amtsblatt der stadt nürnberg – ausgabe 17/2018 (22.08.2018) · 2018. 8. 22. · amtsblatt...

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Amtsblatt Nürnberg Nr. 17 / 22. August 2018 346 Informationen und amtliche Bekanntmachungen der Stadt Nürnberg www.amtsblatt.nuernberg.de Nr. 17 / 22. August 2018 2 Euro Amtsblatt Verordnung zur Änderung der Verordnung zum Schutz der Öffent- lichkeit vor Gefahren durch Hunde (HundehaltungsVO – HVO) vom 20. März 2003 (Amtsblatt S. 143) Vom 8. August 2018 Die Stadt Nürnberg erlässt auf Grund von Art. 18 Abs. 1 und 3 des Gesetzes über das Landesstrafrecht und das Verordnungsrecht auf dem Gebiet der öf- fentlichen Sicherheit und Ordnung (Landesstraf- und Verordnungsgesetz – LStVG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 13. Dezember 1982 (GVBl. S. 1098), zuletzt geändert durch § 3 des Gesetzes vom 24. Juli 2017 (GVBl. S. 388), folgende Verord- nung: Art. 1 In § 3 Nr. 1 wird das Wort „Blindenführhunde“ durch das Wort „Behindertenbegleithunde“ ersetzt. Art. 2 Diese Verordnung tritt am Tag nach ihrer Bekannt- machung im Amtsblatt in Kraft. Vorstehende Verordnung wurde vom Stadtrat am 25. Juli 2018 beschlossen. Sie wird hiermit ausgefer- tigt und amtlich bekannt gemacht. Nürnberg, 8. August 2018 Stadt Nürnberg Dr. Ulrich Maly Oberbürgermeister Verordnung zur Änderung der Stadi- onverordnung (StadionVO - StadVO) vom 20. Dezember 1999 (Amtsblatt S. 580) Vom 8. August 2018 Die Stadt Nürnberg erlässt auf Grund von Art. 23 Abs. 1 des Gesetzes über das Landesstrafrecht und das Verordnungsrecht auf dem Gebiet der öffent- lichen Sicherheit und Ordnung (Landesstraf- und Verordnungsgesetz – LStVG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 13. Dezember 1982 (GVBl. S. 1098), zuletzt geändert durch § 3 des Gesetzes vom 24. Juli 2017 (GVBl. S. 388), folgende Verord- nung: Art. 1 § 5 wird wie folgt geändert: 1. Abs. 2 wird wie folgt geändert: a) Nr. 11 wird gestrichen. b) Die bisherige Nr. 12 wird Nr. 11. 2. In Abs. 3 wird nach Nr. 9 der Schlusspunkt durch ein Komma ersetzt und es wird folgende neue Nr. 10 angefügt: „10. das Mitbringen von Tieren, ausgenommen Behindertenbegleithunde.“ Art. 2 Diese Verordnung tritt am Tag nach ihrer Bekannt- machung im Amtsblatt in Kraft. Vorstehende Verordnung wurde vom Stadtrat am 25. Juli 2018 beschlossen. Sie wird hiermit ausgefer- tigt und amtlich bekannt gemacht. Nürnberg, 8. August 2018 Stadt Nürnberg Dr. Ulrich Maly Oberbürgermeister Verordnung zur Änderung der Volks- festverordnung (VolksfestVO – VfVO) vom 24. Juni 2003 (Amtsblatt S. 299) Vom 8. August 2018 Die Stadt Nürnberg erlässt auf Grund von Art. 23 Abs. 1 des Gesetzes über das Landesstrafrecht und das Verordnungsrecht auf dem Gebiet der öffent- lichen Sicherheit und Ordnung (Landesstraf- und Verordnungsgesetz – LStVG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 13. Dezember 1982 (GVBl. S. 1098), zuletzt geändert durch § 3 des Gesetzes vom 24. Juli 2017 (GVBl. S. 388), folgende Verord- nung: Art. 1 In § 3 Abs. 2 Satz 2 wird das Wort „Blindenhunde“ durch das Wort „Behindertenbegleithunde“ ersetzt. Art. 2 Diese Verordnung tritt am Tag nach ihrer Bekannt- machung im Amtsblatt in Kraft. Vorstehende Verordnung wurde vom Stadtrat am 25. Juli 2018 beschlossen. Sie wird hiermit ausgefer- tigt und amtlich bekannt gemacht. Nürnberg, 8. August 2018 Stadt Nürnberg Dr. Ulrich Maly Oberbürgermeister Satzung zur Änderung der Gebüh- rensatzung für die Kindertagesein- richtungen (Kindertageseinrichtungs- gebührensatzung – KitaGebS) vom 9. Juli 2018 (Amtsblatt S. 294); Berichtigung In Art. 1 Nr. 2 muss in der Adressenspalte der Tabel- le der Anlage 1 bei der Imbuschstraße 70-72 hin- sichtlich der beiden Tabellenzeilen zu „Kindergarten“ und „Kinderhort“ die jeweilige Angabe der Postleit- zahl statt „90437“ richtig „90473“ lauten. Am 7. August 2018 Stadt Nürnberg Rechtsamt/Kreisverwaltungsbehörde Lindl Stadtdirektor

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Amtsblatt Nürnberg Nr. 17 / 22. August 2018 346

Amtliche Bekanntmachungen der Stadt Nürnberg

Amtsblatt Nürnberg Nr. 17 / 22. August 2018 346Amtsblatt Nürnberg Nr. 17 / 22. August 2018 346

Informationen undamtliche Bekanntmachungender Stadt Nürnberg

www.amtsblatt.nuernberg.deNr. 17 / 22. August 20182 Euro

AmtsblattVerordnung zur Änderung der

Verordnung zum Schutz der Öffent-lichkeit vor Gefahren durch Hunde

(HundehaltungsVO – HVO) vom 20. März 2003 (Amtsblatt S. 143)

Vom 8. August 2018

Die Stadt Nürnberg erlässt auf Grund von Art. 18 Abs. 1 und 3 des Gesetzes über das Landesstrafrecht und das Verordnungsrecht auf dem Gebiet der öf-fentlichen Sicherheit und Ordnung (Landesstraf- und Verordnungsgesetz – LStVG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 13. Dezember 1982 (GVBl. S. 1098), zuletzt geändert durch § 3 des Gesetzes vom 24. Juli 2017 (GVBl. S. 388), folgende Verord-nung:

Art. 1

In § 3 Nr. 1 wird das Wort „Blindenführhunde“ durch das Wort „Behindertenbegleithunde“ ersetzt.

Art. 2

Diese Verordnung tritt am Tag nach ihrer Bekannt-machung im Amtsblatt in Kraft.

Vorstehende Verordnung wurde vom Stadtrat am 25. Juli 2018 beschlossen. Sie wird hiermit ausgefer-tigt und amtlich bekannt gemacht.

Nürnberg, 8. August 2018Stadt Nürnberg

Dr. Ulrich MalyOberbürgermeister

Verordnung zur Änderung der Stadi-onverordnung (StadionVO - StadVO)

vom 20. Dezember 1999 (Amtsblatt S. 580)

Vom 8. August 2018

Die Stadt Nürnberg erlässt auf Grund von Art. 23 Abs. 1 des Gesetzes über das Landesstrafrecht und das Verordnungsrecht auf dem Gebiet der öffent-lichen Sicherheit und Ordnung (Landesstraf- und Verordnungsgesetz – LStVG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 13. Dezember 1982 (GVBl.

S. 1098), zuletzt geändert durch § 3 des Gesetzes vom 24. Juli 2017 (GVBl. S. 388), folgende Verord-nung:

Art. 1

§ 5 wird wie folgt geändert:

1. Abs. 2 wird wie folgt geändert:

a) Nr. 11 wird gestrichen.

b) Die bisherige Nr. 12 wird Nr. 11.

2. In Abs. 3 wird nach Nr. 9 der Schlusspunkt durch ein Komma ersetzt und es wird folgende neue Nr. 10 angefügt:

„10. das Mitbringen von Tieren, ausgenommen Behindertenbegleithunde.“

Art. 2

Diese Verordnung tritt am Tag nach ihrer Bekannt-machung im Amtsblatt in Kraft.

Vorstehende Verordnung wurde vom Stadtrat am 25. Juli 2018 beschlossen. Sie wird hiermit ausgefer-tigt und amtlich bekannt gemacht.

Nürnberg, 8. August 2018Stadt Nürnberg

Dr. Ulrich MalyOberbürgermeister

Verordnung zur Änderung der Volks-festverordnung (VolksfestVO – VfVO) vom 24. Juni 2003 (Amtsblatt S. 299)

Vom 8. August 2018

Die Stadt Nürnberg erlässt auf Grund von Art. 23 Abs. 1 des Gesetzes über das Landesstrafrecht und das Verordnungsrecht auf dem Gebiet der öffent-lichen Sicherheit und Ordnung (Landesstraf- und Verordnungsgesetz – LStVG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 13. Dezember 1982 (GVBl. S. 1098), zuletzt geändert durch § 3 des Gesetzes vom 24. Juli 2017 (GVBl. S. 388), folgende Verord-nung:

Art. 1

In § 3 Abs. 2 Satz 2 wird das Wort „Blindenhunde“ durch das Wort „Behindertenbegleithunde“ ersetzt.

Art. 2

Diese Verordnung tritt am Tag nach ihrer Bekannt-machung im Amtsblatt in Kraft.

Vorstehende Verordnung wurde vom Stadtrat am 25. Juli 2018 beschlossen. Sie wird hiermit ausgefer-tigt und amtlich bekannt gemacht.

Nürnberg, 8. August 2018Stadt Nürnberg

Dr. Ulrich MalyOberbürgermeister

Satzung zur Änderung der Gebüh-rensatzung für die Kindertagesein-richtungen (Kindertageseinrichtungs- gebührensatzung – KitaGebS) vom 9. Juli 2018 (Amtsblatt S. 294);Berichtigung

In Art. 1 Nr. 2 muss in der Adressenspalte der Tabel-le der Anlage 1 bei der Imbuschstraße 70-72 hin-sichtlich der beiden Tabellenzeilen zu „Kindergarten“ und „Kinderhort“ die jeweilige Angabe der Postleit-zahl statt „90437“ richtig „90473“ lauten.

Am 7. August 2018Stadt NürnbergRechtsamt/Kreisverwaltungsbehörde

LindlStadtdirektor

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Amtsblatt Nürnberg Nr. 17 / 22. August 2018 347

Amtliche Bekanntmachungen der Stadt Nürnberg

gegenüber der Stadt Nürnberg (Stadtplanungsamt, Lorenzer Str. 30, 90402 Nürnberg) unter Darlegung des die Verletzung begründenden Sachverhalts gel-tend gemacht worden sind. (§ 215 Abs. 1 BauGB).

Nürnberg, 7. August 2018Stadt Nürnberg

Dr. Ulrich MalyOberbürgermeister

Bebauungsplan Nr. 4614 tritt in Kraft

Das Hauptziel des Bebauungsplans Nr. 4614 „Zü-richer Straße“ ist die Schaffung von Baurecht für Wohneinheiten. Zudem sollen verschiedene Formen von Dienstleistungen, ein Nahversorger mit stand-ortgerechter Dimensionierung und soziale Einrich-tungen im Geltungsbereich untergebracht werden. Ein wesentlicher Bestandteil des BP Nr. 4614 ist zudem der öffentliche Park. Er sorgt für eine hohe Aufenthaltsqualität im Gebiet. Er ist Bestandteil ei-

Bebauungsplan Nr. 4506 „Dorfäcker-Ost“ tritt in Kraft

Ziel des Bebauungsplanverfahrens ist es, die pla-nungsrechtlichen Voraussetzungen für eine geordne-te städtebauliche Entwicklung des Planungsgebietes als Gewerbestandort zu schaffen. Das Gebiet wird als Gewerbestandort gesichert und die benachbar-ten Wohnlagen werden vor möglichen Belästigun-gen geschützt. Das neue Gewerbegebiet soll für typische mittelständische Gewerbebetriebe und Handwerksbetriebe vorgehalten werden.

Der Stadtplanungsausschuss hat am 19.07.2018 gemäß § 10 Abs. 1 des Baugesetzbuchs (BauGB) den Bebauungsplan Nr. 4506 „Dorfäcker-Ost“ für das Gebiet südlich der Wetzendorfer Straße, nördlich der Bahnlinie Nürnberg-Ost und östlich der Dorfä-ckerstraße als Satzung beschlossen.

Der Bebauungsplan mit Begründung, Umweltbericht und zusammenfassender Erklärung kann im Stadt-planungsamt, Lorenzer Straße 30, 90402 Nürn-berg, Zimmer 106 (1. Obergeschoss - Planauslage) während der Zeit des Publikumsverkehrs (Montag, Dienstag und Donnerstag von 8.30 bis 15.30 Uhr, Mittwoch und Freitag von 8.30 bis 12.30 Uhr) von jedermann eingesehen werden. Auf Verlangen wird über den Inhalt Auskunft gegeben.

Mit dieser Bekanntmachung tritt der Bebauungsplan in Kraft (§ 10 Abs. 3 Satz 4 BauGB).

Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplans wird durch den abgedruckten Lageplan kenntlich gemacht.

Auf Folgendes wird hingewiesen:

1. Die Behörden auf ihre Mitwirkungspflicht gemäß § 4 Abs. 3 Baugesetzbuch

2. Etwaige Entschädigungen können verlangt wer-den, wenn die in den §§ 39 bis 42 BauGB bezeich-neten Vermögensnachteile eingetreten sind. Ent-schädigungsberechtigte können die Fälligkeit des Anspruchs dadurch herbeiführen, dass sie die Leis-tung der Entschädigung schriftlich beim Entschädi-gungspflichtigen (vgl. § 44 Abs. 1 und 2 BauGB) be-antragen. Auf § 44 Abs. 3 Satz 1 und 2 BauGB wird hingewiesen. Ein Entschädigungsanspruch erlischt, wenn nicht innerhalb von drei Jahren nach Ablauf des Kalenderjahres, in dem die vorgenannten Ver-mögensnachteile eingetreten sind, die Fälligkeit des Anspruchs herbeigeführt wird (§ 44 Abs. 4 BauGB).

3. Unbeachtlich werden

- eine nach § 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 3 BauGB beachtliche Verletzung der dort bezeichneten Ver-fahrens- und Formvorschriften,

- eine unter Berücksichtigung des § 214 Abs. 2 BauGB beachtliche Verletzung der Vorschriften über das Verhältnis des Bebauungsplans und des Flä-chennutzungsplans,

- nach § 214 Abs. 2a beachtliche Fehler und

- nach § 214 Abs. 3 Satz 2 BauGB beachtliche Män-gel des Abwägungsvorgangs

wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit dieser Be-kanntmachung schriftlich

ner übergeordneten Grün- und Freiraumverbindung zwischen dem Westpark und dem Tiefen Feld und trägt mittelfristig zur Reduzierung des Defizits an nutzbaren Grünräumen und Spielflächen bei.

Der Stadtplanungsausschuss hat am 19.07.2018 gemäß § 10 Abs. 1 des Baugesetzbuchs (BauGB) den Bebauungsplan Nr. 4614 für ein Gebiet südlich der Züricher Straße und der Appenzeller Straße, öst-lich der Herbststraße, beiderseits der Gerhart-Haupt-mann-Straße und nordwestlich der Hartungstraße als Satzung beschlossen.

Der Bebauungsplan mit Begründung, Umweltbericht und zusammenfassender Erklärung kann im Stadt-planungsamt, Lorenzer Straße 30, 90402 Nürn-berg, Zimmer 106 (1. Obergeschoss - Planauflage) während der Zeit des Publikumsverkehrs (Montag, Dienstag und Donnerstag von 8.30 bis 15.30 Uhr, Mittwoch und Freitag von 8.30 bis 12.30 Uhr) von jedermann eingesehen werden. Auf Verlangen wird über den Inhalt Auskunft gegeben.

Mit dieser Bekanntmachung tritt der Bebauungsplan in Kraft (§ 10 Abs. 3 Satz 4 BauGB).

Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplans

IO 9

IO 8

IO 7 IO 6

IO 5

IO 4

IO 3

IO 2

IO 1

IO 10

IO 11

IO 12

Sektor A

Sektor C

Sektor D

Sektor E

AW HSN

LEK (T) 63LEK (N) 47

LEK (T) 60LEK (N) 45

WH max. 10 munterer Bezugspunkt304 m ü. NN

LEK (T) 59LEK (N) 43

WH max. 10 munterer Bezugspunkt304 m ü. NN

WH max. 10 munterer Bezugspunkt304 m ü. NN

Sektor B

F (FB) 60" Nür Ost - Großmarkt

LEK (T) 62LEK (N) 47

WH max. 10 munterer Bezugspunkt304 m ü. NN

NB

Alte Parlerstraße

Dorfäckerstraße

Lemgoer Straße

Wetzendorfer Straße

7.007.00

3.50

3.50

3.50

R12.50

13.002.0 6.5 2.02.5

NB

GMKG: WETZENDORFohne Maßstab

Nur die innerhalb des Rahmens befindlichen Inhalte sind maßgeblich für dieVeröffentlichung im Amtsblatt

PLA

NN

AM

E: 4

506_

EN

TW_2

0180

103_

sr-A

B

LAGEPLAN ZUM BEBAUUNGSPLAN NR. 4506 "DORFÄCKER-OST" für ein Gebiet südlich derWetzendorfer Straße, westlich des Flurstücks Nr. 267 Gmkg. Wetzendorf, nördlich der BahnlinieNürnberg Ost - Großmarkt und östlich der Dorfäckerstraße

Grenze des räumlichen GeltungsbereichsStadtplanungsamt / Verbindliche Bauleitplanung

Geobasisdaten © Bayerische Vermessungsverwaltung / Darstellung der Flurkarte als Eigentumsnachweis nicht geeignet.

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Amtsblatt Nürnberg Nr. 17 / 22. August 2018 348

Amtliche Bekanntmachungen der Stadt Nürnberg

mögensnachteile eingetreten sind, die Fälligkeit des Anspruchs herbeigeführt wird (§ 44 Abs. 4 BauGB).

3. Unbeachtlich werden

- eine nach § 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 3 BauGB beachtliche Verletzung der dort bezeichneten Ver-fahrens- und Formvorschriften,

- eine unter Berücksichtigung des § 214 Abs. 2 BauGB beachtliche Verletzung der Vorschriften über

wird durch den abgedruckten Lageplan kenntlich gemacht.

Auf Folgendes wird hingewiesen:

1. Die Behörden auf ihre Mitwirkungspflicht gemäß § 4 Abs. 3 BauGB.

2. Etwaige Entschädigungen können verlangt wer-den, wenn die in den §§ 39 bis 42 BauGB bezeich-neten Vermögensnachteile eingetreten sind. Ent-schädigungsberechtigte können die Fälligkeit des Anspruchs dadurch herbeiführen, dass sie die Leis-tung der Entschädigung schriftlich beim Entschädi-gungspflichtigen (vgl. § 44 Abs. 1 und 2 BauGB) be-antragen. Auf § 44 Abs. 3 Satz 1 und 2 BauGB wird hingewiesen. Ein Entschädigungsanspruch erlischt, wenn nicht innerhalb von drei Jahren nach Ablauf des Kalenderjahres, in dem die vorgenannten Ver-

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das Verhältnis des Bebauungsplans und des Flä-chennutzungsplans,

- nach § 214 Abs. 2a BauGB beachtliche Fehler und

- nach § 214 Abs. 3 Satz 2 BauGB beachtliche Män-gel des Abwägungsvorgangs

wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit dieser Be-kanntmachung schriftlich

gegenüber der Stadt Nürnberg (Stadtplanungsamt, Lorenzer Str. 30, 90402 Nürnberg) unter Darlegung des die Verletzung begründenden Sachverhalts gel-tend gemacht worden sind (§ 215 Abs. 1 BauGB).

Nürnberg, 2. August 2018Stadt Nürnberg

Dr. Ulrich MalyOberbürgermeister

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Page 4: Amtsblatt der Stadt Nürnberg – Ausgabe 17/2018 (22.08.2018) · 2018. 8. 22. · Amtsblatt Nürnberg Nr. 17 / 22. August 2018 349 Amtliche Bekanntmachungen der Stadt Nürnberg –

Amtsblatt Nürnberg Nr. 17 / 22. August 2018 349

Amtliche Bekanntmachungen der Stadt Nürnberg

– einen großen blauen Stimmzettel zur Bezirkswahl für die Wahl einer Bezirksrätin oder eines Bezirksrats im Wahlkreis (Zweit-stimme),

Auf jedem Stimmzettel darf nur eine Stim-me abgegeben werden.

Die Wählerin/der Wähler kennzeichnet durch je ein Kreuz oder auf andere Weise in dem hierfür vorgesehenen Kreis auf dem Stimmzettel mit den Stimmkreisbewerbern, welcher Stimmkreis-bewerberin/welchem Stimmkreisbewerber, und auf dem Stimmzettel mit den Wahlkreisbewer-bern, welcher Wahlkreisbewerberin/welchem Wahlkreisbewerber er/sie seine/ihre Stimme ge-ben will.

Die Stimmzettel müssen von der Wählerin/vom Wähler in einer Wahlkabine bzw. hinter einer Sichtschutzvorrichtung des Wahlraums oder in einem besonderen Nebenraum gekennzeich-net und mehrfach so gefaltet werden, dass die Stimmabgabe nicht erkennbar ist. In der Wahlka-bine darf nicht fotografiert oder gefilmt werden.

4. Stimmberechtigte Personen können nur in dem Wahlraum des Stimmbezirks abstimmen, in des-sen Wählerverzeichnis sie eingetragen sind. Die Stimmberechtigten haben ihre Wahlbenach-richtigung und ihren Personalausweis oder Reisepass zu den Abstimmungen mitzubringen.

Jede Wählerin/Jeder Wähler hat zwei Stimmen für die Landtagswahl sowie zwei Stimmen für die Bezirkswahl. Gewählt wird mit amtlichen Stimmzetteln, die der Wählerin/dem Wähler bei Betreten des Wahlraums ausgehändigt werden.

Im Einzelnen erhält die Wählerin/der Wähler fol-gende Stimmzettel:

– einen kleinen weißen Stimmzettel zur Landtagswahl für die Wahl einer oder eines Stimmkreisabgeordneten (Erststimme),

– einen großen weißen Stimmzettel zur Landtagswahl für die Wahl einer oder eines Wahlkreisabgeordneten (Zweitstimme),

– einen kleinen blauen Stimmzettel zur Be-zirkswahl für die Wahl einer Bezirksrätin oder eines Bezirksrats im Stimmkreis (Erststimme),

WAHLBEKANNTMACHUNGzur Landtagswahl und zur Bezirkswahl

am 14. Oktober 2018

1. Die Wahl dauert von 8 bis 18 Uhr.

2. Die Stadt Nürnberg ist in 375 Stimmbezirke ein-geteilt. Dazu kommen 140 Briefwahlbezirke.

In den Wahlbenachrichtigungen, die den Stimmberechtigten in der Zeit vom 3.9.2018 bis 23.9.2018 übersandt worden sind, sind der Stimmbezirk und der Wahlraum angegeben, in dem die Stimmberechtigten abzustimmen ha-ben. Ob der jeweilige Wahlraum barrierefrei bzw. nicht barrierefrei ist, kann der Wahlbenachrichti-gung entnommen werden.

3. Die Briefwahlvorstände treten zur Ermittlung des Briefwahlergebnisses ab 14.00 Uhr in der Hal-le 3 der NürnbergMesse GmbH, Messezentrum, 90471 Nürnberg, zusammen.

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Amtsblatt Nürnberg Nr. 17 / 22. August 2018 350

Amtliche Bekanntmachungen der Stadt Nürnberg

a) durch Stimmabgabe in einem beliebigen Wahl-raum (Stimmbezirk), aber nur seines eigenen Stimm-kreises

oder

b) durch Briefwahl

teilnehmen.

6. Einen Wahlschein erhält auf Antrag

6.1 eine in das Wählerverzeichnis eingetragene stimmberechtigte Person.

Der Wahlschein kann bis zum Freitag, 12. Oktober 2018, 15 Uhr, beim Wahlamt der Stadt Nürnberg, EG, Unschlittplatz 7a, 90403 Nürnberg schriftlich, elektronisch oder mündlich (nicht aber telefonisch) beantragt werden. Wenn bei nachgewiesener plötz-licher Erkrankung der Wahlraum nicht oder nur unter unzumutbaren Schwierigkeiten aufgesucht wer-den kann, kann der Antrag noch bis zum Wahltag, 15 Uhr, gestellt werden.

6.2 eine nicht in das Wählerverzeichnis eingetrage-ne stimmberechtigte Person, wenn

a) sie nachweist, dass sie ohne ihr Verschulden die Antragsfrist auf Aufnahme in das Wählerverzeichnis nach § 15 Abs. 1 der Landeswahlordnung (bis zum 23. September 2018) oder die Einspruchsfrist gegen das Wählerverzeichnis nach § 19 Abs. 1 der Landes-wahlordnung (vgl. Nrn. 1 und 3) versäumt hat,

b) ihr Recht auf Teilnahme erst nach Ablauf der unter a) genannten Antragsfrist nach § 15 Abs. 1 der Landeswahlordnung oder der o.g. Einspruchsfrist nach § 19 Abs. 1 der Landeswahlordnung entstan-den ist,

c) ihr Stimmrecht im Einspruchsverfahren festge-stellt worden ist und die Gemeinde von der Feststel-lung erst nach Abschluss des Wählerverzeichnisses erfahren hat.

Diese Stimmberechtigten können bei der in Nr. 6.1 bezeichneten Stelle den Antrag auf Erteilung eines Wahlscheins noch bis zu Wahltag, 15 Uhr, schriftlich, elektronisch oder mündlich (nicht aber telefonisch) stellen.

7. Behinderte Stimmberechtigte können sich bei der Antragstellung der Hilfe einer anderen Person bedienen.

Wer den Antrag für einen anderen stellt, muss durch Vorlage einer schriftlichen Vollmacht nachweisen, dass er dazu berechtigt ist.

8. Mit dem Wahlschein erhält die stimmberech-tigte Person

– je einen Stimmzettel mit den Stimmkreisbe-werbern für die Landtagswahl (weiß) und die Bezirkswahl (blau),

– je einen Stimmzettel mit den Wahlkreisbewer-bern für die Landtagswahl (weiß) und die Be-zirkswahl (blau),

– zwei Stimmzettelumschläge (weiß und blau),– einen roten Wahlbriefumschlag mit der An-

schrift, an die der Wahlbrief zu übersenden ist,– ein Merkblatt für die Briefwahl.

BEKANNTMACHUNGüber das Recht auf Einsicht in das

Wählerverzeichnisund die Erteilung von Wahlscheinen

für die Landtagswahl und die Be-zirkswahl

am 14. Oktober 2018

1. Das Wählerverzeichnis für die Landtags- und die Bezirkswahl wird in der Zeit vom

Montag, 24. bis Freitag, 28. September 2018während der Dienststunden (Montag, Dienstag und Donnerstag von 8.30 Uhr bis 15.30 Uhr, Mittwoch und Freitag von 8.30 Uhr bis 12.30 Uhr)

im Wahlamt der Stadt Nürnberg, Unschlittplatz 7a, EG, barrierefrei zugänglich, für Stimmberechtigte zur Einsicht bereitgehalten. Stimmberechtigte kön-nen die Richtigkeit oder Vollständigkeit der zu ihrer Person im Wählerverzeichnis eingetragenen Daten überprüfen. Die Richtigkeit oder Vollständigkeit der Daten von anderen im Wählerverzeichnis eingetra-genen Personen können Stimmberechtigte nur über-prüfen, wenn Tatsachen glaubhaft gemacht werden, aus denen sich eine Unrichtigkeit oder Unvollstän-digkeit des Wählerverzeichnisses ergeben kann. Das Recht zur Überprüfung besteht nicht hinsichtlich der Daten von Stimmberechtigten, für die im Meldere-gister eine Auskunftssperre nach dem Bundesmelde-gesetz eingetragen ist.

2. Das Wählerverzeichnis wird im automatisierten Verfahren geführt; die Einsicht ist durch ein Daten-sichtgerät möglich.

3. Wählen kann nur, wer in das Wählerverzeichnis eingetragen ist oder einen Wahlschein hat.

Wer das Wählerverzeichnis für unrichtig oder unvoll-ständig hält, kann von Montag, 24. bis spätestens Freitag, 28. September 2018, bis 12.30 Uhr beim Wahlamt der Stadt Nürnberg, EG, Unschlittplatz 7a, 90403 Nürnberg Einspruch einlegen. Der Einspruch kann schriftlich oder durch Erklärung zur Nieder-schrift eingelegt werden.

4. Stimmberechtigte, die in das Wählerverzeich-nis eingetragen sind, erhalten spätestens am 23. September 2018 eine Wahlbenachrichtigung samt Vordruck für einen Antrag auf Erteilung eines Wahl-scheins. Wer keine Wahlbenachrichtigung erhalten hat, aber glaubt, stimmberechtigt zu sein, muss Ein-spruch gegen das Wählerverzeichnis einlegen, wenn er nicht Gefahr laufen will, dass er sein Stimmrecht nicht ausüben kann.

5. Wer einen Wahlschein hat, kann an der Wahl im Stimmkreis

Stimmkreis 501, Nürnberg-Nord Stimmkreis 502, Nürnberg-Ost Stimmkreis 503, Nürnberg-Süd Stimmkreis 504, Nürnberg-West

5. Die Wahlhandlung sowie die im Anschluss daran erfolgende Ermittlung und Feststellung des Wahl-ergebnisses im Stimmbezirk sind öffentlich. Je-dermann hat Zutritt, soweit das ohne Beeinträch-tigung des Wahlgeschäfts möglich ist.

6. Stimmberechtigte, die einen Wahlschein haben, können an den Abstimmungen

a) durch Stimmabgabe in einem beliebigen Wahl-raum des auf dem Wahlschein bezeichneten Stimmkreises

oder

b) durch Briefwahl

teilnehmen.

Wer durch Briefwahl abstimmen will, erhält von der Gemeinde auf Antrag mit dem Wahlschein folgende Unterlagen:

– je einen Stimmzettel mit den Stimmkreisbe-werbern für die Landtagswahl (weiß) und die Bezirkswahl (blau),

– je einen Stimmzettel mit den Wahlkreisbe-werbern für die Landtagswahl (weiß) und die Bezirkswahl (blau),

– einen weißen Stimmzettelumschlag für die Landtagswahl,

– einen blauen Stimmzettelumschlag für die Be-zirkswahl,

– einen roten Wahlbriefumschlag mit der An-schrift, an die der Wahlbrief zu übersenden ist, und

– ein Merkblatt für die Briefwahl.

Bei der Briefwahl müssen die Stimmberechtigten dafür sorgen, dass der Wahlbrief, in dem sich der Wahlschein und die verschlossenen Stimmzette-lumschläge (mit den jeweils zugehörigen Stimm-zetteln) befinden, bei der auf dem Wahlbrief-umschlag angegebenen Stelle spätestens am 14. Oktober 2018 bis 18 Uhr eingeht.

Nähere Hinweise darüber, wie die Stimmberech-tigten die Briefwahl auszuüben haben, ergeben sich aus dem Merkblatt für die Briefwahl.

7. Stimmberechtigte können ihr Stimmrecht nur ein-mal und nur persönlich ausüben. Wer unbefugt wählt oder sonst ein unrichtiges Ergebnis einer Wahl herbeiführt oder das Ergebnis verfälscht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft; der Versuch ist strafbar (§ 107a Abs. 1 und 3, § 108d des Strafgesetz-buchs).

Nürnberg, den 14. August 2018Der Stimmkreisleiter der Stimmkreise 501, 502, 503 und 504

Schäfer

Page 6: Amtsblatt der Stadt Nürnberg – Ausgabe 17/2018 (22.08.2018) · 2018. 8. 22. · Amtsblatt Nürnberg Nr. 17 / 22. August 2018 349 Amtliche Bekanntmachungen der Stadt Nürnberg –

Amtsblatt Nürnberg Nr. 17 / 22. August 2018 351

Amtliche Bekanntmachungen der Stadt Nürnberg

Postfach 6 16, 91511 Ansbach, Hausanschrift: Pro-menade 24, 91522 Ansbach, schriftlich, zur Nieder-schrift oder elektronisch in einer für den Schriftfor-mersatz zugelassenen Form erhoben werden.

Hinweis zur Rechtsbehelfsbelehrung:Die Einlegung eines Rechtsbehelfs per einfacher E-Mail ist nicht zugelassen und entfaltet keine recht-lichen Wirkungen! Nähere Informationen zur elekt-ronischen Einlegung der Klage entnehmen Sie bitte der Internetpräsenz der Bayerischen Verwaltungsge-richtsbarkeit (www.vgh.bayern.de).Kraft Bundesrechts wird in Prozessverfahren vor den Verwaltungsgerichten bei Klageerhebung eine Ver-fahrensgebühr fällig.

Hinweis:Die Anfechtungsklage eines Dritten gegen die bau-aufsichtliche Zulassung hat nach § 212 a Abs. 1 Bau-gesetzbuch (BauGB) keine aufschiebende Wirkung. Ein Antrag auf Anordnung der aufschiebenden Wir-kung (§ 80 a Abs. 3 Satz 2 in Verbindung mit § 80 Abs. 5 Satz 1 der Verwaltungsgerichtsordnung) kann beim vorgenannten Bayerischen Verwaltungsgericht Ansbach schriftlich, zur Niederschrift oder elektro-nisch in einer für den Schriftformersatz zugelassenen Form gestellt werden.

Hinweise zur Akteneinsicht:Beteiligte können die Akten des Baugenehmigungs-verfahrens bei der Bauordnungsbehörde der Stadt Nürnberg innerhalb der allgemeinen Dienststunden (Mo., Di. und Do. 8.30 - 15.30 Uhr, Mi. und Fr. 8.30

- 12.30 Uhr) nach telefonischer Vereinbarung unter (0911) 231- 4374 im Amtsgebäude Bauhof 5, Zim-mer 31, einsehen. Sie können auch einen Abdruck der Baugenehmigung schriftlich anfordern.

Stadt Nürnberg - Bauordnungsbehörde

Anwesen Bucher Straße 111, Gemarkung/Flurnr.: Thon 99 / 10Baugenehmigung für die Errichtung eines Wohn- und Geschäftshauses mit Büros und Küchenräumen - Tektur über Nutzungsänderung von Büro zu Wohnung (1.OG), Änderung der Balko-ne und der Betriebszeiten der Küche

Mit Bescheid der Bauordnungsbehörde der Stadt Nürnberg vom 16.08.2018 Aktenzeichen B2-2018-349 wurde die Baugenehmigung für das oben genannte Vorhaben unter Auflagen erteilt.

Da am Verfahren mehr als 20 Eigentümer oder Erb-bauberechtigte von benachbarten Grundstücken beteiligt sind, wird die notwendige Zustellung einer Ausfertigung der Baugenehmigung durch diese öf-fentliche Bekanntmachung ersetzt. Die Zustellung gilt mit dem Tag der Bekanntmachung als bewirkt.

Umlegung ZeisigwegBekanntmachung des Beschlusses über den Nachtrag 1 zum Teilumlegungsplan 2

Der Umlegungsausschuss der Stadt Nürnberg hat am 17.07.2018 für die eingeworfenen Grundstücke der Gemarkung Wetzendorf

Flurstücksnummer Ordnungsnummer555/36 0555/53 1555/132 35

bzw. für die zugeteilten Grundstücke der Gemar-kung Wetzendorf

Flurstücksnummer Ordnungsnummer555/36 0555/53 1555/132 35

gemäß § 73 des Baugesetzbuches (BauGB) den Nachtrag 1 zum Teilumlegungsplan 2 - bestehend aus Verzeichnis und Karte - beschlossen.

Gemäß § 69 Abs. 1 BauGB wird darauf hingewie-sen, dass der Nachtrag 1 zum Teilumlegungsplan 2 bei der Geschäftsstelle des Umlegungsausschusses, Bauhof 5, 90402 Nürnberg, II. Stock, Zimmer 211, während der Dienststunden eingesehen werden kann.

Den Beteiligten wird ein ihre Rechte betreffender Aus-zug aus dem Nachtrag 1 zum Teilumlegungsplan 2 nach § 70 Abs. 1 Satz 1 BauGB zugestellt.

Stadt NürnbergAmt für Geoinformation und BodenordnungGeschäftsstelle des Umlegungsausschusses

Anwesen Agnes-Gerlach-Ring, Gemarkung/Flurnr.: Katzwang 600/ 58Baugenehmigung für die Errichtung eines Einfamilienhauses mit Garage

Mit Bescheid der Bauordnungsbehörde der Stadt Nürnberg vom 14.08.2018 Aktenzeichen B2-2018-275 wurde die Baugenehmigung für das oben genannte Vorhaben unter Auflagen und unter Zulassung von Abweichungen nach Art. 63 der Bay-erischen Bauordnung (BayBO) erteilt.

Da am Verfahren mehr als 20 Eigentümer oder Erb-bauberechtigte von benachbarten Grundstücken beteiligt sind, wird die notwendige Zustellung einer Ausfertigung der Baugenehmigung durch diese öf-fentliche Bekanntmachung ersetzt. Die Zustellung gilt mit dem Tag der Bekanntmachung als bewirkt.

RechtsbehelfsbelehrungGegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Mo-nats nach seiner Zustellung Klage bei dem Bayer. Verwaltungsgericht in Ansbach, Postfachanschrift:

Wahlschein und Briefwahlunterlagen werden über-sandt. Versichert eine stimmberechtigte Person glaubhaft, dass ihr der beantragte Wahlschein nicht zugegangen ist, kann ihr bis zum Tag vor der Wahl (Samstag, 13. Oktober 2018), 12 Uhr, ein neuer Wahlschein erteilt werden.

9. Wahlschein und Briefwahlunterlagen können auch durch die Stimmberechtigten persönlich ab-geholt werden. An andere Personen können diese Unterlagen nur ausgehändigt werden, wenn die Be-rechtigung zur Empfangnahme durch Vorlage einer schriftlichen Vollmacht und einen amtlichen Ausweis nachgewiesen wird und die bevollmächtigte Person nicht mehr als vier Stimmberechtigte vertritt; dies hat sie der Gemeinde vor dem Empfang der Unterla-gen schriftlich zu versichern.

10. Bei der Briefwahl müssen die Stimmberechtig-ten dafür sorgen, dass der Wahlbrief, in dem sich der Wahlschein und die verschlossenen Stimmzettelum-schläge (mit den jeweils zugehörigen Stimmzetteln) befinden, bei der auf dem Wahlbriefumschlag ange-gebenen Stelle spätestens am 14. Oktober 2018 bis 18 Uhr eingeht.

Nähere Hinweise darüber, wie die Stimmberechtig-ten die Briefwahl auszuüben haben, ergeben sich aus dem Merkblatt für die Briefwahl.

Nürnberg, den 21. August 2018Der Stimmkreisleiter der Stimmkreise 501, 502, 503 und 504

Schäfer

Umlegung HerbststraßeGemarkung Großreuth b. Schweinau

Bekanntmachung über den Zeitpunkt der Unan-fechtbarkeit des Nachtrags zur Vorwegnahme der Entscheidung 16 gemäß § 76 des Baugesetzbuches (BauGB)

Der Nachtrag zur Vorwegnahme der Entscheidung 16 gemäß § 76 BauGB vom 17.07.2018, betreffend das Grundstück Flst. Nr. 213 Gemarkung Großreuth b. Schweinau, ist am 07.08.2018 unanfechtbar ge-worden.

Die Unanfechtbarkeit wird gemäß § 71 Abs. 1 BauGB hiermit bekannt gemacht.

Stadt NürnbergAmt für Geoinformation und BodenordnungGeschäftsstelle des Umlegungsausschusses

Page 7: Amtsblatt der Stadt Nürnberg – Ausgabe 17/2018 (22.08.2018) · 2018. 8. 22. · Amtsblatt Nürnberg Nr. 17 / 22. August 2018 349 Amtliche Bekanntmachungen der Stadt Nürnberg –

Amtsblatt Nürnberg Nr. 17 / 22. August 2018 352

Amtliche Bekanntmachungen der Stadt Nürnberg

RechtsbehelfsbelehrungGegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats nach seiner Zustellung Klage bei dem Bayer. Verwal-tungsgericht in Ansbach, Postfachanschrift: Postfach 6 16, 91511 Ansbach, Hausanschrift: Promenade 24, 91522 Ansbach, schriftlich, zur Niederschrift oder elektronisch in einer für den Schriftformersatz zuge-lassenen Form erhoben werden.

Hinweis zur Rechtsbehelfsbelehrung:Die Einlegung eines Rechtsbehelfs per einfacher E-Mail ist nicht zugelassen und entfaltet keine recht-lichen Wirkungen! Nähere Informationen zur elekt-ronischen Einlegung der Klage entnehmen Sie bitte der Internetpräsenz der Bayerischen Verwaltungsge-richtsbarkeit (www.vgh.bayern.de).Kraft Bundesrechts wird in Prozessverfahren vor den Verwaltungsgerichten bei Klageerhebung eine Ver-fahrensgebühr fällig.

Hinweis:Die Anfechtungsklage eines Dritten gegen die bau-aufsichtliche Zulassung hat nach § 212 a Abs. 1 Bau-gesetzbuch (BauGB) keine aufschiebende Wirkung. Ein Antrag auf Anordnung der aufschiebenden Wir-kung (§ 80 a Abs. 3 Satz 2 in Verbindung mit § 80 Abs. 5 Satz 1 der Verwaltungsgerichtsordnung) kann beim vorgenannten Bayerischen Verwaltungsgericht Ansbach schriftlich, zur Niederschrift oder elektro-nisch in einer für den Schriftformersatz zugelassenen Form gestellt werden.

Hinweise zur Akteneinsicht:Beteiligte können die Akten des Baugenehmigungs-verfahrens bei der Bauordnungsbehörde der Stadt Nürnberg innerhalb der allgemeinen Dienststunden (Mo., Di. und Do. 8.30 - 15.30 Uhr, Mi. und Fr. 8.30

- 12.30 Uhr) nach telefonischer Vereinbarung unter (0911) 231-5657 im Amtsgebäude Bauhof 5, Zim-mer 8, einsehen. Sie können auch einen Abdruck der Baugenehmigung schriftlich anfordern.

Stadt Nürnberg - Bauordnungsbehörde

Anwesen Nornenstraße 6, Gemarkung/Flurnr.: Gleißhammer 118/28Baugenehmigung für die Errichtung von 10 Balkonen

Mit Bescheid der Bauordnungsbehörde der Stadt Nürnberg vom 16.08.2018, Aktenzeichen B2-2018-472 wurde die Baugenehmigung für das oben genannte Vorhaben unter Zulassung von Ab-weichungen nach Art. 63 der Bayerischen Bauord-nung (BayBO) erteilt.

Da am Verfahren mehr als 20 Eigentümer oder Erb-bauberechtigte von benachbarten Grundstücken beteiligt sind, wird die notwendige Zustellung einer Ausfertigung der Baugenehmigung durch diese öf-fentliche Bekanntmachung ersetzt. Die Zustellung gilt mit dem Tag der Bekanntmachung als bewirkt.

fentliche Bekanntmachung ersetzt. Die Zustellung gilt mit dem Tag der Bekanntmachung als bewirkt.

RechtsbehelfsbelehrungGegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Mo-nats nach seiner Zustellung Klage bei dem Bayer. Verwaltungsgericht in Ansbach, Postfachanschrift: Postfach 6 16, 91511 Ansbach, Hausanschrift: Pro-menade 24, 91522 Ansbach, schriftlich, zur Nieder-schrift oder elektronisch in einer für den Schriftfor-mersatz zugelassenen Form erhoben werden.

Hinweis zur Rechtsbehelfsbelehrung:Die Einlegung eines Rechtsbehelfs per einfacher E-Mail ist nicht zugelassen und entfaltet keine recht-lichen Wirkungen! Nähere Informationen zur elekt-ronischen Einlegung der Klage entnehmen Sie bitte der Internetpräsenz der Bayerischen Verwaltungsge-richtsbarkeit (www.vgh.bayern.de).Kraft Bundesrechts wird in Prozessverfahren vor den Verwaltungsgerichten bei Klageerhebung eine Ver-fahrensgebühr fällig.

Hinweis:Die Anfechtungsklage eines Dritten gegen die bau-aufsichtliche Zulassung hat nach § 212 a Abs. 1 Bau-gesetzbuch (BauGB) keine aufschiebende Wirkung. Ein Antrag auf Anordnung der aufschiebenden Wir-kung (§ 80 a Abs. 3 Satz 2 in Verbindung mit § 80 Abs. 5 Satz 1 der Verwaltungsgerichtsordnung) kann beim vorgenannten Bayerischen Verwaltungsgericht Ansbach schriftlich, zur Niederschrift oder elektro-nisch in einer für den Schriftformersatz zugelassenen Form gestellt werden.

Hinweise zur Akteneinsicht:Beteiligte können die Akten des Baugenehmigungs-verfahrens bei der Bauordnungsbehörde der Stadt Nürnberg innerhalb der allgemeinen Dienststunden (Mo., Di. und Do. 8.30 - 15.30 Uhr, Mi. und Fr. 8.30

- 12.30 Uhr) nach telefonischer Vereinbarung unter (0911) 231-20688 im Amtsgebäude Bauhof 5, Zim-mer 9, einsehen. Sie können auch einen Abdruck der Baugenehmigung schriftlich anfordern.

Stadt Nürnberg - Bauordnungsbehörde

Anwesen Heinrichstraße 5, Gemarkung/Flurnr.: Sündersbühl 19/11Vorbescheid für den Dachausbau und Erweiterung des Hinterhauses

Mit Bescheid der Bauordnungsbehörde der Stadt Nürnberg vom 03.08.2018 Aktenzeichen V1-2017-111 wurde der Vorbescheid für das oben genannte Vorhaben erteilt.

Da am Verfahren mehr als 20 Eigentümer oder Erb-bauberechtigte von benachbarten Grundstücken beteiligt sind, wird die notwendige Zustellung einer Ausfertigung der Baugenehmigung durch diese öf-fentliche Bekanntmachung ersetzt. Die Zustellung gilt mit dem Tag der Bekanntmachung als bewirkt.

RechtsbehelfsbelehrungGegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Mo-nats nach seiner Zustellung Klage bei dem Bayer. Verwaltungsgericht in Ansbach, Postfachanschrift: Postfach 6 16, 91511 Ansbach, Hausanschrift: Pro-menade 24, 91522 Ansbach, schriftlich, zur Nieder-schrift oder elektronisch in einer für den Schriftfor-mersatz zugelassenen Form erhoben werden.

Hinweis zur Rechtsbehelfsbelehrung:Die Einlegung eines Rechtsbehelfs per einfacher E-Mail ist nicht zugelassen und entfaltet keine recht-lichen Wirkungen! Nähere Informationen zur elekt-ronischen Einlegung der Klage entnehmen Sie bitte der Internetpräsenz der Bayerischen Verwaltungsge-richtsbarkeit (www.vgh.bayern.de).Kraft Bundesrechts wird in Prozessverfahren vor den Verwaltungsgerichten bei Klageerhebung eine Ver-fahrensgebühr fällig.

Hinweis:Die Anfechtungsklage eines Dritten gegen die bau-aufsichtliche Zulassung hat nach § 212 a Abs. 1 Bau-gesetzbuch (BauGB) keine aufschiebende Wirkung. Ein Antrag auf Anordnung der aufschiebenden Wir-kung (§ 80 a Abs. 3 Satz 2 in Verbindung mit § 80 Abs. 5 Satz 1 der Verwaltungsgerichtsordnung) kann beim vorgenannten Bayerischen Verwaltungsgericht Ansbach schriftlich, zur Niederschrift oder elektro-nisch in einer für den Schriftformersatz zugelassenen Form gestellt werden.

Hinweise zur Akteneinsicht:Beteiligte können die Akten des Baugenehmigungs-verfahrens bei der Bauordnungsbehörde der Stadt Nürnberg innerhalb der allgemeinen Dienststunden (Mo., Di. und Do. 8.30 - 15.30 Uhr, Mi. und Fr. 8.30

- 12.30 Uhr) nach telefonischer Vereinbarung unter (0911) 231-4388 im Amtsgebäude Bauhof 5, Zim-mer 231, einsehen. Sie können auch einen Abdruck der Baugenehmigung schriftlich anfordern.

Stadt Nürnberg - Bauordnungsbehörde

Anwesen Dombühler Straße 57, Gemarkung/Flurnr.: Großreuth b. Schweinau 657 / 114Baugenehmigung für Nutzungsände-rung von Wohnen und Laden zu einer Praxis (im EG) und von Fremdenzim-mer zu Wohnen (im 1. OG)

Mit Bescheid der Bauordnungsbehörde der Stadt Nürnberg vom 10.08.2018 Aktenzeichen B2-2018-171 wurde die Baugenehmigung für das oben genannte Vorhaben unter Auflagen erteilt.

Da am Verfahren mehr als 20 Eigentümer oder Erb-bauberechtigte von benachbarten Grundstücken beteiligt sind, wird die notwendige Zustellung einer Ausfertigung der Baugenehmigung durch diese öf-

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Amtsblatt Nürnberg Nr. 17 / 22. August 2018 353

Amtliche Bekanntmachungen der Stadt Nürnberg

RechtsbehelfsbelehrungGegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Mo-nats nach seiner Zustellung Klage bei dem Bayer. Verwaltungsgericht in Ansbach, Postfachanschrift: Postfach 6 16, 91511 Ansbach, Hausanschrift: Pro-menade 24, 91522 Ansbach, schriftlich, zur Nieder-schrift oder elektronisch in einer für den Schriftfor-mersatz zugelassenen Form erhoben werden.

Hinweis zur Rechtsbehelfsbelehrung:Die Einlegung eines Rechtsbehelfs per einfacher E-Mail ist nicht zugelassen und entfaltet keine recht-lichen Wirkungen! Nähere Informationen zur elekt-ronischen Einlegung der Klage entnehmen Sie bitte der Internetpräsenz der Bayerischen Verwaltungsge-richtsbarkeit (www.vgh.bayern.de).Kraft Bundesrechts wird in Prozessverfahren vor den Verwaltungsgerichten bei Klageerhebung eine Ver-fahrensgebühr fällig.

Hinweis:Die Anfechtungsklage eines Dritten gegen die bau-aufsichtliche Zulassung hat nach § 212 a Abs. 1 Bau-gesetzbuch (BauGB) keine aufschiebende Wirkung. Ein Antrag auf Anordnung der aufschiebenden Wir-kung (§ 80 a Abs. 3 Satz 2 in Verbindung mit § 80 Abs. 5 Satz 1 der Verwaltungsgerichtsordnung) kann beim vorgenannten Bayerischen Verwaltungsgericht Ansbach schriftlich, zur Niederschrift oder elektro-nisch in einer für den Schriftformersatz zugelassenen Form gestellt werden.

Hinweise zur Akteneinsicht:Beteiligte können die Akten des Baugenehmigungs-verfahrens bei der Bauordnungsbehörde der Stadt Nürnberg innerhalb der allgemeinen Dienststunden (Mo., Di. und Do. 8.30 - 15.30 Uhr, Mi. und Fr. 8.30

- 12.30 Uhr) nach telefonischer Vereinbarung unter (0911) 231-7587 im Amtsgebäude Bauhof 5, Zim-mer 232, einsehen. Sie können auch einen Abdruck der Baugenehmigung schriftlich anfordern.

Stadt Nürnberg - Bauordnungsbehörde

Jahresabschluss der NürnbergMesse GmbH

BESTÄTIGUNGSVERMERK DES ABSCHLUSSPRÜFERS

Wir haben den Jahresabschluss - bestehend aus Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung sowie An-hang - unter Einbeziehung der Buchführung und den Lagebericht der NürnbergMesse GmbH für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2017 bis zum 31. De-zember 2017 geprüft. Anhang und Lagebericht der Gesellschaft werden dabei jeweils mit dem Kon-zernanhang und dem Konzernlagebericht zusam-mengefasst. Die Buchführung und die Aufstellung von Jahresabschluss und Lagebericht nach den deutschen handelsrechtlichen Vorschriften und den ergänzenden Bestimmungen des Gesellschaftsver-trags liegen in der Verantwortung der gesetzlichen Vertreter der Gesellschaft. Unsere Aufgabe ist es, auf der Grundlage der von uns durchgeführten Prüfung

RechtsbehelfsbelehrungGegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats nach seiner Zustellung Klage bei dem Bayer. Verwal-tungsgericht in Ansbach, Postfachanschrift: Postfach 6 16, 91511 Ansbach, Hausanschrift: Promenade 24, 91522 Ansbach, schriftlich, zur Niederschrift oder elektronisch in einer für den Schriftformersatz zuge-lassenen Form erhoben werden.

Hinweis zur Rechtsbehelfsbelehrung:Die Einlegung eines Rechtsbehelfs per einfacher E-Mail ist nicht zugelassen und entfaltet keine recht-lichen Wirkungen! Nähere Informationen zur elekt-ronischen Einlegung der Klage entnehmen Sie bitte der Internetpräsenz der Bayerischen Verwaltungsge-richtsbarkeit (www.vgh.bayern.de).Kraft Bundesrechts wird in Prozessverfahren vor den Verwaltungsgerichten bei Klageerhebung eine Ver-fahrensgebühr fällig.

Hinweis:Die Anfechtungsklage eines Dritten gegen die bau-aufsichtliche Zulassung hat nach § 212 a Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) keine aufschiebende Wir-kung. Ein Antrag auf Anordnung der aufschiebenden Wirkung (§ 80 a Abs. 3 Satz 2 in Verbindung mit § 80 Abs. 5 Satz 1 der Verwaltungsgerichtsordnung) kann beim vorgenannten Bayerischen Verwaltungs-gericht Ansbach schriftlich, zur Niederschrift oder elektronisch in einer für den Schriftformersatz zuge-lassenen Form gestellt werden.

Hinweise zur Akteneinsicht:Beteiligte können die Akten des Baugenehmigungs-verfahrens bei der Bauordnungsbehörde der Stadt Nürnberg innerhalb der allgemeinen Dienststunden (Mo., Di. und Do. 8.30 - 15.30 Uhr, Mi. und Fr. 8.30

- 12.30 Uhr) nach telefonischer Vereinbarung unter (0911) 231-5657 im Amtsgebäude Bauhof 5, Zim-mer 8, einsehen. Sie können auch einen Abdruck der Baugenehmigung schriftlich anfordern.

Stadt Nürnberg - Bauordnungsbehörde

Anwesen Uhlandstraße 29, Gemarkung/Flurnr.: Gärten h. d. Veste 60Baugenehmigung für die Errichtung eines Aufzugs

Mit Bescheid der Bauordnungsbehörde der Stadt Nürnberg vom 14.08.2018 Aktenzeichen B2-2017-71 wurde die Baugenehmigung für das oben genannte Vorhaben unter Zulas-sung von Ab-weichungen nach Art. 63 der Bayerischen Bauord-nung (BayBO) erteilt.

Da am Verfahren mehr als 20 Eigentümer oder Erb-bauberechtigte von benachbarten Grundstücken beteiligt sind, wird die notwendige Zustellung einer Ausfertigung der Baugenehmigung durch diese öf-fentliche Bekanntmachung ersetzt. Die Zustellung gilt mit dem Tag der Bekanntmachung als bewirkt.

RechtsbehelfsbelehrungGegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Mo-nats nach seiner Zustellung Klage bei dem Bayer. Verwaltungsgericht in Ansbach, Postfachanschrift: Postfach 6 16, 91511 Ansbach, Hausanschrift: Pro-menade 24, 91522 Ansbach, schriftlich, zur Nieder-schrift oder elektronisch in einer für den Schriftfor-mersatz zugelassenen Form erhoben werden.

Hinweis zur Rechtsbehelfsbelehrung:Die Einlegung eines Rechtsbehelfs per einfacher E-Mail ist nicht zugelassen und entfaltet keine recht-lichen Wirkungen! Nähere Informationen zur elekt-ronischen Einlegung der Klage entnehmen Sie bitte der Internetpräsenz der Bayerischen Verwaltungsge-richtsbarkeit (www.vgh.bayern.de).Kraft Bundesrechts wird in Prozessverfahren vor den Verwaltungsgerichten bei Klageerhebung eine Ver-fahrensgebühr fällig.

Hinweis:Die Anfechtungsklage eines Dritten gegen die bau-aufsichtliche Zulassung hat nach § 212 a Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) keine aufschiebende Wir-kung. Ein Antrag auf Anordnung der aufschiebenden Wirkung (§ 80 a Abs. 3 Satz 2 in Verbindung mit § 80 Abs. 5 Satz 1 der Verwaltungsgerichtsordnung) kann beim vorgenannten Bayerischen Verwaltungs-gericht Ansbach schriftlich, zur Niederschrift oder elektronisch in einer für den Schriftformersatz zuge-lassenen Form gestellt werden. Hinweise zur Akteneinsicht:Beteiligte können die Akten des Baugenehmigungs-verfahrens bei der Bauordnungsbehörde der Stadt Nürnberg innerhalb der allgemeinen Dienststunden (Mo., Di. und Do. 8.30 - 15.30 Uhr, Mi. und Fr. 8.30

- 12.30 Uhr) nach telefonischer Vereinbarung unter (0911) 231- 4374 im Amtsgebäude Bauhof 5, Zim-mer 31, einsehen. Sie können auch einen Abdruck der Baugenehmigung schriftlich anfordern.

Stadt Nürnberg - Bauordnungsbehörde

Anwesen Pestalozzistraße 42 - 44, Gemarkung/Flurnr.: Sündersbühl 203/27Baugenehmigung für die Erweiterung der DG Wohnung Pestalozzistr. 42 mit Spitzbodenaus-bau Pestalozzistr. 42/44 und Errichtung einer Dachloggia

Mit Bescheid der Bauordnungsbehörde der Stadt Nürnberg vom 14.08.2018 Aktenzeichen B2-2017-408 wurde die Baugenehmigung für das oben genannte Vorhaben unter Auflagen und unter Zulassung von Abweichungen nach Art. 63 der Bay-erischen Bauordnung (BayBO) erteilt.Da am Verfahren mehr als 20 Eigentümer oder Erb-bauberechtigte von benachbarten Grundstücken beteiligt sind, wird die notwendige Zustellung einer Ausfertigung der Baugenehmigung durch diese öf-fentliche Bekanntmachung ersetzt. Die Zustellung gilt mit dem Tag der Bekanntmachung als bewirkt.

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Amtsblatt Nürnberg Nr. 17 / 22. August 2018 354

Amtliche Bekanntmachungen der Stadt Nürnberg

Wir haben unsere Konzernabschlussprüfung nach § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung vorgenommen. Danach ist die Prüfung so zu pla-nen und durchzuführen, dass Unrichtigkeiten und Verstöße, die sich auf die Darstellung des durch den Konzernabschluss unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung und durch den Kon-zernlagebericht vermittelten Bildes der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage wesentlich auswirken, mit hinreichender Sicherheit erkannt werden. Bei der Festlegung der Prüfungshandlungen werden die Kenntnisse über die Geschäftstätigkeit und über das wirtschaftliche und rechtliche Umfeld des Konzerns sowie die Erwartungen über mögliche Fehler berück-sichtigt. Im Rahmen der Prüfung werden die Wirk-samkeit des rechnungslegungsbezogenen internen Kontrollsystems sowie Nachweise für die Angaben im Konzernabschluss und Konzernlagebericht über-wiegend auf der Basis von Stichproben beurteilt. Die Prüfung umfasst die Beurteilung der Jahresab-

Konzernabschluss der NürnbergMesse GmbH

BESTÄTIGUNGSVERMERK DES ABSCHLUSSPRÜFERS

Wir haben den von der NürnbergMesse GmbH, Nürnberg, aufgestellten Konzernabschluss - be-stehend aus Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung, Anhang, Kapitalflussrechnung und Eigenkapitalspie-gel - und den Konzernlagebericht für das Geschäfts-jahr vom 1. Januar bis 31. Dezember 2017 geprüft. Konzernanhang und Konzernlagebericht sind dabei jeweils mit dem Anhang und dem Lagebericht der Gesellschaft zusammengefasst. Die Aufstellung von Konzernabschluss und Konzernlagebericht nach den deutschen handelsrechtlichen Vorschriften und den ergänzenden Bestimmungen des Gesellschaftsver-trags liegt in der Verantwortung der gesetzlichen Vertreter der Gesellschaft. Unsere Aufgabe ist es, auf der Grundlage der von uns durchgeführten Prüfung eine Beurteilung über den Konzernabschluss und den Konzernlagebericht abzugeben.

eine Beurteilung über den Jahresabschluss unter Einbeziehung der Buchführung und über den Lage-bericht abzugeben. Wir haben unsere Jahresabschlussprüfung nach § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung vor-genommen. Danach ist die Prüfung so zu planen und durchzuführen, dass Unrichtigkeiten und Verstöße, die sich auf die Darstellung des durch den Jahresab-schluss unter Beachtung der Grundsätze ordnungs-mäßiger Buchführung und durch den Lagebericht vermittelten Bildes der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage wesentlich auswirken, mit hinreichender Sicherheit erkannt werden. Bei der Festlegung der Prüfungshandlungen werden die Kenntnisse über die Geschäftstätigkeit und über das wirtschaftliche und rechtliche Umfeld der Gesellschaft sowie die Er-wartungen über mögliche Fehler berücksichtigt. Im Rahmen der Prüfung werden die Wirksamkeit des rechnungslegungsbezogenen internen Kontrollsys-tems sowie Nachweise für die Angaben in Buchfüh-rung, Jahresabschluss und Lagebericht überwiegend auf der Basis von Stichproben beurteilt. Die Prüfung umfasst die Beurteilung der angewandten Bilanzie-rungsgrundsätze und der wesentlichen Einschätzun-gen der gesetzlichen Vertreter sowie die Würdigung der Gesamtdarstellung des Jahresabschlusses und des Lageberichts. Wir sind der Auffassung, dass un-sere Prüfung eine hinreichend sichere Grundlage für unsere Beurteilung bildet.

Unsere Prüfung hat zu keinen Einwendungen ge-führt.

Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse entspricht der Jahresabschluss den gesetzlichen Vorschriften und den ergänzenden Bestimmungen des Gesell-schaftsvertrags und vermittelt unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesell-schaft. Der Lagebericht steht in Einklang mit dem Jah-resabschluss, entspricht den gesetzlichen Vorschrif-ten, vermittelt insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar. Nürnberg, 16. April 2018

MUNKERT & PARTNER Audit GmbH

Wirtschaftsprüfungsgesellschaft

Groher Dr. Geiger Wirtschaftsprüfer Wirtschaftsprüfer

Die Stadtverwaltung gedenkt ehrend ihrer Verstorbenen

im aktiven Dienst verstorben

03.07.2018 Grundig Christine Sozialpädagogin

18.07.2018 Schneider Dieter Studiendirektor

im Ruhestand verstorben

01.07.2018 Ammon Michael Fachlehrer

06.07.2018 Bauer Helmuth Verwaltungsoberamtsrat

06.07.2018 Ullrich Helmut Fahrer

09.07.2018 Kluge Irene Kindergärtnerin

11.07.2018 Mäusbacher Johann Friedhofsaufseher

15.07.2018 Balling Walter Techn. Angestellter

18.07.2018 Mayer Hildegard Verw. Angestellte

21.07.2018 Neidiger Helmut Lehrkraft

22.07.2018 Siegel Hansjürgen Fachoberlehrer

23.07.2018 Wagemann Willy Kranführer

25.07.2018 Fiederer Herbert Dreher

28.07.2018 Prof. Dr. Sachse Hans Institusvorstand

29.07.2018 Gerlinger Klaus Techn. Angestellter

29.07.2018 Kern Martha Med.-techn. Assistentin

30.07.2018 Wießmeier Wilhelm Verw. Angestellter

[email protected] www.fima-gmbh.de

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Amtsblatt Nürnberg Nr. 17 / 22. August 2018 355

Amtliche Bekanntmachungen der Stadt Nürnberg

schlüsse der in den Konzernabschluss einbezoge-nen Unternehmen, der Abgrenzung des Konsolidie-rungskreises, der angewandten Bilanzierungs- und Konsolidierungsgrundsätze und der wesentlichen Einschätzungen der gesetzlichen Vertreter sowie die Würdigung der Gesamtdarstellung des Konzernab-schlusses und des Konzernlageberichts. Wir sind der Auffassung, dass unsere Prüfung eine hinreichend sichere Grundlage für unsere Beurteilung bildet.

Unsere Prüfung hat zu keinen Einwendungen ge-führt.

Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse entspricht der Konzernabschluss den gesetzlichen Vorschriften und den ergänzenden Bestimmungen des Gesell-schaftsvertrags und vermittelt unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns. Der Konzernlagebericht steht in Einklang mit dem Konzernabschluss, entspricht den gesetzlichen Vor-schriften, vermittelt insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Konzerns und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar. Nürnberg, 18. April 2018

MUNKERT & PARTNER Audit GmbH

Wirtschaftsprüfungsgesellschaft

Groher Dr. Geiger Wirtschaftsprüfer Wirtschaftsprüfer

Vergabe von Bauleistungen und Leistungen durch die Stadt Nürnberg

Der Bau- und Vergabeausschuss hat am 24. April 2018 die Vergabe der nachstehend aufgeführten Lieferungen, Leistungen und Dienstleistungen beschlossen:

Art der Lieferung bzw. Leistung Auftrag erteilt an Firma:

Laufende Innen-, Grund- und Glasreinigung im Hans-Sachs-Gymnasium, Löbleinstr. 10, 90409 Nürnberg vom 01.07.2018 bis 30.06.2019 (Festlaufzeit)

Götz-Gebäudemanagement Franken GmbH & Co. KG, Hofer Str. 10, 93057 Regensburg

Vergabe der Rahmenvereinbarung über Turn- und Sportgeräte

Gotthilf Benz Turngerätefabrik GmbH & Co. KG, Grüninger Str. 1-3, 71364 Winnenden

Beschaffung eines neuen Backbone-Netzes Bechtle IT Systemhaus Nürnberg, Fürther Str. 244c, 90429 Nürnberg

Beschaffung einer Software Kita Portal Nürnberg arxes-tolina GmbH, Siemensdamm 62, 13627 Berlin

U-Bahn Nürnberg, Bauwerksinstandsetzung U-Bahnhof Messe – Ingenieurleistungen: Objekt- und Tragwerksplanung

Bräuning + Partner mbB, Meranierstr. 14, 96049 Bamberg

U-Bahn Nürnberg, U3 Südwest, BA 2.1, U-Bahnhof Großreuth – Fahrtreppen

Schmitt + Sohn, Hadermühle 9-15, 90402 Nürnberg

Reutersbrunnenstr. 63, Neubau Feuerwache 1 hier: Dachabdichtungsarbeiten

REFA Dachbau GmbH, Plankstr. 10, 71691 Freiberg

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Amtsblatt Nürnberg Nr. 17 / 22. August 2018 356

Öffentliche Ausschreibungen und Teilnahmewettbewerbe der Stadt Nürnberg

Sie bitte über das Portal am Verfahren teil. Die Angebots/Antragsabgabe erfolgt jedoch auf-grund der Vorgaben der Vergabestelle konventio-nell in Papierform. Näheres entnehmen Sie bitte den Vergabeunterlagen.

n) Angebotsfrist: 06.09.2018 um 09:15 Uhr. o) Anschrift, an die die Angebote zu richten sind:

Stadt Nürnberg Rechtsamt – Vergabemanage-ment, Bauhof 9, 90402 Nürnberg

p) Sprache, in der die Angebote oder Teilnahmean-träge abgefasst sein müssen: DE

v) Die Bindefrist endet am 05.11.2018. w) Stelle, an die sich Bewerber oder Bieter zur Nach-

prüfung behaupteter Verstöße gegen Vergabe-bestimmungen wenden kann: Vergabekammer Nordbayern bei der Regierung von Mittelfran-ken, Postfach 606, 91511Ansbach, DE, +49 981531277, +49 981531837. Die Vergabekam-mer leitet auf Antrag ein Nachprüfungsverfahren ein. Gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB muss der Antrag auf Nachprüfung spätestens 15 Kalen-dertage nach Eingang der Mitteilung des Auf-traggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, eingegangen sein.

-- Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben --

III.1) Teilnahmebedingungen III.1.1) Befähigung zur Berufsausübung einschließlich

Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs-oder Handelsregister: Der Nachweis umfasst die Eintragung in das Berufs- oder Handelsregister oder die Handwerksrolle des Sitzes oder Wohnsitzes. Nachweisführung: Die Eignung kann durch Eintragung in die Liste des Vereins für Präqualifikation von Bau-unternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeich-nis) nachgewiesen oder durch Eigenerklärung gem. Formblatt (Eigenerklärung zur Eignung) vorläufig nachgewiesen werden.

Das Formblatt ist den Vergabeunterlagen beigefügt und unter https://www.nuernberg.de/imperia/md/rechtsamt/dokumente/inter-net/ra/vhbn_0420_1.pdf abrufbar. Die Ein-heitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) kann ebenfalls als vorläufiger Nachweis zur Eignung eingereicht werden. Gelangt das Angebot eines nicht präqualifizierten Un-

a) Vergabestelle: Stadt Nürnberg, Hochbauamt, Abteilung Bildung 1,

Marientorgraben 11, 90402 Nürnberg, Telefon: +49 91123110656, Telefax: +49 9112315628, E-Mail: [email protected]) Gewähltes Vergabeverfahren: Öffentliche Ausschreibung nach VOB/Ac) Das Vergabesystem der Deutschen eVergabe ver-

wendet für die Verschlüsselung Ihrer Angebotsin-halte während der Übertragung zum Server die aktuellste Version des TLS-Verschlüsselungsver-fahrens [https-Übertragung].

d) Art des Auftrags: Ausführung von Bauleistungene) Ort der Ausführung: 90419 Nürnberg, Sankt Johannisf) Art und Umfang der Leistung: Aktenzeichen 67789, Kurzbeschreibung: PVS Aufstockung IZBB, Bodenbelagsarbeiten, ausf. Beschreibung: ca. 2.500 m2 - Spachteln Untergrund, ca. 2.500 m2 - Bodenbelag Teppichboden, ca. 740 m - Sockelleisten Alu (Farbton DB 703)h) losweise Vergabe: ist nicht vorgeseheni) Dauer des Bauleistungsauftrags: Beginn: 02.01.2019 - Ende: 29.03.2019. Dieser Auftrag kann nicht verlängert werden.j) Abgabe von Nebenangeboten ist nicht erlaubt.k) Die Vergabeunterlagen stehen digital über die

Deutsche eVergabe zur Verfügung. Sie finden das Verfahren unter folgendem Link: http://www.deutsche-evergabe.de/dashboards/

dashboard_off/1b5c7722-1926-461b-8ebd-bde2fac04967

l) Aktivierung der Ausschreibung: Es fallen keine Lizenzkosten an. Zur Nutzung dieser Funktionen nehmen Sie bitte über das Portal am Verfahren teil. Die Angebots / Antragsabgabe erfolgt jedoch aufgrund der Vorgaben der Vergabestelle kon-ventionell in Papierform. Näheres entnehmen Sie bitte den Vergabeunterlagen.

n) Angebotsfrist: 13.09.2018 um 09:15 Uhr.o) Anschrift, an die die Angebote zu richten sind:

Stadt Nürnberg, RA-3/VMN, Vergabemanage-ment, Bauhof 9, Nebeneingang Erdgeschoss, 90402 Nürnberg

p) Sprache, in der die Angebote oder Teilnahmean-träge abgefasst sein müssen: DE

q) Eröffnungstermin: 13.09.2018 um 09:15 Uhr; Ort der Angebotsöffnung: Stadt Nürnberg, RA-3/VMN, Vergabemanagement, Bauhof 9, Neben-eingang Erdgeschoss, 90402 Nürnberg;

Personen, die anwesend sein dürfen: Bieter und Ihre Bevollmächtigten

v) Die Bindefrist endet am 12.10.2018.w) Stelle, an die sich Bewerber oder Bieter zur Nach-

prüfung behaupteter Verstöße gegen Vergabe-bestimmungen wenden kann: Vergabekammer Nordbayern bei der Regierung von Mittelfranken, Promenade 27, Postfach 606, 91522 Ansbach

a) Vergabestelle: Stadt Nürnberg Hochbauamt, Abteilung Technische Anlagen,

Marientorgraben 11, 90402 Nürnberg, Telefon +49 911/231-4667, Telefax +49 911/231-8366, E-Mail: [email protected] b) Gewähltes Vergabeverfahren: Offenes Verfahren nach VOB/A c) Das Vergabesystem der Deutschen eVergabe ver-

wendet für die Verschlüsselung Ihrer Angebotsin-halte während der Übertragung zum Server die aktuellste Version des TLS-Verschlüsselungsver-fahrens [https-Übertragung].

d) Art des Auftrags: Ausführung von Bauleistungen e) Ort der Ausführung: 90473 Nürnberg, Langwas-

ser, Glogauer Str. 50 f) Art und Umfang der Leistung: Aktenzeichen 68112, Kurzbeschreibung: Dämmung TGA, ausf. Beschreibung: Dämmung an Trinkwasser-,

Abwasser-, Heizungs- und Lüftungsanlagen h) losweise Vergabe: ist nicht vorgesehen i) Dauer des Bauleistungsauftrags: Beginn: 05.11.2018 - Ende: 29.02.2020. Dieser Auftrag kann nicht verlängert werden. j) Abgabe von Nebenangeboten ist nicht erlaubt. k) Die Vergabeunterlagen stehen digital über die

Deutsche eVergabe zur Verfügung. Sie finden das Verfahren unter folgendem Link:

http://www.deutsche-evergabe.de/dashboards/dashboard_off/844ad169-8256-4521-a6ce-a1ede4847384

l) Aktivierung der Ausschreibung: Sie haben die Möglichkeit, dieses Verfahren elektronisch zu bearbeiten und mit der Vergabestelle online zu kommunizieren und Vergabeunterlagen einzuse-hen/herunterzuladen. Es fallen keine Lizenzkos-ten an. Zur Nutzung dieser Funktionen nehmen

www.bestattungsdienst.de

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Page 12: Amtsblatt der Stadt Nürnberg – Ausgabe 17/2018 (22.08.2018) · 2018. 8. 22. · Amtsblatt Nürnberg Nr. 17 / 22. August 2018 349 Amtliche Bekanntmachungen der Stadt Nürnberg –

Amtsblatt Nürnberg Nr. 17 / 22. August 2018 357

Öffentliche Ausschreibungen und Teilnahmewettbewerbe der Stadt Nürnberg

Lohngruppen mit gesondert ausgewiesenem technischen Leitungspersonal - Angabe, wel-che Teile des Auftrags unter Umständen an andere Unternehmen vergeben werden sol-len.

III.1.5) Angaben zu vorbehaltenen Aufträgen III.2) Bedingungen für den Auftrag III.2.2) Bedingungen für die Ausführung des Auf-

trags: siehe Vergabeunterlagen III.2.3) Für die Ausführung des Auftrags verantwortli-

ches Personal

-- Einlegung von Rechtsbehelfen -- IV.4.3) Genaue Angaben zu den Fristen für die Einle-

gung von Rechtsbehelfen: (1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Be-

werber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen.

(2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spä-testens bis zum Ablauf der in der Bekannt-machung benannten Frist zur Abgabe der Be-werbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.

(3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkenn-bar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Be-werbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.

(4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Ka-lendertagen nach der Mitteilung des Auftrag-gebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.

ternehmens in die engere Wahl, sind die im Formblatt oder in der EEE genannten Beschei-nigungen innerhalb von 6 Kalendertagen nach Aufforderung vorzulegen. Gelangt das Angebot eines präqualifizierten Unterneh-mens in die engere Wahl, hat das Unterneh-men zusätzlich die auf Seite 1 des Formblattes angegebenen konkret auftragsbezogenen Bescheinigungen zum Umsatz und zu den Re-ferenzen innerhalb von 6 Kalendertagen nach Aufforderung vorzulegen, soweit die Prüfung der Vergabestelle ergibt, dass die im Präqua-lifikationsverzeichnis hinterlegten Unterlagen die beschriebenen Anforderungen qualitativ und/oder quantitativ nicht oder nicht ausrei-chend belegen. Durch ausländische Unterneh-men sind gleichwertige Bescheinigungen vor-zulegen. Stützt sich ein Bewerber/Bieter zum Nachweis seiner Eignung auf andere Unter-nehmen, ist die jeweilige Nummer im Präqua-lifikationsverzeichnis oder sind die Eigener-klärungen und Bescheinigungen gemäß dem Formblatt oder der EEE auch für diese anderen Unternehmen auf Verlangen vorzulegen. Wer-den die Kapazitäten anderer Unternehmen gemäß § 6d EU Abs. 1 VOB/A in Anspruch genommen, so muss gemäß § 6d EU Abs. 3 VOB/A die Nachweisprüfung entsprechend der in den Punkten III.1.1), III.1.2), III.1.3) und VI.3) geforderten Nachweise auch für diese Unternehmen erfolgen. Gemäß § 6d EU Abs. 1 Satz 5 VOB/A hat der Bieter die Möglichkeit, andere Unternehmen, deren Kapazitäten der Bieter in Anspruch genommen hat, einmal zu ersetzen, wenn dieses Unternehmen einschlä-gige Eignungsanforderung nicht erfüllt oder bei diesem Ausschlussgründe gemäß § 6e EU Abs. 1 bis 5 VOB/A vorliegen.

III.1.2) Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfä-higkeit: Der Nachweis umfasst eine Erklärung über den Umsatz des Unternehmens jeweils bezogen auf die letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre, soweit er Bauleistungen be-trifft, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind, unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Aufträgen. Gibt der Bieter in seinem eingereichten Angebot eine Erklärung ab, dass er im Falle der Auftragserteilung eine Bieter-/ Arbeitsgemeinschaft bilden wird, ist sicherzustellen, dass alle Mitglieder der Bie-ter- /Arbeitsgemeinschaft gesamtschuldne-risch haften und ein bevollmächtigter Vertre-ter bestimmt wird. (Nachweisführung siehe III.1.1)

III.1.3) Technische und berufliche Leistungsfähigkeit: - Angaben über die Ausführung von Leistun-gen in den letzten bis zu 5 abgeschlossenen Kalenderjahren, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind, wobei für die wichtigsten Bauleistungen Bescheinigungen über die ordnungsgemäße Ausführung und das Ergebnis beizufügen sind. - Angaben über die Zahl der in den letzten 3 abgeschlos-senen Kalenderjahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte, gegliedert nach

a) Vergabestelle: Stadt Nürnberg Hochbauamt, H/B-2, Marientorgraben 11, 90402 Nürnberg,

Telefon: +49 91123110726, Telefax: +49 9112315628, E-Mail: [email protected]) Gewähltes Vergabeverfahren: Öffentliche Ausschreibung nach VOB/Ac) Das Vergabesystem der Deutschen eVergabe ver-

wendet für die Verschlüsselung Ihrer Angebotsin-halte während der Übertragung zum Server die aktuellste Version des TLS-Verschlüsselungsver-fahrens [https-Übertragung].

d) Art des Auftrags: Ausführung von Bauleistungene) Ort der Ausführung: 90402 Nürnberg, Wöhrder Wiesenweg 45f) Art und Umfang der Leistung: Aktenzeichen 68129, Projektnummer Wöhrder

Wiesenweg 45, Kurzbeschreibung: Neubau Energie-und Umwelt-

station, Tiefbau Erschließung, ausf. Beschreibung: ca. 120 m Erschließungsar-

beiten und Erdarbeitenh) losweise Vergabe ist nicht vorgeseheni) Dauer des Bauleistungsauftrags: Beginn: 22.10.2018 - Ende: 07.12.2018. Dieser Auftrag kann nicht verlängert werden.j) Abgabe von Nebenangeboten ist nicht erlaubt.k) Die Vergabeunterlagen stehen digital über die

Deutsche eVergabe zur Verfügung. Sie finden das Verfahren unter folgendem Link: http://www.deutsche-evergabe.de/dashboards/dashboard_off/58e585de-c5e5-4a1e-b4f6-e6379a53575f

l) Aktivierung der Ausschreibung: Sie haben die Mög-lichkeit, dieses Verfahren elektronisch zu bearbeiten und mit der Vergabestelle online zu kommunizieren und Vergabeunterlagen einzusehen/herunterzula-den. Es fallen keine Lizenzkosten an. Zur Nutzung dieser Funktionen nehmen Sie bitte über das Portal am Verfahren teil. Die Angebots / Antragsabgabe erfolgt jedoch aufgrund der Vorgaben der Vergabe-stelle konventionell in Papierform. Näheres entneh-men Sie bitte den Vergabeunterlagen.

n) Angebotsfrist: 18.09.2018 um 09:10 Uhr.o) Anschrift, an die die Angebote zu richten sind:

Stadt Nürnberg, Vergabemanagement, Bauhof 9 – Nebeneingang, 90402 Nürnbergp) Sprache, in der die Angebote oder Teilnahmean-

träge abgefasst sein müssen: DEq) Termin der Angebotsöffnung: 18.09.2018 um

09:10 Uhr; Ort der Angebotsöffnung: Stadt Nürn-berg, Vergabemanagement, Bauhof 9- Nebenein-gang, 90402 Nürnberg; Personen, die anwesend sein dürfen: Bieter und ihre Bevollmächtigten

r) Folgende Sicherheiten sind im Einzelnen zu er-bringen: Vertragserfüllungsbürgschaft: ab

250.000,00 EUR Auftragswerts) Wesentliche Finanzierungs- und Zahlungsbedin-

gungen und/oder Hinweise auf die maßgeblichen Vorschriften, in denen sie enthalten sind: VOB

v) Die Bindefrist endet am 12.10.2018.w) Stelle, an die sich Bewerber oder Bieter zur Nachprü-

fung behaupteter Verstöße gegen Vergabebestimmun-gen wenden kann: Vergabekammer Nordbayern

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Page 13: Amtsblatt der Stadt Nürnberg – Ausgabe 17/2018 (22.08.2018) · 2018. 8. 22. · Amtsblatt Nürnberg Nr. 17 / 22. August 2018 349 Amtliche Bekanntmachungen der Stadt Nürnberg –

Amtsblatt Nürnberg Nr. 17 / 22. August 2018 358

Öffentliche Ausschreibungen und Teilnahmewettbewerbe der Stadt Nürnberg

prüfungsverfahren ein.Gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB muss der Antrag auf Nachprüfung spätes-tens 15 Kalendertage nach Eingang der Mittei-lung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhel-fen zu wollen, eingegangen sein.

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben:III.1) Teilnahmebedingungen III.1.1) Befähigung zur Berufsausübung einschließ-

lich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs-oder Handelsregister:

Der Nachweis umfasst die Eintragung in das Berufs- oder Handelsregister oder die Handwerksrolle des Sitzes oder Wohnsit-zes. Nachweisführung: Die Eignung kann durch Eintragung in die Liste des Vereins für Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) nachgewiesen oder durch Eigenerklärung gem. Formblatt (Eigenerklärung zur Eignung) vorläufig nach-gewiesen werden. Das Formblatt ist den Ver-gabeunterlagen beigefügt und unter https://www.nuernberg.de/imperia/md/rechtsamt/dokumente/internet/ra/vhbn_0420_1.pdf abrufbar. Die Einheitliche Europäische Eigen-erklärung (EEE) kann ebenfalls als vorläufiger Nachweis zur Eignung eingereicht werden. Gelangt das Angebot eines nicht präquali-fizierten Unternehmens in die engere Wahl, sind die im Formblatt oder in der EEE genann-ten Bescheinigungen innerhalb von 6 Kalen-dertagen nach Aufforderung vorzulegen. Gelangt das Angebot eines präqualifizierten Unternehmens in die engere Wahl, hat das Unternehmen zusätzlich die auf Seite 1 des Formblattes angegebenen konkret auftrags-bezogenen Bescheinigungen zum Umsatz und zu den Referenzen innerhalb von 6 Ka-lendertagen nach Aufforderung vorzulegen, soweit die Prüfung der Vergabestelle ergibt, dass die im Präqualifikationsverzeichnis hin-terlegten Unterlagen die beschriebenen An-forderungen qualitativ und/oder quantitativ nicht oder nicht ausreichend belegen. Durch ausländische Unternehmen sind gleichwerti-ge Bescheinigungen vorzulegen. Stützt sich ein Bewerber/Bieter zum Nachweis seiner Eignung auf andere Unternehmen, ist die jeweilige Nummer im Präqualifikationsver-zeichnis oder sind die Eigenerklärungen und Bescheinigungen gemäß dem Formblatt oder der EEE auch für diese anderen Unterneh-men auf Verlangen vorzulegen. Werden die Kapazitäten anderer Unternehmen gemäß § 6d EU Abs. 1 VOB/A in Anspruch genommen, so muss gemäß § 6d EU Abs. 3 VOB/A die Nachweisprüfung entsprechend der in den Punkten III.1.1), III.1.2), III.1.3) und VI.3) geforderten Nachweise auch für diese Un-ternehmen erfolgen. Gemäß § 6d EU Abs. 1 Satz 5 VOB/A hat der Bieter die Möglichkeit, andere Unternehmen, deren Kapazitäten der Bieter in Anspruch genommen hat, einmal zu ersetzen, wenn dieses Unternehmen ein-schlägige Eignungsanforderung nicht erfüllt

a) Vergabestelle: Stadt Nürnberg Hochbauamt, Marientorgraben 11, 90402 Nürnberg,

Telefon: +49 9112314207, Telefax: +49 9112314280, E-Mail: [email protected]) Gewähltes Vergabeverfahren: Offenes Verfahren nach VOB/Ac) Das Vergabesystem der Deutschen eVergabe ver-

wendet für die Verschlüsselung Ihrer Angebotsin-halte während der Übertragung zum Server die aktuellste Version des TLS-Verschlüsselungsver-fahrens [https-Übertragung].

d) Art des Auftrags: Ausführung von Bauleistungene) Ort der Ausführung: 90473 Nürnberg, Langwasserf) Art und Umfang der Leistung: Aktenzeichen 68101, Kurzbeschreibung: Generalsanierung Gemein-

schaftshaus Langwasser BA2, Gebäudeautomation, ausf. Beschreibung: - Informationsschwerpunkte mit SPS (BACnet/IP)

4 Stück - physikalische Datenpunkte ca. 650 Stück - Sensoren und Aktoren ca. 290 Stück - Brandschutzklappen mit Bussystem ca. 70 Stück - Anbindung an vorhandene Leittechnik - Dienstleistung für Projektierung, Programmie-

rung, Inbetriebnahme - Verkabelung inkl. Verlegesystemeh) losweise Vergabe: ist nicht vorgeseheni) Dauer des Bauleistungsauftrags: Beginn: 07.01.2019 - Ende: 31.03.2020. Dieser Auftrag kann nicht verlängert werden.j) Abgabe von Nebenangeboten ist nicht erlaubt.k) Die Vergabeunterlagen stehen digital über die

Deutsche eVergabe zur Verfügung. Sie finden das Verfahren unter folgendem Link: http://www.deutsche-evergabe.de/dashboards/dashboard_off/8c505a41-c72c-4a21-8e65-318990e36d1a

l) Aktivierung der Ausschreibung: Sie haben die Möglichkeit, dieses Verfahren elektronisch zu bearbeiten und mit der Vergabestelle online zu kommunizieren und Vergabeunterlagen einzuse-hen/herunterzuladen. Es fallen keine Lizenzkos-ten an. Zur Nutzung dieser Funktionen nehmen Sie bitte über das Portal am Verfahren teil.

Die Angebots / Antragsabgabe erfolgt jedoch aufgrund der Vorgaben der Vergabestelle kon-ventionell in Papierform. Näheres entnehmen Sie bitte den Vergabeunterlagen.

n) Angebotsfrist: 20.09.2018 um 09:00 Uhr.o) Anschrift, an die die Angebote zu richten sind:

Stadt Nürnberg - Rechtsamt – Vergabemanage-ment, Bauhof 9 Nebeneingang, 90402 Nürnberg

p) Sprache, in der die Angebote oder Teilnahmean-träge abgefasst sein müssen: DE

v) Die Bindefrist endet am 19.11.2018.w) Stelle, an die sich Bewerber oder Bieter zur Nach-

prüfung behaupteter Verstöße gegen Vergabe-bestimmungen wenden kann: Vergabekammer Nordbayern, Postfach 606 (Promenade 27), 91511Ansbach, DE, +49 981531277,

+49 981531837, [email protected].

Die Vergabekammer leitet auf Antrag ein Nach-

a) Vergabestelle:Stadt Nürnberg Hochbauamt, H/B-2, Marientorgraben 11, 90402 Nürnberg,

Telefon: +49 91123110726, Telefax: +49 9112315628, E-Mail: [email protected]) Gewähltes Vergabeverfahren: Öffentliche Ausschreibung nach VOB/Ac) Das Vergabesystem der Deutschen eVergabe ver-

wendet für die Verschlüsselung Ihrer Angebotsin-halte während der Übertragung zum Server die aktuellste Version des TLS-Verschlüsselungsver-fahrens [https-Übertragung].

d) Art des Auftrags: Ausführung von Bauleistungene) Ort der Ausführung: 90402 Nürnberg, Wöhrder Wiesenweg 45f) Art und Umfang der Leistung: Aktenzeichen 68130, Projektnummer: Wöhrder Wiesenweg 45, Kurzbeschreibung: Neubau Energie-und Umwelt-

station - Schreinerarbeiten Innentüren, ausf. Beschreibung: 8 Innentüren; 1 Präsentationswand; 1 Garderobe; 60 m² Akustikverkleidungh) losweise Vergabe: ist nicht vorgeseheni) Dauer des Bauleistungsauftrags: Beginn: 26.11.2018 - Ende: 29.03.2019. Dieser Auftrag kann nicht verlängert werden.j) Abgabe von Nebenangeboten ist nicht erlaubt.k) Die Vergabeunterlagen stehen digital über die

Deutsche eVergabe zur Verfügung. Sie finden das Verfahren unter folgendem Link: http://www.deutsche-evergabe.de/dashboards/dashboard_off/3c580552-06a8-4a98-8c60-f7df95e5d70c

l) Aktivierung der Ausschreibung: Sie haben die Mög-lichkeit, dieses Verfahren elektronisch zu bearbeiten und mit der Vergabestelle online zu kommunizieren und Vergabeunterlagen einzusehen/herunterzula-den. Es fallen keine Lizenzkosten an. Zur Nutzung dieser Funktionen nehmen Sie bitte über das Portal am Verfahren teil. Die Angebots/ Antragsabgabe erfolgt jedoch aufgrund der Vorgaben der Vergabe-stelle konventionell in Papierform. Näheres entneh-men Sie bitte den Vergabeunterlagen.

n) Angebotsfrist: 21.09.2018 um 09:00 Uhr.o) Anschrift, an die die Angebote zu richten sind:

Stadt Nürnberg, Vergabemanagement, Bauhof 9 – Nebeneingang, 90402 Nürnberg

p) Sprache, in der die Angebote oder Teilnahmean-träge abgefasst sein müssen: DE

q) Eröffnungstermin: 21.09.2018 um 09:00 Uhr; Ort der Angebotsöffnung: Stadt Nürnberg, Hochbau-amt, Bauhof 9 – Nebeneingang,90402 Nürnberg;

Personen, die bei der Eröffnung anwesend sein dürfen: Bieter und ihre Bevollmächtigten

s) Wesentliche Finanzierungs- und Zahlungsbedin-gungen und/oder Hinweise auf die maßgeblichen Vorschriften, in denen sie enthalten sind: VOB

v) Die Bindefrist endet am 23.10.2018.w) Stelle, an die sich Bewerber oder Bieter zur Nachprü-

fung behaupteter Verstöße gegen Vergabebestim-mungen wenden kann: Vergabekammer Nordbayern

Page 14: Amtsblatt der Stadt Nürnberg – Ausgabe 17/2018 (22.08.2018) · 2018. 8. 22. · Amtsblatt Nürnberg Nr. 17 / 22. August 2018 349 Amtliche Bekanntmachungen der Stadt Nürnberg –

Amtsblatt Nürnberg Nr. 17 / 22. August 2018 359

Öffentliche Ausschreibungen und Teilnahmewettbewerbe der Stadt Nürnberg

g) Angaben über den Zweck der baulichen Anlage oder des Auftrags, wenn auch Planungsleistun-gen gefordert werden:keine Angaben

h) Losweise Vergabe ist nicht vorgeseheni) Ausführungfrist: Beginn: 12.11.2018 - Ende: 15.02.2019 Dieser Auftrag kann nicht verlängert werden.j) Abgabe von Nebenangeboten ist nicht erlaubt.k) Die Vergabeunterlagen stehen digital über die

Deutsche eVergabe zur Verfügung. Sie finden das Verfahren unter folgendem Link: http://www.deutsche-evergabe.de/dashboards/dashboard_off/8c6fd5a0-6be3-40f5-a244-fd4aaf483775

l) Aktivierung der Ausschreibung: Sie haben die Möglichkeit, dieses Verfahren elektronisch zu bearbeiten und mit der Vergabestelle online zu kommunizieren und Vergabeunterlagen einzuse-hen/herunterzuladen.

Es fallen keine Lizenzkosten an. Zur Nutzung die-ser Funktionen nehmen Sie bitte über das Portal am Verfahren teil. Die Angebots / Antragsabgabe erfolgt jedoch aufgrund der Vorgaben der Ver-gabestelle konventionell in Papierform. Näheres entnehmen Sie bitte den Vergabeunterlagen.

n) Angebotsfrist 14.09.2018 um 09:15 Uhr.o) Anschrift, an die die Angebote zu richten sind:

Stadt Nürnberg / Rechtsamt Vergabemanage-ment, Bauhof 9 90402 Nürnberg

p) Sprache, in der die Angebote oder Teilnahmean-träge abgefasst sein müssen: DE

q) Personen, die bei der Eröffnung anwesend sein dürfen: Bieter und ihre Bevollmächtigten,

Termin der Angebotsöffnung: 14.09.2018 um 09:15 Uhr.,

Ort der Angebotsöffnung: Stadt Nürnberg / Rechtsamt Vergabemanagement, Bauhof 9, 90402 Nürnberg, Raum Nebeneingang

u) verlangte Nachweise für die Beurteilung der Eig-nung des Bewerbers oder Bieters:

keine allgemeinen Angabenv) Die Bindefrist endet am 12.10.2018.w) Stelle, an die sich Bewerber oder Bieter zur Nach-

prüfung behaupteter Verstöße gegen Vergabebe-stimmungen wenden kann:

Regierung von Mittelfranken, VOB-Stelle, Prome-nade 27, 91522 Ansbach

a) Vergabestelle: Stadt Nürnberg / U-Bahnbauamt, Karl-Bröger-Straße 9, 90459 Nürnberg, Tel.: 0911/231-4492, Telefax 0911/231-4978, E-Mail: [email protected]) Gewähltes Vergabeverfahren: Öffentliche Ausschreibung nach VOB/Ad) Art des Auftrags: Ausführung von Bauleistungene) Ausführungsort: U-Bahn Nürnbergf) Art und Umfang der Leistung: Aktenzeichen Bestandsprojekte – 1809, Kurzbeschreibung: U-Bahn Nürnberg, U1, Beleuchtung Abstellanlagen, ausf. Beschreibung: Installation von Beleuch-

tungsanlagen in den Abstellanlagen Hasenbuck, Messe und Scharfreiterring

q) Angebotsfrist 12.09.2018 um 10:05 Uhr. Die Vergabeunterlagen stehen gebührenfrei zur

Verfügung unter: https://bieterzugang.deutsche-evergabe.de/evergabe.bieter/DownloadTender-Files.ashx?subProjectId=eWsG3xuxPhk%3d

Sonstiges: keine Angaben

a) Vergabestelle: Stadt Nürnberg / U-Bahnbauamt, Karl-Bröger-Straße 9, 90459 Nürnberg, Telefon: +49 9112314484, Telefax: +49 9112314978, E-Mail: [email protected]) Gewähltes Vergabeverfahren: Öffentliche Ausschreibung nach VOB/Ac) Das Vergabesystem der Deutschen eVergabe ver-

wendet für die Verschlüsselung Ihrer Angebotsin-halte während der Übertragung zum Server die aktuellste Version des TLS-Verschlüsselungsver-fahrens [https-Übertragung].

d) Art des Auftrags: Ausführung von Bauleistungene) Ort der Ausführung: 90459 Nürnbergf) Art und Umfang der Leistung: Aktenzeichen 1899/5, Malerarbeiten, Projektnummer BA2.1, SW, Kurzbeschreibung: U-Bahn Nürnberg, U3, BA 2.1

SW – Malerarbeiten, ausf. Beschreibung: U-Bahn Nürnberg, U3, Süd-

west, Bauabschnitt 2.1, Bahnhof Großreuth bei Schweinau, BW 335,

Malerarbeiten, ca. 1500 m2 Farbanstrich auf Be-tonflächen an Decken und Wänden

oder bei diesem Ausschlussgründe gemäß § 6e EU Abs. 1 bis 5 VOB/A vorliegen.

III.1.2) Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfä-higkeit: Der Nachweis umfasst eine Erklärung über den Umsatz des Unternehmens jeweils bezogen auf die letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre, soweit er Bauleistungen be-trifft, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind, unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Aufträgen. Gibt der Bieter in seinem eingereichten Angebot eine Erklärung ab, dass er im Falle der Auftragserteilung eine Bieter-/ Arbeitsgemeinschaft bilden wird, ist sicherzustellen, dass alle Mitglieder der Bieter- /Arbeitsgemeinschaft gesamtschuldnerisch haften und ein bevollmächtigter Vertreter be-stimmt wird. (Nachweisführung siehe III.1.1)

III.1.3) Technische und berufliche Leistungsfähigkeit: - Angaben über die Ausführung von Leistun-

gen in den letzten bis zu 5 abgeschlossenen Kalenderjahren, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind, wobei für die wichtigsten Bauleistungen Bescheinigungen über die ordnungsgemäße Ausführung und das Ergebnis beizufügen sind. - Angaben über die Zahl der in den letzten 3 abgeschlosse-nen Kalenderjahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte, gegliedert nach Lohngruppen mit gesondert ausgewiesenem technischen Leitungspersonal - Angabe, wel-che Teile des Auftrags unter Umständen an andere Unternehmen vergeben werden sollen.

III.2.2) Bedingungen für die Ausführung des Auf-trags: siehe Vergabeunterlagen

Einlegung von RechtsbehelfenIV.4.3) Genaue Angaben zu den Fristen für die Einle-

gung von Rechtsbehelfen: (1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Be-

werber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen.

(2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spä-testens bis zum Ablauf der in der Bekannt-machung benannten Frist zur Abgabe der Be-werbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.

(3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkenn-bar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Be-werbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.

(4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Ka-lendertagen nach der Mitteilung des Auftrag-gebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.

www.frankenrecycling.de

Neu:

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Amtsblatt Nürnberg Nr. 17 / 22. August 2018 360

Öffentliche Ausschreibungen und Teilnahmewettbewerbe der Stadt Nürnberg

(3)Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160Abs. 3 Nr. 3 GWB spä-testens bis zum Ablauf der Frist zur Bewer-bungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.

(4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalbvon 15 Ka-lendertagen nach der Mitteilung des Auftrag-gebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.

a) Vergabestelle: Stadt Nürnberg vertreten durch WBG KOMMUNAL GmbH,

Breslauer Straße 396, 90471 Nürnberg, Telefon: +49 9118004274, Telefax: +49 91198997274, E-Mail. [email protected] b) Gewähltes Vergabeverfahren: Öffentliche Ausschreibung nach VOB/A c) Das Vergabesystem der Deutschen eVergabe ver-

wendet für die Verschlüsselung Ihrer Angebotsin-halte während der Übertragung zum Server die aktuellste Version des TLS-Verschlüsselungsver-fahrens [https-Übertragung].

d) Art des Auftrags: Ausführung von Bauleistungen e) Ort der Ausführung: 90491 Nürnberg, Erlenstegenf) Art und Umfang der Leistung: Aktenzeichen GR, VMN68821, küchentechn. An-

lagen V2A Kurzbeschreibung: GR, Neubau KIHO Grimmstr. 16, Nürnberg, küchentechnische Anlagen V2A, ausf. Beschreibung: Edelstahl-Ausführung, 3St Servierwagen, 1St Haubenspülmaschine, 1 Enthärtungsanlage, Handwaschbecken, Unterbautische, Wandhängeschränke, 2 St Umluftkühlschrank, 1 St TK-Kombination, 3 Tellerspender, 5 Ausgabewagen g) losweise Vergabe ist nicht vorgesehen h) Dauer des Bauleistungsauftrags: Bis : 30.11.2018

Montageplanung, 24.09.2019

Dieser Auftrag kann nicht verlängert werden.II.2.10) Varianten/Alternativangebote sind zulässig:

neinII.2.11) Angaben zu Optionen: ja, Nebenangebote erlaubtII.2.13) Angaben zu Mitteln der Europäischen Union:

Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mit-teln der EU finanziert wird: nein

Abschnitt IV: VerfahrenIV.1.1) Verfahrensart: Offenes VerfahrenIV.1.8) Angaben zum Beschaffungsübereinkommen

(GPA): Der Auftrag fällt unter das Beschaf-fungsübereinkommen: nein

IV.2) VerwaltungsangabenIV.2.2) Schlusstermin für den Eingang der Angebote

oder Teilnahmeanträge: 25.09.2018, 09:15 UhrIV.2.4) Sprache(n), in der (denen) Angebote oder

Teilnahmeanträge eingereicht werden kön-nen: Deutsch

IV.2.6) Bindefrist des Angebots: Das Angebot muss gültig bleiben bis: 16.11.2018

IV.2.7) Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 25.09.2018, 09:15 Uhr

Abschnitt VI: Weitere AngabenVI.1) Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: neinVI.4.1) Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nach-

prüfungsverfahren: Regierung von Mittelfran-ken, Vergabekammer Nordbayern,

Postfach 606, 91511 Ansbach, Deutschland, Telefon: +49 98153-1277,

Fax: +49 98153-1837, E-Mail: [email protected], VI.4.3) Einlegung von Rechtsbehelfen: Genaue An-

gaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Be-werber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10Tagen nach Kenntnisnahme rügen.

(2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spä-testens bis zum Ablauf der in der Bekannt-machung benannten Frist zur Abgabe der Be-werbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.

I.1) Öffentlicher Auftraggeber: Stadt Nürnberg vertreten durch WBG KOMMUNAL GmbH, Breslauer Straße 396, 90471 Nürnberg, Deutschland, Telefon: +49 9118004-339, E-Mail: [email protected],

Fax: +49 91198997-339, NUTS-Code: DE254, Internet-Adresse: http://www.deutsche-evergabe.de, Adresse des Beschafferprofils: http://www.deutsche-evergabe.de I.3) Die Auftragsunterlagen stehen für einen un-

eingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter:

http://www.deutsche-evergabe.de/dash-boards/dashboard_off/c7afb22f-fae1-4673-b6d4-c0751e37defe

Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen, Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen elektro-nisch via: http://www.deutsche-evergabe.de/dashboards/dashboard_off/c7afb22f-fae1-4673-b6d4-c0751e37defe

I.4) Art des öffentlichen Auftraggebers: Agentur/Amt auf regionaler oder lokaler EbeneI.5) Haupttätigkeit: Allgemeine öffentliche Verwaltung

Abschnitt II: GegenstandII.1) Umfang der BeschaffungII.1.1) Bezeichnung des Auftrags: Estricharbeiten

- Thoner Espan BA1, Nürnberg, Referenznummer der Bekanntmachung: 69184II.1.2) CPV-Code Hauptteil: 45262321II.1.3) Art des Auftrags: BauauftragII.1.4) Kurze Beschreibung: Estricharbeiten ca. 6.000,00 m²II.1.6) Aufteilung des Auftrags in Lose: neinII.2) BeschreibungII.2.2) Weiterer CPV-Code: 45262320II.2.3) Erfüllungsort: NUTS-Code: DE254, Hauptort: siehe VergabeunterlagenII.2.4) Beschreibung der Beschaffung: Estricharbeiten ca. 6.000,00 m²II.2.5) Zuschlagskriterien: Der Preis ist nicht das ein-

zige Zuschlagskriterium; alle Kriterien sind nur in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt

II.2.7) Laufzeit: Beginn: 04/02/2019, Ende: 20/12/2019.

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Amtsblatt Nürnberg Nr. 17 / 22. August 2018 361

Öffentliche Ausschreibungen und Teilnahmewettbewerbe der Stadt Nürnberg

800.000 EUR): 300.000 EUR Sofern die Versicherungssummen derzeit nicht

ausreichend sind, muss dem Angebot eine Erklä-rung beigelegt werden, dass sie bei Auftragser-teilung angepasst werden (Diese dann ggf. als Anlage mit dem Angebot hochladen).

n) Zuschlagskriterium: Niedrigster Preis

a) Auftraggeber: Stadt Nürnberg, Zentrale Dienste, Äußere Cramer-Klett-Str. 3, 90489 Nürnberg,

Deutschlandb) Art der Vergabe: Öffentliche Ausschreibung [VOL]c) Die Einreichung der Angebote/ Teilnahmeanträge

darf nur elektronisch erfolgend) Art und Umfang der Leistung: Rahmenvereinbarung: Vernichtung daten-

schutzwürdiger Unterlagen als Dienstleistung für die Dienststellen im Stadtgebiet Nürnberg. Nach Ablauf der Festlaufzeit vom 01.10.2018 bis 30.09.2020, verlängert sich der Vertrag auf unbestimmte Zeit und kann jederzeit mit einer Frist von drei Monaten zum Monatsende gekün-digt werden (erstmalig zum 30.09.2020). Ort der Leistungserbringung: 90403 Nürnberg

f) Nebenangebote sind nicht zugelassen g) Ausführungsfrist: Festlaufzeit vom 01.10.2018 bis 30.09.2020.

Nach Ablauf der Festlaufzeit gelten folgende Vertragsbedingungen: Der Vertrag verlängert sich auf unbestimmte Zeit und kann jederzeit mit einer Frist von drei Monaten zum Monatsende gekündigt werden (erstmalig zum 30.09.2020).

h) Die Auftragsunterlagen stehen gebührenfrei zur Verfügung unter: https://bieterzugang.deutsche-evergabe.de/evergabe.bieter/DownloadTender-Files.ashx?subProjectId=uy2GDAnnwxk%3d

i) Teilnahme- oder Angebotsfrist: 21.08.2018 23:59:00, Bindefrist: 28.09.2018 l) Die mit dem Angebot oder dem Teilmnahmean-

trag vorzulegenden Unterlagen, die dieAuftrag-geber für die Beurteilung der Eignung des Bewer-bers oder Bieters verlangen:

- Aktuelle Kopie (nicht älter als 6 Monate, bezo-gen auf die Angebotsabgabefrist) des Nachwei-ses über die Eintragung in das Verzeichnis der zulassungsfreien Handwerksgewerbe bzw. eine Kopie der Handwerkskarte oder Kopie des Nach-weises über die Eintragung in das Berufs- und/oder Handelsregister nach Maßgabe der Rechts-vorschriften des Landes der Gemeinschaft, in dem das Unternehmen ansässig ist.

Neugründungen des eingesetzten Leitungsperso-nals mit mindestens zwei einschlägigen Grabun-gen metallzeitlicher Siedlungen und Urnenfelder-zeitlicher Gräber jeweils in Nordostbayern (Reg.bezirke Mittelfranken, Oberfranken oder Ober-pfalz mit Flächen größer als 1 ha nachzuweisen.

Als Nachweis genügt die Referenzangabe der Grabung mit einer Kurzbeschreibung und einem Befundplan, Angabe des Bauherrn ggf. mit Be-stätigung durch den Bauherrn, und einer Vorlage der Kopie des Grabungsberichtes.

Beispiele für grabungstechnische Situationen ge-mäß Vergabeunterlagen.

Ein örtlicher Grabungsleiter/in mit Magister/Master mit Abschluss in einem Fach der Alter-tumskunde oder erfahrener Grabungstechniker/ Bachelor und weiteren Voraussetzungen gem. Vergabeunterlagen.

Sechs Grabungsfacharbeiter mit mindestens 6-monatiger Grabungserfahrung innerhalb der letzten fünf Jahre bei vorgeschichtlichen Sied-lungsgrabungen (z.B. auch Fachstudenten).

Gute anthropologische Kenntnisse zur Bestim-mung evtl. geborgener menschlicher durch Anga-be eines Referenzprojektes innerhalb der letzten fünf Jahre.

Ein Dokumentations- und Vermessungsassistent mit Magister/Master oder Promotion mit Ab-schluss in einem Fach der Altertumswissenschaf-ten oder erfahrener Grabungstechniker/ Bachelor und weiteren Voraussetzungen gem. Vergabeun-terlagen.

Zwei Wissenschaftlich/ technische Assistenten mit Magister/Master oder Promotion mit Ab-schluss in einem Fach der Altertumswissenschaf-ten oder erfahrener Grabungstechniker/ Bachelor und weiteren Voraussetzungen gem. Vergabeun-terlagen.

Angaben über angemessene Ausstattung. Eigenerklärung, dass über das Vermögen des Un-

ternehmens kein Insolvenzverfahren oder ein ver-gleichbares gesetzliches Verfahren eröffnet oder die Eröffnung nicht beantragt oder dieser Antrag mangels Masse nicht abgelehnt worden ist.

Eigenerklärung, dass sich das Unternehmen nicht in Liquidation befindet.

Nachweis (Kopie der Versicherungspolice) über eine bestehende Haftpflichtversicherung mit folgenden Mindestdeckungssummen: Personen-schäden 1,5 Mio. EUR; für sonstige Schäden (für Gesamtkosten bis 800.000 EUR): 80.000 EUR; für sonstige Schäden (für Gesamtkosten über

Ausführungsbeginn Einbau, 28.02.2020 Ende. Dieser Auftrag kann nicht verlängert werden.

i) Die Abgabe von Nebenangeboten ist erlaubt. j) Die Vergabeunterlagen stehen digital über die

Deutsche eVergabe zur Verfügung. Sie finden das Verfahren unter folgendem Link: http://www.deutsche-evergabe.de/dashboards/dashboard_off/1c37e054-a363-41db-a629-2f1ad7e35518

Es fallen keine Lizenzkosten an. Zur Nutzung die-ser Funktionen nehmen Sie bitte über das Portal am Verfahren teil. Die Angebots/Antragsabgabe erfolgt jedoch aufgrund der Vorgaben der Ver-gabestelle konventionell in Papierform. Näheres entnehmen Sie bitte den Vergabeunterlagen.

n) Angebotsfrist: 19.09.2018 um 09:00 Uhr. o) Anschrift, an die die Angebote zu richten sind:

Stadt Nürnberg Vergabemanagement, Bauhof 9 (Nebeneingang), 90402 Nürnberg

p) Termin der Angebotsöffnung: 19.09.2018 um 09:00 Uhr. Ort der Angebotsöffnung: Stadt Nürnberg, Ver-

gabemanagement, Bauhof 9 (Nebeneingang), 90402 Nürnberg

q) Die Bindefrist endet am 09.11.2018.

a) Auftraggeber: Stadt Nürnberg, Zentrale Dienste, Äußere Cramer-Klett-Str. 3, 90489 Nürnberg,

Deutschlandb) Art der Vergabe: Öffentliche Ausschreibung [VOL]c) Die Einreichung der Angebote/ Teilnahmeanträge

darf nur elektronisch erfolgend) Art und Umfang der Leistung: Archäologische Flächenuntersuchung BPlan 4641 - Wetzendorf Ort der Leistungserbringung: 90402 Nürnbergf) Nebenangebote sind nicht zugelasseng) Ausführungsfrist: Von: 15.10.2018 Bis: 28.02.2019h) Die Auftragsunterlagen stehen gebührenfrei zur

Verfügung unter: https://bieterzugang.deutsche-evergabe.de/evergabe.bieter/DownloadTender-Files.ashx?subProjectId=nCm0KzLCFBs%3d

i) Teilnahme- oder Angebotsfrist: 29.08.2018 23:59:00, Bindefrist: 12.10.2018l) Die mit dem Angebot oder dem Teilnahmeantrag

vorzulegenden Unterlagen, die die Auftraggeber für die Beurteilung der Eignung des Bewerbers oder Bieters verlangen:

Der Bewerber hat Erfahrungen der Firma oder bei

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Amtsblatt Nürnberg Nr. 17 / 22. August 2018 362

Öffentliche Ausschreibungen und Teilnahmewettbewerbe der Stadt Nürnberg

- Eigenerklärung, dass über das Vermögen des Unternehmens das Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzliches Verfahren nicht er-öffnet oder die Eröffnung nicht beantragt oder dieser Antrag mangels Masse nicht abgelehnt worden ist.

- Eigenerklärung, dass sich das Unternehmen nicht in der Liquidation befindet.

-Referenzliste der wesentlichen, in jedem der letzten drei Jahre erbrachten Leistungen, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind, mit Angabe des Rechnungswertes, der Leistungszeit sowie der öffentlichen und priva-ten Empfänger der Leistung (bitte öffentlich und privat kennzeichnen) mit Kontaktadresse, wenn möglich Ansprechpartner und Telefonnummer als Anlage hoch. Die Referenzen sollen der ausge-schriebenen Leistung nahe kommen und dieser entsprechend ähneln; sie müssen einen in etwa gleich hohen Schwierigkeitsgrad aufweisen.

Vergleichbar ist die Leistung wenn sie im Kassen-dienst und gleichzeitig im Kontroll-/ Aufsichts-dienst durchgeführt wurde und in einem Muse-um oder in einem ähnlichen Objekt (mind. 500 qm Ausstellungsfläche) bei einem öffentlichen oder privaten Auftraggeber durchgeführt worden ist, und sich über einen zusammenhängenden Zeitraum von mind. einem Jahr erstreckt hat.

- Nachweis (Kopie der Versicherungspolice) über eine bestehende Betriebshaftpflichtversiche-rung mit folgenden Mindestdeckungssummen: Sachschäden 10 Mio. EUR; Personenschäden 2 Mio EUR; Bearbeitungsschäden 25.000 EUR; Schlüsselrisiko 50.000 EUR; Vermögensschäden 5 Mio EUR.

Sofern die Versicherungssummen derzeit nicht ausreichend sind, muss dem Angebot eine Erklä-rung beigelegt werden, dass sie bei Auftragser-teilung angepasst werden (Diese dann ggf. als Anlage mit dem Angebot hochladen).

- Nachweis der Ortsbesichtigung - Nachweis der Erlaubnis gem. § 34a GewO zum

gewerbsmäßigen Tätigwerden im Bewachungs-gewerbe eine Kopie des Bescheides

-gültigen ( Re-) Zertifizierungsnachweis des Unter-nehmens bezüglich DIN EN ISO 9001 ( Qualitäts-managementsystem ) oder eines gleichwertigen schriftlichen QM-Konzeptes des Unternehmens oder einer unabhängigen Gutachterstelle

n) Zuschlagskriterium: Niedrigster Preis

Die Referenzen sollen der ausgeschriebenen Leistung nahekommen und dieser entsprechend ähneln; sie müssen einen in etwa gleich hohen Schwierigkeitsgrad aufweisen.

- Nachweis (Kopie der Versicherungspolice) über eine bestehende Betriebshaftpflicht-Versiche-rung mit folgenden Mindestdeckungssummen: Sachschäden 3 Mio. EUR; Personenschäden 3 Mio. EUR; Schlüsselrisiko 50.000 EUR; Vermö-gensschäden 1 Mio. EUR.

Sofern die Versicherungssummen derzeit nicht ausreichend sind, muss dem Angebot eine Erklä-rung beigelegt werden, dass sie bei Auftragser-teilung angepasst werden

- gültigen (Re-) Zertifizierungsnachweis des Un-ternehmens bezüglich DIN EN ISO 9001

(Qualitätsmanagementsystem) oder eines gleich-wertigen schriftlichen QM-Konzeptes des Unter-nehmens oder einer unabhängigen Gutachter-stelle als Anlage.

- Nachweis der Erlaubnis gem. § 34a GewO zum gewerbsmäßigen Tätigwerden im Bewachungs-gewerbe eine Kopie des Bescheides.

n) Zuschlagskriterium: Niedrigster Preis

a) Auftraggeber: Stadt Nürnberg, Zentrale Dienste, Äußere Cramer-Klett-Str. 3, 90489 Nürnberg,

Deutschlandb) Art der Vergabe: Öffentliche Ausschreibung [VOL]c) Die Einreichung der Angebote/ Teilnahmeanträge

darf nur elektronisch erfolgend) Art und Umfang der Leistung: Museumsdienste/Museums-Service (Kassen-, Kontroll- und Aufsichtsdienste) in der

Kunstvilla im KunstKulturQuartier (KuKuQ); Erbringung von museums-typischen Serviceleis-

tungen wie Besucherempfang und -information und Kassen-, Kontroll- und Aufsichtsdienste;

Ort der Leistungserbringung: 90402 Nürnberg f) Nebenangebote sind nicht zugelassen g) Ausführungsfrist: Von: 18.12.2018 Bis: 17.12.2022. Ein Jahr Fest-

laufzeit vom 18.12.2018 bis 17.12.2019, da-nach verlängert sich der Vertrag um jeweils ein Jahr bis längstens 17.12.2022

h) Die Auftragsunterlagen stehen gebührenfrei zur Verfügung unter: https://bieterzugang.deutsche-evergabe.de/evergabe.bieter/DownloadTender-Files.ashx?subProjectId=3ZX9LxMbeYw%3d

i) Teilnahme- oder Angebotsfrist: 29.08.2018 23:59:00, Bindefrist: 23.11.2018l) Die mit dem Angebot vorzulegenden Unterlagen,

die die Auftraggeber für die Beurteilung der Eig-nung des Bewerbers oder Bieters verlangen:

- Aktuelle Kopie (nicht älter als 6 Monate, bezo-gen auf die Angebotsabgabefrist) des Nachwei-ses über die Eintragung in das Verzeichnis der zulassungsfreien Handwerksgewerbe bzw. eine Kopie der Handwerkskarte oder Kopie des Nach-weises über die Eintragung in das Berufs− und/oder Handelsregister nach Maßgabe der Rechts-vorschriften des Landes der Gemeinschaft, in dem das Unternehmen ansässig ist.

- Eigenerklärung, dass über das Vermögen des Unternehmens das Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzliches Verfahren nicht eröffnet oder die Eröffnung nicht beantragt oder dieser An-trag mangels Masse nicht abgelehnt worden ist.

- Eigenerklärung, dass sich das Unternehmen nicht in der Liquidation befindet.

- Referenzliste der wesentlichen, in jedem der letzten drei Jahre erbrachten Leistungen, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind.

n) Zuschlagskriterium: Niedrigster Preis

a) Auftraggeber: Stadt Nürnberg, Zentrale Dienste, Äußere Cramer-Klett-Str. 3, 90489 Nürnberg,

Deutschlandb) Art der Vergabe: Öffentliche Ausschreibung [VOL]c) Die Einreichung der Angebote/ Teilnahmeanträge

darf nur elektronisch erfolgend) Art und Umfang der Leistung: Kontroll- und Sicherheitsdienst in der Stadt-

bibliothek im Bildungscampus Nürnberg BCN/StB im Zeitraum vom 01.11.2018 bis 30.09.2021, Ort der Leistungserbringung: 90403 Nürnberg

f) Nebenangebote sind nicht zugelasseng) Ausführungsfrist: Von: 01.11.2018 Bis: 30.09.2021h) Die Auftragsunterlagen stehen gebührenfrei zur

Verfügung unter: https://bieterzugang.deutsche-evergabe.de/evergabe.bieter/DownloadTender-Files.ashx?subProjectId=yOESigtjs5w%3d

i) Angebotsfrist: 11.09.2018 23:59:00, Bindefrist: 15.10.2018l) Die mit dem Angebot oder dem Teilnahmeantrag

vorzulegenden Unterlagen, die die Auftraggeber für die Beurteilung der Eignung des Bewerbers oder Bieters verlangen:

- Aktuelle Kopie des Nachweises (nicht älter als 6 Monate, bezogen auf die Angebotsabgabefrist) Ihres Eintrags in das Handelsregister bzw. des Eintrags in das Verzeichnis der zulassungsfreien Handwerksgewerbe oder eine Kopie des Nach-weises über die Eintragung in das Berufs- und/oder Handelsregister nach Maßgabe der Rechts-vorschriften des Staates der Europäischen Union, in dem das Unternehmen niedergelassen ist, als Anlage hoch. Für Handwerksbetriebe ohne Meis-terzwang ist eine Kopie der gültigen Handwerks-karte hochzuladen.

- Eigenerklärung dass über mein/unser Vermögen des Unternehmens kein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzliches Verfahren eröffnet oder die Eröffnung nicht beantragt oder dieser Antrag mangels Masse nicht abgelehnt worden ist.

- Eigenerklärung dass sich mein/unser Unterneh-men nicht in Liquidation befindet.

- Referenzliste der wesentlichen, in jedem der letz-ten drei Jahre erbrachten Leistungen, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind, mit Angabe des Rechnungswertes, der Leistungszeit sowie der öffentlichen und privaten Empfänger der Leistung (bitte öffentlich und privat kennzeichnen) mit Kontaktadresse, wenn möglich Ansprechpart-ner und Telefonnummer als Anlage hoch.

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Amtsblatt Nürnberg Nr. 17 / 22. August 2018 363

Vergabe von Arbeiten

Vergabe des Abfallwirtschaftsbetriebs Nürnberg

a) Vergabestelle: Abfallwirtschaftsbetrieb Stadt Nürnberg, Hintere Marktstr. 4, 90441 Nürnberg, Telefon: +49 911/231-7703, Telefax: +49 911/231-7708, E-Mail: [email protected] Stelle, an die die konventionellen Angebote zu

richten sind: Stadt Nürnberg, Amt für Organi-sation, Informationsverarbeitung und Zentrale Dienste / Submission, Fünferplatz 2, Zimmer 002, 90403 Nürnberg

b) Art der Vergabe: Öffentliche Ausschreibung nach VOL/A c) Form, in der Teilnahmeanträge oder Angebote

einzureichen sind: Die digitale Abgabe eines An-gebotes wird nicht unterstützt. Bitte geben Sie Ihr Angebot/Teilnahmeantrag in konventioneller Papierform ab.

d) Art und Umfang der Leistung sowie den Ort der Leistungserbringung:

Aktenzeichen ASN/K-M/33/18, Kurzbeschreibung: Rauchgasseitige, mecha-

nische (trocken) Reinigung von Wärmetau-scherflächen;

ausf. Beschreibung: Rauchgasseitige, mechani-sche (trocken) Reinigung von Wärmetauscherflä-chen (Verdampfer-, Überhitzer- und ECO-Rohrpa-kete) der Müllverbrennungskessel 1, 2 und 3 mit jeweils 4 Zügen (3 vertikal / 1 horizontal - 40 to Dampf/Stunde) mittels Hartguss-Strahlgut für unbeschichtete bzw. Glasperlen für beschichtete Wärmetauscherflächen unter Verwendung einer Strahlgut-Recyclinganlage zur Wiederaufberei-tung des Hartguss- Strahlguts einschließlich Ent-fernung von schadhaftem Feuerfestmauerwerk und Gestellung der erforderlichen Gerüste in der Müllverbrennungsanlage

Nürnberg 2019, Erfüllungsort: 90441 Nürnberg e) Losweise Vergabe ist vorgesehen. Angebote sind

möglich für alle Lose. Los-Beschreibung: Rauchgasseitige, mechani-

sche (trocken) Reinigung von Wärmetauscherflä-chen Verbrennungslinie 1,

Erfüllungsort: in den Vergabeunterlagen aufgeführt Zuschlagskriterien: Die Zuschlagskriterien sind in

den Vergabeunterlagen aufgeführt. Beginn: 18.03.2019/ Ende: 29.03.2019. Dieser Auftrag kann nicht verlängert werden. Abgabe von Nebenangeboten ist nicht erlaubt.

Los-Beschreibung: Rauchgasseitige, mechani-sche (trocken) Reinigung von Wärmetauscherflä-chen Verbrennungslinie 2,

Erfüllungsort: in den Vergabeunterlagen aufgeführt Zuschlagskriterien: Die Zuschlagskriterien sind in

den Vergabeunterlagen aufgeführt. Beginn: 17.06.2019/ Ende: 28.06.2019. Dieser Auftrag kann nicht verlängert werden. Abgabe von Nebenangeboten ist nicht erlaubt.

Los-Beschreibung: Rauchgasseitige, mechani-sche (trocken) Reinigung von Wärmetauscherflä-chen Verbrennungslinie 3,

Erfüllungsort: in den Vergabeunterlagen aufgeführt Zuschlagskriterien: Die Zuschlagskriterien sind in den Vergabeunterlagen aufgeführt.

Beginn: 09.09.2019/ Ende: 20.09.2019. Dieser Auftrag kann nicht verlängert werden. Abgabe von Nebenangeboten ist nicht erlaubt. f) gegebenenfalls die Zulassung von Nebenange-

boten: Nähere Angaben in der Losbeschreibung g) Etwaige Bestimmungen über die Ausführungs-

frist: Nähere Angaben in der Losbeschreibung h) Die Vergabeunterlagen stehen digital über die

Deutsche eVergabe zur Verfügung. Sie finden das Verfahren unter folgendem Link: http://www.deutsche-evergabe.de/dashboards/dashboard_off/388cf42b-96cf-483a-9dcb-74be399e5b1a

i) Angebotsfrist: Die Frist endet am 26.09.2018 um 23:55 Uhr.

Die Bindefrist für abgegebene Angebote endet am 31.10.2018.

j) Höhe etwa geforderter Sicherheitsleistungen: keine allgemeinen Angaben

k) wesentliche Zahlungsbedingungen oder Angabe der Unterlagen, in denen sie enthalten sind:

keine Angaben l) mit dem Angebot oder dem Teilnahmeantrag vor-

zulegenden Unterlagen, die die Auftraggeber für

die Beurteilung der Eignung des Bewerbers oder Bieters verlangen:

- Eigenerklärung im Sinne einer kurzen Unter-nehmensdarstellung mit Beschreibung der zur Verfügung stehenden technischen Ausrüstung und Mitarbeiterstand (Personalstärke und Quali-fikation)

- Eigenerklärung über vergleichbare Aufträge (Kesselreinigung in Müllverbrennungsanlagen mittels Hartguss-Strahlgut und Wiederaufbe-reitung) in den letzten drei Jahren mit Angaben über Auftraggeber mit Ansprechpartner und Kommunikationsadressen, Auftragswert, Leis-tungsumfang, Reinigungsart und Dauer der er-brachten Leistungen

- Eigenerklärung über das Vorliegen einer Be-triebshaftpflichtversicherung mit folgender Mindestdeckungssumme: Personenschäden 2.000.000 EUR, Sachschäden: 1.000.000 EUR bzw. über eine entsprechende Einrichtung/An-passung im Auftragsfall

- Eigenerklärung über das Vorliegen eines gülti-gen SCC-Zertifikates („SicherheitsCertifikatCon-traktoren“)

m) Aktivierung der Ausschreibung: Sie haben die Möglichkeit, dieses Verfahren elektronisch zu bearbeiten und mit der Vergabestelle online zu kommunizieren und Vergabeunterlagen einzuse-hen/herunterzuladen. Es fallen keine Lizenzkos-ten an. Zur Nutzung dieser Funktionen nehmen Sie bitte über das Portal am Verfahren teil. Die Angebots/Antragsabgabe erfolgt jedoch auf-grund der Vorgaben der Vergabestelle konventio-nell in Papierform. Näheres entnehmen Sie bitte den Vergabeunterlagen.

n) Angabe der Zuschlagskriterien, sofern diese nicht in den Vergabeunterlagen genannt werden: Nä-here Angaben in der Losbeschreibung.

Vergabe des Servicebetriebs Öffentlicher Raum Nürnberg

a) Vergabestelle: Servicebetrieb Öffentlicher Raum Nürnberg,

Sulzbacher Str. 2-6, 90489 Nürnberg,Telefon +49 9112317421, Telefax +49 9112314626, E-Mail: [email protected];

Stelle, an die die konventionellen Angebote zu rich-ten sind: Amt für Organisation, Informationsver-arbeitung und Zentrale Dienste: Stadt Nürnberg, Amt für Organisation, Informationsverarbeitung und Zentrale Dienste (OrgA / V ZD), Fünferplatz 2, 90403 Nürnberg, Zi. 002; -Submission-

b) Art der Vergabe: Öffentliche Ausschreibung nach VOL/A c) Form, in der Teilnahmeanträge oder Angebote

einzureichen sind: Die digitale Abgabe eines An-gebotes wird nicht unterstützt. Bitte geben Sie Ihr Angebot/Teilnahmeantrag in konventioneller Papierform ab.

d) Art und Umfang der Leistung sowie den Ort der Leistungserbringung:

Aktenzeichen 99/SÖR/2018,

 

   

Wir bauen auf und für Sie! Daher bilden wir stetig neue Fachkräfte aus um folgende Bereiche abzudecken:

□ Hochbau □ Gussasphaltbau für □ Tiefbau Innen & Außen □ Industriebau □ Brücken & Parkdecks □ Tankstellenbau □ Isoliertechnik □ Sanierung & □ Wegesanierung

Instandsetzungen aller Art □ Planung/ Architektenleistung ROTHBAU Nürnberg GmbH ▫ Haimendorfer Str. 18-20 ▫ 90571 Schwaig Tel. 0911-506363-0 ▫ Fax. 0911-506363-63 ▫ email: [email protected]

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Page 19: Amtsblatt der Stadt Nürnberg – Ausgabe 17/2018 (22.08.2018) · 2018. 8. 22. · Amtsblatt Nürnberg Nr. 17 / 22. August 2018 349 Amtliche Bekanntmachungen der Stadt Nürnberg –

Amtsblatt Nürnberg Nr. 17 / 22. August 2018 364

Vergabe von Arbeiten

ten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren, so-weit diese Ausführungen mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind, muss SUN vorgelegt werden können. Ebenso muss auf Verlangen SUN eine Aufstellung der unternehmenseigenen technischen Ausrüstung und eigenem Personal zur Erbringung von Leistungen im Straßen- und Pflasterbau vorgelegt werden können.

v) Zuschlagsfrist: 04.12.2018w) Stelle, an die sich der Bewerber oder Bieter zur

Nachprüfung behaupteter Verstöße gegen Ver-gabebestimmungen wenden kann: Vergabeprüf-stelle Regierung von Mittelfranken (VOB-Stelle), VOB-Stelle, Promenade 27, 91522 Ansbach,

Tel.: +49 981531746, Fax: +49 981531739

a) Vergabestelle: Stadtentwässerung und Um-weltanalytik Nürnberg, Adolf-Braun-Str. 33, 90429 Nürnberg, Deutschland

b) Gewähltes Vergabeverfahren: Öffentliche Ausschreibung [VOB] c) Verfahren der Ver- und Entschlüsselung: Die Ein-

reichung der Angebote/ Teilnahmeanträge kann elektronisch oder nicht elektronisch erfolgen.

d) Art des Auftrags: Bauauftrag e) Ort der Ausführung: 90429 Nürnberg, Gertrudstr. Klärwerk 2 f) Art und Umfang der Leistung: Austausch der Transformatoren KW 2, D2M1000.

Die Öltransformatoren sollen auf Grund des Al-ters durch Trockentransformatoren ersetzt werden. Damit entfallen die Probleme auf Grund von Undichtigkeit.

i) Ausführungsfrist: Von: 29.10.2018 Bis: 31.01.2019 j) Nebenangebote sind nicht zugelassen. k) Die Auftragsunterlagen stehen gebührenfrei zur

Verfügung unter: https://bieterzugang.deutsche-evergabe.de/evergabe.bieter/DownloadTender-Files.ashx?subProjectId=QqGa1s2vASo%3d

Für schriftliche Anfragen: Stadtentwässerung und Umweltanalytik Nürn-

berg, Adolf-Braun-Str. 33, 90429 Nürnberg, E-Mail: [email protected], Telefon: +49 9112313072, Fax: +49 9112314538 n) Frist für den Eingang der Angebote: 19.09.2018 09:40:00 o) Elektronische Angebote sind einzureichen unter:

https://portal.deutsche-evergabe.de, Schriftliche Angebote sind einzureichen an: Stadt

Nürnberg, Rechtsamt, Vergabemanagement, Bauhof 9 – Nebeneingang, 90402 Nürnberg

q) Eröffnungstermin: 19.09.2018 09:40:00 v) Zuschlagsfrist: 16.10.2018 w) Stelle, an die sich der Bewerber oder Bieter zur

Nachprüfung behaupteter Verstöße gegen Ver-gabebestimmungen wenden kann: Vergabeprüf-stelle Regierung von Mittelfranken (VOB-Stelle), VOB-Stelle, Promenade 27, 91522 Ansbach, Tel.:+49 981531746, Fax:+49 981531739

j) Nebenangebote sind zugelassenk) Stelle, bei der die Vergabeunterlagen und zusätz-

liche Unterlagen angefordert und eingesehen werden können: Nach § 11 der Vergabeordnung haben wir uns entschieden, die Vergabeunter-lagen ausschließlich digital über die deutsche e-Vergabe anzubieten.

n) Frist für den Eingang der Angebote: 19.09.2018 09:20:00o) Elektronische Angebote sind einzureichen unter:

https://portal.deutsche-evergabe.de Schriftliche Angebote sind einzureichen an: Stadt

Nürnberg, Rechtsamt, Vergabemanagement, Bauhof 9, 90402 Nürnberg

p) Sprache, in der die Angebote abgefasst sein müs-sen: Deutsch

q) Eröffnungstermin: 19.09.2018, 09:20 Uhr Ort des Eröffnungstermins: Stadt Nürnberg,

Rechtsamt, Vergabemanagement, Bauhof 9, Ne-beneingang, 90402 Nürnberg.

Personen, die bei der Eröffnung anwesend sein dürfen: Bieter und Ihre Bevollmächtigten.

r) geforderte Sicherheiten: Ausführungsbürgschaft, Mängelbürgschaftt) Rechtsform, die die Bietergemeinschaft nach der

Auftragsvergabe haben muss: Gesellschaft des bür-gerlichen Rechts (gesamtschuldnerisch haftend).

u) Verlangte Nachweise für die Beurteilung der Eig-nung des Bewerbers oder Bieters:

Bewerber für den Bau, die Sanierung, Inspektion oder Reinigung von Entwässerungskanälen und -Leitungen müssen die erforderliche Fachkunde, Leistungsfähigkeit sowie eine Güteüberwachung bestehend aus Fremd- und Eigenüberwachung nachweisen. Die Anforderungen der RAL Güte- und Prüfbestimmungen GZ 961 sind zu erfüllen. Der Nachweis gilt als erbracht, wenn das Unter-nehmen im Besitz des entsprechenden RAL-Gü-tezeichens der Gütegemeinschaft Kanalbau ist. Geforderte Beurteilungsgruppe: AK2.

Ersatzwiese kann ein Nachweis mit einschlägigen Referenzen und anschließendem Fremdüberwa-chungsvertrag für die zeitweilige Einzelmaßnah-me vorgelegt werden, der eine Fremdüberwa-chung durch einen unabhängigen und von der Gütegemeinschaft benannten Prüfingenieur / Sachverständigen beinhaltet. Die qualitativen Anforderungen der RAL-Güte- und Prüfbestim-mungen GZ 961 sind dabei einzuhalten. Be-werber für den Bau von Entwässerungskanälen und -Leitungen haben den Nachweis ebenfalls erbracht, wenn sie das Logo der "Fremdüber-wachung im Kanalbau" des Landesverbandes Bayerischer Bauinnungen, des Fachverbandes Bau Württemberg oder des Verbandes Bauge-werblicher Unternehmer Thüringen einschließ-lich einschlägiger Referenzen vorlegen können. Der Nachweis der Eignung des Bieters bzw. des Nachunternehmers für die Straßenbauarbeiten ist erbracht, wenn dieser in das Berufsregister Straßenbauhandwerk des Firmensitzes oder Wohnsitzes (entweder Handwerkskarte oder Ein-tragung bei der Industrie- und Handelskammer) eingetragen ist. Eine aktuelle Liste über Ausfüh-rungen/Referenzen im Straßenbau mit jeweiliger Angabe der Gesamtauftragssumme in den letz-

Kurzbeschreibung: 4 Stck. fahrbare, mit So-larzellen ausgestattete Vorwarnanzeiger, Erfüllungsort: Großreuther Str. 117, 90425 Nürnberg

e) Losweise Vergabe ist nicht vorgesehen f) Abgabe von Nebenangeboten ist nicht erlaubt. g) Ausführungsfrist: Laufzeit 12 Monate. Dieser Auftrag kann nicht verlängert werden. h) Die Vergabeunterlagen stehen digital über die

Deutsche eVergabe zur Verfügung. Sie finden das Verfahren unter folgendem Link: http://www.deutsche-evergabe.de/dashboards/dashboard_off/b63eb9c2-4347-44fe-90b6-7fc41ad1f0a3

i) Angebotsfrist: Endet am 13.09.2018, 15:30 Uhr. Die Bindefrist für abgegebene Angebote endet am 31.10.2018.

m) Aktivierung der Ausschreibung: Es fallen keine Lizenzkosten an. Zur Nutzung dieser Funktionen nehmen Sie bitte über das Portal am Verfahren teil. Die Angebots/Antragsabgabe erfolgt jedoch aufgrund der Vorgaben der Vergabestelle kon-ventionell in Papierform. Näheres entnehmen Sie bitte den Vergabeunterlagen.

n) Angabe der Zuschlagskriterien, sofern diese nicht in den Vergabeunterlagen genannt werden:

Preis – Gewichtung 100%

Vergaben der Stadtentwässerung und Umweltanalytik Nürnberg

a) Vergabestelle: Stadtentwässerung und Um-weltanalytik Nürnberg,

Adolf-Braun-Str. 33, 90429 Nürnberg, Deutsch-land, Tel.. 0911/231-4524, Fax: 0911/231-4535, E-Mail: felix.alfermann@ stadt.nuernberg.de

b) Gewähltes Vergabeverfahren: Öffentliche Ausschreibung [VOB]c) Verfahren der Ver- und Entschlüsselung: Die Ein-

reichung der Angebote/ Teilnahmeanträge kann elektronisch oder nicht elektronisch erfolgen.

d) Art des Auftrags: Bauarbeiten für Abwasserkanälee) Ort der Ausführung: 90469 Nürnbergf) Art und Umfang der Leistung: Kanalerneuerung Paumannstraße, ca. 155 m Steinzeugrohr DN 500, ca. 160 m Steinzeugrohr DN 600, 4 St. Regelschacht DN 1200, 2 St. Regelschacht DN 1500, 1 St. Schachtbauwerk, offene Wasserhaltung, ca. 3050 m2 Verbau DIN 18303 (2750 m2 Ka-

naldielen, 300 qm waagrechter Holzverbau), ca. 2000 m3 Erdaushub (Beschreibung nach Ho-

mogenbereichen).g) Angaben über den Zweck der baulichen Anlage

oder des Auftrags, wenn auch Planungsleistun-gen gefordert werden: Keine Angaben.

h) Lose einzureichen ist nicht vorgesehen.i) Ausführungsfrist: Vom: 01.04.2019 Bis: 29.11.2019. Querung der Straße Finkenbrunn muss zwingend

im Zeitraum 01.04.2019 bis 12.07.2019 ausge-führt werden.

Page 20: Amtsblatt der Stadt Nürnberg – Ausgabe 17/2018 (22.08.2018) · 2018. 8. 22. · Amtsblatt Nürnberg Nr. 17 / 22. August 2018 349 Amtliche Bekanntmachungen der Stadt Nürnberg –

Amtliche Bekanntmachungen der Stadt NürnbergAmtsblatt der Stadt Nürnberg

B 1228 BVerlag und Geschäftsstelle: Stadt Nürnberg, Presse und Informationsamt, Rathaus, Fünferplatz 2, Zimmer 201, 90403 Nürnberg, Telefon 09 11 / 2 31-23 72; Anzeigenverwaltung: Presseamt Stadt Nürnberg, Telefon 09 11 / 2 31-53 19, Druck: noris inklusion gGmbH, Dorfäckerstraße 37, 90427 Nürnberg. Bestellungen können per E-Mail oder schriftlich an die Geschäftsstelle gerichtet werden. Preis pro Einzelnummer 2 Euro zuzüglich 1,45 Euro Versand- kosten inkl. MwSt.

Inhalt Seite

Anzeigenschluss

für die nächste

Ausgabe vom

05.09.2018 ist

der 30.08.2018

Verordnung zur Änderung der Hundehaltungsverordnung 346

Verordnung zur Änderung der Stadionverordnung 346

Verordnung zur Änderung der Volksfestverordnung 346

Satzung zur Änderung Kindertageseinrichtungs- gebührensatzung – Berichtigung 346

Bebauungsplan Nr. 4506 „Dorfäcker-Ost“ – Inkrafttreten 347

Bebauungsplan Nr. 4614 „Züricher Straße“ – Inkrafttreten 347

Wahlbekanntmachung Landtagswahl 2018 349

Einsicht in das Wählerverzeichnis und Erteilung von Wahlscheinen 350

Umlegung Herbststraße 351

Umlegung Zeisigweg 351

Agnes-Gerlach-Ring, Gem. / Fl.-Nr.: Katzwang 600 / 58 351

Bucher Str. 111, Gem. / Fl.-Nr.: Thon 99 / 10 351

Dombühler Str. 57, Gem. / Fl.-Nr.: Großreuth b. Schweinau 657/114 352

Heinrichstr. 5, Gem. / Fl.-Nr.: Sündersbühl 19 / 11 352

Nornenstr. 6, Gem. / Fl.-Nr.: Gleißhammer 118 / 28 352

Pestalozzistr. 42 - 44, Gem. / Fl.-Nr.: Sündersbühl 203 / 27 353

Uhlandstr. 29, Gem. / Fl.-Nr.: Gärten h. d. Veste 60 353

Jahresabschluss der NürnbergMesse GmbH – Prüfervermerk 353

Konzernabschluss der NürnbergMesse GmbH – Prüfervermerk 354

Gedenktafel Juli 2018 354

Vergabe von Bauleistungen und Leistungen durch die Stadt Nürnberg 355

Vergaben der Stadt Nürnberg 356

Amtsblatt Nürnberg Nr. 17 / 22. August 2018 365

www.torprofi.de · E-mail: [email protected]

www.maier-georgs.de

www.f indeis.cominfo@f indeis.com

T: 09122-7011

In Nürnberg bohrt und sägt das Team Findeis

Vergabe des Abfallwirtschaftsbetriebs Nürnberg 363

Vergabe des Servicebetriebs Öffentlicher Raum Nürnberg 363

Vergaben der Stadtentwässerung und Umweltanalytik Nürnberg 364