behörde für betrieblichen arbeits-, umwelt- und …schutz vor unsicheren produkten verbraucher...
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Staatliches Gewerbeaufsichtsamt Osnabrück
Behörde für betrieblichen Arbeits-,
Umwelt- und technischen Verbraucherschutz
Marktüberwachung
Dr. Elvira Hector
20.11.2012 Veranstaltung des VDRI Verein Deutscher
Revisions-Ingenieure e.V. und des Landesarbeitskreises für
Arbeitssicherheit beim MS Regionaler AK Ostfriesland
und Papenburg
Staatliches Gewerbeaufsichtsamt Osnabrück
20.11.2012 Dr. Elvira Hector Marktüberwachung
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Themen VDRI & LAK 20.11.2012
Marktaufsicht
Produktsicherheit
Technischer
Verbraucherschutz
ProdSG
9. ProdSV MaschinenRiLi
Staatliches Gewerbeaufsichtsamt Osnabrück
§ 3 Allgemeine Anfoderungen an die Be-
reitstellung von Produkten auf dem Markt
Ein Produkt darf nur auf dem Markt bereitgestellt werden, wenn es
Bei bestimmungsgemäßer Verwendung oder
Vorhersehbarer Verwendung (früher Fehlanwendung)
Die Sicherheit und Gesundheit von Personen nicht gefährdet
20.11.2012
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Produktsicherheitsgesetz
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Schutz vor unsicheren Produkten
Verbraucher (Kleinstkinder, Kleinkinder, Kinder, sonstige gefährdete Verbraucher)
Hersteller und Importeure im Europäischen Wirtschaftsraum
(fairer Wettbewerb für seriöse Wirtschaftsakteure, Fälschungen)
(Arbeitnehmer über Betriebssich.VO)
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Produktsicherheitsgesetz
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Anforderungen der BetriebssicherheitsVO
an Arbeitsmittel
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ProdSG - BetriebssicherheitVO
Der Arbeitgeber darf den Beschäftigten erstmalig nur Arbeitsmittel bereitstellen,
die solchen Rechtsvorschriften entsprechen, durch die Gemeinschaftsrichtlinien
in deutsches Recht umgesetzt werden 7 Abs. 1 Nr. 1 BetrSichV
Der Arbeitgeber darf den Beschäftigten erstmalig
nur Arbeitsmittel bereitstellen, die der - Maschinenrichtlinie 9. ProdSV
- Niederspannungsrichtlinie 1. ProdSV - Druckgeräterichtlinie 14. ProdSV
- entsprechen.
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Beispiel: Tannenbaum
Ergebnis der Sichtprüfung: Die Spitzen der Zweige sind nicht geschützt und haben herausgestellte Drähte an den Enden der Äste Verletzungsgefahr Freiw. Maßnahme: Rückruf
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Beispiel: elektrischer Fliegenfänger
-Keine Übereinstimmung mit den Anforderungen der DIN EN 60335-2-59 überein: 2003 A1: 2006 A2: 2010 in Artikeln 7.1, 7.12, 7.13, 7.15, 30.101 Sicherheit elektrischer Geräte für den Hausgebrauch und ähnliche Zwecke - Teil 2-59: Besondere Anforderungen für Insektenvernichter.
- Material verformt sich bei höherer Temperatur. Es ist nicht in Richtung zur Zündung beständig. - Warnungen in der slowakischen Sprache fehlen.
- Keine Hinweise für Verbraucher zur Warnung vor Kontakt mit metallischen Drähten, die unter Hochspannung stehen.
Gefahr: Elektroschock Ernstes Risiko (Klasse 4)
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Beispiel: Minibike
Das Produkt unterliegt der Maschinen-Richtlinie 2006/42/EG. Der Ständer kann auf den Boden klappen, während der Fahrt und Unfälle verursachen besonders beim Fahren auf Asphalt. Es gab auch vier kleinere Mängel, durch die Gefahren entstehen können. Diese Mängel sind im Prüfbericht aufgelistet. Gefahr: schwere Verletzungen Ernstes Risiko (Klasse 4) Maßnahme: Rücknahme und technische Nachbesserung
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www.ICSMS.de
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Information and Communication System
for Market Surveillance
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ICSMS Plattform
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Information and Communication System
for Market Surveillance
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ICSMS Behördensuche
86 zuständige Überwachungsbehörden! In Niedersachsen: GAÄ und Kommunen
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Staatl. Gewerbeaufsichtsamt
Behördenleiterin Gesche Saathoff-Schiche
Stellvertretender Behördenleiter Dr. Jürgen Bobe
Abteilung 1: Steine, Erden, Abfallentsorgungsanlagen,
Recycling,Chemie, Kunststoffe, Mineralölverarbeitung, Papier, Druck,
Textil, Energieversorgung, Gesundheitswesen, Mutterschutz,
Strahlenschutz
Abteilung 2: Nahrungs- und Genussmittel,
Metallerzeugung, Metallbearbeitung, Maschinenbau, Elektrotechnik,
Kfz, Handel, Transportwesen, Holz, Bau, Dienstleistungen, Jugendarbeitsschutz,
Verbraucherschutz, Gentechnik
Abteilung 3: Personal, Haushalt,
Organisation, innerer Dienst, Bußgeldstelle
www.gewerbeaufsicht.niedersachsen.de
Abteilung 2
Markus Springer
Wolfgang Rossmann Ulrich Niemand
Dr. Johannes Jaroch Dr. Elvira Hector
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10 GAÄ in Niedersachsen
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Staatl. GAA Emden
Behördenleiter Dr. Kampshoff
Stellvertretende Behördenleiterin Frau Groenowold
Abteilung 1
Abteilung 2
Abteilung 3
Brückstraße 38
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Aufgaben der Gewerbeaufsicht
Techn. Verbraucherschutz/
Gefahrenschutz Geräte- und Produktsicherheit Anlagensicherheit Überwachungsbedürftige Anlagen Explosionsgefährliche Stoffe Gefahrguttransporte Strahlenschutz Gentechnik Arzneimittel und Medizinprodukte Anlagenbezogener Gewässerschutz
Arbeitsschutz Betriebliche Arbeitsschutzorganisation Arbeitsstätten Baustellen Gefahrstoffe und biologische Arbeitsstoffe Gesetzliche Arbeitszeitregelung Mutterschutz Jugend- und Heimarbeiterschutz
Umweltschutz/ImSch Luftreinhaltung Lärm und Erschütterungen Kreislauf- und Abfallwirtschaft Bodenschutz Bauleitplanung
1 VZ
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Systematik europ./nationales R
ProdSG
1. ProdSV Verordnung über die
Bereitstellung elektrischer Betriebsmittel
zur Verwendung innerhalb bestimmter
Spannungsrenzen auf dem Markt
Weitere ProdSVen 9. ProdSV
Maschinenverordnung
Niederspannungs- richtlinie
2006/95/EG
Maschinenrichtlinie 2006/42/EG
ProduktsicherheitsRiLi u. ff
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Produktsicherheitsgesetz
Harmonisierter Bereich Nicht harmonisierter Bereich
Elektrische Betriebsmittel, Persönliche Schutzausrüstungen,
Maschinen, Explosionsschutz, Gasverbrauchseinrichtungen,
Produkte, die nicht unter eine Europäische
Richtlinie und nationale Verordnung fallen
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Verordnungen zum ProdSG
1. ProdSV: Niederspannungsrichtlinie 2006/95/EG
2. ProdSV: Spielzeugrichtlinie 2009/48/EG
6. ProdSV: Richtlinie über einfache Druckbehälter 87/404/EWG
7. ProdSV: Richtlinie über Gasverbrauchseinrichtungen 90/396/EWG
8. ProdSV: Richtlinie über persönliche Schutzausrüstungen 89/686/EWG
9. ProdSV: Maschinenrichtlinie 2006/42/EG
10. ProdSV: Richtlinie über Sportboote 94/25/EWG 11. ProdSV: ATEX Produktrichtlinie 94/9/EG 12. ProdSV: Aufzugsrichtlinie 95/16/EG 13. ProdSV: Richtlinie über Aerosolpackungen 75/324/EWG 14. ProdSV: Druckgeräterichtlinie 97/23/EG
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CE-Kennzeichen GS-Zeichen
Europäisches Verwaltungszeichen
Kann einem Sicherheitszeichen gleichkommen,
wenn unabhängige Drittstelle (4stell. Kennnummer) beteiligt war, Baumusterprüfung (Modul B)
durchgeführt wurde u. Baumusterprüfbescheinigung Vorhanden ist und Fertigungsüberwachung
(Modul D) durchgeführt wird.
Der Hersteller/Importeur erklärt die Übereinstimmung mit EU-Richtlinien
mittels Konformitätserklärung. Nur CE Hersteller führt selbst die Fertigungskontrolle durch.
Richtet sich an die Marktüberwachungsbehörde
Nationales Sicherheitszeichen
Hersteller/Importeur lässt freiwillig diese Produkte prüfen durch eine staatlich zugelassene Prüfstelle
anhand eines Musters und lässt die Herstellung überwachen.
Gültigkeit maximal 5 Jahre
Richtet sich an den Verbraucher
Kann zurückgezogen werden
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Hammer mit CE ? 7 ProdSG
Produktsicherheitsrichtlinie ProdSG nicht harmonisierter Bereich
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Beispiel Laser
2001/95/EG Allg. ProduktsicherheitsRiLi DIN EN 60825-1:2007 Sicherheit von Lasereinrichtungen Teil 1: Klassifizierung von Anlagen und Anforderungen Für die Laserpointer mit Vorsatzlinsen wurden Werte von 269 mW, 300mW und 386 mW ermittelt. Die Strahlungsleistung der Laserpointer ohne Vorsatzlinsen schwankt zwischen 200mW und 386 mW. Deutlich höher als 1 mW.
Gefahr: Strahlenschäden im Auge Hohes Risiko (Klasse 3)
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Beispiel Schutzhandschuhe
Schutzhandschuh aus Leder 89/686/EWG Persönliche Schutzausrüstungen
8. ProdSV DIN EN 388: 12/2003 Schutzhandschuhe gegen mechanische Risiken Mangel bei der Durchstichkraft und Weiterreißkraft (Prüfbericht)
Gefahr: Stichverletzung mit geringer Wahrscheinlichkeit Niedriges Risiko (Klasse 1)
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Schweissergesichtsschutz
mit automatischem Schweisserschutzfilter
Keine Baumusterbescheinigung Von 8 technischen Messparametern wurden 5 nicht bestanden. Schutzwirkung des Filters setzt nicht sofort ein (Solarzellen). Bedienungsanleitung fehlt Warnhinweise nicht in deutscher Sprache
H - Hohes Risiko (Klasse 3) Einstellen des Inverkehrbringens durch Importeuer (behördliche Maßnahme)
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Absorberkühlschrank
H - Hohes Risiko (Klasse 3)
Keine Übereinstimmung mit Baumuster. Kein Gehäuseschutz der Rückseite. Oberflächentemperaturen von > 350 C am Gehäuse des Gasbrenners. Verbrennungsgefahr durch Berührung der heißen Oberfläche und eine Brandgefahr durch die Entzündung anderer Gegenstände am Brennergehäuse.
Rückruf Hersteller: Nachbesserung
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Sicherheitswerkbank SWB
E - Ernstes Risiko (Klasse 4)
An der Sicherheitswerkbank ist die Front-scheibe aus Glas (ca. 25 kg) ohne äußere Einwirkung aus der Aufhängung herabgefallen. Die 200 cm breite Glasscheibe ist nur ein-seitig auf einer Länge von etwa 135 cm auf eine etwa 5 cm breite Metallleiste form-schlüssig aufgeklebt. Diese Verklebung hat sich komplett von der Metallleiste gelöst und führte zum Absturz der Glasscheibe.
2006/42/EG Maschinenrichtlinie
DIN EN 12469 "Leistungskriterien für mikrobiologische Sicherheitswerkbänke"
GS-Zeichen durch TÜV Rheinland
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Risikobewertung SWB
Gemäß Rapex-Leitlinie 2010/15/EU
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Risikobewertung
Wenn Produkte ein ernstes Risiko insbesondere für die Sicherheit und Gesundheit von Personen darstellen, haben die Marktüberwachungsbehörden - den Rückruf oder die Rücknahme von Produkten anzuordnen oder - die Bereitstellung von Produkten auf dem Markt zu untersagen. ( 26 Abs.4 ProdSG).
Abschnitt 6 des ProdSG Marktüberwachung
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Sicherheitswerkbank
In der DIN EN 12469 "Leistungskriterien für mikrobiologische Sicherheitswerkbänke" Stand:09/2000 wird in Anhang A -Leitfaden zu Werkstoffen, Konstruktion und Herstellung- unter Punkt A.7 nachfolgendes angeführt: Falls vorhanden, sollten vertikal verschiebbare Sichtscheiben so
konstruiert sein, dass die verschiebbare Scheibe bei Versagen des
Haltesystems nicht fallen und den Anwender gefährden kann.
Maßnahmen:
Freiwillige Maßnahme: Der Betreiber will die vorhandenen Sicherheitswerkbänke nach Möglichkeit an den Hersteller zurück geben, da sich die Mitarbeiter vor eine Weiterbeschäftigung an den Bänken streuben.
GS-Zeichen bezieht sich nur auf die Filter nicht auf die SWB!!!!!!
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Beispiel Kompressor
E - Ernstes Risiko (Klasse 4) Rapex 0657/11
2009/105/EG Einfache Druckbehälter RiLi 2006/42/EG Maschinenrichtlinie 2006/95/EG Niederspannungsrichtlinie 2004/108/EG Elektromagnetische Verträglichkeit (EMV)
EN 286-1: Einfache unbefeuerte Druckbe-hälter für Luft oder Stickstoff Teil 1: Druckbehälter für allgemeine Zwecke
Konformitätserklärung nicht vorhanden Gefahr durch - mangelhafte Schweißnähte -Verwendung von unberuhigtem Stahl Wirkung: - Bersten des Behälters - Abriss von Behälterteilen
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www.baua.de: RAPEX
Wöchentliche Übersicht der für Deutschland veröffentlichten Rapexmeldungen
Wöchentliche Übersicht der für die EU Kommission veröffentlichten Rapexmeldungen
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BAuA http://ec.europa.eu/...
Quelle www.baua.de, www.ec.europa.eu
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RAPEX-Auswertung 2010
1959 Produktwarnungen (Tendenz steigend)
Spitzenreiter Deutschland (203 gemeldete unsichere Produkte)
Rekordherkunftsland: China (60 %)
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(www.EVZ.de wird nicht fortgeführt)
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www.baua.de: Untersagungsverfügungen
RAPEX 0080/12
Untersagungsverfügung 2012
Verpflichtung der BAuA gemäß 31 ProdSG
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www.BAuA.de Rückrufe
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Rückruf Kinderhochstuhl
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Rückruf Kettensäge
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Eigenbau Wesentliche Änderung Verkettete Anlage Import in den EWR
Herstellerpflichten
Ist der Betrieb jetzt in der Pflicht ???
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Beispiel Großviehschlachtfalle
98/37/EG Maschinenrichtlinie 1. Die Einlaufstelle, pneumatisch betätigtes Hubtor, gleichzeitig geöffnet mit Auswurftor. Großvieh kann in den Schlachtraum laufen. 2. Bei dem pneumatisch betätigten Auswurftor zwischen oberer Torkante und einer Querverstrebung eine gefährliche Eingriffsstelle beim Hochfahren. 3. Keine Konformitätserkl./CE-Zeichen, keine Risikobeurteilung Gefahr: Quetschung und div. Verletzung
Mittleres Risiko (Klasse 2)
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Entladestation /Sortieranlage
H - Hohes Risiko (Klasse 3)
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= Maschinenanlage = verkettete Anlage = komplexe Anlage
Interpretationspapier des BMAS vom 05.05.2011
Produktionstechnischer Zusammenhang
- insbes. zusammenhängende Aufstellung
- Zusammenwirken auf gemeinsames Ziel (Produktherstellung)
- Gem. übergeordnete Steuerung, gem. Befehlseinrichtungen
Sicherheitstechnischer Zusammenhang
- Ereignis an einer Anlage führt zu Gefährdung an der
Gesamtanlage
- Gemeinsame NOT-HALT-Befehlsgeräte
Z.B: Papiermaschine, Fertigungsstraße Automobilindustrie oder Nahrungsmittelindustrie (Problem: Abgrenzung)
Gilt auch für unvollständige Maschinen! Def. In Art. 2 a) 4. Anstrich
CE-Konformitätserklärung für Gesamtanlage (Schnittstellen!!!)
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Gesamtheit von Maschinen
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Beispiel Hebebühne
2006/42/EG Maschinenrichtlinie Anhang IV Maschine Konformitätserklärung vorh. Baumusterprüfung vorh. Plastische und elastische Verformung der Tragarme der Fahrzeughebebühne (4,2t). Ungleiche Verformung beim Anheben eines Fahrzeugs, teilweise bis zu 20 cm. Gefahr des Abkippens des Fahrzeug. Fehlende Einstellschrauben an Teleskoptragarmen. Erhebliche Verletzungsgefahr
Hohes Risiko (Klasse 3)
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Messe: Miststreuer
Maschinenrichtlinie/verordnung Formaler Mangel: - Typenschild unvollständig. - Bezeichnung der Maschine fehlt. (MRL 2006/42/EG Anhang I Nr. 1.7.3) Technischer Mangel: - Mangelhafte Gestaltung der Gelenk-wellenabdeckungen (Gelenkwellenschutz). Drei Gelenkwellen befinden sich unter dem Streuer, eine an der Seite. (MRL 2006/42/EG Anhang I Nr. 1.3.7)
Schwere Verletzungen; Arm/Beinabriss
Ernstes Risiko (Klasse 4)
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Beispiel Miststreuer
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Ausstellen ist das Anbieten, Aufstellen
oder Vorführen von Produkten zu
Zwecken der Werbung oder der
Bereitstellung auf dem Markt
Boot 2012 Düsseldorf
ABF Hannover (Freizeit- und Einkaufsmesse)
Spielwarenmesse Nürnberg
Hannover Messe
Infa Hannover (Erlebnis- und Einkaufsmesse)
Euroblech Hannover
Hanseboot Hamburg
EuroTier Hannover
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Ausstellung von Produkten
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Beispiel Holzspalter
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45 Dr. Elvira Hector
Marktüberwachung
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(Def. Interpretationspapier BMA 2000)
Technische Dokumentation Konstruktionsbeschreibungen Technische Zeichnungen Schalt- und Steuerkreispläne Neue Risikobeurteilung Konformitätserklärung Neue Bedienungsanleitung CE-Kennzeichnung
(Techn. Unterl. Anh. VII MaschRiLi)
Verwender Betreiber
Hersteller
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CE- Konformitätserklärung
Quelle: BG ETEM
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Einführer gemäß § 2 Nr. 8 des ProdSG
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Pflichten des Importeurs
Einführerpflichten
Herstellerpflichten
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Def. Artikel 2g der MaschRiLi 2006/42/EG
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Unvollständige Maschine
Eine Gesamtheit, die 1. Fast eine Maschine bildet
2. Für sich betrachtet keine bestimmte Funktion hat
3. Bestimmungsgemäß mit anderen unvollständigen Maschinen, Maschinen oder Ausrüstungen zu einer
soll.
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Beispiele unvollst. Maschine
Presse ohne Lichtvorhang (Presse soll in eine Anlage eingebaut werden)
Maschine ohne Sicherheitseinrichtungen (Sicherheitseinrichtungen können als Ausrüstung im Sinne der o. a. Definition angesehen werden)
Maschine ohne Antriebssystem (soweit nicht als vollständige Maschine im Sinne der Maschinendefinition nach Artikel 2a inverkehr gebracht neues Abgrenzungsproblem)
Antriebssystem (per Definition)
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Erforderliche Unterlagen (Art. 13 MaschRiLi) beim Hersteller:
Spezielle technische Unterlagen Anh. VII B MaschRiLi
Montageanleitung in europ. Amtssprache (Teil der techn.
Unterlagen des Herstellers der vollständigen Maschine, nicht
für Betreiber)
Einbauerklärung
Montageanleitung und Einbauerklärung sind der unvollständigen Maschine beizufügen
CE-Konformitätserklärung für Gesamtanlage
(Schnittstellen!!!)
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Unvollständige Maschine
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20.11.2012 Dr. Elvira Hector Marktüberwachung
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Unvollst. Maschinen mit CE??
Die unvollständige Maschine erhält nach der Maschinenrichtlinie keine CE-Kennzeichnung. Dies ist nach Artikel 16 der Maschinerichtlinie verboten. Allerdings können andere Richtlinien, denen die unvollständige Maschine ebenfalls entsprechen muss, eine CE-Kennzeichnung erfordern.
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Der Gebrauchtmaschinenhandel wird vom europäische
BinnenmarktR i d folgenden fünf "Sonderfällen" erfasst
Die Einfuhr / das Inverkehrbringen gebrauchter
Maschinen in den EWR
Das Inverkehrbringen einer "bedeutend veränderten" gebrauchten Maschine
Die "bedeutende Veränderung" einer gebrauchten Maschine für die eigene Verwendung
Das Bereitstellen von unveränderten gebrauchten
Maschinen für Verbraucher
Das Bereitstellen von gebrauchten Maschinen für Verbraucher bei denen die Sicherheitseigenschaft beeinflusst wurde
20.11.2012 Dr. Elvira Hector Marktüberwachung
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Gebrauchtmaschinen
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Einfuhr in den EWR Wird wie eine neue Maschine behandelt.
Inverkehrbringen im Sinne der Maschinenrichtlinie ist nämlich nach
Artikel 2h:"die entgeltliche oder unentgeltliche erstmalige Bereitstellung einer Maschine oder einer unvollständigen Maschine in der Gemeinschaft im Hinblick auf ihren Vertrieb oder ihre Benutzung"
Definition unterscheidet nicht zwischen neuen und gebrauchten Maschinen.
Importeur einer Gebrauchtmaschine hat alle Pflichten eines Herstellers von neuen Maschinen
Ausstellung einer EG-Konformitätserklärung (Dokumentation, etc.)
CE-Kennzeichnung.
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Gebrauchtmaschinen
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Wiederaufgearbeitete Gebrauchtmaschine Nach § 2 Nr. 14 ist Hersteller, wer: "ein Produkt wiederaufarbeitet ... und dieses anschließend auf dem
Allg.Anschauung: "Unter Wiederaufarbeitung wird bei einer Maschine verstanden,
dass durch Reparatur, Instandsetzung bzw. Verschönerungsmaßnahmen (z.B. neuer Anstrich)
oder wie es im üblichen Sprachgebrauch heißt, durch eine
der von ihm wiederaufgearbeiteten Maschine die gleichen Regeln wie für die unveränderte Gebrauchtmaschine: Sie muss sicher sein gemäß § 3 Abs. 2 ProdSG:
Die Möglichkeit einen höheren Sicherheitsstandard zu erreichen, oder die Verfügbarkeit anderer Produkte, die ein geringeres Risiko darstellen, ist kein ausreichender Grund, ein Produkt als gefährlich anzusehen (§ 3 Abs. 2 Satz 3 ProdSG).
Maßgeblich für die Sicherheit ist der Zeitpunkt der Bereitstellung auf dem Markt in D
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Gebrauchtmaschinen
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Marktüberwachung
Aktive Marküberwachung Reaktive Marktüberwachung
Eigene Erkenntnisse
Information von außen
Vorrangig Marktüber- wachungsaktionen
nach Konzept der Länder arbeitsteilig
(z.B. Niedrigpreisprodukte, Saisonprodukte, Massenartikel mit hohem Risikopotenzial,
Unfallmeldungen)
Messebegehungen
Internetrecherche
RAPEX-Meldungen
Meldungen anderer MÜB
Meldungen Dritter (Polizei, Feuerwehr, UVTräger, Private Verwender,
Bevolkerung, Medien, Mitbewerber)
Meldungen durch Zoll
Unterrichtung Wirtschaftsakteure
Richtwert je Land 0,5 Stichproben pro 1000 Einwohner ( 26 Abs. 1 ProdSG) 4000 Produkte pro Jahr in Niedersachsen (10 VZS)
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Jahresarbeitsprogramm 2012
4000 Produkte in Niedersachsen
Handwerkszeuge
Öllampen, Ölfackeln
Internet
Laserpointer
Reisesteckeradapter
Kinderkleidung
Zurrgurte aus Chemiefasern
Leuchten
Ortsveränd. Mehrfachsteckdosen
Leitungsroller
Elektrische Haushaltsgeräte
Geräte mit heißen Oberflächen
Netzteile
LED-Röhren
Spielzeug für Kinder unter/über 3 J.
Schutzkleidung (Warnwesten)
Sonnenbrillen
Schwimmhilfen und Rettungswesten
Helme für Radfahrer
Kettensägen
Anhang IV-Maschinen
Maschinen im Mietservice
Notstromaggregate f. private Nutzung
Maschinen im Betrieb
Maschinen zur Holzbearbeitung u. vergleichbare Werkstoffe
Tragbare Maschinen
Tisch- und Säulenbohrmaschinen
Sportboote
Geräte und Maschinen
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Jahresarbeitsprogramm 2012
Messebegehungen
Boot 2012 Düsseldorf
ABF Hannover (Freizeit- und Einkaufsmesse)
Spielwarenmesse Nürnberg
Hannover Messe
Infa Hannover (Erlebnis- und Einkaufsmesse)
Euroblech Hannover
Hanseboot Hamburg
EuroTier Hannover
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Zusammenfassung
Das Produktsicherheitsgesetz - ProdSG
Vorgehensweisen,Pflichten u.Befugnisse der Marktaufsichtsbehörden MÜB (ICSMS)
Aufbau u. Struktur der Marktaufsichtsbehörden
Beispiele aus der Praxis
Schnittstelle ProdSG u. BetriebssicherheitsVO
Staatliches Gewerbeaufsichtsamt Osnabrück
Inverkehrbringer
Hersteller
Bevollmächtigter Importeur
Händler Montage-/
Installationsbetrieb
Produkt
Verbraucher Endverbraucher
Arbeitgeber,Arbeitnehmer sonstige Nutzer
Verleiher
Notified Bodies
Zugelassene Stellen GS-Stellen Prüfstellen
Anerkennung/ Akkreditierung
Normungsgremien CEN/CENELEC
DIN/VDE (national)
AtAV Ermittlung nationaler Normen
Erarbeitung Normen
Marktaufsicht
Marktaufsichtsbehörde AAMÜ GUS
Zoll
Unfallversicher- ungsträger
Unter- stützung
Info
rmatio
n
Info
rmatio
n
Überwachung
Überprüfung
Akteure im Marktgeschehen
20.11.2012
60 Dr. Elvira Hector Marktüberwachung
Staatliches Gewerbeaufsichtsamt Osnabrück
20.11.2012
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Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit!
Noch Fragen??
0541 503 562 Linkliste www.vdri.de www.lak-nds.net www.icsms.de www.ec.europa.eu www.baua.de www.gewerbeaufsicht.niedersachsen.de www.eu-info.de