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Stand: 3. Quartal 2015
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Grundregeln für die Beziehung zwischen Kunde und Bank
1. Geltungsbereich und Änderungen dieserGeschäftsbedingungen und der Sonderbedingungen füreinzelne Geschäftsbeziehungen(1) GeltungsbereichDie Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für die gesamte Ge-schäftsverbindung zwischen dem Kunden und den inländischenGeschäftsstellen der Bank (im Folgenden Bank genannt). Daneben gel-ten für einzelne Geschäftsbeziehungen (zum Beispiel für das Wertpa-piergeschäft, für den kartengestützten Zahlungsverkehr, für den Scheck-verkehr, für den Sparverkehr, für den Überweisungsverkehr) Sonder-bedingungen, die Abweichungen oder Ergänzungen zu diesen Allge-meinen Geschäftsbedingungen enthalten; sie werden bei der Konto-eröffnung oder bei Erteilung eines Auftrages mit dem Kunden vereinbart.Unterhält der Kunde auch Geschäftsverbindungen zu ausländischenGeschäftsstellen, sichert das Pfandrecht der Bank (Nr. 14 dieserGeschäftsbedingungen) auch die Ansprüche dieser ausländischenGeschäftsstellen.(2) Änderungen Änderungen dieser Geschäftsbedingungen und der Sonderbedin-gungen werden dem Kunden schriftlich bekannt gegeben. Hat derKunde mit der Bank im Rahmen der Geschäftsbeziehung einen elek-tronischen Kommunikationsweg vereinbart (z. B. das Homebanking),können die Änderungen auch auf diesem Wege übermittelt werden,wenn die Art der Übermittlung es dem Kunden erlaubt, die Änderun-gen in lesbarer Form zu speichern oder auszudrucken. Sie gelten alsgenehmigt, wenn der Kunde nicht schriftlich oder auf dem vereinbar-ten elektronischen Weg Widerspruch erhebt. Auf diese Folge wird ihndie Bank bei der Bekanntgabe besonders hinweisen. Der Kundemuss den Widerspruch innerhalb von sechs Wochen nach Bekannt-gabe der Änderungen an die Bank absenden.
2. Bankgeheimnis und Bankauskunft(1) BankgeheimnisDie Bank ist zur Verschwiegenheit über alle kundenbezogenen Tat-sachen und Wertungen verpflichtet, von denen sie Kenntnis erlangt(Bankgeheimnis). Informationen über den Kunden darf die Bank nurweitergeben, wenn gesetzliche Bestimmungen dies gebieten oder derKunde eingewilligt hat oder die Bank zur Erteilung einer Bankauskunftbefugt ist. (2) Bankauskunft Eine Bankauskunft enthält allgemein gehaltene Feststellungen undBemerkungen über die wirtschaftlichen Verhältnisse des Kunden,seine Kreditwürdigkeit und Zahlungsfähigkeit; betragsmäßige Anga-ben über Kontostände, Sparguthaben, Depot- oder sonstige der Bankanvertraute Vermögenswerte sowie Angaben über die Höhe von Kre-ditinanspruchnahmen werden nicht gemacht. (3) Voraussetzungen für die Erteilung einer Bankauskunft Die Bank ist befugt, über juristische Personen und im Handelsregistereingetragene Kaufleute Bankauskünfte zu erteilen, sofern sich dieAnfrage auf ihre geschäftliche Tätigkeit bezieht. Die Bank erteiltjedoch keine Auskünfte, wenn ihr eine anders lautende Weisung desKunden vorliegt. Bankauskünfte über andere Personen, insbeson-dere über Privatkunden und Vereinigungen, erteilt die Bank nur dann,wenn diese generell oder im Einzelfall ausdrücklich zugestimmthaben. Eine Bankauskunft wird nur erteilt, wenn der Anfragende einberechtigtes Interesse an der gewünschten Auskunft glaubhaft dar-gelegt hat und kein Grund zu der Annahme besteht, dass schutzwür-dige Belange des Kunden der Auskunftserteilung entgegenstehen.(4) Empfänger von BankauskünftenBankauskünfte erteilt die Bank nur eigenen Kunden sowie anderenKreditinstituten für deren Zwecke oder die ihrer Kunden.
3. Haftung der Bank; Mitverschulden des Kunden
(1) Haftungsgrundsätze
Die Bank haftet bei der Erfüllung ihrer Verpflichtungen für jedes Ver-schulden ihrer Mitarbeiter und der Personen, die sie zur Erfüllungihrer Verpflichtungen hinzuzieht. Soweit die Sonderbedingungen füreinzelne Geschäftsbeziehungen oder sonstige Vereinbarungen et-was Abweichendes regeln, gehen diese Regelungen vor. Hat derKunde durch ein schuldhaftes Verhalten (zum Beispiel durch Verlet-zung der in Nr.11 dieser Geschäftsbedingungen aufgeführten Mitwir-kungspflichten) zu der Entstehung eines Schadens beigetragen, be-stimmt sich nach den Grundsätzen des Mitverschuldens, in welchemUmfang Bank und Kunde den Schaden zu tragen haben.
(2) Weitergeleitete Aufträge
Wenn ein Auftrag seinem Inhalt nach typischerweise in der Form aus-geführt wird, dass die Bank einen Dritten mit der weiteren Erledigungbetraut, erfüllt die Bank den Auftrag dadurch, dass sie ihn im eige-nen Namen an den Dritten weiterleitet (weitergeleiteter Auftrag). Diesbetrifft zum Beispiel die Einholung von Bankauskünften bei anderenKreditinstituten oder die Verwahrung und Verwaltung von Wertpa-pieren im Ausland. In diesen Fällen beschränkt sich die Haftung derBank auf die sorgfältige Auswahl und Unterweisung des Dritten.
(3) Störung des Betriebs
Die Bank haftet nicht für Schäden, die durch höhere Gewalt, Aufruhr,Kriegs- und Naturereignisse oder durch sonstige von ihr nicht zuvertretende Vorkommnisse (zum Beispiel Streik, Aussperrung,Verkehrsstörung, Verfügungen von hoher Hand im In- oder Ausland)eintreten.
4. Grenzen der Aufrechnungsbefugnis des Kunden Der Kunde kann gegen Forderungen der Bank nur aufrechnen, wennseine Forderungen unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind.
5. Verfügungsberechtigung nach dem Tod des Kunden Nach dem Tod des Kunden kann die Bank zur Klärung der Verfü-gungsberechtigung die Vorlegung eines Erbscheins, eines Testa-mentsvollstreckerzeugnisses oder weiterer hierfür notwendiger Un-terlagen verlangen; fremdsprachige Urkunden sind auf Verlangen derBank in deutscher Übersetzung vorzulegen. Die Bank kann auf dieVorlage eines Erbscheins oder eines Testamentsvollstreckerzeug-nisses verzichten, wenn ihr eine Ausfertigung oder eine beglaubigteAbschrift der letztwilligen Verfügung (Testament, Erbvertrag) nebstzugehöriger Eröffnungsniederschrift vorgelegt wird. Die Bank darfdenjenigen, der darin als Erbe oder Testamentsvollstrecker bezeich-net ist, als Berechtigten ansehen, ihn verfügen lassen und insbeson-dere mit befreiender Wirkung an ihn leisten. Dies gilt nicht, wenn derBank bekannt ist, dass der dort Genannte (zum Beispiel nach An-fechtung oder wegen Nichtigkeit des Testaments) nicht verfügungs-berechtigt ist, oder wenn ihr dies infolge Fahrlässigkeit nicht bekanntgeworden ist.
6. Maßgebliches Recht und Gerichtsstand bei kaufmännischen und öffentlich-rechtlichen Kunden (1) Geltung deutschen Rechts
Für die Geschäftsverbindung zwischen dem Kunden und der Bankgilt deutsches Recht.
(2) Gerichtsstand für Inlandskunden
Ist der Kunde ein Kaufmann und ist die streitige Geschäftsbeziehungdem Betriebe seines Handelsgewerbes zuzurechnen, so kann dieBank diesen Kunden an dem für die kontoführende Stelle zustän-digen Gericht oder bei einem anderen zuständigen Gericht verklagen;dasselbe gilt für eine juristische Person des öffentlichen Rechts und
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Allgemeine Geschäftsbedingungen
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Konto-Nummer
Ref./Sachbearbeiter, Telefon
Auftrag zur Erstellung einer Bürgschaft/Bürgschaft auf erstes Anfordernoder einer Garantie
Name und Anschrift der Bank
Ich/Wir bitte(n) Sie, eine Bürgschaft bzw. Bürgschaft auf erstes Anfordern oder Garantie – nachstehend einheitlich „Aval“ genannt – wie folgt zu erstellenoder erstellen zu lassen:
Begünstigter(Name und Anschrift)
Betrag/Währung/Zinsen
Art des Avals
einschließlich Zinsen und Kostenzuzüglich Zinsen
Bürgschaft Bürgschaft auf erstes Anfordern Garantie
Sonstiges AvalEinzelheiten:
AvalerstellendeBank
mich/uns
Laufzeit
Avaltext
Besonderheiten/Sonderweisungen
Zu belastendesKonto
unbefristet2
Text gemäß Sonderanweisung/Anlage
Belasten Sie mich/uns auf Konto-Nr.mit Ihren Aufwendungen, Avalprovisionen und sonstigen Entgelten.
Begünstigten
Sie gegenüber dem Begünstigten (direktes Aval)
Korrespondenzbank im Lande des Begünstigten (indirektes Aval)
folgende Korrespondenzbank (indirektes Aval)
Höchstbetrag
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Bietschluss Ausschreibungs-Nr.
Angebots-/Vertrags-Nr.
Gesamtpreis
Datum
Bietung
Angebots-/Vertrags-Nr. Datum Gesamtpreis
Bezeichnung des Gerichts
Anzahlung
Lieferung
Zahlung
Leistung
Gewährleistung
1Name und Anschrift desjenigen, für dessen Rechnung das Aval erstellt werden soll, sind auf dem dafür vorgesehenen separaten Vordruck (41.570) aufzuzeichnen. 2Nur nach vor-heriger Absprache. 3Prozessbürgschaften müssen unbefristet sein.
Vertragserfüllung
für eigene Rechnung i.S. § 8 Geldwäschegesetz für fremde Rechnung i.S. § 8 Geldwäschegesetz1
(Bürgschaften i.d. R. für Begünstigte im Inland)Gewährleistungsbürgschaften und Vertragserfüllungsbürgschaften dürfen nur auf Grund individueller Absprachezwischen Auftraggeber und Begünstigten – also nicht auf Grund von AGB – auf erstes Anfordern zahlbar gestelltwerden. Prozessbürgschaften werden nicht als Bürgschaften auf erstes Anfordern ausgestellt.Zu den besonderen Risiken einer Bürgschaft auf erstes Anfordern beachten Sie bitte den Risikohinweisam Ende der umseitigen Bedingungen für das Avalgeschäft.
Mietkaution
Prozess-bürgschaft
Aktenzeichen Datum d. Entscheidung
Währung
Avalurkundeausgehändigt an
folgende Adresse (Name und Anschrift):
Übermittlungsweg Brief Telekommunikation Kurierdienst
befristet zum3
(Soweit nicht „Text gemäß Sonderanweisung/Anlage“ angekreuzt ist,soll Ihr Text oder der Text Ihrer Korrespondenzbank Verwendung finden.)
Auftraggeber (Name und Anschrift)
(Gegenstand der Lieferung/Leistung)
Bezeichnung des Kreditvertrages, ggf. Name und Anschrift des Kreditnehmers, falls mit dem Sicherungsgeber nicht identisch
1. SicherungszweckDie Grundschuld, die Übernahme der persönlichen Haftung sowiedie Abtretung der Rückgewähransprüche dienen der
Eigentümer/Erbbauberechtigte(r) des belasteten Grundstücks; falls nicht mit den Sicherungsgebern identisch (Name und Anschrift)
Platzhalter
Bezeichnung der Grundschuld(en)
3
Platzhalter
2
1
Sicherung aller bestehenden, künftigen und bedingten An-sprüche der Bank mit ihren sämtlichen in- und ausländischenGeschäftsstellen aus der bankmäßigen Geschäftsverbindunggegen den Sicherungsgeber. Hat dieser die Haftung für Verbind-lichkeiten eines anderen Kunden der Bank übernommen (z.B.als Bürge), so sichern die Grundschuld, die Übernahme derpersönlichen Haftung sowie die Abtretung der Rückgewähr-ansprüche die aus der Haftungsübernahme folgende Schuld erstab deren Fälligkeit.
Sicherung der Ansprüche, die der Bank aus dem nachste-hend bezeichneten Kreditvertrag zustehen, und zwar auchdann, wenn die vereinbarte Laufzeit des Kredits verlängert wird.Sollte der Vertrag nichtig sein, wirksam angefochten, widerrufenoder aufgehoben werden oder aus sonstigen Gründen unwirk-sam oder nicht vollziehbar sein, so sind auch alle hieraus resul-tierenden vertraglichen und gesetzlichen Ansprüche der Bankgegen den Kreditnehmer gesichert.
Sicherungsvereinbarung für eine Grundschuldmit Abtretung der Rückgewähransprüche
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Betrag ü. Währung
des Amtsgerichts
Interne Angaben der Bank/Ablagehinweise
Flurstück
Grundbuch/Wohnungseigentumsgrundbuch/Erbbaugrundbuch von
Blatt Flur Band
in Worten:
Für die oben genannte(n) Grundschuld(en) – nachstehend „die Grundschuld“ genannt – gelten ergänzend zu den in der Grund-schuldbestellungsurkunde getroffenen Regelungen folgende Vereinbarungen:
Abt. III lfd. Nr.
Sicherungsgeber (Name und Anschrift)
2. Erweiterung des Haftungsumfanges durch Abtretung derAnsprüche auf Rückgewähr vor- und gleichrangiger Grund-schulden
(1) Falls der Grundschuld gegenwärtig oder künftig andereGrundschulden im Rang vorgehen oder gleichstehen, werdender Bank hiermit die Ansprüche auf Rückübertragung vor- undgleichrangiger Grundschulden und Grundschuldteile nebst Zin-sen und Nebenrechten, die Ansprüche auf Erteilung einer Lö-schungsbewilligung, einer Verzichtserklärung, einer Nichtvalutie-rungserklärung sowie die Ansprüche auf Auszahlung des Über-erlöses im Verwertungsfalle abgetreten. Sollten diese Rückge-währansprüche an vorrangigen Grundschulden bereits anderwei-tig abgetreten sein, wird hiermit der Anspruch auf Rückübertra-gung dieser Ansprüche abgetreten.
(2) Die Abtretung erfolgt mit der Maßgabe, dass die Bank sich beiFälligkeit des Rückgewähranspruchs auch aus der ihr dann ab-zutretenden Grundschuld befriedigen darf, wobei diese Grund-schuld zusätzlich zu der oben genannten Grundschuld als weitereSicherheit für ihre Forderungen dient. Für diese weitere Grund schuldgelten die Bestimmungen dieser Sicherungsvereinbarung ent-sprechend.
(3) Die Bank ist befugt, die Abtretung der Rückgewähransprüchedem Rückgewährverpflichteten anzuzeigen.
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Bank-Verlag GmbH • Wendelinstraße 1 • 50933 KölnGeschäftsführer: Wilhelm Niehoff (Sprecher), Michael Eichler, Matthias Strobel – Amtsgericht Köln HRB 65, USt-ID-Nr. DE122794759
Stand: 3. Quartal 2015
2BVForms® online – das elektronische Vordruck-Programm +++ BVForms® online – das elektronische Vordruck-Programm Infos unter: Bank-Verlag GmbH +++ Wendelinstraße 1 +++ 50933 Köln 0221 / 5490 - 427 / 161 / 124
Allgemeine Geschäftsbedingungen und Sonderbedingungen
Allgemeine Geschäftsbedingungen. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 40.000
Allgemeine Geschäftsbedingungen ENGLISCH . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 40.001
Allgemeine Geschäftsbedingungen ENGLISCH (ohne Disclaimer) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 40.011
Allgemeine Geschäftsbedingungen FRANZÖSISCH . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 40.002
Allgemeine Geschäftsbedingungen SPANISCH . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 40.004
Bedingungen für Anderkonten und Anderdepots von Angehörigen der öffentlich bestellten wirtschaftsprüfenden und wirtschafts- und steuerberatenden Berufe. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 40.303
Bedingungen für Anderkonten und Anderdepots von Notaren. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 40.302
Bedingungen für Anderkonten und Anderdepots von Patentanwälten und Gesellschaften von Patentanwälten. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 40.304
Bedingungen für Anderkonten und Anderdepots von Rechtsanwälten und Gesellschaften von Rechtsanwälten . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 40.301
Bedingungen für Datenfernübertragung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 47.008
Bedingungen für Datenfernübertragung ENGLISCH. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 47508
Bedingungen für die girocard . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 45.401
Bedingungen für des Sparverkehr . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 41.102
Bedingungen für den Scheckverkehr . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 45.271
Bedingungen für die Vermietung von Schrankfächern/Annahme von Verwahrstücken . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 40.970
Bedingungen für das Online-Banking . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 47.000
Bedingungen für den Überweisungsverkehr . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 48.001
Bedingungen für den Überweisungsverkehr ENGLISCH . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 48.501
Bedingungen für Zahlungen mittels Lastschrift im Einzugsermächtigungsverfahren . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 48.005
Bedingungen für Zahlungen mittels Lastschrift im Einzugsermächtigungsverfahren ENGLISCH . . . . . . . . . . . . 48.505
Bedingungen für Zahlungen mittels Lastschrift im SEPA-Basislastschriftverfahren . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 48.007
Bedingungen für Zahlungen mittels Lastschrift im SEPA-Basislastschriftverfahren ENGLISCH. . . . . . . . . . . . . . 48.507
Bedingungen für Zahlungen mittels Lastschrift im SEPA-Firmenlastschriftverfahren . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 48.008
Bedingungen für Zahlungen mittels Lastschrift im SEPA-Firmenlastschriftverfahren ENGLISCH . . . . . . . . . . . . 48.508
Bedingungen für den Lastschrifteinzug (Lastschriftinkassoverfahren) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 46.601
Bedingungen für den Lastschrifteinzug (Lastschriftinkassoverfahren) ENGLISCH . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 46.501
Auslegemappe mit den Allgemeinen Geschäftsbedingungen (Info siehe Seite 20) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 40.101
Sonderbedingungen für Wertpapiergeschäfte . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 43.002
Sonderbedingungen für Wertpapiergeschäfte (Special Conditions for Dealings in Securities) ENGLISCH . . . . 43.004
Sonderbedingungen für Termingeschäfte . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 43.005
Sonderbedingungen für Termingeschäfte (Special Conditions for Forward Trading) ENGLISCH . . . . . . . . . . . . 43.019
Verhaltenskodex für Hypothekarkredite . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 42.100
Bedingungswerke
Stand: 3. Quartal 2015
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Änderung der Allgemeinen Geschäftsbedigungen Das Gesetz zur Umsetzung der Verbraucherrechterichtlinie und zur Änderung der Regelung der Wohnungsvermittlung hat zu einer teilweisen Überarbeitung der Nr. 12 AGB-Banken geführt. Parallel dazu wurde auch die Nr. 5 AGB Banken angepasst. Hintergrund dieser Änderungen ist die Entscheidung des XI. BGH-Zivilsenates vom 8. Oktober 2013 zur Unwirksamkeit einer vergleichbaren Regelung in Nr. 5 AGB-Sparkassen. Das Datum des formalen Inkrafttretens der neuen AGB-Banken (Stand 07/14) war der 15. Juli 2014 (siehe auch BdB-Info 2014/00089 vom 14.03.2014).
Bedingungen zum Überweisungs- und Lastschriftverkehr
Die laut EU-Migrationsverordnung 260/2012 vorgesehene Ablösung der inländischen Zahlverfahren für Überweisungen und Lastschriften durch die SEPA-Zahlverfahren zum 1. Februar 2014 hat zu einer Vielzahl von Änderungen in den Geschäfts- und Sonderbedingungen im Vordruck-Programm der Bank-Verlag GmbH geführt. Die Bedingungen zum Abbuchungsauftragslast-schriftverfahren wurde aus dem Programm genommen, die weiteren Bedingungswerke stehen in einer aktualisierten Fassung sowohl in deutscher als auch in englischer Sprache zur Verfügung. Hinweis: Im Zusammenhang mit dem am 9. Januar 2014 geäußerten Vorschlag der Europäischen Kommission, noch für weitere sechs Monate den Parallelbetrieb der Altverfahren zu ermöglichen, hat der Bundesverband deutscher Banken mit Schreiben vom 24. Januar 2014 eine BdB-Info (2014/00032) veröffentlicht. Das Abbuchungsauftragsverfahren, das nicht Teil der o.g. Übergangslösung ist, ist zum 1. Februar 2014 eingestellt worden. Eine Anpassung der bereits vereinbarten Kunden-bedingungen (Stand 02/14) ist nicht vorgesehen. Für weitere Informationen verweisen wir auf die genannte BdB-Info.
Stand: 3. Quartal 2015
4BVForms® online – das elektronische Vordruck-Programm +++ BVForms® online – das elektronische Vordruck-Programm Infos unter: Bank-Verlag GmbH +++ Wendelinstraße 1 +++ 50933 Köln 0221 / 5490 - 427 / 161 / 124
Kontoeröffnung
Antrag auf Umwandlung eines Kontos in ein Pfändungsschutzkonto . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 40.217dazu: P-Konto-Information – Allgemeine Informationen zum neuen Kontopfändungsschutz. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 40.218
Ablehnung der Eröffnung/Kündigung eines „Girokonto für jedermann“. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 40.219
Einwilligung zur Übermittlung von Daten an die SCHUFA (Kontoeröffnung) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 40.401
Einwilligung zur Übermittlung von Daten an die SCHUFA (Kontoeröffnung) ENGLISCH. . . . . . . . . . . . . . . . . . . 40.501
Eröffnung von Einzel-Konten/-depots . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 40.220
Eröffnung von Einzel-Konten/-depots (ohne SCHUFA-Klausel) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 40.270dazu: Weitere Angaben nach GwG, KWG und AO . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 41.220
Eröffnung von Einzel-Konten/-depots ENGLISCH. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 40.520dazu: Weitere Angaben nach GwG, KWG und AO ENGLISCH. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 41.520
Eröffnung von Konten/Depots für Minderjährige . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 40.223dazu neu: Weitere Angaben nach GwG, KWG und AO. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 41.225
Eröffnung von Konten/Depots für Minderjährige ENGLISCH . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 40.523dazu neu: Weitere Angaben nach GwG, KWG und AO ENGLISCH . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 41.525
Eröffnung von Gemeinschaftskonten/-depots mit Einzelverfügungsberechtigung („Oder-Konto“) . . . . . . . . . . . 40.226
Eröffnung von Gemeinschaftskonten/-depots mit Einzelverfügungsberechtigung („Oder-Konto“) (ohne SCHUFA-Klausel) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 40.276dazu: Weitere Angaben nach GwG, KWG und AO für Gemeinschaftskonten . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 41.226
Eröffnung von Gemeinschaftskonten/-depots mit Einzelverfügungsberechtigung („Oder-Konto“) ENGLISCH . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 40.526dazu: Weitere Angaben nach GwG, KWG und AO für Gemeinschaftskonten ENGLISCH. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 41.526
Eröffnung von Gemeinschaftskonten/-depots mit gemeinschaftl. Verfügungsberechtigung („Und-Konto“) . . . . 40.227
Eröffnung von Gemeinschaftskonten/-depots mit gemeinschaftl. Verfügungsberechtigung („Und-Konto“) (ohne SCHUFA-Klausel) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 40.277dazu: Weitere Angaben nach GwG, KWG und AO für Gemeinschaftskonten . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 41.226
Eröffnung von Gemeinschaftskonten/-depots mit gemeinschaftl. Verfügungsberechtigung („Und-Konto“) ENGLISCH . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 40.527dazu: Weitere Angaben nach GwG, KWG und AO für Gemeinschaftskonten ENGLISCH . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 41.526
Eröffnung von Konten/Depots für Einzelkaufleute, Personenhandels- und Kapitalgesellschaften, Partnerschaftsgesellschaften, Vereine, juristische Personen des öffentlichen Rechts einschließlich rechtsfähiger kirchlicher Institutionen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 40.232dazu: Angaben nach GwG zur Konto-/Depoteröffnung bei Kapitalgesellschaften. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 41.221 oder: Angaben nach GwG zur Konto-/Depoteröffnung bei Personengesellschaften und Gesellschaften bürgerlichen Rechts . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 41.222 oder: Angaben nach GwG zur Konto-/Depoteröffnung bei Stiftungen und vergleichbaren Rechtsformen . . . . . . . . . . . . . . . 41.223
Eröffnung von Konten/Depots für Einzelkaufleute, Personenhandels- und Kapitalgesellschaften, Partnerschaftsgesellschaften, Vereine, juristische Personen des öffentlichen Rechts einschließlich rechtsfähiger kirchlicher Institutionen ENGLISCH . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 40.532dazu: Angaben nach GwG zur Konto-/Depoteröffnung bei Kapitalgesellschaften ENGLISCH . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 41.521 oder: Angaben nach GwG zur Konto-/Depoteröffnung bei Personengesellschaften und Gesellschaften bürgerlichen Rechts ENGLISCH . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 41.522 oder: Angaben nach GwG zur Konto-/Depoteröffnung bei Stiftungen und vergleichbaren Rechtsformen ENGLISCH. . . . . . 41.523
Eröffnung von Konten/Depots für eine Gesellschaft des bürgerlichen Rechts . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 40.235
Eröffnung von Konten/Depots für eine Gesellschaft des bürgerlichen Rechts ENGLISCH . . . . . . . . . . . . . . . . . 40.535
Kontoeröffnung
Stand: 3. Quartal 2015
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Struktur der KontoeröffnungsformulareDas Geldwäschegesetz aus dem Jahr 2008 und seine weitreichenden Bestimmungen zu kunden bezogenen Sorgfaltspflich-ten hatten auch zu einer grundlegenden Überarbeitung der Kontoeröffnungs formulare im Programm der Bank-Verlag GmbH geführt. Insbesondere die Feststellung des wirtschaftlich Berechtigten – diese unterscheidet sich bekanntlich wesentlich von der nach alter Gesetzgebung – erfolgt seither über komplett neu konzipierte Erfassungsbögen, die – je nach Geschäfts-fall – zwingend zu den Kontoeröffnungsunterlagen hinzuzuziehen sind. Für die Aufzeichnung der zu erhebenden Daten bei gelegentlichen Transaktionen außerhalb einer bestehenden Geschäftsbeziehung ist ein eigener Vordruck entwickelt worden.Die weiteren Regelungen im Gesetz zur Optimierung der Geldwäscheprävention von 2012 führten zu weiteren Anpassungen; hier insbesondere die Pflicht zur Prüfung sowohl des Vertragspartners als auch des wirtschaftlich Berechtigten auf einen möglichen PEP-Status.
DGSD-Umsetzungsgesetz: Informationspflichten nach § 23a KWG seit 3. Juli 2015Im Zusammehang mit der überarbeiteten Einlagensicherungsrichtlinie (Deposit Guarantee Schemes Directive – DGSD-Umsetzungsgesetz) sind neue Informationspflichten nach § 23a KWG zu erfüllen: Diese sehen unter anderem vor, Einleger-Kunden mit einem in Form und Inhalt vorgegebenen „Informationsbogen für den Einleger“ über Umfang und Höhe der gesetzlichen Sicherung zu informieren. Der Bank-Verlag stellt diesen Informationsbogen in deutscher und englischer Sprache unter den Vordrucknummern 40.210 (deutsch) und 40.510 (englisch) in BVForms zur Verfügung. Eine entsprechende Ergän-zung hat auch der Preisaushang (40.950) erfahren. Das Gesetz ist zum 3. Juli 2015 in Kraft getreten. (Siehe auch BdB-Info 2015/00135 vom 11. Mai 2015.) Die Pflicht, Einleger darüber zu informieren, welche Einlagen nicht gesichert sind, bleibt weiterhin bestehen. Dies erfolgt wie bisher in Nr. 20 der AGB-Banken (keine Änderung!), im Preisaushang (s.o.) und über die Formulare „Hinweis zum Umfang der Einlagensicherung“ (40.021 bzw. 40.221). Diese beiden Vordrucke sowie die jeweiligen englischen Fassungen wurden leicht modifiziert und stehen ebenfalls in BVForms zur Verfügung.
FATCA: Anpassung der Bank-Verlagsvordrucke für den KundenannahmeprozessSeit 1. Juli 2014 müssen die deutschen Banken im Neugeschäft ihren Kundenannahmeprozess gemäß dem Abkommen zwischen der Bundesrepublik Deutschland und den Vereinigten Staaten von Amerika zur Förderung der Steuerehrlichkeit bei internationalen Sachverhalten und hinsichtlich der als Gesetz über die Steuerehrlichkeit bezüglich Auslandskonten bekannten US-amerikanischen Informations- und Meldebestimmungen (IGA D-USA) angepasst haben.Eine entsprechende Rechtsgrundlage zur Umsetzung dieses Abkommens hat mit der FATCA-USA-Umsetzungsverordnung (Bundesratsdrucksache 234/14) am 11. Juli 2014 die Zustimmung des Bundesrats erfahren und ist rückwirkend zum 01.07.2014 in Kraft getreten (siehe BdB-Info 2014/00216 vom 17. Juni 2014). Der Bank-Verlag hat seine Vordrucke für die Kontoeröffnung entsprechend modifiziert; der Bank-Verlag führt in seinem Programm keinen standardisierten Erfassungs-bogen für eine Kunden-Selbstauskunft.) Über Vordruck-Änderungen im Zusammenhang mit der Umsetzung des Common Reporting Standard (CRS) und dem ge-planten Gesetz zum automatischen Austausch von Informationen über Finanzkonten in Steuersachen und zur Änderung des EU-Amtshilfegesetzes werden wir zur gegebenen Zeit informieren.
Kontoeröffnung
Informationsbogen für den Einleger gemäß § 23a Abs. 1 Satz 3 KWG (für Institute, die auch dem Einlagensicherungsfonds des Bundesverbandes deutscher Banken angeschlossen sind) . . . . . . . . . . . . . . . . 40.210
Informationsbogen für den Einleger gemäß § 23a Abs. 1 Satz 3 KWG (für Institute, die auch dem Einlagensicherungsfonds des Bundesverbandes deutscher Banken angeschlossen sind) ENGLISCH . . . . . . 40.510
Rahmenvereinbarung über Geschäfte in Finanzinstrumenten (ergänzend zur Konto-/Depoteröffnung) . . . . . . . 43.220
Rahmenvereinbarung über Geschäfte in Finanzinstrumenten ENGLISCH. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 43.520
Vereinbarung über die Nutzung des Online-Banking . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 47.002
Vertretung/Vollmacht
Bestätigung von Unterschriftsproben und Vollmachten . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 40.229
Konto-/Depotvollmacht für die gesamte Geschäftsverbindung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 40.239
Stand: 3. Quartal 2015
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Konto-/Depotvollmacht für die gesamte Geschäftsverbindung ENGLISCH. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 40.539
Konto-/Depotvollmacht für ein einzelnes Konto/Depot . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 40.237
Konto-/Depotvollmacht für ein einzelnes Konto/Depot ENGLISCH . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 40.537
Konto-/Depotvollmacht für mehrere Bevollmächtigte für die gesamte Geschäftsverbindung . . . . . . . . . . . . . . . 40.296
Konto-/Depotvollmacht für mehrere Bevollmächtigte für ein einzelnes Konto/Depot . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 40.294
Konto-/Depotvollmacht für mehrere Bevollmächtigte für sämtliche Konten/Depots unter einer Kundenstammnummer . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 40.295
Konto-/Depotvollmacht für sämtliche Konten/Depots unter einer Kundenstammnummer. . . . . . . . . . . . . . . . . . 40.236
Konto-/Depotvollmacht für sämtliche Konten/Depots unter einer Kundenstammnummer ENGLISCH . . . . . . . . 40.536
Vertrag zu Gunsten Dritter (Kontoguthaben/Sparbriefe) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 40.251
Vertrag zu Gunsten Dritter (Wertpapierdepot) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 40.252
Vertretungsberechtigung und Unterschriftsproben bei BGB-Gesellschaften . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 40.240
Vertretungsberechtigung und Unterschriftsproben bei BGB-Gesellschaften ENGLISCH . . . . . . . . . . . . . . . . . . 40.540
Vertretungsberechtigung und Unterschriftsproben bei Einzelkaufleuten, Personenhandels- und Kapitalgesellschaften sowie Partnerschaftsgesellschaften . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 40.290
Vertretungsberechtigung und Unterschriftsproben bei Einzelkaufleuten, Personenhandels- und Kapitalgesellschaften sowie Partnerschaftsgesellschaften ENGLISCH. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 40.590
Vertretungsberechtigung und Unterschriftsproben bei juristischen Personen des öffentlichen Rechts einschließlich rechtsfähiger kirchlicher Institutionen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 40.292
Vertretungsberechtigung und Unterschriftsproben bei juristischen Personen des öffentlichen Rechts einschließlich rechtsfähiger kirchlicher Institutionen ENGLISCH. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 40.592
Vertretungsberechtigung und Unterschriftsproben bei Vereinen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 40.291
Vertretungsberechtigung und Unterschriftsproben bei Vereinen ENGLISCH . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 40.591
Vollmacht für Anderkonten/Anderdepots. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 40.305
Vollmacht für den Todesfall . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 40.222
Vollmacht für den Todesfall ENGLISCH . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 40.522
Vorsorge-Vollmacht für sämtliche Konten/Depots unter einer Kundenstammnummer. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 40.256
Vorsorge-Vollmacht für ein einzelnes Konto . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 40.257
Vorsorge-Vollmacht für die gesamte Geschäftsverbindung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 40.259
Kontoführung
Automatischer Informationsaustausch zur Kirchensteuer . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 40.215
Anzeige über die Verwahrung und Verwaltung fremden Vermögens . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 40.238
Auftrag zur Übertragung von Konten/Depots . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 40.242
Konto-/Depotvollmacht – VorsorgevollmachtDie „Konto-/Depotvollmacht – Vorsorgevollmacht“ umfasst jeweils eine „Anweisung des Kontoinhabers an den Bevollmäch-tigten“, die aber ausschließlich das Innenverhältnis zwischen Vollmachtgeber und Bevollmächtigtem betrifft. Die Bank erlangt hiervon keine Kenntnis und unterliegt daher auch keinen Prüfungspflichten. Gleichwohl wird der Vollmachtgeber durch die im Vordruck enthaltenen „wichtigen Hinweise für den Kontoinhaber/Vollmachtgeber“ ausdrücklich darauf hingewiesen, dass es sich bei dieser Vorsorgevollmacht um eine unbedingte Vollmacht handelt, von der der Bevollmächtigte jederzeit Gebrauch machen kann.
Vollmacht/Vertretungsberechtigung
Stand: 3. Quartal 2015
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Briefschließfach-Vereinbarung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 40.228
Erklärung zur Freistellung vom Kapitalertragsteuerabzug (gewerbl.) gemäß § 43 Abs. 2 Satz 3 Nr. 2 EStG . . 41.232
Haftungserklärung von Erben . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 40.293
Haftungserklärung zur Nachlassabwicklung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 40.248
Kundeninformation zum Girokontowechsel bei Privatkunden. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 40.241
Mitteilung über Änderung Anschrift/Konto (Selbstklebepostkarte) 4 . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 40.243
Postabholer-Erklärung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 40.228
Verdachtsanzeige und Verdachtsmeldung nach § 261 StGB bzw. §§11 und 14 Geldwäschegesetz . . . . . . . . . 41.573
Anderkonten/-depots
Bedingungen für Anderkonten und Anderdepots von Angehörigen der öffentlich bestellten wirtschaftsprüfenden und wirtschafts- und steuerberatenden Berufe. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 40.303
Bedingungen für Anderkonten und Anderdepots von Notaren. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 40.302
Bedingungen für Anderkonten und Anderdepots von Patentanwälten und
Gesellschaften von Patentanwälten. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 40.304
Bedingungen für Anderkonten und Anderdepots von Rechtsanwälten und Gesellschaften von Rechtsanwälten . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 40.301
Eröffnung von Anderkonten/Anderdepots für Angehörige der öffentlich bestellten wirtschaftsprüfenden und wirtschafts- und steuerberatenden Berufe. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 40.311
Eröffnung von Anderkonten/Anderdepots für Notare . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 40.310
Eröffnung von Anderkonten/Anderdepots für Rechtsanwälte und Gesellschaften von Rechtsanwälten bzw. Patentanwälte und Gesellschaften von Patentanwälten . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 40.309
Vollmacht für Anderkonten/Anderdepots. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 40.305
Lastschriftsperren
Gesamtsperre eines Kontos für SEPA-Basislastschriften . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 46.615
Teilsperre per Positivliste für SEPA-Basislastschriften . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 46.616
Teilsperre per Negativliste für SEPA-Basislastschriften . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 46.617
Begrenzung von SEPA-Basislastschriften . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 46.618
Widerruf eines SEPA-Basislastschrift-Mandats . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 46.619
Auskunft (im Interbankenverkehr)
Direktnachfrage; Nr. II. 3 des SEPA-Inlands-Überweisungsabkommens . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 46.621
Kettennachfrage; Nr. II. 3 des SEPA-Inlands-Überweisungsabkommens . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 46.622
Telekommunikative Anfrage zur Rücküberweisung; Nr. II. 4 des SEPA-Inlands-Überweisungsabkommens . . . 46.623
Auskunft
Auskunftsanfrage . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 40.245
Auskunftserteilung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 40.246
Bankauskunft (Erteilung einer Auskunftsermächtigung) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 40.244
Erteilung einer Auskunft mit vorgegebenen Antwortmöglichkeiten . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 40.247
Wohnungsanfrage . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 42.351
Kontoführung
Stand: 3. Quartal 2015
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Lastschriftinkasso
Vereinbarung über den Einzug von Forderungen durch Lastschriften . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 46.600
Bedingungen für den Lastschrifteinzug (Lastschriftinkassoverfahren) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 46.601
Vereinbarung über den Einzug von Forderungen durch Lastschriften ENGLSICH. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 46.500
Bedingungen für den Lastschrifteinzug (Lastschriftinkassoverfahren) ENGLSICH . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 46.501
SEPA-Lastschriftmandat für SEPA-Basislastschriften (solo) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 46.604
SEPA-Firmenlastschrift-Mandat für SEPA-Firmenlastschriften (solo) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 46.608
Beteiligung von Service-Rechenzentren am beleglosen Datenaustausch
Vereinbarung über die Teilnahme eines Service-Rechenzentrums am beleglosen Datenaustausch per Datenfernübertragung (DFÜ) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 47.012
Richtlinie für die Beteiligung von Service-Rechenzentren am beleglosen Datenaustausch per Datenfernübertragung (DFÜ). . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 47.013
Vereinbarung über die Teilnahme am beleglosen Datenaustausch unter Einschaltung von Service-Rechenzentren per Datenfernübertragung (DFÜ) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 47.014
Bedingungen für den beleglosen Datenaustausch unter Einschaltung von Service-Rechenzentren mit ausschließlicher Autorisierung durch Begleitzettel . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 47.015
Sparverkehr
Antrag des Vermieters auf Eröffnung eines Sparkontos für Mietkaution . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 41.550
Auftrag an den Arbeitgeber bei Arbeitgeberwechsel zur Überweisung Vermögenswirksamer Leistungen . . . . . 41.703
Bedingungen für den Sparverkehr . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 41.102
Berechnungsbogen Sparerfreibeträge . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 41.564
Spareinlagenkündigung/Änderungsmitteilung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 41.553
Freistellungsauftrag für Kapitalerträge und Antrag auf ehegattenübergreifende Verlustrechnung. . . . . . . . . . . . 41.563
Vordrucke im LastschriftinkassoDie im Verhältnis Lastschrifteinreicher und Inkassostelle geltende Lastschriftinkasso-Vereinbarung ist mit der Umsetzung der EU-Zahlungsdiensterichtline Ende 2009 angepasst worden. Zwingend gekoppelt an diese Vereinbarung sind separate, in 2009 neu eingeführte „Bedingungen für den Lastschrifteinzug“ (46.601), die ebenso wie die Vorlagen zur Einholung verschiedener Lastschriftmandate über das elektronische Vordruck-Programm des Bank-Verlags bezogen werden können.Mit Stichtag 9. Juli 2012 wurden die Bedingungen für den Lastschrifteinzug – ebenso wie die Kundenbedingungen auf der Zahler seite – angepasst. Hintergrund der Änderungen: Mit der durch die neuen Bedingungen wirksam werdende Vorautori-sie rung der (Zahler-)Bank durch den Zahler war die wesentliche Grundlage geschaffen worden, um in der Vergangenheit erteilte Einzugsermächtigungen künftig auch für Lastschrifteinzüge im SEPA-Basislastschriftverfahren verwenden zu können. (Eine wirksame Autorisierung sowohl des Zahlungsempfängers als auch der Zahler-Bank erfolgte bis dato ausschließlich durch das Einholen eines SEPA-Mandats.)
Die gesetzlichen Vorgaben der SEPA-Verordnung sowie des SEPA-Begleitgesetzes haben zum 1. Februar 2014 erneut zu weit-reichenden Änderungen in den Inkassobedingungen geführt, insbesondere auch durch den Wegfall des inländischen Abbu-chungsauftragslastschriftverfahrens. Entsprechend entfallen sind außerdem die Formvorlagen für das Einholen einer Einzugs-ermächtigung oder die bislang angebotenen Vordrucke für das Einholen sogenannter Kombimandate. (Für neu vereinbarte Lastschrifteinzüge müsse seit diesem Stichtag ausschließlich SEPA-Mandate eingeholt werden.)
Hinweis: Im Zusammenhang mit dem am 9. Januar 2014 geäußerten Vorschlag der Europäischen Kommission, noch für wei-tere sechs Monate den Parallelbetrieb der Altverfahren zu ermöglichen, hat der Bundesverband deutscher Banken mit Schrei-ben vom 24. Januar 2014 eine BdB-Info (2014/00032) veröffentlicht. Das Abbuchungsauftragsverfahren, das nicht Teil der o.g. Übergangslösung ist, ist zum 1. Februar 2014 eingestellt worden.
Kontoführung
Stand: 3. Quartal 2015
9BVForms® online – das elektronische Vordruck-Programm +++ BVForms® online – das elektronische Vordruck-Programm Infos unter: Bank-Verlag GmbH +++ Wendelinstraße 1 +++ 50933 Köln 0221 / 5490 - 427 / 161 / 124
Sparbucheinzug . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 41.555
Sparbuchverlust Anzeige . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 41.556
Verpfändungserklärung (Mietkaution) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 41.552
Vertrag über die Anlage Vermögenswirksamer Leistungen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 41.704
Vermögenswirksame Leistungen – Anzeigepflichten des Kreditinstituts nach §8 VermBDV bei schädlicher Verfügung (nach amtlich vorgeschriebenem Vordruck). . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 41.708
Tresor, Schließfach, Schrankfach, Verwahrstücke
Anmietung eines Schrankfaches mit Kontrollkarte . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 40.975
Bedingungen für die Vermietung von Schrankfächern/Annahme von Verwahrstücken . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 40.970
Einlieferungsschein für Verwahrstücke . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 40.978
Empfangsbestätigung Tag-/Nachttresor mit Bedingungen. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 40.960
Schrankfach-Benutzungskarte 4 . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 40.974
Schrankfach-Vollmacht und Schrankfach-Vollmacht für den Todesfall . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 40.971
Vollmacht für Verwahrstücke . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 40.979
Einlagensicherung
Hinweis zum Umfang der Einlagensicherung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 40.221
Hinweis zum Umfang der Einlagensicherung (für bestimmte in Deutschland ansässige Zweigniederlassungen von Kreditinstituten aus Staaten des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 40.021
Hinweis zum Umfang der Einlagensicherung ENGLISCH analog 40.221 . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 40.521
Hinweis zum Umfang der Einlagensicherung ENGLISCH analog 40.021 . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 40.051
Sparverkehr
Freistellungsauftrag für Kapitalerträge und Antrag auf ehegattenübergreifende Verlustrechnung41.563 Freistellungsauftrag (gemeinschaftliche Veranlagung/Einzelveranlagung) – amtliches Muster ab sofort Version 08/13Neu seit 2010: Freistellungsaufträge können nur noch mit Wirkung zum Kalenderjahresende widerrufen oder befristet werden. Eine Herab-setzung bis zu dem im laufenden Kalenderjahr bereits ausgenutzten Betrag ist jedoch zulässig. Wie schon seit 2009 ist die Beschränkung des Freistellungsauftrages auf einzelne Konten oder Depots beim selben Institut nicht möglich.Der Freistellungsauftrag für Kapitalerträge beinhaltet seit 2010 gleichzeitig einen Antrag auf ehegattenübergreifende Verlust-verrechnung. Für die – seit dem Kalenderjahr 2010 mögliche – ehegattenübergreifende Verlustverrechnung ist Voraussetzung, dass es sich um zusammen veranlagte Ehegatten handelt, die gegenüber dem Kreditinstitut einen gemeinsamen Freistellungs- auftrag erteilt haben. Erteilen Eheleute einen gemeinsamen Freistellungsauftrag, haben die Kreditinstitute die übergreifende Verlustverrechnung durchzuführen. Ehegatten können auch einen gemeinsamen Freistellungsauftrag über 0 € erteilen. Dies ist erforderlich, wenn Ehegatten eine übergreifende Verlustverrechnung vom Kreditinstitut durchführen lassen möchten, ihr gemeinsames Freistellungsvolumen aber schon bei einem anderen Institut ausgeschöpft haben.Neu seit 2011:Der Vordruck enthält zusätzliche Felder zur Erfassung der steuerlichen Identifikationsnummer sowohl für den Antragsteller als auch ggf. für den Ehegatten. Neu in 2013: Die einkommensteuerliche Gleichstellung von gleichgeschlechtlichen Lebenspartnern mit Ehegatten findet ihren Niederschlag im „Gesetz zur Änderung des Einkommensteuergesetzes in Umsetzung der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes vom 7. Mai 2013“ (Bundesgesetzblatt I 2013, Seite 2397) und ist am 19. Juli 2013 in Kraft getreten. Dies führt im Freistellungs-auftrag zu redaktionellen Anpassungen bzw. Ergänzungen bei der formalen Bezeichnung der Antragssteller.
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10BVForms® online – das elektronische Vordruck-Programm +++ BVForms® online – das elektronische Vordruck-Programm Infos unter: Bank-Verlag GmbH +++ Wendelinstraße 1 +++ 50933 Köln 0221 / 5490 - 427 / 161 / 124
Preis- und Leistungsverzeichnis/Preisaushang
Preisaushang . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 40.950
Preis- und Leistungsverzeichnis . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 40.954
Auslegemappe mit dem Preis- und Leistungsverzeichnis (Info siehe Seite 20). . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 40.104
Rechtsgutachten für Sicherheitenverträge
Sicherungsvereinbarung für eine Grundschuld . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 00.004
Bestellung von Grundschulden . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 00.005
Bürgschaft . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 00.006
Import-/Exportfinanzierung. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 00.007
Vordruck zur Einlagensicherung in zwei Versionen Der Vordruck „Hinweis zum Umfang der Einlagensicherung“ steht in zwei Versionen zur Verfügung:Vordruck 40.221 gilt für alle Kreditinstitute, die das Einlagengeschäft, das Finanzkommissionsgeschäft oder das Emissions-geschäft betreiben und die sowohl dem Einlagensicherungsfonds des Bundesverbandes deutscher Banken als auch der – nach dem Einlagensicherungs- und Anlegerentschädigungsgesetz (EAEG) eingerichteten – Entschädigungseinrichtung deutscher Banken GmbH angeschlossen sind.Vordruck 40.021 ist zu verwenden von unselbständigen Zweigniederlassungen aus dem Europäischen Wirtschaftsraum (EWR), die am Einlagensicherungsfonds des Bundesverbandes deutscher Banken mitwirken und bei denen die gesetzliche Grundsicherung ihrer Einlagen über ihr Heimatland erfolgt. Einhergehend mit den Mitte Oktober 2011 beschlossenen Änderungen zum Statut des Einlagensicherungsfonds des Bun-desverbandes deutscher Banken e.V. und der parallelen Änderung von Nummer 20 Absatz 1 AGB-Banken sind auch diese Vordrucke entsprechend angepasst worden.
Änderungen im Preis- und LeistungsverzeichnisDas mit Umsetzung der EU-Zahlungsdiensterichtlinie zum 31. Oktober 2009 umfangreich geänderte Preis- und Leistungsver-zeichnis hat seit Anfang 2012 weitere Anpassungen erfahren:Gleich zum Jahresbeginn trat die neue Frist für SEPA-Überweisungen von bis dato 2 Geschäftstagen auf 1 Geschäftstag in Kraft (Änderung auf Seite 12 des PLV). Einhergehend mit der Verkündung der SEPA-Migrationsverordnung Ende März 2012 im EU-Amtsblatt gilt das Preisgleichheits-gebot in Artikel 3 Absatz 1 der EU-Verordnung 924/2009 („EU-Preisverordnung“) auch für Euro-Zahlungen über 50.000 € (siehe auch BdB-Info Nr. 5, März 2012). Ausgetauscht wurden die Seiten 13 und 15, entfallen ist hier die Vorbelegung „Überweisung über .... Euro“ in der Tabelle „Überweisungsmodalitäten“.Mit Inkrafttreten der neuen Lastschriftbedingungen am 9. Juli 2012 wurde auch die optionale Preisklausel für die Unterrichtung über die berechtigte Ablehnung der Einlösung einer Einzugsermächtigungslastschrift wirksam. Diese neue Preisposition ist nunmehr im Preis- und Leistungsverzeichnis (40.954) auf den Seiten 19 und 20 abgebildet (Kapitel B, Abschnitt III. Zahlungen aus Lastschriften). Und schließlich: Die gesetzlichen Vorgaben der SEPA-Verordnung sowie des SEPA-Begleitgesetzes haben zum 1. Februar 2014 erneut zu weitreichenden Änderungen auch im Preis- und Leistungsverzeichnis. Betroffen ist das Kapitel B; hier einzelne Positionen zum Überweisungs- und Lastschriftverkehr u.a. Wegfall der Preispositionen für das Abbuchungsauftragslastschrift-verfahren.
Mit Urteil vom 13. Mai 2014 hat der XI. BGH-Zivilsenat die AGB-rechtliche Vereinbarung eines laufzeitunabhängigen Entgeltes im Zusammenhang mit dem Abschluss eines Verbraucherdarlehensvertrages für unwirksam erklärt. (Siehe auch BdB-Info 2014/00172 vom 13. Mai 2014). Sowohl im Preisaushang sowie im Preis- und Leistungsverzeichnis wurden die enthaltenen Preispositionen für den Eintrag eines Bearbeitungsentgeltes bei Privatkrediten entfernt.
Preis- und Leistungsverzeichnis
Stand: 3. Quartal 2015
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Zertifizierung der Sicherheiten-Vordrucke nach CRR ab Januar 2014Die Verordnung (EU) Nr. 575/2013 über Aufsichtsanforderungen an Kreditinstitute und Wertpapierfirmen (Capital Requirements Regulation – CRR) sowie die Richtlinie 2013/36/EU über den Zugang zur Tätigkeit von Kreditinstituten und die Beaufsichtigung von Kreditinstituten und Wertpapierfirmen (Capital Requirements Directive – CRD IV) gelten seit 1. Januar 2014. Die Verord-nung hat weitreichende Auswirkungen auf die Kreditsicherungspraxis, sofern Banken Kreditsicherheiten zur Eigenkapitalminderung einsetzen. Bisher war dieser Themenkomplex in Umsetzung der Bankenrichtlinie in der Solvabilitätsverordnung ge-regelt, insbesondere in den §§ 154 ff. SolvV, dem Kapitel 5 der Solvabilitätsverordnung (siehe auch BdBInfo vom 4. November 2013).Nach § 194 Abs. 1 CRR müssen Kreditinstitute, die ihre bei der Kreditvergabe hereingenommenen Sicherheiten eigenkapital-mindernd anrechnen lassen, seit 1. Januar 2014 zudem die jederzeitige Wirksamkeit und Durchsetzbarkeit dieser Sicherheit durch ein Rechtsgutachten belegen. Dieses Rechtsgutachten muss von einem unabhängigen Sachverständigen erstellt und schriftlich begründet sein.Der BankVerlag, der seit über 30 Jahren in enger Zusammenarbeit mit dem Bundesverband deutscher Banken (BdB) ein um-fangreiches Formularprogramm aufgebaut hat, stellt seit Jahresbeginn 2014 für die standardisierten Kreditsicherungsverträge auch entsprechende Rechtsgutachten zur Verfügung. Unabhängiger Gutachter ist der BdBArbeitskreis Kredit und Kreditsicherungsrecht, der parallel zur Vordruckentwicklung die regelmäßige Begutachtung auf Wirksamkeit und Durchsetzbarkeit der zur Verwendung empfohlenen Vertragswerke – gegliedert nach übergeordneter Art der Sicherheiten – durchführt und in einem Zertifikat bescheinigt.
Rechtsgutachten
Seit 1. Januar 2014 bietet der BankVerlag über sein Formularprogramm BVForms® online Rechtsgutachten zu den nachfol-gend genannten Sicherheiten: Sicherungsvereinbarung für eine Grundschuld, Bestellung von Grundschulden; Bürgschaft; Import/Exportfinanzierung; Sicherungsübereignung; Sicherungszession; Verpfändung von Rechten; Verpfändung von beweg-lichen Sachen.Wichtiger Hinweis: Das jeweilige Rechtsgutachten bezieht sich dabei ausschließlich auf die im Gutachten aufgeführten Kredit-sicherheitenFormularverträge aus dem Programm der BankVerlag GmbH in der jeweils aktuellen gültigen Fassung.
Kreditsicherheiten
Sicherungsübereignung. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 00.008
Sicherungszession . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 00.009
Verpfändung von Rechten . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 00.010
Verpfändung von beweglichen Sachen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 00.011
Grundpfandrecht
Abtretung einer Grundschuld an die Bank . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 42.112
Abtretung einer Grundschuld durch die Bank . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 42.125
Anschreiben an den Notar wegen Bestellung einer vollstreckbaren Grundschuld. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 42.111
Anzeige über die Abtretung des Anspruchs auf Rückgewähr von Grundschulden . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 42.113
Stand: 3. Quartal 2015
12BVForms® online – das elektronische Vordruck-Programm +++ BVForms® online – das elektronische Vordruck-Programm Infos unter: Bank-Verlag GmbH +++ Wendelinstraße 1 +++ 50933 Köln 0221 / 5490 - 427 / 161 / 124
Auftrag zur Freigabe von Grundsicherheiten. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 42.128
Bestellung einer Briefgrundschuld. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 42.108
Bestellung einer Buchgrundschuld . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 42.107
Bestellung einer Eigentümer-Briefgrundschuld . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 42.109
Bestellung einer Grundschuld ohne Vollstreckungsunterwerfung. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 42.129
Einwilligung zur Übermittlung von Daten an die SCHUFA (grundpfandrechtl. gesicherter Kredit). . . . . . . . . . . . 40.405
Grundstücksbelastung – Anmeldung und Versicherungsbestätigung zur Gebäudefeuerversicherung bei Bestehen einer Zeitwert- und Neuwertversicherung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 42.137
Grundstücksbelastung – Anmeldung und Anmeldebestätigung zur Versicherung mit Wiederherstellungsklausel (ausgenommen Gebäudefeuerversicherung) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 42.139
Löschungsbewilligung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 42.117
Negativerklärung mit Grundschuldbestellungsverpflichtung. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 42.120
Pfandentlassung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 42.119
Rangrücktritt . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 42.116
Sicherungsschein für Kreditgeber/Leasinggeber . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 42.140
Sicherungsvereinbarung für eine Grundschuld mit Abtretung der Rückgewähransprüche . . . . . . . . . . . . . . . . . 42.106
Sicherungsvereinbarung für eine Grundschuld mit Abtretung der Rückgewähransprüche(mehrere Sicherungsgeber) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 42.105
Teilabtretung einer Grundschuld durch die Bank . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 42.127
Verpfändung des Anspruchs auf Auflassung und Abtretung der Ansprüche aus dem Kaufvertrag . . . . . . . . . . 42.114
Verpfändung des Anspruchs aus der Auflassung (des Anwartschaftsrechts) und Abtretung der Ansprüche aus dem Kaufvertrag. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 42.115
Bürgschaft
Anzahlungsbürgschaft . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 42.173
Auftrag zur Erstellung einer Bürgschaft/Bürgschaft auf erstes Anfordern oder einer Garantie. . . . . . . . . . . . . . . 42.171
Bauhandwerkerbürgschaft. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 42.175
Bestätigung der Bürgschaftsübernahme . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 42.143
Einkommens- und Vermögensangaben des Bürgen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 42.147
Einwilligung zur Übermittlung von Daten an die SCHUFA (Bürgschaft) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 40.402
Kreditsicherheiten
Stand: 3. Quartal 2015
13BVForms® online – das elektronische Vordruck-Programm +++ BVForms® online – das elektronische Vordruck-Programm Infos unter: Bank-Verlag GmbH +++ Wendelinstraße 1 +++ 50933 Köln 0221 / 5490 - 427 / 161 / 124
Einwilligung zur Übermittlung von Daten an die SCHUFA (Kreditantrag) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 40.403
Entlassung aus der Bürgschaft . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 42.144
Vertragserfüllungsbürgschaft . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 42.174
Finanzierungsbestätigung (für Fertighaushersteller) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 42.134
Finanzierungsbestätigung (für Fertighaushersteller) mit Bürgschaftserklärung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 42.135
Kreditauftrag. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 42.104
Selbstschuldnerische Höchstbetragsbürgschaft zur Sicherung bestimmter Forderungen der Bank. . . . . . . . . . 42.145
Sicherungsübereignung
Antrag auf Ausstellung eines Kraftfahrzeug-Sicherungsscheins (Kreditgeber) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 42.263
Antrag auf Ausstellung eines Kraftfahrzeug-Sicherungsscheins (Leasinggeber) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 42.265
Anlage zum Sicherungsübereignungsvertrags – Aufstellung des Sicherungsgutes . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 42.259
Bericht über Warenprüfung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 42.264
Bericht über die Prüfung von Maschinen/Geschäftseinrichtung/Mobiliar . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 42.266
Anlage zum Prüfungsbericht (Waren/Maschinen/Geschäftseinrichtung/Mobiliar) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 42.267
Exportfinanzierung (Einzelvertrag) mit Sicherheitenbestellung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 44.170
Exportfinanzierung (Mantelvertrag) für die Bevorschussung von Exportinkassodokumenten mit Sicherheitenbestellung. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 44.171
Importfinanzierung (Einzelvertrag) mit Sicherheitenbestellung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 44.168
Importfinanzierung (Mantelvertrag) mit Sicherheitenbestellung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 44.169
Kraftfahrzeug-Sicherungsübereignungsvertrag. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 42.261
Raumsicherungsübereignungsvertrag . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 42.254
Raumsicherungsübereignungsvertrag mit engem Sicherungszweck. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 42.255
Sicherungsübereignung einzelner Sachen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 42.252
Sicherungsübereignungsvertrag: Anlage Aufstellung des Sicherungsgutes . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 42.259
Verpfändung
Anzeige über die Verpfändung von Sparguthaben, Sparbriefen, Festgeldern, Wertpapieren . . . . . . . . . . . . . . . 42.282
Verpfändung beweglicher Sachen. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 42.271
Verpfändung von Spargutgaben, Sparbriefen, Festgeldern, Wertpapieren . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 42.280
Verpfändung von Spargutgaben, Sparbriefen, Festgeldern, Wertpapieren, die bei einem anderen Kreditinstitut unterhalten werden . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 42.281
Zession
Abtretung der Ansprüche gegen die Kassenärztliche Vereinigung/ Kassenzahnärztliche Vereinigung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 42.408
Abtretungsanzeigen an die Kassenärztliche Vereinigung/Kassenzahnärztliche Vereinigung . . . . . . . . . . . . . . . 42.409
Abtretung einzelner Forderungen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 42.404
Abtretung einzelner Forderungen mit sofortiger Offenlegung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 42.422
Abtretung von Forderungen aus Miet- und Pachtverträgen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 42.410
Abtretung von Ansprüchen auf Arbeitseinkommen und Sozialleistungen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 42.405
Bürgschaft/ Widerrufsbelehrung
Kreditsicherheiten
Stand: 3. Quartal 2015
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Abtretung von Ansprüchen aus einem Bausparvertrag (Zwischenfinanzierung von Bauvorhaben) mit Abtretung von Grundschulden . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 42.407
Abtretung von Lebensversicherungsansprüchen mit weitem Sicherungszweck . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 42.429
Abtretung von Lebensversicherungsansprüchen mit engem Sicherungszweck . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 42.430
Abtretung von Lebensversicherungsansprüchen mit engem Sicherungszweck (Betragsmäßig begrenzt) . . . . . 42.431
Abtretung von Lebensversicherungsansprüchen für den Todesfall . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 42.432
Abtretung/Verpfändung von Lohnsteuerjahresausgleich mit Anzeige an Finanzamt . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 42.287
Anzeige des Zedenten bei Forderungsabtretungen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 42.423
Anzeige über die Abtretung von Ansprüchen aus einem Arbeitseinkommen/Sozialleistungen . . . . . . . . . . . . . . 42.406
Anzeige über die Abtretung von Ansprüchen aus einem Bausparvertrag . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 42.412
Anzeige nach § 29 Abs.1 EstDV (Anzeigepflichten bei Versicherungsverträge) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 42.180
Anzeige über die Abtretung von Lebensversicherungsansprüchen an die Versicherung . . . . . . . . . . . . . . . . . . 42.436
Anzeige über die Abtretung von Lebensversicherungsansprüchen (Rückabtretungsanzeige) . . . . . . . . . . . . . . 42.437
Bestandsliste zum Mantelzessions-/Globalzessionsvertrag . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 42.435
Einholung einer Abtretungsbestätigung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 42.425
Forderungsaufstellung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 42.417
Globalzessionsvertrag . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 42.401
Globalzessionsvertrag mit engem Sicherungszweck . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 42.403
Mantelzessionsvertrag . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 42.402
Offenlegung einer Globalzession. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 42.426
Offenlegung Abtretung von Bezügen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 42.355
Zessionsliste zum Mantelvertrag . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 42.434
Widerrufsbelehrung Widerrufsbelehrung bei Kontoeröffnung* im Fernabsatz (*inkl. Vereinbarung Zahlungsdiensterahmenvertrag, „GeldKarte“-System und geduldete Überziehung) . . . . . 42.158
Widerrufsbelehrung für Verbraucherkreditverträge, die keinem verbraucherkreditvertragsrechtlichen Widerrufsrecht nach § 495 BGB unterliegen (z.B. Förderdarlehen) im Fernabsatz oder außerhalb von Geschäftsräumen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 42.159
Widerrufsbelehrung nach Art. 246 Anlage 1 EGBGB bei (im Fernabsatz oder außerhalb von Geschäftsräumen) hereingenommenen Sicherheiten . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 42.150
Kreditsicherheiten
Stand: 3. Quartal 2015
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Kredit und Kreditsicherheiten
Umsetzung der EU-Verbraucherkreditrichtlinie (2010) und Verbraucherrechterichtlinie (2014)
Seit Umsetzung der EU-Verbraucherkreditrichtlinie in deutsches Recht und dem einhergehenden Gesetz zur Schaffung von Musterwiderrufsinformationen für Verbraucherdarlehensverträge im Sommer 2010 bietet die Bank-Verlag GmbH im Rahmen ihres Vordruckprogramms neben den Standardformularen zur Widerrufsbelehrung (auf Basis der gesetzlichen Gestaltungshin-weise nach dem Muster in Artikel 246 Anlage 1 EGBGB) auch eine Reihe von Widerrufsinformationen (gemäß Artikel 247 Anlage 6 EGBGB) zur Integration in den jeweiligen Verbraucherkreditvertrag bzw. in die entsprechenden vorvertraglichen Informationen. Außerhalb der verbraucherkreditvertragsrechtlichen Widerrufsinformation nach Art. 247 Anlage 6 EGBGB, also z. B. im Bereich des Fernabsatzrechts, ist eine gesetzliche „Widerrufsbelehrung“ nach Maßgabe des gesetzlichen Musters in Art. 246 Anlage 1 EGBGB zu erteilen. Durch das „Gesetz zur Anpassung der Vorschriften über den Wertersatz bei Widerruf von Fernabsatzverträgen und über ver-bundene Verträge“, das im August 2011 in Kraft getreten ist, waren in den „gesetzlichen Gestaltungshinweisen“ dieser Muster umfangreiche Modifikationen vorgenommen worden, die sich auch auf die Widerrufsbelehrungen/-informationen im Programm der Bank-Verlag GmbH ausgewirkt hatten.Mit Inkrafttreten des „Gesetzes zur Umsetzung der Verbraucherrechterichtlinie und zur Änderung der Regelung der Wohnungs-vermittlung“ wurden am 13. Juni 2014 weitere Anpassungen des 3. Corrigendums zur Verbraucherkreditrichtlinie umgesetzt.Betroffen von kleineren Änderungen sind in diesem Zusammenhang die Vorlagen zur Erteilung von Vorvertraglichen Informa-tionen gemäß der „Europäischen Standardinformationen für Verbraucherkredite (bislang Art. 247 § 2 Anlage 3 bis 5 EGBGB; nunmehr Art. 247 § 2 Anlage 4 bis 6 EGBGB) sowie die dem BdB-Leitfaden angehängten Muster 1 bis 7 für die Erteilung von Widerrufsinformationen und Muster 8, 9 und 10 für die Erteilung von Widerrufsbelehrungen.
Vorvertragliche InformationspflichtenVorvertragliche Informationspflichten nach Vorlage der im Bundesgesetzblatt vom 3. August 2009 abgebildeten Grundmuster der• Anlage 4 (zu Artikel 247 § 2) „Europäische Standardinformationen für Verbraucherkredite“• Anlage 5 (zu Artikel 247 § 2) „Europäische Verbraucherkreditinformationen bei Überziehungskrediten“• Anlage 6 (zu Artikel 247 § 2) „Europäisches Standardisiertes Merkblatt für Immobiliardarlehensverträge“
WiderrufsinformationenDas Widerrufsrecht bei Verbraucherdarlehensverträgen (nach § 495 BGB) sieht vor, an die Stelle der Widerrufsbelehrung eine vertragliche Pflichtangabe über das Widerrufsrecht, die sogenannten „Widerrufsinformationen“, in den eigentlichen Darlehens-vertrag zu integrieren. Am 29. Juli 2010 war das „Gesetz zur Einführung einer Musterwiderrufsinformation für Verbraucherdar-lehensverträge, zur Änderung der Vorschriften über das Widerrufsrecht bei Verbraucherdarlehensverträgen und zur Änderung des Darlehensvermittlerrechts“ im Bundesgesetzblatt veröffentlicht worden und einen Tag später in Kraft getreten. Allerdings gibt es darin kein einheitliches, standardisiertes (Formular-)Muster, da je nach widerrufsrelevanter Fallgestaltung (z.B. ein grundpfandrechtlich oder ein nicht grundpfandrechtlich gesicherter Verbraucherdarlehensvertrag, ein einfacher oder ein „verbundener Vertrag“ etc.) jeweils unterschiedliche Formulierungsvarianten zu kombinieren sind. Kreditinstitute müssen in der Praxis also mit mehreren verschiedenen Vertragsklauseln zur „Widerrufsinformation“ arbeiten. Zur Erleichterung der Umsetzung sind in den BdB-Gremien seinerzeit für verschiedene, in der Praxis häufiger anzutreffende Geschäftsvarianten insgesamt neun Mustertexte für eine „Widerrufsinformation“ entwickelt worden. Hinweis: Die o.g. Unterlagen inklusive des aktuellen BdB-Leitfadens stehen ausschließlich den Kunden der Formularplattform BVForms® online zur Verfügung.
WiderrufsbelehrungFür Verbraucherkreditverträge, die keinem verbraucherkreditvertragsrechtlichen Widerrufsrecht unterliegen (z. B. Förderdar-lehen, eingeräumte Überziehung), die aber in einer speziellen Geschäftssituation abgeschlossen werden (außerhalb von Geschäftsräumen oder Fernabsatz), ist weiterhin eine Widerrufsbelehrung zu erteilen. Hier gilt das gesetzliche Muster auf Basis der Gestaltungshinweise in Art. 246b Anlage 3 EGBGB-neu. Diese „Widerrufsbelehrung“ kann auch weiterhin separat, also auf einem gesonderten Formular, gegenüber dem Verbraucher erteilt werden. Die Bank-Verlag GmbH hält dafür zwei Widerrufsbe-lehrungen im Programm vor.Ergänzt wird das Angebot durch eine (separate) Widerrufsbelehrung bei Bestellung einer Sicherheit durch einen Sicherungs-geber außerhalb von Geschäftsräumen und im Fernabsatz.
(Siehe dazu auch BdB-Info vom 17. Mai und 21. Juli 2010, vom 30. Mai 2011 und vom 19. Juni 2012 sowie neu: BdB-Info 2013/00400 vom 28.10.2013 und 2014/00114 vom 31. März 2014.)
Stand: 3. Quartal 2015
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Vorvertragliche Informationen für Sicherheitenverträge
Abtretung der Ansprüche aus einem Bausparvertrag . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 00.051
Abtretung einer Einzelforderung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 00.052
Abtretung der Ansprüche aus einer Kapitallebensversicherung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 00.053
Lohnzession . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 00.054
Abtretung der Ansprüche aus einer Risikolebensversicherung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 00.055
Abtretung von Miet- und Pachtforderungen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 00.056
Erteilung eines Avalauftrages . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 00.057
Bürgschaft . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 00.058
Sicherungsübereignung eines KFZ . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 00.059
Sicherungsvereinbarung zu einer Grundschuld mit Abtretung der Rückgewähransprüche und Übernahme der persönlichen Haftung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 00.060
Verpfändung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 00.061
Kredit und Kreditsicherheiten
NEU: Vorvertragliche Informationen (VVI) für Verträge mit Verbrauchern über Finanzdienstleistungen, die im Fernabsatz oder außerhalb von Geschäftsräumen abgeschlossenen werdenDie neuen gesetzlichen Vorgaben im Zusammenhang mit der Verbraucherrechterichtlinie sehen darüber hinaus auch neue vorvertragliche Informationspflichten für Verträge mit Verbrauchern über Finanzdienstleistungen vor, so sie denn im Fernabsatz oder außerhalb von Geschäftsräumen abgeschlossen werden. Anders als im Verbraucherkreditbereich gibt es dabei keine gesetzlichen Vorgaben für den Aufbau dieser VVI, wohl aber gelten gesetzliche Gestaltungshinweise für die Erteilung einer Widerrufsbelehrung (gemäß Art. 246b EGBGB-neu). In den Arbeitskrei-sen des Bundesverbandes deutscher Banken wurde daher ein neutrales Muster erarbeitet, das in Form eines tabellarischen Rasters die Informationspflichten auflistet, die bei Verträgen über Finanzdienstleistungen gegenüber Verbrauchern (im Fernab-satz oder außerhalb von Geschäftsräumen) erbracht werden müssen – siehe auch BdB-Info 2014/00114 vom 31. März 2014.
Aufbauend auf diesem neutralen Muster stellt der Bank-Verlag insgesamt elf Muster-VVI für gängige Geschäftsvorfälle im Zu-sammenhang mit dem Abschluss von Kreditsicherheitenverträgen im Fernabsatz oder außerhalb von Geschäftsräumen bereit.Diese Muster stehen sowohl als word-Vorlage als auch im Format PDF bereit, wobei das PDF-Dokument umfangreiche Erläute-rungen und Ausfüllhinweise für den Formularanwender enthält, die nicht für den Kunden bestimmt sind. Diese wurden aus der word-Vorlage bereits weitestgehend entfernt.
Stand: 3. Quartal 2015
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Wertpapier- und Finanztermingeschäft
Angaben nach § 31 Abs. 4 und 5 WpHG (nach gesetzl. Vorgaben) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 43.050
Anhang für Deckungsgeschäfte – Banken – Schiffspfandbriefe. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 44.041
Anhang für Deckungsgeschäfte – Banken – Hypothekenpfandbriefe . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 44.043
Anhang für Deckungsgeschäfte – Banken – Öffentliche Pfandbriefe . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 44.045
Anhang für Deckungsgeschäfte – Vertragspartner – Schiffspfandbriefe . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 44.042
Anhang für Deckungsgeschäfte – Vertragspartner – Hypothekenpfandbriefe . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 44.044
Anhang für Deckungsgeschäfte – Vertragspartner – Öffentliche Pfandbriefe . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 44.046
Anhang für Devisengeschäfte/Optionen auf Devisengeschäfte . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 44.016
Anhang für Devisengeschäfte/Optionen auf Devisengeschäfte ENGLISCH. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 44.516
Anhang für Emissionsrechte zum Rahmenvertrag für Finanztermingeschäfte . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 44.031
Anhang für Rohwarengeschäfte zum Rahmenvertrag für Finanztermingeschäfte . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 44.024
Anhang für Rohwarengeschäfte zum Rahmenvertrag für Finanztermingeschäfte ENGLISCH . . . . . . . . . . . . . . 44.524
Anhang zu der Clearing-Rahmenvereinbarung („Rahmenvereinbarung“)für das Clearing von Derivaten über LCH.Clearnet Limited. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 44.039Anhang zu der Clearing-Rahmenvereinbarung („Rahmenvereinbarung“)für das Clearing von Derivaten über LCH.Clearnet Limited ENGLISCH . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 44.539Anhang zu der Clearing-Rahmenvereinbarung („Rahmenvereinbarung“) für das Clearing von Kontrakten über die Eurex Clearing AG auf der Grundlage der Individual-Clearingmodell-Bestimmungen. . . . . . . . . . . . . . 44.047
Anhang zu der Clearing-Rahmenvereinbarung („Rahmenvereinbarung“) für das Clearing von Kontrakten über die Eurex Clearing AG auf der Grundlage der Individual-Clearingmodell-Bestimmungen ENGLISCH . . . . 44.547
Anhang für Wertpapierderivate zum Rahmenvertrag für Finanztermingeschäfte . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 44.032
Anhang Rahmenvertrag Wertpapierdarlehen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 43.035
Anhang über die vorzeitige Erfüllung durch Ausgleichszahlungen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 44.019
Anhang über die vorzeitige Erfüllung durch Ausgleichszahlungen ENGLISCH . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 44.519
Besicherungsanhang zum Rahmenvertrag für Finanztermingeschäfte . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 44.020
Besicherungsanhang zum Rahmenvertrag für Finanztermingeschäfte ENGLISCH . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 44.520
Clearing-Anhang zu dem oben genannten Rahmenvertrag für Finanztermingeschäfte („Rahmenvertrag“) . . . . 44.038 Clearing-Anhang zu dem oben genannten Rahmenvertrag für Finanztermingeschäfte („Rahmenvertrag“) ENGLISCH . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 44.538
Clearing-Rahmenvereinbarung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 44.037
Clearing-Rahmenvereinbarung ENGLISCH. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 44.537
Effekteneinlieferung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 43.201
EMIR-Anhang . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 44.040EMIR-Anhang ENGLISCH . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 44.540Hauptversammlung Einzelvollmacht . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 43.521
Individualvereinbarung zum Besicherungsanhang . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 44.021
Individualvereinbarung zum Besicherungsanhang ENGLISCH . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 44.521
KAGB-Anhang zu dem oben genannten Rahmenvertrag für Wertpapierdarlehen („Rahmenvertrag“) . . . . . . . . 43.036
Mantelvereinbarung für Finanzgeschäfte mit Kapitalanlagegesellschaften . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 44.029
Wertpapier-/Finanztermingeschäft
Stand: 3. Quartal 2015
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Mantelvereinbarung für Finanzgeschäfte mit luxemburgischen Investmentfonds . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 44.033 und luxemburgischen Investmentaktiengesellschaften
Mantelvereinbarung für Finanzgeschäfte mit luxemburgischen Investmentaktiengesellschaften . . . . . . . . . . . . 44.034
Mantelvereinbarung für Finanzgeschäfte mit luxemburgischen Investmentfonds . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 44.035
Anhang zur Mantelvereinbarung für Finanzgeschäfte mit luxemburgischen Investmentfonds . . . . . . . . . . . . . . 44.036 (erlaubt die Erweiterung des Anwendungsbereichs auf Finanztermingeschäfte mit Investmentaktiengesellschaften)
Protokollierung der Anlageberatung nach dem Wertpapierhandelsgesetz (WpHG) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 43.052
Rahmenvereinbarung über Geschäfte in Finanzinstrumenten (ergänzend zur Konto-/Depoteröffnung) . . . . . . . 43.220
Rahmenvereinbarung zum Abschluss von Termingeschäften . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 43.010
Rahmenvereinbarung zum Abschluss von Termingeschäften ENGLISCH . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 43.027
Rahmenvertrag für Finanztermingeschäfte . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 44.015
Rahmenvertrag für Wertpapierpensionsgeschäfte (Repos) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 44.018
Rahmenvertrag Wertpapierdarlehen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 43.034
Rückgabe von Anteilen an offenen Immobiliensondervermögen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 43.055
Sonderbedingungen für Wertpapiergeschäfte . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 43.002
Sonderbedingungen für Wertpapiergeschäfte (Special Conditions for Dealings in Securities) ENGLISCH . . . . 43.004
Sonderbedingungen für Termingeschäfte . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 43.005
Sonderbedingungen für Termingeschäfte (Special Conditions for Forward Trading) ENGLISCH . . . . . . . . . . . . 43.019
Vollmacht Termingeschäfte . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 43.029
Zusatzvereinbarung zum Rahmenvertrag für Finanztermingeschäfte. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 44.022
Zusatzvereinbarung zum Rahmenvertrag für Finanztermingeschäfte ENGLISCH . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 44.522
Neu in 2014/15
43.036 KAGB-Anhang zum Rahmenvertrag für Wertpapierdarlehen („Rahmenvertrag“)Neuer KAGB-Anhang zum Rahmenvertrag für Wertpapierdarlehen zur Umsetzung der besonderen Anforderungen aus dem KAGB (Kapitalanlagegesetzbuch) und der Derivateverordnung an Wertpapierdarlehen und ersetzt somit funktional die bishe-rige Nr. 7 der Mantelvereinbarung für Finanzgeschäfte mit Kapitalanlagegesellschaften (siehe BdB-Info 2014/00201).
44.047 EUREX-Anhang zur Clearing-Rahmenvereinbarung Neuer Anhang zu der Clearing-Rahmenvereinbarung („Rahmenvereinbarung“) für das Clearing von Kontrakten über die Eurex Clearing AG im Rahmen der Individual-Clearingmodell-Bestimmungen (siehe BdB-Info 2014/00111).
44.038 Clearing-Anhang zu dem oben genannten Rahmenvertrag für Finanztermingeschäfte („Rahmenvertrag“) und Version ENGLISCH (44.538)Überarbeitung im März 2015: Wegfall einzelner Begriffsdefinitionen sowie Umbenennung des Titels – Vorversion: Anhang für über zentrale Gegenparteien abzuwickelnde Finanztermingeschäfte zu dem oben genannten Rahmen-vertrag für Finanztermingeschäfte („Rahmenvertrag“); siehe auch BdB-Info 2015/00071 vom 02. März 2015
Stand: 3. Quartal 2015
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Sonstiges
MasterCard-Kartenantrag mit Bedingung 4 8 . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 42.900
MasterCard Änderungsmitteilung 4 8 . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 42.907
MasterCard Sperrmeldung/Bonitätsänderung 4 8 . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 42.908
MasterCard Zahlungsreklamation 4 8 . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 42.909
MasterCard Umtauschantrag 4 8 . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 42.910
MasterCard Kündigung 4 8 . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 42.911
Auftrag zur Aushändigung einer Kundenkarte. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 45.409
Dauerauftrag/Vormerkung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 46.331
GA-/Maestro-Verfügung (Reklamationsschreiben) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 45.459
Karten-/ Onlinebanking-Versicherung Verlustanzeige und Schadensmeldung. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 45.208
Karten-/ Onlinebanking-Versicherung Verlustanzeige und Schadensmeldung Anlage zur Schadensmeldung. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 45.209
Rückgabe einer Automatenkarte mit anhängender Sperraufhebung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 45.447
Prüfauftrag (einer defekten Automatenkarte an die Prüfstelle) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 45.448
Schecksperre . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 45.143
Anforderung einer Scheckkopie oder eines Originalschecks . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 45.145
Anforderung einer Nichteinlösungserklärung bei der Deutschen Bundesbank . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 45.146
Information für Scheckeinreicher in Verbindung mit nicht eingelöstem ISE-Scheck mit Nichteinlösungserklärung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 45.147
Information für Scheckeinreicher in Verbindung mit nicht eingelöstem ISE-Scheck, wenn keine Nichteinlösungerklärung erstellt werden kann. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 45.148
Verpflichtungserklärung zur Herstellung/Verwendung neutraler Scheckvordrucke. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 46.165
Auftrag zur automatisierten Übermittlung von Geschäften von Mitarbeitern per SWIFT. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 48.257
Informationen über die Aufnahme in die Insiderliste . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 48.259
Verpflichtungserklärung auf das Datengeheimnis . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 48.256
Zahlungsauftrag im Außenwirtschaftsverkehr ohne Meldeteil 4 . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 44.128
Sonstiges
ÜberweisungsabkommenDas Überweisungsabkommen im Interbankenverkehr, das im Zuge des SEPA-Begleitgesetzes zum 2. April 2014 aufgehoben werden sollte, wurde aufgrund der EU-Vorgabe zur Verlägerung der Altverfahren bis August 2014 verlängert. Die Vordrucke im Zusammenhang mit dem im Interbankenverkehr erforderlichen Nachforschungsme-chanismus und Rückgabeprozess (46.611, 46.612, 46.613) wurden jetzt aus dem Programm.
Die gemäß Anlage des SEPA-Inlandsabkommens neuen Formulare für die Kommunikation im Interbanken-(SEPA-Überweisungs-)verkehr hatte der Bank-Verlag unter den Vordrucknummern 46.621, 46.622 und 46.623 bereits im Frühjahr 2014 parallel ins Programm aufgenommen (siehe Seite 7).
Stand: 3. Quartal 2015
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Aufzeichnungpflicht außerhalb bestehender Geschäftsbeziehung
Aufzeichnung gemäß GwG und KWG bei gelegentlichen Transaktionen außerhalb einer bestehenden Geschäftsbeziehung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 41.228Aufzeichnung gemäß GwG und KWG bei gelegentlichen Transaktionen außerhalb einer bestehenden Geschäftsbeziehung ENGLISCH. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 41.528
Auslegemappe
Auslegemappe mit den Allgemeinen Geschäftsbedingungen 4 . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 40.101
Auslegemappe mit dem Preis- und Leistungsverzeichnis 4. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 40.104
Sonstiges
Auslegemappe Geschäftsbedingungen und Preis- und LeistungsverzeichnisZur Einsichtnahme durch den Kunden direkt in den Geschäftsräumen der Bank bietet der Bank-Verlag repräsentative Auslege-mappen sowohl für die allgemeinen Geschäfts- und Sonderbedingungen als auch für das Preis- und Leistungsverzeichnis. Die Auslegemappen verfügen jeweils im Innenteil über Klarsichthüllen, die hier einzufügenden Inhaltsseiten sind in anspre-chendem Layout gesetzt und auf hochwertigem Papier gedruckt.
Zur Auslegemappe „Geschäftsbedingungen“ gehören derzeit neben der Inhaltsübersicht folgende Bedingungswerke:• Allgemeine Geschäftsbedingungen; • Bedingungen für den Scheckverkehr; • Bedingungen für die girocard; • Bedingungen für Sparkonten; • Bedingungen für den Überweisungsverkehr; • Sonderbedingungen für Wertpapiergeschäfte; • Sonderbedingungen Termingeschäfte; • Bedingungen für Zahlungen mittels Lastschrift im Einzugsermächtigungsverfahren; (eingeschränkt auf ELV)• Bedingungen für Zahlungen mittels Lastschrift im SEPA-Basislastschriftverfahren; • Bedingungen für die Annahme von Verwahrstücken; • Bedingungen für die Vermietung von Schrankfächern; • Geschäftsbedingungen für Anderkonten und Anderdepots von Rechtsanwälten, Notaren, Angehörigen der öffentlich
bestellten wirtschaftsprüfenden und wirtschafts- und steuerberatenden Berufe und Patentanwälte;
Das Preis- und Leistungsverzeichnis umfasst analog zur elektronischen Fassung seit 2011 insgesamt 37 Seiten (19 Blatt) (siehe auch Hinweise auf Seite 10).
Stand: 3. Quartal 2015
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Vordrucke in englischer Sprache
AGB (mit Disclaimer) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 40.001
AGB (ohne Disclaimer) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 40.011
Bedingungen für den Lastschrifteinzug (Lastschriftinkassoverfahren) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 46.501
Vereinbarung über den Einzug von Forderungen durch Lastschriften . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 46.500
Bedingungen für Zahlungen mittels Lastschrift im Einzugsermächtigungsverfahren . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 48.505
Bedingungen für Zahlungen mittels Lastschrift im SEPA-Lastschriftverfahren (SEPA-Basislastschrift) . . . . . . . . 48.507
Bedingungen für Zahlungen mittels Lastschrift im SEPA-Firmenlastschriftverfahren (SEPA-Firmenlastschrift) . . 48.508
Bedingungen für den Überweisungsverkehr . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 48.501
Sonderbedingungen für Wertpapiergeschäfte . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 43.004
Sonderbedingungen für Termingeschäfte . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 43.019
Eröffnung von Einzelkonten/Einzeldepots . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 40.520dazu: Weitere Angaben nach GwG, KWG und AO . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 41.520
Eröffnung von Konten/Depots für Minderjährige . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 40.523dazu: Weitere Angaben nach GwG, KWG und AO . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 41.525
Eröffnung von „Oder“-Konten/Depots . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 40.526dazu: Weitere Angaben nach GwG, KWG und AO für Gemeinschaftskonten . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 41.526Eröffnung von „Und“-Konten/Depots. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 40.527dazu: Weitere Angaben nach GwG, KWG und AO für Gemeinschaftskonten . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 41.526
Eröffnung von Konten/Depots für Einzelkaufleute, Personenhandels- und Kapitalgesellschaften, Partnerschaftsgesellschaften, Vereine, juristische Personen des öffentlichen Rechts einschließlich rechtsfähiger kirchlicher Institutionen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 40.532dazu neu: Angaben nach GwG zur Konto-/Depoteröffnung bei Kapitalgesellschaften . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 41.521 dazu neu: Angaben nach GwG zur Konto-/Depoteröffnung bei Personengesellschaften und Gesellschaften bürgerlichen Rechts . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 41.522 dazu neu: Angaben nach GwG zur Konto-/Depoteröffnung bei Stiftungen und vergleichbaren Rechtsformen . . . . . . . . . . . 41.523
Eröffnung von Konten/Depots für eine Gesellschaft Bürgerlichen Rechts . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 40.535Aufzeichnung gemäß GwG und KWG bei gelegentlichen Transaktionen außerhalb einer bestehenden Geschäftsbeziehung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 41.528
Hinweis zum Umfang der Einlagensicherung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 40.521
Hinweis zum Umfang der Einlagensicherung (für bestimmte in Deutschland ansässige Zweigniederlassungen von Kreditinstituten aus Staaten des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR); Info siehe Seite 10. . . . . . . . . . . . . 40.051
Konto-/Depotvollmacht für Kundenstammnummern . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 40.536
Konto-/Depotvollmacht für ein einzelnes Konto . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 40.537
Konto-/Depotvollmacht für die gesamte Geschäftsverbindung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 40.539
Konto-/Depotvollmacht für mehrere Bevollmächtigte für ein Konto . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 40.594
Konto-/Depotvollmacht für mehrere Bevollmächtigte sämtl. Kt./Depots unter einer Stammnummer . . . . . . . . . 40.595
Konto-/Depotvollmacht für mehrere Bevollmächtigte für ges. Geschäftsverbindung .. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 40.596
Rahmenvereinbarung über Geschäfte in Finanzinstrumenten (ergänzend zur Konto-/Depoteröffnung) . . . . . . . 43.520
Vordrucke englisch
Stand: 3. Quartal 2015
22BVForms® online – das elektronische Vordruck-Programm +++ BVForms® online – das elektronische Vordruck-Programm Infos unter: Bank-Verlag GmbH +++ Wendelinstraße 1 +++ 50933 Köln 0221 / 5490 - 427 / 161 / 124
Vertretungsberechtigung und Unterschriftsproben bei Gesellschaften Bürgerlichen Rechts. . . . . . . . . . . . . . . . 40.540
Vertretungsberechtigung und Unterschriftsproben bei eingetragenen Einzelkaufleuten, Personen- und Kapitalgesellschaften . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 40.590
Vertretungsberechtigung und Unterschriftsproben bei Vereinen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 40.591
Vertretungsberechtigung und Unterschriftsproben bei juristischen Personen des öffentlichen Rechts einschließlich rechtsfähiger kirchlicher Institutionen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 40.592
Vollmacht für den Todesfall . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 40.522
Änderung des Dokumenten-Akkreditivs 8. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 44.113
Antrag auf Fortsetzung des Dokumenten-Akkreditivs 8 . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 44.114
Benachrichtigung über die Eröffnung eines Dokumenten-Akkreditivs . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 44.119
Dokumenteneinreichung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 44.103
Dokumentenleiste zum Inkassoauftrag 4 . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 44.102
Eröffnung eines Dokumenten-Akkreditivs 8 . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 44.110
Fortsetzung des Dokumenten-Akkreditivs . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 44.118
Inkassoauftrag . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 44.100
Verpflichtungserklärung auf das Datengeheimnis . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 48.556
Anhänge zum Rahmenvertrag für Finanztermingeschäfte in englischer Sprache (siehe ab Seite 17)
Vordrucke englisch
Stand: 3. Quartal 2015
BezugswegDie Vordrucke können Sie beziehen
– als Print (bitte beachten Sie, dass eine Vielzahl der Vordrucke nicht mehr in Papierform aufgelegt wird) oder
– in elektronischer Form über unsere internetbasierte Formularanwendung BVForms® online.(Vordrucke, die auf Grund von Farbvorgaben, Rasterfeldern u.ä nicht in BVForms® online eingestellt sind und ausschließlich als Print 4 und/oder als Einzel-PDF 8 angeboten werden, sind in der vorliegenden Übersicht mit dem entsprechenden Symbol gekennzeichnet.)
BVForms® online,das ausgezeichnete* internetbasierte Vordruckprogramm für Banken bietet viele Vorteile für die tägliche Praxis:
• Online-Verfügbarkeit von über 350 Formularen (Vertragsdokumenten),
• stets aktuelle Vordrucke im direkten Zugriff,
• Zugang per Internet-Browser direkt von jedem Arbeitsplatz,
• bedienerfreundliches Handling,
• Ausfüllen der Formularfelder unmittelbar am Bildschirm,
• Einbindung des Institutslogos,
• Individualisierung durch Textbausteine und Anlagengenerierung,
• vielfältige Speicherfunktionen,
• Generierung von PDF-Dokumenten und Ausdruck auf jedem Standarddrucker,
• Authentifizierung durch LogIn und Passwort,
• 128-Bit SSL-Verschlüsselung der Datenübertragung,
• Einbindung hauseigener Formulare (Customizing),
• Standardschnittstelle (Webinterface) zur Anbindung externer Systeme und Anwendungen (optional),
• institutsindividuelle Zusammenstellung von Vordruckmappen (optional),
• Direkteinstieg Plus für den komfortablen Direktzugriff auf Formulare (optional).
Haben Sie Fragen rund ums Formularwesen?
Wir beantworten sie Ihnen gerne. Sprechen Sie uns einfach an!
Sybille Linzenich, Produktmanagement, 0221/5490-427, [email protected]
Martin Ehrle, Produktion (Print), 0221/5490-161, [email protected]
Michael Stoll, Marketing/Vertrieb, 0221/5490-124, [email protected]
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online *1.Platz beim ECO-Award –
Vertikale Märkte auf der CeBIT 2004
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