aussteller vlf brandenburg

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Als ein Instrument der integrierten ländlichen Entwicklung leistet die Bodenordnung einen wesentlichen Beitrag zur Stärkung der ländlichen Räume. Ziel ist es, Rahmenbedingungen für eine wett- bewerbsfähige und leistungsstarke Landwirtschaft zu schaffen. So tragen eine umfassende Neuordnung des bislang zersplitterten Grundbesitzes und die Beseitigung infrastruktureller Defizite zur Verbesserung von Wirtschaft und Umwelt bei. Der Erhalt von Arbeits- plätzen wirkt der rückläufigen Bevölkerungsentwicklung auf dem Lande nachhaltig entgegen. Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft des Landes Brandenburg, Verwaltungsbehörde ELER Henning-von-Tresckow-Straße 2 8, 14467 Potsdam www.eler.brandenburg.de EUROPÄISCHE UNION Europäischer Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums Diese Ausstellung wird mit Mitteln aus der Technischen Hilfe vom Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums kofinanziert. Landesamt für ländliche Entwicklung, Landwirtschaft und Flurneuordnung LELF Bodenordnung für die Zukunft der Menschen im ländlichen Raum Die Ausstellung stellt beispielhafte Bodenordnungsverfahren im Land Brandenburg vor und skizziert die Aufgaben der beteiligten Institutionen und der Teilnehmergemeinschaft.

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Aussteller vlf Brandenburg

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Page 1: Aussteller vlf Brandenburg

Als ein Instrument der integrierten ländlichen Entwicklung leistet

die Bodenordnung einen wesentlichen Beitrag zur Stärkung der

ländlichen Räume. Ziel ist es, Rahmenbedingungen für eine wett­

bewerbsfähige und leistungsstarke Landwirtschaft zu schaffen.

So tragen eine umfassende Neuordnung des bislang zersplitterten

Grundbesitzes und die Beseitigung infrastruktureller Defizite zur

Verbesserung von Wirtschaft und Umwelt bei. Der Erhalt von Arbeits­

plätzen wirkt der rückläufigen Bevölkerungsentwicklung auf dem

Lande nachhaltig entgegen.

Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft des Landes Brandenburg, Verwaltungsbehörde ELER

Henning­von­Tresckow­Straße 2 – 8, 14467 Potsdam

www.eler.brandenburg.de

EUROPÄISCHE UNIONEuropäischer Landwirtschaftsfondsfür die Entwicklung des ländlichen Raums

Diese Ausstellung wird mit Mitteln aus der Technischen Hilfe vom Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums kofinanziert.

Landesamt für ländliche Entwicklung, Landwirtschaft und Flurneuordnung

LELF

Bodenordnung für die Zukunft der Menschen im ländlichen Raum

Die Ausstellung stellt beispielhafte

Bodenordnungsverfahren im Land

Brandenburg vor und skizziert

die Aufgaben der beteiligten

Institutionen und der

Teilnehmergemeinschaft.

Page 2: Aussteller vlf Brandenburg

Geschichte der Flurbereinigung in Brandenburg

Preußische Gründlichkeit und das BOV Kloster ZinnaPionierarbeit in der Flurneuordnung

Um 1764 entstand das Dorf Kloster Zinna, als Friedrich II. in der Nachbarschaft

bauen ließ, nachdem er dort die Ansiedlung von 80 Lausitzer Weberfamilien

befohlen hatte. Sie erhielten zahlreiche Privilegien, ein geräumiges Haus, Gar-

tenland und kleine Äcker. Rechtwinklig und preußisch exakt wurde das neue

Gemeinwesen zu Fuße des ehemaligen Klosters angelegt und sogar mit Stadt-

recht versehen. Doch die preußische Gründlichkeit erfasste nicht nur die Orts-

lage. Auch die Feldmark wurde anhand von Karten detailliert beplant und neu

geordnet. So wusste jeder Weber genau wo sein Feld oder Grünlandstück

beginnt und endet. Diese Möglichkeit auf zugeordnetem Eigentum eine Eigen-

versorgung zu realisieren, war für die Weber ein wichtiger Siedlungsgrund und

sicherte die Existenz.

2007 wurde die Flurneuordnung erneut in Angriff genommen. Bedingt durch

die historisch begründete extreme Kleinteiligkeit und in jüngerer Zeit entstan-

dene Erschließungsprobleme durch den Bau des „Fläming-Skates“ sowie den

Neubau der B 101 ergriffen Landwirte die Initiative zum Bodenordnungsverfah-

ren (BOV) Kloster Zinna. Auf einer Fläche von fast 3.000 ha wird das Boden-

ordnungsverfahren, was auch Teile der Ortslage von Kloster Zinna einbezieht,

durchgeführt. Prägend für die Struktur und weiterer Grund für die Verfahrens-

einleitung waren ebenfalls umfangreiche Meliorationsmaßnahmen sowie die

Anlage zahlreicher Wege und Gräben zu DDR-Zeiten ohne Beachtung der

Grundstücksgrenzen.

Schnelle Verfahrensschritte im 21. Jahrhundert

Ungeklärte Eigentumsverhältnisse an privaten und kommunalen Wegen sowie

die hohe Anzahl an Kleineigentümern erschwerten Investitionen, aber auch die

Umsetzung von Planungen und Verfügungen über die Grundstücke; teilweise

wurde die Bewirtschaftung von Grundstücken sogar ganz aufgegeben. Es gilt

die Rechtsverhältnisse an 4.300 Flurstücken mit etwa 900 Grundstückseigen-

tümern und Erbbauberechtigten zu bereinigen. Die gesamte Feldflur wird neu

eingeteilt und vermessen. Damit wird die zukünftige Entwicklung der Region

auf eine zeitgemäße und geordnete Basis gestellt.

Nach nur zwei Jahren steht die Klärung der Eigentumsverhältnisse und die

Bewertung der Grundstücke kurz vor ihrem Abschluss. Die Grundsätze der

Neugestaltung des Verfahrensgebietes einschließlich des Wege- und Gewässer-

planes sind erarbeitet und wurden zur Genehmigung eingereicht. Erste Bau-

maßnahmen werden noch in diesem Jahr durchgeführt. Diese wären ohne die

Potenziale zur Eigentumsregelung im Flurbereinigungsverfahren nicht möglich

gewesen.

Mit den Instrumenten der Bodenordnung werden

zersplitterter Grundbesitz zur Schaffung arrondierter Bewirtschaftungseinheiten ■

zusammengelegt

die Erschließung aller Grundstücke gesichert ■

die Wettbewerbsfähigkeit des Landwirtschaftsbetriebes verbessert ■

die Einheit von natürlichen und topographischen Grenzen mit den ■

Eigentumsgrenzen wiederhergestellt

die Erschließungswege sowie weiterer gemeinschaftlicher und öffentlicher ■

Anlagen eigentumsrechtlich geregelt

die Landschaft mit typischer Vegetation komplettiert ■

die Naherholung durch Schaffung der eigentumsrechtlichen Voraus- ■

setzungen gefördert

Von der preußischen Separation zur modernen Flurbereinigung

1989

1990

1991

1996

2000

2004

2010

. . .

Mauerfall■ Vollzug der Deutschen Wiedervereinigung am 03.10.1990

Landwirtschaftsanpassungsgesetz (LwAnpG)■ Verabschiedung durch die Volkskammer der DDR mit dem Ziel die Landwirtschaft an die soziale Marktwirtschaft anzupassen

■ Bekanntmachung 1991 der Neufassung

Brandenburgisches Landentwicklungsgesetz (BbgLEG) ■ der Teilnehmergemeinschaft werden nun Aufgaben der unteren Flurbereinigungsverwaltung übertragen

Die ZukunftZunehmender Entzug von landwirtschaftlichen Nutzflächen, z.B. neben Nahrungsmittelerzeugung für Energieerzeugung,

Infrastrukturmaßnahmen, Industrie sowie Bauen bedeuten:

■ Landnutzungskonflikte

■ Erhöhung der Nachfrage an Boden

■ die Nachfrage an Bodenordung wird steigen

Beauftragter für Flurbereinigung■ das Landwirtschaftsministerium des Landes Brandenburg „Beauftragte für Flurbereinigung“

Gründung des Verbandes für Landentwicklung und Flurneuordnung Brandenburg■ durch den Zusammenschluss von 18 Teilnehmergemeinschaften mit Gründungsversammlung am 02.03.2000 und am 11.04.2000

mit öffentlicher Bekanntmachung

Zusammenführung von Boden- und Gebäudeeigentum ■ als Hauptarbeitsgebiet der Flurbereinigungsverwaltungen

1746

1807

1811

1821

1934

1936

1937

ab 1945

ab 1952

ab 1968

Beginn Separation■ Neuverteilung der Flächen

■ geometrische Ackerformen

Oktoberedikt■ jeder preußische Bürger erhält das Recht auf freien Eigentumserwerb

Regulierungsedikt■ Abschaffung der Bauern – Frondienste

■ Grundbesitz wird den Bauern ermöglicht

Gemeinheitsteilung■ eine Form der Bodenordnung nach Landesrecht

■ Gemeinschaftliche Grundstücke werden an Nutzungsberechtigte verteilt

Bodenschätzungsgesetz■ Klassifizierung des Bodens unabhängig von der Nutzung

■ Bodenunterteilung nach Beschaffenheit und Ertragsfähigkeit in Ackerland und Grünland

Reichsumlegungsordnung■ Zersplitterter ländlicher Grundbesitz kann umgelegt werden

■ Anordnung einer Umlegung durch die Obere Umlegungsbehörde

■ die Teilnehmergemeinschaft hat insbesondere die gemeinschaftlichen Anlagen herzustellen und zu finanzieren

Bodenreform in der sowjetischen Besatzungszone■ Verteilung von Land der Großgrundbesitzer und Kriegsverbrecher an Kleinbauern

Kollektivierung■ staatlich organisierter Zusammenschluss von privaten Betrieben zu so genannten landwirtschaftlichen Produktionsgenossenschaften (LPG)

■ Zusammenschluss erfolgte teils freiwillig, teilweise jedoch mit ökonomischen und politischen Druck

Industrialisierung■ Ziel war eine endgültige Beseitigung der Rückständigkeit des Dorfes gegenüber der Stadt

■ die LPG‘en spezialisierten sich entweder auf die Tierzucht oder auf die Pflanzenproduktion

Reichsumlegungsgesetz■ Einheitliches Recht für Deutschland

ZEITLICHER ABLAUF

Aufklärung der Beteiligten 17.07.2007

Verfahrenseinleitung 05.11.2007

Vorstandswahl 22.02.2008

KENNZAHLEN

Verfahrensart gemäß § 56 LwAnpG i.V.m. § 86 FlurbG

Verfahrensgröße 2.933 ha

Anzahl der Teilnehmer ca. 870

Anzahl der Flurstücke im Altbestand 4.300

Quelle: Staatsbibliothek zu Berlin – Preußischer Kulturbesitz

Page 3: Aussteller vlf Brandenburg

LELF Dienstsitz PrenzlauGrabowstraße 33, 17291 Prenzlau

Telefon: (03984) 7187 - 0

Telefax: (03984) 7187 - 77

LELF Dienstsitz NeuruppinFehrbelliner Straße 4e, 16816 Neuruppin

Telefon: (03391) 838 200

Telefax: (03391) 838 283 o. 838 284

LELF Dienstsitz Brieselang Thälmannstraße 11, 14656 Brieselang

zugleich Sitz der Abteilungsleitung

Telefon: (033232) 30 - 100

Telefax: (033232) 30 - 108

LELF Dienstsitz FürstenwaldeRathausstraße 6, 15517 Fürstenwalde

Telefon: (03361) 554 300

Telefax: (03361) 554 444

LELF Dienstsitz LuckauKarl-Marx-Straße 21, 15926 Luckau

Telefon: (03544) 403 100

Telefax: (03544) 403 198 o. 403 199

Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaftdes Landes BrandenburgVerwaltungsbehörde ELER

Henning-von-Tresckow-Str. 2 – 8, 14467 Potsdam

Telefon: (0331) 866 - 8891

Telefax: (0331) 27548 - 8891

Die Abteilung Landentwicklung und Flurneuordnung des Landesamtes für länd-

liche Entwicklung, Landwirtschaft und Flurneuordnung (LELF, ehemals Landes-

amt für Verbraucherschutz, Landwirtschaft und Flurneuordnung) unterstützt in

enger Zusammenarbeit mit dem Fachreferat „Ländliche Entwicklung, Oberste

Flurbereinigungsbehörde“ des Ministeriums für Infrastruktur und Landwirtschaft

Initiativen in den ländlichen Regionen zur wirtschaftlichen und sozialen Ent-

wicklung. Auf der Grundlage des Entwicklungsplans für den ländlichen Raum

Brandenburgs und Berlins 2007 – 2013 werden mit Mitteln aus dem Europäi-

schen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER)

und anderen öffentlichen Mitteln (u.a. der Gemeinschaftsaufgabe zur Verbes-

serung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes GAK) Maßnahmen zur

Erhaltung des Dorfbildes, zur Entwicklung ländlicher Infrastrukturen und zur

Schaffung neuer Arbeitsplätze gefördert. Auch die Lösung von Landnutzungs-

konflikten durch Flurneuordnung sowie die Erhaltung der biologischen Vielfalt

und die Verbesserung des Landschaftswasserhaushalts gehören zu den Auf-

gaben der vorgenannten Landesbehörden.

Ziel ist es, mit den vorhandenen Instrumenten die Attraktivität des ländlichen

Raums als Lebens- und Wirtschaftsraum mit eigenständiger Bedeutung sowie

als Natur-, Kultur- und Erholungsraum zu sichern.

Landentwicklung

Die Aufgaben der Landentwicklung umfassen die Förderung von investiven und

nicht investiven Fördermaßnahmen für verschiedene Zuwendungsempfänger,

aber auch Aufgaben als Träger öffentlicher Belange der Agrarstruktur.

Förderung der integrierten ländlichen Entwicklung / Leader

Sicherung und Entwicklung des ländlichen Raums als Wirtschafts-, Natur- und

Sozialraum durch Entwicklung von regionalen Aktivitäten, von Infrastruktur und

Einkommensmöglichkeiten.

Förderung der Flurbereinigung

Zuwendungen für die Landentwicklung und Flurneuordnung im Rahmen von

Flurbereinigungsverfahren, die Neuordnung der Eigentumsverhältnisse und

Zusammenführung von Grund- und Gebäudeeigentum nach dem Landwirt-

schaftsanpassungsgesetz und dem Flurbereinigungsgesetz sowie zur Umset-

zung der sich daraus ergebenden Folgemaßnahmen zur Gestaltung des länd-

lichen Raums.

Förderung zur Verbesserung des Landschaftswasserhaushalts

und der Bewirtschaftung der Wasserressourcen

Zuwendungen zur Förderung der Verbesserung des Landschaftswasser-

haushaltes, vor allem zur Sicherung der Ertragsfähigkeit der Böden für die

Land- und Forstwirtschaft sowie Verbesserung des ökologischen Zustandes

der Fließgewässer, überbetriebliche Anlagen zur Wasserspeicherung.

Flurneuordnung

Ländliche Entwicklung durch

Feststellung und Neuordnung der Eigentumsverhältnisse ■

Arrondierung und Erschließung von Flurstücken ■

Zusammenführung von getrenntem Boden- und Gebäudeeigentum, ■

Ortslagenregulierung, Dorfentwicklung

Gestaltung der Landschaft aus ökologischen und kulturbautechnischen ■

Gesichtspunkten

Lösung von Nutzungskonflikten ■

Das Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft und das LELF

Page 4: Aussteller vlf Brandenburg

Die Teilnehmergemeinschaft und ihr Verband

Die Teilnehmergemeinschaft

Die Teilnehmergemeinschaft (TG) entsteht mit Einleitung des Verfahrens.

Sie ist Körperschaft des öffentlichen Rechtes.

Die TG ist vergleichbar mit einer Gemeinde und unterliegt der Selbstverwal-

tung. Sie wird gebildet aus den Teilnehmern, also den Grundstückseigentümern

und Inhabern grundstücksgleicher Rechte (Erbbauberechtigte, Gebäudeeigen-

tümer etc.)

Die TG ist die Trägerin des Verfahrens. Sie nimmt gemäß § 18 FlurbG die

gemeinschaftlichen Angelegenheiten der Teilnehmer wahr. Die Organe der

Teilnehmergemeinschaft sind die Teilnehmerversammlung und der ehrenamt-

liche Vorstand.

Das Brandenburgische Landentwicklungsgesetz

Mit Inkrafttreten des Brandenburgischen Landentwicklungsgesetzes am

5. Juli 2004 wurden die Aufgaben der Flurbereinigungsbehörde im Wesentlichen

auf die Teilnehmergemeinschaft übertragen.

Damit ist die TG Flurbereinigungsbehörde im Sinne des Flurbereinigungs-

gesetzes und zuständig für folgende Aufgaben im übertragenen Wirkungskreis:

Neugestaltung des Verfahrensgebietes ■

Führung aller notwendigen Verhandlungen ■

Erstellung des Flurbereinigungsplanes ■

Ergreifung aller Maßnahmen, die zur Ausführung ■

des Flurbereinigungsplanes notwendig sind.

Der Verband für Landentwicklung und Flurneuordnung Brandenburg (vlf)

Für die jeweiligen – teils sehr komplexen – Aufgaben der TG steht der im Jahr

2000 gegründete Verband für Landentwicklung und Flurneuordnung Branden-

burg (vlf) als Dienstleister für die TG bereit.

Der vlf ist ebenso wie jede Teilnehmergemeinschaft eine Körperschaft des

öffentlichen Rechtes. Dem Verband steht fachkundiges Personal zur Verfügung,

das die Beschlüsse der TG vollzieht und einen großen Teil des Verwaltungs-

aufwandes effizient, schnell und kostengünstig übernimmt.

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Planerische Umsetzung des Verfahrens■ Legitimation Ermittlung der Beteiligten und ihrer Rechte an Grundstücken

■ Wertermittlungsverfahren Durchführung des Wertermittlungsverfahrens

■ Neugestaltungsgrundsätze inkl. Wege- und Gewässerplan mit landschaftspflegerischem Begleitplan im Benehmen mit den Trägern öffentlicher Belange

■ Planwunschtermin Befragung aller Teilnehmer bzgl. ihres Abfindungswunsches

■ Erstellung Bodenordnungsplan Zusammenfassung aller Ergebnisse im Verfahren

nach Beauftragung durch das Landesamt

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LELF

Umsetzung der gemeinschaftlichen Anlagen

■ Ausführungsplanung

■ Vergabe

■ Bauoberleitung / örtliche Bauüberwachung

■ Dokumentation

■ Übergabe

Kassengeschäft

■ Haushaltsplan

■ Verwaltung der Kassenmittel und Eigenanteile

■ Beitrags- und Vorschusshebung

■ Fördermittelmanagement inkl. Vorfinanzierung der Fördermittel

■ Jahresabschluss

■ gerichtliche Vertretung

■ Vertragsmanagement

mit Mitgliedschaft beim vlf auf Basis der Beschlüsse der TG

mit Mitgliedschaft beim vlf auf Basis der Beschlüsse der TG

Aufgabenübernahme durch den vlf Aufgaben der Teilnehmergemeinschaft im Flurbereinigungsverfahren

vlf IM EIGENEN WIRKUNGSKREIS DER TG

aktueller Mitgliederstand 106 Mitglieder per 01.05.2010

Bilanz 2009

Anzahl der Beitragsbescheide für TGen 2.000

EPLR Fördervolumen 2009 ca. 6,3 Mio. €

vlf IM ÜBERTRAGENEN WIRKUNGSKREIS DER TG

aktuelle Beauftragungen durch das LELF 72 Verfahren

Bilanz ab 2004 (Stand 02/2010)

festgestellte Wertermittlungen 33

genehmigte Wege- u.Gewässerpläne 11

freigegebene Zuteilungen 26

vorläufi ge Besitzeinweisungen 17

Anhörungstermine Bodenordnungspläne 5

Ausführungsanordnungen 4

Zur Vorbereitung von Verfahren hat der vlf in 2009 im Auftrag des Landesamtes 8 Vorarbeiten i.S.d. § 26 c FlurbG bearbeitet.

Niederlassung Kyritz

Hospitalstraße 13, 16866 Kyritz

Niederlassung Angermünde

Berliner Straße 8, 16278 Angermünde

Verband für Landentwicklung und Flurneuordnung Brandenburg Hauptgeschäftsstelle und Regionalleitstelle West

Friedrich-Engels-Str. 24, 14473 Potsdam

Telefon: (0331) 70422 - 10

Telefax: (0331) 70422 - 19

www.vlf-brandenburg.de

Regionalleitstelle Ost

Eisenbahnstraße 22, 15517 Fürstenwalde

Niederlassung Schlieben

Gartenstraße 43, 04936 Schlieben

Regionalleitstelle Süd

Parkstraße 1, 03205 Calau

Page 5: Aussteller vlf Brandenburg

Verfahren mit komplexen Zielstellungen

Das BOV Bensdorf, das Ende 1994 eingeleitet wurde, liegt im Naturraum Unte-

res Havelland. Eingeleitet wurde das Verfahren aufgrund der vielen privaten

Antragsteller, um die Zielstellungen des Landwirtschaftsanpassungsgesetzes

umzusetzen. Weitere komplexe Zielstellungen sollten bald nach Verfahrensein-

leitung mit zu bearbeiten sein.

Für den Neubau der Landesstraße 96 wurde eine Unternehmensflurbereini-

gung (§ 87 FlurbG) eingeleitet. Die Fläche von 352 ha liegt vollständig im BOV

Bensdorf ebenso wie die 4,8 km lange Neubautrasse. Von der Gesamtfläche

des Verfahrens werden 1,254 ha als Ackerland (46%), 273 ha als Grünland

(10%) und 927 ha als Wald (34%) genutzt. Im Bodenordnungsgebiet wirtschaften

7 Betriebe im Haupterwerb. Im Verfahrensgebiet befinden sich teilweise oder

vollständig ein Landschaftsschutzgebiet, zwei geschützte Landschaftsbestand-

teile, ein FFH-Gebiet und drei Biotope.

Alle im Plan nach § 41 FlurbG zum Ausbau vorgesehenen Wege sind bereits

im Vorausbau realisiert worden. Es wurden 9,405 km landwirtschaftliche

Wirtschaftswege und 1,007 km Radwege gebaut. In der Ortslage Altbensdorf

wurden im Rahmen von Dorferneuerungsmaßnahmen umfangreiche Straßen-

und Gehwegebaumaßnahmen durchgeführt. Weitere Wege- und Brückenbau-

maßnahmen wurden durch den Unternehmensträger geleistet.

Schnellstraße – Forstwirtschaft – Spargel

Der Ausbau der Schnellstraße erfolgte zum großen Teil in Dammlage. Beson-

dere bauliche Anforderungen stellte die Überquerung der Bundesstraße 1 mit

den entsprechenden Anschlüssen dar, sowie die Überquerung des Elbe-Havel-

Kanals mit der parallel verlaufenden Eisenbahnstrecke Berlin-Magdeburg. Am

21.7.2003 erfolgt der Beschluss zur vorläufigen Anordnung zum Besitzübergang

für den Trassenabschnitt nördlich der B1 und am 5.9.2004 Beschluss für den

Trassenabschnitt südlich der B1.

Im Verfahren wurde das landwirtschaftliche Wegenetz so strukturiert, dass ein

Brückenbauwerk ausreichte, um die Durchschneidungsschäden des Wegenetzes

auszugleichen. Am Nordende der neuen Trasse entstand die Auffahrt Vehlen.

Die zunächst nicht geplante Neuordnung der Waldfläche wurde aber vom

Verfahrensbearbeiter wie von den Beteiligten als unverzichtbar angesehen. Um

die Wertschöpfungsmöglichkeiten der Forstwirtschaft deutlich zu verbessern –

unterstützt durch die positive Entwicklung der Holzpreise – wurden viele

Kleinstflächen zusammengelegt.

Auch der Spargelanbau spielt in der Gemeinde Bensdorf eine wichtige Rolle.

Innerhalb der Zeitdauer der Verfahrensbearbeitung hat dieser landwirtschaftliche

Produktionszweig erheblich an Bedeutung gewonnen und profitiert ebenso

vom BOV Bensdorf.

KENNZAHLEN

Verfahrensart Bodenordnungsverfahren nach LwAnpG

Verfahrensgröße 2.748,0 ha

Anzahl der Teilnehmer 780

Anzahl der Flurstücke im Altbestand 2.878

Anzahl der Flurstücke im Neubestand 1.593

Arrondierungsverhältnis 1 : 0,55

ZEITLICHER ABLAUF

Aufklärung der Beteiligten 27.10.1994

Verfahrenseinleitung 16.12.1994

Vorstandswahl 27.09.1995

Feststellung der Wertermittlung 17.08.2005

Durchführung der Planwunschgespräche 2005 bis 2008

Zuteilung 02.03.2006 (Genehmigung)

Änderungsbeschluss (letzter)

Aufstellung des Bodenordnungsplans geplant III. Quartal 2010

Vorläufi ge Besitzeinweisung noch nicht erfolgt

Aufstellung des Plans nach § 41 FlurbG 07.08.2003 1. Plangenehmigung

VERFAHRENSKOSTEN

Verfahrenskosten des Landes

Planung und Verwaltung 1.085.000 €

Ingenieurleistung Vermessung 675.000 €

Ausführungskosten der Teilnehmergemeinschaft (für Ausbau, Vermessung und Verwaltungsaufwand)

Förderperiode 2002 – 2006 2.146.000 €

davon aus EU-Mitteln 1.556.000 €

davon Bund/Land 590.000 €

Förderperiode 2007 – 2013 600 €

davon ELER 450 €

davon Land/Bund 150 €

bisher aufgebrachter Eigenanteil gesamt 473.000 €

Kosten gesamt (Stand 02/2010) 4.379.600 €

Teilnehmergemeinschaft

Bensdorf

BOV Bensdorf

Das Verfahren Bensdorf liegt zwi-

schen den Städten Brandenburg

an der Havel und Genthin im Na-

turraum Unteres Havelland. Das

Verfahren wird bearbeitet durch

das Vermessungsbüro Pötinger

(www.oebvi-poetinger.de)

Page 6: Aussteller vlf Brandenburg

Teilnehmergemeinschaft

Betzin

KENNZAHLEN

Verfahrensart gemäß §§ 56 und 63 LwAnpG

Verfahrensgröße 3.226 ha (davon Wald 125 ha)

Anzahl der Teilnehmer ca. 324

Anzahl der Flurstücke im Altbestand 2235 (Wald 208)

Anzahl der Flurstücke im Neubestand 1121 (Wald 111)

Arrondierungsverhältnis 2 : 1

ZEITLICHER ABLAUF

Aufklärung der Beteiligten 24.06.1999

Verfahrenseinleitung 01.07.1999

Vorstandswahl 18.08.1999

Feststellung der Wertermittlung 04.10.2005

Durchführung der Planwunschgespräche 2007/2008

Zuteilung 2009

Änderungsbeschluss (letzter) 23.10.2006

Aufstellung des Bodenordnungsplans noch nicht erfolgt

Vorläufi ge Besitzeinweisung 01.02.2010 für Teilgebiet Wald

Aufstellung des Plans nach § 41 FlurbG 01.07.2003

Ganzheitliche Entwicklung

Ziel des Verfahrens ist die Neuordnung des Eigentums in den Dörfern Betzin,

Brunne und Karwesee sowie in der Feldlage. Hinzu kommen die Landschafts-

anreicherung mit orts- und standorttypischer Vegetation zur Ergänzung und

Vernetzung vorhandener Biotopstrukturen sowie zur Wiederbelebung der

Eigenheiten der Luchlandschaft und des Ländchen Bellin unter Beachtung des

Landschaftsrahmenplanes. Zudem wurde die Förderung der Naherholung

durch verbesserte Erlebnisqualität berücksichtigt.

Die Ortslagen Brunne und Karwesee wurden inzwischen aus dem Verfahren

herausgetrennt. Für beide Ortslagen sind die Ausführungsanordnungen er-

lassen, die Grundbücher und das Kataster berichtigt. Umfangreiche Dorfent-

wicklungsmaßnahmen wurden durchgeführt. Die im Verfahren befindliche

stillgelegte Bahntrasse will die Gemeinde als Radweg ausbauen.

Vom Verfahren sind etwa 70% Ackerland, 20% Grünland und 10% Wald- und

sonstige Flächen betroffen. Der südliche und westliche Teil des Verfahrens

in der Niederung des „Ländchen Bellin“ und des „Havelländischen Luches“ um-

fasst im Wesentlichen die Grünlandstandorte sowie Ackerflächen. Dieser Teil

des Verfahrens ist geprägt durch umfangreiche Meliorationsmaßnahmen. Da

viele Gräben angrenzend an vorhandenen Wegen neu gezogen wurden, sind

hier neue Erschließungswege in Form von nicht befestigten „Grünen Wegen“

notwendig.

Flurneuordnung erleichtert Waldbewirtschaftung

Im nördlichen Teil des Verfahrens auf der Hochfläche des „Ländchens Bellin“

befinden sich ca. 125 ha Wald. Das Eigentum im Wald war gekennzeichnet

durch 208 lange, schmale Flurstücke und daher schwer zu bewirtschaften.

Die Wegeführung hatte sich in den vergangenen Jahren verändert bzw. den

heutigen Erfordernissen der Bewirtschaftung angepasst. Wegen dieser Struk-

tur waren die Grundstücke in der Örtlichkeit nicht mehr eindeutig auffindbar.

Die 49 Waldeigentümer haben sich alle gütlich zur Zusammenlegung auf jetzt

noch 111 Flurstücke geeinigt. Entsprechende Planvereinbarungen wurden mit

jedem Eigentümer getroffen. Grundlage dafür bildete die Bewertung der Flä-

chen. Die Einschätzung und Beurteilung des Bewuchses erfolgte in Zusam-

menarbeit mit der Forstverwaltung. Auch neue Wege wurden mit der zuständi-

gen Försterin in Lage und Breite abgestimmt und den Anliegern anteilig zum

Eigentum zugeteilt. Die Absteckung und Anzeige der neuen Grenzen im Wald

erfolgte im November/Dezember 2009. Die Eigentümer sind vorläufig in den

Besitz eingewiesen.

Wald – NeubestandWald – Altbestand

Großräumliche Lage

Das Verfahrensgebiet Betzin liegt mit

seiner Gesamtfläche von 3.224 ha in

den Landkreisen Ostprignitz - Ruppin

und Havelland. Das Verfahren wird

bearbeitet durch den Verband für

Landentwicklung und Flurneuordnung

Brandenburg (www.vlf-brandenburg.de).

VERFAHRENSKOSTEN

Verfahrenskosten des Landes

Planung und Verwaltung 1.225.000 €

Ingenieurleistung Vermessung 499.000 €

Ausführungskosten der Teilnehmergemeinschaft (für Ausbau, Vermessung und Verwaltungsaufwand)

Förderperiode 2002 – 2006 3.055.000 €

davon aus EU-Mitteln 2.104.000 €

davon Bund/Land 951.000 €

Förderperiode 2007 – 2013 60.000 €

davon ELER 42.000 €

davon Land/Bund 18.000 €

bisher aufgebrachter Eigenanteil gesamt 590.000 €

Kosten gesamt (Stand 02/2010) 5.429.000 €

Page 7: Aussteller vlf Brandenburg

Teilnehmergemeinschaften

A14 Karstädt / Dergenthin / Wittenberge

KENNZAHLEN WITTENBERGE

Verfahrensart § 87 FlurbG

Verfahrensgröße 1.956 ha

Anzahl Teilnehmer ca. 290

Anzahl Flurstücke im Altbestand 1.436

ZEITLICHER ABLAUF

Aufklärung der Beteiligten 08.06.2009

Verfahrenseinleitung 22.07.2009

Vorstandswahl 17.09.2009

Änderungsbeschluss (letzter) 20.11.2009

KENNZAHLEN DERGENTHIN

Verfahrensart § 87 FlurbG

Verfahrensgröße 1.301 ha

Anzahl Teilnehmer ca. 120

Anzahl Flurstücke im Altbestand 922

ZEITLICHER ABLAUF

Aufklärung der Beteiligten 03.06.2009

Verfahrenseinleitung 22.07.2009

Vorstandswahl 15.09.2009

KENNZAHLEN KARSTÄDT

Verfahrensart § 87 FlurbG

Verfahrensgröße 3.073 ha

Anzahl Teilnehmer ca. 330

Anzahl Flurstücke im Altbestand 2.325

ZEITLICHER ABLAUF

Aufklärung der Beteiligten 11.06.2009

Verfahrenseinleitung 22.07.2009

Vorstandswahl 16.09.2009

Autobahnbau und Landeskultur verbinden

Das Autobahnneubauvorhaben A14 Magdeburg – Schwerin hat eine Gesamt-

länge von ca. 150 km. Drei Planfeststellungsabschnitte dieses Vorhabens mit

einer Länge von ca. 35 km verlaufen im äußersten Nordwesten des Landes

Brandenburg, im Landkreis Prignitz.

Im Jahr 2007 begannen Untersuchungen zur Begleitung des Vorhabens durch

eine Unternehmensflurbereinigung. Diese sollten die Auswirkungen des Auto-

bahnbaus auf die allgemeine Landeskultur und speziell auf die Agrarstruktur

zeigen sowie die Möglichkeiten für die Bereitstellung der benötigten Flächen

darstellen. Im Land Brandenburg betreffen die Planungen der Autobahn eine

Fläche von ca. 700 ha. Aufgrund der erheblichen Streuung der zugehörigen

Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen stand von vornherein fest, dass für ca.

250 ha trassenferne Planungen keine Chancen für die Regelung in der Flur-

bereinigung bestehen.

Der Untersuchungsraum umfasste eine Fläche von 11.630 ha um die geplante

Autobahntrasse. Hierbei war eine Mindestgröße des Untersuchungsraums zu

beachten, die sich aus dem, von der landwirtschaftlichen Berufsvertretung

legitimierten, maximalen Landabzug von 5% ergab. Schwerpunkt der Unter-

suchung bildete die Betrachtung der Eigentums- und Agrarstruktur. Der Unter-

suchungsraum wurde hierzu in vier Teilräume gegliedert, welche für sich

betrachtet im Wesentlichen dieselben Eigentümer und agrarstrukturellen Ver-

hältnisse aufwiesen und sich weiterhin mit den Kommunalgrenzen deckten.

Minimierung negativer Auswirkungen

Auf der Grundlage einer umfangreichen Bestandsaufnahme und den vorliegen-

den Planungen zum Autobahnneubau wurden die Auswirkungen des Vorha-

bens ermittelt und bewertet. Das Hauptaugenmerk galt dem sich ergebenen

Flächenverlust sowie der Zerschneidung des Gebiets. Zusätzlich wurden mit

ausgewählten Eigentümern und zahlreichen Bewirtschaftern Gespräche ge-

führt, in welchen die Möglichkeiten zur Minimierung der negativen Auswirkun-

gen des Vorhabens besprochen wurden. Oftmals wurde in diesen Gesprächen

die Flurbereinigung gefordert. Hintergrund hierfür waren negative Erfahrungen

mit bereits abgeschlossenen Infrastrukturmaßnahmen im Gebiet.

Aus den vier Teilräumen wurden fünf Verfahrensgebiete mit zusammen ca.

10.000 ha Verfahrensfläche abgeleitet. Die derzeitigen Planungen der Bundes-

republik Deutschland sehen den Neubau der A14 aus südlicher Richtung vor.

Aus diesem Grund wurden im Jahr 2009 mit „Karstädt“, „Dergenthin“ und

„Wittenberge“ die ersten drei der fünf geplanten Unternehmensflurbereini-

gungsverfahren eingeleitet.

BOV A14

Die Verfahren A14 Karstädt und

A14 Dergenthin werden bearbeitet

durch den Verband für Landentwicklung

und Flurneuordnung Brandenburg

(www.vlf-brandenburg.de).

Das Verfahren A14 Wittenberge wird

bearbeitet durch das Vermessungsbüro

Pötinger (www.oebvi-poetinger.de)

Page 8: Aussteller vlf Brandenburg

Teilnehmergemeinschaft

Jerchel

Nachhaltige Lösung im ländlichen Raum

Das ca. 1.300 ha große Gebiet des agrarstrukturellen Verfahrens „Jerchel“ im

Landkreis Havelland ist durch größtenteils intensiv genutzte, ausgeräumte

Landwirtschaftsflächen geprägt. Im Zentrum befinden sich westlich und östlich

der namensgebenden Ortslage Waldflächen aus überwiegend naturfernen

Kiefernforsten. Aus Sicht des Naturschutzes wertvollster Verfahrensgebietsteil

ist der nördliche Niederungsbereich mit Feuchtwiesen und Röhrichtgesellschaf-

ten. Das Verfahrensgebiet besitzt hier eine große ornithologische Bedeutung.

Das Verfahrensgebiet wies aufgrund der mangelnden Übereinstimmung des

Eigentums mit der örtlichen Nutzung, zahlreicher Erschließungsdefizite und

einer sehr kleinteiligen Eigentumsstruktur einen erheblichen Eigentumsneuord-

nungsbedarf auf. Von Seiten der Forstverwaltung und der Eigentümer war die

Arrondierung der ca. 300 ha forstwirtschaftlicher Fläche ebenfalls gewünscht.

Besonderheiten ergaben sich u. a. aus der eigentumsrechtlichen Sicherung des

im Norden verlaufenden Deichs und einer Müllkippe sowie der Abwendung des

baurechtlichen Bestandsverlustes einer seit kurzem ungenutzten Siloanlage.

Die fortschreitende Verwahrlosung dieser Anlage konnte hierdurch verhindert

werden.

Impulse durch die BUGA 2015

Am 15. November 2007 wurde entschieden, dass die Bundensgartenschau

(BUGA) 2015 in der Havelregion stattfindet. Letztgenannte soll für die BUGA

eine zusätzliche Vernetzung erfahren und so für deren Besucher und im Nach-

gang für Fahrradtouristen besser zu entdecken sein. Der Vorstand der Teilneh-

mergemeinschaft beschloss, dieses Vorhaben zu unterstützen und für zwei

Radwege Flächen nach § 40 FlurbG bereitzustellen.

In den Plan nach § 41 FlurbG wurden drei in der Ortslage Jerchel und zwei

in der Feldlage verlaufende Wege aufgenommen. Insbesondere die drei

Wege in der Ortslage, von der der Großteil des landwirtschaftlichen Verkehrs

seinen Ursprung nimmt, waren in einer sehr schlechten Qualität. Über zwei

Wegebaumaßnahmen führt heute der überregionale Radwanderweg Tour-

Brandenburg, welcher auf 1.111 km als Rundkurs durch Brandenburg führt

(www.tour-brandenburg.de).

Zudem konnten acht landschaftsgestaltende Anlagen, bestehend aus ca. 3 km

Baumreihen mit 335 Hochstämmen sowie 450 Meter Hecken mit ca. 1.000

Sträuchern, umgesetzt werden, da deren Finanzierung durch den Landesbe-

trieb Straßenwesen erfolgte. Hierdurch konnte das Landschaftsbild aufgewer-

tet, die Winderosion und der Feuchtigkeitsaustrag aus den landwirtschaftlichen

Flächen vermindert sowie die Biodiversität erhöht werden.

KENNZAHLEN

Verfahrensart §§ 1 und 37 FlurbG i. V. m. § 56 LwAnpG

Verfahrensgröße 1.305 ha

Anzahl der Teilnehmer ca. 200

Anzahl der Flurstücke im Altbestand 1.250

Anzahl der Flurstücke im Neubestand 500

Arrondierungsverhältnis 2,5 : 1

ZEITLICHER ABLAUF

Aufklärung der Beteiligten Anfang 2004

Verfahrenseinleitung 22.04.2004

Vorstandswahl 26.10.2004

Feststellung der Wertermittlung 30.01.2007

Durchführung der Planwunschgespräche 2007

Zuteilung 2008

Änderungsbeschluss (letzter) 30.07.2008

Aufstellung des Bodenordnungsplans Ende 2008

Vorläufi ge Besitzeinweisung Herbst 2009

Aufstellung des Plans nach § 41 FlurbG 2005 bis 2009

BOV Jerchel

Das Verfahren wird bearbeitet durch

den Verband für Landentwicklung und

Flurneuordnung Brandenburg

(www.vlf-brandenburg.de).

VERFAHRENSKOSTEN

Verfahrenskosten des Landes

Planung und Verwaltung 524.000 €

Ingenieurleistung Vermessung 225.000 €

Ausführungskosten der Teilnehmergemeinschaft (für Ausbau, Vermessung und Verwaltungsaufwand)

Förderperiode 2002 – 2006 298.000 €

davon aus EU-Mitteln 222.000 €

davon Bund/Land 76.000 €

Förderperiode 2007 – 2013 261.000 €

davon ELER 187.000 €

davon Land/Bund 74.000 €

bisher aufgebrachter Eigenanteil gesamt 229.000 €

Kosten gesamt (Stand 02/2010) 1.537.000 €

Ausschnitt NeubestandAusschnitt Altbestand

Page 9: Aussteller vlf Brandenburg

Teilnehmergemeinschaft

Oehna

KENNZAHLEN

Verfahrensart gemäß § 1 und 37 FlurbG i.V.m. § 56 und 64 LwAnpG

Verfahrensgröße 6.196 ha

Anzahl der Teilnehmer ca. 880

Anzahl der Flurstücke im Altbestand 4.271

Anzahl der Flurstücke im Neubestand noch nicht erfolgt

Arrondierungsverhältnis noch nicht erfolgt

Großräumliche Lage

Das Flurbereinigungsverfahrens Oehna

liegt im Süden von Brandenburg in der

Gemeinde Niedergörsdorf im Landkreis

Teltow-Fläming an der Grenze zu Sach-

sen-Anhalt. Es ist naturräumlich dem

„Fläming“ zuzurechnen. Das Verfahren

wird bearbeitet durch den Verband für

Landentwicklung und Flurneuordnung

Brandenburg (www.vlf-brandenburg.de).

ZEITLICHER ABLAUF

Aufklärung der Beteiligten 13.11.2003

Verfahrenseinleitung 22.04.2004

Vorstandswahl 26.08.2004

Feststellung der Wertermittlung 07.01.2008

Durchführung der Planwunschgespräche 2007 – 2009

Zuteilung noch nicht erfolgt

Änderungsbeschluss (letzter) 20.03.2009

Aufstellung des Bodenordnungsplans noch nicht erfolgt

Vorläufi ge Besitzeinweisung noch nicht erfolgt

Aufstellung des Plans nach § 41 FlurbG 13.03.2008

Intensive Landwirtschaft auf fruchtbaren Böden

Das Verfahren liegt in einer stark ländlich geprägten Region, die aufgrund ihrer

Wirtschaft- und Siedlungsstruktur sowie der Bevölkerungsdichte zum struktur-

schwachen Raum des Landes Brandenburg zählt.

Das Verfahrensgebiet umfasst die Ortslagen Bochow, Dennewitz, Langenlips-

dorf, Oehna, Rohrbeck und Zellendorf, in denen die Ortslagenregulierung kurz

vor dem Abschluss steht. Im Rahmen des Verfahrens wird die eigentumsrecht-

liche Sicherung des „Fläming-Skates“ umgesetzt, der mit ca. 21 km Länge das

Verfahrensgebiet durchquert. Auch sollen durch Entflechtung der bisher ge-

meinsamen Nutzung von Feldwegen durch die Skater und den landwirtschaftli-

chen Verkehr die daraus entstehenden Gefährdungslagen deutlich entspannt

werden.

Aufgrund der für brandenburgische Verhältnisse sehr fruchtbaren Böden mit

bis zu 54 Bodenpunkten wird die sehr weitläufige und wenig strukturierte Feld-

flur intensiv landwirtschaftlich genutzt. Das Ackerland wird nur in größeren Ab-

ständen durch Windschutzstreifen unterbrochen. Der einzige Bereich mit inten-

siver Grünlandnutzung ist das weitgehend strukturlose Niederungsgebiet der

Nuthe. Waldbereiche sind großflächig nur im Süden und Südwesten des Ver-

fahrensgebietes vorhanden.

Wettbewerbsfähige Landwirtschaft im Einklang mit dem Naturschutz

Hauptziel ist die Zusammenlegung der zersplittert liegenden Eigentumsflächen

der Landwirtschaftsbetriebe auf ca. 2.636 ha Ackerland unter deren Bereg-

nungsanlagen. Dies geschieht unter Abwägung der Interessen aller Beteiligten

durch eine sinnvolle Neuzuteilung der Flurstücke. Beachtung finden dabei

sowohl die Aspekte einer wettbewerbsfähigen Landwirtschaft, als auch die

Belange des Naturschutzes. Im Verfahrensgebiet liegen zahlreiche als Natur-

denkmäler gesicherte kleinere Schutzgebiete, zumeist Sölle und Kleingewäs-

ser. Daneben existieren 13 geschützte Alleen, davon 3 Obstbaumalleen und

10 Laubbaumalleen. Auch sind ca. 1.563 ha des Verfahrensgebietes als Trap-

penschongebiet eingestuft.

Um die Ziele zu erreichen, wurden bzw. sollen folgende Maßnahmen

umgesetzt werden:

22 Wegebaumaßnahmen, davon bereits 11 realisiert ■

1 realisiertes Regenrückhaltebecken in Bochow ■

3 realisierte Kreuzungsbauwerke ■

22 Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen, davon bereits realisiert sind: ■

1 Wegerückbau, 2 Abrissmaßnahmen, 2 Maßnahmen zur Pufferung

von Stillgewässern, 1 Gehölzpflanzung

4 landschaftsgestaltende Maßnahmen ■

8 Dorfentwicklungsmaßnahmen, davon bereits 3 realisiert ■

VERFAHRENSKOSTEN

Verfahrenskosten des Landes

Planung und Verwaltung 2.124.000 €

Ingenieurleistung Vermessung 1.130.000 €

Ausführungskosten der Teilnehmergemeinschaft (für Ausbau, Vermessung und Verwaltungsaufwand)

Förderperiode 2002 – 2006 1.073.000 €

davon aus EU-Mitteln 805.000 €

davon Bund/Land 268.000 €

Förderperiode 2007 – 2013 1.716.000 €

davon ELER 1.066.000 €

davon Land/Bund 650.000 €

bisher aufgebrachter Eigenanteil gesamt 599.000 €

Kosten gesamt (Stand 02/2010) 6.642.000 €

Page 10: Aussteller vlf Brandenburg

Teilnehmergemeinschaft

Baruth

Verfahren mit komplexen Zielstellungen

Das Bodenordnungsverfahren (BOV) Baruth wurde 1993 angeordnet. Ziel war,

die in der ehemaligen DDR im Zuge der Großraumbewirtschaftung durch den

Bau von Wegen, Gräben, Windschutzstreifen in ihrer Nutzung stark veränder-

ten Flurstücke neu zu ordnen. Zudem waren Straßen und Wege in der Feld-

mark teilweise reine Sandpisten und in einem erbärmlichen Zustand; Grund-

stückgrenzen im Ortskern Paplitz waren nach einem Brand im 19. Jahrhundert

willkürlich gezogen. Das Verfahren galt noch 1996 als „Sorgenkind“.

Das hat sich heute gründlich geändert: Das BOV Baruth hat nicht nur die Miss-

stände in Eigentumsstruktur und Bewirtschaftung behoben, sondern auch die

Initialzündung für weitere Dorferneuerungsmaßnahmen gegeben. Auf einer

Fläche von 1.600 ha wurden 1.850 Flurstücke, die sich in Händen von 1.250

Eigentümern befanden, großzügig zusammengelegt. Mit erheblichem Aufwand

an Mitteln von Bund, Land und Europäischer Union wurden Erschließungswege

gebaut. Auch neu ausgebaute bzw. angelegte Wege konnten in das Reit- und

Wanderwegenetz der Stadt Baruth/Mark sowie in die Rad- und Skaterwege

„Fläming Skate“ einbezogen werden.

Neues Gesicht für Flur und Dörfer

Die Flurneuordnung Baruth hat dem gesamten Verfahrensgebiet und insbe-

sondere den Dörfern Schöbendorf und Paplitz ein neues Gesicht gegeben. So

wurden umfangreiche Wegebaumaßnahmen, unter anderem zur Sanierung der

Hauptstraße in Paplitz und zur Rekonstruktion des historischen „Fürstenweges“

zwischen Baruth und Paplitz durchgeführt. Aber auch Geh- und Radwege sind

gebaut, Straßenbeleuchtungen erneuert und Brücken gesichert sowie Baum-

pflanzungen realisiert worden.

Die Straße „Eichengrund“ in Paplitz ist mittlerweile ein Schmuckstück des

Ortes und eine begehrte Wohnlage geworden. Durch die Neuregelung in der

Ortslage konnten auch Baugrundstücke bereitgestellt werden, was nicht zuletzt

zu Neuansiedlungen und einer Erhöhung der Einwohnerzahl von 320 auf 400

geführt hat. In diesem

Zuge haben auch viele

Paplitzer ihre Fassaden

erneuert und in eigener

Initiative den Dorfanger

mit einem Backhaus

neu gestaltet. Dass die

Entwicklung des Dorfes

zu einem guten Teil der

Bodenordnung zu verdanken ist, daran erinnert ein Gedenkstein, der am

23.04.2004 in Paplitz errichtet wurde. Die Abschlussveranstaltung in Schö-

bendorf fand am 29.08.2008 statt.

KENNZAHLEN

Verfahrensart § 56 LwAnpG i. V. m. § 1 und 4 FlurbG

Verfahrensgröße 1.613 ha

Anzahl der Teilnehmer 605

Anzahl der Flurstücke im Altbestand 1.857

Anzahl der Flurstücke im Neubestand 1.312

Arrondierungsverhältnis 1,42 : 1

ZEITLICHER ABLAUF

Aufklärung der Beteiligten 1993

Verfahrenseinleitung 17.07.1993

Vorstandswahl 1993

Feststellung der Wertermittlung 06.2002

Durchführung der Planwunschgespräche 1999 – 2000

Zuteilung 2000 – 2001

Änderungsbeschluss (letzter) 3. Änderungsbeschluss vom 14.06.2002

Aufstellung des Bodenordnungsplans 01.2002 – 03.2003

Vorläufi ge Besitzeinweisung 03.08.2004

Aufstellung des Plans nach § 41 FlurbG 2000 – 2001

Großräumliche Lage

Das Bodenordnungsverfahren Baruth

umfasst Teile des Niederen Flämings

und des Baruther Urstromtals mit den

Flemmingwiesen. Es liegt in direkter

Nachbarschaft zum Spreewald und liegt

rund 60 Kilometer von der Südgrenze

der Stadt Berlin. Das Verfahren wurde

bearbeitet durch das Vermessungsbüro

Derksen König (www.derksen-koenig.de).

VERFAHRENSKOSTEN

Verfahrenskosten des Landes

Planung und Verwaltung 755.400 €

Ingenieurleistung Vermessung 345.300 €

Ausführungskosten der Teilnehmergemeinschaft (für Ausbau, Vermessung und Verwaltungsaufwand)

Förderperiode 2002 – 2006 400.700 €

davon aus EU-Mitteln 299.400 €

davon Bund/Land 101.300 €

Förderperiode 2007 – 2013 270 €

davon ELER 202 €

davon Land/Bund 68 €

bisher aufgebrachter Eigenanteil gesamt 49.900 €

Kosten gesamt (Stand 02/2010) 1.551.570 €

Page 11: Aussteller vlf Brandenburg

Teilnehmergemeinschaft

Reitwein

Wirtschaftsfaktor Land- und Forstwirtschaft

Nach wie vor bilden Land- und Forstwirtschaft den zentralen wirtschaftlichen Fak-

tor im Verfahrensgebiet und sind Hauptakteure bei der Pflege und Entwicklung

der gewachsenen Kulturlandschaft. Die Flächen im tiefliegenden Oderbruch mit

seinen schweren Böden werden zum Teil beregnet und für den Gemüseanbau

genutzt. Der Reitweiner Sporn ist in der Spitze bewaldet, seine leichteren Böden

werden als Ackerflächen genutzt.

Die Produktionsbedingungen werden vor allem durch die Herstellung einer leis-

tungsfähigen und bedarfsgerechten Infrastruktur (Wege und Gewässer) sowie

die Feststellung und Neuordnung der Eigentumsverhältnisse verbessert. Dies

umfasst auch die Zusammenlegung zersplitterten Grundbesitzes, die Neuge-

staltung unwirtschaftlich geformten Grundbesitzes, die Zusammenführung von

Boden- und Gebäudeeigentum und die Sicherstellung der Erschließung auf

Grundlage des vorhandenen Wege- und Gewässernetzes.

Lebenswertes Land

Der Schutz der natürlichen Lebensgrundlagen ist gleichermaßen unverzichtbar

für Land- und Forstwirtschaft, Tourismus und dörfliches Leben. Dies drückt sich

in einer Vielzahl von Natura2000-Gebieten, Naturschutzgebieten, Landschafts-

schutzgebieten und § 32-Biotopen im Verfahrensgebiet aus.

Eingriffe in Natur und Landschaft werden vorrangig durch einen 10 Meter

breiten und insgesamt mehr als 10 Kilometer langen Gewässerrandstreifen

als Pufferbereich um die sensiblen Hauptvorfluter Bullergraben und Alte Oder

ausgeglichen. Ergänzend sind eine zwei Kilometer lange Baumreihe und

einige Einzelpflanzungen vorgesehen. Dabei steht der Interessenausgleich

zwischen Naturschutz, Landwirtschaft und Erholung im Vordergrund, wobei

die Inanspruchnahme landwirtschaftlicher Flächen minimiert wird.

Nach dem Oder-Hochwasser 1997 wurde zudem der an das Verfahrensgebiet

grenzende Deich erneuert. Für Ausgleich- und Ersatzmaßnahmen wurden

durch Ankauf und Landverzichte im gesamten Verfahrensgebiet rund 100 ha

bereitgestellt und entlang der Oder zugeordnet. Allein in dem sensiblen Bereich

zwischen der Alten Oder und dem Oderdeich konnte dem Landesumweltamt so

eine geschlossene Fläche von rund 70 ha für Extensivierungsmaßnahmen zu-

geteilt werden.

Die Dorferneuerung wird schließlich dadurch unterstützt, dass die innerörtliche

Verkehrsinfrastruktur verbessert und eigentumsrechtliche Konflikte gelöst werden.

Auch touristische Einrichtungen wie der Schukow-Bunker auf dem Reitweiner

Sporn und die restaurierte Ruine der Stülerkirche in Reitwein werden gesichert.

KENNZAHLEN

Verfahrensart Bodenordnungsverfahren nach den §§ 56 ff und 63 Abs. 2 LwAnpG in Verbindung mit § 86 FlurbG

durch Beschluss vom 02.08.2007 aufgeteilt in die Teilgebiete „Reitwein / Podelzig Ortslage“ und „Reitwein / Rathstock / Podelzig Feldlage“

Verfahrensgröße 5.004 ha (4.798 ha Feldlage)

Anzahl der Teilnehmer 800

Anzahl der Flurstücke im Altbestand 2.484

Anzahl der Flurstücke im Neubestand 1.782

Arrondierungsverhältnis 2,3 : 1

Großräumliche Lage

Das Verfahrensgebiet des Bodenord-

nungsverfahrens Reitwein / Rathstock /

Podelzig liegt im südlichsten Zipfel des

Oderbruchs, etwa 20 km nördlich von

Frankfurt (Oder). Es grenzt auf einer

Länge von etwa 14 km direkt an den

Oderdeich. Das Verfahren wird von

der Spitthöver und Jungemann GmbH

bearbeitet (www.spju-bb.de).

ZEITLICHER ABLAUF

Aufklärung der Beteiligten 24.10.2002

Verfahrenseinleitung 10.06.2003

Vorstandswahl 19.08.2003

Feststellung der Wertermittlung 30.06.2006

Durchführung der Planwunschgespräche 2005 / 2006

Zuteilung 2008

Änderungsbeschluss (letzter) 09.09.2009

Aufstellung des Bodenordnungsplans 2009

Vorläufi ge Besitzeinweisung 07.05.2008

Aufstellung des Plans nach § 41 FlurbG 2003 – 2006

VERFAHRENSKOSTEN

Verfahrenskosten des Landes

Planung und Verwaltung 2.414.000 €

Ingenieurleistung Vermessung 988.000 €

Ausführungskosten der Teilnehmergemeinschaft (für Ausbau, Vermessung und Verwaltungsaufwand)

Förderperiode 2002 – 2006 1.893.000 €

davon aus EU-Mitteln 1.325.000 €

davon Bund/Land 568.000 €

Förderperiode 2007 – 2013 1.612.000 €

davon ELER 642.000 €

davon Land/Bund 970.000 €

bisher aufgebrachter Eigenanteil gesamt 277.000 €

Kosten gesamt (Stand 02/2010) 7.184.000 €

Page 12: Aussteller vlf Brandenburg

Teilnehmergemeinschaft

Große Grabenniederung

Landwirtschaft und Naturschutz suchen Ausgleich

Der überwiegende Teil des Verfahrensgebietes befindet sich im Naturschutz-

gebiet „Untere Havel-Nord“ und ist zudem Bestandteil eines Feuchtgebietes

von internationaler Bedeutung und des europäischen Vogelschutzgebietes

„Niederung der Unteren Havel“.

Die ehemals intensive Bewirtschaftung der Großen Grabenniederung wurde

durch die eingeschränkte Nutzung der Schöpfwerke nach 1990 aufgegeben.

Seit diesem Zeitpunkt werden aus Gründen des Natur- und Moorschutzes

die Wasserstände in den Winter- und Frühjahrsmonaten hochgehalten, um

eine halbjährliche Vernässung weiter Teile der Niederung zu erreichen. Aus

betriebswirtschaftlichen Gründen passten die Landwirtschaftsbetriebe ihre

Bewirtschaftung den hydrologischen Verhältnissen an. Eine Extensivierung

der Flächen setzte ein.

Im Rahmen des Vertragsnaturschutzes erfolgen Entschädigungszahlungen an

die betroffenen Nutzer. Schon heute befinden sich im Gebiet jedoch Bereiche,

die dauerhaft bzw. temporär vernässt sind und landwirtschaftlich nicht mehr

genutzt werden können. Vom Naturpark Westhavelland ist eine weitere Erhö-

hung der Wasserstände geplant, so dass weitere Flächen ebenfalls nicht mehr

landwirtschaftlich nutzbar sein werden. Einzelne, temporär vernässte Grenz-

standorte können nur durch eine angepasste extensive Bewirtschaftung in Nut-

zung bleiben. Die daraus resultierenden unterschiedlichen Nutzungsansprüche

im Zielgebiet (vgl. Karte 3) sollen mit Hilfe des Bodenordnungsverfahrens zu

einem nachhaltigen bodenordnerischen Ausgleich gebracht werden.

Austauschflächen als Lösung

Hauptziel ist es, alle konfliktträchtigen Flächen in Landeseigentum zu überführen.

Hierfür stehen umfangreiche Austauschflächen des Landes Brandenburg und

des Naturschutzbunds Deutschland e.V. (NABU) zur Verfügung. Im Gegenzug

sollen alle privaten Eigentümer aus den vernässten Bereichen herausgetauscht

werden. Damit wird gewährleistet, dass die Flächen auch künftig landwirtschaft-

lich genutzt werden können.

In der künftigen Eigentumsstruktur soll sich die Zonierung des Naturschutzge-

bietes widerspiegeln. Von großer Bedeutung sind die Interessen der im Gebiet

wirtschaftenden Landwirte, denen durch die Planung ein erheblicher Teil der

landwirtschaftlichen Nutzfläche entzogen wird.

Einbezogen in das Verfahren wurden ebenfalls naturschutzfachlich bedeutsame

Bereiche der Havelniederung. Hier sind im Zusammenhang mit dem Planfeststel-

lungsverfahren „Gewässerrandstreifenprojekt Untere Havelniederung zwischen

Pritzerbe und Gnevsdorf in den Ländern Sachsen-Anhalt und Brandenburg“ um-

fangreiche Renaturierungsmaßnahmen geplant. Die hierfür erforderlichen eigen-

tumsrechtlichen Regelungen sollen in der Flurbereinigung erfolgen.

KENNZAHLEN

Verfahrensart Vereinfachte Flurbereinigung nach § 86 FlurbG

Verfahrensgröße 3.188 ha

Anzahl der Teilnehmer ca. 235

Anzahl der Flurstücke im Altbestand 1.605

Anzahl der Flurstücke im Neubestand noch nicht erfolgt

Arrondierungsverhältnis noch nicht erfolgt

ZEITLICHER ABLAUF

Aufklärung der Beteiligten 23.10.2008

Verfahrenseinleitung 11.06.2009

Vorstandswahl 15.07.2009

Feststellung der Wertermittlung noch nicht erfolgt

Durchführung der Planwunschgespräche Start Ende 2010 geplant

Zuteilung noch nicht erfolgt

Änderungsbeschluss (letzter) noch nicht erfolgt

Aufstellung des Bodenordnungsplans noch nicht erfolgt

Vorläufi ge Besitzeinweisung noch nicht erfolgt

Aufstellung des Plans nach § 41 FlurbG noch nicht erfolgt

Großräumliche Lage

Das Verfahrensgebiet befindet sich im

Westen des Landes Brandenburg, im

Kreis Havelland, nördlich von Rathenow,

direkt an der Grenze zu Sachsen-Anhalt.

Es umfasst Teile der Gemeinden Havel-

aue und Seeblick, welche dem Amt

Rhinow angehören. Das Verfahren

wird bearbeitet durch den Verband für

Landentwicklung und Flurneuordnung

Brandenburg (www.vlf-brandenburg.de).

VERFAHRENSKOSTEN

Verfahrenskosten des Landes

Planung und Verwaltung 1.147.000 €

Ingenieurleistung Vermessung 321.000 €

Kosten des Unternehmensträgers 25.000 €

Kosten gesamt (Stand 02/2010) 346.000 €

Karte 1: Modellierte Überflutungsbereiche

Karte 3: Bestandsanalyse der Landes- und NABU-Flächen

Karte 2: Projektgebiet des Gewässer randstreifenprojektes