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Anonymität contra Straftatverfolgung im Internet
Dr. Johann Bizer
Unabhängiges Landeszentrum für Datenschutz
Schleswig-Holstein (ULD)
4. November 2004
Dr. Johann Bizer
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Persönlichkeitsentwicklung
• Persönlichkeitsentwicklung durch Interaktion– Entwicklung von Selbst-Verständnis als Prozess
– Vielfalt sozialer Kontexte und Rollen
– Vermittlung von Werten über soziale Erfahrung
– Soziale Erfahrung als Resonanzboden für Selbst-Verständnis
Voraussetzung: Kommunikative Kompetenz Informationelle Selbstbestimmung
- Verfügung über die Daten zur eigenen Person
Vertrauliche Kommunikation
- Gegen Dritte geschützte Kommunikation
Anonyme Kommunikation
- Kommunikation unter Schutz der eigenen Daten
Dr. Johann Bizer
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Warum Anonymität im Internet?
• Konkretisierung des Grundrechts – unter den Bedingungen elektronischer Kommunikation
• Spuren im Internet– Clickstreams, Cookies, Referer
• Zuordnung von IP-Nummern zu Personen– Statische IP-Adressen (IPv6)– Dynamische IP: Selbstauthentifizierung
(Anmeldung, Formulareinträge)
• Anonymitätsbedarf bei speziellen Diensten– Beratungsangebote– Internetrecherche (Geschäftlich, Privat, Gesundheit)– Lesen von Online-Zeitungen, Diskussionen in Newsgroups
Dr. Johann Bizer
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Anonymität: Auftrag des Gesetzgebers
§ 4 Abs. 6 TDDSGDer Diensteanbieter hat dem Nutzer die Inanspruchnahme von Telediensten und ihre Bezahlung anonym oder unter Pseudonym zu ermöglichen, soweit dies technisch möglich und zumutbar ist. Der Nutzer ist über diese Möglichkeit zu informieren.
§ 3 a BDSGGestaltung und Auswahl von Datenverarbeitungssystemen haben sich an dem Ziel auszurichten, keine oder so wenig personenbezogene Daten wie möglich zu erheben, zu verarbeiten oder zu nutzen. Insbesondere ist von den Möglichkeiten der Anonymisierung und Pseudonymisierung Gebrauch zu machen, soweit dies möglich ist und der Aufwand in einem angemessenen Verhältnis zu dem angestrebten Schutzzweck steht.
Dr. Johann Bizer
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Warum Verschlüsselung nicht reicht
Kommunikationsbeziehungen lassen Rückschlüsse auf Kommunikationsinhalte zu.
IP-Adresse + Nutzerdaten
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AN.ON — Anonymität Online
• Betriebsbeginn Anfang 2001: AN.ON mit Client-Software JAP– Förderung durch Bundesministerium für Wirtschaft
• Funktionalität– Anonymität des Nutzers vor Dritten
– Anonymität der Nutzers vor Betreibern des Dienstes
• Ziele des Projektes– Praktische Umsetzung des gesetzgeberischen Auftrags
– Aufbau Mix-Infrastruktur
– Gewinnung neuer unabhängiger Mixbetreiber
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Funktionsweise von AN.ON
„JAP“ wird als
Proxy für den
WWW-Browser
eingetragen
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JAP
http://www.anon-online.de
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Anonymität und Strafverfolgung
• Ca. 2.500-3.000 JAP-Nutzer sind gleichzeitig aktiv
• Anfragen 2003 – 22 Anfragen von Strafverfolgungsbehörden
– 35 weitere Anfragen von Privatpersonen oder Firmen
– 2004 Tendenz deutlich geringer
• BKA-Fall– LG Frankfurt Juli 2003:
Anordnung nach § 100 g StPO rechtswidrig
– AN.ON kann technisch § 100a,b StPO-Anordnungen umsetzen.
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Anonymität im Netz verbieten?
• Missbräuchliche Nutzungen nicht auszuschließen– Wo Freiheit - auch Missbrauch möglich
– Gemeinschaftsbezug Grund, aber nicht Grenze …
– Freiheitsstaat oder Präventionsstaat?
• Verbot der Anonymität im Internet faktisch erfolglos
• Aufwand und Ertrag – Überwachungsinfrastruktur
– Verluste für Grundrechtswahrnehmung
– Verluste für IT-Sicherheit
– Wirtschaftliche Auswirkungen
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Links
Weitere Informationen zu Anonymität / JAP:http://www.anon-online.de
http://www.datenschutzzentrum.de
http://www.anonymitaet.com
Weitere Informationen zu Identitätsmanagement:
http://www.datenschutzzentrum.de/idmanage
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Noch Fragen?
Unabhängiges Landeszentrum für Datenschutz (ULD)
24103 Kiel, Holstenstraße 98
Telefon 0431/988-1286Telefax 0431/988-1223E-Mail [email protected]
Internet www.datenschutzzentrum.de
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