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© Allianz
Beitragsanpassungen
in den APKV-Tarifen
zum 01.01.2020
Vertriebsfoliensatz
Allianz Private
Krankenversicherungs-AG
Unterföhring, November 2019
© Allianz
01 Beitragsanpassung zum
01.01.2020
02 Kommunikation und
Vertriebsunterstützung
Übersicht
11.11.2019
K-ZV-MM
2
© Allianz
Was unternimmt die APKV, um der Beitragserhöhung
entgegenzuwirken?
Die APKV versucht, die Beiträge ihrer Kunden möglichst stabil zu halten,
beispielsweise durch die Kapitalanlagen. Unsere Finanzexperten
verwalten ihre Gelder und erwirtschaften damit Renditen, die über dem
Marktdurchschnitt liegen. Unter anderem dadurch kann die APKV die
vom Gesetz vorgegebene Beitragsanpassung auf das jetzige Niveau
senken.
Beitragsanpassung zum 01.01.2020
11.11.2019
K-ZV-MM
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Neue Beiträge in der Privaten
Krankenversicherung: Das Wichtigste in Kürze
www.allianz.de/beitragsanpassung
Warum steigen die Beiträge der Privaten
Krankenversicherung genau jetzt?
Die Medizin macht mit neuen, sehr wirksamen Medikamenten und
Therapien bemerkenswerte Fortschritte. Viele schwere Krankheiten
können erstmals geheilt oder zumindest gelindert werden. Damit steigen
aber auch die Leistungsausgaben.
Einmal im Jahr werden die angefallenen Leistungsausgaben in der
Krankenversicherung in jedem Tarif mit den kalkulierten verglichen.
Wenn die angefallenen Leistungsausgaben in einem Tarif deutlich über
den kalkulierten liegen, sagt man, dass der Auslösende Faktor (AF)
„Versicherungsleistungen“ angesprungen ist. Die Überprüfung und
Anpassung der Beiträge in diesem Tarif ist dann gesetzlich
vorgeschrieben. Bei der Anpassung müssen auch weitere
Kalkulationsgrundlagen, wie beispielsweise der Rechnungszins,
berücksichtigt werden.
1
2
MEDIZINISCHER
FORTSCHRITT
STEIGENDE
LEBENSERWARTUNG
FINANZSTÄRKE DER APKV
STEIGENDE
LEISTUNGSAUSGABEN
Weitere Informationen finden Sie auch
in BAK-FAQ (MMK--0148Z0)
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Beitragsanpassung zum 01.01.2020
11.11.2019
K-ZV-MM
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Auslösender Faktor versus individuelle
Beitragsanpassung
Was ist der Auslösende Faktor?
Der Auslösende Faktor wird durch ein gesetzlich vorgegebenes Verfahren aus
Durchschnittswerten für die tatsächlichen und einkalkulierten
Versicherungsleistungen der vergangenen drei Jahre in einem Tarif
bestimmt und in die Zukunft projiziert. Dabei werden die
Beobachtungseinheiten „Kinder und Jugendliche“ sowie „Erwachsene“1
separat betrachtet. Weichen die tatsächlichen Leistungsausgaben von den
einkalkulierten deutlich ab, ist das ein Signal dafür, dass die Beiträge für
den Tarif überprüft werden müssen. Andere Parameter wie z.B. die
Verzinsung spielen dabei keine Rolle.
Der Auslösende Faktor ist ein allgemeiner Indikator für die
Notwendigkeit zur Überprüfung der Beiträge in einem Tarif.
1
Wie wird die individuelle Beitragsanpassung ermittelt?
Der neue Beitrag wird durch die Aktualisierung aller Parameter wie z.B.
Versicherungsleistung, Lebenserwartung, Verzinsung oder Storno berechnet.
Dazu hat auch die Vorgeschichte des individuellen Kunden einen großen
Einfluss: Rabatte aus angesparten Alterungsrückstellungen senken den
individuellen Beitrag umso deutlicher, je länger die Vorversicherungszeit war.
Es spielen also deutlich mehr und individuellere Faktoren eine Rolle als beim
Auslösenden Faktor.
Die individuelle Beitragsanpassung ist die Abweichung des
individuellen neuen Beitrags zum individuellen vorherigen Beitrag.
2
ST
EIG
EN
DE
BE
ITR
ÄG
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Weitere Informationen finden Sie
auch im Hinweisblatt. 1 In Bisex-Tarifen noch Unterscheidung „Männer“ und „Frauen“.
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K-ZV-MM
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Beitragsanpassungen zum 01.01.2020 –
die Änderungen im Überblick (1/2)
Keine Anpassung bzw. Senkung Moderate Anpassungen
1 Eine Liste mit Neugeschäftsbeiträgen aller Tarife finden Sie im IfGP-Bereich im Maklerportal. Ermittlung der Bestandsanpassungen über BAK-
Borderos. 2 Die Beitragsanpassung für die Vorsorgekomponente V wurde im Juli 2019 kommuniziert. Sie wird wie gewohnt erst dann an die Kunden
weitergegeben, wenn der Beitrag im Haupttarif das nächste Mal angepasst wird. 3 Die Senkungen wurden zum 01.09.2019 bereits wirksam. 4 U =
Unisex, M = mit Übertragungswert 5 Prozentual deutlich, aber absolut gering; erste Erhöhung nach 5 Jahren.
Produkte / Tarife Beitragsanpassungen1
Unisex Bisex
Heilkosten-
vollversicherung (HKV)
(u. a. AktiMed-Serie /
AM)
AMB: Anpassungsfrei
AMP: Moderate Anpassungen
AM: Anpassungsfrei bei Erwachsenen und Kindern,
moderate Erhöhung bei Jugendlichen
AM Ausbildungstarife: Erhöhungen in AMP90UA
und Senkungen in AMP70PUA
Ausland RKEXPS, RKEXPU: Anpassungsfrei
Teilweise anpassungsfrei; vereinzelt Erhöhungen,
auch in den AktiMed-Tarifen, vereinzelt stärkere
Erhöhungen (z. B. VS Männer)
Ausbildungstarife: Erhöhungen bei Männern,
i.d.R. anpassungsfrei bei Frauen
Ausland: anpassungsfrei
HKV für Ärzte (u. a.
Ärzte-Tarife MB / MP) MB100: Moderate Erhöhungen
MP100: Moderate Erhöhung bei Erwachsenen,
anpassungsfrei bei Kindern und Jugendlichen
Ausbildungstarif MB100A: Moderate Anpassung
Ausbildungstarif MP100A: Moderate Erhöhung
Topschutz GV: Teilweise stärkere Erhöhungen
Komfortschutz GV: Erhöhungen nur bei Frauen
Ärzte-EV: Erhöhungen, Frauen teilweise
anpassungsfrei
Ausbildungstarife: Anpassungen
Private Pflegepflicht-
versicherung (PPV) Pflegepflicht-Nichtbeihilfe (PVN): deutliche
Erhöhung
Pflegepflicht-Beihilfe (PVB): deutliche Erhöhung
Krankentagegeld (KT) KTA: anpassungsfrei
KTG07W: Deutliche Erhöhungen5
KTS: Moderate Erhöhungen
KTF: Moderate Erhöhungen
KTM: Moderate Anpassungen, teilweise
anpassungsfrei
KTPS: Deutliche Senkungen3
Angestellte, Selbstständige und Freiberufler:
Überwiegend anpassungsfrei; Anpassungen insb.
bei den Männern
Ärzte: Überwiegend anpassungsfrei; Anpassungen
insb. bei Frauen
Vorsorgekomponente V2 VU und VUM4: Erhöhung bei Erwachsenen V und VM4: Erhöhung bei Erwachsenen
AktiMed WechselOption AWOPTU: anpassungsfrei
Sportbaustein SPT01U: Deutliche Senkungen
Besonderer Fokus (Höhe oder Wiederholung)
Beitragsanpassung zum 01.01.2020
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Beitragsanpassungen zum 01.01.2020 –
die Änderungen im Überblick (2/2)
1 Eine Liste mit Neugeschäftsbeiträgen aller Tarife finden Sie im IfGP-Bereich im Maklerportal.
Ermittlung der Bestandsanpassungen über BAK-Borderos.
Produkte / Tarife Beitragsanpassungen1
Unisex Bisex
Betriebliche
Krankenversicherung
(bKV)
Anpassungsfrei, signifikante Senkung in einem
Zahntarif (Zahnbehandlung)
Zusatzversicherung
zur GKV Überwiegend anpassungsfreie Tarife sowie
teilweise Senkungen (Ausnahme: ZahnPlus
(ZP02))
Überwiegend anpassungsfreie Tarife sowie
Senkungen und Erhöhungen
Kurkosten- und
Krankenhaustagegeld-
versicherung
Überwiegend Senkungen (Ausnahme: Kinder und
Jugendliche im KHT02 anpassungsfrei)
teilweise anpassungsfreie Tarife, dazu Senkungen
und Erhöhungen
Pflege-
zusatzversicherung Anpassungsfrei bei Kindern und Jugendlichen;
moderate Anpassungen bei Erwachsenen
teilweise deutliche Anpassungen, teilweise
anpassungsfrei
OptionFlexiMed Anpassungsfrei
Beitragsanpassung zum 01.01.2020
K-ZV-MM
Keine Anpassung bzw. Senkung Moderate Anpassungen Besonderer Fokus (Höhe oder Wiederholung)
Eine ausführliche Information über die Tarife und die jeweiligen Beobachtungseinheiten finden Sie in der IfGP:
Überblick über die Beitragsanpassung zum 01.01.2020 (verkaufsoffene Tarife) und
Überblick über die Beitragsanpassung zum 01.01.2020 (verkaufsgeschlossene Tarife).
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Anpassungen im Bestand auf ähnlichem
Niveau wie zum 1.1.2019
Beitragsanpassung zum 01.01.2020
K-ZV-MM
Anzahl der betroffenen Kunden deutlich höher…
Ca. 1,4 Mio. Verträge (ca. 1,7 Mio. Kunden) sind von der Anpassung betroffen
…aber Anpassungsniveau in vielen Fällen absolut sehr gering
KT, KHT und Zusatzversicherung stellen davon ca. 1 Mio. betroffene Kunden, die aber im
Volumen keine Rolle spielen (Erhöhungen und Senkung gleichen sich nahezu aus)
PPV erneut mit starker Anpassung
Wenn mehrere Tarife im Vertrag angepasst werden, sind in Einzelfällen Spitzen möglich.
Anpassungen bei vielen Kunden
Gerade in der Zusatzversicherung aber sehr geringes Volumen
Vereinzelt Spitzen, wenn mehrere Tarife im Vertrag angepasst werden
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PPV erneut mit hohen Anpassungen
Beitragsanpassung zum 01.01.2020
K-ZV-MM
Was ist die PPV?
Alle Bürgerinnen und Bürger in Deutschland müssen sich mit einer Pflegeversicherung absichern. Privat Krankenversicherte
schließen diese Versicherung bei einer privaten Krankenversicherung ab. Die Leistungen der PPV sind gesetzlich
vorgeschrieben und identisch mit denen der Sozialen Pflegeversicherung (SPV) für gesetzlich Krankenversicherte.
1
Warum steigen die Beiträge der Privaten Pflegepflichtversicherung genau jetzt?
Bei allen Tarifen der PPV handelt es sich um verbandeinheitliche Kalkulationen. Von der aktuellen Anpassung ist die
gesamte Branche betroffen.
Nichtbeihilfe (PVN): branchenweite Anpassung mit Erhöhung im Bestand im Schnitt von ca. 17 EUR (~30 %).
Schadenauftrieb durch die Auswirkungen der vorangegangenen Gesetze Pflegestärkungsgesetz II (PSG II) bzw.
Pflegepersonalstärkungsgesetz (PpSG) höher als erwartet.
Beihilfe (PVB): branchenweite Anpassung mit Erhöhung im Bestand im Schnitt von ca. 10 EUR (~44 %).
Erstmalige reguläre Anpassung aus Basis des Auslösenden Faktors seit 2015;
Anpassungen in 2017 und 2019 lediglich durch Sonderanpassungsrecht;
Alle Rechnungsgrundlagen aktualisiert, erstmalige Absenkung des Rechnungszinses seit 2015.
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PPV erneut mit starker Anpassung, aber weiterhin deutlich günstiger als SPV
PPV im Fokus der Kundenkommunikation
(Beileger BAK-FAQ (MMK--0148Z0) im Brief)
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Beitragsentwicklung in der PPV
Beitragsanpassung zum 01.01.2020
K-ZV-MM
Beitragsverlauf einer 1960 geborenen versicherten Person mit Abschluss der PPV im Alter 35
(mit Kindern)
142,97 €
67,83 €
0 €
20 €
40 €
60 €
80 €
100 €
120 €
140 €
160 €
SPV Höchst-beitrag
PPV BeitragJuli 1996:
Ausweitung der
Leistungen auf
stationäre Pflege
Juli 2008:
Dynamisierung der
Leistungen
Januar 2015:
PSG I: Stärkung der
Kurzzeitpflege und
Leistungserweiterungen
bei Demenz
Januar 2017:
PSG II: Einführung
Pflegegrade
Januar 2019:
Pflegepersonenstär-
kungs- und Pflege-
berufereformgesetz
Beispiel: Entwicklung
der Beiträge zur PPV
(Mann, 59-jährig,
60.000 EUR Brutto
Jahreseinkommen,
seit 1995 in der PPV).
Weiterhin deutlicher Beitragsvorteil der PPV im Vergleich zum SPV-Höchstbeitrag.
Erhöhung des SPV-Höchstbeitrags um ca. 5 EUR durch Anhebung der
Beitragsbemessungsgrenze
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Beitragsentwicklung in der PPV
Beitragsanpassung zum 01.01.2020
K-ZV-MM
154,69 €
67,83 €
0 €
20 €
40 €
60 €
80 €
100 €
120 €
140 €
160 €
180 €
SPV Höchst-beitragkinderlos
PPV Beitrag
Juli 1996:
Ausweitung der
Leistungen auf stationäre
Pflege
Juli 2008:
Dynamisierung der
Leistungen
Januar 2015:
PSG I: Stärkung der
Kurzzeitpflege und
Leistungserweiterungen
bei Demenz
Januar 2017:
PSG II: Einführung
Pflegegrade
Januar 2019:
Pflegepersonenstär-
kungs- und Pflege-
berufereformgesetz
Beispiel: Entwicklung
der Beiträge zur PPV
(Mann, 59-jährig,
60.000 EUR Brutto
Jahreseinkommen,
seit 1995 in der PPV).
Beitragsverlauf einer 1960 geborenen versicherten Person mit Abschluss der PPV im Alter 35
(ohne Kinder)
Weiterhin deutlicher Beitragsvorteil der PPV im Vergleich zum SPV-Höchstbeitrag.
Erhöhung des SPV-Höchstbeitrags um ca. 5 EUR durch Anhebung der
Beitragsbemessungsgrenze
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In Unisex-Tarifen seit der Einführung 2013
moderate Erhöhungen oder sogar Senkungen
Beitragsanpassung zum 01.01.2020
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Durchschnittliche Beitragsänderung pro Jahr seit Einführung bis 01/2020
Die durchschnittliche jährliche Beitragserhöhung ist i. d. R. deutlich unter 2 %.
0,7%
1,8%
3,0%
-1,4%
1,0% 0,7%
3,1%
0,7% 0,9%
1,8%
2,7%
-1,6%
1,3%
0,2%
2,9%
0,8%
-3%
-2%
-1%
0%
1%
2%
3%
4%
AMP100U* AMP90U AMB90U MB100 AMBSU MP100 AMP90PU AMP70PU
Alter 32
Alter 52
* Tarif AMP100U wurde seit Einführung bisher nur zu 1/2014 (Senkung von ca. 10 %) angepasst.
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Beitragsanpassung zum 01.01.2020
11.11.2019
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Sehr günstige Beitragsentwicklung in Tarif
AktiMed Plus 100 (AMP100U) seit Produkteinführung
AMP100U wird zum erstem Mal seit Einführung erhöht.
Zum 01.01.2020 beträgt die durchschnittliche Steigerung im Bestand 2,7 %.
Alle Rechnungsgrundlagen sind auf dem neuesten Stand.
500
550
600
650
700
750
800
850
900
950
1.000
2013 2014 2015 2016 2017 2018 2019 2020
AMP100U
GKV-Höchstbeitrag
Beispiel: Entwicklung der
Beiträge für Tarif AktiMed Plus 100
(AMP100U) für das Alter 35 inkl.
PPV, KTA07W mit 110 EUR TGS
und BTZ vs. GKV-Höchstbeitrag
inkl. SPV für Kinderlose. (in EUR)
Höchstbeitrag GKV inkl. SPV*
in 2020: 890,63 EUR *mit durchschnittlichem Zusatzbeitrag 1,1 %, SPV für Kinderlose
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Beitragsanpassung zum 01.01.2020
11.11.2019
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Die APKV – auch in der Niedrigzinsphase ggü.
GKV und Mitbewerbern beitragsstabil
1 Vergleich der Beitragssteigerungen in der HKV (Einzelversicherung) und GKV; Quelle-PKV: BaFin NW230, Stand 13.08.2019; Quelle-GKV: Entwicklung der Beitragseinnahmen
der GKV (ohne SPV) inkl. Steuern BMG, KF19Bund, Stand August 2019. 2 Nominallohnindex DE 2008-2018, Quelle: Statistisches Bundesamt
Beitragsanpassungen der Krankenversicherung im Vergleich (Einzelversicherung)
PKV o. APKV: 3,7 % p. a.
APKV: 2,9 % p. a.
GKV: 3,4 % p. a.
Löhne und Gehälter: 2,6 % p. a.
PKV ohne APKV
APKV
GKV
Löhne und Gehälter2
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Beitragsanpassung zum 01.01.2020
11.11.2019
K-ZV-MM
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Beitragsgarantien bis 31.12.2020 –
verkaufsoffene Tarife der HKV und Ärzte
AktiMed Best S (AMBSU)
AktiMed Best 90 (AMB90U)
AktiMed Plus 100 (AMP100U) – Kinder und Jugendliche
AktiMed Plus 90 (AMP90U) – Kinder und Jugendliche
AktiMed Plus 90 P (AMP90PU) – Erwachsene
AktiMed Plus 70 P (AMP70PU) – Kinder
AktiMed 90 P (AM90PU) – Erwachsene und Kinder
AktiMed WechselOption (AWOPTU)
Krankentagegeldtarife für Angestellte (KTAxxW)
Krankenversicherung Ausland (RKEXPS, RKEXPU)
Heilkostenvollversicherung
Ärzte Plus 100 (MP100) – Kinder und Jugendliche
Krankentagegeldversicherung für Ärzte (KTM02W, KTM07W, KTM14W, KTM27W, KTM40W, KTM53W)
Ärzte Gruppenversicherung
Die Garantieurkunden
finden Sie im Maklerportal.
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Beitragsanpassung zum 01.01.2020
11.11.2019
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Beitragsgarantien bis 31.12.2020 –
verkaufsoffene Tarife der ZV, Pflege und bKV
AmbulantPlus (AP02)
Krankenhaus (KHP02, KHB02, KHU02, KHPOPT02)
Krankenhaustagegeld (KHT02) – Jugendliche und Kinder
ZahnBest (ZB02) – Erwachsene, Kinder
ZahnPlus (ZP02) – Jugendliche
DentalPlus (DP02)
DentalBest (DB02)
ZahnPrivat (ZPRIV02)
ZahnAmbulantPlus (ZAP02)
OptionFlexiMed (OFM 02)
Krankenzusatzversicherung Betriebliche
Krankenversicherung
Heilpraktiker (FAH01, FAH02)
Sehhilfe (FAS01, FAS02)
Vorsorge (FAV01)
VorsorgeExtra (FAVE01)
Krankenhaus (FKH01, FKH02)
Krankenhaus bei Unfall (FKHU01)
Zahnersatz (FZZ01, FZZ02, FZZP02, FZZB02)
Krankentagegeld (FKT01, FKT02)
Reise (FRP01)
Die Beitragsgarantie gilt auch für die entsprechenden Tarife der
Weiterversicherung (FAH01E, FAS01E, FAV01E, FAVE01E, FKH01E,
FKHU01E, FZZ01E, FZZP02E, FZZB02E, FKT01E) und die Tarife mit
Beitragsbefreiung (FAH02B, FAS02B, FAV01B, FAVE01E, FKH02B, FKHU01B,
FZZ02B, FZZP02B, FZZB02B, FKT02B).
PflegetagegeldBest (PZTB03) – Kinder und Jugendliche
Ergänzungstarif Pflegetagegeld Erhöhung ambulant (PZTA03) – Kinder und Jugendliche
Ergänzungstarif Pflege Einmalauszahlung (PZTE03)
PflegeBahr (PZTG02) – Kinder und Jugendliche
PflegeBahrPlus (PZTP02) – Kinder und Jugendliche
Pflegezusatzversicherung
Die Garantieurkunden
finden Sie im Maklerportal.
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Beitragsanpassung zum 01.01.2020
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Dank der herausragenden Finanzstärke mildert
die APKV notwendige Beitragssteigerungen ab
APKV: 3,8 %
Nettoverzinsung
in 2018
Üb
erz
ins
R
ech
nu
ng
szin
s
Die Finanzstärke der APKV zahlt sich aus.
Sie spielt eine entscheidende Rolle für die langfristige Beitragsentwicklung.
Die hohe Rendite kommt den Kunden der APKV zugute:
Erwirtschaften von Zinsen über dem Rechnungszins, sog. „Überzins“
Gutschreiben von 90 % des Zinsüberschusses an den Kunden
Damit sind die Beiträge der Kunden stabiler:
Unter anderem mit den Gutschriften aus dem Überzins werden
Beitragsanpassungen im Alter abgemildert.
Zur Limitierung der Beitragsanpassung werden in diesem Jahr
über 500 Millionen EUR aus Rückstellungen eingesetzt.
Die APKV erwirtschaftet hohe Renditen:
Nettoverzinsung der APKV bei 4,0 % im Vergleich zu 3,4 % im
Marktschnitt (Ø 2016-2018)
Hohe Rendite trotz des anhaltenden Niedrigzinsumfeldes
1
2
3
© Allianz
01 Beitragsanpassung zum
01.01.2020
02 Kommunikation und
Vertriebsunterstützung
Übersicht
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K-ZV-MM
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© Allianz
Kommunikation und Vertriebsunterstützung
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K-ZV-MM
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Umfassende und kanalübergreifende
Information zur Beitragsanpassung
Ab 22.11. Kunde erhält Brief3 zur
Beitragsanpassung
(inkl. Hinweisblatt &
ggf. BAK-FAQ, ggf.
NSV) mit Verweis auf
Landingpage4
Ab 22.11. Auf Landingpage4
findet Kunde
detaillierte
Informationen zur
BAK (Filme,
Grafiken, Texte)
Ab 22.11. Offene Fragen kann
Kunde mit KuSe
klären und erhält bei
Bedarf BAK-FAQ
(MMK--0148Z0)
1 Die Beiträge sind mit dem BAK-Lauf in Meine Allianz für registrierte Kunden sichtbar, 2 Zielgruppen (immer HKV): Kunden, die von einer hohen Anpassung bzw. von
einer erneuten Anpassung betroffen sind. 3 Kunden mit „E-Mail statt Brief“ erhalten am 22.11.2019 eine E-Mail mit der Information zur BAK. 4 Landingpage:
allianz.de/beitragsanpassung
Frühzeitige Verfügbarkeit der
Beiträge in den Vertriebssystemen
Borderos im Aktionsdaten Center der
Allianz (ACA)
15.10.2019 – Präventiv-Borderos
07.11.2019 – Vorab-Borderos
Ab KW 48 – Finale Borderos
11.11. Kommunikation
an Betrieb und
Vertrieb
18. – 22.11. Outbound Telefonie für
ausgewählte Zielgruppen2
KuSe informiert
Vertrieb per E-Mail über
Kündigungsabsichten
Ab 22.11. Kunde kann den
BAK-Brief mit Anlagen
in „Meine Allianz“
sehen
11.11. / 13.11. /
14.11 / 16.11.
BAK-Läufe
in ABS1
Ab 20.11. Briefversand
in Tranchen
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Kommunikation und Vertriebsunterstützung
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Kundenkommunikation: 7 unterschiedliche
Brieftypen mit unterschiedlichen Anlagen
Spezifische Zielgruppen
Beitragserhöhung Neukunde
HKV / ZV mit Erhöhung im Vertrag und Vertragsbeginn
01.01.2019 oder später
Beitragserhöhung Mehrfachanpassung
Erhöhung von 25,00 EUR oder mehr bei HKV derselben
Person im Vertrag mindestens zweimal hintereinander
Beitragserhöhung allgemein
alle anderen HKV / ZV mit Erhöhung im Vertrag
Beitragserhöhung Basistarif / Standardtarif
Erhöhung im Vertrag nur aufgrund der Anpassung eines
Basistarifs / Standardtarifs an neue Kappungsgrenze
Beitragssenkung
Senkung im Vertrag
Beitragsneutrale Anpassung
Senkung gleicht Erhöhung im Vertrag aus
Beitragserhöhung PPV
Erhöhung im Vertrag nur aufgrund der PPV-Anpassung
Brief mit Anlagen
BAK-FAQ (MMK--0148Z0)
Inhalte:
Seite 1: Neue Beiträge in der PPV
Seite 2: Neue Beiträge in der PKV
Die einzelnen Seiten von BAK-FAQ
sind als separate Druckstücke
verfügbar und können bei
Kundenanfragen einzeln ausgehändigt
werden.
BAK-FAQ erhalten ausschließlich
die Kunden, die von der Erhöhung
in der PPV betroffen sind.
1. Anschreiben
2. Ggf. BAK-FAQ (falls von PPV-
Erhöhung betroffen)
3. Steuer-Sollbescheinigung
4. Police
5. Hinweisblatt
6. Ggf. Niederstufungsvorschläge
7. AVB Änderungen bei PPV-
Versicherten
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Kommunikation und Vertriebsunterstützung
11.11.2019
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Umfassende Kommunikation zur BAK
Für Sie
Titel Kurzbeschreibung Link / Verweis
Vertriebsfoliensatz Überblick zur Beitragsanpassung zum
01.01.2020 Maklerportal
BAK-Borderos
2019
Übersicht zu den Beitragsanpassungen
Ihrer Kunden im Aktionsdaten Center
Allianz (ACA)
ACA Aktion „BAK-Borderos 2019 – BAK
700/20“
Information für
Geschäftspartner
(IfGP)
Umfassende Information zur
Beitragsanpassung zum 01.01.2020 Maklerportal (Login erforderlich)
Für
Ihre
Kunden
Titel Kurzbeschreibung Link / Verweis
Garantieurkunden
Beitragssicherheit für einzelne HKV-,
Ärzte-, ZV-, Pflege- und bKV-Tarife bis
31.12.2020
Maklerportal
BAK-FAQ FAQ-Katalog zu den neuen Beiträgen in
der PPV und der PKV
MMK--0148Z0 (03V) (verfügbar als Gesamtdokument sowie die
einzelnen Seiten als separate Druckstücke)
Landingpage auf
allianz.de speziell
zum Thema BAK
Detaillierte Informationen zur
Beitragsanpassung und FAQ-Katalog zur
BAK (in aktualisierter Fassung ab 22.11.2019)
www.allianz.de/
beitragsanpassung
Frühzeitige Verfügbarkeit der
Beiträge in den Vertriebssystemen