bemerkung zu den vorstehenden ausführungen des herrn kühling

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374 Kiihling: Zur Ausnahmebestimmung des § 1 usw. - Eichholz: Bemerkung zu den vorstehenden Ausfiihrungen usw. [,,~$~,$~~f~f!mid __ - __ . -. .- . ~ ~- . -- - - ____ .__. - -. -. .- . . . .- ... -- .. . . das Jod durch Kaliuniarseniat, dann das Brom durch Chromschwefel- siiure frei gemacht urid ausgekocht wird. Die Methode ist bei zwei Halogenen, wie sie hier vorliegen, sehr beqiiem, da nur das Zuruck- bleibende geflllt zu werden braucht, wlhrend F r i e d h e i m jedesmal das Ubergehende in Jodkaliumlosung auffibgt und titriert. Auch ist die Genauigkeit, wenn die vorgeschriebenen Konzentrationen inne- gehalten werden, eine vorziigliche. Bei der Chromslureoxydation nach 13 a u b i g n y diirfen Tempera- turen von 130' nicht iiberschritten werden, da sonst leicht ein un- loslicher, silberfreier, wahrscheinlich aus Chroniisulfat bestehender Niederschlag auftritt. Auswaschen des stets durch Silber verun- reinigten Jodsilbers mit heif3er 10 Ohiger Salpetersaure nach der Vor- sclirift ist nicht zullssig, cia es davon bereits angegriffen wird; besser ist es, nur die liauplmenge des Jodats mit Sulfit zu reduzieren, den Rest nber niit Alkohol. Fur Chlor-Bromsilbergemische durfte die Methode von B o n i n 0, wenn sie sich bewlhrt, die einfachste sein. Wir hnben mit guteni Erfolg das gemwgene Gemisch mit alkalischer Hydroxylaminsulfat- losung reduziert und nach F r i e d h e i m das Chlor als Rest bestimmt. Statt das Geniisch rein darzustellen, geniigt auch die Bestimmung des reduzierten Silbers in einem Stuck Schicht; das quantitative Heraus- liisen tles Halogenalkalis gelingt durch einige Minuten Baden 111 zwei- m;d gewechseltem Wasser. Bei Papieren, auf denen quantitative Halogenbestimmungen ganz besondere Schwieriglteiten rnachten, erwies sich schliealich das Her- auslosen der Halogene als Alkaliverbindungen als der einzige gangbare Weg. Die Heduktion erfolgt wieder mit 5 "lo atzalkalischer IIydroxyl- ~uniiisulfatliisung; empfindlirhe Schichten mussen vorher gegerbt werden. 1)as IIerauslosen geht auch hier uberraschend schnell; fur ROO qcm Papier geniigt zweimaliges, zehn Minuten langes Baden in je i5 ccni W:lsser. Es wird dann das Silber auf dem Papier nach nieiner alien Methode, das tine Alkalihalogen in Losung als Rest, das antlere aus der llifferenz bestimmt. Ich miichte hier nur ein Analysenresultat .anfuhren. Kin Chlorbronipapier, das nach Angabe der Fabrik %,20 Ole lironisilber und 41,8 "/o Chlorsilber enthielt, gab nach der angefuhrten Jlcthode .55,i6 Oi0 und 44,84 "/". Wird das Gesamthdogen aus der Liisung der Alkaliverbindungen wieder rnit Silbernitrat gefallt, so lafit sich hieraus und aus den1 Silbergehalt das VerhBltnis auch indirekt berechnen. Es ergab im vorliegenden Falle 53,29 "/u und 46,71 'lo. Die Gennuigkeit ist hier besonders gihstig und wird bei einem ungunsti- gc\ren Verhbltnis iiicht erreicht werden; immwhin durfte sie fur viele Fiille geniigen. Jetlenfalls scheint die Aufgabe, eine Methode zur Ailalyse dcr gebrauclilidien Gaslichtpapiere zu finden, gelost zu sein. [A. 138.1 Zur Ausnahrnebestirnniung des 3 1, Absatz 2, Satz 2 des Patentgesetzes. Von 0. KOHLING. (Kingeg. am 1P.,!5. 1922 1 Im 35. Heft, S. 205 des laufenden Jahrgangs dieser Zeitschrift ver- 1;ingt Herr E i c h h 01 z, dat3 durch das demnlchst zu erlassende neue Patentgesetz chemische Stoff- und Verwendungspatente, insbesondere auch Patente auf die Verwendung auf chemischem Wege hergestellter Stoffe zu arzneilichen Zwecken erm6glicht werden. Die Forderung, daf3 der $ 1 in1 neiien Patentgesetz eine Fassung erhalt, welche die Erteilung dernrtiger Patente ermbglicht, ist von mir schon im Jahre 1919 gestellt worden') und ich habe auch a. a. 0. eine Fassung vor- geschlagen, welche dieser Forderung gentlgt. Ich habe gleichzeitig erwiihnt, dalj diese Fassung noch eine Vereinfachung erfahren kSnnte durch Fortfall des Satzteils in Ziffer 2: ,sowie von Stoffen, welche auf cheniiscbem Wege bergestellt werden". Icli miichte den seiner- zeit niir nebenher gemachten Vorschlag, dern $ 1 die abgekurzte Fassung, also folgenden Wortlaut: Patente werden erteilt fur neue Erfindungen, welche eine gewerbliche Verwertung oder eine Verwendung zu E r na h r 11 n g s - o d e r He il z w e c ke n g es tat t e n. X 11 sge n o ni m e n sin d : 1. Erfindungen, deren Verwertung den Gesetzen oder 2. Krfindungen von naturlich vorkommenden Nahrungs-, zu geben, jetzt als a l l e i n i g e n Vorschlag wiederholen. Der er- wnbnte Satzteil sollte nur das Verbot zum Ausdruck bringen, Stoff- patente im weitesten Sinne zu erteilen, d. h. Patente, welrhe die Verwendung von chemischen Stoffen zu beliebigen Zwecken, z. 13. auch zu Zweclien schiitzen, die sich erst aus Eigenschaften der Stoffe ergehen, die zur Zeit der Anmeldung der Erfindung oder der Erteilung des Pntcnts Docah gar nicht errnittelt waren. Ein solcbes Verbot er- scheint aber uberfliissig, denn die Erteilung derartiger Pntente wiirde sowohl dem Interesse dcr Allgemeinheit, wie dem der Industrie zu- widerlaufen, also rnit dem wichtigsten Grundsatz des gewerblichen Rechtsschutzes unvereinbar sein, und deshalb wiirde sich das Patentamt voraussichtlich auch ohne ausdruckliches Verbot zur Erteilung solcher guten Sitten zuwiderlaufen wiirde; Genufi- urid Arzneimitteln _ _ ~ ') Vgl. diese Zeitschrilt 82 I, 188 [1919]. Patentc nicht verstehen, und wenn das wider Erwarten doch einmal geschehen sollte, wiirde das Patent auf Antrag jedenfalls vernichtet werden. Fur iiberflussige Bestimrnungen ist aber im I'atentgesetz kein Raum. Dai3 Verfahren zur Herstellung von zu arzneilichen und Erniihrungs- zwecken dienenden MItteln auf physiknlischem Wege, d. h. durch mechanische Mischung verschiedener Stoffe, Abdampfcn von LSsungen von Stoffgemischen und dergleichen auch bei der gegenwartigen Fassung des $ 1 des Patentgesetzes zwanglos geschUtzt werden kbmten, und dai3 die Erteilung derartiger Patente sowohl im Interesse der All- gemeinheit wie in dem der Industrie liegt, habe ich schon in meiner frUheren Abhandlung ausgefiihrt. Zu diesem Zwecke wilrde deshalb eine hderung des $ 1 nicht erforderlich sein, wohl aber bedarf es ihrer, um einerseits dem Patentamt dic: Erteilung von Patenten auf die nicht gewerblich verwertbare Verwendung bekannter (klinstlich hergestellter) chemischer Stoffe zu arzneilichen und Ernahrungszwecken zu ermUglichen, und andererseits der seit Jahrzehnten Ublichen und ohne Zweifel im Interesse allar beteiligten Kreise liegenden Erteilung von Patenten auf die Verwendung chemischer Stoffe zu technischen und dergleichen Zwecken, z. B. als Farb- oder Sprengstoffe, Diinge- mittel, photographische Entwickler u. dgl. die sichere Grundlage zu geben, deren sie jetzt entbehrt, denn diese Verwendungsarten sind zwar gewerblich verwertbar, dss derzeitige Patentgesetz gestattet aber bei chemischen Stoffen nur die Patentierung von Herstellunasverfahren. Zu dem Aufsatz des Herrn Eichholz mdchte ich erwahnen, daO die Behauptung, Arzneimittel fur Tiere wiirden vom Patentamt anders bewertet als solche fiir Menschen, irrig ist'). Auch trifft es nicht zu, wenn Herr Ei chholz behauptet, die gewerbliche Verwertbarkeit der Verwendung chemischer Stoffe zu anneilichen Zwecken wtirde vom Patentamt verneint, weil es fur unsittlich gehalten wiirde, den Menschen zum Gegenstand gewerblicher Verwertung zu machen. Vielniehr wird die gewerblichc Verwertbarkeit deshalb nicht anerkannt, weil die Ver- wertung nicht innerhalb technischer Betriebe geschieht bzw. aui3erhalb des Gebietes der Industrie uncPTechnik liegt, also aus den gleichen Griinden, aus denen die Patentierung analytischer Verfahren nicht erfolgt3). Unklar ist der Satz der Eichholzschen Abhandlung: Jst der gefundene KSrper - ohne Erkennmg seiner Heilkraft - schon friiher dargestellt worden, so ist auch die Patentierung des Herstellungs- verfahrens erschwert, zum mindesten nicht liickenlos erreichbar." Es kann wohl vorausgesetzt werden, dai3 Herr Eichholz von einem Herstellungsverfahren spricht, das von demjenigen abweicht, nach dem der Korper schon frtiher dargestellt worden ist, denu das ist selbst- vdrstandlich nicht schutzfslhig, weil es nicht neu ist. Ein anderes Verfahren -kann aber immer geschiitet werden, wenn es entweder eigenartig ist oder vor dem bekannten Verfahren Vorteile bietet. Eigen- schaften des bekannten Stoffes bilden allerdings keine patentbegriin- denden Mcrkmale von Herstellungsverfahren, auch wenn sie erst vom Anmelder festgestellt worden sind. Der Satz: & h e r ist zu fordern, dai3 neben den bisherigen Vcr- fahrenpatenten auch Stoff- und Verwendungspatente fur Arzneimittel gegeben werden, auch wenn sie auf chemischem Wege hergestellt werden", IBfit den Schlufi zu, daB der Verfasser auch die Erteilung von Patenten wiinscht, welche die Verwendung nicht kiinstlich hcr- gestellter Stoffe, also von natiirlich vorkommenden Stoffen, zu arznei- lichen Zwecken schutzen. DaB die Erteilung derartiger Patente gegen einen Grundsatz des gewerblichen Rechtsschutzes verstoaen und des- halb nicht zweckrnl6ig sein wurde, habe ich bereits in meiner frtiheren Abhandlung4) erwshnt. [A. 113.1 Bemerkung zu den vorstehenden Ausfiih- rungen des Herrn Kiihling. Von Dr. EICHHOLZ. (Eingeg. am 15.16. 1922.) Gegen die von Herrn Kiihling vorgeschlagene Fassung des neueu 0 1 habe ich nicht nur nichta einzuwendeu, ich finde sie sogar sehr glticklich. Ich hatte nicht ini Sinne, in bezug auf 1 fur natiirlich vorkommende Rohstoffe einen Patentschutz zu beanspruchen. Wenn Herr Kiihling sagt, daB das Patentamt keinen Unterschied zwischen der patentreehtlicben Behandlung der Arzneimittel fur Tiere und der fUr Menschen macht, so ist das allerdings richtig, steht aber im Widerspruch zum lrlaren Inhalt des Patentgesetzes. Kohler sagt in seinem Handbuch des deutschen Patentrechts S. 173: "Nahrungs-, GenuB- und Arzneimittel sind nur als Mittel ftir Menschen gemeint; es gehSrt also Viehfutter und Vieharznei nicht hicrher: dafiir spricht auch der Sprachgebrauch und die Herbeiziehung der GenuBmittel, die doch nur als Genu~mittel fur Menschen zu ventehen sind". Der gleichen Ansicht ist D a m m e (Das deutsche Patentrecht, S. 161). Die Abweichung der Judikatur des l'atentamtes von dem Inhalt des Ge- setzes ist eine Konzession an die Forderung des praktischen Lebens 2, Vgl. Blatt fur Patent-, Muster- und Zeichenwesen. 17. Jahrg , S. 116 [1911]. 3, Vgl. Blatt HLr Patent-, Muster- und Zeichenwesen. 12. Jahrg., S. ZlS/lS ') A. a. O., S. 190, r. Sp. ~~ [1906], nnd 17. Jahrg., S. 135136 [1911].

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Page 1: Bemerkung zu den vorstehenden Ausführungen des Herrn Kühling

374 Kiihling: Zur Ausnahmebestimmung des § 1 usw. - Eichholz: Bemerkung zu den vorstehenden Ausfiihrungen usw. [ , , ~ $ ~ , $ ~ ~ f ~ f ! m i d __ - _ _ . -. .- . ~ ~- . -- - - ____ .__. - -. - . .- . . . .- ... -- .. . .

das Jod durch Kaliuniarseniat, dann das Brom durch Chromschwefel- siiure f re i gemacht urid ausgekocht wird. Die Methode ist bei zwei Halogenen, wie sie hier vorliegen, sehr beqiiem, da nur das Zuruck- bleibende geflllt zu werden braucht, wlhrend F r i e d h e i m jedesmal das Ubergehende in Jodkaliumlosung auffibgt und titriert. Auch ist die Genauigkeit, wenn die vorgeschriebenen Konzentrationen inne- gehalten werden, eine vorziigliche.

Bei der Chromslureoxydation nach 13 a u b i g n y diirfen Tempera- turen von 130' nicht iiberschritten werden, da sonst leicht ein un- loslicher, silberfreier, wahrscheinlich aus Chroniisulfat bestehender Niederschlag auftritt. Auswaschen des stets durch Silber verun- reinigten Jodsilbers mit heif3er 10 Ohiger Salpetersaure nach der Vor- sclirift ist nicht zullssig, cia es davon bereits angegriffen wird; besser ist es, nur die liauplmenge des Jodats mit Sulfit zu reduzieren, den Rest nber niit Alkohol.

Fur Chlor-Bromsilbergemische durfte die Methode von B o n i n 0, wenn sie sich bewlhrt, die einfachste sein. Wir hnben mit guteni Erfolg das gemwgene Gemisch mit alkalischer Hydroxylaminsulfat- losung reduziert und nach F r i e d h e i m das Chlor als Rest bestimmt. Statt das Geniisch rein darzustellen, geniigt auch die Bestimmung des reduzierten Silbers in einem Stuck Schicht; das quantitative Heraus- liisen tles Halogenalkalis gelingt durch einige Minuten Baden 111 zwei- m;d gewechseltem Wasser.

Bei Papieren, auf denen quantitative Halogenbestimmungen ganz besondere Schwieriglteiten rnachten, erwies sich schliealich das Her- auslosen der Halogene als Alkaliverbindungen als der einzige gangbare Weg. Die Heduktion erfolgt wieder mit 5 " l o atzalkalischer IIydroxyl- ~uniiisulfatliisung; empfindlirhe Schichten mussen vorher gegerbt werden. 1)as IIerauslosen geht auch hier uberraschend schnell; fur ROO qcm Papier geniigt zweimaliges, zehn Minuten langes Baden in je i 5 ccni W:lsser. Es wird dann das Silber auf dem Papier nach nieiner alien Methode, das t ine Alkalihalogen in Losung als Rest, das antlere aus der llifferenz bestimmt. Ich miichte hier nur ein Analysenresultat .anfuhren. Kin Chlorbronipapier, das nach Angabe der Fabrik %,20 Ole lironisilber und 41,8 "/o Chlorsilber enthielt, gab nach der angefuhrten Jlcthode .55,i6 O i 0 und 44,84 "/". Wird das Gesamthdogen aus der Liisung der Alkaliverbindungen wieder rnit Silbernitrat gefallt, so lafit sich hieraus und aus den1 Silbergehalt das VerhBltnis auch indirekt berechnen. Es ergab im vorliegenden Falle 53,29 "/u und 46,71 ' l o . Die Gennuigkeit ist hier besonders gihstig und wird bei einem ungunsti- gc\ren Verhbltnis iiicht erreicht werden; immwhin durfte sie fur viele Fiille geniigen. Jetlenfalls scheint die Aufgabe, eine Methode zur Ailalyse dcr gebrauclilidien Gaslichtpapiere zu finden, gelost zu sein.

[A. 138.1

Zur Ausnahrnebestirnniung des 3 1, Absatz 2, Satz 2 des Patentgesetzes.

Von 0. KOHLING. (Kingeg. am 1P.,!5. 1922 1

Im 35. Heft, S. 205 des laufenden Jahrgangs dieser Zeitschrift ver- 1;ingt Herr E i c h h 01 z, dat3 durch das demnlchst zu erlassende neue Patentgesetz chemische Stoff- und Verwendungspatente, insbesondere auch Patente auf die Verwendung auf chemischem Wege hergestellter Stoffe zu arzneilichen Zwecken erm6glicht werden. Die Forderung, daf3 der $ 1 in1 neiien Patentgesetz eine Fassung erhalt, welche die Erteilung dernrtiger Patente ermbglicht, ist von mir schon im Jahre 1919 gestellt worden') und ich habe auch a. a. 0. eine Fassung vor- geschlagen, welche dieser Forderung gentlgt. Ich habe gleichzeitig erwiihnt, dalj diese Fassung noch eine Vereinfachung erfahren kSnnte durch Fortfall des Satzteils in Ziffer 2: ,sowie von Stoffen, welche auf cheniiscbem Wege bergestellt werden". Icli miichte den seiner- zeit niir nebenher gemachten Vorschlag, dern $ 1 die abgekurzte Fassung, also folgenden Wortlaut:

P a t e n t e w e r d e n e r t e i l t f u r n e u e E r f i n d u n g e n , w e l c h e e i n e g e w e r b l i c h e V e r w e r t u n g o d e r e i n e V e r w e n d u n g z u E r na h r 11 n g s - o d e r He il z w e c k e n g es tat t e n.

X 11 s g e n o ni m e n sin d : 1. E r f i n d u n g e n , d e r e n V e r w e r t u n g d e n G e s e t z e n o d e r

2. K r f i n d u n g e n v o n n a t u r l i c h v o r k o m m e n d e n N a h r u n g s - ,

zu geben, jetzt als a l l e i n i g e n Vorschlag wiederholen. Der er- wnbnte Satzteil sollte nur das Verbot zum Ausdruck bringen, Stoff- patente im weitesten Sinne zu erteilen, d. h. Patente, welrhe die Verwendung von chemischen Stoffen zu beliebigen Zwecken, z. 13. auch zu Zweclien schiitzen, die sich erst aus Eigenschaften der Stoffe ergehen, die zur Zeit der Anmeldung der Erfindung oder der Erteilung des Pntcnts Docah gar nicht errnittelt waren. Ein solcbes Verbot er- scheint aber uberfliissig, denn die Erteilung derartiger Pntente wiirde sowohl dem Interesse dcr Allgemeinheit, wie dem der Industrie zu- widerlaufen, also rnit dem wichtigsten Grundsatz des gewerblichen Rechtsschutzes unvereinbar sein, und deshalb wiirde sich das Patentamt voraussichtlich auch ohne ausdruckliches Verbot zur Erteilung solcher

g u t e n S i t t e n z u w i d e r l a u f e n wi i rde ;

Genuf i - urid A r z n e i m i t t e l n

_ _ ~ ') Vgl. diese Zeitschrilt 82 I, 188 [1919].

Patentc nicht verstehen, und wenn das wider Erwarten doch einmal geschehen sollte, wiirde das Patent auf Antrag jedenfalls vernichtet werden. Fur iiberflussige Bestimrnungen ist aber im I'atentgesetz kein Raum.

Dai3 Verfahren zur Herstellung von zu arzneilichen und Erniihrungs- zwecken dienenden MItteln auf physiknlischem Wege, d. h. durch mechanische Mischung verschiedener Stoffe, Abdampfcn von LSsungen von Stoffgemischen und dergleichen auch bei der gegenwartigen Fassung des $ 1 des Patentgesetzes zwanglos geschUtzt werden kbmten, und dai3 die Erteilung derartiger Patente sowohl im Interesse der All- gemeinheit wie in dem der Industrie liegt, habe ich schon in meiner frUheren Abhandlung ausgefiihrt. Zu diesem Zwecke wilrde deshalb eine h d e r u n g des $ 1 nicht erforderlich sein, wohl aber bedarf es ihrer, u m einerseits dem Patentamt dic: Erteilung von Patenten auf die nicht gewerblich verwertbare Verwendung bekannter (klinstlich hergestellter) chemischer Stoffe zu arzneilichen und Ernahrungszwecken zu ermUglichen, und andererseits der seit Jahrzehnten Ublichen und ohne Zweifel im Interesse allar beteiligten Kreise liegenden Erteilung von Patenten auf die Verwendung chemischer Stoffe zu technischen und dergleichen Zwecken, z. B. als Farb- oder Sprengstoffe, Diinge- mittel, photographische Entwickler u. dgl. die sichere Grundlage zu geben, deren sie jetzt entbehrt, denn diese Verwendungsarten sind zwar gewerblich verwertbar, dss derzeitige Patentgesetz gestattet aber bei chemischen Stoffen nur die Patentierung von Herstellunasverfahren.

Zu dem Aufsatz des Herrn E i c h h o l z mdchte ich erwahnen, daO die Behauptung, Arzneimittel fur Tiere wiirden vom Patentamt anders bewertet als solche fiir Menschen, irrig ist'). Auch trifft es nicht zu, wenn Herr E i c h h o l z behauptet, die gewerbliche Verwertbarkeit der Verwendung chemischer Stoffe zu anneilichen Zwecken wtirde vom Patentamt verneint, weil es fur unsittlich gehalten wiirde, den Menschen zum Gegenstand gewerblicher Verwertung zu machen. Vielniehr wird die gewerblichc Verwertbarkeit deshalb nicht anerkannt, weil die Ver- wertung nicht innerhalb technischer Betriebe geschieht bzw. aui3erhalb des Gebietes der Industrie uncPTechnik liegt, also aus den gleichen Griinden, aus denen die Patentierung analytischer Verfahren nicht erfolgt3).

Unklar ist der Satz der Eichholzschen Abhandlung: Jst der gefundene KSrper - ohne Erkennmg seiner Heilkraft - schon friiher dargestellt worden, so ist auch die Patentierung des Herstellungs- verfahrens erschwert, zum mindesten nicht liickenlos erreichbar." Es kann wohl vorausgesetzt werden, dai3 Herr E i c h h o l z von einem Herstellungsverfahren spricht, das von demjenigen abweicht, nach dem der Korper schon frtiher dargestellt worden ist, denu das ist selbst- vdrstandlich nicht schutzfslhig, weil es nicht neu ist. Ein anderes Verfahren -kann aber immer geschiitet werden, wenn es entweder eigenartig ist oder vor dem bekannten Verfahren Vorteile bietet. Eigen- schaften des bekannten Stoffes bilden allerdings keine patentbegriin- denden Mcrkmale von Herstellungsverfahren, auch wenn sie erst vom Anmelder festgestellt worden sind.

Der Satz: & h e r ist zu fordern, dai3 neben den bisherigen Vcr- fahrenpatenten auch Stoff- und Verwendungspatente fur Arzneimittel gegeben werden, auch wenn sie auf chemischem Wege hergestellt werden", IBfi t den Schlufi zu, daB der Verfasser auch die Erteilung von Patenten wiinscht, welche die Verwendung nicht kiinstlich hcr- gestellter Stoffe, also von natiirlich vorkommenden Stoffen, zu arznei- lichen Zwecken schutzen. DaB die Erteilung derartiger Patente gegen einen Grundsatz des gewerblichen Rechtsschutzes verstoaen und des- halb nicht zweckrnl6ig sein wurde, habe ich bereits in meiner frtiheren Abhandlung4) erwshnt. [A. 113.1

Bemerkung zu den vorstehenden Ausfiih- rungen des Herrn Kiihling.

Von Dr. EICHHOLZ. (Eingeg. am 15.16. 1922.)

Gegen die von Herrn K i i h l i n g vorgeschlagene Fassung des neueu 0 1 habe ich nicht nur nichta einzuwendeu, ich finde sie sogar sehr glticklich. Ich hatte nicht ini Sinne, i n bezug auf 1 fur natiirlich vorkommende Rohstoffe einen Patentschutz zu beanspruchen.

Wenn Herr K i i h l i n g sagt, daB das Patentamt keinen Unterschied zwischen der patentreehtlicben Behandlung der Arzneimittel fur Tiere und der fUr Menschen macht, so ist das allerdings richtig, steht aber im Widerspruch zum lrlaren Inhalt des Patentgesetzes. K o h l e r sagt in seinem Handbuch des deutschen Patentrechts S. 173: "Nahrungs-, GenuB- und Arzneimittel sind nur als Mittel ftir Menschen gemeint; es gehSrt also Viehfutter und Vieharznei nicht hicrher: dafiir spricht auch der Sprachgebrauch und die Herbeiziehung der GenuBmittel, die doch nur als Genu~mit te l fur Menschen zu ventehen sind". Der gleichen Ansicht ist D a m m e (Das deutsche Patentrecht, S. 161). Die Abweichung der Judikatur des l'atentamtes von dem Inhalt des Ge- setzes ist eine Konzession a n die Forderung des praktischen Lebens

2, Vgl. Blatt fur Patent-, Muster- und Zeichenwesen. 17. Jahrg , S. 116 [1911]. 3, Vgl. Blatt HLr Patent-, Muster- und Zeichenwesen. 12. Jahrg., S. ZlS/lS

') A. a. O., S. 190, r. Sp.

~~

[1906], nnd 17. Jahrg., S. 135136 [1911].

Page 2: Bemerkung zu den vorstehenden Ausführungen des Herrn Kühling

375 -- - %. Jahrgaflg leZZ] Rundschau - Neue BUcher

-- .~ __ -- . . __ - -

und an die Vernunft. Sic spricht ffir die dringende ReformbedUrftig- kcit des geltenden Patentgesetzes.

Im Gegensatz zu Herrn Kiihling mul3 ich daran festhalten, da13 die Auffassung, der lebende Mensch k h n e niemals Gegenstand der gewerblichen Verwertbarkeit sein, sowohl in der Litercltur (Damme, S. 149) wie in der Mentalitiit des Patentamtes einen recht breiten Raum einnimmt. Sie ist es vor allem gewesen, welche die Gleichstellung des therapeutischen Effektes mit dem technischen Effekte so viele Jahre verhindert hat. [A. 150.1

Rundschau. I Die landwirtschaftliche Wanderausstellung der Deutschen Land-

wirtschafts-OeseUsehaft in “irnberg vom 22.- 27. Juni 1922, war am Sonntagmorgen von mehr als 1OOOOO Personen besucht. Die wissen- schaftlichen Darbietungen und die ungemein reichhaltigen Sammel- ausstellungen der BehBrden und Kbperschaften gaben ein umfassen- des und Ubersichtliches Bild iiber den hervorragenden Stand der Landwirtschaft im Ausstellungsgau, wie auch im ganzen Reiche. Be- sonderes Interesse erweckten die Sammlung von neuen Maschinen und Geraten, von MotorpflUgen und die Sammelausstellung der Pflanzenzueht.

Die Stuttgarter Lebensversicherungsbank ( a t e Stuttgarter), welche seit Jahren im Vertragsverhlltnis mit dem Verein deutscher Che- miker steht, empfiehlt eine , ,Lebensversicherung m i t beweg- l i c h e r Prlimie’. Sie richtet sich entweder nach dem Gehalte des Versicherten oder sie steigt im Laufe der Jahre nach vertragsmiifiiger Vereinbarung. So kann der Versicherte seine Versicherung so ein- richten, daD sie ihrer Aufgabe gerecht wird. Das Spa ren , d a s d u r c h d i e d a u e r n d e Wei t e ren twer tung de r Mark Past sinn- 10s geworden war , i s t w iede r zweckmgfiig geworden dnrch diese Versicherungsart.

Neue Biicher. I Abderhalden, Geh. Med.- Rat Prof. Dr. E., Handbuch der biologischen

Arbeitsmethoden. Abt. 1 : Chemische Methoden. Teil 6 , Heft 1, Spezielle analytische und SynthetischeMethoden; Phosphatide, Fette, Sterine. Lieferung 53. Wien 1922. Verlag Urban & Schwarzenberg.

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Arbeitsmethoden. Abt. 1: Chemische Methoden, Teil 7, Heft 1, Spezielle analytische und synthetische Methoden; Eiweifiabbau- produkte und verwandte Verbindungen; Allgemeine Technik und Isolierung der Monoaminosluren. Lieferung 54. Wien 1922. Verlng Urban & Schwanenberg. M 102

Adler, Prof. Dr. A., Leitfaden der Volkswirtschaftslehre zum Gebrauche an hbheren Fachschulen nnd zum Selbstunterricht. Letzte Arbeit. 9. Auflage. Leipzia 1922. Verlap: J. M. Gebhardt. - - - -

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Chazel, Dr. Arnold, Lehrbuch der Chemie und chemischen Technologie fur Handelsakademien. I. Teil: Mit 62 Figuren und einer Spektral- tafel. 3., verb. Auflage. Wien 1922. Verlag Carl Fromme. M 100

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von der Heide, C., u. Schmitthenner, F., Der Wein, Weinbau und Weinbereitung. Chemie und Untersuchung des Weines. Mit 38 Abbildungen. Braunschweig 1922. Verlag E’riedr. Vieweg & sohn. geh. M 70 3. Teuerungszuschl.

Hater, Joh., Die Fabrikation klinstlicher plastischer Massen, sowie der kllnstlichen Steine, Kunststeine, Stein und Zementgtisse. M i t 32 Abbildungen. 4., vollst. umgearb. u. verm. Auflage. Wien.1921. A. Hartleben. geh. M90

Hofmann, Prof. Dr. Fr., Mitteilungen aus dern Schlesischen’ Kohlen- forschungsinstitut der Kaiser-Wilhelm-G&8lkchsrft in BI‘eslau. 1. Rand. Begrlindet von der Fritz von Friedlaender-P~l~-Stiftung Verlag Gebrtider Borntraeger. Berlin 1922. M 175

Klein, Dr. J., Chernie. Anorganischer Teil. ?., Wfb, Auflage. Neu- druck. Sammlung Ghchen. Berlin 1922. Veteinigung wissen- schaftlicber Verleger. geb. M 12

Krause, Hugo, Metallfabung. Die wichtigsten Verfahren zur Ober- fllchenfarbung von MetallgegenstBnden. Berlin 1922. Verfag Julius Springer. g6b. M 56

Meyer, Prof. Dr. Richard, Vorlesungen tiber die Geschichte der Chemie. Leipzig 1922. Akademische Verlagsgesellschaft M 200

Nagel, Dr. Oskar, Die Romantik der Chemie. Mit 26 Abbildungen und 4 Tabellen. 10. Auflage. Kosmos- Gesellschaft der Naturheunde. Stuttgart 1932. Francksche Verlagshandlung.

Platz, Apotheker, Hugo, nber Kapillaranalyse und ihre Anwendung im pharmazeutischeii Laboratorium. Mit 8 farbigen Tafeln. Leipzig 1922. Verlag Dr. Willmar Schwabe.

Schmidt, Ernst-Gadamer, Dr. J., Anleitung zur qualitativen Analyse. 9. Auflage. Berlin 1922. Verlag Julius Springer. M 45

Schwalbe, Dr. phil. Carl, G. u. Sieber, Dr. Ing., Die chernische Be- triebskontrolle in der Zellstoff- und Papierindustrie und anderen Zellstoff verarbeitenden Industrien. 2., umgearb. u. verm. Auf- lage. Mit 34 Textabbildungen. Berlin 1922. Verlag Julius Springer.

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arranged under each intermediate, with statistical and other data for both dyes apd intermediates. Glossary of Dye and Inter- mediate names alphabetically arranged. In Collaboration with Warren N. Watson. A. R. Willis. New York 1922. Chemical Catalog Company.

Stra0mann. Dr. P.. Die Industrie feuerfester Steine und ihne Auf; gaben ‘fur Gakwcrke und Kokereien. BUcher der &utschen Keramischen Gesellschaft. 13d. 1. (Vortrag, gehallem am1 der 42. Jahresversammlung des M!irkischen Vereins von Gas-, El&- trizitlts- und Wasserfachmbnern in Berlin am 18. M k z 1921.) Bonn 1921. Selbstverlag der deutschen Keramischen Gesellschaft.

M 10. fur MiQlieder M 7 Walter, Dr. Gustav Adolf, Die geschichtliche Entwicklung-der rheini-

schen Mineralfai benindustrie vom Beginn des 19. Jahrhunderts bis zum Aushruch des Weltkrieges. Ver6ffentlichungen des Arehivs Mr Rheinisch-Westfillische Wirtschaftsgeschichte. (Rheinisch- Westfalisches Wirtschafts-Archiv.) Band VI. Essen 1922. Verlag G. D. Baedeker.

Wassermann, Dr. Felix und Hopff, Dr. Heinrich, Gmndrifi der anorgani- schen Chemie. Zweite, vollst. neubearb. Auflage. Ttichels Repe- titionskurse. Miinchen 1922. Verlag Kud. MUller & Steinicke.

M 26-80 -- W O W , Dr. H., Die LBsungsmittel der Fette, Ole, Wachse und Ha&?:

Monographien aus dem Gebiete der Fettchemie. Herausgegeben von Prof. Dr. H..K. Bauer. Bd. I. Stuttgart 1922. Wissenschaft- liche Verlagsgesellschaft m. b. H.

Erlebtes und Erstrebtea Von M. Tschirch. Lebenserinnerungem. Mit einem Titelbilde, 14 Tafeln und 4 Bildern im Text Verlag von Friedrich Cohen in Bonn. 1921. 254 S. Oktav.

Preis geh. M 60, geb. M 100 Ts ch i r chs Pharmakognosie ist ein so gewaltiges, tiberragendes

Werk, daf3 es - ich habe seineneit die Leser dieser Zeitschrift mit ihm hekanntgemacht - allein seinen Verfasser so weit Uber die Genossen auf gleichem Wiseensgebiet herausgehoben hat, daf3 sie, dai3alle Welt den Werdegang eines solchen Ausnahmsmenscheo kennenzulernen begierig sein muB . . . Tsc h i reh , einer der vielen Naturwissenschafter, die in der Apotheke die erste Belehrung gesucht, in ihr die Anregung zum Sich- versenken in die Wissenschaft und den Zweig, dem sie sich ganz zueigneten, gefunden und die Grundlagen der Arbeitsart gelernt haben, ein Pfarrersohn, wurde am 17. Oktober 1856 in dem betriebsamen Guben geboren. Unter dem Schulzwang geradezu leidend, wandte er ihm schon sechzehnjahrig den Rticken, trat in Loschwitz in die Lehre, arbeitete in Freiburg i. Br., dann in der Staatsapotheke in Bern unter Perrenoud, studierte auch nichtpharmazeutische Fiicher, zuletzt vorwiqend Botanik in Berlin, machte 1880, also.nach vier Semesten, das Staatsexamen I, wurde Assistent bei P r ingshe im und dem auf dem Gebiete der Nahrungsmittelchemie hochverdienten Z iu r e k, scblieDlich im 1881 gegrihdeten pflanzenphysiologischen Institut der landwirtschaftlichen Hochschule. Nebenbei fand er die Zeit, im an- geborenen Drange zu Vereinsgrttndungen eine, die .pharmakognostische Gesellschaft”, zu grtinden, und er warf der l’harmazie, im b a n g ihr zu ntltzen, in einer Arbeit Uber die .Mittel, sie in ihrem Niedergang aufzuhalten’, den Fehdehandschuh hin. 1891 hat Tschi rch , ohne maturzusein, inFreiburgsummacumlaude promoviert. Schwed n e n e r riet jetzt, sich zu habilitieren, da gerade in den Fachern, in denen der junge Gelehrte schon Erkleckliches geleistet hatte, ein empfind- licher Mange1 an Lehrkraten herrsehte. Das gelang ausgezeichnet, und von Tag zu Tag wurde der Lehrerfolg ein besserer - aber seitens der Regierungskreise - das Bild, das Tsch i r ch von dem damals tonangebenden Alt hof f entwirft, klingt vielleicht ergtitzlich, aber aucb traurig I - wnrde seinen fiir die Arzneikunde Buijerst belangreichen WUnschen in gar keiner Art Rechnung getragen, und daraufhin nahm