berdnik, hochwald, pontilli, die geschichte – die 50er und 60er jahre kinderlähmungsepidemie...

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Berdnik, Hochwald, Pontilli, Die Geschichte – die 50er Die Geschichte – die 50er und 60er Jahre und 60er Jahre Kinderlähmungsepid emie durch Genuss von verseuchtem Wasser aus Hausbrunnen! Durch nitratverseuchte Brunnen Blausucht bei Säuglingen Typhusepidemie durch verseuchte Brunnen! Von 75 Schulbrunnen zwei Drittel wegen Verseuchung gesperrt! 25.10.196 25.10.196 2 2 NÖSIWAG NÖSIWAG

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Page 1: Berdnik, Hochwald, Pontilli, Die Geschichte – die 50er und 60er Jahre Kinderlähmungsepidemie durch Genuss von verseuchtem Wasser aus Hausbrunnen! Durch

Berdnik, Hochwald, Pontilli,

Die Geschichte – die 50er und 60er JahreDie Geschichte – die 50er und 60er JahreKinderlähmungsepidemie durch Genuss von verseuchtem Wasser aus Hausbrunnen!

Durch nitratverseuchte Brunnen Blausucht bei Säuglingen

Typhusepidemie durch verseuchte Brunnen!

Von 75 Schulbrunnen zwei Drittel wegen Verseuchung gesperrt!

25.10.196225.10.1962

NÖSIWAGNÖSIWAG

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Die Geschichte – 1914Die Geschichte – 1914Kindersterblichkeit Kindersterblichkeit 74%74%

Durch Verunreinigungen im Gebiet PulkautalDurch Verunreinigungen im Gebiet Pulkautal

5.000 Goldkronen5.000 Goldkronen

1. Weltkrieg1. Weltkrieg 50 Jahre Später...50 Jahre Später...

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Die Geschichte – ab 2000Die Geschichte – ab 2000

500 Katastralgemeinden am Netz500 Katastralgemeinden am Netz20002000

Geschäftsanteile vom Land NÖ zu 100% an Geschäftsanteile vom Land NÖ zu 100% an EVNEVN

Sommer 2001Sommer 2001

2001/20022001/2002EVN: Verkauf von 24 Mio mEVN: Verkauf von 24 Mio m33

= 18,7 Mio € Wassererlöse= 18,7 Mio € Wassererlöse

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Versorgungsstruktur der EVNVersorgungsstruktur der EVNvers. Bewohnervers. Bewohner 460.000460.000

vers. Kastralgemeindenvers. Kastralgemeinden 530530

Vers. SonderabnehmerVers. Sonderabnehmer 119119

abgeg. abgeg. Wassermengen/JahrWassermengen/Jahr

200123 Mio. 200123 Mio. mm33

Anzahl der HochbehälterAnzahl der Hochbehälter 7474

SpeichervolumenSpeichervolumen 190.000m190.000m33

Länge der RohrleitungenLänge der Rohrleitungen 1.400km1.400km

BrunnenBrunnen 8484

BrunnenschutzgebieteBrunnenschutzgebiete 300 ha300 ha

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Exkurs: AG-Recht

§ 1 AktG§ 1 AktGDie AG ist eine Gesellschaft mit eigener Die AG ist eine Gesellschaft mit eigener

Rechtspersönlichkeit, deren Gesellschafter mit Rechtspersönlichkeit, deren Gesellschafter mit Einlagen auf das in Aktien zerlegte Grundkapital Einlagen auf das in Aktien zerlegte Grundkapital

beteiligt sind, ohne persönlich für die beteiligt sind, ohne persönlich für die Verbindlichkeiten der Gesellschaft zu haften.Verbindlichkeiten der Gesellschaft zu haften.

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Hauptmerkmale einer AG (I)Hauptmerkmale einer AG (I)

1.1. Kapitalsammelfunktion im VordergrundKapitalsammelfunktion im Vordergrund => viele => viele Gesellschafter (Rest wie oben)Gesellschafter (Rest wie oben)

Vorstand ist gegenüber den Gesellschaftern weisungsfrei (meist Vorstand ist gegenüber den Gesellschaftern weisungsfrei (meist Drittorgan)Drittorgan)

Geldgeber und Unternehmerfunktion deutlich getrenntGeldgeber und Unternehmerfunktion deutlich getrennt Hoher Organisationsgrad wegen Gesellschafter und Hoher Organisationsgrad wegen Gesellschafter und

Gläubigerschutz.Gläubigerschutz.

2.2. Gesellschafter können Gesellschafter können natürliche und juristische natürliche und juristische Personen seinPersonen sein

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Hauptmerkmale einer AG (II)Hauptmerkmale einer AG (II)

3.3. GesellschaftszweckGesellschaftszweck kann wirtschaftlich, ideell, kann wirtschaftlich, ideell, genossenschaftlich sein. Gegenstand ist genossenschaftlich sein. Gegenstand ist zwingender Bestandteil der Satzung (§ zwingender Bestandteil der Satzung (§ 17 Z 2).17 Z 2).

4.4. AGAG ist Kaufmann kraft Rechtsformist Kaufmann kraft Rechtsform5.5. Organe der AG: Vorstand, Aufsichtsrat, Organe der AG: Vorstand, Aufsichtsrat,

Abschlußprüfer, HauptversammlungAbschlußprüfer, Hauptversammlung (Kompetenzverteilung ist zwingend).(Kompetenzverteilung ist zwingend).

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Hauptmerkmale einer AG (III)Hauptmerkmale einer AG (III)

6.6. Konstruktion des GesellschaftskapitalsKonstruktion des Gesellschaftskapitals: Summe : Summe der Nennwerte der Anteile = Grundkapital; der Nennwerte der Anteile = Grundkapital; Mindestgrundkapital = 1 Mill (§ 7); Achtung: Mindestgrundkapital = 1 Mill (§ 7); Achtung: Trennung Grundkapital und Trennung Grundkapital und Gesellschaftsvermögen!Gesellschaftsvermögen!

7.7. Die Die Firma ist nach § 4 SachfirmaFirma ist nach § 4 Sachfirma8.8. Sitz der AGSitz der AG ist ein Ort an welchen sie einen ist ein Ort an welchen sie einen

Betrieb die Geschäftsleitung oder die Verwaltung Betrieb die Geschäftsleitung oder die Verwaltung befindet. befindet. (§ 5)(§ 5)

9.9. Größenklassen: § 221 HGBGrößenklassen: § 221 HGB

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Bedeutung des Begriffs Aktien (I)Bedeutung des Begriffs Aktien (I)

1.1. Anteil am GrundkapitalAnteil am Grundkapital (§§ 1, 6 Abs 1): (§§ 1, 6 Abs 1): Nennbeträge (§ 8 Abs 1) Nennbeträge (§ 8 Abs 1)

2.2. MitgliedschaftMitgliedschaft: Pflichten (Einlagepflichten); : Pflichten (Einlagepflichten); Rechte: Vermögensrechte, Herrschaftsrechte, Rechte: Vermögensrechte, Herrschaftsrechte, Bezugsrechte; Aktien sind unteilbar Miteigentum Bezugsrechte; Aktien sind unteilbar Miteigentum möglich (§ 63). Siehe auch § 50 möglich (§ 63). Siehe auch § 50 NebenverpflichtungenNebenverpflichtungen

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Bedeutung des Begriffs Aktie (II)Bedeutung des Begriffs Aktie (II)

3. Wertpapier im engeren Sinn3. Wertpapier im engeren Sinn: : Inhaberaktien:Inhaberaktien: lauten auf Inhaber; nur zulässig wenn lauten auf Inhaber; nur zulässig wenn

Nennbetrag voll einbezahlt (§ 10 abs 2). Vor der Nennbetrag voll einbezahlt (§ 10 abs 2). Vor der Volleinzahlung können Zwischenscheine ausgegeben Volleinzahlung können Zwischenscheine ausgegeben werden. Diese sind Orderpapiere und lauten auf werden. Diese sind Orderpapiere und lauten auf Namen.Namen.

Namensaktien:Namensaktien: Sind Orderpapiere und damit indossables Sind Orderpapiere und damit indossables Wertpapier (§ 61) [indossabel: übertragbar mittels Wertpapier (§ 61) [indossabel: übertragbar mittels Erklärung]; Müssen im Aktienbuch vermerkt werden.Erklärung]; Müssen im Aktienbuch vermerkt werden.

Die AktienurkundeDie Aktienurkunde besteht aus Haupturkunde,m besteht aus Haupturkunde,m Gewinnanteilsscheinen und Erneuerungsscheine.Gewinnanteilsscheinen und Erneuerungsscheine.

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Ordentliche KapitalerhöhungOrdentliche Kapitalerhöhung

Ordentliche Kapitalerhöhung: §§ 149 ff AktGOrdentliche Kapitalerhöhung: §§ 149 ff AktGEinbringung neuer Mittel durch Einlagen der Einbringung neuer Mittel durch Einlagen der Gesellschafter oder dritter Personen gegen Ausgabe Gesellschafter oder dritter Personen gegen Ausgabe von Aktien. von Aktien. Eine Erhöhung des Grundkapitals kann nur mit einer Eine Erhöhung des Grundkapitals kann nur mit einer 3/4 Mehrheit beschlossen werden. 3/4 Mehrheit beschlossen werden. Sacheinlagen sind gemäß § 150 Abs 3 und § 151 Sacheinlagen sind gemäß § 150 Abs 3 und § 151 Abs 3 zulässig.Abs 3 zulässig.

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Ordentliche KapitalerhöhungOrdentliche Kapitalerhöhung

Bezugsrecht:Bezugsrecht: § 153. § 153. Verfahren: DVerfahren: Doppelte Firmenbucheintragung oppelte Firmenbucheintragung

erforderlich. Kapitalerhöhungsbeschluss und erforderlich. Kapitalerhöhungsbeschluss und Durchführung der Erhöhung. Mit der Eintragung Durchführung der Erhöhung. Mit der Eintragung der Durchführung der Erhöhung des der Durchführung der Erhöhung des Grundkapitals ist das Grundkapital erhöht. Grundkapitals ist das Grundkapital erhöht.

Veröffentlichung:Veröffentlichung: Ausgabebetrag der Aktien sowie Ausgabebetrag der Aktien sowie Hinweis auf Berichte zur Prüfung der Hinweis auf Berichte zur Prüfung der SacheinlagenSacheinlagen

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Chronologie der Übernahme (I)Chronologie der Übernahme (I)

18.10.2000:18.10.2000:

EVN bekundet Interesse an der NÖSIWAGEVN bekundet Interesse an der NÖSIWAG

Ausweitung der Multi-Utility Strategie der EVN Ausweitung der Multi-Utility Strategie der EVN (bisher schon in den Bereichen Strom, Gas, (bisher schon in den Bereichen Strom, Gas,

Wärme und Telekommunikation)Wärme und Telekommunikation)  

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Chronologie der Übernahme (II)Chronologie der Übernahme (II)

12.12.200012.12.2000 Einbringung der NÖSIWAGEinbringung der NÖSIWAG in die EVN im in die EVN im

Rahmen einer KapitalerhöhungRahmen einer Kapitalerhöhung   

12.01.200112.01.2001Beschluss der Erhöhung des Grundkapitals der Beschluss der Erhöhung des Grundkapitals der

EVNEVN

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Chronologie der Übernahme (III)Chronologie der Übernahme (III)

April 2001April 2001

Satzungsänderung in der EVNSatzungsänderung in der EVN

Tätigkeitsausweitung auf den Sektor der Tätigkeitsausweitung auf den Sektor der Wasserversorgung ermöglichtWasserversorgung ermöglicht

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Chronologie der Übernahme (IV)Chronologie der Übernahme (IV)

20.07.200120.07.2001

Kapitalerhöhung erfolgreich abgeschlossenKapitalerhöhung erfolgreich abgeschlossen

„„Die in der Hauptversammlung vom 12. Jänner 2001 Die in der Hauptversammlung vom 12. Jänner 2001 beschlossene Erhöhung des Grundkapitals der EVN wurde beschlossene Erhöhung des Grundkapitals der EVN wurde erfolgreich durchgeführt. Bis zum Ende der Bezugsfrist am erfolgreich durchgeführt. Bis zum Ende der Bezugsfrist am 16. Juli 2001 wurden insgesamt 3.381.455 Aktien zu je 33 16. Juli 2001 wurden insgesamt 3.381.455 Aktien zu je 33

EUR gezeichnet.“EUR gezeichnet.“

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Chronologie der Übernahme (V)Chronologie der Übernahme (V)

Das neue Grundkapital der EVN beträgt damit 91.072.392,62 Das neue Grundkapital der EVN beträgt damit 91.072.392,62 EUR und ist in insgesamt 37.581.455 Stückaktien zerlegt.EUR und ist in insgesamt 37.581.455 Stückaktien zerlegt.

Land NÖ hält an der EVN und an der EVN Wasser je 51%Land NÖ hält an der EVN und an der EVN Wasser je 51%

Aktien Wert (EUR) WERT (ATS)Nösiwag 1761765 58.138.245,00€ 799.999.693öS Rest 1619690 53.449.770,00€ 735.484.870,13öS Gesamt 3381455 111.588.015,00€ 1.535.484.562,80öS

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Die Kritiken (I)Die Kritiken (I)

Neupositionierung ist nicht wirklich ein VerkaufNeupositionierung ist nicht wirklich ein Verkauf

EVN plante eine Kapitalerhöhung, aber die großen EVN plante eine Kapitalerhöhung, aber die großen Aktionäre (TiWAG,..) wollten nicht mitmachen. Aktionäre (TiWAG,..) wollten nicht mitmachen.   Mit der Übernahme der NÖSIWAG durch die EVN Mit der Übernahme der NÖSIWAG durch die EVN hat sich an der Besitzstruktur nicht viel geändert. hat sich an der Besitzstruktur nicht viel geändert. Hauptaktionär (51%) ist nach wie vor Land NÖ. Hauptaktionär (51%) ist nach wie vor Land NÖ.

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Die Kritiken (II)Die Kritiken (II)

Unsicherheit bezüglich der zukünftigen Unsicherheit bezüglich der zukünftigen Besitzstruktur der EVNBesitzstruktur der EVN

Seit Jahresbeginn stehen Teile der EVN-Aktien Seit Jahresbeginn stehen Teile der EVN-Aktien zum Verkauf, Interessenten an mehr als 25% sind zum Verkauf, Interessenten an mehr als 25% sind beispielsweise der franz. Atomstromkonzern EdFbeispielsweise der franz. Atomstromkonzern EdFDrohender Ausverkauf des niederösterreichischen Drohender Ausverkauf des niederösterreichischen WassersWassers

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Die Kritiken (III)Die Kritiken (III)

Profitstreben infolge der PrivatisierungProfitstreben infolge der Privatisierung

Beibehaltung des gemeinnützigen Verhaltens der Beibehaltung des gemeinnützigen Verhaltens der NÖSIWAG auch im Zuge der EVN Wasser?NÖSIWAG auch im Zuge der EVN Wasser?

Einschränkung der Kontroll- und Einschränkung der Kontroll- und Eingriffsmöglichkeiten des Landes NÖ? Eingriffsmöglichkeiten des Landes NÖ?

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Die Kritiken (IV)Die Kritiken (IV)

Ausweitung auf das regionale AbwassergeschäftAusweitung auf das regionale Abwassergeschäft

Landesbudgetaufbesserung durch den VerkaufLandesbudgetaufbesserung durch den Verkauf

29.069.122 EUR (rund 400.000.000 ATS)29.069.122 EUR (rund 400.000.000 ATS) gingen gingen an das Land NÖ durch den Verkauf (Wert der an das Land NÖ durch den Verkauf (Wert der NÖSIWAG höher als die Kapitalerhöhung) NÖSIWAG höher als die Kapitalerhöhung)

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Wir danken für die Wir danken für die Aufmerksamkeit!Aufmerksamkeit!