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Brandschutztechnische Abweichungen und Kompensationen in Bestandgebäuden Lösungen in der Praxis Dipl.-Ing. Dirk Grüttjen Prokurist und Leiter Region Süd

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Brandschutztechnische Abweichungen und Kompensationen in Bestandgebäuden

Lösungen in der Praxis

Dipl.-Ing. Dirk GrüttjenProkurist und Leiter Region Süd

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2Bureau Veritas Presentation _ Date

Bauliche Anlagen sind so anzuordnen, zu errichten, zu ändern, instand zu halten, dass

- der Entstehung eines Brandes und- der Ausbreitung von Feuer und Rauch

vorgebeugt wird und bei einem Brand

- die Rettung von Mensch und Tier sowie

- wirksame Löscharbeiten möglich sind.

„Änderung“ ist das baulicheUmgestalten einer Anlage oder Einrichtung, sei es durch Änderung des äußeren Erscheinungsbildes oder des konstruktiven Gefüges.

Der Begriff “Instandhaltung” umfasst im Sprachgebrauch der Technik als Oberbegriff “Wartung”, “Inspektion” und “Instandsetzung”(vgl. DIN 31051). Es sind Maßnahmen zur Bewahrung und Wiederherstellung des Soll-Zustandes einer Anlage oder Einrichtung, soweit es sich nicht um eine Änderung handelt.

Schutzziele der Bauordnung (§13 HBO Abs.1)

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3Bureau Veritas Presentation _ Date

Aufgaben und Befugnisse der Bauaufsichtsbehörden (§ 53 HBO)

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(2) Die Bauaufsichtsbehörden haben bei baulichen Anlagen sowie anderen Anlagen und Einrichtungen … für die Einhaltung der öffentlich-rechtlichen Vorschriften … zu sorgen. Sie haben in Wahrnehmung dieser Aufgaben dienach pflichtgemäßem Ermessen erforderlichen Maßnahmen zu treffen; dies gilt auch, soweit eine präventive bauaufsichtliche Prüfung entfällt.

(3) An rechtmäßig bestehende oder im Bau befindliche bauliche oder andere Anlagen und Einrichtungen … können nachträglich Anforderungen gestellt werden, soweit dies zur Abwehr von Gefahren für Leben und Gesundheit oder von schweren Nachteilen für die Allgemeinheit notwendig ist.

!

Aufgaben und Befugnisse der Bauaufsichtsbehörden (§ 53 HBO)

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4Bureau Veritas Presentation _ Date

►(1) Die Bauaufsichtsbehörde kann … die Einhaltung der öffentlich-rechtlichen Vorschriften … und die ordnungsgemäße Erfüllung der Pflichten der am Bau Beteiligten überprüfen.

►(3) Im Rahmen der Bauüberwachung können Proben von Bauprodukten, auch aus fertigen Teilen der baulichen Anlage, zu Prüfzwecken entnommen werden. Die Bauaufsichtsbehörde kann die Vorlage von Bescheinigungen, Bestätigungen oder sonstigen Erklärungen der herstellenden Unternehmen oder sachkundigen Lieferfirmen … über die ordnungsgemäße Beschaffenheit … verlangen und die Bauüberwachung hierauf beschränken;

►(4) Im Rahmen der Bauüberwachung ist jederzeit Einblick in die Genehmigungen, Zulassungen, Prüfzeugnisse, Übereinstimmungserklärungen, Übereinstimmungszertifikate, Überwachungsnachweise, Zeugnisse und Aufzeichnungen über die Prüfungen von Bauprodukten, in die Bautagebücher und andere

vorgeschriebene Aufzeichnungen zu gewähren.

4

Bauüberwachung (§ 73 HBO)

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5Bureau Veritas Presentation _ Date

- Gefahren- (Brand)verhütungsschau (GVSVO)

- Bauaufsichtliche Sicherheitsprüfungen

- Prüfung von technischen Anlagen (TPrüfVO)

- Verkauf/Ankauf einer Immobilie

- Antrag auf Nutzungsänderungen

Kosten Bestandsschutz?

Erkennen brandschutztechnischer Mängel

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6Bureau Veritas Presentation _ Date

Die Schutzziele der Bauordnung gelten auch unter sich verändernden Bedingungen…

Rechtliche Veränderungen- Anpassungsverlangen

BaulicheVeränderungen- Erweiterungen- Abriß

BetrieblicheVeränderungen- Nutzungsänderungen- Zuständigkeiten

+

§

Grundlagen zum Brandschutz in Bestandsgebäuden

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7Bureau Veritas Presentation _ Date

Handlungsempfehlung zur HBO:Eine „Nutzungsänderung“ liegt vor, wenn die neue Nutzung sich von der bisherigen genehmigten bzw. materiell rechtmäßigen Nutzung dadurch unterscheidet, dass sie anderen oder weitergehenden Forderungen baurechtlicher Art unterworfen ist oder unterworfen sein kann.

Maßgeblich sind insoweit nicht nur bauordnungs- und bauplanungsrechtliche Anforderungen, sondern auch alle anderen öffentlich-rechtlichen Vorschriften mit auf die jeweilige Nutzungsänderung anwendbarem baulichen Bezug.

Jede spätere Änderung ist genehmigungsbedürftig

Genehmigung immer dann erforderlich, wenn das öffentliche Recht eine andere Beurteilung ergeben kann.

Nutzungsänderungen

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8Bureau Veritas Presentation _ Date

Der bloße Umstand, daß der Gesetzgeber brandschutztechnischeVorschriften verschärft hat genügt alleine nicht, ein bauaufsichtlichtesEinschreiten mit dem Ziel der Veränderung rechtmäßig bestehender Gebäude zu rechtfertigen. (Hessischer Verwaltungsgerichtshof 18.10.99 AZ 4TG3007/97)

Veränderung rechtlicher Grundlagen

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9Bureau Veritas Presentation _ Date

Bestehende bauliche Anlagen genießen i.A. Bestandsschutz wenn, sie

- zum Zeitpunkt der Errichtung oder während eines späterenlängeren (festgestellten) Zeitraumes mit den materiellenAnforderungen des Baurechts (u.a. Bauordnungsrecht) übereinstimmten, und wenn

- eine rechtmäßig erteilte Baugenehmigung (in Übereinstimmung mit öffentlich-rechtlichen Vorschriften) vorliegt.

Vertrauensschutz Sozialpflichtigkeit„auf Genehmigung vertrauen können“ „Eigentum verpflichtet“

Bestandsschutz

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10Bureau Veritas Presentation _ Date

z.B. §53 HBO 2011

„An rechtmäßig bestehende ...bauliche Anlagen können nachträglich Anforderungen gestellt werden, soweit dies zur Abwehr von Gefahren für Leben und Gesundheit oder von schweren Nachteilen für die Allgemeinheit notwendig ist.

Bestandschutz hört spätestens dort auf, wo im Einzelfall konkrete Gefahren für Leben und Gesundheitbestehen. (OVG NRW vom 28.12.1994 BRS 57 Nr. 245)

(Die Beweislast liegt bei der Bauaufsichtbehörde/Nachweis im Einzelfall)

Befugnisse der Bauaufsichtsbehörden

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11Bureau Veritas Presentation _ Date

„Eine konkrete Gefahr ist anzunehmen, wenn

- im Einzelfall- in überschaubarer Zukunft- mit dem Schadeneintritt

hinreichend wahrscheinlich gerechnet werden muß (BVerwG 26.6.1970)“

(Bei Gebäuden, die von einer großen Zahl von Personen genutzt werden,reicht schon eine geringe Wahrscheinlichkeit des Schadeneintritts aus)

Die vorgesehene Maßnahme muß der Gefahrenabwehr undnicht nur der Vorsorge dienen (Oberverwaltungsgericht Hamburg 4.1.1996-BS1161/95)

Konkrete Gefahr

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12Bureau Veritas Presentation _ Date

(aus dem Bericht der USK - Düsseldorf)

- mangelhafter Einbau/Weglassen von Bauteilen (wie Türen etc.)- Einbau von leichtentflammbaren Baustoffen, die nach dem Einbaunoch leichtentflammbar sind

- Fehlen von Rettungswegen- Erhöhung der Brandlasten in Rettungswegen- Mangelhafte Brandschutzeinrichtungen

Das Fehlen des zweiten Rettungsweges stellt eine konkrete Gefahr dar, die die Bauaufsichtsbehörden zum Handeln verpflichtet und auch bei bestehenden Gebäude nach § 53 Abs. 3 HBO zu nachträglichen Anforderungen berechtigt (OVG NW, Beschl. V. 22.07.02, BauR 1814)

Konkrete Gefahren - Beispiele

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13Bureau Veritas Presentation _ Date

- Es kann nicht der Sicherheitsstandard verwirklicht werden,den geltende Vorschriften fordern

- Alternative Maßnahmen zur Beseitigung konkreter Gefahren möglich

aber:Das wirtschaftliche Risiko, dass das gültige genehmigte und errichtete Gebäude, was den Brandschutz angeht, sich als nachträglich unzureichend erweist, trägt der Bauherr (BGH 30.07. 1997)

Die Verpflichtung eines Eigentümers, brandschutztechnische Maßnahmen durchzuführen, beschränkt sich nicht auf Fälle,die für ihn wirtschaftlich tragbar sind.Eine solche Verpflichtung besteht grundsätzlich ohne Rücksicht auf die finanzielle Leistungsfähigkeit eines Eigentümers.(Verwaltungsgericht Arnsberg, 19.08.1993; 4 L 794/93)

Verhältnismäßigkeit

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Erkennen und Bewerten brandschutztechnischer Mängel

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15Bureau Veritas Presentation _ Date

Variante 1:(Wieder-) Herstellung des in der Vergangenheit genehmigten Zustandes

Variante 2:Anpassung an heutigen, tatsächlichen Zustand/Nutzung

Variante 3:Anpassung an aktuelle/künftige Rechtslage

Vorteile:- „Bestandsschutz“- Geringster Investitionsaufwand

Nachteile:- nicht zukunftssicher- Keine baulichen Veränderungen möglich

Vorteile:-Geringerer Investitions-aufwand als Variante 3

Nachteile:- Viele Kompromisse/Abweichungen

- nicht zukunftssicher

Vorteile:- Weitestgehende Rechtssicherheit

- zukunftssicher

Nachteile:- Hoher Investitions-aufwand

- Oft technisch nicht realisierbar

Möglichkeiten der Vorgehensweise bei der brandschutztechnischen Sanierung von Gebäuden

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16Bureau Veritas Presentation _ Date

Bauteil Schutzziel Anforderung Abweichung KompensationGesamt-gebäude(Regelbau)

- Schutz von Leben und Gesundheit

Umsetzung der Forderungen der HBO

Abweichung gem. § 63

Abweichungsantrag

Gesamt-gebäude(Sonderbau)

- Schutz von Leben und Gesundheit

Umsetzung der Forderungen aus Sonderbauvor-schriften

Erleichterunggem. § 45

Darstellung im Brandschutzkonzept

Tragende Bauteile

- Schutz von Leben und Gesundheit- Wirksame Löscharbeiten

Standsicherheit Feuerwiderstand nicht erreicht

BrandfrüherkennungWärmeabzugLöschanlageBekleidung/ErtüchtigungBrandschutzanstrich

Trennwände - Vorbeugen gegen Ausbreitung von Feuer und Rauch

Raumabschluss/Abschottung

Feuerwiderstand nicht erreicht

BrandfrüherkennungWärmeabzugLöschanlageBekleidung/ErtüchtigungBrandschutzanstrich

Typische Abweichungen und Kompensationsmaßnahmen

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17Bureau Veritas Presentation _ Date

Bauteil Schutzziel Anforderung Abweichung KompensationBrandwand - Vorbeugen

gegen Ausbreitung von Feuer und Rauch

Brandabschnitts-bildung (40 m)

Feuerwiderstand nicht erreicht

Verwendung brennbaren Baustoffe

Nicht über Dach geführt

BrandfrüherkennungLöschanlage

Kapselung oder Austausch der Baustoffe

Beidseitig feuerbeständige Ausführung

Decken - Vorbeugen gegen Ausbreitung von Feuer und Rauch

Horizontale Trennung ähnlich Brandabschnitt

Atriumbauweise

Feuerwiderstand nicht erreicht

BrandfrüherkennungLöschanlageRauchableitungunabhängige RettungswegeBrandfrüherkennung LöschanlageBekleidung/ErtüchtigungBrandschutzanstrich

Typische Abweichungen und Kompensationsmaßnahmen

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Bauteil Schutzziel Anforderung Abweichung KompensationDächer - Vorbeugen

gegen Ausbreitung von Feuer und Rauch

Kein Feuerüberschlag(5 m Bereich)

Feuerwiderstand nicht erfülltAbstände nicht eingehaltenÖffnungen in aufsteigender Wand

BrandfrüherkennungUnterseitige Verkleidung im 5 m Bereich

Treppe - Schutz von Leben und Gesundheit- Wirksame Löscharbeiten

SelbstrettungSicherung des FluchtwegesSicherung des Rettungweges

Anforderung an Feuerwiderstand nicht erfüllt

Zusätzlicher 2. baulicher RettungswegBrandschutzanstrichBekleidung/ErtüchtigungBrandfrüherkennungAbschottung der Nutzungseinheiten vom TreppenraumSchaffung von „sicheren Räumen“

Typische Abweichungen und Kompensationsmaßnahmen

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Bauteil Schutzziel Anforderung Abweichung KompensationTreppen-raum

- Vorbeugen gegen Ausbreitung von Feuer und Rauch

Keine Schwächung der Brandabschnitts-bildungRauchableitungSelbstrettungFremdrettungBrandwand (bauart)Sicherheitstreppen-raum

Feuerwiderstand nicht erreicht

Rauchableitungnicht gewährleistet

Treppenraum nicht durchgehend

Sicherheits-treppenraum ohne Schleuse

Kein direkter Ausgang ins Freie

BrandfrüherkennungBekleidung/ErtüchtigungBrandschutzanstrich

ErtüchtigungRauchschutzdruckanlageSpüllüftungSchleusen

Gesicherte Verbindung zwischen den Treppenräumen

Akustische/optische Leitsysteme

BrandfrüherkennungErtüchtigung der Zugangstüren

Unabhängiger zweiter baulicher Rettungsweg/Brandlastreduktion

Typische Abweichungen und Kompensationsmaßnahmen

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20Bureau Veritas Presentation _ Date

Bauteil Schutzziel Anforderung Abweichung KompensationFlucht- und Rettungs-wege

- Schutz von Leben und Gesundheit

SelbstrettungFremdrettung(zulässige Länge)

Überschreitung der Rettungs-weglänge

Unterschreitung der notwendigen Breite

BrandfrüherkennungRauchableitung RauchabschnittsbildungSichere Bereiche schaffen

Begrenzung der Zahl der Nutzerzweiter baulicher Rettungsweg

Notwendige Flure

- Vorbeugen gegen Ausbreitung von Feuer und Rauch

SelbstrettungFremdrettung

Feuerwiderstand nicht erreicht

Nicht notwendige Installationen

BrandfrüherkennungLöschanlageWände bekleiden/ertüchtigenRauchabschnittsbildung

EntfernungBekleidung/UnterdeckenNeubetrachtung der Nutzungseinheiten (400m²)

Typische Abweichungen und Kompensationsmaßnahmen

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Praxisbeispiel 1

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Dachflächen

Sachverhalt

►Ein Industriegebäude zur Produktion soll erweitert werden.

► Im Bestand besitzt das Gebäude eine ausgedehnte Fläche von über 4.000 m².

► Für das Dach wurde dem Bauzeitpunkt entsprechend eine brennbare Dämmung verwendet, hierzu liegen aber keine weiteren Informationenvor.

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23Bureau Veritas Presentation _ Date

Dachflächen

Bauordnungsrechtliche Anforderung

► Für Industriebauten wird ergänzend zur MBO die Muster-Industriebaurichtlinie (MIndBauRL) zur Bewertung herangezogen.

► In der MIndBauRL wird für Bedachungen (Aufbau z. B. bestehend aus: Dachhaut, Wärmedämmung, Dampfsperre, Träger der Dachhaut u. ä.) von Brandabschnitten oder Brandbekämpfungsabschnitten mit einer Dachfläche von mehr als 2.500 m² festgelegt, dass diese so auszubilden sind, dass eine Brandausbreitung innerhalb eines Brandabschnitts oder eines Brandbekämpfungsabschnitts über das Dach behindert wird.

►Dies gilt z. B. als erfüllt

bei Dächern nach DIN 18234 – 1 einschließlich Beiblatt 1 oder

mit tragender Dachschale aus mineralischen Baustoffen (wie Beton und Porenbeton) oder

mit Bedachungen aus nichtbrennbaren Baustoffen.

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Dachflächen

Abweichung

►Es ist eine Dachabschnittsfläche vorhanden, in der die oben genannten Anforderungen bei Flächen über 2.500 m² nicht eingehalten werden.

►Durch die Erweiterung ist eine Gesamtbewertung des Gebäudes erforderlich, so dass Bestandschutz nicht geltend gemacht werdenkann.

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Dachflächen

Kompensation

► Im Dachbereich wird nicht die vollständige Dämmung entfernt, sondern es werden für den Bestandsbereich Streifen in einer Breite von 5 m entfernt, in welchen die vorhandene Dämmung durch eine nichtbrennbare Dämmung ersetzt wird.

►Die nichtbrennbare Dämmung wird so angeordnet, dass auch keine Brandausbreitung über Sicken stattfinden kann.

►Es ergeben sich hierdurch einzelne Dachbereiche, die ca. 50 % der maximal zulässigen Fläche von 2.500 m² besitzen.

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Dachflächen

Bewertung

►Durch diese Maßnahmen wird eine großflächige Brandausbreitung im Dachbereich verhindert.

►Es wird zwar nicht die Anforderung der Industriebaurichtlinie umgesetzt, jedoch das hier verankerte Schutzziel wird erreicht.

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Praxisbeispiel 2

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28Bureau Veritas Presentation _ Date

Rettungsweg über Wendeltreppen

Sachverhalt

►Eine im Bestand vorhandene zweigeschossige Industriehalle besitzt im oberen Geschoss zwar mehrere Ausgänge, welche als Rettungsweg bewertet werden können, jedoch wird für einen flächenmäßigen großen Hallenbereich die maximal zulässige Rettungsweglänge überschritten.

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Rettungsweg über Wendeltreppen

Bauordnungsrechtliche Anforderung

► Für Industriebauten wird ergänzend zur MBO die Muster-Industrie-baurichtlinie (MIndBauRL) zur Bewertung herangezogen. In der MIndBauRL ist definiert, dass „jeder Produktions- oder Lagerraum mit einer Fläche von mehr als 200 m² mindestens zwei Ausgänge haben muss.

►Von jeder Stelle eines Produktions- oder Lagerraumes soll mindestens ein Hauptgang nach höchstens 15 m Lauflänge erreichbar sein.

►Hauptgänge müssen mindestens 2 m breit sein; sie sollen geradlinig auf kurzem Wege zu Ausgängen ins Freie, zu notwendigen Treppenräumen, zu anderen Brandabschnitten oder zu anderen Brandbekämpfungsabschnitten führen.

►Diese anderen Brandabschnitte oder Brandbekämpfungsabschnitte müssen Ausgänge unmittelbar ins Freie oder zu notwendigen Treppenräumen mit einem sicheren Ausgang ins Freie haben.

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Rettungsweg über Wendeltreppen

Bauordnungsrechtliche Anforderung

► Für mehrgeschossige Industriebauten mit einer Grundfläche von mehr als 1.600 m² müssen in jedem Geschoß mindestens zwei möglichst entgegengesetzt liegende bauliche Rettungswege vorhanden sein.

►Einer dieser Rettungswege darf über Außentreppen ohne Treppenräume, über Rettungsbalkone, über Terrassen und/oder über begehbare Dächer auf das Grundstück führen, wenn er im Brandfall durch Feuer und Rauch nicht gefährdet werden kann.

►Von jeder Stelle eines Produktions- oder Lagerraums muss mindestens ein Ausgang ins Freie, ein notwendiger Treppenraum, ein anderer Brandabschnitt oder ein anderer Brandbekämpfungsabschnitt

bei Räumen mit einer mittleren lichten Raumhöhe von bis zu 5 m in höchstens 35 m Entfernung

bei Räumen mit einer mittleren lichten Raumhöhe von mindestens 10 m in höchstens 50 m Entfernung erreichbar sein.

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31Bureau Veritas Presentation _ Date

Rettungsweg über Wendeltreppen

Bauordnungsrechtliche Anforderung

►Bei Vorhandensein einer automatischen Brandmeldeanlage mit geeigneten, schnellansprechenden Meldern, wie Rauch- oder Flammenmelder, und einer daran angeschlossenen Alarmierungs-einrichtung für die Nutzer (Internalarm) oder einer selbsttätigen Feuerlöschanlage und einer Alarmierungsanlage mit mindestens Handauslösung ist es zulässig, dass der Ausgang ins Freie, der notwendige Treppenraum, der andere Brandabschnitt oder der andere Brandbekämpfungsabschnitt

bei Räumen mit einer mittleren lichten Raumhöhe von bis zu 5 m in höchstens 50 m Entfernung,

bei Räumen mit einer mittleren lichten Raumhöhe von mindestens 10 m in höchstens 70 m Entfernung erreicht wird.

►Bei mittleren lichten Raumhöhen zwischen 5 m und 10 m darf zur Ermittlung der zulässigen Entfernung zwischen den vorstehenden Werten interpoliert werden.“

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32Bureau Veritas Presentation _ Date

Rettungsweg über Wendeltreppen

Abweichung

►Geplant ist die Anordnung einer Wendeltreppe, da die Geländestruktur keine andere Anordnung zulässt.

►Dies entspricht nicht den Vorgaben der Industriebaurichtlinie.

►Auch nach den Vorgaben der Arbeitsstättenverordnungen (ASR A 2.3) ist eine gewendelte Treppe im Verlauf des ersten Rettungsweges unzulässig.

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33Bureau Veritas Presentation _ Date

Rettungsweg über Wendeltreppen

Kompensation

►Auf Basis einer Gefährdungsbeurteilung und der Voraussetzung, dass alle Mitarbeiter im Betrieb in die Nutzung der Rettungswege eingewiesen werden, kann dieser Nutzung zugestimmt werden.

► Im Betrieb ist eine Brandmeldeanlage vorhanden, welche die frühzeitige Alarmierung sicherstellt.

►Weiterhin werden Flucht- und Rettungspläne ausgehangen.

►Wie beschrieben ist eine mehr als ausreichende Anzahl an Rettungswegen vorhanden.

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34Bureau Veritas Presentation _ Date

Rettungsweg über Wendeltreppen

Bewertung

►Unter den betrachteten Gesichtspunkten und der Tatsache, dass sich betriebsfremde Personen nur in Begleitung im Objekt aufhalten, kann unter Bewertung der vorhandenen Kompensationen der Ausführung dieses Rettungsweges zugestimmt werden.

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Praxisbeispiel 3

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Temporäre Nutzung von Gebäuden

Sachverhalt

► Im Rahmen einer Brandverhütungsschau wird ein Industriegebäude begangen.

►Hierbei wird eine große Anzahl von baulichen Mängeln festgestellt.

►Es sind beispielsweise offene Deckendurchbrüche vorhanden, brandschutztechnische Abtrennungen nicht realisiert und erforderliche Rauch- und Wärmeabzugsflächen nicht ausgeführt.

►Die Art und Anordnung der Rettungswege weist jedoch keine Mängel auf.

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37Bureau Veritas Presentation _ Date

Temporäre Nutzung von Gebäuden

Bauordnungsrechtliche Anforderung

► Für Industriebauten wird ergänzend zur MBO die Muster-Industriebaurichtlinie (MIndBauRL) zur Bewertung herangezogen.

►Die im Rahmen der Brandverhütungsschau festgestellten Mängel sind umzusetzen, da die bauliche Ausführung eine Abweichung zur Genehmigung darstellt.

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38Bureau Veritas Presentation _ Date

Temporäre Nutzung von Gebäuden

Abweichung

►Aufgrund der finanziellen Lage des Mieters (das Unternehmen befindet sich zurzeit in Konkurs) ist nur noch eine temporäre Nutzung des Gebäudes vorgesehen, welche weniger als ein halbes Jahr umfasst.

►Aus diesem Grunde sollen die brandschutztechnischen Maßnahmen bis zur finalen Veräußerung des Gebäudes nicht umgesetzt werden.

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39Bureau Veritas Presentation _ Date

Temporäre Nutzung von Gebäuden

Kompensation

► Für die Dauer des Restbetriebs des Gebäudes wird ein mobiles Brandmeldesystem angemietet und auf die Leitstelle der öffentlichen Feuerwehr aufgeschaltet.

►Das Brandmeldesystem wird flächendeckend im Gebäude installiert.

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40Bureau Veritas Presentation _ Date

Temporäre Nutzung von Gebäuden

Bewertung

►Die aufgeführten Mängel erschweren im Wesentlichen den Einsatz der Feuerwehr.

►Durch eine frühzeitige Brandmeldung wiederum wird eine rechtzeitige Alarmierung der Feuerwehr ermöglicht.

►Dieses wiederum garantiert einen frühzeitigen Einsatz der Feuerwehr noch bevor es zum Vollbrand kommen kann.

►Aus diesem Grunde kann das mobile Brandmeldesystem als ausreichende Kompensation insbesondere im Hinblick auf die zeitlich begrenzte Nutzung gesehen werden.

►Bei weiterer Nutzung des Gebäudes sind zusätzliche Maßnahmen erforderlich.

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Praxisbeispiel 4

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42Bureau Veritas Presentation _ Date

Anordnung von Lagerregalen in einem Industriegebäude

Sachverhalt

► In einem Industriegebäude soll ein Lagerbereich angeordnet werden, dessen Fläche mehr als 1.200 m² umfasst.

►Es werden Regalbereiche angeordnet, welche einzeln eine Grundfläche von ca. 100 m² haben, geplant sind zwischen 15 und 20 einzelne Regalbereiche.

► Im Lagerbereich sind Fahrstreifen mit einer Breite von 3 m geplant.

►Die Lagerguthöhe beträgt 4,50 m.

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43Bureau Veritas Presentation _ Date

Anordnung von Lagerregalen in einem Industriegebäude

Bauordnungsrechtliche Anforderung

► Für Industriebauten wird ergänzend zur MBO die Muster-Industriebaurichtlinie (MIndBauRL) zur Bewertung herangezogen.

►Diese gibt vor, dass „bei Lagergebäuden und bei Gebäuden mit Lager-bereichen ohne selbsttätige Feuerlöschanlage in jedem Geschoss die Fläche jedes Brandabschnittes oder Lagerbereichs durch Freiflächen in Lagerabschnitte von höchstens 1.200 m² zu unterteilen ist.

►Die Freiflächen müssen bei einer Lagerguthöhe (Oberkante) von bis zu 4,5 m eine Breite von mindestens 3,5 m und bei einer Lagerguthöhe (Oberkante Lagergut) von 7,5 m eine Breite von mindestens 5,0 m haben.

►Die Mindestbreiten der Freiflächen bei Lagerguthöhen zwischen 4,5 m und 7,5 m ergeben sich durch Interpolation.“

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44Bureau Veritas Presentation _ Date

Anordnung von Lagerregalen in einem Industriegebäude

Abweichung

► In der geplanten Anordnung wird die gemäß Industriebaurichtlinie vorgegebene maximale Fläche des Lagerbereiches von 1.200 m²überschritten, zudem werden die erforderlichen Freiflächen von 3,50 m nicht eingehalten.

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45Bureau Veritas Presentation _ Date

Anordnung von Lagerregalen in einem Industriegebäude

Kompensation

► Im Gebäude wird eine Brandmeldeanlage installiert.

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Anordnung von Lagerregalen in einem Industriegebäude

Bewertung

►Durch die in der Industriebaurichtlinie geforderte Anordnung derLagerflächen und Freibereiche soll insbesondere der wirksame Löscheinsatz der Feuerwehr ermöglicht werden.

►Unter Berücksichtigung der frühzeitigen Brandmeldung können die beschriebenen Abweichungen kompensiert werden.

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Praxisbeispiel 1

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Nutzung von 400 m²-Einheiten

Sachverhalt

► In einem Verwaltungsgebäude ist ein Umbau geplant.

►Es sollen zukünftig in den einzelnen Geschossen Großraumbüro-bereiche angeordnet werden.

►Diese Bereiche sollen sich in den Geschossen auf einer Fläche von jeweils über 500 m² erstrecken.

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Nutzung von 400 m²-Einheiten

Bauordnungsrechtliche Anforderung

► In der Musterbauordnung (MBO) wird im § 36 Notwendige Flure, offene Gänge geregelt, dass notwendige Flure innerhalb von Nutzungseinheiten mit nicht mehr als 400 m² nicht erforderlich sind.

►Weitere Voraussetzung ist, dass diese Nutzungseinheiten einer Büro-oder Verwaltungsnutzung dienen.

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Nutzung von 400 m²-Einheiten

Abweichung

►Die Fläche der Nutzungseinheit soll über 500 m² betragen.

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Nutzung von 400 m²-Einheiten

Kompensation

►Es wird eine flächendeckende Brandmeldeanlage installiert.

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Nutzung von 400 m²-Einheiten

Bewertung

►Durch die Installation der Brandmeldeanlage wird eine schnelle Alarmierung der Feuerwehr erreicht, was einen frühzeitigen Einsatz der Feuerwehr ermöglicht.

►Weiterhin werden die Nutzer frühzeitig alarmiert, was eine schnelle Gebäuderäumung sicherstellt.

►Aus diesen Gründen wird die Brandmeldeanlage als ausreichende Kompensationsmaßnahme gesehen.

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Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.

Kontakt:

Dipl.-Ing. Dirk GrüttjenProkurist und Leiter Region SüdSachverständiger für vorbeugenden Brandschutz (IHK/EIPOS)Standort Stuttgart Standort München Schurwaldstrasse 10 Stefan-George-Ring 29 73765 Neuhausen, Germany D-81929 MünchenTel.: +49 71 58 9 85 65 - 10 Tel.: +49 89 9 30 86 - 571 Fax: +49 71 58 9 85 65 - 20 Fax: +49 89 9 30 86 - 573 Mobil: +49 151 - 16 12 31 04 E-mail: [email protected]