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BU-Assistent BU-Vorsorge Premium 09/2008 Ratingergebnis Leistungsfälle aus der Praxis Kleines BU-Lexikon BU / KT Brauche ich überhaupt eine BU? Renten-Rechner Ende Rechtslage seit 01.2001 neu: starterVorsorge BU-Assistent BU-Vorsorge Premium und starterVorsorge Inklusive Gesetz zur Reform der Renten wegen verminderter Erwerbsfähigkeit!

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InklusiveGesetz zur Reformder Renten wegen

verminderter Erwerbsfähigkeit!

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4.500

3.750

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Monatliches Bruttoeinkommen

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1.500

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1.750

3.500

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1.500

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3.750

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3.500

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2.250

1.500

4.500

3.750

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Monatliches Bruttoeinkommen

562 €

1.124 €

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1.500

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3.750

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Monatliches Bruttoeinkommen

604 €

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1.500

3.750

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1.750

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1.500

4.500

3.750

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Monatliches Bruttoeinkommen

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1.250

3.250

2.500

1.750

3.500

2.000

2.750

4.000

2.250

1.500

3.750

5.300

3.000

1.000

Monatliches Bruttoeinkommen

738 €

1.476 €

Information

4.500

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1.250

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2.000

2.750

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2.250

1.500

4.500

3.750

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3.000

1.000

Monatliches Bruttoeinkommen

1.734 €

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09/2008

Renten-RechnerRenten-RechnerDie Berechnung von Arbeitnehmerrenten

erfolgt nach einem Näherungsverfahren desBundesministeriums für Finanzen.

Die zukünftigen Rentenwertekönnen schnell und mit minimalem Einsatz ermittelt werden.

Das Näherungsverfahren ist aus diesem Grund nicht mit einer exakten

Detailberechnung der gesetzlichen Renten-versicherung zu verwechseln.

Unterstellt wird ein stetiger Versicherungs-verlauf ohne Rentenlücken.

Die dargestellten Rentenanwartschaftensind Bruttorenten, d.h.: Von diesen Renten

wird Versicherungspflichtigen noch der Beitragsanteil zur Kranken- und Pflegeversicherung abgezogen.

Renten-RechnerRenten-Rechner

InformationInformation

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Leistungsfälle aus der Praxis

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Rechtslage seit 01.2001Rechtslage seit 01.2001

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09/2008

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09/2008

Fakten und Zahlen zur BU

Der materielle Wert der Arbeitskraft

Ursachen von BU/ EU-Erkrankungen

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BU / KTBU / KT

gRV-Absicherung

Brauche ich überhaupt eine BU?

Brauche ich überhaupt eine BU?

Renten-RechnerRenten-Rechner

Die folgenden Informationen ermöglichen Ihnen,

das Risikoder Berufsunfähigkeit

zu bewerten.

Rechtslage seit 01.2001Rechtslage seit 01.2001

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09/2008

Wußten Sie schon, dass ...

wegen BU/EU aus dem Arbeitsleben ausscheidet

jedes Jahr ca. 300.000 neue BU/EU-Fälle auftreten

die Personen, denen etwas passiert, immer jünger werden:ca. 60.000 neue BU/EU Fälle p.a. bei 25 bis 34-jährigen

Zivilisationskrankheiten (Herz, Psyche, Krebs) drastisch ansteigen

Wußten Sie schon, dass ...

wegen BU/EU aus dem Arbeitsleben ausscheidet

jedes Jahr ca. 300.000 neue BU/EU-Fälle auftreten

die Personen, denen etwas passiert, immer jünger werden:ca. 60.000 neue BU/EU Fälle p.a. bei 25 bis 34-jährigen

Zivilisationskrankheiten (Herz, Psyche, Krebs) drastisch ansteigen

jeder 4. vorzeitig

Fakten und Zahlen zur BU

Der materielle Wert der Arbeitskraft

Ursachen von BU/ EU-Erkrankungen

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BU / KTBU / KT

gRV-Absicherung

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Brauche ich überhaupt eine BU?

Renten-RechnerRenten-Rechner

Rechtslage seit 01.2001

Rechtslage seit 01.2001

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Fakten und Zahlen zur BU

Der materielle Wert der Arbeitskraft

Ursachen von BU/ EU-Erkrankungen

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BU / KTBU / KT

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Renten-RechnerRenten-Rechner

Brauche ich überhaupt eine BU?

Brauche ich überhaupt eine BU?

Rechtslage seit 01.2001

Rechtslage seit 01.2001

Quelle: Verband der Rentenversicherungsträger; Stand 12/2006

Jahr Anzahl

1993 1.852.1341994 1.865.8891995 1.877.5101996 1.862.9471997 1.918.1951998 1.933.0521999 1.936.060

(Männer und Frauen in Deutschland)

BU/EU-Renten insgesamt

2000 1.894.0332001 1.861.5422006 1.602.431

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09/2008

Details FrauenDetails FrauenDetails MännerDetails MännerÜberblickÜberblick

Ursachen für BU/EU

Quelle: Verband der Rentenversicherungsträger/Rentenzugang 2006

Fakten und Zahlen zur BU

Der materielle Wert der Arbeitskraft

Ursachen von BU/ EU-Erkrankungen

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Kleines BU-LexikonKleines BU-Lexikon

BU / KTBU / KT

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Renten-RechnerRenten-Rechner

Brauche ich überhaupt eine BU?

Brauche ich überhaupt eine BU?

Rechtslage seit 01.2001

Rechtslage seit 01.2001

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09/2008

Details FrauenDetails FrauenDetails MännerDetails MännerÜberblickÜberblick

Diagnosehauptgruppen

0%

20%

40%

60%

80%

100%

1983 1984 1985 1986 1987 1988 1989 1990 1991 1992 1993 1994 1995 1996 1997 1998

Skelett, Muskeln Herz, Kreislauf Stoffwechsel, Verdauung

Neubildungen Psyche Übrige

Quelle: Verband der Rentenversicherungsträger

Fakten und Zahlen zur BU

Der materielle Wert der Arbeitskraft

Ursachen von BU/ EU-Erkrankungen

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StartStart

Kleines BU-LexikonKleines BU-Lexikon

BU / KTBU / KT

gRV-Absicherung

Renten-RechnerRenten-Rechner

Brauche ich überhaupt eine BU?

Brauche ich überhaupt eine BU?

Rechtslage seit 01.2001

Rechtslage seit 01.2001

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Details FrauenDetails FrauenDetails MännerDetails MännerÜberblickÜberblick

Diagnosehauptgruppen

0%

20%

40%

60%

80%

100%

Skelett, Muskeln Herz, Kreislauf Stoffwechsel, Verdauung

Neubildungen Psyche Übrige

Quelle: Verband der Rentenversicherungsträger

1983 1984 1985 1986 1987 1988 1989 1990 1991 1992 1993 1994 1995 1996 1997 1998

Fakten und Zahlen zur BU

Der materielle Wert der Arbeitskraft

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09/2008

Stimmt ... oder ... stimmt nicht:

Sie haben eine Kfz-Kaskoversicherung -Totalschaden: z.B. 25.000,- Euro

Sie haben eine Hausratversicherung - Totalschaden: z.B. 40.000,- Euro

Sie haben eine private Haftpflichtversicherung -auch unverzichtbar!

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Sie haben eine Hausratversicherung - Totalschaden: z.B. 40.000,- Euro

Sie haben eine private Haftpflichtversicherung -auch unverzichtbar!

Aber, wie hoch ist der Schaden, wenn Ihre Arbeitskraft ausfällt?

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1.883 € 790.860 €

Wert der Arbeitskraft

Beispiel: Mann, 30 Jahre, verheiratet, 1 Kind, 2.557 € brutto bis zum 65. Lj.

netto mtl. netto gesamt

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09/2008

Wie ist die Arbeitskraft durch die gRV abgesichert?

Beispiel: Mann, 30 Jahre, Steuerkl. III, 1 Kind,2.557 € brutto 1.883 € netto

Tippen Sie die volle Erwerbsminderungsrente:

Wie ist die Arbeitskraft durch die gRV abgesichert?

Beispiel: Mann, 30 Jahre, Steuerkl. III, 1 Kind,2.557 € brutto 1.883 € netto

Tippen Sie die volle Erwerbsminderungsrente:

B) 1.150 €

A) 950 €

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09/2008

Die Antwort ist richtig !!!

Die Lücke zum Netto beträgt somit

1.025 € ! (incl. Steuer u. SV)

Diese Lücke könnte man schon ab

wirksam schließen!

Die Antwort ist richtig !!!

Die Lücke zum Netto beträgt somit

1.025 € ! (incl. Steuer u. SV)

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Die Antwort ist nicht richtig !!!

Antwort A) war richtig: 950 €.

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Antwort A) war richtig: 950 €.

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1.025 € ! (incl. Steuer u. SV)

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Die Antwort ist nicht richtig !!!

Antwort A) war richtig: 950 €.

Die Lücke zum Netto beträgt somit

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Die Lücke zum Netto beträgt somit

1.025 € ! (incl. Steuer u. SV)

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09/2008

Erwerbsminderungsrenten aus der gRV werden nur gezahlt, wenn folgende Voraussetzungen erfüllt sind:

5 Jahre Wartezeit und

in den letzten 5 Jahren vor Eintritt der Erwerbsminderung mindestens

36 Monate Pflichtbeiträge

Ausnahme:

Die Erwerbsminderung tritt durch einen Arbeitsunfall ein

Erwerbsminderungsrenten aus der gRV werden nur gezahlt, wenn folgende Voraussetzungen erfüllt sind:

5 Jahre Wartezeit und

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09/2008

Auch Selbständige erhalten eine Erwerbsminderungsrente aus der gRV, wenn folgende Voraussetzungen erfüllt sind:

Wartezeit vor dem 01.01.1984 und lückenlose Beitragszahlung seit dem

01.01.1984(Pflicht- oder freiwillige Beiträge)

Auch Selbständige erhalten eine Erwerbsminderungsrente aus der gRV, wenn folgende Voraussetzungen erfüllt sind:

Wartezeit vor dem 01.01.1984 und lückenlose Beitragszahlung seit dem

01.01.1984(Pflicht- oder freiwillige Beiträge)Berufsanfänger

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09/2008

Selbständige können der gRV entweder als freiwillig Versicherte oder als Pflichtversicherte angehören.

Ausnahmen:Z.B. selbständige Lehrer und Erzieher sowie Krankengymnasten, Masseure und Hebammen ohneAngestellte sind versicherungspflichtig.Selbständige Handwerksmeister sind 18 Jahre lang pflichtversicherte Zwangsmitglieder in der gRV.

Pflichtversicherte Selbständige können wählen: sie zahlen entweder den pauschalen einkommensunabhängigen Regelbeitrag oder einen einkommensabhängigen Beitrag.

Achtung: Durch den fehlenden Arbeitgeberanteil ist die gRV für Selbständige aber doppelt so teuer (und somit doppelt so unrentabel!) wie für Arbeitnehmer.

Pflichtversicherte haben je nach Höhe ihres Einkommens den Erwerbsminderungs-Schutz eines Arbeitnehmers. Dabei wird dem Regelbeitrag ein entsprechendes ‚fiktives‘ Einkommen zugeordnet.

Freiwillig Versicherte hingegen haben jederzeit das Recht die Versicherung zu beginnen, zu unterbrechen oder komplett kündigen. Im letzten Fall würden dann keine Beiträge mehr fällig.

Für freiwillige Mitglieder gilt: Wenn Beitragszahlung, dann mindestens in Höhe des Mindestbeitrages.

Fälschlicherweise wird als Grund für die Mindestbeitragszahlung oft der Erwerb von Erwerbsminderungs-Schutz genannt. Tatsächlich hat der freiwillig versicherte Selbständige nur dann einen Anspruch, wenn er

1. lückenlos seit 1984 mindestens die Mindestbeiträge zahlt und2. vor 1984 mindestens 60 Monate Pflichtbeiträge gezahlt hat.

Sollte eines dieser Kriterien nicht zutreffen, hat der freiwillig Versicherte Selbständige absolut keine Möglichkeit, eine Erwerbsminderungsrente zu erhalten.

Selbständige können der gRV entweder als freiwillig Versicherte oder als Pflichtversicherte angehören.

Ausnahmen:Z.B. selbständige Lehrer und Erzieher sowie Krankengymnasten, Masseure und Hebammen ohneAngestellte sind versicherungspflichtig.Selbständige Handwerksmeister sind 18 Jahre lang pflichtversicherte Zwangsmitglieder in der gRV.

Pflichtversicherte Selbständige können wählen: sie zahlen entweder den pauschalen einkommensunabhängigen Regelbeitrag oder einen einkommensabhängigen Beitrag.

Achtung: Durch den fehlenden Arbeitgeberanteil ist die gRV für Selbständige aber doppelt so teuer (und somit doppelt so unrentabel!) wie für Arbeitnehmer.

Pflichtversicherte haben je nach Höhe ihres Einkommens den Erwerbsminderungs-Schutz eines Arbeitnehmers. Dabei wird dem Regelbeitrag ein entsprechendes ‚fiktives‘ Einkommen zugeordnet.

Freiwillig Versicherte hingegen haben jederzeit das Recht die Versicherung zu beginnen, zu unterbrechen oder komplett kündigen. Im letzten Fall würden dann keine Beiträge mehr fällig.

Für freiwillige Mitglieder gilt: Wenn Beitragszahlung, dann mindestens in Höhe des Mindestbeitrages.

Fälschlicherweise wird als Grund für die Mindestbeitragszahlung oft der Erwerb von Erwerbsminderungs-Schutz genannt. Tatsächlich hat der freiwillig versicherte Selbständige nur dann einen Anspruch, wenn er

1. lückenlos seit 1984 mindestens die Mindestbeiträge zahlt und2. vor 1984 mindestens 60 Monate Pflichtbeiträge gezahlt hat.

Sollte eines dieser Kriterien nicht zutreffen, hat der freiwillig Versicherte Selbständige absolut keine Möglichkeit, eine Erwerbsminderungsrente zu erhalten.

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09/2008

Technische Daten zur Beispielrechnung:

Mann, Berufsgruppe 1, kfm. Tätigkeit

Tarif: B 1

BU-Monatsrente: 1.025 €

Eintrittsalter: 30 Jahre

Versicherungsdauer: 30 Jahre

Leistungsdauer: 30 Jahre

Bruttobeitrag: 53,90 € mtl.

Zahlbeitrag nachSofortverrechnung: 30,18 € mtl.

Die Leistungen aus der Überschussbeteiligung können nicht garantiert werden.

Technische Daten zur Beispielrechnung:

Mann, Berufsgruppe 1, kfm. Tätigkeit

Tarif: B 1

BU-Monatsrente: 1.025 €

Eintrittsalter: 30 Jahre

Versicherungsdauer: 30 Jahre

Leistungsdauer: 30 Jahre

Bruttobeitrag: 53,90 € mtl.

Zahlbeitrag nachSofortverrechnung: 30,18 € mtl.

Die Leistungen aus der Überschussbeteiligung können nicht garantiert werden.

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09/2008

Erst nach Erfüllung der allgemeinen Wartezeit; d.h. nach einer Dienstzeit von 5 Jahren, hat der Beamte einen DU-Rentenanspruch

Ausnahme: Bei Dienstunfähigkeit in Folge von Ausübung des Berufes gilt die Wartezeit als erfüllt(analog zur gRV für Arbeitnehmer)

Beispiele: Dienstunfähigkeitsrente für einenBeamten 35 Jahre, Steuerklasse 1, keine Kinder

A 7 A 10 A 13

Brutto 1.929 € 2.470 € 3.229 € Netto 1.594 € 1.941 € 2.391 € DU-Rente 1.125 € 1.125 € 1.351 € Lücke 469 € 816 € 1.040 €

Erst nach Erfüllung der allgemeinen Wartezeit; d.h. nach einer Dienstzeit von 5 Jahren, hat der Beamte einen DU-Rentenanspruch

Ausnahme: Bei Dienstunfähigkeit in Folge von Ausübung des Berufes gilt die Wartezeit als erfüllt(analog zur gRV für Arbeitnehmer)

Beispiele: Dienstunfähigkeitsrente für einenBeamten 35 Jahre, Steuerklasse 1, keine Kinder

A 7 A 10 A 13

Brutto 1.929 € 2.470 € 3.229 € Netto 1.594 € 1.941 € 2.391 € DU-Rente 1.125 € 1.125 € 1.351 € Lücke 469 € 816 € 1.040 €

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09/2008

Rechtslage seit 01.2001Rechtslage seit 01.2001

Selbständig handwerkl.

Beamte

Arbeitnehmer handwerkl.

Hausfrauen

Auszubildende

Öffentlicher Dienst

Arbeitnehmer kfm.

Selbständig kfm.

Schüler, Studenten

Bitte wählen Sie Ihr Berufsbild, für das

ein konkreter Leistungsfall angezeigt werden soll.

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09/2008

BU-Beispiel eines überwiegend kaufmännischtätigen Arbeitnehmers

Ein 46-jähriger Betriebswirt leidet an schweren Depressionen und an einer Schilddrüsenerkrankung.

Aufgrund eines medizinischen Gutachtens wird eine 100%-ige Minderung der Berufsausübung diagnostiziert.

Dieser Kunde erhält seit 1987 eine jährliche BU-Rente in Höhe von ursprünglich 10.000 DM(heute: 7.973 Euro).

Selbständig handwerkl.

Beamte

Arbeitnehmer handwerkl.

Hausfrauen

Auszubildende

Öffentlicher Dienst

Arbeitnehmer kfm.

Selbständig kfm.

Schüler, Studenten

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09/2008

Rechtslage seit 01.2001Rechtslage seit 01.2001 BU-Beispiel einer überwiegend handwerklich

tätigen Arbeitnehmerin

Eine angestellte Krankengymnastin ist wegen einer entzündlichen Erkrankung des zentralen Nerven-systems zu 80% BU.

Sie arbeitet nur noch nebenher ca. 8 Stunden wöchentlich als Geburtshelferin.

Dennoch erhält sie seit 1982 die volle versicherte BU-Rente in Höhe von zur Zeit ca. 9.500,- Euro jährlich.

Selbständig handwerkl.

Beamte

Arbeitnehmer handwerkl.

Hausfrauen

Auszubildende

Öffentlicher Dienst

Arbeitnehmer kfm.

Selbständig kfm.

Schüler, Studenten

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09/2008

Rechtslage seit 01.2001Rechtslage seit 01.2001 BU-Beispiel eines überwiegend kaufmännisch

tätigen Selbständigen

Ein 52-jähriger Rechtsanwalt leidet aufgrund einer Muskellähmung unter massiven Sprech- und Schluckstörungen.

Seine Mandanten kann er nicht mehr vor Gericht vertreten. Das hat zur Folge, dass er in der Ausübung seines Berufes zu mehr als 50% beeinträchtigt ist.

Obwohl der Rechtsanwalt weiterhin im Innendiensttätig ist, erhält dieser Kunde seit 1993 eine jährliche BU-Rente in Höhe von zur Zeit 37.500 Euro.

Selbständig handwerkl.

Beamte

Arbeitnehmer handwerkl.

Hausfrauen

Auszubildende

Öffentlicher Dienst

Arbeitnehmer kfm.

Selbständig kfm.

Schüler, Studenten

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09/2008

Rechtslage seit 01.2001Rechtslage seit 01.2001 BU-Beispiel eines überwiegend handwerklich

tätigen Selbständigen

Ein selbständiger Dachdeckermeister (zwei angestellteHilfskräfte) ist nach einem Arbeitsunfall auf dem rechten Auge vollständig erblindet.

Darüber hinaus bestehen eine dauernde schwereBein- und eine Armbeschädigung.

Eine Umorganisation des Gewerbebetriebes war nichtmöglich; der Betrieb wurde abgemeldet.

Der jetzt 54-jährige Versicherte erhält seit Juni 1992 eine jährliche BU-Rente von zur Zeit 17.600 Euro.

Selbständig handwerkl.

Beamte

Arbeitnehmer handwerkl.

Hausfrauen

Auszubildende

Öffentlicher Dienst

Arbeitnehmer kfm.

Selbständig kfm.

Schüler, Studenten

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09/2008

Rechtslage seit 01.2001Rechtslage seit 01.2001 BU-Beispiel eines Beamten

Eine verbeamtete Postinspektorin (47 Jahre) musste sich im März 1997 einer Tumor-Operationunterziehen.

Beim Tumor handelte es sich um ein Zungen-grund-Carcinom mit Metastasenbildung.

In der Folge kam es zu dauerndem und vollständigemStimmverlust; eine weitere Berufsübung ist nicht mehr möglich.

Die Höhe der jährlichen BU-Rente beträgt zur Zeitca. 7.800 Euro.

Selbständig handwerkl.

Beamte

Arbeitnehmer handwerkl.

Hausfrauen

Auszubildende

Öffentlicher Dienst

Arbeitnehmer kfm.

Selbständig kfm.

Schüler, Studenten

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09/2008

Rechtslage seit 01.2001Rechtslage seit 01.2001 BU-Beispiel eines Angestellten im öffentlichen

Dienst

siehe hierzu den Leistungsfall des Beamten!

Auch wenn die Verbeamtung hier noch nicht eingetreten wäre - die Berufsunfähigkeitwürde vorliegen; eine Rente wäre zu zahlen.

Selbständig handwerkl.

Beamte

Arbeitnehmer handwerkl.

Hausfrauen

Auszubildende

Öffentlicher Dienst

Arbeitnehmer kfm.

Selbständig kfm.

Schüler, Studenten

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09/2008

Rechtslage seit 01.2001Rechtslage seit 01.2001 BU-Beispiel einer Hausfrau

Die Versicherte ist als Hausfrau aufgrund einer in 11.1993 festgestellten Multiple-SkleroseErkrankung nach ärztlicher Einschätzung nicht länger als 2 Stunden täglich belastbar.

Seit diesem Zeitpunkt leisten wir jährlicheRentenzahlungen in Höhe von zur Zeit 6.250 Euro an die jetzt 47-jährige versicherte Person.

Hausfrauen/-männer werden grundsätzlich gegen BU versichert. Die Eingruppierung erfolgt in Berufsgruppe 2.

Selbständig handwerkl.

Beamte

Arbeitnehmer handwerkl.

Hausfrauen

Auszubildende

Öffentlicher Dienst

Arbeitnehmer kfm.

Selbständig kfm.

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09/2008

Rechtslage seit 01.2001Rechtslage seit 01.2001 BU-Beispiel eines Auszubildenden

konstruierter Fall:

Ein Auszubildender im Friseurhandwerk bekommt im Laufe seiner Lehre durch den häufigen Kontakt mit Chemikalien eine sehr starke Hautallergie.

Kurz vor seinem Abschluss kann er seine berufliche Ausbildung nicht beenden.

Mit den neuen BU-Bedingungen der Continentale wird er nicht auf einen anderen Ausbildungsberuf verwiesen - er erhält die vereinbarte Leistung.

Selbständig handwerkl.

Beamte

Arbeitnehmer handwerkl.

Hausfrauen

Auszubildende

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Arbeitnehmer kfm.

Selbständig kfm.

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09/2008

Rechtslage seit 01.2001Rechtslage seit 01.2001 BU-Beispiel eines Schülers, Studenten

konstruierter Fall:

Ein Medizinstudent (Fachrichtung Chirurgie) verunglückt kurz vor Beendigung seines Studiums mit dem Motorrad.

Die Folge sind schwere Frakturen der Hände, Arme undder Wirbelsäule. An einen Abschluss seines Medizin-studiums ist absolut nicht mehr zu denken.

Mit den neuen BU-Bedingungen der Continentale wird der versicherte Student nicht auf ein neues Studium verwiesen - er erhält die vereinbarte Leistung.

Schüler:Schüler werden grundsätzlich gegen EU versichert.Innerhalb eines Jahres nach Aufnahme einer Berufs-tätigkeit, kann die Umstellung auf BU in der dann zu-treffenden Berufsgruppe ohne Gesundheitsprüfung beantragt werden.

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BU / KTBU / KT

Brauche ich überhaupt eine BU?

Brauche ich überhaupt eine BU?

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Selbständig handwerkl.

Beamte

Arbeitnehmer handwerkl.

Hausfrauen

Auszubildende

Öffentlicher Dienst

Arbeitnehmer kfm.

Selbständig kfm.

Schüler, Studenten

Leistungsfälle aus der Praxis

Leistungsfälle aus der Praxis

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09/2008

im

Franke und Bornberg und

Morgen & Morgen Ratingausgezeichnete Bedingungen

rückwirkende Leistung

Prognosezeitraum 6 Monate

keine Meldefrist

keine Arztanordnungsklausel

keine abstrakte Verweisung

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Viele gute Gründe ...

Rechtslage seit 01.2001Rechtslage seit 01.2001

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Viele gute Gründe für die BU-Vorsorge Premium

der Continentale Lebensversicherung a.G.Die wichtigsten Kriterien

Keine abstrakte VerweisungVersichert ist der ausgeübte Beruf

Verkürzung des Prognosezeitraums auf 6 Monate

umfangreiche Nachversicherungsgarantien (z.B. bei Heirat,

Geburt eines Kindes, Adoption, Erreichen der Volljährigkeit)

Außerdem

100% BU-Rente bereits ab 3 Pflegepunkten

Deckungszusage für Übergang von Krankentagegeld und BU; lückenloser Versicherungsschutz

Zinslose Beitragsstundung bis zur endgültigen Leistungsentscheidung möglich

Ausbildung und Erfahrung und Lebensstellung als Kriterium bei konkreter Verweisung

Kein Zwang zur Umschulung

Leistung auch bei fahrlässigem Verstoß im Straßenverkehr

Dynamische BU-Rente durch Überschussbeteiligung

Top Preis-Leistungs-Verhältnis

Weltweiter Versicherungsschutz

Keine Anzeigepflicht bei beruflichen oder privaten Veränderungen

Freie Arztwahl

Keine Arztanordnungsklausel

Rückwirkende Leistung ab Eintritt der BU ohne jede Fristsetzung

Verzicht auf die Anwendung von § 41 VVG

Rücktrittsfrist von nur 5 Jahren

Kein Ausschluss bei Teilnahme an Kfz-Fahrveranstaltungen

Vereinfachte Strahlenklausel

Strahlenschutz für Ärzte und Pflegepersonal

Kriegsklausel vereinfacht

Vorbildliches Leistungsverhalten (messbar an der Prozessquote)

Wachstumsplan – Dynamik in der selbständigen BU-Versicherung alle 3 Jahre um je 10%

Hausfrauen/-männer und Personen in Ausbildung ebenfalls versicherbar

Flexible Gestaltung der Versicherungs und Leistungsdauer

Bedarfsgerechte Überschuss-Systeme

BU-Versicherung „mit Beitragsrückgewähr“

Präzise Antragsfragen mit abgegrenzten Zeiträumen zwischen 12 Monaten und 10 Jahren (keine salvatorischen Fragen)

Einfache finanzielle Risikoprüfung

BU-Schutz pur oder als Zusatz möglich

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Rechtslage seit 01.2001Rechtslage seit 01.2001

Verzicht auf die

abstrakte Verweisung

Der Versicherte ist bereits dann BU,wenn er seinen zuletzt ausgeübtenBeruf nicht mehr ausüben kann.

Auf einen anderen Beruf wird er nicht verwiesen, es sei denn, der Ver-sicherte übt diesen "Vergleichsberuf"bereits freiwillig aus.

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Rechtslage seit 01.2001Rechtslage seit 01.2001

Keine

Meldefrist

Der Anspruch auf BU-Rentebeginnt mit Ablauf des Monats,in dem die BU tatsächlich eingetretenist - egal wann sie der Continentalegemeldet wird.

Die BU-Rente wird rückwirkend ab dem Eintritt der BU gezahlt.

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Rechtslage seit 01.2001Rechtslage seit 01.2001

Rückwirkende

Leistung

Ist der Versicherte 6 Monate nichtin der Lage, seinen Beruf auszu-üben, so gilt die Fortdauer dieses Zustandes als BU.

Die versicherte Leistung wird aberbereits rückwirkend (d.h. ab dem Eintritt der BU) erbracht.

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Rechtslage seit 01.2001Rechtslage seit 01.2001

Prognosezeitraum

6 Monate

Der Versicherte ist bedingungs-gemäß bereits dann BU, wenner nach ärztlicher Einschätzung 6 Monate ununterbrochen außer-stande sein wird, seinen Berufauszuüben.Ratingergebnis

Ratingergebnis

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Rechtslage seit 01.2001Rechtslage seit 01.2001

Wegfall der

Arztanordnungsklausel

Die BU-Leistung wird auch dannerbracht, wenn der Versicherte den ärztlichen Empfehlungenzur Besserung seines Gesundheits-zustandes nicht folgt.

Wenn er z.B. keine Operation durch-führen lassen möchte.

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Finanzielle Risikoprüfung

Definition BU

Überschussbeteiligung

Steuerliche Behandlung

Pflegeabsicherung

Ärztliche Untersuchung

Mehr Details finden Sie in den Hilfetexten unserer Tarifsoftware!

Technische Daten

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ein Stichwort.

Verweisung

Nachversicherung

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Rechtslage seit 01.2001Rechtslage seit 01.2001

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Rechtslage seit 01.2001Rechtslage seit 01.2001

Finanzielle Risikoprüfung

Definition BU

Überschussbeteiligung

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Ärztliche Untersuchung

Technische Daten

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Ärztliche Untersuchung

Bis 1.500 € monatliche BU-Rente

In der Regel genügen die normalen Antragsfragen

Über 1.500 bis 2.000 € monatliche BU-Rente und

- bis Alter 45 Jahre:

Antragsfragen

- ab Alter 46 Jahre:

Ärztliche Untersuchung auf dem Attestformular("Ärztliches Zeugnis"; 3832) notwendig

Über 2.000 € monatliche BU-Rente:

Ärztliches Zeugnis und Ruhe-EKG und ausbelasteteErgometrie

Über 3.000 € monatliche BU-Rente:

Weitergehende Berichte siehe hierzu 3085"Umfang der ärztlichen Untersuchung bei Beantragung einer Lebensversicherung"

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Rechtslage seit 01.2001Rechtslage seit 01.2001

Definition BU

Vollständige BU liegt vor, wenn die versicherte Person 6 Monate ununterbrochen infolge Krankheit, Körperver-letzung oder mehr als altersentsprechendem Kräfteverfall, die ärztlich nachzuweisen sind, außerstande gewesen ist, in ihrem zuletzt ausgeübten Beruf tätig zu sein.

Im Versicherungsfall wird ab einer 50%-igen BU ohne weitere Beitragszahlung die Rente in der voll verein-barten Höhe gezahlt.

BU liegt nicht vor, wenn die versicherte Person in diesem Zeitraum eine andere Tätigkeit konkret aus-geübt hat oder ausübt, der hinsichtlich

Ausbildung und Erfahrung, sowie der sozialen Wertschätzungund des Einkommens

mit der durch den bisherigen Beruf geprägten bisherigenLebensstellung vergleichbar ist.

Nicht vergleichbar ist der neue Beruf, wenn sich das Brutto-einkommen um mehr als 20% vermindert oder der neue Beruf deutlich geringere Kenntnisse und Fähigkeiten erfordert.

Finanzielle Risikoprüfung

Definition BU

Überschussbeteiligung

Steuerliche Behandlung

Pflegeabsicherung

Ärztliche Untersuchung

Technische Daten

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Berufsgruppen

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Rechtslage seit 01.2001Rechtslage seit 01.2001

Berufsgruppen

Berufsgruppe 1:

Berufe ohne körperliche oder psychische BelastungBeispiel: Kaufleute im Innendienst

Berufsgruppe 2:

Berufe mit leichter körperlicher oder psychischerBelastungBeispiele: Elektriker, Installateure

Berufsgruppe 3:

Berufe mit schwerer körperlicher Tätigkeit oder miterhöhtem GefahrenpotentialBeispiele: Fliesenleger, Dachdecker

Erwerbsunfähigkeitsabsicherung (EU):

Bestimmte Personen ( z. B. Schüler) werden nur gegenEU versichert. Auch kann die individuelle Risikoprüfung,dazu führen, dass nur die EU angeboten wird.

Finanzielle Risikoprüfung

Definition BU

Pflegeabsicherung

Ärztliche Untersuchung

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Steuerliche Behandlung

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Rechtslage seit 01.2001Rechtslage seit 01.2001

Berufs- bis Alter von Alter von Alter von Altergruppe 50 51 - 55 56 - 60 61 - 65

1 0 % 0 % 0 % 0 %

2 35 % 38 % 40 % 42 %

3 88 % 95 % 95 % 95 %

Risikozuschläge

Finanzielle Risikoprüfung

Definition BU

Pflegeabsicherung

Ärztliche Untersuchung

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Rechtslage seit 01.2001Rechtslage seit 01.2001

Finanzielle Risikoprüfung Bis 1.000 € Monatsrente:Ohne Einkommensangabe und -prüfung(auch für Hausfrauen, Schüler, Studenten, Azubi)

Finanzielle Risikoprüfung über 1.000 € mtl. BU-RenteDie max. Höhe der versicherbaren BU-Rente ergibt sich bei

Angestellten: 60% vom Bruttoeinkommen, max. 90% des Nettoeinkommens

Selbständigen: 60% vom Bruttoeinkommen (= Gewinn vor Steuern)

bei betrieblicher Altersversorgung: 75 % vom Bruttoeinkommen

Finanzielle Risikoprüfung bis 2.000 € Monatsrente: zusätzlich eine Antragserklärung

Finanzielle Risikoprüfung über 2.000 € Monatsrente: zusätzlich eine Antragserklärung und eine Einkommensprüfung durch Fragebogen “Persönliche Selbstauskunft„

Besondere Regelungen: Bei Ärzten beginnt die fin. Risikoprüfung erst ab 1.500 € mtl. BU-Rente Beamte und öffentl. Dienst max. 750 € mtl. BU-Rente (ab Besoldungsgruppe A13 sind 1.000 € mtl. BU-Rente versicherbar) Schüler und Azubi der Berufsgruppe 3 erhalten die EU-Klausel

Finanzielle Risikoprüfung

Definition BU

Pflegeabsicherung

Ärztliche Untersuchung

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Rechtslage seit 01.2001Rechtslage seit 01.2001

Pflegeabsicherung

Das Risiko, ein Pflegefall zur werden, ist ohne Beitragszuschlag mitversichert.

Die Bewertung der Pflegebedürftigkeit wird anhand einer Punktetabelle vorgenommen.

Wir zahlen die vereinbarte Rente bereits ab 3 von 6 Pflegepunkten:

- Fortbewegen im Zimmer

- Aufstehen und Zubettgehen

- An- und Auskleiden

- Einnehmen von Mahlzeiten und Getränken

- Waschen, Kämmen und Rasieren

- Verrichten der Notdurft

Finanzielle Risikoprüfung

Definition BU

Pflegeabsicherung

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Technische Daten

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Rechtslage seit 01.2001Rechtslage seit 01.2001

Steuerliche Behandlung

BU-Renten sind als zeitlich begrenzte Leibrentenzu versteuern

Sie unterliegen nur mit dem sogenannten Ertrags-anteil der Einkommenbesteuerung

Der Ertragsanteil ist von der Laufzeit der Rente ab Beginn des Rentenbezugs abhängig

Eine Tabelle der jeweiligen Ertagsanteile finden Sie in § 55 EStDV

Beispiel für die Besteuerung von BU-Renten:

BU-Rente jährlich 12.000 €Rentenlaufzeit 15 JahreSteuerpflichtiger Ertragsanteil 16 %Basis für Besteuerung (16% v. 12.000) 1.920 €

Nur um diesen Betrag erhöht sich das zu versteuernde Einkommen.

Finanzielle Risikoprüfung

Definition BU

Pflegeabsicherung

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Rechtslage seit 01.2001Rechtslage seit 01.2001

Technische Daten

B 1/ BG 1 BUZ

Mindestalter: 15 Jahre 15 Jahre

Höchstendalter: 67 Jahre 67 Jahre

Mindestvers.dauer: 1 Jahr 1 Jahr

Mindestrente p.a.: 600 € 300 €

Höchstrente p.a.: versicherbarer Bedarf,

max. 72.000 €

Kapital: 96% VS

Rente: 400% JR

Rentenzahlung: 1/4-jährlich 1/4-jährlich

vorschüssig vorschüssig

Bei der BUZ zur Rentenversicherung wird die BUZ in der gleichen Form gezahlt, die auch für die Rentenversicherung

gewählt wurde.

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Definition BU

Pflegeabsicherung

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Überschussbeteiligung

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Technische Daten

Verweisung

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Rechtslage seit 01.2001Rechtslage seit 01.2001

Überschussbeteiligung

vor Eintritt der BU:

1. Beitragsverrechnung:

B 1 / BUZ: 44 – 47% des Beitrages

2. Verzinsliche Ansammlung:

Überschuss-Sätze wie unter 1.verzinsliche Ansammlung mit 4,6%

3. Sofortbonus:

Bewirkt eine sofortige Erhöhung der BU-Renteim Leistungsfall, bei

B1 /BUZ: um 89 – 99%

nach Eintritt der BU:

Jährliche Erhöhung laufender BU-Renten durch die Überschussbeteiligung - zur Zeit: 2,05% der jeweiligen Vorjahresrente.

Die Leistungen aus der Überschussbeteiligung können nicht garantiert werden.

Finanzielle Risikoprüfung

Definition BU

Überschussbeteiligung

Steuerliche Behandlung

Pflegeabsicherung

Ärztliche Untersuchung

Technische Daten

Verweisung

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BU / KTBU / KT

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Rechtslage seit 01.2001Rechtslage seit 01.2001

Verweisung

Wenn feststeht, dass BU im bisher ausgeübten Beruf besteht, erhält unser Kunde die vereinbarteLeistung. Die Continentale verzichtet auf die abstrakte Verweisung.

Man unterscheidet zwischen 2 Formen, nach denen die Verweisung geprüft werden kann.

Abstrakte Verweisung

Konkrete Verweisung

Unsere klare Leistungsaussage

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Rechtslage seit 01.2001Rechtslage seit 01.2001 Abstrakte Verweisung

Nach der derzeitiger Rechtsprechung reicht es für die sog. "abstrakte Verweisung" aus, wennder Versicherer nachweisen kann, dass eineandere vergleichbare Tätigkeit existiert. Für die Verweisung ist es belanglos, ob der Versicherte in dem Verweisungsberuf auch tatsächlich eine konkrete Arbeitsstelle findet.

Das Arbeitsplatzrisiko trägt der Versicherte alsoselbst.

Dies dürfte vor allem für geringqualifizierte und/ oder ältere Arbeitnehmer problematisch sein.

Unsere klare Leistungsaussage

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Rechtslage seit 01.2001Rechtslage seit 01.2001

Konkrete Verweisung

Der Versicherte ist dann BU, wenn er den zuletzt ausgeübten Beruf nicht mehr ausüben kann.

Wenn er dennoch aus freien Stücken einen "vergleich-baren" Beruf konkret ausübt (z.B. nach erfolgter Um-schulung), so kann er darauf konkret verwiesen werden.

Anmerkung:

Bei einem Verzicht auf die sog. "konkrete Verweisung", dürfte der Versicherer ihn jedoch auch dann nicht verweisen. Damit hätte der Versicherte die BU-Leistung zusätzlich zu seinem u. U. unverminderten Einkommen.

Da dies weder im Interesse des Versicherers noch des Versicherten liegt, kann auf das konkrete Verweisungs-recht nicht verzichtet werden.

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Unsere klare Leistungsaussage

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Rechtslage seit 01.2001Rechtslage seit 01.2001

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Definition BU

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Steuerliche Behandlung

Pflegeabsicherung

Ärztliche Untersuchung

Technische Daten

Verweisung

Nachversicherung

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BU / KTBU / KT

Brauche ich überhaupt eine BU?

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Verzicht auf die

abstrakte Verweisung

Der Versicherte ist bereits dann BU,wenn er seinen zuletzt ausgeübtenBeruf nicht mehr ausüben kann.

Auf einen anderen Beruf wird er nicht verwiesen, es sei denn, der Ver-sicherte übt diesen "Vergleichsberuf"bereits freiwillig aus.

Unsere klare Leistungsaussage

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09/2008

Rechtslage seit 01.2001Rechtslage seit 01.2001

Nachversicherungsgarantie

Gültig für: B1 und BUZ

Bei Tarif B1 bzw. bei Erhöhung der Hauptversicherung kann in folgenden Fällen auch die BUZ ohne erneute Gesundheitsprüfung erhöht werden.

Bei:

Heirat der versicherten Person Geburt eines Kindes der versicherten Person Adoption eines Kindes durch die versicherte Person Erreichen der Volljährigkeit der versicherten Person Aufnahme einer freiberuflichen Tätigkeit mit

Kammerzugehörigkeit der versicherten Person Erhöhung des Einkommens der versicherten Person, die

erstmalig zum Überschreiten der BBG der gRV führt Steigerung des Bruttoeinkommens der versicherten Person aus

nichtselbständiger Tätigkeit im Vergleich zum Vorjahr um mehr als 10 %

erstmaliger Aufnahme einer beruflichen Tätigkeit bei versicherten Schülern, Studenten und Auszubildenden

erstmaliger Aufnahme einer selbständigen Tätigkeit der versicherten Person

Finanzielle Risikoprüfung

Definition BU

Überschussbeteiligung

Steuerliche Behandlung

Pflegeabsicherung

Ärztliche Untersuchung

Technische Daten

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09/2008

Rechtslage seit 01.2001Rechtslage seit 01.2001

Leistungsumfang im Detail

Rentenerhöhung jeweils um

Mindestens: 600 Euro

Höchstens: 6.000 Euro

Umfang: Die Jahresrente darf sich max. um 25 % erhöhen.

Bei erstmaliger Aufnahme einer beruflichenTätigkeit bei versicherten Schülern,

Studentenund Auszubildenden kann die Jahresrente

um max. 50 % erhöht werden.

Es gelten die Regelungen zur finanziellen Risikoprüfung

Finanzielle Risikoprüfung

Definition BU

Überschussbeteiligung

Steuerliche Behandlung

Pflegeabsicherung

Ärztliche Untersuchung

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09/2008

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09/2008Konfliktfeld: KT / BUKonfliktfeld: KT / BU

Ausgangslage: (MB KT § 15 Abs. 1b)

Sobald eine Berufsunfähigkeit (...) eingetreten ist, wird der Krankentagegeldversicherer seine Leistung einstellen.

Problem 1:Zwischen Krankentagegeld- und BU-Versicherungen kann es durch unterschiedliche Gutachter zu unter-schiedlichen subjektiven Einschätzungen hinsichtlich einer Berufsunfähigkeit kommen.

Problem 2:Sofern eine BU festgestellt wird, gilt diese bedingungs-gemäß bei den meisten Gesellschaften auch rück-wirkend. Ein bereits empfangenes höheres Krankentagegeld müsste zurückgezahlt werden.

Ausgangslage: (MB KT § 15 Abs. 1b)

Sobald eine Berufsunfähigkeit (...) eingetreten ist, wird der Krankentagegeldversicherer seine Leistung einstellen.

Problem 1:Zwischen Krankentagegeld- und BU-Versicherungen kann es durch unterschiedliche Gutachter zu unter-schiedlichen subjektiven Einschätzungen hinsichtlich einer Berufsunfähigkeit kommen.

Problem 2:Sofern eine BU festgestellt wird, gilt diese bedingungs-gemäß bei den meisten Gesellschaften auch rück-wirkend. Ein bereits empfangenes höheres Krankentagegeld müsste zurückgezahlt werden.

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09/2008

Rechtslage seit 01.2001Rechtslage seit 01.2001

Ergebnis für den Kunden:

1. Die Versicherer könnten sich in Grenzfällen gegenseitig "den schwarzen Peter zu-schieben".

2. Der Versicherte hat trotz einer abge-schlossenen KT- und einer BU-Versicherung eine Deckungslücke.

Ergebnis für den Kunden:

1. Die Versicherer könnten sich in Grenzfällen gegenseitig "den schwarzen Peter zu-schieben".

2. Der Versicherte hat trotz einer abge-schlossenen KT- und einer BU-Versicherung eine Deckungslücke.

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09/2008

Rechtslage seit 01.2001Rechtslage seit 01.2001

Unsere klare Leistungsaussage:

Für Kunden, die bei der Continentale sowohl eine KT- als auch eine BU-Versicherung abgeschlossen haben, gilt:

1. Ein gemeinsamer Gutachter entscheidet verbindlich darüber, ob BU oder KT vorliegt und ggf. über den Grad der Berufsunfähigkeit.

2. Unabhängig von der Gutachterentscheidung: Unser Kunde wird niemals rückwirkend belastet. (Interne Verrechnung von etwaigen

Rückforderungsansprüchen)

Also:

Der Versicherte erhält somit eine Lösung, bei der in jedem Fall ein nahtloser Übergang der Leistungen wegen Arbeits- oder Berufsunfähigkeit gewährleistet ist.

Unsere klare Leistungsaussage:

Für Kunden, die bei der Continentale sowohl eine KT- als auch eine BU-Versicherung abgeschlossen haben, gilt:

1. Ein gemeinsamer Gutachter entscheidet verbindlich darüber, ob BU oder KT vorliegt und ggf. über den Grad der Berufsunfähigkeit.

2. Unabhängig von der Gutachterentscheidung: Unser Kunde wird niemals rückwirkend belastet. (Interne Verrechnung von etwaigen

Rückforderungsansprüchen)

Also:

Der Versicherte erhält somit eine Lösung, bei der in jedem Fall ein nahtloser Übergang der Leistungen wegen Arbeits- oder Berufsunfähigkeit gewährleistet ist.

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09/2008

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09/2008

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09/2008

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BU / KTBU / KT

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Rechtslage seit 01.2001 Gesetz zur Reform

der Renten wegen verminderter

Erwerbsfähigkeit

in Kraft seit: 1.Januar 2001

Erwerbsminderungsrenten

Leistungshöhe

Rückblick

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09/2008

Berufs-unfähigkeit

Berufs-unfähigkeit

Erwerbs-unfähigkeitErwerbs-

unfähigkeit

Unterscheidung zwischen...

Rückblick

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Rechtslage seit 01.2001Rechtslage seit 01.2001

Erwerbsminderungsrenten

Leistungshöhe

Altes Recht

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09/2008

Berufsunfähigkeit liegt vor, wenn der Versicherte aus ge-sundheitlichen Grün-den in seinem oder in einem zumut-baren Beruf nur noch halb so viel leisten und verdienen kann wie vergleich-bare Berufstätige.

Berufsunfähigkeit liegt vor, wenn der Versicherte aus ge-sundheitlichen Grün-den in seinem oder in einem zumut-baren Beruf nur noch halb so viel leisten und verdienen kann wie vergleich-bare Berufstätige.

Erwerbsunfähigkeit liegt vor, wenn der Versicherte aus ge-sundheitlichen Grün-den• keine regelmäßige

Erwerbstätigkeit ausüben kann oder• nur eine gering-

fügige Beschäftig-ung ausüben kann.

Erwerbsunfähigkeit liegt vor, wenn der Versicherte aus ge-sundheitlichen Grün-den• keine regelmäßige

Erwerbstätigkeit ausüben kann oder• nur eine gering-

fügige Beschäftig-ung ausüben kann.

Unterscheidung zwischen...

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Rechtslage seit 01.2001Rechtslage seit 01.2001

Erwerbsminderungsrenten

Leistungshöhe

Altes Recht

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09/2008

Halbe Erwerbsminderungs-

rente

VolleErwerbsminderungs-

rente

Beurteilungskriterium: Restleistungsvermögen

unter 3 Stundenvon 3 bis unter 6 Stunden

(Rest-) Erwerbs-einkommen

wird erwartetErwerbsminderungsrenten

Arbeitslosigkeit

Leistungshöhe

Geboren vor 2.1.1961

Rückblick

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Rechtslage seit 01.2001Rechtslage seit 01.2001

Zweistufiges System

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09/2008 Restleistungsvermögen

Beurteilungskriterium für die Feststellung der Erwerbsminderung ist allein das verbliebene Leistungsvermögen in jeder nur denkbaren Tätigkeit.

Bisherige Kriterien beruflicher Status und Lebensstellung bleiben unberücksichtigt.

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Rechtslage seit 01.2001Rechtslage seit 01.2001

Erwerbsminderungsrenten

Leistungshöhe

Rückblick

Arbeitslosigkeit

Geboren vor 2.1.1961

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09/2008

Halbe Erwerbsminderungs-

rente

VolleErwerbsminderungs-

rente

unter 3 Stundenvon 3 bis unter 6 Stunden

(Rest-) Erwerbsein-kommen entfällt

wegen ArbeitslosigkeitErwerbsminderungsrenten

Arbeitslosigkeit

Leistungshöhe

Geboren vor 2.1.1961

Rückblick

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Beurteilungskriterium: Restleistungsvermögen

Sonderregelung bei Arbeitslosigkeit

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09/2008

Halbe Erwerbsminderungs-

rente

von 3 bis unter 6 Stunden

(Rest-) Erwerbs-einkommen

wird erwartet

Vertrauensschutzregelung

erhalten die halbe Erwerbs-minderungsrente, wenn der bisherige versicherungs-pflichtige Beruf ... nur noch weniger als 6 Stunden täglich ausgeübt werden kann.Aber: Prüfung auf Verweisungstätigkeit.

Voraussetzung: Die Versicherten haben vor Eintritt der Erwerbsminderung die versicherungs-rechtlichen Voraussetzungen erfüllt.

Erwerbsminderungsrenten

Arbeitslosigkeit

Leistungshöhe

Geboren vor 2.1.1961

Rückblick

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Rechtslage seit 01.2001Rechtslage seit 01.2001

Versicherte, die vor dem2.1.1961 geboren sind, ...

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09/2008 Rentenhöhe

Ren

tena

bsch

lag

in %

Der Rentenabschlag bei Beginn der Erwerbsminderungsrente bleibt zeitlebenskonstant, wird also auch auf die spätereAltersrente übertragen.

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Rechtslage seit 01.2001Rechtslage seit 01.2001

Erwerbsminderungsrenten

Leistungshöhe

10,8

... 60 61 62 63Rentenzahlungsbeginn bei Alter

Zurechnungszeit Ungekürzte

RenteRentenabschlag 0,3% p.M.

7,2

3,6

*)

*)

*)

*)

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09/2008 Rentenhöhe

Vergleicht man die früheren Renten - Berufs- und Erwerbsunfähigkeitsrente - mit den heutigen Renten- Halbe und Volle Erwerbsminderungsrente -, so ergeben sich folgende Relationen (ca.):

./. 4 %

./. 28 %

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BU / KTBU / KT

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Rechtslage seit 01.2001Rechtslage seit 01.2001

Erwerbsminderungsrenten

Leistungshöhe

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09/2008

starterVorsorge

Maximaler Leistung – Minimaler Beitrag

Die optimale BU-Lösung für junge Leute

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09/2008 Die Lösung für junge Leute:starterVorsorge

Von Anfang an ein umfassender

Berufsunfähigkeitsschutz für alle 15- bis 30-Jährigen mit einem sehr günstigen Einstiegsbeitrag

Optimale Absicherung für Berufseinsteiger „Sorglos-Paket“: Vertragsverlängerung

Keine Gesundheitsprüfung Automatische Vertragsverlängerung mit

Widerspruchsmöglichkeit

Bestnote für die BU-Bedingungen

ab 5 € monatlich

en Zahlbeitra

g

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09/2008

67

Abschluss bis Alter 30

max. Versicherungsdauer bis Alter 35

Versicherungsdauer 1 - 20 Jahre(1. Vertrag)

Automatische Vertragsverlängerung zum Ende der Versicherungsdauer

Verlängerungsoption gilt während der gesamtem Versicherungsdauer des 1. Vertrages

Leistungsdauer bis 60 bzw. 67 (1. Vertrag)

starterVorsorge - So funktioniert´s

30 3515*

* Mindesteintrittsalter 15 Jahre

Anschlussversicherung (2.Vertrag)

Versicherungsdauer max. Leistungsdauer

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09/2008 starterVorsorge – weitere Highlights

Für den Verlängerungsvertrag gelten die bei

Abschluss vereinbarten AVB

Keine Änderung der Berufsgruppe

Individuelle Verlängerung ist auf Wunsch des

Kunden vor Alter 35 möglich

Umfangreiche Nachversicherungsgarantien ohne

Gesundheitsprüfung

Rechtzeitige Information an den Vermittler

Widerspricht der Kunde dem

Verlängerungsangebot, erlischt der Vertrag