen Sie im Schnitt Handschuhe amTag?
– Werden arbeitsmedizinische Untersuchungen an -geboten?
– Was wird für den Hautschutz getan?– Tragen Sie Ringe o. a. Schmuck bei der Arbeit?
– Der Wechsel von Tätig keitenund häufiges Ausziehen vonHandschuhen ist haut -schonend.
– Klären ob Pflicht- oderAngebots untersuchungenerforderlich sind
– Hautschutzplan erforderlich
Umgang mit Not -fällen
– Was für Notfälle können Sie sich vorstellen?– Kann es sein, dass Sie mal einen Spritzer ins Auge
bekommen? – Was machen Sie dann?
– Dokumentation von Unfällenim Verband buch
Umgang mit Medi -kamenten
– Wie ist der Umgang mit Medikamenten?– Wie tragen Sie Lokaltherapeutika auf?– Müssen Sie häufig Medikamente zerkleinern?
Wie machen Sie das? – Setzen Sie besondere Medikamente (z.B.
Zytostatika ein)?
– Wirkstoffhaltige Lokalthera -peutika mit Handschuhen oderSpatel auftragen.
– Beim Zerkleinern von Medi -kamenten Kontakt oder Staub -exposition vermeiden
– Zytostatika: GesonderteArbeitsanweisung mit Betriebs -arzt oder Fachkraft AS erstellen
Themen und Leitfragen Gefahrstoffe
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Themenspeicher und dazu gehörige ›Sichere Seiten‹
Um welche Infektionsarten geht es?
Keimübertragung durch– Aerosole/Spritzer (luftgetragen)– Schmierinfektion– Inokulation (Schnitt-/Stichverletzungen)
Was muss angesprochen werden?
– Entsorgen von Kanülen– Verhalten in Notfällen, bei Verletzungen (Erste Hilfe)– Persönliche Schutzausrüstung:
· Handschuhe· Arbeitskleidung/Schutzkleidung
– Desinfektion– Hautdesinfektion/Hautschutz
· Hygieneplan/Hautschutzplan – Information über besondere Infektionsrisiken– Arbeitsmedizinische Vorsorge
Dazu gehörige ›Sichere Seiten‹
Siehe auch INQA-Bericht Nr. 23 ›Arbeitsschutz braucht Aufschwung – Merkblätter zum Arbeits- und Gesundheitsschutz in der ambulanten Pflege‹– Arbeitsplatz in der Kundenwohnung– Erste Hilfe / Notfallmaßnahmen– Reinigungs- und Desinfektionsmittel im Haushalt– Hautschutz– Infektionsgefährdung– Mutterschutz– Organisatorische Aufgaben im Arbeits- und Gesundheitsschutz
Unterweisung:Infektionsschutz
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Thema Leitfragen Hinweise
Entsorgen vonKanülen u. a.stechenden undschneidendenInstrumenten
– Verwenden Sie sichere Systeme?– Wo ist festgelegt, wie gebrauchte Kanülen, Lanzetten
entsorgt werden?– Wer sorgt für durchstichsichere Abwurfbehälter?– Wie entsorgen Sie gebrauchte Kanülen, Lanzetten?
– Einsatz von sicheren Systemenerforderlich
– sachgerechte Entsorgung vonKanülen u. a. kontaminiertenAbfällen
– Geeignete Abwurfbehälter
Notfälle Was machen Sie, wenn Sie sich gestochen, geschnittenhaben?
– Regelungen für Notfälleerforderlich
– Dokumentation im Verband-buch, ggf. Durchgangsarzt
PSA (PersönlicheSchutzausrüstungen)
– Tragen Sie Arbeitskleidung? – Wie reinigen Sie Ihre Arbeitskleidung?– Wann tragen Sie Schutzkleidung? – Wer legt das Tragen von Schutzkleidung fest?– Wie reinigen oder entsorgen Sie Schutzkleidung?– Welche Handschuhe stehen zur Verfügung?– Wo ist festgelegt, wann welche Handschuhe zu tragen
sind?– Bei welchen Tätigkeiten tragen Sie Handschuhe? Bei
welchen nicht?– Wann waschen/desinfizieren Sie die Hände?– Was tun sie, um Ihre Haut zu schützen?– Gibt es Situationen, wo sie Mundschutz tragen?– Wie wird das Tragen von Mundschutz festgelegt?
– Arbeitskleidung 60° Wäsche – Umziehen nach der Arbeit– Integrierter Hygiene/-Haut -
schutzplan– Schutzkleidung aus Einmal -
materialien– Med. Einmalhandschuhe nur für
pflegerische Tätigkeiten– Schutz der Haut durch Wech -
seln der Tätigkeit– Hautdesinfektion ist
schonender als Waschen
Besondere Infektions -gefahren(MRSA, Tuber -kulose…)
– Wie wird kommuniziert, wenn Patienten bestimmteInfektionsgefahren haben?
– Gibt es Regelung für besondere Infektionsgefahren?– Werden Maßnahmen bei neu aufgetretenem Husten
bei alten Patienten ergriffen?– Sehen Sie Infektionsgefahren durch Tröpfchen oder
Spritzer? Wie gehen Sie damit um?
– Werden Kinder gepflegt?
– Information und Einbeziehendes Betriebsarztes
– RKI-Seiten– Reaktivierung von Tuberkulose
(TBC)– durch Grippeschutzimpfungen
werden auch Patientengeschützt
– Immunschutz gegen die ent -sprechenden Infektionsrisiken
ArbeitsmedizinischeVorsorge
– Welche Untersuchungen werden angeboten? Welche werden durchgeführt?
– Werden Impfungen angeboten? Welche?
– Hep. A/B/C-Pflichtunter -suchungen für Pflegekräfte
– Weitere Untersuchungenerforder lich z.B. bei Tbc-Kontaktoder Kinderpflege
Themen und Leitfragen Infektionsgefährdung
Handlungshilfe ›Unterweisung im Dialog‹12
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Themenspeicher und dazu gehörige ›Sichere Seiten‹
Um welche Gefährdungen geht es?
– Gefährdungen bei dem Zugang zur Wohnung des Kunden– Gefährdungen in der Wohnung des Kunden
Was muss angesprochen werden?
– Zugang zur Wohnung– Stolper-/Rutschgefahren in der Kundenwohnung– Umgang mit elektrischen Geräten– Umgang mit vorhandenen Haushaltsreinigern u. a. Gefahrstoffen (s. Unterweisung Gefahrstoffe)– Besteigen von Leitern und Tritten– Tiere in der Wohnung– Verwahrlosung von Kunden– Notfälle
Dazu gehörige ›Sichere Seiten‹
Siehe auch INQA-Bericht Nr. 23 ›Arbeitsschutz braucht Aufschwung – Merkblätter zum Arbeits- und Gesundheitsschutz in der ambulanten Pflege‹– Arbeitsplatz in der Kundenwohnung– Erste Hilfe, Notmaßnahmen – Arbeiten mit Reinigungs- und Desinfektionsmitteln im Haushalt– Organisatorische Aufgaben im Arbeits- und Gesundheitsschutz
Unterweisung: Arbeitsplatz in der Patientenwohnung
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Thema Leitfragen Hinweise
Zugang zur Wohnung – Wie wird geregelt, dass alle Mitarbeiter über Beson -derheiten bei dem Zugang zur Kundenwohnungunterrichtet werden?
– Wie bekommen Sie die Schlüssel Ihrer Kunden -wohnungen?
– Wie ist das Umsetzen von notwendigen Verände -rungs maßnahmen in Wohnumfeld des Kundengeregelt?
– Wer redet mit dem Kunden, wenn Veränderungen inder Wohnung umgesetzt werden müssen?
– Bei Aufnahme eines neuenKunden kundenbezogeneGefährdungsbeurteilung undggf. Information der Mitarbeiter
– Es gibt Regelungen, wer miteinem Kunden über notwen-dige technische und organisa -torische Veränderungsmaß -nahmen im Wohnumfeld redetund sie ggf. auch durchsetzt
Stolpergefahren – Was können Stolperfallen in der Kundenwohnungsein?
– Werden Stolpergefahren beseitigt?– Wer beseitigt Stolpergefahren?– Welches Schuhwerk wird getragen?
– Beseitigung von Stolperquellendient auch dem Schutz derKunden
Umgang mitelektrischen Geräten
– Werden Sie auf elektrische Gefahren hingewiesen?– Ist geregelt, dass defekte elektrische Geräte nicht
benutzt werden?– Was passiert, wenn ein elektrisches Gerät defekt ist?
Die Beschäftigten sind unter -wiesen, dass defekte elektrischeGeräte nicht benutzt werdendürfen.
Besteigen von Leiternund Tritten
– Gibt es Arbeiten, wo Sie in der Höhe arbeiten müssen– z.B. zum Abwischen von Schränken, beim Fensterputzen?
– Sind geeignete Aufstiegshilfen vorhanden?Was machen Sie, wenn keine Aufstiegshilfenvorhanden sind?
– Was für Schuhe tragen Sie bei der Arbeit?
– Bei der Aufnahme von Kundenwird geprüft, ob sichere Auf -stiegshilfen vorhanden sind.
– Sie werden per Augenscheingeprüft
– Die Beschäftigten werden überdie Benutzung unterwiesen
Notfälle – Gibt es Regelungen, wenn das Einsatzfahrzeug defektist?
– Gibt es Regelungen, was zu tun ist, wenn die Woh -nung des Kunden nicht betreten werden kann?
– Gibt es Regelungen, wenn ein Notfall bei einemKunden zu Zeitverzögerungen führt?
– Ein Notfallplan regelt alle po -tentiell auftretenden Störungen.
– Den Mitarbeitern sind dieRegelungen bekannt.
– Die Mitarbeiter können überDienst-Handy kommunizieren.
– Die Mitarbeiter haben Notfall -nummern bei sich
– Notfälle sind für die Mitarbeitermöglichst stressarm geregelt
Verwahrlosung vonKunden
––
––
Tiere in der Wohnung – –
Themen und Leitfragen Arbeitsplatz in der Patientenwohnung(unvollständige, beispielhafte Sammlung von Themen und Leitfragen)
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Titel Abkürzung §§ Bemerkung
Arbeitszeitgesetz
Jugendarbeitsschutzgesetz
Mutterschutzgesetz
Tarifvertragsgesetz
Betriebsverfassungsgesetz
ArbZG
JArbSchG
MuSchG
TVG
BetrVG
16
47, 48
18
8
77
Gesetz, VO, Tarifverträge und Betriebs -vereinbarungen
Gesetz, Anschrift AfA
ab 3 Arbeitnehmerinnen
Tarifvertrag
Betriebsvereinbarungen
Anhang
Gesetzliche Grundlagen für Unterweisungen und schriftliche Betriebsanweisungen(BA) in der ambulanten Pflege
Grundlagen für aushangpflichtige Arbeitsschutzvorschriften
Titel §§ Unterweisung BA SB*
Arbeitsschutzgesetz(ArbSchG)
12 Mündlich auf den Arbeitsplatz und den Aufgaben -bereich ausgerichtet. Bei der Einstellung, bei Veränderungen. Ausreichendund angemessen. An die Gefährdungen angepasst. Erforderlichenfallsregelmäßig wiederholen.
nein nein
Gefahrstoffverordnung(GefStoffV)
14 Haushaltsreiniger: Mündlich an Hand derGebrauchsanleitungen.
nein nein
Desinfektionsmittel: Mündlich, jährlich. Anhand der BA oder an Hand des Hygieneplanes.
ja ja
Biostoffverordnung(BioStoffV)/TRBA 250
12 Mündlich, mindestens jährlich. ja ja
Betriebssicherheitsverordnung(BetrSichV)
9 Wie ArbSchG. nein nein
Jugendarbeitsschutzgesetz(JArbSchG)
29 Mündlich, mindestens halbjährlich. nein nein
Lastenhandhabungsverordnung (LasthandhabV)
4 ArbSchG nein nein
PSA – Benutzungsverordnung(PSA – BV)
3 Wie ArbSchG, Benutzerinformation nein nein
Medizinprodukte-Betreiber -verordnung (MPBetreibV)
2 Ausbildung oder Kenntnisse und Erfahrung: Ein wei -sung und Schulung anhand der Gebrauchanleitungen
nein nein
* Schriftliche Bestätigung der Beschäftigten nach der Unterweisung erforderlich
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Warum ist es sinnvoll
Arbeits- und Gesundheitsschutz
systematisch einzuführen?
Die Mitarbeiter werden optimal geschützt und sie wissen, wie sie ihre Gesundheit schützen und erhalten können.
Die Kundenzufriedenheit wird gesteigert.
Die Wirtschaftlichkeit des Betriebes wird unterstützt und verbessert.
Die gesetzlichen Bestimmungen werden erfüllt.
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Nur gesunde und zufriedene Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen
sind leistungsfähig und sichern die Zukunftsfähigkeit der
Betriebe.
Gesunde Arbeitsbedingungen werden durch gute Verhältnisse
und richtiges Verhalten geschaffen.
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Was muss geregelt sein?
Die Organisation des Arbeits- und Gesundheitsschutz
Die Gefährdungsbeurteilung
Die Beteiligung und Unterweisung der Mitarbeiter
WWas muss geeregelt seinn?
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Organisation
beurteilung
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beurteilung
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Verhaltens- und Verhältnisprävention
Verhältnisprävention
Es werden sichere Verhältnisse (Arbeitsorganisation, Arbeits-
umgebung, techn. Geräte) geschaffen, so dass sicher gearbeitet
werden kann.
Verhaltensprävention
Die Beschäftigten können sich sicher verhalten (durch
Unterweisung, Schulung, Qualifizierung, Information), so dass
sie sicher arbeiten können.
Verhalten
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Handlungshilfe ›Unterweisung im Dialog‹18
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Handlungsmodell zum AGS Hanndlungsmoddell zum AGGS
Themen für die Gefährdungsbeurteilung
und für Unterweisungen u
Themen f
und für Unter
für die Gefäh
rweisungen
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Kontakt:Carola BrennertBerufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege (BGW)Pappelallee 35/37 22089 HamburgTelefon 040 202077565 E-Mail [email protected]
Dr. Sabine Müller-BagehlBehörde für Soziales, Familie, Gesundheit undVerbraucherschutz – Amt für ArbeitsschutzBillstraße 80 20539 HamburgTelefon 040 428373069E-Mail [email protected]
Thematischer Initiativkreis Gesund Pflegender Initiative Neue Qualität der Arbeit
c/o Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin
Proschhübelstraße 8 01099 DresdenTelefon 0351 5639-5443 Fax 0351 [email protected]
Geschäftsstelle der Initiative Neue Qualität der ArbeitFriedrich-Henkel-Weg 1–25 44149 DortmundTelefon 0231 9071-2250 Fax 0231 [email protected] www.inqa.de
Herausgeber:Bundesanstalt für Arbeitsschutz und ArbeitsmedizinFriedrich-Henkel-Weg 1–25 44149 Dortmund Telefon 0231 9071-0 Fax 0231 [email protected] www.baua.de