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Schalltechnische Untersuchung VORHABEN: Bebauungsplan Nr. 5.3 „Klinikum Langen“ UMFANG: Prüfung der Belange des Schallimmissionsschutzes im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens AUFTRAGGEBER: Asklepios Klinik Verwaltungsgesellschaft mbH Debusweg 3 61462 Königstein-Falkenstein BEARBEITUNG: KREBS+KIEFER FRITZ AG Hilpertstraße 20 | 64295 Darmstadt T 06151 885-383 | F 06151 885-220 AKTENZEICHEN: 20178023-ASS-1 DATUM: Darmstadt, 09.04.2018 Dipl.-Phys. Peter Fritz Vorstand Dieser Bericht umfasst 33 Seiten und 5 Anhänge mit 25 Blättern. Dieser Bericht ist nur für den Gebrauch des Auftraggebers bzw. der Stadt Langen im Zusammen- hang mit dem oben genannten Planvorhaben bestimmt. Eine darüberhinausgehende Verwendung, vor allem durch Dritte, unterliegt dem Schutz des Ur- heberrechts gemäß UrhG.

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Schalltechnische Untersuchung

VORHABEN: Bebauungsplan Nr. 5.3 „Klinikum Langen“

UMFANG: Prüfung der Belange des Schallimmissionsschutzes

im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens

AUFTRAGGEBER: Asklepios Klinik Verwaltungsgesellschaft mbH

Debusweg 3

61462 Königstein-Falkenstein

BEARBEITUNG: KREBS+KIEFER FRITZ AG

Hilpertstraße 20 | 64295 Darmstadt

T 06151 885-383 | F 06151 885-220

AKTENZEICHEN: 20178023-ASS-1

DATUM: Darmstadt, 09.04.2018

Dipl.-Phys. Peter Fritz

Vorstand

Dieser Bericht umfasst 33 Seiten und 5 Anhänge mit 25 Blättern.

Dieser Bericht ist nur für den Gebrauch des Auftraggebers bzw. der Stadt Langen im Zusammen-

hang mit dem oben genannten Planvorhaben bestimmt.

Eine darüberhinausgehende Verwendung, vor allem durch Dritte, unterliegt dem Schutz des Ur-

heberrechts gemäß UrhG.

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Projekt: 20178023-ASS-1 Fassung v. 09.04.2018 B-Plan „Klinikum Langen“

Auftraggeber: Asklepios Klinik Langen Debusweg 3 61462 Königstein-Falkenstein

Inhaltsverzeichnis

1 Zusammenfassung 4

2 Sachverhalt und Aufgabenstellung 6

3 Bearbeitungsgrundlagen 7

Rechtsgrundlagen und Regelwerke 7

Planunterlagen 8

4 Anforderungen an den Schallschutz 9

Schallschutz im Städtebau 9

4.1.1 Verkehrslärm 9

4.1.2 Besonderheiten bei Anlagengeräuschen 11

Schallschutz im Hochbau 14

5 Arbeitsgrundsätze und Vorgehensweise 17

Grundlagen 17

Schallausbreitungsberechnungen 18

Darstellung der Ergebnisse 19

6 Untersuchungsergebnisse 20

Verkehrslärm im Plangebiet 20

6.1.1 Emissionen 20

6.1.2 Immissionen 21

6.1.3 Veränderung des Verkehrslärms durch die vorgesehene Anlage 22

Anlagenlärm 23

6.2.1 Emissionen 23

6.2.2 Immissionen 25

7 Maßnahmen zum Schutz vor Verkehrslärm 27

Passive Schallschutzmaßnahmen im Tag- bzw. Nachtzeitraum 27

Festsetzungen im Bebauungsplan 29

8 Abschließende Bemerkungen 33

Tabellenverzeichnis

Tabelle 1 Orientierungswerte gemäß DIN 18005-1, Beiblatt 1 /4/ 10

Tabelle 2 Immissionsrichtwerte gemäß Ziffer 6.1 der TA Lärm /4/ 13

Tabelle 3 Verkehrsbelastungen Prognose 2030 [Kfz/24h] 20

Tabelle 4 Schalldruckpegel / Schallleistungspegel gemäß /17/ 25

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Anhänge

Anhang 1 Übersichtslagepläne

Anhang 2 Geräuschemissionen

Anhang 3 Immissionen Verkehrslärm

Anhang 4 Immissionen Anlagenlärm

Anhang 5 Maßgebliche Außenlärmpegel

Abkürzungsverzeichnis

16. BImSchV Verkehrslärmschutzverordnung

a.R. außerhalb der Ruhezeiten

BauNVO Baunutzungsverordnung

BImSchG Bundes-Immissionsschutzgesetz

D Abstandskorrektur

d Abstand

ΔL Pegeldifferenz [dB(A)]

[dB(A)] Dezibel (mit A-Bewertung)

DTV Durchschnittliche tägliche Verkehrsstärke

i.R. innerhalb der Ruhezeiten

IRW Immissionsrichtwert

La Maßgeblicher Außenlärmpegel

Lm Mittelungspegel

Lm,E Emissionspegel

LPB Lärmpegelbereich

Lr Beurteilungspegel [dB(A)]

Lwa Schalleistungspegel

M stündliche Verkehrsstärke

OW Orientierungswert gemäß DIN 18005-1 [dB(A)]

p prozentualer Schwerverkehrsanteil

RLS 90 Richtlinien für den Lärmschutz an Straßen

TA Lärm Technische Anleitung zum Schutz gegen Lärm

v zulässige Höchstgeschwindigkeit

WA Allgemeine Wohngebiete

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1 Zusammenfassung

Die schalltechnischen Untersuchungen zum Bebauungsplan 5.3 „Klinikum Lan-

gen“ haben zu folgenden Ergebnissen geführt:

Das Plangebiet wird als Sondergebiet „Klinik“ festgesetzt. Im Plangebiet

vorgesehen ist die Erweiterung des Klinikbetriebs sowie der Parkplätze.

In der Umgebung des Plangebietes besteht eine Vorbelastung durch Ver-

kehrslärm, die im Wesentlichen durch die Frankfurter Straße im Westen

und die A 661 im Osten des Plangebiets hervorgerufen wird.

Die Einstufung der Schutzwürdigkeit der Innenräume erfolgt entsprechend

der Nutzung der Gebäude. Die ausschließlich am Tag genutzten Praxis-

räume, Verwaltungsräume u. ä. werden als Mischgebiet eingestuft. Die

ebenfalls in der Nacht genutzten Patienten- und Bettenräume werden mit

der hohen Schutzbedürftigkeit eines Krankenhauses eingestuft.

Eine klinikbezogene Wohnnutzung, so wie es im Bebauungsplan zulässig

ist, hat einen weniger strengen Orientierungswert als die Gebäude, welche

als Patienten- und Bettenräume genutzt werden. Dennoch besteht für die

klinikbezogene Wohnnutzung für den Tag- wie auch den Nachtzeitraum auf

Grund der Überschreitung der Orientierungswerte für Allgemeine Wohn-

gebiete ein Konflikt.

Der Beurteilungspegel durch den Straßenverkehrslärm beträgt bis zu

Lr,tag /Nacht = 61 / 55 dB(A).

Die Orientierungswerte der DIN 18005 für Mischgebiete sowie für das

Sondergebiet von

OWMI, tags = 60 dB(A),

OWSO, Tag / Nacht = 45 / 35 dB(A)

werden in den entsprechend einem Mischgebiet eingestuften Praxis- und

Büroräumen um bis zu

∆Lr,tags = + 1 dB(A)

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und in den entsprechend einem Sondergebiet „Klinik“ eingestuften Gebäu-

den mit Nachtnutzung um bis zu

∆Lr,tags / nachts = + 16 / + 20 dB(A)

überschritten. Daher besteht ein konkreter Handlungsbedarf hinsichtlich

geeigneter Schallschutzmaßnahmen.

Auf Grund der Lage des Plangebietes zu den öffentlichen Straßen sind ak-

tive Schallschutzmaßnahmen in Form von Lärmschutzwänden als Konflikt-

minimierung auszuschließen. Selbst wenn die Anordnung von Lärmschutz-

wänden möglich wäre, müssten diese so hoch ausgeführt werden, dass

auch die oberen Geschosse eine Pegelminderung erfahren würden. Dies

ist aus städtebaulichen Gründen (Verschattung, Erscheinungsbild) nicht

möglich.

Da aktive Maßnahmen im Rahmen der Abwägung aller städtebaulichen Be-

lange ausscheiden, werden Maßnahmen für den passiven Schallschutz er-

forderlich. Für die gegenwärtig unbebauten Bereiche innerhalb der Bau-

grenze betragen die maßgeblichen Außenlärmpegel bei freier Schallaus-

breitung im kritischen Beurteilungszeitraum Nacht

La,nachts = 64…70 dB(A)

An den Fassaden der gegenwärtigen Bebauung betragen die maßgeblichen

Außenlärmpegel an den in der Nacht genutzten Gebäuden

La,nachts = 60…67 dB(A)

Die Zunahme des Verkehrslärms auf öffentlichen Verkehrswegen, die

durch die im Plangebiet vorgesehenen Anlagen ausgelöst wird, ist nach TA

Lärm, Ziffer 7.4 zu bewerten. Die in der Umgebung des Plangebiets vor-

handene Bebauung ist durch die Geräuscheinwirkungen des Straßenver-

kehrs stark vorbelastet. Durch die vorgesehenen Anlagen wird jedoch

keine Verkehrszunahme auf öffentlichen Verkehrswegen ausgelöst, die an

den vorhandenen schutzwürdigen Nutzungen zu einer Zunahme der Ge-

räuscheinwirkungen um 3 dB(A) führt. Damit ist mindestens eines der in

der TA Lärm, Abschnitt 7.4 genannten Kriterien nicht erfüllt. Maßnahmen

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organisatorischer Art zur Verminderung der Geräuscheinwirkungen durch

den Verkehrslärm sind nicht erforderlich.

An den dem Plangebiet nächsten schutzwürdigen Nutzungen werden die

gebietsspezifischen Immissionsrichtwerte der TA Lärm durch sämtliche

Anlagengeräusche eingehalten.

2 Sachverhalt und Aufgabenstellung

Die Asklepios Klinik in Langen beabsichtigt, sich zu erweitern. Hierfür wird ein

neuer Bebauungsplan aufgestellt. Die Einstufung erfolgt als Sondergebiet „Kli-

nik“.

Auf das Plangebiet wirken die Verkehrslärmimmissionen folgender Straßen ein:

Von Westen: Landesstraße L 3262 (Frankfurter Straße)

von Norden: Röntgenstraße

von Osten: Bundesautobahn A 661

von Süden: Bundesstraße B 468

Von den im Plangebiet bestehenden Parkplätzen für Ärzte, Mitarbeiter, Patienten

sowie Besucher stattfindenden Pkw-Fahrbewegungen sowie der Zu- und Abfahrt

der Pkw auf der privaten Erschließungsstraße wirken Geräusche auf das Plange-

biet ein, die dem Anlagenlärm zuzurechnen sind. Außerdem wird das Klinikum mit

Lkw und Kleintransportern beliefert. Darüber hinaus sind haustechnische Anlagen

zur Be- und Entlüftung auf den Gebäuden vorhanden.

Im Übersichtslageplan in Anhang 1 ist das Plangebiet mit den relevanten Schall-

quellen in der näheren Umgebung dargestellt.

Soweit die Prüfungen der schalltechnischen Belange des Bebauungsplans Hin-

weise auf Konfliktpotentiale durch Verkehrs- oder Anlagenlärm ergeben, sind ge-

eignete Vorschläge zur Konfliktlösung oder zur Konfliktminimierung zu entwi-

ckeln.

Südöstlich des Klinikums befindet sich ein Hubschrauberlandeplatz. Nach Anga-

ben der Klinikverwaltung finden dort weniger als 10 Starts und Landungen von

Rettungshubschraubern pro Jahr statt. Auf Grund der Seltenheit des Ereignisses

und der großen Entfernung zu den schutzwürdigen Nutzungen in und neben dem

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Plangebiet können diese Vorgänge aus schalltechnischer Sicht vernachlässigt

werden.

Die Einsatzfahrten der Rettungszentrale sind wie gewöhnliche Kfz-Fahrbewegun-

gen einzustufen, da das Rettungssignal nach Angaben der Klinikverwaltung erst

an der Einmündung in die Frankfurter Straße eingeschaltet bzw. beim Abbiegen

von der Frankfurter Straße in die Röntgenstraße ausgeschaltet wird. Kommt es

jedoch zum Einsatz des Rettungssignals auf dem Klinikgelände ist dies als eine

Ausnahme für Notsituation zu sehen, da mit dem Einsatz des Rettungssignals Ge-

fahren abgewehrt werden.

3 Bearbeitungsgrundlagen

Rechtsgrundlagen und Regelwerke

Der durchgeführten schalltechnischen Untersuchung liegen die folgenden Ge-

setze, Verordnungen, Richtlinien und Regelwerke zugrunde:

/1/ Gesetz zum Schutz vor schädlichen Umwelteinwirkungen durch Luftverun-

reinigung, Geräusche, Erschütterungen und ähnliche Vorgänge (Bundes-

Immissionsschutzgesetz – BImSchG) in der aktuell gültigen Fassung

/2/ 16. Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes

(Verkehrslärmschutzverordnung – 16. BImSchV) vom 12. Juni 1990, geän-

dert durch Artikel 3 des Gesetzes vom 19. September 2006

/3/ Sechste Allgemeine Verwaltungsvorschrift zum Bundes-Immissions-

schutzgesetz (Technische Anleitung zum Schutz gegen Lärm – TA Lärm)

vom 26. August 1998, in Kraft seit 01.11.1998

/4/ DIN 18005, Teil 1 „Schallschutz im Städtebau: Grundlagen und Hinweise für

die Planung“, Juli 2002

/5/ Beiblatt 1 zu DIN 18005, Teil 1 „Schallschutz im Städtebau – Berechnungs-

verfahren: Schalltechnische Orientierungswerte für die städtebauliche

Planung“, Mai 1987

/6/ DIN 4109 „Schallschutz im Hochbau - Teil 1: Mindestanforderungen“, Ja-

nuar 2018

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/7/ DIN 4109 „Schallschutz im Hochbau - Teil 2: Rechnerische Nachweise zur

Erfüllung der Anforderungen“, Januar 2018

/8/ DIN ISO 9613-2 „Akustik – Dämpfung des Schalls bei der Ausbreitung im

Freien, Teil 2: Allgemeines Berechnungsverfahren“, Oktober 1999

/9/ Richtlinien für den Lärmschutz an Straßen – RLS-90, Ausgabe 1990, einge-

führt durch das allgemeine Rundschreiben Straßenbau Nr. 8/1990 vom

10.04.1990 des Bundesministers für Verkehr, StB 11/14.86.22-01/25 Va 90

/10/ „Parkplatzlärmstudie“

Empfehlungen zur Berechnung von Schallemissionen aus Parkplätzen, Au-

tohöfen und Omnibusbahnhöfen sowie von Parkhäusern und Tiefgaragen,

Bayerisches Landesamt für Umweltschutz, 6. überarbeitete Auflage, 2007

Planunterlagen

Zur Bearbeitung standen nachfolgende Planunterlagen und Schriftsätze zur Ver-

fügung:

/11/ Bebauungsplan 5.3 „Klinikum Langen“, Magistrat der Stadt Langen, Vor-

entwurf Stand 15.05.2017

/12/ Nutzungs- & Erweiterungskonzept Klinik Langen, AS&P GmbH, Stand

01.03.2017

/13/ Bebauungsplan 5.3 „Klinikum Langen“, Verkehrsuntersuchung, Freudl

Verkehrsplanung, Stand 21.04.2017

/14/ Verkehrsmengenkarte Hessen 2015, Hessen mobil

/15/ Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur: Verkehrsver-

flechtungsprognose 2030, Zusammenfassung der Ergebnisse, Intraplan

Consult GmbH / BVU Beratergruppe Verkehr + Umwelt GmbH, Stand

11.06.2014

/16/ Lageplan sowie Datenblätter zu den haustechnischen Anlagen der Klini-

kum Langen, übermittelt per E-Mail am 12.05.2017

/17/ Angaben zu den Geräuschemissionen durch Anlagen der Klinik, übermit-

telt per E-Mail am 07.04.2017

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4 Anforderungen an den Schallschutz

Gemäß § 50 BImSchG /1/ sind die für eine bestimmte Nutzung vorgesehenen Flä-

chen bei raumbedeutsamen Planungen und Maßnahmen einander so zuzuordnen,

dass schädliche Umwelteinwirkungen auf die ausschließlich oder überwiegend

dem Wohnen dienenden Gebiete sowie auf sonstige schutzbedürftige Gebiete so

weit wie möglich vermieden werden.

Voraussetzung hierfür ist die Beachtung allgemeiner schalltechnischer Grundre-

geln bei der städtebaulichen Planung und deren rechtzeitige Berücksichtigung in

den Verfahren zur Aufstellung der Bauleitpläne (Flächennutzungsplan, Bebau-

ungsplan) sowie bei anderen raumbezogenen Fachplanungen. Nachträglich las-

sen sich wirksame Schallschutzmaßnahmen vielfach nicht oder nur mit Schwie-

rigkeiten und erheblichen Kosten durchführen.

Schallschutz im Städtebau

4.1.1 Verkehrslärm

Das Beiblatt 1 zur DIN 18005-1 /4/ enthält Orientierungswerte für die Beurtei-

lungspegel, die vorrangig Bedeutung für die Planung von Neubaugebieten mit

schutzbedürftigen Nutzungen haben. Die Einhaltung der Orientierungswerte oder

deren Unterschreitung ist wünschenswert, um die mit der Eigenart des betreffen-

den Baugebietes oder der betreffenden Baufläche verbundene Erwartung auf an-

gemessenen Schutz vor Lärmbelastungen zu erfüllen. Eine Zusammenstellung

der Orientierungswerte für unterschiedliche Lärmarten und unterschiedliche Ge-

bietsnutzungen findet sich in Tabelle 1.

Die Orientierungswerte gelten ausschließlich in der städtebaulichen Planung und

nicht für die Zulassung von Einzelvorhaben oder den Schutz einzelner Objekte. Be-

reits die Bezeichnung „Orientierungswert“ deutet an, dass es sich hierbei nicht um

verbindliche Grenzwerte handelt. Der Belang des Schallschutzes ist bei der in der

städtebaulichen Planung erforderlichen Abwägung der Belange als ein wichtiger

Planungsgrundsatz neben anderen Belangen zu beachten. Die Abwägung kann in

bestimmten Fällen, bei Überwiegen anderer Belange, auch zu einer entsprechen-

den Zurückstellung des Schallschutzes führen.

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Zeile Gebietsnutzung

Orientierungswerte [dB(A)]

Tag Nacht

Verkehrslärm

Industrie-,

Gewerbe-,

Freizeitlärm

1 Reine Wohngebiete (WR)

Wochenendhausgebiete

Ferienhausgebiete

50 40 35

2 Allgemeine Wohngebiete (WA)

Kleinsiedlungsgebiete (WS)

Campingplatzgebiete

55 45 40

3 Friedhöfe

Kleingartenanlagen

Parkanlagen

55 55 55

4 Dorfgebiete (MD)

Mischgebiete (MI) 60 50 45

5 Kerngebiete (MK)

Gewerbegebiete (GE) 65 55 50

6 Sondergebiete, soweit

sie schutzbedürftig sind,

je nach Nutzungsart

45

65

35 … 65

7 Industriegebiete (GI) Für Industriegebiete kann – soweit keine

Gliederung nach § 1 Abs. 4 und 9

BauNVO erfolgt – kein Orientierungs-

wert angegeben werden. Die Schalle-

mission der Industriegebiete ist nach

DIN 18005-1 zu bestimmen.

Tabelle 1 Orientierungswerte gemäß DIN 18005-1, Beiblatt 1 /4/

Gerade in vorbelasteten Bereichen, insbesondere bei vorhandener Bebauung, be-

stehenden Verkehrswegen und in Gemengelagen, lassen sich die Orientierungs-

werte oft nicht einhalten. Wo im Rahmen der Abwägung mit plausibler Begrün-

dung von den Orientierungswerten abgewichen werden soll, weil andere Belange

überwiegen, sollte möglichst ein Ausgleich durch andere geeignete Maßnahmen,

zum Beispiel geeignete Gebäudeanordnung und Grundrissgestaltung, vorgesehen

und planungsrechtlich abgesichert werden.

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Die Schutzwürdigkeit des Klinikgebietes wird für die Gebäude mit der Nutzung

durch Verwaltung, Praxen u. ä. entsprechend einem Mischgebiet (MI) eingestuft.

Dort ist die Schutzwürdigkeit nur am Tag nach Tabelle 1, Zeile 4 zu bewerten.

Die auch für die Nacht zum Schlafen genutzten Patientenzimmer werden gemäß

ihrer hohen Schutzbedürftigkeit sowie analog zu den Immissionsrichtwerten für

Anlagengeräusche (siehe Kapitel 4.1.2) gemäß, Tabelle 1, Zeile 6 mit den niedrigs-

ten Orientierungswerten von 45 dB(A) am Tag sowie 35 dB(A) in der Nacht bewer-

tet.

In der Umgebung des Plangebiets liegt die Wohnbebauung Röntgenstraße 13, de-

ren Schutzwürdigkeit, entsprechend einem Allgemeinen Wohngebiet eingestuft

wird. Zur Beurteilung der Geräuscheinwirkungen des Verkehrslärms sind die Im-

missionsrichtwerte nach Tabelle 1, Zeile 2 heranzuziehen.

Südlich der Röntgenstraße sowie westlich der Frankfurter Straße liegen die Wohn-

gebäude Frankfurter Straße 201, 202 und 202a im Außenbereich. Deren Schutz-

würdigkeit wird, analog zu anderen Beurteilungsgrundlagen, entsprechend einem

Mischgebiet eingestuft. Zur Beurteilung der Geräuscheinwirkungen des Verkehrs-

lärms werden die Orientierungswerte nach Tabelle 1, Zeile 4 herangezogen. Zur

Beurteilung der westlich des Plangebiets gelegenen Kleingartenanlagen werden

die Orientierungswerte nach Tabelle 1 Zeile 3 für den Tagzeitraum herangezogen.

4.1.2 Besonderheiten bei Anlagengeräuschen

4.1.2.1 Immissionsrichtwerte außerhalb von Gebäuden

Die 6. Allgemeine Verwaltungsvorschrift zum Bundes-Immissionsschutzgesetz

(Technische Anleitung zum Schutz gegen Lärm – TA Lärm /3/) dient zum Schutz

der Allgemeinheit und der Nachbarschaft vor schädlichen Umwelteinwirkungen

durch Geräusche. Sie gilt für Anlagen, die als genehmigungsbedürftige oder nicht

genehmigungsbedürftige Anlagen den Anforderungen des 2. Teils des BImSchG

unterliegen. Die hier geplanten gewerblichen Nutzungen stellen solche Anlagen

dar.

Da grundsätzlich die Immissionsrichtwerte der TA Lärm in baurechtlichen und im-

missionsschutzrechtlichen Genehmigungsverfahren sowie bei gegebenenfalls

auftretenden Beschwerden von Anliegern anzuwenden sind, ist es zu empfehlen,

die Belange des Schallschutzes bei Gewerbe- und Handelsbetrieben bereits im

Rahmen der Bebauungsplanung auf Grundlage der TA Lärm zu beurteilen. Diese

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räumt nicht – wie das Beiblatt 1 zur DIN 18005-1 /4/ – die Möglichkeit einer um-

fassenden Abwägung der Belange des Schallschutzes ein. Auch eine Zurückstel-

lung schalltechnischer Belange gegenüber anderen städtebaulichen Belangen

sieht die TA Lärm nicht vor.

Die vorhandenen und geplanten Nutzungen sind aus immissionsschutzrechtlicher

Sicht als nicht genehmigungsbedürftige Anlagen im Sinne der §§ 22 ff BImSchG

einzustufen. Derartige Anlagen sind so zu betreiben, dass schädliche Umweltein-

wirkungen verhindert werden, die nach dem Stand der Technik vermeidbar sind

(Vermeidungsgebot) und dass unvermeidbare schädliche Umwelteinwirkungen

auf ein Mindestmaß zu beschränken sind (Mindestmaßgebot). Gemäß § 3 (1) und

(2) BImSchG zählen zu schädlichen Umwelteinwirkungen auch Geräuschimmissi-

onen.

Die TA Lärm benennt Immissionsrichtwerte (IRW) für den Beurteilungspegel, bei

deren Einhaltung davon auszugehen ist, dass weder Gefahren noch erhebliche

Nachteile oder erhebliche Belästigungen für die Allgemeinheit oder die Nachbar-

schaft durch Geräuscheinwirkungen vorliegen.

Zur Wahrung des Schallimmissionsschutzes im Umfeld von Anlagen ist sicherzu-

stellen, dass die Summe aller Geräuscheinwirkungen (Gesamtbelastung) den gül-

tigen Immissionsrichtwert nicht übersteigt. Der Beurteilungspegel der Gesamtbe-

lastung LG setzt sich gemäß Ziffer A.1.2 der TA Lärm zusammen aus der Vorbelas-

tung und der Zusatzbelastung. Die Vorbelastung LV ist gemäß TA Lärm definiert

als die Belastung eines Ortes mit Geräuschimmissionen von allen auf einen Ort

einwirkenden Anlagen im Sinne des § 3 BImSchG ohne den Immissionsbeitrag der

zu beurteilenden Anlage selbst. Die Zusatzbelastung LZ entspricht dem Immissi-

onsbeitrag, der an einem Immissionsort durch die zu beurteilende Anlage hervor-

gerufen wird.

Im vorliegenden Fall sind keine Schallquellen in der Umgebung der Anlagen, die

der Vorbelastung zuzuordnen wären, vorhanden. Die Immissionsrichtwerte kön-

nen daher durch die zu beurteilenden Anlagen ausgeschöpft werden.

Grundsätzlich gilt bei der Beurteilung von Geräuscheinwirkungen tags ein 16-

stündiger Beurteilungszeitraum von 06:00 Uhr bis 22:00 Uhr. Maßgebend für die

Beurteilung der Nacht zwischen 22:00 Uhr und 06:00 Uhr ist die volle Nachtstunde

mit dem höchsten Beurteilungspegel, zu dem die zu beurteilende Anlage relevant

beiträgt, die so genannte lauteste Nachtstunde.

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Die TA Lärm weist Immissionsrichtwerte für Immissionsorte außerhalb von Ge-

bäuden und – soweit schutzwürdige Nutzungen mit der Anlage baulich verbunden

sind – innerhalb von Gebäuden aus. Ferner sind Immissionsrichtwerte für seltene

Ereignisse genannt und Vorgehensweisen zur Berücksichtigung tieffrequenter

Geräusche sowie von Verkehrsgeräuschen definiert.

In Tabelle 2 sind die Immissionsrichtwerte dokumentiert, die bei bebauten Flä-

chen 0,5 m außerhalb vor der Mitte des geöffneten Fensters des vom Geräusch am

stärksten betroffenen schutzbedürftigen Raumes einzuhalten sind. Bei unbebau-

ten Flächen oder bebauten Flächen, die keine Gebäude mit schutzbedürftigen

Räumen enthalten, ist der Immissionsrichtwert auf den am stärksten betroffenen

Rand der Fläche zu beziehen, wo nach dem Bau- und Planungsrecht Gebäude mit

schutzbedürftigen Räumen errichtet werden dürfen.

Zeile Gebietsnutzung Immissionsrichtwerte [dB(A)]

Tag Nacht

1 Industriegebiete (GI) 70 70

2 Gewerbegebiete (GE) 65 50

3

Mischgebiete (MI)

Kerngebiete (MK)

Dorfgebiete (MD)

60 45

4 Allgemeine Wohngebiete (WA)

Kleinsiedlungsgebiete (WS) 55 40

5 Reine Wohngebiete (WR) 50 35

6 Kurgebiete, Krankenhäuser 45 35

Tabelle 2 Immissionsrichtwerte gemäß Ziffer 6.1 der TA Lärm /4/

Die Art der in Tabelle 2 bezeichneten Gebiete und Einrichtungen ergibt sich gemäß

Ziffer 6.6 der TA Lärm aus den Festsetzungen in Bebauungsplänen. Sonstige in

Bebauungsplänen festgesetzte Flächen für Gebiete und Einrichtungen, sowie Ge-

biete und Einrichtungen für die keine Festsetzungen bestehen, sind entsprechend

der Schutzbedürftigkeit zu beurteilen.

Für Gebietsnutzungen der Zeilen 4 bis 6 der Tabelle 2 sind gemäß TA Lärm Zu-

schläge bei der Ermittlung des Beurteilungspegels in den frühen Morgen- und

späten Abendstunden zu erheben, um die erhöhte Störwirkung von Geräuschen zu

berücksichtigen. Der Zuschlag beträgt 6 dB(A) und ist auf folgende Teilzeiten zu

erheben:

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an Werktagen: 06:00 Uhr bis 07:00 Uhr,

20:00 Uhr bis 22:00 Uhr,

an Sonn- und Feiertagen: 06:00 Uhr bis 09:00 Uhr,

13:00 Uhr bis 15:00 Uhr,

20:00 Uhr bis 22:00 Uhr.

Einzelne, kurzzeitige Geräuschspitzen dürfen die Immissionsrichtwerte am Tag

um nicht mehr als 30 dB(A) und in der Nacht um nicht mehr als 20 dB(A) über-

schreiten.

4.1.2.2 Berücksichtigung von Verkehrsgeräuschen

Gemäß Ziffer 7.4 der TA Lärm sind Fahrzeuggeräusche auf dem Betriebsgrund-

stück sowie bei der Ein- und Ausfahrt, die im Zusammenhang mit dem Betrieb der

Anlage entstehen, der zu beurteilenden Anlage zuzurechnen und bei der Ermitt-

lung der Zusatzbelastung zu erfassen und zu beurteilen. Sonstige Fahrzeuggeräu-

sche auf dem Betriebsgrundstück sind bei der Ermittlung der Vorbelastung zu er-

fassen und zu beurteilen.

Geräusche des An- und Abfahrtverkehrs auf öffentlichen Verkehrsflächen in ei-

nem Abstand bis zu 500 m von dem Betriebsgrundstück sollen, durch Maßnahmen

organisatorischer Art soweit wie möglich vermindert werden, soweit

sie den Beurteilungspegel der Verkehrsgeräusche für den Tag oder die

Nacht rechnerisch um mindestens 3 dB(A) erhöhen,

keine Vermischung mit dem übrigen Verkehr erfolgt ist und

die Immissionsgrenzwerte der Verkehrslärmschutzverordnung (16. BIm-

SchV) erstmals oder weitergehend überschritten werden.

Diese Regelung gilt nicht in Industriegebieten und Gewerbegebieten. In solchen

Gebieten ergeben sich keine gesonderten Anforderungen an Geräusche des anla-

genbedingten Verkehrs im öffentlichen Verkehrsraum.

Schallschutz im Hochbau

Sofern durch aktive Schallschutzmaßnahmen, beispielsweise durch die Errichtung

von Lärmschutzwänden, keine günstige Umfeldsituation geschaffen werden kann,

können aufgrund besonderer städtebaulicher Rahmenbedingungen – alternativ o-

der ergänzend zu aktiven Schallschutzmaßnahmen – passive Schutzmaßnahmen

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in Erwägung gezogen werden. Durch bauliche Vorkehrungen am Gebäude kann

sichergestellt werden, dass zumindest der Aufenthalt innerhalb von Gebäuden frei

von erheblichen Belästigungen durch Lärm von außen ist.

Die DIN 4109 nennt Anforderungen an den Schallschutz mit dem Ziel, Menschen

in Aufenthaltsräumen vor unzumutbaren Belästigungen durch Schallübertragung,

zum Beispiel von außen, zu schützen. Des Weiteren wird das Verfahren zum Nach-

weis des geforderten Schallschutzes geregelt. Gemäß DIN 4109 sind Gebäude bei

einer gegebenen Außenlärmbelastung so herzustellen, dass die Fassadenbauteile

die Anforderungen an die Luftschalldämmung von Außenbauteilen erfüllen.

Für die Festlegung der erforderlichen Luftschalldämmung von Außenbauteilen

gegenüber Außenlärm werden die ermittelten „maßgeblichen Außenlärmpegel“

zugrunde gelegt. Wird die Geräuschbelastung von mehreren gleichartigen Lärm-

quellen hervorgerufen, so berechnet sich der resultierende Außenlärmpegel La,res

als energetische Überlagerung aus den „maßgeblichen Außenlärmpegeln“ La,i der

verschiedenen Verkehrslärmquellen. Gemäß Abs. 4.4.5 der DIN 4109-2 /7/ sind die

Beurteilungspegel dabei aus Straßenverkehr nach DIN 18005, Teil 1 zu bestim-

men.

Für einen erhöhten Schutz in Innenräumen, die nachts zum Schlafen genutzt wer-

den, wird der maßgebliche Außenlärmpegel auf der Basis der Beurteilungspegel

in der Nacht durch Addition eines geräuschartabhängigen Zuschlages zum Schutz

des Nachtschlafs (Straßenverkehr: +10 dB(A), Anlagenlärm: +15 dB(A)) berechnet.

Für andere Raumnutzungen wird der maßgebliche Außenlärmpegel auf der Basis

der Tagwerte und der Nachtwerte ermittelt (ohne Zuschlag für einen erhöhten

Nachtschutz) und der jeweils höhere Wert als maßgeblicher Außenlärmpegel für

den passiven Schallschutz zugrunde gelegt. Damit ist bei höheren Immissionen

nachts ein ausreichender Schutz für Büros oder vergleichbar schutzbedürftige

Räume (im Sinne der DIN 4109, s./6/ /7/), die tags und nachts genutzt werden, ge-

geben.

Der maßgebliche Außenlärmpegel nach DIN 4109-1, Ausgabe Januar 2018 /6/

ergibt sich somit

für den Tag aus dem zugehörigen Beurteilungspegel (6:00 bis 22:00 Uhr)

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für die Nacht aus dem zugehörigen Beurteilungspegel (22:00 bis 06:00 Uhr)

plus Zuschlag zur Berücksichtigung der erhöhten nächtlichen Störwirkung

zum Schutze des Nachtschlafes.

Maßgeblich ist diejenige Tageszeit, aus welcher die höhere Lärmbelastung resul-

tiert.

Bei der Interpretation des „maßgeblichen Außenlärmpegels“ gemäß DIN 4109-1

/6/ ist grundsätzlich zu berücksichtigen, dass sich dieser bei Straßenverkehrsge-

räuschen durch Addition von 3 dB zum Mittelungspegel für einen Bezugspunkt vor

der Fassade ergibt. Diese Definition hat den Zweck, die geringere Luftschalldäm-

mung von Fassadenbauteilen, insbesondere von Fenstern, bei gerichtetem Schal-

leinfall zu berücksichtigen. Die in Prüfzeugnissen ausgewiesenen Luftschall-

dämmwerte von Fassadenbauteilen geben stets die Dämmwirkung im diffusen

Schallfeld an. Da dies bei typischen Verkehrslärmszenarien nicht gegeben ist, ist

entweder ein Abschlag auf die Dämmwirkung oder ein Zuschlag auf den Immissi-

onswert vorzunehmen. Im Rahmen der DIN 4109-1 /6/ erfolgt letzteres.

Die Anforderungen an das gesamte bewertete Schalldämm-Maß R´w,ges der Au-

ßenbauteile von schutzbedürftigen Räumen ergibt sich nach der aktuellen

DIN 4109-1 /6/ unter Beachtung der Raumart gemäß

R′w,ges = La − KRaumart [dB]

mit

La maßgeblicher Außenlärmpegel

KRaumart Korrekturwert für Raumnutzung (= „Innenpegel“)

= 25 dB für Bettenräume in Krankenanstalten und Sanatorien,

= 30 dB für Aufenthaltsräume in Wohnungen, Übernachtungsräume

in Beherbergungsstätten, Unterrichtsräume u.ä.,

= 35 dB für Büroräume u.ä.

Weist ein Raum mehrere lärmbelastete Fassaden auf, so sind all diese Fassaden-

flächen zu betrachten. Für R‘w,ges gilt:

R′w,ges = −10lg ∑ (10−0,1(R′w,Fassade,i+KLPB,i)

n

i=1[dB]

mit

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R’w,Fassade,i Schalldämmung einer Fassade beaufschlagt mit dem maß-

geblichem Außenlärmpegel LPBi

KLPB,i Max (LPBj) – LPBi

LPBi maßgeblicher Außenlärmpegel an der jeweiligen Fassade

Die Anforderung gilt für:

R′w,res = −2 dB ≥ R′w + KAL

mit KAL = 10 logSS

0,8 SG

wobei Ss die gesamte Außenbauteilfläche eines Raumes und SG die Raumgrund-

fläche bezeichnet.

5 Arbeitsgrundsätze und Vorgehensweise

Schalltechnische Untersuchungen im Zusammenhang mit der städtebaulichen

Planung oder zur Immissionsprognose bei geplanten Infrastrukturmaßnahmen

und Anlagen erfolgen im Allgemeinen auf der Grundlage von Schallausbreitungs-

berechnungen.

Grundlagen

Die Berechnungen zum Straßenverkehrslärm werden nach den Richtlinien für den

Lärmschutz an Straßen RLS-90 /9/ durchgeführt. Auf dieses Berechnungsverfah-

ren wird in der DIN 18005-1 /4/ normativ verwiesen. Das Regelwerk ist weiterhin

Bestandteil der Verkehrslärmschutzverordnung (16. BImSchV) /2/, die beim Neu-

bau oder der wesentlichen Änderung von Verkehrswegen zwingend anzuwenden

ist. Da das Verfahren dem gegenwärtigen Stand der Technik hinsichtlich der Er-

mittlung von Geräuschemissionen und Immissionen an Verkehrswegen ent-

spricht, wird es grundsätzlich auch im Rahmen der städtebaulichen Planung her-

angezogen.

Zur Beurteilung der Immissionen, die durch Gewerbe- und Industrieanlagen sowie

private Parkierungsanlagen und private Erschließungsstraßen hervorgerufen

werden, werden die Vorgaben aus der Technischen Anleitung zum Schutz gegen

Lärm (TA Lärm) /3/ herangezogen. Da dieses Regelwerk für die Behandlung mög-

licher zukünftiger Nachbarschaftskonflikte maßgebend ist, ist es sinnvoll, dieses

bereits im Rahmen der städtebaulichen Planung anzuwenden.

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Die Schallausbreitungsberechnungen werden für Anlagenlärm unter Zugrundele-

gung der DIN ISO 9613-2 /6/ durchgeführt. Hierbei errechnet sich der Beurtei-

lungspegel am Immissionsort aus den Schallleistungen der Quellen, der Einwirk-

zeit sowie der Ausbreitungsdämpfung.

Für die Festlegung der Quellstärken werden die Prognoseempfehlungen aus der

Parkplatzlärmstudie /10/, den Angaben zur vorgesehenen Infrastruktur aus dem

Nutzungs- & Erweiterungskonzept /12/ sowie Angaben zur Frequentierung der

Straßen aus der Verkehrsuntersuchung /13/ zu Grunde gelegt.

Soweit die Untersuchungen Hinweise auf Immissionskonflikte durch Lärmeinwir-

kungen liefern, sind zur Lärmminderung für Gebäude mit schutzwürdiger Nutzung

geeignete Schallschutzmaßnahmen erforderlich.

Aktive Schallschutzmaßnahmen (Lärmschutzwände oder –wälle) sind aufgrund

der gegebenen örtlichen Lage in der Nähe der Frankfurter Straße im Plangebiet

nicht umzusetzen. Aktive Maßnahmen können daher für noch zu lösende Konflikt-

bereiche als nicht verhältnismäßig angesehen werden. Daher sind im Konfliktfall

alternativ passive Maßnahmen im Bebauungsplan festzusetzen, das heißt bauliche

Schallschutzmaßnahmen an den schutzwürdigen Gebäuden selbst. Die TA Lärm

fordert hingegen grundsätzlich die Einhaltung der Immissionsrichtwerte vor dem

geöffneten Fenster. Für die Beurteilung der Anlagengeräusche nach TA Lärm

sind somit – im Gegensatz zur Beurteilung von Verkehrslärm – eventuelle passive

Schallschutzmaßnahmen am Gebäude nicht relevant.

Schallausbreitungsberechnungen

Die Ermittlung der Geräuscheinwirkungen basiert auf einem digitalen Schallquel-

len- und Ausbreitungsmodell, das alle schalltechnisch relevanten Verkehrswege,

die relevante Bebauung sowie Lärmschutzwände lage- und höhenrichtig erfasst.

Die Emissionen und Immissionen der maßgeblichen Straßen werden nach den

Richtlinien für den Lärmschutz an Straßen RLS-90 /9/ bestimmt.

Als maßgebliche Verkehrslärmemittenten werden die am westlichen Rand des

Plangebiets verlaufende Frankfurter Straße, der öffentlich gewidmete Abschnitt

der Röntgenstraße, die B 486 und die A 661 als Linienschallquellen im Modell ab-

gebildet.

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Als relevante Anlagenlärmemittenten sind die Einrichtungen der Klinik anzuse-

hen. Dies sind

die Parkplätze für Ärzte, Mitarbeiter und Patienten bzw. Besucher,

die Erschließungswege zu den Parkplätzen und der nordöstlich des Klini-

kums befindlichen Rettungszentrale,

die Andienungszone des Klinikums, wo die anliefernden Lkw und Klein-

transportern be- und entladen werden, sowie

die haustechnischen Anlagen zur Be-und Entlüftung auf den Klinikgebäu-

den.

Die Anlagen werden als Linien- und Flächenschallquellen über die jeweils ge-

samte im Modell lage- und höhenrichtig abgebildet. Die Parkdecks in den im Plan-

gebiet vorgesehenen 2-geschossigen Parkhäusern werden ebenfalls als Flächen-

schallquellen wiedergegeben.

Die Lage der Emittenten ist im Lageplan in Anhang 1 dargestellt.

Darstellung der Ergebnisse

Die Dokumentation der Berechnungsergebnisse für den Verkehrslärm erfolgt flä-

chendeckend anhand von Isophonen in Anhang 3.1. Hierbei wird der Beurteilungs-

pegel für die repräsentative Immissionshöhe von 2,0 m (Außenwohnbereich) an

Rasterpunkten im gesamten Untersuchungsraum bestimmt und für eine Darstel-

lung als Isophonen interpoliert. Ergänzend hierzu werden Einzelberechnungen vor

den Fassaden durchgeführt und die hieraus ermittelten höchsten Beurteilungspe-

gel pro Fassade als Zahlenwerte in den Schallimmissionsplänen dargestellt.

Die Pegeländerungen des Verkehrslärms, die sich durch die Errichtung der Anlage

ergeben, werden an repräsentativen Immissionsorten der vorhandenen Bebauung

geschossweise für den Tag- und Nachtzeitraum wiedergegeben. Die Darstellung

erfolgt in Anhang 3.2.

Der Anlagenlärm wird geschossweise an repräsentativen Immissionsorten außer-

halb des Plangebiets für den Tagzeitraum und die lauteste Nachtstunde (zwischen

22:00 und 06:00 Uhr) angegeben. Die Darstellung erfolgt in Anhang 4.

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6 Untersuchungsergebnisse

Verkehrslärm im Plangebiet

6.1.1 Emissionen

Der Emissionspegel eines Straßenverkehrsweges kennzeichnet den Mittelungs-

pegel in einem Abstand von 25 m zur Achse des Verkehrsweges. Die Berechnung

der Emissionspegel auf einem Teilstück erfolgt getrennt für Tagzeitraum (06:00

Uhr bis 22:00 Uhr) und Nachtzeitraum (22:00 Uhr bis 06:00 Uhr) nach der maßge-

benden Richtlinie RLS-90 /9/. Wesentliche Parameter für die Emissionsberech-

nung von Straßenverkehrswegen sind neben dem durchschnittlichen täglichen

Verkehrsaufkommen (DTV) der Nachtanteil, der Anteil von Fahrzeugen mit einem

zulässigen Gesamtgewicht 2,8 t sowie die zulässige Höchstgeschwindigkeit.

Die maßgebenden Verkehrsbelastungen der L 3262 (Frankfurter Straße) und der

Röntgenstraße wurden der Verkehrsuntersuchung zum Bebauungsplan /13/ ent-

nommen. Sie enthält die Verkehrsprognose für den Nullfall (heutiger baulicher

Zustand des Plangebiets und der Umgebung, mit dem allgemeinen Mobilitätszu-

wachs im Jahr 2030) sowie für den Planfall (künftiger baulicher Zustand). Die prog-

nostizierten Verkehrsbelastungen der A 661 und der B 468 wurden der Verkehrs-

mengenkarte Hessen /14/ entnommen und mit Hilfe der Verkehrsverflechtungs-

prognose /15/ auf den Prognosehorizont 2030 hochgerechnet. Die durch die Klini-

kerweiterung zusätzlich induzierten Verkehrsmengen wirken sich auf beiden Stra-

ßen nur marginal aus, sodass die Prognoseverkehre im Null- und Planfall gleich

angesetzt werden.

Straße

Ab

schn

itt

Nullfall gemäß

/13/ /15/

Planfall

gemäß

/13/ /15/

Frankfurter Straße Fr01 22.300 23.700

Fr02 19.900 20.282

Röntgenstraße Rö01 6.795 8.467

A 661 45.100

B 468 26.900

Tabelle 3 Verkehrsbelastungen Prognose 2030 [Kfz/24h]

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Die übrigen schalltechnischen Parameter, die zur Ermittlung des Emissionspegels

Lm,E gemäß RLS-90 erforderlich sind, wie die Tag-/Nacht-Aufteilung des Verkehrs

als mittlere stündliche Verkehrsmengen MT und MN, die Lkw-Anteile PT und PN,

sowie die zulässigen Geschwindigkeiten vzul sind Anhang 2.1.1 (Nullfall aus /13/

/15/) und Anhang 2.1.2 (Planfall aus /13/ /15/) zu entnehmen.

6.1.2 Immissionen

Zur Ermittlung des Verkehrslärms im Plangebiet wird der Lastfall „Planfall“ her-

angezogen, da dieser den endgültig vorgesehenen Zustand innerhalb des Plange-

biets wiedergibt.

In Bezug auf Verkehrslärmimmissionen ist anzustreben, die Orientierungswerte

von

OWMI, Tag = 60 dB(A) bzw

OWSO Klinik, Tag / Nacht = 45 / 35 dB(A)

nicht zu überschreiten. Wird ein Konfliktpotential oberhalb dieses Orientierungs-

werts aufgezeigt, so besteht ein konkretes Erfordernis für geeignete Schutzmaß-

nahmen, um gesunde Arbeitsverhältnisse zu gewährleisten.

Die Ergebnisse der Schallausbreitungsberechnungen auf der Teilfläche SO1 sind

in den Gebäudelärmkarten in Anhang 3.1.1 für den Tagzeitraum (06:00 Uhr bis

22:00 Uhr) sowie in Anhang 3.1.2 für den Nachtzeitraum (22:00 bis 06:00 Uhr) do-

kumentiert. Die Darstellung erfolgt als Schallimmissionsplan im Plangebiet sowie

Umgebung auf einer repräsentativen Immissionshöhe von 2,0 m über dem Ge-

lände (Außenwohnbereich) sowie als Fassadenpunkte am Geschoss mit dem

höchsten Pegel.

Die Farbe dunkelgrün symbolisiert in beiden Beurteilungszeiträumen die Einhal-

tung des Orientierungswerts gemäß DIN 18005-1 für das Sondergebiet „Klinik“.

Die Farbe Gelb stellt den Orientierungswert für Mischgebiete dar. An den Fassa-

den wird die Einhaltung der Orientierungswerte des Weiteren mit einem runden

Symbol gekennzeichnet. Ein dreieckiges Symbol bedeutet eine Überschreitung der

Orientierungswerte.

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Wie Anhang 3.1.1 zeigt, wird der Orientierungswert für Mischgebiete im Tagzeit-

raum eingehalten. Der Orientierungswert für das Sondergebiet „Klinik“ wird tags-

über an den West-, Süd- und Nordfassaden der so eingestuften Gebäude über-

schritten. Es werden dort Beurteilungspegel bis zu

Lr, tags = 61 dB(A)

ermittelt. Der Orientierungswert im Tagzeitraum an den entsprechend einem

Mischgebiet eingestuften Nutzungen wird hier somit um bis zu

Lr, tags = + 1 dB(A)

und an den entsprechend einem Sondergebiet „Klinik“ eingestuften Nutzungen

um bis zu

Lr, tags = + 16 dB(A)

überschritten. Daher sind grundsätzlich Vorkehrungen zu treffen, die eine Verbes-

serung der Schallsituation und somit eine Konfliktminimierung im Plangebiet ge-

währleisten.

Anhang 3.1.2 zeigt die Beurteilungspegel für den Nachtzeitraum. Da in den als

Mischgebiet eingestuften Gebäuden lediglich eine Tagnutzung vorliegt (Praxen,

Verwaltung, u. ä.), ist der Beurteilungswert für die Nacht für diese Gebäude irre-

levant. An den entsprechend einem Sondergebiet „Klinik“ eingestuften Nutzungen

werden Beurteilungspegel bis zu

Lr, nachts = 55 dB(A)

ermittelt. Der Orientierungswert im Nachtzeitraum wird hier somit bis zu

Lr, tags = + 20 dB(A)

überschritten. Daher sind grundsätzlich Vorkehrungen zu treffen, die eine Verbes-

serung der Schallsituation und somit eine Konfliktminimierung im Plangebiet ge-

währleisten.

6.1.3 Veränderung des Verkehrslärms durch die vorgesehene Anlage

Durch die vorgesehene Anlage innerhalb des Plangebiets werden Veränderungen

der Verkehrsgeräuscheinwirkungen von öffentlichen Straßen an vorhandenen

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schutzwürdigen Nutzungen außerhalb des Plangebiets erwartet. Diese Verände-

rungen sind nach TA Lärm /3/, Ziffer 7.4 zu beurteilen (s. Abschnitt 4.1.2.2, S. 4).

Zur Ermittlung dieser Veränderungen sind die Geräuscheinwirkungen der öffent-

lichen Straßen im Nullfall mit denjenigen im Planfall zu vergleichen, da bei der

hier zu untersuchenden Aufgabenstellung die Erhöhung des Verkehrsaufkom-

mens allein durch die im Plangebiet vorgesehenen Veränderungen ausgelöst wird.

Die entsprechenden Verkehrsbelastungen sind in Tabelle 3, sowie in Anhang 2.1.1

und Anhang 2.1.2 genannt.

Die Pegeländerungen sind Immissionsortbezogen in Anhang 3.2 wiedergegeben.

Wie dort erkennbar, tritt an keinem der maßgebenden Immissionsorte eine Erhö-

hung der Beurteilungspegel um 3 dB(A) auf. Damit ist mindestens eines der unter

Ziffer 7.4 der TA Lärm genannten Kriterien nicht erfüllt. Organisatorische Maß-

nahmen zur Minderung des durch die Anlage erzeugten Verkehrslärms sind nicht

erforderlich.

Anlagenlärm

6.2.1 Emissionen

6.2.1.1 Parkplätze Planfall

Auf dem Klinikgelände ist die Errichtung zweier Parkdecks (Parkdeck West am

Fachärztezentrum und Parkdeck Ost für Mitarbeiter) vorgesehen. Des Weiteren

gibt es den großen, im Westen der Klinikgebäude liegende Besucherparkplatz so-

wie einen im Norden gelegenen Mitarbeiterparkplatz. Die Geräuscheinwirkungen

der Parkplätze und Erschließungswege sind im Sinne der TA Lärm zu bewerten.

Die Außenfassaden der Parkdecks werden im Sinne einer oberen Abschätzung als

offen angesetzt. Es wird lediglich unterstellt, dass zur Gewährleistung der Ver-

kehrssicherheit ca. 1,20 m hohe Brüstungen angebracht werden, die abschirmend

wirken.

Die Pkw-Fahrbewegungen im Parkhaus sowie die sich daraus ergebenden, nach

Parkplatzlärmstudie /10/ ermittelten Geräuschemissionen sind pro Ebene in An-

hang 2.2 wiedergegeben. Sie beruhen auf den Angaben der Verkehrsuntersuchung

/13/ sowie dem Nutzungs- und Erweiterungskonzept /12/. Da bei den vorgesehe-

nen Parkdecks die statistische Verteilung der Pkw auf die einzelnen Parkebenen

nicht bekannt ist, wird jeweils im Sinne einer oberen Abschätzung von einer gleich-

mäßigen Verteilung auf die 2 Ebenen ausgegangen.

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6.2.1.2 Interne Fahrwege

Die Pkw-Fahrbewegungen auf den Parkplätzen sowie deren Zufahrten sowie die

Fahrbewegungen von andienenden Lkw lassen sich aus der Verkehrsuntersu-

chung /13/ im Planfall, getrennt nach den Beurteilungszeiträumen Tag (06:00 bis

22:00 Uhr) und Nacht (22:00 bis 06:00 Uhr), ableiten. Allerdings ist gemäß TA Lärm

zur Ermittlung der Geräuscheinwirkungen in der Nacht die lauteste Nachtstunde

heranzuziehen. In der verkehrlichen Bewertung wurde die Stunde zwischen 05:00

und 06:00 Uhr als Nachtstunde mit dem höchsten Verkehrsaufkommen durch Zäh-

lung ermittelt. Für die vorliegende Untersuchung wurde das Verkehrsaufkommen

der lautesten Nachtstunde im Planfall über das aus der Analyse entnommenen

Verhältnis zwischen lautester Nachtstunde und gesamtem Nachtverkehr ermit-

telt.

Die Anzahl der Fahrbewegungen auf den Erschließungswegen sowie die sich dar-

aus ergebenden, nach RLS-90 /9/ ermittelten Geräuschemissionen sind umge-

rechnet in längenbezogene Schallleistungspegel in Anhang 2.3 aufgeführt.

6.2.1.3 LKW-Andienung

Gemäß den Angaben der Klinik Langen /17/ finden folgende Anlieferung und Ab-

ladevorgänge statt:

3x täglich Küchentransporte inkl. Abladevorgänge

ca. 15x täglich Paket- und Transportdienste

1x pro Woche Getränkeanlieferung

3x pro Woche Wäsche

Müllabholung, alle 2 Tage.

Das Klinikum wird nach Angabe der Verwaltung im Wesentlichen mit Lkw (7,5-

Tonnern) und Kleintransportern ausschließlich am Tag zwischen 06:00 und 22:00

Uhr beliefert. Über die anzuliefernden bzw. abzutransportierenden Mengen liegen

keine Angaben vor. Es wurde von 21 LKW täglich ausgegangen. Für jeden Lkw ent-

stehen zwei Fahrbewegungen sowie ein Rangiervorgang auf dem Wirtschaftshof.

Es wird angenommen, dass die Andienung aller Lebensmittel und Verbrauchsma-

terialien mit Rollcontainern erfolgt. Dazu wird unterstellt, dass jeder Lkw die ma-

ximal mögliche Anzahl von 15 Rollcontainern anliefert oder abtransportiert. Die

Ermittlung der Geräuschemissionen durch Be- und Entladen ist im Anhang 2.4.2

dokumentiert. Hinsichtlich der Rangiervorgänge wird unterstellt, dass 50 % der

Lkw mit einem Aggregat zur Kühlung von Lebensmitteln ausgestattet sind, was

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Auftraggeber: Asklepios Klinik Langen Debusweg 3 61462 Königstein-Falkenstein

beim Rangiervorgang zu höheren Emissionen führt als bei einem Lkw ohne Küh-

lung. Die Ermittlung der Geräuschemissionen durch den Rangiervorgang je eines

Lkw mit und ohne Kühlaggregat ist im Anhang 2.4.1 dokumentiert.

6.2.1.4 Haustechnische Anlagen

Die Haustechnischen Anlagen wurden gemäß den Angaben der Klinik Langen /16/

berücksichtigt. Auf dem Dach des Ärztehauses befindet sich zweimal ein Kaltwas-

sersatz, ein Kaltwassersatz befindet sich auf dem Röntgendach. Die Lüftungsan-

lage auf dem Dach der OP-Gebäudes hat ein Zuluft- als auch ein Abluftgerät. Des

Weiteren befindet sich auf dem östlichen Teilstück des OP-Gebäudes ein Rück-

kühler.

Haustechnische Anlage / Standort

Luftdruckpegel

Lp / Entfernung

(Meter)

Schallleistungspegel,

LWA

Kaltwassersatz / Ärztehaus 57 dB(A) 89 dB(A)

Kaltwassersatz / Röntgendach 53 dB(A) / 5 m 80 dB(A)

Zuluft / OP-Gebäude / 69 dB(A)

Abluft / OP-Gebäude / 66 dB(A)

Rückkühler / Dach OP-Gebäude 44 dB(A) / 10 m 76 dB(A)

Tabelle 4 Schalldruckpegel / Schallleistungspegel gemäß /17/

6.2.2 Immissionen

Die vorliegende Schallimmissionsprognose befasst sich mit der Ermittlung der

Gesamtbelastung. Diese besteht für die Immissionsorte in der Umgebung des

Plangebietes aus den Anlagengeräuschen der vorhandenen Anlagen sowie der im

Plangebiet vorgesehenen Nutzung. Hierbei wird davon ausgegangen, dass sich auf

dem Klinikgelände ausschließlich Klinikbezogene Nutzung befindet.

An den umliegenden Gebäuden werden gemäß Anhang 4 infolge der gewerblichen

Nutzungen im Tagzeitraum maximale Beurteilungspegel von bis zu

Lr, Tag = 55,2 dB(A)

am Tag / in der lautesten Nachtstunde am nur im Tagzeitraum schutzbedürftigen

DRK Gebäude in der Röntgenstraße 23 hervorgerufen. Der Immissionsrichtwert

für Mischgebiet

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IRWMI = 60 dB(A)

tags wird demnach um rund

Lr,Tag = - 4,8 dB(A)

unterschritten.

Für die im Nachtzeitraum schutzbedürftigen Wohngebäude im Außenwohnbereich

werden maximale Beurteilungspegel von

Lr, Nacht = 41,8 dB(A)

in der Frankfurter Straße 201 ermittelt. Der Immissionsrichtwert für Außenwohn-

bereiche

IRWAU = 45 dB(A)

nachts wird demnach um rund

Lr,Tag/Nacht = - 3,2 dB(A)

unterschritten.

Kurzzeitige Geräuschspitzen durch das Schließen eines Kofferraumdeckels auf

den Parkplätzen bzw. im Parkhaus oder das Zischen einer Lkw-Betriebsbremse

auf den Fahrwegen führen am DRK-Gebäude zu einem Maximalpegel von

LAFmax, Tag / Nacht = 72,6 / 51,6 dB(A).

Eine Überschreitung der maßgebenden Immissionsrichtwerte um mehr als 30

dB(A) am Tag bzw. 20 dB(A) in der Nacht ist somit nicht gegeben. Das Spitzenpe-

gelkriterium gemäß TA Lärm kann somit erfüllt werden.

Damit sind an den vorhandenen Immissionsorten in der Umgebung des Plange-

biets keine Konflikte durch die Geräuscheinwirkungen der vorhandenen und vor-

gesehenen Anlagen zu erwarten.

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7 Maßnahmen zum Schutz vor Verkehrslärm

Auf Grund der Lage des Plangebietes zu den öffentlichen Straßen sind aktive

Schallschutzmaßnahmen in Form von Lärmschutzwänden als Konfliktminimie-

rung auszuschließen. Selbst wenn die Anordnung von Lärmschutzwänden möglich

wäre, müssten diese so hoch ausgeführt werden, dass auch die oberen Geschosse

eine Pegelminderung erfahren würden. Dies ist aus städtebaulichen Gründen

(Verschattung, Erscheinungsbild) nicht möglich.

Aus diesen Gründen ist die Anordnung von aktiven Schallschutzmaßnahmen nicht

zielführend.

Es wird daher vorgeschlagen, auf aktiven Schallschutz zu verzichten. Gerade in

den innerstädtischen Bereichen ist es naheliegend, einen ausreichenden Schall-

schutz durch passive Maßnahmen in Form von baulichen Vorkehrungen am Ge-

bäude zu gewährleisten. Passive Schallschutzmaßnahmen sind bauliche Anforde-

rungen an die Umfassungsbauteile schutzbedürftiger Räume, insbesondere an

Fenster, Türen, Wände und Dächer. Die Dimensionierung der erforderlichen Luft-

schalldämmung von Außenbauteilen gegenüber Außenlärm erfolgt hierbei in Ab-

hängigkeit von der Raumart oder Raumnutzung und von der Raumgröße.

Für die Festlegung der erforderlichen Luftschalldämmung von Außenbauteilen

gegenüber Außenlärm werden nach DIN 4109 „maßgebliche Außenlärmpegel“ La

zugrunde gelegt.

Da absehbar ist, dass die DIN 4109, Stand Januar 2018 in absehbarer Zeit als tech-

nische Baubestimmung in Hessen eingeführt wird, ist es sachgerecht den passi-

ven Schallschutz hiernach zu dimensionieren.

Passive Schallschutzmaßnahmen im Tag- bzw. Nachtzeitraum

Die für das Plangebiet ermittelten maßgeblichen Außenlärmpegel, die aus der Be-

lastung im Tagzeitraum resultieren, sind dem Anhang 5.1 zu entnehmen. Hierbei

wurden die maßgeblichen Außenlärmpegel bei freier Schallausbreitung ermittelt

und als Isoflächen dargestellt. Des Weiteren werden an den Bestandsgebäuden

die maßgeblichen Außenlärmpegel an den Fassaden ausgewiesen. Demgemäß

liegen für den betrachteten Bauabschnitt innerhalb der Baugrenze in den gegen-

wärtig unbebauten Bereichen bei freier Schallausbreitung maßgebliche Außen-

lärmpegel

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La,Tag = 62…66 dB(A)

vor. An den Fassaden der Bestandsgebäude werden fassadenbezogene maßgebli-

che Außenlärmpegel von

La,Tag = 53…64 dB(A)

ausgewiesen.

Für den Nachtzeitraum ergibt sich der „maßgebliche Außenlärmpegel“ aus dem

Straßenverkehrslärm sowie Anlagenlärm bei einer Differenz der Beurteilungspe-

gel zwischen Tag und Nacht von

ΔLr, Tag-Nacht < 10 dB(A)

aus einem 3 dB(A) erhöhten Beurteilungspegel für die Nacht und einem Zuschlag

von 10 dB(A).

Die für das Plangebiet so ermittelten „maßgeblichen Außenlärmpegel“ sind dem

Anhang 5.2 zu entnehmen. Demgemäß liegen für den betrachteten Abschnitt in-

nerhalb der Baugrenze in den gegenwärtig unbebauten Bereichen bei freier Schal-

lausbreitung maßgebliche Außenlärmpegel

La,Nacht = 64…70 dB(A)

vor. An den Fassaden der in der Nacht genutzten Bestandsgebäude werden fassa-

denbezogene maßgebliche Außenlärmpegel von

La,Nacht = 60…67 dB(A)

ausgewiesen.

Für Räume, die nicht nur dem vorübergehenden Aufenthalt von Personen dienen,

sind unter Berücksichtigung der hier ermittelten „maßgeblichen Außenlärmpe-

gel“ bauliche Vorkehrungen zur Lärmminderung zu treffen. Zum Schutz der Auf-

enthaltsräume gegen Außenlärm ist nachzuweisen, dass die Anforderungen an die

Luftschalldämmung der Außenbauteile gemäß Ziffer 7.1 der DIN 4109-1, Ausgabe

Januar 2018 /6/ erfüllt werden.

Für schutzbedürftige Praxis- oder Behandlungsräume, die analog zu Büroräumen

einzustufen sind, ergibt sich ein erforderliches Schalldämm-Maß von

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erf. R’w,res = 30 … 35 dB.

Für die Bettenräume und Patientenzimmer ergibt sich ein erforderliches Schall-

dämm-Maß von

erf. R’w,res = 37 … 43 dB.

Festsetzungen im Bebauungsplan

Mittels entsprechender textlicher Festsetzungen zum passiven Schallschutz im

Bebauungsplan wird sichergestellt, dass in schutzbedürftigen Räumen, die dem

nicht nur vorübergehenden Aufenthalt ihrer Bewohner oder Nutzer dienen, ge-

sunde Wohnverhältnisse geschaffen werden. Hierfür eignet sich nachfolgende

Formulierung:

Lärmschutz (§ 9 (1) Nr. 24 BauGB)

Passive Schallschutzmaßnahmen:

Innerhalb der Flächen für Vorkehrungen zum Schutz vor schädlichen Um-

welteinwirkungen sind zum Schutz vor Außenlärm die Außenbauteile

schutzbedürftiger Räume so auszuführen, dass die Anforderungen an die

Luftschalldämmung von Außenbauteilen nach der DIN 4109-1 („Schall-

schutz im Hochbau – Teil 1: Mindestanforderungen“, Januar 2018, Bezugs-

quelle: Beuth Verlag GmbH, Berlin, Kapitel 7.1) eingehalten werden.

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Themenkarte 1 zeigt die maßgeblichen Außenlärmpegel für den Tageszeit-

raum in dB(A) für schutzbedürftige Räume, die nicht zum Nachtschlaf ge-

nutzt werden.

Maßgebliche Außenlärmpegel am Tag

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Themenkarte 2 zeigt die maßgeblichen Außenlärmpegel für den Nachtzeit-

raum in dB(A) für schutzbedürftige Räume, die zum Nachtschlaf genutzt

werden.

Die Anforderungen an die gesamten bewerteten Bau-Schalldämm-Maße

R‘w,ges der Außenbauteile von schutzbedürftigen Räumen ergibt sich aus

den zugeordneten maßgeblichen Außenlärmpegeln nach DIN 4109-2:

2018-01, 4.5.5. unter Berücksichtigung der unterschiedlichen Raumarten

entsprechend Gleichung 6 DIN 4109-01:2018-01 wie folgt:

R’w,ges = La - KRaumart

Dabei ist:

KRaumart = 25 dB für Bettenräume in Krankenanstalten und Sanatorien;

KRaumart = 30 dB für Aufenthaltsräume in Wohnungen, Übernachtungs-

räume in Beherbergungsstätten, Unterrichtsäume und

Ähnliches;

KRaumart = 35 dB für Büroräume und Ähnliches;

La der maßgebliche Außenlärmpegel

Maßgebliche Außenlärmpegel in der Nacht

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Mindestens einzuhalten sind:

R’w,ges = 35 dB für Bettenräume in Krankenanstalten und Sanatorien;

R’w,ges = 30 dB für Aufenthaltsräume in Wohnungen, Übernachtungs-

räume in Beherbergungsstätten, Unterrichtsäume, Büro-

räume und Ähnliches.

Die erforderlichen gesamten bewerteten Bau-Schalldämmmaße R’w,ges

sind in Abhängigkeit vom Verhältnis der vom Raum aus gesehenen gesam-

ten Außenfläche eines Raumes SS zur Grundfläche des Raumes SG nach

DIN 4109-2:2018-01, Gleichung (32) mit dem Korrekturwert KAL nach Glei-

chung (33) zu korrigieren.

Die Einhaltung der Anforderungen ist im Rahmen des bauordnungsrecht-

lichen Antragsverfahren nach DIN 4109-2 („Schallschutz im Hochbau – Teil

2: Rechnerische Nachweise der Erfüllung der Anforderungen“, Januar

2018, Bezugsquelle Beuth Verlag GmbH, Berlin) nachzuweisen.

Es können Ausnahmen von den Festsetzungen zugelassen werden, soweit

nachgewiesen wird, dass – insbesondere an gegenüber den Lärmquellen

abgewandten Gebäudeteilen – geringere Außenlärmpegel La vorliegen. Die

Ermittlung des maßgeblichen Außenlärmpegels erfolgt nach Nr. 4.4.5 DIN

4109-2:2018-01.

In Räumen, die überwiegend zum Schlafen genutzt werden, ist durch den

Einbau von Lüftungseinrichtungen für ausreichende Belüftung zu sorgen.

Ausnahmsweise kann davon abgewichen werden, wenn nachgewiesen

wird, dass der Verkehrslärmbeurteilungspegel in der Nacht zwischen

22.00 und 6.00 Uhr weniger als 35 dB(A) beträgt.

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8 Abschließende Bemerkungen

Die schalltechnischen Untersuchungen belegen, dass infolge der Verkehrslärm-

belastungen für die schutzwürdige Nutzung im Plangebiet ein schalltechnisches

Konfliktpotential besteht. Im Bebauungsplan sind daher geeignete Festsetzungen

zum passiven Schallschutz aufzunehmen. Beim Aufenthalt im Gebäude ist ein aus-

reichender Schallschutz sichergestellt.

AUFGESTELLT:

Dipl.-Ing. Klaus Dietrich

GEPRÜFT:

Friederike Sweekhorst B. Sc.

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Auftraggeber: Asklepios Klinik Langen Debusweg 3 61462 Königstein-Falkenstein

ANHANG

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Frankfurter Str. 201

Frankfurter Str. 202a

Frankfurter Str. 202

Röntgenstraße 13

Röntgenstraße 23

ANHANG 1.1

Emission öffentliche Straßen

Privatstraßen, Andienung Klinik

Parkplatz

Haustechnische Anlagen, Andienung Klinik

Gebäude nur Tagnutzung

Gebäude mit Nachtnutzung

Nebengebäude

Geltungsbereich-B-Plan

Immissionsort Umgebung

Kleingartengebiete

Gebäude Bestand im Plangebiet

Maßstab 1:17000 20 40 60 80 100

m

05.04.2018; Bericht Nr.20178023-ABS-1

Asklepios Klinik Verwaltungsgesellschaft mbH

Bebauungsplan Nr. 5.3 "Klinikum Langen"

- ÜBERSICHTSLAGEPLAN -Bestand

Hilpertstraße 2064695 DarmstadtTelefon (06151) 885-383www.kuk.de

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ANHANG 1.2

Emission öffentliche Straßen

Privatstraßen, Andienung Klinik

Parkplatz

Haustechnische Anlagen, Andienung Klinik

Gebäude nur Tagnutzung

Gebäude mit Nachtnutzung

Nebengebäude

Geltungsbereich-B-Plan

Baugrenze

Immissionsort Umgebung

Kleingartengebiete

Gebäude Bestand im Plangebiet

Maßstab 1:17000 20 40 60 80 100

m

15.03.2018; Bericht Nr.20178023-ABS-1

Asklepios Klinik Verwaltungsgesellschaft mbH

Bebauungsplan Nr. 5.3 "Klinikum Langen"

- ÜBERSICHTSLAGEPLAN -Planung

Hilpertstraße 2064695 DarmstadtTelefon (06151) 885-383www.kuk.de

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Bebauungsplan Nr. 5.3 "Klinikum Langen"Emissionspegel der maßgebenden Straßenverkehrswege nach RLS 90Nullfall

Legende

StraßennameAbschn.DTV Kfz/24h Durchschnittlicher Täglicher VerkehrM*DTV Tag Faktor um den mittleren stündlichen Verkehr aus DTV im Zeitbereich zu berechnen; mittlerer stündlicher Verkehr = k(Zeitbereich)*DTVM*DTV Nacht Faktor um den mittleren stündlichen Verkehr aus DTV im Zeitbereich zu berechnen; mittlerer stündlicher Verkehr = k(Zeitbereich)*DTVM Tag Kfz/h Mittlerer stündlicher Verkehr im ZeitbereichM Nacht Kfz/h Mittlerer stündlicher Verkehr im Zeitbereichp Tag % Prozentualer Anteil Schwerverkehr im Zeitbereichp Nacht % Prozentualer Anteil Schwerverkehr im ZeitbereichLm25 Tag dB(A) Basis-Emissionspegel in 25 m Abstand im ZeitbereichLm25 Nacht dB(A) Basis-Emissionspegel in 25 m Abstand im ZeitbereichVzul km/h Geschwindigkeit Pkw im ZeitbereichDv Tag dB Geschwindigkeitskorrektur im ZeitbereichDv Nacht dB Geschwindigkeitskorrektur im ZeitbereichDStrO dB Korrektur Straßenoberfläche im ZeitbereichLmE Tag dB(A) Emissionspegel im ZeitbereichLmE Nacht dB(A) Emissionspegel im Zeitbereich

Projekt Nr. 20178023-ASS-1 - 28.02.2018

KREBS+KIEFER FRITZ AG - Hilpertstraße 20 - 64295 DarmstadtTel. (06151) 885-383 - www.kuk.de

ANHANG 2.1.1Seite 1 von 2

Rechenlauf 118

SoundPLAN 7.4

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Bebauungsplan Nr. 5.3 "Klinikum Langen"Emissionspegel der maßgebenden Straßenverkehrswege nach RLS 90Nullfall

Straßenname Abschn. DTV

Kfz/24h

M*DTVTag

M*DTVNacht

MTagKfz/h

MNachtKfz/h

pTag%

pNacht

%

Lm25Tag

dB(A)

Lm25NachtdB(A)

Vzul

km/h

DvTagdB

DvNacht

dB

DStrO

dB

LmETag

dB(A)

LmENachtdB(A)

A661 45100 0,06 0,014 2706 631 4,7 8,5 73,0 67,6 100 -0,06 -0,06 -2 71,0 65,5B468 26900 0,06 0,011 1614 296 6,7 6,7 71,3 63,9 70 -2,37 -2,37 -2 66,9 59,5Frankfurter Straße Fr01 Nullfall 22300 0,06 0,009 1289 209 6,6 4,6 70,3 61,9 70 -2,38 -2,67 -2 65,9 57,2Frankfurter Straße Fr02 Nullfall 19900 0,06 0,009 1150 188 7,1 5,0 69,9 61,5 70 -2,32 -2,60 -2 65,6 56,9Röntgenstraße Rö01 6795 0,06 0,008 397 55 0,9 0,7 63,6 54,9 50 -6,11 -6,21 0 57,5 48,7

Projekt Nr. 20178023-ASS-1 - 28.02.2018

KREBS+KIEFER FRITZ AG - Hilpertstraße 20 - 64295 DarmstadtTel. (06151) 885-383 - www.kuk.de

ANHANG 2.1.1Seite 2 von 2

Rechenlauf 118

SoundPLAN 7.4

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Bebauungsplan Nr. 5.3 "Klinikum Langen"Emissionspegel der maßgebenden Straßenverkehrswege nach RLS 90Planfall

Legende

StraßennameAbschn.DTV Kfz/24h Durchschnittlicher Täglicher VerkehrM*DTV Tag Faktor um den mittleren stündlichen Verkehr aus DTV im Zeitbereich zu berechnen; mittlerer stündlicher Verkehr = k(Zeitbereich)*DTVM*DTV Nacht Faktor um den mittleren stündlichen Verkehr aus DTV im Zeitbereich zu berechnen; mittlerer stündlicher Verkehr = k(Zeitbereich)*DTVM Tag Kfz/h Mittlerer stündlicher Verkehr im ZeitbereichM Nacht Kfz/h Mittlerer stündlicher Verkehr im Zeitbereichp Tag % Prozentualer Anteil Schwerverkehr im Zeitbereichp Nacht % Prozentualer Anteil Schwerverkehr im ZeitbereichLm25 Tag dB(A) Basis-Emissionspegel in 25 m Abstand im ZeitbereichLm25 Nacht dB(A) Basis-Emissionspegel in 25 m Abstand im ZeitbereichVzul km/h Geschwindigkeit Pkw im ZeitbereichDv Tag dB Geschwindigkeitskorrektur im ZeitbereichDv Nacht dB Geschwindigkeitskorrektur im ZeitbereichDStrO dB Korrektur Straßenoberfläche im ZeitbereichLmE Tag dB(A) Emissionspegel im ZeitbereichLmE Nacht dB(A) Emissionspegel im Zeitbereich

Projekt Nr. 20178023-ASS-1 - 28.02.2018

KREBS+KIEFER FRITZ AG - Hilpertstraße 20 - 64295 DarmstadtTel. (06151) 885-383 - www.kuk.de

ANHANG 2.1.2Seite 1 von 2

Rechenlauf 123

SoundPLAN 7.4

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Bebauungsplan Nr. 5.3 "Klinikum Langen"Emissionspegel der maßgebenden Straßenverkehrswege nach RLS 90Planfall

Straßenname Abschn. DTV

Kfz/24h

M*DTVTag

M*DTVNacht

MTagKfz/h

MNachtKfz/h

pTag%

pNacht

%

Lm25Tag

dB(A)

Lm25NachtdB(A)

Vzul

km/h

DvTagdB

DvNacht

dB

DStrO

dB

LmETag

dB(A)

LmENachtdB(A)

A661 45100 0,06 0,014 2706 631 4,7 8,5 73,0 67,6 100 -0,06 -0,06 -2 71,0 65,5B468 26900 0,06 0,011 1614 296 6,7 6,7 71,3 63,9 70 -2,37 -2,37 -2 66,9 59,5Frankfurter Straße Fr01 23700 0,06 0,009 1370 222 6,6 4,6 70,5 62,2 70 -2,38 -2,67 -2 66,2 57,5Frankfurter Straße Fr02 20282 0,06 0,009 1172 191 7,1 5,0 70,0 61,6 70 -2,32 -2,60 -2 65,7 57,0Röntgenstraße Rö01 8467 0,06 0,008 495 69 0,9 0,7 64,6 55,9 50 -6,11 -6,21 0 58,4 49,7

Projekt Nr. 20178023-ASS-1 - 28.02.2018

KREBS+KIEFER FRITZ AG - Hilpertstraße 20 - 64295 DarmstadtTel. (06151) 885-383 - www.kuk.de

ANHANG 2.1.2Seite 2 von 2

Rechenlauf 123

SoundPLAN 7.4

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Emissionen von ParkbewegungenPKW - Stellplätze (geplant)

K:\B_Projekte\2017\8023-ASS-Asklepios Klinik Langen-BPlan\C-Bearbeitung\Berechnungen\[Fahrwege interne.xls]ANHANG 2.2

Parkfläche: Besucherparkplatz

Ausgangsdaten

Stellplatzzahl B 338 Stpl

Beurteilungszeitraum Tag Nacht

Beurteilungszeit 16 1 h

Fahrbewegungen während der Beurteilungszeit 4056 30 Fahrten

N 0,750 0,090 / (Stpl · h)

LW0 63 63 dB(A)

Zuschlag für die Parkplatzart KPA 0 0 dB(A)

Zuschlag für die Impulshaltigkeit KI 4 4 dB(A)

KD 6,3 6,3 dB(A)

KD =

KStrO 0 0 dB(A)

LWA 97,3 88,1 dB(A)

LW = LW0 + KPA + KI + 10 log (B N)

Alle Angaben gemäß Verkehrsuntersuchung sowie Erweiterungs- und Nutzungskonzept

Bewegungshäufigkeitpro Einheit der Bezugsgröße und Stunde

Ausgangsschallleistungspegelfür eine Bewegung pro Stunde auf einem P+R-Parkplatz

Zuschlag für unterschiedliche Fahrbahnoberflächen

Schallleistungspegelaller Vorgänge auf dem Parkplatz(ohne Durchfahranteil, getrenntes Verfahren)

Pegelerhöhunginfolge des Durchfahr- und Parksuchverkehrs

2,5 log (f B - 9) für f B > 10 Stellplätze

0 für f B ≤ 10 Stellplätze

Bericht Nr. 2017-8023-ASS-1 - 24.05.2017

KREBS + KIEFER FRITZ AG

Hilpertstraße 20 - 64295 Darmstadt

(06151) 885-383 - www.kuk.de

ANHANG 2.2Seite 1 von 4

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Emissionen von ParkbewegungenPKW - Stellplätze (geplant)

K:\B_Projekte\2017\8023-ASS-Asklepios Klinik Langen-BPlan\C-Bearbeitung\Berechnungen\[Fahrwege interne.xls]ANHANG 2.2

Parkfläche: Ärzteparkplatz / Parkdeck West Ebene 1 bzw. 2

Ausgangsdaten

Stellplatzzahl B 40 Stpl

Beurteilungszeitraum Tag Nacht

Beurteilungszeit 16 1 h

Fahrbewegungen während der Beurteilungszeit 122 4 Fahrten

N 0,190 0,090 / (Stpl · h)

LW0 63 63 dB(A)

Zuschlag für die Parkplatzart KPA 0 0 dB(A)

Zuschlag für die Impulshaltigkeit KI 4 4 dB(A)

KD 3,7 3,7 dB(A)

KD =

KStrO 0 0 dB(A)

LWA 79,5 76,3 dB(A)

LW = LW0 + KPA + KI + 10 log (B N)

Alle Angaben gemäß Verkehrsuntersuchung sowie Erweiterungs- und Nutzungskonzept

Bewegungshäufigkeitpro Einheit der Bezugsgröße und Stunde

Ausgangsschallleistungspegelfür eine Bewegung pro Stunde auf einem P+R-Parkplatz

Pegelerhöhunginfolge des Durchfahr- und Parksuchverkehrs

2,5 log (f B - 9) für f B > 10 Stellplätze

0 für f B ≤ 10 Stellplätze

Zuschlag für unterschiedliche Fahrbahnoberflächen

Schallleistungspegelaller Vorgänge auf dem Parkplatz(ohne Durchfahranteil, getrenntes Verfahren)

Bericht Nr. 2017-8023-ASS-1 - 24.05.2017

KREBS + KIEFER FRITZ AG

Hilpertstraße 20 - 64295 Darmstadt

(06151) 885-383 - www.kuk.de

ANHANG 2.2Seite 2 von 4

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Emissionen von ParkbewegungenPKW - Stellplätze (geplant)

K:\B_Projekte\2017\8023-ASS-Asklepios Klinik Langen-BPlan\C-Bearbeitung\Berechnungen\[Fahrwege interne.xls]ANHANG 2.2

Parkfläche: Mitarbeiterparkplatz

Ausgangsdaten

Stellplatzzahl B 40 Stpl

Beurteilungszeitraum Tag Nacht

Beurteilungszeit 16 1 h

Fahrbewegungen während der Beurteilungszeit 32 21 Fahrten

N 0,050 0,530 / (Stpl · h)

LW0 63 63 dB(A)

Zuschlag für die Parkplatzart KPA 0 0 dB(A)

Zuschlag für die Impulshaltigkeit KI 4 4 dB(A)

KD 3,7 3,7 dB(A)

KD =

KStrO 0 0 dB(A)

LWA 73,7 84,0 dB(A)

LW = LW0 + KPA + KI + 10 log (B N)

Alle Angaben gemäß Verkehrsuntersuchung sowie Erweiterungs- und Nutzungskonzept

für f B > 10 Stellplätze

0 für f B ≤ 10 Stellplätze

Zuschlag für unterschiedliche Fahrbahnoberflächen

Schallleistungspegelaller Vorgänge auf dem Parkplatz(ohne Durchfahranteil, getrenntes Verfahren)

Bewegungshäufigkeitpro Einheit der Bezugsgröße und Stunde

Ausgangsschallleistungspegelfür eine Bewegung pro Stunde auf einem P+R-Parkplatz

Pegelerhöhunginfolge des Durchfahr- und Parksuchverkehrs

2,5 log (f B - 9)

Bericht Nr. 2017-8023-ASS-1 - 24.05.2017

KREBS + KIEFER FRITZ AG

Hilpertstraße 20 - 64295 Darmstadt

(06151) 885-383 - www.kuk.de

ANHANG 2.2Seite 3 von 4

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Emissionen von ParkbewegungenPKW - Stellplätze (geplant)

K:\B_Projekte\2017\8023-ASS-Asklepios Klinik Langen-BPlan\C-Bearbeitung\Berechnungen\[Fahrwege interne.xls]ANHANG 2.2

Parkfläche: Parkdeck Ost Ebene 1 bzw. 2

Ausgangsdaten

Stellplatzzahl B 30 Stpl

Beurteilungszeitraum Tag Nacht

Beurteilungszeit 16 1 h

Fahrbewegungen während der Beurteilungszeit 24 16 Fahrten

N 0,050 0,530 / (Stpl · h)

LW0 63 63 dB(A)

Zuschlag für die Parkplatzart KPA 0 0 dB(A)

Zuschlag für die Impulshaltigkeit KI 4 4 dB(A)

KD 3,3 3,3 dB(A)

KD =

KStrO 0 0 dB(A)

LWA 72,1 82,3 dB(A)

LW = LW0 + KPA + KI + 10 log (B N)

Alle Angaben gemäß Verkehrsuntersuchung sowie Erweiterungs- und Nutzungskonzept

Zuschlag für unterschiedliche FahrbahnoberflächenSchallleistungspegelaller Vorgänge auf dem Parkplatz

Bewegungshäufigkeitpro Einheit der Bezugsgröße und Stunde

Ausgangsschallleistungspegelfür eine Bewegung pro Stunde auf einem P+R-Parkplatz

Pegelerhöhunginfolge des Durchfahr- und Parksuchverkehrs

2,5 log (f B - 9) für f B > 10 Stellplätze

0 für f B ≤ 10 Stellplätze

Bericht Nr. 2017-8023-ASS-1 - 24.05.2017

KREBS + KIEFER FRITZ AG

Hilpertstraße 20 - 64295 Darmstadt

(06151) 885-383 - www.kuk.de

ANHANG 2.2Seite 4 von 4

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Emissionen von FahrbewegungenKfz-Fahrbewegungen auf Privatstraßen

K:\B_Projekte\2017\8023-ASS-Asklepios Klinik Langen-BPlan\C-Bearbeitung\Berechnungen\[Fahrwege interne.xls]ANHANG 2.3.1

Verkehrsweg: Röntgenstraße, Abschnitt Rö1

Straßengattung: interne Verkehrswege

Belastungsfall: Prognosesituation gemäß RLS-90

Ausgangsdaten

Gefälle bzw. Steigung 0,0 %

Straßenoberfläche nicht geriffelter Gußasphalt, Asphaltbeton oder Splittmastix

Tag Nacht 1)

06-22 22-06

maßgebende stündliche Verkehrsstärke n 384,00 107,00 Kfz/h

maßgebender Lkw-Anteil p 0 0 %

vPkw 30 30 km/h

vLkw 30 30 km/h

Mittelungspegel Lm(25) 63,1 57,6 dB(A)

Dv -8,8 -8,8 dB(A)

DStrO 0,0 0,0 dB(A)

Zuschlag für Steigungen und Gefälle DStg 0,0 0,0 dB(A)

Lm,E 54,4 48,8 dB(A)

L'WA 73,4 67,8 dB(A)

Anmerkung 1): lauteste Nachtstunde

Berechnung gemäß RLS-90 Gleichung (6):

Lm, E = Lm(25) + DV + DStrO + DStg

Lm(25) = Mittelungpegel für eine Geschwindigkeit von 100 km/h

= 37,3 + 10 · log(n) [dB(A)]

n = Anzahl der stündlichen Verkehrsstärke [Kfz/h]

DV = Geschwindigkeitskorrektur

DStrO = Korrektur für unterschiedliche Straßenoberflächen

DStg = Korrektur für Steigung und Gefälle

längenbezogener Schallleistungspegelje m Wegelement

Berechnungsparameter

zul. Höchstgeschwindigkeit für Pkwmindestens 30 km/h und höchstens 130 km/h

zul. Höchstgeschwindigkeit für Lkwmindestens 30 km/h und höchstens 80 km/h

Korrektur für unterschiedlicheGeschwindigkeiten

Korrektur für unterschiedlicheStraßenoberflächen

Emissionspegel25m seitlich und 3,5m über der Straßenachse,

berechnet nach RLS 90

Bericht Nr. 2017-8023-ASS-1 - 24.05.2017

KREBS + KIEFER FRITZ AG

Hilpertstraße 20 - 64295 Darmstadt

(06151) 885-383 - www.kuk.de

ANHANG 2.3.1Seite 1 von 3

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Emissionen von FahrbewegungenKfz-Fahrbewegungen auf Privatstraßen

K:\B_Projekte\2017\8023-ASS-Asklepios Klinik Langen-BPlan\C-Bearbeitung\Berechnungen\[Fahrwege interne.xls]ANHANG 2.3.1

Verkehrsweg: Röntgenstraße, Abschnitt Rö2Straßengattung: interne VerkehrswegeBelastungsfall: Prognosesituation gemäß RLS-90

Ausgangsdaten

Gefälle bzw. Steigung 0,0 %

Straßenoberfläche nicht geriffelter Gußasphalt, Asphaltbeton oder Splittmastix

Tag Nacht 1)

06-22 22-06

maßgebende stündliche Verkehrsstärke n 78,00 53,00 Kfz/hmaßgebender Lkw-Anteil p 0 0 %

vPkw 30 30 km/h

vLkw 30 30 km/h

Mittelungspegel Lm(25) 56,2 54,5 dB(A)

Dv -37,3 -37,3 dB(A)

DStrO 0,0 0,0 dB(A)

Zuschlag für Steigungen und Gefälle DStg 0,0 0,0 dB(A)

Lm,E 18,9 17,2 dB(A)

L'WA 37,9 36,2 dB(A)

Anmerkung 1): lauteste Nachtstunde

Berechnung gemäß RLS-90 Gleichung (6):

Lm, E = Lm(25) + DV + DStrO + DStg

Lm(25) = Mittelungpegel für eine Geschwindigkeit von 100 km/h

= 37,3 + 10 · log(n) [dB(A)]

n = Anzahl der stündlichen Verkehrsstärke [Kfz/h]

DV = Geschwindigkeitskorrektur

DStrO = Korrektur für unterschiedliche Straßenoberflächen

DStg = Korrektur für Steigung und Gefälle

Berechnungsparameter

zul. Höchstgeschwindigkeit für Pkwmindestens 30 km/h und höchstens 130 km/h

Korrektur für unterschiedlicheGeschwindigkeiten

Emissionspegel25m seitlich und 3,5m über der Straßenachse,

Korrektur für unterschiedlicheStraßenoberflächen

längenbezogener Schallleistungspegelje m Wegelement

zul. Höchstgeschwindigkeit für Lkwmindestens 30 km/h und höchstens 80 km/h

Bericht Nr. 2017-8023-ASS-1 - 24.05.2017

KREBS + KIEFER FRITZ AG

Hilpertstraße 20 - 64295 Darmstadt

(06151) 885-383 - www.kuk.de

ANHANG 2.3.1Seite 2 von 3

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Emissionen von FahrbewegungenKfz-Fahrbewegungen auf Privatstraßen

K:\B_Projekte\2017\8023-ASS-Asklepios Klinik Langen-BPlan\C-Bearbeitung\Berechnungen\[Fahrwege interne.xls]ANHANG 2.3.1

Verkehrsweg: Röntgenstraße, Abschnitt Rö3 / Zufahrt Parkdeckt Ost

Straßengattung: interne Verkehrswege

Belastungsfall: Prognosesituation gemäß RLS-90

Ausgangsdaten

Gefälle bzw. Steigung 0,0 %Straßenoberfläche nicht geriffelter Gußasphalt, Asphaltbeton oder Splittmastix

Tag Nacht 1)

06-22 22-06

maßgebende stündliche Verkehrsstärke n 32,00 21,00 Kfz/h

maßgebender Lkw-Anteil p 0 0 %

vPkw 30 30 km/h

vLkw 30 30 km/h

Mittelungspegel Lm(25) 52,4 50,5 dB(A)

Dv -37,3 -37,3 dB(A)

DStrO 0,0 0,0 dB(A)

Zuschlag für Steigungen und Gefälle DStg 0,0 0,0 dB(A)

Lm,E 15,1 13,2 dB(A)

L'WA 34,1 32,2 dB(A)

Anmerkung 1): lauteste Nachtstunde

Berechnung gemäß RLS-90 Gleichung (6):

Lm, E = Lm(25) + DV + DStrO + DStg

Lm(25) = Mittelungpegel für eine Geschwindigkeit von 100 km/h

= 37,3 + 10 · log(n) [dB(A)]

n = Anzahl der stündlichen Verkehrsstärke [Kfz/h]

DV = Geschwindigkeitskorrektur

DStrO = Korrektur für unterschiedliche Straßenoberflächen

DStg = Korrektur für Steigung und Gefälle

Korrektur für unterschiedliche

Korrektur für unterschiedliche

Emissionspegel25m seitlich und 3,5m über der Straßenachse,

längenbezogener Schallleistungspegelje m Wegelement

zul. Höchstgeschwindigkeit für Lkwmindestens 30 km/h und höchstens 80 km/h

Berechnungsparameter

zul. Höchstgeschwindigkeit für Pkwmindestens 30 km/h und höchstens 130 km/h

Bericht Nr. 2017-8023-ASS-1 - 24.05.2017

KREBS + KIEFER FRITZ AG

Hilpertstraße 20 - 64295 Darmstadt

(06151) 885-383 - www.kuk.de

ANHANG 2.3.1Seite 3 von 3

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Emissionen von FahrbewegungenKfz-Fahrbewegungen auf Privatstraßen

K:\B_Projekte\2017\8023-ASS-Asklepios Klinik Langen-BPlan\C-Bearbeitung\Berechnungen\[Fahrwege interne.xls]ANHANG 2.3.2

Verkehrsweg: Zufahrt Klinik, Abschnitt 1

Straßengattung: interne Verkehrswege

Belastungsfall: Prognosesituation gemäß RLS-90

Ausgangsdaten

Gefälle bzw. Steigung 0,0 %

Straßenoberfläche nicht geriffelter Gußasphalt, Asphaltbeton oder Splittmastix

Tag Nacht 1)

06-22 22-06

maßgebende stündliche Verkehrsstärke n 269,00 35,00 Kfz/h

maßgebender Lkw-Anteil p 0 0 %

vPkw 30 30 km/h

vLkw 30 30 km/h

Mittelungspegel Lm(25) 61,6 52,7 dB(A)

Dv -8,8 -8,8 dB(A)

DStrO 0,0 0,0 dB(A)

Zuschlag für Steigungen und Gefälle DStg 0,0 0,0 dB(A)

Lm,E 52,8 44,0 dB(A)

L'WA 71,8 63,0 dB(A)

Anmerkung 1): lauteste Nachtstunde

Berechnung gemäß RLS-90 Gleichung (6):

Lm, E = Lm(25) + DV + DStrO + DStg

Lm(25) = Mittelungpegel für eine Geschwindigkeit von 100 km/h

= 37,3 + 10 · log(n) [dB(A)]

n = Anzahl der stündlichen Verkehrsstärke [Kfz/h]

DV = Geschwindigkeitskorrektur

DStrO = Korrektur für unterschiedliche Straßenoberflächen

DStg = Korrektur für Steigung und Gefälle

längenbezogener Schallleistungspegelje m Wegelement

Berechnungsparameter

zul. Höchstgeschwindigkeit für Pkwmindestens 30 km/h und höchstens 130 km/h

zul. Höchstgeschwindigkeit für Lkwmindestens 30 km/h und höchstens 80 km/h

Korrektur für unterschiedlicheGeschwindigkeiten

Korrektur für unterschiedlicheStraßenoberflächen

Emissionspegel25m seitlich und 3,5m über der Straßenachse,

berechnet nach RLS 90

Bericht Nr. 2017-8023-ASS-1 - 24.05.2017

KREBS + KIEFER FRITZ AG

Hilpertstraße 20 - 64295 Darmstadt

(06151) 885-383 - www.kuk.de

ANHANG 2.3.2Seite 1 von 3

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Emissionen von FahrbewegungenKfz-Fahrbewegungen auf Privatstraßen

K:\B_Projekte\2017\8023-ASS-Asklepios Klinik Langen-BPlan\C-Bearbeitung\Berechnungen\[Fahrwege interne.xls]ANHANG 2.3.2

Verkehrsweg: Zufahrt ÄrzteparkplatzStraßengattung: interne VerkehrswegeBelastungsfall: Prognosesituation gemäß RLS-90

Ausgangsdaten

Gefälle bzw. Steigung 0,0 %

Straßenoberfläche nicht geriffelter Gußasphalt, Asphaltbeton oder Splittmastix

Tag Nacht 1)

06-22 22-06

maßgebende stündliche Verkehrsstärke n 15,00 7,00 Kfz/hmaßgebender Lkw-Anteil p 0 0 %

vPkw 30 30 km/h

vLkw 30 30 km/h

Mittelungspegel Lm(25) 49,1 45,8 dB(A)

Dv -37,3 -37,3 dB(A)

DStrO 0,0 0,0 dB(A)

Zuschlag für Steigungen und Gefälle DStg 0,0 0,0 dB(A)

Lm,E 11,8 8,5 dB(A)

L'WA 30,8 27,5 dB(A)

Anmerkung 1): lauteste Nachtstunde

Berechnung gemäß RLS-90 Gleichung (6):

Lm, E = Lm(25) + DV + DStrO + DStg

Lm(25) = Mittelungpegel für eine Geschwindigkeit von 100 km/h

= 37,3 + 10 · log(n) [dB(A)]

n = Anzahl der stündlichen Verkehrsstärke [Kfz/h]

DV = Geschwindigkeitskorrektur

DStrO = Korrektur für unterschiedliche Straßenoberflächen

DStg = Korrektur für Steigung und Gefälle

Emissionspegel25m seitlich und 3,5m über der Straßenachse,

längenbezogener Schallleistungspegelje m Wegelement

Berechnungsparameter

zul. Höchstgeschwindigkeit für Pkwmindestens 30 km/h und höchstens 130 km/h

zul. Höchstgeschwindigkeit für Lkwmindestens 30 km/h und höchstens 80 km/h

Korrektur für unterschiedlicheGeschwindigkeiten

Korrektur für unterschiedlicheStraßenoberflächen

Bericht Nr. 2017-8023-ASS-1 - 24.05.2017

KREBS + KIEFER FRITZ AG

Hilpertstraße 20 - 64295 Darmstadt

(06151) 885-383 - www.kuk.de

ANHANG 2.3.2Seite 2 von 3

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Emissionen von FahrbewegungenKfz-Fahrbewegungen auf Privatstraßen

K:\B_Projekte\2017\8023-ASS-Asklepios Klinik Langen-BPlan\C-Bearbeitung\Berechnungen\[Fahrwege interne.xls]ANHANG 2.3.2

Verkehrsweg: Zufahrt Klinik Abschnitt 2 / Besucherparkplatz

Straßengattung: interne Verkehrswege

Belastungsfall: Prognosesituation gemäß RLS-90

Ausgangsdaten

Gefälle bzw. Steigung 0,0 %Straßenoberfläche nicht geriffelter Gußasphalt, Asphaltbeton oder Splittmastix

Tag Nacht 1)

06-22 22-06

maßgebende stündliche Verkehrsstärke n 254,00 32,00 Kfz/h

maßgebender Lkw-Anteil p 0 0 %

vPkw 30 30 km/h

vLkw 30 30 km/h

Mittelungspegel Lm(25) 61,3 52,4 dB(A)

Dv -37,3 -37,3 dB(A)

DStrO 0,0 0,0 dB(A)

Zuschlag für Steigungen und Gefälle DStg 0,0 0,0 dB(A)

Lm,E 24,0 15,1 dB(A)

L'WA 43,0 34,1 dB(A)

Anmerkung 1): lauteste Nachtstunde

Berechnung gemäß RLS-90 Gleichung (6):

Lm, E = Lm(25) + DV + DStrO + DStg

Lm(25) = Mittelungpegel für eine Geschwindigkeit von 100 km/h

= 37,3 + 10 · log(n) [dB(A)]

n = Anzahl der stündlichen Verkehrsstärke [Kfz/h]

DV = Geschwindigkeitskorrektur

DStrO = Korrektur für unterschiedliche Straßenoberflächen

DStg = Korrektur für Steigung und Gefälle

Korrektur für unterschiedliche

Emissionspegel25m seitlich und 3,5m über der Straßenachse,

längenbezogener Schallleistungspegelje m Wegelement

Berechnungsparameter

zul. Höchstgeschwindigkeit für Pkwmindestens 30 km/h und höchstens 130 km/h

zul. Höchstgeschwindigkeit für Lkwmindestens 30 km/h und höchstens 80 km/h

Korrektur für unterschiedliche

Bericht Nr. 2017-8023-ASS-1 - 24.05.2017

KREBS + KIEFER FRITZ AG

Hilpertstraße 20 - 64295 Darmstadt

(06151) 885-383 - www.kuk.de

ANHANG 2.3.2Seite 3 von 3

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SchallemissionenLKW Rangiervorgänge

K:\B_Projekte\2017\8023-ASS-Asklepios Klinik Langen-BPlan\C-Bearbeitung\Berechnungen\[PLS-2007-Stellplätze.xls]ANHANG 2.4.1

Lkw Rangiervorgang ohne Kühlaggregat

LWA T Tr LWAr,i

dB(A) [s] dB(A) dB(A)

99,0 60 1,0 81,2

94,0 60 1,0 76,2

100,0 10 1,0 74,4

100,0 5 1,0 71,4

108,0 5 1,0 79,4

Summenpegel, 1 Vorgang in 1 Stunde LWAr = 84,8

Lkw Rangiervorgang mit Kühlaggregat

LWA T Tr LWAr,i

dB(A) [s] dB(A) dB(A)

99,0 60 1,0 81,2

94,0 60 1,0 76,2

100,0 10 1,0 74,4

100,0 5 1,0 71,4

108,0 5 1,0 79,4

98,0 60 1,0 80,2

Summenpegel, 1 Vorgang in 1 Stunde LWAr = 86,1

Abkürzungen

LWA Schallleistungspegel des Einzelvorganges

LWAr zeitlich gemittelter Schallleistungspegel

T Einwirkzeit in Sekunden

Tr Beurteilungszeit in Stunden

Einzelgeräusch bei Rangiervorgang

Rangieren

LWAr = LWA - 10lg(Tr/T)

Motorleerlauf

Türenschlagen

Motor anlassen

Bremsen entlüften (Maximalschallleistung)

Einzelgeräusch bei Rangiervorgang

Rangieren

Motorleerlauf

Türenschlagen

Motor anlassen

Bremsen entlüften (Maximalschallleistung)

Kühlaggregat (motorbetrieben)

24.05.2017 - Bericht Nr. 2017-8023-ASS-1

KREBS + KIEFER FRITZ AG - Hilpertstraße 20 - 64295 Darmstadt

Tel. (06151) 885-383 - www.kuk.de

ANHANG 2.4.1Seite 1 von 1

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SchallemissionenLKW Be- und EntladetätigkeitenK:\B_Projekte\2017\8023-ASS-Asklepios Klinik Langen-BPlan\C-Bearbeitung\Berechnungen\[Emission Be und Entladen.xls]ANHANG 2.4.2

Be-/Entladung mit Rollcontainer

LWAT,1h N Tr LWAr,i

von bis dB(A) [Vorg./d] [h] dB(A)

6 Uhr 22 Uhr 78,0 150 16,0 87,7

Summenpegel (90 Vorgänge in 14 Stunden) LWAr = 87,7

LWAT,1h zeitlich gemittelter Schallleistungspegel für 1 Ereignis pro Stunde

N Anzahl der Ereignisse in der Beurteilungszeit Tr

Tr Beurteilungszeit in h

Außenrampe

Bezeichnung

LWAr = LWAT,1h + 10 lg(n) - 10lg(Tr/1h)

75

64

-

70

LWAT,1h bei der Be- und Entladung

-

Vorgang

75

75

85

Palettenhubwagen über fahrzeugeigene Ladebordwand

Rollcontainer über Überladebrücke -

Rollcontainer über fahrzeugeigene Ladebordwand

80

88

Uhrzeit

5 LKW à 15 Rollcontainer/LKW = 75 Stück mit 2 Vorgängen/Stück (voll von Lkw und leer auf

Lkw)

Rollgeräusche, Wagenboden

Kleinstapler über Überladebrücke

Rollcontainer über fahrzeugeigene

Ladebordwand

78

Innenrampe

Palettenhubwagen über Überladebrücke

Bericht Nr. 2017-8023-ASS-1 - 24.05.2017

KREBS + KIEFER FRITZ AG - Hilpertstraße 24 - 64295 Darmstadt

Tel. (06151) 885-383 - www.kuk.de

ANHANG 2.4.2Seite 1 von 1

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Maßstab 1:25000 25 50 75 100 125

m

15.03.2018; Bericht Nr. 20178023

Asklepios Klinik Verwaltungsgesellschaft mbH

Bebauungsplan Nr. 5.3 "Klinikum Langen"

- ÜBERSICHTSLAGEPLAN -Straßenverkehrslärm am Tag

Hilpertstraße 2064295 DarmstadtTelefon (06151) 885-0www.kuk.de

ANHANG 3.1.1

Emission öffentliche StraßenHauptgebäudeNebengebäudeGebäude mit NachtnutzungFassadenpunktKonflikt-FassadenpunktGeltungsbereich-B-PlanBaugrenze

BeurteilungspegelVerkehrslärm, beurteilt nach DIN 18005

Beurteilungszeitraum: Tag (06.00 bis 22.00 Uhr)

ImmissionshöheIsophonen: 2 m über Gelände (Außenwohnbereich)

Fassadenpunkt: Geschoss mit höchstem Pegel

<= 40dB(A)40 < <= 45dB(A): OW Sondergebiet Klinik u.a.45 < <= 50dB(A): OW Allgemeine Wohngebiete u.a.50 < <= 55dB(A): OW Dorf- und Mischgebiete u.a.55 < <= 60dB(A): OW Kern- und Gewerbegebiete60 < <= 65dB(A)65 < <= 70dB(A)70 < dB(A)

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Maßstab 1:25000 25 50 75 100 125

m

15.03.2018; Bericht Nr. 20178023

Asklepios Klinik Verwaltungsgesellschaft mbH

Bebauungsplan Nr. 5.3 "Klinikum Langen"

- ÜBERSICHTSLAGEPLAN -Straßenverkehrslärm in der Nacht

Hilpertstraße 2064295 DarmstadtTelefon (06151) 885-0www.kuk.de

ANHANG 3.1.2

Emission öffentliche StraßenHauptgebäudeNebengebäudeGebäude mit NachtnutzungFassadenpunktKonflikt-FassadenpunktGeltungsbereich-B-PlanBaugrenze

BeurteilungspegelVerkehrslärm, beurteilt nach DIN 18005

Beurteilungszeitraum: Nacht (22.00 bis 06.00 Uhr)

ImmissionshöheIsophonen: 2 m über Gelände (Außenwohnbereich)

Fassadenpunkt: Geschoss mit höchstem Pegel

<= 30dB(A)30 < <= 35dB(A): OW Sondergebiet Klinik35 < <= 40dB(A): OW Allgemeine Wohngebiete u.a.40 < <= 45dB(A): OW Dorf- und Mischgebiete u.a.45 < <= 50dB(A): OW Kern- und Gewerbegebiete50 < <= 55dB(A)55 < <= 60dB(A)60 < dB(A)

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Fass Stock Lr, Nullfall Lr, Planfall dLr, Plan / Null Erhöhung dLr, IGW Anspruchwerk Tag Nacht Tag Nacht Tag Nacht um 3 dB(A) Tag Nacht Lärmschutz

dB(A) dB(A) dB(A) ja / nein dB(A) ja / nein

Röntgenstraße 23 Nutzungsart Z1 Grenzwert tags / nachts 60 / 0 dB(A)

S 1.OG 45,4 36,7 45,7 37,0 0,3 0,3 nein - - neinEG 44,9 36,3 45,2 36,5 0,3 0,2 nein - - nein

Frankfurter Straße 201 Nutzungsart AU Grenzwert tags / nachts 60 / 50 dB(A)

N 2.OG 62,1 53,5 62,4 53,7 0,3 0,2 nein 2,4 3,7 nein1.OG 61,4 52,7 61,7 53,0 0,3 0,3 nein 1,7 3,0 nein

EG 60,1 51,4 60,3 51,7 0,2 0,3 nein 0,3 1,7 nein

Frankfurter Straße 201 Nutzungsart AU Grenzwert tags / nachts 60 / 50 dB(A)

W 2.OG 66,3 57,7 66,6 57,9 0,3 0,2 nein 6,6 7,9 nein1.OG 66,0 57,4 66,3 57,6 0,3 0,2 nein 6,3 7,6 nein

EG 64,7 56,0 64,9 56,3 0,2 0,3 nein 4,9 6,3 nein

Frankfurter Straße 202a Nutzungsart AU Grenzwert tags / nachts 60 / 50 dB(A)

O 1.OG 67,9 59,3 68,0 59,4 0,1 0,1 nein 8,0 9,4 neinEG 67,5 58,8 67,6 58,9 0,1 0,1 nein 7,6 8,9 nein

Röntgenstraße 13 Nutzungsart WA Grenzwert tags / nachts 55 / 45 dB(A)

W 11.OG 62,0 53,3 62,1 53,4 0,1 0,1 nein 7,1 8,4 nein10.OG 62,1 53,4 62,2 53,5 0,1 0,1 nein 7,2 8,5 nein9.OG 62,2 53,5 62,3 53,6 0,1 0,1 nein 7,3 8,6 nein8.OG 62,3 53,6 62,4 53,7 0,1 0,1 nein 7,4 8,7 nein7.OG 62,3 53,6 62,4 53,7 0,1 0,1 nein 7,4 8,7 nein6.OG 62,2 53,6 62,3 53,7 0,1 0,1 nein 7,3 8,7 nein5.OG 62,1 53,5 62,2 53,6 0,1 0,1 nein 7,2 8,6 nein4.OG 61,9 53,2 62,0 53,4 0,1 0,2 nein 7,0 8,4 nein3.OG 61,3 52,7 61,4 52,8 0,1 0,1 nein 6,4 7,8 nein2.OG 60,7 52,0 60,8 52,1 0,1 0,1 nein 5,8 7,1 nein1.OG 60,0 51,4 60,1 51,5 0,1 0,1 nein 5,1 6,5 nein

EG 59,3 50,7 59,5 50,8 0,2 0,1 nein 4,5 5,8 nein

Frankfurter Straße 202 Nutzungsart AU Grenzwert tags / nachts 60 / 50 dB(A)

S 1.OG 64,9 56,2 65,2 56,5 0,3 0,3 nein 5,2 6,5 neinEG 64,3 55,7 64,6 55,9 0,3 0,2 nein 4,6 5,9 nein

Bebauungsplan Nr. 5.3 "Klinikum Langen"Veränderung des Verkehrslärms auf öffentlichen Straßen durchdie Anlage

28.02.2018; Bericht Nr. 20178023-VSS-1

KREBS + KIEFER FRITZ AG - Hilpertstraße 20 - 64295 DarmstadtTel (06151) 885 383 - www.kuk.de

ANHANG 3.2Seite 1 von 1

SoundPLAN 7.4

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Spalte Beschreibung

FassUntersuchte Gebäudefassade

StockUntersuchte Geschossebene

IRWImmissionsrichtwerte gemäß TA-Lärm

LrBeurteilungspegel der Anlagengeräusche

dLr-IRWDifferenz zwischen dem Beurteilungspegel des Verkehrslärms und des gebietsspezifischenImmissionsrichtwerts nach nach TA-Lärm

Bebauungsplan Nr. 5.3 "Klinikum Langen"Ermittlung von Anlagengeräuschen

01.03.2018; Bericht Nr.20178023

KREBS+KIEFER FRITZ AG - Hilpertstraße 20 - 64295 DarmstadtTel. (06151) 885-0 - www.kuk.de

ANHANG 4Seite 1 / 2

SoundPLAN 7.4

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Fass Stock IRW Lr dLr-IRWwerk Tag Nacht Tag Nacht Tag Nacht

dB(A) dB(A)

Röntgenstraße 23 Gebietsnutzung: Z1

S 1.OG 60 - 55,2 52,6 - -2.OG 60 - 54,9 52,2 - -

Frankfurter Straße 201 Gebietsnutzung: AU

N 1.OG 60 45 46,2 41,3 - -2.OG 60 45 46,6 41,6 - -3.OG 60 45 46,7 41,8 - -

Frankfurter Straße 201 Gebietsnutzung: AU

W 1.OG 60 45 30,2 24,8 - -2.OG 60 45 32,2 26,7 - -3.OG 60 45 34,3 28,9 - -

Frankfurter Straße 202a Gebietsnutzung: AU

O 1.OG 60 45 43,5 37,9 - -2.OG 60 45 44,0 38,3 - -

Röntgenstraße 13 Gebietsnutzung: WA

W 1.OG 55 40 43,3 32,1 - -2.OG 55 40 44,2 32,8 - -3.OG 55 40 45,0 33,5 - -4.OG 55 40 45,6 34,2 - -5.OG 55 40 45,9 34,8 - -6.OG 55 40 46,1 35,1 - -7.OG 55 40 46,2 35,4 - -8.OG 55 40 46,3 35,7 - -9.OG 55 40 46,3 36,0 - -

10.OG 55 40 46,3 36,2 - -11.OG 55 40 46,3 36,4 - -12.OG 55 40 46,6 37,3 - -

Frankfurter Straße 202 Gebietsnutzung: AU

S 1.OG 60 45 43,0 38,0 - -2.OG 60 45 43,5 38,4 - -

Bebauungsplan Nr. 5.3 "Klinikum Langen"Ermittlung von Anlagengeräuschen

01.03.2018; Bericht Nr.20178023

KREBS+KIEFER FRITZ AG - Hilpertstraße 20 - 64295 DarmstadtTel. (06151) 885-0 - www.kuk.de

ANHANG 4Seite 2 / 2

SoundPLAN 7.4

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Maßstab 1:25000 25 50 75 100 125

m

ANHANG 5.1

HauptgebäudeGebäude mit NachtnutzungNebengebäudeGeltungsbereich-B-PlanBaugrenze

HauptgebäudeGebäude mit NachtnutzungNebengebäudeGeltungsbereich-B-PlanBaugrenze

Maßgebliche Außenlärmpegelgem. DIN 4109

<= 62dB(A)62 < <= 63dB(A)63 < <= 64dB(A)64 < <= 65dB(A)65 < <= 66dB(A)66 < <= 67dB(A)67 < <= 68dB(A)68 < <= 69dB(A)69 <

15.03.2018; Bericht Nr. 20178023

Asklepios Klinik Verwaltungsgesellschaft mbH

Bebauungsplan Nr. 5.3 "Klinikum Langen"

- MAßGEBLICHE AUßENLÄRMPEGEL -freie Schallausbreitung am Tag, 1. OG (6,3 m über Gelände)

Hilpertstraße 2064295 DarmstadtTelefon (06151) 885-0www.kuk.de

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Maßstab 1:25000 25 50 75 100 125

m

ANHANG 5.2

HauptgebäudeGebäude mit NachtnutzungNebengebäudeGeltungsbereich-B-PlanBaugrenze

HauptgebäudeGebäude mit NachtnutzungNebengebäudeGeltungsbereich-B-PlanBaugrenze

Maßgebliche Außenlärmpegelgem. DIN 4109

<= 62dB(A)62 < <= 63dB(A)63 < <= 64dB(A)64 < <= 65dB(A)65 < <= 66dB(A)66 < <= 67dB(A)67 < <= 68dB(A)68 < <= 69dB(A)69 <

15.03.2018; Bericht Nr. 20178023

Asklepios Klinik Verwaltungsgesellschaft mbH

Bebauungsplan Nr. 5.3 "Klinikum Langen"

- MAßGEBLICHE AUßENLÄRMPEGEL -freie Schallausbreitung in der Nacht, 1. OG (6,3 m über Gelände)

Hilpertstraße 2064295 DarmstadtTelefon (06151) 885-0www.kuk.de