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Artenschutz auf Reisen Eine Information für Reisende © WWF-Canon / Martin HARVEY

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Artenschutz auf Reisen

Eine Information für Reisende

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Biodiversität als Erlebnis

Die beeindruckende Vielfalt der Natur macht oft den Reiz vieler Reiseziele aus.

Biodiversität zuerhalten sollte unsallen am Herzenliegen.

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Ausverkauf der Natur

Der internationaleHandel hat viele Tier-und Pflanzenarten anden Rand derAusrottung gebracht.

Auch der Kauf von exotischen Souvenirs trägt zur Gefährdung von Arten bei.

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Geregelter Handel

Internationale Übereinkommen regeln den Handel mit bedrohten Tier- und Pflanzenarten.

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CITES & EU-Verordnungen

Im Washingtoner Artenschutzübereinkommen sind über 30.000 Tier- und Pflanzenarten aufgeführt.

Die EU-Verordnungen zum Schutz wildlebender Tier- und Pflanzenarten beinhalten zum Teil strengere Bestimmungen als Cites.

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CITES

Die „Convention on International Trade in Endangered Species“ , CITES, regelt und schränkt wenn nötig den Handel mit wildlebenden Tier- und Pflanzenarten ein.

Dabei geht es nicht um eine Unterbindung des Handels sondern es soll die nachhaltige Nutzung der natürlichen Ressourcen sichergestellt werden. ©

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CITES

•Anhang I umfasst vom Aussterben bedrohte Arten, der kommerzielle Handel ist verboten. (z. B.: Tiger, Meeresschildkröten, Nashörner, viele Orchideen- und Kakteenarten)

Je nach Gefährdungsgrad sindbedrohte Arten in dreiAnhängen aufgelistet.

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CITES

• In Anhang II sind gefährdete Arten gelistet, die mit entsprechenden Dokumenten legal gehandelt werden dürfen. (z. B.: Korallen, Seepferdchen, viele Papageienarten)

• Anhang III enthält Arten bei denen die Bestände eines bestimmten Landes CITES Beschränkungen unterworfen sind.

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EU-Verordnungen

Die Arten der drei Cites Anhänge sind in die AnhängeA-C der entsprechenden EU Verordnung Nr. 338/97 über den Schutz von Exemplaren wildlebender Tier- und Pflanzenarten durch Überwachung des Handels übernommen.

Anhang D der EU Verordnung betrifft Arten bei denen der Umfang der Einfuhren in die EU eine Überwachung rechtfertigt.

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Souvenir, Souvenir

Souvenirs aus Tieren oder Pflanzen fallen oft unter diese Artenschutzbestimmungen. Das Nichtbeachten der Regelungen aus Vorsatz oderUnwissen kann zu erheblichenUnannehmlichkeitenbei der Ausreise aus dem Urlaubsland undder Einreise in die EUführen.

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Genehmigungen

Für Produkte aus bedrohten Arten, sofern man sie überhaupt aus- oder einführen darf, benötigt manAusfuhrgenehmigungen des Herkunftslandes und Einfuhrgenehmigungen der österreichischen Behörden die man VOR der Reise beantragen muss!

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Genehmigungen

Informationen zu erforderlichen Genehmigungen erhält man beim Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft Abteilung II/4 Tel.: 01/51522-0.

www.lebensministerium.at/umwelt

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Sanktionen

Befindet sich das falsche Souvenir ohne die entsprechenden offiziellen Papiere im Gepäck oder werden lebende Tiere geschmuggelt kann das bis zu € 36.336,- kosten oder mit einer Freiheitsstrafe bis zu 2 Jahren geahndet werden. Das Souvenir wird natürlich beschlagnahmt.

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Das beste ist…

…überhaupt auf den Kauf von Souvenirs aus Tieren oder Pflanzen zu verzichten.

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Unglaubliche Ausmaße

Der Schwarzhandel mit bedrohten Tier- und Pflanzenarten wird nur noch vom Drogenhandel übertroffen.

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Beschlagnahmungen

Bei den häufigsten Beschlagnahmungen am Zoll handelt es sich um:

•Kaviar•Alligator und Krokodilprodukte•Korallen•Traditionelle chinesische Medizin die Bestandteile bedrohter Arten enthält

•Schildkrötenprodukte•Elfenbein•Lebende Tiere (Papageien, Reptilien)•Lebende Pflanzen (Kakteen, Orchideen)

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„Die Täter“…

… sind häufig Touristen die aus Unwissen Souvenirs aus gefährdeten Tier- und Pflanzenarten erwerben.

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Was ist ein Souvenir

Nur tote Exemplare oder Teile einer Tier- und Pflanzenart, die nicht für gewerbliche Zwecke benutzt, nicht verkauft werden und sich im persönlichen Gepäck befinden, fallen unter „persönlichen Gebrauch“, gelten also als Souvenir.

Für lebende Tiere oder tote Exemplare die abgegeben oder verkauft werden gelten strengere Regelungen.

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Diese Arten sind streng geschützt

Elefanten

Wenn überhaupt, darf Elfenbein und Elefantenleder nur nach komplizierten Genehmigungsverfahren ein-

oder ausgeführt werden.

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Diese Arten sind streng geschützt

Wenn überhaupt, dürfen Nashornprodukte nur nach komplizierten Genehmigungsverfahren ein-

oder ausgeführt werden.

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Nashörner

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Diese Arten sind streng geschützt

Wenn überhaupt, dürfen Felle, Zähne, Klauen und Knochenvon Großkatzen nur nach komplizierten

Genehmigungsverfahren ein- oder ausgeführt werden.

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Großkatzen

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Diese Arten sind streng geschützt

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Bär, Moschustier, Nashorn, Tiger

Wenn überhaupt, dürfen fernöstliche Medikamente die Teile von bedrohten Arten wie Bär, Moschustier, Nashorn

oder Tiger enthalten. nur nach kompliziertenGenehmigungsverfahren ein- oder ausgeführt werden.

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Diese Arten sind streng geschützt

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Meeresschildkröten

Wenn überhaupt, dürfen Schildkrötenprodukte, wie Schildpattoder Schildkrötenöl nur nach komplizierten

Genehmigungsverfahren ein- oder ausgeführt werden.

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Diese Arten sind streng geschützt

Wenn überhaupt, darf Shatoosh Wolle der Tibetantilopenur nach komplizierten Genehmigungsverfahren

ein- oder ausgeführt werden.

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Tibetantilopen

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Diese Arten sind streng geschützt

Wenn überhaupt, dürfen Affenprodukte nur nach komplizierten Genehmigungsverfahren

ein- oder ausgeführt werden.

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viele Affenarten

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Lassen wir sie leben

• Für lebende Tiere benötigt man nebenArtenschutzpapieren auch Gesundheitszeugnisse

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Hände weg von lebenden Tieren

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Die Bestände sind gefährdet

Ausfuhrgenehmigungen sind zum Erwerb dieser Souvenirs nötig.

• Für mehr als 250g Kaviarbraucht man eine

Genehmigung

•Reptilienlederprodukte wie Gürtel und

Handtaschen.

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Die Bestände sind gefährdet

•Orchideen und Kakteen dürfen nur mit Artenschutzpapieren ausgeführt werden

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Die Bestände sind gefährdet

• Für die meisten Korallenarten und einigeMuschel- und Schneckenarten werden

Ausfuhrpapiere benötigt

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Die Bestände sind gefährdet

• Für Seepferdchen und einige Haiartensind Artenschutzpapiere notwendig

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Die Bestände sind gefährdet

• Holzschnitzereien aus bedrohtenBaumarten wie Sandelholz, Palisander oder Mahagoni

unterliegen Ausfuhrbestimmungen

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Die Menge machts

Bei bestimmten Produkten von geschützten Arten gelten Ausnahmeregelungen.

Pro Person können bis zu 250 Gramm Störkaviar unddrei „Regenstöcke“, das sind Musikinstrumente aus Kakteenholz, ohne Artenschutzpapiere eingeführt

werden.

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Die Menge machts

• In Zukunft wird es möglich sein pro Person drei Stück Fechterschnecken und vier Stück Produkte aus bestimmten Krokodilarten ohne Artenschutzpapiere einzuführen.Diese Regelungen sind noch nicht rechtskräftig!

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Schauen statt Kaufen

Obwohl einige Produkte aus bedrohten Arten legal erworben werden dürfen, sollte man generell auf Souvenirs die aus Tier- und Pflanzenarten hergestellt sind verzichten.

Für über 30.000 Tier- und Pflanzenarten gelten Handelsbeschränkungen. Da man schwerlich alle Arten kennen kann ist auch aus diesem Grund von Souvenirs aus Tier- und Pflanzenarten abzuraten.

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Die richtigen Papiere

Achtung: Es gelten nur die von der Behörde des Herkunftslandes ausgestellten offiziellen Cites Ausfuhrgenehmigungen und die offiziellen Cites Einfuhrgenehmigungen des EU-Ziellandes.

Ausfuhrpapiere die Händler ausstellen sind ungültig!

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Selbst Sammeln?

In vielen Ländern ist das Sammeln von Tieren und Pflanzen verboten.

Am Zoll wird nicht zwischen selbst Gesammeltem und Gekauftem unterschieden!

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Einmal um die Welt

Ein Leitfaden zu Souvenirs aus bedrohten Tier- und Pflanzenarten für ausgewählte

Tourismusdestinationen.

Achtung: Viele Länder haben strengenationale Bestimmungen!

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Afrika: Kenia

Verboten:•Das Sammeln von Korallen

•Elfenbein und Elefantenleder

•Nashornprodukte

•Schildkröten und Reptillederprodukte

Genehmigungspflichtig:

•Korallen, Muscheln, Schnecken, Insekten

•Tropenholz (Stinkholz)

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Afrika: Nordafrikanische Länder

Verboten:

•Meeresschildkrötenprodukte

Genehmigungspflichtig:

•Produkte aus Landschildkröten

•lebende Reptilien

•Reptilienleder

•Straußenprodukte

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Afrika: Südafrika

Genehmigungspflichtig:

•Elfenbein

•Elefantenleder(Ausfuhr aus Südafrika, Zimbabwe, Botswanaund Namibia mit CITES-Papieren erlaubt)

•Wildpflanzen

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Afrika: Tansania

Verboten:

•Elefanten- und Nashornprodukte

•Felle von Großkatzen

•Orchideen und Palmfarne

•Die Wildsammlung von Tieren oder Pflanzen

Genehmigungspflichtig:

•Zähne von Flusspferden und Warzenschweinen

•Tierhäute, Muscheln, Schnecken und Tropenholz

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Page 42: Artenschutz auf Reisen Eine Information für Reisende © WWF-Canon / Martin HARVEY

Afrika: Zimbabwe

Genehmigungspflichtig:

•Elfenbein und Elefantenleder (mit Cites Papieren erlaubt)

•Zähne von Flusspferden und Warzenschweinen

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Asien: China

Verboten:

•Moschustierprodukte

•Nashornprodukte

•Elfenbein

•Shatoosh Wolle der Tibetantilope

•TCM Arzneien aus bedrohten Arten

•Schildpatt

•Korallen

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Page 44: Artenschutz auf Reisen Eine Information für Reisende © WWF-Canon / Martin HARVEY

Asien: Indien

Verboten:

•Shatoosh Wolle derTibetantilope

•Elfenbein

•Felle von Großkatzen

•Schildkrötenprodukte

•Nashornprodukte

•Reptilienleder

•Korallen

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Asien: Indonesien

Verboten:

•„Bekko“ = Produkte aus Meeresschildkröten

•ausgestopfte Paradiesvögel

•Riesenmuscheln

Genehmigungspflichtig:

•Korallen

•Edelholz (Ramin)

•Reptilienleder

•Korallen

•Orchideen

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Asien: Malaysia

Verboten:

•Schildpatt

Genehmigungspflichtig:

•Schmetterlinge

•Korallen

•Riesenmuscheln

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Asien: Philippinen

Verboten:

•Riesenmuscheln

•Schildpatt

Genehmigungspflichtig:

•Korallen

•Schlangen- und Echsenlederprodukte

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Asien: Thailand

Verboten:

•Meeresschildkrötenprodukte

Genehmigungspflichtig:

•Orchideen

•Seepferdchen

•Muscheln

•exotischeNahrungsmittel (Haifischflossen)

•Schlangen- und Echsenlederprodukte

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Australien

Genehmigungspflichtig:

•Der Großteil der australischen Flora und Fauna ist geschützt

•Muscheln und Schnecken

•Steinkorallen

•Souvenirs aus bestimmten Känguruarten oder Emu dürfen frei ausgeführt werden

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Mittelamerika: Karibik

Verboten

•Schildpatt undSchildkrötenöl

Genehmigungspflichtig:

•Meeresschnecken

•Korallen (schwarze Korallen)

•Haiprodukte

•Kakteen und Orchideen

Achtung! Für Fechterschnecken aus einigen Staaten gilt ein Einfuhrverbot in die EU.

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Mittelamerika: Mexiko

Verboten:

•Kakteen und Orchideen (Wildsammlung)

•Papageien (und alle heimischen Vögel)

•Meeresschildkrötenprodukte

Genehmigungspflichtig:

•Reptilienlederprodukte

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Page 52: Artenschutz auf Reisen Eine Information für Reisende © WWF-Canon / Martin HARVEY

Mittelmeerländer

Verboten: •Meereschildkrötenprodukt

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Genehmigungspflichtig(in nicht EU Staaten):

•einige Meeresschnecken und Muscheln (oft nichtaus dem Mittelmeer)

•lebende Reptilien

•Korallen

•Seepferdchen

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Innerhalb der EU muss man den legalenErwerb des Produktes nachweisen! (Original Cites Papiere des Händlers)

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Mittlerer Osten: Jemen

Genehmigungspflichtig:

„Jambiyas“= Dolchemit Griffen aus Rhinozeroshorn

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Russland und Osteuropa

Genehmigungspflichtig: •Kaviar (mehr als 250g

pro Person)

•lebende Tiere

•Umschlagplatz für bedrohte Arten aus aller Welt

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Südamerika

Genehmigungspflichtig:

•Vicunja-Wolle

•Krokodilprodukte

•Kakteen (Ausnahme: 3 Stück „Regenstöcke“ ohne Papiere auszuführen)

•viele Holzarten

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Argentinien, Bolivien, Chile, Peru

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USA & Kanada

Verboten:

•Souvenirs aus Federn von Wildvögeln

•Walross-, Robben- und Walprodukte

Genehmigungspflichtig:

•Produkte aus Eis- Braun- oder Schwarzbären

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In jedem Fall…

• …sollte man sich vor der Reise beim Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft Abteilung II/4 Tel.: 01/51522-0

www.lebensministerium.at/umwelterkundigen, wenn man vorhat von der Reise Souvenirs aus Tier- oder Pflanzenarten mitzubringen!

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Alternative Souvenirs

• pflanzliches Elfenbein (Tagua, Doum)

• Olivenholz• Schnitzereien aus

Rinderhorn oder Rinderknochen

• Pashmina Wolle (Kaschmir)• Alpaka Wolle • Töpferei• Neemholz• Mangoholz

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Nachhaltiger Tourismus

Die Tourismusindustrie ist abhängig von einer intakten und natürlichen Umwelt. Es sollte uns allen ein Anliegen sein in Zeiten des Massentourismus negative ökologische und soziale Auswirkungen so gering wie möglich zu halten.

Reiseerlebnisse und einen Beitrag zum Naturschutz vereinen kann man z.B. über www.ecovolunteer.org, www.archelon.gr oder www.worldwildlife.org/travel.

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Wir bedanken uns…

… beim Naturhistorischen Museum Wien (Dr. Weiß-Spitzenberger, Dr. Herzig, Dr. Tiedemann, 1. Zoologische Abteilung, Dr. Sattmann, Dr. Edlinger, 3. Zoologische Abteilung, Dr. Hammer, Mineralogisch-Petrographische Abteilung) und bei der österreichischen Zollfahndung (Chefinspektor Tomek) für Unterstützung und Zurverfügungstellung von Anschauungsmaterial.

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Links

Weitere Informationen zum Thema finden Sie unter:

www.wwf.atwww.lebensministerium.at/umweltwww.cites.orgwww.traffic.orgwww.eu-wildlifetrade.orgwww.panda.org