bundesweite tarifvertragsinitiative der studentischen beschäftigten
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Bundesweite Tarifvertragsinitiative der Studentischen Beschäftigten
www.tarifini.de
Bundesweite Tarifvertragsinitiative der Studentischen Beschäftigten
Her mit dem Tarifvertrag für studentische Beschäftigte!
Überblick und Perspektiven
Bundesweite Tarifvertragsinitiative der Studentischen Beschäftigten
Die bundesweite Tarifini…
• …ist der bundesweite Zusammenschluss vieler lokaler Initiativen aus dem Hochschulbereich
• …hat das Ziel, einen bundesweiten Tarifvertrag für studentische Beschäftigte an allen wissenschaftlichen Einrichtungen den zu erreichen
• …will für alle Bundesländer mindestens den Standard des Berliner Modells [Stand 2002]
Bundesweite Tarifvertragsinitiative der Studentischen Beschäftigten
Um wen geht es?
• es geht um ca. 100.000 Studierende bundesweit
• durchschnittlich arbeiten 27% aller Studierenden während ihres Studiums als studentisch Beschäftigte [d.h. jedeR vierte Studierende]
Bundesweite Tarifvertragsinitiative der Studentischen Beschäftigten
Studierende üben folgende Tätigkeiten aus:
Forschung und Lehre
• „Hilfskräfte“ für ProfessorInnen
• TutorInnen
Verwaltung und Technik
• Uni-Krankenhäusern
• Bibliotheken
• Rechenzentren
• Verwaltung
• Labore
Bundesweite Tarifvertragsinitiative der Studentischen Beschäftigten
Warum gerade jetzt eine Tarifvertragsinitiative?
• Elf Nullrunden sind mehr als genug!!!
• Die Gewerkschaften öffnen sich im größeren Maßstab für [jobbende] Studierende
Gewerkschaftsmitglieder Rechtsberatungsfälle [www.studentsatwork.org]
• 1992 wurde ein Tarifvertrag ausgehandelt aber von der Arbeitgeberseite [TdL-Tarifgemeinschaft deutscher Länder] nicht unterschrieben
Bundesweite Tarifvertragsinitiative der Studentischen Beschäftigten
Was Berlin schon hat:
• 1965 etablierte sich das Tutorenmodell im damaligen Westberlin
• seit 1969 haben die studentischen Beschäftigten eine eigenen Personalvertretung
• durch einen gut organisierten Arbeitskampf 1979/80 einen Tarifvertrag
• 1986 sicherte der große „Tutorenstreik“ das Berliner Modell
• Personalräte und Gewerkschaften verteidigen bis heute den Erhalt des Berliner Tarifvertrages - TVStudII [letzte Änderungen Januar 2003]
Bundesweite Tarifvertragsinitiative der Studentischen Beschäftigten
• Mindestbeschäftigungsdauer [4 Semester]
• Mindeststundenanzahl [40h/Monat]
• fester Lohn [€10,98 /h]
• Zuwendungen [Urlaubs-/Weihnachtsgeld]
• transparente Einstellungsverfahren
• eigene Personalvertretung
Der Vertrag für Berlin:
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Der Rest der Republik:
• Kein Tarifvertrag
– Verhandlungen scheiterten 1992 daran, dass Arbeitgeber ausgehandelten Tarifvertrag nicht unterschrieben haben
• Richtlinie der Tarifgemeinschaft deutscher Länder
– Einseitiges Arbeitgeberdiktat, d.h. Arbeitsbedingungen werden durch Richtlinien der TdL vorgegeben
– Höchstlohn € 8,02 an den Universitäten und € 5,58 an den Fachhochschulen
– kein Mindestlohn
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Vergleich
außerhalb Berlins(Richtlinie der Tarifgemeinschaft deutscher
Länder)
Berlin
Vergütung: max. 8,02 € (Uni) , bzw. 5,58 € (FH) 10,98 €
Urlaub: anteilig 4 Wochen 31 Tage
Kündigungsschutz: praktisch nein 6 Wochen zum Monatsende
Zuschläge für Überstunden, Nachtarbeit, etc. gibt es nicht
wird nach BAT geregelt
Lohnfortzahlung im Krankheitsfall Na klar!
Vertragslaufzeit und Umfang ist beliebig Mindestens 4 SemesterMindestens 40 Stunden im Monat
Weihnachtsgeld gibt es in der Regel nicht 13. Monatsgehalt anteilig
Bundesweite Tarifvertragsinitiative der Studentischen Beschäftigten
Vom Berliner Modell zu einer bundesweiten Lösung
Drei Wege zum Ziel...
Bundesweite Tarifvertragsinitiative der Studentischen Beschäftigten
Möglichkeiten zur tariflichen Absicherung
Flächentarifvertrag nach Berliner Modell
Tarifvertrag auf regionaler und/oder lokaler Ebene
Einbindung in den BAT
BAT Novellierung 2005
Wir sind dabei!!!
Die drei Wege zum Ziel sind:
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Ein vielversprechender Weg
Geplante Novellierung des BAT Anfang 2005
Anerkennung aller studentischen beschäftigten als reguläre Angestellte an Hochschulen und anderen wissenschaftlichen
Einrichtungen durch den BAT
Bisher sind abgesichert...
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Die BAT-Richtlinie
BAT Geltungsbereich
§2 Sonderregelungen, Abschnitt II Satz [m] und y):
„Für Angestelltey) als Zeitangestellte, als Angestellte für Aufgaben von begrenzter
Dauer und als Aushilfsangestellte ... Gilt dieser Tarifvertrag mit den Sonderregelungen der Anlage 2. Die Sonderregelungen sind Bestandteil des Tarifvertrages.“
aber...
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BAT
Nach BAT §3 Satz g) - Ausnahme vom Geltungsbereich heißt:
„Dieser Tarifvertrag gilt nicht für g) Lektoren, Veralter von Stellen, wissenschaftlicher Assistenten,
wissenschaftliche Hilfskräfte und Lehrbeauftragte an Hochschulen, Akademien und wissenschaftlichen Forschungsinstituten sowie künstlerische Kunsthochschulen, Musikhochschulen und Fachschulen für Musik...“
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FAZIT:
Da Verwaltungsangestellte unter §3 g) explizit nicht genannt werden,fallen somit studentische Beschäftigte in Verwaltung und Technik unter den §2 y).
Das bedeutet...
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Studierende haben einen Tarifvertrag nach BAT?
• TutorInnen
• „Hilfskräfte“ für ProfessorInnen
Beschäftigte in
• Uni-Krankenhäusern
• Bibliotheken
• Rechenzentren
• Verwaltung
• Labore
die haben einendie haben keinen
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BAT-Studis: Besser heute als morgen klagen
• Rein in die Gewerkschaft: – Nur Gewerkschaftsmitglieder werden durch den BAT abgesichert
• Sofort den Tariflohn schriftlich einfordern– Probleme mit der rückwirkenden Einforderung
• Eingruppierung im BAT überprüfen– Häufig werden Studis in die falsche Vergütungs-/Fallgruppe eingruppiert
• Hilfe in Anspruch nehmen: Gewerkschaften, Personalräte, Hochschulinformationsbüros, Studierendenvertretungen
Bundesweite Tarifvertragsinitiative der Studentischen Beschäftigten
Unsere Ziele
•Anerkennung der studentischen Beschäftigten als
ArbeitnehmerInnen
•Mehr Geld für studentische Beschäftigte
•eine bundesweit einheitliche Absicherung für studentische
Beschäftigten an allen wissenschaftlichen Einrichtungen
nach Berliner Modell
• eine (eigenständige) studentische Personalvertretung
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Unsere Stärken
• Information, Organisation und lokale Vernetzung der studentisch Beschäftigten
• bundesweite Interessengemeinschaft in Form einer länderübergreifenden Tarifvertragsinitiative
• Kooperation und Vernetzung mit den Gewerkschaften [bisher GEW und ver.di] und Studierendenschaften
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Zwischenstand Mai 2004
• bundesweite Tarifvertragsinitiative seit 2/2002
• rechtliche Grundlagen geklärt [BAT, PersVG auf Länder- und Bundesebene]
• Vertreter der Gewerkschaften bilden einen Arbeitskreis mit der Tarifini
• 3/2004 Forderungen der Tarifini werden in den BAT-Verhandlungen berücksichtigt
• Lokale Aktionen und konkrete Verbesserungen vor Ort
• Broschüre mit GEW & ver.di
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Was ist zu tun?
Initiativen gründen!!!
• Interessenvertretung vor Ort
(Rechte durchsetzen)
• Lohn nach BAT erkämpfen
• bundesweit mitgestalten
• Tarifmacht aufbauen
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Wir
• sind erreichbar unter http://www.tarifini.de
• kommen als ReferentInnen zu Euren Veranstaltungen
• stellen den Kontakt zu den Gewerkschaften und Personalräten her
• schaffen es gemeinsam
• stärken damit die Studierendenschaft
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