bodenmanagement und bodenschutz bei wrrl - maßnahmen · 26.11.2015 [email protected]...

50
Birgit Wiele-Dixkens Dezernat 52 www.brd.nrw.de Bodenmanagement und Bodenschutz bei WRRL - Maßnahmen Gebietsforum Rheingraben Nord

Upload: others

Post on 02-Nov-2019

3 views

Category:

Documents


0 download

TRANSCRIPT

Page 1: Bodenmanagement und Bodenschutz bei WRRL - Maßnahmen · 26.11.2015 birgit.wiele-dixkens@brd.nrw.de Seite 12 Bodenmanagement und Bodenschutz bei WRRL-Maßnahmen Wohin mit dem Boden:

Birgit Wiele-Dixkens

Dezernat 52www.brd.nrw.de

Bodenmanagement und Bodenschutz bei WRRL - Maßnahmen

Gebietsforum Rheingraben Nord

Page 2: Bodenmanagement und Bodenschutz bei WRRL - Maßnahmen · 26.11.2015 birgit.wiele-dixkens@brd.nrw.de Seite 12 Bodenmanagement und Bodenschutz bei WRRL-Maßnahmen Wohin mit dem Boden:

[email protected] 2Seite26.11.2015

Bodenmanagement und Bodenschutz bei WRRL-Maßnahmen

Bodenschutz bei WRRL Maßnahmen

� WRRL Maßnahmen sind oft mit größeren Bauvorhaben und umfangreichen Erdarbeiten verbunden

� Beeinträchtigungen des Bodens bei Baumaßnahmen an Gewässern ist wirksam zu begegnen:bodenschonendes Bauen

aber:

� Boden wird oft auf seine Abfalleigenschaft reduziert(„ x Tonnen Bodenaushub ist übrig und muss weg“)

Page 3: Bodenmanagement und Bodenschutz bei WRRL - Maßnahmen · 26.11.2015 birgit.wiele-dixkens@brd.nrw.de Seite 12 Bodenmanagement und Bodenschutz bei WRRL-Maßnahmen Wohin mit dem Boden:

[email protected] 3Seite26.11.2015

Bodenmanagement und Bodenschutz bei WRRL-Maßnahmen

Beispiel: geplante Renaturierungsmaßnahme (1)

� Gutachten zur orientierenden Untersuchung des Untergrundes

� Altlastenverdacht sollte überprüft werden

� abfalltechnische Einstufung durch stichprobenhafte Bodenuntersuchungen (RKS)

� Bewertung nach den Kriterien des Abfallrechtes (LAGA / DepV)

� Unterboden im Wesentlichen unauffällig (Altlastenverdacht ausgeräumt)

� Oberboden:� Vergleich mit LAGA: > Z 2:

� Material muss ordnungsgemäß entsorgt werden

� Ergänzende Untersuchungen nach DepV:• Erhöhter TOC und Glühverlust: DK III

• evtl. DK II durch Nachuntersuchungen

Page 4: Bodenmanagement und Bodenschutz bei WRRL - Maßnahmen · 26.11.2015 birgit.wiele-dixkens@brd.nrw.de Seite 12 Bodenmanagement und Bodenschutz bei WRRL-Maßnahmen Wohin mit dem Boden:

[email protected] 4Seite26.11.2015

Bodenmanagement und Bodenschutz bei WRRL-Maßnahmen

Boden ist mehr als Abfall!

Page 5: Bodenmanagement und Bodenschutz bei WRRL - Maßnahmen · 26.11.2015 birgit.wiele-dixkens@brd.nrw.de Seite 12 Bodenmanagement und Bodenschutz bei WRRL-Maßnahmen Wohin mit dem Boden:

[email protected] 5Seite26.11.2015

Bodenmanagement und Bodenschutz bei WRRL-Maßnahmen

Beispiel für die Zusammensetzung eines Grünlandbodens

Page 6: Bodenmanagement und Bodenschutz bei WRRL - Maßnahmen · 26.11.2015 birgit.wiele-dixkens@brd.nrw.de Seite 12 Bodenmanagement und Bodenschutz bei WRRL-Maßnahmen Wohin mit dem Boden:

Der Boden lebt!

Durchschnittliche Individuenanzahl / m² in Bödender temperierten Klimazone(logarithmische Skalierung)

110

1001.000

10.000100.000

1.000.00010.000.000

100.000.0001.000.000.000

10.000.000.000100.000.000.000

1.000.000.000.00010.000.000.000.000

100.000.000.000.000

Bak

teri

en

Pilz

e

Alg

en

F

aden

rmer

Sp

rin

gsc

hw

änze

Milb

en

En

chyt

raei

den

Tau

sen

dfü

ßle

r

Zw

eifl

üg

lerl

arve

n

Käf

er /

-la

rven

R

egen

rmer

S

pin

nen

Ass

eln

Page 7: Bodenmanagement und Bodenschutz bei WRRL - Maßnahmen · 26.11.2015 birgit.wiele-dixkens@brd.nrw.de Seite 12 Bodenmanagement und Bodenschutz bei WRRL-Maßnahmen Wohin mit dem Boden:

Die Funktionen des Bodens

Page 8: Bodenmanagement und Bodenschutz bei WRRL - Maßnahmen · 26.11.2015 birgit.wiele-dixkens@brd.nrw.de Seite 12 Bodenmanagement und Bodenschutz bei WRRL-Maßnahmen Wohin mit dem Boden:

[email protected] 8Seite26.11.2015

Bodenmanagement und Bodenschutz bei WRRL-Maßnahmen

Böden, die die Bodenfunktionen in besonderem Maß erfüllen� Natürliche Bodenfruchtbarkeit

/ Regelungs- und Pufferfunktion

� Biotopentwicklungspotenzial

� Archiv der Natur- und Kulturgeschichte

� Karte des GD(1:50.000)

� Bodenfunktionskarten der Kreise und Städte (1:5.000)

� D, W, MH, Kreis NE + ME

Page 9: Bodenmanagement und Bodenschutz bei WRRL - Maßnahmen · 26.11.2015 birgit.wiele-dixkens@brd.nrw.de Seite 12 Bodenmanagement und Bodenschutz bei WRRL-Maßnahmen Wohin mit dem Boden:

Vorsorgender Bodenschutz beim Gewässerumbau Wann ist die Bodenschutzbehörde zu beteiligen?

� Bodenschutzbehörde sollte beteiligt werden, soweit die Belange des Bodenschutzes berührt sind

� Bei Renaturierungsmaßnahmen min. dann, wenn im Umweltbericht für das Schutzgut Boden Umweltauswirkungen benannt wurden:� Bauphase:

• Bodenabtrag (Verlust)

• Beeinträchtigung der Archivfunktion

• Bodenumlagerung

• Bodenverdichtung

• Schadstoffeintrag ins Gewässer

� Nach Bauphase:• Ufererosion

• Schadstoffeintrag ins Gewässer

• Schadstoffauftrag in der Aue

Checklisten: Bodenschutz in Planunterlagen ausreichend berücksichtigt?

Page 10: Bodenmanagement und Bodenschutz bei WRRL - Maßnahmen · 26.11.2015 birgit.wiele-dixkens@brd.nrw.de Seite 12 Bodenmanagement und Bodenschutz bei WRRL-Maßnahmen Wohin mit dem Boden:

Wirkungen auf den Boden

Potenziell positiv

� Fördern standortgemäßen Bodenwasserhaushalt: Vernässung entwässerter Auenböden

� Anpassung der Bewirtschaftungsintensität in den Auen hat positive Synergieeffekte für den Boden

Potenziell negativ

�Bodenab- oder Auftrag im Zuge von Gestaltungsmaßnahmen

�Bodenverdichtung und Gefügeschäden bei Baumaßnahmen

�Veränderung des Bodenwasserhaushaltes kann zu Schadstofffreisetzungen führen

�Erhöhte Schadstoff-freisetzung / Schadstoffeintrag durch:

� belastete Oberflächengewässer

� Ufererosion

Konsequenzen für WRRL Maßnahmen

• Schutzgut Boden bei der Planung berücksichtigen

• bodenschonend bauen

• mit Boden vernünftig umgehen

Page 11: Bodenmanagement und Bodenschutz bei WRRL - Maßnahmen · 26.11.2015 birgit.wiele-dixkens@brd.nrw.de Seite 12 Bodenmanagement und Bodenschutz bei WRRL-Maßnahmen Wohin mit dem Boden:

[email protected] 11Seite26.11.2015

Bodenmanagement und Bodenschutz bei WRRL-Maßnahmen

Abstimmung mit UBBBodenschutzrechtliche Belange

� Abfrage zu Kataster / Kenntnisse über stoffliche Belastungen (BBK)

� Regelungen zum Bodenmanagement

� Untersuchungsumfang

� Regelungen zum Wiedereinbau (Umlagerung)

� Anforderungen an den Einbau externen Materials

� (Abfallentsorgung)

� Regelungen zum vorsorgenden Bodenschutz

� Schutzwürdige Böden

� Verdichtungsempfindlichkeit der Böden

� Bodenschonendes Bauen

� Gutachterliche Begleitung� „Altlastengutachter“ (Sachverständiger nach §18 BBodSchG)

� Bodenkundliche Baubegleitung

Page 12: Bodenmanagement und Bodenschutz bei WRRL - Maßnahmen · 26.11.2015 birgit.wiele-dixkens@brd.nrw.de Seite 12 Bodenmanagement und Bodenschutz bei WRRL-Maßnahmen Wohin mit dem Boden:

[email protected] 12Seite26.11.2015

Bodenmanagement und Bodenschutz bei WRRL-Maßnahmen

Wohin mit dem Boden:Bodenmanagement

� Interne Umlagerung / Verwendung innerhalb der MaßnahmeBodenschutz, BBodSchV

� Externe Verwertung � Bodenähnliche Anwendung

Bodenschutz

� BauwerkTR LAGA Boden

� BeseitigungDepV

Page 13: Bodenmanagement und Bodenschutz bei WRRL - Maßnahmen · 26.11.2015 birgit.wiele-dixkens@brd.nrw.de Seite 12 Bodenmanagement und Bodenschutz bei WRRL-Maßnahmen Wohin mit dem Boden:

[email protected] 13Seite26.11.2015

Bodenmanagement und Bodenschutz bei WRRL-Maßnahmen

Bodenumlagerung

Abfallrecht Bodenschutz

Baurechtu.a.

Wasserrecht

Anforderungen an Umlagerung

und Wiedereinbau

Page 14: Bodenmanagement und Bodenschutz bei WRRL - Maßnahmen · 26.11.2015 birgit.wiele-dixkens@brd.nrw.de Seite 12 Bodenmanagement und Bodenschutz bei WRRL-Maßnahmen Wohin mit dem Boden:

[email protected] 14Seite26.11.2015

Bodenmanagement und Bodenschutz bei WRRL-Maßnahmen

Anforderungen des Bodenschutz- und desAbfallrechtes

Regelanforderungen

� Vorsorgeanforderungen und Vorsorgewerte der BBodSchV� durchwurzelbare Bodenschicht

� Erlassregelungen für bodenähnliche Anwendungen

� Anforderungen an ordnungsgemäße und schadlose Verwertung � TR LAGA Boden (für technische Bauwerke)

� Ausnahmeregelungen des Bodenschutzrechtes

� Umlagerung in Gebieten mit erhöhten Hintergrundgehalten

� Anwendbar für interne und externe Umlagerung

Page 15: Bodenmanagement und Bodenschutz bei WRRL - Maßnahmen · 26.11.2015 birgit.wiele-dixkens@brd.nrw.de Seite 12 Bodenmanagement und Bodenschutz bei WRRL-Maßnahmen Wohin mit dem Boden:

[email protected] 15Seite26.11.2015

Bodenmanagement und Bodenschutz bei WRRL-Maßnahmen

Regelanforderungen des Bodenschutzes

� § 7 BBodSchG (Vorsorgeanforderungen)bei Maßnahmen, die zu Veränderungen der Bodenbeschaffenheit führen können, ist Vorsorge gegen das Entstehen schädlicher Bodenveränderungen zu treffen

� § 9 BBodSchV (Besorgnis schädlicher Bodenveränderungen)i.d.R. bei Überschreiten der Vorsorgewerte

� Grundsätzlich gelten die Vorsorgewerte

� §12 BBodSchV: konkretisierende Anforderungen an das Aufbringen und Einbringen von Materialien in oder auf den Boden für die durchwurzelbare Bodenschicht� Sicherung / Wiederherstellung von (natürlichen) Bodenfunktionen

� Beschränkungen bei besonders schutzwürdigen Böden

� Vermeidung negativer bodenphysikalischer Wirkungen bei der Aufbringung

� …

Page 16: Bodenmanagement und Bodenschutz bei WRRL - Maßnahmen · 26.11.2015 birgit.wiele-dixkens@brd.nrw.de Seite 12 Bodenmanagement und Bodenschutz bei WRRL-Maßnahmen Wohin mit dem Boden:

[email protected] 16Seite26.11.2015

Bodenmanagement und Bodenschutz bei WRRL-Maßnahmen

Bodenauftrag: durchwurzelbare Bodenschicht

• Materialanforderungen • Mächtigkeit der

durchwurzelbaren Bodenschicht• Ausnahmeregelung bei Anlagen• Ausnahmeregelung für Gebiete

mit erhöhten Schadstoffgehalten• Mächtigkeit der Auftragung in

Abhängigkeit vom organischen Gehalt

• Untersuchungspflichten• Besonderes Vorgehen bei

landwirtschaftlicher Nutzung oder Folgenutzung

• Besonderheiten bei Altlasten

Page 17: Bodenmanagement und Bodenschutz bei WRRL - Maßnahmen · 26.11.2015 birgit.wiele-dixkens@brd.nrw.de Seite 12 Bodenmanagement und Bodenschutz bei WRRL-Maßnahmen Wohin mit dem Boden:

[email protected] 17Seite26.11.2015

Bodenmanagement und Bodenschutz bei WRRL-Maßnahmen

Verwendung als Oberbodenschicht (0 – 40 cm Tiefe)

In Anlehnung an LUA-Merkblatt 44 ist in Abhängigkeit vom Humusgehalt die Schichtdicke zu begrenzen

1) Humusgehalt = TOC-Gehalt * 2,0 2)innerhalb der durchwurzelbaren Bodenschicht

Bodenmaterial/ Baggergut mit einem Humusgehalt 1) von

</= 1% 1 – 2 % 2 – 4 % 4 – 8 % 8 – 16 % > 16%

Verwendung als Oberbodenschicht2)

ja

Maximale Mächtigkeit der Oberbodenschicht2)

unbe-schränkt

0,4 m 0,4 m 0,3 m 0,15 m Einzelfall-prüfung

Page 18: Bodenmanagement und Bodenschutz bei WRRL - Maßnahmen · 26.11.2015 birgit.wiele-dixkens@brd.nrw.de Seite 12 Bodenmanagement und Bodenschutz bei WRRL-Maßnahmen Wohin mit dem Boden:

[email protected] 18Seite26.11.2015

Bodenmanagement und Bodenschutz bei WRRL-Maßnahmen

Erlassregelung des MKULNV vom Sep. 2014 „Auf- und Einbau von Materialien unterhalb

der durchwurzelbaren Bodenschicht“

� Anforderungen an Bodenmaterial unterhalb der durchwurzelbaren Bodenschicht

� Übergangsregelung wegen Verzögerungen bei der Mantelverordnung

� Für bodenähnliche Anwendungen (Abgrenzung zum Bauwerk)

� Spezifische Anforderungen:� Begrenzung auf Bodenmaterial

� Vorsorgewerte bzw. Z0* im Original

� 2:1 Eluate

� abgestufte TOC Anforderungen (Regelwert 1%, AT 4 und DOC)

� Gebietsbezogene Umlagerung (Schadstoffe, TOC, Fremdbestandteile)

� Bodenmaterial bei Bauwerken: Verweis auf TR Boden (2004)

Page 19: Bodenmanagement und Bodenschutz bei WRRL - Maßnahmen · 26.11.2015 birgit.wiele-dixkens@brd.nrw.de Seite 12 Bodenmanagement und Bodenschutz bei WRRL-Maßnahmen Wohin mit dem Boden:

[email protected] 19Seite26.11.2015

Bodenmanagement und Bodenschutz bei WRRL-Maßnahmen

Ausnahme von den Vorsorgewerten� Umlagerung innerhalb eines Gebietes mit (natürlich oder großflächig

siedlungsbedingten) erhöhten Schadstoffgehalten (§ 9(2,3) BBodSchG und § 12 (10) BBodSchV)

� Voraussetzungen:� Schadstoffsituation am Aufbringungsort wird nicht nachteilig verändert und

Bodenfunktionen werden nicht zusätzlich beeinträchtigt

� Gebietsbezogene Informationen (Hintergrundwerte) liegen vor

� Keine Voraussetzung:behördliche Festlegung des Gebietes mit erhöhten Schadstoffgehalten

aber:

� Beteiligung der Bodenschutzbehörde erforderlich:Inanspruchnahme der Ausnahmeregelungen ist durch Untersuchungen zu belegen

� Gefahrenschwelle ist sicher zu unterschreiten (Prüfwerte)

Page 20: Bodenmanagement und Bodenschutz bei WRRL - Maßnahmen · 26.11.2015 birgit.wiele-dixkens@brd.nrw.de Seite 12 Bodenmanagement und Bodenschutz bei WRRL-Maßnahmen Wohin mit dem Boden:

[email protected] 20Seite26.11.2015

Bodenmanagement und Bodenschutz bei WRRL-Maßnahmen

Informationen zu Bodenbelastungen undHintergrundgehalten: Wo findet man die?

� FIS StoBo (LANUV)

� Auswertungen des LANUV zu Hintergrundgehalten wurden aktualisiert (LANUV Fachbericht 66, Oktober 2015)http://www.lanuv.nrw.de/landesamt/veroeffentlichungen/publikationen/fachberichte/?tx_commerce_pi1%5BshowUid%5D=425

� BBK

� festgelegte Hintergrundgehalte (Oberboden):

� Wuppertal

� RFNP

� Duisburg

Page 21: Bodenmanagement und Bodenschutz bei WRRL - Maßnahmen · 26.11.2015 birgit.wiele-dixkens@brd.nrw.de Seite 12 Bodenmanagement und Bodenschutz bei WRRL-Maßnahmen Wohin mit dem Boden:

[email protected] 21Seite26.11.2015

Bodenmanagement und Bodenschutz bei WRRL-Maßnahmen

Hintergrundwerte für Schadstoffgehalte in BödenLANUV-Fachbericht 66

� Aktualisierung der Werte und Karten für NRW, Oktober 2015

� Daten aus FIS StoBo (ca. 43.000 valide Daten)

� Ausschlussflächen:� Altlast(verdachts)flächen

� Gebiete mit erhöhten geogenen Belastungen

� Überschwemmungsgebiete

� Gebiete mit erhöhten Immissionsbelastungen

Page 22: Bodenmanagement und Bodenschutz bei WRRL - Maßnahmen · 26.11.2015 birgit.wiele-dixkens@brd.nrw.de Seite 12 Bodenmanagement und Bodenschutz bei WRRL-Maßnahmen Wohin mit dem Boden:

Hintergrundwerte für Cadmium in Böden NRWs (LANUV, 2015)

90. Perzentil

VorsorgewertLehm / Schluff

Page 23: Bodenmanagement und Bodenschutz bei WRRL - Maßnahmen · 26.11.2015 birgit.wiele-dixkens@brd.nrw.de Seite 12 Bodenmanagement und Bodenschutz bei WRRL-Maßnahmen Wohin mit dem Boden:

[email protected] 23Seite26.11.2015

Bodenmanagement und Bodenschutz bei WRRL-Maßnahmen

Bleigehalte im Überschwemmungsgebiet des Rheins

FIS StoBo Daten liefern erste Anhaltspunkte, sind für eine Gebietsabgrenzung allein nicht heranziehbar (heterogene Verhältnisse in Ü-Gebieten)

Page 24: Bodenmanagement und Bodenschutz bei WRRL - Maßnahmen · 26.11.2015 birgit.wiele-dixkens@brd.nrw.de Seite 12 Bodenmanagement und Bodenschutz bei WRRL-Maßnahmen Wohin mit dem Boden:

[email protected] 24Seite26.11.2015

Bodenmanagement und Bodenschutz bei WRRL-Maßnahmen

Umlagerung innerhalb der MaßnahmeAbfall- und bodenschutzrechtliche Anforderungen an die Umlagerung von Böden

� Leitfaden zur Erstellung digitaler Bodenbelastungskarten, Teil III: Erfassung von und Umgang mit überschwemmungsbedingten Belastungsbereichen � „alte Regelungen des KrWG/ AbfG“

� grundsätzliche Anforderungen wurden im Zusammenhang mit dem Erlass zur Bodenumlagerung außerhalb der durchwurzelbaren Bodenschicht erarbeitethttps://www.umwelt.nrw.de/umweltschutz-umweltwirtschaft/umwelt-wirtschaft-und-ressourcenschutz/boden-und-flaechen/bodenschutz-und-altlastenrecht/

Page 25: Bodenmanagement und Bodenschutz bei WRRL - Maßnahmen · 26.11.2015 birgit.wiele-dixkens@brd.nrw.de Seite 12 Bodenmanagement und Bodenschutz bei WRRL-Maßnahmen Wohin mit dem Boden:

[email protected] 25Seite26.11.2015

Bodenmanagement und Bodenschutz bei WRRL-Maßnahmen

Bodenumlagerung vor Ort

� Bei der baldigen Verwendung am Herkunftsort kein Abfallfehlender Entledigungswille, Sachherrschaft wird nicht aufgegeben

� Das Bodenschutzrecht gibt für diesen Fall keine verbindlichen Werte vorAusnahmeregelungen für Umlagerungen in Gebieten mit erhöhten Hintergrundgehalten

Einzelfallbezogen ableiten!Keine LAGA Werte

Page 26: Bodenmanagement und Bodenschutz bei WRRL - Maßnahmen · 26.11.2015 birgit.wiele-dixkens@brd.nrw.de Seite 12 Bodenmanagement und Bodenschutz bei WRRL-Maßnahmen Wohin mit dem Boden:

1. Gewässerumbaumaßnahme

11.06.2015 Kreis Kleve - Untere Bodenschutzbehörde

Naturschutzprojekt „Fluss- und Auenoptimierung Emmericher Ward“- Anlage einer Nebenrinne im Rheinvorland

Quelle: Projektantrag Björnsen Beratende Ingenieure, Köln

1

2

3

Page 27: Bodenmanagement und Bodenschutz bei WRRL - Maßnahmen · 26.11.2015 birgit.wiele-dixkens@brd.nrw.de Seite 12 Bodenmanagement und Bodenschutz bei WRRL-Maßnahmen Wohin mit dem Boden:

2. Schadstoffe im umzulagernden Oberboden

11.06.2015 Kreis Kleve - Untere Bodenschutzbehörde

Parameter Z 0 (Lehm) Z 1 Z1.2 Z 2 Buhne 1 Buhne 2 Buhne 3

Arsen mg/kg 15 45 150 20,1 22,5 48,3

Blei mg/kg 70 210 700 128 146 186

Cadmium mg/kg 1 3 10 2,5 3,1 4,6

Chrom (ges.) mg/kg 60 180 600 83 92 173

Kupfer mg/kg 40 120 400 67 72 100

Nickel mg/kg 50 150 500 38 40 41

Thallium mg/kg 0,7 2,1 7 0,5 0,5 0,9

Quecksilber mg/kg 0,5 1,5 5 1,38 1,47 2,88

Zink mg/kg 150 450 1.500 497 521 746

Cyanide (ges.) mg/kg 3 10 0,7 1,2 <0,5

TOC (Gew-%) 0,5 1,5 5 3,2 3,2 4

EOX mg/kg 1 3 10 <1 <1 2

KW (C10-22) mg/kg 100 300 600 1.000 <40 <40 71

S BTEX mg/kg 1 1 1 n.b. n.b. n.b.

S LHKW mg/kg 1 1 1 n.b. n.b. n.b.

S PCB 6 mg/kg 0,05 0,15 0,5 0,09 0,13 0,34

S PAK n. EPA mg/kg 3 3 9 30 7,6 8,1 12

Benzo(a)pyren mg/kg 0,3 0,9 3 0,7 0,7 1

Page 28: Bodenmanagement und Bodenschutz bei WRRL - Maßnahmen · 26.11.2015 birgit.wiele-dixkens@brd.nrw.de Seite 12 Bodenmanagement und Bodenschutz bei WRRL-Maßnahmen Wohin mit dem Boden:

3. Prüfung der Alternativen

11.06.2015 Kreis Kleve - Untere Bodenschutzbehörde

Deponiebau oder Deponierung

Verwertung in technischem Bauwerk (LAGA Z2)

Umlagerung im Deich-Vorland

Umlagerung außerhalb des Deichvorlands

-Einsatz als Rekultivierungsschicht nicht zulässig (Schadstoffe)-bei Beseitigung : Sonderregelung für TOC-Überschreitung prüfen-Hohe Kosten

Bautechnisch wahrscheinlich ungeeignet wegen hohem organischen Anteil

Bedenken wegen Hochwasserschutz-nicht im Überflutungsbereich ablagern-nicht in Deichschutzzone

Einzelprüfung von Flächen (§ 12 Abs. 10 BodschV)-keine zusätzliche Beeinträchtigung der Bodenfunktionen - Keine Verschlechterung der Schadstoffsituation

Page 29: Bodenmanagement und Bodenschutz bei WRRL - Maßnahmen · 26.11.2015 birgit.wiele-dixkens@brd.nrw.de Seite 12 Bodenmanagement und Bodenschutz bei WRRL-Maßnahmen Wohin mit dem Boden:

4. Mögliche Aufbringungsflächen

11.06.2015 Kreis Kleve - Untere Bodenschutzbehörde

Quelle: Projektantrag Björnsen Beratende Ingenieure, Köln

1

2

3

A

B

C

Page 30: Bodenmanagement und Bodenschutz bei WRRL - Maßnahmen · 26.11.2015 birgit.wiele-dixkens@brd.nrw.de Seite 12 Bodenmanagement und Bodenschutz bei WRRL-Maßnahmen Wohin mit dem Boden:

5. Vergleich der Schadstoffbelastung (1)

11.06.2015 Kreis Kleve - Untere Bodenschutzbehörde

Page 31: Bodenmanagement und Bodenschutz bei WRRL - Maßnahmen · 26.11.2015 birgit.wiele-dixkens@brd.nrw.de Seite 12 Bodenmanagement und Bodenschutz bei WRRL-Maßnahmen Wohin mit dem Boden:

6. Schlussfolgerungen für Umlagerung

11.06.2015 Kreis Kleve - Untere Bodenschutzbehörde

Aufbringungsfläche A:

für viele Parameter Schadstoffgehalte unter Vorsorgewertenvon Bodenaufbringung ausnehmen

Boden aus Buhnenfeld 3 :

Schadstoff-Gehalte deutlich über Niveau der Umgebung

nicht in der Umgebung aufbringen, sondern extern entsorgen

Aufbringungsflächen B und C und Boden aus Buhnenfeld 1 und 2:

für (fast ) alle Parameter durchgängig Vorsorgewerte überschritten, und insgesamt in ähnlicher Größenordnung

Umlagerung möglich, da Schadstoffsituation nicht verschlechtert wird

Page 32: Bodenmanagement und Bodenschutz bei WRRL - Maßnahmen · 26.11.2015 birgit.wiele-dixkens@brd.nrw.de Seite 12 Bodenmanagement und Bodenschutz bei WRRL-Maßnahmen Wohin mit dem Boden:

[email protected] 32Seite26.11.2015

Bodenmanagement und Bodenschutz bei WRRL-Maßnahmen

Gebietsbezogene Regelungen am Beispiel TOC

Problemlage:

Aus Umbaumaßnahmen an Emscher und Lippe gem. WRRL fällt bis 2020 rd.10 Mio m3 Aushubmaterial als Überschussmenge an.

�Teilmenge davon (ca. 4 Mio. m3): natürliche Böden, die wegen naturbedingten TOC- Gehalten > 1 Masse % ggf. beseitigt werden müssten

Page 33: Bodenmanagement und Bodenschutz bei WRRL - Maßnahmen · 26.11.2015 birgit.wiele-dixkens@brd.nrw.de Seite 12 Bodenmanagement und Bodenschutz bei WRRL-Maßnahmen Wohin mit dem Boden:

[email protected] 33Seite26.11.2015

Bodenmanagement und Bodenschutz bei WRRL-Maßnahmen

TOC - Regelungen

� Deponieverordnung

� DK I (1%)

� DK II (3%)

� DK III (6%)

� Ausnahmeregelungen: Bodenmaterial, geringe biologische Aktivität (DOC, AT 4)

� LAGA TR Boden� Z 0 / Z0 * 0,5 (1) %

� Z1 1,5 % Z2 5%

� Erlass NRW (unterhalb durchwurzelbarer Bodenschicht)� Abgestufte Regelung (Regelwert 1%, AT 4 und DOC)

� Oberboden� in Abhängigkeit vom Humusgehalt ist die Schichtdicke zu begrenzen

LUA-Merkblatt 44

Page 34: Bodenmanagement und Bodenschutz bei WRRL - Maßnahmen · 26.11.2015 birgit.wiele-dixkens@brd.nrw.de Seite 12 Bodenmanagement und Bodenschutz bei WRRL-Maßnahmen Wohin mit dem Boden:

BezirksregierungenArnsberg Düsseldorf Münster

Handlun

Handlungsempfehlung zur Umlagerung von Böden mit naturbedingten TOC-Gehalten größer 1-Masse-% innerhalb des Emscher-Lippe-Gebietes

Page 35: Bodenmanagement und Bodenschutz bei WRRL - Maßnahmen · 26.11.2015 birgit.wiele-dixkens@brd.nrw.de Seite 12 Bodenmanagement und Bodenschutz bei WRRL-Maßnahmen Wohin mit dem Boden:

[email protected] 35Seite26.11.2015

Bodenmanagement und Bodenschutz bei WRRL-Maßnahmen

Gebietsbezogene Regelungen am Beispiel TOC (2)

�Gemeinsame Verfügung BR‘en Arnsberg, Düsseldorf, Münster vom 06.05. 2013:

• Abschlussbericht der ahu AG „Grundlagenuntersuchung zur Umlagerung von Böden mit naturbedingten TOC-Gehalten > 1 Masse-% im Unterboden und Untergrund im Emscher-Lippe-Gebiet“ vom 27.07.2012 im Auftrag der EG•Empfehlung neuer Einbauweisen für Bodenmaterial mit naturbedingten TOC- Gehalten > 1 Masse% aus Unterboden und Untergrund in Abhängigkeit von den Standortbedingungen• Zielsetzung: � Anwendung in Zulassungsverfahren für Verwertungs-szenarien mit Massebedarf an Bodenmaterial (Rohstoffsubstitution) innerhalb des Emscher-Lippe-Gebietes

Page 36: Bodenmanagement und Bodenschutz bei WRRL - Maßnahmen · 26.11.2015 birgit.wiele-dixkens@brd.nrw.de Seite 12 Bodenmanagement und Bodenschutz bei WRRL-Maßnahmen Wohin mit dem Boden:

Verwendung als Oberbodenschicht (0 – 40 cm Tiefe)

• gebietsunabhängig möglich (grundwasserfreie Einbauorte innerhalb der durchwurzelbaren Bodenschicht))

• In Anlehnung an LUA-Merkblatt 44 ist in Abhängigkeit vom Humusgehalt die Schichtdicke zu begrenzen

BezirksregierungenArnsberg Düsseldorf Münster

1) Humusgehalt = TOC-Gehalt * 2,0 2)innerhalb der durchwurzelbaren Bodenschicht

Spezielle Anforderungen an die Umlagerung von Bodenmaterial mit naturbedingten TOC-Gehalten > 1 Masse-% (Einbauregeln)

Bodenmaterial/ Baggergut mit einem Humusgehalt 1) von

</= 1% 1 – 2 % 2 – 4 % 4 – 8 % 8 – 16 % > 16%

Verwendung als Oberbodenschicht2)

ja

Maximale Mächtigkeit der Oberbodenschicht2)

unbe-schränkt

0,4 m 0,4 m 0,3 m 0,15 m Einzelfall-prüfung

Handlungsempfehlung zur Umlagerung von Böden mit naturbedingten TOC-Gehalten größer 1-Masse-% innerhalb des Emscher-Lippe-Gebietes

Page 37: Bodenmanagement und Bodenschutz bei WRRL - Maßnahmen · 26.11.2015 birgit.wiele-dixkens@brd.nrw.de Seite 12 Bodenmanagement und Bodenschutz bei WRRL-Maßnahmen Wohin mit dem Boden:

[email protected] 37Seite26.11.2015

Bodenmanagement und Bodenschutz bei WRRL-Maßnahmen

Beispiel: Geplante Renaturierungsmaßnahme (2)

� Rückfrage bei der UBB:

� abfalltechnische Bewertung vorsorglich

� Oberboden im Überschwemmungsbereich wurde bereits flächenhaft untersucht:

� großflächig belastet

� Bodenumlagerung wird geprüft und prioritär gesehen

� geeignete Aufbringungsflächen vorhanden?Eigentumsfrage ist noch zu klären

Page 38: Bodenmanagement und Bodenschutz bei WRRL - Maßnahmen · 26.11.2015 birgit.wiele-dixkens@brd.nrw.de Seite 12 Bodenmanagement und Bodenschutz bei WRRL-Maßnahmen Wohin mit dem Boden:

[email protected] 38Seite26.11.2015

Bodenmanagement und Bodenschutz bei WRRL-Maßnahmen

Wunschliste

� Möglichst frühzeitige Beteiligung der Bodenschutzbehörde

� Weniger LAGA mehr BBodSchV:Einzelfallbezogene Regelungen anstelle eines starren Werteschemas

� Hintergrundgehalte!

� Mehr Gebrauch von gebietsbezogenen Regelungen machen

� Möglichkeiten der Umlagerung vor Ort nutzen auch und gerade für den Oberboden (z.B. Sekundäraue)

� Bodenschonende Ausführung der wasserwirtschaftlichen Baumaßnahmen im Hinblick auf das Bodengefüge

� Bodenkundliche Baubegleitung bei Großmaßnahmen

Page 39: Bodenmanagement und Bodenschutz bei WRRL - Maßnahmen · 26.11.2015 birgit.wiele-dixkens@brd.nrw.de Seite 12 Bodenmanagement und Bodenschutz bei WRRL-Maßnahmen Wohin mit dem Boden:

[email protected] 39Seite26.11.2015

Bodenmanagement und Bodenschutz bei WRRL-Maßnahmen

Anlage: rechtliche Aspekte(Folien 40- 48)

Page 40: Bodenmanagement und Bodenschutz bei WRRL - Maßnahmen · 26.11.2015 birgit.wiele-dixkens@brd.nrw.de Seite 12 Bodenmanagement und Bodenschutz bei WRRL-Maßnahmen Wohin mit dem Boden:

[email protected] 40Seite26.11.2015

Bodenmanagement und Bodenschutz bei WRRL-Maßnahmen

Verwendung von Böden am Entstehungsort bei Baumaßnahmen

Die Vorschriften des KrWG § 2 Abs. 2 Nr. 11) gelten nicht für:

11. nicht kontaminiertes Bodenmaterial und andere natürlich vorkommende Materialien, die bei Bauarbeiten ausgehoben wurden, sofern sichergestellt ist, dass die Materialien in ihrem natürlichen Zustand an dem Ort, an dem sie ausgehoben wurden, für Bauzwecke verwendet werden.

§ 12 BBodSchV Anforderungen an das Aufbringen und Einbringen von Materialien auf oder in den Boden

Die Zwischenlagerung und die Umlagerung von Bodenmaterial auf Grundstücken im Rahmen der Errichtung oder des Umbaus von baulichen und betrieblichen Anlagen unterliegen nicht den Regelungen dieses Para-graphen, wenn das Bodenmaterial am Herkunftsort wiederverwendet wird.

Page 41: Bodenmanagement und Bodenschutz bei WRRL - Maßnahmen · 26.11.2015 birgit.wiele-dixkens@brd.nrw.de Seite 12 Bodenmanagement und Bodenschutz bei WRRL-Maßnahmen Wohin mit dem Boden:

[email protected] 41Seite26.11.2015

Bodenmanagement und Bodenschutz bei WRRL-Maßnahmen

Abgrenzung Boden - Wasser

� Keine Abgrenzung in § 3 BBodSchG

� Vorsorgeregelungen des Bodenschutzes und des Wasserrechtes stehen nebeneinander

� Gewässerbett unterliegt nicht dem Bodenschutzrecht (§ 2 BBodSchG)

� Substratumlagerungen im Gewässerbett unterliegen dem Wasserrecht

� Bei Auswirkungen dieser Maßnahmen auf den Boden: Anforderungen des Bodenschutzrechtes sind zu erfüllen: Besorgnis des Entstehens schädlicher Bodenveränderungen vermeiden

� Substratumlagerung im Gewässerbett darf nicht zu Schadstoffbelastungen unterstromiger Auenböden führen

Page 42: Bodenmanagement und Bodenschutz bei WRRL - Maßnahmen · 26.11.2015 birgit.wiele-dixkens@brd.nrw.de Seite 12 Bodenmanagement und Bodenschutz bei WRRL-Maßnahmen Wohin mit dem Boden:

[email protected] 42Seite26.11.2015

Bodenmanagement und Bodenschutz bei WRRL-Maßnahmen

Was ist Abfall?

� alle Stoffe oder Gegenstände, derer sich ihr Besitzer entledigt, entledigen will oder entledigen muss § 3(1) KrWG

� Entledigung:

� Zuführung zu einer Verwertungs- oder Beseitigungsanlage

� Aufgabe der Sachherrschaft ohne weitere Zweckbestimmung

� Entledigungswille (§ 3 (3) KrWG)

� Stoffe oder Gegenstände die anfallen, ohne dass der Zweck der Handlung hierauf gerichtet ist

� deren ursprüngliche Zweckbestimmung entfällt oder aufgegeben wird, ohne dass ein neuer Verwendungszweck unmittelbar an deren Stelle tritt

� Entledigungszwang

Page 43: Bodenmanagement und Bodenschutz bei WRRL - Maßnahmen · 26.11.2015 birgit.wiele-dixkens@brd.nrw.de Seite 12 Bodenmanagement und Bodenschutz bei WRRL-Maßnahmen Wohin mit dem Boden:

[email protected] 43Seite26.11.2015

Bodenmanagement und Bodenschutz bei WRRL-Maßnahmen

KrWG: Verwertung� Erzeuger / Besitzer von Abfällen: Pflicht zur Verwertung

� Verwertung hat Vorrang vor Beseitigung

� Vorrang entfällt wenn Beseitigung den Schutz von Mensch und Umwelt am besten gewährleistet

Anforderungen an die Verwertung

� Ordnungsgemäßim Einklang mit dem KrWG und anderen öffentlich-rechtliche Vorschriften

� SchadlosBeeinträchtigungen des Wohls der Allgemeinheit sind nicht zu erwarten, insbesondere keine Anreicherung im Wertstoffkreislauf(Beschaffenheit der Abfälle, Ausmaß der Verunreinigung, Art der Verwertung)

Page 44: Bodenmanagement und Bodenschutz bei WRRL - Maßnahmen · 26.11.2015 birgit.wiele-dixkens@brd.nrw.de Seite 12 Bodenmanagement und Bodenschutz bei WRRL-Maßnahmen Wohin mit dem Boden:

[email protected] 44Seite26.11.2015

Bodenmanagement und Bodenschutz bei WRRL-Maßnahmen

Wofür gilt das KrWG nicht?§ 2 (2) KrWG: Ausnahmeregelungen

� Nr. 10 Böden am Ursprungsort einschl. nicht ausgehobener kontaminierter Boden

� Nr. 11nicht kontaminiertes Bodenmaterial und andere natürlich vorkommende Materialien, die bei Bauarbeiten ausgehoben wurden, sofern sichergestellt ist, dass die Materialien in ihrem natürlichen Zustand an dem Ort, an dem sie ausgehoben wurden, für Bauzwecke verwendet werden

� Nr.12Sedimente, die zum Zweck der Bewirtschaftung von Gewässern, der Unterhaltung oder des Ausbaus von Wasserstraßen sowie der Vorbeugung gegen Überschwemmungen oder der Abschwächung der Auswirkungen von Überschwemmungen und Dürren oder zur Landgewinnung innerhalb von Oberflächengewässern umgelagert werden, sofern die Sedimente nachweislich nicht gefährlich sind

Page 45: Bodenmanagement und Bodenschutz bei WRRL - Maßnahmen · 26.11.2015 birgit.wiele-dixkens@brd.nrw.de Seite 12 Bodenmanagement und Bodenschutz bei WRRL-Maßnahmen Wohin mit dem Boden:

[email protected] 45Seite26.11.2015

Bodenmanagement und Bodenschutz bei WRRL-Maßnahmen

KrWG: Verwertung� Erzeuger / Besitzer von Abfällen: Pflicht zur Verwertung

� Verwertung hat Vorrang vor Beseitigung

� Vorrang entfällt wenn Beseitigung den Schutz von Mensch und Umwelt am besten gewährleistet

Anforderungen an die Verwertung

� Ordnungsgemäßim Einklang mit dem KrWG und anderen öffentlich-rechtliche Vorschriften

� SchadlosBeeinträchtigungen des Wohls der Allgemeinheit sind nicht zu erwarten, insbesondere keine Anreicherung im Wertstoffkreislauf(Beschaffenheit der Abfälle, Ausmaß der Verunreinigung, Art der Verwertung)

Page 46: Bodenmanagement und Bodenschutz bei WRRL - Maßnahmen · 26.11.2015 birgit.wiele-dixkens@brd.nrw.de Seite 12 Bodenmanagement und Bodenschutz bei WRRL-Maßnahmen Wohin mit dem Boden:

[email protected] 46Seite26.11.2015

Bodenmanagement und Bodenschutz bei WRRL-Maßnahmen

Zuständigkeitsregelungen nach ZustVU

� §1 untere Umweltschutzbehörden grundsätzlich zuständig

� § 2 Zuständigkeit bei Anlagen nach Anhang I:� Bezirksregierung (auch für Abfall-, Bodenschutz und Wasserrecht gegenüber dem

Anlagenbetreiber:

� Z.B: öffentliche Abwasserbehandlungsanlagen (§58 (2) LWG)Rückhaltebecken außerhalb von Gewässern (§ 106 (3) LWG)

� soweit in Anhang II nichts anderes geregelt ist� Bei Flächen, die bis zum 31.12.2009 im Altlastenkataster erfasst waren, bleibt die

untere Bodenschutzbehörde zuständig

� Hausinterne Beteiligung z.B. bei Planfeststellungsverfahren, Fördermaßnahmen

Page 47: Bodenmanagement und Bodenschutz bei WRRL - Maßnahmen · 26.11.2015 birgit.wiele-dixkens@brd.nrw.de Seite 12 Bodenmanagement und Bodenschutz bei WRRL-Maßnahmen Wohin mit dem Boden:

[email protected] 47Seite26.11.2015

Bodenmanagement und Bodenschutz bei WRRL-Maßnahmen

Abfalleigenschaft von Sedimenten § 2 Abs. 2 Nr. 12 KrWG

� sie zum Zwecke der Bewirtschaftung von Gewässern

� der Unterhaltung oder Ausbau von Wasserstraßen

� Vorbeugung gegen Überschwemmungen

� zur Landgewinnung

� innerhalb von Oberflächengewässern umgelagert werden

und

� die Sedimente nicht gefährlich im Sinne des Abfallrechtes sind

Prüfen: Liegt ein Anwendungsfall der Ausnahmereglung vor?

� d.h. handelt es sich um eine Umlagerung innerhalb des Gewässers

� Sind die Sedimente nicht gefährlich? Gefährlichkeit richtet sich nach AVV (Schadstoffgrenzen sind rel. hoch)

� wasserrechtliche Anforderungen bleiben unberührt

Sedimente sind keine Abfälle, wenn

Page 48: Bodenmanagement und Bodenschutz bei WRRL - Maßnahmen · 26.11.2015 birgit.wiele-dixkens@brd.nrw.de Seite 12 Bodenmanagement und Bodenschutz bei WRRL-Maßnahmen Wohin mit dem Boden:

[email protected] 48Seite26.11.2015

Bodenmanagement und Bodenschutz bei WRRL-Maßnahmen

Regelungen des § 32 WHG

Reinhaltung oberirdischer Gewässer

� (1) Feste Stoffe dürfen in ein oberirdisches Gewässer nicht eingebracht werden, um sich ihrer zu entledigen. Satz 1 gilt nicht, wenn Sediment, das einem Gewässer entnommen wurde, in ein oberirdisches Gewässer eingebracht wird.

Page 49: Bodenmanagement und Bodenschutz bei WRRL - Maßnahmen · 26.11.2015 birgit.wiele-dixkens@brd.nrw.de Seite 12 Bodenmanagement und Bodenschutz bei WRRL-Maßnahmen Wohin mit dem Boden:

[email protected] 49Seite26.11.2015

Bodenmanagement und Bodenschutz bei WRRL-Maßnahmen

Werte in den einzelnen RechtsgebietenWasserrecht

�Schwellenwerte der Grundwasserverordnung� zum Schutz der menschlichen Gesundheit und der Umwelt

� gelten für das Grundwasser (µg/l)

Bodenschutzrecht

�Vorsorgewerte der Bundesbodenschutzverordnung� Besorgnis des Entstehens schädlicher Bodenveränderungen

� gelten für den Boden (mg/kg)

� für verschiedene Bodenarten (Sand, Lehm/Schluff,Ton)

� eingeschränkter Parameterumfang

Abfallrecht

�Keine Bundesverordnung

�geplant: Mantelverordnung (Boden, min. Reststoffe, Grundwasser)

Page 50: Bodenmanagement und Bodenschutz bei WRRL - Maßnahmen · 26.11.2015 birgit.wiele-dixkens@brd.nrw.de Seite 12 Bodenmanagement und Bodenschutz bei WRRL-Maßnahmen Wohin mit dem Boden:

[email protected] 50Seite26.11.2015

Bodenmanagement und Bodenschutz bei WRRL-Maßnahmen

LAGA Regelungen

� antizipiertes Fachgutachten

� Überarbeiteter allgemeiner Teil (2003)

� TR Boden (Stand 2004) wurde nicht veröffentlicht (keine UMK Zustimmung)� Anforderungen an schadlose Verwertung

� TR Boden berücksichtigt das Bodenschutzrecht (Bezug auf Vorsorgewerte)

� In NRW nicht eingeführt (aber zur Orientierung bei Bauwerken empfohlen)

� LAGA M20 aufgelöst: stattdessen: Arbeiten an einer Bundesverordnung (Mantelverordnung)

� Nicht in dieser Legislaturperiode!

� TOC - Regelungen