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Page 1 of 19 AUFRUF ZUR EINREICHUNG VON VORSCHLÄGEN KMU-Helpdesk für IPR-Fragen in der MERCOSUR- Region 58/G/ENT/CIP/12/B/NN05C05 FINANZHILFEPROGRAMM 2012 Die vorliegende Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen umfasst einen Satz von Unterlagen, die fester Bestandteil dieser Aufforderung sind: Aufruf zur Einreichung von Vorschlägen Leitfaden für Antragsteller Einreichungsunterlagen Die im Aufruf zur Einreichung von Vorschlägen enthaltenen Bedingungen gehen denen in den übrigen Teilen der Unterlagen vor.

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AUFRUF ZUR EINREICHUNG VON VORSCHLÄGEN

KMU-Helpdesk für IPR-Fragen in der MERCOSUR-Region

58/G/ENT/CIP/12/B/NN05C05

FINANZHILFEPROGRAMM 2012 Die vorliegende Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen umfasst einen Satz von

Unterlagen, die fester Bestandteil dieser Aufforderung sind: Aufruf zur Einreichung von Vorschlägen

Leitfaden für Antragsteller Einreichungsunterlagen

Die im Aufruf zur Einreichung von Vorschlägen enthaltenen Bedingungen gehen denen in

den übrigen Teilen der Unterlagen vor.

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INHALTSVERZEICHNIS

1. HINTERGRUND ....................................................................................................... 3

2. ZIEL DIESER AUFFORDERUNG ZUR EINREICHUNG VON VORSCHLÄGEN ..................................................................................................................................... 5

3. ZEITPLAN ................................................................................................................. 7

4. EU-FINANZIERUNG ................................................................................................ 8

4.1. KOFINANZIERUNG SOWIE GESAMTSCHULDNERISCHE HAFTUNG8

4.2. UNTERAUFTRÄGE ....................................................................................... 8

4.3. ZAHLUNGSMODALITÄTEN ........................................................................ 9

5. FÖRDERFÄHIGKEIT ............................................................................................. 10

5.1. GEOGRAFISCHE ABGRENZUNG DER FÖRDERFÄHIGKEIT .......... 10

5.2. FÖRDERBARKEIT NACH RECHTSSTATUS ......................................... 10

5.3. AUSSCHLUSSKRITERIEN ........................................................................ 10

5.4. FÖRDERFÄHIGE VORSCHLÄGE ............................................................ 11

6. AUSWAHL ............................................................................................................... 12

6.1. FINANZIELLE LEISTUNGSFÄHIGKEIT DER ANTRAGSTELLER ZUR DURCHFÜHRUNG DER VORGESCHLAGENEN MASSNAHME ....... 12

6.2. BERICHT ÜBER DIE EXTERNE BUCHPRÜFUNG ............................... 12

6.3. OPERATIVE LEISTUNGSFÄHIGKEIT DER ANTRAGSTELLER ZUR DURCHFÜHRUNG DER VORGESCHLAGENEN MASSNAHME ....... 12

7. VERGABE ............................................................................................................... 14

8. EINREICHUNG DER VORSCHLÄGE ................................................................ 15

9. KONTAKTE ............................................................................................................. 16

10. ANHANG 1: EINREICHUNGSUNTERLAGEN .................................................. 16

11. ANHANG 2: LEITFADEN FÜR DIE EINREICHUNG VON VORSCHLÄGEN16

12. ANHANG 3: BEWERTUNGSKRITERIEN .......................................................... 16

13. ANHANG 4: FINANZHILFEVEREINBARUNG (ENTWURF) .......................... 19

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INTERESSENTEN WERDEN GEBETEN, DIE NACHSTEHENDEN ANWEISUNGEN SORGFÄLTIG ZU LESEN UND ANHAND DES FRAGEBOGENS IN KAPITEL II DES LEITFADENS FÜR ANTRAGSTELLER SICHERZUSTELLEN, DASS DIE ANTRÄGE BEI DER EINREICHUNG VOLLSTÄNDIG SIND.

1. HINTERGRUND

Die Rechte des geistigen Eigentums (Intellectual Property Rights, IPR)1 gehören zu den Anreizen, die

Forschung, Innovation, erfinderische Tätigkeit und Kreativität vorantreiben. Sie sind wichtige Wettbewerbsfaktoren der Unternehmen in der EU, insbesondere der kleinen und mittleren Unternehmen

(KMU)2. Aufgrund ihrer geringen Größe schöpfen kleine und mittlere Unternehmen ihr Kreativitätspotenzial

häufig nicht zur Gänze aus. Es mangelt ihnen sowohl an Ressourcen als auch an Kenntnissen, um das Thema Rechte des geistigen Eigentums im Ausland effektiv anzugehen. Unternehmen werden oftmals im Zusammenhang mit Internationalisierung und Innovation mit Fragen der Rechte des geistigen Eigentums konfrontiert. Die vorhandenen Möglichkeiten, Unterstützung in diesen Fragen zu erhalten, sind unter Umständen nicht problemlos zugänglich und teuer oder wirken auf den Laien

einschüchternd. Daher hat die Kommission bereits zwei IPR-Helpdesks3 eingerichtet. Allgemeiner politischer Hintergrund Mit diesem Projekt wird die EU-Industriepolitik mit einem besonderen Schwerpunkt auf KMU so umgesetzt, wie es in der Mitteilung der Kommission mit dem Titel „Umsetzung des Lissabon-Programms der Gemeinschaft: Ein politischer Rahmen zur Stärkung des Verarbeitenden Gewerbes in der EU - Auf dem Weg

zu einem stärker integrierten Konzept für die Industriepolitik“4 festgelegt ist. Mit Hilfe des Projekts soll die

Internationalisierung der KMU in der EU unterstützt werden. Daher steht das Projekt im Einklang mit der Strategie Europa 2020 und dient der Förderung der wirtschaftlichen Aktivität der in der EU ansässigen KMU auf wichtigen Märkten außerhalb der EU, die in der Aktualisierung der Mitteilung der Kommission zur Industriepolitik mit dem Titel „Eine stärkere europäische Industrie bringt Wachstum und wirtschaftliche

erholung“5 gefordert wird. In Zeiten der Wirtschaftskrise können Maßnahmen zur Unterstützung des

Markteintritts innovativer KMU auf neue Außenmärkte zum Wachstum und zur Schaffung von Arbeitsplätzen beitragen. Die technische Gestaltung der KMU-Unterstützung im IPR-Bereich sollte auf Empfehlungen von zwei

Sachverständigengruppen6 basieren. Insbesondere sollte dadurch gewährleistet werden, dass KMU eine

1 Der Begriff „Rechte am geistigen Eigentum“ und das Kürzel „IPR“ werden in dieser Aufforderung zur

Einreichung von Vorschlägen im weiten Sinne verwendet und umfassen beide sowohl die „formellen“ Mittel

zum Schutz dieser Rechte (Patente, Marken, Geschmacksmuster, geografische Herkunftsangaben,

Urheberrechte usw.) als auch „informelle“ Mittel (Verträge und Lizenzen, Geschäftsführungspraktiken zum

Schutz von Geschäftsgeheimnissen, Planung der Unternehmensteilnahme an Messen usw.). Mit der

„Durchsetzung“ dieser Rechte werden alle zur Wahrnehmung der Schutzrechte anwendbaren Mittel wie Zivil- und

Strafrecht, administrative Schritte, Einschaltung der Zollbehörden oder vertragliche Mittel bezeichnet, die unter

europäischer, einzelstaatlicher oder anderer Gerichtsbarkeit zur Verfügung stehen.

2 In diesem Text werden „kleine und mittlere Unternehmen“ bzw. „KMU“ im Sinne der in der Empfehlung

2003/361/EG der Kommission enthaltenen Definition verstanden; weitere Informationen zu dieser Definition und

ein Benutzerhandbuch sind unter folgender Internetadresse verfügbar:

http://ec.europa.eu/enterprise/enterprise_policy/industry/index_de.htm.

3 www.china-iprhelpdesk.eu und www.iprhelpdesk.eu

4 Mitteilung der Kommission mit dem Titel „Umsetzung des Lissabon-Programms der Gemeinschaft: Ein politischer

Rahmen zur Stärkung des Verarbeitenden Gewerbes in der EU – Auf dem Weg zu einem stärker integrierten

Konzept für die Industriepolitik“, KOM(2005) 474 endgültig, http://eur-

lex.europa.eu/LexUriServ/LexUriServ.do?uri=COM:2005:0474:FIN:DE:PDF.

5 Mitteilung der Kommission „Eine stärkere europäische Industrie bringt Wachstum und wirtschaftliche Erholung“

KOM(2012) 582 endgültig http://eur-

lex.europa.eu/LexUriServ/LexUriServ.do?uri=COM:2012:0582:FIN:DE:PDF.

6 Bericht der Sachverständigengruppe Making IPR work for SMEs, http://ec.europa.eu/enterprise/policies/industrial-

competitiveness/intellectual-property-rights/expert-group-report/index_en.htm und A memorandum on removing

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stimmige und übergangslose Dienstleistung angeboten wird, die Aspekte der Unterstützung bei der Internationalisierung, Forschung und Innovation vereint. Mit Hilfe einer Verzahnung des KMU-Helpdesks für IPR-Fragen in der MERCOSUR-Region mit verschiedenen Schnittstellen mit Unternehmen wie dem Enterprise Europe Network, Industrieverbänden und transeuropäischen Organisationen, die Unternehmen in den Zielländern unterstützen, soll eine übergangslose Unterstützung gewährleistet werden. Der KMU-Helpdesk für IPR-Fragen in China wurde angesichts sich wandelnder Muster der

Geschäftstätigkeit und zunehmender Globalisierung als Pilotprojekt eingerichtet.7 Der KMU-Helpdesk für

IPR-Fragen in der MERCOSUR-Region wird ebenfalls nach diesem Muster eingerichtet. Auch wenn einige KMU aus der EU bereits in den Zielländern tätig sind, gibt es vermutlich weitere KMU in der EU, die ihre Geschäftstätigkeit aus unterschiedlichen Gründen gerne auf diese neuen Märkte ausdehnen möchten. Dabei stoßen sie jedoch möglicherweise auf länderspezifische Probleme im Bereich des Schutzes und der Verwaltung der Rechte des geistigen Eigentums. Wie bereits erwähnt, handelt es sich bei den ausgewählten Zielländern um wichtige Märkte mit hohen Wachstumsraten, in denen für Unternehmen aus der EU, insbesondere für KMU, viele Expansionsmöglichkeiten bestehen. Gleichzeitig entwickeln sich in diesen aufstrebenden Märkten starke Konkurrenten, die EU-Unternehmen auf dem Weltmarkt, sogar auf dem heimischen EU-Markt, herausfordern. Aufgrund dieser beiden Aspekte sollten europäische KMU unterstützt werden, die mit oder auf diesen Schlüsselmärkten Geschäfte betreiben oder betreiben möchten. KMU zählen aber in der Regel auch zu den Unternehmen, die mit der geringsten Wahrscheinlichkeit über die nötigen Mittel verfügen, um gegen Verletzungen der Rechte des geistigen Eigentums angemessen vorzugehen.

Spezifischer Kontext Ziel dieses Aufrufs zur Einreichung von Vorschlägen ist die Einrichtung eines KMU-Helpdesks für IPR-

Fragen in der MERCOSUR-Region. Mit Hilfe dieser Maßnahme soll KMU, die Geschäfte in Ländern der

Zielregion tätigen oder von dort mit IPR-Fragen konfrontiert werden, eine erste Anlaufstelle bei IPR-Problemen geboten werden. So sollen die KMU in der EU ihr geistiges Eigentum optimal ausschöpfen können und zu Innovationen ermutigt werden. Dadurch werden sie auf dem Weltmarkt wettbewerbsfähiger und können die Chancen nutzen, die sich auf diesen Märkten oder in der Zusammenarbeit mit Unternehmen aus diesen Ländern bieten. Der KMU-Helpdesk für die MERCOSUR-Region soll in der EU ansässige KMU in MERCOSUR-Staaten

sowie in Chile8 unterstützen. Der künftige Helpdesk sollte an der Nachfrage seiner oder ihrer

Dienstleistungen in den MERCOSUR-Staaten orientiert sein und die jeweilige Angebotsdichte der Dienstleistungen in bestimmten Ländern der Region dementsprechend anpassen. Die Kommission fordert, dass eine Mindestgruppe von Ländern vom Helpdesk abgedeckt wird. KMU in der EU sollten in den Ländern, die zu dieser Mindestgruppe gehören, die Dienstleistungen des Helpdesks für IPR-Fragen in vollem Umfang, wie nachstehend unter Ziffer 2 beschrieben, in Anspruch nehmen können. In der Gruppe mit den MERCOSUR-Staaten und Chile sollten mindestens für Brasilien umfassende Dienstleistungen angeboten werden.

Die Kommission wird Angebote, die Dienstleistungen für eine größere Gruppe von Ländern vorsehen, begrüßen und den Umfang sowie die Qualität der für diese zusätzlichen Länder angebotenen Dienstleistungen mit berücksichtigen.

barriers for a better use of IPR by SMEs http://www.proinno-europe.eu/www.proinno-

europe.eu/NWEV/uploaded_documents/IPR_Expert_group_report_final_23_07_07.pdf.

7 In den ersten drei Jahren wurde der KMU-Helpdesk für IPR-Fragen in China im Rahmen der Maßnahme ENT3/IMA

N.R./6.1.1. „Die Europäische Union nimmt ihre Rolle in einer global ausgerichteten Welt wahr: KMU-Helpdesk

für IPR-Fragen in China“ finanziert.

8 Zu den Ländern, die potenziell Gegenstand dieses Projekts sind, gehören die Mitgliedstaaten von MERCOSUR sowie

Chile. Wie in den Aufgaben weiter unten beschrieben, können die Dienstleistungen des KMU-Helpdesks für IPR-

Fragen in der MERCOSUR-Region je nach den Bedürfnissen der KMU und je nach Nachfrage der Helpdesk-

Dienstleistungen in den einzelnen Ländern der Zielregion unterschiedlich ausfallen. Zu den MERCOSUR-Staaten

zählen: Argentinien, Brasilien, Uruguay und Venezuela.

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Die vorliegende Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen basiert auf Beschluss Nr. 1639/2006/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 24. Oktober 2006 zur Einrichtung eines Rahmenprogramms

für Wettbewerbsfähigkeit und Innovation (2007-2013)9 und ist im Beschluss der Kommission C(2012)2916

vom 2. Mai 201210 enthalten.

2. ZIEL DIESER AUFFORDERUNG ZUR EINREICHUNG VON VORSCHLÄGEN

Ziel dieser Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen ist es, Dienstleistungen zur Unterstützung von europäischen KMU sowohl beim Schutz als auch bei der Durchsetzung ihrer Rechte des geistigen

Eigentums in oder in Verbindung mit der MERCOSUR-Region und Chile11 zu fördern. Die Zielgruppe umfasst

europäische KMU, die in der EU tätig sind, sowie KMU, die bereits in dieser Region präsent sind, dort investieren oder auf andere Weise Geschäftsbeziehungen in diesen Regionen oder zu Unternehmen aus diesen Regionen unterhalten.

BESCHREIBUNG DER IM RAHMEN JEDES VORRANGIGEN THEMENGEBIETS GEPLANTEN AKTIVITÄTEN

Die zu erbringenden Dienstleistungen beinhalten Folgendes: Erbringung von Erstberatungsdiensten für KMU in der EU bei Fragen zum Schutz und zur Durchsetzung von Rechten des geistigen Eigentums

12 in der abgedeckten Region, Herstellung von

Kontakten zu Sachverständigen und Erbringung von Wegweiserdiensten zu Verwaltungsstellen, Rechtsanwälten oder Beratern, die bei den jeweiligen Anliegen gegebenenfalls weiterhelfen können. Insbesondere sollten Beratungsdienstleistungen zu Problemen angeboten werden, die grenzübergreifend zwischen den Zielländern auftreten. Diese Dienstleistungen sollten eine physische Präsenz in einem wichtigen Wirtschaftszentrum in der abgedeckten Region umfassen, um die Koordinierung mit der EU und mit den relevanten Organisationen in der jeweiligen Großstadt zu erleichtern. Sofern es in der abgedeckten Region mit öffentlichen Mitteln finanzierte Unterstützungseinrichtungen der EU für KMU gibt, sollte der KMU-Helpdesk für IPR-Fragen in der MERCOSUR-Region mit solchen Einrichtungen kooperieren oder dort einziehen. Erarbeitung und Bereitstellung von Informationsmaterial mit rechtlichem Hintergrundwissen für KMU in der EU. (Im Rahmen dieser Aufforderung ausgearbeitete Unterlagen sollten auch dem Enterprise Europe

Network, dem KMU-Helpdesk für IPR-Fragen in China13, dem europäischen Helpdesk für IPR-Fragen14,

KMU-Verbänden und anderen europäische Organisationen, die mit KMU und dem Schutz der Rechte des geistigen Eigentums in den abgedeckten Regionen befasst sind, zur weiteren Verteilung und Nutzung zur Verfügung gestellt werden.) Es ist zu prüfen, ob vorhandenes Material des KMU-Helpdesks für IPR-Fragen in China, des Europäischen Helpdesks für IPR-Fragen, der Handelskammern der Mitgliedstaaten oder anderer einschlägigen Quellen übersetzt oder verwendet werden könnte, sofern dieses Material aktuell und zweckmäßig ist und die Autoren und Herausgeber dieses Materials mit einer derartigen Kooperation einverstanden sind. Vom KMU-Helpdesk für IPR-Fragen in China und vom Europäischen Helpdesk für IPR-

9 Beschluss Nr. 1639/2006/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 24. Oktober 2006 zur Einrichtung eines

Rahmenprogramms für Wettbewerbsfähigkeit und Innovation (2007-2013), ABl. L 310 vom 09.11.2006, S. 15.

http://ec.europa.eu/cip/index_de.htm

10 Beschluss der Kommission vom 2. Mai 2012 zur Änderung des Beschlusses C(2011)9230 zur Festlegung des

jährlichen Arbeitsprogramms 2012 für das Programm „Unternehmerische Initiative und Innovation".

11 Siehe Fußnote 8 zur Beschreibung der potenziellen Zielländer.

12 Siehe Fußnote 1 für mögliche Rechte des geistigen Eigentums, die berücksichtigt werden sollen.

13 KMU-Helpdesk für IPR-Fragen in China: www.china-iprhelpdesk.eu.

14 Europäischer Helpdesk für IPR-Fragen: www.iprhelpdesk.eu.

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Fragen entwickeltes Material steht den KMU-Helpdesks für IPR-Fragen in der MERCOSUR-Region ohne Einschränkungen zur Verfügung, sofern der Verfasser angegeben wird. Material vom KMU-Helpdesk für IPR-Fragen in der ASEAN-Region können folgen. Bereitstellung von Ausbildern und modernen Schulungsmaterialien (Firmenleitfäden („Know before you go“) zur Vorbereitung eines Engagements in diesen Regionen usw.) für die Vermittlung von Wissen über die Durchsetzung der Rechte des geistigen Eigentums in der MERCOSUR-Region und eng mit dieser Thematik zusammenhängende Fragen in Intensivkursen und Workshops für KMU in der EU und in und um die abgedeckten Regionen sowie Planung, Vorbereitung, Bekanntmachung und Durchführung derartiger Intensivkurse und Workshops in der abgedeckten Region; Bildung eines Netzes von durch den Helpdesk unterstützten Unternehmen, Branchenverbänden und anderen in Frage kommenden Einrichtungen in der MERCOSUR-Region zur Information von KMU über aktuelle Entwicklungen auf dem Gebiet der Rechte des geistigen Eigentums und über vorhandene Angebote zur Unterstützung ihrer Durchsetzung;

Erstellung eines mehrsprachigen Internet-Portals zum Schutz der Rechte des geistigen Eigentums in der MERCOSUR-Region, wobei der Schwerpunkt auf dem Schutz der Rechte des geistigen Eigentums in typischen Situationen der Geschäftstätigkeit liegt. Dieses Portal sollte auch Links zu anderen einschlägigen Informationsquellen enthalten (z. B. die Handelskammern der Mitgliedstaaten, das

entsprechende Programm für technische Hilfe15, die offiziellen Websites der Behörden der EU, der

Mitgliedstaaten und einschlägiger örtlicher Verwaltungen und Branchenverbände). Das Webportal sollte mindestens auf Englisch und zusätzlich in weiten Teilen auf Französisch, Deutsch, Spanisch und Portugiesisch zur Verfügung gestellt werden. Potenzielle Empfänger können zusätzliche EU-Sprachen vorschlagen. Beobachtung ausgewählter Fälle von Verletzungen der Rechte des geistigen Eigentums und politischer Entwicklungen im Bereich Rechte des geistigen Eigentums, die KMU in der MERCOSUR-Region betreffen, mit dem Ziel, der Europäischen Kommission, KMU und anderen europäischen Einrichtungen relevante Informationen als Grundlage für unternehmerische und politische Entscheidungen zu liefern; Präsenz auf Messen oder „Partnerschaftsveranstaltungen“ oder Erbringung weiterer Leistungen für KMU durch Erstberatung und Hilfe in IPR-Fragen. Erbringung grundlegender Dienstleistungen für die Kontaktaufnahme zu lokalen IPR-Durchsetzungsbehörden in der MERCOSUR-Region, z. B. in Form von Beschwerde-Hotlines bei Verletzungen der Rechte des geistigen Eigentums oder entsprechenden Beschwerdeformularen für verschiedene IPR-Durchsetzungsstellen oder -behörden.

In den Ländern der unter Ziffer 1 beschriebenen Mindestgruppe müssen alle diese Dienstleistungen

angeboten werden. Bei weiteren potenziellen Ländern16 muss der Empfänger im Vorschlag angeben, welche

zusätzlichen Länder er abzudecken beabsichtigt und welche Dienstleistungen dort angeboten werden sollen. Der Helpdesk soll die Probleme angehen, die durch Verletzungen der Rechte des geistigen Eigentums im intraregionalen Handel und bei Investitionsflüssen auftreten. Daher sollen Lösungen und Weiterbildungen zu derartigen Problemen angeboten werden, auch wenn diese Probleme in Ländern der jeweiligen Region auftreten, die nicht Bestandteil des Vorschlags sind. Alle oben aufgeführten Dienstleistungen sollen auf Englisch und zusätzlich sofern erforderlich auf Französisch, Deutsch, Spanisch und Portugiesisch angeboten werden. Dienstleistungen in anderen Amtssprachen der Europäischen Union können entsprechend dem tatsächlichen Bedarf der KMU in der EU angeboten werden. Bei allen Dienstleistungen, Materialien und Präsentationen sind Fragen zum geistigen Eigentum unter dem spezifischen Gesichtspunkt der mit der Geschäftstätigkeit von KMU verbundenen Anforderungen zu behandeln (Beispiele: Wie sind Produktions- und Beschaffungsprozesse im Hinblick auf den Schutz des geistigen Eigentums des Unternehmens zu gestalten? Welche Maßnahmen sind bei der Teilnahme an Messen oder im Logistikbereich zu ergreifen?) und nicht mit Blick auf ein Fachpublikum, beispielsweise Fachanwälte mit Schwerpunkt Rechte des geistigen Eigentums. Bei der Entwicklung dieser Dienstleistungen ist darauf zu achten, dass sie sich nicht nur an KMU richten, die mit Aspekten der Rechte des geistigen Eigentums vertraut sind, sondern auch an KMU, denen diese Thematik gewöhnlich oder von ihrer Tradition her nicht unbedingt vertraut ist. Sämtliches Schulungsmaterial und sonstiges Material, das im

15

Programme zur technischen Unterstützung zum Schutz der Rechte des geistigen Eigentums z. B. die Weiterführung

des ECAP-III-Projekts (http://www.ecap-project.org/).

16 Siehe Fußnoten 8 zur maximalen Abdeckung des Helpdesks. Potenzielle Empfänger können weitere Länder

vorschlagen, eine Unterstützung in diesen Ländern darf jedoch nicht von der EU finanziert werden oder das

Auswahlverfahren beeinflussen.

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Rahmen dieses Helpdesks verwendet und erarbeitet wird, geht in das Eigentum der Europäischen Kommission über und verbleibt nach Ablauf der Laufzeit des Helpdesk-Projekts in ihrem Eigentum. Die bereitgestellte Beratung und das erstellte Material sollten mit den erforderlichen Hinweisen zum rechtlichen Haftungsausschluss, Datenschutz und Rechten des geistigen Eigentums versehen sein. Die Bekanntmachung der Dienstleistungen geschieht innerhalb der EU-Mitgliedstaaten durch den Helpdesk selbst und über andere von der Europäischen Kommission geförderte Projekte, einschließlich des Enterprise Europe Network. Zur Vermeidung von Doppelarbeit und zur Maximierung möglicher Synergieeffekte müssen die Erbringer dieser Dienstleistungen bereit sein, eng mit anderen bestehenden Einrichtungen und Institutionen, die mit dem Schutz der Rechte des geistigen Eigentums in der MERCOSUR-Region befasst sind, zusammenzuarbeiten, unter anderem mit europäischen Handelskammern und Handelskammern der Mitgliedstaaten (in erster Linie allen künftigen, von der EU kofinanzierten Einrichtungen zur Unterstützung von KMU), Stellen zur Bekämpfung von Produktpiraterie, für IPR-Fragen zuständigen Botschaftsattachés, mit der Delegation der Europäischen Kommission in den jeweiligen Zielländern, der Europäischen Kommission, Mitgliedstaaten usw. Insbesondere ist zu beachten, dass die sorgfältige Koordinierung, sofern relevant, mit dem Arbeitsprogramm des EU-Projekts für technische Unterstützung der Zielländer zum Schutz der Rechte des geistigen Eigentums und mit dem Arbeitsprogramm von Unterstützungseinrichtungen für KMU, die von der EU kofinanziert werden, in diesen Zielländern sichergestellt ist.

3. ZEITPLAN

(1) Geplanter Beginn der Maßnahme: 1. Juli 2013

(2) Maximale Laufzeit der Maßnahme beträgt 20 Monate.

Sollte nach Unterzeichnung der Vereinbarung und Beginn des Projekts der Begünstigte jedoch feststellen, dass es – aus hinreichend nachgewiesenen und nicht von ihm zu verantwortenden Gründen – unmöglich geworden ist, das Projekt in der vorgesehenen Laufzeit abzuschließen, kann eine Verlängerung des Förderzeitraums gewährt werden. Es kann eine Verlängerung um höchstens 4 Monate gewährt werden, wenn sie vor Ablauf der in der Vereinbarung festgelegten Frist beantragt wurde. Die Projektlaufzeit beträgt dann höchstens 24 Monate.

Die Bewerber werden voraussichtlich spätestens im Juni 2013 über die Ergebnisse des Zuschlagverfahrens informiert.

Der Förderzeitraum beginnt am Tag der Unterzeichnung des Vertrags durch die letzte der Parteien. Sofern ein Begünstigter nachweisen kann, dass der Beginn der Maßnahme vor der Unterzeichnung des Vertrags notwendig war, können auch vor der Unterzeichnung des Vertrags angefallene Ausgaben genehmigt werden. Der Beginn des Förderzeitraums kann auf keinen Fall vor dem Zeitpunkt der Antragstellung liegen.

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4. EU-FINANZIERUNG

Gemäß dem Beschluss der Kommission vom 2. Mai 2012 zur Änderung des Arbeitsprogramms für das Jahr 2012 im Rahmen des Programms für unternehmerische Initiative und Innovation nach Maßgabe des Beschlusses Nr. 1639/2006/EG des Europäischen Parlaments und des Rates zur Einrichtung eines Rahmenprogramms für Wettbewerbsfähigkeit und Innovation (2007-2013) ist für diese Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen ein Höchstbetrag von 600.000 EUR vorgesehen.

Maximaler Anteil der EU-Kofinanzierung an den förderbaren Kosten: 90 %

Maximale Obergrenze der Kofinanzierung durch die Europäische Union: 600 000 EUR

Vorschläge, die eine EU-Kofinanzierung über einen der beiden vorgenannten Höchstwerte hinaus vorsehen, werden nicht berücksichtigt. Siehe Ziffer 5.

Bitte beachten Sie, dass einem Empfänger für eine Maßnahme nur eine Finanzhilfe aus dem Haushalt der Europäischen Union gewährt werden kann. Beide können dem gleichen Anbieter gewährt werden.

Eine EU-Finanzierung in Höhe von 100 % der Kosten der Maßnahme ist ausgeschlossen.

Die Kommission behält sich das Recht vor, eine Finanzhilfe zu gewähren, die unter dem vom Bewerber beantragten Betrag liegt. In diesem Fall wird den für die Zuschlagserteilung ausgewählten Antragstellern vorgeschlagen, entweder ihren Kofinanzierungsanteil aufzustocken oder andere Möglichkeiten der Kofinanzierung vorzuschlagen oder die Gesamtkosten zu senken, ohne inhaltliche Änderungen am jeweiligen Vorschlag vorzunehmen. Es werden keine Finanzhilfen gewährt, die über dem beantragten Betrag liegen.

Mit der Veröffentlichung (auf der Website und/oder im Amtsblatt) ist keine Garantie dafür verbunden, dass die Mittel für die genannte Maßnahme auch tatsächlich zur Verfügung stehen.

Mit der Finanzhilfe der Kommission darf der Empfänger keinen Gewinn anstreben oder erzielen. Unter Gewinn ist ein Überschuss der Einnahmen gegenüber den Ausgaben zu verstehen. Jeder Überschuss bewirkt eine entsprechende Kürzung des Finanzhilfebetrags.

4.1. KOFINANZIERUNG SOWIE GESAMTSCHULDNERISCHE HAFTUNG

Der Empfänger weist die Beträge der Kofinanzierung nach. Diese können entweder aus eigenen Mitteln, in Form von Finanztransfers seitens Dritter oder in Form von Sachleistungen erfolgen. Die Kommission kann Kofinanzierungen in Form von Sachleistungen genehmigen, sofern sie als notwendig oder sachdienlich erachtet werden. In diesen Fällen darf der Wert dieser Beiträge nicht die gesamte erforderliche Kofinanzierung ausmachen. Weitere Informationen enthält Kapitel IV des Leitfadens für Antragsteller.

Wenn eine Vereinbarung mit mehreren Empfängern möglich oder erforderlich ist, einigen sich alle Partner untereinander über die entsprechenden Modalitäten für die ordnungsgemäße Durchführung der Maßnahme.

Insbesondere vereinbaren sie gemäß Artikel II.18 der Finanzhilfevereinbarung eine gesamtschuldnerische Haftung für sämtliche Beträge, die die einzelnen Partner der Kommission schulden.

Die Finanzhilfevereinbarung ist von jedem beteiligten Mitempfänger zu unterzeichnen, sofern nicht eine Vollmacht für den benannten Koordinator ausgestellt wird (Formular A/4 der Einreichungsunterlagen).

4.2. UNTERAUFTRÄGE

Unterverträge dürfen nur für einen begrenzten Teil des Projektes vergeben werden (und bis zu 20 % der förderbaren Kosten ausmachen).

Eine Untervergabe bedeutet keinerlei Einschränkung der Haftung der Begünstigten.

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Bitte beachten Sie, dass der/die Empfänger über die notwendige Leistungsfähigkeit zur Durchführung des Projekts verfügen muss/müssen. Nur Aufgaben, die nicht zu den Kernbereichen des Projekts gehören, dürfen an Berater untervergeben werden.

Vorschläge können auch ohne vorhergehende Durchführung einer Ausschreibung eingereicht werden. Jedoch entfällt bei vorgeschlagenen Unterauftragnehmern ohne vorhergehende Durchführung einer Ausschreibung die Förderfähigkeit der entsprechenden Kosten.

Weitere Informationen zur Untervergabe finden sich im Leitfaden für Antragsteller (Seite 28).

4.3. ZAHLUNGSMODALITÄTEN

Im Entwurf der Finanzhilfevereinbarung, der dieser Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen als Anhang beigefügt ist, sind in Artikel I.4 die für Vereinbarungen mit einzelnen Empfängern und in Artikel I.5 die für Vereinbarungen mit mehreren Empfängern geltenden Zahlungsmodalitäten festgelegt. Die beigefügte Vereinbarung dient nur zur Information und sollte nicht mit dem Vorschlag eingereicht werden.

Bitte beachten Sie insbesondere Artikel II.14 in Teil B der Allgemeinen Bedingungen, der Erläuterungen zur Förderbarkeit von Ausgaben enthält. Weitere diesbezüglich relevante Erläuterungen finden sich auch im Leitfaden für Antragsteller (Kapitel VI).

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5. FÖRDERFÄHIGKEIT

DIE ANTRÄGE MÜSSEN ALLEN IN DIESEM ABSCHNITT FESTGELEGTEN KRITERIEN FÜR DIE FÖRDERFÄHIGKEIT ENTSPRECHEN.

5.1. GEOGRAFISCHE ABGRENZUNG DER FÖRDERFÄHIGKEIT

Zulässig sind Anträge von Einrichtungen mit Rechtspersönlichkeit und Sitz in einem der nachfolgenden Länder:

(1) – EU-Mitgliedstaaten;

(2) – EFTA- und EWR-Länder: Island, Liechtenstein, Norwegen.

(3) – Kandidatenländer: Kroatien, ehemalige jugoslawische Republik Mazedonien, Türkei

(4) – sonstige Länder: Anträge juristischer Personen mit Sitz in den Zielländern17

kommen in Betracht, sofern es sich um Einrichtungen handelt, die als eine zentrale Aufgabe die Interessen von Unternehmen vertreten, die in einem EU-Mitgliedstaat niedergelassen und in den Zielländern präsent oder tätig sind.

Der Antragsteller muss nachweisen, dass er in der Lage ist, eine physische Präsenz in einem wirtschaftlichen Zentrum eines wichtigen Ziellands in den entsprechenden Regionen einzurichten. Wählt die Kommission einen Vorschlag eines Antragstellers aus einem EFTA/EWR-Land oder einem Kandidatenland aus, so steht die Vergabe der Finanzhilfe unter dem Vorbehalt des Abschlusses von Übereinkommen über die Teilnahme dieser Länder an dem mit dem unter Ziffer 1 dieser Aufforderung genannten Beschluss eingerichteten Programm.

5.2. FÖRDERBARKEIT NACH RECHTSSTATUS

Im Folgenden bezeichnet der Begriff „Partner“ etwaige vom antragstellenden Koordinator vorgeschlagene potenzielle Mitunterzeichner der künftigen Finanzhilfevereinbarung, die Gegenstand dieser Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen ist.

1. Antragsteller können allein oder in einem Konsortium gemeinsam mit Partnern auftreten. In den Einreichungsunterlagen befinden sich zwei entsprechende Alternativen der Finanzhilfevereinbarung.

2. Die Partner der federführenden Einrichtung müssen dieselben Förderkriterien wie die Antragsteller selbst erfüllen. Der Antragsteller ist der Koordinator.

3. Anträge müssen von juristischen Personen eingereicht werden.

4. Juristische Personen müssen ordnungsgemäß konstituiert und eingetragen sein. Wenn eine juristische Person oder Einrichtung nicht ordnungsgemäß konstituiert ist, ist eine natürliche Person zu benennen, die die rechtliche Verantwortung übernimmt.

5.3. AUSSCHLUSSKRITERIEN

Anhand des Formulars „Ausschlusskriterien“ (Formular D im Anhang der Einreichungsunterlagen) erklären die Antragsteller ehrenwörtlich, dass sie sich in keiner Situation gemäß Artikel 93 oder 94 der Haushaltsordnung befinden.

Zu beachten ist, dass die Kommission gemäß Artikel 96 und 114 der Haushaltsordnung für den Gesamthaushaltsplan der Europäischen Gemeinschaften und gemäß Artikel 134b der Verordnung (EG,

17

Die Zielländer sind die Mitgliedstaaten von MERCOSUR sowie Chile. Eine vollständige Auflistung liegt in

Fußnote 8 vor.

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Euratom) Nr. 2342/2002 der Kommission vom 23. Dezember 200218

mit Durchführungsbestimmungen zur Verordnung (EG, EURATOM) Nr. 1605/2002 des Rates

19 über die Haushaltsordnung für den

Gesamthaushaltsplan der Europäischen Gemeinschaften verwaltungsrechtliche und finanzielle Sanktionen gegen Antragsteller verhängen kann, die nach den Kriterien gemäß den Buchstaben a bis h des betreffenden Formulars ausgeschlossen sind.

5.4. FÖRDERFÄHIGE VORSCHLÄGE

Für die Gewährung einer Finanzhilfe kommen nur Anträge in Betracht, bei denen folgende Bedingungen erfüllt sind:

1. Die Anträge müssen unter Verwendung der vorgegebenen Standard-Einreichungsunterlagen erstellt werden und sind unterzeichnet, datiert und vollständig einzureichen. Alle Formulare sind im Original und mit der Originalunterschrift einzureichen.

2. Anträge sind fristgerecht und in Übereinstimmung mit den Anweisungen zur Einreichung von Vorschlägen einzureichen (siehe Ziffer 8);

3. Sie betreffen Projekte, die unter keinen Umständen auf Gewinn ausgerichtet sein dürfen und/oder einem unmittelbaren Erwerbszweck dienen dürfen.

4. In Anträgen muss die Obergrenze für die EU-Förderung gemäß Ziffer 4 eingehalten werden.

5. In Anträgen muss die maximale Laufzeit der Projekte eingehalten werden (siehe Ziffer 3).

6. In den Anträgen muss der vorgegebene Termin für den Beginn des Projekts eingehalten werden (siehe Ziffer 3).

Es werden alle Vorschläge abgelehnt, die in direktem oder indirektem Widerspruch zur Politik der EU oder zur öffentlichen Gesundheit, zu den Menschenrechten, zur Sicherheit der Bürger oder zur Meinungsfreiheit stehen.

18

Geändert durch die Verordnung (EG, Euratom) Nr. 1261/2005 der Kommission vom 20. Juli 2005, die Verordnung

(EG, Euratom) Nr. 1248/2006 der Kommission vom 7. August 2006 und die Verordnung (EG, Euratom)

Nr. 478/2007 der Kommission vom 23. April 2007.

19 Geändert durch die Verordnung (EG, Euratom) Nr. 1995/2006 des Rates vom 13. Dezember 2006.

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6. AUSWAHL

Im Folgenden werden die Grundlagen für die Bewertung der Leistungsfähigkeit der Antragsteller zur Durchführung der Maßnahmen dargelegt. In Kapitel IV des Leitfadens für Antragsteller sind weitere Informationen enthalten.

6.1. FINANZIELLE LEISTUNGSFÄHIGKEIT DER ANTRAGSTELLER ZUR DURCHFÜHRUNG DER VORGESCHLAGENEN MASSNAHME

Die Antragsteller müssen nachweisen, dass sie über stabile und ausreichende Finanzquellen verfügen, um ihre Tätigkeit während der gesamten Projektdauer aufrechtzuerhalten und sich erforderlichenfalls an der Finanzierung zu beteiligen.

6.2. BERICHT ÜBER DIE EXTERNE BUCHPRÜFUNG

Bei Maßnahmen, deren zu finanzierende Kosten über 500 000 EUR liegen, und bei Betriebskostenzuschüssen von mehr als 100 000 EUR ist dem Antrag ein von einem zugelassenen Rechnungsprüfer erstellter Bericht über die externe Prüfung beizufügen. In diesem Bericht werden die Rechnungen des letzten verfügbaren Rechnungsjahres bescheinigt und Angaben gemacht, die eine Bewertung der finanziellen Lebensfähigkeit des Antragstellers ermöglichen.

6.3. OPERATIVE LEISTUNGSFÄHIGKEIT DER ANTRAGSTELLER ZUR DURCHFÜHRUNG DER VORGESCHLAGENEN MASSNAHME

Die Bewerber müssen nachweisen, dass sie im Bereich von Technik und Management über die operativen Fähigkeiten verfügen, um die zu unterstützende Maßnahme durchzuführen, und dass sie in der Lage sind, eine Maßnahme von der Größe des im Vorschlag beschriebenen Projekts erfolgreich abzuwickeln. Von besonderer Bedeutung ist dabei, dass das für das Projekt/die Maßnahme zuständige Team über die erforderliche berufliche Qualifikation und Erfahrung verfügt.

Insbesondere muss das für das Projekt/die Durchführung verantwortliche Team angemessene berufliche Qualifikationen und Erfahrung vorweisen. Darüber hinaus müssen die Antragsteller ausreichendes Fachwissen und ausreichend Erfahrung in allen nachstehend aufgeführten Bereichen nachweisen:

1. Zusammenarbeit mit KMU während mindestens drei der letzten zehn Jahre;

2. Geschäftserfahrung in den mindestens abzudeckenden Zielländern20

während mindestens drei der letzten zehn Jahre;

3. Unternehmensorientierte Kommunikation und entsprechendes Marketing, um die in Ziffer 2 beschriebene Zielgruppe tatsächlich zu erreichen und den Anforderungen dieser Zielgruppe zu entsprechen, während mindestens einem der letzten fünf Jahre und

4. Wirksame Behandlung von Problemen mit IPR in und in Verbindung mit den mindestens abzudeckenden Zielländern während mindestens drei der letzten zehn Jahre.

Die Antragsteller haben ihren Antragsformularen die Lebensläufe der Mitarbeiter beizufügen, die die Arbeiten zur Durchführung der Maßnahme tatsächlich ausführen, sowie Referenzen für ihre berufliche Tätigkeit und nähere Angaben zu ähnlichen in der Vergangenheit durchgeführten Projekten. Der Einfachheit halber sind die Lebensläufe vorzugsweise im Europass-Format einzureichen, das auf der folgenden Website abgerufen werden kann:

http://europass.cedefop.europa.eu/de/documents/curriculum-vitae

20

Wie unter Ziffer 1 beschrieben, sollte die Mindestliste für vorrangige Zielländer in der MERCOSUR-Region und

Chile mindestens Brasilien umfassen. Die Geschäftserfahrung wird für die vom Anbieter gewählten Zielländer

erforderlich sein.

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Die Antragsteller müssen die Vorbereitung und Verwaltung der Maßnahme als unmittelbar Verantwortliche durchführen und dürfen nicht nur als Mittler auftreten.

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7. VERGABE

Die Qualität der Vorschläge, einschließlich des vorgeschlagenen Finanzplans, wird anhand der in Anhang 3 dieser Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen festgelegten Kriterien bewertet.

Beachten Sie, dass für die Bewertung dieser Kriterien Mustermaterial eingereicht werden muss. In Anhang 3 sind weitere Informationen enthalten.

1. Relevanz/30

2. Wirkung/30

3. Qualität/20

4. Finanzplan und Kostenwirksamkeit/20

Maximale Gesamtpunktzahl/100

Das gesamte Auswahl- und Bewertungsverfahren wird in Kapitel VII des Leitfadens beschrieben.

Das vollständige Verfahren für die Auswahl und die Bewertung der Vorschläge ist in Kapitel IV des als Anhang 2 beigefügten Leitfadens für Antragsteller beschrieben.

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8. EINREICHUNG DER VORSCHLÄGE

Bitte beachten Sie, dass die Einreichung von Vorschlägen ausschließlich in elektronischer Form gestattet ist.

Bitte informieren Sie sich in Kapitel I des Leitfadens für Antragsteller über die Modalitäten zur Erstellung von Vorschlägen.

Frist für die Einreichung der Vorschläge:

30/04/2013 um 17.00 Uhr MEZ

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9. KONTAKTE

Kontakte zwischen dem öffentlichen Auftraggeber und potenziellen Antragstellern sind nur unter bestimmten Umständen und folgenden Bedingungen zulässig:

Vor Ablauf der Frist für die Einreichung von Vorschlägen kann die Kommission auf Antrag des Antragstellers ergänzende Auskünfte erteilen, die ausschließlich der näheren Erläuterung der Art der Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen dienen.

Auskunftsersuche sind ausschließlich schriftlich an die unten genannte Stelle zu richten.

Stellt die Kommission einen Irrtum, eine Ungenauigkeit, eine Auslassung oder sonstige sachliche Fehler im Wortlaut der Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen fest, so kann sie dies auf eigene Initiative allen Beteiligten mitteilen.

Zusätzliche Informationen einschließlich der vorgenannten Angaben werden entsprechend den verschiedenen Unterlagen für die Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen im Internet veröffentlicht.

Nach Ablauf der Frist für die Einreichung der Vorschläge:

Erfordert ein Vorschlag Klarstellungen oder sind offenkundige sachliche Fehler im Wortlaut des Vorschlags zu berichtigen, kann die Kommission Kontakt zu dem Antragsteller aufnehmen, wobei jedoch keine inhaltlichen Änderungen am Vorschlag vorgenommen werden dürfen.

Ist der zuständige Anweisungsbefugte der Auffassung, dass Vorschläge, die in die engere Wahl gezogen wurden, geringfügig geändert werden müssen, werden die betreffenden Antragsteller in einem formellen Schreiben von den erbetenen Änderungen unterrichtet. Derartige Änderungen dürfen nicht über die in dem Schreiben genannten Vorgaben hinausgehen. Hierauf erfolgt keine Neubewertung der Vorschläge; ein Vorschlag kann jedoch abgelehnt werden, wenn dem Änderungsersuchen nicht entsprochen wird.

Fragen im Zusammenhang mit dieser Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen sind an die folgende Adresse zu richten:

Europäische Kommission

Generaldirektion Unternehmen und Industrie

Direktion A: Wettbewerbsfähigkeit der Unternehmen, Industrie und Wachstumspolitik

Referat B2: Industrieelle Wettbewerbsfähigkeit für Wachstum

E–Mail-Adresse: [email protected]

Anschrift: BREY 7/64, B-1049 Brüssel, Belgien

10. ANHANG 1: EINREICHUNGSUNTERLAGEN

Die Einreichungsunterlagen können über folgende Website heruntergeladen werden: http://ec.europa.eu/enterprise/contracts-grants/calls-for-proposals/index_de.htm

11. ANHANG 2: LEITFADEN FÜR DIE EINREICHUNG VON VORSCHLÄGEN

Der Leitfaden für Antragsteller kann über folgende Website heruntergeladen werden: http://ec.europa.eu/enterprise/contracts-grants/calls-for-proposals/index_de.htm

12. ANHANG 3: BEWERTUNGSKRITERIEN

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Anhang 3: Bewertungskriterien

Bei der Beurteilung der Vorschläge legt der Bewertungsausschuss die folgenden Kriterien an und achtet in der Regel auf die unter den einzelnen Kriterien aufgeführten Aspekte. Es ist zu beachten, dass die folgenden Angaben lediglich als Anhaltspunkte dienen und nicht erschöpfend sind und dass sie aus Gründen der Transparenz und als Hilfestellung für die Antragsteller zur Optimierung ihrer Anträge gemacht werden.

BEWERTUNGSKRITERIEN UND SCHLÜSSELASPEKTE,

DIE DER BEWERTUNGSAUSSCHUSS BEI DER BEURTEILUNG DER VORSCHLÄGE

VORAUSSICHTLICH BERÜCKSICHTIGT

MAX. PUNKTZAHL

1. Relevanz 30

Wie relevant ist der Vorschlag für die Anforderungen der vorgeschlagenen Zielgruppen und wie gut werden diese Anforderungen erfüllt? Der Vorschlag soll Folgendes enthalten:

Eine Aufführung der wichtigsten Wirtschaftsverbände und Branchen, die potenzielle Kunden des Helpdesks sind. Eine Erläuterung dieser Analyse und der Prioritäten sollte beigefügt sein.

Eine Aufführung der für KMU mit Sitz in der EU relevanten IPR-Probleme in den ausgewählten Ländern der Region und der Art der wirtschaftlichen Beziehung (z. B. Handel, Gemeinschaftsunternehmen), in denen die Probleme auftreten. Die erklärung sollte alle relevanten Arten von Rechten des geistigen Eigentums sowie die am stärksten betroffenen Sektoren abdecken. Diese Sektoren sollten einen großen Anteil aktiver KMU umfassen. Der Helpdesk sollte erklären, wie er mit den umfassenderen regionalen IPR-Problemen umgehen werden, die aus interregionalem Handel und interregionalen Investitionen entstehen. Eine Erläuterung dieser Analyse und der Prioritäten sollte beigefügt sein.

Potenzielle Empfänger, die nur Vorschläge für eines der Lose einreichen, müssen die Analyse nur für die entsprechende Region vorlegen.

2. Wirkung 30

Inwieweit entfaltet der Vorschlag insbesondere der Entwurf des Vermarktungs- und Kommunikationsplans geeignete Multiplikatoreffekte, damit sich ermitteln lässt, welchen europäischen KMU der Helpdesk nutzen kann und wie sie hinreichend erreicht werden können? Der Vorschlag soll Folgendes enthalten:

Eine ausführliche Beschreibung der vom Helpdesk angebotenen Dienstleistungen und eine

Erläuterung, wie diese den KMU in der EU bereitgestellt werden.

Einen Teil mit einer Beschreibung, wie die KMU-Zielgruppe im Rahmen des Projekts im Einzelnen ermittelt und erreicht wird, welche Ergebnisse vorgesehen sind und wie diese Ergebnisse gemessen werden. Hierbei sollte auch in groben Zügen ein Vermarktungs- und

Kommunikationsplan für den Helpdesk skizziert werden, und es sollte ausgeführt werden, wie KMU, die potenziell von den Dienstleistungen des Helpdesks profitieren könnten, in wirksamer Weise ermittelt und erreicht werden sollen.

22

Inwieweit enthält der Vorschlag objektiv nachprüfbare Indikatoren für die Projektergebnisse und die Zufriedenheit der KMU, die sich an den Helpdesk wenden?

4

Inwieweit wird die Einbeziehung der Europäischen Union in das Projekt oder die Aktivität veröffentlicht?

4

3. Qualität 20

Grad der Kohärenz der Gesamtplanung des Projekts, einschließlich Verwaltungsstruktur und Fähigkeit, flexibel und zuverlässig auf die Anforderungen der KMU-Zielgruppe einzugehen sowie etwaige Risiken bei der Durchführung zu bewältigen. Der Vorschlag soll Folgendes enthalten:

Einen Teil mit der Beschreibung der Verwaltungsstruktur und der Ressourcen für das Projekt, in dem dargelegt wird, wie mithilfe der geplanten Struktur die Verwirklichung der vorgegebenen Ziele im Rahmen des Projekts sichergestellt wird. Insbesondere sollte auf die Organisation der Zusammenarbeit zwischen der Präsenz in Europa und in der Zielregion eingegangen werden.

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Eine Beschreibung der Vorkehrungen zur Risikobewertung, Krisenplanung, Überwachung der Projektdurchführung und Messung der Nutzerzufriedenheit sowie geeigneter Regelungen zur Wahrung der Geheimhaltung muss ebenfalls mit eingereicht werden.

8

4. Finanzplan und Kostenwirksamkeit 20

Inwieweit werden die vorgesehenen Finanzmittel auf die verschiedenen möglichen Posten des Finanzplans mit dem Ziel der größtmöglichen Wirksamkeit der Ausgaben aufgeteilt?

Ist der Finanzplan hinreichend klar und realistisch? Stehen die zu erwartenden Ergebnisse in einer angemessenen Relation zum Betrag der Finanzhilfe?

Maximale Punktezahl 100

Vorschläge, die weniger als 65 Punkte oder bei einem der fünf vorgenannten Kriterien weniger als 50 % der möglichen Punkte erhalten, werden vom weiteren Bewertungsverfahren ausgeschlossen.

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13. ANHANG 4: FINANZHILFEVEREINBARUNG (ENTWURF)

Anhang 4: Finanzhilfevereinbarung (Entwurf)

Der Entwurf für die Finanzhilfevereinbarung kann von folgender Website heruntergeladen werden:

http://ec.europa.eu/enterprise/contracts-grants/calls-for-proposals/index_de.htm

Beachten Sie bitte, dass der Entwurf einer Finanzhilfevereinbarung nur zu Informationszwecken bereitgestellt wird – er darf während der Vorschlagsphase weder ausgefüllt noch zusammen mit dem Vorschlag eingereicht werden.