bereitstellung von löschwasser - teil 2
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von HBI Ing. Andreas Braunstein (Landesfeuerwehrkommando Bgld.)TRANSCRIPT
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Infotag Plattform Wasser
Infotag
Plattform Wasser 2012
HBI Ing. Andreas Braunstein
Landesfeuerwehrverband Burgenland
Lschwasserversorgung, Lschwasserbedarfsberechnung, Lschwasserrckhaltung
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Infotag Plattform Wasser
Lschmittelvorsorge ( 7)
Die Gemeinde hat entsprechend dem Brandrisiko und der Brandbelastung innerhalb des Gemeindegebietes die erforderlichen Lschmittel bereit zu halten.
Burgenlndisches Feuerwehrgesetz
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Infotag Plattform Wasser
Einstze
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Infotag Plattform Wasser
Lschmittelvorsorge ( 7)
Der Landesfeuerwehrkommandant hat im Einvernehmen mit der Landesregierung Richtlinien fr den Lschmittelbedarf und fr die Errichtung von Lschwasserversorgungsanlagen zu erlassen.
BFV-RL VB-01
TRVB F 137 Lschwasserbedarf
Burgenlndisches Feuerwehrgesetz
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Infotag Plattform Wasser
Allgemeine Vorsorge ( 3)
Der Orts-(Stadt-)feuerwehrkommandant ist verpflichtet, damit in Zusammenhang stehende Anregungen und Beobachtungen dem Brgermeister mitzuteilen.
Burgenlndisches Feuerwehrgesetz
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Infotag Plattform Wasser
Zugnglichkeit fr die Feuerwehr
Gebude mssen grundstzlich zur Brandbekmpfung zugnglich sein. Die erforderlichen Zufahrten, Aufstell- und Bewegungsflchen fr Feuerwehrfahrzeuge mssen ausreichend befestigt und tragfhig sein.
OIB - Richtlinie 2 (Punkt 6.1)
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Infotag Plattform Wasser
Zugnglichkeit fr die Feuerwehr
Bei Gebuden der Gebudeklasse 1, 2 und 3 ist eine ausreichende Zugnglichkeit jedenfalls dann gegeben, wenn der am weitesten entfernte Gebudezugang, der fr die Erschlieung notwendig ist, in einer Entfernung von hchstens 80 m Gehweglnge von der Aufstellflche fr die Feuerwehrfahrzeuge liegt.
OIB - Richtlinie 2 (Punkt 6.1)
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Zugnglichkeit fr die Feuerwehr
Bei Gebuden der Gebudeklasse 4 und 5 sind hinsichtlich der Entfernung der Aufstellflche vom Gebude die Einsatzmglichkeiten der Feuerwehr zu bercksichtigen. Bei Gebuden, bei denen die Zugnglichkeit fr die Feuerwehr zur Brandbekmpfung nicht ausreichend gegeben ist, knnen zustzliche brandschutztechnische Manahmen erforderlich werden.
OIB - Richtlinie 2 (Punkt 6.1)
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Zugnglichkeit fr die Feuerwehr
Die hiefr erforderlichen Zufahrten, Aufstell- und Bewegungsflchen fr Feuerwehrfahrzeuge mssen ausreichend befestigt und tragfhig sein.
Zur Beurteilung der notwendigen Flchen fr die Feuerwehr ist die TRVB F134 heranzuziehen.
OIB - Richtlinie 2 (Punkt 6.1)
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Infotag Plattform Wasser
Zugnglichkeit fr die Feuerwehr
Jeder Hauptbrandabschnitt muss mit mindestens einer Seite an einer Auenwand liegen und von dort fr die Feuerwehr zugnglich sein.
Dies gilt nicht fr Hauptbrandabschnitte, die eine erweiterte automatische Lschhilfeanlage oder eine automatische Feuerlschanlage aufweisen.
OIB - Richtlinie 2.1 (Punkt 3.3)
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Infotag Plattform Wasser
Zugnglichkeit fr die Feuerwehr
Freistehende bzw. aneinander gebaute Betriebsbauten mit einer zusammenhngenden berbauten Grundflche von mehr als 5.000 mmssen fr die zur Brandbekmpfung erforderlichen Feuerwehrfahrzeuge umfahrbarsein.
Fr die Feuerwehr sind die erforderlichen Zufahrten, Durchfahrten sowie Aufstell- und Bewegungsflchen zu schaffen und stndig freizuhalten.
OIB - Richtlinie 2.1 (Punkt 3.3)
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Lschwasserversorgung
Bei Gebuden, bei denen keine ausreichende Lschwasserversorgung sichergestellt ist, knnen im Einzelfall zustzliche brandschutztechnische Manahmen erforderlich werden.
Eine ausreichende Lschwasserversorgung ist jedenfalls dann gegeben, wenn eine Mindestlschwasserrate von 1,00 l/m2min bezogen auf die grte Brandabschnittsflche verfgbar ist.
OIB - Richtlinie 2 (Punkt 6.2)
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Lschwasserbedarf
Fr Betriebsbauten ist der Lschwasserbedarf im Einvernehmen mit der Feuerwehr unter Bercksichtigung der Flchen der Hauptbrandabschnitte bzw. Brandabschnitte, der Brandlasten sowie der technischen Brandschutzeinrichtungen festzulegen und bereitzustellen.
OIB - Richtlinie 2.1 (Punkt 3.1)
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Lage (Abstand)
Zufahrt
Kennzeichnung
Standpltze
Frostsicherheit
Geodtische Saughhe
Verschlammung - Versandung
Wartung - berprfung
Lschwasserversorgung Allgemeine Anforderungen
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Lschwasserversorgung Allgemeine Anforderungen
Lage (Abstand)
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Grundschutz
Lschwasserversorgung Allgemeine Anforderungen
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Lschwasserversorgung Erstellung des Lschwasserplanes
Standort der Hydranten
Statischer Druck
Dynamischer Druck
Nennweite des Hydranten
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Lschwasserversorgung Erstellung des Lschwasserplanes
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Lschwasserversorgung Erstellung des Lschwasserplanes
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Frostsicherheit
Lschwasserversorgung Allgemeine Anforderungen
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Frostsicherheit
Lschwasserversorgung Allgemeine Anforderungen
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Infotag Plattform Wasser
Geodtische Saughhe max. 6,00 Meter
Lschwasserversorgung Allgemeine Anforderungen
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Geodtische Saughhe max. 6,00 Meter
Lschwasserversorgung Allgemeine Anforderungen
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Kennzeichnung
NORM F 2030
Lschwasserversorgung Allgemeine Anforderungen
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Wartung und berprfung Mindestens einmal jhrlich durch Betreiber
Lschwasserversorgung Allgemeine Anforderungen
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Wenn die Leitungsergiebigkeit ausreichend ist, knnen aus Hydranten nachstehende Wassermengen entnommen werden:
~ 1.200100
~ 80080
Stichleitung
Liter / Minute
Nennweite
in mm
Lschwasserversorgung
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Die Ermittlung des Lschwasserbedarfes fr den Objektschutz hat vom Eigentmer, Inhaber oder Nutzungsberechtigten eines Bauwerkes oder in dessen Auftrag zu erfolgen und ist fr das Genehmigungsverfahren vorzulegen.
Lschwasserbedarfsermittlung gem TRVB F 137
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Die Ermittlung des Lschwasserbedarfes setzt voraus:
Es ist nur ein Brandabschnitt vom Brand betroffen.
Die Mittel der Ersten und Erweiterten Lschhilfe werden fr die Ermittlung des Lschwasserbedarfes nicht bercksichtigt.
Lschwasserbedarfsermittlung gem TRVB F 137
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Infotag Plattform Wasser
Der Lschwasserbedarf ist fr jenen Brandabschnitt auszulegen, fr den sich rechnerisch der hchste Lschwasserbedarf ergibt.
Falls sich bei der Berechnung des Lschwasserbedarfs fr den Objektschutz eine hhere Lschwasserrate von mehr als 10.000 l/min ergibt, ist durch entsprechende Brandschutzvorkehrungen eine Reduktion der Lschwasserrate unter 10.000 l/min zu bewirken.
Lschwasserbedarfsermittlung gem TRVB F 137
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Die Notwendigkeit einer Lschwasserrckhaltung ist von den zustndigen Sachverstndigen im Zuge der behrdlichen Verfahren festzustellen.
Der Berechnung des erforderlichen Auffangvolumens an kontaminiertem Lschwasser kann der Lschwasserbedarf fr den Objektschutz reduziert um 25 %infolge Verdampfung und Aufnahme durch das Brandgut zu Grunde gelegt werden.
Lschwasserrckhaltung gem TRVB F 137
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