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JAHRESBERICHT 2015 BISTUM LIMBURG

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JAHRESBER ICHT 2015 BISTUM L IMBURG

01 EDITOR IAL 5

Kapitel Inhalt Seite

02 E INBL ICKE 19

03 JAHRESABSCHLÜSSEzum 31. Dezember 2015

42

04 STAT IST IK 91

4

5

01

ED ITOR IAL6 Das Bistum Limburg

11 Vorwort des Ständigen Vertreters des Apostolischen Administrators

13 Einführung des Finanzdezernenten

6 EDITOR IAL

_Das Bistum Limburg

DAS B ISTUM L IMBURG

Das Bistum Limburg ist eine junge Diözese (gegründet 1827) im Südwesten Deutschlands und umfasst Teile der Bundesländer Hessen und Rheinland-Pfalz. Ihr Gebiet erstreckt sich auf rund 6.200 Quadratkilometer zwischen dem Westerwald und Frankfurt, zwischen Lahn-Dill-Eder und dem Rheingau. Hier leben Menschen in ganz unterschiedlichen Lebenskulturen. Genau diese Vielfalt zwischen städtischen, ländlichen, zwischen volkskirchlich geprägten Regionen und der Diaspora, der Erfahrung, dass Katholiken in der Minderheit sind, zeichnet das Bistum aus.

Vielen bekannt ist der Limburger Dom. Die Hessen wählten ihn zur schönsten Kirche im Land. Von der Autobahn 3, hoch über der Lahn auf Felsen erbaut, ist er gut sichtbar und das Wahrzeichen des Bistums und der Bischofsstadt. In seiner jetzigen Form wurde er im Jahr 1235 als Pfarr- und Stiftskirche dem heiligen Georg und dem heiligen Nikolaus geweiht. Tausende Besucher treten jedes Jahr durch das Portal und bestaunen die schlichte Eleganz der Architektur. Sie genießen die Ruhe im Innern und lassen den spätromanischen Stil mit

frühgotisch beeinflussten Elementen auf sich wirken. So wird für manchen der Dom zur Stadt Gottes unter den Menschen.

Die größte Kirche im Bistum ist der gotische St. Bartholomäus Dom in Frankfurt. Obwohl die Kirche nie eine Bischofskirche war, wird sie auch wegen ihrer Bedeutung im Heiligen Römischen Reich als Dom bezeichnet. Der dritte Dom des Bistums steht in Wetzlar und ist eine der ältesten Simultankirchen in Deutschland. Sie wird von evangelischen und katholischen Christen zu gleichen Teilen genutzt.

Bischof Wilhelm Kempf (1949 bis 1981) prägte und etablierte den synodalen Weg im Bistum Limburg. Am 16. März 1969 wurde im

Bistum Limburg zum ersten Mal in Deutschland ein Pfarrgemeinderat gewählt. Synodos ist Griechisch und bedeutet gemeinsamer Weg. Gemeint ist hier das Bischof, Priester, Diakone und Laien ihre je unterschiedliche Verantwortung für die Sendung der Kirche gemeinsam in synodalen Gremien wahrnehmen.

Prägend für die Diözese sind auch die Bistumspartnerschaften und sein weltkirchliches En-gagement. Kontakte gibt es heute zu katholischen Diözesen in der ganzen Welt. Intensive Beziehungen bestehen zu den Partnerdiözesen Kumbo und Ndola in Afrika, Alaminos auf den Philippinen, Kosice, Olomouc und Sarajevo in Osteuropa.

So wird für manchen der Dom zur Stadt Gottes unter den

Menschen.

7EDITOR IAL

Das Bistum Limburg_

Die Geschichte des Bistums begann mit dem Zusammenbruch der weltlichen und kirchlichen Machtstrukturen in Europa als Folge der Französischen Revolution. Durch den Reichsdepu-tationshauptschluss im Jahre 1803, dem letzten Gesetz des Heiligen Römischen Reiches, wurden Gebiete der alten geistlichen Kurfürstentümer Mainz und Trier den nassauischen Herzogtümern zugeschlagen, darunter das Gebiet um Limburg, das bis dahin den rechtsrhei-nischen Teil des Trierer Bistums darstellte. Das Herzogtum Nassau mit Regierungssitz in Wies-baden initiierte zusammen mit der freien Reichsstadt Frankfurt die Errichtung eines eigenen Bistums. Am 23. November 1827 wurde das Bistum gegründet und der erste Bischof, Jakob Brand, nahm seine Amtsgeschäfte auf.

Als Apostolischer Administrator leitet derzeit Weihbischof Manfred Grothe die Diözese. Am 1. Juli 2016 wurde Monsignore Dr. Georg Bätzing vom Heiligen Vater zum 13. Bischof von Limburg ernannt.

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PFARREIEN NEUEN TYPS30

PFARREIEN IN DER BISHERIGEN STRUKTUR131

KINDERTAGESEINRICHTUNGEN257

(Stand: 01. Januar 2016)

MITARBEITER/INNEN1.666des Bistums, des Domkapitels und des Bischöflichen Stuhls

in Trägerschaft der Pfarreien von insgesamt 287 Kitas im Bistum Limburg

(Stand: 01. Januar 2016)

Die Daten wurden, soweit im Einzelfall nicht anders angegeben, auf den Stichtag 31. Dezember 2015 erhoben.

EDITOR IAL

_Das Bistum Limburg

9

KATHOLIKEN635.326

GESAMTFLÄCHE6.182 km2

BEZIRKE11

IMMOBILIEN1.563

MITARBEITER/INNEN7.315der Kirchengemeinden3.532 (Zuständigkeit Rentamt Nord)3.783 (Zuständigkeit Rentamt Süd)

(Stand: 2013)

EDITOR IAL

Das Bistum Limburg_

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Domkapitular Wolfgang Rösch, Ständiger Vertreter des Apostolischen Administrators

_Vorwort des Ständigen Vertreters des Apostolischen Administrators

EDITOR IAL

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zum dritten Mal veröffentlichen wir die Jahresabschlüsse der diözesanen Körperschaften des Bistums Limburg, des Bischöflichen Stuhls zu Limburg, des Limburger Domkapitels und der Schulstiftung des Bistums Limburg als rechtsfähige kirchliche Stiftung bürgerlichen Rechts.

Bisher haben wir in unseren Finanzberichten sehr detailliert die Jahresabschlüsse der einzelnen Rechtsträger beleuchtet und den praktisch einzigen Schwerpunkt auf die Trans-parenz der Zahlen gelegt. Dies war wichtig und notwendig. Wie gewohnt werden wir auch in diesem Jahr die vollständigen Jahresabschlüsse detailliert offenlegen und erstmals auch die nach der externen Prüfung erteilten Bescheinigungen der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft transparent machen.

Kirche ist kein Selbstzweck, sie hat eine Sendung und lebt vom Handeln der Menschen, die im Vertrauen auf den Geist Gottes das Heute gestalten und Verantwortung übernehmen. Etwas von unserem Wirken wollen wir Ihnen künftig in unseren Jah-resberichten zeigen. Wir nehmen inhaltliche Schwerpunkte in den Blick und machen deutlich, wo Kirche in der Gesellschaft wirkt und gefordert ist. So stellen wir Ihnen den Weg der loka-len Kirchenentwicklung und der Pfarreiwerdung vor.

Kirche lebt aus der Erfahrung von lebendigem Glauben, der Be-gegnung mit anderen Menschen und der Weggemeinschaft in der Suche nach Gott. Wer glaubt ist nie allein. Besonders wird das von vielen bei Wallfahrten und Pilgerreisen erlebt. Bestärkt und bewegt kehren sie zurück und geben anderen ein Zeug-nis ihrer Erfahrungen. Seit 40 Jahren pilgern Menschen mit und ohne Behinderung aus den Diözesen Mainz, Limburg und Fulda gemeinsam nach Lourdes in Frankreich. Was diese Wall-fahrt so besonders macht, erklären wir in einem Beitrag.

VORWORT

Liebe Leserin, lieber Leser,

Vorwort des Ständigen Vertreters des Apostolischen Administrators_

EDITOR IAL

Kirche ist kein Selbstzweck, sie hat eine Sendung und lebt vom Handeln der Menschen, die im Vertrauen auf den Geist Gottes das Heute gestalten und Verantwortung übernehmen.

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Als Christen haben wir den Auftrag, bedrängten und verfolgten Menschen beizustehen. Die weltweiten Katastrophen, die Millionen von Menschen zur Flucht zwingen, lassen uns als Kirche nicht unberührt und fordern uns heraus. Wir bauen aktiv an einer Willkommens- kultur für Flüchtlinge und suchen nach guten Wegen der Integration. In unserem Jahres-bericht lesen Sie die Geschichte eines Flüchtlings, der einen Bundesfreiwilligendienst absol-viert, der vom Bistum mitfinanziert wird.

Im Blick auf die kommende Generation sind uns die Jugendkirchen der Diözese wich-tig. Zehn Jahre liegen die Gründungen von JONA in Frankfurt, KANA in Wiesbaden und CROSSOVER in Limburg zurück. Anlässlich dieses Jubiläums wird der Jahresbericht auf zehn Jahre Jugendkirchen im Bistum Limburg zurückblicken.

Im Bischöflichen Ordinariat hat uns im Jahr 2015 besonders auch die Neuordnung der diözesanen Vermögensverwaltung beschäftigt. Nach intensiver synodaler und kurialer Be-ratung haben wir die diözesane Vermögensverwaltung zum 1. April 2016 neu geordnet. Diese Ordnung stellen wir Ihnen vor.

Auch in Zukunft werden wir in unseren Jahresberichten – neben der Rechenschaft in Finanz- und Vermögensfragen – aktuelle Themen, die uns als Kirche von Limburg bewegen, auf-greifen. Ihnen viel Freude bei der Lektüre.

Mit besten Grüßen

Domkapitular Wolfgang RöschStändiger Vertreter des Apostolischen Administrators

_Vorwort des Ständigen Vertreters des Apostolischen Administrators

EDITOR IAL

13

es freut mich sehr, Ihnen den Jahresbericht 2015 des Bistums Limburg präsentieren zu kön-nen. Neben detaillierten Zahlen und den Jahresabschlüssen der Körperschaften Bistum Lim-burg, Bischöflicher Stuhl zu Limburg sowie Limburger Domkapitel und Schulstiftung, zeigen wir Ihnen exemplarisch auf, welche inhaltlichen Schwerpunkte wir im vergangenen Jahr ge-setzt haben. Neu ist auch, dass wir den Jahresabschluss des Bischöflichen Stuhls gemeinsam mit denen der anderen Körperschaften im Bistum veröffentlichen können.

Die wirtschaftliche Entwicklung des Bistums Limburg, die maßgeblich von der Kirchensteuer geprägt wird, ist immer auch Spiegelbild der allgemeinen wirtschaftlichen Entwicklung und der Situation auf dem Arbeitsmarkt. Auch wenn uns große Schwierigkeiten auf europäischer

E INFÜHRUNG

Liebe Leserinnnen und Leser,

Einführung des Finanzdezernenten_

EDITOR IAL

Finanzdezernent Gordon Sobbeck

14_Einführung des Finanzdezernenten

und globaler Ebene nicht unberührt lassen, konnten wir in Deutschland im Jahr 2015 doch eine konstante und stabile Entwicklung feststellen. Dies hat maßgeblich dazu geführt, dass die Möglichkeit gezielter Zukunftsvorsorge bestand.

In der Vorsorge sehen wir eine große Zukunftsverantwortung. Eine sparsame Haushaltsfüh-rung und Disziplin im Mitteleinsatz bleiben für uns wichtige Gebote. In diesem Sinne haben wir im Diözesankirchensteuerrat und in der Finanzkammer über die Verwendung des Ergeb-nisses beraten und den finanziellen Spielraum zur konsequenten Zukunftsvorsorge genutzt.

Der vorliegende Jahresabschluss 2015 des Bistums Limburg weist ein positives Ergebnis von 13,5 Millionen Euro aus, das dem Kapital zugeführt wird. Dieses Ergebnis berücksichtigt bereits Maßnahmen der Substanzstärkung und Mittelbereitstellungen für pastorale Maß-nahmen und Schwerpunkte in Form von Zuführungen zu Stiftungen und Rücklagen in Höhe von insgesamt 51,6 Millionen Euro. Dies geschah durch Zuführungen zur Baustiftung (23,6 Millionen Euro), zur Schulstiftung des Bistums Limburg (10 Millionen Euro), zum Eine-Welt-Fonds (2,5 Millionen Euro) und zur Caritasstiftung in der Diözese Limburg (1 Million Euro). Den allgemeinen pfarrlichen und nichtpfarrlichen Baurücklagen wurden jeweils 5 Millio-nen zugeführt; die Mittel für Infrastrukturmaßnahmen im Zusammenhang mit der Gründung von Pfarreien neu-en Typs wurden um 2,5 Mil-lionen Euro aufgestockt. Für Projekte im IT-Bereich wurden 2 Millionen Euro bereitge-stellt. Mit anderen Worten: Ohne Berücksichtigung dieser Sachverhalte würde ein posi-tives Ergebnis von rund 65,1 Millionen Euro ausgewiesen werden.

EDITOR IAL

Wir halten damit an einer Haushalts- und Finanzpolitik fest, die gekennzeichnet ist durch Vorsorge, die dann jedoch Freiräume für Investitionen zur Bewältigung der zentralen Zukunftsaufgaben des Bistums schafft.

15Einführung des Finanzdezernenten_

Wir halten damit an einer Haushalts- und Finanzpolitik fest, die gekennzeichnet ist durch Vorsorge, die dann jedoch Freiräume für Investitionen zur Bewältigung der zentralen Zu-kunftsaufgaben des Bistums schafft.

An einer wesentlichen Stelle haben wir die Rechnungslegung und Bilanzierung des Bistums Limburg weiterentwickelt und den allgemein gültigen handelsrechtlichen Standards ange-passt. Bisher wich die Bewertung der Altersversorgungsrückstellungen für Pensionen und Beihilfen von den handelsrechtlichen Bestimmungen ab. Erstmals zum 31. Dezember 2015 wurde die versicherungsmathematische Ermittlung der Rückstellungen nun auf der Grund-lage des handelsrechtlichen Rechnungszinses von 4,31 Prozent p. a. und einer realistischen Annahme zur Leistungsdynamik von 2,5 Prozent p. a. vorgenommen. Gleichzeitig wurde angesichts des derzeitigen Kapitalmarktumfelds und der realistisch erzielbaren ordentlichen Erträge eine „Zinsausgleichsrücklage“ gebildet, welche die Bewertungsdifferenz zu einem realistischen Rechnungszins von 2,5 Prozent p. a. beinhaltet. Damit wird auch an dieser Stelle die vorausschauende Vorsorgepolitik der vergangenen Jahre konsequent fortgeführt. An dieser Stelle geht es vor allem darum, das seit vielen Jahren Erreichte zu sichern: aktuelle und zukünftige Altersversorgungsverpflichtungen sollen die laufende Haushaltswirtschaft des Bistums nicht belasten.

Der Blick auf den Jahresabschluss 2015 des Bischöflichen Stuhls offenbart ein ganz anderes Bild. Für das Jahr 2015 ist für die Körperschaft ein Defizit von rund 1,6 Millionen Euro fest-zustellen. Die Ergebnissituation des Bischöflichen Stuhls ist derzeit strukturell defizitär. Es braucht erhebliche Anstrengungen, bis eine wirtschaftliche Konsolidierung erreicht ist. Erste wichtige Schritte auf diesem Weg sind wir gegangen.

Das Ergebnis 2015 des Bischöflichen Stuhls ist allerdings auch durch einmalige Sonderfak-toren negativ beeinflusst: Die Verantwortlichen im Bistum hatten beschlossen, die mit der Aufhebung des ehemaligen St. Georgswerks verbundenen Vermögensumschichtungen gänzlich rückabzuwickeln. Dies ist zum 1. Januar 2015 erfolgt und führte unter anderem dazu, dass die in den Jahren 2011 bis 2014 dem Bischöflichen Stuhl zugeflossenen Erträge aus Finanzanlagen des ehemaligen St. Georgswerks von etwa 773.000 Euro einem neu ein-

EDITOR IAL

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gerichteten Sondervermögen zugeführt wurden, dessen Reinvermögen zum 31. Dezember 2015 rund 16,5 Millionen Euro beträgt. Anders als in den Vorjahren und auch vor der Auf-hebung wird das Reinvermögen des St. Georgswerks nicht mehr als Eigenkapital sondern als „Sonderposten zweckgebundenes Vermögen“ ausgewiesen. Damit wird die fortdau-ernde Zweckbindung der Mittel auch bilanziell verdeutlicht. Auch die Vermögensumschich-tungen zwischen den Körperschaften Bistum Limburg und Bischöflicher Stuhl zu Limburg wurden vollständig rückabgewickelt. Das Sondervermögen „ehemaliges St. Georgswerk“

ist damit wirtschaftlich so gestellt, als hätte es die Aufhebung und die in der Folge vorgenommen Vermögensumschichtungen nie gegeben.

Daneben fielen im Jahr 2015 im Zusammenhang mit einer Umstrukturierung des Vermögens der Körperschaft außerplanmäßige Aufwendungen an. Der Bischöfliche Stuhl hat ein Portfolio von mehreren Wohnimmobilien veräußert, um die daraus resultierenden Mittelzuflüsse in Finanzan-lagen mit langfristig planbaren ordentlichen Erträ-gen zu investieren. Dieser Sachverhalt kommt im Jahr 2016 vollständig zum Tragen und wird daher im Jahresbericht 2016 erläutert.

Neben der fortlaufenden Arbeit an den wirtschaft-lichen Grundlagen haben wir durch die Neuord-nung der diözesanen Vermögensverwaltung auch die strukturellen Voraussetzungen für eine trans-parente, unabhängige und der stetigen externen Kontrolle unterliegenden Finanzwirtschaft ge-schaffen.

_Einführung des Finanzdezernenten

EDITOR IAL

Neben der fortlaufenden Arbeit an den wirtschaftlichen

Grundlagen haben wir durch die Neuordnung der

diözesanen Vermögens-verwaltung auch die

strukturellen Voraussetzungen für eine transparente, unabhängige und der

stetigen externen Kontrolle unterliegenden Finanzwirt-

schaft geschaffen.

17Einführung des Finanzdezernenten_

Mit dem Gesetz über die diözesane Vermögensverwaltung im Bistum Limburg, das zum 1. April 2016 in Kraft getreten ist und die größte Reform der Vermögensverwaltung in den vergangenen Jahrzehnten begründet, hat das Bistum seine Strukturen und Standards weiter-entwickelt. Diese Reform hat wichtige Weichen für die Zukunft gestellt. Erste Erfahrungen aus der Arbeit in dem neuen Rahmen zeigen, dass die geschaffenen Strukturen tragen und die Reform auch in der praktischen Arbeit ihre Wirkung entfaltet. Der Jahresbericht infor-miert ausführlich zu diesem Thema.

Es ist und bleibt ein hoher Anspruch, der an die Verwalter kirchlichen Vermögens gestellt ist: Die der Kirche zur Verfügung stehenden finanziellen Mittel müssen sorgsam, verantwor-tungsvoll und effizient eingesetzt werden. Erst durch diese Finanzmittel wird ein unersetz-licher Bestandteil nicht nur des religiösen, sondern auch des gesellschaftlichen, caritativen und kulturellen Lebens im Bistum Limburg ermöglicht.

Wenn Sie Fragen oder Anmerkungen haben, können Sie sich gerne an das Dezernat Finanzen, Verwaltung und Bau wenden. Wir freuen uns auf den Austausch mit Ihnen.

Mit besten Grüßen

Gordon SobbeckFinanzdezernent

EDITOR IAL

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19

02

E INBL ICKE21 Zehn Jahre Jugendkirchen im Bistum Limburg

24 Willkommenskultur für Flüchtlinge

27 Lokale Kirchenentwicklung

30 Pilgern und Wallfahren

34 Neuordnung der diözesanen Vermögensverwaltung

20 EINBL ICKE

_Zehn Jahre Jugendkirchen

21

Fantasie, Einfallsreichtum und neue Ideen

Die Jugendkirchen im Bistum Limburg feiern zehnjähriges Jubiläum

„So kann Kirche auch sein“ – Mit diesen Worten hat Bischof Franz Kamphaus im Jahr 2005 die drei Jugendkirchen in der Diözese eröffnet. Seit nunmehr zehn Jahren sind KANA in Wiesbaden, JONA in Frankfurt und CROSSOVER in Limburg fester Bestandteil in der Jugend-pastoral im Bistum Limburg. Ihr Jubiläum feierten sie 2015 mit festlichen Gottesdiensten und großen Geburtstagspartys.

„Jugendarbeit ist immer Work-in-Progress. Die Angebote müssen im Blick haben, wie junge Menschen aktuell ticken. Doch an der Grundidee, Jugendlichen einen Experimentierraum zu bieten, hat sich seit zehn Jahren nichts geändert“, erklärt David Schulke, Leiter der Ab-teilung Jugendliche und junge Erwachsene im Bischöflichen Ordinariat. Die Jugendkirchen hätten sich im vergangenen Jahrzehnt bewährt. „Zehn Jahre sind in der Jugendarbeit eine kleine Ewigkeit“, sagt Schulke.

ZEHN JAHRE JUGENDKIRCHEN

E INBL ICKE

Zehn Jahre Jugendkirchen_

„Grundidee ist, Jugendlichen einen Experimentierraum zu bieten”

David Schulke,

Leiter der Abteilung

Jugendliche und junge Erwachsene

im Bischöflichen Ordinariat

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Kein Konzept, das auf der grünen Wiese entstand

„Wie können junge Menschen wieder mit Glaubensthe-men in Berührung gebracht werden?“ – Auf diese Frage antwortete das Bistum Limburg damals mit der Gründung der Jugendkirchen. Jungen Menschen einen Ort geben, um dort etwas entstehen zu lassen – mit dieser Idee sei die Diözese im bundesweiten Vergleich einer der Vorreiter ge-wesen, sagt Schulke. „In Limburg ist das Konzept der Ju-gendkirchen besonders spannend. Es ist kein Konzept, das auf der grünen Wiese entstanden ist: Es handelt sich um Kirchenräume, die auch von Pfarreien genutzt werden.“ Schulke spricht von einer Win-Win-Situation für Pfarrei und Jugendkirchen. Beide geben sich gegenseitig Impulse und fordern sich heraus. Jürgen Otto, Leiter von Kana, bestätigt den Erfolg dieses Konzepts: „Man erkennt, Jugendkirche und Gemeinde laufen nicht nur so nebeneinander her, son-dern haben Berührungspunkte.“

„Es geht darum, Kirche und Glaube erlebbar zu machen“, erklärt Schulke die Unterschiede zur traditionellen Pfarrei. „Medien spielen deshalb in der Jugendkirche grundsätzlich eine größere Rolle.“ Aber was heißt das? Die Jugendkir-che Jona in Frankfurt hat zum Jubiläumsmotto „Zehn pa-radiesische Jahre“ einen Garten Eden in der Kirche gebaut, nennt Schulke ein Beispiel. Auch bei der Ästhetik seien die Jugendkirchen Ideengeber: Für eine stimmungsvolle Atmo-sphäre sorgten Lichtinstallationen und die musikalische Ge-staltung mit Bands. Das spricht an: „Immer wieder finden auch ältere Menschen diese Gottesdienstgestaltung attrak-tiv und besuchen die Jugendkirchen“, weiß Schulke. „Eine Gesichtskontrolle gibt es nicht“, schmunzelt er.

E INBL ICKE

_Zehn Jahre Jugendkirchen

23

Ein Teil der Arbeit der Jugendkirchen ist für Schulke auch die Arbeit mit Schülern: Mitarbeiter gehen in die Schulen, bieten Seminare und Tage der Orientierung an oder laden die Jugend-lichen in die Schüler-Cafés ein. Für Schulke ist diese Arbeit besonders wichtig: „Die Jugend-kirchen setzen sich intensiv mit der Lebenswelt junger Menschen auseinander und stellen Bezüge zum Glauben her“, erklärt der 34-Jährige. „Und ein großer Part jugendlicher Lebenswelt spielt sich in der Schule ab.“ Mittlerweile hätten sich Communitys um die Jugendkirchen entwickelt.

Jugendkirchen sind ein Angebot, bei dem Kirche die Chance hat, die Lebenswelt junger Menschen zu kreu-zen. „Was daraus wird, hat viel auch mit den jeweils han-delnden Personen zu tun“, glaubt Schulke. Erfahrungen zeigten, dass die Jugendarbeit und Jugendpastoral Spuren im Leben der Jugendlichen hinterlassen. Nicht immer würden die Mitarbeiter die Saat, die sie säen, aufgehen sehen. Aber immer wieder zeigt sich: „Da sind Talente, die sich ausbilden lassen und die Jugendkirchen sind eine Plattform, auf der dies geschieht.“ Die Jubiläen der Jugendkirchen waren Gelegenheiten, das zu erleben.

Jugendkirchen sind ein Angebot, bei dem Kirche die Chance hat, die Lebenswelt junger Menschen zu kreuzen.

E INBL ICKE

Zehn Jahre Jugendkirchen_

24

„Eine andere Art von Integration“

Mohamed Omar Mahmoud ist Flüchtling und macht einen Bundesfreiwilligendienst in Königstein. Das Bistum Limburg unterstützt bei der Finanzierung.

Im Pfarrzentrum in Königstein duftet es nach Waffeln und Kaffee. Es ist Freitag, 15 Uhr. Viele junge Familien sind gekommen. Am Tischkicker spielen Kinder, an einem Tisch wird gemalt. Es wird gelacht. Erwachsene unterhalten sich am kleinen Spielplatz. Es ist gutes Wetter für den Café-Treff in Königstein. Und das Café ist Mohameds Job. Der 30-jährige Flüchtling ist seit Januar 2016 Bufdi in der katholischen Pfarrei Maria Himmelfahrt im Taunus. Bufdis, das sind Menschen, die einen Bundesfreiwilligendienst machen.

W ILLKOMMENSKULTUR FÜR FLÜCHTL INGE

E INBL ICKE

_Willkommenskultur für Flüchtlinge

25EINBL ICKE

WILLKOMMENSKULTUR FÜR FLÜCHTL INGE

Willkommenskultur für Flüchtlinge_

Der Freiwilligendienst hilft mir, mit den Leuten ins Gespräch zu kommen.

Waffelbäcker in Königstein

Vor etwa vier Jahren flüchtete Mohamed mit seiner Frau und seiner kleinen Tochter aus dem ostafrikanischen Eritrea, schlug sich nach Libyen durch, bestieg ein Boot nach Europa und kam über Italien schließlich nach Deutschland. Jetzt steht Mohamed in der kleinen Küche des Pfarrzentrums, eine Schürze umgebunden, zwei heiße Waffeleisen vor sich. Er gießt den Teig auf, wartet bis die Waffeln goldbraun sind, legt sie auf einen Teller, bestreut sie mit Puderzu-cker. Feinsäuberlich ordnet er die Teller an der kleinen Durchreiche. Es dauert nicht lange und schon greifen Hungrige zu.

„Der Freiwilligendienst hilft mir, mit den Leuten ins Gespräch zu kommen“, sagt Mohamed in gebrochenem Deutsch. Außerdem lerne er hier die Kultur in Deutschland kennen, glaubt der Eritreer. Mohamed arbeitet viel im Garten und erledigt Grünarbeiten rund um die Kirche St. Marien. Außerdem unterstützt er den Küster und Hausmeister der Pfarrei. Freitags steht der Café-Treff auf dem Programm. Mohamed richtet mit Ehrenamtlichen alles her. Er stellt Stühle und Tische, bereitet den Teig für seine Waffeln vor, setzt Kaffee auf.

26

26 Freiwilligendienststellen geschaffen

Mohameds Stelle ist eine von insgesamt 26 Freiwilligendienststellen mit Flüchtlingsbezug. Um Anreize zu schaffen, hat das Bistum Limburg die Stellen zu jeweils 50 Prozent finanziert. Integration ermöglichen und fördern, Pfarreien in der Flüchtlingsarbeit unterstützen und das Engagement von Ehrenamtlichen honorieren – das sind wichtige Ziele. „Auf die Stellen können sich sowohl ehrenamtlich Engagierte als auch Asylbewerber und Flüchtlinge bewer-ben“, erklärt Annegret Ségnon, Flüchtlingsbeauftragte im Bistum Limburg. Die Mehrheit der Stellen ist in Pfarreien geschaffen worden, einige auch bei regionalen Caritasstellen. Begleitet werden alle von der Fachstelle für Freiwilligendienste im Bistum Limburg in Hada-mar. Prävention, Sprachkurse, Informationen – bei monatlichen Treffen werden die Bufdis auf ihre Arbeit vorbereitet.

In der Pfarrei Maria Himmelfahrt wird bereits viel für Flüchtlinge getan. Eine Asylbewerberin ist erst vor kurzem in eine Wohnung der Pfarrei eingezogen, Paten kümmern sich um Flücht-linge, in den Räumen gibt es Deutschunterricht, Kurse für Frauen. „Es ist aber nochmal eine andere Art von Integration, wenn wir jemanden einstellen“, findet Elisabeth Steiff, Gemein-dereferentin. Der Caritasausschuss der Pfarrei sei auf das Projekt aufmerksam geworden. „Der Caritasausschuss hätte sich aber ohne die Finanzierung durch das Bistum nicht für dieses Modell entschieden“, sagt Steiff. Die Pfarrei müsse verantwortlich mit Spenden und Geldern umgehen.

Im Juli 2016 endet der Freiwilligendienst. Bis dahin wird Mohamed weiter Deutsch üben und an einer dauerhaften Perspektive in Deutschland arbeiten. Nach Eritrea zurück will er im Moment nicht. Seine Familie ist in aller Welt verstreut. Ein Bruder lebt im Sudan, einer in Ägypten und ein anderer in Berlin. Außerdem wird er bald zum zweiten Mal Papa. Dass der Freiwilligendienst ihm später den Einstieg in den Beruf erleichtert, hofft er. „Ich möchte arbeiten und eine Ausbildung machen.“

E INBL ICKE

_Willkommenskultur für Flüchtinge

„Integration ermöglichen und fördern, Pfarreien in der

Flüchtlingsarbeit unterstützen und das Ehrenamt honorieren”

Annegret Sègnon, Bistumsbeauftragte

"Willkommenskultur für Flüchtlinge"

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„Das ist unser Kelkheimer Weg“

Engagierte aus der Pfarrei St. Franziskus Kelkheim haben an der Summerschool des Bistums Limburg teilgenommen. Sie setzen sich nun dafür ein, dass die neue Pfarrei stärker aus dem Wort Gottes lebt.

E INBL ICKE

LOKALE K IRCHENENTWICKLUNG

Lokale Kirchenentwicklung_

„Ein Geist des Aufbruchs”

Susanne Trouet,

Ehrenamtlich engagiert

in der Flüchtlingsarbeit

und der Firmkatechese

Wenn Susanne Trouet an die Summerschool denkt, kommt sie ins Schwärmen. „Es war be-geisternd und entzündend. Alle die da waren, haben danach nur noch geschwebt“, erzählt die 54-Jährige aus der Pfarrei Sankt Franziskus von der Veranstaltung. Leben und Liturgie miteinander in Beziehung setzen, das Wort Gottes für das eigene Leben erschließen und deuten: „Das war völlig neu“, sagt Trouet, die sich in ihrer Heimatpfarrei ehrenamtlich in der Flüchtlingsarbeit und der Firmkatechese engagiert. Ein „Geist des Aufbruchs“ sei auf der Summerschool und auch noch danach spürbar gewesen.

Erste Pfarrei neuen Typs im Bezirk

St. Franziskus in Kelkheim ist die erste Pfarrei neuen Typs im katholischen Bezirk Main-Taunus. 2013 wird der Prozess eröffnet, Projektgruppen gegründet und Veranstaltungen geplant. In den Jahren 2014 und 2015 besuchen Teams von Ehren- und Hauptamtlichen aus der künf-tigen Pfarrei neuen Typs die Summerschool. Gemeinsam mit Engagierten aus ganz Deutsch-land und angeleitet vom philippinischen Pastoralinstitut „Bukal ng Tipan“ in Manila denken sie darüber nach, wie Kirche aus dem Wort Gottes heraus partizipativ und kommunikativ weiterentwickelt werden kann.

28

„Im Pfarreiwerdungsprozess werden strukturelle Rahmenbedingungen geklärt. Wir wollten aber auch inhaltlich arbeiten“, erklärt Matthias Braunwarth. „Wir haben sehr bewusst ver-sucht, den Begriff der Pfarrei neuen Typs zu deuten und auch wirklich einen neuen Typus einzulösen. Was ist unser Proprium? Was ist unsere Sendung? Wofür sind wir als katholische Kirche in Kelkheim und Liederbach da?“, erklärt der Pastoralreferent, der in der Pfarrei ge-meinsam mit einer Kollegin für den Bereich Lokale Kirchenentwicklung zuständig ist. Kirche müsse sich vor Ort in den Pfarreien neuen Typs entwickeln, glaubt Braunwarth. Es könne

nicht am Runden Tisch entwickelt werden, die Pfarrei selbst müsse in Suchbewegungen eintreten.

Bei den Summerschools wird dieser Suchbewegung Raum gegeben. Der Entwicklungsprozess wird dabei geistlich verstanden. Aus dem Glauben und dem gemeinsamen Deuten des Wortes Gottes soll die Motivation kommen, Menschen stärker in Entscheidungs- und Ge-staltungsprozesse einzubinden und so nachhaltig Veränderungen vor Ort anzustoßen. Spirituelle Impulse, Gebet und Gottesdienst gehören fest zum Programm der Summerschools dazu.

E INBL ICKE

Ich merke sofort, wo auf der gegen-

überliegenden Seite etwas anspringt und

der Geist wach ist dafür.

_Loakle Kirchenentwicklung

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Alles beginnt in der Begegnung mit dem Wort Gottes

Trouet und Braunwarth werben in den Gremien ihrer Pfarrei neuen Typs für diesen geistlichen Weg: „Das ist unser Kelkheimer Weg“, erklärt Matthias Braunwarth. Eine neugegründete Kopfgruppe soll außerdem weitere Vorschläge entwickeln und Initiativen starten. „Alles be-ginnt in der Begegnung mit dem Wort Gottes. Und es ist möglich, egal welche Ebene und welches Thema, mit dem gemeinsamen Hören und Deuten des Wortes Gottes zu beginnen.“ Beim Bibelteilen könnten sich alle beteiligen und sich aktiv einbringen. Und aus dieser geist-lichen Interpretationsgrundlage würde auch gearbeitet werden.

Braunwarth und Trouet tun dies bereits: In der Firmvorbereitung oder verschiedenen Sach-ausschüssen wie zum Beispiel dem Kommunikationsausschuss. Auch in Ortsausschüssen, die sich erst vor kurzem gebildet hätten, wolle der Pastoralreferent diesen Zugang etablieren. „Ich glaube, es ist schon ein Wagnis, an bestehende Gremien zu gehen. Diese Gremien stehen im Umbruch und dort gibt es auch eine bestimmte Kultur, Haltung und Tradition. Es braucht eine behutsame Begleitung“, so Braunwarth.

„Ich merke sofort, wo auf der gegenüberliegenden Seite etwas anspringt und der Geist wach ist dafür“, sagt Trouet. Kraft für ihr ehrenamtliches Engagement schöpft sie bei den Veranstaltungen, die unter Mitwirkung des philippinischen Pastoralinstituts angeboten wer-den. „Ich habe das Glück, dass die nächste Summerschool schon wieder vor mir liegt“, sagt Trouet. „Die Summerschool ist beflügelnd und ermutigend. Die Begegnung mit dem Wort Gottes und die Auseinandersetzung mit anderen über das Wort Gottes verändert. Eine Gemeinschaft, die diesen Geist des Aufbruches atmet, kann etwas werden.“

E INBL ICKE

Lokale Kirchenentwicklung_

„Das ist unser Kelkheimer Weg.“

Dr. Matthias Braunwarth,

Pastoralreferent

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„Ein Ort, an dem die Seele auftanken kann“

2015 fahren die hessischen Bistümer zum 40. Mal gemeinsam nach Lourdes. Im In-terview spricht Miriam Penkhues über Lourdes und warum die Menschen immer wieder in den südfranzösischen Wallfahrtsort aufbrechen.

Frau Penkhues, die hessischen Bistümer feiern 2015 ein Jubiläum der besonderen Art. Zum 40. Mal pilgern sie gemeinsam nach Lourdes. Was macht den Reiz des südfranzösischen Wallfahrtsortes aus? Den Reiz macht für mich aus, dass in Lourdes Inklusion gelebt und nicht nur darüber ge-sprochen wird. Wir fahren seit 40 Jahren mit dem Ziel nach Lourdes, kranken Menschen diese Erfahrung zu ermöglichen. In Lourdes stehen das Gebet und die kranken Menschen im Mittelpunkt.

E INBL ICKE

P ILGERN + WALLFAHREN

_Pilgern + Wallfahren

„Lourdes ist ein Ort, an dem die Teilnehmer

Kraft aus ihrem Glauben schöpfen”

Miriam Penkhues,

Leiterin Referat Pilgern und Wallfahren

31EINBL ICKE

Pilgern + Wallfahren_

Wo macht sich das bemerkbar? Äußerlich ist dem Ort schon anzumerken, dass er ganz auf Menschen mit körperlichen Gebrechen vor-bereitet ist. Es gibt eine Rollstuhlspur auf der Straße und die gesamte Stadt ist barrierefrei, in Restaurants ist es selbstverständlich, dass Platz an den Tischen für Rollstühle gemacht wird, in allen Gottesdiensten werden selbstverständlich die Kranken nach vorne in die Nähe des Altars gebracht. In den Liturgien wird deutlich, dass die Menschen sich innerlich be-reit machen und um Heilung bitten. Gerade bei der Segnung am Ende der Sakramentsprozession ist das spürbar und wird deutlich.

Welche Höhepunkte gibt es im Programm? Ein Highlight für viele ist sicher der Krankensalbungs-gottesdienst, bei dem Menschen, die oft chronische Leiden haben oder bereits einen langen Leidensweg hinter sich haben, nochmals bewusst eine Aufrich-tung und Stärkung erfahren.

Verändert Lourdes die Menschen? Viele der Teilnehmer fahren jedes Jahr wieder und wieder nach Lourdes. Und das obwohl es auch eine finanzielle Herausforderung ist und sie jedes Jahr sparen müssen, um nach Lourdes fahren zu können. Für sie ist Lourdes ein Ort, an dem sie Kraft aus ih-rem Glauben schöpfen können. Das erklärt, warum sie wieder und wieder dorthin fahren.

32 EINBL ICKE

_Pilgern + Wallfahren

33

Lourdes ist ein Ort des Glaubens. Welche besondere Form der Spiritualität ist an diesem Ort spürbar?Es gibt in Lourdes die Möglichkeit, auf vielfältige Art und Weise Glaubenserfahrungen zu machen. Für manche ist es wichtig durch die Grotte zu laufen, in der Maria der Bernadette erschienen ist und dabei den Felsen zu berühren. Für andere ist es wichtig, dass sie das Wasser trinken, das aus der Quelle entspringt. Für wieder andere ist es eindrucksvoll, sich in diese internationale Pilgerfamilie einzureihen und bei der Lichterprozession stimmungsvoll über die Esplanade gehend den Rosenkranz zu beten und zu singen. Ich glaube, in Lourdes wird der ganze Mensch angesprochen.

Wie wirkt sich das auf die eigene Spiritualität aus? Es stärkt mich, Teil einer solchen Gemeinschaft zu sein und zu sehen, was aus der Kraft des Glaubens für die Menschen möglich ist. Für mich ist das ein starkes Glaubenszeugnis. Mich stärkt, in Lourdes zu sehen, wie jeder möchte, dass es für alle gelingt. In dem Moment, wenn wir die Reise beginnen, wer-den Hände gereicht. Die Pilger haben sich und andere um sich herum im Blick. Wenn jemand fehlt, dann kriegen wir das als Leitung sofort mit. Es ist ein gutes Miteinander. Solche Orte sind besonders.

Sie waren nun mehrmals in Lourdes. Kennen Sie nicht schon alles? Nein. Meine Erfahrung ist, wenn Pilger auf einem Glaubensweg unterwegs sind, dann ver-stehen sie immer nur bruchstückhaft bestimmte Dinge. Mit jedem Jahr und jeder Erfahrung wird man reicher und es eröffnen sich neue Perspektiven.

Das hört sich so an, als wäre Lourdes ein geheimnisvoller Ort…Lourdes steht für alle offen, die sich einlassen. Ich bedauere, dass Lourdes häufig abgetan wird als komischer Marienwallfahrtsort. Lourdes ist aber so viel mehr. Es ist ein großes Ge-schenk für die Leute, die da hinfahren. Es ist ein Ort, an dem die Seele auftanken kann.

In dem Moment, wenn wir die Reise beginnen,werden Hände gereicht.

E INBL ICKE

Pilgern + Wallfahren_

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Bistum setzt neue Standards in der Vermögensverwaltung

Mehr Transparenz, mehr externe Kontrolle und Aufsicht sowie eine personelle Entflechtung: Dies sind die zentralen Ziele der Neuordnung der Vermögensverwaltung in der Diözese Limburg. Weihbischof Manfred Grothe, der Apostolische Administrator, hat das „Gesetz über die diözesane Vermögensverwaltung im Bistum Limburg“ nach kurialer und synodaler Beratung zum 1. April 2016 in Kraft gesetzt.

„Bei der Neuordnung der Vermögensverwaltung handelt es sich um die größte Reform der Vermögensverwaltung im Bistum Limburg in den vergangenen Jahrzehnten“, er-klärt Domkapitular Wolfgang Rösch, der Ständige Vertreter des Apostolischen Admini-strators. Die Diözese habe sich damit den Geschehnissen der vergangenen Jahre gestellt sowie die Erkenntnisse aus dem Prüfungsbericht aufgearbeitet. „Als Bistum haben wir unsere Strukturen und Standards weiterentwickelt und die Zukunft unserer Vermögens-

verwaltung aktiv gestaltet“, sagt Gordon Sobbeck, der Finanzdezernent und Ökonom des Bistums Limburg.

AusgangslageDas Kirchenrecht kennt mit dem Diözesanvermögensver-waltungsrat (DVVR) und dem Konsultorenkollegium zwei Gremien, die Aufsicht über die Verwaltung diözesanen Vermögens führen. Um ihren Auftrag erfüllen zu können, kommen ihnen sogenannte Beispruchsrechte zu. Das be-deutet, dass der Bischof (oder an seiner statt der Diözesa-nökonom) gültig bestimmte Rechtsakte oder Rechtsge-schäfte nur tätigen kann, wenn er zuvor beide Gremien

E INBL ICKE

_Neuordnung der diözesanen Vermögensverwaltung

NEUORDNUNG DER D IÖZESANENVERMÖGENSVERWALTUNG

Bei der Neuordnung der Vermögensverwaltung

handelt es sich um die größte Reform

der Vermögensverwaltung im Bistum Limburg in den

vergangenen Jahrzehnten.

35EINBL ICKE

Neuordnung der diözesanen Vermögensverwaltung_

NEUORDNUNG DER D IÖZESANENVERMÖGENSVERWALTUNG

in der rechtlich vorgeschriebenen Weise konsultiert hat. Bislang wurden die Aufgaben, die das Kirchen-recht für den Diözesanvermögensverwaltungsrat vorsieht, im Bistum Limburg gemäß einer bischöf-lichen Verordnung aus dem Jahr 1983 durch die Verwaltungskammer des Bischöflichen Ordinariats und durch den Diözesankirchensteuerrat wahrge-nommen. Dabei hat die Verwaltungskammer als ku-rieninternes Gremium der Finanz- und Vermögens-verwaltung fungiert und die Beispruchsrechte des Diözesanvermögensverwaltungsrats wahrgenom-men. Die Aufgaben des Diözesankirchensteuerrates waren es, den Haushaltsplan des Bistums Limburg zu beschließen, die Hebesätze für die Diözesankirchen-steuer festzusetzen und Teile des Jahresabschlusses festzustellen.

Die Neuordnung der Vermögensverwaltung zielte auch insbesondere darauf ab, die bis einschließlich März 2016 teilweise bestehende Personenidenti-täten zwischen Verwaltungskammer und Konsult-orenkollegium aufzuheben. Dies wurde mit der Einsetzung des ausschließlich mit externen Ehren-amtlichen besetzten Diözesanvermögensverwal-tungsrates erreicht.

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AG Statut und BeratungsgangDer Apostolische Administrator hat zur Neuordnung der Vermögensverwaltung im Oktober 2014 die „AG Statut“ mit der Präsidentin der Diözesanversammlung, dem Vorsitzenden des Diözesankirchensteuerrates, dem Domdekan, einem Vertreter des ehemaligen Priesterrates, einem Vertreter der Mitarbeitervertretung, dem Ständigen Vertreter des Apostolischen Ad-ministrators, dem Leiter der Abteilung Kirchliches Recht und dem Justitiar eingesetzt. Aufga-be der Arbeitsgruppe war es, einen Vorschlag für die Neuordnung zu erarbeiten. Koordiniert wurde diese Arbeit vom Finanzdezernenten. Die Arbeitsgruppe hat etwa ein Jahr auch mit externer Beratung an dieser großen Reform gearbeitet. Vor der Inkraftsetzung ist der Vor-schlag zur Neuordnung intensiv kurial und synodal beraten worden. In das Verfahren waren die Verwaltungskammer, die Dezernentenkonferenz, die Plenarkonferenz, das Domkapitel/ Konsultorenkollegium, der Vermögensverwaltungsrat des Bischöflichen Stuhls, der ehema-lige Priesterrat, der Diözesankirchensteuerrat, die Hauptausschüsse Recht sowie Finanzen, Verwaltung und Bau und der Diözesansynodalrat eingebunden.

E INBL ICKE

_Neuordnung der diözesanen Vermögensverwaltung

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Die Gremien der VermögensverwaltungDie diözesane Vermögensverwaltung kennt fünf Gremien, die diese Aufgaben für die Körperschaften „Bistum Limburg“ und „Bischöflicher Stuhl“ wahrnehmen:

DiözesanvermögensverwaltungsratAls neues Gremium hat der Diözesanvermögensverwaltungsrat im Mai 2016 seine Arbeit aufgenommen. Der Diözesanvermögensverwaltungsrat ist ein unabhängiges Gremium mit fünf externen Mitgliedern, die vom Diözesankirchensteuerrat vorgeschlagen und vom Bi-schof berufen wurden. Vorsitzender ist der Bischof oder ein vom ihm Beauftragter. In der Regel ist das der Generalvikar. Bischof oder Beauftragter sowie der Finanzdezernent, der geschäftsführend an den Sitzungen teilnimmt, haben kein Stimmrecht. Die ehrenamtlichen Mitglieder haben besondere Kenntnisse und Erfahrungen im Finanz-, Steuer- und Rechts-wesen. Sie dürfen nicht im kirchlichen Dienst auf der Ebene des Bistums oder einer der Kör-perschaften tätig sein und müssen ihren Wohnsitz im Bistum Limburg haben. Ihre Amtszeit beträgt jeweils fünf Jahre, wobei eine mehrfache Berufung möglich ist.

Diözesan-vermögens-

verwaltungsrat(DVVR)

Konsultoren-Kollegium

(wahrgenommendurch das Domkapitel)

Diözesan-kirchensteuerrat

(DKStR)

AusschussBau- und

Liegenschaftendes Bischöflichen

Ordinariates

Finanzkammerdes Bischöflichen

Ordinariates

Finanzausschussdes DKStR

E INBL ICKE

Neuordnung der diözesanen Vermögensverwaltung_

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KonsultorenkollegiumDas Konsultorenkollegium kann mit Blick auf das Kirchenrecht als ständiger Ausschuss des Priesterrates bezeichnet werden. Im Jahr 1983 hat die Deutsche Bischofskonferenz diese Auf-gabe dem jeweiligen Kathedralkapitel übertragen. Daher wird im Bistum Limburg diese Auf-gabe des Konsultorenkollegiums durch das Domkapitel wahrgenommen.

Aufgaben des Diözesanvermögensverwaltungsrates und des KonsultorenkollegiumsDer Diözesanvermögensverwaltungsrat und das Konsultorenkollegium nehmen ihre Aufga-ben in der diözesanen Vermögensverwaltung in Parallelität wahr. Nach der kurieninternen Vorberatung im Ausschuss Bau und Liegenschaften bzw. in der Finanzkammer muss der Diözesanbischof die Beispruchsrechte des Diözesanvermögensverwaltungsrates und des Konsultorenkollegiums beachten. In zustimmungsbedürftigen Angelegenheiten darf der Diözesanbischof bzw. Ökonom erst gültig handeln, wenn beide Gremien ihre Zustimmung erteilt haben.

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_Neuordnung der diözesanen Vermögensverwaltung

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Der Diözesanvermögensverwaltungsrat hat hier den besonderen Fokus auf wirtschaftliche, das Konsultorenkollegium auf pastorale Aspekte und Auswirkungen des vorliegenden Sachver-halts bei dem jeweils betroffenen Rechtsträger zu legen. Unter anderem folgende Sachverhalte bedürften der Zustimmung des Diözesanvermögensverwaltungsrat und des Konsultorenkolle-giums:

• Planungs- und Baufreigaben von Neubauten, Um- oder Erweiterungsbauten ab 250.000 Euro• Abschluss von Kauf- und Werkverträgen sowie der Erwerb von Grundstücken, soweit der Wert von 500.000 Euro im Einzelfall überschritten wird• Veräußerungen ab 100.000 Euro• Annahme von Zuwendungen, sofern sie nicht frei von Auflagen und Belastungen

sind• Aufnahme von langfristigen Darlehen und Einstehen für fremde Verbindlichkeiten• Errichtung von Organisationen des kirchlichen oder staatlichen Rechts• Vereinbarungen über die Ablösungen von Baulastverpflichtungen oder sonstiger Leistungen Dritter

In der Praxis nehmen die Beratungen und Entscheidungen zu Baumaßnahmen, insbesondere der Kirchengemeinden, einen besonderen Schwerpunkt ein.

DiözesankirchensteuerratDer Diözesankirchensteuerrat ist ein synodales Gremium im Bistum Limburg mit 18 Mitgliedern. Insgesamt 13 Mitglieder üben nach synodaler Wahl ihr Mandat ehrenamtlich aus. Zehn Mit-glieder werden durch den Diözesansynodalrat gewählt. Drei weitere Personen, die besondere Kenntnisse im Finanz-, Steuer- und Rechtswesen haben, werden durch das Gremium selbst hinzu gewählt. Der Generalvikar, der Justitiar und der Finanzdezernent, der ohne Stimmrecht an den Sitzungen teilnimmt, sind Mitglieder kraft Amtes. Daneben werden auf Vorschlag der Finanzkammer zwei weitere Mitglieder der Finanzkammer durch den Diözesanbischof berufen. Die Zusammensetzung dieses Gremiums ist damit gleich geblieben.

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Neuordnung der diözesanen Vermögensverwaltung_

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Mit Blick auf das Kirchenrecht nimmt der Diözesankirchensteuerrat bestimmte Aufgaben des Diözesanvermögensverwaltungsrates wahr. Die Zuordnung der Aufgaben des im Kirchenrecht vorgesehenen Diözesanvermögensverwaltungsrates zu den beiden diözesanen Gremien im Bistum Limburg – dem Diözesankirchensteuerrat und dem Diözesanvermögensverwaltungs-rat – ist in einer eigenen Ordnung explizit geregelt. Folgende Aufgaben sind danach dem Di-özesankirchensteuerrat zugeordnet, wobei er diese für die Körperschaften „Bistum Limburg“ und „Bischöflicher Stuhl zu Limburg“ wahrnimmt:

• Beschlussfassung zum Haushaltsplan• Festsetzung der Hebesätze der Diözesankirchensteuer• Feststellung des Jahresabschlusses• Beschlussfassung über Art und Umfang der Prüfung des Jahresabschlusses und Wahl des Abschlussprüfers • Anhörung vor der Berufung und der Abberufung des Diözesanökonomen • Beschlussfassung über die Entlastung des Finanzdezernenten und des Diözesanökonomen • Vorschlag an den Diözesanbischof zur Ernennung der Mitglieder des Diözesanvermögensverwaltungsrates • Mitwirkung bei der Änderung von Zwecken sowie bei der Aufhebung aus Kirchensteuermitteln gespeister Stiftungen

v. l. Dr. Herbert Braun, Vorsitzender des Diözesankirchensteuerrates,

und Finanzdezernent Gordon Sobbeck bei der Sitzung am 28. November 2015

E INBL ICKE

_Neuordnung der diözesanen Vermögensverwaltung

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Finanzausschuss des DiözesankirchensteuerratesDer Diözesankirchensteuerrat hat bereits vor vielen Jahren einen Finanzausschuss eingerichtet, der mit Fachleuten aus dem Finanz-, Steuer-, und Rechtswesen besetzt ist. Dieser Ausschuss bereitet die Sitzungen des Diözesankirchensteuerrates vor und nimmt Kontrolltätigkeiten im Bereich der Finanzanlagen im Rahmen der geltenden Anlagegrundsätze wahr. Bisher wurde der Ausschuss jeweils auf Beschluss des Diözesankirchensteuerrates eingerichtet; im Rahmen der Neuordnung der diözesanen Vermögensverwaltung wurde dieses Gremium aufgrund sei-ner bedeutenden Aufgaben nun fest in der Synodalordnung verankert.

Finanzkammer des Bischöflichen OrdinariatsEin kuriales Gremium zur Beratung des Bischofs in Finanz- und Vermögensangelegenheiten ist die Finanzkammer des Bischöflichen Ordinariats. Dieses Gremium setzt sich aus dem Generalvikar, dem Finanzdezernenten, dem Justitiar, dem Personaldezernenten und dem Dezernenten Pa-storale Dienste zusammen. Die Finanzkammer ist für verschiedene Aufgaben der Finanz- und Vermögensverwaltung der Körperschaften „Bistum Limburg“ und „Bischöflicher Stuhl“ zu-ständig und unterbreitet dem Diözesanbischof Entscheidungsvorschläge.

Der Aufgabenkatalog reicht von personal- und beamtenrechtlichen Angelegenheiten über Fragestellungen im Zusammenhang mit kirchlichen Stiftungen bis hin zu Aufgaben, die der Finanzkammer durch die Haushaltsordnung und die Anlagegrundsätze für den Bereich der Finanzanlagen zugewiesen werden.

Ausschuss Bau- und Liegenschaften des Bischöflichen OrdinariatsZudem gibt es den Ausschuss Bau- und Liegenschaften des Bischöflichen Ordinariats. Mit-glieder sind der Generalvikar, der Finanzdezernent, der Personaldezernent und der Dezernent Pastorale Dienste. Mit beratender Stimme sind zudem die Fachabteilungen Diözesanbauamt, Liegenschaften und Zentrale Dienste sowie Controlling vertreten.

Dem Ausschuss obliegt die kurieninterne Beratung von Bau- und Liegenschaftsangelegen-heiten und somit um die Vorbereitung der Beratungsgänge in den Beispruchsberechtigten Gre-mien. Grundlage dieser Beratung sind die Festlegungen in der Haushalts- und Finanzplanung.

E INBL ICKE

Neuordnung der diözesanen Vermögensverwaltung_

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03

JAHRESABSCHLÜSSE

44 Grundlagen der Bilanzierung und Bewertung

55 Bistum Limburg KdöR

56 Bilanz zum 31. Dezember 2015

58 Ergebnisrechnung für das Jahr 2015

60 Bescheinigung des Abschlussprüfers

62 Verwendung der Kirchensteuer

64 Vorsorge

67 Bischöflicher Stuhl zu Limburg KdöR

68 Bilanz zum 31. Dezember 2015

70 Ergebnisrechnung für das Jahr 2015

72 Bescheinigung des Abschlussprüfers

zum 31. Dezember 2015

43

75 Limburger Domkapitel KdöR

76 Bilanz zum 31. Dezember 2015

78 Ergebnisrechnung für das Jahr 2015

80 Bescheinigung des Abschlussprüfers

83 Schulstiftung des Bistums Limburg

84 Bilanz zum 31. Dezember 2015

86 Ergebnisrechnung für das Jahr 2015

88 Bescheinigung des Abschlussprüfers

44

Umfang und Gliederung der JahresabschlüsseEs handelt sich jeweils um das gesamte Vermögen, welches den entsprechenden Körper-schaften zuzuordnen ist. Im Jahresabschluss des Bistums Limburg sind folgende weitere rechtlich unselbstständige Rechnungslegungseinheiten enthalten:

• Versorgungsfonds des Bistums Limburg

• Baustiftung des Bistums Limburg

• Hilfsfonds des Bistums Limburg für kirchliche Projekte in der Einen Welt („Eine-Welt-Fonds“)

• acht weitere rechtlich unselbstständige Nachlässe, Stiftungen und Fonds, die rund 2 Prozent des Gesamtvermögens des Bistums Limburg repräsentieren

GRUNDLAGEN DER B I LANZ IERUNG UND BEWERTUNG

JAHRESABSCHLÜSSE

_Grundlagen der Bilanzierung und Bewertung

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Dem Bischöflichen Stuhl sind die unselbstständige Stiftung Crummenauer, das Sonderver- mögen „ehemaliges St. Georgswerk“ und weitere hinsichtlich ihres Umfangs deutlich geringere unselbstständige Rechnungslegungseinheiten zugeordnet.

Die Gliederung der Jahresabschlüsse orientiert sich an den Schemata der §§ 266 und 275 Absatz 2 HGB unter Berücksichtigung von Anpassungen, die im Hinblick auf die Besonder-heiten einer kirchlichen Körperschaft vorgenommen wurden.

Beratung und Feststellung der JahresabschlüsseDie Jahresabschlüsse werden durch die zuständigen Gremien ausführlich beraten und festge-stellt. Dabei wurden die sich im Rahmen des Gesetzes über die diözesane Vermögensverwal-tung im Bistum Limburg ergebenden Neuregelungen für die Körperschaften Bistum Limburg und Bischöflicher Stuhl zu Limburg erstmals angewandt:

• Die Jahresabschlüsse zum 31. Dezember 2015 der Körperschaften Bistum Limburg und Bischöflicher Stuhl zu Limburg wurden am 25. Juni 2016 durch den Diözesankirchen-steuerrat ausführlich beraten und festgestellt. Die Finanzkammer des Bischöflichen Ordinariates hat die Jahresabschlüsse im Rahmen der kurieninternen Beratung zustimmend zur Kenntnis genommen.

• Das Limburger Domkapitel hat in seiner Sitzung am 23. Juni 2016 den Jahresabschluss der Körperschaft zum 31. Dezember 2015 beraten und festgestellt.

• Im Vorstand der Schulstiftung des Bistums Limburg, die eine rechtsfähige kirchliche Stif-tung des bürgerlichen Rechts ist, wurde der Jahresabschluss zum 31. Dezember 2015 am 16. Juni 2016 beraten und festgestellt.

Organisation der BuchführungIn § 238 Absatz 1 Satz 2 HGB ist festgelegt, dass die Buchführung so beschaffen sein muss, dass sie „einem sachverständigen Dritten innerhalb angemessener Zeit einen Überblick über die Geschäftsvorfälle und über die Lage des Unternehmens vermitteln kann“. Dies ist durch entsprechende interne Prozesse sichergestellt und unterliegt der jährlichen Prüfung.

JAHRESABSCHLÜSSE

Grundlagen der Bilanzierung und Bewertung_

46

BewertungsgrundsätzeMaßstab für Ansatz, Ausweis und Bewertung sind die handelsrechtlichen Vorschriften, wie sie sich insbesondere aus den §§ 252 ff. HGB ergeben. Darüber hinaus wird in wenigen begründeten Einzelfällen im Hinblick auf die Besonderheiten einer kirchlichen Körperschaft von diesen Vorschriften abgewichen.

Somit gilt das handelsrechtliche Vorsichtsprinzip uneingeschränkt. Dabei handelt es sich nicht um eine Besonderheit in der Rechnungslegung im Bistum Limburg oder der Katholischen Kirche, sondern um eine übliche Vorgehensweise bei allen Körperschaften, die ihre Rech-nungslegung an handelsrechtlichen Standards ausrichten. Diese werden gleichermaßen von dem größten Teil der in der Bundesrepublik Deutschland ansässigen und bilanzierenden Un-ternehmen angewandt. Dies bedeutet, dass für Aktivposten (Vermögensgegenstände) das sogenannte „Niederstwertprinzip“ gilt und positive Vermögensveränderungen erst bei tat-sächlicher Realisierung ausgewiesen werden dürfen. Verpflichtungen (Passiva) werden da-gegen nach dem „Höchstwertprinzip“ bemessen und Risiken sowie Verluste bereits berück-sichtigt, wenn sie absehbar sind. Die so entstehenden „Buchwerte“, die Gegenstand dieser Veröffentlichung sind, fallen deshalb sehr oft niedriger aus, als der tatsächliche Marktwert, der beispielsweise beim Verkauf einer Immobilie, einer Beteiligung oder von Fondsanteilen auf dem Markt erzielt werden könnte. Es ergeben sich „stille Reserven“, die jedoch nach dem handlungsleitenden Vorsichtsprinzip keinen Niederschlag im Jahresabschluss finden dürfen. Kommt es zu einer Veräußerung, werden stille Reserven selbstverständlich realisiert und im Jahresabschluss ausgewiesen.

Stille Reserven im Immobilienbestand sind meist nicht sofort zu quantifizieren, da die be-treffenden Vermögensgegenstände in der Regel nicht an einem preisbildenden Markt ge-handelt werden. Es bedürfte jeweils eines eigenständigen – teils aufwändigen – Werter-mittlungsverfahrens. Im Bestand der Finanzanlagen sind stille Reserven ein sehr wichtiger Risikopuffer, denn Kapitalmärkte sind keine „Einbahnstraße“. In günstigen Marktphasen werden stille Reserven aufgebaut. In Zeiten schwächerer Entwicklungen können diese Re-serven auch sehr schnell aufgezehrt werden. Solange diese Schwankung (Volatilität) im Bereich der stillen Reserven geschieht, muss um den Substanzerhalt des Vermögens nicht gefürchtet werden. Wären stille Reserven nicht vorhanden, würde beispielsweise eine un-günstige Kapitalmarktentwicklung dazu führen, dass die Erfüllung wichtiger langfristiger Aufgaben und Verpflichtungen gefährdet wäre. Stille Reserven sind deshalb ein „flüchtiges

JAHRESABSCHLÜSSE

_Grundlagen der Bilanzierung und Bewertung

47JAHRESABSCHLÜSSE

Grundlagen der Bilanzierung und Bewertung_

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Gut“, dem – solange der betreffende Vermögensgegenstand im Eigentum der Körperschaft gehalten werden soll – keine substantielle Bedeutung zukommt. Die im Anlagevermögen (Sach- und Finanzanlagen) einer kirchlichen Körperschaft enthaltenen Vermögensgegen-stände sind in aller Regel gerade dazu bestimmt, dauerhaft und langfristig im Bestand ge-halten zu werden und der Erfüllung der Aufgaben zu dienen.

Neben diesen die Rechnungslegung wesentlich prägenden allgemeingültigen Grundsätzen bestehen ergänzende Vorschriften, die wenige Ausnahmen von den handelsrechtlichen Be-stimmungen festlegen. Diese Abweichungen beziehen sich insbesondere auf die Gliede-rung der Bilanzen und der Ergebnisrechnungen aller Körperschaften, die von den Schemata der §§ 266 und 275 HGB abweichen bzw. um spezifische Posten (z. B. Clearing-Schwan-kungsreserve) ergänzt wurden.

Die wesentlichen grundlegenden Bewertungsmaßstäbe für die Einzelposten der Jahresab-schlüsse werden nachfolgend dargestellt:

SachanlagenDie Bewertung erfolgt auf Basis der Anschaffungs- und Herstellungskosten abzüglich plan-mäßiger Abschreibungen bezogen auf die voraussichtliche Nutzungsdauer der Vermögens-gegenstände und gegebenenfalls außerplanmäßiger Abschreibungen; Grundstücke werden nicht abgeschrieben (§ 253 Absätze 1 und 3 HGB). Bei der Bewertung von Immobilien ergibt sich eine Besonderheit. Im Rahmen der Umstellung des Rechnungswesens zum 01. Januar 2003 musste das Immobilienvermögen neu bewertet werden, da aus der zuvor kameralis-tisch geprägten Rechnungslegung keine adäquaten Buchwerte vorlagen. Sofern Anschaf-fungs- oder Herstellungskosten bekannt waren oder ermittelt werden konnten, wurden die Immobilien mit diesen Werten in die Eröffnungsbilanz aufgenommen. In den Fällen, in denen entsprechend konkrete Angaben nicht verfügbar waren oder nicht ermittelt werden konnten, erfolgte hilfsweise bei Grundstücken eine Bewertung gemäß Bodenrichtwerten und bei Gebäuden auf Basis des Gebäudeversicherungswertes 1914 unter Berücksichtigung des gleitenden Neuwertfaktors (Baupreisindex).

JAHRESABSCHLÜSSE

_Grundlagen der Bilanzierung und Bewertung

49JAHRESABSCHLÜSSE

Grundlagen der Bilanzierung und Bewertung_

Daneben sind teilweise nicht alle beweglichen Vermögensgegenstände, die einen künstle-rischen Wert haben bzw. einem liturgischen Zweck dienen, bilanziert; eine nachträgliche Ein-zelerfassung wäre seinerzeit mit einem zu hohen Aufwand verbunden gewesen. Sämtliche aktuellen Zugänge werden selbstverständlich vollständig entsprechend den handelsrechtli-chen Grundsätzen erfasst.

FinanzanlagenDie Finanzanlagen werden nach dem gemilderten Niederstwertprinzip bilanziert, d. h. im Fal-le einer voraussichtlich dauernden Wertminderung ist eine außerplanmäßige Abschreibung vorzunehmen (§ 253 Absatz 3 Satz 3 HGB). In den ausgewiesenen Werten sind die Finanzan-lagen grundsätzlich zu vollen Anschaffungskosten bilanziert. Die Wertpapiere des Anlagever-mögens sind ausnahmslos zu vollständigen Anschaffungskosten erfasst. Ausnahmen unter den weiteren unter den Finanzanlagen berücksichtigten Posten bilden Beteiligungen, die nicht unter anderen wirtschaftlichen Gesichtspunkten gehalten werden, sowie Darlehens-forderungen, bei denen eine Rückzahlung in der Regel nicht vorgesehen ist (Abschreibungs-darlehen). Diese sind vollständig wertberichtigt. Daneben sind, sofern einzelne Sachverhalte dies erfordern, Einzelwertberichtigungen vorgenommen. Langfristige Forderungen gegen-über Dritten, die un- bzw. niedrig verzinst gewährt wurden, werden zum Abschlussstichtag fristadäquat abgezinst.

Unter den Wertpapieren des Anlagevermögens werden im Wesentlichen Anteile an Wert-papier-Spezialfonds sowie Publikumsfonds ausgewiesen. Diese Fonds unterliegen dem deut-schen Kapitalanlagerecht. Die Anlagen erfolgen risikobewusst, über verschiedene Anlage-klassen hinweg gestreut und berücksichtigen Nachhaltigkeitskriterien.

50 JAHRESABSCHLÜSSE

_Grundlagen der Bilanzierung und Bewertung

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Grundlagen der Bilanzierung und Bewertung_

UmlaufvermögenDie Vermögensgegenstände des Umlaufvermögens – insbesondere Forderungen und son-stige Vermögensgegenstände, die in Einzelfällen der sachverhaltsbezogenen Wertberichti-gung unterliegen, sowie liquide Mittel – sind zum Nennwert erfasst. Darüber hinaus gilt das strenge Niederstwertprinzip, sodass auch voraussichtlich vorübergehende Börsen- bzw. Marktpreisschwankungen zu einer außerplanmäßigen Abschreibung führen (§ 255 Absatz 4 HGB). Außerplanmäßige Abschreibungen aufgrund des strengen Niederstwertprinzips sind in den ausgewiesenen Werten nicht enthalten.

RücklagenNach den haushaltsrechtlichen Vorschriften des Bistums Limburg sind zur Sicherung der Fi-nanzwirtschaft Rücklagen in angemessener Höhe zu bilden (§ 15 Absatz 2 HOBL). Verbind-lich geregelt sind die Bildung einer Betriebsmittelrücklage in Höhe von bis zu 10 Prozent der Gesamterträge des zuletzt festgestellten Budgets und einer Ausgleichsrücklage in Höhe von mindestens 30 Prozent der in der mittelfristigen Planung für die nächsten fünf Jahre ange-setzten durchschnittlichen jährlichen Gesamterträge (§ 15 Absatz 3 HOBL). Diese Rücklagen dienen der Risikovorsorge und der Sicherstellung der Liquidität in Fällen nicht vorhersehbarer Ertragsausfälle oder Aufwandssteigerungen.

Darüber hinaus werden Rücklagen für Investitionen, Rücklagen für Zuschüsse an Dritte, Rücklagen aus Budgetresten und sonstige Rücklagen gebildet, wobei diese entsprechenden Zwecken zugeordnet werden.

Ferner sind für den Versorgungsfonds wichtige Rücklagen gebildet, die zum einem Ergeb-nisschwankungen aus der Anpassung des versicherungsmathematischen Gutachtens aus-gleichen sollen. Daneben werden im Rahmen des Versorgungsfonds „Zinsausgleichsrück-lagen“ ausgewiesen, die eine über den handelsrechtlichen Vorgaben liegende Vorsorge für Altersversorgungsverpflichtungen (Pensionen und Beihilfen) ermöglichen. Die handels-rechtlichen Bewertungsgrundlagen sehen zum 31. Dezember 2015 einen Rechnungszins für Altersversorgungsverpflichtungen von 4,31 % p. a. vor. Die derzeitige Kapitalmarktsituati-on lässt unter Berücksichtigung von wichtigen Risikoabwägungen ordentliche Erträge aus Finanzanlagen in diesem Umfang nicht zu. Daher wurden – zusätzlich zu den nach den handelsrechtlichen Kriterien ermittelten Rückstellungen – Zinsausgleichsrücklagen gebildet, die die Bewertungsdifferenz zwischen dem handelsrechtlichen Rechnungszins von 4,31 % p. a. und einem aus heutiger Sicht wirtschaftlich realistisch erzielbaren Zins von 2,50 % p. a. beinhalten.

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Clearing-SchwankungsreserveFür die direkt und indirekt mit dem auf die Kirchenlohnsteuer bezogenen Clearing-Verfah-ren in Verbindung stehenden finanziellen Risiken ist in der Bilanz ein angemessener Reserve- posten zu bilden (§ 15 Absatz 7 HOBL). Aufgrund der Unsicherheiten der zukünftigen Ent-wicklung wird die Clearing-Schwankungsreserve als eigenständiger Posten zwischen dem Eigen- und Fremdkapital geführt.

SonderpostenDer Sonderposten umfasst zweckgebundene Zuschüsse, die zur Finanzierung der Anschaf-fungs- und Herstellungskosten von Vermögensgegenständen des Anlagevermögens ge-währt wurden. Der Sonderposten wird entsprechend der voraussichtlichen Nutzungsdauer des entsprechenden Vermögensgegenstandes ratierlich aufgelöst.Darüber hinaus bestehen beim Bischöflichen Stuhl zu Limburg Sonderposten aus zweckge-bundenem Vermögen, welche die gewidmeten und damit streng zweckgebundenen Mittel des ehemaligen St. Georgswerks beinhalten. Derzeit werden alle rechtlich unselbststän-digen Rechnungslegungseinheiten sämtlicher diözesaner Körperschaften im Hinblick auf ihre Zweckbindung untersucht. Soweit verbindliche Zweckbindungen bestehen, werden die derzeit noch im Kapital berücksichtigten Beträge künftig in den Sonderposten für zweckge-bundenes Vermögen umgegliedert.

RückstellungenDie Bildung von Rückstellungen erfolgt unter Beachtung der Vorschriften des § 249 HGB. Darüber hinaus wurde im Rahmen der grundsätzlichen Übernahme der Vorschriften des Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes (BilMoG) von dem Beibehaltungswahlrecht der beste-henden Aufwandsrückstellungen Gebrauch gemacht. Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von über einem Jahr werden fristadäquat abgezinst.

JAHRESABSCHLÜSSE

_Grundlagen der Bilanzierung und Bewertung

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Bei der Bemessung der Rückstellungen des Versorgungsfonds für Altersversorgungsverpflich-tungen (Pensionen und Beihilfen) werden erstmals zum 31. Dezember 2015 die handels-rechtlichen Vorschriften (§ 253 Absatz 2 Satz 2 HGB) umfassend angewendet. Die Rückstel-lungen wurden auf der Grundlage externer versicherungsmathematischer Gutachten unter Berücksichtigung eines Rechnungszinses von 4,31 % p. a. bemessen. In der Vergangenheit wurde die Rückstellung noch mit 3,00 % p. a. abgezinst, so dass an dieser Stelle im Sinne einer zusätzlichen und wirtschaftlich begründeten zusätzlichen Vorsorge von den handels-rechtlichen Bestimmungen abgewichen wurde. Diese zusätzliche Vorsorge wird nun in Form von Zinsausgleichsrücklagen dargestellt. Bereits im Jahr 1996 wurde ein buchhalterisch ei-genständiger, jedoch rechtlich unselbstständiger Versorgungsfonds eingerichtet. Aus den Er-trägen des Versorgungsfonds werden die entsprechenden Verpflichtungen bestritten, sodass diese den laufenden Haushalt des Bistums nicht belasten.

VerbindlichkeitenSämtliche Verbindlichkeiten sind, wie handelsrechtlich geboten (§ 253 Absatz 1 Satz 2 HGB), mit ihrem Erfüllungsbetrag angesetzt.

TreuhandvermögenBei dem ausgewiesenen Treuhandvermögen handelt es sich um liquide Mittel Dritter – insbe-sondere von Kirchengemeinden –, die durch das Bistum verwaltet werden. Dem Treuhand-vermögen stehen in gleicher Höhe Treuhandverbindlichkeiten gegenüber.

Eventualverbindlichkeiten aus BürgschaftenDas Bistum Limburg hat zugunsten kirchlicher Körperschaften selbstschuldnerische Bürg-schaften gegenüber Dritten abgegeben. Das in diesem Zusammenhang bestehende finanzi-elle Risiko wird jährlich zum Bilanzstichtag ermittelt und nachrichtlich ausgewiesen.

JAHRESABSCHLÜSSE

Grundlagen der Bilanzierung und Bewertung_

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Jahresabschluss zum 31. Dezember 2015

B ISTUM L IMBURG

KÖRPERSCHAFT DES ÖFFENTL ICHEN RECHTS

B ISTUM L IMBURG

56

AKTIVA 31.12.2015

€ 31.12.2014

A. ANLAGEVERMÖGEN I. Immaterielle Vermögensgegenstände Konzessionen, Schutzrecht u. ä. RechteII. Sachanlagen

1. Unbebaute Grundstücke2. Bebaute Grundstücke und Gebäude

2.1. Tagungszentren und Heime2.2. Verwaltungsgebäude2.3. Wohngebäude2.4. Gemeindehäuser und -zentren2.5. Sonstige Gebäude, Außenanlagen2.6. Bebaute Grundstücke

3. Erbbaugrundstücke4. Technische Anlagen und Maschinen5. Betriebs- und Geschäftsausstattung6. Geleistete Anzahlungen und Anlagen im Bau

III. Finanzanlagen 1. Anteile und Ausleihungen an verbundenen Körperschaften2. Beteiligungen und Ausleihungen an Körperschaften und Einrichtungen, mit denen ein Beteiligungs- verhältnis besteht3. Ausleihungen an Kirchengemeinden und Gesamtverbände4. Ausleihungen an sonstige Rechtsträger5. Wertpapiere des Anlagevermögens6. Sonstige Ausleihungen

501.992,90

1.352.368,78

24.432.934,5719.025.316,88

1.763.843,423.763.323,79

22.773.807,572.734.225,772.236.342,77

72.640,202.567.578,021.235.973,60

81.958.355,37

3.477.527,99

8.252.612,89

2.730.713,224.616.561,40

812.667.252,43598.334,62

832.343.002,55

195.378,03

1.352.368,78

25.229.269,7614.826.148,98

1.761.251,723.875.867,31

23.010.499,742.778.879,922.236.342,77

104.198,702.374.470,482.021.291,78

79.570.589,94

7.552.442,99

9.749.216,84

3.088.707,786.228.888,83

695.189.442,92730.346,33

722.539.045,69

914.803.350,82 802.305.013,66

B. UMLAUFVERMÖGENI. Vorräte

Fertige Erzeugnisse und WarenII. Forderungen und sonst. Vermögensgegenstände

1. Forderungen aus Lieferungen und Leistungen2. Forderungen gegen verbundene Körperschaften3. Forderungen gegen Körperschaften und Einrichtungen mit Beteiligungsverh.4. Forderungen gegen Kirchengemeinden und Gesamtverbände5. Forderungen gegen sonstige Rechtsträger6. Forderungen aus Kirchensteuer7. Sonstige Vermögensgegenstände

III. Kassenbestand, Guthaben bei Kreditinstituten

45.635,32

931.161,112.939.080,74

985.516,48

6.477.925,581.523.758,788.646.194,224.865.748,46

26.369.385,3766.734.826,38

32.947,37

2.523.051,910,00

951.451,03

7.744.670,541.327.685,168.040.404,514.617.147,76

25.204.410,91137.231.368,35

93.149.847,07 162.468.726,63

C. RECHNUNGSABGRENZUNGSPOSTEN 2.168.554,59 2.135.463,82

SUMME AKTIVA 1.010.121.752,48 966.909.204,11

nachrichtlich:Treuhandvermögen 107.655.606,93 106.096.690,75

B ISTUM L IMBURG

_Bilanz

zum 31. Dezember 2015B ILANZ

57

PASSIVA31.12.2015

€31.12.2014

A. KAPITAL I. KapitalII. Stiftungskapital

1. Erstausstattung2. Zustiftungen3. Stiftungskapital aus Ergebnisrücklagen

III. ErgebnisvortragIV. Bilanzergebnis

145.283.649,65

2.244.769,89214.573.796,35

19.604.736,14118.965,60

13.498.668,48

139.725.796,21

2.244.769,89188.509.484,60

10.923.458,442.569.740,686.401.889,59

395.324.586,11 350.375.139,41

B. RÜCKLAGENI. BetriebsmittelrücklageII. AusgleichsrücklageIII. Satzungsgemäße Rücklage

1. Ausgleichrücklage2. Zinsausgleichsrücklage Pensionen3. Zinsausgleichsrücklage Beihilfen

IV. Rücklagen für InvestitionenV. Rücklagen aus Budgetresten u. a.

1. Rücklage aus Budgetresten2. Rücklage für Zuschüsse an Dritte3. Sonstige Rücklagen

24.880.940,0076.199.104,68

13.800.813,5939.673.958,00

7.130.393,0022.524.482,79

14.218.299,0871.674.870,2765.709.312,45

21.824.080,0079.255.964,68

4.987.992,300,000,00

23.638.857,67

12.601.036,7667.541.236,8467.574.962,08

335.812.173,86 277.424.130,33

C. CLEARING-SCHWANKUNGSRESERVE 53.800.000,00 53.800.000,00

D. SONDERPOSTENI. Mittel für Maßnahmen im investiven BereichII. Mittel für sonstige Maßnahmen

5.567.485,7871.803,11

5.470.041,7866.375,36

5.639.288,89 5.536.417,14

E. RÜCKSTELLUNGENI. Rückstellungen für Pensionen und ähnl. VerpflichtungenII. PersonalrückstellungenIII. Sonstige Rückstellungen

122.900.193,3128.061.111,0017.092.011,43

171.886.418,8335.469.629,0017.990.444,31

168.053.315,74 225.346.492,14

F. VERBINDLICHKEITENI. Verbindlichkeiten gegenüber KreditinstitutenII. Verbindlichkeiten aus Lieferungen und LeistungenIII. Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen KörperschaftenIV. Verbindlichkeiten gegenüber Körperschaften und Einrichtungen mit BeteiligungsverhältnisV. Verbindlichkeiten gegenüber Kirchengem. und GesamtverbändenVI. Verbindlichkeiten gegenüber sonstigen RechtsträgernVII. Sonstige Verbindlichkeiten

0,003.597.224,86

10.359.343,71

500.000,00

24.651.843,051.129.841,89

11.167.107,44

2.197,933.174.893,74

15.623.015,62

500.000,00

26.270.939,822.182.761,306.416.068,22

51.405.360,95 54.169.876,63

G. RECHNUNGSABGRENZUNGSPOSTEN 87.026,93 257.148,46

SUMME PASSIVA 1.010.121.752,48 966.909.204,11

nachrichtlich:TreuhandverbindlichkeitenEventualverbindlichkeiten

107.655.606,935.998.886,43

106.096.690,756.224.646,60

B ISTUM L IMBURG

Bilanz_

58

Ergebnis 2015 Ergebnis 2014

€ €

ERTRÄGE 1. Kirchensteuer

1.1. Kirchensteuer aus der Lohnsteuer1.2. Kirchensteuer aus der Einkommensteuer1.3. Sonstige Kirchensteuern

2. Erträge aus Finanzzuweisungen, Zuschüsse, u. Ä.3. Kollekten, Spenden und Beiträge4. Erträge aus Fonds, Sondervermögen und Auflösung von SoPo5. Erstattungen, Gebühren und sonstige Erträge

153.641.464,6740.472.573,38

7.530.809,34201.644.847,39

6.599.830,73718.546,96854.097,70

20.161.886,65

145.323.502,7941.958.635,93

3.271.365,50190.553.504,22

6.349.109,11699.443,70912.004,49

18.806.243,28

229.979.209,43 217.320.304,80

AUFWENDUNGEN1. Personalaufwendungen

1.1. Löhne und Gehälter1.2. Soziale Abgaben1.3. Aufwendungen für Altersvorsorge und Unterstützung1.4. Übrige Personalaufwendungen

2. Abschreibungen auf Sachanlagen und immat. Vermögensgegenstände davon außerplanmäßige Abschreibungen

3. Aufwendungen aus Finanzzuweisungen, Zuschüssen, u. Ä.4. Aufwendungen aus zweckgeb. Mitteln einschl. Einstellung in SoPo5. VDD (überdiözesane Umlage / Finanzausgleich)6. Aufwendungen Kirchensteuer7. Sonstige Aufwendungen

7.1. Aufwendungen für Grundstücke, Gebäude und Inventar7.2. Allgemeine Verwaltungsaufwendungen7.3. Übrige Aufwendungen

63.906.103,8314.317.360,3510.757.062,20

133.297,0889.113.823,46

3.453.639,400,00

91.292.690,33697.121,65

6.838.847,006.169.269,63

9.529.663,6310.501.503,48

112.369,4620.143.536,57

62.271.882,8612.357.251,0512.191.442,26

91.184,5886.911.760,75

3.402.617,150,00

81.767.890,73385.652,08

7.077.387,575.769.737,43

8.589.410,8611.086.672,89

475.842,4720.151.926,22

217.708.928,04 205.466.971,93

OPERATIVES ERGEBNIS I 12.270.281,39 11.853.332,87

für das Jahr 2015

B ISTUM L IMBURG

_Ergebnisrechnung

ERGEBNISRECHNUNG

59

Ergebnis 2015 Ergebnis 2014

€ €

ÜBERTRAG OPERATIVES ERGEBNIS I 12.270.281,39 11.853.332,87

VERÄNDERUNG DER RÜCKLAGEN AUS BUDGETRESTEN U. A.1. Entnahmen aus den Rücklagen aus Budgetresten u. a.2. Zuführungen zu den Rücklagen aus Budgetresten u. a.

23.309.362,1124.238.543,11

13.298.894,2026.993.770,86

-929.181,00 -13.694.876,66

OPERATIVES ERGEBNIS II 11.341.100,39 -1.841.543,79

FINANZERGEBNIS1. Erträge aus Finanzvermögen2. Aufwendungen aus Finanzvermögen

22.498.260,156.286.925,17

17.276.700,0748.075,48

16.211.334,98 17.228.624,59

NEUTRALES ERGEBNIS1. Neutrale Erträge2. Neutrale Aufwendungen

30.736.093,2518.725.548,39

39.323.563,6112.355.056,25

12.010.544,86 26.968.507,36

GESAMTERGEBNIS 39.562.980,23 42.355.588,16

NACHRICHTLICH:ERGEBNISVERWENDUNG1. Zuführung [-] /Entnahme [+] Ausgleichsrücklage /Satzungsgem. Rücklage2. Zuführung [-] /Entnahme [+] Investitionsrücklage3. Zuführung [-] /Entnahme [+] Stiftungskapital

0,000,00

-26.064.311,75

0,00-106.000,00

-35.847.698,57

SALDO ERGEBNISVERWENDUNG -26.064.311,75 -35.953.698,57

BILANZERGEBNIS 13.498.668,48 6.401.889,59

B ISTUM L IMBURG

Ergebnisrechnung_

60

An das Bistum Limburg – Körperschaft des öffentlichen Rechts –, Limburg an der Lahn

Wir haben den Jahresabschluss – bestehend aus Bilanz und Ergebnisrechnung – unter Ein-beziehung der Buchführung des Bistums Limburg – Körperschaft des öffentlichen Rechts –, Limburg an der Lahn, für das Rechnungsjahr vom 1. Januar bis 31. Dezember 2015 geprüft. Die Buchführung und die Aufstellung des Jahresabschlusses in Anlehnung an die deut-schen handelsrechtlichen Vorschriften unter Beachtung der ergänzenden Bestimmungen der Haushaltsordnung des Bistums Limburg (HOBL) sowie der Verwaltungsvorschrift gemäß § 50 der HOBL und der Anweisung des Finanzdezernenten zum Jahresabschluss 2015 liegen nach § 46 Abs. 3 HOBL in der Verantwortung des Finanzdezernenten des Bistums Limburg. Unsere Aufgabe ist es, auf der Grundlage der von uns durchgeführten Prüfung eine Beurteilung über den Jahresabschluss unter Einbeziehung der Buchführung abzugeben.

Wir haben unsere Jahresabschlussprüfung entsprechend § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungs-mäßiger Abschlussprüfung vorgenommen. Danach ist die Prüfung so zu planen und durch-zuführen, dass Unrichtigkeiten und Verstöße, die sich auf die Ordnungsmäßigkeit der Buchführung und den Jahresabschluss wesentlich auswirken, mit hinreichender Sicherheit erkannt werden.

Bei der Festlegung der Prüfungshandlungen werden die Kenntnisse über die Geschäfts-tätigkeit und über das wirtschaftliche und rechtliche Umfeld des Bistums Limburg sowie die Erwartungen über mögliche Fehler berücksichtigt. Im Rahmen der Prüfung werden die Wirksamkeit des rechnungslegungsbezogenen internen Kontrollsystems sowie Nachweise

BESCHE IN IGUNG

B ISTUM L IMBURG

_Bescheinigung

61

für die Angaben in Buchführung und Jahresabschluss überwiegend auf der Basis von Stich-proben beurteilt. Die Prüfung umfasst die Beurteilung der angewandten Bilanzierungsgrund-sätze und der wesentlichen Einschätzungen des Finanzdezernenten des Bistums Limburg so-wie die Würdigung der Gesamtdarstellung des Jahresabschlusses. Wir sind der Auffassung, dass unsere Prüfung eine hinreichend sichere Grundlage für unsere Beurteilung bildet.

Unsere Prüfung hat zu keinen Einwendungen geführt.

Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse entspricht der Jahresabschluss den anzuwendenden Vorschriften.

Köln, 20. Mai 2016

Solidaris Revisions-GmbHWirtschaftsprüfungsgesellschaftSteuerberatungsgesellschaft

Dr. Heinz Joachim Koch Martin TölleWirtschaftsprüfer Wirtschaftsprüfer

B ISTUM L IMBURG

Bescheinigung_

62

VERWENDUNG DER K IRCHENSTEUER IM JAHR 2015

zu 5) Die Betriebskostenzuschüsse an die Kindertageseinrichtungen in Trägerschaft der Katholischen Kirchengemeinden

betragen € 12.398.466. Zum teilweisen Ausgleich der Aufwendungen für Verwaltung und Fachberatung erhält das Bistum

Umlagen der Kommunen von € 5.002.843. In den Darstellungen ist der saldierte Wert von € 7.395.623 enthalten.

Zusammensetzung des Kirchensteueraufkommens Ergebnis 2015 (€)

Laufendes Kirchensteueraufkommen 201.644.847

Auflösung nicht benötigter Vorsorge im Rahmen des Clearings 23.278.139

Zahlungsverpflichtung im Rahmen der Clearingabrechnung 2011 -5.601.600

GESAMTSUMME 219.321.386

B ISTUM L IMBURG

_Verwendung der Kirchensteuer

14,1%

B

9,4%

C

7,0%

D

E

4,7%F

3,1%G

2,8%H

2,8%

I

1,6%

J

0,1%

1

26,2%

2

25,2%

3

22,7%

4

9,6%

5

6,2%

66,4%

7

3,2%

8

0,4%

A

63

Bereich

Zuschussbedarf

gem.

Ergebnis 2015

Anteil an Ges.-Summe

2015%

A Seelsorge in den Pfarreien (einschl. Kindertageseinrichtungen) 119.118.371 54,3

1 Mittel zur nachhaltigen Finanzierung kirchengemeindlicher Baumaßnahmen

31.219.547 26,2

2 Schlüssel-, Bedarfs- und Sonderzuweisungen an Kirchengemeinden (ohne Kitas)

30.074.946 25,2

3 Personalaufwendungen Geistliche / Pastorale Mitarbeiter/-innen in den Gemeinden

26.996.952 22,7

4 Zuschüsse zu Baumaßnahmen der Kirchengemeinden 11.472.050 9,6

5 Verwaltungsdienstleistungen für Kirchengemeinden oder Sonstiges

7.576.808 6,4

6 Betriebskostenzuschüsse Tageseinrichtungen für Kinder 7.395.623 6,2

7 Gemeinden von Katholiken anderer Muttersprache 3.859.627 3,2

8 Zuweisungen an Gesamtverbände 522.816 0,4

B Immobilien, Infrastruktur, Leitung, zentrale Aufgaben, Verwaltung und synodale Arbeit

31.000.073 14,1

C Schule und Bildung 20.533.900 9,4

D Soziale Aufgaben 15.274.024 7,0

E Überdiözesane Aufgaben und Weltkirche 10.360.827 4,7

F Seelsorge in besonderen Situationen / überpfarrliche Seelsorge / Bezirke (Krankenhaus- und Notfallseelsorge, Katholische Bezirksbüros etc.)

6.847.782 3,1

G Kinder-, Jugend- und Familienarbeit (ohne Kindertageseinrichtungen) 6.229.852 2,8

H Verwaltungsgebühren für Kirchensteuereinzug 6.169.270 2,8

I Liturgie, Kirchenmusik, Museen, Kultur 3.458.718 1,6

J Sonstige Bereiche 328.569 0,1

GESAMTFINANZIERUNGSBEDARF AUS KIRCHENSTEUERMITTELN 219.321.386 100,0

B ISTUM L IMBURG

Verwendung der Kirchensteuer_

VERWENDUNG DER K IRCHENSTEUER IM JAHR 2015

64

VORSORGE

Gebundenes Vermögen schafft Vorsorge

Der Trend der langfristigen Kirchensteuerentwicklung ist eindeutig und unumkehrbar, gleichzeitig bestehen erhebliche Herausforderungen in vielen Bereichen, gerade im Hin-blick auf den Personalbestand und die vorhandenen Immobilien. Deshalb setzt das Bistum Limburg seit vielen Jahren auf eine konservative Haushaltspolitik und den konsequenten Aufbau von finanziellen Reserven. Ziel war, ist und bleibt es, wichtige Aufgabenbereiche von der Kirchensteuerentwicklung teilweise oder aber ganz unabhängig zu machen bzw. für anstehende Herausforderungen Vorsorge zu treffen:

• Mit der Einrichtung eines Versorgungsfonds wurde bereits in den 1990er Jahren die Grundlage geschaffen, dass Pensionszahlungen den laufenden Haushalt nicht belasten.

• Durch die Gründung des Eine-Welt-Fonds zur Förderung weltkirchlicher Aufgaben und der Baustiftung zur Förderung von pfarrlichen und nichtpfarrlichen Baumaßnahmen im Bistum soll erreicht werden, dass das Engagement in diesen wichtigen Bereichen zumin-dest teilweise von der Kirchensteuerentwicklung unabhängig gesichert werden kann. Die rechtlich selbstständige Schulstiftung leistet ebenfalls einen Beitrag in diesem Sinne.

• Für wichtige Aufgaben des Bistums, insbesondere im baulichen Bereich und unter beson-derer Berücksichtigung der Bedürfnisse der Kirchengemeinden, wurde zweckgebundene Vorsorge in Form von Rücklagen und Rückstellungen gebildet. Dabei sind die Herausfor-derungen, die sich auf dem Weg hin zu Pfarreien neuen Typs ergeben, besonders im Blick. Anders als bei den stiftungsgebundenen Vermögensbestandteilen, die in ihrer Substanz erhalten bleiben und bei denen nur die Erträge verwendet werden sollen, werden die Baurücklagen im Rahmen der Gesamtplanung aller Bau- und Instandhaltungsmaßnahmen eingesetzt.

Nicht zuletzt wurde auch das allgemeine Vermögen des Bistums nachhaltig aufgebaut, um aus der wirtschaftlichen Kernsubstanz heraus eigene Erträge zu erwirtschaften, die rückläu-fige Kirchensteuern zumindest teilweise kompensieren können.

B ISTUM L IMBURG

_Vorsorge

65

Die vorhandenen Vermögenswerte sind daher zum allergrößten Teil nicht allgemein disponi-bel, sondern ihnen stehen konkrete Verpflichtungen oder Zweckbindungen gegenüber, die hier exemplarisch dargestellt werden sollen. Es werden Bereiche aufgezeigt, in denen das Bistum langfristige Vorsorge betreibt. Die Darstellung folgt sachlichen Zweckbindungen und nicht dem konkreten bilanziellen Ausweis, der sich aus handels- und haushaltsrechtlichen Vorgaben ergibt.

VersorgungsfondsT€ 205.381

BaustiftungT€ 205.805

T€ 53.800

Clearing-Schwankungsreserve

T€ 67.551

Mittel für Baumaßnahmen des Bistums und nichtpfarrlicher Rechtsträger

T€ 101.080

haushaltsrechtliche

Rücklagen für unvorhersehbare Ereignisse

Mittel für Baumaßnahmender Kirchengemeinden

T€ 73.700

T€ 33.330

Eine-Welt-Fonds

B ISTUM L IMBURG

Vorsorge_

66

67

Jahresabschluss zum 31. Dezember 2015

B ISCHÖFL ICHER STUHL ZU L IMBURG

KÖRPERSCHAFT DES ÖFFENTL ICHEN RECHTS

B ISCHÖFL ICHER STUHL ZU L IMBURG

68

AKTIVA

31.12.2015€

31.12.2014€

A. ANLAGEVERMÖGEN I. Sachanlagen

1. Unbebaute Grundstücke2. Bebaute Grundstücke und Gebäude

2.1. Tagungszentren und Heime2.2. Verwaltungsgebäude2.3. Wohngebäude2.4. Kindertagesstätten2.5. Sonstige Gebäude, Außenanlagen2.6. Bebaute Grundstücke

3. Erbbaugrundstücke4. Technische Anlagen und Maschinen5. Betriebs- und Geschäftsausstattung6. Geleistete Anzahlungen und Anlagen im Bau

II. Finanzanlagen 1. Beteiligungen und Ausleihungen an Rechtsträgern mit Beteiligungsverhältnis2. Ausleihungen an Kirchengemeinden und Gesamtverbände3. Ausleihungen an sonstige Rechtsträger4. Wertpapiere des Anlagevermögens

2.317.421,82

132.124,993.770.850,17

13.136.201,1870.424,96

22.514.556,935.605.725,891.053.762,25

8.650,561.340.429,59

184.188,5150.134.336,85

569.516,80

122.533,363.077.550,63

19.500.329,7523.269.930,54

2.317.421,82

155.796,033.807.368,09

13.601.774,7472.559,04

23.071.432,305.605.725,891.053.762,25

9.288,561.473.296,90

95.513,2051.263.938,82

594.360,50

446,34249.409,66

17.713.393,2418.557.609,74

73.404.267,39 69.821.548,56

B. UMLAUFVERMÖGENI. Forderungen und sonst. Vermögensgegenstände

1. Forderungen aus Lieferungen und Leistungen2. Forderungen gegen verbundene Körperschaften3. Sonstige Vermögensgegenstände

II. Kassenbestand, Guthaben bei Kreditinstituten

30.856,57555.431,18

3.362.978,913.949.266,663.008.846,09

57.310,88399.074,88

3.485.101,723.941.487,485.916.328,64

6.958.112,75 9.857.816,12

C. RECHNUNGSABGRENZUNGSPOSTEN 56.053,47 56.752,28

SUMME AKTIVA 80.418.433,61 79.736.116,96

nachrichtlich:Treuhandvermögen 425.920,38 454.074,45

B ISCHÖFL ICHER STUHL ZU L IMBURG

_Bilanz

zum 31. Dezember 2015

B ILANZ

69

PASSIVA

31.12.2015€

31.12.2014€

A. KAPITAL I. KapitalII. Stiftungskapital

1. Stiftungskapital Erstausstattung2. Stiftungskapital Zustiftungen3. Stiftungskapital aus Ergebnisrücklagen

III. ErgebnisvortragIV. Bilanzergebnis

38.598.605,25

5.498.648,423.579.043,173.078.154,62

-4.480.990,15-1.575.256,42

52.891.049,37

5.498.648,423.579.043,172.749.467,01

-5.379.699,75715.428,85

44.698.204,89 60.053.937,08

B. RÜCKLAGENI. Rücklagen für InvestitionenII. Rücklagen aus Budgetresten u. a.

1. Rücklage aus Budgetresten2. Sonstige Rücklagen

2.359.000,73

272.069,6948.637,04

2.114.251,90

206.201,48384.464,48

2.679.707,46 2.704.917,86

C. SONDERPOSTENI. Mittel für Maßnahmen im investiven BereichII. Zweckgebundenes Vermögen

2.940.534,9716.483.345,37

2.632.471,330,00

19.423.880,34 2.632.471,33

D. RÜCKSTELLUNGEN Sonstige Rückstellungen 210.273,06 335.434,46

E. VERBINDLICHKEITENI. Verbindlichkeiten gegenüber KreditinstitutenII. Verbindlichkeiten aus Lieferungen und LeistungenIII. Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen KörperschaftenIV. Verbindlichkeiten gegenüber sonstigen RechtsträgernV. Sonstige Verbindlichkeiten

4.123.216,59891.455,87

6.416.608,73666.747,49

1.308.339,18

4.204.150,96298.384,30

7.552.442,99690.107,75

1.264.270,23

13.406.367,86 14.009.356,23

SUMME PASSIVA 80.418.433,61 79.736.116,96

nachrichtlich:Treuhandverbindlichkeiten 425.920,38 454.074,45

B ISCHÖFL ICHER STUHL ZU L IMBURG

Bilanz_

70

Ergebnis 2015€

Ergebnis 2014€

ÜBERTRAG OPERATIVES ERGEBNIS I -1.070.301,66 -436.943,73

III. VERÄNDERUNG DER RÜCKLAGEN AUS BUDGETRESTEN U. A.1. Entnahmen aus den Rücklagen aus Budgetresten u. a.2. Zuführungen zu den Rücklagen aus Budgetresten u. a.

423.707,44340.710,29

82.997,15

166.985,30840.445,81

-673.460,51

OPERATIVES ERGEBNIS II -987.304,51 -1.110.404,24

IV. FINANZERGEBNIS1. Erträge aus Finanzvermögen2. Aufwendungen aus Finanzvermögen

788.670,56349.089,72

1.225.482,88366.134,42

439.580,84 859.348,46

V. NEUTRALES ERGEBNIS1. Neutrale Erträge2. Neutrale Aufwendungen

1.546.347,772.312.755,83-766.408,06

1.360.611,99394.127,36966.484,63

GESAMTERGEBNIS -1.314.131,73 715.428,85

NACHRICHTLICH:ERGEBNISVERWENDUNG1. Zuführung zu InvestitionsrücklagenSaldo Ergebnisverwendung

-261.124,69-261.124,69

0,000,00

GESAMTERGEBNIS NACH

ERGEBNISVERWENDUNG -1.575.256,42 715.428,85

Ergebnis 2015€

Ergebnis 2014€

I. ERTRÄGE 1. Erträge aus Finanzzuweisungen, Zuschüssen, u. Ä.2. Kollekten, Spenden und Beiträge3. Erträge aus Fonds, Sondervermögen und Auflösung von SoPo4. Erstattungen, Gebühren und sonstige Erträge

593.275,790,00

51.736,363.093.298,94

364.482,967.634,23

51.736,363.217.730,20

3.738.311,09 3.641.583,75

II. AUFWENDUNGEN1. Personalaufwendungen

1.1. Löhne und Gehälter1.2. Soziale Abgaben1.3. Übrige Personalaufwendungen

2. Abschreibungen auf Sachanlagen und immat. Vermögensgegenstände davon außerplanmäßige Abschreibungen

3. Aufwendungen aus Finanzzuweisungen, Zuschüssen, u. Ä.4. Aufwendungen aus zweckgeb. Mitteln einschl. Einstellung in SoPo5. Sonstige Aufwendungen

5.1. Aufwendungen für Grundstücke, Gebäude und Inventar5.2. Aufwendungen für pastorale Arbeit5.3. Allgemeine Verwaltungsaufwendungen5.4. Übrige Aufwendungen

29.444,378.031,42

0,0037.475,79

1.228.138,220,00

280.321,11675.598,54

1.959.058,160,00

623.622,724.398,21

2.587.079,09

129.462,4824.890,69

20,00154.373,17

1.228.193,870,00

110.962,170,00

2.143.511,43741,20

439.277,221.468,42

2.584.998,27

4.808.612,75 4.078.527,48

OPERATIVES ERGEBNIS I -1.070.301,66 -436.943,73

_Ergebnisrechnung

für das Jahr 2015

ERGEBNISRECHNUNG

B ISCHÖFL ICHER STUHL ZU L IMBURG

71

Ergebnis 2015€

Ergebnis 2014€

ÜBERTRAG OPERATIVES ERGEBNIS I -1.070.301,66 -436.943,73

III. VERÄNDERUNG DER RÜCKLAGEN AUS BUDGETRESTEN U. A.1. Entnahmen aus den Rücklagen aus Budgetresten u. a.2. Zuführungen zu den Rücklagen aus Budgetresten u. a.

423.707,44340.710,29

82.997,15

166.985,30840.445,81

-673.460,51

OPERATIVES ERGEBNIS II -987.304,51 -1.110.404,24

IV. FINANZERGEBNIS1. Erträge aus Finanzvermögen2. Aufwendungen aus Finanzvermögen

788.670,56349.089,72

1.225.482,88366.134,42

439.580,84 859.348,46

V. NEUTRALES ERGEBNIS1. Neutrale Erträge2. Neutrale Aufwendungen

1.546.347,772.312.755,83-766.408,06

1.360.611,99394.127,36966.484,63

GESAMTERGEBNIS -1.314.131,73 715.428,85

NACHRICHTLICH:ERGEBNISVERWENDUNG1. Zuführung zu InvestitionsrücklagenSaldo Ergebnisverwendung

-261.124,69-261.124,69

0,000,00

GESAMTERGEBNIS NACH

ERGEBNISVERWENDUNG -1.575.256,42 715.428,85

Ergebnisrechnung_

Ergebnis 2015€

Ergebnis 2014€

I. ERTRÄGE 1. Erträge aus Finanzzuweisungen, Zuschüssen, u. Ä.2. Kollekten, Spenden und Beiträge3. Erträge aus Fonds, Sondervermögen und Auflösung von SoPo4. Erstattungen, Gebühren und sonstige Erträge

593.275,790,00

51.736,363.093.298,94

364.482,967.634,23

51.736,363.217.730,20

3.738.311,09 3.641.583,75

II. AUFWENDUNGEN1. Personalaufwendungen

1.1. Löhne und Gehälter1.2. Soziale Abgaben1.3. Übrige Personalaufwendungen

2. Abschreibungen auf Sachanlagen und immat. Vermögensgegenstände davon außerplanmäßige Abschreibungen

3. Aufwendungen aus Finanzzuweisungen, Zuschüssen, u. Ä.4. Aufwendungen aus zweckgeb. Mitteln einschl. Einstellung in SoPo5. Sonstige Aufwendungen

5.1. Aufwendungen für Grundstücke, Gebäude und Inventar5.2. Aufwendungen für pastorale Arbeit5.3. Allgemeine Verwaltungsaufwendungen5.4. Übrige Aufwendungen

29.444,378.031,42

0,0037.475,79

1.228.138,220,00

280.321,11675.598,54

1.959.058,160,00

623.622,724.398,21

2.587.079,09

129.462,4824.890,69

20,00154.373,17

1.228.193,870,00

110.962,170,00

2.143.511,43741,20

439.277,221.468,42

2.584.998,27

4.808.612,75 4.078.527,48

OPERATIVES ERGEBNIS I -1.070.301,66 -436.943,73

B ISCHÖFL ICHER STUHL ZU L IMBURG

72

An den Bischöflichen Stuhl zu Limburg – Körperschaft des öffentlichen Rechts –, Limburg an der Lahn

Wir haben den Jahresabschluss – bestehend aus Bilanz und Ergebnisrechnung – unter Einbeziehung der Buchführung des Bischöflichen Stuhls zu Limburg – Körperschaft des öffentlichen Rechts –, Limburg an der Lahn, für das Rechnungsjahr vom 1. Januar bis 31. Dezember 2015 geprüft. Die Buchführung und die Aufstellung des Jahresabschlusses in Anlehnung an die deutschen handelsrechtlichen Vorschriften unter Beachtung der er- gänzenden Bestimmungen der Verwaltungsvorschrift zur Rechnungslegung und der Anweisung des Apostolischen Administrators zum Jahresabschluss 2015 liegen in der Verantwortung der gesetzlichen Vertreter des Bischöflichen Stuhls. Unsere Aufgabe ist es, auf der Grundlage der von uns durchgeführten Prüfung eine Beurteilung über den Jahres-abschluss unter Einbeziehung der Buchführung abzugeben.

Wir haben unsere Jahresabschlussprüfung entsprechend § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungs-mäßiger Abschlussprüfung vorgenommen. Danach ist die Prüfung so zu planen und durch-zuführen, dass Unrichtigkeiten und Verstöße, die sich auf die Ordnungsmäßigkeit der Buchführung und den Jahresabschluss wesentlich auswirken, mit hinreichender Sicherheit erkannt werden.

Bei der Festlegung der Prüfungshandlungen werden die Kenntnisse über die Geschäfts- tätigkeit und über das wirtschaftliche und rechtliche Umfeld des Bischöflichen Stuhls zu Limburg sowie die Erwartungen über mögliche Fehler berücksichtigt. Im Rahmen der

BESCHE IN IGUNG

_Bescheinigung

B ISCHÖFL ICHER STUHL ZU L IMBURG

73

Prüfung werden die Wirksamkeit des rechnungslegungsbezogenen internen Kontroll- systems sowie Nachweise für die Angaben in Buchführung und Jahresabschluss über- wiegend auf der Basis von Stichproben beurteilt. Die Prüfung umfasst die Beurteilung der an-gewandten Bilanzierungsgrundsätze und der wesentlichen Einschätzungen der gesetzlichen Vertreter sowie die Würdigung der Gesamtdarstellung des Jahresabschlusses. Wir sind der Auffassung, dass unsere Prüfung eine hinreichend sichere Grundlage für unsere Beurteilung bildet.

Unsere Prüfung hat zu keinen Einwendungen geführt.

Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse entspricht der Jahresabschluss den anzuwendenden Vorschriften.

Köln, 20. Mai 2016

Solidaris Revisions-GmbHWirtschaftsprüfungsgesellschaftSteuerberatungsgesellschaft

Dr. Heinz Joachim Koch Martin TölleWirtschaftsprüfer Wirtschaftsprüfer

Bescheinigung_

B ISCHÖFL ICHER STUHL ZU L IMBURG

74

75

Jahresabschluss zum 31. Dezember 2015

L IMBURGER DOMKAPITEL

KÖRPERSCHAFT DES ÖFFENTL ICHEN RECHTS

L IMBURGER DOMKAPITEL

76

AKTIVA

31.12.2015€

31.12.2014€

A. ANLAGEVERMÖGEN I. Sachanlagen

1. Unbebaute Grundstücke2. Bebaute Grundstücke und Gebäude

2.1. Wohngebäude2.2. Sonstige Gebäude, Außenanlagen2.3. Bebaute Grundstücke

3. Betriebs- und Geschäftsausstattung

II. Finanzanlagen 1. Wertpapiere des Anlagevermögens

3.453,75

105.076,19788.752,85

4.602,60473.702,02

1.375.587,41

3.399.418,503.399.418,50

3.453,75

107.858,23810.307,25

4.602,60518.530,16

1.444.751,99

2.500.070,002.500.070,00

4.775.005,91 3.944.821,99

B. UMLAUFVERMÖGENI. Forderungen und sonst. Vermögensgegenstände

1. Forderungen aus Lieferungen und Leistungen2. Forderungen gegen verbundene Körperschaften3. Sonstige Vermögensgegenstände

II. Kassenbestand, Guthaben bei Kreditinstituten

0,000,00

10.285,4710.285,47

296.901,74

112,69205.930,74

10.122,40216.165,83559.465,75

307.187,21 775.631,58

C. AKTIVE RECHNUNGSABGRENZUNGSPOSTEN 700,00 0,00

SUMME AKTIVA 5.082.893,12 4.720.453,57

L IMBURGER DOMKAPITEL

_Bilanz

zum 31. Dezember 2015

B ILANZ

77

PASSIVA31.12.2015

€31.12.2014

A. KAPITAL I. KapitalII. ErgebnisvortragIII. Bilanzergebnis

3.055.399,52456.813,52401.612,03

2.626.154,03429.245,49456.813,52

3.913.825,07 3.512.213,04

B. RÜCKLAGENI. Rücklagen für InvestitionenII. Rücklagen aus Budgetresten u. a.

1. Rücklage aus Budgetresten2. Sonstige Rücklagen

61.000,00

238.290,53142.787,38

61.000,00

199.847,84131.627,38

442.077,91 392.475,22

C. SONDERPOSTENI. Mittel für Maßnahmen im investiven Bereich 534.950,01 575.565,76

534.950,01 575.565,76

D. RÜCKSTELLUNGENI. PersonalrückstellungenII. Sonstige Rückstellungen

121.000,007.000,00

203.400,000,00

128.000,00 203.400,00

E. VERBINDLICHKEITENI. Verbindlichkeiten aus Lieferungen und LeistungenII. Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen KörperschaftenIII. Sonstige Verbindlichkeiten

26.712,3234.770,96

2.556,85

33.687,980,00

3.111,57

64.040,13 36.799,55

SUMME PASSIVA 5.082.893,12 4.720.453,57

L IMBURGER DOMKAPITEL

Bilanz_

78

Ergebnis 2015€

Ergebnis 2014€

ÜBERTRAG OPERATIVES ERGEBNIS I 387.831,96 375.132,11

III. VERÄNDERUNG DER RÜCKLAGEN AUS BUDGETRESTEN U. A.1. Entnahmen aus den Rücklagen aus Budgetresten u. a.2. Zuführungen zu den Rücklagen aus Budgetresten u. a.

74.876,14124.478,83-49.602,69

32.910,7735.937,20-3.026,43

OPERATIVES ERGEBNIS II 338.229,27 372.105,68

IV. FINANZERGEBNIS1. Erträge aus Finanzvermögen2. Aufwendungen aus Finanzvermögen

69.064,410,00

119.746,020,00

69.064,41 119.746,02

V. NEUTRALES ERGEBNIS1. Neutrale Erträge2. Neutrale Aufwendungen

2.927,168.608,81

-5.681,65

10.563,1645.601,34

-35.038,18

GESAMTERGEBNIS 401.612,03 456.813,52

NACHRICHTLICH:ERGEBNISVERWENDUNG1. Zuführung [-] / Entnahme [+] Ausgleichsrücklage2. Zuführung [-] / Entnahme [+] InvestitionsrücklageSaldo Ergebnisverwendung

0,000,000,00

0,000,000,00

BILANZERGEBNIS 401.612,03 456.813,52

Ergebnis 2015€

Ergebnis 2014€

I. ERTRÄGE 1. Erträge aus Finanzzuweisungen, Zuschüssen, u. Ä.2. Kollekten, Spenden und Beiträge3. Erträge aus Fonds, Sondervermögen und Auflösung von SoPo4. Erstattungen, Gebühren und sonstige Erträge

2.012.433,1023.301,89

43.415,75321.757,32

1.818.128,3315.980,94

44.938,93256.859,01

2.400.908,06 2.135.907,21

II. AUFWENDUNGEN1. Personalaufwendungen

1.1. Löhne und Gehälter1.2. Soziale Abgaben1.3. Aufwendungen für Altersversorgung und Unterstützung1.3. Übrige Personalaufwendungen

2. Abschreibungen auf Sachanlagen und immat. Vermögensgegenstände davon außerplanmäßige Abschreibungen

3. Aufwendungen aus Finanzzuweisungen, Zuschüssen, u. Ä.4. Aufwendungen aus zweckgeb. Mitteln einschl. Einstellung in SoPo5. Sonstige Aufwendungen

5.1. Aufwendungen für Grundstücke, Gebäude und Inventar5.2. Aufwendungen für pastorale Arbeit5.3. Allgemeine Verwaltungsaufwendungen5.4. Übrige Aufwendungen

865.955,25221.495,89

2.100,00315,00

1.089.866,14

85.126,190,00

10.902,086.024,81

547.194,4420.446,65

252.012,481.503,31

821.156,88

871.042,14199.940,17

1.238,605.287,42

1.077.508,33

83.317,690,00

7.388,5217.908,54

335.195,7418.345,43

220.939,87170,98

574.652,02

2.013.076,10 1.760.775,10

OPERATIVES ERGEBNIS I 387.831,96 375.132,11

L IMBURGER DOMKAPITEL

_Ergebnisrechnung

für das Jahr 2015

ERGEBNISRECHNUNG

79

Ergebnis 2015€

Ergebnis 2014€

ÜBERTRAG OPERATIVES ERGEBNIS I 387.831,96 375.132,11

III. VERÄNDERUNG DER RÜCKLAGEN AUS BUDGETRESTEN U. A.1. Entnahmen aus den Rücklagen aus Budgetresten u. a.2. Zuführungen zu den Rücklagen aus Budgetresten u. a.

74.876,14124.478,83-49.602,69

32.910,7735.937,20-3.026,43

OPERATIVES ERGEBNIS II 338.229,27 372.105,68

IV. FINANZERGEBNIS1. Erträge aus Finanzvermögen2. Aufwendungen aus Finanzvermögen

69.064,410,00

119.746,020,00

69.064,41 119.746,02

V. NEUTRALES ERGEBNIS1. Neutrale Erträge2. Neutrale Aufwendungen

2.927,168.608,81

-5.681,65

10.563,1645.601,34

-35.038,18

GESAMTERGEBNIS 401.612,03 456.813,52

NACHRICHTLICH:ERGEBNISVERWENDUNG1. Zuführung [-] / Entnahme [+] Ausgleichsrücklage2. Zuführung [-] / Entnahme [+] InvestitionsrücklageSaldo Ergebnisverwendung

0,000,000,00

0,000,000,00

BILANZERGEBNIS 401.612,03 456.813,52

L IMBURGER DOMKAPITEL

Ergebnisrechnung_

Ergebnis 2015€

Ergebnis 2014€

I. ERTRÄGE 1. Erträge aus Finanzzuweisungen, Zuschüssen, u. Ä.2. Kollekten, Spenden und Beiträge3. Erträge aus Fonds, Sondervermögen und Auflösung von SoPo4. Erstattungen, Gebühren und sonstige Erträge

2.012.433,1023.301,89

43.415,75321.757,32

1.818.128,3315.980,94

44.938,93256.859,01

2.400.908,06 2.135.907,21

II. AUFWENDUNGEN1. Personalaufwendungen

1.1. Löhne und Gehälter1.2. Soziale Abgaben1.3. Aufwendungen für Altersversorgung und Unterstützung1.3. Übrige Personalaufwendungen

2. Abschreibungen auf Sachanlagen und immat. Vermögensgegenstände davon außerplanmäßige Abschreibungen

3. Aufwendungen aus Finanzzuweisungen, Zuschüssen, u. Ä.4. Aufwendungen aus zweckgeb. Mitteln einschl. Einstellung in SoPo5. Sonstige Aufwendungen

5.1. Aufwendungen für Grundstücke, Gebäude und Inventar5.2. Aufwendungen für pastorale Arbeit5.3. Allgemeine Verwaltungsaufwendungen5.4. Übrige Aufwendungen

865.955,25221.495,89

2.100,00315,00

1.089.866,14

85.126,190,00

10.902,086.024,81

547.194,4420.446,65

252.012,481.503,31

821.156,88

871.042,14199.940,17

1.238,605.287,42

1.077.508,33

83.317,690,00

7.388,5217.908,54

335.195,7418.345,43

220.939,87170,98

574.652,02

2.013.076,10 1.760.775,10

OPERATIVES ERGEBNIS I 387.831,96 375.132,11

80

An das Limburger Domkapitel – Körperschaft des öffentlichen Rechts – Limburg an der Lahn

Wir haben den Jahresabschluss – bestehend aus Bilanz und Ergebnisrechnung – unter Ein-beziehung der Buchführung des Limburger Domkapitels – Körperschaft des öffentlichen Rechts –, Limburg an der Lahn, für das Rechnungsjahr vom 1. Januar bis 31. Dezember 2015 geprüft. Die Buchführung und die Aufstellung des Jahresabschlusses in Anlehnung an die deutschen handelsrechtlichen Vorschriften unter Beachtung der ergänzenden Be-stimmungen der Haushaltsordnung des Bistums Limburg (HOBL) sowie der Verwaltungs-vorschrift gemäß § 50 der HOBL und der Anweisung des Domdekans zum Jahresabschluss 2015 liegen in der Verantwortung der gesetzlichen Vertreter des Limburger Domkapitels. Unsere Aufgabe ist es, auf der Grundlage der von uns durchgeführten Prüfung eine Beurtei-lung über den Jahresabschluss unter Einbeziehung der Buchführung abzugeben.

Wir haben unsere Jahresabschlussprüfung entsprechend § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungs-mäßiger Abschlussprüfung vorgenommen. Danach ist die Prüfung so zu planen und durch-zuführen, dass Unrichtigkeiten und Verstöße, die sich auf die Ordnungsmäßigkeit der Buchführung und den Jahresabschluss wesentlich auswirken, mit hinreichender Sicherheit erkannt werden.

Bei der Festlegung der Prüfungshandlungen werden die Kenntnisse über die Geschäftstätig-keit und über das wirtschaftliche und rechtliche Umfeld des Limburger Domkapitels sowie die Erwartung über mögliche Fehler berücksichtigt. Im Rahmen der Prüfung werden die Wirksamkeit des rechnungslegungsbezogenen internen Kontrollsystems sowie Nachweise

BESCHE IN IGUNG

L IMBURGER DOMKAPITEL

_Bescheinigung

81

für die Angaben in Buchführung und Jahresabschluss überwiegend auf der Basis von Stich-proben beurteilt. Die Prüfung umfasst die Beurteilung der angewandten Bilanzierungsgrund-sätze und der wesentlichen Einschätzungen der gesetzlichen Vertreter sowie die Würdigung der Gesamtdarstellung des Jahresabschlusses. Wir sind der Auffassung, dass unsere Prüfung eine hinreichend sichere Grundlage für unsere Beurteilung bildet.

Unsere Prüfung hat zu keinen Einwendungen geführt.

Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse entspricht der Jahresabschluss den anzuwendenden Vorschriften.

Köln, 20. Mai 2016

Solidaris Revisions-GmbHWirtschaftsprüfungsgesellschaftSteuerberatungsgesellschaft

Friedrich Dickopp Martin TölleWirtschaftsprüfer Wirtschaftsprüfer

L IMBURGER DOMKAPITEL

Bescheinigung_

82

© C

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es -

foto

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83

Jahresabschluss zum 31. Dezember 2015

SCHULST IFTUNG

DES B ISTUMS L IMBURG

SCHULST IFTUNG DES B ISTUMS L IMBURG

84

AKTIVA

31.12.2015€

31.12.2014€

A. ANLAGEVERMÖGEN I. Finanzanlagen

1. Wertpapiere des Anlagevermögens 39.961.154,9239.961.154,92

24.962.148,9524.962.148,95

39.961.154,92 24.962.148,95

B. UMLAUFVERMÖGENI. Forderungen und sonst. Vermögensgegenstände

1. Forderungen gegen Bistum Limburg

II. Kassenbestand, Guthaben bei Kreditinstituten

10.000.000,0010.000.000,00

1.824.705,281.824.705,28

15.000.000,0015.000.000,001.634.583,731.634.583,73

11.824.705,28 16.634.583,73

SUMME AKTIVA 51.785.860,20 41.596.732,68

SCHULST IFTUNG DES B ISTUMS L IMBURG

_Bilanz

zum 31. Dezember 2015

B ILANZ

85

PASSIVA

31.12.2015€

31.12.2014€

A. KAPITAL I. Stiftungskapital

1. Erstausstattung2. Zustiftungen3. Stiftungskapital aus Ergebnisrücklagen

II. Bilanzergebnis

5.000.000,0044.161.322,07

578.053,83542.079,30

5.000.000,0034.161.322,07

578.053,83818.786,78

50.281.455,20 40.558.162,68

B. RÜCKLAGENI. Sonstige Rücklagen

1. Freie Rücklagen nach § 62 Abs. 1 Nr. 3 AO2. Projektrücklagen nach § 62 Abs. 1 Nr. 1 AO

1.269.610,00232.220,00

998.570,0040.000,00

1.501.830,00 1.038.570,00

D. RÜCKSTELLUNGENI. Sonstige Rückstellungen 2.575,00 0,00

SUMME PASSIVA 51.785.860,20 41.596.732,68

SCHULST IFTUNG DES B ISTUMS L IMBURG

Bilanz_

86

Ergebnis 2015€

Ergebnis 2014€

ERTRÄGE 1. Erträge aus Finanzvermögen,

1.1. Zinserträge Kontokorrentkonto1.2. Ausschüttung Wertpapierfonds1.3. Sonstige Erträge

0,00819.673,61

88,73

156,601.228.132,23

0,00

819.762,34 1.228.288,83

AUFWENDUNGEN1. Vergabe von Stiftungsleistungen2. Zinsaufwendungen3. Sonstige Aufwendungen

626.566,78430,31

6.212,73

309.408,64108,05

0,00

633.209,82 309.516,69

JAHRESERGEBNIS 186.552,52 918.772,14

1. Überschuss Vorjahre2. Zuführung zu den freien Rücklagen nach § 62 Abs. 1 Nr. 3 AO3. Entnahme aus den Projektrücklagen nach § 62 Abs. 1 Nr. 1 AO4. Zuführung zu den Projektrücklagen nach § 62 Abs. 1 Nr. 1 AO

818.786,78-271.040,00

40.000,00-232.220,00

349.408,64-409.394,00

0,00-40.000,00

BILANZERGEBNIS 542.079,30 818.786,78

SCHULST IFTUNG DES B ISTUMS L IMBURG

_Ergebnisrechnung

für das Jahr 2015

ERGEBNISRECHNUNG

87SCHULST IFTUNG DES B ISTUMS L IMBURG

Ergebnisrechnung_

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88 SCHULST IFTUNG DES B ISTUMS L IMBURG

_Bescheinigung

An die Schulstiftung des Bistums Limburg, Limburg an der Lahn

Wir haben den Jahresabschluss – bestehend aus Bilanz und Ergebnisrechnung – unter Ein-beziehung der Buchführung der Schulstiftung des Bistums Limburg, Limburg an der Lahn, für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis 31. Dezember 2015 geprüft. Die Buchführung und die Aufstellung des Jahresabschlusses in Anlehnung an die deutschen handelsrechtlichen Vorschriften sowie die Erhaltung des Stiftungsvermögens und die bestimmungsgemäße Verwendung der Erträge liegen in der Verantwortung der gesetzlichen Vertreter. Unsere Aufgabe ist es, auf der Grundlage der von uns durchgeführten Prüfung eine Beurteilung über den Jahresabschluss unter Einbeziehung der Buchführung, die Erhaltung des Stiftungs-vermögens und die satzungsgemäße Verwendung der Stiftungsmittel abzugeben.

Wir haben unsere Jahresabschlussprüfung entsprechend § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungs-mäßiger Abschlussprüfung vorgenommen. Danach ist die Prüfung so zu planen und durch-zuführen, dass Unrichtigkeiten und Verstöße, die sich auf die Ordnungsmäßigkeit der Buchführung und den Jahresabschluss wesentlich auswirken, mit hinreichender Sicherheit erkannt werden.

Bei der Festlegung der Prüfungshandlungen werden die Kenntnisse über die Geschäftstätig-keit und über das wirtschaftliche und rechtliche Umfeld der Schulstiftung des Bistums Lim-burg sowie die Erwartungen über mögliche Fehler berücksichtigt. Im Rahmen der Prüfung werden die Wirksamkeit des rechnungslegungsbezogenen internen Kontrollsystems sowie Nachweise für die Angaben in Buchführung und Jahresabschluss überwiegend auf der Basis von Stichproben beurteilt. Die Prüfung umfasst die Beurteilung der angewandten Bilanzie-

BESCHE IN IGUNG

89

rungsgrundsätze und der wesentlichen Einschätzungen der gesetzlichen Vertreter sowie die Würdigung der Gesamtdarstellung des Jahresabschlusses. Wir sind der Auffassung, dass unsere Prüfung eine hinreichend sichere Grundlage für unsere Beurteilung bildet.

Unsere Prüfung hat zu keinen Einwendungen geführt.

Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse ent-spricht der Jahresabschluss den anzuwendenden Vorschriften.

Die Prüfung der Erhaltung des Stiftungsvermögens und der satzungsgemäßen Verwendung der Erträge des Stiftungsvermögens entsprechend § 12 Abs. 3 Hessisches Stiftungsgesetz hat keine Einwendungen ergeben.

Köln, 20. Mai 2016

Solidaris Revisions-GmbHWirtschaftsprüfungsgesellschaftSteuerberatungsgesellschaft

Dr. Heinz Joachim Koch Martin TölleWirtschaftsprüfer Wirtschaftsprüfer

SCHULST IFTUNG DES B ISTUMS L IMBURG

Bescheinigung_

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91

04

STAT IST IK92 Kirchliche Statistik

94 Bevölkerungsentwicklung im Bistum Limburg

92

* Die Bevölkerungsdaten liegen noch nicht vor.

STAT IST IK

_Kirchliche Statistik

Kirchliche Statistik

2006 2007 2008 2009 2010 2011 2012 2013 2014 2015

Bevölkerung 2.361.114 2.365.587 2.363.031 2.364.516 2.368.000 2.379.073 2.386.925 2.405.236 2.427.103 *

Mitglieder 682.114 677.961 669.258 662.667 655.564 652.042 648.570 644.074 638.481 635.326

in % der Bevölkerung 28,9 28,7 28,3 28,0 27,7 27,4 27,2 26,8 26,3 *

Kath. anderer Muttersprache 85.397 84.650 83.962 83.578 83.890 85.771 88.754 93.133 97.928 102.007

in % der Mitglieder 12,5 12,5 12,5 12,6 12,8 13,2 13,7 14,5 15,3 16,1

Gottesdienstteilnehmer 91.610 86.796 84.149 79.728 76.356 74.526 73.236 67.198 67.882 63.753

in % der Mitglieder 13,4 12,8 12,6 12,0 11,6 11,4 11,3 10,4 10,6 10,0

Taufen 4.849 4.681 4.808 4.549 4.237 4.284 4.062 4.033 3.917 3.946

Erstkommunion 6.494 6.127 6.054 5.656 5.185 5.299 5.015 4.924 4.872 4.686

Firmungen 4.775 4.462 4.378 3.961 4.502 3.770 4.174 4.294 3.509 3.931

Trauungen 1.303 1.201 1.211 1.299 1.220 1.164 1.156 1.057 1.043 1.098

Bestattungen 6.813 6.808 6.968 6.811 6.762 6.463 6.645 6.825 6.306 6.693

Übertritte 210 157 176 137 126 129 115 111 85 91

Wiederaufnahmen 475 429 409 358 242 312 285 285 223 255

Austritte 2.961 3.416 4.786 4.576 6.291 4.595 4.453 7.980 7.911 6.172

93STAT IST IK

Kirchliche Statistik_

2006 2007 2008 2009 2010 2011 2012 2013 2014 2015

Bevölkerung 2.361.114 2.365.587 2.363.031 2.364.516 2.368.000 2.379.073 2.386.925 2.405.236 2.427.103 *

Mitglieder 682.114 677.961 669.258 662.667 655.564 652.042 648.570 644.074 638.481 635.326

in % der Bevölkerung 28,9 28,7 28,3 28,0 27,7 27,4 27,2 26,8 26,3 *

Kath. anderer Muttersprache 85.397 84.650 83.962 83.578 83.890 85.771 88.754 93.133 97.928 102.007

in % der Mitglieder 12,5 12,5 12,5 12,6 12,8 13,2 13,7 14,5 15,3 16,1

Gottesdienstteilnehmer 91.610 86.796 84.149 79.728 76.356 74.526 73.236 67.198 67.882 63.753

in % der Mitglieder 13,4 12,8 12,6 12,0 11,6 11,4 11,3 10,4 10,6 10,0

Taufen 4.849 4.681 4.808 4.549 4.237 4.284 4.062 4.033 3.917 3.946

Erstkommunion 6.494 6.127 6.054 5.656 5.185 5.299 5.015 4.924 4.872 4.686

Firmungen 4.775 4.462 4.378 3.961 4.502 3.770 4.174 4.294 3.509 3.931

Trauungen 1.303 1.201 1.211 1.299 1.220 1.164 1.156 1.057 1.043 1.098

Bestattungen 6.813 6.808 6.968 6.811 6.762 6.463 6.645 6.825 6.306 6.693

Übertritte 210 157 176 137 126 129 115 111 85 91

Wiederaufnahmen 475 429 409 358 242 312 285 285 223 255

Austritte 2.961 3.416 4.786 4.576 6.291 4.595 4.453 7.980 7.911 6.172

Bevölkerungsentwicklung im Bistum Limburg und Katholikenzahl 2006 - 2015

3.000.000

2.500.000

2.000.000

1.500.000

1.000.000

500.000

0

2006 2007 2008 2009 2010 2011 2012 2013 2014 2015

2.363.114

28,9%

682.114

STAT IST IK

_Bevölkerungsentwicklung im Bistum Limburg

94

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Bevölkerung

Katholiken

Anteil Katholiken

635.326

2.427.103

638.481

26,3%

STAT IST IK

Kirchliche Statistik_

95

2006 2007 2008 2009 2010 2011 2012 2013 2014 2015

95STAT IST IK

Bevölkerungsentwicklung im Bistum Limburg_

NOTIZEN96

Hinweise:

> In dieser Broschüre wird teilweise die Einheit T€ verwendet: T€ 1 entspricht € 1.000.

> Aufgrund kaufmännischer Rundungen können sich in Tabellen und Darstellungen Abweichungen

in Höhe von maximal +/- einer Einheit (T€, Prozent) ergeben.

> Alle verwendeten Zahlen beziehen sich, sofern nicht anders angegeben, auf das Rechnungsjahr 2015.

Impressum

Herausgeber und RedaktionBischöfliches Ordinariat LimburgDezernat Finanzen, Verwaltung und BauRoßmarkt 465549 Limburg

Gordon SobbeckPatrick JungCarsten MangStephan Schnelle

GestaltungAnnika Steininger

FotosBistum Limburg, Sascha Jung, Marcel Schawe,Eckhard Krumpholz

Druck und BindungDruckerei & Werbeservice Böhm, Dornburg

KontaktBischöfliches OrdinariatDezernat Finanzen, Verwaltung und BauRoßmarkt 465549 Limburg

Telefon: 06431 / 295 163Fax: 06431 / 295 305E-Mail: [email protected]

97IMPRESSUM