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Protektor Lebensversicherungs-AG / Bericht über die Solvabilität und Finanzlage Seite 1 von 52 Bericht über die Solvabilität und Finanzlage der Protektor Lebensversicherungs-AG 31. Dezember 2016

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Protektor Lebensversicherungs-AG / Bericht über die Solvabilität und Finanzlage Seite 1 von 52

Bericht über die Solvabilität und Finanzlage

der Protektor Lebensversicherungs-AG

31. Dezember 2016

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Protektor Lebensversicherungs-AG / Bericht über die Solvabilität und Finanzlage Seite 2 von 52

Ü B E R B L I C K

Zusammenfassung

A. Geschäftstätigkeit und Geschäftsergebnis

A.1 Geschäftstätigkeit

A.2 Versicherungstechnisches Ergebnis

A.3 Anlageergebnis

A.4 Entwicklung Sonstiges Ergebnis

A.5 Sonstige Angaben

B. Governance-System

B. 1 Allgemeine Angaben zum Governance-System

I. Geschäftsstrategie

II. Organisatorische Rahmenbedingungen

1. Aufbauorganisation

2. Ablauforganisation

3. VMAO

III. Vergütung

IV. Notfallplanung

B. 2 Anforderungen an die fachliche Qualifikation und persönliche

Zuverlässigkeit

B. 3 Risikomanagementsystem einschließlich der

unternehmenseigenen Risiko- und Solvabilitätsbeurteilung

I. Risikostrategie

II. Risikotragfähigkeitskonzept

B. 4 Informationen zum internen Kontrollsystem

I. Internes Steuerungs- und Kontrollsystem

II. Compliance Funktion und Plan

B. 5 Funktion der internen Revision

B. 6 Versicherungsmathematische Funktion

B. 7 Outsourcing

B. 8 Sonstige Angaben

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C. Risikoprofil

C.1 Versicherungstechnisches Risiko

C.2 Marktrisiko

C.3 Kreditrisiko

C.4 Liquiditätsrisiko

C.5 Operationelles Risiko

C.6 Andere wesentliche Risiken

C.7 Sonstige Angaben

D. Bewertung für Solvabilitätszwecke

D.1 Vermögenswerte

D.2 Versicherungstechnische Rückstellungen

D.3 Sonstige Verbindlichkeiten

D.4 Alternative Bewertungsmethoden

D.5 Sonstige Angaben

E. Kapitalmanagement

E.1 Eigenmittel

E.2 Solvenzkapitalanforderung und Mindestkapitalanforderung

E.3 Verwendung des durationsbasierten Untermoduls Aktienrisiko bei der

Berechnung der Solvenzkapitalanforderung

E.4 Unterschiede zwischen der Standardformel und etwa verwendeten

internen Modellen

E.5 Nichteinhaltung der Mindestkapitalanforderung und Nichteinhaltung der

Solvenzkapitalanforderung

E.6 Sonstige Angaben

Anlagen:

- Anlage 1: Zuordnung von Schlüsselfunktionen

- Anlage 2: Meldeformulare zur Offenlegung

- Anlage 3: Aktionäre

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Zusammenfassung

Nachfolgend wird zur Solvabilität und zur Finanzlage der Protektor Lebensversicherungs-AG

zum 31. Dezember 2016 Bericht erstattet. Neben den finanziellen Kennzahlen wird dabei auf

die Grundlagen der Ermittlung und die Unterschiede dieser Kennzahlen nach den

handelsrechtlichen Bilanzierungsgrundsätzen (HGB) und den Bewertungsprinzipien nach

Solvency II eingegangen. Gleichzeitig werden das organisatorische Umfeld und das

Risikomanagementsystem beschrieben, in deren Rahmen die Geschäftsstrategie der

Gesellschaft umgesetzt wird.

Grundlagen der Ermittlung nach Solvency II

Mit Hilfe der Solvency II - Bewertung wird zum Schutz der Versicherungsnehmer die

quantitative Anforderung an die Kapitalausstattung (Solvenzkapitalanforderung, SCR) des

Unternehmens ermittelt. Diese soll gewährleisten, dass ausreichende Eigenmittel vorhanden

sind, um unerwartete Verluste aus Risiken, denen das Unternehmen ausgesetzt ist, tragen

zu können.

Basis für die Ermittlung der zur Abdeckung der Risiken vorhandenen Eigenmittel bildet die

sog. ökonomische Bilanz, die alle Vermögenswerte (Aktiva) und Verpflichtungen (Passiva) -

bewertet zu Marktwerten - enthält. Aus dem Überschuss der Vermögenswerte über die

Verpflichtungen ergeben sich die Eigenmittel. Dabei wird für Verpflichtungen nach Solvency

II ein bester Schätzwert ermittelt. Dieser entspricht dem Barwert des wahrscheinlichkeits-

gewichteten Durchschnitts aller zukünftigen Zahlungsströme, wie Versicherungsprämien, -

leistungen und der mit der Abwicklung verbundenen Aufwendungen. Die Zahlungsströme

werden mit einer von der Europäischen Aufsichtsbehörde für das Versicherungswesen und

die betriebliche Altersversorgung (EIOPA) vorgegebenen Zinsstrukturkurve abgezinst.

Die Berechnung der Solvenzkapitalanforderung erfolgt mittels der Standardformel nach

dem Versicherungsaufsichtsgesetz (VAG). Dabei werden zunächst die Kapitalbedarfe für

einzelne Risikokategorien (d.s. im Wesentlichen Marktrisiken und versicherungstechnische

Risiken) berechnet und dann unter Berücksichtigung von Diversifikationseffekten, die

beispielsweise dadurch auftreten, dass die Versicherten nicht gleichzeitig sterben und länger

leben können, zum Gesamt-SCR zusammengeführt. Dabei ist das Sicherheitsniveau so

gewählt, dass Risiken getragen werden können, die statistisch maximal alle 200 Jahre

eintreten.

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Aus dem Verhältnis der Eigenmittel zum SCR ergibt sich die Bedeckungsquote, die ein

Maß dafür ist, inwieweit das Unternehmen in der Lage ist, seine Risiken abzudecken.

Die nachfolgend detailliert erläuterte Bedeckungsquote zur Solvenzkapitalanforderung (SCR)

ergibt sich zum 31. Dezember 2016 mit 603%. Dabei wurden beim Ansatz der

versicherungstechnischen Rückstellungen die Übergangsmaßnahme nach § 352 VAG

berücksichtigt sowie die Volatilitätsanpassung nach § 82 VAG vorgenommen. Ohne

Berücksichtigung der Übergangsmaßnahme ergibt sich eine Bedeckungsquote zur

Solvenzkapitalanforderung (SCR) von 305%.

Für das Unternehmen wurde zusätzlich untersucht, welche Auswirkungen eine

risikoadäquatere Bewertung von EU-Staatsanleihen hätte. Die SCR-Bedeckungsquote (ohne

Übergangsmaßnahme) würde um 84%-Punkte auf 221% sinken. Auch damit wäre eine

ausreichende Bedeckung gewährleistet.

Zur Berechnung der Werte, die zur Ermittlung der Eigenmittel und Solvenzkapitalanforderung

benötigt werden, verwendet Protektor das vom Gesamtverband der deutschen

Versicherungswirtschaft e.V. (GDV) und der Branche in Zusammenarbeit mit der

Aufsichtsbehörde entwickelte Branchensimulationsmodell, welches von einer Wirtschafts-

prüfungsgesellschaft überprüft wurde.

Dieser Bericht bezieht sich auf die am 31. Dezember 2016 geltende Situation und

Rechtslage. Mögliche Auswirkungen der geplanten Veräußerung des Versicherungs-

geschäftsbetriebs, wie sie durch Presseerklärungen der Gesellschaft im September 2016

und April 2017 mitgeteilt wurden, wurden bei der Berechnung und Darstellung von

Kennziffern in diesem Bericht nicht berücksichtigt. Aufgrund dessen wird ausdrücklich darauf

hingewiesen, dass sich eine Veräußerung des Versicherungsgeschäftsbetriebs wesentlich

auf Prognoserechnungen für die Zukunft und Solvency II-Ergebnisse auswirken wird.

Für die geplante Ausgliederung des Versicherungsbetriebs in eine dadurch neu zu

gründende Gesellschaft und den beabsichtigten Verkauf dieser Gesellschaft gilt jedoch, dass

die Versicherungsbedingungen der Verträge unverändert bleiben und die garantierten

Leistungen und alle bereits zugeteilten Überschussanteile in vollem Umfang erhalten

bleiben. Organisatorisch ergeben sich für die Versicherungskunden ebenfalls kurzfristig

keine Veränderungen. Alle Mitarbeiter des Versicherungsbetriebs gehen auf die neue

Gesellschaft über.

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Alle Ergebnisse in diesem Bericht stehen unter dem Vorbehalt der Prüfung durch die BaFin.

Der Jahresabschluss und die Solvabilitätsübersicht zum 31. Dezember 2016 wurden gemäß

§ 316 HGB bzw. § 35 Abs. 2 VAG durch den Abschlussprüfer geprüft und jeweils mit einem

uneingeschränkten Prüfungsvermerk versehen.

A. Geschäftstätigkeit und Geschäftsergebnis

A.1 Geschäftstätigkeit

Die Protektor Lebensversicherungs-AG (Website: www.protektor-ag.de) hat als freiwillige

Auffanggesellschaft der deutschen Lebensversicherer entsprechend ihrer Satzung und in

Abstimmung mit der Aufsichtsbehörde am 1. Oktober 2003 (wirtschaftlicher Übergang)

wesentliche Teile des Geschäftsbetriebs der Mannheimer Lebensversicherung AG ("MLV")

(im Wesentlichen den Versicherungsbestand, die Kapitalanlagen und die organisatorische

Bestandsverwaltung) übernommen. Auf Grundlage der von der Lebensversicherungs-

wirtschaft abgegebenen Verpflichtungserklärung ist der Geschäftsbetrieb (im Wesentlichen

der Versicherungsbestand und die Kapitalanlagen) mit Finanzmitteln der

Lebensversicherungsbranche saniert worden. Die Verträge werden seither von der Protektor

Lebensversicherungs-AG weitergeführt. Für die Versicherten der Mannheimer

Lebensversicherung AG hat sich nach dem Übergang ihrer Verträge auf Protektor im Grunde

genommen nichts geändert. Die Leistungen für die Altersvorsorge und den Risikoschutz

werden in vollem Umfang garantiert, ebenso die bereits gewährten und den Verträgen

gutgeschriebenen Gewinnbeteiligungen. Vereinbarte Vertragsoptionen, etwa Dynamisier-

ungen und Vertragsanpassungen blieben erhalten. Neugeschäft ist satzungsgemäß ausge-

schlossen.

Der Geschäftsbereich der Gesellschaft betrifft fast ausschließlich Deutschland. In geringem

Umfang wurden 2003 auch von der MLV in Italien und Österreich abgeschlossene Verträge

übernommen.

Die Gesellschaft wird durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht,

Graurheindorfer Str. 108, 53002 Bonn ([email protected] bzw. [email protected]

mail.de); Tel: 0228/4108-0, Fax: 0228/4108-1550 beaufsichtigt. Die Registernummer lautet

1309. Als Abschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2016 ist die Ernst & Young GmbH,

Wirtschaftsprüfergesellschaft, Börsenplatz 1, 50667 Köln beauftragt (www.de.ey.com). Der

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Abschlussprüfer hat dem Jahressabschluss der Gesellschaft zum 31. Dezember 2016 am

12. Mai 2017 einen uneingeschränkten Bestätigungsvermerk erteilt.

Das gezeichnete Kapital ist eingeteilt in 3.200.000 voll eingezahlte, auf den Namen lautende

Stückaktien. Es wird aktuell von 80 deutschen Lebensversicherungsgesellschaften /-nieder-

lassungen und zwei deutschen Pensionskassen gehalten (s. Anlage 3). Der Vorstand ist

ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrates in der Zeit bis zum 30. Juni 2018 das

Grundkapital um bis zu 1,6 Mio. € gegen Bareinlage zu erhöhen (Genehmigtes Kapital).

Wesentliche Geschäftsvorfälle

Dem Ziel der Auffanggesellschaft, den Versichertenbestand weiter zu übertragen, ist die

Gesellschaft deutlich näher gekommen. Grundlage soll eine Ausgliederung des Geschäfts-

betriebs MLV in eine hierdurch neu gegründete Gesellschaft sein. Diese neu gegründete

Gesellschaft soll anschließend an einen Investor veräußert werden.

Die Hauptversammlung von Protektor hat am 16. August 2016 die Ausgliederung zur

Neugründung in eine neue Gesellschaft beschlossen. Die Ausgliederung wurde durch die

Aufsichtsbehörde im Dezember 2016 genehmigt. Eine Eintragung in das Handelsregister ist

bislang noch nicht erfolgt. Dies soll auf Grundlage der Schlussbilanz zum 31. Dezember

2016 erfolgen und im Mai 2017 beantragt werden.

Protektor hat darüber hinaus am 4. April 2017 einen Aktienkaufvertrag mit der Viridium

Holding AG, Neu-Isenburg, geschlossen, nach dem sämtliche Anteile der durch die

Ausgliederung neu gegründeten Gesellschaft an die Viridium Holding AG verkauft wurden.

Die Viridium Gruppe konzentriert sich auf die Verwaltung geschlossener Lebensver-

sicherungsbestände. Voraussetzung für den Vollzug des Verkaufs ist insbesondere die

Eintragung der neuen Gesellschaft im Handelsregister und die Freigabe des Erwerbs durch

die Aufsichtsbehörde.

Die Hauptversammlung von Protektor hat am 16. Mai 2017 dem Verkauf zugestimmt.

Es wird erwartet, dass der Verkauf des Geschäftsbetriebs MLV Mitte 2017 vollzogen werden

wird.

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A.2 Versicherungstechnisches Ergebnis

Die Protektor Lebensversicherungs-AG betreibt das Lebensversicherungsgeschäft in den

Versicherungsarten Kapitalversicherung, Vermögensbildungsversicherung, Risikolebens-

versicherung, Rentenversicherung, Berufsunfähigkeits- und Erwerbsunfähigkeits-

versicherung, Unfalltodversicherung und Fondsgebundene Rentenversicherung. Für Zwecke

der Berichterstattung nach Solvency II sind diese aufsichtsrechtlich in zwei Geschäftsbe-

reiche "Versicherung mit Überschussbeteiligung" und "Krankenversicherung nach Art Leben"

aufzuteilen. Unter 'Krankenversicherung nach Art der Leben' fallen ausschließlich die im

Bestand befindlichen selbständigen Berufsunfähigkeits- und Erwerbsunfähigkeitsversich-

erungen. Alle anderen Versicherungsarten inkl. der Berufsunfähigkeits- und Erwerbsunfähig-

keitsversicherungen, die als Zusatzversicherung abgeschlossen wurden, werden als

'Versicherung mit Überschussbeteiligung' ausgewiesen. Die Zuordnung zu den Geschäftsbe-

reichen hat keinen Einfluss auf die im Rahmen der Deklaration zu gewährende Über-

schussbeteiligung; diese gilt insgesamt für alle Versicherungsarten. Auch erfolgt hinsichtlich

der Steuerung des Gesamtgeschäfts und der Ergebnissteuerung keine Separierung

hinsichtlich der beiden Geschäftsbereiche.

Die im Rahmen von Solvency II geforderte Unterteilung nach Geschäftsbereichen wird für

die Darstellung und den Ausweis in den Meldeformularen lediglich rein technisch

durchgeführt (s. Anlage S.05.01). Da die beiden Geschäftsbereiche inhaltlich und strategisch

untrennbar verbunden sind - es gibt nur einen gemeinsamen Kapitalanlagebestand und eine

gemeinsame Rückstellung für Beitragsrückerstattung "RfB" -, erfolgen alle Ergebniser-

mittlungen, die im Folgenden aufgeführt werden, ausschließlich für den Gesamtbestand

("Gesamt").

Der Anteil der im Ausland abgeschlossenen Verträge ist vernachlässigbar (<0,5%) und in

den dargestellten Ergebnissen aus Übersichtsgründen jeweils enthalten. Ein materielles

Einzelrisiko hieraus besteht aus Sicht der Gesellschaft nicht.

Im Jahr 2016 betrugen die gebuchten Bruttobeiträge 78.732 Tsd. € (i. V. 84.119 Tsd. €). Die

Protektor Lebensversicherungs-AG erbrachte im Geschäftsjahr Versicherungsleistungen in

Höhe von 158.130 Tsd. € (i. V. 165.479 Tsd. €), davon für Rückkäufe 10.497 Tsd. € (i. V.

11.378 Tsd. €). Insgesamt fielen Aufwendungen in Höhe von 14.018 Tsd. € (i.V. 14.401

Tsd. €) an. Die versicherungstechnischen Rückstellungen verminderten sich brutto um 6.236

Tsd. € (i.V. 3.841 Tsd. €) und netto um 6.478 Tsd. € (i.V. 2.762 Tsd. €). Das Kapital-

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anlageergebnis, welches für Lebensversicherungsunternehmen Teil des versicherungstech-

nischen Ergebnisses ist, ist unter A.3. dargestellt.

Das versicherungstechnische Ergebnis für eigene Rechnung beträgt 10.413 Tsd. € (i. V.

3.458 Tsd. €). Die Erhöhung resultiert überwiegend aus einem höheren Kapitalanlagen-

ergebnis und einem günstigen Schadenverlauf.

In 2016 werden vom Ergebnis der Gesellschaft 5.602 Tsd. € (i. V. 1.830 Tsd. €) der RfB

zugeführt.

Versicherungstechnisches Ergebnis (inkl. Kapitalanlagenergebnis):

31.12.2016

Tsd. € 31.12.2015

Tsd. € Veränderung

Tsd. €

Gesamt Geschäftsbereiche 10.413 3.458 6.955

Näheres zu den Werten enthält Anlage S.05.01.

A.3 Anlageergebnis

Die Protektor Lebensversicherungs-AG verfolgt nach wie vor einen strikt risikoaversen

Investitionsansatz. Die Kapitalanlagen sind in öffentliche Anleihen, Pfandbriefe und

festverzinsliche Wertpapiere mit Investmentgrade-Rating im Euro-Währungsraum investiert.

Das Wertpapierportfolio ist ferner nach Emittenten, Ratingklassen und Regionen breit

diversifiziert. Zur Struktur der Vermögenswerte verweisen wir auf die Meldeformulare

(Anlage 2: S.02.01) sowie Kapitel D.1.

31.12.2016

Tsd. € 31.12.2015

Tsd. € Veränderung

Tsd. €

Kapitalanlageergebnis 101.049 94.199 6.850

Das Kapitalanlageergebnis ist wesentlich beeinflusst durch die sich aus der Deckungs-

rückstellungverordnung (DeckRV) ergebende Notwendigkeit zur Bildung einer Zinszusatz-

rückstellung zur jederzeitigen Erfüllbarkeit der versicherungstechnischen Zinsverpflichtun-

gen. Der Aufwand hierfür beträgt in 2016 61.962 Tsd. € (i. V. 49.266 Tsd. €).

Die Belastung aus der Zinszusatzrückstellung wird zu wesentlichen Teilen aus der

Realisierung von Bewertungsreserven bei den Kapitalanlagen finanziert. Die Nettover-

zinsung beträgt deshalb 5,6% (i.V. 5,2%). Diesem Ergebnis stehen Aufwendungen für die

Zuführung zur Zinszusatzrückstellung von 3,4% der durchschnittlichen Kapitalanlagen

gegenüber.

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Protektor Lebensversicherungs-AG / Bericht über die Solvabilität und Finanzlage Seite 10 von 52

In den folgenden beiden Tabellen werden für das Berichtsjahr die Erträge und

Aufwendungen des Kapitalanlageergebnisses (ohne Verwaltungsaufwendungen) nach HGB

in TEUR, aufgeschlüsselt nach Vermögenswertklassen, dargestellt.

Kapitalanlageergebnis vor Verwaltungsaufwendungen für eigene Rechnung:

Erträge Tsd. €

Aufwendungen Tsd. €

Veränderung Tsd. €

Staatsanleihen 51.077 27 51.050

Unternehmensanleihen 39.894 100 39.717

Organismen für gemeinsame Anlagen

12.225 0 12.225

davon Spezialfonds 12.225 0 12.225

Gesamt 103.196 127 103.069

Kapitalanlagen für Rechnung und Risiko von Inhabern von Lebensversicherungspolicen:

Erträge Tsd. €

Aufwendungen Tsd. €

Veränderung Tsd. €

Kapitalanlagen für Rechnung und Risiko von Inhabern von Lebensversicherungspolicen

30 401 -371

Die strategische Steuerung der Kapitalanlagen erfolgt im Rahmen eines systematischen

Asset-Liability-Ansatzes unter Beachtung der künftig zu erwartenden versicherungsseitigen

Auszahlungsverpflichtungen. Die dafür erforderliche Liquidität wird sichergestellt, indem

entsprechende Kapitalanlagen mit adäquaten Laufzeiten sowie Termingelder vorgehalten

werden. Auf Grundlage der laufend aktualisierten Cash-Flow-Planungsrechnung ist nicht

davon auszugehen, dass in 2017 zur Deckung der versicherungstechnischen

Zahlungsabflüsse Wertpapierverkäufe erforderlich sind. Eine Realisierung von Bewertungs-

reserven bei attraktiven Marktgegebenheiten zur Optimierung der Kapitalanlagestruktur bzw.

zur Finanzierung der Zinszusatzreserve bleibt vorbehalten.

A.4 Entwicklung Sonstiges Ergebnis

In der folgenden Tabelle werden das sonstige Ergebnis des Berichtsjahrs und des Vorjahres

in Euro nach HGB gegenübergestellt.

31.12.2016 Tsd. €

31.12.2015 Tsd. €

Veränderung Tsd. €

Sonstiges Ergebnis -1.281 2.732 -4.013

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Protektor Lebensversicherungs-AG / Bericht über die Solvabilität und Finanzlage Seite 11 von 52

In dem Ergebnis sind Aufwendungen, die den übrigen Funktionsbereichen nicht zuzuordnen

sind und das Unternehmen als Ganzes betreffen, enthalten. Die Verringerung des sonstigen

Ergebnisses ist wesentlich auf einen einmaligen Ertrag in 2015 zurückzuführen, der aus

einem gewonnenen Prozess um Provisionserstattungen resultierte.

A.5 Sonstige Angaben

Das Ergebnis aus Steuern vom Einkommen und vom Ertrag ist 2016 stark durch die

steuerlichen Betriebsprüfungen 2011 bis 2013 sowie 2014 und 2015 beeinflusst. Die

Anerkennung strittiger Sachverhalte hat 2016 zu Steuerrückzahlungen geführt, die den

Steueraufwand für das reguläre Geschäftsjahresergebnis überlagert haben und einen

Einmaleffekt darstellen.

Weitere andere wesentliche Informationen über Geschäftstätigkeit und Ergebnisse liegen

nicht vor.

B. Governance-System

B. 1 Allgemeine Angaben zum Governance-System

I. Geschäftsstrategie

Protektor ist die private Auffanggesellschaft der deutschen Lebensversicherer. Deren

satzungsgemäße Aufgabe ist es, Bestände Not leidender Lebensversicherer zu über-

nehmen, sie zu sanieren und die Versicherungsverträge bis zu einer Weiterveräußerung

fortzuführen.

Mit Einführung des gesetzlichen Sicherungsfonds beschränkt sich diese Aufgabe auf den

2003 übernommenen Bestand der MLV.

Um die Grundlagen für eine Weiterveräußerung dieses Bestandes zu bilden, wurden

2003/2004 bestehende Bindungen an die Organisation der verbleibenden Mannheimer

Versicherungsgruppe so weit wie möglich beendet. Neu mit Externen abgeschlossene

Dienstleistungsverträge sehen zudem vor, dass für den Fall einer Weiterveräußerung die

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Verträge kündbar sind. Strategisches Ziel war es von Beginn an, den MLV-Bestand wieder

zu veräußern. Zum einen bedarf es langfristig gesehen einer neuen, modernen IT-Plattform,

die eine effiziente Bestandsabwicklung ermöglicht. Zum anderen ist es langfristig gesehen

auch notwendig, den Betrieb von Protektor in eine größere Aufbau- und Ablauforganisation

einzubinden. Nur so ist bis zu vollständigen Beendigung der Abwicklung des MLV-Bestandes

eine ordnungsgemäße Verwaltung der Verträge sichergestellt. Nachdem die

Rahmenbedingungen für eine Veräußerung in der Vergangenheit schwierig waren, haben

sich in jüngerer Zeit durch die strategische Ausrichtung diverser Unternehmen auf die

Etablierung von Run-Off-Plattformen auch im Bereich der Lebensversicherung neue

Chancen ergeben, die Protektor nutzen möchte. Grundvoraussetzung für eine Veräußerung

sind eine ausreichende Absicherung der Versicherungsnehmer nach einem Übergang der

Verträge auf einen Erwerber zur langfristigen Sicherstellung der Garantien, insbesondere

durch eine angemessene Solvabilität und eine hohe operative Stabilität beim Erwerber,

sowie ein angemessener Kaufpreis für den MLV-Bestand.

In der Zeit der eigenen Verwaltung des Versicherungsbestandes gilt als aufsichtsrechtlich

zwingend zu erreichendes Ziel, die Solvabilitätsanforderungen für Lebensversicherungs-

unternehmen zu erfüllen. Dabei gilt vor allem, dass die MIndestkapitalanforderung

(Minimum Capital Requirement) "MCR" und die Solvenzkapitalanforderung (Solvency

Capital Requirement) "SCR" ausreichend bedeckt sein müssen.

II. Organisatorische Rahmenbedingungen

Um die Funktionsfähigkeit des internen Steuerungs- und Kontrollsystems zu gewährleisten,

haben wir hierfür einen organisatorischen Rahmen geschaffen.

1. Aufbauorganisation

Wir haben für alle Bereiche des Unternehmens auf verschiedenen Ebenen Risikoverantwortliche bestellt.

Für alle Risikomanager gibt es im Verhinderungsfall Stellvertreterregelungen.

2. Ablauforganisation

Zur Sicherstellung der Funktionsfähigkeit des internen Steuerungs- und

Kontrollsystems haben wir auch spezielle ablauforganisatorische Vorkehrungen

getroffen. Dies sind insbesondere:

- Wöchentliche Jour Fixe der Führungskräfte

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- Regelmäßige Risikomanagementsitzungen der Führungskräfte

- Verfahrensabläufe für die regelmäßige Kontrolle der wesentlichen Risiken

3. VMAO (Verwaltungs-, Management-, oder Aufsichtsorgans)

Die Geschäftsleitung von Protektor besteht aus einem zweiköpfigen Vorstand. Ein

Vorstandsmitglied ist zum Vorsitzenden des Vorstandes benannt worden. Die

Ressortverteilung im Vorstand ist in nachfolgender Tabelle dargestellt.

Aufgrund der geringen Größe der Gesellschaft und der geringen Tiefe der Hierarchie ist eine

permanente Abstimmung zwischen den Abteilungen und dem Vorstand, aber auch der

beiden Vorstandsmitglieder untereinander gewährleistet.

Der Vorstand berichtet regelmäßig - mindestens vierteljährlich - dem Aufsichtsrat über die

Entwicklung der Gesellschaft. Der Aufsichtsrat befasst sich in mindestens zwei Sitzungen

pro Jahr eingehend mit der aktuellen und zukünftigen Entwicklung, überwacht die Geschäfts-

führung und berät den Vorstand. Der Aufsichtsrat besteht neben dem für das Lebensver-

sicherungsgeschäft zuständigen Geschäftsführer des Gesamtverbandes der deutschen

Versicherungswirtschaft e.V. "GDV" aus (ggf. ehemaligen) Vorstandsmitgliedern anderer

Lebensversicherungsunternehmen, deren Sachkunde im Rahmen ihrer Bestellung durch die

Aufsichtsbehörde bestätigt wurde.

Der Aufsichtsrat setzt sich wie folgt zusammen:

Dr. Michael Renz (Vorsitzender)

Aktuar (DAV), Euskirchen

Marcus Nagel (Stellvertretender Vorsitzender)

Vorstandsvorsitzender der Zurich Deutscher Herold Lebensversicherung AG, Bonn

Jörg Westphal (Vorstandsvorsitzender) Rudolf Geburtig

Rechnungswesen, Controlling, Kapitalanlagen, Revision, Recht, Personal,

Public Relations und Kommunikation, IT, Bestandsverwaltung

Betriebsorganisation, Sicherungsfonds, Aktuariat

Risikomanagement

Gesamtunternehmensbezogenes Risikomanagement

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Protektor Lebensversicherungs-AG / Bericht über die Solvabilität und Finanzlage Seite 14 von 52

Dr. Patrick Dahmen

Mitglied des Vorstandes der AXA Lebensversicherung AG, Köln

Frank-Henning Florian

Vorstandsvorsitzender der R+V Lebensversicherung AG, Wiesbaden

Dr. Maximilian Happacher (ab 15. Februar 2017)

Mitglied des Vorstandes der ERGO Lebensversicherung Aktiengesellschaft, Hamburg

Dr. Johannes Lörper (bis 30. September 2016)

Mitglied des Vorstandes der ERGO Lebensversicherung Aktiengesellschaft, Hamburg

Mitglied des Vorstandes der VICTORIA Lebensversicherung AG, Düsseldorf

Dr. Alf Neumann

Mitglied des Vorstandes der Allianz Lebensversicherungs-Aktiengesellschaft, Stuttgart

Guido Schaefers

Mitglied des Vorstandes der Provinzial Rheinland Lebensversicherung AG, Düsseldorf

Dr. Peter Schwark

Mitglied der Geschäftsführung des Gesamtverbandes der Deutschen

Versicherungswirtschaft e.V. (GDV), Berlin

Dr. Torsten Utecht (bis 31. März 2017)

Mitglied des Vorstandes der Generali Deutschland AG, München

Wesentliche Änderungen des Governance-Systems fanden im Berichtszeitraum nicht statt.

III. Vergütung

Die Vergütungspraxis ist im Rahmen der Unternehmensleitlinien festgelegt. Wesentliche

Punkte hierbei sind die Sicherstellung einer angemessenen Vergütungspraxis, die den

gesetzlichen und aufsichtsbehördlichen Vorgaben gerecht wird, die Vermeidung von

Fehlanreizen, unverhältnismäßig hohe Risiken einzugehen, sowie die Förderung einer

Dienst- und Arbeitsleistung für das Unternehmen, die auf eine angemessene

Berücksichtigung und einen fairen Ausgleich der unter Umständen unterschiedlichen

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Interessen von Anteilseignern, Versicherungsnehmern und Mitarbeitern ausgerichtet ist,

sofern und soweit dies durch eine Festlegung von Vergütungsgrundsätzen möglich ist.

Ziel der Gesellschaft ist die Sanierung von Not leidenden Beständen mit Mitteln der

Lebensversicherungsbranche und die Stabilisierung der finanziellen Situation. Dies begrenzt

die Handlungsoptionen und strategischen Möglichkeiten der für das Unternehmen

handelnden Personen, die üblicherweise Grundlage für die Vereinbarung von variablen

Vergütungsbestandteilen sind. Aufgrund dessen wurden ausschließlich bei einzelnen

Führungskräften Teile der Vergütung als zeitverzögerter Bonus vereinbart, deren Ziel

insbesondere eine gewisse Bindung an das Unternehmen bewirken soll. Ergebnisabhängige

Boni sind aufgrund des satzungsmäßigen Zwecks der Gesellschaft nicht sachgerecht und

wurden deshalb nicht vereinbart.

Da die Gesellschaft nicht tarifgebunden ist, orientiert sich die Geschäftsleitung bei den

jährlichen Gehaltserhöhungen freiwillig am Rahmen, der durch die Tarifvereinbarung fixiert

wird. Dieser Rahmen wird genutzt, um leistungsorientiert und entsprechend der jeweiligen

Gehaltsstruktur individuelle dynamische Erhöhungen und Einmalzahlungen zu gewähren.

Der Betriebsrat wird in die Gespräche zur Gehaltsanpassung eingebunden.

Aus den zuvor genannten Gründen wurde vom Aufsichtsrat bereits 2003 entschieden, mit

dem Vorstand feste Vergütungen zu vereinbaren. Veränderungen orientieren sich an der

tariflichen Gehaltssteigerung im Versicherungsgewerbe. Neben dem Grundgehalt werden

Beiträge für Kranken- und Pflegeversicherungen sowie Altersvorsorgebeiträge geleistet, wie

sie auch für angestellte Mitarbeiter anfallen würden. In einem Fall besteht eine

Betriebsrentenvereinbarung, die die bei Eintritt bei Protektor bestehende Regelung

weitgehend fortsetzt, sowie Erstattungsregelungen für durch den Arbeitsplatz zusätzlich dem

Vorstandsmitglied entstehende Aufwendungen.

Die Vergütung des Aufsichtsrates ist in der Satzung geregelt bzw. wird durch die

Hauptversammlung festgelegt. Die Hauptversammlung 2016 hat dabei den besonderen

zeitlichen Aufwand des Aufsichtsratsvorsitzenden aus dem Verkaufsbemühungen

berücksichtigt. Aufsichtsratsmitglieder, die gleichzeitig aktive Vorstände von

Lebensversicherungsunternehmen sind, haben auf die ihnen zustehende Vergütung

verzichtet.

Wesentliche Transaktionen mit Aktionären, Aufsichtsratsmitgliedern, Vorständen oder

anderen nahestehenden Personen haben im Berichtszeitraum nicht stattgefunden.

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Protektor Lebensversicherungs-AG / Bericht über die Solvabilität und Finanzlage Seite 16 von 52

IV. Notfallplanung

Als Notfall im Sinne unseres Risikomanagements verstehen wir Störfälle und Krisen, in

denen die Kontinuität der wichtigsten Unternehmensprozesse und -systeme nicht mehr

gewährleistet ist und die normalen Organisations- und Entscheidungsstrukturen nicht mehr

ausreichen, um sie zu beherrschen.

Wir haben vorsorglich eine Notfallplanung erstellt, um - soweit möglich - in solchen Fällen

den Schutz von Personen und Sachen zu gewährleisten und die Geschäftstätigkeit wieder

aufzunehmen.

Dabei sind wir uns der Tatsache bewusst, dass einer wirksamen Vorsorge bei bestimmten

Katastrophenszenarien zwangsläufig Grenzen gesetzt sind.

B. 2 Anforderungen an die fachliche Qualifikation und persönliche Zuverlässigkeit

Aufgrund des abnehmenden Bestandes ist auch das Personal über die Zeit entsprechend zu

reduzieren. Der Verbleib bestimmter Schlüsselpersonen bleibt aber nach wie vor wichtig.

Auch muss sich der Personalabbau insgesamt im Einklang mit dem Bestandsabbau

vollziehen. Die Risikoverantwortlichen sind regelmäßig im Gespräch mit den Mitarbeitern,

deren Verbleib wichtig ist (Bindungsgespräche). Es wurde eine "Rund-um-Sachbearbeitung"

im Kundenbereich etabliert, und es findet eine ständige Qualifizierung von Mitarbeitern statt,

um bestehende "Kopfmonopole" abzubauen.

Die Personalplanung erfolgt verstärkt unter Berücksichtigung qualitativer Aspekte. Soweit

sich das altersbedingte Ausscheiden von Schlüsselpersonen nicht durch die weitere

Qualifizierung vorhandener Mitarbeiter ausgleichen lässt, werden im Einzelfall auch Neu-

einstellungen entsprechend qualifizierter oder entwicklungsfähiger Mitarbeiter vorgenommen.

Die fachliche Qualifikation und persönliche Zuverlässigkeit wird dabei unter anderem durch

einen Bewerbungsprozess, durch das Vorliegen eines polizeilichen Führungszeugnisses und

eines medizinischen Gutachtens und durch die Ausfüllung der entsprechenden Merkblätter

für die Vorstände und Träger von Schlüsselfunktionen gewährleistet. Durch eine regel-

mäßige Seminarteilnahme bei Inhabern von Schlüsselfunktionen wird eine stetige Weiter-

bildung vollzogen. Mitglieder der Deutschen Aktuarvereinigung e.V. sind zudem zu einem

Weiterbildungsprogramm verpflichtet. Bei einschneidenden Neuerungen wird das Personal

entsprechend geschult.

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Protektor Lebensversicherungs-AG / Bericht über die Solvabilität und Finanzlage Seite 17 von 52

Bei der Protektor Lebensversicherungs-AG waren im Geschäftsjahr 2016 einschließlich der

leitenden Angestellten durchschnittlich 65 (i.V. 69) Mitarbeiter beschäftigt.

B. 3 Risikomanagementsystem einschließlich der

unternehmenseigenen Risiko- und Solvabilitätsbeurteilung

I. Risikostrategie

Ziel ist, die sich aus unserer Geschäftsstrategie ergebenden Aufgaben bestmöglich zu

erfüllen. Dabei sollen Risiken, die den Bestand des Unternehmens gefährden oder sich

nachhaltig auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage oder die Interessen der

Versicherungsnehmer auswirken, frühestmöglich erkannt und durch unsere Geschäfts-

vorgänge risikoorientiert gesteuert werden. Zu diesem Zweck haben wir ein Risiko-

managementkonzept entwickelt.

Das Risikomanagement liegt in der Gesamtverantwortung des Vorstandes.

Wesentliche Elemente unseres Risikomanagementkonzepts sind:

- Die Etablierung eines Prozesses zur unternehmenseigenen Risiko- und Solvabilitäts-

beurteilung („Own Risk and Solvency Assessment“, ORSA),

- die Entwicklung und regelmäßige Überprüfung eines Risikotragfähigkeitskonzepts,

- die Festlegung von Limiten für Risikopuffer bei den wesentlichen Risikoarten,

- die Festlegung von Schwellenwerten für die Einleitung risikomindernder Maßnahmen,

- die Schaffung organisatorischer Rahmenbedingungen für eine zeitnahe Identifizierung

und Quantifizierung wesentlicher Risiken sowie eine regelmäßige Ermittlung der

Auslastung festgelegter Limite,

- die Etablierung eines internen Steuerungs- und Kontrollsystems,

- die Etablierung eines Prozesses zur Beurteilung des Gesamtsolvabilitätsbedarfs und zur

kontinuierlichen Einhaltung der Solvenzkapitalanforderungen,

- die Einrichtung eines Prozesses zur Feststellung etwaiger signifikanter

Abweichungen vom Risikoprofil, das in der verwendeten Standardformel hinterlegt ist,

- die interne Revision sowie

- die Entwicklung einer unternehmensinternen Risikokultur, bei der Risikomanagement

zum Gegenstand des täglichen Handels aller Mitarbeiter wird.

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Protektor Lebensversicherungs-AG / Bericht über die Solvabilität und Finanzlage Seite 18 von 52

Durch unser Risikomanagementkonzept stellen wir sicher, dass wir im Bedarfsfall frühzeitig

Maßnahmen einleiten können, um Risiken zu minimieren und die Vermögens-, Finanz- und

Ertragslage des Unternehmens zu stabilisieren.

II. Risikotragfähigkeitskonzept

Das Risikotragfähigkeitskonzept sieht einen regelmäßigen Abgleich von Risikoprofil und

Risikodeckungspotenzial vor. Dabei wird unter Risikodeckungspotenzial die Summe der

Mittel verstanden, die im laufenden Geschäftsjahr wie Eigenkapital verfügbar bzw. in

Eigenkapital umwandelbar sind und zu einem Verlustausgleich herangezogen werden

können. Die bilanziellen Ausgleichsmöglichkeiten sind hierbei solange vorhanden, wie die

Erfüllung der Solvabilitätsvorschriften, die Bedeckung des Sicherungsvermögen-Soll und ein

ausreichender Bilanzgewinn gewährleistet sind.

Das Risikodeckungspotenzial wird auf die wesentlichen Risikoarten aufgeteilt, dies sind

- Risiken aus der Versicherungstechnik (Aktuariat),

- Risiken aus Kapitalanlagen (Kapitalanlagemanagement),

- Operationelle Risiken (IT-, Personal- u. sonstige Risiken).

Das Risikokapital je Risikoposition stellt das jeweilige Limit dar.

Die Summe der Limite der einzelnen Risikopositionen entspricht unserem Risikokapital

(unserer Risikotragfähigkeit).

Bei einer Überschreitung von Schwellenwerten besteht für den Risikoverantwortlichen die

Pflicht, den Vorstand zu informieren und in Abstimmung mit diesem Maßnahmen zur

Risikoreduktion zu ergreifen.

Für 2016 ergaben sich bei der Risikokapitalberechnung Limitauslastungen von 0%. Die

Limite stehen also uneingeschränkt zur Risikodeckung zur Verfügung.

Die Berechnung des Risikokapitals/Risikodeckungspotenzials erfolgt jeweils nach Vorliegen

der Projektionsrechnungen im Rahmen des ORSA.

ORSA ist ein integraler Bestandteil der Geschäftsstrategie, der kontinuierlich in die

strategischen Entscheidungen einfließt. Im Rahmen der regelmäßigen ORSA-Berechnungen

werden jährlich die Eigenmittel, die Solvabilitätsanforderung und der Gesamtsolva-

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Protektor Lebensversicherungs-AG / Bericht über die Solvabilität und Finanzlage Seite 19 von 52

bilitätsbedarf ermittelt. Diese liefern wesentliche Informationen zur Risikosituation des Unter-

nehmens und dem sich daraus ergebenden Kapitalbedarf, sowohl zum Betrachtungs-

zeitpunkt als auch für eine vorausschauende Beurteilung.

Dazu wurde im Unternehmen ein ORSA-Prozess installiert. Die Ergebnisse werden im

jährlich erstellten ORSA-Bericht dokumentiert. Der ORSA-Bericht 2016 wurde vom Vorstand

am 24. Juni 2016 an die Aufsichtsbehörde versendet.

Ein nichtregelmäßiger (ad hoc) ORSA war im Geschäftsjahr nicht notwendig.

B. 4 Informationen zum internen Kontrollsystem

I. Internes Steuerungs- und Kontrollsystem

Das Interne Steuerungs- und Kontrollsystem beinhaltet verschiedene Prozesse, die

ineinander greifen und sich insgesamt als Kreislauf darstellen, nämlich die

- Risikoidentifikation,

- Risikoanalyse und -bewertung,

- Risikosteuerung,

- Risikoüberwachung,

- Risikodokumentation und -kommunikation.

Im Sinne der zweiten Säule von Solvency II wurde ein Prozess zur unternehmenseigenen

Risiko- und Solvabilitätsbeurteilung eingerichtet, deren Ziel es ist, bestmöglich die

unternehmensspezifischen Risiken zu erfassen und sicherzustellen, dass die

Solvenzkapitalanforderungen kontinuierlich erfüllt sind.

Bei der Risikosteuerung stehen die wesentlichen Risiken im Vordergrund. Hierbei handelt es

sich um Risiken, die den Bestand des Unternehmens gefährden oder sich nachhaltig auf die

Vermögens-, Finanz- und Ertragslage oder die Interessen der Versicherungsnehmer

auswirken können. Für alle als wesentlich beurteilten Risiken sind konkrete und klar

definierte Kontrollen, Verantwortlichkeiten und Berichtspflichten an den Vorstand festgelegt.

Um zu gewährleisten, dass innerhalb des internen Steuerungs- und Kontrollsystems ein

Überblick über die Gesamtrisikosituation des Unternehmens gegeben ist, erfassen wir

regelmäßig alle risikorelevanten Aufgaben, die im Unternehmen erfüllt werden, an

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zentraler Stelle in einer Gesamtdokumentation "Übersicht über die Risikosteuerung der

einzelnen Bereiche". In dieser Gesamtdokumentation sind bei den risikorelevanten Aufgaben

auch jeweils die Methoden und Verfahren zur Risikosteuerung stichwortartig beschrieben.

Für alle als wesentlich beurteilten Risiken richten wir konkrete und klar definierte

Kontrollen ein. Bezüglich der Kontrollen gibt es eindeutig definierte Verantwortlichkeiten.

Für alle Kontrollen ist ein zeitlicher Turnus festgelegt. Die Durchführung aller Kontrollen

wird dokumentiert, so dass für einen sachverständigen Dritten jederzeit ein Nachweis über

die Durchführung der Kontrolle und deren Ergebnis geführt werden kann.

Wesentliche Instrumente des internen Steuerungs- und Kontrollsystems sind - die Risikomatrix,

- der vierteljährlich erstellte Risikobericht des Kapitalanlagenverwalters hinsichtlich der

unter seinem Management stehenden Kapitalanlagen von Protektor sowie

- die halbjährlich erstellte Asset-Liability-Management-Studie ("ALM-Studie")

- Quartärliche Berichterstattung im Rahmen von Solvency II.

Bezüglich der ALM-Studien haben wir einen Dienstleistungsvertrag mit der Münchener-

Rückversicherungsgesellschaft, Aktiengesellschaft, München ("Munich Re") abgeschlossen,

auf dessen Grundlage die Munich Re jeweils halbjährlich ALM-Studien anfertigt. Die ALM-

Studie basiert grundsätzlich auf handelsrechtlichen Prämissen; einzelne Ergebnisse dieser

Analysen fließen auch in die Solvency II Betrachtung ein.

In der Risikomatrix werden im Hinblick auf die Eintrittswahrscheinlichkeit die Kategorien

"geringe", "mittlere" und "hohe Eintrittswahrscheinlichkeit" unterschieden. Im Hinblick auf die

Schadenshöhe erfolgt eine Kategorisierung nach finanziellen Größenordnungen eines

möglicherweise eintretenden Schadens.

In den Risikoberichten des Vermögensverwalters MEAG MUNICH ERGO

Kapitalanlagegesellschaft mbH (MEAG) werden detailliert Markt-, Kredit- und

Konzentrationsrisiken bei den Kapitalanlagen untersucht und dargestellt.

Mit Hilfe der ALM-Studien der Munich Re, deren Parameter gemeinsam mit Protektor

erarbeitet werden, wird die Kapitalanlagestrategie unter dem Grundsatz der unter-

nehmerischen Vorsicht im Rahmen der Kapitalanlagerichtlinien an die Unternehmens-

ziele und die Risikolage angepasst. Dadurch soll insbesondere sichergestellt werden,

dass in Zukunft grundsätzlich eine positive bzw. ausgeglichene Ergebnislage erzielt wird. Die

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ALM-Studien dienen ferner einer Verifizierung der Cash-Flow-Planungsrechnungen, durch

die ein Cash-Flow-Matching sichergestellt werden soll und Liquiditätsbedeckungsquoten

ermittelt werden können. Als Inputgrößen fließen u. a. realistische Erwartungen bezüglich

der Entwicklung der Kapitalmärkte, der Kapitalanlagestruktur und des versicherungs-

technischen Bestandes ein. Dabei werden die qualitativen und quantitativen Vorgaben der

Anlagerichtlinien berücksichtigt. Die Ergebnisse der Simulationsrechnungen und

Sensitivitätsanalysen geben beispielsweise Auskunft über die zweckmäßige Allokation des

Risikokapitals und die strategische Asset-Allokation. Sie stellen eine wichtige

Entscheidungshilfe für die bilanzielle Steuerung durch den Vorstand dar.

Im Rahmen des quartärlich geforderten Berichtswesens für Solvency II (Berechnung nach

Säule 1) findet eine regelmäßige Überprüfung der Solvenzkapitalanforderungen statt.

Zusätzlich werden grundsätzlich bei den Jahresrechnungen gemäß Säule 1 von Solvency II

Sensitivitätsrechnungen zur besseren Abschätzung der Auswirkungen von Volatilitäten z.B.

bzgl. des Zinses je nach Bedarf geplant.

II. Compliance Funktion und Plan

Die Compliance-Funktion überwacht die Einhaltung aller zu beachtenden Gesetze und

Verordnungen und aller aufsichtsbehördlichen Anforderungen und beurteilt mögliche

Auswirkungen von Änderungen des Rechtsumfeldes und die zugehörigen Risiken, d. h.

Risiken, die aus der Nichteinhaltung externer Anforderungen resultieren und den Bestand

des Unternehmens gefährden oder sich nachhaltig auf die Vermögens-, Finanz- und

Ertragslage oder die Interessen der Versicherungsnehmer auswirken. Für die Einschätzung

der Wesentlichkeit von Risiken werden die unternehmensindividuellen Verhältnisse

berücksichtigt. Reputationsrisiken fließen in die Betrachtung mit ein.

Die Aktivitäten der Compliance-Funktion erfolgen risikoorientiert im Rahmen der

Risikomanagementsitzungen und der regelmäßigen Kontrollen der wesentlichen Risiken

(siehe Abschnitt B. 1 II.). Tätigkeiten und Schwerpunkte sind auch im Compliance-Plan

geregelt.

B. 5 Funktion der internen Revision

Zum Risikomanagementsystem gehört auch die Interne Revision, deren Ergebnisse einen

wichtigen Bestandteil des Risikoidentifikationsprozesses bilden. Im Bereich des

Bestandsmanagements, also der Verwaltung der Versicherungsverträge, bedient sich die

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Protektor Lebensversicherungs-AG für Revisionsaufgaben der Internen Revision eines

Dienstleisters. Im Bereich der Kapitalanlageverwaltung stützt sich die Gesellschaft auf die

Revision ihres Vermögensverwalters. Mit diesem wurde vereinbart, dass die Protektor

Lebensversicherungs-AG sachgerecht in die Revisionstätigkeiten eingebunden wird und

Vorgaben für notwendige Prüfungsbereiche der Revision einbringen kann. Damit ist

sichergestellt, dass die ausgelagerten Geschäftsaktivitäten angemessen in das

Risikomanagementsystem der Gesellschaft integriert sind. Die Objektivität und

Unabhängigkeit sind gewährleistet.

B. 6 Versicherungsmathematische Funktion

Mit der Versicherungsmathematischen Funktion ("VMF") bei Protektor ist das Aktuariat

beauftragt. Die Aufgaben umfassen folgende Punkte:

- Berechnung und Gewährung der Angemessenheit der versicherungstechnischen

Rückstellung,

- Bewertung der Qualität der Daten, die bei der Bewertung zugrunde gelegt werden,

- Vergleich der Schätzwerte mit den Erfahrungswerten und

- Unterrichtung des Verwaltungs-, Management-, oder Aufsichtsorgans über die

Verlässlichkeit und Angemessenheit der Berechnung.

Die Versicherungsmathematische Funktion ist für die Sicherherstellung der Verlässlichkeit

und Angemessenheit der Berechnung der in der Solvabilitätsübersicht aufgeführten

versicherungstechnischen Rückstellungen verantwortlich. Der Berechnungsprozess für die

versicherungstechnischen Rückstellungen ist im Bericht der versicherungsmathematischen

Funktion detailliert beschrieben.

In diesem Zusammenhang werden auch die zugrunde gelegten Verfahren überprüft und ggf.

an veränderte Marktbedingungen angepasst. Dies gilt in gleicher Wiese für die Qualität der

Daten und der angewendeten Schätzungen.

Der Bericht der versicherungsmathematischen Funktion wird jährlich erstellt und dem

Vorstand vorgelegt. Spezielle, über die Anwendung von Rückstellungstransitional und

Volatilitätsanpassung hinaus gehende Maßnahmen zur Sicherstellung der Solvabilitätsquote

waren aus Sicht der VMF im Geschäftsjahr nicht erforderlich.

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B. 7 Outsourcing

Unserer Geschäftsstrategie folgend wurden Funktionen teilweise ausgelagert. Funktionsaus-

gliederungs- bzw. Dienstleistungsverträge haben wir insbesondere abgeschlossen bezüglich

a) unserer Kapitalanlagenverwaltung,

b) unserer IT-Dienstleistungen,

c) der Leistungsbearbeitung bei Berufsunfähigkeitsversicherungen sowie

d) der Internen Revision.

Soweit die Erfüllung unserer Aufgaben Dritten obliegt, haben wir mit diesen vertraglichen

Vereinbarungen getroffen, die es uns ermöglichen, die ausgelagerten Geschäftstätigkeiten in

unser Risikomanagementsystem einzubeziehen.

Für die vorgenannten Auslagerungen a) -c) haben wir jeweils einen Revisionsbeauftragten

bestellt, der sicherzustellen hat, dass auch diese Bereiche einer angemessenen Revision

unterzogen werden.

Zu d) verweisen wir auf Abschnitt B.5.

Alle Dienstleister sind in Deutschland ansässig und unterliegen deutschem Recht.

B. 8 Sonstige Angaben

Aktuell liegen keine anderen wesentlichen Informationen über das Governance-System vor.

C. Risikoprofil

Zur Darstellung unserer Risiken wird im Folgenden pro Risikokategorie eine qualitative

Beschreibung einschließlich der im Berichtszeitraum vorgenommenen Maßnahmen gegeben

und anschließend ein Überblick über die Ergebnisse aus der Standardformel im Rahmen des

Solvency II-Modells dargestellt.

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Protektor Lebensversicherungs-AG / Bericht über die Solvabilität und Finanzlage Seite 24 von 52

C.1 Versicherungstechnisches Risiko

Der Bestand an selbst abgeschlossenen Lebensversicherungen zum 31. Dezember 2016

setzt sich aus 100.092 (Vorjahr: 107.844) Hauptversicherungen (davon 57.278 Kapitalver-

sicherungen, 22.525 Invaliditätsversicherungen, 15.964 Rentenversicherungen und 4.325

Risikolebensversicherungen) und 33.454 (Vorjahr: 36.053) Zusatzversicherungen (davon

25.147 Invaliditäts-, 7.810 Unfall, 361 Risiko- oder Zeitrenten- und 136 Sonstige

Zusatzversicherungen) zusammen.

Zur Senkung des versicherungstechnischen Risikos sind in dem geschlossenen Bestand von

Protektor nur eingeschränkt Maßnahmen möglich. Die Bestandzusammensetzung ist

gegeben, und es kann nicht durch einen Verkauf von risikoärmeren Produkten gegenge-

steuert werden. Die Überschussbeteiligung ist ausgesetzt.

Insgesamt ergibt sich eine Risikominderung jedoch aus dem Bestandsabbau. Dieser führt zu

einer Reduzierung der Kapitalanforderungen aus Risiken, die abhängig von der Bestands-

größe sind (z.B. Kosten, Biometrie).

Versicherungstechnische Risiken können sich auch aus den zufallsbedingten Schwank-

ungen beim Eintritt von Versicherungsfällen ergeben. Zur Begrenzung dieser Risiken sind

geeignete Rückversicherungsverträge abgeschlossen worden.

Grundsätzlich bestehen hinsichtlich des versicherungstechnischen Risikos folgende

wesentliche Risiken:

a) Biometrisches Risiko

Das wesentliche biometrische Risiko entfällt bei Protektor auf den Bestand der

Invaliditätsversicherungen. Es besteht die Gefahr, dass mehr Versicherte invalide werden als

ursprünglich kalkuliert. Es wird jährlich überprüft, ob die Gefahr besteht, dass die zukünftigen

versicherungstechnischen Verpflichtungen durch die dafür vorgesehenen tariflichen

Deckungsrückstellungen und die zukünftigen Beiträge nicht mehr gedeckt sind. Dazu wird

u.a. geprüft, ob die Schadenquote, ermittelt aus dem Verhältnis von Aufwand und Ertrag des

Risikoergebnisses im Invaliditätsbereich, einen Schwellenwert von 90% überschreitet. Die

aktuellste Untersuchung ergab eine Schadenquote deutlich unter dem Schwellenwert.

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Protektor Lebensversicherungs-AG / Bericht über die Solvabilität und Finanzlage Seite 25 von 52

Ein weiteres biometrisches Risiko besteht im Bereich der Rentenversicherungen darin, dass

die Rentenleistungen aufgrund der abnehmenden Sterblichkeitsraten länger als ursprünglich

kalkuliert gezahlt werden müssen. Dafür wird für den Bestand an Rentenversicherungen die

Ergebnisbelastung aus den naturgemäß zunehmenden Sterblichkeitsschwankungen bei

abnehmender Bestandsgröße untersucht. Aufgrund der Ergebnisse dieser Untersuchung

wurde eine Erhöhung der Renten-Deckungsrückstellung vorgenommen. Aktuell beläuft sich

der Erhöhungsbetrag auf 66.151 Tsd. € (Vorjahr: 67.872 Tsd. €).

b) Kostenrisiko

Es besteht das Risiko, dass die tatsächlichen Kosten die einkalkulierten Kosten übersteigen

und die Beitragseinnahmen sowie die Rückstellungsanteile die Kosten somit nicht mehr

decken. Es wird jährlich überprüft, ob die zukünftig prognostizierten Kosten durch

Kostenbeiträge und Rückstellungsanteile gedeckt sind.

In der Vergangenheit wurde der Kostenansatz für die Zukunft als nicht ausreichend

angesehen. Dies war zum einen im hohen Anteil an beitragsfreien Versicherungen

begründet. Zum anderen war der Tatsache Rechnung zu tragen, dass es sich um einen

geschlossenen, auslaufenden Bestand handelt, bei dem die Verwaltungskosten im

steigenden Maße Fixkostencharakter haben. Die Verwaltungskostenrückstellung wurde

daher für den Alt- und Neubestand kollektiv aufgestockt.

Auch im Geschäftsjahr ergab sich in diesem Zusammenhang Handlungsbedarf. Die

zusätzliche Verwaltungskostenreserve wurde daher um 8.542 Tsd. € auf insgesamt 97.245

Tsd. € erhöht.

Berechnung des versicherungstechnischen Risikos gemäß Standardformel

Das versicherungstechnische Risiko setzt sich zusammen aus dem versicherungstech-

nischen Risiko Leben und dem versicherungstechnischen Risiko Kranken. Die Protektor

Lebensversicherungs-AG ist zwar rechtlich gesehen ein reines Lebensversicherungs-

unternehmen, allerdings sind gemäß Anhang I der Delegierten Verordnung (EU) 2015/35

(DVO) Verpflichtungen aus selbständigen Berufsunfähigkeitsversicherungen dem

Geschäftsbereich 29 "Krankenversicherung" zugeordnet und entsprechend im

krankenversicherungstechnischen Risikomodul in der Standardformel zu berücksichtigen.

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Protektor Lebensversicherungs-AG / Bericht über die Solvabilität und Finanzlage Seite 26 von 52

Die Module bestehen aus verschiedenen Stressszenarien, die nachfolgend aufgeführt sind.

Dabei werden für jedes Stressszenario die Eigenmittel aus der resultierenden Stressbilanz

mit den Eigenmitteln aus der Bilanz, welche sich aufgrund der Best-Estimate-Annahmen

(sog. Bester Schätzwert) ergeben, verglichen. Die Minderung der Eigenmittel in der

Stressbilanz gegenüber der Best-Estimate-Bilanz repräsentiert die Auswirkung des

jeweiligen Risikos. Da nur diejenigen Versicherungen gestresst werden sollen, welche zu

einem Anstieg der versicherungstechnischen Rückstellungen ohne Risikomarge führen, wird

bei der einzelnen Stressberechnung aufgrund einer deterministischen Barwertbetrachtung

der Erwartungswertrückstellung zu den Garantiewerten auf niedrigster modellierter Ebene

geprüft, ob der Stressfaktor jeweils bei dieser Gruppe wirkt. Alle Stressszenarien werden

gemäß den Vorgaben der DVO durchgeführt.

Die hierbei für das Risikoprofil geforderte Aufteilung des versicherungstechnischen Risikos in

Leben und Kranken ist im Wesentlichen technisch zu sehen; die unternehmerische

Bewertung erfolgt aufgrund des inhaltlichen und strategischen Zusammenhangs im Rahmen

einer Gesamtbetrachtung. (vgl. auch A.2 Versicherungstechnisches Ergebnis ).

a) Versicherungstechnisches Risiko Leben

In folgender Tabelle wird die Nettokapitalanforderung des Moduls versicherungstechnisches

Risiko Leben mit den zugehörigen Untermodulen dargestellt. Dabei bedeutet "Netto", dass

etwaige Überschussminderungen, die sich aufgrund des Stresses ergeben, berücksichtigt

werden. Die Berechnungen werden ausschließlich mit dem Branchensimulationsmodell des

GDV durchgeführt.

Bei der Berechnung des Kostenrisikos (Kostenstress) werden die Kosten um 10% erhöht

und die Kosteninflationsrate steigt jährlich um einen Prozentpunkt.

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Protektor Lebensversicherungs-AG / Bericht über die Solvabilität und Finanzlage Seite 27 von 52

Der Langlebigkeitsstress hat einen dauerhaften Rückgang der Sterblichkeitsraten um 20%

zur Folge. Dies betrifft hauptsächlich die Rentenprodukte und Berufsunfähigkeits-

zusatzversicherungen(BUZ)-Versicherungen, da die jeweiligen Rentenleistungen länger

bezahlt werden müssen.

Das Stornorisiko besteht aus den Unterrisiken Massenstorno, Stornoanstieg und

Stornorückgang. Es wird dasjenige Unterrisiko als Stornorisiko verwendet, dass zur höchsten

Nettokapitalanforderung führt. Im Stornoanstiegsszenario werden die Stornoraten dauerhaft

um 50% erhöht, jedoch dürfen sie nicht mehr als 100% betragen; im Stornorückgangs-

szenario werden die Stornoraten dauerhaft um 50% gesenkt, jedoch fallen sie nicht unter

20%. Beim Massenstorno werden die Stornoquoten im ersten Jahr so angepasst, dass ca.

40% der Versicherungen, welche auch eine Belastung darstellen, im ersten Jahr beendet

werden. Vom Stornoanstieg und Massenstorno sind hauptsächlich BUZ-Versicherungen

betroffen, da durch einen Wegfall dieser Produkte eine geringere Überschusskraft aufgrund

ausfallender Risikoüberschüsse entsteht. Der Stornorückgang wirkt überwiegend bei

Renten- und kapitalbildenden Lebensversicherungen, da der steigende Zinsaufwand stärker

als die Überschusskraft wiegt. Da der durch den Stornorückgang verursachte Anstieg der

Aufwendungen zu höheren Nettokapitalanforderungen führt als durch das Ausbleiben der

Risikoüberschüsse bei gleichzeitig geringeren Aufwendungen bei den Nettokapitalan-

forderungen beim Stornoanstieg bzw. Massenstorno, ist bei Protektor der Stornorückgang

maßgebend für das Stornorisiko.

Beim Invaliditätsstress erfolgt im ersten Jahr ein Anstieg der Invaliditätsraten um 35%, in

den weiteren Jahren ein Anstieg um 25%. Gleichzeitig ist in allen Jahren ein Rückgang der

Reaktivierungsraten um 20% angesetzt.

Beim Sterblichkeitsrisiko werden die Sterblichkeitsraten dauerhaft um 15% erhöht. Dies

betrifft aufgrund der geringeren Risikoüberschüsse einen Großteil der Risiko-, BUZ- und

kapitalbildenden Versicherungen.

Diese Versicherungen sind auch beim Katastrophenstress betroffen, bei welchem die

Sterblichkeitsraten im ersten Jahr absolut um 0,15 Prozentpunkte erhöht werden.

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Protektor Lebensversicherungs-AG / Bericht über die Solvabilität und Finanzlage Seite 28 von 52

b) Versicherungstechnisches Risiko Kranken

Das versicherungstechnische Risiko Kranken setzt sich aus dem versicherungstechnischen

Risiko Kranken nach Art der Leben und dem Krankenversicherungskatastrophenrisiko

zusammen. Die Stresse wirken sich hier auf die selbständigen BU-Versicherungen aus.

i) Versicherungstechnisches Risiko Kranken nach Art der Leben

In folgender Tabelle wird die Nettokapitalanforderung des Moduls versicherungstechnisches

Risiko Kranken mit den zugehörigen Untermodulen dargestellt. Die Berechnungen werden

ausschließlich mit dem Branchensimulationsmodell des GDV durchgeführt.

Die Stresse erfolgen analog denen des versicherungstechnischen Risikos Leben.

ii) Krankenversicherungskatastrophenrisiko

In folgender Tabelle wird die Nettokapitalanforderung des Moduls Krankenversicherungs-

katastrophenrisiko mit den zugehörigen Untermodulen dargestellt.

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Protektor Lebensversicherungs-AG / Bericht über die Solvabilität und Finanzlage Seite 29 von 52

Das Krankenkatastrophenrisiko setzt sich aus dem Unfallkonzentrations-, dem Pandemie-

und dem Massenunfallrisiko zusammen. Aufgrund der geringen Anzahl an betroffenen

Versicherungen und der geringen Auswirkung auf die Gesamtsolvenzkapitalanforderung

wurde eine Berechnung der Module auf Basis von Untersuchungen im Bestand

vorgenommen.

C.2 Marktrisiko

Es besteht das grundsätzliche Risiko, dass die Verzinsung der Kapitalanlagen zu gering ist,

um die versicherungstechnischen Verpflichtungen in ausreichendem Umfang bedienen zu

können. Gegebenenfalls könnte dabei sogar der Garantiezins nicht mehr erwirtschaftet

werden.

Wir haben daher gemäß § 5 der Deckungsrückstellungsverordnung (DeckRV) eine

Zinszusatzrückstellung in Höhe von insgesamt 191.339 Tsd. € gebildet. Hierbei wurde

bilanziell ein Referenzzins für die Garantieverzinsung von 2,54 % für 15 Jahre für den

Neubestand bzw. 2,15 % jeweils für die Restlaufzeit der Verträge im Altbestand angesetzt.

Storno und Kapitalwahlwahrscheinlichkeiten wurden mit Null angenommen. Hierzu liegt die

entsprechende Geschäftsplangenehmigung der Aufsichtsbehörde vor.

In Bezug auf die Nettoverzinsung besteht insbesondere das Risiko, dass Marktänderungen

(z. B. Zinsänderungen) dazu führen, dass mittel- bis langfristig eine ausreichende Netto-

verzinsung nicht mehr erzielt werden kann.

Um dieses Risiko frühzeitig identifizieren zu können, werden Toleranzwerte für das Markt-,

Kredit- und Konzentrationsrisiko festgelegt. Sie werden dem Vermögensverwalter gemäß

dem Grundsatz der unternehmerischen Vorsicht in den Anlagerichtlinien verbindlich

vorgegeben.

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Im Geschäftsjahr 2016 wurden die vorgegebenen Toleranzwerte eingehalten.

Grundsatz der unternehmerischen Vorsicht

Zwecks Wahrung der Belange der Versicherten und Sicherstellung der dauerhaften

Erfüllbarkeit der Verpflichtung verwaltet Protektor die Vermögensanlagen unter Berück-

sichtigung der Art der Verpflichtungen und des Risikos/Ertrags mit der gebotenen

Sachkenntnis und Sorgfalt. Ausgerichtet auf die Art und den Umfang der Verpflichtungen,

werden die Kapitalanlagen in Bezug auf das Volumen, der Struktur sowie Art und Umfang

auf diese ausgerichtet. Dabei wird streng auf einen ausreichenden Kapitalanlagebestand

bzgl. der Art, Laufzeit und Liquidität der Anlagen geachtet, damit das Unternehmen seine

Verpflichtungen bei Fälligkeit jederzeit erfüllen kann.

Die Anlagerichtlinien enthalten hierzu neben Vorgaben zum Zielportfolio auch genaue

Regeln zu Markt-, Kredit-, Konzentrations- sowie Liquiditätsrisiken der Kapitalanlagen. Damit

wird eine gute Diversifikation des Anlagenportfolios gewährleistet. Die Anlagen werden in

angemessener Weise gestreut, damit eine übermäßige Abhängigkeit von einzelnen

Vermögenswerten, Emittenten, Regionen oder übermäßigen Risikokonzentrationen im

Anlageportfolio vermieden wird. Bestimmte Anlageklassen sind vollständig ausgeschlossen.

Zu diesen ausgeschlossenen Anlageklassen gehören Aktien, Beteiligungen, Wandelan-

leihen, Wertpapierdarlehen, alternative Investments und Währungen außer EUR.

Es werden regelmäßig Stressszenarien zur Analyse der Marktrisiken u.a. gemäß DRS 5-20

(20% Aktienstress, Zinsanstieg 100 Basispunkte) durchgeführt. Diese werden in allen

Varianten bestanden.

Berechnung des Marktrisikos gemäß Standardformel

Die Protektor Lebensversicherungs-AG hat die Verwaltung der Vermögensanlagen seit 2010

an die MEAG ausgelagert. Dies schließt auch die Bereitstellung von Wertangaben

beziehungsweise Wertermittlungen jeglicher Art bezüglich der Vermögensanlagen ein. Die

MEAG liefert dementsprechend auch die Daten zu den Untermodulen Zins, Aktien, Spread,

Fremdwährung und Konzentration zu. Die Überprüfung der Daten erfolgt durch Protektor.

Die sich ergebenden Solvenzkapitalanforderungen der einzelnen Submodule aufgrund der

simulierten Marktwerte werden mit dem Branchensimulationsmodell berechnet.

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Protektor Lebensversicherungs-AG / Bericht über die Solvabilität und Finanzlage Seite 31 von 52

Auf der Datenbasis zum 31. Dezember 2016 wurde unter Verwendung der Standardformel

das Marktrisiko mit folgenden Beträgen ermittelt:

Die Berechnung des Spreadrisikos spiegelt die Veränderung des Wertes von Vermögens-

werten und Verbindlichkeiten wider, die durch Änderungen in der Qualität von Anlagen, der

Höhe oder der Volatilität von Kredit-Spreads über der risikofreien Zinsstrukturkurve

verursacht werden. In die Berechnung des Spreadschocks finden ausnahmslos alle

Wertpapiere Eingang. Ganz überwiegend besteht das Portfolio aus Staatsanleihen,

Unternehmensanleihen und einem forderungsbesicherten Wertpapier. Die

Kapitalanforderungen werden für jede Klasse von Instrumenten ermittelt und aufaddiert.

Vereinfachende Berechnungen für die Risikomodule bzw. Untermodule der Standardformel

werden nicht angewendet.

Das Zinsrisiko wurde in Bezug auf alle zinssensiblen Vermögenswerte und

Verbindlichkeiten erfasst. Grundlage bilden hierbei die von EIOPA veröffentlichten

Zinsstrukturkurven. Die Berechnung des Zinsrisikos erfolgt unter Anwendung der EIOPA-

Vorgaben zu den für die technischen Spezifikationen vorgegebenen Verfahrensweisen.

Das Konzentrationsrisiko deckt alle Vermögensanlagen ab, die in den Untermodulen Zins,

Aktien, Spread und Immobilien berücksichtigt sind. Zunächst wird die Kapitalanforderung für

das Konzentrationsrisiko pro Einzeladresse berechnet, die Werte über alle Einzeladressen

addiert und mit der ermittelten Konzentrationsschwelle verglichen. Werden die Konzen-

trationsschwellen überschritten, ist das Unternehmen einem Risiko ausgesetzt, was eine

Kapitalanforderung nach sich zieht. Eine Überschreitung dieser Schwellenwerte lag nicht vor.

Das Aktien- und Immobilienrisiko ist null, da die Vermögensanlagen von Protektor keine

solche Investments enthalten. Gleiches gilt auch für das Fremdwährungsrisiko.

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Protektor Lebensversicherungs-AG / Bericht über die Solvabilität und Finanzlage Seite 32 von 52

Variation des Spreadrisikos

Es wurde untersucht, welche SCR-Auswirkungen entstehen, wenn EU-Staatsanleihen und

vergleichbare Wertpapiere beim Spreadrisiko entsprechend dem zertifizierten internen

Modell der Munich Re behandelt werden würden. Der Marktwert beim Spreadrisiko würde

daraufhin um ca. 75.410 Tsd. € zurückgehen. Dadurch erhöhen sich die Nettokapitalan-

forderung des Spreadrisikos um 22.756 Tsd. €, wodurch die

Gesamtsolvenzkapitalanforderung um 19.445 Tsd. € steigt. Die SCR-Bedeckungsquote

würde ohne Anwendung des Rückstellungstransitionals zum 31. Dezember 2016 um 84%

sinken. Trotz einer tiefgreifenden Bewertungsänderung würde immer noch eine

ausreichende Bedeckung vorliegen.

C.3 Kreditrisiko

Unter Kreditrisiken kann wesentlich das Ausfallrisiko verstanden werden. Letzteres

bezeichnet das Risiko, das ein Schuldner seinen Zahlungsverpflichtungen nicht oder nicht

vollständig nachkommt. Dieses Gegenparteiausfallrisiko wird in einem separaten Untermodul

berechnet.

Berechnung des Gegenparteiausfallrisikos gemäß Standardformel

Gegenparteiausfallrisiko

Im Modul Gegenparteiausfallrisiko werden alle sonstigen Kreditrisiken, die im Untermodul

Spreadrisiko keinen Eingang finden, berücksichtigt. Berechnet wurde nur die Klasse Typ-1-

Exposures (hier: Guthaben bei Banken). Andere Typ-1-Risiken sowie Typ-2-Risiken waren

nicht vorhanden.

Die Nettokapitalanforderung für das Gegenparteiausfallrisiko beträgt 227 Tsd. €.

C.4 Liquiditätsrisiko

Unter Liquiditätsrisiken sind die Risiken zu verstehen, die sich daraus ergeben können, dass

Wertpapiere am Kapitalmarkt nicht oder nur mit deutlichen Kursabschlägen veräußerbar

sind.

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Protektor Lebensversicherungs-AG / Bericht über die Solvabilität und Finanzlage Seite 33 von 52

Bei der Protektor Lebensversicherungs-AG sind die aktiv- und passivseitigen Zahlungs-

ströme bestmöglich aufeinander abgestimmt. Mittels einer Cash-Flow-Planungsrechnung

werden die Zahlungsströme aus dem versicherungstechnischen Geschäft, den

Kapitalanlagen und der allgemeinen Verwaltung überwacht und gesteuert. Zur Sicherung der

passivseitigen Liquiditätserfordernisse wird ein angemessener Puffer berücksichtigt.

Liquiditätsengpässe an den Kapitalmärkten haben für die Protektor Lebensversicherungs-AG

aufgrund des Haltens der Wertpapiere bis zur Fälligkeit grundsätzlich keine unmittelbaren

Auswirkungen.

Es besteht außerdem das Risiko, dass die für die Zukunft erwarteten Prämien für

bestehende Versicherungsverträge, ungeachtet der gesetzlichen oder vertraglichen

Rechte des Versicherungsnehmers auf Beendigung des Vertrags aus einem anderen Grund

als dem Eintritt des versicherten Ereignisses, möglicherweise nicht gezahlt werden. Insofern

kann hieraus ein Liquiditätsrisiko für das Unternehmen entstehen.

Der bei künftigen Prämien einkalkulierte erwartete Gewinn (EPIFP) ist daher in die

versicherungstechnischen Rückstellungen aufzunehmen und als Verpflichtung auszuweisen.

Er wird als Differenz zwischen den versicherungstechnischen Rückstellungen ohne

Risikomarge, berechnet für die Bilanz für Solvabilitätszwecke, und einer Berechnung der

versicherungstechnischen Rückstellungen ohne Risikomarge unter der Annahme, dass die

für die Zukunft erwarteten Prämien für bestehende Versicherungsverträge nicht gezahlt

werden, auf der Basis der Zahlungsströme für den besten Schätzwert mit dem

Branchensimulationsmodell des GDV ermittelt. Es ergibt sich für das Geschäftsjahr ein

Betrag von 26.351 Tsd. €.

C.5 Operationelles Risiko

Operationelle Risiken sind Risiken, die die Gefahr von Verlusten als Folge von

Unzulänglichkeiten oder eines Versagens von Menschen sowie von internen Prozessen oder

Systemen beinhalten sowie die Risiken eines Verlustes aufgrund externer Ereignisse.

Grundsätzlich bestehen folgende wesentlichen operationellen Risiken: IT-Risiken,

Personalrisiken und Risiken aus der Papierverarbeitung.

Insbesondere hierfür werden im Zusammenhang mit der geplanten Migration und der

angestrebten Übernahme des Bestandes durch ein anderes Versicherungsunternehmen

Möglichkeiten zur Risikominderung geprüft.

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Protektor Lebensversicherungs-AG / Bericht über die Solvabilität und Finanzlage Seite 34 von 52

Berechnung des Operationellen Risikos gemäß Standardformel

Das Operationelle Risiko berechnet sich aus dem Maximum eines von den Prämien

abhängigen und eines von den versicherungstechnischen Rückstellungen abhängigen

Wertes. Aufgrund des fehlenden Neuzugangs besteht ein hoher Anteil an beitragsfreien

Versicherungen, so dass sich das operationelle Risiko in Höhe von 7.894 Tsd. € aus einem

Prozentanteil von 0,45% an den versicherungstechnischen Brutto-Rückstellungen in Höhe

von 1.754.247 Tsd. € ergibt.

C.6 Andere wesentliche Risiken

Es besteht zunehmend das Risiko, dass Forderungen gegenüber dem

Lebensversicherungsunternehmen aufgrund von Rechtsprechungen entstehen. Hier ist

wesentlich die Rechtsprechung in Bezug auf § 5 VVG a.F. (sog. Policenmodell) zu nennen.

Dazu werden zunehmend Rechtsstreitigkeiten betrieben, die zu erhöhten Aufwendungen

führen können.

Diese Entwicklung wird beobachtet und im Rahmen der Rückstellungsbildung

geschäftspolitisch bewertet.

C.7 Sonstige Angaben

Sonstige Angaben bestehen nicht.

D. Bewertung für Solvabilitätszwecke

Die HGB-Werte zum 31. Dezember 2016 wurden nach Maßgabe der Bestimmungen des

Handelsgesetzbuches (HGB), des Aktiengesetzes (AktG), des VAG und der Verordnung

über die Rechnungslegung von Versicherungsunternehmen ermittelt.

Die Vermögenswerte und Verbindlichkeiten nach Solvency II-Bewertungsprinzipien werden

mit dem Betrag bewertet, zu dem sie zwischen sachverständigen, vertragswilligen und

voneinander unabhängigen Geschäftspartnern getauscht werden könnten.

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Protektor Lebensversicherungs-AG / Bericht über die Solvabilität und Finanzlage Seite 35 von 52

Die Solvency II-Marktwertbilanz ergibt sich unter Anwendung der Zinsstrukturkurve zum

31. Dezember 2016 mit einer Volatilitätsanpassung von 13 Basispunkten (EIOPA-Vorgabe).

Die Auswirkungen der beantragten Übergangsmaßnahme bei versicherungstechnischen

Rückstellungen (Rückstellungstransitional), genehmigt am 26. November 2015 (GZ: 26 - I

5017 - 1309 - 2015 / 0001), wurden berücksichtigt. Die Anwendung der Volatilitätsanpassung

wurde am 11. Dezember 2015 (GZ: 26 - I 5017 - 1309 - 2015 / 0002) genehmigt.

Der endgültige Betrag der Solvenzkapitalanforderung sowie die Marktwertbilanz unterliegen

noch der aufsichtsrechtlichen Prüfung.

D.1 Bewertung der Vermögenswerte

Der Unterschied zwischen den Vermögenswerten nach HGB und nach Solvency II-

Bewertungsprinzipien liegt an den unterschiedlichen Vorgaben zum Wertansatz. Bei den

HGB-Werten handelt es sich um Buchwerte, bei den Solvency II-Werten um Marktwerte.

Im Einzelnen:

Die Bewertung der Immateriellen Vermögenswerte nach HGB erfolgt zu

Anschaffungskosten, vermindert um planmäßige Abschreibungen entsprechend der

voraussichtlichen Nutzungsdauer. Gemäß den Solvency II-Bewertungsprinzipien wird hier

kein Wert angesetzt.

Im Posten "Immobilien, Sachanlagen und Vorräte für den Eigenbedarf" sind keine Immobilen

enthalten. Sachanlagen und Vorräte werden wie die immateriellen Vermögenswerte nach

HGB zu Anschaffungskosten, vermindert um planmäßige Abschreibungen entsprechend der

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Protektor Lebensversicherungs-AG / Bericht über die Solvabilität und Finanzlage Seite 36 von 52

voraussichtlichen Nutzungsdauer, bewertet. Dieselbe Bewertungsmethode wird auch für den

Solvency II-Wert angewendet.

Aktien, Anteile oder Aktien an Investmentvermögen und Inhaberschuldverschreibungen

werden nach HGB grundsätzlich nach dem strengen Niederstwertprinzip bewertet. Die dem

Anlagevermögen zugeordneten Aktien, Investmentanteile und Inhaberschuldver-

schreibungen werden, da sie dauerhaft dem Geschäftsbetrieb zu dienen bestimmt sind,

gemäß § 341b Abs. 2 Satz 1 HGB nach den für das Anlagevermögen geltenden Vorschriften

(§ 253 Abs. 3 HGB) bewertet. Bei dem Anlagevermögen zugeordneten Inhaberschuld-

verschreibungen werden Agien nach der Effektivzinsmethode über die Restlaufzeit der

Papiere amortisiert. Sofern Aktien, Investmentanteile und Inhaberschuldverschreibungen an

der Börse gehandelt werden, wird der Börsenwert für die Solvency II-Bewertung als

Marktwert herangezogen. Festverzinsliche Wertpapiere, für die keine Börsenkurse vorliegen,

werden auf Grundlage der Zinsstrukturkurve zum Bilanzstichtag und unter Berücksichtigung

der Wertpapierratings und sonstiger kursbestimmender Marktinformationen nach

anerkannten finanzmathematischen Methoden bewertet.

Namensschuldverschreibungen werden unter Inanspruchnahme des entsprechenden

Wahlrechts gemäß § 341c HGB grundsätzlich zum Nennwert angesetzt.

Unterschiedsbeträge zwischen Nominalwert und Anschaffungskosten werden bei diesen

Wertpapieren durch aktive und passive Rechnungsabgrenzung berücksichtigt. Diese

Rechnungsabgrenzungsposten werden linear über die Restlaufzeit der Papiere aufgelöst.

Bei den Schuldscheinforderungen und Darlehen werden Agien und Disagien nach der

Effektivzinsmethode über die Restlaufzeit der Papiere amortisiert. Bonitätsrisiken werden

durch Einzelwertberichtigungen berücksichtigt. Für Solvency II-Bewertungszwecke werden

Namensschuldverschreibungen unter Zugrundelegung einer Swapkurve für europäische

Covered Bonds und unter Berücksichtigung ratingabhängiger Spreads bewertet. Die

Wertermittlung für Schuldscheindarlehen erfolgt ebenfalls unter Zugrundelegung einer

Swapkurve unter Berücksichtigung von ratingabhängigen Spreads.

Einlagen bei Kreditinstituten werden sowohl nach HGB als auch nach Solvency II zum

Nominalwert bewertet. Die Kapitalanlagen auf Rechnung und Risiko der Versicherungs-

nehmer werden sowohl nach HGB als auch nach Solvency II mit dem Zeitwert gemäß §

341d HGB bilanziert.

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Protektor Lebensversicherungs-AG / Bericht über die Solvabilität und Finanzlage Seite 37 von 52

Im Posten Sonstige Forderungen (Handel nicht Versicherung) unter HGB sind die

abgegrenzten Zinsen auf Kapitalanlagen enthalten. Diese werden für Solvency II-

Bewertungszwecke unter den Kapitalanlagen im Marktwert geführt.

D.2 Bewertung der versicherungstechnischen Rückstellungen

Die Verpflichtungen aus selbständigen Berufsunfähigkeitsversicherungen sind gemäß

Anhang I DVO dem Geschäftsbereich 29 'Krankenversicherung' zugeordnet und

entsprechend im krankenversicherungstechnischen Risikomodul in der Standardformel

berücksichtigt. Die Verpflichtungen aus BUZ sind dem Geschäftsbereich der

Hauptversicherung (Geschäftsbereich 30 'Versicherung mit Überschussbeteiligung')

zuzuordnen, da eine Entbündelung der BUZ-Verträge nicht sachgerecht möglich ist.

Ohne Anwendung der Übergangsmaßnahme bei den versicherungstechnischen

Rückstellungen (im Folgenden auch als Rückstellungstransitional (RT) bezeichnet) betragen

die versicherungstechnischen Brutto-Rückstellungen nach Solvency II 1.963.451 Tsd. €.

Davon sind 54.397 Tsd. € (Bester Schätzwert: 53.080 Tsd. €, Risikomarge: 1.317 Tsd. €)

den versicherungstechnischen Rückstellungen dem Geschäftsbereich Kranken (nach Art der

Leben) und 1.909.054 Tsd. € (Bester Schätzwert: 1.881.049 Tsd. €, Risikomarge: 28.005

Tsd. €) dem Bereich Lebensversicherung zugeordnet. Die Anwendung der Übergangs-

maßnahme RT, welche die versicherungstechnischen Rückstellungen nach Solvency II-

Bewertungsprinzipien um 209.204 Tsd. € reduziert (siehe Abschnitt zu den Auswirkung von

langfristigen Garantien und Übergangsmaßnahmen), führt zu einer Angleichung der

erheblichen Unterschiede zwischen den Solvency II-Bewertungsprinzipien und der

Bewertung nach HGB bezüglich der versicherungstechnischen Rückstellungen. Mit der

Übergangsmaßnahme Rückstellungstransitional werden die versicherungstechnischen

Rückstellungen nach Solvency II-Bewertungsprinzipien von den HGB-Werten über eine

Zeitdauer von 16 Jahren gleitend auf die Solvency II-Werte übergeleitet. So entsteht zu

Beginn des Übergangs bei den versicherungstechnischen Rückstellungen nach Solvency II-

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Protektor Lebensversicherungs-AG / Bericht über die Solvabilität und Finanzlage Seite 38 von 52

Bewertungsmethoden ein Wert, welcher rein auf HGB-Werten beruht; am Ende des

Übergangs ergibt sich ein Wert, welcher rein auf Solvency II-Bewertungsprinzipien beruht.

Hauptursächlich für die Unterschiede (ohne RT) ist die im GDV-Branchensimulationsmodell

zugrunde gelegte Zinsstrukturkurve, deren Werte anfangs deutlich unter dem Durchschnitt

der Zinssätze liegen, mit welchen die versicherungstechnischen Rückstellungen nach HGB

bewertet werden. Die Zinsstrukturkurve ist im GDV-Branchensimulationsmodell sowohl

Ausgangspunkt für die erwartete Rendite der Finanztitel als auch für die

Diskontierungsfaktoren der versicherungstechnischen Cash Flows, welche zur Berechnung

der versicherungstechnischen Rückstellungen nach Solvency II-Bewertungsprinzipien

verwendet werden.

Einen weiteren großen Unterschied macht das Ansammlungsguthaben in Höhe von

103.539 Tsd. € aus, welches bei HGB in dem Posten Verbindlichkeiten aus dem selbst

abgeschlossenen Versicherungsgeschäft gegenüber Versicherungsnehmern ausgewiesen

wird. Unter Solvency II wird das Ansammlungsguthaben bei der Berechnung der

versicherungstechnischen Rückstellungen berücksichtigt.

Ein zusätzlicher Unterschied zwischen den versicherungstechnischen Rückstellungen nach

HGB und Solvency II entsteht daraus, dass bei den Solvency II-Bewertungsprinzipien nur die

festgelegten oder garantierten Teile der Rückstellung für erfolgsabhängige und

erfolgsunabhängige Beitragsrückerstattung (RfB) berücksichtigt werden, bei den HGB-

Werten hingegen die gesamte RfB.

Im Einzelnen:

1. Versicherungstechnische Rückstellungen nach HGB

Die versicherungstechnischen Rückstellungen - Leben setzen sich aus den Posten Brutto-

Beitragsüberträge (7.608 Tsd. €), Brutto-Deckungsrückstellung (1.563.916 Tsd. €), Brutto-

Rückstellung für noch nicht abgewickelte Versicherungsfalle (30.168 Tsd. €) und Brutto-

Rückstellung für erfolgsabhängige und erfolgsunabhängige Beitragsrückerstattung

(33.076 Tsd. €) zusammen. Die versicherungstechnischen Brutto-Rückstellungen -

Fondsgebundenes Geschäft setzen sich aus den Posten Brutto-Deckungsrückstellung

(2.806 Tsd. €) und übrige versicherungstechnische Brutto-Rückstellungen (11.649 Tsd. €)

zusammen. Im Folgenden wird die Ermittlung der einzelnen Posten erläutert.

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Protektor Lebensversicherungs-AG / Bericht über die Solvabilität und Finanzlage Seite 39 von 52

Die Ermittlung der Beitragsüberträge erfolgt für alle Verträge des Versicherungsbestandes

einzeln. Der koordinierte Ländererlass der obersten Finanzbehörden vom 30. April 1974 wird

beachtet.

Die Berechnung der Deckungsrückstellung zur Versicherungssumme und zur

Bonussumme aus der Überschussbeteiligung erfolgt – außer bei der fondsgebundenen

Lebensversicherung – einzelvertraglich nach der prospektiven Methode und mit implizit

angesetzten Kosten. Die Deckungsrückstellung für Versicherungen mit Überschuss-

verwendungsform „Bonussystem“ wird nach denselben Grundlagen berechnet wie die

Deckungsrückstellung der zugehörigen Versicherung. Für den Altbestand der

Lebensversicherungsverträge im Sinne des § 336 VAG und des Artikels 16 § 2 Satz 2 des

Dritten Durchführungsgesetzes/EWG zum VAG wird die Deckungsrückstellung nach den

genehmigten Geschäftsplänen berechnet. Für den Neubestand erfolgt die Bewertung auf

Grundlage des § 341f HGB und der nach § 88 Abs. 3 VAG erlassenen Deckungs-

rückstellungsverordnung. Bei der Bewertung der Deckungsrückstellung werden die Urteile

des Bundesgerichtshofs berücksichtigt. Die Deckungsrückstellung wird für

Rentenversicherungen für Verträge in der Anwartschaftsphase nach Maßgabe der

Sterbetafel DAV 2004 R-B20 und für Verträge in der Rentenphase nach Maßgabe der

Sterbetafel DAV 2004 R (1. Ordnung) berechnet. Insgesamt wird eine Zinsbegrenzung für

den Rechnungszins bis zur Höhe von 3,5% berücksichtigt. Bei den Berufsunfähigkeits- und

Erwerbsunfähigkeitsversicherungen finden die aktuell gültigen Tafeln DAV 1997 I und DAV

1998 E Anwendung. Auch hier wird eine Zinsbegrenzung für den Rechnungszins bis zur

Höhe von 3,5% berücksichtigt. Das Verfahren zur Bildung einer Zinszusatzrückstellung ergibt

sich nach § 5 Abs. 4 DeckRV. Der hierauf ermittelte Referenzzins beträgt auf Basis der

Zinsentwicklung der vergangenen Jahre 2,54% und wird im Neubestand für 15 Jahre als

Begrenzung für den Rechnungszins sowohl der Deckungsrückstellung als auch des

Ansammlungsguthabens angesetzt. Für Verträge des Altbestandes wird der Referenzzins

gemäß genehmigtem Geschäftsplan dauerhaft auf 2,15% gesenkt. Bei der

Zinszusatzrückstellung für den Neu- und Altbestand werden gemäß § 5 Abs. 4 DeckRV und

genehmigtem Geschäftsplan Storno- und Kapitalwahlwahrscheinlichkeiten mit Null

angesetzt.

Für beitragsfreie Zeiten enthält die Deckungsrückstellung eine Verwaltungskosten-

rückstellung zur Deckung künftiger Aufwendungen für den laufenden Versicherungsbetrieb

einschließlich Provisionen. Im Berichtsjahr wird die Verwaltungskostenrückstellung zum

einen weiter dem hohen Bestandsanteil an beitragsfreien Versicherungen angepasst. Zum

anderen ergibt sich aufgrund des auslaufenden Bestandes und des zunehmenden

Fixkostencharakters der Verwaltungskosten weiterer Aufstockungsbedarf auch bei

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Protektor Lebensversicherungs-AG / Bericht über die Solvabilität und Finanzlage Seite 40 von 52

beitragspflichtigen Verträgen. Durch Gegenüberstellung erwarteter zukünftiger

Aufwendungen und Beitragsanteile wird hierfür innerhalb der Deckungsrückstellung eine

zusätzliche Verwaltungskostenrückstellung gebildet. Ausgehend von den aktuellen Kosten

wird dabei auch geprüft, ob zukünftige Preissteigerungen durch Modifikationen der zugrunde

liegenden Leistungserbringung kompensiert werden können. Die Abzinsung erfolgt mit dem

mittleren Bestandszins.

Die Deckungsrückstellung für den Fondsteil der Lebensversicherungen, bei denen der

Versicherungsnehmer das Anlagerisiko trägt (fondsgebundene Versicherungen), wird für

jede Versicherung einzeln retrospektiv ermittelt und in Anteileinheiten geführt. Die auf die

garantierten Leistungen entfallende Deckungsrückstellung (Garantieteil) wird

einzelvertraglich nach der prospektiven Methode ermittelt. Die Verwaltungskosten für die

beitragspflichtige Zeit werden dabei implizit berücksichtigt. In der Deckungsrückstellung sind

auch die Verwaltungskosten für beitragsfreie Zeiten bei beitragsfreien Versicherungen bzw.

Versicherungen mit abgekürzter Beitragszahlungsdauer enthalten. Im Berichtsjahr wird diese

Verwaltungskostenrückstellung weiter dem hohen Bestandsanteil an beitragsfreien

Versicherungen angepasst. Darüber hinaus ergibt sich auch bei den fondsgebundenen

Versicherungen aufgrund des auslaufenden Bestandes und des zunehmenden

Fixkostencharakters der Verwaltungskosten weiterer Aufstockungsbedarf auch bei

beitragspflichtigen Verträgen.

Der innerhalb der Rückstellung für Beitragsrückerstattung festgelegte Fonds für

Schlussüberschussanteile wird einzelvertraglich und prospektiv berechnet. Im Altbestand

erfolgt die Abzinsung entsprechend dem von der Aufsichtsbehörde genehmigten

Grundsatzgeschäftsplan für die Überschussbeteiligung mit einem für alle Abrechnungs-

verbände einheitlichen Zinssatz. Entsprechend aktueller Erkenntnisse wird im Berichtsjahr

ein Zinssatz in Höhe von 2,0% zugrunde gelegt. Bei BUZ werden die auf das jeweils

vollendete Versicherungsjahr entfallenden Schlussüberschussanteile undiskontiert

angesammelt. Für den Neubestand ist ein Schlussüberschussanteilfonds nicht zu bilden.

Die Rückstellung für noch nicht abgewickelte Versicherungsfälle wird im selbst

abgeschlossenen Geschäft für jeden bekannten Anspruch grundsätzlich einzeln ermittelt.

Darüber hinaus wird für erst nach der Bestandsfeststellung bekannt gewordene Ansprüche

aus Schadenfällen, die vor dem Bilanzstichtag eingetreten sind, sowie für Todesfälle, die

zum Geschäftsjahresende nicht mehr im Bestandssystem erfasst werden können, eine

Spätschadenrückstellung in Höhe des erwarteten Risikos bilanziert. Für Schäden, die das

Bilanzjahr betreffen, jedoch bis zur Bilanzaufstellung noch nicht gemeldet wurden, wird auf

Basis von Erfahrungswerten eine pauschalierte Spätschadenrückstellung gebildet. Ebenfalls

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Protektor Lebensversicherungs-AG / Bericht über die Solvabilität und Finanzlage Seite 41 von 52

auf Basis von Erfahrungswerten werden mittels eines pauschalierten Verfahrens zudem

mögliche Belastungen für eine Nachabwicklung berücksichtigt, die sich aus der

Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ergeben und teilweise auch rückwirkende

Auswirkungen haben. Die Rückstellung für Schadenregulierungskosten wird unter

Beachtung des Erlasses des Bundesministers der Finanzen vom 2. Februar 1973 ermittelt.

2. Versicherungstechnische Rückstellungen nach Solvency II

Als Grundlage für die Ermittlung der versicherungstechnischen Brutto-Rückstellungen nach

Solvency II, welche sich aus einem Besten Schätzwert und einer Risikomarge

zusammensetzen, dient das vom GDV zur Verfügung gestellte Branchensimulationsmodell.

Mit diesem Modell wird versucht, eine realitätsnahe Bestandsabwicklung für den

vorhandenen Bestand durchzuführen. Für die Ermittlung des Besten Schätzwertes werden

Zahlungsströme aus deterministischen Bestandsprojektionen versicherungstechnischer

Größen (Prämien, Leistungen, Kosten, HGB-Deckungsrückstellung, Schadenreserve,

Ansammlungsguthaben, rechnungsmäßige Zinsen, Rückversicherungscashflow,

Zinsratenzuschläge, Übriges Ergebnis und Risikoergebnis) herangezogen; die Aufteilung

erfolgt pro Rechnungszinsklasse sowie nach Neu- und Altbestand. Um die

Projektionsergebnisse zu erhalten, müssen Best Estimate-Annahmen zu Sterbe-,

Invalidisierungs- und Reaktivierungswahrscheinlichkeiten sowie das Storno- und Kapital-

wahlverhalten berücksichtigt werden.

Zusätzlich erfolgt die Modellierung eines vom Kapitalmarkt abhängigen, abweichenden

dynamischen Kundenverhaltens, indem von einem veränderten Storno- und Kapital-

wahlverhalten ausgegangen wird, welches wiederum Auswirkungen auf andere Größen

impliziert.

Das Kapitalanlageergebnis und die sich daraus ergebende Überschussbeteiligung werden

stochastisch ermittelt. Mit einem ökonomischen Szenariengenerator werden verschiedene

Kapitalmarktszenarien erzeugt, wobei hierbei grundsätzlich zwischen Zinstiteln und

Realwerten (Immobilen und Aktien) unterschieden wird. Die Buch- und Marktwerte des

Kapitalanlagenbestandes werden ausgehend von diesen Szenarien fortgeschrieben. In

jedem Szenario wird die Neuanlage entsprechend der ermittelten Renditen zu aktuellen

Marktbedingungen in Zinstitel und Realwerte getätigt. Wieviel Kapital zur Verfügung steht, ist

von sämtlichen ein- und ausgehenden Cashflows abhängig. Die Bedienung des

rechnungsmäßigen Zinsaufwandes und der Mindestbeteiligung der Versicherungsnehmer

werden bei der Bestimmung des Kapitalertrags berücksichtigt. Aufgrund des strikt

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Protektor Lebensversicherungs-AG / Bericht über die Solvabilität und Finanzlage Seite 42 von 52

risikoaversen Investitionsansatzes der Protektor Lebensversicherungs-AG (vgl. A.3.) werden

an dieser Stelle ausschließlich Neuanlagen in Zinstitel getätigt; Realwerte finden keine

Berücksichtigung.

Der Rohüberschuss wird durch den Aufwand für die rechnungsmäßigen Zinsen und der

Zinszusatzreserve für den jeweiligen Projektionsschritt bestimmt, wobei auch das

deterministisch projizierte Risikoergebnis und das Übrige Ergebnis berücksichtigt werden.

Die Versicherungsnehmer werden mindestens gemäß Mindestzuführungsverordnung

(MindZV) am Rohüberschuss beteiligt. Maßnahmen gemäß § 9 MindZV oder § 140 VAG

werden bei einem negativen Rohüberschuss bzw. bei Nichtbedeckung der

Mindestbeteiligung ergriffen. Der den Versicherungsnehmern zugeteilte Überschuss wird der

RfB zugeführt. Durch die Deklaration erhöht sich der Leistungscashflow. Dabei wird

zwischen garantierten, innerhalb eines Jahres ausgezahlten Leistungen und Schluss-

überschusszahlungen unterschieden.

Mit der Einstellung von verschiedenen Managementregeln im Rahmen des Branchen-

simulationsmodells wird angestrebt, die Gegebenheiten und Steuerungen auf den Istzustand

von Protektor bestmöglich abzubilden. Um dies zu erreichen, werden intern

Plausibilisierungen und Validierungsrechnungen durchgeführt.

Die Risikomarge wurde als Aufschlag eingeführt, um das Risiko einer Abweichung der

tatsächlichen versicherungstechnischen Rückstellungen mit den zu erwartenden

versicherungstechnischen Rückstellungen zu erfassen, das ein Versicherungsunternehmen

hätte, wenn es das gesamte Versicherungsportfolio übernehmen würde. Dabei wird mit

Ausnahme der Marktrisiken die Solvenzkapitalanforderung anhand der Fortschreibung der

versicherungstechnischen Rückstellungen projiziert und unter Berücksichtigung eines

Kapitalkostensatzes, welcher in der DVO festgelegt wird, mit der risikolosen

Zinsstrukturkurve abgezinst. Hierbei wird bei den für die Ermittlung der Risikomarge

durchgeführten Rechnungen keine Volatilitätsanpassung vorgenommen.

Auswirkung von langfristigen Garantien und Übergangsmaßnahmen

In nachfolgender Tabelle sind die Auswirkungen der Volatilitätsanpassung (VA) und der

Übergangsmaßnahme Rückstellungstransitional (RT) dargestellt.

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a) Volatilitätsanpassung

Ohne Anwendung der Volatilitätsanpassung von 13 Basispunkten würden sich die

versicherungstechnischen Rückstellungen um 4.975 Tsd. € auf 1.968.426 Tsd. € erhöhen

und die Basiseigenmittel, welche zu 100% sowohl für die Solvenzkapitalanforderung (SCR)

als auch für die Mindestkapitalanforderung (MCR) angerechnet werden dürfen, um 5.158

Tsd. € auf 151.642 € verringern. Zudem würden der SCR um 387 Tsd. € auf 51.816 Tsd. €

und der MCR um 174 Tsd. € auf 23.317 Tsd. € steigen.

b) Übergangsmaßnahme bei versicherungstechnischen Rückstellungen

Um einen schrittweisen Übergang in das Aufsichtssystem Solvency II zu gewährleisten,

wurde den Versicherungsunternehmen u.a. eingeräumt, eine Übergangsmaßnahme bei den

versicherungstechnischen Rückstellungen durchzuführen.

Bei Anwendung dieser Übergangsmaßnahme wird am Anfang des Übergangs die Differenz

zwischen versicherungstechnischen Rückstellungen nach Solvency II-Bewertungsprinzipien

ohne RT und einem Wert, der rein auf HGB-Werten beruht, ermittelt. Diese Differenz wird

einmalig zu Beginn der Übergangsmaßnahme berechnet. Die zu Beginn des Übergangs mit

100% angesetzte Differenz baut sich bis zum Ende des Übergangszeitraums von 16 Jahren

immer zum 1. Januar linear auf 0% ab. Zu Beginn des Übergangs betrugen die

versicherungstechnischen Rückstellungen nach Solvency II-Bewertungsprinzipien ohne RT

1.951.177 Tsd. € (Brutto) und unter Berücksichtigung der einforderbaren Beträge aus

Rückversicherung 1.965.943 Tsd. € (Netto), der auf HGB-Werten beruhende Nettowert

betrug 1.742.792 Tsd. €. Damit ergibt sich der 100%-Wert für das Rückstellungstransitional

mit 223.151 Tsd. €.

Die Protektor Lebensversicherungs-AG setzt diesen Betrag bereits zum 31. Dezember 2016

nur noch zu 15/16tel an. Damit vermindern sich die versicherungstechnischen

Rückstellungen nach Solvency II um 209.204 Tsd. € auf 1.754.247 Tsd. €. Dadurch und dass

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durch die Anwendung des Rückstellungstransitionals latente Steuerschulden ausgewiesen

werden müssen, erhöhen sich die Eigenmittel um 148.121 Tsd. € auf 305.041 Tsd. €. Das

SCR verringert sich um 809 Tsd. € auf 50.620 Tsd. € und das MCR um 364 Tsd. € auf

22.779 Tsd. €.

Einforderbare Beträge aus Rückversicherungsverträgen

In untenstehender Tabelle sind die einforderbaren Beträge aus Rückversicherungsverträgen

(RV) nach Geschäftsbereichen aufgeteilt dargestellt.

Die einforderbaren Beträge aus Rückversicherungsverträgen bemessen sich nach HGB

nach den gemäß den Rückversicherungsverträgen erstellten Jahresabrechnungen. Beim

Marktwert (Solvency II-Bewertungsansatz) ergeben sich negative Beträge. Der Grund liegt

darin, dass die Rückversicherung nahezu vollständig die Invaliditätsversicherungen mit

Zugang ab 1997 betrifft. Da dieser Bestandteil noch relativ jung ist und sich dadurch höhere

abzuführende Rückversicherungsbeiträge als Rückversicherungsleistungen ergeben, fällt der

Rückversicherungssaldo regelmäßig negativ aus. Dies ergibt sich auch aus den projizierten

Größen Rückversicherungsbeiträge und -leistungen. Damit ergeben sich bei der Rechnung

im Simulationsmodell für die versicherungstechnischen Rückstellungen höhere Nettobeträge

im Vergleich zu geringeren Bruttobeträgen. Folglich ergibt sich damit aus der Rückver-

sicherung eine zu erfüllende Verpflichtung, welche durch den Ansatz von negativen Beträgen

auf der Aktivseite erfasst ist.

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D.3 Bewertung sonstiger Verbindlichkeiten

Die nicht-versicherungstechnischen Rückstellungen (Andere Rückstellungen) werden nach

dem voraussichtlichen Bedarf mit ihrem Erfüllungsbetrag bilanziert. Rückstellungen mit einer

Restlaufzeit von mehr als einem Jahr werden entsprechend § 253 Abs. 2 HGB abgezinst.

Sowohl für HGB als auch für Solvency II gilt diese Bewertungsmethode.

Als Bewertungsmethode bei der Berechnung der Rentenzahlungsverpflichtungen wird

nach HGB ein betriebswirtschaftlich modifiziertes Teilwertverfahren mit den Richttafeln 2005

G von Prof. Dr. Klaus Heubeck angewandt. Sofern keine individuelle Laufzeit zugrunde

gelegt werden kann, dient als Rechnungsgrundlage ein im Dezember 2016 geschätzter

Zinssatz gemäß § 253 Abs. 2 HGB von 4,0%. Dem Zinssatz liegt zum 31. Dezember 2016

erstmals der durchschnittliche Marktzinssatz der vergangenen zehn Geschäftsjahre

zugrunde. In die Berechnungen fließen auf Basis der Vergangenheit geschätzte Gehalts-

und Rententrends ein. Aktivwerte aus Rückdeckungsversicherungen wurden individuell in

Höhe ihrer Zeitwerte mit den entsprechenden Rückstellungen saldiert. Die

Rentenzahlungsverpflichtungen für Solvency II werden gemäß Auslegungsentscheidung der

BaFin nach IFRS-Grundsätzen bewertet. Als Rechnungszins wird 1,85% angesetzt.

Bei den Depotverbindlichkeiten ergibt sich der HGB-Wert aus dem rückversicherten Anteil

an der Deckungsrückstellung zu den bereits eingetretenen BU-Leistungsfällen. Der

Solvency II-Wert ergibt sich aus den zu diesen Fällen projizierten Leistungscashflows,

welche mit der Zinsstrukturkurve ohne Volatilitätsanpassung diskontiert werden.

Ein großer Unterschied zeigt sich bei den latenten Steuerschulden. Sie ergeben sich aus

den temporären Differenzen zwischen der Steuerbilanz und der zu vergleichenden Bilanz.

Durch die unterschiedliche Bewertung in den Bilanzen ergeben sich durch ein im Vergleich

zur Steuerbilanz niedrigeres Betriebsvermögen latente Steuerforderungen und durch ein im

Vergleich zur Steuerbilanz höheres Betriebsvermögen latente Steuerschulden. Im

Gegensatz zu aktiven latenten Steueransprüchen, die nur bei Werthaltigkeit bilanziert

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werden dürfen, sind latente Steuerschulden in der Bilanz verpflichtend auszuweisen. Nach

HGB ergeben sich durch Bewertungsdifferenzen zwischen Steuer- und HGB-Bilanz in Höhe

von 35.436 Tsd. € (saldiert) aktive latente Steuern, auf deren Ausweis verzichtet wird. Bei

den Solvency II-Bewertungsprinzipien ergeben sich bedingt durch die Anwendung des

Rückstellungstransitionals saldiert latente Steuerschulden in Höhe von 60.962 Tsd. €,

welche aufgrund der Unterschiede zwischen den Eigenmitteln nach Solvency II (ohne latente

Steuerschulden) und der Steuerbilanz entstehen. Dabei werden nicht festgelegte Anteile der

RfB laut Auslegungsentscheidung der BaFin in der Steuerbilanz nicht bei den

versicherungstechnischen Rückstellungen erfasst. Die sich insgesamt ergebende Differenz

zwischen den Eigenmitteln nach Solvency II und der Steuerbilanz wird mit dem Ertrag-

steuersatz in Höhe von 30,9% multipliziert.

Der größte Unterschied nach HGB und Solvency II ergibt sich bei den Verbindlichkeiten

gegenüber Versicherungen und Vermittlern (5.713 Tsd. € nach Solvency II-

Bewertungsprinzipien gegenüber 110.138 Tsd. € nach HGB). Dies ist im Wesentlichen

darauf zurückzuführen, dass das Ansammlungsguthaben unter Solvency II-

Bewertungsgrundsätzen in den Besten Schätzwert der versicherungstechnischen Brutto-

Rückstellungen umgegliedert wird.

Bei den sonstigen nicht an anderer Stelle ausgewiesenen Verbindlichkeiten

(23.786 Tsd. € nach Solvency II-Bewertungsprinzipien gegenüber 1.384 Tsd. € nach HGB)

ergibt sich folgender wesentlicher Unterschied:

Rückführung von in der Vergangenheit durchgeführten Reduzierungen der

Mindestzuführung in die Rückstellung für Beitragsrückerstattung (RfB):

In der Vergangenheit wurden mit Zustimmung der Aufsichtsbehörde Reduzierungen der

Mindestzuführung gemäß § 9 MindZV wegen Erhöhungsbedarfs der Deckungsrückstellung

durchgeführt. Dies diente der Auffüllung der zusätzlichen Verwaltungskostenrückstellung und

der Auffüllung der Zinszusatzrückstellung. Für den Fall, dass diese Rückstellungen nicht

vollständig benötigt werden und es zu Auflösungen kommt, sind Rückführungen bei der RfB-

Zuführung zu berücksichtigen. Dies wird jährlich im Rahmen der Berichterstattung

gegenüber der Aufsichtsbehörde geprüft. Wegen der zusätzlichen Verwaltungskosten-

rückstellung wurde in der Vergangenheit ein Betrag von 18.565 Tsd. € und wegen der

Zinszusatzrückstellung ein Betrag von 9.025 Tsd. € gekürzt. Für die Solvenz-Berechnung

wird der Betrag zur zusätzlichen Verwaltungskostenrückstellung als Rückführung vollständig

angesetzt. Der Betrag zur Zinszusatzrückstellung wird aufgrund des niedrigen Zinsniveaus

(niedrige Zinsstrukturkurve) nur zur Hälfte berücksichtigt, da nach gegenwärtiger

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Einschätzung die andere Hälfte zur Bedienung von Zinsforderungen benötigt wird. Damit

ergibt sich ein Betrag von 23.078 Tsd. €. Da eine solche Rückführung für die Berechnungen

im Rahmen des Branchensimulationsmodells nicht vorgegeben werden kann, werden nach

dem Vorliegen der Ergebnisse vereinfacht die sich rechnerisch ergebenden Eigenmittel um

den zugehörigen Betrag gekürzt, indem der Posten „Sonstige nicht an anderer Stelle

ausgewiesene Verbindlichkeiten“ um diesen Betrag erhöht wird.

D.4 Alternative Bewertungsmethoden

Alternative Bewertungsmethoden werden nicht angewendet.

D.5 Sonstige Angaben

Sonstige Angaben ergeben sich nicht.

E. Kapitalmanagement

Ziel des Eigenkapitalmanagements der Gesellschaft ist, ausreichende Eigenmittel für die

langfristige Abwicklung des Versicherungsbestandes zur Verfügung zu haben. Dabei sollen

die Eigenmittel auch ausreichen, um krisenhafte Szenarien zu bewältigen. Soweit

Eigenmittel zur Erreichung dieses Ziels nicht mehr benötigt werden, da z. B. der Bestand

sich deutlich verringert hat, ist grundsätzlich eine Rückführung von Eigenmitteln an die

Aktionäre vorgesehen, die die Sanierung des Bestandes 2003 durch einen Kapitaleinschuss

gestützt haben. Ausschüttungssperren, wie z. B. der Sicherungsbedarf, fließen dabei in die

Betrachtung mit ein. Aus diesem Grund erfolgten seit 2008 keine Kapitalrückzahlungen oder

Dividendenausschüttungen mehr.

E.1 Eigenmittel

1. Zusammensetzung der Solvency II-Eigenmittel

In folgender Tabelle wird dargestellt, aus welchen Posten sich die Solvency II-Eigenmittel

zusammensetzen. Die Solvency II-Eigenmittel werden ausschließlich als Tier 1 eingestuft

und sind somit sowohl für das SCR als auch für das MCR zu 100% anrechnungsfähig.

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Die Solvency II-Eigenmittel von 305.041 Tsd. € ergeben sich aus der Differenz des

Gesamtvermögens von 2.172.783 Tsd. € zu den Gesamtverbindlichkeiten von 1.867.742

Tsd. €.

Von den 305.041 Tsd. € werden 3.200 Tsd. € dem Gesellschaftskapital zugeordnet, welches

dem gezeichneten Kapital nach HGB entspricht.

Der Überschussfonds von 27.866 Tsd. € wird als Barwert der Deklarationen, die auf die nicht

festgelegte RfB zum Startzeitpunkt zurückgeführt werden kann, bestimmt. Die Überschüsse

werden im Simulationsmodell ermittelt und mit der entsprechenden Zinskurve diskontiert.

Dabei wird angenommen, dass die Überschüsse zuerst aus der zum Startzeitpunkt

festgelegten RfB entnommen werden. Der Wert ist auf den HGB-Wert der freien RfB

begrenzt.

Der restliche Betrag von 273.975 Tsd. € verbleibt als Posten Ausgleichsrücklage.

2. Zusammensetzung des HGB-Eigenkapitals

In folgender Tabelle wird dargestellt, aus welchen Posten sich das HGB-Eigenkapital

zusammensetzt.

Das gezeichnete Kapital ist eingeteilt in 3.200 Tsd. € voll eingezahlte, auf den Namen

lautende Stückaktien. Es wird von 80 deutschen Lebensversicherungsgesellschaften/

-niederlassungen und zwei deutschen Pensionskassen gehalten.

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Entsprechend der in 2002/2003 abgegebenen Verpflichtungserklärung der deutschen

Lebensversicherungsbranche haben die Aktionäre im Oktober 2003 eine Einzahlung in die

Kapitalrücklage von 240.000 Tsd. € geleistet. Die Einzahlung diente dem Ausgleich der bei

der Übertragung des Versichertenbestandes der Mannheimer Lebensversicherung AG

entstandenen Unterdeckung der übertragenen Vermögenswerte gegenüber den

übernommenen Verpflichtungen sowie der Herstellung einer ausreichenden Solvabilität

entsprechend der seinerzeitigen Solvabilitätsanforderung. Aufgrund der infolge des

Bestandsabbaus rückläufigen Solvabilitätsanforderung erfolgten bis 2007 anteilig

Rückzahlungen der Kapitalrücklage an die Aktionäre. Seitdem beträgt die Kapitalrücklage

unverändert 58.980 Tsd. €.

Die gesetzliche Rücklage in Höhe von 320 Tsd. € ist gemäß § 150 Abs. 2 AktG vollständig

dotiert. Der Bilanzgewinn von 42.912 Tsd. € entwickelt sich seit 2008 aufgrund von

Thesaurierungen der Jahresüberschüsse.

3. Vergleich der Eigenmittel nach Solvency II mit dem HGB-Eigenkapital

Der Unterschied zwischen den Solvency II-Eigenmitteln von 305.041 Tsd. € und dem HGB-

Eigenkapital von 105.412 Tsd. € ist auf die im Kapitel D erläuterten unterschiedlichen

Bewertungsansätze sowie der Anwendung der Übergangsmaßnahme bei den

versicherungstechnischen Rückstellungen zurückzuführen. Die Hauptreiber ohne die

Anwendung der Übergangsmaße sind, dass nach Solvency II die Vermögenwerte nach

Marktwerten bewertet und die versicherungstechnischen Rückstellungen mit abweichenden

Zinssätzen diskontiert werden. Durch die Anwendung des Rückstellungstransitionals steigen

die Solvency II-Eigenmittel von 156.800 Tsd. € auf 305.041 Tsd. € an (siehe Kapitel D.2:

Auswirkung von langfristigen Garantien und Übergangsmaßnahmen).

E.2 Solvenzkapitalanforderung und Mindestkapitalanforderung

In nachstehender Tabelle werden die Solvenz- und Mindestkapitalanforderungen sowie die

zugehörigen Bedeckungsquoten unter Anwendung der Volatilitätsanpassung mit und ohne

Rückstellungstransitional (RT) aufgelistet.

Der endgültige Betrag der Solvenzkapitalanforderung unterliegt noch der aufsichtsrechtlichen

Prüfung.

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Solvenzkapitalanforderung

Eine Übersicht über die Solvenzkapitalanforderung ist in nachfolgender Tabelle dargestellt.

Zur Solvenzkapitalanforderung der einzelnen Submodule in einer Nettobetrachtung

verweisen wir auf Abschnitt C. Risikoprofil. Es werden weder vereinfachende Berechnungen

im Sinne der DVO vorgenommen noch unternehmensspezifische Parameter gemäß Artikel

104 Absatz 7 der Richtlinie 2009/138/EG verwendet.

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Mindestkapitalanforderung

Die Berechnung des MCR ohne Berücksichtigung von Grenzen (MCRlinear) erfolgt mit den

Faktoren der DVO auf Basis der versicherungstechnischen Netto-Rückstellungen in Bezug

auf garantierte Leistungen (TPlife1), in Bezug auf künftige Überschussbeteiligungen (TPlife2)

und des riskierten Kapitals (CAR):

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MCRlinear = 0,037 * TPlife1 - 0,052 * TPlife2 + 0,0007 * CAR = 44.700 Tsd. €

wobei TPlife1 = 1.487.725 Tsd. €, TPlife2 = 279.307 Tsd. € und CAR = 5.968.584 Tsd. €.

Die Untergrenze für den MCR liegt bei 25% des SCR, wobei eine absolute Untergrenze von

3.700 Tsd. € gilt. Bei Protektor greift bei der Mindestkapitalanforderung (MCR) die

Obergrenze von 45% des SCR, d. h. MCR = 0,45 * SCR, dies sind 22.779 Tsd €.

Da das Niveau der Zinsstrukturkurve erheblichen Einfluss hat, ergeben sich bei einem

niedrigen Zinsniveau ein hoher Wert bei den versicherungstechnischen Rückstellungen und

ein verminderter Effekt bei der Zinsüberschussbeteiligung (ZÜB). Zudem ist aufgrund des

fehlenden Neuzugangs und des relativ geringen Bestandes das riskierte Kapital

vergleichsweise gering. Folglich ergibt sich insgesamt bei niedrigem Zinsniveau ein

sozusagen überhöhtes MCRlinear, zur Zeit sogar so, dass die Obergrenze mit 45% * SCR

greift.

E.3 Verwendung des durationsbasierten Untermoduls Aktienrisiko bei der

Berechnung der Solvenzkapitalanforderung

Deutschland hat keinen Gebrauch von der Option gemacht, die Verwendung eines

durationsbasierten Untermoduls Aktienrisiko zuzulassen.

E.4 Unterschiede zwischen der Standardformel und etwa verwendeten

internen Modellen

Ein Internes Modell wird nicht verwendet.

E.5 Nichteinhaltung der Mindestkapitalanforderung und Nichteinhaltung der

Solvenzkapitalanforderung

Die Mindestkapitalanforderung und die Solvenzkapitalanforderung werden eingehalten.

E.6 Sonstige Angaben

Sonstige Angaben ergeben sich nicht.

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Anlage 1

Schlüssel­funktionen

Risikomanagement Herr Westphal (Gesamtrisikomanagement wird vom Vorstand insgesamt verantwortet)

Compliance Herr Geburtig (Schlüsselfunktion wird von der Abteilung Recht/Personal insgesamt wahrgenommen.Herr Geburtig = persönlicher Inhaber)

Interne Revision Herr Geburtig (Resivionsbeauftragter für Outcourcing Bestandsmanagement = Herr Westphal)

(Revisionsbeauftragter für Outcourcing Kapitalanlagenverwaltung = Herr Geburtig)

Versicherungs-mathematische Funktion

Frau Thiel (= Verantwortliche Aktuarin)

(Schlüsselfunktion wird von Aktuariat insgesamt wahrgenommen.Frau Thiel = persönliche Inhaberin)

Inhaber

Zuordnung von Schlüsselfunktionen

Solvency II

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Anlage 2S.02.01.02

BilanzSolvabilität­II­

WertVermögenswerte C0010Immaterielle Vermögenswerte R0030Latente Steueransprüche R0040 0Überschuss bei den Altersversorgungsleistungen R0050Immobilien, Sachanlagen und Vorräte für den Eigenbedarf R0060 15

Anlagen (außer Vermögenswerten für indexgebundene und fondsgebundene Verträge) R0070 2.137.807

Immobilien (außer zur Eigennutzung) R0080Anteile an verbundenen Unternehmen, einschließlich Beteiligungen R0090Aktien R0100

R0110R0120

Anleihen R0130 1.673.652Staatsanleihen R0140 606.500Unternehmensanleihen R0150 1.067.152Strukturierte Schuldtitel R0160Besicherte Wertpapiere R0170Organismen für gemeinsame Anlagen R0180 464.155Derivate R0190Einlagen außer Zahlungsmitteläquivalenten R0200Sonstige Anlagen R0210Vermögenswerte für index­ und fondsgebundene Verträge R0220 14.456Darlehen und Hypotheken R0230 3.263Policendarlehen R0240 3.263 Darlehen und Hypotheken an Privatpersonen R0250 Sonstige Darlehen und Hypotheken R0260Einforderbare Beträge aus Rückversicherungsverträgen von: R0270 -12.786Nichtlebensversicherungen und nach Art der Nichtlebensversicherung betriebenen Krankenversicherungen R0280Nichtlebensversicherungen außer Krankenversicherungen R0290nach Art der Nichtlebensversicherung betriebenen Krankenversicherungen R0300Lebensversicherungen und nach Art der Lebensversicherung betriebenen Krankenversicherungen außer Krankenversicherungen und fonds­ und indexgebundenen Versicherungen R0310 -12.786nach Art der Lebensversicherung betriebenen Krankenversicherungen R0320 -7.967Lebensversicherungen außer Krankenversicherungen und fonds­ und indexgebundenen Versicherungen R0330 -4.820Lebensversicherungen, fonds- und indexgebunden R0340Depotforderungen R0350Forderungen gegenüber Versicherungen und Vermittlern R0360 610Forderungen gegenüber Rückversicherern R0370Forderungen (Handel, nicht Versicherung) R0380 1.808Eigene Anteile (direkt gehalten) R0390In Bezug auf Eigenmittelbestandteile fällige Beträge oder ursprünglich eingeforderte, aber noch nicht eingezahlte Mittel R0400Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente R0410 25.275Sonstige nicht an anderer Stelle ausgewiesene Vermögenswerte R0420 2.335Vermögenswerte insgesamt R0500 2.172.783

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Solvabilität­II­Wert

Verbindlic h k eiten C0010R0510

Krankenversicherung) R0520Versicherungstechnische Rückstellungen als G anzes berechnet R0530Bester Schätzwert R0540Risikomarge R0550

Nichtlebensversicherung) R0560Versicherungstechnische Rückstellungen als G anzes berechnet R0570Bester Schätzwert R0580Risikomarge R0590

indexgebundenen Versicherungen)R0600

1.754.247

Lebensversicherung) R0610 139.897Versicherungstechnische Rückstellungen als G anzes berechnet R0620Bester Schätzwert R0630 53.080Risikomarge R0640 86.817

Krankenversicherungen und fonds- und indexgebundenen Versicherungen) R0650 1.614.350Versicherungstechnische Rückstellungen als G anzes berechnet R0660Bester Schätzwert R0670 1.614.350Risikomarge R0680 0

R0690Versicherungstechnische Rückstellungen als G anzes berechnet R0700Bester Schätzwert R0710Risikomarge R0720Eventualverbindlichkeiten R0740Andere Rückstellungen als versicherungstechnische Rückstellungen R0750 1.969Rentenzahlungsverpflichtungen R0760 13.019Depotverbindlichkeiten R0770 7.181Latente Steuerschulden R0780 60.963Derivate R0790Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten R0800Finanzielle Verbindlichkeiten außer Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten R0810Verbindlichkeiten gegenüber Versicherungen und Vermittlern R0820 5.713Verbindlichkeiten gegenüber Rückversicherern R0830 866Verbindlichkeiten (Handel, nicht Versicherung) R0840Nachrangige Verbindlichkeiten R0850Nicht in den Basiseigenmitteln aufgeführte nachrangige Verbindlichkeiten R0860In den Basiseigenmitteln aufgeführte nachrangige Verbindlichkeiten R0870Sonstige nicht an anderer Stelle ausgewiesene Verbindlichkeiten R0880 23.786Verbindlic h k eiten insgesamt R0900 1.867.742Ü bersc h u ss der Vermögenswerte ü ber die Verbindlic h k eiten R1000 305.041

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Anlage 2S.05.01.02Prämien, Forderungen und Aufwendungen nach Geschäftsbereichen

Gesamt

Kranken-versicherung

Versicherung mit

Überschuss­beteiligung

Index- und fondsgebundene

Versicherung

Sonstige Lebens-

versicherung

Renten aus Nichtlebens-versicherungsverträgen und im Zusammenhang

mit Krankenversicherungs-verpflichtungen

Renten aus Nichtlebens-versicherungsverträgen und im Zusammenhang

mit anderen Versicherungsver-pflichtungen (mit Ausnahme von

Krankenversicherungs-verpflichtungen)

Krankenrück­versicherung

Lebensrück­versicherung

C0210 C0220 C0230 C0240 C0250 C0260 C0270 C0280 C0300Gebuchte Prämien Brutto R1410 21.567 57.165 78.732Anteil der Rückversicherer R1420 2.519 1.243 3.762Netto R1500 19.048 55.922 74.970

Verdiente Prämien Brutto R1510 21.619 57.672 79.290 Anteil der Rückversicherer R1520 2.519 1.243 3.762 Netto R1600 19.100 56.429 75.528Aufwendungen für Versicherungsfälle Brutto R1610 11.055 147.285 158.340Anteil der Rückversicherer R1620 704 489 1.193Netto R1700 10.351 146.796 157.147

Veränderung sonstiger versicherungstechnischer Rückstellungen Brutto R1710 -4.300 10.536 6.236 Anteil der Rückversicherer R1720 167 -408 -242 Netto R1800 -4.466 10.944 6.478Angefallene Aufwendungen R1900 2.654 10.054 12.708Sonstige Aufwendungen R2500 4.878Gesamtaufwendungen R2600 17.586

Lebensrückversicherungs­verpflichtungen

Geschäftsbereich für: Lebensversicherungsverpflichtungen

Protektor Lebensversicherungs­AG / Bericht über die Solvabilität und Finanzlage

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Anlage 2S.12.01.02

Verträge ohne

O ptionen und

Garantien

Verträge mit O ptionen oder

Garantien

Verträge ohne O ptionen und

Garantien

Verträge mit

O ptionen oder

Garantien

C0020 C0030 C0040 C0050 C0060 C0070 C0080 C0090 C0100 C0150Versicherungstechnische Rückstellungen als Ganzes berechnet R0010

Gesamthö he der einforderbaren Beträge aus Rückversicherungsverträgen/ gegenüber Zw eckgesellschaften und F inanz rückversicherungen nach der Anpassung für erw artete Verluste aufgrund von Gegenparteiausfällen bei versicherungstechnischen Rückstellungen als Ganz es berechnet

R0020

Versicherungstechnische Rückstellungen berechnet als Summe aus bestem Schät�wert und Risikomarge�ester Schät�wert

�ester Schät�wert �brutto� R0030 1.881.049 1.881.049Gesamthö he der einforderbaren Beträge aus Rückversicherungsverträgen/ gegenüber Zw eckgesellschaften und F inanz rückversicherungen nach der Anpassung für erw artete Verluste aufgrund von Gegenparteiausfällen

R0080 -4.820 -4.820

Bester Schätz w ert abz üglich der einforderbaren Beträge aus Rückversicherungsverträgen/ gegenüber Zw eckgesellschaften und

R0090

1.885.869 1.885.869Risikomarge R0100 28.005 28.005�etrag bei Anwendung der �bergangsma�nahme bei versicherungstechnischen Rückstellungen

Versicherungstechnische Rückstellungen als Ganz es berechnet

R0110

Bester Schätz w ert  R0120 -266.699 -266.699Risikomarge R0130 -28.005 -28.005

gesamt R02001.614.350 1.614.350

Gesamt (Lebens-

versicherung au�er 

Krankenver-sicherung,

einschl. fondsge-bundenes Geschäft�

Versicherung mit

Überschuss­beteiligung

Index- und fondsgebundene Versicherung Sonstige Lebensversicherung

Renten aus Nichtlebens-versicherungsver­trägen und im Zusammenhang

mit anderen Versicherungsver-pflichtungen (mit Ausnahme von

Krankenversicherungs-verpflichtungen)

In Rückdeckung übernommenes 

Geschäft

Versicherungstechnische Rückstellungen in der Lebensversicherung und in der nach Art der Lebensversicherung betriebenen �rankenversicherung

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Verträge ohne

O ptionen und

Garantien

Verträge mit

O ptionen oder

Garantien

C0160 C0170 C0180 C0190 C0200 C0210Versicherungstechnische Rückstellungen als Ganzes berechnet R0010

Gesamthö he der einforderbaren Beträge aus Rückversicherungsverträgen/ gegenüber Zw eckgesellschaften und F inanz rückversicherungen nach der Anpassung für erw artete Verluste aufgrund von Gegenparteiausfällen bei versicherungstechnischen Rückstellungen als Ganz es berechnet

R0020

Versicherungstechnische Rückstellungen berechnet als Summe aus bestem Schät�wert und Risikomarge�ester Schät�wert

�ester Schät�wert �brutto� R0030 53.080 53.080Gesamthö he der einforderbaren Beträge aus Rückversicherungsverträgen/ gegenüber Zw eckgesellschaften und F inanz rückversicherungen nach der Anpassung für erw artete Verluste aufgrund von Gegenparteiausfällen

R0080

-7.967 -7.967

Bester Schätz w ert abz üglich der einforderbaren Beträge aus Rückversicherungsverträgen/ gegenüber Zw eckgesellschaften und

R0090

61.046 61.046Risikomarge R0100 1.317 1.317�etrag bei Anwendung der �bergangsma�nahme bei versicherungstechnischen Rückstellungen

Versicherungstechnische Rückstellungen als Ganz es berechnet

R0110

Bester Schätz w ert  R0120 0 0Risikomarge R0130 85.500 85.500

gesamt R0200139.897 139.897

Krankenversicherung Renten aus Nichtlebens-

versicherungs-verträgen und im 

Zusammenhang mit Krankenver-

sicherungsver-pflichtungen

Krankenrück­versicherung (in

Rückdeckung übernommenes 

Geschäft)

Gesamt (Krankenversicherung nach

Art der Lebensversich

erung)

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Anlage 2S.22.01.21Auswirkung von langfristigen Garantien und �bergangsma�nahmen

Betrag mit langfristigen Garantien und

�bergangsma�nahmen

Auswirkung der �bergangsma�nahme bei versicherungstechnischen

Rückstellungen

Auswirkung der �bergangsma�nahme 

bei �inssät�en

Auswirkung einer Verringerung der

Volatilitätsanpassung auf null

Auswirkung einer Verringerung der

Matching-Anpassung auf null

C0010 C0030 C0050 C0070 C0090

Versicherungstechnische Rückstellungen R0010 1.754.247 209.204 4.975

Basiseigenmittel R0020 305.041 -148.241 -5.158

F ür die E rfüllung der SC R anrechnungsfähige E igenmittel R0050 305.041 -148.241 -5.158

SC R R0090 50.620 809 387

F ür die E rfüllung der MC R anrechnungsfähige E igenmittel R0100 305.041 -148.241 -5.158

Mindestkapitalanforderung R0110 22.779 364 174

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Anlage 2

S.23.01.01Eigenmittel

Gesamtgebunden gebunden

Tier 2 Tier 3

C0010 C0020 C0030 C0040 C0050Basiseigenmittel vor Abzug von Beteiligungen an anderen Finanzbranchen im Sinne von Artikel 68 der Delegierten Verordnung (EU) 2015/35

Grundkapital (ohne Abz ug eigener Anteile) R0010 3.200 3.200Auf Grundkapital entfallendes E missionsagio R0030Gründungsstock,  Mitgliederbeiträge oder entsprechender Basiseigenmittelbestandteil bei Versicherungsvereinen aufGegenseitigkeit und diesen ähnlichen Unternehmen 

R0040

Nachrangige Mitgliederkonten von Versicherungsvereinen auf Gegenseitigkeit R0050Überschussfonds R0070 27.866 27.866Vorz ugsaktien R0090Auf Vorz ugsaktien entfallendes E missionsagio R0110

Ausgleichsrücklage  R0130 273.975 273.975Nachrangige Verbindlichkeiten R0140Betrag in H ö he des W erts der latenten Netto­Steueransprüche R0160 0 0Sonstige,  oben nicht aufgeführte E igenmittelbestandteile,  die von der Aufsichtsbehö rde als Basiseigenmittel genehmigt w urden  R0180

�m �ahresabschluss ausgewiesene �igenmittel, die nicht in die Ausgleichsrücklage eingehen und die die �riterien für die �instufung als Solvabilität­��­�igenmittel nicht erfüllen

Im J ahresabschluss ausgew iesene E igenmittel,  die nicht in die Ausgleichsrücklage eingehen und die die Kriterien für die E instufung als Solvabilität­II­E igenmittel nicht erfüllen

R0220

Ab�ügeAbz ug für Beteiligungen an F inanz ­ und Kreditinstituten R0230

Gesamtbetrag der �asiseigenmittel nach Ab�ügen R0290 305.041 305.041 0�rgän�ende �igenmittel

Nicht eingez ahltes und nicht eingefordertes Grundkapital, das auf Verlangen eingefordert w erden kann R0300Gründungsstock,  Mitgliederbeiträge oder entsprechender Basiseigenmittelbestandteil bei Versicherungsvereinen auf Gegenseitigkeit und diesen ähnlichen Unternehmen,  die nicht eingez ahlt und nicht eingefordert w urden,  aber auf Verlangen eingefordert w erden kö nnen

R0310

Nicht eingez ahlte und nicht eingeforderte Vorz ugsaktien,  die auf Verlangen eingefordert w erden kö nnen R0320E ine rechtsverbindliche Verpflichtung, auf Verlangen nachrangige Verbindlichkeiten z u z eichnen und z u begleichen R0330Kreditbriefe und Garantien gemäß  Artikel 96 Absatz  2 der Richtlinie 2009/ 138/ E G R0340Andere Kreditbriefe und Garantien als solche nach Artikel 96 Absatz 2 der Richtlinie 2009/ 138/ E G R0350Aufforderungen an die Mitglieder z ur Nachz ahlung gemäß  Artikel 96 Absatz  3 Unterabsatz  1 der Richtlinie 2009/ 138/ E G R0360

Richtlinie 2009/ 138/ E GR0370

Sonstige ergänz ende E igenmittel R0390�rgän�ende �igenmittel gesamt R0400

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�ur Verfügung stehende und anrechnungsfähige �igenmittelGesamtbetrag der z ur E rfüllung der SC R z ur Verfügung stehenden E igenmittel R0500 305.041 305.041 0Gesamtbetrag der z ur E rfüllung der MC R z ur Verfügung stehenden E igenmittel R0510 305.041 305.041Gesamtbetrag der z ur E rfüllung der SC R anrechnungsfähigen E igenmittel R0540 305.041 305.041 0Gesamtbetrag der z ur E rfüllung der MC R anrechnungsfähigen E igenmittel R0550 305.041 305.041

SCR R0580 50.620MCR R0600 22.779Verhältnis von anrechnungsfähigen �igenmitteln �ur SCR R0620 603%Verhältnis von anrechnungsfähigen �igenmitteln �ur MCR R0640 1339%

C0060Ausgleichsrücklage

Überschuss der Vermö gensw erte über die Verbindlichkeiten R0700 305.041E igene Anteile (direkt und indirekt gehalten) R0710Vorhersehbare D ividenden,  Ausschüttungen und E ntgelte R0720Sonstige Basiseigenmittelbestandteile R0730 31.066Anpassung für gebundene E igenmittelbestandteile in Matching­Adj ustment­P ortfolios und Sonderverbänden R0740

Ausgleichsrücklage R0760 273.975Erwartete Gewinne

R0770 26.351R0780

Gesamtbetrag des bei künftigen Prämien einkalkulierten erwarteten Gewinns ��P�FP� R0790 26.351

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Anlage 2S.25.01.21

Brutto-Solvenzkapital-anforderung

USP Vereinfachungen

C0110 C0080 C0090Marktrisiko R0010 87.289Gegenparteiausfallrisiko R0020 857Lebensversicherungstechnisches Risiko R0030 59.210 KeineKrankenversicherungstechnisches Risiko R0040 24.097 KeineNichtlebensversicherungstechnisches Risiko R0050 KeineD iversifikation R0060 -44.453Risiko immaterieller Vermö gensw erte R0070Basissolvenzkapitalanforderung R0100 127.000

Berechnung der SolvenzkapitalanforderungO perationelles Risiko R0130 7.894Verlustausgleichsfähigkeit der versicherungstechnischen Rückstellungen R0140 -84.275Verlustausgleichsfähigkeit der latenten Steuern R0150Kapitalanforderung für Geschäfte nach Artikel 4 der Richtlinie 2003/ 41/ E G R0160Solvenzkapitalanforderung ohne Kapitalaufschlag R0200 50.620Kapitalaufschlag bereits festgesetz t R0210

Solvenzkapitalanforderung R0220 50.620

W eitere Angaben zur SCR

Kapitalanforderung für das durationsbasierte Untermodul Aktienrisiko R0400Gesamtbetrag der fiktiven Solvenz kapitalanforderung für den übrigen T eil R0410Gesamtbetrag der fiktiven Solvenz kapitalanforderungen für Sonderverbände R0420Gesamtbetrag der fiktiven Solvenz kapitalanforderungen für Matching­Adj ustment­P ortfolios R0430D iversifikationseffekte aufgrund der Aggregation der fiktiven Solvenz kapitalanforderung für Sonderverbände nach Artikel 304

R0440

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Anlage 2

S.28.01.01

Bestandteil der linearen Formel für Lebensversicherungs­ und Rückversicherungsverpflichtungen

C0040

MCRL-Ergebnis R0200 44.700

Bester Schätzwert (nach Abzug der Rückversicherung/Zweckgesellschaft) 

und versicherungstechnische Rückstellungen als Ganzes berechnet

Gesamtes Risikokapital (nach

Abzug der Rückversicherung/Z

weckgesellschaft)

C0050 C0060

Leistungen 1.487.725Verpflichtungen mit Überschussbeteiligung

279.308Verpflichtungen aus index- und fondsgebundenen Versicherungen Sonstige Verpflichtungen aus Lebens(rück)­ und Kranken(rück)versicherungenGesamtes Risikokapital für alle Lebens(rück)versicherungsverpflichtungen 5.968.585

Berechnung der Gesamt-MCRC0070

Lineare MCR R0300 44.700SCR R0310 50.620MCR-Obergrenze R0320 22.779MCR-Untergrenze R0330 12.655Kombinierte MCR R0340 22.779Absolute Untergrenze der MCR R0350 3.700

C0070Mindestkapitalanforderung R0400 22.779

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Anlage 3: Aktionäre der Protektor Lebensversicherungs-AG

AAachenMünchener Lebensversicherung AGAllianz Lebensversicherungs-AktiengesellschaftALTE LEIPZIGER Lebensversicherung auf GegenseitigkeitARAG Lebensversicherungs-AGAthene Lebensversicherung AktiengesellschaftAXA Lebensversicherung AG

BBarmenia Lebensversicherung a.G.Basler Lebensversicherungs-AktiengesellschaftBayerische Beamten Lebensversicherung a.G.Bayern-Versicherung Lebensversicherung Aktiengesellschaft

CConcordia oeco Lebensversicherungs-AGCondor Lebensversicherungs-AktiengesellschaftContinentale Lebensversicherung AktiengesellschaftCOSMOS Lebensversicherungs-AGCredit Life AG

DDebeka Lebensversicherungsverein a.G.Delta Direkt Lebensversicherung AG MünchenDeutsche Ärzteversicherung AGDeutsche Lebensversicherungs-AktiengesellschaftDEVK Allgemeine Lebensversicherungs-AktiengesellschaftDEVK Deutsche Eisenbahn Versicherung Lebensversicherungsverein a.G.

Betriebliche Sozialeinrichtung der Deutschen Bahn AGDialog Lebensversicherungs-AGDIREKTE LEBEN Versicherung AG

E|F|GERGO Direkt Lebensversicherung AktiengesellschaftERGO Lebensversicherung AktiengesellschaftEUROPA Lebensversicherung AGFamilienfürsorge Lebensversicherung AG im Raum der KirchenGenerali Lebensversicherung AGGothaer Lebensversicherung AG

HHannoversche Lebensversicherung AktiengesellschaftHanseMerkur Lebensversicherung AGHDI Lebensversicherung AGHeidelberger Lebensversicherung AGHELVETIA schweizerische Lebensversicherungs-AktiengesellschaftHUK-COBURG-Lebensversicherung AG

I|JIDEAL Lebensversicherung a.G.IDUNA Vereinigte Lebensversicherung aG für Handwerk, Handel und Gewerbe

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INTER Lebensversicherung AGInterRisk Lebensversicherungs-AG Vienna Insurance GroupItzehoer Lebensversicherungs-Aktiengesellschaft

K|LKarlsruher Lebensversicherung AGLandeslebenshilfe V.V.a.G.Lebensversicherung von 18�� a.G. MünchenLVM Lebensversicherungs-AG

M|NMecklenburgische Lebensversicherungs-AktiengesellschaftM�NCHENER VEREIN Lebensversicherung AGmyLife Lebensversicherung AGNeue Bayerische Beamten Lebensversicherung AGneue leben Lebensversicherung AGN�RNBERGER Beamten Lebensversicherung AGN�RNBERGER Lebensversicherung AG

O|P�ffentliche Lebensversicherung Berlin Brandenburg Aktiengesellschaft�ffentliche Lebensversicherung Braunschweig�ffentliche Lebensversicherungsanstalt Oldenburg�ffentliche Lebensversicherung Sachsen-AnhaltPB Lebensversicherung AGPensionskasse vom Deutschen Roten Kreuz VVaGPLUS Lebensversicherungs AGProvinzial Lebensversicherung HannoverProvinzial NordW est Lebensversicherung AktiengesellschaftProvinzial Rheinland Lebensversicherung AG Die Versicherung der SparkassenPRUDENTIA Pensionskasse AG

Q|R|SR+V Lebensversicherung AGR+V Lebensversicherung a.G.RheinLand Lebensversicherung AktiengesellschaftSAARLAND Lebensversicherung AGSkandia Lebensversicherung AGSparkassen-Versicherung Sachsen Lebensversicherung AGStuttgarter Lebensversicherung a.G.Süddeutsche Lebensversicherung a.G.SV SparkassenVersicherung Lebensversicherung AGSwiss Life AG Niederlassung für Deutschland

T|U|V|W |X|Y|ZTARGO Lebensversicherung AGuniVersa Lebensversicherung a.G.VICTORIA Lebensversicherung AGVOLKSW OHL BUND LEBENSVERSICHERUNG a.G.Vorsorge Lebensversicherung AktiengesellschaftVPV Lebensversicherungs-AktiengesellschaftW GV-Lebensversicherung AG�ürttembergische Lebensversicherung AGW W K Lebensversicherung auf GegenseitigkeitZurich Deutscher Herold Lebensversicherung AG