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Aufnahme an weiterführenden Schulen im Schuljahr 2014/15 Nach der 4. Klasse der Hauptschule 16.5.2013

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Page 1: Aufnahme an weiterführenden Schulen im Schuljahr 2014/15 Nach der 4. Klasse der Hauptschule 16.5.2013

Aufnahme anweiterführenden Schulen

im Schuljahr 2014/15

Nach der 4. Klasseder Hauptschule

16.5.2013

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Die richtige Entscheidungfür Ihren Sohn/Ihre Tochter

Bedenken Sie bei Ihrer Entscheidungzur Schullaufbahn Ihres Sohnes/Ihrer Tochter:Welche Interessen hat mein Sohn/meine Tochter?Was ist machbar für meinen Sohn/meine Tochter?In welcher Schule kann mein Sohn/meine Tochter realistisch Aufnahme finden?Dazu: Chancenrechner auf www.schulanmeldung.atErkundigen Sie sich vor den Weihnachtsferien über allfällige Eignungsprüfungen: BAKIP, Sportgymnasium, ORG mit Instrumentalunterricht oder bildnerischem Gestalten u.a.Näheres auf www.schulanmeldung.at.

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Welche Ausbildungswege stehen nach der 8. Schulstufe offen?

Berufsbildende Mittlere Schule

BMS

Polytechnische Schule

PTS

Allgemein bildende Höhere Schule

AHS

Berufsbildende Höhere Schule

BHS

HandelsschuleWirtschaftliche FachschuleFachschule für TourismusTechnische Fachschule

Realgymnasium (RG)Oberstufenrealgymnasium (ORG)

musischbildnerisch

naturwissenschaftlich

Handelakademie (HAK)Höhere technische Lehranstalt (HTL)

Höhere Lehranstalt für wirtschaftliche Berufe (HLW)Höhere Lehranstalt für Tourismus (HLT)

Bildungsanstalt für Kindergartenpädagogik (BAKIP)

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Anmeldung

Alle Schüler/innen, die eine weiterführende Schule(PTS, BMS, AHS, ORG, BHS) besuchen wollen,müssen sich anmelden.

Anmeldefrist:

ab Montag, 17. Februar 2014 (Beginn des 2. Semesters)

bis Freitag, 28. Februar 2014 Bringen Sie das Original der Schulnachricht mit. Geben Sie auf der Rückseite der Schulnachricht (Reihungsformular)

Ihre Schulwünsche bekannt (Erstwunsch und Ersatzwünsche).

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Wie werden Sie benachrichtigt?

Anmeldung an der Polytechnischen Schule:- Die Anmeldung gilt als Schulplatzzuweisung.- Sie erhalten keine weitere Verständigung.

Anmeldung an AHS, ORG, BMS und BHS:- Sie erhalten bis Ende März eine schriftliche Nachricht

der Erstwunschschule.- Kann der Erstwunsch nicht erfüllt werden, werden die Ersatzwünsche in

der gewünschten Reihenfolge behandelt.Die Angabe von sinnvoll gereihten Ersatzwünschen ist daher wichtig.Bis Ende April können die Ersatzwünsche bei der Erstwunschschule geändert werden.

- Sie erhalten von der aufnehmenden Schule eine schriftliche Benachrichtigung bis Mitte Mai.

- Kann kein Wunsch erfüllt werden, informiert Sie der Landesschulrat. Die vorläufige Schulplatzzuweisung ist verbindlich.

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Voraussetzungen für die Aufnahme von Hauptschüler/innen an höheren Schulen

In Mathematik, Englisch und Deutsch eine positive Beurteilung in der Leistungsgruppe I oderkeine schlechtere Beurteilung als Gut in derLeistungsgruppe II.

Für das ORG zusätzlich keine schlechtere Beurteilungals Befriedigend in den übrigen Gegenständen.

Die Bewerber/innen werden nach den Noten der Schulnachricht gereiht.

Chancenrechner siehe www.schulanmeldung.at

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Voraussetzungen für die Aufnahme von Hauptschüler/innen an mittleren Schulen

Mindestens 3-jährige mittlere Schulen: Hauptschule: Positiver Abschluss der 8. Schulstufe,

ausgenommen Geometrisches Zeichnen. In D, E und M eine Beurteilung der Leistungsgruppe I oder II.

Einjährige mittlere Schulen:Positiver Abschluss der 4. Klasse,ausgenommen Geometrisches Zeichnen

Die Bewerber/innen werden nach den Noten der Schulnachricht gereiht.

Chancenrechner auf www.schulanmeldung.at

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Wenn Sie Fragen haben

Wenden Sie sich bitte an die Direktion

oder die Bildungsberater/innen ihrer Schule.

Über die Zugangskriterien der mittleren und höheren

Schulen informieren Sie die jeweiligen Schulen.

Weitere Informationen finden Sie auf

www.schulanmeldung.at.

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