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Ausbildung zum DKV-Fahrtenleiter
Haftung
Ausbildung zum DKV-Fahrtenleiter
Haftung
Unterscheidung in
zivilrechtliche Haftung und strafrechtliche Haftung
Beide sind nebeneinander möglich!!
Ausbildung zum DKV-Fahrtenleiter
Strafrechtliche Haftung
Anspruch des Staates, verbotene Verhaltensmuster zu sanktionieren
Hauptanwendungsfälle im Sport:
> Körperverletzung > Tötungsdelikte
insbesondere durch Unterlassen!!
Ausbildung zum DKV-Fahrtenleiter
Zivilrechtliche Haftung
Auf Ersatz eines entstandenen Schadens bzw. auf Erfüllung gerichtet
Kann entstehen aus Verträgen oder unerlaubter Handlung
Ausbildung zum DKV-Fahrtenleiter
Unerlaubte Handlung
Haftungsvoraussetzungen im Straf- u. Zivilrecht ähnlich:
Haftungsgrund Keine RechtfertigungVerschulden
Ausbildung zum DKV-Fahrtenleiter
Haftungsgrund
Aktives Handeln > z.B. Schlagen => im Kanusport nahezu ohne
Bedeutung
Unterlassen > wenn eine Pflicht zum Handeln
bestand
Ausbildung zum DKV-Fahrtenleiter
Unterlassen
Rechtspflicht zum Handeln (z.B. Unterlassene Hilfeleistung)
Vorausgegangenes HandelnGarantenstellungVerkehrssicherungspflichten
Ausbildung zum DKV-Fahrtenleiter
Sorgfaltsmaßstab
Je gefährlicher die Aktion, desto höher sind die Sorgfaltsanforderungen (-> Wildwasser)
Keine überzogenen Maßnahmen! Nur solche, die vernünftigerweise zumutbar sind!
Besondere Vorsicht bei Kindern und Jugendlichen!
Ausbildung zum DKV-Fahrtenleiter
Rechtfertigung
Wenn die Handlung oder das Unterlassen vom Recht gebilligt wird:
Notwehr Notstand SelbsthilfeEinwilligung (Achtung: Bei
Minderjährigen immer von den Erziehungsberechtigten einholen!
Ausbildung zum DKV-Fahrtenleiter
Verschulden
Vorsatz (mit Wissen und Wollen)
Fahrlässigkeit (wer die im Verkehr erforderliche Sorgfalt außer Acht läßt)
Ausbildung zum DKV-Fahrtenleiter
Haftungsausschluss
Satzung
Einzelabreden
Teilnahmebedingungen
Ausbildung zum DKV-Fahrtenleiter
Haftungsausschluss
Durch Satzung „Der Verein haftet gegenüber seinen Mitgliedern nicht für Schäden, die aus einem (leicht) fahrlässigen Verhalten entstehen. Dies gilt insbesondere für Schäden, die bei der Ausübung der Mitgliedschaftsrechte entstehen, sowie für Schäden bei Unfällen oder Diebstählen“
Ausbildung zum DKV-Fahrtenleiter
Haftungsausschluss
Einzelabreden „ Die Teilnahme an der
Veranstaltung erfolgt auf eigene Gefahr. Jede Haftung des Vereins und seiner Hilfspersonen für Personen- oder Sachschäden ist ausgeschlossen, außer bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit“
Ausbildung zum DKV-Fahrtenleiter
Haftungsausschluss
Teilnahmebedingungen „Die Teilnahme an der
Veranstaltung erfolgt auf eigene Gefahr. Jede Haftung des Vereins und seiner Hilfspersonen für Personen- oder Sachschäden ist ausgeschlossen, außer bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Mit Teilnahme an der Veranstaltung wird dieser Haftungsausschluss akzeptiert.“
Ausbildung zum DKV-Fahrtenleiter
Planung und Durchführung
Bei der Planung und Durchführung von Veranstaltungen können Checklisten eine wertvolle Hilfe sein.
Sie sollten aber immer allgemein gehalten werden und keine verbindlichen Anweisungen an Mitarbeiter enthalten,da ansonsten bei Missachtung einzelner Punkte sehr leicht das Fehlverhalten dokumentiert und damit die Haftung begründet werden kann!