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  • Arbeitsschutz Betrieblicher Umweltschutz Brandschutz Bautechnik Technische Anlagen

    Gesellschaft fr Sachverstndigenwesen

    BFT Cognos GmbHIm Ssterfeld 152072 Aachen

    Fon +49 241 4 13 58-0Fax +49 241 4 13 58-555Internet: www.bft-cognos.deE-mail: [email protected]

    Arbeitsschutz Betrieblicher Umweltschutz Brandschutz Bautechnik Technische Anlagen

    Gesellschaft fr Sachverstndigenwesen

    BFT Cognos GmbHIm Ssterfeld 152072 Aachen

    Fon +49 241 4 13 58-0Fax +49 241 4 13 58-555Internet: www.bft-cognos.deE-mail: [email protected]

    BRANDSCHUTZTECHNISCHE

    MUSTERLSUNGEN FR

    KINDERTAGESSTTTEN

  • 2. AUFLAGE STAND JULI 2013 BRANDSCHUTZTECHNISCHE MUSTERLSUNGEN WURDEN ERARBEITET VON: BFT Cognos GmbH, Kempen Krause Ingenieurgesellschaft, Halfkann + Kirchner, Ing.-Bro iSb Strauch, Ing.-Bro Grawe, Ing.-Bro Leiermann und Brandschutzdienststellen der Stadt Kerpen, der Stadt und des Kreises Dren

  • ANLASS Die vorliegenden Musterlsungen wurden aus verschiedenen Praxisbeispielen mit dem Ziel zusammengestellt, ein mglichst einheitliches Sicherheitskonzept bei smtlichen brandschutztechnischen Bewertungen derartiger Einrichtungen zu erreichen. Hierdurch sollen allen am Planungsprozess Beteiligten die zu erfllenden Schutzziele bekannt gemacht und damit eine Planungssicherheit fr die Bauherren sowie fr die Planenden erzielt werden. Das vorliegende Papier zeigt brandschutztechnische Musterlsungen fr Einrichtungen - jenseits einer normalen Wohnraumnutzung -, die der Kinderbetreuung dienen, auf, in denen eine erhhte Gefahr durch Brnde bestehen kann. Als Angebot fr die Betreiber werden mehrere Varianten vorgeschlagen, um eine oder mehrere fr sie geeignete Variante auswhlen zu knnen, wie in Kindertageseinrich-tungen nachgewiesen werden kann, dass die ffentlich-rechtlichen Anforderungen an den vorbeugenden Brandschutz eingehalten werden. Das schliet nicht aus, dass auch andere Lsungen mglich und genehmigungsfhig sind. Solche alternativen Konzepte sollten mit den zustndigen Bauaufsichtsbehrden frhzeitig abgestimmt werden. Die aufgezeigten Musterlsungen gelten insbesondere fr Einrichtungen mit Rumen fr Betreuungsleistungen, die fr die Bildung, Erziehung und Betreuung im Sinne des SGB VIII von Kindern bestimmt sind und in denen ber die Standardanforderungen der Landesbauordnung NRW hinausgehende Anforderungen an den Brandschutz erforder-lich werden. Fr Wohnungen oder Gebude, in denen bis zu neun Kinder gleichzeitig betreut wer-den (Kindertagespflege i.S. 4 SGB VIII), wird das Sicherheitsniveau der BauO NRW fr ausreichend erachtet. Dementsprechend stellen Wohnungen oder Gebude, in de-nen mehr als neun Kinder gleichzeitig betreut werden, im Sinne von 4 SGB VIII Kin-dertageseinrichtungen dar, fr die die vorliegenden Musterlsungen zusammengestellt wurden. Sie finden auch Anwendung in Gebuden mit mehreren Kindertagespflegeein-richtungen, wenn diese auf gemeinsame Rettungswege angewiesen sind.

  • DEFINITONEN Kindertageseinrichtungen Kindertageseinrichtungen sind Gebude oder Gebudeteile, in denen sich Kinder fr einen Teil des Tages oder ganztgig aufhalten und in Gruppen gefrdert werden (vgl. 22 (1) SGB VIII). Gruppenbereiche Gruppenbereiche werden aus dem Gruppenraum und den zugehrigen Funktionsru-men (Gruppennebenraum, Schlafraum und Sanitr- bzw. Wickelraum) gebildet (Abbil-dung 1); Mehrzweckrume mit angrenzenden Abstellrumen sind sinngem zu be-handeln.

    Abbildung 1 Gruppenbereich, bestehend aus Gruppenraum

    und zugehrigen Funktionsrumen

  • Spielflure Spielflure sind Flure mit Brandlasten, ber die ein Rettungsweg fhren kann, die aber gleichzeitig als Spielbereiche fr Kinder genutzt werden drfen. Die nutzbare Breite von Spielfluren sollte mindestens 1 m betragen.

    Abbildung 2 Typischer Spielflur

  • Hallen Hallen sind ber mehrere Geschosse reichende offene Verbindungen, ber die ein Rettungsweg fhren kann, die aber gleichzeitig als Spielbereiche fr Kinder genutzt werden drfen. Hallen enthalten in Kindertageseinrichtungen nutzungsbedingt Brandlasten wie Garderoben, Mbel oder Spielzeug.

    Abbildung 3 Typische Halle

  • BRANDSCHUTZTECHNISCHE LSUNGEN BISHERIGE BRANDSCHUTZTECHNISCHE LSUNGEN Gegen die Nutzung notwendiger Flure in Kindertageseinrichtungen als Spielflure bestehen unter folgenden Bedingungen keine Bedenken (vgl. Niederschrift der Dienstbesprechungen mit Bauaufsichtsbehrden im November/Dezember 2009, NRW): 1. Ein Rettungsweg darf ber den Spielflur fhren. Der 2. Rettungsweg darf nicht ber

    denselben Spielflur fhren; er kann aber ber einen benachbarten Raum fhren. Im Erdgeschoss bieten sich unmittelbare Ausgnge ins Freie an, in Obergeschossen ist ein davon unabhngiger baulicher Rettungsweg ber eine weitere Treppe erforderlich.

    2. Im Spielflur muss ein geradliniger Durchgang mit einer nutzbaren Breite von mindestens 1,00 m als Rettungsweg vorhanden sein.

    3. In einer Brandschutzordnung sind die Modalitten fr eine schnelle Rumung im Brandfall durch das Betreuungspersonal sowie jhrliche Evakuierungsbungen mit den Kindern festzulegen.

    Abbildung 4 Ausbildung eines notwendigen Flures

    Die Nutzung dieses notwendigen Flures als Spielflur ist unter Bercksichtung der zuvor dargestellten Manahmen zulssig. Die materiellen Anforderungen an notwendige Flure sind umzusetzen. ALTERNATIVE BRANDSCHUTZTECHNISCHE MUSTERLSUNGEN

  • ANFORDERUNGEN AN DEN BAULICHEN BRANDSCHUTZ Innere Abschottung Innerhalb eines Geschosses knnen bis zu vier Gruppenbereiche zu einer Nutzungseinheit ohne Raumabschluss zusammengefasst werden. Dementsprechend ergeben sich folgende Musterlsungen: Musterlsung fr bis zu vier Gruppenbereiche oder nicht mehr als 500 m NGF: Ausbildung einer Nutzungseinheit in Anlehnung an 38 (1) Satz 2 BauO NRW mit bis zu vier Gruppenbereichen bzw. nicht mehr als 500 m NGF in einem Geschoss (Abbildung 5)

    Abbildung 5 Ausbildung einer Nutzungseinheit innerhalb eines Geschosses mit bis

    zu vier Gruppenbereichen/Mehrzweckrumen oder nicht mehr als 500 m NGF (Nettogrundflche) ohne inneren Raumabschluss

  • Musterlsungen fr mehr als vier Gruppenbereiche oder mehr als 500 m NGF: Musterlsung 1 (Nutzungseinheiten): Betreuungsbereiche innerhalb eines Geschosses mit mehr als vier Gruppen oder mit mehr als 500 m NGF sollen durch Trennwnde entsprechend der Feuerwiderstandsdauer der tragenden und aussteifenden Bauteile in Nutzungseinheiten mit maximal vier Gruppenbereichen bzw. nicht mehr als 500 m NGF unterteilt werden. Tren in diesen Trennwnden sollen als feuerhemmende, rauchdichte und selbstschlieende Tren ausgefhrt werden. Nachfolgend wird ein Beispiel eines Betreuungsbereiches mit insgesamt sechs Gruppenbereichen aufgezeigt. Diese Art der Trennung bietet sich insbesondere bei schlanken Grundrissen mit entsprechenden Trennwnden an (Abbildung 6).

    Abbildung 6: Ausbildung von zwei Nutzungseinheiten innerhalb eines Geschosses

    mit bis zu vier Gruppenbereichen oder nicht mehr als 500 m NGF ohne inneren Raumabschluss

  • Musterlsung 2 (Brandschutzzellen): Alternativ ist eine feuerhemmende Schottung des Spielflures gegenber den Gruppenbereichen sowie gegenber anderen Rumen ebenfalls mglich. Dann sind die Gruppenbereiche untereinander sowie zu anderen Rumen auch feuerhemmend abzuschotten (Bildung von Brandschutzzellen). Tren von Gruppenbereichen zu anderen Rumen sollen vollwandig und dichtschlieend sein. Dies gilt nicht fr Tren zu Rumen desselben Gruppenbereiches. Diese Art der Trennung bietet sich insbesondere bei kompakten Grundrissen mit entsprechenden Trennwnden an (Abbildung 7).

    Abbildung 7: Schaffung von Brandschutzzellen innerhalb eines Geschosses von mehr als vier Gruppenbereichen oder mehr als 500 m NGF

  • Hallen Hallen sind mit raumabschlieenden Trennwnden, die mindestens die Feuerwiderstandsdauer der Geschossdecken aufweisen, auszufhren. Tren in diesen Trennwnden sollen als feuerhemmende, rauchdichte und selbstschlieende Tren ausgefhrt werden (s. nachfolgende Abbildung 8).

    Abbildung 8: Ausbildung einer geschossbergreifenden Halle (grn schraffiert) mit

    offener Treppe (dunkelgrn)

  • RETTUNGSWEGE Allgemeine Anforderungen Aus jedem Gruppenbereich sind zwei voneinander unabhngige und mglichst entgegengesetzt liegende bauliche Rettungswege vorzusehen. Ein Rettungsweg darf ber einen Spielflur oder eine Halle fhren. Die Rettungswegfhrung ber einen benachbarten Raum desselben Gruppenbereiches ist zulssig (Abbildung 1). Der andere Rettungsweg soll ein direkter Ausgang ins Freie oder ein Ausgang in einen notwendigen Treppenraum sein. Alternativ darf dieser Rettungsweg auch ber Balkone, Dachterrassen und/oder Auentreppen auf das Grundstck fhren. Dieser Rettungsweg gilt als direkter Ausgang ins Freie (Abbildung 7). Bei Nutzungseinheiten mit nur einer Gruppe ist innerhalb eines Geschosses die Fhrung des 1. und 2. Rettungsweges ber den Spielflur mglich, wenn diese zu mglichst entgegengesetzt angeordneten Rettungswegen fhren (Abbildung 9).

    Abbildung 9 Ausbildung einer Nutzungseinheit mit nur einem Gruppenbereich

    innerhalb eines Geschosses

  • Tren Tren, ber die Rettungswege aus Gruppenbereichen fhren, drfen in die Rume ffnen. Tren, die aus Gruppenbereichen direkt ins Freie fhren, knnen als Fenstertren mit einer Schwelle von bis zu 2 cm ausgefhrt werden (siehe auch Abbildung 10). Zustzliche betriebsnotwendige Verriegelungen an Tren in Rettungswegen, die ein ffnen und damit ein unkontrolliertes Verlassen fr Kinder verhindern sollen, sind mglich. Diese sind so auszufhren, dass sie jederzeit ohne besondere Hilfsmittel bedient werden knnen. Ist es beim Betrieb des Gebudes erforderlich, Tren, die selbstschlieend sein sollen, offen zu halten, darf dies nur mit zugelassenen Systemen geschehen, die bei Raucheinwirkung ein selbststndiges Schlieen ermglichen. Es ist sicherzustellen, dass diese Tren auch jederzeit von Hand geschlossen werden knnen. Sie mssen whrend der Betriebszeit von innen leicht in voller Breite zu ffnen sein.

    Abbildung 10 Tr in den Raum ffnend

  • Notwendige Treppen Notwendige Treppen sind als geradlufige Treppen auszufhren. Die Anordnung einer notwendigen Treppe ohne notwendigen Treppenraum innerhalb einer Halle oder als Auentreppe ist mglich. Sicherheitskennzeichen Ausgnge und Rettungswege sollen durch lang nachleuchtende Sicherheitszeichen dauerhaft gekennzeichnet werden. TECHNISCHE ANLAGEN Frherkennungs- und Alarmierungseinrichtungen Rume von Kindertageseinrichtungen sind mit Rauchwarnmeldern auszustatten, die miteinander zu vernetzen sind. Rume wie z. B. Sanitrbereiche und Kchen sind hiervon ausgenommen.

    Abbildung 11 Rauchmelder Kindertageseinrichtungen mit mehr als vier Gruppenbereichen oder mehrgeschossige Kindertageseinrichtungen sind mit internen Hausalarmierungsanlagen auszustatten, die mit den vernetzten Rauchwarnmeldern gekoppelt werden. An den direkten Ausgngen ins Freie sowie zu den notwendigen Treppenrumen sind manuelle Auslsestellen vorzusehen.

    Abbildung 12 Auslsestelle und Warntongeber Hausalarm

  • Rauchableitung In Hallen, durch die Rettungswege fhren, sind Rauchableitungsffnungen anzuordnen, die entweder im Dach eine geometrische ffnungsflche von insgesamt 1 % der Grundflche oder in der Auenwand eine geometrische ffnungsflche von insgesamt 2 % der Grundflche haben. Jede Rauchableitungsffnung sollte von einer geeigneten Stelle aus bedient werden knnen (s. auch Abbildung 8). OBJEKTSPEZIFISCHE ANFORDERUNGEN Brandschutzordnung Fr Kindertageseinrichtungen soll im Einvernehmen mit der zustndigen Brandschutzdienststelle eine Brandschutzordnung erstellt werden, in der die Modalitten fr eine Rumung im Brand- und Gefahrenfall durch das Betreuungspersonal festgelegt werden (siehe auch Abbildung 13). Belehrung der Mitarbeiter Die Mitarbeiter der Einrichtung sollen ber die Brandschutzordnung, die Lage der Flucht- und Rettungswege, die Lage und Bedienung der Feuerlscher und der Brandmeldeeinrichtungen zu Beginn des Arbeitsverhltnisses und danach jhrlich belehrt werden. Die Inhalte der Mitarbeiterbelehrung sind schriftlich festzuhalten. Alarmproben In der Kindertageseinrichtung sollen zweimal jhrlich Alarmproben durchgefhrt werden. Die erste Alarmprobe sollte innerhalb der ersten acht Wochen nach Beginn des Kindergartenjahres und nach einer Unterweisung ber das Verhalten bei Feueralarm mit vorheriger Ankndigung durchgefhrt werden. Die zweite Alarmprobe sollte ohne Vorankndigung stattfinden. Die Ergebnisse der Alarmproben sind zu dokumentieren. Feuerwehrplne Im Einvernehmen mit der zustndigen Brandschutzdienststelle sollten fr Kindertageseinrichtungen mit mehr als vier Gruppen oder fr mehrgeschossige Kindertageseinrichtungen Feuerwehrplne angefertigt werden, die der rtlichen Feuerwehr zur Verfgung gestellt werden.

  • Arbeitsschutz Betrieblicher Umweltschutz Brandschutz Bautechnik Technische Anlagen

    Gesellschaft fr Sachverstndigenwesen

    BFT Cognos GmbHIm Ssterfeld 152072 Aachen

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    BFT Cognos steht fr einen innova-tiven, systemischen Ansatz, wie ihn der technische und bauliche Brandschutz in seiner Komplexitt heute fordert. Gewinn- bringend ist die Einbindung unserer Fachleute bereits in der Planungsphase. ber Simulationsprogramme und Modell-versuche entwickeln wir objektspezifische Lsungen wie Nachweise zur Entrauchung oder Evakuierung. So optimieren wir die weiteren Planungsschritte von beson- derem Wert bei architektonisch auer- gewhnlichen Vorhaben, bei Projekten mit hohem Gefhrdungspotenzial oder in schwierigen Bestandssituationen. Doch auch den Schritt in die Praxis gehen wir gerne fr Sie. Im Bauprozess und im Bestand achten wir als Fachbau-leiter oder Brandschutzbeauftragte darauf, dass alle Kriterien zur Genehmigung und Werterhaltung der Sicherheitseinrichtungen eingehalten werden.