bachelorarbeit original korrigiert
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Valentina Sokolaj
Ethnische Segregation
Von Quartieren mit hohem Anteil an Bevölkerung mit Migrationshintergrund und Gemeinwesenarbeit als
mögliches Handlungsfeld der Sozialen Arbeit
Abbildung 1
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Ethnische Segregation Von Quartieren mit hohem Anteil an Bevölkerung mit Migrationshintergrund und Gemeinwesenarbeit als mögliches Handlungsfeld der Sozialen Arbeit
Bachelorarbeit von:
an der:
begleitet von:
eingereicht am:
Valentina Sokolaj Felsenbergstrasse 14 9400 Rorschach HS16
FHS St. Gallen Hochschule für Angewandte Wissenschaften Studienrichtung Sozialarbeit
Patricia Roth Wissenschaftliche Mitarbeiterin
20. März 2019
Für den vorliegenden Inhalt ist ausschliesslich die Autorin verantwortlich.
St. Gallen, 20. März 2019
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Inhaltsverzeichnis
Abstract ...................................................................................................................... 4
Vorwort ....................................................................................................................... 8
Einleitung ................................................................................................................... 9
1. Quartiere mit hohem Anteil an Bevölkerung mit Migrationshintergrund .... 10 1.1. Quartier ................................................................................................................... 10 1.2. Menschen mit Migrationshintergrund .................................................................. 10 1.3. Synthese: Quartiere mit Anwohnenden mit Migrationshintergrund ................. 14
2. Segregation ....................................................................................................... 16 2.1. Residenzielle Segregation ..................................................................................... 16 2.2. Soziale und ethnische Segregation ...................................................................... 16 2.3. Segregation aus Sicht der Sozialökologie ........................................................... 18 2.4. Ursachen ................................................................................................................. 19
2.4.1. Die Angebotsseite des Wohnungsmarktes ........................................................ 20 2.4.2. Die Nachfrageseite des Wohnungsmarktes ....................................................... 21 2.4.3. Ursachen ethnischer Segregation ...................................................................... 23
2.5. Folgen ..................................................................................................................... 24 2.5.1. Soziale Effekte ................................................................................................... 25 2.5.2. Symbolische Effekte .......................................................................................... 26 2.5.3. Materielle Effekte ............................................................................................... 26 2.5.4. Politische Effekte ............................................................................................... 27
3. Chancen und Herausforderungen von ethnischer Segregation .................. 28 3.1. Chancen .................................................................................................................. 28 3.2. Herausforderungen ................................................................................................ 28
4. Handlungsmöglichkeiten für die Soziale Arbeit ............................................ 31 4.1. Sozialraum .............................................................................................................. 33
4.1.1. Sozialer Raum nach Bourdieu ........................................................................... 34 4.1.2. Relationaler Raum nach Löw ............................................................................. 35 4.1.3. St. Galler Modell nach Reutlinger ...................................................................... 36
4.2. Gemeinwesenarbeit ............................................................................................... 38 4.3. Gemeinwesenarbeit und ethnische Segregation ................................................ 41
5. Handlungsbedarf für die Soziale Arbeit – eine Positionsbestimmung ........ 44
Schlusswort ............................................................................................................. 52
Literaturverzeichnis ................................................................................................ 53
Quellenverzeichnis .................................................................................................. 57
Abbildungsverzeichnis ........................................................................................... 59
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Abstract Titel: Ethnische Segregation
Von Quartieren mit hohem Anteil an Bevölkerung mit
Migrationshintergrund und Gemeinwesenarbeit als mögliches
Handlungsfeld der Sozialen Arbeit
Kurzzusammenfassung: Die Arbeit beschreibt das Phänomen der ethnischen
Segregation, sowie die positiven und negativen Effekte für die
Quartieranwohnenden. Die Gemeinwesenarbeit wird als
mögliches Handlungsfeld für die Soziale Arbeit vorgestellt,
wobei der Handlungsbedarf von Sozialer Arbeit kritisch
hinterfragt wird.
Autorin: Valentina Sokolaj
Referentin: Patricia Roth
Publikationsformat: BATH
MATH
Semesterarbeit
Forschungsbericht
Anderes
Veröffentlichung (Jahr): 2019
Sprache: deutsch
Zitation: Sokolaj, Valentina. (2019). Ethnische Segregation.
Unveröffentlichte Bachelorarbeit, FHS St.Gallen, Fachbereich
Soziale Arbeit.
Schlagwörter (Tags): Segregation, Menschen mit Migrationshintergrund, Quartier,
Gemeinwesenarbeit, Soziale Arbeit
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Ausgangslage:
Ethnische Segregation ist eng an die Geschichte der Gastarbeitenden geknüpft, welche um
1960 ihren Anfang gefunden hat. Vor allem Menschen aus Südosteuropa reisten zu dieser
Zeit in die Schweiz und in Deutschland ein, um für ein paar Monate Geld zu verdienen. Viele
Gastarbeitenden blieben schlussendlich langfristig im Ankunftsland und suchten sich eine
kostengünstige Wohnung. Diese Entwicklung führte dazu, dass die ehemaligen
Arbeiterquartiere, die eher schlechte bauliche Zustände zeigten, von Menschen mit
Migrationshintergrund bewohnt wurden. (vgl. Farwick, 2012, S. 397) Dieses Phänomen
gewann über die Jahre für die kommunale Politik und die Verwaltung an grosser Bedeutung,
wobei vor allem die negativen Folgen von Segregation thematisiert werden. Quartiere mit
hohem Anteil an Bevölkerung mit Migrationshintergrund werden in der öffentlichen
Wahrnehmung vielfach mit dem Bild des sozialen Brennpunkts, oder des Ghettos in
Verbindung gebracht. (vgl. Alisch, 2018, S. 504-505) Ausserdem wird im politisch-medialen
Diskurs oft davon gesprochen, dass die Konzentration von Menschen mit
Migrationshintergrund zu Parallelgesellschaften führen kann und daher eine Bedrohung für
die Gesamtgesellschaft darstellt. (vgl. Reutlinger, 2017, S. 209-210) Ob ethnische
Segregation tatsächlich negative Effekte auf die Nachbarschaft ausstrahlt, ist jedoch
umstritten. Darüber hinaus ist unklar, ob und wie gehandelt werden soll.
Ziel:
Die vorliegende Arbeit soll das brisante Phänomen der ethnischen Segregation ausführlich
behandeln. Dabei werden zum einen die Lebenslagen von Menschen mit
Migrationshintergrund erläutert und zum anderen die Ursachen und Folgen von ethnischer
Segregation. Ohne den Blick nur auf das Problemhafte zu wenden, sollen Ressourcen,
sowie auch Herausforderungen in Quartieren mit hohem Anteil an Menschen mit
Migrationshintergrund aufgezeigt werden. Dies bildet die Grundlage für die Beantwortung der
ersten Fragestellung: Welchen Chancen und Herausforderungen begegnen Anwohnende
von ethnisch segregierten Quartieren?
Als mögliches Handlungsfeld der Sozialen Arbeit in Bezug auf ethnische Segregation wird
die Gemeinwesenarbeit (GWA) vorgestellt. Schliesslich wird anhand der bereits dargestellten
Ausführungen eine Positionsbestimmung bezüglich des unklaren Handlungsbedarfs für die
Soziale Arbeit vorgenommen, um folgende Fragestellung zu beantworten: Inwieweit besteht
in Bezug auf ethnische Segregation Handlungsbedarf für die Soziale Arbeit?
Ziel ist es dabei, die Ambivalenz und die Komplexität des Themas differenziert darzustellen.
Ausserdem soll in der kritischen Auseinandersetzung ersichtlich werden, wie sich die Soziale
Arbeit in der Thematik positionieren kann.
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Vorgehensweise:
Das erste Kapitel beschäftigt sich zu Beginn mit den Definitionen von Quartier und
Menschen mit Migrationshintergrund. Darauffolgend werden individuelle Ressourcen von
Menschen mit Migrationshintergrund, anhand der Kapitaltheorie von Bourdieu aufgezeigt. Im
Anschluss folgt die Synthese der Themen Quartier und Menschen mit Migrationshintergrund.
Das nächste Kapitel widmet sich voll und ganz dem Thema Segregation. Zur Einleitung
werden die verschiedenen Formen von Segregation definiert, wobei die ethnische
Segregation im Zentrum steht. Dieses Kapitel beinhaltet ausserdem eine differenzierte
Darstellung von Entstehungsursachen und Folgen von ethnischer Segregation.
Das dritte Kapitel dient zur Beantwortung der ersten Fragestellung. Es werden Chancen und
Herausforderungen für Anwohnende in ethnisch segregierten Quartieren aufgezeigt.
Im nächsten Kapitel werden mögliche Handlungsfelder von Sozialer Arbeit aufgegriffen,
wobei das Augenmerk auf GWA gelegt wird. Um ein Verständnis für GWA mit
sozialräumlicher Orientierung zu erhalten, werden an dieser Stelle drei Theorien zum
Sozialraum vorgestellt. Nachfolgend wird erklärt, was mit GWA gemeint wird und wie sie in
ethnisch segregierten Quartieren vorgehen kann.
Das letzte Kapitel soll die Positionierung der Autorin als Professionelle der Sozialen Arbeit
darstellen. Dies in Bezug auf die Frage, ob in ethnisch segregierten Quartieren
Handlungsbedarf für die Soziale Arbeit besteht. Die Auseinandersetzung mit sozialen
Problemen nach Grönemeyer bildet die Grundlage, um die vermeintliche Notwendigkeit des
Handelns von Sozialer Arbeit feststellen zu können. Die Beantwortung der zweiten Leitfrage
erfolgt zum einen durch die wissenschaftliche Auseinandersetzung mit der Thematik und
zum anderen durch Reflexionen der Autorin als Professionelle der Sozialen Arbeit.
Erkenntnisse:
Menschen mit Migrationshintergrund sind in der Regel mit eher wenig oder unpassenden
Ressourcen ausgestattet. Die symbolischen Kapitalien sind vielfach mit negativen
Zuschreibungen besetzt, was zur Stigmatisierung führen kann. Auch ökonomische
Ressourcen sind tendenziell knapp. Dies kann gravierende Auswirkungen auf die
Lebenschancen von ethnischen Bevölkerungsgruppen haben und unter anderem eine
Ursache sein, wieso sich ethnisch segregierte Quartiere bilden. Ethnische Segregation
bedeutet, dass in Städten eine räumliche Trennung von ethnischen Bevölkerungsgruppen
beobachtbar ist. Die Ursachen für die Entstehung von ethnischer Segregation hängen stark
mit der Wohnstandortentscheidung der einzelnen Menschen zusammen. Diese
Entscheidung wird wesentlich beeinflusst durch individuelle Präferenzen und Restriktionen,
die im Zusammenspiel bestimmte Handlungsspielräume für die Wahlmöglichkeit des
Wohnorts bilden. Zusätzlich werden Wohnstandortentscheidungen massgeblich durch den
Wohnungsmarkt und die Wohnungspolitik gesteuert. Der Wohnungsmarkt regelt über
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bestimmte Zugangsbeschränkungen, wer in welcher Gegend eine Wohnung beziehen kann.
Diese Barrieren können sowohl hohe Preise, wie auch eine ablehnende Haltung gegenüber
Menschen mit Migrationshintergrund sein. Die Kombination zwischen individuellem
Handlungsspielraum der Wohnungssuchenden und der Vermieterpraxis des
Wohnungsmarktes können zu freiwilliger, sowie auch unfreiwilliger ethnischer Segregation
führen. Die Folgen von Segregation als Nachbarschaftseffekte sind umstritten, da die
Bedeutung von nachbarschaftlichen Beziehungen in der heutigen Zeit abnimmt. Aus diesem
Grund werden die Folgen an dieser Stelle nicht ausführlich erwähnt, sondern fliessen in die
Chancen und Herausforderungen von ethnischer Segregation ein. Ethnisch segregierte
Quartiere können wichtige Unterstützungsnetzwerke bilden und beispielweise Zugänge zum
Arbeitsmarkt eröffnen. Vor allem für Menschen mit Migrationshintergrund der ersten
Generation, kann die ethnische Bevölkerungsgruppe eine grosse Stütze darstellen.
Herausfordernd können zum Beispiel die eher knappen ökonomischen Mittel sein, die auch
finanzielle Nachteile fürs Quartier mit sich bringen können. Zudem sind Menschen in
ethnisch segregierten Quartieren vielfach von Diskriminierung und Exklusionsprozessen
betroffen. Diese Ausschliessung kann gleichzeitig durch den Wohnort in einem segregierten
Quartier und den Migrationsstatus angetrieben werden. Es bleibt unklar, ob die
Benachteiligungen von Menschen mit Migrationshintergrund auch unabhängig vom
Wohnstandort bestehen würden. Nun kommt die Soziale Arbeit ins Spiel. Als mögliches
Handlungsfeld der Sozialen Arbeit eignet sich die GWA, da sie die Lebenswelt der
Menschen ins Zentrum stellt, ohne sie zu problematisieren. Ausserdem orientiert sich GWA
an einem bestimmten Territorium und arbeitet zielgruppenübergreifend. GWA soll die
Menschen durch kollektives Empowerment bestärken, so dass sie sich für ihre Anliegen
gemeinsam einsetzen. Zum Schluss folgt die Positionierung der Autorin über die
Bestimmung, ob bei ethnischer Segregation Handlungsbedarf für die Soziale Arbeit besteht.
Grundlegend für die Bestimmung ist der Definitionsversuch, ob ethnische Segregation ein
soziales Problem bildet, oder nur als individuelles Problem wahrgenommen wird. In der
Auseinandersetzung mit der Thematik wurde ersichtlich, dass ethnische Segregation nicht
unbedingt problematische Einflüsse auf die Quartieranwohnenden haben muss. Ausserdem
handelt es sich zu diesem Zeitpunkt noch nicht um ein gesellschaftliches Problem. Die
Autorin meint, dass ethnische Segregation kein Handlungsbedarf für die Soziale Arbeit
darstellen muss. Jedoch muss die Soziale Arbeit einen Weg finden, sich im Sinne der
sozialen Gerechtigkeit, für die von Benachteiligung betroffenen Menschen mit
Migrationshintergrund einzusetzen. An dieser Stelle wird die Soziale Arbeit aufgefordert, ihr
politisches Mandat im wohnungspolitischen Diskurs wahrzunehmen, um so
menschenwürdiges Wohnen für alle Bevölkerungsgruppen zu ermöglichen. Hierfür würde
sich beispielsweise das Handlungsfeld der GWA anbieten, da sie die Stimmen der
Quartieranwohnenden in die Politik transportieren könnte.
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Vorwort Die vorliegende Bachelorarbeit entstand im Rahmen meines Studiums der Sozialen Arbeit
an der FHS St. Gallen. Die Idee zum Thema dieser Arbeit entwickelte ich über die
Auseinandersetzung mit dem Thema Gentrifizierung, Segregation und GWA im Rahmen
meines Vertiefungsmoduls zu professionellen Herausforderungen bei der Gestaltung von
Gruppenprozessen, Organisationen und sozialen Räumen. Praktisch alle Teilnehmenden
des Vertiefungsmoduls haben sowohl den Begriff Gentrifizierug, wie auch den Begriff
Segregation zuvor noch nie gehört. Dennoch kannten wir alle gewisse Ausprägungen der
beiden Phänomene. Dabei fiel mir auf, dass vor allem Segregation viel zu wenig
Aufmerksamkeit im Fachdiskurs von Sozialer Arbeit und in unserem Studiengang erhält. Ich
habe innerhalb meiner Tätigkeit in der Offenen Arbeit mit Kindern in segregierten Quartieren
gearbeitet und zu diesem Zeitpunkt gemerkt, wie omnipräsent dieses Thema in der heutigen
Zeit ist. Ausserdem konnten wir im Vertiefungsmodul verschiedene Exkursionen besuchen,
wo GWA in von Segregation betroffenen Quartieren vorgestellt wurde. Die vielfältigen
Themen und die zielgruppenübergreifende Herangehensweise von GWA hat mich sehr
interessiert und schlussendlich dazu bewogen, meine Bachelorarbeit über dieses Thema zu
verfassen.
In dieser Arbeit wurde Literatur zu Segregation und GWA aus Deutschland und der Schweiz
verwendet. Leider konnte über den schweizerischen Diskurs nicht viel Literatur gefunden
werden.
An dieser Stelle möchte ich einen herzlichen Dank an meine Begleitperson Patricia Roth
aussprechen. Danke dass du mir mit wertvollen Tipps zur Seite gestanden bist und mir die
Freiheit gelassen hast, die Arbeit nach meinen Interessen zu gestalten. Ausserdem danke
ich meiner Familie und meinen Freunden, für eure Unterstützung und euer Verständnis
während dieser intensiven Zeit.
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Einleitung Die Segregation von Menschen mit Migrationshintergrund in städtischen Quartieren hat sich
längst zu einem aktuellen politischen Thema entwickelt. Die Neue Zürcher Zeitung [NZZ],
(2013) warnte beispielsweise vor einer Ghettoisierung, die durch politische Mittel bekämpft
werden soll. Dabei wurde das vom Bund und den Kantonen lancierte Programm „Projets
urbains“ vorgestellt, das durch staatliche Eingriffe in die Quartierpolitik benachteiligte
Quartiere aufwerten soll. (vgl. Neue Zürcher Zeitung [NZZ], 2013) Andere Meinungen der
öffentlichen Thematisierung bezweifeln den Problemcharakter von Quartieren mit hohem
Anteil an Bevölkerung mit Migrationshintergrund. So berichtete zum Beispiel das St. Galler
Tagblatt (2015), dass das Quartierleben im St. Galler Quartier Lachen als friedliches
Nebeneinander von Menschen unterschiedlicher Herkunft wahrgenommen wird, obwohl das
Quartier in der Öffentlichkeit eher problematisiert wird. Der politisch-mediale Diskurs zeigt
ambivalente Haltungen in Bezug auf ethnische Segregation auf und spiegelt ausserdem,
dass es unklar bleibt ob in diesen Quartieren Handlungsbedarf besteht. Diese Arbeit soll
genau diese Unklarheiten aufgreifen und eine wissenschaftliche Betrachtungsweise
erlauben. Das Ziel dieser Bachelorarbeit ist es, nicht nur die öffentlichen und politischen
Positionierungen bezüglich segregierter Quartiere darzustellen, sondern in erster Linie auf
die Lebenswelt der Quartieranwohnenden einzugehen. Diese Arbeit soll sowohl die Effekte
von ethnischer Segregation, sowie auch die Handlungsmöglichkeiten von Sozialer Arbeit
kritisch hinterfragen.
Im Zentrum der Arbeit stehen folgende Fragestellungen:
• Welchen Chancen und Herausforderungen begegnen Anwohnende von ethnisch
segregierten Quartieren?
• Inwieweit besteht in Bezug auf ethnische Segregation Handlungsbedarf für die Soziale
Arbeit?
Auf den nächsten Seiten werden vorerst Menschen mit Migrationshintergrund und ihre
individuellen Ressourcen betrachtet. Anschliessend folgt eine theoriegeleitete Annäherung
an das Thema der ethnischen Segregation. Diese beiden Vertiefungen dienen zur
Beantwortung der ersten Fragestellung in Kapitel 3. Im darauffolgenden Kapitel werden
Handlungsmöglichkeiten der Sozialen Arbeit aufgezeigt. Hierfür bilden die Theorien über den
Sozialraum die Grundlage für Soziale Arbeit in Quartieren. Diese Arbeit konzentriert sich auf
das Handlungsfeld GWA, welches im Kapitel 4.2. vorgestellt wird und anschliessend mit
ethnischer Segregation in Bezug gebracht wird. Letztendlich soll das Kapitel 5 die Haltung
der Autorin als Professionelle der Sozialen Arbeit darstellen und ihre Positionierung
bezüglich des unklaren Handlungsbedarfs für die Soziale Arbeit aufzeigen.
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1. Quartiere mit hohem Anteil an Bevölkerung mit Migrationshintergrund
In diesem Kapitel wird der Blick aufs Quartier und dessen Anwohnenden gelenkt. Was unter
dem Begriff Quartier zu verstehen ist und was Migrationshintergrund bedeutet, wird
theoriegeleitet definiert. Zudem wird anhand der Kapitaltheorie Pierre Bourdieus erklärt,
welchen Lebenschancen und –grenzen Menschen mit Migrationshintergrund begegnen. Im
Kapitel 1.3. erfolgt die Synthese beider Themen, indem sozialräumliche Konzentration vom
Menschen mit Migrationshintergrund beschrieben wird.
1.1. Quartier Der Stadt- und Quartierforscher Olaf Schnur (2014) versteht unter Quartier ein sozial
konstruierter Mittelpunkt alltäglicher Lebenswelten, der sich an einem räumlichen
Wohnumfeld orientiert. Das Quartier bezieht sich auf einen überschaubaren Raum, der nicht
administrativ festgelegt und abgegrenzt werden muss, sondern eher als soziale Landschaft
wahrgenommen wird. Die Identifikation und die Interaktionen der Anwohnenden mit und im
Raum sind für die soziale Konstruktion des Quartiers von Bedeutung. Die Grenzziehung
kann nicht exakt vorgenommen werden und es sind auch Überlappungen zwischen
Quartieren möglich. Was als Quartier gilt und wie es räumlich begrenzt wird, wird subjektiv
bestimmt. Es kann bereits von einem Quartier gesprochen werden, wenn nur eine
anwohnende Person einen bestimmten Raum als Quartier wahrnimmt. (vgl. Schnur, 2014, S.
43-44)
Die Bezeichnung Quartier eignet sich am ehesten, um soziale Beziehungen bezogen auf
Örtlichkeiten zu untersuchen. Diese soziale Komponente bildet auch die klare Abtrennung
zum Begriff Stadtteil. Stadtteile sind Raumausschnitte, die administrativ eindeutig abgegrenzt
werden können. Soziale Beziehungen unter Anwohnenden sind für die Bestimmung eines
Stadtteils unwichtig. (vgl. Wehrheim, 2015, S. 24). In dieser Arbeit liegt das Augenmerk auf
dem für die Anwohnenden bedeutsamen Lebensraum, also dem Quartier. Trotzdem wird vor
allem im Fachdiskurs um Segregation der Begriff Stadtteil sehr häufig verwendet und in
diese Arbeit eingebracht.
1.2. Menschen mit Migrationshintergrund Um den Begriff Migrationshintergrund genauer zu beschreiben, lohnt sich ein Blick in die
Kennzahlen und die Definition des Schweizerischen Bundesamts für Statistik [BFS]. In der
Schweiz betrug 2017 der Anteil an Bevölkerung mit Migrationshintergrund ab 15 Jahren
37%. Mehr als ein Drittel davon sind Menschen mit Schweizer Staatsangehörigkeit. Die
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Bevölkerungsgruppe mit Migrationshintergrund umfasst somit nicht nur Menschen, die in
einer Statistik als Migrantinnen und Migranten aufgrund ausländischer Staatsangehörigkeit
ersichtlich sind. (BFS, 2019a) Für eine Einordnung in die Typologie der Bevölkerung nach Migrationsstatus, sind die
Staatsangehörigkeit, das Geburtsland sowie das Geburtsland der Eltern entscheidend.
Ausserdem kann in erste und zweite Generation der Bevölkerung mit Migrationshintergrund
unterschieden werden. Zunächst werden Menschen mit Geburtsort im Inland betrachtet,
welche zur Gruppe der zweiten Generation gehören. Um von Migrationshintergrund
sprechen zu können, müssen folgende Kriterien gegeben sein: Bei eingebürgerten Personen
und ausländischen Staatsangehörigen muss der Geburtsort von mindestens einem Elternteil
im Ausland sein. Bei Menschen, die bereits bei Geburt eine Schweizer Staatsangehörigkeit
besitzen, müssen beide Elternteile im Ausland geboren sein.
Für die erste Generation, also Menschen mit Geburtsort im Ausland, sind andere Kriterien
von Bedeutung. Eingebürgerte und Ausländerinnen und Ausländer zählen zu der Gruppe mit
Migrationshintergrund, ungeachtet des Geburtslandes der Eltern. Gebürtige Schweizerinnen
und Schweizer gelten nur dann als Menschen mit Migrationshintergrund, wenn beide
Elternteile im Ausland geboren sind. In der Statistik ist ersichtlich, dass rund ein Fünftel der
Menschen mit Migrationshintergrund auch in der Schweiz geboren ist und somit der zweiten
Generation angehört. Der Grossteil jedoch, circa 80%, ist als erste Generation in die
Schweiz eingewandert. (BFS, 2019a) Das Konzept „Bevölkerung mit Migrationshintergrund“
öffnet die Debatte um schweizerische und ausländische Staatsangehörige. Bereits ein
Migrationshintergrund kann Auswirkungen auf die Lebenschance haben und auch im Diskurs
um Segregation von grosser Bedeutung sein. Innerhalb dieser Arbeit ist immer die Rede von
Menschen mit Migrationshintergrund, ausser es wird klar deklariert.
Anhand der Kapitaltheorie des Soziologen Pierre Bourdieu werden nun die zur Verfügung
stehenden Ressourcen von Menschen mit Migrationshintergrund erläutert. Diese können für
die Arbeit relevante Lebenschancen aufzeigen. Da Menschen mit Migrationshintergrund eine
heterogene Gruppe darstellen, lassen sich hiermit nur Tendenzen erkennen, die nicht auf
alle Gruppenzugehörigen zutreffen müssen.
Bourdieu zeigte mit seiner Kapitaltheorie auf, dass unterschiedliche Kapitalausstattungen
auch verschiedene Möglichkeiten des Handelns generieren. Kapital wird allgemein als
soziale Energie verstanden, die als akkumulierte Arbeit in materieller oder verinnerlichter
Form vorhanden ist. Die Kapitaltheorie unterscheidet vier Kapitalsorten: ökonomisches,
kulturelles, soziales und symbolisches Kapital. Das ökonomische Kapital beinhaltet den
materiellen Besitz, der in Geld umgetauscht werden kann. Ökonomisches Kapital ist gemäss
Bourdieu die wichtigste Kapitalsorte. (vgl. Fuchs-Heinritz & König, 2014, S. 125-129) Um das
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ökonomische Kapital von Menschen mit Migrationshintergrund zu betrachten, wird auf
Erhebungen des Bundesamts für Statistik [BFS] über Armutszustände in der Schweiz
zurückgegriffen. Die Armutsgefährdungsquote im Jahre 2016, von Menschen mit
Migrationshintergrund liegt mit 18,4% signifikant höher, als gegenüber der Bevölkerung ohne
Migrationshintergrund mit 11%. Diese ungleiche Verteilung der Armutsgefährdung, soll das
erhöhte Risiko der sozialen Ausgrenzung von Menschen mit Migrationshintergrund darstellen
und zeigt zudem unterschiedliche Teilhabechancen. (BFS, o. J.) Eine weitere Auswertung
des Bundesamts für Statistik [BFS] zeigt auch bei Erwerbstätigen einen Zusammenhang
zwischen Migrationshintergrund und Armutsquote. Vor allem erwerbstätige Männer mit
Migrationshintergrund sind gegenüber erwerbstätigen Männern ohne Migrationsstatus
deutlich häufiger von Armut betroffen. Zudem konnte beobachtet werden, dass vor allem die
Bevölkerungsgruppe mit Migrationshintergrund der ersten Generation von Tieflöhnen
betroffen sind. Die Statistik zeigt, dass fast doppelt so viele Personen mit
Migrationshintergrund der ersten Generation Tieflohnstellen besetzen, als sie von Menschen
ohne Migrationshintergrund besetzt werden. (BFS, 2017a) Dementsprechend kann davon
ausgegangen werden, dass Menschen mit Migrationshintergrund mit eher weniger
ökonomischem Kapital ausgestattet sind.
Als nächstes wird das kulturelle Kapital angeschaut, das in drei Unterarten eingeteilt werden
kann. Kulturelles Kapital wird personengebunden erworben und kann nicht direkt auf andere
übertragen werden. Das objektivierte kulturelle Kapital existiert in Form von Büchern, Bildern,
Kunstwerken oder technischen Instrumenten. Es ist als Sache leicht in ökonomisches Kapital
zu konvertieren, jedoch ist die kulturelle Fähigkeit, wie das Materielle zu gebrauchen oder zu
geniessen ist, nicht käuflich. Diese kulturellen Kenntnisse sind Teil der inkorporierten Form
von kulturellem Kapital. Das inkorporierte Kapital kann als Bildung verstanden werden und
wird nur durch persönliche Bemühungen erworben. Diese Form kann nicht durch Geld
angeeignet werden und ist auch nicht in finanzielle Mittel umtauschbar. Das Aufwachsen in
der Familie und in einem bestimmten Milieu prägt das inkorporierte Kapital entscheidend mit.
So kann auch von einer familialen Übertragung gesprochen werden und einer Reproduktion
innerhalb des Milieus. Die letzte Form des kulturellen Kapitals ist als Bildungstitel und
Abschlusszeugnisse erwerbbar und nennt sich institutionalisiertes Kapital. Erst durch eine
Institution des Bildungssystems kann dieses Kapital legitimiert werden. Für den Erwerb eines
Zertifikats sind ökonomische Mittel vonnöten. Auch umgekehrt kann kulturelles Kapital das
ökonomische beeinflussen, da Bildungstitel den Zugang zur Wirtschaft eröffnen.
Entscheidend ist jedoch, ob die Zertifikate im jeweiligen Land oder Berufsfeld auch als
legitim gelten. Sowohl das inkorporierte, als auch das institutionalisierte Kapital wird
personengebunden erworben und kann nicht direkt auf andere übertragen werden. (vgl.
Fuchs-Heinritz & König, 2014, S. 129-131) Kulturelles Kapital ist bei Menschen mit
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Migrationshintergrund sehr wohl vorhanden. Es stellt sich jedoch die Frage, nach der
Anerkennung und dem Wert der Kapitalausstattung im Aufnahmeland. Das Augenmerk liegt
dabei auf den zwei Formen, die nicht in Gestalt von Objekten existieren. Das
institutionalisierte kulturelle Kapital hängt stark von Richtlinien des nationalen
Bildungssystems ab. In vielen Fällen werden Bildungstitel von ausländischen Schulen nicht
anerkannt. Dies kann eine grosse Hürde für Menschen mit Migrationshintergrund auf dem
Arbeitsmarkt oder in Bildungsinstitutionen darstellen. Das inkorporierte Kapital wird durch
Sozialisations- und Bildungserfahrungen angeeignet. Diese Erfahrungen in der Familie und
im Herkunftsmilieu können eine Diskrepanz gegenüber inkorporiertem Kapital von Menschen
ohne Migrationshintergrund zeigen. Beispielsweise können der Erwerb von kulturellen
Werten und sprachlichen Fähigkeiten ausserhalb vom Herkunftsmilieu als unpassend
empfunden werden und somit Teilhabechancen einschränken. Somit konnte aufgezeigt
werden, dass der Wert des personengebundenen Kulturkapitals stark mit nationalen
Bedeutungsmustern zusammenhängt. Wenn kulturelles Kapital nicht transnational anerkannt
wird, kann dies zu Exklusion und ethnischer Diskriminierung führen. (vgl. Forum Qualitative
Sozialforschung [FQS], 2006, S. 7-8)
Bourdieu sieht das soziale Netzwerk als eine weitere Kapitalform, das sogenannte soziale
Kapital. Soziales Kapital können Beziehungen zu Verwandten, Bekannten und Freunden
sein oder auch die Einbindung in Gruppen wie zum Beispiel Organisationen und Vereine.
Diese Kontakte sind charakterisiert durch gegenseitige Wertschätzung und Anerkennung
und können bei Bedarf Unterstützung leisten. Das Beziehungsnetz muss stets gepflegt
werden und ständig erneuert werden. Soziales Kapital kann die Funktion haben, das
ökonomische und das kulturelle Kapital zu vergrössern und abzusichern. Dies kann im
Besonderen in vielen Familien beobachtet werden. (vgl. Fuchs-Heinritz & König, 2014, S.
133) Soziales Kapital hat für Menschen mit Migrationshintergrund in der Regel eine grosse
Bedeutung. Zum einen können soziale Netzwerke im Ausland zur Migration anregen und so
zu einer Kettenmigration führen. Zum anderen können Unterstützungsleistungen durch
soziale Beziehungen die Integration im Ankunftsland erleichtern. Eine Analyse zu türkischen
Migrantinnen und Migranten in Deutschland ergab, dass Familie für sie einen höheren
Stellenwert hat, als es bei Menschen ohne Migrationshintergrund der Fall ist. Zudem konnte
herausgefunden werden, dass Verwandtschaftsnetzwerke von Menschen mit türkischem
Migrationshintergrund deutlich grösser sind. (vgl. Haug, 2007, S. 90-99) Somit kann gesagt
werden, dass Menschen mit Migrationshintergrund häufig sozialen Rückhalt erfahren und
starke Beziehungsnetze pflegen. Aufgrund der Homogenität der Gruppe, sind
Bekanntschafts- und Verwandtschaftsnetzwerke jedoch unterschiedlich ausgeprägt.
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Nun folgt noch die letzte Kapitalsorte: das symbolische Kapital. Je grösser die Ausstattung
einer Person mit symbolischem Kapital ist, desto mehr soziale Anerkennung und Prestige
erhält sie. Verschiedene Faktoren, wie zum Beispiel die Anerkennung von Bildungstiteln und
den Besitz von ökonomischem Kapital und Statussymbolen, können das symbolische Kapital
steigern. Die Ausstattung der übrigen drei Kapitalsorten kann einen direkten Einfluss auf das
symbolische Kapital haben. (vgl. Fuchs-Heinritz & König, 2014, S. 135) Bourdieu beschreibt
das Ringen um symbolisches Kapital als Kampf um Macht über die anderen, wobei die
Macht selbst erst durch die soziale Anerkennung der anderen übertragen wird. Aus
subjektiver Sinnverleihung entsteht eine legitimierte und anerkannte Macht einzelner
Personen. Demgegenüber stehen die Stigmatisierten, die durch negatives symbolisches
Kapital Entwürdigung erfahren. (vgl. Bourdieu, 2001, S. 309-311) Wenn über symbolisches
Kapital geredet wird, lohnt es sich auch die anderen Kapitalsorten anzuschauen. Da
Menschen mit Migrationshintergrund tendenziell weniger oder unpassendes ökonomisches
und kulturelles Kapital besitzen, kann dies negative Auswirkungen auf das symbolische
Kapital haben. Ausserdem hat eine Erhebung des Bundesamts für Statistik [BFS] von 2016
feststellen können, dass das Merkmal Nationalität mit Abstand die häufigste Ursache für
Diskriminierung ist. Die Rassendiskriminierung kann beispielsweise bei der Stellensuche
grosse Barrieren darstellen. (BFS, 2017b) Hiermit konnte aufgezeigt werden, dass
Menschen mit Migrationshintergrund mit eher wenig oder negativ behaftetem symbolischen
Kapital ausgestattet sind.
Zusammenfassend lässt sich erkennen, dass Menschen mit Migrationshintergrund mit vielen
Ressourcen ausgestattet sind, diese jedoch zum Teil nicht die gleiche Akzeptanz erfahren
wie es bei Menschen ohne Migrationshintergrund der Fall ist. Eine grosse Herausforderung
könnte das eher knappe ökonomische Kapital darstellen, das von Bourdieu als sehr wichtig
erachtet wurde. Darüber hinaus kann das in der Tendenz eher negativ behaftete
symbolische Kapital mit einem Stigma einhergehen und somit Lebenschancen beeinflussen.
In Bourdieus Worten kann abschliessend gesagt werden, dass die Verteilungsstruktur der
verschiedenen Kapitalsorten für Menschen mit Migrationshintergrund negative Auswirkungen
auf ihre Erfolgschancen in der Praxis der gesellschaftlichen Wirklichkeit haben kann (vgl.
Fuchs-Heinritz & König, 2014, S. 126).
1.3. Synthese: Quartiere mit Anwohnenden mit Migrationshintergrund Dieses Kapital zeigt das Phänomen von Quartieren mit hohem Anteil an Bevölkerung mit
Migrationshintergrund auf. Hiermit soll ein kurzer Überblick zu Eigenschaften dieser
Quartiere geschaffen werden.
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Quartiere mit auffallend vielen Anwohnenden mit Migrationshintergrund befinden sich meist
in grossen Städten und werden vornehmlich von Bevölkerungsgruppen mit
Migrationshintergrund aus tieferen Einkommensklassen bewohnt. Solche Quartiere sind in
der Regel gekennzeichnet durch preisgünstigen Wohnraum, der sich innerhalb eines
traditionellen Arbeiterviertels befindet. Nicht selten sind die Quartiere nur unzureichend mit
Dienstleistungen und sozialer Infrastruktur ausgestattet. Quartiere mit hohem Anteil an
Menschen mit Migrationshintergrund sind geprägt durch nationale Heterogenität und
Diversität. In Deutschland konnte zwar beobachtet werden, dass einzelne ethnische
Gruppierungen in der Überzahl sind, jedoch bewohnten stets auch Menschen mit anderer
ethnischer Herkunft das Quartier. Farwick (2014) redet von Migrantenquartieren, die von der
aussenstehenden Bevölkerung mit negativem symbolischen Wert versehen werden. (vgl.
Farwick, 2014, S. 221-226) Durch die mediale und die politische Bezeichnung als Ghetto
oder als sozialer Brennpunkt, sind die Quartiere mit einem Stigma behaftet und erfahren eine
symbolische Abwertung (vgl. Kapphan, Dorsch & Siebert, 2002, S. 25). Dies kann zu einer
Diskriminierung der Anwohnenden führen, die Teilhabechancen in verschiedenen Bereichen
einschränken kann. Zudem kann diese negative Zuschreibung in das Selbstbild der
Quartierbewohnenden aufgenommen werden. Eine negativ wahrgenommene Selbst-
Identifikation kann mit gemindertem Selbstwertgefühl einhergehen, was zu einer Isolation
gegenüber der Mehrheitsbevölkerung führen kann. (vgl. Farwick, 2014, S. 221-226) Diese
Binnenorientierung und Abgrenzung gegenüber der Aussenwelt kann negative Effekte
verstärken und Verarmungsprozesse vorantreiben (vgl. Kapphan, Dorsch & Siebert, 2002, S.
25).
Dieses Kapitel diente als Einführung in die Thematik Migration und Quartier. Das letzte
Kapitel zeigte wichtige Aspekte einer räumlichen Konzentration von Menschen mit
Migrationshintergrund auf. Im Folgenden wird dieses Phänomen anhand des Fachbegriffs
Segregation ausführlich erläutert. Es stellt sich dabei die Frage, wie es zu Segregation von
Menschen mit Migrationshintergrund kommt und welche Rolle die erwähnten Themen
Migrationsstatus und sozioökonomische Ausstattung spielen. Zudem werden die Effekte von
räumlicher Konzentration, die in diesem Kapitel bereits angeschnitten worden sind, diskursiv
dargelegt.
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2. Segregation Der Stadtsoziologe Friedrichs erklärte den Begriff Segregation ganz abstrakt als
disproportionale Verteilung von Elementen in Teileinheiten einer Einheit (vgl. Friedrichs,
1981, S. 217, zit. in May & Alisch, 2012, S. 7). Der Begriff scheint gemäss dieser Definition
sehr offen und auf verschiedene Themengebiete übertragbar. Aus diesem Grund bedarf die
Begriffsklärung weiterer Ausführungen. Im folgenden Kapitel werden verschiedene, für diese
Arbeit relevante Formen, sowie Ursachen und Folgen von Segregation theoriegeleitet erklärt.
2.1. Residenzielle Segregation Diese Arbeit richtet den Blick auf eine sozialräumliche Segregation innerhalb von Quartieren.
Segregierte Quartiere zeigen eine ungleiche Verteilung von Bevölkerungsgruppen
gegenüber anderen Gebieten einer Stadt. Entsprechend Friedrichs Erklärung von
Segregation, lässt sich der Begriff wie folgt ausführen: Segregation bedeutet das bestimmte
Personengruppen (= Elemente) in einem Quartier (= Teileinheit) überdurchschnittlich häufig
vertreten sind, wobei die Stadt das grosse Ganze (= Einheit) darstellt. Das Quartier gilt dabei
als Wohnstandort der Menschen. Dieses Phänomen einer ungleichen Verteilung von
Personengruppen, die in bestimmten Stadtteilen wohnhaft sind, wird auch residenzielle
Segregation genannt. (vgl. May & Alisch, 2012, S. 7-8) Innerhalb dieser Arbeit wird
Segregation immer als residenzielle Segregation betrachtet.
Segregation kann als räumliche Trennung von Bevölkerungsgruppen gesehen werden. Dies
bedeutet, dass Menschen mit bestimmten ähnlichen Merkmalen in Teilen der Stadt
konzentriert ansässig sind. Merkmale können zum Beispiel das Alter, die ethnische Herkunft
oder der soziale Status sein. (vgl. Kapphan, Dorsch & Siebert, 2002, S. 6) Innerhalb dieser
Arbeit werden Quartiere mit hohem Anteil an Bevölkerungsgruppen mit
Migrationshintergrund beleuchtet. Somit handelt es sich um eine Konzentration von
Personen nach dem Merkmal Ethnie, genauer gesagt um residenzielle ethnische
Segregation. Im folgenden Kapitel wird diese spezielle Form von Segregation weiter
ausgeführt.
2.2. Soziale und ethnische Segregation Die ethnische Segregation gilt als Sonderfall von sozialer Segregation (vgl. Kapphan, Dorsch
& Siebert, 2002, S. 14). Die Betrachtungsweise von sozialer Segregation zeigt soziale
Ungleichheiten innerhalb einer Gesellschaft auf. Die räumliche Trennung der
Bevölkerungsgruppen veranschaulicht die soziale Distanz. Diese ungleiche Verteilung von
bestimmten Gruppen auf Quartiere hängt stark mit der individuellen Ressourcenausstattung
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zusammen. Menschen mit eher niedrigem Bildungsstand und wenig finanziellen Ressourcen
sind am stärksten von sozialer Segregation betroffen. Soziale Segregation erfolgt nach
ökonomischen Kriterien und ist somit verbunden mit der Klassenzugehörigkeit. (vgl. Baur,
2013, S. 22) Der deutsche Stadtsoziologe Häussermann (2007) beschrieb die Situation im
städtischen Wohnungsmarkt wie folgt: „Die Reichen wohnen, wo sie wollen, die Armen dort,
wo sie müssen.“ (S. 237, zit. in Baur, 2013, S. 22). Segregation ist sowohl als Konzentration
von wohlhabenderen Menschen, wie auch von Menschen mit knappen finanziellen
Ressourcen möglich. Eine disproportionale Verteilung von finanziell gut ausgestatteten
Menschen wird selten als Problem empfunden. Allerdings gibt es Beispiele von
problematisierten Quartieren dieser Art, welche als „Gated Communities“ wahrgenommen
werden. „Gated Communitites“ grenzen sich räumlich durch starke Zugangsbeschränkungen
zur Aussenwelt ab und können eine Form von Parallelgesellschaft bilden. Für Quartiere mit
Anwohnenden mit wenig finanziellen Mitteln werden Begriffe wie Armutsviertel oder Ghetto
verwendet, die mit einer negativen Konnotation einhergehen. (vgl. Baur, 2013, S. 22-23)
Auch ethnische Segregation kann stark mit sozialen Ungleichheiten zusammenhängen.
Zudem kommt auch der Integration eine besondere Bedeutung zu. Ursprünglich ist ethnische
Segregation vor allem durch die Zuwanderung von Gastarbeitenden in sanierungsbedürftige
Wohnungen entstanden. Die Gastarbeitenden gingen davon aus, nur für begrenzte Zeit im
neuen Land zu bleiben und bevorzugten aus diesem Grund eher günstigen Wohnraum.
Diese Entwicklung führte zur Entstehung von ethnischen Kolonien in bestimmten
Wohngebieten. Bei einer Vielzahl dieser Gastarbeitenden blieb es jedoch nicht bei einem
zeitlich beschränkten Aufenthalt und sie verblieben langfristig mit Familiennachzug in den
Quartieren, da sie in diesen Wohngebieten auf Unterstützung von Personen in ähnlichen
Lebenslagen zählen konnten. (vgl. Baur, 2013, S. 22-23) In der heutigen Zeit stellt sich die
Frage, ob ethnische Segregation ein freiwilliges oder unfreiwilliges Produkt ist. Es wird
unterschieden zwischen funktionaler Segregation, die in Form von ethnischen Kolonien
freiwillig gewählt wird oder struktureller Segregation, die für die Ausgrenzung von
benachteiligten Gruppen in sogenannte Ghettos steht (vgl. Geisler & Stahl, 2012, S. 121).
Aufgrund der Erkenntnisse über die Kapitalausstattung von Menschen mit
Migrationshintergrund, ist eine enge Verknüpfung zwischen sozialen und ethnischen
Faktoren als Ursache für Segregation erkennbar. Die Überlappung von Migrationsstatus,
knappen finanziellen Ressourcen und eher tiefem Sozialstatus führt zu einer komplexen
Form von Segregation, die sowohl als freiwillige, sowie als erzwungene Segregation auftritt.
Die folgenden Abschnitte sollen einen Einblick in die Situation von ethnischer Segregation in
der Schweiz verschaffen.
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Die ständige Wohnbevölkerung in der Schweiz wächst stets, was vor allem auf die starke
Einwanderung zurückzuführen ist. Zuwanderinnen und Zuwanderer ziehen überwiegend in
städtische Gebiete. Demgegenüber wohnen Schweizerinnen und Schweizer häufiger in
Agglomerationen und ländlichen Gebieten. Migrierende verteilen sich demzufolge nicht
gleichmässig auf den Raum. 2016 lag der Segregationsgrad von Menschen mit
ausländischer Staatsangehörigkeit bei 0,24. Das heisst, dass 24% der ausländischen
Bevölkerung in eine andere Gemeinde ziehen müsste, um eine gleiche Verteilung zwischen
schweizerischen und ausländischen Staatsangehörigen zu erreichen. Obwohl zwischen
2000 und 2016 über eine Million Menschen in die Schweiz eingewandert sind, hat dieser
Segregationsgrad seither abgenommen. (BFS, 2019b)
Bezüglich der Wohngebiete von Menschen mit ausländischer Staatsangehörigkeit, sind seit
der Jahrhundertwende gewisse Veränderungen im Gange. Es kann beobachtet werden,
dass aus dem Ausland stammende Menschen vermehrt aus den Kernstädten in den übrigen
städtischen Raum oder in die Agglomeration ziehen. Gründe dafür können die Aufwertung
von Kernstädten und die damit verbundene Verdrängung von einkommensschwachen
Schichten sein, sowie die zunehmende Verstädterung. Diese Phänomene sind vor allem in
Zürich und Genf beobachtbar. Alle diese Informationen über die Situation in der Schweiz
nehmen zwar nicht das Konzept der Menschen mit Migrationshintergrund auf, jedoch können
trotzdem gewisse Tendenzen abgelesen werden. (BFS, 2019b)
2.3. Segregation aus Sicht der Sozialökologie Der Segregationsbegriff wurde wesentlich geprägt von der Chicagoer Schule für
Sozialökologie in den 1920er Jahren. Sie untersuchten die Stadt Chicago, um die Verteilung
der Bevölkerungsgruppen aufzuzeigen. Bereits in den 1920er Jahren konnte eine ungleiche
Verteilung nach Alter, Berufsgruppen und ethnischer Herkunft festgestellt werden. Beispiele
für Segregation in Chicago waren Ghettos mit hohem Anteil an schwarzer Bevölkerung, Little
Italy und eine deutsche Kolonie, sowie auch Quartiere für sozioökonomisch besser gestellte
Familien. Zu dieser Zeit wurde Segregation und die Trennung von verschiedenen kulturellen
Gruppen als natürlich angesehen. Die Chicagoer Schule für Sozialökologie ging davon aus,
dass jede Bevölkerungsgruppe ihren eigenen Raum bewohnen und verteidigen wolle. (vgl.
Kapphan, Dorsch & Siebert, 2002, S. 6) Der Soziologe Park sah diese natürlichen Quartiere
in Chicago, auch „ethnic villages“ genannt, als zentrale Integrationsinstanzen. Die räumliche
und soziale Distanz zu Menschen ohne Migrationshintergrund hatte vorerst die Funktion, das
sich Menschen mit Migrationsstatus im segregierten Quartier an das Ankunftsland gewöhnen
können. Im besten Fall können Menschen mit Migrationshintergrund in der zweiten oder
dritten Generation sozial aufsteigen und anschliessend in einen durchmischten Stadtteil
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ziehen. Park hatte trotz der weit verbreiteten amerikanischen Haltung der Rassentrennung
ein sehr fortschrittliches Verständnis von Integration. Integration hängte für Park mit der
Verschmelzung von kulturellen Einstellungen, Handlungsweisen und sogar Genen von
verschiedenen Bevölkerungsgruppen zusammen. Das Chicagoer Konzept hat auch heute
noch Einfluss auf die Segregationsforschung. Trotzdem können die Erklärungsmuster nur
bedingt auf die heutigen Segregationsphänomene in Europa übertragen werden. (vgl.
Münch, 2010, S. 34)
2.4. Ursachen Die Verteilung von Raum ist abhängig von gesellschaftlichen Strukturen und
Wertvorstellungen. Ursachen für vorwiegend soziale und teils auch ethnische Segregation
können in zwei Kategorien eingeordnet werden. Zum einen können Gründe für Segregation
der Angebotsseite des Wohnungsmarktes zugeschrieben werden, zum anderen ist auch die
Nachfrageseite entscheidend. Ausserdem werden diese zwei Seiten durch spezifische
Ursachen für ethnische Segregation ergänzt. Die untenstehende Abbildung zeigt die für die
Entstehung von Segregation massgeblichen Faktoren.
Abbildung 2: Determinanten der Wohnortentscheidung
Segregierte Quartiere entstehen durch Wohnstandortentscheidungen der einzelnen
Haushalte. Diese werden jedoch durch politische, ökonomische und soziale Gegebenheiten
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beeinflusst. Die Wohnortentscheidung wird anhand Präferenzen und persönlichen
Einschränkungen gefällt. Je nachdem wie gross die Restriktionen sind, können die
Präferenzen an Wichtigkeit verlieren. Die finanziellen Mittel gehören hierbei zu den
bedeutungsvollsten Restriktionen. Wer genügend ökonomische Ressourcen besitzt, kann
sich in den meisten Fällen den Wohnstandort frei aussuchen. Für Menschen mit weniger
finanziellen Ressourcen können die Wahlmöglichkeiten erheblich eingeschränkt werden.
Dies hängt stark von der aktuellen Lage auf dem Wohnungsmarkt ab. Menschen mit
Migrationshintergrund sind zudem häufig betroffen von Restriktionen der diskriminierenden
Art. Ethnische Diskriminierungen können mit oder ohne finanzielle Einschränkungen die
Wohnungssuche beträchtlich erschweren. Betroffene sind nicht mehr in der Lage, ihre
individuellen Wünsche bezüglich Wohnung und Wohnstandort berücksichtigen zu können.
(vgl. Häussermann & Siebel, 2004, S. 154)
Die Nachfrage und das Angebot auf dem Wohnungsmarkt sind stark verbunden mit Faktoren
auf den Makro-, Meso- und Mikro-Ebenen. Auf der Makro-Ebene spielen ökonomische und
soziale Bedingungen eine wichtige Rolle. Als ökonomische Bedingungen gilt die aktuelle
Wirtschaftslage, wie zum Beispiel die Kapitalverfügbarkeit, die Einkommensentwicklung und
die Baukonjunktur. Soziale Bedingungen können beeinflusst werden durch demografischen
Wandel, also der Entwicklung der Bevölkerungsstruktur. Diesbezüglich können die Alterung
der Gesellschaft und die Zuwanderung einen starken Einfluss haben. Die Wohnungspolitik,
also die Meso-Ebene, kann durch staatliche Eingriffe in Wohnungsbau und Mietrecht die
Wohnungssuche begünstigen oder erschweren. Auf der Mikro-Ebene kann die Stadt die
baulichen Entwicklungen lenken und somit auf die Verteilung der Bevölkerungsgruppen
einwirken. Durch kommunale Förderung von gemeinnützigen Wohnbaugenossenschaften
kann erheblichen Einfluss genommen werden, auf Lage und Qualität von günstigen
Wohnungen. Somit steuert die Gemeinde die sozialräumlichen Strukturen und die soziale
Trennung. Auch durch private Investoren kann sich die Wohnungslandschaft verändern und
somit Nachfrage und Angebot bedingen. (vgl. Häussermann & Siebel, 2004, S. 155)
2.4.1. Die Angebotsseite des Wohnungsmarktes Sozialräumliche Ungleichheiten sind das Produkt eines langen Prozesses der strukturellen
Veränderung des Wohnungsbaus. Diese Veränderungen können von unterschiedlichen
Akteuren herbeigeführt werden, wie zum Beispiel: Investorinnen und Investoren,
Mitarbeitende der Stadtplanung und Wonungspolitik und Maklerinnen und Makler. Sie
bestimmen, welche Wohnstandorte und Wohnungen wem angeboten werden. Der städtische
Wohnungsmarkt wird in verschiedene Segmente gespalten. (vgl. Häussermann & Siebel,
2004, S. 155-156) Diese Segmente zeigen die Ungleichheiten von unterschiedlichen
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Stadtteilen auf. Merkmale wie Wohnungsqualität, Infrastruktur, Lage, Erreichbarkeit und
Image des Quartiers können die Attraktivität und die Unterscheidung in Segmente
beeinflussen. (vgl. Alisch, 2018, S. 504) Die Segmente können mit gewissen Barrieren
verbunden sein. Diese Barrieren können beispielsweise unterschiedliche Preise, Prestige-
Images, Richtlinien für gemeinnützige Wohnungen oder informelle Diskriminierung
gegenüber Menschen mit Migrationshintergrund sein. Die ungleiche Verteilung des
Wohnungsangebots in Städten ist abhängig von vier verschiedenen Unterteilungsfaktoren
von Räumen. Zum einen die politische Differenzierung von Räumen, die mithilfe von
Stadtplanung, Wohnungs- und Infrastrukturpolitik die Wohnqualitäten an unterschiedlichen
Standorten bestimmt. Die ökonomische Differenzierung steuert über Preisdifferenzen die
Wohnstandorte und die Ausstattung der Wohnungen. Durch Architektur, bauliche
Gestaltung, Bebauungsdichte und Landschaft wird die Verteilung durch symbolische
Differenzen geleitet. Und als letztes, die soziale Differenzierung von Räumen durch die
Zusammensetzung der Bewohnenden, die das Sozialprestige prägen. Die Gestaltung der
Preise und die selektive Wohnungsvergabe können dieses Sozialprestige verändern oder
verfestigen. Bei der selektiven Vergabe von Wohnungen sind Diskriminierungsprozesse im
Gange, die oftmals gegen Menschen mit Migrationshintergrund gerichtet sind. Die
Wohnungsvermittlung nimmt somit eine wichtige Rolle ein, da sie über Zugang zu
Wohnraum bestimmt. Diese Entscheidungen können jedoch von übergeordneten
Rahmenbedingungen reguliert werden. (vgl. Häussermann & Siebel, 2004, S. 155-157)
2.4.2. Die Nachfrageseite des Wohnungsmarktes Auf der Nachfrageseite sind die privaten Haushalte, die mit ihren zur Verfügung stehenden
Mitteln Wohnungen suchen. Dabei ist die individuelle Ressourcenausstattung entscheidend
und kann den Zugang zu Wohnungsraum bestimmen. Die ökonomischen Ressourcen sind
grundlegend für die Wahlfreiheit bezüglich Qualität der Wohnung und Wohnstandort. In der
Regel kann gesagt werden, dass die Wahlfreiheit höher ist, je mehr finanzielle Mittel zur
Verfügung stehen. Dabei ist nicht nur das Haushaltseinkommen entscheidend. Auch die
Sicherheit des Einkommens und allenfalls erspartes Vermögen können vor allem bei der
Suche nach Eigentumswohnraum von Nöten sein. Kognitive Ressourcen können die
Wohnungssuche insofern begünstigen, als dass Menschen mit passenden sprachlichen
Fähigkeiten und Wissen über Wohnungsmarkt und Mietrecht auf verschiedene
Informationsquellen zurückgreifen und sich besser zurechtfinden können. Auch soziale
Ressourcen in Form von sozialen Netzwerken können eine wichtige Rolle für
wohnungssuchende Menschen darstellen. Kontakte und Beziehungen können wichtige
Informationen bieten oder Zugänge zu Wohnungen eröffnen. Schliesslich können auch
politische Ressourcen von grosser Bedeutung sein. Hiermit ist zum Beispiel der Einfluss auf
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Organisationen des politischen Systems, wie die Wohnungs- und die Stadtpolitik, oder auch
die Kenntnis über sozialpolitische Anspruchsrechte, wie gemeinnützige Wohnungen,
gedacht. Zudem kann auch die aktuelle Position im Wohnungsmarkt sich positiv auf die
Wohnungssuche auswirken. Als Beispiel lassen sich hierzu Bewohnende eines sanierten
Stadtgebietes nennen, die oftmals bei der Vergabe der erneuerten Wohnungen bevorteilt
werden. (vgl. Häussermann & Siebel, 2004, S. 157-158)
Nun folgt ein weiterer entscheidender Faktor für die Wohnungssuche: die Präferenzen.
Hierfür sind die persönlichen Vorstellungen einer „guten“ Wohnung und Wohngegend
wegweisend. (vgl. Häussermann & Siebel, 2004, S. 158) Zudem besteht oftmals der Wunsch
nach dem Zusammenleben von Gleichgesinnten. Das heisst, dass Menschen aus ähnlichen
Bevölkerungsgruppen sich bevorzugt in derselben Gegend niederlassen. (vgl. Alisch, 2018,
S. 504) Die gewünschte Wohngegend hängt stark mit bisherigen Wohnerfahrungen
zusammen. Das Quartier und die damit verbundene Nachbarschaft kann ein bedeutendes
soziales Netzwerk darstellen. Aus diesem Grund wird eine neue Wohnung meist in der Nähe
des vorherigen Wohnstandorts gesucht. Ein Wechsel der Wohngegend wird in den meisten
Fällen nur angestrebt, wenn tiefgreifende Gründe damit zusammenhängen. Der Wunsch
nach einem Eigenheim gilt besonders häufig als Grund für einen Umzug in ein anderes
Quartier. Infolgedessen hat sich ab den 1950er Jahren ein Trend zur Suburbanisierung
gezeigt, da der Stadtrand aufgrund von tiefen Bodenpreisen und ausreichendem Platz
Möglichkeiten für eigenen Wohnraum eröffnete. Die Agglomerationen wurden zu attraktiven
Wohnräumen für solche, die es sich leisten konnten. In den Städten entstand vermehrt eine
Konzentration von eher benachteiligten Bevölkerungsgruppen, wie Arbeitslose, Arme,
Alleinstehende und Ausländerinnen und Ausländer. Zu dieser Zeit wurde von sogenannten
A-Städten gesprochen. (vgl. Häussermann & Siebel, 2004, S. 158-159) Eine Studie zu
Segregation in der Stadt Zürich zeigt, dass sich seit den 1990er Jahren ein Gegentrend
entwickelt. Die Innenstädte sind zunehmend auch für Menschen mit hohem Sozialstatus
attraktiv und es findet ein Prozess der Reurbanisierung statt. Im Zentrum der Kernstädte ist
vermehrt eine Attraktivitätssteigerung durch Gentrifizierung beobachtbar. Gentrifizierung ist
der Prozess der Aufwertung eines bestimmten Stadtteils. Dieser ist verbunden mit der
Verdrängung von sozioökonomisch schlechter gestellten Bevölkerungsgruppen in suburbane
Regionen. (vgl. Statistik Stadt Zürich, 2004, S. 1-3) Das Beispiel der Stadt Zürich konnte
somit aufzeigen, dass Präferenzen von Menschen mit hohem Sozialstatus gewisse
Einschränkungen für benachteiligte Bevölkerungsgruppen darstellen können.
Das Zusammenspiel der Restriktionen und der persönlichen Präferenzen führt zu
unterschiedlichen Handlungsspielräumen. Dieser Handlungsspielraum entscheidet darüber,
ob Standortpräferenzen wahrgenommen werden können und kann freiwillige oder
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erzwungene Segregation mit sich bringen. Wenn das Wohnen in einem segregierten
Quartier aus freier Wahl zustande kommt, ist die Rede von freiwilliger oder aktiver
Segregation. Wenn die Wahl eines segregierten Wohnstandorts aufgrund von Restriktionen
vorgenommen werden muss, handelt es sich um erzwungene oder passive Segregation.
Diese unfreiwillige Form von Segregation ist meist auf unzureichende finanzielle Mittel oder
soziale Diskriminierung zurückzuführen. (vgl. Häussermann & Siebel, 2004, S. 159)
Grundsätzlich wird freiwillige Segregation positiv bewertet und erzwungene Segregation eher
als negative und zu vermeidende Erscheinung betrachtet. Alisch (2018) betont jedoch, dass
diese Unterscheidung nicht so einfach vorgenommen werden kann. Ob Umzüge freiwillig
erfolgen, kann empirisch nur schwer nachgewiesen werden. Zudem kann nicht von
freiwilliger Segregation gesprochen werden, wenn Menschen in einem Quartier wohnhaft
sind, das erst durch den Zuzug von bestimmten Bevölkerungsgruppen Segregation erfährt.
Obwohl der Wohnort in diesem Fall ursprünglich frei gewählt werden konnte, nennt Alisch
dieses Phänomen „Zwang zur Konzentration“. (vgl. Alisch, 2018, S. 509)
2.4.3. Ursachen ethnischer Segregation Auch für ethnische Segregation treffen die Punkte der Angebots- und Nachfrageseite des
Wohnungsmarktes als Ursachen zu. Jedoch tragen bei Menschen mit Migrationshintergrund
weitere entscheidende Faktoren dazu bei, dass sie von sozialräumlicher Segregation
betroffen sein können. (vgl. Häussermann & Siebel, 2004, S. 177)
Es stellt sich die Frage, ob Menschen mit Migrationshintergrund segregiert sind weil sie aus
dem Ausland stammen, oder weil sie eher wenig finanzielle Mittel besitzen (vgl. Kapphan,
Dorsch & Siebert, 2002, S. 14). Hierzu kann gesagt werden, dass ethnische
Bevölkerungsgruppen durch die eher knappen finanziellen Mittel nur eine geringe
Mietzahlungsfähigkeit aufweisen. Ein grosser Teil der Menschen mit Migrationshintergrund
erhält nur ein niedriges Einkommen, das Kosten eines Mehrpersonenhaushalts decken
muss. Somit bleibt nicht viel finanzielles Kapital für die Miete übrig. Im Kapitel 2.4.2. wurde
bereits erwähnt, dass sprachliche Einschränkungen und fehlendes Wissen über den
Wohnungsmarkt den Zugang zu Informationsquellen einschränken können. Aus diesem
Grund sind die Informationskanäle über freie Wohnungen für viele Personen mit
Migrationshintergrund begrenzt. Die Wohnungssuche erfolgt vielfach auf dem informellen
Weg, wobei sie Beziehungen zu eigenen ethnischen Gruppen nutzen. Somit gelangen sie an
Wohnstandorte, die zu einem grossen Teils bereits von ethnischen Bevölkerungsgruppen
bewohnt werden. Ausserdem spielt bei Menschen mit Migrationsstatus der Wunsch nach
räumlicher Nähe zu Verwandten und Bekannten eine wichtige Rolle beim Wohnortswechsel.
(vgl. Farwick, 2014, S. 223-224)
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Auch strukturelle Gründe können ethnische Segregation verursachen. Auf der Suche nach
Arbeitsstellen, zieht es Menschen mit Migrationshintergrund in vielen Fällen in die hoch
verdichteten Städte und Agglomerationen. Zudem wartet dort nicht selten bereits ein soziales
Netz auf sie. In den Städten und den angrenzenden Vororten ist in der Regel eher wenig
Wohnraum für höhere Mieten zu finden.
Nun zu einem Faktor, der vor allem bei Menschen mit Migrationshintergrund einen
bedeutungsschweren Einfluss auf den Wohnstandort haben kann, nämlich die
Diskriminierung. Die Diskriminierung ist eng verstrickt mit der negativen symbolischen
Kapitalausstattung (s. Kap. 1.2.). Menschen mit Migrationshintergrund werden auf dem
Wohnungsmarkt diskriminiert, indem Wohnungen in bestimmten Gegenden für sie nicht
zugänglich sind. In gewissen Quartieren sind ethnische Bevölkerungsgruppen als
Bewohnende nicht willkommen. Besonders von Stadtteilen mit hohem Sozialprestige werden
Menschen mit Migrationshintergrund ausgegrenzt. Vermieterinnen und Vermieter befürchten
durch den Zuzug von ethnischen Gruppen mit niedrigem Sozialstatus eine Abnahme der
Attraktivität. Sie sehen dabei die Gefahr, dass langfristig die Mietpreise des Quartiers sinken
könnten. Zudem wird in gewissen Fällen Personen mit Migrationshintergrund das Bewohnen
von gewissen Häusern oder Quartieren verwehrt, da sie festgelegte Ausländerquoten nicht
übersteigen wollen. Dies führt dazu, dass Menschen Einschränkungen auf dem
Wohnungsmarkt erfahren und sich ihr neues Heim nicht frei aussuchen können. (vgl.
Häussermann & Siebel, 2004, S. 178-179)
Auch die Spezifizierung von Ursachen für ethnische Segregation zeigte freiwillige und
erzwungene Faktoren auf, die zur Bildung von segregierten Quartieren beitragen. Um
nochmals auf die Frage zu sprechen zu kommen, ob wenig finanzielles Kapital oder
Migration entscheidend für ethnische Segregation ist, kann gesagt werden: vielfach bedingen
sich beide Faktoren gegenseitig und können aus diesem Grund nicht unabhängig
voneinander betrachtet werden. Es handelt sich hiermit um Intersektionalität, was soviel
heisst wie die Überkreuzung von verschiedenen Merkmalen, die mit sozialer Ungleichheit
verbunden sind (vgl. Alisch, 2018, S. 504). Jedoch kann auch bereits das Vorhandsein einer
der beiden Faktoren die Zugänge zu attraktiven Wohnstandorten erheblich einschränken.
2.5. Folgen Dieses Kapitel beleuchtet die möglichen Folgen für soziale, sowie auch ethnische
Segregation als Nachbarschaftseffekte. Die Wissenschaft ist sich nicht einig, ob die Folgen
von ethnischer Segregation als positiv oder negativ bewertet werden sollen. Es ist strittig, ob
ethnische Kolonien ein wesentlicher Bestandteil von multikulturellen Gesellschaften sind, die
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Integration für Migrierende erleichtern, oder ob ethnische Segregation durch die
gesellschaftliche Spaltung eine Gefahr darstellt. (vgl. Münch, 2010, S. 40-41)
Die Beziehungen in der Nachbarschaft erweisen sich als sehr bedeutend in der Forschung
der Kontexteffekte. Beziehungen zu Nachbarinnen und Nachbaren werden durch selektive
Kontakte hergestellt. Damit von Nachbarschaftseffekten geredet werden kann, müssen
Kontakte und Erfahrungen der Anwohnenden im Quartier erfolgen. Durch heutige Transport-
und Kommunikationsmöglichkeiten, bezweifeln verschiedene Autoren, dass soziale
Netzwerke überwiegend im Quartier vorhanden sind. Ausserdem haben andere Autoren
davon gesprochen, dass Kontaktnetze von ethnischen Gruppen vermehrt nicht mehr auf
räumliche Nähe angewiesen sind. Ein vergleichbarer sozialer Status sei wichtiger, als der
Wohnort im selben Quartier. Räumliche Nähe kann somit nicht mit sozialer Nähe
gleichgesetzt werden. In einem Grossteil deutscher Nachbarschaften sind Grusskontakte die
überwiegende Interaktionsform zwischen den Bewohnenden. Zudem sind Quartiere mit
hohem Anteil an Bevölkerung mit Migrationshintergrund oft multiethnisch besiedelt. Die
Bevölkerungsgruppen haben ausser dem Migrationsstatus nicht viel gemeinsam. Alle diese
Faktoren führen dazu, das die Kontexteffekte kritisch hinterfragt werden sollen, da der
Einfluss von Nachbarschaft auf die Bewohnenden nicht ganz klar ist. (vgl. Münch, 2010, S.
41-42) Mögliche Wirkungen für Nachbarschaften von segregierten Quartieren werden im
Folgenden anhand sozialer, symbolischer, materieller und politischer Effekte erläutert.
2.5.1. Soziale Effekte Die Sozialisierung in segregierten Nachbarschaften kann negative Effekte auf die Integration
von Menschen mit Migrationshintergrund haben. Die räumliche Nähe kann zu einer
Binnenintegration führen, wobei ethnische Normen und Werte und ein dementsprechender
Lebensstil fast schon auf erzwungen werden können. Dies kann mit einer Absonderung oder
sogar Radikalisierung der ethnischen Gruppe einhergehen. Bei sozialer Segregation wird die
Gefahr gesehen, dass sich eine Kultur der Armut entwickelt. Diese Armutskultur kann durch
im Quartier verbreitete deviante Verhaltensweisen zu verminderten Zukunftschancen der
Anwohnenden führen. (vgl. Münch, 2010, S. 43) Zudem kann durch die hohe
Arbeitslosigkeit, ein schlechtes Rollenbild für Jugendliche entstehen. Als Begründung für die
negativen Effekte werden hierfür die fehlenden Kontakte zu sozioökonomisch besser
gestellten Personen genannt (vgl. Alisch, 2018, S. 511). So werden aus benachteiligten
Quartieren für die Anwohnenden benachteiligende Quartiere. (vgl. Münch, 2010, S. 43)
Wissenschaftliche Untersuchungen über soziale Netzwerke in Stadtteilen zeigten auf, dass
sozial gemischte Quartiere eine wichtige soziale Ressource darstellen können. Heterogene
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Netzwerke können bei der Suche nach Wohnungen und Arbeitsstellen wertvoll sein.
Dagegen können dichte und homogene Nachbarschaften als Benachteiligung
wahrgenommen werden, da eher weniger Ressourcen für die gegenseitige Unterstützung
vorhanden sind, wie zum Beispiel für die Stellensuche. Andererseits bieten ethnische und
homogene Gruppen durch die engen Beziehungen Rückhalt und können die Identität und
das Selbstvertrauen der einzelnen Mitgliederinnen und Mitglieder stärken. (vgl. Münch, 2010,
S. 44) Vor allem bei der Ankunft im neuen Land sind diese ethnischen Netzwerke von
grosser Bedeutung, da sie verschiedene Zugänge in der Anfangsphase eröffnen können
(vgl. Alisch, 2018, S. 511).
2.5.2. Symbolische Effekte Die Konzentration ethnischer Gruppen kann für Aussenstehende die „Fremden“ besser
sichtbar machen und somit Rassendiskriminierung fördern. Die damit verbundene
Stigmatisierung eines ganzen Stadtteils kann negative Einflüsse auf die Teilhabechancen
der Anwohnenden haben. Dieser Stigmatisierungsprozess geschieht, obwohl die
Oberschicht sich stärker räumlich abtrennt, als es ethnische Minderheiten tun. Ausserdem
konnte in verschiedenen Ländern festgestellt werden, dass Diskriminierung gegenüber
Menschen mit Migrationsstatus ausgeübt wird, auch wenn nur ein sehr tiefer Anteil der
Bevölkerung einen Migrationshintergrund hat. Somit wird die negative symbolische
Konnotation nicht auf das Quartier übertragen, weil es Segregation zeigt, sondern weil es mit
dem negativen Ausländerbild zusammenhängt. (vgl. Münch, 2010, S. 45)
2.5.3. Materielle Effekte Wenn viele Menschen mit Migrationshintergrund ein Quartier bewohnen, kann dies zu einer
Abwanderung dieser Gruppen führen, die sich auch anderswo Wohnungen leisten können.
Somit entsteht ein Kaufkraftverslust im Quartier, der durch fehlende Investitionen und
leerstehende Wohnungen zu weiterer Abwanderung führen kann. Infolgedessen kann sich
eine Abwärtsspirale im Quartier entwickeln, die beispielsweise auch in der Schule sichtbar
werden kann. Bei schulischer Segregation besteht die Gefahr, dass die Schulen überfordert
sind, da weniger auf ausserschulische Ressourcen zurückgegriffen werden kann. Diese
Ressourcen können in einigen Ländern die stadtteilabhängige Finanzierung der Schule
durch Anwohnende sein, oder auch, dass Eltern ihre Kinder in schulischen Belangen
unterstützen können. (vgl. Münch, 2010, S. 46)
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2.5.4. Politische Effekte Durch die Konzentration von Ausländerinnen und Ausländern, die nicht wahlberechtigt sind,
kann in segregierten Quartieren ein demokratisches Vakuum entstehen. Somit wird das
Quartier in lokalen Politik-Diskursen unzureichend repräsentiert. Häussermann meint jedoch,
dass dadurch keine benachteiligenden Effekte entstehen müssen, da die Sozialpolitik in der
Verantwortung steht, solche Quartiere auch in das politische Geschehen einzubringen.
Zudem besteht oftmals ein grosses öffentliches Interesse für segregierte Quartiere. (vgl.
Münch, 2010, S. 47)
Trotz der überwiegend negativen Folgen, die in der Zusammenstellung der
Nachbarschaftseffekte vorgestellt wurden, stellt sich abschliessend die Frage, ob ethnische
Segregation überhaupt ein Problem darstellt und wenn ja, für wen. Die verschiedenen
Effekte von Segregation zeigen auf, dass die räumliche Konzentration für Anwohnende nicht
unbedingt als problematisch empfunden werden muss. Vielmehr sind es
Verantwortungstragende der städtischen Politik, die vor allem die Konzentration von
marginalisierten Gruppen als Problem erkennen. In vielen Fällen werden diese Quartiere als
Schandfleck der Stadt wahrgenommen und die Politik sieht die Auflösung des Quartiers und
die damit verbundene Verdrängung der Anwohnenden als Lösung. Die Segregation von
wohlhabenderen Menschen wird im Gegenzug nicht als Misere anerkannt, obwohl diese
„Inseln des Wohlstands“ seinen Teil zur Entstehung von sozioökonomisch schwächeren
Quartieren beitragen. Durch das Fernhalten von Menschen ohne Migrationshintergrund und
Menschen aus der Mittel- und Oberschicht kann der kulturelle Austausch und letztendlich die
Integration in die Aufnahmegesellschaft erschwert werden. Ausserdem ist unklar, ob effektiv
die räumliche Konzentration von Menschen mit Migrationshintergrund Probleme verursacht,
oder ob die Benachteiligung aufgrund der eher knappen Kapitalausstattung (s. Kap. 1.2.)
auch unabhängig vom Wohnort erfolgt. (vgl. Alisch, 2018, S. 509-511) Kronauer (2008) meint
dazu, dass die sozioökonomische Ressourcenausstattung von bestimmten
Bevölkerungsgruppen auf gesellschaftlichen und makroökonomischen Strukturen basiert und
nicht im Quartier entwickelt wird (vgl. zit. in Alisch, 2018, S. 511).
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3. Chancen und Herausforderungen von ethnischer Segregation Dieses Kapitel soll aufgrund der bereits erwähnten Folgen, die Chancen und
Herausforderungen von ethnischer Segregation weiter ausführen und dient ausserdem zur
Beantwortung der ersten Fragestellung.
3.1. Chancen Wie sich ethnische Segregation auf die Integration von Menschen mit Migrationshintergrund
auswirkt, wird in der Wissenschaft konträr diskutiert. Die Sozialökologen der Chicagoer
Schule sahen den Vorteil, dass ethnische Konzentration in Quartieren den Start im neuen
Land vereinfachen kann. Das Unterstützungsnetzwerk in der ethnischen Gruppe kann die
Integration von Menschen mit Migrationshintergrund fördern und einen wesentlichen Einfluss
auf die psychische Stabilisierung der Persönlichkeit nehmen. (vgl. Farwick, 2014, S. 229)
Das lokale Netzwerk kann durch regelmässige Kontakte vor sozialer Isolation schützen.
Zudem können ethnische Beziehungsnetze ökonomische Vorzüge bieten, indem der Zugang
zum Arbeits- und Wohnungsmarkt für neue Einwanderinnen und Einwanderer erleichtert
wird. Betriebe der ethnischen Bevölkerungsgruppe können wichtige Arbeitgeber für die
ansässigen Quartieranwohnenden darstellen. Auch für die Aufnahmegesellschaft kann eine
ethnische Infrastruktur Mehrwerte bieten, indem kulturelle Angebote wie Restaurants und
Läden die Vielfältigkeit der hiesigen Geschäfte erweitert und Kontaktorte für interkulturellen
Austausch entstehen.
Da für Menschen mit Migrationshintergrund der ersten Generation in der Anfangsphase
vielfach keine staatlichen Anspruchsrechte bestehen, sind die ethnischen
Unterstützungsangebote überlebenswichtig. Auch wenn Ansprüche gegenüber dem
sozialstaatlichen Auffangnetz bestehen, kann die Hilfeleistung für eine Entlastung der
kommunalen Sozialversicherungen sorgen.
(vgl. Häussermann & Siebel, 2004, S. 181-182)
3.2. Herausforderungen Die Konzentration von einer Bevölkerungsgruppe, die deutlich häufiger von Armut betroffen
ist, kann einen ökonomischen Nachteil für das ganze Quartier darstellen. Die niedrige
Kaufkraft bringt in vielen Fällen ein schwaches privatwirtschaftliches Angebot im Quartier mit
sich. Ausserdem wird eher weniger in die Wohnungen investiert, was eine schlechte
Bausubstanz zur Folge hat. Von ethnischer und sozialer Segregation betroffene Quartiere
weisen zudem eine tiefere Regenerationskraft auf, da Anwohnende, die beruflich aufsteigen
können, das Quartier vorwiegend verlassen. Dies gilt auch für politische
Meinungsträgerinnen und Meinungsträger, die um negative Zuschreibungen zu vermeiden,
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in der Regel aus dem Quartier ziehen oder gar nie dort wohnhaft waren. Die Bedürfnisse des
Quartiers in die kommunale Politik aufzunehmen erweist sich aus diesem Grund als
herausfordernd. (vgl. Häussermann & Siebel, 2004, S. 179-180)
Integrationsbemühungen von anwohnenden Menschen mit Migrationshintergrund sind nicht
immer leicht umzusetzen. Durch die beschränkten Kontaktmöglichkeiten zu anderen sozialen
Gruppen können soziale Nachteile entstehen. Da Aussenstehende vielfach kein Interesse an
solchen Quartieren zeigen und den Kontakt zu Menschen mit Migrationshintergrund
vermeiden, kann es vorkommen, dass sich Quartieranwohnende vermehrt in die ethnischen
Gruppen zurückziehen. Infolgedessen können sich angeblich Parallelgesellschaften und
ethnische Infrastrukturen bilden. Ausserdemt fördert die Ballung ethnischer Gruppen die
öffentliche Sichtbarkeit und kann Bedrohungsgefühle bei der Mehrheitsgesellschaft
auslösen. Auf diese Angst vor den Fremden, kann Diskriminierung gegenüber ethnischer
Minderheiten folgen, was die soziale Distanz verstärkt. (vgl. Häussermann & Siebel, 2004, S.
180)
Häussermann (2008) erkannte Segregation in Verbindung mit Marginalisierung und
Diskriminierung als neue Struktur sozialer Ungleichheit (vgl. S. 335). Desweiteren meinte der
Sozialwissenschaftler Herkommer (2008), dass Segregation die soziale Lage, als unten oder
draussen, verfestigt (S. 73). Somit lässt sich erkennen, dass der Exklusionsbegriff von
Luhmann in Bezug auf residenzielle Segregation als wichtig erscheint. Luhmanns
Unterscheidung in Inklusion und Exklusion, stellt die vorgängige Filterung von Personen dar.
Je nach Zuteilung werden die Personen für gewisse Funktionssysteme als relevant oder
irrelevant erachtet. Er beschreibt Exklusion als Ausschluss von bestimmten
Funktionssystemen, der zur Marginalisierung von Bevölkerungsgruppen führen kann und
den Zugang zu weiteren Funktionssystemen erschwert. Beispielsweise kann diese Exklusion
Funktionssysteme wie den Arbeits- oder Wohnungsmarkt betreffen. (vgl. May, 2012, S.142)
Die Benachteiligung von Menschen mit Migrationshintergrund kann zum Ausschluss auf dem
Wohnungsmarkt führen und umgekehrt kann auch der Wohnort in einem segregierten
Quartier weitere Exklusionsphänomene mit sich bringen. Ursachen und Erscheinungsformen
im Exklusionsprozess sind somit nicht klar voneinander trennbar (vgl. Baum, 2018, S. 170).
Bezogen auf die Ausschliessungsdynamiken ist erkennbar, dass Segregation und Ethnie
einzeln, sowie auch in Kombination Exklusionsprozesse antreiben können (vgl. Goetze,
2008, S. 264). Die Exklusion, die mit ethnischer Segregation einhergeht, kann
Teilhabechancen von Anwohnenden langfristig einschränken. Zudem kann die räumliche
Trennung zu einer Eingrenzung der Reichweite und Zusammensetzung von sozialen
Kontakten führen (vgl. Kronauer & Häussermann, 2019, S. 200). Exkludiert zu werden kann
Ausmasse annehmen, die im schlimmsten Fall bedeuten können, dass Menschen an den
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Rand der Gesellschaft gedrängt werden (vgl. Hafen, 2015, S. 14). Jedoch hängt die
Intensität von sozialer Ausgrenzung stark damit zusammen, wie die Stadtpolitik mit der
Diskreditierung von Bewohnenden der segregierten Quartiere umgeht (vgl. Baum, 2018, S.
172).
Seite 31
4. Handlungsmöglichkeiten für die Soziale Arbeit Dieses Kapitel beschäftigt sich mit Handlungsfeldern der Sozialen Arbeit. Es soll aufgezeigt
werden, inwiefern die Soziale Arbeit für die Stadtentwicklung und die Gestaltung des
Sozialraums relevant sein kann. Der Einbezug der sozialen Komponenten bei der Gestaltung
von Räumen einer Stadt, reicht weit zurück in die Geschichte. Die Beteiligung von
Sozialarbeitenden bei der Stadtentwicklung ist so alt, wie die Soziale Arbeit selbst. Die
Konzepte der Sozialen Arbeit mit sozialräumlicher Orientierung haben sich im Laufe der
Jahre gewandelt und waren nicht immer gleich präsent in der Fachöffentlichkeit. Durch die
„Wiederentdeckung der Räume“ und die Reurbanisierung hat sich in der Sozialen Arbeit ein
neuer Diskurs um Stadtentwicklung etabliert und sozialräumliche Konzepte haben an
Wichtigkeit gewonnen. Zu Beginn dieses Kapitels werden verschiedene Handlungsfelder und
Konzepte in einem kurzen historischen Rückblick vorgestellt. (vgl. Oehler & Drilling, 2013, S.
13-14)
Der Begriff Gemeinwesenarbeit (GWA) tauchte Ende der 1960er Jahre das erste Mal in der
deutschen Fachliteratur auf. Durch die neu auftretenden gesellschaftlichen Problemlagen,
die durch den Rückgang der Konjunktur nach dem zweiten Weltkrieg verursacht wurden,
rückte GWA mehr und mehr in das Interesse von Sozialer Arbeit. Es wurde bemängelt, dass
soziale Einrichtungen in Deutschland zu bürgerfern geworden sind. GWA diente als Antrieb
einer grundlegenden Reform zur Veränderung der öffentlichen und freien Trägerschaft von
Sozialer Arbeit. Zudem versuchte GWA, den Kontakt zwischen Bürgerinnen und Bürgern und
der Gemeinde herzustellen und somit Demokratie zu fördern. Das Konzept hat sich von
aggressiven Ansätzen, bis hin zu einer katalytisch-aktivierenden GWA stark verändert. Die
katalytisch-aktivierenden Ansätze plädieren für Gruppenselbsthilfe. Die Soziale Arbeit dient
lediglich zur Anregung neuer Prozesse und leistet nur bei Bedarf Unterstützung. Gleichzeitig
versuchte sich GWA mit anderen kommunalen Institutionen der Sozialen Arbeit zu vernetzen
und Kooperationen einzugehen. Dies führte zu einer Neuformulierung des Konzepts zu
stadtteilbezogene Soziale Arbeit. (vgl. Oehler & Drilling, 2013, S. 20-27)
In den 1990er Jahren wurde GWA als stadtteilbezogene Soziale Arbeit mit dem Konzept
„behutsame Stadtteilerneuerung“ kombiniert. Entstanden ist der Fachbegriff
Quartiermanagement, der sich in Deutschland gegen die Jahrhundertwende etabliert hat.
Das Ziel war es, die Abwärtsspirale in benachteiligten Quartieren durch integrierte
Handlungskonzepte anzuhalten. (vgl. Oehler & Drilling, 2013, S. 28) Diese integrierten
Konzepte fassen drei Ebenen des Quartiermanagements: die Verwaltungsebene, die
Quartiersebene und die intermediäre Ebene. Alle Akteure dieser drei Ebenen sollen die
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Stadtentwicklung gemeinsam steuern. Die Kompetenzen- und Aufgabenzuteilung erweisen
sich in der Praxis jedoch als sehr herausfordernd. (vgl. Becker, 2014, S. 22)
Zu Beginn des neuen Jahrtausends tauchte ein neuer Begriff in der fachlichen Öffentlichkeit
und Literatur auf: Sozialraumorientierung. Dieser Begriff findet auch an Fachhochschulen
immer wie mehr Anklang, obwohl noch kein einheitliches Handlungskonzept entwickelt
wurde. Sozialraumorientierung besteht aus Ansätzen von interdisziplinären Theorien. (vgl.
Becker, 2014, S. 25-26) Werden die Konzepte Sozialraumorientierung und stadtteilbezogene
Soziale Arbeit verglichen, können kaum Neuerungen entdeckt werden (vgl. Oehler & Drilling,
2013, S. 31). Sozialraumorientierung kommt als sozialarbeiterisches Handlungskonzept in
GWA und Quartiermanagement, die auch als Arbeitsfelder der Sozialen Arbeit verstanden
werden können, zur Anwendung (vgl. Becker, 2014, S. 26).
Für diese Arbeit wurde das Handlungsfeld GWA in den Fokus genommen, da sich die
traditionsreiche Entwicklung von GWA zu einem allgemeinen Arbeitsprinzip von Sozialer
Arbeit etabliert hat. GWA unterstützt die Aufhebung von Entfremdung und plädiert für die
Selbstbestimmung des Menschen. Somit ist GWA unter Berücksichtigung der Bedürfnisse
der Subjekte und der politisch-historischen Möglichkeiten immer auch Befreiungsarbeit, wie
es jede Form von Sozialer Arbeit sein sollte. (vgl. Oehler & Drilling, 2013, S. 24)
Demgegenüber ist Quartiermanagement stark an Programmrichtlinien gebunden. Dies hat
eine Entpolitisierung zur Folge, da für eine Initiierung des Programms vorerst Probleme im
Quartier konstruiert werden müssen. (vgl. Schreier, 2014, S. 139) Ausserdem verfolgt
Quartiermanagement eine Top-Down-Strategie, die in einigen Städten lediglich als
Steuerung von benachteiligten Quartieren und als Sparmassnahme dient (vgl. Oelschlägel,
2013, S. 50). Das dritte Konzept, die Sozialraumorientierung, wird ins Kapitel zu GWA
integriert, da GWA auch als „Methode sozialraumorientierter Arbeit“ bezeichnet werden kann
(vgl. May, 2015, S. 1626). Würde GWA durch das Konzept der Sozialraumorientierung
vollumfänglich ersetzt werden, wird eine Funktionalisierung des Sozialraums zur
Kosteneinsparung befürchtet (vgl. Stövesand & Stoik, 2013, S. 28). Aus diesem Grund bietet
auch die Sozialraumorientierung nicht die beste Grundlage für sozialarbeiterisches Handeln.
In einem nächsten Schritt wird vorerst der abstrakte Begriff Sozialraum anhand
verschiedener Theorien erklärt. Dies dient als Basisverständnis für die Auseinandersetzung
mit GWA. Anschliessend wird das Handlungsfeld GWA vorgestellt und mit dem
Gesichtspunkt von segregierten Quartieren mit hohem Anteil an Bevölkerung mit
Migrationshintergrund erläutert.
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4.1. Sozialraum In dieser Arbeit wird Raum als Sozialraum verstanden, da er das Resultat menschlichen
Handelns darstellt. Der Begriff Raum könnte nur all zu leicht das Bild einer unveränderbaren
Tatsache suggerieren und den Raum als lediglich physisch-materielles Objekt darstellen. Die
Bezeichnung Sozialraum legt den Fokus jedoch auf soziale Relationen, die für die Soziale
Arbeit als wichtig erachtet werden. Das Verständnis des Sozialraums kann der relationalen
Tradition entnommen werden. (vgl. Kessl & Reutlinger, 2010, S. 25) In diesem Kapitel wird in
einer historischen Rückblende die soziologische Sichtweise auf Raum aufgezeigt.
Anschliessend wird auf raumsoziologische Konzeptionen von Bourdieu und Löw
eingegangen, die das Verständnis eines relationalen Raums erklären. Ausserdem wird das
St. Galler Modell von Reutlinger und Wigger als Denkfigur zur Gestaltung des Sozialraums
vorgestellt.
In der Soziologie wird Raum vornehmlich anhand zwei verschiedener Standpunkte erklärt:
als absolutistischer und relativistischer Raum. Der absolutistische Raum ist gekennzeichnet
durch einen sogenannten Dualismus, bestehend aus Raum und Körper. Aus dieser
Perspektive besteht Raum unabhängig vom Handeln und vom Körper. (vgl. Löw, 2017, S.
17-18) Raum wird verstanden als Behälter, in dem sich Körper befinden können (vgl. Kessl &
Reutlinger, 2010, S. 22). Dagegen sieht das relativistische Verständnis Raum als Ergebnis
von Beziehungen zwischen Körpern. Der Raum ist somit abhängig vom Körper und wird
durch seine Bewegungen dauernd verändert. (vgl. Löw, 2017, S. 17-19) Ausserdem ist der
Raum wie auch die Zeit als etwas Relatives zu verstehen. Je nach Sichtweise kann Raum
anders wahrgenommen werden. (vgl. Kessl & Reutlinger, 2010, S. 22-23). Die
verschiedenen Bemühungen Raum zu definieren, zeigen eher philosophische und
physikalische Vorannahmen, als dass sie soziologisch begründet werden könnten (vgl. Löw,
2017, S. 19). In Bezug auf GWA wäre es falsch, den Raum ohne Beziehung zu den
handelnden Subjekten zu betrachten, wie es die absolutistische Tradition auffasst. Die
Bedeutung, die bestimmte Räume für Anwohnende haben können, ist für
sozialarbeiterisches Handeln zentral. Auch die relativistische Betrachtungsweise wird für
Gemeinwesenarbeitende nicht als optimal erachtet, da sie der räumlichen Strukturierung
durch Macht- und Ungleichheitsverhältnisse keine Beachtung schenkt. (vgl. Fritsche, Lingg &
Reutlinger, 2010, S. 13) Um Sozialraum umfassend erklären zu können, eignet sich die
relationale Betrachtungsweise. Das relationale Verständnis sieht Raum als
kontextabhängiger und historisch geprägter Begriff und nicht als eindeutig fixierte Wirklichkeit
(vgl. Kessl & Reutlinger, 2010, S. 21). Im Folgenden wird Sozialraum als relationaler Raum
anhand zweier Theorien und dem St. Galler Modell erklärt.
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4.1.1. Sozialer Raum nach Bourdieu In Bourdieus Theorie hat Raum eine grosse Bedeutung, was für soziologische Theorien eher
unüblich ist (vgl. Schroer, 2006, S. 105). Bourdieu erklärt in seiner Theorie der Praxis den
Begriff des sozialen Raums. Er vertritt die relationale Sichtweise und versteht den sozialen
Raum nicht als geografisch gekennzeichnetes Territorium, sondern als soziale Welt. Der
Raum wird geprägt durch die Beziehung zwischen Objekten und besteht nicht als
eigenständiger Raum. (vgl. Lippuner, 2012, S. 130)
Bourdieus sozialer Raum ist in verschiedene Subräume unterteilt, die als Felder bezeichnet
werden. Das Feld existiert im Grunde als autonomes soziales Universum, in dem eine
feldtypische Logik herrscht. Diese Logik bestimmt über Distinktionen und regelt die
Positionierungen im sozialen Raum. Die Felder zeigen Ähnlichkeiten mit den
Funktionssystemen von Luhmann auf (s. Kap. 3.2.), da das Feld eine besondere Sichtweise
auf die soziale Welt bietet. Als Beispiel für Bourdieus Feld-Begriff lassen sich die Felder der
Wirtschaft, der Politik und der Religion nennen. (vgl. Lippuner, 2012, S. 130-131) Die
Akteure nehmen innerhalb des sozialen Raums und der vielzähligen Felder eine soziale
Position ein. Diese soziale Position hängt von der individuellen Kapitalausstattung ab (s.
Kap. 1.2.). Akteure, die über eine ungleiche Anhäufung von Kapital besitzen, werden im
sozialen Raum anders positioniert und kommen kaum miteinander in Kontakt. Hierbei sind
nicht nur die physischen Grenzen entscheidend, im Sinne von Örtlichkeiten, sondern auch
die sozialen Grenzen stehen einer Begegnung von Menschen unterschiedlicher
Kapitalausstattung im Wege. Das Feld kann dabei als Kampffeld zur Absicherung oder
Veränderung der Kräfteverhältnisse gesehen werden. (vgl. Schroer, 2006, S. 108-109) Die
Distinktionslogik des Feldes wird von den Akteuren in ihr Wahrnehmungs- und
Denkschemata übertragen, was gemäss Bourdieu als Habitus bezeichnet wird. Der Habitus
eines jeden Akteurs wird anhand der sozialen Position und des Feldes geformt, was zu
einem grossen Teil durch unbewusste Prozesse erfolgt. Handlungsweisen und auch
Unterscheidungen sind somit in Form des Habitus inkorporiert und geschehen meist
unreflektiert. Somit zeigt Bourdieu auf, dass Handlungen nicht immer rational erfolgen,
sondern dass ihnen ein praktischer Sinn zugrunde liegt. Dieser praktische Sinn wird von
Bourdieu als „Sinn für das Spiel“ genannt. Die Geschehnisse der sozialen Welt stellen das
Spiel dar, wobei die Felder die Spielräume sind. Jedes Feld hat seine eigenen Spielregeln,
welche aufgrund des vom Feld geformten Habitus von den Akteuren automatisch
übernommen werden. Dies führt zu einer Reproduktion sozialer Bedingungen und damit
zusammenhängender Distinktionen. (vgl. Lippuner, 2012, S. 132-134) Somit hat der Raum
eine ordnende Funktion und sorgt zugleich für die Beständigkeit von sozialer Ordnung (vgl.
Schroer, 2006, S. 109).
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Die Theorie des sozialen Raums von Bourdieu zeigt die enge Verbindung zu sozialen
Ungleichheiten auf, da die individuelle Kapitalausstattung mit den Möglichkeiten der
Raumaneignung zusammenhängt. Macht über den Raum zu erlangen, stellt gemäss
Bourdieu eine sehr privilegierte Herrschaftsausübung dar. Personen mit eher knapper
Ausstattung an Kapitalien haben schlechtere Chancen Verfügungsgewalt über den Raum zu
besitzen. Diese mangelnde Verfügung über den Raum kann die Nähe zu begehrten Gütern
und Personen verunmöglichen und die Wohnstandortwahl beeinträchtigen. Auch wenn
Personen mit knappen Ressourcen in einem begehrten Wohnort sesshaft sind, kann die
soziale Distanz zu den Anwohnenden weiterhin bestehen. Bourdieu verweist in diesem Fall
auf den Habitus, der im jeweiligen Wohnort als unpassend erachtet werden kann und somit
eine ortsspezifische Nutzung der Räume erschwert. Ausserdem zeigt Bourdieu mit dem
Begriff der Selbstexklusion auf, dass Menschen das Betreten von fremden Räumen
unterlassen, da sie sich bezüglich der gültigen Regeln unsicher fühlen und dies nicht sichtbar
machen wollen. Somit muss die Trennung von Personen mit unterschiedlichen sozialen
Positionen nicht immer zwanghaft erfolgen. Segregation scheint nach der Theorie von
Bourdieu als unumgängliche Erscheinung, da sie Ausdruck der Distinktionslogik und der
Stabilisierung von sozialer Ordnung ist. Der französische Soziologe zeigt auf, dass der
soziale Raum im physischen Raum erkennbar ist. Segregation kann somit ein Ausdruck von
Gegebenheiten der sozialen Welt sein. (vgl. Schroer, 2006, S. 113-120)
4.1.2. Relationaler Raum nach Löw Die deutsche Soziologin Löw schlug eine neue raumsoziologische Konzeption vor, die unter
anderem auf Bourdieus Raumverständnis basiert. Vor allem die Verbindung zwischen
Handlung und Struktur durch den Habitus-Begriff, hat sie in ihre Konzeption wieder
aufgenommen. (vgl. Löw, 2017, S. 132) Der relationale Raum berücksichtigt sowohl die
Beziehungsebene, sowie auch das Prozesshafte von Räumen und die Strukturierungskraft.
Räume werden als Orte wahrgenommen, die durch relationale (An)Ordnungen von
Lebewesen und sozialen Gütern charakterisiert sind. Der Begriff (An)Ordnung meint zum
einen das Platzieren von Lebewesen oder Dingen und zum anderen die gesellschaftliche
Ordnung, die Räume festlegen. Räumliche Strukturen sind sowie zum Beispiel rechtliche und
ökonomische Strukturen Teil von gesellschaftlicher Ordnung. Diese räumliche Ordnung
wurde durch Handeln hergestellt und strukturiert hinterher das weitere Handeln. Die Dualität
von Handeln und Struktur wird in der relationalen Theorie auch als die Dualität von Raum
genannt. Somit wird ersichtlich, dass Räume durch handelnde Subjekte erschaffen werden
und gleichzeitig das Handeln beeinflussen. (vgl. Löw, Steets & Stoetzer, 2008, S. 63-66)
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Räume werden meist durch gewohnheitsbedingte Handlungen geschaffen, die unhinterfragt
ausgeführt werden. Die Prozesse der Syntheseleistung und des Spacings nehmen dabei
Einfluss auf die Entstehung von Räumen. Die Syntheseleistung steht für die
Relationenbildung zwischen sozialen Gütern und Lebewesen, die dann über
Wahrnehmungsprozesse als Räume erkennbar sind und so ständig reproduziert werden.
Zudem berücksichtig das Spacing, die Wichtigkeit von Platzierungen. Die Konstitution von
Räumen erfolgt über die Platzierung von sozialen Gütern und Menschen. In erster Linie
werden Räume durch symbolische Markierungen gekennzeichnet, wie zum Beispiel
Eingangsschilder. Spacing bedeutet somit Positionieren, Errichten und Bauen. Das Bauen
eines Hauses kann auch als Spacing bezeichnet werden. Der Raum wird immer durch
Syntheseleistung und Spacing hergestellt, wobei beide Prozesse gleichzeitig stattfinden.
Wird ein Raum durch Spacing erschaffen, ohne dass die Verknüpfung zwischen sozialen
Gütern und Menschen zu Räumen erfolgt, kann noch nicht von Raum die Rede sein. Um
wieder auf den Titel der Raumkonzeption zurück zu kommen: relationaler Raum
berücksichtig somit die einzelnen Bausteine, bestehend aus sozialen Gütern und Menschen,
sowie auch die Relationen zueinander. (vgl. Löw, Steets & Stoetzer, 2008, S. 64-65)
Räume werden von verschiedenen Menschen oder gar Bevölkerungsgruppen
unterschiedlich erfahren und haben auch nicht für alle die gleiche Relevanz. Über die
Konstitution von Räumen werden vielfach Macht- und Herrschaftsverhältnisse ausgehandelt,
die mit Ausschliessungsmechanismen einhergehen können. Auch das Merkmal Ethnie kann
mit Inklusions- und Exklusionsprozessen in Räumen zusammenhängen. (vgl. Löw, Steets &
Stoetzer, 2008, S. 64-65)
4.1.3. St. Galler Modell nach Reutlinger Das St. Galler Modell dient als Ordnungsmodell und Sortierungshilfe für die professionelle
Gestaltung von Sozialraum. Es darf jedoch nicht als sozialwissenschaftliches Raummodell
oder Fachkonzept verstanden werden. Viel mehr soll das St. Galler Modell als Denkfigur in
der sozialraumorientierten Arbeit zu einer reflexiven Praxis beitragen. (vgl. Reutlinger, 2018,
S. 614). Das St. Galler Modell zeigt verschiedene Zugänge auf, die für die Gestaltung des
Sozialraums relevant sind. Der erste Zugang erfolgt über die Gestaltung von Orten als
physisch-materielle Welt. Ein weiterer Zugang beschreibt die Gestaltung von strukturellen
Steuerungsprozessen und der letzte Zugang bildet die Gestaltung vom Sozialraum über die
Arbeit mit Menschen. (vgl. Reutlinger & Wigger, 2010, S. 16) Im Folgenden soll die
Abbildung die drei miteinander verbundenen Zugänge illustrieren. Anschliessend folgt eine
Beschreibung der drei Einheiten.
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Abbildung 3: St. Galler Modell
Der Zugang über die Gestaltung von Orten, beschäftigt sich mit der Welt der Dinge. Orte
werden als Raumstellen an der Erdoberfläche gesehen, deren Positionen klar definiert
werden können. Für diesen Zugang sind vor allem die Raum- und Landschaftsplanung,
sowie die Architektur und die Kunst von Bedeutung. Es wird davon ausgegangen, dass die
materielle Welt in das individuelle Selbstverständnis und das Weltbild der Menschen
einfliesst. Somit hat der Ort Auswirkungen auf individuelle und kollektive
Handlungsspielräume. (vgl. Reutlinger & Wigger, 2010, S. 46-47)
Der zweite Zugang zielt auf eine Veränderung von politischen Strukturen, die den
Sozialraum beeinflussen können. Über die Gestaltung von Strukturen im Steuerungsprozess
kann in unterschiedlichster Weise Veränderung im Sozialraum angeregt werden.
Sozialräumliche Veränderungen können aus dieser Perspektive durch die Neugestaltung von
Organisationsstrukturen oder gesetzlichen Rahmenbedingungen erreicht werden. Zum
Beispiel kann das Schaffen von verschiedenen Ressourcen Möglichkeiten zur Gestaltung
von Orten oder für die Arbeit mit Menschen bieten. (vgl. Reutlinger & Wigger, 2010, S. 47)
Der Hauptfokus beim letzten Zugang liegt bei der Arbeit mit einzelnen Personen und
Gruppen. Die individuellen Deutungen von Raum sind handlungsleitend für die Gestaltung.
In einem ersten Schritt werden durch diese Deutungsmuster die Lebensbedingungen an
bestimmten Orten aufgezeigt. Im Anschluss daran, gilt es realisierbare
Gestaltungsmöglichkeiten zu erkennen. (vgl. Reutlinger & Wigger, 2010, S. 48)
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4.2. Gemeinwesenarbeit GWA wurde über die Jahre von verschiedenen Theorien und Praxen beeinflusst, sodass
eine Vereinheitlichung der Theoriebildung nicht möglich ist. Soziale Arbeit und insbesondere
GWA hängt stark vom Kontext des historisch gesellschaftlichen Raums ab und wird durch
die jeweiligen Macht- und Herrschaftsverhältnisse geprägt. Dementsprechend verändern
sich die Zielbestimmungen, die Spielräume und die Wirkung von GWA analog der
historischen Entwicklungen. Wie in der Einleitung in Kapitel 4 bereits ersichtlich, bleibt die
übergreifende Charakterisierung und Einordnung von GWA unklar. So wurde es in Kapitel 4
als Konzept, Handlungsfeld, Arbeitsfeld sowie auch als Arbeitsprinzip benannt. Die
verschiedenen Bezeichnungen sollen den vielfältigen und teils ambivalenten Diskurs um
GWA auch innerhalb dieser Arbeit aufgreifen. (vgl. Stövesand & Stoik, 2013, S. 17-18)
GWA ist ein Handlungsfeld von Sozialer Arbeit, in dem die Lebenswelt der Menschen von
besonderer Bedeutung ist. Sie begleitet partizipative Prozesse, um gemeinsam mit den
Menschen materielle, immaterielle und infrastrukturelle Verbesserungen zu erreichen. (vgl.
Stövesand & Stoik, 2013, S. 21) Mitarbeitende der GWA vertreten eine humanitäre und
demokratische Grundhaltung und fördern soziale Gerechtigkeit und soziale Integration.
(GWA Netzwerke Deutschschweiz, 2008) Im Mittelpunkt stehen die in einem gewissen
Territorium tätigen oder wohnhaften Menschen. Das Gebiet oder eben das Gemeinwesen
wird als soziales System verstanden. (GWA Netzwerke Deutschschweiz, 2008) GWA ist vor
allem in Gebieten mit einer mangelhaften Infrastruktur und hoher Armutsbetroffenheit
präsent (vgl. Stövesand & Stoik, 2013, S. 21-22).
Der Begriff Gemeinwesen kann als Vorgänger von Sozialraum verstanden werden. Als
Gemeinwesen kann sowohl ein Stadtteil, wie auch ein ganzes Dorf bezeichnet werden,
wobei immer administrative Grenzen vorhanden sind. Obwohl der Begriff Gemeinwesen im
geschichtlichen Rückblick von grosser Bedeutung ist, wird heute oft von Sozialraum
gesprochen (vgl. Stövesand & Stoik, 2013, S. 25). Die bereits erläuterten Konzeptionen zum
relationalen Raumverständnis nach Bourdieu und Löw, sowie das St. Galler Modell stellen
wichtige Impulse für GWA als Sozialraumarbeit dar. GWA beachtet sowohl individuelle und
strukturelle Aspekte, sowie auch der Zugang zur Gestaltung der physisch-materiellen Welt
(vgl. Stövesand & Stoik, 2013, S. 21). In dieser Arbeit liegt das Quartier als Sozialraum im
Fokus und stellt somit das Gemeinwesen im Sinne eines territorialen Bezugspunkts von
GWA dar.
GWA wird vornehmlich als fallunspezifische und zielgruppenübergreifende Arbeit verstanden
(vgl. Stövesand & Stoik, 2013, S. 22). Das heisst, das GWA möglichst alle
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Quartieranwohnenden anspricht und sich nach ihren aktuellen Themen richtet. Die
Ausgangslage stellen die Bedürfnisse der Menschen dar. Über niederschwellige und
aufsuchende Angebote, werden die Themen der Anwohnenden abgeholt. Dies kann über
Befragungen erfolgen oder auch über die Schaffung von Begegnungs- und
Kommunikationsräumen, wie zum Beispiel einem Quartiertreff. Diese Räume sollen Kontakte
und Austausch ermöglichen, ohne dass ökonomische Mittel erforderlich sind. (vgl. Stövesand
& Stoik, 2013, S. 22) GWA zielt auf Aktivierung und Empowerment der Menschen, statt auf
Befürsorgung (vbg & Jugendamt der Stadt Bern, 2015). Die Mobilisierung von bereits
vorhandenen Ressourcen sieht GWA als eine Form von Empowerment (GWA Netzwerke
Deutschschweiz, 2008). Die Aktivitäten und Massnahmen werden gemeinsam mit den
Anwohnenden konzipiert und auf ihre Bedürfnisse abgestimmt (vbg & Jugendamt der Stadt
Bern, 2015). Ihre Mitsprache und Mitwirkung im Problemlösungsprozess und in der
Umsetzung sind essenziell (GWA Netzwerke Deutschschweiz, 2008). Dabei aktiviert und
fördert GWA die Selbstorganisation der Menschen im Quartier und leistet nur bei Bedarf
Unterstützung. (vbg & Jugendamt der Stadt Bern, 2015) Somit werden nicht nur die
Selbsthilfekräfte der einzelnen Personen angeregt, sondern auch die Nutzung von sozialen
Netzwerken. Der Beziehungsaufbau ist eine zentrale Aufgabe von GWA. Zum einen versucht
GWA Beziehungen zwischen Quartieranwohnenden zu fördern, um so
Unterstützungsnetzwerke zu initiieren. Zum anderen werden auch Kontakte zu lokalen
Akteuren wie Organisationen und politischen Entscheidungsträgerinnen und
Entscheidungsträgern geknüpft. Diese sind vor allem für die Bearbeitung von strukturellen
Problemen von Bedeutung. (vgl. Stövesand & Stoik, 2013, S. 22). GWA schafft Zugänge zu
Politik, Verwaltung und Wirtschaft, so dass sich die Anwohnenden aktiv für verbesserte
Lebensbedingungen einsetzen können (vbg & Jugendamt der Stadt Bern, 2015). Ausserdem
werden die Anwohnenden auf öffentlich zugängliche Dienstleistungsangebote, wie zum
Beispiel Beratungsstellen Aufmerksam gemacht. GWA engagiert sich dabei für die
Weiterentwicklung von bedürfnisgerechten Dienstleistungen für die lokale Anwohnerschaft.
(GWA Netzwerke Deutschschweiz, 2008)
Mitarbeitende der GWA müssen sich über ihr Rollenverständnis bewusst werden. Dies kann
zwischen einer intermediären und einer parteilichen Haltung schwanken. Der Fachdiskurs
sieht den Umgang mit den zwei konträren Positionierungen als Gratwanderung und ist sich
uneinig, welches Rollenverständnis im Hinblick auf GWA als Orientierung dienen soll. Die
Auseinandersetzung mit den beiden Positionierungen soll bei Mitarbeitenden der GWA zu
einem reflektierten Rollenverständnis führen. (vgl. Schreier, 2014, S. 9) Wenn GWA als
intermediäre Instanz auftritt, bedeutet dass, das sie zwischen Bürgerinnen und Bürgern und
Entscheidungstragenden aus der Politik, der Verwaltung und aus Unternehmungen
vermittelt. Dabei werden nicht nur kommunikative Prozesse zwischen Anwohnenden und
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steuernden Instanzen organisiert, sondern auch Dialoge unter den Quartieranwohnenden
sowie unter Personen der kommunaler Administration. Intermediäre sind auch selber in
Dialoge einbezogen, indem sie Informationen von anderen weitergeben. Somit können sie
zum Beispiel in der Politik die Anliegen der Quartierbevölkerung einbringen oder die
Bürgerinnen und Bürger über das politische Geschehen aufklären. Die GWA betreibt als
intermediäre Instanz Dialogmanagement und versucht als Moderatorin mit verschiedenen
Akteuren Lösungen zu kreieren. Intermediäre bemühen sich, durch Vermittlung das
gegenseitige Verständnis und die Transparenz zu fördern. (vgl. Fehren, 2006, S. 576-577)
Intermediäre Instanzen sollen dabei nicht Teil von kommunaler Verwaltung sein und deren
akuten Handlungsbedarf aufgreifen. Vielmehr sollen sie sich als loyale Sachwalterinnen
verstehen, die das Wohl der Stadt als Ziel ins Auge fassen. (vgl. Hinte, o.J.)
Kritische Stimmen bemängeln den intermediären Ansatz, da sie das Parteiergreifen für
benachteiligte Bevölkerungsgruppen als wichtiger erachten. Parteiliche GWA setzt sich
anwaltschaftlich für Benachteiligte ein und stärkt somit ihre sozialen Rechte. Wobei es nicht
darum geht alle Anliegen der Betroffenen gut zu heissen, sondern sie ernst zu nehmen und
sie bei Konflikten reflektiert zu unterstützen. GWA ergreift Partei um die Teilnahme von
Ausgrenzung bedrohten Menschen zu fördern und ihnen eine Stimme zu verleihen.
Parteilichkeit heisst in diesem Fall, sich auch in der Auseinandersetzung mit wirkmächtigen
Entscheidungsträgerinnen und Entscheidungsträgern auf die Seite der benachteiligten
Bevölkerungsgruppe zu stellen. Im parteilichen Ansatz übernimmt GWA eine gewisse
Ausgleichsfunktion und fördert somit soziale Gerechtigkeit. (vgl. Oelschlägel, 2013, S. 52-54)
Doch auch das parteiliche Rollenverständnis kann einige Fragen aufwerfen. Es ist unklar, für
wen GWA sich parteilich einsetzen soll. Ausserdem kann GWA nicht
zielgruppenübergreifend arbeiten, wenn Parteilichkeit als oberstes Prinzip gilt.
Bevölkerungsgruppen die weniger von Ausgrenzungsprozessen bedroht wären, würden in
einer parteilichen GWA untergehen. (vgl. Fehren, 2006, S. 580)
Abschliessend kann gesagt werden, dass GWA sowohl ein intermediäres Rollenverständnis
beinhalten kann als Moderatorin, als auch parteilich handeln kann, vor allem im Umgang mit
benachteiligten Gruppen. Die beiden Ansätze können kombiniert zu einer Erweiterung des
Handlungsspielraums von GWA führen (vgl. Stoik, 2013, S. 107) Ob die Interessen der
Quartieranwohnenden mit intermediärer oder parteilicher Haltung vermittelt oder vertreten
werden, ist in erster Linie unwichtig, so lange die Soziale Arbeit ihr politisches Mandat
trotzdem wahrnehmen kann. GWA soll die Herrschaftsverhältnisse, die zu Ausgrenzung und
Diskriminierung führen können aufdecken und skandalisieren. Gegen das Bild des
Problemquartiers und die weit verbreitete Meinung, die Quartieranwohnenden seien selber
verantwortlich für ihre Probleme, soll GWA klar Position einnehmen. GWA kann
Seite 41
Möglichkeiten bieten, dass benachteiligte Menschen auch an der Gestaltung politischer
Prozesse teilhaben können. (vgl. Schreier, 2014, S. 9)
4.3. Gemeinwesenarbeit und ethnische Segregation Dieses Kapitel bezieht das Handlungsfeld der GWA auf den sozialräumlichen Kontext von
Quartieren, die von ethnischer Segregation betroffen sind. GWA passt sich stark den
Bedürfnissen der Quartieranwohnerschaft an. Neben den fundamentalen Arbeitsprinzipien
für GWA die in Kapitel 4.2. bereits aufgegriffen wurden, sollen im Folgenden Aspekte
beleuchtet werden, die in Bezug auf Quartiere mit hohem Anteil an Bevölkerung mit
Migrationshintergrund als wichtig erachtet werden. Dieser Teil der Arbeit soll einen Einblick
in die Arbeit von GWA mit ethnischen Bevölkerungsgruppen verschaffen, ohne dass von
einer standardisierten Handlungsanweisung für die Praxis ausgegangen werden kann. Das
Kapitel 3 kann dabei als Orientierung beigezogen werden, um mögliche Herausforderungen
sowie auch Ressourcen der Quartiere ersichtlich zu machen.
Wie in Kapitel 2.2. bereits ausführlich erläutert, sind die Merkmale Ethnie und sozialer Status
eng aneinander geknüpft in Bezug auf ethnische Segregation. Dementsprechend hat GWA
sowohl die sozialen Lebenslagen, wie auch der migrationsspezifische Kontext zu
berücksichtigen. Grundlage für die Arbeit im Gemeinwesen bieten Kenntnisse über die
Lebenswelten der Anwohnenden und deren Kapitalausstattung. Dazu zählt auch das
Kennenlernen des Quartiers als Sozialraum. GWA sollte sich ausserdem über
Diskriminierungs- und Stigmatisierungsprozesse bewusst werden, die mit dem
Migrationsstatus und dem Wohnort verbunden sein können. Um ein Eindruck über die
Lebenslagen der Quartieranwohnenden zu erlangen, kann die GWA auf verschiedene
Methoden zurückgreifen, wie zum Beispiel die aktivierende Befragung. GWA muss sich
darüber bewusst sein, dass auch ethnisch segregierte Quartiere von einer heterogenen
Bevölkerungsgruppe bewohnt werden. Die Menschen befinden sich in unterschiedlichen
Lebenslagen und gehen auch anders damit um. (vgl. Ottersbach, 2012, S. 70)
Im Kapitel 3 konnte aufgezeigt werden, dass ethnische Segregation eine politische und
soziale Ausgrenzung zur Folge haben kann. Professionelle Soziale Arbeit orientiert sich
gemäss dem Berufskodex von AvenirSocial (2010) an den Menschenrechten und an sozialer
Gerechtigkeit und setzt sich für Sozialstrukturen ein, die auf die Bedürfnisse der Menschen
abgestimmt sind (S. 8-9). Hierzu ist die GWA gefragt, um die Inklusion von Menschen mit
Migrationshintergrund und die kommunale Demokratisierung zu fördern (vgl. Riede, 2017).
Sollen Menschen in unser demokratisches System inkludiert werden, umfasst dass auch die
Einmischung in öffentliche Auseinandersetzungen. Inklusion geht mit gleichberechtigten
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Partizipationsmöglichkeiten im Willensbildungsprozess einher. (vgl. Reddy, 2010, S. 123)
GWA ermöglicht politische Partizipation, indem sie die Stimmen der Menschen in das
politisch-administrative System trägt (vgl. Riede, 2017). Auch abgesehen von politischer
Teilhabe, sollen verschiedene Partizipationsprozesse die Handlungsspielräume der
Anwohnenden erweitern. Die Quartierbevölkerung wird durch kollektives Empowerment dazu
angeregt, sich gemeinsam für ihre Anliegen stark zu machen. Entwicklungsprozesse im
Quartier, wie die Gestaltung des Sozialraums, fordern Interessierte aus dem Quartier zu
Partizipation auf. (vgl. Lutz, 2010, S. 205-207) Ethnisch segregierte Quartiere bieten vielfach
nicht besonders attraktive Wohn- und Grünflächen. GWA kann hierfür
Handlungsmöglichkeiten erweitern und bedürfnisgerechte Veränderungen der
Raumgestaltung mit den Anwohnenden umsetzen. Im Partizipationsprozess knüpft GWA bei
bereits vorhandenen sozialen Netzwerken an und versucht diese durch die Einbindung
verschiedener Akteure auszubauen (vgl. Lutz, 2010, S. 207).
Das Stichwort soziales Netzwerk erscheint in Bezug auf Quartiere mit hohem Anteil an
Bevölkerung mit Migrationshintergrund als zentral. Es wurde bereits mehrmals erwähnt, dass
diese Beziehungsnetze für Menschen mit Migrationshintergrund als wichtige Stütze im Leben
dienen können. Diese Netzwerke sieht GWA in Form von sozialem Kapital als wichtige
Ressource. Kontakte mit anderen Bevölkerungsgruppen zu schliessen kann jedoch als
herausfordernd empfunden werden, was unteranderem als Folge von sozialer Ausgrenzung
gedeutet wird. Die Sozialwissenschaftlerin Riede spricht von GWA als Brückenbauerin
zwischen Menschen und Bevölkerungsgruppen innerhalb des Quartiers. Dies bedeutet, dass
GWA Menschen verschiedener Gruppen miteinander zu verknüpfen versucht. Das Ziel stellt
dabei die Stärkung von sozialem Kapital dar, welche durch den Ausbau von lokalen
Netzwerken erreicht werden soll. Brückenbildende Angebote, wie zum Beispiel offene
Begegnungsräume, Quartierfeste und Bürgerforen, sollen den Austausch fördern und
Menschen mit ähnlichen Anliegen zusammenführen. (vgl. Riede, 2017) Somit soll die
Gruppenselbsthilfe angeregt werden, um allenfalls selbst tragende Prozesse in die Wege zu
leiten. (vgl. Lutz, 2010, S. 208)
GWA kann sich für die Gestaltung des Zusammenlebens von verschiedenen ethnischen
Gruppen auf das Konzept der transkulturellen Gesellschaft vom Philosophen Welsch
stützen. Kultur wird als System mit bestimmten Werten und Einstellungen verstanden, das
einer Gruppe oder einer Gesellschaft zur Handlungsorientierung dienen kann. Im Konzept
der Transkulturalität werden Kulturen nicht als geschlossene und voneinander
abzugrenzende Einheiten verstanden. (vgl. Wertheim, 2013, S. 345-346) Das Konzept der
Transkulturalität reagiert auf gesellschaftliche Entwicklungen, die eine Pluralität an
Lebensformen auch innerhalb der Kulturen zeigen. Transkulturalität soll die moderne
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Gesellschaft wiederspiegeln und grenzt sich vom traditionellen Kulturbegriff ab. Welsch
empfand auch die beiden Begriffe der Inter- und Multikulturalität für die heutige Zeit als
unpassend, da beide lediglich als Ergänzung zum traditionellen Kulturbegriff dienen. Das
Konzept der Transkulturalität überwindet jedoch das Verständnis von Kultur als
geschlossene Einzelkultur. (vgl. Welsch, 1995, S. 2) In transkulturellen Gesellschaften sollen
Kulturen durch Verständigungs- und Begegnungsprozesse miteinander vermischt werden.
Die Transkulturalität wird als gemeinsames Drittes betrachtet, dass durch gegenseitiges
Verstehen erschaffen wird. Um eine transkulturelle Entwicklung im Quartier anzustreben,
arbeitet GWA mit den Anwohnenden, mit lokalen Organisationen und mit
Entscheidungstragenden des strukturellen Steuerungsprozesses. Die transkulturelle Arbeit
kann über Beratungsgespräche, Trainings und Coachings erfolgen und soll die Identitäts-
und Bewusstseinsbildung anregen und interkulturelle Kompetenzen fördern. Durch die
Öffnung des Kulturverständnisses verspricht man sich strukturelle Veränderungen im
Quartier vorzunehmen, um die Integration und das Zusammenleben verschiedener
Bevölkerungsgruppen zu erleichtern. Ausserdem rückt das Konzept der Transkulturalität die
Gemeinsamkeiten der verschiedenen Gruppen in den Fokus und soll somit
Unterscheidungen in „Wir“ und „Sie“ vermeiden und Menschen zusammenbringen. (vgl.
Wertheim, 2013, S. 345-347)
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5. Handlungsbedarf für die Soziale Arbeit – eine Positionsbestimmung Diese Arbeit hat ersichtlich gemacht, dass der Diskurs um ethnische Segregation als
ambivalent gedeutet werden kann. Über die Folgen für die Quartieranwohnenden vertritt die
Wissenschaft verschiedene Positionen, die weder als eindeutig positive noch negative
Effekte erkennbar sind. Die Quartierseffekte (s. Kap. 2.5.) verdeutlichen zum einen, dass die
Konzentration von Menschen mit Migrationshintergrund wichtige Unterstützungsstrukturen
bieten kann. Zum anderen kann jedoch das Bild des problematischen Migrantenquartiers
benachteiligende Wirkungen auf die Menschen im Quartier haben. Hier stellt sich für mich
die Frage, ob ethnische Segregation für die Anwohnenden und die Bevölkerung ein soziales
Problem darstellt, oder ob es sich lediglich um Scheinprobleme handelt, die durch
Zuschreibungsprozesse konstruiert werden. Infolgedessen scheint es für mich unklar, ob es
die Soziale Arbeit und die GWA in ethnisch segregierten Quartieren braucht und wie sie sich
legitimieren kann. Dieses Kapitel soll zum einen die wissenschaftlichen Sichtweisen, sowie
meine persönliche Positionierung zu Problematisierungstendenzen in Bezug auf ethnisch
segregierte Quartiere darstellen.
Zu Beginn wird anhand theoretischer Bezüge des Soziologen Grönemeyers die Definition
von sozialen Problemen aufgezeigt. Die Auseinandersetzung mit den Themen soziale
Mischung und Parallelgesellschaft soll aufzeigen, inwiefern ethnische Segregation als
soziales Problem bestimmt werden kann oder nicht. Diese Bestimmung bildet die Grundlage
für die Positionierung zum unklaren Handlungsbedarf von Sozialer Arbeit. Abschliessend
werde ich die zweite Fragestellung beantworten. Für dieses Kapitel wurde bewusst neben
der wissenschaftlichen Schreibweise die Ich-Form gewählt, um meine persönliche
Positionierung klar ersichtlich zu machen.
Der deutsche Soziologe Grönemeyer erklärte soziale Probleme als Handlungsanlässe sowie
als Legitimationsgrundlage für Soziale Arbeit. Er versteht Soziale Arbeit als Institution, die
soziale Probleme bearbeitet, kontrolliert und verwaltet. Ein soziales Problem stellt ein
Zustand dar, der gegenüber dem gewünschten Soll-Zustand als abweichend empfunden
wird. Dabei nehmen soziale Probleme immer Probleme der Gesellschaft auf und beziehen
sich nicht nur auf individuelle Verhaltensauffälligkeiten. Soziale Probleme gilt es über
gesellschaftliche Veränderungen zu reduzieren oder gar zu lösen. Wobei es unklar ist, ob
soziale Probleme gelöst werden sollen oder ob sie durch Entwicklungsprozesse in modernen
Gesellschaften eine notwenige Daseinsberechtigung haben. (vgl. Grönemeyer, 2018, S.
1492) Wenn ethnische Segregation als soziales Problem wahrgenommen wird, muss dieses
Phänomen eine Diskrepanz zwischen einem wünschenswerten Zustand aufzeigen. Es ist
jedoch fragwürdig, was als angestrebter Soll-Zustand verstanden wird. Im Fachdiskurs ist die
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Rede von sozialer Mischung als mögliche Problemlösung für soziale und ethnische
Segregation. Soziale Mischung meint, dass in einem Quartier alle sozialen Schichten
zusammenleben (Programms Projets Urbains, 2011). Um nochmals Bezug auf die Definition
von Friedrichs (s. Kap. 2) zu nehmen, würde soziale Mischung eine proportionale Verteilung
von Bevölkerungsgruppen in Teilen einer Stadt bedeuten. Die Wirkungen von sozialer
Mischung sind jedoch widersprüchlich zu bewerten. Die räumliche Nähe soll den Kontakt
zwischen Menschen aus unterschiedlichen Milieus anregen. (Programms Projets Urbains,
2011) Dies soll die Toleranz gegenüber anderen Bevölkerungsgruppen verstärken und
Vorurteile abbauen. Im besten Fall vermischen sich die Wertvorstellungen der Menschen
und bilden ein „Wir-Gefühl“ im Quartier (vgl. Dangschat & Alisch, 2014, S. 201). Der Prozess
des gegenseitigen Lernens hat schlussendlich auch eine Integrationsfunktion für Menschen
mit Migrationshintergrund (Programms Projets Urbains, 2011).
Die bereits genannten Argumente zeigen auf den ersten Blick nur Vorzüge von sozialer
Mischung. Ob sich die erwarteten Effekte in der Realität auch so ausprägen, bleibt fraglich.
Das gewünschte Miteinander trifft häufig nicht ein, da es auch trotz räumlicher Nähe schwer
ist, Verständnis füreinander aufzubringen. Aufgrund der sozialen Ungleichheiten können
Beziehungen entstehen, die ungleichmässige Machtverhältnisse zeigen. Zusätzlich können
die unterschiedlichen Lebensformen und Alltagsthemen die Kontaktaufnahme und die
Kommunikation erschweren. Die Menschen können sich weniger über ähnliche Sorgen und
Probleme austauschen. Durch das Zusammenleben von verschiedenen sozialen Milieus,
kann es innerhalb eines Quartiers zu Spannungen und Distanz führen. (Programms Projets
Urbains, 2011) Diskriminierungen gegenüber Menschen aus dem nahen Sozialraum können
Konflikte entstehen lassen, so dass von einer „überforderten Nachbarschaft“ gesprochen
werden kann. Auch der Gedanke, dass sich durch soziale Mischung neue gemeinsame
Wertmassstäbe bilden, hat sich in der Realität als eher unwahrscheinlich erwiesen. Die
historische Rückblende zeigt eher eine einseitige Anpassung von Minderheiten an die
Mehrheitsgesellschaft. (vgl. Dangschat & Alisch, 2014, S. 202-207)
Schliesslich bleibt noch offen, wie soziale Mischung in ethnisch segregierten Quartieren
überhaupt umgesetzt werden soll. Werden Quartiere neu gebaut, könnten staatliche Eingriffe
den Wohnungsbau und den Wohnungsmarkt lenken. Bei bereits bestehenden Quartieren,
stellt sich die Umsetzung jedoch als sehr herausfordernd dar. Um ethnisch segregierte
Quartiere für Menschen mit eher hohem Sozialstatus attraktiv erscheinen zu lassen, müssten
bauliche Aufwertungsprozesse vorgenommen werden. Würde diese Aufwertung, auch
Gentrifizierung genannt, im Quartier statt finden, hätte dies die Verdrängung von ansässigen
Menschen zur Folge. Abschliessend kann gesagt werden, dass soziale Mischung nicht
unbedingt als integrationsfördernd empfunden wird und zur Umsetzung noch viele
Fragezeichen offen bleiben. (Programms Projets Urbains, 2011)
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Meiner Meinung nach kann das Konzept der sozialen Mischung auch eine
Steuerungsfunktion der Verwaltung beinhalten. Durch den Zuzug von sozioökonomisch
besser gestellten Menschen, erhofft man sich eine gelingende Integration für Menschen mit
Migrationshintergrund. Demzufolge wird Integration als ein Erlernen von sozial erwünschten
Normen und Werten verstanden, was zur Reproduktion von Macht- und
Herrschaftsverhältnissen führen kann. Integration wird in diesem Fall anders verstanden, als
ich es als professionelle Sozialarbeiterin assoziiere. Aus meiner Sicht werden die
Integrationsleistungen von ethnisch segregierten Quartieren unterschätzt. So werden
beispielsweise ethnische Infrastrukturen und Vereine von Menschen mit
Migrationshintergrund als gescheiterte Integration verstanden, oder gar als
Parallelgesellschaft betitelt. In der Literatur zu ethnischer Segregation ist häufig die Rede
von Parallelgesellschaften, als mögliche Folge von räumlicher Konzentration. Der Begriff der
Parallelgesellschaft trägt einen wesentlichen Teil dazu bei, dass ethnische Segregation in
der öffentlichen Thematisierung problematisiert wird. Der nächste Abschnitt nimmt die
Vorwürfe der Parallelgesellschaft zum Thema und vergleicht sie mit dem wissenschaftlichen
Diskurs.
Der Schweizer Sozialgeograph Reutlinger (2017) stellt fest, dass das Bild, das die Politik und
die Medien als Parallelgesellschaft in die Öffentlichkeit transportieren, nicht der
wissenschaftlichen Sichtweise entspricht. Die politisch-mediale Diskussion spricht von
geschlossenen fremdkulturellen Gesellschaften, die als negativ bewertet werden. Dabei
werden Parallelgesellschaften häufig mit Terroranschlägen und Gewalttaten der jüngeren
Geschichte in Verbindung gebracht. Die Wissenschaft redet jedoch erst von
Parallelgesellschaft, bei einer ethnisch homogenen Gruppe, die ein eigenes Institutionsnetz
aufgebaut hat und lebensweltlich sowie ökonomisch getrennt von der Mehrheitsgesellschaft
besteht. Reutlinger erklärt sich die negative Sichtweise auf ethnische Segregation, durch die
Angst vor den Fremden in einer Gesellschaft mit zunehmenden Individualisierungs- und
Globalisierungsentwicklungen. Reutlinger meint, dass durch die Pluralisierung der
Lebensformen und die Individualisierungstendenzen jede und jeder in einer Parallelwelt
neben den Mitmenschen lebt. Diese gesellschaftlichen Veränderungen können vor allem
gegenüber vermeintlich fremdkulturellen Bevölkerungsgruppen Unsicherheiten auslösen,
ohne dass sich die Gesellschaft darüber bewusst ist, dass sie selber einen grossen Teil zur
Ballung ethnischer Gruppen beiträgt. (vgl. Reutlinger, 2017, S. 209-210)
Beim Begriff Parallelgesellschaft stellt sich für mich die Frage, welche Gruppe parallel zu
welcher Gruppe lebt. Aus der Sichtweise von Menschen in ethnisch segregierten Quartieren
kann sehr wohl auch die Mehrheitsgesellschaft eine Parallelgesellschaft darstellen. Wenn ich
Quartiere mit hohem Anteil an Bevölkerung mit Migrationshintergrund mit der
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wissenschaftlichen Definition von Parallelgesellschaft vergleiche, kann ich nur wenige
Gemeinsamkeiten erkennen. Wie bereits mehrfach erwähnt, bildet die ethnische
Quartierbevölkerung keine homogene Gruppe. Auch die Vorstellung, dass sich ethnische
Quartiere bewusst von der Aussenwelt absondern, konnte in dieser Arbeit nicht bestätigt
werden. Es wurde aufgezeigt, dass der Wohnortsentscheid von Quartieranwohnenden durch
verschiedene Restriktionen geprägt ist und nicht unbedingt aus freier Wahl erfolgt. Die
Etablierung von ethnischer Infrastruktur und Ökonomie kann meiner Meinung nach als
Chance für Menschen in ethnisch segregierten Quartieren sowie für die Gesamtgesellschaft
verstanden werden und strahlt für mich keinen bedrohlichen Charakter aus. Organisieren
sich ethnische Bevölkerungsgruppen unter sich, kann dies sowohl den Sozialstaat wie auch
den Arbeitsmarkt entlasten und gleichzeitig ökonomischen Aufschwung für das Quartier
bedeuten.
Um festlegen zu können ob ethnische Segregation ein soziales Problem darstellt, ist die
Vorstellung von was als „normal“ erachtet wird zentral. Dies soll aufzeigen, dass soziale
Phänomene je nach Argumentation und Normalitätsverständnis anders bewertet werden
können. Ausserdem müssen soziale Probleme nach Grönemeyer von
gesamtgesellschaftlicher Bedeutung sein. Ohne dass ich den Anspruch habe, eindeutig
feststellen zu können was ein soziales Problem ist, vertrete ich als professionelle
Sozialarbeiterin die Haltung, dass ethnische Segregation nicht als soziales Problem gelten
muss. Nachfolgend sollen verschieden Punkte meine Positionierung begründen.
Aufgrund der in der Schweiz und in Deutschland regionalbegrenzten öffentlichen
Thematisierung, stellt für mich ethnische Segregation kein gesellschaftliches Problem dar,
sondern vielmehr ein lokales und individuelles Problem. Zudem schätze ich die Probleme
und das damit verbundene Leiden der Betroffenen und der Gesellschaft als ambivalent ein.
Entscheidend ist in dieser Hinsicht, von wem ethnisch segregierte Quartiere als problemhaft
empfunden werden. In der Arbeit wird ersichtlich, dass dieser Problemcharakter vielfach von
aussen auf das Quartier gestülpt wird. Ob die Quartieranwohnenden unter der räumlichen
Trennung leiden, konnte in der Arbeit nicht eindeutig beantwortet werden. An dieser Stelle
möchte ich nochmals darauf hinweisen, dass die Unterscheidung in freiwillige und
unfreiwillige Segregation von Bedeutung sein kann. Ausserdem muss meiner Meinung nach
jedes Quartier mit seinen Anwohnenden individuell betrachtet werden. Um nochmals Bezug
auf die beiden erläuterten Begriffe soziale Mischung und Parallelgesellschaft zu nehmen,
kann auch hier kein soziales Problem festgestellt werden. Aus meiner Sicht kann das
Konzept der Sozialen Mischung für die Soziale Arbeit nicht als Massstab für ein gelingendes
Quartierleben verwendet werden. Darüber hinaus sehe ich die vermeintliche Gefahr vor
Parallelgesellschaften als unbegründet und daher als irrelevant für die Soziale Arbeit.
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Gemäss Grönemeyer legitimiert sich Soziale Arbeit über soziale Probleme. Da ich die
Meinung vertrete, dass ethnische Segregation kein soziales Problem darstellen muss, sehe
ich keinen zwingenden Handlungsbedarf von Sozialer Arbeit für ethnisch segregierte
Quartiere. Trotzdem habe ich soziale Ungleichheiten in Bezug auf Menschen mit
Migrationshintergrund erkennen können, die die Soziale Arbeit ernst nehmen muss. Der
nächste Abschnitt wird die Benachteiligung von Menschen mit Migrationshintergrund
genauer ausführen.
Obwohl ich mich als Professionelle Sozialarbeiterin an den Ressourcen orientieren möchte,
gilt es ganz klar auch die benachteiligenden Faktoren ins Auge zu fassen. Die Arbeit zeigt
diesbezüglich auf, dass Menschen mit Migrationshintergrund Benachteiligungen erfahren,
die sowohl mit der eher knappen oder unpassenden Ressourcenausstattung und dem
Migrationsstatus zusammenhängen können, sowie auch mit dem Wohnort und der
räumlichen Konzentration. Ob Segregation wirklich eine benachteiligende Wirkung hat, oder
ob die soziale Ungleichheit in erster Linie mit dem eher tiefen Sozialstatus zusammenhängt,
kann nicht abschliessend geklärt werden. In Kapitel 2.5. wurden Nachbarschaftseffekte
genannt, die mit ethnischer Segregation einhergehen können. Es bleibt jedoch unklar, ob in
der heutigen pluralistischen Gesellschaft die Nachbarschaft eine Wirkung auf die
Anwohnerschaft ausstrahlen kann. Bezugnehmend auf die Herausforderungen von
ethnischer Segregation (s. Kap. 3.2.), fällt vor allem auf, dass Menschen in segregierten
Quartieren Gefahr laufen, exkludiert zu werden. Aussschliessungsprozesse können
existenzielle Auswirkungen auf Betroffene haben, in dem Teilhabechancen in verschiedenen
Bereichen eingeschränkt werden können. Hierfür wird für mich ganz klar ein
Handlungsbedarf für die Soziale Arbeit ersichtlich. Jedoch können Exklusionsprozesse nicht
eindeutig mit Segregation in Verbindung gebracht werden. Auch das Merkmal Ethnie kann
zu Ausschliessung führen.
Zusammenfassend lässt sich erkennen, dass die Herausforderungen für Menschen mit
Migrationshintergrund an verschiedene Faktoren gekoppelt sein können. Auch wenn ich
persönlich der Meinung bin, dass ethnische Segregation nicht als soziales Problem gelten
muss, sehe ich in Bezug auf Menschen mit Migrationshintergrund trotzdem Handlungsbedarf
für die Soziale Arbeit. Gemäss dem Berufskodex von AvenirSocial (2010) setzen sich
Professionelle der Sozialen Arbeit für die Ablehnung von Diskriminierungen und für eine
gerechte Verteilung von Ressourcen ein. Ausserdem verpflichtet sich die professionelle
Soziale Arbeitet nach dem Prinzip der sozialen Gerechtigkeit die Gleichwertigkeit von allen
ethnischen Bevölkerungsgruppen anzuerkennen. (S. 9-10) Diese Grundwerte der Sozialen
Arbeit zeigen auf, dass die Benachteiligung von Menschen, wie unter anderem von
Menschen mit Migrationshintergrund, Handlungsanlässe für die Soziale Arbeit ergeben. Die
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Soziale Arbeit muss sich darüber bewusst werden, wo sie in der Arbeit mit Menschen mit
Migrationshintergrund ansetzt.
Ich erachte es vorerst als zentrale Voraussetzung für die professionelle Soziale Arbeit, von
der Makroebene in die Meso- und Mikroebene einzutauchen. Es kann nicht generell davon
ausgegangen werden, dass alle Menschen mit Migrationshintergrund in ihren
Teilhabechancen eingeschränkt werden. Aus diesem Grund lohnt sich der Blick auf
ethnische Bevölkerungsgruppe und einzelne Personen mit Migrationshintergrund. Dies gilt
auch in Bezug auf ethnisch segregierte Quartiere. Die Soziale Arbeit kann erst durch das
Kennenlernen des Quartiers und der anwohnenden Bevölkerung allfällige Problemlagen
ersichtlich machen. Hierfür eignet sich das Handlungsfeld der GWA, das nach Schönig als
Sonderfall sozialarbeiterischer Handlungsfelder verstanden werden kann. Schönig meint,
dass sich GWA primär am Sozialraum orientiert, ohne dass die Betroffenheit von sozialen
Problemen unter den Anwohnenden im Vorfeld festgestellt werden musste. (vgl. Schönig, S.
31) Somit wird für mich ersichtlich, dass der Problemcharakter von Quartieren und deren
Anwohnenden für GWA nicht unbedingt die Legitimationsgrundlage darstellt. GWA versucht
als sozialkulturelles Interventionskonzept Probleme zu erkennen und die Ohnmacht der
Betroffenen zu überwinden (vgl. Schönig, S. 31). Das Grundlagenpapier der vbg und des
Jugendamts der Stadt Bern (2015) zu GWA erklärt, dass die Legitimation von GWA immer
Produkt von Aushandlungsprozessen mit der Politik und der Verwaltung ist. Da der Auftrag
von GWA in der Schweiz nicht gesetzlich verankert ist, hängt die Legitimierung stark damit
zusammen, in welchem Bereich die lokale Politik Gelder ausspricht. (vbg & Jugendamt der
Stadt Bern, 2015) GWA geht in das Quartier hinein, ohne dass sie die Haltung vertritt, dass
dort Probleme zu bearbeiten sind und Veränderungen vorgenommen werden müssen. Die
Problemdefinition bleibt bei den Anwohnenden und ihre Veränderungsbereitschaft bildet die
Grundlage für die gemeinsame Bearbeitung ihrer Anliegen. Lassen es finanzielle sowie auch
strukturelle Bedingungen zu, dass GWA in einem von ethnischer Segregation betroffenem
Quartier aktiv werden kann, sehe ich das als Möglichkeit für die Soziale Arbeit im Sinne der
sozialen Gerechtigkeit Benachteiligungen im Quartier aufzudecken und diese in
verschiedener Art und Weise anzugehen. Hierzu sollte sich Soziale Arbeit über ihre Haltung
bewusst werden. Da aufgezeigt werden konnte, dass Menschen mit Migrationshintergrund
oftmals Einschränkungen der Lebenschancen bewältigen müssen und in der Politik weniger
Anklang erfahren, würde ich als Professionelle eher ein parteiliches Rollenverständnis
vertreten. GWA kann hierfür wichtige Partizipationsmöglichkeiten eröffnen, indem politische
Mitsprache für Menschen mit Migrationshintergrund gefördert wird.
Neben GWA sehe ich für die Soziale Arbeit weitere Handlungsoptionen in Bezug auf
ethnische Segregation. Barloschky und Schreier (2016) skandalisieren die Tatsache, dass
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Wohnen zum einen ein fundamentales Menschenrecht darstellt, zum anderen aber von der
Marktlogik gesteuert wird und der Wohnraum als Ware der kapitalistischen Ökonomie
unterliegt. Barloschky und Schreier (2016) beobachten eine Verletzung der Menschenrechte,
da menschenwürdiges Wohnen in der Schweiz und in Deutschland nicht für alle möglich ist.
Viele Menschen leben notgedrungen in zu kleinen und sanierungsbedürftigen Wohnungen.
Nicht alle Menschen haben die Möglichkeit, eine für sie passende und bezahlbare Wohnung
beziehen zu dürfen. (vgl. Barloschky & Schreier, 2016, S. 89-96) In dieser Arbeit wurde
bereits auf Diskriminierungspraktiken der Wohnungspolitik gegenüber Menschen mit
Migrationshintergrund aufmerksam gemacht. Ausserdem konnte aufgezeigt werden, dass
auch die ökonomischen Restriktionen bei der Wohnungssuche eine grosse Herausforderung
für ethnische Bevölkerungsgruppen darstellen können. Vielfach bleibt ethnischen
Bevölkerungsgruppen nichts anderes übrig, als in eher schlechter gestellte Quartiere zu
ziehen. Die Ungleichverteilung von Ressourcen auf verschiedene Stadtteile, kann
dementsprechend Nachteile für Menschen mit Migrationshintergrund mit sich bringen.
Die beiden Autoren Barloschky und Schreier (2016) fordern die Soziale Arbeit auf, Soziale
Ungerechtigkeiten und Diskriminierungen auf dem Wohnungsmarkt nicht weiter zu dulden.
Dabei sehen sie das Bekämpfen der Symptome als unzureichend. GWA als
Symptombekämpferin kann wichtige Arbeit leisten um Beteiligungsstrukturen zu schaffen,
jedoch muss das Problem vor der Entstehung angegangen werden. Gemäss Barloschky und
Schreier (2016) soll sich Soziale Arbeit pro-aktiv in das Geschehen der Wohnungs- und
Stadtpolitik einmischen. Sie empfehlen Professionellen der Sozialen Arbeit, Bündnisse mit
anderen sozialen Stellen einzugehen und auch interdisziplinäre Zusammenarbeit
anzustreben. Die Stadt- und Wohnungspolitik sollen durch organisierte Interessen-
Koalitionen und Mitbestimmungsstrukturen mehr auf die Bedürfnisse der Menschen
eingehen und sich vom freien Markt entziehen. (vgl. Barloschky & Schreier, 2016, S. 96-104)
Die Projektsteuerung des Programms Projets Urbains (2011) schlägt ausserdem vor, dass
sich die kommunale Politik für gemeinnützige Wohnungen stark machen soll, so dass auch
Menschen mit knappen finanziellen Ressourcen bessere Chancen auf eine
menschenwürdige Wohnung haben und nicht zwangsläufig in segregierte Quartier ziehen
müssen. Barloschky und Schreier (2016) raten Sozialer Arbeit an, im stadtpolitischen Diskurs
in die Auseinandersetzung einzutreten und auch die bislang als unbedeutend erachteten
Meinungen einzubringen. Nach Barloschky und Schreier (2016) hängt die Wohnungspolitik
stark mit Macht- und Herrschaftsverhältnissen zusammen, die ein konfliktfreies Einmischen
von Sozialer Arbeit praktisch unmöglich machen. (vgl. Barloschky & Schreier, 2016, S. 96-
104)
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Abschliessend möchte ich nochmals festhalten, dass ich in der Auseinandersetzung mit dem
Thema grundsätzlich keinen zwingenden Handlungsbedarf von Sozialer Arbeit bei ethnischer
Segregation habe feststellen können, was die Möglichkeit zu handeln jedoch nicht
ausschliessen soll. Vor allem in Bezug auf die bereits aufgezeigten sozialen
Ungerechtigkeiten gegenüber Menschen mit Migrationshintergrund können Handlungsbedarf
für Professionelle der Sozialen Arbeit abgeleitet werden. Zu diesem Entschluss bin ich
gekommen, da ich ethnische Segregation nicht als soziales Problem definieren würde, wobei
soziale Probleme die Handlungsanlässe von Sozialer Arbeit darstellen. Trotzdem habe ich
aber Benachteiligungen von Menschen in ethnisch segregierten Quartieren feststellen
können. In meinen Augen stellen sowohl das Handlungsfeld GWA als auch das politische
Mandat im wohnungspolitischen Diskurs wichtige Handlungsmöglichkeiten für die Soziale
Arbeit dar.
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Schlusswort Diese Arbeit hat aufgezeigt, dass das vermeintlich Problematische an ethnischer
Segregation in der Schweiz und in Deutschland in Frage gestellt werden soll. Segregierte
Quartiere sind trotz oder eben genau wegen dem hohen Anteil an Bevölkerung mit
Migrationshintergrund sehr vielfältige und multikulturelle Wohnorte, die sowohl Chancen als
auch Herausforderungen bieten. Für die Anwohnenden von ethnisch segregierten Quartieren
können die lokalen Unterstützungsstrukturen wichtige Ressourcen darstellen. Dennoch
können die Quartieranwohnenden auch Schwierigkeiten begegnen. Benachteiligende Effekte
können einerseits durch die soziale Lage und andererseits durch Segregation ausgelöst
werden, wie auch durch Einflüsse beider Faktoren. Infolgedessen gilt es stets zu
hinterfragen, ob individuelle Problemlagen zwangsläufig mit der Konzentration von
ethnischen Bevölkerungsgruppen zusammenhängen müssen. Auch der Einfluss von
ethnischer Segregation auf die Integration von Menschen mit Migrationshintergrund kann
zwiespältig betrachtet werden. Diese Arbeit hat jedoch zeigen können, dass der Vorwurf,
ethnische Segregation zeige vor allem integrationshemmende Wirkungen, abgelehnt werden
kann. Die komplexen Ursachen für die Entstehung von ethnischer Segregation hat, vor allem
in Bezug auf unfreiwillige Segregation, die Wirkmächtigkeit der ökonomisch orientierten
Wohnungspolitik aufgezeigt. Um bezahlbaren und menschenwürdigen Wohnraum für alle
zugänglich zu machen, wird die Soziale Arbeit und insbesondere die GWA aufgefordert, ihr
politisches Mandat wahrzunehmen und sich für soziale Gerechtigkeit einzusetzen. GWA
kann sowohl politische Prozesse anregen, wie auch soziale Netzwerke fördern um die
bereits vorhanden Ressourcen im Quartier zu stärken. Ob im Allgemeinen Handlungsbedarf
in Quartieren mit hohem Anteil an Bevölkerung mit Migrationshintergrund für die Soziale
Arbeit besteht, kann nicht abschliessend beantwortet werden. Die ethnische Segregation an
sich, muss kein Handlungsbedarf für die Soziale Arbeit darstellen. Jedoch bilden die
Benachteiligungen von Menschen mit Migrationshintergrund Handlungsanlässe für
professionelle Soziale Arbeit. Spannend wäre die Frage, welche weiteren
Handlungsmöglichkeiten die Soziale Arbeit bieten kann, um gegen die sozialen
Ungleichheiten gegenüber Menschen mit Migrationshintergrund vorzugehen.
Seite 53
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Abbildung 2: Determinanten der Wohnortentscheidung (Quelle: Häussermann & Siebel, 2004, S. 154) Abbildung 3: St. Galler Modell
(Quelle: gefunden am 27. Februar 2019 unter https://15.sozialinfo.ch/jubilaeumsserie/das-soziale-verhandeln/)
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Ich erkläre hiermit: dass ich die vorliegende Arbeit ohne fremde Hilfe und ohne Benützung anderer als der angegebenen Hilfsmittel verfasst habe.
________________________ St. Gallen, 20. März 2019
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Veröffentlichung Bachelorarbeit Ich bin damit einverstanden, dass meine Bachelor Thesis bei einer Bewertung mit der Note 5.5 oder höher, der Bibliothek für die Aufnahme ins Ausleiharchiv und für die Wissensplattform Ephesos zur Verfügung gestellt wird. □ ja
□ nein
________________________ St. Gallen, 20. März 2019
Unterschrift