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1 Rechtsvorschriften anwenden, die das Unternehmen… Augenbinde: Gleichbehandlung Schwert: Durchsetzung Waage: Abwägung Justitia ist die Personifikation der Gerechtigkeit

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1Rechtsvorschriften anwenden, die das Unternehmen…

Augenbinde: Gleichbehandlung

Schwert: Durchsetzung

Waage: Abwägung

Justitia ist die Personifikation der Gerechtigkeit

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2Rechtsvorschriften anwenden, die das Unternehmen…

• Folien• Vortrag• Fälle• 3 Klassenarbeiten – 2 werden gewertet• sonstige Mitarbeit• Folien stehen als pdf im Netz auf www.ekerger.de

Organisatorisches

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3Rechtsvorschriften anwenden, die das Unternehmen…

LF 5 – Fr. MüllerLF 6 – Fr. Christ

80 Stunden

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4Rechtsvorschriften anwenden, die das Unternehmen…

1. Allgemeine Einführung2. Rechtssubjekte – Natürliche und juristische Personen3. Rechtsobjekt – Sachen und Rechte4. Rechts-, Geschäfts- und Deliktsfähigkeit5. Eigentum und Besitz6. Willenserklärungen7. Vertragsfreiheit8. Einseitige und mehrseitige Rechtsgeschäfte9. Verpflichtungs- und Erfüllungsgeschäft10. Kaufvertrag – Abschluss, Inhalt, Erfüllung11. Störungen bei der Erfüllung des Kaufvertrages12. Allgemeine Geschäftsbedingungen 13. Sonderrecht des Kaufmanns14. Rechtsformen der Unternehmungen15. …..

Inhalt laut Plan – interpretiert

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5Rechtsvorschriften anwenden, die das Unternehmen…

Warum überhaupt (Privat)-Recht in der Fachschule?

- Das Recht ist allgegenwärtig.

- Gerade im Wirtschaftsleben spielt das Recht eine elementar wichtige Rolle.

- Rechtskenntnisse sind regelmäßig nicht nur dann erforderlich, wenn das „Kind bereits in den Brunnen gefallen ist“, man also „sein Recht“ einklagen will/muss.

- Rechtliche (Grund-)Kenntnisse ermöglichen es, Vorhaben und Geschäfte so zu planen, dass negative Konsequenzen möglichst minimiert werden.

- Rechtsberatung vom Fachmann kostet Geld!

- Der Gang zum Anwalt will daher - gerade für kleine und mittlere Unternehmen - wohl überlegt sein.

- Der Betriebswirt muss daher (zumindest) in der Lage sein zu entscheiden, ob der Gang zum Anwalt tatsächlich erforderlich ist.

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Rechtsvorschriften anwenden, die das Unternehmen…

1. Allgemeine Begriffe

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7Rechtsvorschriften anwenden, die das Unternehmen…

Was ist Recht?

Verbindliche Ordnung der zwischenmenschlichen Beziehungen

Rechtsordnung kann staatlich durchgesetzt werden

Das Zusammenleben der Menschen bedarf einer Ordnung

Rechtsordnung „garantiert“ den Rechtsfrieden

Verhaltensordnung nur dann Recht, wenn sie an Gerechtigkeitorientiert ist

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8Rechtsvorschriften anwenden, die das Unternehmen…

Was ist Recht?

Regelung der zwischenmenschlichen Beziehungen durch:

Recht Sitte Sittlichkeit

Brauch Moral

Gewohnheit Verwirklichungdes Guten

Gewohnheitsrecht

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9Rechtsvorschriften anwenden, die das Unternehmen…

Was ist Recht?

Rechtsordnung ist die Summe aller Rechtsnormen

Entstehung einerRechtsnorm

Gesetztes Recht( siehe Folie 11)

Gewohnheitsrecht*

Ungeschriebenes Recht

Gesetze Rechtserver-ordnungen

Satzungen Eine in der Praxis festgestellte Übung

Rechtsüberzeugung

Zeitdauer

*…das Entstehen eines Rechts durch dauerndes Handeln.

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10Rechtsvorschriften anwenden, die das Unternehmen…

Was ist Recht

In der allgemeinsten Bedeutung ist Recht

• im objektiven Sinn ein abgrenzbarer Teilbereich der Gesamtheit gesellschaftlicher Normen und

• im subjektiven Sinn eine Befugnis des Einzelnen, die sich aus den objektiv-rechtlichen Normen ableitet.

Im heutigen Sinne bezeichnet Recht meist ein System von Regeln mit allgemeinem Geltungsanspruch, das von gesetzgebenden Institu-tionen geschaffen und nötigenfalls von Organen der Rechtspflegedurchgesetzt wird (objektives Recht). Im Gegensatz zu Moral und Sitte sieht das so verstandene Recht – vor allem das Strafrecht –staatliche Sanktionen für den Fall vor, dass Verhaltensregeln nicht eingehalten werden.

Quelle: http://de.wikipedia.org/wiki/Recht

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11Rechtsvorschriften anwenden, die das Unternehmen…

Wer setzt Recht? Gesetztes Recht = Gesetze

Legislative

Gesetze im formellen Sinne

..alle Rechtsvorschriften,

die in einen verfassungsmäßig vorgeschriebenen Verfahren von des

Gesetzgebungsorganen erlassen werden

..abgeleitete Rechtsvorschriften, die nicht von

Gesetzgeber, sondern von den

Behörden aufgrund einer gesetzlichen

Ermächtigung geschaffen

werden

..abgeleitete Rechtsvorschriften, die von einer

juristischen Person des öffentlichen

Rechts aufgrund einer

gesetzlichen Ermächtigung

geschaffen werden

..Entscheidungen des Bundes- oder

eines Landesverfassungsg

erichts

Normenkontrollentscheidungen

JudikativeExekutive

Verordnungen Satzungen*

Rauchverbot

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12Rechtsvorschriften anwenden, die das Unternehmen…

Was ist Recht?

Rechtsnorm

Tatbestand Rechtsfolge

Umschreibung desSachverhaltes für den eineRegelung getroffen werdensoll, siehe Beschneidung

Anordnung der Folge, die beieiner Verwirklichung desTatbestandes von Rechtswegen eintreten soll.

Eine gesetzliche Regelung wird benötigt

Folge

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13Rechtsvorschriften anwenden, die das Unternehmen…

Streit um Beschneidung – Vom richtigen …Beschneidung als Rechtsmissbrauch - mit dieser Entscheidung hat sich das Kölner Landgericht einer multikulturellen Betrachtungsweise verweigert. Strafrecht wird so zum Instrument kultureller Bekehrung und befeuert eine zunehmend aggressive Debatte. Damit schießt es am Ziel vorbei. [….]

Aufgabe:• Analysieren Sie den Text im Zusammenhang mit den Inhalten des Lernfeldes 2!• Nehmen Sie das Informationsblatt „Wie gehe ich kritisch an einen vorliegenden

Text heran?“ für Ihre Arbeit zur Hilfe!• Klären Sie anhand des Textes folgende Frage: Wie entsteht Recht?

Weitere Quellen [ggf]:

http://www.freitag.de/autoren/cyterion/religioese-beschneidung-recht-oder-unrecht

http://www.mesop.de/2012/07/05/beschneidung-scharfe-klingen-stumpfe-logik-humanistischer-pressedienst/

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Rechtsvorschriften anwenden, die das Unternehmen…

Verfassung

Gesetz

Verordnung

Satzung

Verwaltungsakt

normativerRahmen für die Gesetzgebung

Rechtsregeln allgemeinen Charakters

Ergänzungs- und Durch-führungsbestimmungen allgemeinen Charakters

Rechtsvorschriftallgemeinen

Verfügungen und Ent-scheidungen zur Rege-

lung des Einzelfalles

Grundgesetz

Gewerbesteuer-gesetz

Gewerbsteuer-Durchführungs-

verordnung

Festlegung des Gewerbesteuer-

hebesatzes

Gewerbe-steuerbescheid

Legislative(qualifizierte Mehrheit)

Legislative(einfache Mehrheit)

Exekutive(Ministerium)

Kommunen(Gemeinde, Kreis)

Exekutive(Behörde)

Aufbau der RechtsordnungInhalt Beispiel Quelle

allg

emei

nko

nkre

t

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15Rechtsvorschriften anwenden, die das Unternehmen…

Was ist Recht?

Gesetze

werden durch den Gesetzgeber (Volksvertretung) geschaffen

Parlaments-beschluss

Ausfertigung desGesetzes

Verkündung imGesetzesblatt

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16Rechtsvorschriften anwenden, die das Unternehmen…

Rechtsgebiete

Privatrecht Öffentliches Recht

InternationalesRecht

Bürgerliches Recht

Handelsrecht

Strafrecht

Steuerrecht

Verwaltungsrecht

Verfassungsrecht Europarecht

Arbeitsrecht

Sozialrecht

Völkerrecht

Inhalte der TF

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17Rechtsvorschriften anwenden, die das Unternehmen…

Rechtsgrundlagen (Einteilung nach Sachgebieten)

Bürger Bürger

Staat

Privatrecht

Öffentliches RechtÖffentliches Recht

• Willenserklärung• Verträge

VerwaltungsaktVerwaltungsakt

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18Rechtsvorschriften anwenden, die das Unternehmen…

Wesentliche Unterschiede!Privatrecht

• Privatautonomie• Bürger zu Bürger• Gleichrangigkeit (später

mehr)• Handlungen und

Entscheidungen werden als richtig anerkannt, weil der einzelne sie gewollt hat

• Dispositives (nachgiebiges) Recht

• Freies Spiel der Kräfte der Marktwirtschaft in einem bestimmten sozialen Rahmen

Öffentliches Recht

• Handeln im Auftrag des Volkes• Staat zu Bürger• Über- und Unterordnung• Liegt vor, wenn mindesten auf

einer Seite ein Organ mit hoheitlicher Gewalt ausgestattet ist

• Handlungen sind nur dann als gerechtfertigt anzusehen, wenn sie auf den dafür vorgesehenen Gründen beruhen

• Strenge Bindung der Organe an Recht und Gesetz (Art. 20 Abs. 3 GG)

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19Rechtsvorschriften anwenden, die das Unternehmen…

Privat-recht

ZwingendesRecht

NachgiebigesRecht

Rechtsgrundlagen – Gestaltungsmöglichkeiten d. Privatrechts

Kann von den Beteiligten weder aus-geschlossen noch abgeändert werden

Grund Schutz des wirtschaftlich Schwächeren z.B. Arbeitsrecht

Schutz des geschäftlich Unerfahrenen, Geschäftsfähigkeit

Kann von den Beteiligten ausgeschlossen oderabgeändert werden , Gesellschaftsverträge

Vertragsfreiheit (Privatautonomie)

Gesetzgeber als „Lückenbüßer“, z.B.: Gesellschaftsrecht

aber auch:

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20Rechtsvorschriften anwenden, die das Unternehmen…

Privat-recht

ZwingendesRecht (Bsp.)

NachgiebigesRecht (Bsp.)

Rechtsgrundlagen – Gestaltungsmöglichkeiten d. Privatrechts

Arbeitszeitgesetz (ArbZG)§ 3 Arbeitszeit der ArbeitnehmerDie werktägliche Arbeitszeit der Arbeitnehmer darf acht Stunden nicht überschreiten. Sie kann auf bis zu zehn Stunden nur verlängert werden, wenn innerhalb von sechs Kalendermonaten oder innerhalb von 24 Wochen im Durchschnitt acht Stunden werktäglich nicht überschritten werden.

Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)§ 311 Rechtsgeschäftliche und rechtsge-schäftsähnliche SchuldverhältnisseZur Begründung eines Schuldverhältnisses durch Rechtsgeschäft sowie zur Änderung des Inhalts eines Schuldverhältnisses ist ein Vertrag zwischen den Beteiligten erforderlich, soweit nicht das Gesetz ein anderes vorschreibt.

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21Rechtsvorschriften anwenden, die das Unternehmen…

Fragen – 1

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22Rechtsvorschriften anwenden, die das Unternehmen…

Fragen – 1 (Forts.)

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23Rechtsvorschriften anwenden, die das Unternehmen…

Damals und Heutedas

1896

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24Rechtsvorschriften anwenden, die das Unternehmen…

Entstehung des BGB – „jus civile“

• Bedürfnis nach einheitlichem Zivilrecht Ende des 19. Jahrhunderts

• Wichtig für freien Handel innerhalb Deutschlands und zunehmende Industrialisierung

• Nach Reichsgründung und Verfassungsänderung ab 1873 möglich

• Vorher waren bereits Wechselrecht und Handelsrecht auf der Basis von Staatsverträgen vereinheitlicht worden

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25Rechtsvorschriften anwenden, die das Unternehmen…

Beim abstrakten Gesetzgebungsstil löst sich das Gesetz vom Einzelfalldurch die Verwendung abstrakt genereller Begriffe.Der Gesetzgeber beschränkt sich also darauf, die wesentliche Interessenlage aller möglichen Einzelfälle herauszuarbeiten und abstrakt zu regeln.Bsp.: So gilt das Sachmängelgewährleistungsrecht des Kaufrechts gem. §§ 434 ff. BGB gleichermaßen für den Kauf eines Paares Schuhe wie für den Kauf eines Airbus A380

Der abstrakte Gesetzgebungsstil

§ 434 - Sachmangel(1) Die Sache ist frei von Sachmängeln, wenn sie bei Gefahrübergang die vereinbarte Beschaffenheit hat. Soweit die Beschaffenheit nicht vereinbart ist, ist die Sache frei von Sachmängeln, wenn sie sich für die nach dem Vertrag vorausgesetzte Verwendung eignet, sonst wenn sie sich für die gewöhnliche Verwendung eignet und eine Beschaffenheit aufweist, die bei Sachen der gleichen Art üblich ist und die der Käufer nach der Art der Sache erwarten kann.

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26Rechtsvorschriften anwenden, die das Unternehmen…

Ideen des BGB

• Schaffung einer Rechtseinheit

• Freiheit und rechtliche Gleichheit

• Abschaffung der Ständeordnung

• Patriarchalisches Familienrecht

• Insgesamt liberale Züge im Privat- und Vertragsrecht,

konservative im Familienrecht

Problematik: Sprache antiquiert, Sätze kompliziert(werden Sie noch feststellen!!!!!!!)

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27Rechtsvorschriften anwenden, die das Unternehmen…

§ 254 Mitverschulden

(1) Hat bei der Entstehung des Schadens ein Verschulden des Beschädigten mitgewirkt, so hängt die Verpflichtung zum Ersatz sowie der Umfang des zu leistenden Ersatzes von den Umständen, insbesondere davon ab, inwieweit der Schaden vorwiegend von dem einen oder dem anderen Teil verursacht worden ist.

(2) Dies gilt auch dann, wenn sich das Verschulden des Beschädigten darauf beschränkt, dass er unterlassen hat, den Schuldner auf die Gefahr eines ungewöhnlich hohen Schadens aufmerksam zu machen, die der Schuldner weder kannte noch kennen musste, oder dass er unterlassen hat, den Schaden abzuwenden oder zu mindern.

Geschichte des BGBs – Die Sprache

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28Rechtsvorschriften anwenden, die das Unternehmen…

Die gesetzgeberische Abstraktion

Dass das BGB weit über 100 Jahre nach seinem Inkrafttreten in weiten Teilen noch in der ursprünglichen Fassung Geltung hat, ist keineswegs selbstverständlich!

(Zum Zeitpunkt des Inkrafttreten des BGB waren z.B. gesellschaftliche Massenmobilität oder weltweite [mobile] Kommunikation noch nicht einmal vorstellbar!)

Grundlage dafür ist der hohe gesetzgeberischer Abstraktionsgrad

des BGB.

Zu unterscheiden sind insbesondere zwei zentrale Gesetzesstile:

- der kasuistische – fallbezogene Stil und

- der (vom BGB verfolgte) abstrakte Stil

Bedeutung des BGBs

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29Rechtsvorschriften anwenden, die das Unternehmen…

Das BGB geht von der Gleichbehandlung aller Privatrechtssubjekte aus und entspricht damit auch dem im Grundgesetz in Art. 3 verankerten allgemeinen Gleichbehandlungsgrundsatz.

Für das bürgerliche Recht folgt daraus:- dass sämtliche Privatrechtssubjekte auf der gleichen Ebene

stehen (also nicht zueinander unter- bzw. übergeordnet sind[so in der Regel nur im Öffentliche Recht]) und

- dass sämtliche Privatrechtssubjekte den gleichen privatrecht-lichen Regelungen und Maßstäben unterfallen.

Der Grundsatz der formalen Gleichbehandlung

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30Rechtsvorschriften anwenden, die das Unternehmen…

Der Grundsatz der formalen Gleichbehandlung

Das einzelne Privatrechtssubjekt kann also insbesondere:

- dingliche Rechte (z.B. Eigentum) innehaben, erwerben, begründen, aufgeben oder übertragen,

- absolute Schutzrechte aus z.B. dem Eigentum oder der körperlichen Integrität gegen jeden Störer geltend machen,

- seine eigenen Rechtsangelegenheiten umfänglich und inhaltlich in sämtlichen Privatrechtssubjekten zustehender Weise – z.B. durch Vertrag – regeln.

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31Rechtsvorschriften anwenden, die das Unternehmen…

Grundsätze und Grundbegriffe des BGB

Grundsätze

Privatautonomie

Vertragsfreiheit

Privatautonomie endet dort, wo gegen allgemeine Verbotsgesetze oder gegen die guten Sitten verstoßen wird (= Begrenzung durch das zwingende Recht)

Abschlussfreiheit

Inhaltsfreiheit

Formfreiheit

Abschlusszwang*

außer: §§ 134, 138, ..

Formzwang, § 311 b

Zwingendes Recht

* Abschlusszwang, Kontrahierungszwang: die besonders den öffentlichen Monopolbetrieben (z. B. Versorgungsbetrieben) obliegende Pflicht zum Abschluss von Verträgen, ...

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32Rechtsvorschriften anwenden, die das Unternehmen…

Die wesentlichen Teile der Privatautonomie bilden:

- die Vertragsfreiheit als die Freiheit, Verträge einzugehen und deren Inhalt zu gestalten,

- die Vereinigungsfreiheit als die Freiheit, sich in Vereinen und -Gesellschaften zusammenzuschließen,

- dieTestierfreiheit als die Freiheit, über seinen Nachlass frei zu verfügen und

- die Eigentumsfreiheit als die Freiheit, Privateigentum an Sachen zu begründen und Eigentumsrechte auszuüben.

Der Grundsatz der Privatautonomie

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33Rechtsvorschriften anwenden, die das Unternehmen…

Die Grenzen der Privatautonomie

1. Das zwingende Recht – z.B. Formvorschriften

2. Das Diskriminierungsverbot

3. Der soziale Ausgleich

4. Der Verbraucherschutz

5. Die Grundrechte

6. Vertrauensschutz

7. ….

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34Rechtsvorschriften anwenden, die das Unternehmen…

Aufbau des BGBs

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35Rechtsvorschriften anwenden, die das Unternehmen…

Das Bürgerliche Gesetzbuch

Allgemeiner Teil (§§ 1-240)

Schuldrecht (§§ 241-853)

Sachenrecht (§§ 854-1296)

Familienrecht (§§ 1297-1921)

Erbrecht (§§ 1922-2385)

Personen, Sachen, TiereRechtsgeschäfteFristen, Termine, Verjährung

Inhalt v. Schuldverhältnissen, Entstehen +Erlöschen von Schuldverhältnissen, AGBVerträge, Bereicherungsrecht

BesitzAllg. Grundstücksrecht, Eigentum, Hypothek, Grundschuld, Pfandrechte

Ehe, eheliches Güterecht, Scheidung, Ver-wandschaft, Vormundschaft, rechtl. Betreu-ung, Pflegschaft

Erbfolge, Erbschaft, Haftung, Testament

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36Rechtsvorschriften anwenden, die das Unternehmen…Quelle: http://www.rewi.uni-jena.de/rewimedia/

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37Rechtsvorschriften anwenden, die das Unternehmen…

Allgemeiner Teil

Der Allgemeine Teil (Buch 1) des BGB enthält Bestimmungen, die für alle Gebiete des bürgerlichen Rechts von Bedeutung sind (sog. "Ausklammerungsprinzip")

• Einteilung in juristische und natürliche Personen, Sachen und Rechtsgeschäfte

• Anschließend Vorschriften über Fristen und Termine, Anspruchs-verjährung

Der besonderer Teil enthält (im Buch 2) Vorschriften über die einzelnen Schuldverhältnisse (Kaufvertrag, Miete oder Pacht) sowie die Vorschriften über die gesetzlichen Schuldverhältnisse (Deliktsrecht und Bereicherungsrecht)

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38Rechtsvorschriften anwenden, die das Unternehmen…

Buch 2 (Recht der Schuldverhältnisse)Abschnitt 8 (Einzelne Schuldverhältnisse)

Titel 1 (Kauf, Tausch,…)

§ 433 Vertragstypische Pflichten beim Kaufvertrag

(1) Durch den Kaufvertrag wird der Verkäufer einer Sache verpflichtet, dem Käufer die Sache zu übergeben und das Eigentum an der Sache zu verschaffen. Der Verkäufer hat dem Käufer die Sache frei von Sach- und Rechtsmängeln zu verschaffen.

(2) Der Käufer ist verpflichtet, dem Verkäufer den vereinbarten Kaufpreis zu zahlen und die gekaufte Sache abzunehmen

Buch 1 (Allgemeiner Teil) Abschnitt 3 (Rechtsgeschäfte)

Titel 3 (Vertrag)§ 145 BGB - Bindung an den AntragWer einem anderen die Schließung eines Vertrags anträgt, ist an den Antrag gebunden, es sei denn, dass er die Gebundenheit ausgeschlossen hat.

BGB – Allgemeiner und Besonderer Teil

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39Rechtsvorschriften anwenden, die das Unternehmen…

Buch 3: Sachenrecht

• dingliche Rechte

• zum Inhalt: unmittelbare Rechtsbeziehungen einer Person zu einer Sache

• wirken grundsätzlich gegenüber jedermann

• Abstraktionsprinzip: Unterscheidung zwischen Verfügungs- und Verpflichtungsgeschäft

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40Rechtsvorschriften anwenden, die das Unternehmen…

§ 903 - (Befugnisse des Eigentümers)

Der Eigentümer einer Sache kann, soweit nicht das Gesetz oder Rechte Dritter entgegenstehen, mit der Sache nach Belieben verfahren und andere von jeder Einwirkung ausschließen. Der Eigentümer eines Tieres hat bei der Ausübung seiner Befugnisse die besonderen Vorschriften zum Schutz der Tiere zu beachten.

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41Rechtsvorschriften anwenden, die das Unternehmen…

Buch 4: Familienrecht• rechtlichen Beziehungen der durch Ehe oder

Verwandtschaft miteinander verbundenen Personen, • Verwandtschaft, Vormundschaft, Ehe

Buch 5: Teil Erbrecht

• regelt die Rechtsnachfolge in das Vermögen des Verstorbenen

• Prinzip der Testierfreiheit: grundsätzlich kann der Erblasser frei über sein Vermögen verfügen

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42Rechtsvorschriften anwenden, die das Unternehmen…

Zurechtfinden im Gesetz

Sie werden von Ihren Eltern „gezwungen“ im Haushalt zu helfen

Bürgerliches Gesetzbuch

1. Buch 2. Buch 3. Buch 4. Buch 5. Buch

1. Abschnitt 2. Abschnitt 3. Abschnitt

1. Titel 2. Titel 3. Titel 4. Titel 5. Titel 6. Titel 7. Titel

§ 1619 BGBVerwandtschaft

Rechtsverhältnisse zwischen Eltern und Kind

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43Rechtsvorschriften anwenden, die das Unternehmen…

Konkreter Gesetzestext

BGB § 1619 Dienstleistungen in Haus und Geschäft

Das Kind ist, solange es dem elterlichen Hausstand angehört und von den Eltern erzogen oder unterhalten wird, verpflichtet, in einer seinen Kräften und seiner Lebensstellung entsprechen-den Weise den Eltern in ihrem Hauswesen und Geschäft Dienste zu leisten.

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44Rechtsvorschriften anwenden, die das Unternehmen…

Ein Mörder ist erbunwürdig in Bezug auf den Nachlass der von ihm ermordeten Ehefrau. Das hat das Oberlandesgericht Koblenz entschieden und damit ein Urteil des Landgerichts Koblenz bestätigt.

Der Beklagte ist wegen gemeinschaftlich begangenen Mordes an seiner Ehefrau zusammen mit seiner damaligen Geliebten und deren Zwillingsbruder rechtskräftig zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe verurteilt worden. Aufgrund eines kurz vor dem Mord errichteten gemeinschaftlichen Testamentes ist er Alleinerbe nach seiner Ehefrau geworden.

In dem vorliegenden Zivilrechtsstreit hat die Tochter des Beklagten und der Ermordeten, vertreten durch das Jugendamt, auf Feststellung der Erbunwürdigkeit ihres Vaters geklagt und dies auf den Mordtatbestand sowie darauf gestützt, dass der Beklagte das Testament erschlichen habe, als er bereits die Ermordung seiner Ehefrau geplant hatte

Zurechtfinden im Gesetz

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45Rechtsvorschriften anwenden, die das Unternehmen…

Zurechtfinden im Gesetz

Erben trotz Mord?

Bürgerliches Gesetzbuch

1. Buch 2. Buch 3. Buch 4. Buch 5. Buch

1. Abschnitt …. 6. Abschnitt

§ 2339 BGB

§ 2339 Gründe für ErbunwürdigkeitErbunwürdig ist: wer den Erblasser vorsätzlich und widerrechtlich getötet oder zu töten versucht oder in einen Zustand versetzt hat, infolge dessen der Erblasser bis zu seinem Tode unfähig war, eine Verfügung von Todes wegen zu errichten oder aufzuheben, […]

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46Rechtsvorschriften anwenden, die das Unternehmen…

Das Handelsgesetzbuch – Exkurs

§ Sonderprivatrecht der Kaufleute§ Soweit das HGB keine Reglung trifft ist das

BGB heranzuziehen§ HGB sieht Kaufleute als weniger schutzbedürftig an,

dafür ist vieles schneller und einfacher durchzuführen§ Einteilung in 5 Bücher§ Handelstand§ Handelsgesellschaften und stille Gesellschaften§ Handelsbücher§ Handelsgeschäfte§ Seehandel

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47Rechtsvorschriften anwenden, die das Unternehmen…

Grundsätze und Grundbegriffe des BGB

Grundsätze

Bindung an das gegebene Wort (Ergänzt die Privatautonomie) Pacta sunt servanda

Schutz des redlichen Geschäftsverkehrs, z. B. §§ 932 ff.

Grundsatz von Treu und Glauben

Voraussetzung: Gutgläubigkeit(keine Kenntnis oder fahrlässige

Unkenntnis des wirklichen Sachverhaltes)

Generalklausel, wenn es darum geht im Einzelfall zu einer angemessenen Lösung zu kommen

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48Rechtsvorschriften anwenden, die das Unternehmen…

Grundsätze und Grundbegriffe des BGB

Grundbegriffe (Sprache des BGB)

Rechtssubjekt Träger von Rechten und Pflichten

Rechtsfähigkeit Eigenschaft Träger von Rechtenund Pflichten zu sein

Geschäftsfähigkeit Fähigkeit, im Rechtsverkehrhandelnd auftreten zu können.

Rechtsobjekt Gegenstand von Rechten einesRechtssubjekts (Sachen/ Rechte)

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49Rechtsvorschriften anwenden, die das Unternehmen…

Rechtssubjekte

NatürlichePersonen

Juristische Person

Rechtssubjekte

Begriff: Rechtssubjekt ist, wer Träger von Rechten und Pflichten sein kann. Das sind natürliche Personen und juristische Personen (vgl. BGB §§ 1- 89).

jur. Pers. desPrivatrechts

jur. Pers. desöffentl. Rechts

BGB Handels- undGesellschaftsR

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50Rechtsvorschriften anwenden, die das Unternehmen…

Natürliche Personen

= Fähigkeit Träger von Rechten und Pflichten zu sein

Handlungsfähigkeit

= Fähigkeit wirksame Willenserklärungen abzugeben

= Verantwortlich-keit für das Handeln

Deliktsfähigkeit

besitzen

Rechtsfähigkeit

Geschäftsfähigkeit

Rechtssubjekte des BGB - I

Natürliche Personen §§ 1 – 14 BGB

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51Rechtsvorschriften anwenden, die das Unternehmen…

Der Mensch als Rechtsträger

Der Mensch alsSchutzobjekt

Rechtsstellung des Menschen im BGB

Der Mensch alsHandelnder

Rechtsfähigkeit§1 BGB

Fähigkeit Trägervon Rechten undPflichten zu sein

z.B. Eigentümeru. Schuldner sein

als Gestalterseiner

Lebensverhältnisse

alsverantwortlicherSchadensstifter

z. B. Schutz derkörperlichen

Unversehrtheit

Voraussetzung:Geschäftsfähigkeit§§ 104 ff. BGB

Voraussetzung:Deliktsfähigkeit§§ 827, 828

Rechtssubjekte des BGB – I (Fortsetzung)

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52Rechtsvorschriften anwenden, die das Unternehmen…

Rechtssubjekte - §1 BGB

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53Rechtsvorschriften anwenden, die das Unternehmen…

Rechtssubjekte

Fall:Bei einem Wochenendausflug wird die Familie Brüggemann in einen Verkehrsunfall verwickelt. Der Familienvater erliegt im Krankenhaus seinen Verletzungen. Die schwangere Ehefrau Lili und die beiden zwei kleinen Kinder überleben den Unfall.Wie viele Personen sind bei der Ermittlung der Erbquote zu berücksichtigen?

Trotz §1 BGB gilt:Bei der Berechnung sind die Ehefrau, die beiden kleinen Kinder und auch das Ungeborene zu berücksichtigen, denn:

BGB § 1923 Erbfähigkeit(1) Erbe kann nur werden, wer zur Zeit des Erbfalls lebt. (2) Wer zur Zeit des Erbfalls noch nicht lebte, aber bereits gezeugt war, gilt als vor dem Erbfall geboren.

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54Rechtsvorschriften anwenden, die das Unternehmen…

Juristische Personen des öffentlichen Rechts

Körperschaften

Anstalten

Stiftungen

Juristische Personen des Privatrechts

Des Handelsrechts

GmbH

Genossenschaft

Aktiengesellschaft

KG a.A.

Des bürgerlichen Rechts

Rechtsfähiger Verein

Stiftungen des Privatrechts

Rechtssubjekte des BGB - II

Juristische Personen §§ 21 – 89 BGB

Leben mit der Eintragung, Sterben mit der Löschung z.B. aus dem Vereinsregister!

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55Rechtsvorschriften anwenden, die das Unternehmen…

Rechtssubjekte - § 21 BGB

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56Rechtsvorschriften anwenden, die das Unternehmen…

Rechtsobjekte

Tiere Sachen

Rechtsobjekte

Begriff: Rechtsobjekte sind Sachen, Tiere und Rechte. Im Gegensatz zu den Rechtssubjekten sind sie nicht selbst Träger von Rechten und Pflichten.

beweglicheSachen

unbeweglicheSachen

Rechte

Fortsetzung nächste Folie

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57Rechtsvorschriften anwenden, die das Unternehmen…

Sachen

vertretbareSachen

nicht vertretbareSachen

Rechtsobjekte – Fortsetzung

teilbareSachen

nicht teilbareSachen

verbrauchbareSachen

nicht verbrauchbareSachen

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58Rechtsvorschriften anwenden, die das Unternehmen…

Rechtssubjekte – Rechtsoblekte Fall:Die kinderlose Hundenärrin Hanni will ihren Lieblingsdackel Ludwig zum Erben einsetzen.Ist dies möglich?

Antwort:Ludwig kann nicht als Erbe eingesetzt werden.

Grund:Erbfähigkeit setzt Rechtsfähigkeit voraus. Rechtsfähig sind nur RechtssubjekteLudwig ist kein Rechtssubjekt und kann daher kein Träger von Rechten oder Pflichten sein, trotz

BGB § 90a TiereTiere sind keine Sachen. Sie werden durch besondere Gesetze geschützt. Auf sie sind die für Sachen geltenden Vorschriften entsprechend anzuwenden,soweit nicht etwas anderes bestimmt ist.

BGB § 1 Beginn der RechtsfähigkeitDie Rechtsfähigkeit des Menschen beginnt mit der Vollendung der Geburt.

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59Rechtsvorschriften anwenden, die das Unternehmen…

Der Besitz, §§ 854 ff. BGB

Besitz Eigentum

rechtliche Herrschaft über eine Sache

rein tatsächlicheHerrschaft, § 854 I BGB

§ 854 Erwerb des Besitzes(1) Der Besitz einer Sache wird durch die Erlangung der tatsächlichen Gewalt über die Sache erworben. (2) Die Einigung des bisherigen Besitzers und des Erwerbers genügt zum Erwerb, wenn der Erwerber in der Lage ist, die Gewalt über die Sache auszuüben.

§ 903 Befugnisse des EigentümersDer Eigentümer einer Sache kann, soweit nicht das Gesetz oder Rechte Dritter entgegenstehen, mit der Sache nach Belieben verfahren und andere von jeder Einwirkung ausschließen. Der Eigentümer eines Tieres hat bei der Ausübung seiner Befugnisse die besonderen Vorschriften zum Schutz der Tiere zu beachten.

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60Rechtsvorschriften anwenden, die das Unternehmen…

Grundbegriffe (Sprache des BGB)

Willenserklärung

Rechtsgeschäft

Einseitiges Rechtsgeschäft

Mehrseitiges Rechtsgeschäft

Mittel zur privatautonomenGestaltung der Rechtslage

Juristischer Tatbestand, der aus Einer oder mehreren

Willenserklärungen besteht.

Ist nicht auf eine andereWillenserklärung bezogen

Enthält die Willenserklärung vonmindestens zwei Personen

Grundsätze und Grundbegriffe des BGB

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61Rechtsvorschriften anwenden, die das Unternehmen…

Eingangsfall – Willenserklärung / Rechtsgeschäft

Nehmen wir doch mal an: Sie wohnen in Frau Nauses(*) und haben die endgültige Zusage erhalten, dass sie zu der Ausbildung an der Fachschule für Fremdenverkehrswirtschaft und Touristik in Darmstadt zugelassen worden sind (gegebenenfalls). Sofort, am 14.08.2012, werden Sie aktiv und sehen sich im nach einer Bleibe um. In einer Anzeige werden Sie fündig:1 Zimmer mit Kochnische und einem kleinen Bad für € 350.–.Sie rufen sofort an und die Vermieterin, Frau Teufel, bestätigt Ihnen dasAngebot, die Wohnung sei frei, frisch renoviert und bezugsfertig. „Ei klar könne Sie se hawwe!“ Ohne Besichtigung sagen Sie sofort zu! Als sie am 16.08.2012 gegen 10.00 Uhr bei Frau Teufel vorsprechen, erklärt diese, dass sie die Räume seit gestern (15.08.2012) vermietet hat. Sie sollten sie deshalbnicht länger belästigen. Sie beharren aber auf Ihrem Rechtund wollen einziehen!

(*) am

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62Rechtsvorschriften anwenden, die das Unternehmen…

PrüfschemaDer Vertrag ist ein Rechtsgeschäft, das aus inhaltlich übereinstimmenden, mitBezug aufeinander abgegebenen Willenserklärungen von mindestens zweiPersonen besteht. Der Vertrag setzt folgendes voraus: • Willenserklärungen von mindestens zwei Personen (Antrag / Angebot

und Annahme). • Inhaltliche Übereinstimmung der Willenserklärungen. • Willenserklärungen müssen mit Bezug aufeinander abgegeben werden.

ANTRAG

ANNAHME?

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63Rechtsvorschriften anwenden, die das Unternehmen…

Übersicht zum Tatbestand einer Willenserklärung

B. Lag ein innerer (subjektiver) Tatbestand vor?1. Handlungswille: Erklärender muss willensgetragen

tätig werden2. Erklärungsbewusstsein: Bewusstsein des Handelnden,

überhaupt irgendeine rechtsge-schäftliche Erklärung abzugeben.

3. Geschäftswille: Wille, mit der Erklärung eine bestimmte Rechtsfolge herbeizuführen, d.h. die auf einen bestimmten rechtsgeschäftlichen Erfolg gerichtete Absicht

Übersicht zum Tatbestand einer WillenserklärungA. Lag ein äußerer (objektiver) Erklärungstatbestand vor?Setzt ein Verhalten voraus, das nach der Vereinbarung, dem Verständnis der Beteiligten oder der Verkehrssitte den Schluss auf einen bestimmten Geschäftswillen zulässt. Fehlt der objektive Erklärungstatbestand, so liegt keine Willenserklärung vor.

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64Rechtsvorschriften anwenden, die das Unternehmen…

Vorgehen beim Bearbeiten von „Fällen“

1. Feststellen des Sachverhalts:• Wer Anspruchsinhaber• will Was Anspruchsinhalt• von Wem Anspruchsgegner• Woraus Anspruchsgrundlage

2. Frage aufwerfen?

3. Voraussetzungen der Beantwortung benennen und Definition.

4. Zusammenfassung und Ergebnis.

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65Rechtsvorschriften anwenden, die das Unternehmen…

Wer will was von wem?

Sie Frau Teufel

Wer? Wem?

Was?

Überlassung der Wohnung!

Warum?

wollen von

will was von

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66Rechtsvorschriften anwenden, die das Unternehmen…

Die Anspruchsgrundlage

Suche nach der richtigen Rechtsquelle

Welche Rechtsnorm gewährt das Gewollte: Die Überlassung der Räume?

Sie Frau TeufelGleiche Ebene

Bürgerliches Gesetzbuch

BGB

gleiche Ebene

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67Rechtsvorschriften anwenden, die das Unternehmen…

Bürgerliche Gesetzbücher

1. Buch Allgemeiner Teil, §§ 1 – 240 BGB

2. Buch

Schuldrecht

§§ 241 – 853 BGB

3.Buch

Sachenrecht

§§ 854 – 1296 BGB

5.Buch

Erbrecht

§§ 1922 – 2385 BGB

4.Buch

Familienrecht

§§ 1297– 1921 BGB

Regelt die Rechtsbeziehungen von Personen untereinander, die Begründung von Verpflichtungen

Regelt die Beziehungen von Personen zu Sachen

Aufbau eines Gesetzes

Regelt die Rechtsbeziehungen die bei Verwandtschaft, Eheschließung und Geburt entstehen

Regelt was aus den Rechtsbeziehungen eines Menschen wird, der durch Tod aus dem Rechtsleben ausscheidet

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68Rechtsvorschriften anwenden, die das Unternehmen…

Zurechtfinden im Gesetz

Sie gehen davon aus, von Frau Teufel eine Wohnung gemietet zu haben!

Bürgerliche Gesetzbuch

1. Buch 2. Buch 3. Buch 4. Buch 5. Buch

7. Abschnitt 2. Abschnitt 3. Abschnitt

1. Titel 2. Titel 3. Titel 4. Titel 5. Titel 6. Titel 7. Titel

§ 535ff BGB

Einzelne Schuldverhältnisse

Miete, Pacht

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69Rechtsvorschriften anwenden, die das Unternehmen…

Der MietvertragDer Inhalt des Mietvertrags ergibt sich aus dem schriftlichen Vertrag oder, wenn er mündlich geschlossen ist, aus dem Besprochenen.Sind keine bestimmten Regelungen getroffen worden, bzw. ist ein Punkt nicht geregelt, so gelten für die nicht geregelten Punkte die gesetzlichen Bestimmungen.

FormerfordernisseEin Mietvertrag über Wohnraum bedarf im Regelfall keiner bestimmten Form, er kann auch mündlich geschlossen werden. Ausnahme: Mietverträge für eine feste längere Zeit als ein Jahr müssen schriftlich geschlossen werden.

BGB § 550Wird der Mietvertrag für längere Zeit als ein Jahr nicht in schriftlicher Form geschlossen, so gilt er für unbestimmte Zeit. Die Kündigung ist jedoch frühestens zum Ablauf eines Jahres nach Überlassung des Wohnraums zulässig.

Die Anspruchsgrundlage

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70Rechtsvorschriften anwenden, die das Unternehmen…

Bei einem mündlichen Mietvertrag ist vieles zu beachtenVerträge werden in der Regel schriftlich geschlossen. Auch mündliche Vereinbarungen sind jedoch rechtsverbindlich. Dies gilt auch für Mietverträge, allerdings ist der mündliche Vertrag nur auf unbestimmte Zeit möglich.Ein Mietvertrag kann in mündlicher Form nur dann geschlossen werden, wenn die Nutzung der Wohnung, des Hauses oder des Gewerberaums nicht befristet wird. Zeitmietverträge bedürfen dagegen zwingend der Schriftform. Zustande kommt ein mündlicher Mietvertrag, wenn es zwischen den zukünftigen Vertragspartnern zu einer Willenseinigung hinsichtlich des Objektes und dem Mietpreis gekommen ist. Ziel muss dabei ein rechtsgeschäftliches Verhältnis sein, das heißt, beide Parteien wollen einen Mietvertrag miteinander eingehen.Wird das Angebot der einen Partei von der anderen Partei angenommen, gilt der Vertrag, da zu diesem Zeitpunkt die Annahmeerklärung erfolgt ist. Mündlich geschlossene Mietverträge können für Mieter günstiger als schriftliche Varianten sein. Alle Klauseln, die in Formularmietverträgen stehen, haben bei mündlichen Verträgen keine Gültigkeit. Schriftliche Verträge stärken eher die Rechte von Vermietern, mündliche die von Mietern. Im Gegensatz zu schriftlichen Mietverträgen müssen Vermieter die Schönheitsreparaturen beziehungsweise Reparaturen übernehmen. Vereinbart wird bei mündlichen Verträgen nur ein fester Mietzins. Eine Aufschlüsselung in Kaltmiete und Nebenkosten erfolgt nicht. Deckt die Inklusivmiete die durch die Nutzung entstehenden Nebenkosten nicht in voller Höhe, müssen diese vom Vermieter selbst getragen werden. Der Vorteil für den Mieter ist die vom Verbrauch unabhängige Berechnung der Nebenkosten in Form der Inklusivmiete.http://www.wallstreet-online.de/ratgeber/haus-und-immobilien/immobilien-und-grundstuecke/bei-einem-muendlichen-mietvertrag-ist-vieles-zu-beachten

Das sagt das World Wide Web

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71Rechtsvorschriften anwenden, die das Unternehmen…

Also nochmals:A. Lag ein äußerer (objektiver) Erklärungstatbestand vor?

Sicherlich wollten beide Vertragsparteien, Sie und Frau Teufel den Mietvertrag – mündlich – abschließen!

B. Lag ein innerer (subjektiver) Tatbestand vor?1. Handlungswille: Lag sicherlich bei Ihnen und bei Frau Teufel vor, beide

wollten den den Vertagsabschluss2. Erklärungsbewusstsein: Beide, Sie und Frau Teufel wussten, was Sie

erklären, nämlich den Vertrag abzuschliessen3. Geschäftswille: Bei beiden, Ihnen und Frau Teufel war der Wille

vorhanden, eine Rechtsfolge herbeizuführen, den Vertrag abzuschliessen, das Geschäft sollte zustande kommen!

Der Mietvertrag ist eine gegenseitige Vereinbarung zur zeitweisen Gebrauchsüberlassung gegen Entgelt, durch den sich eine Partei (der Vermieter) dazu verpflichtet, der anderen Partei (dem Mieter) den Gebrauch der gemieteten Sache zu gewähren, während die Gegenleistung des Mieters in der Zahlung der vereinbarten Miete (früher: Mietzins) besteht.

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72Rechtsvorschriften anwenden, die das Unternehmen…

Blinder Eifer… Probieren Sie!Dem Anton wird bei einem Einbruch in seine Wohnung ein kostbares Gemälde gestohlen. Einige Wochen später findet er sein Bild durch Zufall auf dem Rücksitz eines PKW wieder, der verschlossen auf dem Parkplatz des Berufsschulzentrums abgestellt ist. Das Fahrzeug trägt ein Darmstädter Kennzeichen. Da jeder Irrtum ausgeschlossen ist, bricht Anton kurzerhand eine Seitenscheibe des Wagens auf, und stellt das Gemälde sicher. Der Ordnung halber meldet er den Vorfall der Polizei. Zu seinem großen Befremden setzt sich einige Tage später der Meier mit ihm in Verbindung und stellt sich als Eigentümer des von Anton demolierten PKW vor und verlangt unter Androhung gerichtlicher Schritte u.a. Schadensersatz für die zerstörte Scheibe. Auf den Diebstahl des Gemälde angesprochen, beteuert Meier, mit dem Diebstahl habe er nichts zu tun, ihm sei das Gemälde just an jenem Tag des Einschreitens des Antons von einem zuverlässigen Kunshändler verkauft worden. Muß Anton den Schaden ersetzen?

Daran denken:- Wer will- Was von- Wem- Woraus

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73Rechtsvorschriften anwenden, die das Unternehmen…

Zusammenfassende – Fragen 11. Unterscheiden Sie mit eigenen Worten das ungeschrieben Recht

vom geschriebenen – gesetzten – Recht und nennen Sie Beispiele!2. Wie „entstehen“ in der Bundesrepublik Deutschland Gesetze? 3. Wodurch unterscheidet sich das Öffentliche Recht vom Privatrecht?4. Erläutern Sie die Prinzipien der Gleichordnung und Unterordnung!5. Erläutern Sie mit eigenen Worten die Begriffe zwingendes und

nachgiebiges Recht!6. Zu den Grundsätzen des BGBs gehört die Privatautonomie! Was

versteht man darunter?7. Welche unterschiedlichen Rechtssubjekte kennt das BGB?8. Wie erhalten Juristische Personen Rechtsfähigkeit und was versteht

man unter diesem Begriff?9. Was versteht man i. S. des BGB unter Rechtsobjekten?10. Unterscheiden Sie Eigentum von Besitz!11. Lösen den MC-Test

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74Rechtsvorschriften anwenden, die das Unternehmen…

Die „Menschwerdung“

Vor der Geburt

Beschränkte Geschäftsfähigkeit der ungeborenen Leibesfrucht, § 1923 II BGB

Geburt Rechtsfähigkeit, , § 1 BGB

Parteifähigkeit, § 50 ZPO

7 Jahre Beginn der beschränkten Geschäftsfähigkeit, §§ 106 – 113 BGB

Beschränkte Schadensverantwortlichkeit, § 828 II BGB

14 Jahre Beschränkte Strafmündigkeit, §§ 1, 3 JGG

Religionsmündigkeit, § 5 RKEG

Beschwerde- und Anhörungsrecht in Familiensachen

16 Jahre Beschränkte Testierfähigkeit, § 2229 BGB

Eidesfähigkeit, § 393, 455 StPO

18 Jahre Volljährigkeit, § 2 BGB

Volle Geschäftsfähigkeit, § 106, 2 BGB

Volle Deliktsfähigkeit, § 828 Abs. 2 BGB

Prozessfähigkeit, § 52 ZPO

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Geschäftsfähigkeit

Grundsätzlich ist jede natürliche Person geschäftsfähig

Es sei denn…

sie ist geschäftsunfähig

§ 104 BGB

Sie ist in ihrer Geschäftsfähigkeit beschränkt

§§ 106 ff BGB

Geschäftsfähigkeit ist die Fähigkeit, rechtlich bindende Willenserklärungen abzugeben, zum Beispiel Verträge zu schließen.

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Rechtsvorschriften anwenden, die das Unternehmen…

Arten der Rechtsgeschäfte

...z.B. Auftrag

...einseitige

...annahme-bedürftige...

...nicht annahme-

bedürftige...

...einseitig verpflichtende

...unvollkommen zweiseitig

verpflichtende

...gegenseitig verpflichtende

...Verträge...

......zwei-- und und mehrseitigeseitige

...z.B. Schenkung, Bürgschaft

...z.B. Kauf, Tausch, Miete

Erbe, Vermächtnis

...Auslobung

Rechtsgeschäfte

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2. Abschluss von Verträgen

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78Rechtsvorschriften anwenden, die das Unternehmen…

Abschluss eines Vertrages I

AntragWE 1

AnnahmeWE 2

Vertragsschluss

übereinstimmend

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79Rechtsvorschriften anwenden, die das Unternehmen…

Antrag

Annahme

Form

Geschäftsfähigkeitder Beteiligten

Übereinstimmende Willenserklärungen

(Einigung)

muss vorliegen

Grundsätzlich: Formfreiheit

Abschluss eines Vertrages II

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Fall 1: Der MP3-Player

Karl Fröhlich kommt in ein Elektrofachgeschäft und fragt nach preisgünstigen MP3-Playern. Ohne eine Antwort des Händlers Emsig abzuwarten, sieht er im Schaufenster einen MP3-Player für 65 € und erklärt, dass er diesen gerne mitnehmen möchte. Der Verkäufer reagiert jedoch nicht wie erwartet, sondern verweigert den Wunsch. Er habe diesen MP3-Player gerade an die Kundin Marie Schnell verkauft und wollte ihn in diesem Moment aus dem Fenster nehmen.

Ist ein Kaufvertrag zwischen dem Fröhlich und Emsig zustande gekommen?

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81Rechtsvorschriften anwenden, die das Unternehmen…

Fall 2: Joggen mit Musik

Nach der enttäuschenden Erfahrung mit dem MP3-Player möchte

Karl Fröhlich nun ein tragbares Digitalradio zum Joggen kaufen. Im

Internet hat er zuvor eingehend Testberichte studiert. Aufgrund der

langen Lieferzeiten der verschiedenen Internet-Händler sucht er

diesmal die bekannte HiFi-Supermarktkette G.I.G auf. Sein

gewünschtes Modell ist im Regal mit 99 € ausgezeichnet. An der

Kasse stellt sich heraus, dass das Gerät in Wirklichkeit 125 €

kostet. Fröhlich ist verärgert und will nur die ursprünglich

ausgezeichneten 99 € bezahlen.

Ist das korrekt ?

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82Rechtsvorschriften anwenden, die das Unternehmen…

Fall 3: Das ungewollte Gemälde

Karl Fröhlich besucht auf Drängen seiner Frau Lisa ein Auktionshaus. Er hat keine Ahnung, was bei einer Auktion im Einzelnen abläuft und wie hier Verträge geschlossen werden.

Als sie den Auktionsraum betreten, sieht er an der gegenüberliegenden Raumseite seinen Tennispartner, den Rechtsanwalt Dr. Frank, und winkt ihm freudig zu. Im selben Moment erteilt ihm der Auktionator den Zuschlag für ein Gemälde mit einem Preis von 3.500 €.

Fröhlich findet den ganzen Vorfall zunächst sehr lustig und erklärt sein Missverständnis. Der Auktionator besteht jedoch auf die Zahlung der 3.500 €.

Fröhlich bittet seinen Freund um Hilfe. Wie wird sein Rat lauten?

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83Rechtsvorschriften anwenden, die das Unternehmen…

Die Willenserklärung I

Der Erklärende gibt durch ein nach außen erkennbares Verhalten kund,

dass er eine bestimmte Rechtsfolge will.

§§ 116 - 144 BGB

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84Rechtsvorschriften anwenden, die das Unternehmen…

Die Willenserklärung II

Objektives Element

Erklärung(ausdrücklich oder durchsozialtypisches Verhalten

Subjektive Elemente

Handlungswille(Wille, etwas Konkretes zu tun)

Erklärungsbewusstsein(Wille, eine rechtserhebliche

Erklärung abzugeben)

Geschäftswille(Wille, einen bestimmten recht-lichen Erfolg herbeizuführen)

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85Rechtsvorschriften anwenden, die das Unternehmen…

Wirksamwerden von Willenserklärungen I

Nicht empfangsbedürftige WE werden mit ihrer Abgabe wirksam.

Beispiele:§ Testament, § 2247 BGB

§ Auslobung, § 657*

* § 657 Bindendes Versprechen BGBWer durch öffentliche Bekanntmachung eine Belohnung für die Vornahme einer Handlung, insbesondere für die Herbeiführung eines Erfolges, aussetzt, ist verpflichtet, die Belohnung demjenigen zu entrichten, welcher die Handlung vorgenommen hat, auch wenn dieser nicht mit Rücksicht auf die Auslobung gehandelt hat.

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86Rechtsvorschriften anwenden, die das Unternehmen…

Wirksamwerden von Willenserklärungen II

Unter Anwesenden

Unter Abwesenden- Brief, Fax, Email -

Zugang mitWahrnehmung

Zugang ab Möglichkeitder Kenntnisnahme

Empfangsbedürftige WE

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Rechtsvorschriften anwenden, die das Unternehmen…

Willenserklärung - Begriff

• Es muss ein Wille vorhanden sein- Abgrenzung zum Reflex- Abgrenzung zur Handlung in Bewusstlosigkeit

• der auch geäußert wird und- Siehe nächste Folie

• auf rechtlichen Erfolg gerichtet ist- Abgrenzung zum Gefälligkeitsverhältnis*

* Eine Gefälligkeit ist das Bereiterklären zur Vornahme einer Handlung aus freundschaftlichen, nachbarschaftlichen oder familiären Motiven, ohne dass für den anderen ein vertraglicher Anspruch begründet wird. Kennzeichnend für eine Gefälligkeit ist, dass sie ohne einen Rechtsbindungswillen abgegeben wird.

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Rechtsvorschriften anwenden, die das Unternehmen…

Die Willenserklärung

...die Äußerung des Willens...die Äußerung des Willens

...mündlich oder schriftlich..

...mündlich oder schriftlich..

...durch Brief, mündlich, oder

andere Übermittlung..

...durch Brief, mündlich, oder

andere Übermittlung..

...durch schlüssigesVerhalten...

...durch schlüssigesVerhalten...

...z.B. Einsteigen in den Bus..

...z.B. Einsteigen in den Bus..

...Schweigen ist in der Regel keine

Willenserklärung…

...Schweigen ist in der Regel keine

Willenserklärung…

...es sei denn, dass Schweigen als WE

vereinbart ist…

...es sei denn, dass Schweigen als WE

vereinbart ist…

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89Rechtsvorschriften anwenden, die das Unternehmen…

Fall 1: „invitatio ad offerendum“Von einer invitatio ad offerendum (dt.: Einladung zum Angebot) spricht man, wenn ein bestimmtes Handeln einer Person offensichtlich noch nicht das rechtsverbindliche Angebot zum Abschluss eines Vertrages darstellt, sondern vielmehr Interessenten ihrerseits dem Anbieter ein Angebot auf Vertragsabschluss machen sollen. Wer z. B. als Händler in seinem Schaufenster eine bestimmte Ware mit einem Preisschild ausstellt, will sich noch nicht sämtlichen Interessenten gegenüber zum Verkauf verpflichten, weil er möglicherweise nur ein begrenztes Warenlager hat. Vielmehr sollen Interessenten dem Verkäufer ein Angebot auf Abschluss des Vertrages machen, was der Verkäufer dann annehmen oder - z. B. weil die Ware bereits ausverkauft ist - ablehnen kann.

Die Willenserklärung – Lösung der Fälle

Fall 2 : BGB § 119 Anfechtbarkeit wegen Irrtums

(1) Wer bei der Abgabe einer Willenserklärung über deren Inhalt im Irrtum war oder eine Erklärung dieses Inhalts überhaupt nicht abgeben wollte, kann die Erklärung anfechten, wenn anzunehmen ist, dass er sie bei Kenntnis der Sachlage und bei verständiger Würdigung des Falles nicht abgegeben haben würde.

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90Rechtsvorschriften anwenden, die das Unternehmen…

Objektives Element

Erklärung vorhanden, da Handheben bei Versteige-rungen ein sozialtypischesVerhalten darstellt

Subjektive Elemente

Handlungswille vorhanden

Erklärungsbewusstseinfehlt eindeutig

Geschäftswille fehlt eindeutig

Die Willenserklärung – Lösung der Fälle Fall 3:

Anfechtung möglich !

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91Rechtsvorschriften anwenden, die das Unternehmen…

Die „Trierer Weinversteigerung“Die Rechtsprechung differenziert danach, ob der Erklärende erkennen konnte, dass seine Handlung als Willenserklärung verstanden werden musste. Der Bundesgerichtshof formuliert so:„Trotz fehlenden Erklärungsbewusstseins (Rechtsbindungswillens, Geschäfts-willens) liegt eine Willenserklärung vor, wenn der Erklärende bei Anwendung der im Verkehr erforderlichen Sorgfalt hätte erkennen und vermeiden können, dass seine Äußerung nach Treu und Glauben und der Verkehrssitte als Willenserklärung aufgefasst werden durfte, und wenn der Empfänger sie auch tatsächlich so verstanden hat.“Da A im Fall der Trierer Weinversteigerung bei Anwendung der erforderlichen Sorgfalt sicherlich hätte erkennen können, dass man das Heben der Hand in der Auktion als Gebot auffassen wird, ist seine Willenserklärung wirksam, aber nach §§ 142, 119, 121, 143 BGB anfechtbar. A kann sich damit zwar vom Vertrag lösen, muss aber den so genannten Vertrauensschaden ersetzen

Die Willenserklärung –Lösung der Fälle Fall 3:

Lösen Sie die Karlchen Fälle!

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Rechtsvorschriften anwenden, die das Unternehmen…

3. Fehlerhafte Willenserklärungenund Verträge

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93Rechtsvorschriften anwenden, die das Unternehmen…

Rechtsgeschäfte - Rechtswirksamkeit

Arten der Rechtsgeschäfte

voll gültig nichtig anfechtbar

von Anfang an ungültig

nachträglich für ungültig

erklären

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94Rechtsvorschriften anwenden, die das Unternehmen…

Rechtsgeschäfte - Rechtswirksamkeit

Arten der Rechtsgeschäfte

voll gültig nichtig anfechtbar

von Anfangan ungültig

nachträglichfür ungültig

erklären

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95Rechtsvorschriften anwenden, die das Unternehmen…

Nichtige Rechtsgeschäfte

Geschäftsunfähige§§ 105 ff. BGB

Formerfordernisse und Formverstöße§§ 126 ff. BGB

Gesetzes- und Sittenverstoߧ 134 BGB; § 138 BGB

Scherz- und Scheingeschäfte§§ 116 – 118 BGB

Unmögliche Leistung§§ 126 ff. BGB

von Anfang anungültig, d.h., sie gelten als

nicht abgeschlossen

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96Rechtsvorschriften anwenden, die das Unternehmen…

Nichtige RechtsgeschäfteGeschäftsunfähige§§ 105 ff. BGB, aber

http://www.bedv24.de/intern/dokumente/merkblaetter/Taschengeldparagraf.pdf

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97Rechtsvorschriften anwenden, die das Unternehmen…

Gesetzes- und Sittenverstoß - Exkurs§ 138 Sittenwidriges Rechtsgeschäft; Wucher(1) Ein Rechtsgeschäft, das gegen die guten Sitten verstößt, ist nichtig.Als sittenwidrig gilt ein Rechtsgeschäft dann, wenn es gegen die guten Sitten verstößt. Die Rechtsprechung zieht hierfür als Maßstab das "Anstandsgefühl aller billig und gerecht Denkenden" heran.

aber:

§ 1 Prostitutionsgesetz – ProstG (seit 1.1.2002)Sind sexuelle Handlungen gegen ein vorher vereinbartes Entgelt vorgenommen worden, so begründet diese Vereinbarung eine rechtswirksame Forderung. Das Gleiche gilt, wenn sich eine Person, insbesondere im Rahmen eines Beschäftigungsverhältnisses, für die Erbringung derartiger Handlungen gegen ein vorher vereinbartes Entgelt für eine bestimmte Zeitdauer bereithält.

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98Rechtsvorschriften anwenden, die das Unternehmen…

Anfechtbare Rechtsgeschäfte

Inhaltsirrtum§§ 119 ff. BGB

Irrtum über verkehrswesentliche Eigenschaften§§ 119 ff. BGB

Unrichtige Übermittlung§§ 120 ff. BGB

Arglistige Täuschung / Widerrechtliche Drohung§§ 123 ff. BGB

Offener Kalkulationsirrtum§§ 119 ff. BGB

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99Rechtsvorschriften anwenden, die das Unternehmen…

Anfechtung

Anfechtbares Rechtsgeschäft, § 142 BGB

Anfechtungserklärung, § 143 BGB

Schadensersatz §§ 122 BGB

Ziel: Nichtigkeit

Anfechtungsfrist, §§ 121, 124 BGB

aber: anfechtbar aber bestätigt §§ 144!

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100Rechtsvorschriften anwenden, die das Unternehmen…

Auktionator verlangt von Fröhlich aus § 433 II auf Zahlung von 3.500,- Euro

§ 433 Vertragstypische Pflichten beim Kaufvertrag(1) Durch den Kaufvertrag wird der Verkäufer einer Sache verpflichtet, dem Käufer die Sache zu übergeben und das Eigentum an der Sache zu verschaffen. Der Verkäufer hat dem Käufer die Sache frei von Sach- und Rechtsmängeln zu verschaffen. (2) Der Käufer ist verpflichtet, dem Verkäufer den vereinbarten Kaufpreis zu zahlen und die gekaufte Sache abzunehmen.

Voraussetzung: Wirksamer Kaufvertrag zwischen dem Auktionator und Fröhlich Angebot des Fröhlich:

Objektives Element liegt vor (+) Subjektive Elemente:Handlungswille (+), Erklärungsbewusstsein (-), Geschäftswille (-)aber Sicherheit im Rechtsverkehr geht vor!, daher Angebot (+)

Annahme des Auktionators (+)

Fall 3 – „Trierer Weinversteigerung“

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101Rechtsvorschriften anwenden, die das Unternehmen…

Fall 3 – „Trierer Weinversteigerung“Unwirksamkeit des Angebots wegen Anfechtung des Fröhlich, § 142 I

§ 142 Wirkung der Anfechtung(1) Wird ein anfechtbares Rechtsgeschäft angefochten, so ist es als von Anfang an nichtig

anzusehen.

§ 119 Anfechtbarkeit wegen Irrtums (1) Wer bei der Abgabe einer Willenserklärung über deren Inhalt im Irrtum war oder eine

Erklärung dieses Inhalts überhaupt nicht abgeben wollte, kann die Erklärung anfechten, wenn anzunehmen ist, dass er sie bei Kenntnis der Sachlage und bei verständiger Würdigung des Falles nicht abgegeben haben würde.

§ 121 Anfechtungsfrist(1) Die Anfechtung muss in den Fällen der §§ 119, 120 ohne schuldhaftes Zögern (unverzüglich) erfolgen, nachdem der Anfechtungsberechtigte von dem Anfechtungsgrund Kenntnis erlangt hat. Die einem Abwesenden gegenüber erfolgte Anfechtung gilt als rechtzeitig erfolgt, wenn die Anfechtungserklärung unverzüglich abgesendet worden ist.

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102Rechtsvorschriften anwenden, die das Unternehmen…

Fall 3 – „Trierer Weinversteigerung“Unwirksamkeit des Angebots wegen Anfechtung des Fröhlich, § 142 I

§ 143 Anfechtungserklärung(1) Die Anfechtung erfolgt durch Erklärung gegenüber dem

Anfechtungsgegner.

daher:• Anfechtungserklärung (+)• Anfechtungsgrund, § 119 I (+)• Anfechtungsfrist § 121 (+)

Ergebnis: Vertrag ist rückwirkend unwirksam, der Auktionator hat keinen Anspruch auf Zahlung gegen Fröhlich, aber eventuell Ersatz des entgangene Gewinns!

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103Rechtsvorschriften anwenden, die das Unternehmen…

Anfechtung - Übersicht

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104Rechtsvorschriften anwenden, die das Unternehmen…

Exkurs: Bereicherungsrecht I

Was Parteien aufgrund eines nichtigen Rechtsgeschäfteserlangt haben, haben sie ohne rechtlichen Grund erlangt:

Ungerechtfertigte Bereicherung

Rückabwicklung nach §§ 812 ff. BGBLeistungskondiktion, § 812 Abs. 1 S. 1 Alt. 1 BGB:

• Anspruchsgegner hat etwas erlangt• durch Leistung des Anspruchstellers• ohne rechtlichen Grund

Rechtsfolge:Herausgabe der erlangten Sache, § 818 Abs. 1 BGBfalls nicht möglich: Wertersatz, § 818 Abs. 2 BGB Ausnahme: „Entreicherung“, § 818 Abs. 3 BGB

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105Rechtsvorschriften anwenden, die das Unternehmen…

Exkurs: Bereicherungsrecht II

Nichtleistungskondiktion, § 812 Abs. 1 S. 1 Alt. 2 BGB:ð Anspruchsgegner hat etwas erlangtð in sonstiger Weise (= nicht durch Leistung)

auf Kosten des Anspruchstellersð ohne rechtlichen Grund

Rechtsfolge:Herausgabe der erlangten Sache, § 818 Abs. 1 BGBfalls nicht möglich: Wertersatz, § 818 Abs. 2 BGB Ausnahme: „Entreicherung“, § 818 Abs. 3 BGB

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Rechtsvorschriften anwenden, die das Unternehmen…

4. Wichtige Vertragsarten

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107Rechtsvorschriften anwenden, die das Unternehmen…

Vertragsarten I

Bereicherung des Beschenkten ohneGegenleistung;

Vertrag erfordert notarielle Beurkundung (Formmangel wird aber durch Bewirkung der

Schenkung geheilt)

516bis 534

UnentgeltlicheÜbereignung von Sachen

oder Rechten

Schenkungs-vertrag

Sache wird ohne Entgeltauf Zeit übergeben bzw. überlassen (Besitz)

und dieselbe Sache ist zurückzugeben

598bis 606

UnentgeltlicheÜberlassung von Sachen

zum Gebrauch

Leihvertrag

Sache wird gegen Entrichtung von Mietzinsauf Zeit übergeben bzw. überlassen (Besitz)

und dieselbe Sache ist zurückzugeben

535bis580

Entgeltliche Überlassung von Sachen

zum Gebrauch

Mietvertrag

Eigentum (rechtliche Verfügungsgewalt) und Besitz (tatsächliche Verfügungsgewalt)

gehen gegen Bezahlung auf den Käufer über

433bis 458

Entgeltliche Übereignungvon Sachen

oder Rechten

Kaufvertrag

Besonderheit§§ BGBVertragsge-genstand

Vertragsart

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108Rechtsvorschriften anwenden, die das Unternehmen…

Vertragsarten II

Geschuldet wird vom Ausführenden nur dieTätigkeit selbst (i.d.R. gegen Bezahlung!), aber nicht die erfolgreiche Tätigkeit (trotz

Bezahlung!)

611bis630

(Entgeltliche) Erbringungeines Dienstes (einer Arbeit)

ohne Erfolgsgarantie

Dienstvertrag

Unternehmer beschafft das Materialfür das erfolgreich zu erstellende Werk selbst

(für das Material: siehe Kaufvertrag)

651wie Werkvertrag,aber Unternehmer beschafft

selbst das Material

Werklieferungs-vertrag

Unternehmer erstellt aus vom Besteller zurVerfügung gestelltem Material („Stoff“) z.B.

durch Bearbeiten erfolgreich ein „Werk“

631bis 650

(Entgeltliche) Herstellung eines Werkes mit Erfolg

(Arbeit, Dienstleistung u.a.)

Werkvertrag

Sache oder Recht wird gegen Pachtzins aufZeit übergeben bzw. überlassen (vgl.Miete);

Ertrag („Fruchtgenuss“) verbleibt beim Pächter

581bis 597

Entgeltliche Überlassung von Sachen oder Rechten zum

Gebrauch und „Fruchtgenuss“

Pachtvertrag

Vertretbare Sachen (incl. Geld) sind bewegliche Sachen, die nach Zahl, Maß oder

Gewicht bestimmbar sind;Rückgabe gleichartiger (nicht derselben)

Sachen

607bis 610

Entgeltliche oder unentgeltliche Überlassung von (vertretbaren) Sachen

Darlehens-vertrag

Lösen Sie die Fälle zu den Vertragsarten!

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109Rechtsvorschriften anwenden, die das Unternehmen…

§ 530 Widerruf der Schenkung(1) Eine Schenkung kann widerrufen werden, wenn sich der Beschenkte durch eine schwere Verfehlung gegen den Schenker odereinen nahen Angehörigen des Schenkers groben Undanks schuldig macht. (2) Dem Erben des Schenkers steht das Recht des Widerrufs nur zu, wenn der Beschenkte vorsätzlich und widerrechtlich den Schenker getötet oder am Widerruf gehindert hat.

Die Anforderungen an eine widerrufsfähige Schenkung sind jedoch eher hoch, so dass der Undank und die Verfehlung wirklich eine gewisse Schwere aufweisen müssen. Schwere Verfehlungen sind zum Beispiel die körperliche Misshandlung, die Bedrohung des Lebens oder eine grundlose Strafanzeige gegenüber dem Schenker. Der grobe Undank muss dann der schweren Verfehlung zu entnehmen sein.

Schenkungsvertrag - Exkurs

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110Rechtsvorschriften anwenden, die das Unternehmen…

Sachverhalt, Bamberg 2002:Die Klägerin musste sich einer Kopfoperation unterziehen. Folge dieses Eingriffs waren eklatante Ermüdungserscheinungen, die medikamentös behandelt werden mussten. Sie schenkte ihrem Ehemann trotz andauernder Ehestreitigkeiten rund 21.000 €. Der Beklagte äußerte mehrfach gegenüber der Klägerin, dass sie verrückt sei und in die „Klapsmühle“ gehöre. Nach der Trennung widerrief die Klägerin die Schenkung und warf dem Beklagten vor, er habe sie nach der Schenkung bedroht. Der beklagte Ehemann verweigerte jedoch die Rückzahlung. Er war der Ansicht, dass es sich um provozierte Auseinandersetzungen von seiner Frau im Zuge des Scheiterns der Ehe gehandelt hätten, die einen Widerruf der Schenkung nicht rechtfertigen könnten.

Entscheidungsgründe:Das OLG Bamberg verurteilte ihn jedoch zur Rückzahlung. Das Verhalten des Beklagten stellt nach Ansicht des OLG Bamberg eine nicht zu rechtfertigende Entgleisung dar, die die Klägerin schwer gekränkt und verletzt hat. Wer androht eine zwangsweise Unterbringung zu veranlassen, und seinen Ehepartner als verrückt hinstellt, ist einer Schenkung in dieser Höhe nicht würdig und grob undankbar. Dass die Äußerungen in höchster Erregung gefallen sind rechtfertigen diese nicht, vor allem aufgrund der Tatsache, dass der Beklagte die Äußerungen wiederholte.

Schenkungsvertrag - Exkurs

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111Rechtsvorschriften anwenden, die das Unternehmen…

Fragen 21. Was versteht man unter Rechtsfähigkeit, was unter Geschäftsfähigkeit?2. Wie kommen Rechtsgeschäfte zustande?3. Wie können Willenserklärungen abgegeben werden?4. Erläutern anhand der „Trierer Weinversteigerung“ den Unterschied

zwischen dem Objektiven und dem Subjektiven Element einer Willenserklärung!

5. Wodurch unterscheiden sich anfechtbare und nichtige Rechtsgeschäfte?

6. Wie kann man ein Rechtsgeschäft anfechten? Was muss dabei beachtet werden?

7. Sie erhalten von Ihrem Chef auf der Weihnachtsfeier ein I-Phonegeschenkt. Sie nutzen sofort die eingebaute Videokamera und filmen den Schenker beim innigen tête à tête mit der minderjährigen Auszubildenden des ersten Ausbildungsabschnittes und stellen denClip ins Internet! Welche Rechtsfolgen können auf sie zukommen?

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Rechtsvorschriften anwenden, die das Unternehmen…

5. Der Kaufvertrag

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113Rechtsvorschriften anwenden, die das Unternehmen…

daher Pflichten (§ 433 BGB)1. des Verkäufers

• Übergabe der Sache• Übertragung des Eigentums• Frei von Sach- und Rechtsmängeln

2. des Käufers• Abnahme der gekauften Sachen• Bezahlung des Kaufpreises

Kaufvertrag§ 433 Vertragstypische Pflichten beim Kaufvertrag(1) Durch den Kaufvertrag wird der Verkäufer einer Sache verpflichtet, dem Käufer die Sache zu übergeben und das Eigentum an der Sache zuverschaffen. Der Verkäufer hat dem Käufer die Sache frei von Sach- und Rechtsmängeln zu verschaffen. (2) Der Käufer ist verpflichtet, dem Verkäufer den vereinbarten Kaufpreis zuzahlen und die gekaufte Sache abzunehmen.

Verplichtungsgeschäft

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114Rechtsvorschriften anwenden, die das Unternehmen…

Verpflichtungsge-schäft

Erfüllungsge-schäft

Trennung

Aus der Trennung zwischen Verpflichtungs- und Erfüllungsgeschäften folgt, dass das Erfüllungsgeschäft ein abstraktes Rechtsgeschäft ist und unabhängig ist vom rechtlichen Bestand des zugrundeliegenden Verpflichtungsgeschäfts!

Abstraktionsprinzip des BGBs

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115Rechtsvorschriften anwenden, die das Unternehmen…

Pflichten beim Kauf

§ Eigentumsverschaffungs-pflicht

§ Besitzverschaffungspflicht§ Verschaffen einer mangel-

freien Sache (= ohne Sach-und Rechtsmangel), §§434, 435 BGB

§ Innerhalb einer vereinbarten Leistungszeit am festgelegten Leistungsort

Des Verkäufers Des Käufers

§ Zahlung des Kaufpreises§ Abnahmepflicht

Pflichten

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116Rechtsvorschriften anwenden, die das Unternehmen…

Erfüllung - § 362 Abs. 1 BGB

Der Verkäufer hat seine Verpflichtungen aus

dem Kaufvertrag erfüllt, wenn er dem Käufer

Besitz und Eigentumverschafft hat.

Der Käufer hat seine Verpflichtungen aus dem Kaufvertrag erfüllt, wenn

er die Sacheabgenommen und den Kaufpreis bezahlt hat.

§ 362 Erlöschen durch Leistung(1) Das Schuldverhältnis erlischt, wenn die

geschuldete Leistung an den Gläubiger bewirkt wird.

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117Rechtsvorschriften anwenden, die das Unternehmen…

Wo muss geleistet werden?Verkäufer

• Am Firmensitz bzw. am Sitz der Niederlassung

Warenschulden sind Holschulden

Käufer• Leistungsort (Erfüllungsort) ist der Wohnsitz des

Käufers

• Ausnahme: Geld muss dem Schuldner übermittelt werden

Geldschulden sind Schickschulden

Erfüllungort I

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118Rechtsvorschriften anwenden, die das Unternehmen…

Kosten und GefahrenübergangVerkäufer

• Kosten bis Leistungsort

• Gefahr der zufälligen Vernichtung oder Beschädigung der Ware bis Leistungsort

Käufer• Kosten bis zum Wohnsitz des Verkäufers

• Gefahrübergang ebenfalls am Wohnsitz des Verkäufers

Erfüllungort II

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119Rechtsvorschriften anwenden, die das Unternehmen…

Erfüllungsort III

Erfüllungsort: (§ 269 BGB) Ort, an dem die Leistung zu bewirken ist, d.h. beim Kaufvertrag an dem Ort, an dem der Warenschuldner die Ware zu liefern und der Geldschuldner den vereinbarten Kaufpreis zu entrichten hat.

§ 269 Leistungsort bzw. Erfüllungsort(1) Ist ein Ort für die Leistung weder bestimmt noch aus den Umständen, insbesondere aus der Natur des Schuldverhältnisses, zu entnehmen, so hat die Leistung an dem Orte zu erfolgen, an welchem der Schuldner zur Zeit der Entstehung des Schuldverhältnisses seinen Wohnsitz hatte.

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120Rechtsvorschriften anwenden, die das Unternehmen…

Gerichtsstand ist der Ort des Gerichtes, an dem Rechtsstreitigkeiten auf Grund einer unzureichenden Erfüllung des Kaufvertrages ausgetragen werden

Gesetzlicher Gerichtsstand = Leistungsort• Warenschulden am Ort des Verkäufers

• Geldschulden am Ort des Käufers

Vertraglich vereinbarter Gerichtsstand• Nur unter Kaufleuten und juristischen Personen

• Nicht mit Privatpersonen

Gerichtsstand II

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121Rechtsvorschriften anwenden, die das Unternehmen…

Gerichtsstand II

Sachliche Zuständigkeit:

< 5.000,00 ۏ Amtsgericht

> 5.000,00 ۏ Landgericht

Örtliche Zuständigkeit

Warenschuld è Wohnsitz der Verkäufers

Geldschuld è Wohnsitz des Käufers

Gerichtsstand: Der Schuldner kann an dem für den Leistungsort zuständigen Gericht auf Leistung verklagt werden (§ 29 ZPO).

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122Rechtsvorschriften anwenden, die das Unternehmen…

Üblicherweise enthält das Angebot Angaben über:

• Art, Güte und Beschaffenheit der Ware• Preis und Menge der Ware• Verpackungsart und Verpackungskosten• Lieferbedingungen (Beförderungskosten)• Lieferzeit (bei keiner vertraglichen Vereinbarung ist die Lieferung sofort fällig)• Zahlungsbedingungen• Erfüllungsort

Art, Güte und Beschaffenheit:Die genaue Bezeichnung der Ware legt die Art der Ware fest.Güte und Beschaffenheit werden unter anderem festgelegt durch:• Güteklassen• Marken und Gütezeichen• Muster, Proben, AbbildungenGibt es keine besondere Vereinbarung, muss mittlere Art und Güte geliefert werden.

Inhalte des Kaufvertrags I

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123Rechtsvorschriften anwenden, die das Unternehmen…

Inhalte des Kaufvertrags II

Regelung der Verpackungskosten:

Die Kosten der Versandverpackung trägt grundsätzlich der Käufer, da sich der Preis der Ware auf das Rein- oder Nettogewicht bezieht. Allerdings kann auch vertraglich vereinbart werden:„Verpackung frei“ bzw. „unberechnet“„Verpackung leihweise“„Brutto für Netto“: die Verpackung wird wie Ware berechnet

Regelung der Beförderungskosten:

Der Käufer muss die Transportkosten (Fracht, Verladekosten, Rollgeld, Transportversicherungen) übernehmen, wenn er die Ware nicht selber abholt. Man sagt auch: „Warenschulden sind Holschulden“.Normalerweise wird das Bruttogewicht der Sendung für die Berechnung der Transportkosten zugrunde gelegt.

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124Rechtsvorschriften anwenden, die das Unternehmen…

Inhalte des Kaufvertrags III

Vertraglich vereinbarte Lieferbedingungen:• Ab Werk (ab Lager, ab Fabrik): der Käufer trägt ohne Ausnahme alle Kosten der

Beförderung.• Unfrei (ab hier, ab Bahnhof, ab Bahnhof hier): der Verkäufer trägt die

Versandkosten bis zum Versandbahnhof, alle weiteren Kosen trägt der Käufer (gesetzliche Regelung).

• Frei Waggon (Schiff): der Verkäufer übernimmt das Rollgeld und die Verladekosten, die restliche Beförderung trägt der Käufer.

• Frachtfrei (frei dort, frei Bahnhof, frei Bahnhof dort): der Verkäufer trägt die Kosten bis zum Bestimmungsbahnhof.

• Frei Haus (frei Keller, frei Lager): der Verkäufer übernimmt alle Beförderungskosten.

Fracht- und Rollgeld: Frachtgeld = das für die gewerbliche Beförderung zu entrichtende Entgelt (z. B. Beförderung

mit der Bahn, LKW).Rollgeld= die Beförderungskosten vom Lieferer bis zum Versandbahnhof, sowie die

Beförderungskosten vom Bestimmungsbahnhof bis zum Käufer.

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125Rechtsvorschriften anwenden, die das Unternehmen…

Inhalte des Kaufvertrags IVZahlungsbedingungen:Wenn nichts anderes vereinbart wurde, ist die Zahlung mit Lieferung der Ware fällig. Allerdings können auch folgende Zahlungsbedingungen vereinbart werden:• Vorauszahlung• Anzahlung• Zahlung Zug um Zug (sofort, netto Kasse)• Zahlung nach Lieferung• Ratenzahlung• Zahlung mit Wertstellung (Zahlungsziel wird fest vereinbart)

Erfüllungsort:Der Ort, an dem der Schuldner seine Leistung zu erbringen hat (Lieferer schuldet die Ware, Käufer schuldet das Geld).Gesetzlicher Erfüllungsort: Wurde nichts anderes vereinbart, gilt der Wohnsitz (Geschäftssitz) des Schuldners als Erfüllungsort. Für die Ware wäre der Erfüllungsort dann der Firmensitz des Lieferers, für die Bezahlung der Firmensitz des Käufers.Vertraglicher Erfüllungsort:Der Erfüllungsort wird durch eine Vereinbarung festgelegt.

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126Rechtsvorschriften anwenden, die das Unternehmen…

Inhalte des Kaufvertrags VBedeutung vom Erfüllungsort:• Die Gefahr (Haftung für die Ware) geht am Erfüllungsort an den Käufer über. • Bei Auseinandersetzungen zwischen Verkäufer und Käufer bestimmt der

Erfüllungsort den Gerichtsstand. Vom Gesetz her ist der Gerichtsstand am Wohnsitz des Schuldners, kann aber auch bei Kaufleuten vertraglich anders vereinbart werden.

• Der Erfüllungsort bestimmt, wer Versandkosten zu tragen hat (falls nicht vertraglich anders vereinbart).

Eigentumsvorbehalt:Der Verkäufer kann das Eigentum an einer verkauften Sache bis zu deren Bezahlungbehalten. Der Eigentumsvorbehalt muss im Kaufvertrag vereinbart werden.Gerät der Käufer mit seinen Zahlungen in Verzug, hat der Verkäufer folgende Rechte:• Er kann vom Kaufvertrag zurücktreten (der Käufer muss die Ware zurückgeben).• Aussonderungsrecht bei Insolvenz des Käufers.• Drittwiderspruchsklage bei Pfändung (die Ware muss herausgegeben werden).Der Käufer ist erst einmal nur der Besitzer der Sache. Erst mit Zahlung des Kaufpreises (oder der letzten Rate bei Abzahlungen) wird er der Eigentümer. DerEigentumsvorbehalt erlischt.

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127Rechtsvorschriften anwenden, die das Unternehmen…

Inhalte des Kaufvertrags VIWann erlischt der Eigentumsvorbehalt?Wenn die verkaufte Sache• vollständig bezahlt ist;• der Käufer an einen gutgläubigen Dritten weiter verkauft hat (der Dritte wusste

nicht, das der Verkäufer nicht Eigentümer war);• verbraucht oder vernichtet wird;• mit einem Grundstück so verbunden wird, dass sie einen wesentlichen

Bestandteil des Grundstücks bildet.

Ø Bearbeiten Sie den Fall auf dem Arbeitsblatt A6 mit den beiliegenden Paragraphen!

An die Arbeit, sie warten schon!

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128Rechtsvorschriften anwenden, die das Unternehmen…

Zahlungs-zeitpunkt

• vor Lieferung

• bei Lieferung

• nach Lieferung

• Kommisions-kauf

• Ratenkauf

Arten des Kaufvertrags

Art und Beschaffenheit

• Stückkauf

• Gattungskauf

• Kauf auf Probe

• Kauf nach Probe

• Kauf zur Probe

• Bestimmungs-kauf

• Ramschkauf

Lieferung der Ware

• Tageskauf

• Terminkauf

• Fixkauf

• Kauf auf Abruf

• Teillieferungs-kauf

Vertragsparteien

• Handelskauf

´ zweiseitiger

´ einseitiger (Verbrauchs-güterkauf)

• bürgerlicherKauf

Kaufvertrag

Lösen Sie das Arbeitsblatt A7 mit den beiliegenden Informationen!

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Rechtsvorschriften anwenden, die das Unternehmen…

6. Kaufvertragsstörungen

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130Rechtsvorschriften anwenden, die das Unternehmen…

KäuferVerkäufer

Kaufvertrag

Verspätete Zahlung

(Zahlungs-verzug)

Nicht-Rechtzeitige-Leistung des Schuldners

Schlechtleistung(mangelhafte

Lieferung)

Verspätete / Nicht-Annahme

(Annahme-verzug)

Verspätete Lieferung

(Lieferungs-verzug)

Störungen des Kaufvertrags

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131Rechtsvorschriften anwenden, die das Unternehmen…

Mangelhafte LieferungSachmangel

Mangelhafte Lieferung?

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132Rechtsvorschriften anwenden, die das Unternehmen…

Mangelhafte Lieferung („Schlecht-Lieferung“)

Der Verkäufer ist verpflichtet, den verkauften Gegenstand frei von Sach- und Rechtsmängeln zu liefern:

Der Gegenstand darf zum Zeitpunkt des Gefahrübergangs nicht mit Mängeln behaftet sein, die eine nach dem Vertrag vorausgesetzte Verwendung nicht zulassen.

Er muss eine Beschaffenheit aufweisen, wie sie bei Sachen der gleichen Art üblich ist bzw. wie sie der Käufer nach Art der Sache erwarten kann.

(BGB § 434)

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133Rechtsvorschriften anwenden, die das Unternehmen…

Mängelarten

Sachmängel Rechtsmängel

Mängel in der Qualität

Mängel in der Menge

Falsch-lieferung

Mängel in der Beschaffenheit

Mangel i.d. Art

Ware nicht frei von Rechten Dritter

Mangelhafte Lieferung („Schlecht-Lieferung“)

Mängel in der Güte

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134Rechtsvorschriften anwenden, die das Unternehmen…

Mangelhafte Lieferung („Schlecht-Lieferung“)

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135Rechtsvorschriften anwenden, die das Unternehmen…

Beim zweiseitigen Handelskauf:

§ Prüfungspflicht: unverzüglich

§ Rügepflicht: unverzüglich (bei offenen Mängeln)unverzüglich nach Entdeckung (bei versteckten Mängeln) – spätestens nach 2 Jahren

Pflichten des Käufers

Bei sofort erkennbaren Mängeln:Annahme verweigern oder Annahme unter Vorbehalt der Rechte aus der Mängelrüge

§ Aufbewahrungspflicht (beim Versendungskauf)

§ 377 HGB

Mangelhafte Lieferung („Schlecht-Lieferung“)

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136Rechtsvorschriften anwenden, die das Unternehmen…

Beim einseitigen Handelskauf o. Verbrauchsgüterkauf

§ Rüge:

Beweislast trägt in den ersten 6 Monaten der Verkäufer.

Innerhalb von 2 Jahren (offene und versteckte Mängel)

§§ 474ff BGB

Mangelhafte Lieferung („Schlecht-Lieferung“)

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Rechte des Käufers

§ Nacherfüllung (§ 439 BGB):

– Nachbesserung oder – Ersatzlieferung vorrangig

§ Rücktritt vom Kaufvertrag wegen nicht vertragsgemäßerbrachter Leistung nach angemessener Nachfrist(§ 323 BGB) oder

nachrangig

§ Schadensersatz (§§ 280, 281, 283 BGB) bzw.

§ Ersatz vergeblicher Aufwendungen (§ 284 BGB)

§ Minderung des Kaufpreises (§ 441 BGB)

Mangelhafte Lieferung („Schlecht-Lieferung“)

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Beim Verbrauchsgüterkauf§ Rüge:

Beweislast trägt in den ersten 6 Monaten der Verkäufer, danach muss der Käufer beweisen, dass die Sache/ das Recht schon beim Kauf – Gefahrenübergang – mit Mängeln behaftet war!

Für gebrauchte Sachen kann die eine Verkürzung der Gewährleistungspflicht auf ein Jahr vereinbart werden!

Bei Verträgen unter Privatpersonen kann eine Gewährleistungausgeschlossen werden (vgl. EBAY)!

Innerhalb von 2 Jahren (offene und versteckte Mängel)

§§ 474ff BGB

Mangelhafte Lieferung („Schlecht-Lieferung“)

Generell:

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Sachmangel - Fallbeispiel Waldemar Wiesenbart hat nach Renovierung seines Badezimmers in einem Möbelhaus ein Regal zum Eigeneinbau und drei Badezimmerhängeschränke mit Türanschlag „rechts“ bestellt, Ausführung der Fronten in azurblau und inklusiv Montage. Der Hersteller gibt in seinem Prospekt die Tragfähigkeit der Regalböden mit je 50 kg an. Nach einem Vierteljahr erzählt Waldemar Wiesenbart an seinem Stammtisch von seinen Erlebnissen mit der Lieferung der Badezimmerschränke:

1. Die Monteure brachten die gelieferten Schränke mit Anschlag „links“ statt „rechts“ an.

2. Die Schränke wurden in monacoblau geliefert.

3. Die Montageanleitung für das Regal war nur in Englisch

4. Zum Liefertermin wurden nur zwei der drei bestellten Schränke geliefert.

5. Nach acht Wochen wurde die Oberfläche eines Schrankes wellig und fleckig.

6. Eine zu Dekorationszwecken auf das endlich richtig montierte Regal gestellte Statue der Venus (30 kg) führte zum Zusammenbruch des Regals.

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140Rechtsvorschriften anwenden, die das Unternehmen…

Sachmangel - Fallbeispiel

1. Lösen Sie den Fall mit den beiliegenden Paragraphen schriftlich!

2. Um welche Art von Mängeln handelt es sich im vorliegenden Fall? Unterscheiden Sie die Mängel hinsichtlich

a) der Erkennbarkeit

b) der Art des Sachmangel

3. Welche Rechte kann Waldemar Wiesenbart in Anspruch nehmen?

4. Welche Vorschriften macht das BGB Waldemar Wiesenbart hinsichtlich der Prüfe- und Rügepflichten

5. Für welche Mängel besteht noch ein Gewährleistungsanspruch?

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141Rechtsvorschriften anwenden, die das Unternehmen…

Aufgetretene Sachmängel

• Zwei statt drei Schränke• Montage mit Anschlag „links“• Monacoblau• Übersetzung fehlt• Oberfläche wellig• Tragfähigkeit

Siehe § 434 BGB - Sachmängel

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142Rechtsvorschriften anwenden, die das Unternehmen…

(1) Die Sache ist frei von Sachmängeln, wenn sie bei Gefahrübergang die vereinbarte Beschaffenheit hat. Soweit die Beschaffenheit nicht vereinbart ist, ist die Sache frei von Sachmängeln,

1. wenn sie sich für die nach dem Vertrag vorausgesetzte Verwendung eignet, sonst2. wenn sie sich für die gewöhnliche Verwendung eignet und eineBeschaffenheit

aufweist, die bei Sachen der gleichen Art üblich ist und die der Käufer nach der Art der Sache erwarten kann.

Zu der Beschaffenheit nach Satz 2 Nr.2 gehören auch Eigenschaften, die der Käufer nach den öffentlichen Äußerungen des Verkäufers, des Herstellers (...) oder seines Gehilfen insbesondere in der Werbung oder bei der Kennzeichnung über bestimmte Eigenschaften der Sache erwarten kann, es sei denn, dass der Verkäufer die Äußerung nicht kannte und auch nicht kennen musste, dass sie im Zeitpunkt des Vertrags-schlusses in gleichwertiger Weise berichtigt war oder dass sie die Kaufentscheidung nicht beeinflussen konnte.

(2) Ein Sachmangel ist auch dann gegeben, wenn die vereinbarte Montage durch den Verkäufer oder dessen Erfüllungsgehilfen unsachgemäß durchgeführt worden ist. Ein Sachmangel liegt bei einer zur Montage bestimmten Sache ferner vor, wenn die Montageanleitung mangelhaft ist, es sei denn, die Sache ist fehlerfrei montiert worden.

(3) Einem Sachmangel steht es gleich, wenn der Verkäufer eine andere Sache oder eine zu geringe Menge liefert.

§ 434 - Sachmängel

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143Rechtsvorschriften anwenden, die das Unternehmen…

(1) Die in § 437 Nr. 1 und 3 bezeichneten Ansprüche verjähren1. in 30 Jahren, wenn der Mangel

a) in einem dinglichen Recht eines Dritten, auf Grund dessen Herausgabe der Kaufsache verlangt werden kann, oder

b) in einem sonstigen Recht, das im Grundbuch eingetragen ist,besteht,

2. in fünf Jahrena) bei einem Bauwerk undb) bei einer Sache, die entsprechend ihrer üblichen

Verwendungsweise für ein Bauwerk verwendet worden ist und dessen Mangelhaftigkeit verursacht hat, und

3. im Übrigen in zwei Jahren.

(2) Die Verjährung beginnt bei Grundstücken mit der Übergabe, im Übrigen mit der Ablieferung der Sache.

(3) Abweichend von Absatz 1 Nr. 2 und 3 und Absatz 2 verjähren die Ansprüche in der regelmäßigen Verjährungsfrist, wenn der Verkäufer den Mangel arglistig verschwiegen hat. Im Falle des Absatzes 1 Nr. 2 tritt die Verjährung jedoch nicht vor Ablauf der dort bestimmten Frist ein.

§ 438 Verjährung der Mängelansprüche

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144Rechtsvorschriften anwenden, die das Unternehmen…

Arten der Sachmängel

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ZahlungsverzugNicht-Rechtzeitig-Leistung

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146Rechtsvorschriften anwenden, die das Unternehmen…

Voraussetzung:

– bei kalendermäßig bestimmtem Zahlungsterminzahlbar bis zum 01.01.2007zahlbar bis Ende September

→ mit Ablauf des Termins

Fälligkeit der Zahlung

– bei nicht kalendermäßigbestimmtem Zahlungsterminzahlbar 14 Tage nach Rechnungserhalt, zahlbar sofort,

→ durch Mahnung mit Fristsetzung

Zahlungsverzug - Nicht-Rechtzeitig-Leistung

– ansonsten automatisch spätestens 30 Tage nach Zugangder Rechnung

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147Rechtsvorschriften anwenden, die das Unternehmen…

Verbrauchsgüterkauf (Achtung!!)

Der automatische Verzug (30 Tage-Regelung) gilt bei einem Verkauf an Verbraucher nur dann, wenn auf diese Folgen in der Rechnung oder Zahlungsaufstellung besonders hingewiesen worden ist.

Bsp.:„Wir weisen darauf hin, dass Sie ohne Zahlung 30 Tage nach Erhaltdieser Rechnung in Verzug geraten.“

KonsequenzBei Verkäufen an Verbraucher sollte möglichst ein Fälligkeitstermin vertraglich vereinbart werden!

Zahlungsverzug - Nicht-Rechtzeitig-Leistung

!

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148Rechtsvorschriften anwenden, die das Unternehmen…

Rechte des Gläubigers

Zahlungsverzug - Nicht-Rechtzeitig-Leistung

n Zahlung verlangen

→ Verzugszinsen = Basiszinssatz* + 5 % bzw. + 8 % (bei Kaufleuten)

n Zahlung und Schadenersatz verlangen

n Rücktritt vom Vertrag – nach angemessener Nachfrist

n Schadenersatz wegen Nichterfüllung verlangen – nach angemessener Nachfrist

*Basiszinssatz ab dem 01.07.2011: 0,37 %

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Lieferungsverzug

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150Rechtsvorschriften anwenden, die das Unternehmen…

Voraussetzungen

– bei kalendermäßig bestimmterLieferzeit

n Verschulden des Lieferers

n Nachholbarkeit der Lieferung

→ mit Ablauf des Termins

n Fälligkeit der Lieferung

– bei nicht kalendermäßigbestimmter Lieferzeit

→ durch Mahnung mit Fristsetzung

(Vorsatz oder Fahrlässigkeit)

Lieferungsverzug („Nicht-Rechtzeitig-Leistung“)

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151Rechtsvorschriften anwenden, die das Unternehmen…

Lieferungsverzug („Nicht-Rechtzeitig-Leistung“)

Rechte des Käufers

n Lieferung verlangen: Nacherfüllung

n Rücktritt vom Vertrag nach Ablauf ange-messener Nachfrist

n Schadenersatz wegen Verzögerung der Leistung

n Schadenersatz statt der Leistung

Angemessene Nachfrist:

Zeitspanne, die dem Verkäufer die Liefer-und ermöglicht, ohne die Ware erst neu zu beschaffen oder herstellen zu müssen

Beim Fixhandelskauf ist keine Nachfrist nötig

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152Rechtsvorschriften anwenden, die das Unternehmen…

In der Wirtschaft ist der Unterschied zwischen dem konkreten und dem abstrakten Schaden von Bedeutung; der erstere errechnet sich nach den konkreten Umständen, die den Schaden bewirkt haben, der letztere wird ermittelt, indem die konkreten Umstände in Verbindung mit entgangenen Möglichkeiten betrachtet werden (Beispiel: konkreter Schaden = Unterschied zwischen Vertragspreis und Ersatzbeschaffungspreis wegen Nichtlieferung; abstrakter Schaden = Unterschied zwischen Bezugspreis und inzwischen gestiegenem Marktpreis, wenn durch Nichtlieferung ein Weiterverkauf verhindert wurde).

Quelle: http://www.wirtschaftslexikon24.net/d/schaden/schaden.htm

Lieferungsverzug („Nicht-Rechtzeitig-Leistung“)

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153Rechtsvorschriften anwenden, die das Unternehmen…

Annahmeverzug

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154Rechtsvorschriften anwenden, die das Unternehmen…

Voraussetzungen

(Ist für die Lieferung kein Termin vereinbart worden, muss sie rechtzeitig vorher angekündigt werden.)

n Anbieten der Leistung

n Fälligkeit der Leistung

Annahmeverzug

Ein Verschulden ist nicht Voraussetzung.

WirkungenGefahr des zufälligen Untergangs der Ware geht auf den Käufer über.

Lieferer haftet nur noch für Vorsatz bzw. grobe Fahrlässigkeit.

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155Rechtsvorschriften anwenden, die das Unternehmen…

Erläuterung: zufälliger Untergang liegt vor, wenn weder Schuldner noch Gläubiger den Untergang der Sache zu vertreten haben. Sie haben den Verlust nicht verschuldet, auch nicht fahrlässig. Zumeist ist höhere Gewalt im Spiel. Der zufällige Untergang ist dem Leistungsstörungsrecht des BGB zuzuordnen. Es liegt Unmöglichkeit nach § 275 Abs. 1 BGB vor. Beide Vertragspartner werden von ihrer Leistungspflicht frei. Das wirtschaftliche Risiko des Verlustes trägt der Schuldner solange die Sache nicht auf den Gläubiger übergegangen ist.Quelle: http://www.meinrechtsportal.de/2099.html

Annahmeverzug

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156Rechtsvorschriften anwenden, die das Unternehmen…

Rechte des Lieferers

§ Selbsthilfeverkauf vornehmen (Versteigerung)§Ware einlagern und auf Abnahme klagen

Annahmeverzug

Anstelle einer Versteigerung kann§ ein freihändiger Verkauf der Ware erfolgen, wenn sie einen

Börsenpreis / Marktpreis hat

§ ein Notverkauf vorgenommen werden, wenn die Ware verderblich ist

Das Ergebnis des Verkaufs muss dem Käufer bekannt gegeben werden (Abrechnung). Der Käufer trägt die anfallenden Kosten und die Mindereinnahmen. Ein Mehrerlös muss an den Käufer abgegeben werden.

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Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen

= für eine Vielzahl von Verträgen vorformulierteVertragsbedingungen, die eine Vertragspartei der anderen Vertragspartei bei Abschluss eines Vertrages stellt

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AGBs schränken ein… • die Gewährleistungsrechte des Käufers können auf eine Nachbesserung beschränkt sein

• die vertragliche Risikoverteilung wird zugunsten des Verwenders der AGBs, in der Regel also dem Kaufmann, einseitig festgesetzt

Daher gibt es zum Schutz der Verbraucher das am 1. April 1977 in Kraft getretene Gesetz zur Regelung des Rechts der Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB-Gesetz)

Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen

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159Rechtsvorschriften anwenden, die das Unternehmen…

Geschäftsbedingungen werden nur dann Vertragsbestandteil, wenn…… der Kunde auf die Bedingungen hingewiesen wurde… der Kunde die Möglichkeit zur Kenntnisnahme hatte… der Kunde mit ihrer Geltung einverstanden war

Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen

Geschäftsbedingungen werden unwirksam, wenn…… sie überraschende Klauseln enthalten… sie den Kunden unangemessen benachteiligen

Vorsicht: „Kleingedrucktes“ lesen!

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160Rechtsvorschriften anwenden, die das Unternehmen…

Außergerichtliches Mahnverfahren

Exkurs: Mahnverfahren

üblicherweise

n Zahlungserinnerung

n Erste Mahnung

n Zweite Mahnung

n Dritte Mahnung – mit Androhung gerichtlicher Schritte

nichteinheitlich geregelt

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161Rechtsvorschriften anwenden, die das Unternehmen…

Erlass eines Mahnbescheides durch das Amtsgericht auf Antrag des Gläubigers

Schuldner zahlt Schuldner schweigt Schuldner widerspricht

Erlass eines Voll-streckungsbescheids

auf Antrag desGläubigers

Schuldner zahlt Schuldner schweigt Schuldner widerspricht

Zwangsvollstreckung Verhandlung undUrteil

erfolgreich fruchtlos

Gerichtliches Mahnverfahren

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162Rechtsvorschriften anwenden, die das Unternehmen…

Exkurs: Verjährung

Schuldrechtliche Ansprüche unterliegen der Verjährung. Der Ablauf der Verjährungsfrist führt nicht zum Erlöschen des Anspruchs, bewirkt aber für den Schuldner ein Recht zur Leistungsverweigerung (§ 214 BGB)

Verjährungsfristen

Lieferung mangelhafter Ware 2 Jahre

Forderungen, Darlehensforderungen, Ansprüche auf Lohnzahlung, Mietzahlung usw.

3 Jahre

Baumängel 5 Jahre

Ansprüche aus Urteilen, Vollstreckungsbescheiden und Insolvenzverfahren 30 Jahre

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163Rechtsvorschriften anwenden, die das Unternehmen…

Beginn der Verjährung

Regelmäßige Verjährungsfrist (3 Jahre)

19.4.1998

Beginn

Normale Verjährungsfrist

31.12.1998

Fälligkeit

1999 2000 2001

Ende

31.12.2001

(andere Verjährungsfristen beginnen mit der Entstehung des Anspruchs)

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164Rechtsvorschriften anwenden, die das Unternehmen…

durch Schuldanerkenntnis, Teilzahlung, Antrag auf gerichtliche Vollstreckungshandlungen

19.4.1998

Beginn

Ende

Normale Verjährungsfrist

31.12.1998

Fälligkeit

1999 2000

Neubeginn am15.08.2000 durch

Teilzahlung

2001 2002

15.08.2002

neue Frist

2002

Neubeginn der Verjährung

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165Rechtsvorschriften anwenden, die das Unternehmen…

durch Klageerhebung, Anmeldung des Anspruchs im Insolvenz-verfahren, Zustellung eines Mahnbescheids, Stundung der Schuld durch den Gläubiger

19.4.1998

Beginn

Ende

Normale Verjährungsfrist

31.12.1998

Fälligkeit

1999 2000

Stundung für 3 Monate

2001

31.03.2002

2002

Die Zeit der Hemmung wird angehängt: Die Verjährungsfrist verlängert sich um die Zeit der Hemmung.

Hemmung der Verjährung

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166Rechtsvorschriften anwenden, die das Unternehmen…

Quellen:

1. www.dejure.org

2. http://www.uni-kassel.de

3. http://www2.justiz.bayern.de

4. www.wikipedia.de

5. http://titan.bsz-bw.de/bibscout/P/PD/

6. BGB – leicht gemacht

7. http://ruessmann.jura.uni-sb.de

8. www.lrz-muenchen.dewww-user.uni-bremen.de

9. …..