bilanztheorie ©2012 mag. alexander pointecker. bilanzlehre lückenlose aufzeichnung aller...
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Bilanztheorie
©2012 Mag. Alexander Pointecker
Bilanzlehre
lückenlose Aufzeichnungaller Geschäftsfälle
= Buchführung
31.12.20..Zusammenfassung der Aufzeichnungen
= Bilanz1.1.20..
BilanzAktiva Passiva
Vermögen Kapital
Mittelverwendung Mittelherkunft
Eigenkapital
Fremdkapital
Anlagevermögen
Umlaufvermögen
Bilanzbegriff
• Im engeren Sinn: Gegenüberstellung von Vermögen und Kapital
• Im weiteren Sinn: Bilanz, GuV, Anhang, Lagebericht
Arten der Bilanzen
• Nach der Häufigkeit der Bilanzerstellung:– Jahresbilanzen– Sonderbilanzen (Gründungsbilanz,
Umwandlungsbilanz, Sanierungsbilanz, ...)
• Nach der Rechtsgrundlage– Unternehmensbilanz (nach den §§ des UGB)– Steuerbilanz (nach den §§ des EStG)
Zweck der Bilanz
• Zusammensetzung von Vermögen und Kapital
• Ermittlung des Erfolges
• Aufzeigen der Unternehmensentwicklung
• Grundlage für die Besteuerung
Grundsätze ordnungsmäßiger Bilanzierung
Bilanzwahrheit
Bilanzklarheit und Bilanz-
übersichtlichkeit
Bilanz-verknüpfung
Bilanzvorsicht
Bilanzwahrheit
Die Bilanzpositionen müssen vollständig und richtig ausgewiesen werden.
Bilanzklarheit und -übersichtlichkeit
Klare und übersichtliche Gestaltung der Bilanz und der GuV
Siehe Geschäftsbericht MANNER AG
Aufbau GuV-Rechnung in Staffelform
Betriebserfolg
+ Finanzerfolg
+/- außerordentliches Ergebnis
+/- Steuern vom Einkommen und Ertrag
= Ergebnis der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit (EGT)
= Jahresergebnis
+/- Gewinnverwendung (Rücklagen)
= Bilanzgewinn
Bilanzverknüpfung
Bilanzidentität Bilanzkontinuität
SBK EBK=
Zeitpunktbezogene Bilanzverknüpfung
Zeitraumbezogene Bilanzverknüpfung
Beibehaltung von Bewertungsgrundsätzen und der Gliederung über
die Jahre hinweg
Bilanzvorsicht
Imparitätisches Realisationsprinzip
Gewinne dürfen erst dann angesetzt werden, wenn diese realisiert / verwirklicht wurden.
Verluste, Risiken, Drohende Verluste müssen hingegen angesetzt werden.
=/
Realisationsprinzipien
• Niederstwertprinzip (Vergleich zwischen Anschaffungswert und Teilwert)!
• Höchstwertprinzip (bei Verbindlichkeiten ist verbindlich der höhere Wert anzusetzen)
• Verpflichtung zur Bildung von Rückstellungen (Betrag schätzen nach kaufmännischer Beurteilung)
Zielsetzung der Rechnungslegung
• UGB: – Gläubigerschutz
• Steuerrecht: – Ermittlung der Besteuerungsgrundlagen
Bilanzierungszeitpunkt
• Die Dauer des Geschäftsjahres darf 12 Monate nicht überschreiten
• Bei weniger als 12 Monaten spricht man von einem Rumpfwirtschaftsjahr
• Abschlussstichtag ist der Tag, für den der Jahresabschluss erstellt wird.
Gewinnermittlungsarten
• Durch Betriebsvermögensvergleich, wenn der Unternehmer buchführungs-pflichtig ist
• Durch Einnahmen/Ausgaben-Rechnung
• Durch Besteuerung nach Durchschnitts-sätzen (Pauschalierung)
Wer ist buchführungspflichtig?
Kapital-gesellschaften
(AG, GesmbH, GesmbH&CoKG
Alle anderen Unternehmen (Einzelunternehmen, Personengesellschaften)
Gewerbliche UnternehmenFreie BerufeLand- und Forstwirte
Unabhängig von Größe und Tätigkeit
Umsatzerlöse> 700.000,--
Umsatzerlöse< 700.000,--
Unabhängig von Größe
RechnungslegungspflichtEinnahmen-Ausgaben-Rechnung
Pauschalierung
Was ist die Einnahmen/Ausgaben-Rechnung?
• Vereinfachte Form der Gewinnermittlung
• Durch Gegenüberstellung der Einnahmen und Ausgaben
• Möglich wenn keine Buchführungspflicht besteht!
• Gewinn ergibt sich nach dem Zufluss-Abfluss-Prinzip
Was ist eine Pauschalierung?
• Für Unternehmer aus Gewerbebetrieb oder aus selbständiger Arbeit (Ärzte, Rechtsanwälte, ...)
• Betriebsausgaben werden pauschal mit 12% des Umsatzes angesetzt.
• Zusätzlich dürfen noch spezielle Ausgaben angesetzt werden (Bsp. Handelswaren, Löhne, ...)
• Umsatz darf jedoch € 220.000,-- nicht überschreiten
• Per Verordnung auch für andere Berufsgruppen möglich (z.B. Landwirte !)
Grundsätze der Bewertung
BewertungBewertungs-
stetigkeitGoing-Concern-
Prinzip
Einzelbewertung
VorsichtsprinzipPerioden-richtigkeit
Bilanz-identität
Nicht abnutzbares Anlagevermögen
Ausgangswert Anschaffungswert
Abwertung Bei Dauer: MUSS
Strenges NWP
Ausnahme: Finanzanlagen KANN bei vorübergehender Wertminderung
Gemildertes NWP
Zuschreibung: KANN
Abnutzbares Anlagevermögen
Ausgangswert Buchwert
Abwertung Bei Dauer: MUSS
Strenges NWP
Zuschreibung: KANN
In den Vorjahren gab es eine Teilwertabschreibung
Umlaufvermögen
Ausgangswert Anschaffungswert
Abwertung MUSS
Strenges NWP
Zuschreibung: KANN
Verbindlichkeiten
Ausgangswert Entstehungswert
Abwertung KANN, jedoch nicht unter den Entstehungswert
Zuschreibung: MUSS
Strenges HWP
Privatentnahme
Bewertung immer mit dem Teilwert zum Zeitpunkt der Entnahme
Wiederbeschaffungspreis
Privateinlage
ALTES Wirtschaftsgut
NEUERES Wirtschaftsgut
Grundstück & Gebäude älter als 10 Jahre
sonst. Güter älter als 1 Jahr
Grundstück & Gebäude jünger als 10 Jahre
sonst. Güter jünger als 1 Jahr
TEILWERT
zum Zeitpunkt der Einlage
TEILWERT
zum Zeitpunkt der Einlage, max. den AW