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Aufnahmeantrag in den „Deutsch-Estnischer-Ritterorden“ zu Arensburg als Außerordentliches Mitglied Hiermit stelle ich den Antrag auf Aufnahme in den „Deutsch-Estnischer Ritterorden“ zu Arensburg als außerordentliches Mitglied mit persönlichen Ordensnamen: Vorname: Familienname: Geb.: Strasse: Postleitzahl: Ort: Mein persönlicher Ordensname soll lauten: _________________________________________________________ Die einmalige Aufnahmegebühr beträgt € 2869,- (zweitausendachthundertneunundsechzig) Den Gesamtbetrag überweise ich, nach Bestätigung der Aufnahme, auf das Konto: MTÜ Arensburgi Saksa-Eesti Rüütliordu Krediidipank: Konto: 4278602894206 IBAN: EE024204278602894206 SWIFT/BIC: EKRDEE22 Datum: Ort: Unterschrift:

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Page 1: Aufnahmeantrag in den „Deutsch-Estnischer-Ritterorden ... · Aufnahmeantrag in den „Deutsch-Estnischer-Ritterorden“ zu Arensburg als ordentliches Mitglied im Range des Meisters

Aufnahmeantrag in den „Deutsch-Estnischer-Ritterorden“

zu Arensburgals Außerordentliches Mitglied

Hiermit stelle ich den Antrag auf Aufnahme in den „Deutsch-Estnischer Ritterorden“ zu Arensburg als außerordentliches Mitglied mit persönlichen Ordensnamen:

Vorname: Familienname: Geb.:

Strasse:

Postleitzahl: Ort:

Mein persönlicher Ordensname soll lauten:

_________________________________________________________

Die einmalige Aufnahmegebühr beträgt € 2869,- (zweitausendachthundertneunundsechzig)

Den Gesamtbetrag überweise ich, nach Bestätigung der Aufnahme, auf das Konto:

MTÜ Arensburgi Saksa-Eesti Rüütliordu Krediidipank: Konto: 4278602894206 IBAN: EE024204278602894206 SWIFT/BIC: EKRDEE22

Datum: Ort: Unterschrift:

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Aufnahmeantrag in den „Deutsch-Estnischer-Ritterorden“

zu Arensburgals ordentliches Mitglied im Range des Großmeisters

Hiermit stelle ich den Antrag auf Aufnahme in den „Deutsch-Estnischer Ritterorden“ zu Arensburg als ordentliches Mitglied im Range eines Großmeisters mit persönlichen Ordensnamen und eigenem Wappen:

Vorname: Familienname: Geb.:

Strasse:

Postleitzahl: Ort:

Mein persönlicher Ordensname soll lauten:

_________________________________________________________nach erfolgtem Ritterschlag mit dem Zusatz:

„Ritter des Deutsch-Estnischen Ritterorden zu Arensburg“

Mir ist bekannt das der Ordensname im Personalausweis und Reisepass eingetragen werden kann.Die einmalige Aufnahmegebühr beträgt € 18800,- (achtzehntausendachthundert)der Jahresbeitrag € 1200,- (tausendzweihundert)Gesamt: € 20000,- (zwanzigtausend) Dieser Betrag beinhaltet den Ritterschlag auf der jeweiligen Festung oder Schloss einschließlichAnreise ab Deutschland (je nach Veranstaltungsort, Flugzeug, Bahn oder Schiff), Transfers,Unterbringung und Veranstaltung. (Es erfolgt keine Erstattung bei Eigenanreise. z.Bsp. priv. PKW)

Die Gesamtbetrag überweise ich, nach Bestätigung der Aufnahme, auf das Konto:

MTÜ Arensburgi Saksa-Eesti Rüütliordu Krediidipank: Konto: 4278602894206 IBAN: EE024204278602894206 SWIFT/BIC: EKRDEE22

Datum: Ort: Unterschrift:

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Aufnahmeantrag in den „Deutsch-Estnischer-Ritterorden“

zu Arensburgals ordentliches Mitglied im Range des Meisters

Hiermit stelle ich den Antrag auf Aufnahme in den „Deutsch-Estnischer Ritterorden“ zu Arensburg als ordentliches Mitglied im Range eines Meisters mit persönlichen Ordensnamen:

Vorname: Familienname: Geb.:

Strasse:

Postleitzahl: Ort:

Mein persönlicher Ordensname soll lauten:

_________________________________________________________nach erfolgtem Ritterschlag mit dem Zusatz:

„Ritter des Deutsch-Estnischen Ritterorden zu Arensburg“

Mir ist bekannt das der Ordensname im Personalausweis und Reisepass eingetragen werden kann.Die einmalige Aufnahmegebühr beträgt € 3800,- (dreitausendachthundert)der Jahresbeitrag € 1200,- (tausendzweihundert)Gesamt: € 5000,- (fünftausend) Dieser Betrag beinhaltet den Ritterschlag auf der jeweiligen Festung oder Schloss einschließlichAnreise ab Deutschland (je nach Veranstaltungsort, Flugzeug, Bahn oder Schiff), Transfers,Unterbringung und Veranstaltung. (Es erfolgt keine Erstattung bei Eigenanreise. z.Bsp. priv. PKW)

Den Gesamtbetrag überweise ich, nach Bestätigung der Aufnahme, auf das Konto:

MTÜ Arensburgi Saksa-Eesti Rüütliordu Krediidipank: Konto: 4278602894206 IBAN: EE024204278602894206 SWIFT/BIC: EKRDEE22

Datum: Ort: Unterschrift:

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SATZUNG DER GEMEINNÜTZIGEN ORGANISATION„DEUTSCH-ESTNISCHER RITTERORDEN ZU ARENSBURG“

I ALLGEMEINE BESTIMMUNGEN

1.1 Die gemeinnützige Organisation „Deutsch-Estnischer Ritterorden zu Arensburg“(nachfolgend Orden genannt) ist eine wohltätige, freiwillige Gemeinschaft von juristischen und natürlichen Personen.

1.2 Der Name des Ordens ist „Deutsch-Estnischer Ritterorden zu Arensburg“ und der Sitz des Ordens ist Puuvilla 19,Tallinn.

1.3 Der Orden ist eine unabhängige Organisation und ist keine Unterabteilung einer anderen Organisation.

1.4 Die Ziele des Ordens sind folgende:

1.4.1 In einem niveauvollen Rahmen Rittertum, Geselligkeit, Verbundenheit, Treue und Fairness innerhalb der Ordensgemeinschaft zu praktizieren.

1.4.2 Die Unterstützung der Erhaltung und Unterhaltung denkmalgeschützter Bauten und alter Kirchen. Weiterhin unterstützt der Orden die Einrichtung und Durchführung sozialer Projekte und gemeinnützige Institutionen. 15% der Spenden sind in Estland zu verausgaben Die Arensburg- und Schlossanlagen sind besonders zu berücksichtigen.

1.4.3 Den Ordensmitgliedern ist im Rahmen der Ordensaktivitäten die Möglichkeit zu geben, Schlösser und Burgen sowie sonstiges weltweites Kulturerbe kennen zu lernen.

1.5 Um seine Ziele zu erreichen, führt der Orden folgende Tätigkeiten durch:

1.5.1 Er organisiert diverse Veranstaltungen, Seminare, Besuche zu denkmalgeschützten Bauten und Kulturbauten; Werbeveranstaltungen.

1.5.2 Er veranstaltet Vorlesungen zu historischen und gegenwärtigen Themen.1.5.3 Er kann Publikationen und Zeitschriften herausgeben. 1.5.4 Er nutzt aktiv die Möglichkeiten des Internets.

II VERFAHREN UND BEDINGUNGEN DER MITGLIEDERAUFNAHME, DES AUSTRITTS UND DES AUSSCHLUSSES AUS DEM ORDEN

2.1 Zum Mitglied des Ordens kann jede natürliche oder juristische Person werden, die den Forderungen entspricht, mit den Zielen des Ordens einverstanden ist und bereitwillig der Satzung des Ordens wie auch Entscheidungen von Generalversammlung, des „Hohen Rates“ und des Vorstandes folgt.

2.2 Die Person, die Mitglied des Ordens werden will, muss einen schriftlichen Antrag beim Orden einreichen. Über die Aufnahme entscheidet der „Hohe Rat“ auf der nächsten Versammlung nach dem Einreichen des Antrags, und der Vorstand benachrichtigt den Antragsteller über die Entscheidung schriftlich.

2.3 Alle Mitglieder des Ordens können nach der schriftlichen Kündigung aus dem Orden austreten. Gezahlte Beiträge werden nicht erstattet.

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2.4 Der hohe Rat des Ordens kann die Mitglieder, die gegen die Ziele und die Satzung des Ordens verstoßen, ausschließen.

2.5 Der Rat des Ordens benachrichtigt die ausgeschlossene Person sofort über den Ausschluss und dessen Grund. Die ausgeschlossene Person hat das Recht auf Widerspruch. Über den Widerspruch wird auf der Generalversammlung entschieden.Der Entscheid auf der Generalversammlung ist endgültig.

III RECHTE UND PFLICHTEN DER MITGLIEDER

3.1 Die außerordentlichen und ordentlichen Mitglieder des Ordens haben das Recht:

3.1.1 zur Teilnahme an allen vom Orden organisierten Veranstaltungen,3.1.2 rede- und stimmberechtigt an der Generalversammlung teilzunehmen,3.1.3 zur Informationen über die Tätigkeit des Ordens,3.1.4 aus dem Orden auszutreten,3.1.5 in die Leitorgane gewählt zu werden.

3.2 Die Mitglieder des Ordens haben die Pflicht:

3.2.1 die Ziele des Ordens anzuerkennen und bei der Teilnahme an den Aktivitäten des Ordens der Satzung und den Entscheidungen von Generalversammlung, „Hohe Rat“und Vorstand zu folgen,

3.2.2 den Beitrag an den Orden zu zahlen.

IV GENERALVERSAMMLUNG

4.1. Das oberste Organ des Ordens ist die Generalversammlung des Ordens, in der jedes Ordensmitglied gemäß 3.1 eine Stimme hat.

4.2 Die Kompetenzen der Generalversammlung sind folgende:4.2.1 das Ändern der Satzung des Ordens,4.2.2 das Ändern der Ziele des Ordens,4.2.3 das Festlegen der Beitragshöhe,4.2.4 die Wahl in die Gremien des Ordens gemäß Geschäftsordnung.4.2.5 die Genehmigung des Jahresberichts über den Haushalt;4.2.6 die Entscheidung anderer Fragen, die nicht laut Gesetz bzw. Satzung in die

Kompetenz anderer Organe gehören.

4.3 Die Generalversammlung ist beschlussfähig, wenn mindestens 50% der Ordensmitglieder daran teilnehmen. Falls an der Generalversammlung nicht mindestens 50% der Mitglieder anwesend sind, beruft der Vorstand nach der gleichen Tagesordnung eine neue Generalversammlung ein. Die Einberufung kann sofort erfolgen, spätestens nach drei Monaten. Die neue Generalversammlung ist kompetent, Entscheidungen zu treffen, unabhängig davon, wie viele Mitglieder an der Versammlung teilnehmen.

4.4 Auf der Generalversammlung des Ordens kann auch über andere Fragen entschieden werden, die nicht vorher in der Tagesordnung stehen. Ausgenommen sind Fragen, welche Änderungen der Satzung und das Beenden der Ordenstätigkeit betreffen.

4.5 Die Generalversammlung des Ordens wird mindestens einmal pro Kalenderjahr gehalten. Die Generalversammlung wird einberufen, wenn der Vorstand des Ordens dies für nötig hält oder mindestens 1/10 der Mitglieder des Ordens darum begründet den Vorstand bittet.

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4.6 Der Vorstand benachrichtigt seine Mitglieder spätestens zwei Monate vor der Generalversammlung über den Tag, die Uhrzeit, den Ort und die Tagesordnung der Generalversammlung.

4.7 Falls ein Ordensmitglied eine Frage in der nächsten Generalversammlung erörterthaben will, muss er dies schriftlich dem Vorstand des Ordens mitteilen, bevor die Benachrichtigung zur Einberufung der nächsten Generalversammlung abgeschickt worden ist.

4.8 An der Generalversammlung des Ordens können alle Mitglieder des Ordens gemäß 3.1 stimmberechtigt teilnehmen. Jede stimmberechtigte Person hat nur eine Stimme.Die Stimme ist nicht übertragbar.

4.9 In Fällen, die nachfolgend oder im Gesetz nicht anders festgelegt wurden, gilt die Entscheidung der Generalversammlung, falls dafür mehr als die Hälfte der an der Generalversammlung teilnehmenden bzw. vertretenen Ordensmitglieder abstimmen.

4.10 Falls mindestens ein Drittel der stimmberechtigten Anwesenden das fordert, muss die Abstimmung geheim durchgeführt werden.

V DER „HOHE RAT“ DES ORDENS

5.1 In der Zeit zwischen den Generalversammlungen erfüllt die Aufgaben der Generalversammlung die Vertreterversammlung (in der Satzung und im alltäglichen Umgang „Hohe Rat“ genannt).

5.2 Der „Hohe Rat“ plant die Aktivitäten des Ordens, organisiert die Leitung des Ordens und überwacht die Arbeit des Vorstands. Der „Hohe Rat“ ist rechenschaftspflichtig vor der Generalversammlung.

5.3 Der „Hohe Rat“ hat bis zu 5 Mitglieder.5.4 Der „Hohe Rat“ wird auf der Generalversammlung aus der Mitte der

Ordensmitglieder gewählt. 5.5 Ein Vorstandsmitglied kann nicht zum Mitglied des „Hohen Rates“ gewählt werden.

5.6 Der Hohe Rat:

5.6.1 Der Hochmeister ist der Vorsitzende des „Hohen Rates“ nachfolge wird per Geschäftsordnung geregelt.

5.6.1 wählt mit der einfachen Mehrheit der Stimmen aus den Mitgliedern den Vize-Vorsitzenden des Rates für 4 Jahre,

5.6.2 nimmt das Budget des Ordens an,5.6.3 genehmigt Aktionspläne und Projekte,5.6.4 bestimmt die Ordnung zum Besitz, zur Nutzung und Verfügung des Vermögens,5.6.5 genehmigt den Vorschlag des Vorstands zur Schaffung bezahlter Arbeitsstellen.

5.7 Die Versammlungen des „HOHEN RATES“ und das Treffen der Entscheidungen:

5.7.1 Die Versammlungen des „Hohen Rates“ werden vom Vorsitzenden oder Vize-Vorsitzenden des „Hohen Rates“ oder von dem ältesten Ratsmitglied, als Vertretung, geleitet.

5.7.2 Die Versammlungen des Hohen Rates schlägt der Vorsitzende Hochmneister des Hohen Rates vor, jedoch nicht seltener als einmal innerhalb von sechs Monaten. Die Versammlung wird auf Forderung von mindestens 1/3 der Mitglieder des Hohen Rates oder auf Vorschlag des Vorstands einberufen.

5.7.3 Der „Hohe Rat“ ist beschlussfähig, wenn mehr als die Hälfte der Ratsmitglieder anwesend sind.

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5.7.4 Die Entscheidung des „Hohen Rates“ ist angenommen, wenn mehr als die Hälfte der teilnehmenden Mitglieder des „Hohen Rates“ dafür stimmen. Falls die Stimmen gleich verteilt sind, wird die Stimme des Leiters der Versammlung entscheidend sein.

5.8 Der Vorsitzende des „Hohen Rates“:

5.8.1 leitet die Arbeit des „Hohen Rates“, bereitet die Versammlungen des „Hohen Rates“vor, beruft sie ein und leitet sie,

5.8.2 unterschreibt die vom „Hohen Rat“ beschlossenen Entscheidungen und andere Dokumente,

5.8.3 reicht der Generalversammlung den Bericht über die Arbeit des „Hohen Rates“ ein,5.8.4 löst andere mit den Geschäften des „Hohen Rates“ verbundenen, laufenden Fragen.

VI DER VORSTAND DES ORDENS

6.1 Der Orden wird vertreten und dessen alltäglichen Aktivitäten werden geleitet vomVorstand, der aus einem (Vorsitzender) oder mehreren Mitgliedern besteht.

6.2. Zu den Kompetenzen des Vorstands gehören:6.2.1 das Organisieren der Alltagsaktivitäten des Ordens,6.2.2 die Registrierung von Ordensmitgliedern und Sammeln der Mitgliedsbeiträge,6.2.3 das Zusammenstellen von Aktionsplänen und des Budgets des Ordens,6.2.4 das Erstellen des Jahresberichts über den Haushalt und die Organisation der

Buchhaltung,6.2.5 die Nutzung und Verfügung des Ordensvermögens nach Gesetz, vorliegender

Satzung und den Forderungen, die von den Entscheidungen der Generalversammlung und des hohen Rates abgeleitet werden.

6.3 Jedes Vorstandsmitglied kann in sämtlichen Rechtshandlungen mit einem Mitglied des „Hohen Rates“ den Orden vertreten.

6.4 Ein Vorstandsmitglied kann jederzeit aufgrund des Entscheidung des „Hohen Rates“abberufen werden, unabhängig vom Grund.

6.5 Die Versammlung des Vorstands wird vom Vorsitzenden des Vorstands, von seinem Vertreter oder von mindestens 1/3 der Vorstandsmitgliedern einberufen.

6.6 Der Vorstand ist beschlussfähig, wenn mehr als die Hälfte der Vorstandsmitglieder anwesend sind.

6.7 Der Vorstand kann Entscheidungen treffen, ohne dass die Versammlung einberufen wird, wenn alle Vorstandsmitglieder dafür stimmen, in einer Weise, die eine schriftliche Wiedergabe ermöglicht.

6.8 Der Vorstand schlägt dem „Hohen Rat“ die bezahlten Mitarbeiter vor, damit dieser sie in ihrem Amt bestätigt.

VII HAUSHALT

7.1. Das Wirtschaftsjahr des Ordens geht vom 1. Januar bis zum 31. Dezember. Der Haushaltsbericht des vergangenen Jahres muss den Mitgliedern spätestens einen Monat vor der ordentlichen Versammlung zur Kenntnisnahme vorgelegt werden.

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VIII FUSIONEN, SPALTUNG, AUFLÖSUNG

8.1 Fusionen, Spaltung und Auflösung des Ordens geschieht gemäß dem gesetzlichen Rahmen.

8.2.1 Der Orden wird von den Mitgliedern des Vorstands bzw. von Personen, welche die Generalversammlung oder der Hohe Rat bestimmt, aufgelöst.

8.2.2 Nach der Auflösung des Ordens wird das, nach Befriedigung der Ansprüche der Gläubiger, verbleibende Vermögen gemäß der Geschäftsordnung verteilt.

Die Satzung wurde verabschiedet am 12.Oktober 2012